Stephan Mayer (MdB) und Tobias Zech (MdB) stimmen für das Corona-Ermächtigungsgesetz

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=f8NuKmiA2C4&feature=emb_title

BERLIN – Als einziger Abgeordneter aus Südost-Oberbayern stimmte Hansjörg-Müller (AfD) gegen das „Corona-Ermächtigungsgesetz“. Statt des Inhalts des Gesetzes dominierten Berichte über eine „rechte Störerin“ im Bundestag die Titelseiten der „Qualitätspresse“.

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Hansjörg Müller (AfD): Warum wir gegen das „Corona-Ermächtigungs-Gesetz“ sind

Wie Frau Rebecca Sommer in den Bundestag kam, schildert der Abgeordnete Hansjörg Müller (AfD) auf seiner Facebook-Seite wie fogt:

Am 18. November 2020 morgens hatte ich angemeldete Gäste in den Bundestag eingeladen, die sich natürlich an die Regeln hielten. Bei deren Einlass verschaffte sich auch eine Bloggerin ohne meine Kenntnis mit Zugang über mein Büro, was ich erst am 19. November abends erfuhr.
Diese Bloggerin ging niemanden aggressiv an. Selbstverständlich stehe ich für einen respektvollen Umgang im Deutschen Bundestag.

Am 18. November 2020 um 9:30 sprach der Abgeordnete Müller dann noch vor Beginn der Bundestagsdebatte und den Abstimmungen zum neuen „Infektionsschutzgesetz“ zu den Bürgern, die sich zur Demo vor dem Brandenburger Tor versammelt hatten über die wahren Gründe dieser Krise.

 

Rebecca Sommer: Eine Bloggerin dokumentiert das Umfeld der Abstimmung zum „Corona-Ermächtigungs-Gesetz“

Währenddessen bewegte sich Frau Sommer offenbar unbeaufsichtigt im Bundestag.  Ihren eigenen Vorstellung zufolge war sie als Journalistin zu Besuch im Bundestag. Anlaß des Besuchs war das „Corona-Ermächtigungs-Gesetz“.

Tatsache ist aber auch, daß „Journalisten“ – klassisch betrachtet – unbeteiligte Beobachter sind.  Das war Rebecca Sommer wohl kaum,

Ihr Beitrag lässt erkennen, daß sie die Kamera bis auf eine Ausnahme jeweils solange auf den Boden gehalten hat, bis der jeweilige Gesprächspartner erkennbar zustimmte, ihr zu antworten. Laut Frau Sommer zeigt ihr dann zusammengestellter Beitrag alles Material, das sie hat. Darunter auch ihre Begegnungen mit dem Wirtschaftsminister Altmeier und dem Gesundheitsminister Spahn.

Über die Vorkommnisse rund um dieses Gesetz verfaßte sie dann den folgenden Beitrag:

Die wohl zufällig anwesenden Journalisten von RT dokumentierten diesen Vorgang aus einer anderen Perspektive. Bisher ist auch nur diese Perspektive von Dritten in den „Qualitätsmedien“ verbreitet worden, als sie den in einem Aufzug befindlichen wegfahrenden Wirtschaftsminister Altmeier beschimpfte.

 

Der Aufschrei

Mit dieser Aktion schaffte es Frau Rebecca Sommer bis in die Nachrichten zur Hauptsendezeit. Die Medie wearen msich zusammen mit den Altparteien wieder einmal einig.

Durchweg wurde sie als „rechte Aktivistin“ dargestellt. Was hierbei jedoch verschwiegen wird: Frau Sommer war einmal „Flüchtlingshelferin“ bei supranationalen Organisationen, also NGOs. Als sie deren Machenschaften erkannte löste sich sich von ihnen und berichtet seither kritisch über diese.

Außerdem wird ihr vorgehalten, sie hätte Abgeordnete bedrängt und beleidigt und sie hätte Verfassungsorgane genötigt.

wer aber  kann diese Vorwürfe besser zum Ausdruck bringen als Claudia Roth, die durch die „Qualitätsmedien“ natürlich eine Bühne bekam, ihre Meinung über den Vorfall zu verbreiten.

Die Altparteien nutzten diese Gelegenheit vom Corona-Ermächtigungsgesetz abzulenken erwartungsgemäß nach bester Möglichkeit aus und beantragten eine aktuelle Stunde zum Verhalten von Frau Sommer.

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Die Reden der AfD zum „Corona-Ermächtigungsgesetz“

Die einzige Partei, die geschlossen gegen dieses Corona-Ermächtigungsgesetz stimmte, war die AfD. FDP und Linke entielten sich weitgehend. Grüne, SPD und Union stimmten fast geschlossen dafür.

Interessant ist, daß bei der Union nur ein einziger es wagte, dagegen zu stimmen. Es war der Abgeordnete Hans-Jürgen Irmer. Sowohl Stephan Mayer (MdB/AÖ), als auch Tobias Zech (MdB/AÖ) stimmten für das Corona-Ermächtigungsgesetz.

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Rebecca Sommer auf den Titelseiten der Mainstream-Medien

Die Demokratie scheint in Gefahr. Wichtigste Nachricht in den wichtigsten Abendnachrichten im größten deutschen Sender Deutschlands, dem ZDF, war heute:

ZDF: Peter Altmaier (CDU) sei von einer Frau bedrängt und unflätig beschimpft worden, beschrieb die Moderatorin Gerster die Szene. Den Dialog zwischen Altemeier und Sommer hatte das ZDF weggeschnitten gehabt und dafür die eigenen Worte gesetzt.

„Provokateure sind in das Gebäude des Deutschen Bundestags und sogar in Abgeordnetenbüros eingedrungen und haben versucht, Politiker einzuschüchtern.“

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Gelebte Doppelmoral im Gesinnungsstaat

Nötigung von Verfassungsorganen?

ZDF und FDP zeigen in diesem Fall ein festhaltenswertes Verständnis von „Nötigung“. Um „Nötigung“ zu begehen muß man gemäß Strafgesetzbuch jedes der folgenden Tatbestandsmerkmale begangen haben:

…einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen…

Diese Tatbestände dürften tatsächlich erfüllt gewesen sein, als der im Februar neu gewählte Thüringische Ministerpräsident Thomas Kemmerich massivsten Drohungen von Links ausgesetzt war. Obwohl er ordnungsgemäß zum Ministerpräsidenten gewählt wurde,  wurde so lange Druck auf ihn ausgeübt, bis er seinen Wille änderte. Hierzu gehörte, daß seine Kinder nicht mehr in die Schule gehen konnten, daß seine Frau bespuckt wurde, daß sein Haus rund um die Uhr bewacht werden musste. Obwohl offenkundig die Tatbestände der „Nötigung“ erfüllt waren, schwieg sein FDP-Kollege Kubicki damals.

Anders jedoch in diesem Fall. Bundestags-Vize Kubicki (FDP), der sich, wie in einem Beitrag von Frau Soller zu sehen, ganz normal mit Frau Sommer unterhielt zeigte im ZDF seine andere Seite und brachte ein Strafverfahren wegen „Nötigung von Verfassungsorganen“ ins Spiel, obwohl der Wortlaut des Gesetzes offenkundig bei Frau Sommer nicht einschlägig ist.

Doch nicht nur Kubiki hat diese „Nötigung“ im Februar übersehen gehabt, auch das ZDF hatte diese tatsächliche Nötigung von Verfassungsorganen im Februar 2020 nicht als wichtigste Abendnachricht gebracht gehabt.

Auch im Reichstag selbst scheinen ganz unterschiedliche Maßstäbe zu gelten.

Als im Juli 2020 „Aktivisten“ der ökoanarchistischen Gruppierung „Extinction Rebellion“ zusammen mit einem so genannten „Jugendrat“ im Juli mit Flugblättern und einer Spontan-Kundgebung im Beisein der Bundeskanzlerin gegen die bevorstehende Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes protestierten, erkannte das anwesende RTL ein „Schmunzeln“ der Kanzlerin:

„Eine RTL-Kamera fängt den schmunzelnden Seitenblick Merkels auf, nachdem die Gruppe Flugblätter – unterzeichnet von Extinction Rebellion und ‘Der Jugendrat‘ – geworfen hatte und begann, ein Statement vorzulesen.“

Quelle Screenshot

Ein Jahr zuvor hatten Klimaaktivisten zusammen mit der vom Verfassungsschutz beobachteten Jugendorganisation  der Linken „Solid“ im Bundestag mitten im Plenarsaal vor der Rednertribüne ein Plakat enthüllt und legten sich wie tot auf den Boden vor dem Bundestagspräsidium. Mittendrin ein Mitglied der Linken aus  Waldkraiburg (liegend mit Anzug und weißen Turnschuhen),

„Ja, ich beteiligte mich an der Protestaktion im Bundestag… Ja gegen die „Würde des Hauses wurde verstoßen“

Schäuble grinste während der Sitzung und meinte nur, daß er Zeit habe. Die Grüne Jugend kommentierte dies mit

„Ja, ist verboten. Nein, das Klima interessiert sich nicht für die Hausregeln des Deutschen Bundestages.“

Nun jedoch twittert Timon Dzenius, Bundesvorstand der „Grüne Jugend“ unter Bezugnahme auf die AfD:

„Dieses Gesindel gehört aus dem Bundestag geworfen: Wenn Schäuble es heute nicht tut, müssen wir das nächstes Jahr im September machen. Alle zusammen gegen den Faschismus! #NazisRaus #b1811.“ 

Dabei hat der Nachwuchsgrüne offenbar noch nicht verstanden, daß die Forderung, frei gewählte Abgeordnete aus einem Parlament zu werfen, eine Tat ist, die man wohl eher Faschisten zurechnen kann, als Demokraten.