191. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 18. November 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=uzuhyeLoc4c

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

18. November 2020 (191. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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Vor der Bundestagssitzung wurde der Abgeordnete Hilse (AfD) in Gewahrsam genommen, da die Polizei seine Maskenbefreiung nicht akzeptieren wollte.

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Antrag AfD TOP 1 Befragung der Bundesregierung / Wirtschaftsministerium

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. November 2020, in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) angenommen. Für den Entwurf haben 413 Parlamentarier gestimmt, dagegen stimmten 235 Abgeordnete bei acht Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf, die AfD, die FDP und Die Linke dagegen gestimmt. Zur Abstimmung lagen die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/24334) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24350) vor.

Drei Änderungsanträge abgelehnt

Zuvor hatten die Abgeordneten Änderungsanträge der FDP (19/24375), der Grünen (19/24380) und der fraktionslosen Abgeordneten Uwe Kamann, Mario Mieruch und Dr. Frauke Petry (19/24422) zu dem Gesetzentwurf abgelehnt.

Der Änderungsantrag der FDP wurde in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 453 Stimmen gegen 139 Stimmen bei 68 Enthaltungen zurückgewiesen. Der Änderungsantrag der Grünen wurde mit 456 Stimmen gegen das Votum von 126 Abgeordneten bei 80 Enthaltungen abgelehnt. Der Änderungsantrag der fraktionslosen Abgeordneten wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller bei einer Enthaltung aus der AfD-Fraktion abgelehnt.

Angenommener Koalitionsentwurf

Der angenommene Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/23944) beinhaltet eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung der Epidemie konkret aufgeführt. Zudem werden Grenzwerte sowie Befristungen und Begründungen für Einschränkungen genannt.

Die Einschränkung von Demonstrationen oder etwa Gottesdiensten wird an besondere Auflagen geknüpft. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite orientiert sich an den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Festgeschrieben wird auch eine Berichtspflicht der Bundesregierung an den Bundestag.

Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser

Das Paket beinhaltet zudem Regelungen für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, die Corona-Intensivbetten freihalten. Was die künftige Impfprogramme betrifft, sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.

Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.

Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests

Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ferner ausgeweitet werden. Dazu soll der sogenannte Arztvorbehalt modifiziert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abgerufen werden können.

Beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen neue Überwachungsinstrumente (Surveillance) geschaffen werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie zu gewinnen.

Geschäftsordnungsantrag der AfD abgelehnt

In einer vorgeschalteten Geschäftsordnungsdebatte lehnte das Plenum einen Antrag der AfD-Fraktion ab, die Schlussberatung über das Bevölkerungsschutzpaket von der Tagesordnung abzusetzen. Die anderen Fraktionen votierten geschlossen dagegen.

Mehrere Redner wandten sich energisch gegen die Darstellung der AfD, wonach das dritte Bevölkerungsschutzpaket einem „Ermächtigungsgesetz“ gleichkomme. Sie wiesen darauf hin, dass ein Vergleich mit der Nazi-Zeit völlig abwegig sei und die aktuelle Gesetzesvorlage in keiner Weise zu einer Diktatur führe.

AfD: Größte Grundrechtseinschränkung seit 1949

Heftige Gegenwehr kam hingegen von der AfD-Fraktion, die zwischendurch sogar Plakate mit Hinweisen auf das Grundgesetz hochhielt und dafür von Parlamentspräsident Dr. Wolfgang Schäuble ermahnt wurde. Nach Ansicht von Fraktionschef Dr. Alexander Gauland haben die gesetzlichen Regelungen zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Das IfSG stehe für die größte Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Misstrauen werde wachsen, sagte Gauland voraus, das sei an den Demonstrationen, die gerade vor dem Bundestag stattfänden, gut zu sehen. Er mahnte: „Die Menschen treten für ihre Grundrechte ein und müssen nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“ Viele Bürger hätten existenzielle Nöte und fürchteten um ihre Freiheit. Gauland sagte: „Wir werden noch viele Monate mit dem Virus leben müssen.“ Die Bürger wüssten das, die Bevölkerung verhalte sich kooperativ und einsichtig. „Dass man sie zusperrt, ist unerträglich, und das läuft auf Diktatur hinaus.“

Minister: Gesundheitssystem nicht überfordern

Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist die Corona-Pandemie ein „Jahrhundertereignis, eine Naturkatastrophe, eine Zumutung und eine Bewährungsprobe“. Egal, was die Politik entscheide, es entstehe in jedem Fall Schaden: wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich. Es gehe in dieser Lage darum, die richtigen Prioritäten zu setzen. Die Wissenschaft könne die Politik beraten, aber kein Virologe könne der Politik die Entscheidungen abnehmen. „Wir müssen gewichten, welchen Schaden wir wo ertragen können.“

Spahn fügte hinzu: „Wir wollen keine Überforderung des Gesundheitssystems akzeptieren.“ Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu Leid und Kontrollverlust. Um das zu vermeiden, müssten die Zahlen runter. Zwar sei zuletzt das  exponentielle Wachstum der Infektionen gestoppt worden, „aber wir sind noch nicht über den Berg“. Angesichts der erfolgreich getesteten Impfstoffe sprach Spahn von Licht am Ende des Tunnels. Den Impfgegnern versicherte er: „Ich gebe Ihnen mein Wort. Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“ Er warb zugleich für Zusammenhalt und sachlichen Dialog und betonte: „Das Virus ist dynamisch, wir müssen es auch sein.“

Epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt

Mit 422 Ja-Stimmen bei 90 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen nahm der Bundestag in namentlicher Abstimmung einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur „Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/24387) an. Diese wurde zuletzt am 25. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus für die Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag festgestellt.

Wie es in dem Antrag heißt, werde nun mit dem beschlossenen dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Paragrafen 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine ausdrückliche regelmäßige Berichtspflicht für den Fall der Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführt. Die Bundesregierung sei dieser bereits in den vergangenen Wochen und Monaten selbstständig nachgekommen. Die Normierung dieser Berichtspflicht sei dennoch ein wichtiges Signal zur Herstellung von Transparenz und für den Anspruch auf verlässliche Informationen.

Oppositionsanträge abgelehnt

Abgelehnt wurden fünf Anträge der AfD, zwei Anträge der FDP, ein Antrag der Linken und zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesundheitsausschuss (19/2433419/24005) und für den zweiten FDP-Antrag der Familienausschuss (19/24333) hatten dazu Beschlussempfehlungen vorgelegt.

Ein weiterer Antrag der Linken (19/24362) wurde erstmals erörtert und zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/22547), eine Epidemiekommission einzurichten, die Kriterien festlegen sollte zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Diese ständige Epidemiekommission sollte anhand objektiver, wissenschaftlich begründeter Kriterien festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse, heißt es in dem Antrag. Die Kommission müsse politisch unabhängig sein und streng wissenschaftlich arbeiten. Nur die AfD stimmte für diesen Antrag, es gab zudem eine Enthaltung.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551) eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beinhalte keine ausreichende Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen.

Anhand wissenschaftlich begründeter Kriterien müsse festgelegt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse. Nur die AfD und einzelne fraktionslose Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

Der Titel des Antrags der AfD-Fraktion lautete „Covid-19: Hygiene statt Verbote, Lockdown unterbinden – Schwere Fälle verhindern, statt neue Schäden verursachen“ (19/23950). Danach sollte die Bundesregierung gesetzlich sicherstellen, dass die Hygienekonzepte bundesweit einheitlich gefördert und evaluiert werden anstatt Ausgangssperren, Schließungen und Verbote („Lockdowns“) zu verfügen. Der Schutz von Risikogruppen sollte in den Mittelpunkt gestellt werden.

Den Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern wollte die AfD einen Antigen-Schnelltest ermöglichen. Ärztliches und pflegerisches Personal sowie das Reinigungspersonal sollte regelmäßig getestet werden und wie die Besucher beim Kontakt mit den Patienten/Bewohnern FFP2-Masken tragen. Personen, die sich selbst isolieren, sollten unterstützt werden. Gleichzeitig sei ihre medizinische Versorgung zu gewährleisten. Für Personen, die der Risikogruppe angehören, aber zu Hause leben, wollte die AfD eine Hilfe etablieren. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für den Antrag.

Vierter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in einem vierten Antrag (19/23949), die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig zu machen und den Bundestag stärker an den Corona-Entscheidungen zu beteiligen. Sie verwies auf eine Vielzahl von Stimmen in der öffentlichen Diskussion, die die Praxis der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Corona-Pandemie kritisierten. Es sei ein „deutliches Auseinanderklaffen von geschriebener und gelebter Verfassung“ zu erkennen, schrieb die Fraktion.

Neben der Aufhebung der Beschlüsse von Ende Oktober forderte sie, diese durch zielgenau auf den Schutz von Risikogruppen konzentrierte Maßnahmen zu ersetzen. Dadurch sollten auch die Corona-Verordnungen der Länder so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt werden. Ferner sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine „verfassungskonforme Neufassung“ des IfSG vorlegen. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für den Antrag.

Fünfter Antrag der AfD

In ihrem fünften Antrag (19/20676) forderte die AfD-Fraktion eine parlamentarische Kontrolle bei Grundrechtseingriffen wie in der Corona-Krise. Die Verordnungsermächtigungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergäben, müssten dahingehend ausgestaltet werden, dass Verordnungen der Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten seien.

Das Infektionsschutzgesetz sei im Paragrafen 5 Absatz 2 Nr. 3 bis 8 dahingehend abzuändern, dass die Tragweite der Verordnungsermächtigung im Hinblick auf Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmt sei. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für diesen Antrag. Zur Abstimmung über diesen Antrag hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/24005).

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TOP 3 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. November 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden (19/24260).

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 87 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 37 gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 23 Fragen. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 15 Fragen und Abgeordnete der FDP-Fraktion mit zwölf fragen vertreten.

Die meisten Fragen richteten sich mit jeweils 16 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Auswärtige Amt. 13 Fragen sollte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beantworten. Neun Fragen gingen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, sechs Fragen an das Bundesministerium für Gesundheit. Jeweils fünf Fragen sollten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung war mit vier Fragen vertreten, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit drei Fragen. Je zwei Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und an das Bundesministerium der Finanzen. Eine Frage richtete sich an das Bundeskanzleramt.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Der hessische AfD-Abgeordnete Martin Hohmann erkundigte sich beim Ministerium für Arbeit und Soziales, inwieweit Arbeitsuchende die Unterstützung der Gesundheitsämter und kommunalen Behörden vor Ort bei der Bewältigung der Corona-Krise und der damit verbundenen Maßnahmen wahrnehmen können.

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TOP 4 Sanierung und Isolvenzrecht

Die Bundesregierung will das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht modernisieren und effektiver gestalten. Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. November 2020, in erster Lesung einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (19/24181) debattiert und zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen fordert (19/24379), zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der es Unternehmen ermögliche, „sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren“, schreibt die Bundesregierung. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen ist damit ein wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs.

Sonderregelungen in der Corona-Pandemie

Geplant ist ferner, dass die Regelungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Es sollen hierzu befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Sanierung geschaffen werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens vor. Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ will die Bundesregierung zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019 / 1023 umsetzen.

 

 

TOP 5 Rentenüberleitung (DDR-Altübersiedelnde)

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 18. November 2020, in einer halbstündigen Debatte mit der Antwort der Bundesregierung (19/11250) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rückwirkende Einbeziehung der DDR-Altübersiedlerinnen und DDR-Altübersiedler in die Gesetzgebung zur Rentenüberleitung“ (10/16953) befasst.

Antwort der Bundesregierung

Um die rentenrechtliche Bewertung der DDR-Versicherungszeiten von Personen, die zu Zeiten der deutschen Teilung aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet oder übergesiedelt sind, geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin weist die Bundesregierung die Auffassung, wonach die Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) nicht für die Bewertung der von diesen Personen in der DDR zurückgelegten Versicherungszeiten gelten, als unzutreffend zurück.

Wie die Bundesregierung darlegt, regelte das Fremdrentengesetz (FRG) vor 1992, wie in der DDR zurückgelegte Versicherungszeiten rentenrechtlich zu bewerten sind. Diesen Zeiten seien danach für die Rentenberechnung fiktive Verdienste zugeordnet worden, wie sie bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit in der Bundesrepublik erzielt worden wären (sogenannte Tabellenentgelte).

Tatsächliche Verdienste statt Tabellenentgelte

„Diese Regelungen im FRG sind mit dem Rentenüberleitungs-Gesetz (RÜG) zum 1. Januar 1992 gestrichen worden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 1992 seien mit dem RÜG Regelungen in das SGB VI eingefügt worden, „die seitdem für die Bewertung der im Beitrittsgebiet, das heißt in der DDR beziehungsweise in den neuen Bundesländern, zurückgelegten Versicherungszeiten gelten“.

Diesen Zeiten werden danach der Antwort zufolge „grundsätzlich nicht mehr Tabellenentgelte zugrunde gelegt, sondern die tatsächlich in der DDR versicherten, mit einem Faktor in eine Beitragsbemessungsgrundlage auf dem Verdienstniveau der Bundesrepublik umgewerteten Verdienste“. Die Rechtmäßigkeit dieser gesetzlichen Vorschriften und deren Anwendung auf von sogenannten DDR-Altübersiedlern zurückgelegte DDR-Versicherungszeiten haben laut Bundesregierung sämtliche Sozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht (BSG) bestätigt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, Aktenzeichen: B 5 R 36 / 11 R). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2016, Aktenzeichen: 1 BvR 713 / 13).

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Antrag AfD TOP 19 Ächtung von Gewalt, Extremismus und Terror

Nationalismus und Rassismus die Stirn bieten – Einfluss der Ülkücü-Bewegung zurückdrängen“ lautet der Titel eines gemeinsamen Antrags der CDU/CSU-, der SPD-, der FDP- und der Grünen-Fraktion (19/24388), den der Bundestag am Mittwoch, 18. November 2020, nach halbstündiger Aussprache gegen die Stimmen der AfD-Fraktion angenommen hat.

Der Bundestag lehnte zudem Anträge der AfD (19/24328) und der Linken (19/24363) ab, in denen jeweils ein Verbot der rechtsextremen türkischen Organisation, auch Graue Wölfe genannt, gefordert wurde. Den Antrag der AfD lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Dem Antrag der Linken stimmten auch die Grünen zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen

Die Bekämpfung des Rechtsextremismus – sei er deutscher oder ausländischer Provenienz – müsse in Deutschland zur Staatsräson gehören, schreiben die vier Fraktionen in ihrem gemeinsamen, angenommenen Antrag (19/24388), der die Bekämpfung der sogenannten Ülkücü-Bewegung, umgangssprachlich Graue Wölfe genannt, ins Auge fasst. Die Organisation trete in Europa in einer Reihe von Staaten militant und gewaltsam auf und fuße auf einer nationalistischen und rassistischen Ideologie.

Im europäischen Verbund gelte es nun, gegen den Einfluss der Bewegung vorzugehen. Dabei seien unter anderem auch entsprechende Organisationsverbote zu prüfen. Außerdem seien alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, „um der regen Agitation der Ülkücü-Bewegung im Internet rechtsstaatlich und konsequent entgegenzutreten“, so der Bundestagsbeschluss.

Abgelehnter Antrag der AfD

Laut dem abgelehnten AfD-Antrag (19/24328) zum Verbot der Grauen Wölfe sollte die Bundesregierung prüfen, inwiefern die Grauen Wölfe als Organisation insgesamt und damit auch der sogenannte „Wolfsgruß“ verboten werden können. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot gegen die in Deutschland vertretenen Vereine der Grauen Wölfe („Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland“ – ADÜTDF, „Verband der türkischen Kulturvereine in Europa“ – ATB und „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“ – ATIP) gegeben sind.

Darüber hinaus sollte das Parlament zeitnah über die erlassenen Maßnahmen sowie über die Möglichkeiten unterrichtet werden, die Aktivitäten der Grauen Wölfe in Deutschland zu unterbinden.

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TOP 6 Lkw-Abbiegeassistentengesetz

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. November 2020, in erster Lesung über einen Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Einführung und Regelung von Verkehrssicherheitszonen (Abbiegeassistentengesetz19/23625) debattiert. Im Anschluss wurde der Entwurf in den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur weiteren Beratung überwiesen.

Für Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme soll nach den Vorstellungen der Grünen künftig das Befahren geschlossener Ortschaften grundsätzlich verboten sein. „Lkw dürfen in Verkehrssicherheitszonen nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit dem Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes ausgerüstet sind“, heißt es in dem Entwurf.

„Tödliche Zeitverluste vermeiden“

Als Verkehrssicherheitszonen definieren die Grünen geschlossene Ortschaften. Dies sei „zielführend, nachvollziehbar und transparent“, heißt es in der Begründung. „Tödliche Zeitverluste“ bei der bundesweit erforderlichen Festsetzung durch die lokalen Straßenverkehrsbehörden würden so vermieden und die Verantwortung für falsche oder zu kleine Zuschnitte nicht den Straßenverkehrsbehörden zugewiesen. Diese sollen der Vorlage zufolge für Fälle von beispielsweise abbiegefreien Straßenverläufen oder für bestimmte Härtefälle Ausnahmen bestimmen können.

„Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes“ sei mindestens die Ausrüstung mit Abbiegesicherheitssystemen, schreibt die Fraktion. Abbiegesicherheitssysteme seien Systeme, die während des Abbiegevorgangs den Fahrer über eine mögliche Kollision mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern warnen oder einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern könnten. Das Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), so heißt es weiter, „stellt jährlich per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes fest“.

Viele Todesfälle nach Abbiegeunfällen mit Lkw

Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Grünen durch die anhaltend hohe Zahl an Todesfällen nach Abbiegeunfällen mit Lkw. Zwar habe der Bundestag auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen schon im Juni 2018 die Bundesregierung aufgefordert, „nationale Regelungen für eine schnelle Einführung von Lkw-Abbiegesicherheitssysteme zu prüfen und umzusetzen, wenn eine Europäische Lösung nicht zeitnah vereinbart werden kann“ (19/2984).

Gleichwohl habe die Bundesregierung bislang keine ausreichenden Regelungen in Kraft gesetzt hat, um derartige Unfälle deutlich zu reduzieren. Die angesichts der Aufgabenstellung „geringfügigen freiwilligen Selbstverpflichtungen“ im Rahmen der Aktion Abbiegeassistent, die „unzureichenden Förderungen des Einbaus von Abbiegeassistenten, die völlig unzureichenden Nachrüstungen im eigenen Fahrzeugbestand sowie die komplett fehlenden verbindlichen Vorgaben bei der Beschaffung“ hätten die Unfallzahlen im Jahr 2020 augenscheinlich nicht senken können, schreiben die Abgeordneten. (hau/sas/18.11.2020)

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19. November 2020 (19. Sitzung)

TOP 9 Forschung und Innovation 2020

Während die Bundesregierung sowie CDU/CSU und SPD die Erfolge von Forschung und Innovation in Deutschland in der Debatte zum Bundesbericht Forschung und Innovation 2020 der Bundesregierung (19/19310) lobten, sparte die Opposition in der Debatte am Donnerstag, 19. November 2020, nicht mit Kritik an der Politik von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU). Michael Espendiller (AfD), sagte, man müsse sich „nicht wundern, dass dieses Land den Bach runter geht“. Dr. h. c. Thomas Sattelberger (FDP) sprach von vollmundigen Ankündigungen, Dr. Petra Sitte (Die Linke) kritisierte das Verharren in einer „Wachstumsphilosophie“, Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) warf Karliczek vor, „Forschungslücken offen“ zu lassen.

Ministerin: Impfstoff wird in Deutschland entwickelt

Karliczek unterstrich die Bedeutung von Forschung. Laut Bericht investieren 2018 Staat und Wirtschaft rund 105 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung (FuE), was rund 3,13 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung entspricht. Der Bund allein investiert den Angaben zufolge 19,6 Milliarden Euro in FuE. Die Ministerin ging auf die aktuelle Situation in der Corona-Pandemie ein: „Selten haben sich mit Forschung und Innovation so konkrete Hoffnungen für die Menschen und ihre Gesundheit verbunden. Alle Welt hofft auf einen Impfstoff.“  Dieser werde unter anderem in innovativ forschenden Unternehmen in Deutschland entwickelt; von Unternehmen, die aktuell vielversprechende Impfstoffkandidaten in der Pipeline hätten.

Daran zeige sich: Deutschland könne Innovation, Deutschland könne Biotechnologie und Deutschland könne Start-up. Aber all diese Erfolge seien keine Selbstläufer. Dies sei vielmehr das Ergebnis technologieoffener und kluger Forschungsförderung, die mit langem Atem betrieben werde. Dabei verwies sie auch auf das in Deutschland ansässige Unternehmen BioNTech, das aller Wahrscheinlichkeit nach kurz vor der Zulassung eines Impfstoffs gegen Corona stehe.

Karliczek betonte, dass der Bund das Unternehmen schon seit seiner Gründungsphase 2007 fördere. Neben der Impfstoffforschung unterstrich sie auch die Erfolge in der Mikroelektronik, bei der Cybersicherheit und den Supercomputern. Zudem beschrieb sie auch die Konkurrenz aus den USA und Asien und sagte: „Der weltweite Wettbewerb ist hart und schnell, und wir werden bestehen, wenn wir auf Agilität und Flexibilität, gute Netzwerke und zügigen Transfer aus der Forschung in die wirtschaftlichen Anwendungen setzen.“

AfD: Regierung verteilt Geld mit der Gießkanne

Ganze 19,06 Milliarden Euro habe der Bund für Forschung und Entwicklung ausgegeben, rechnete Michael Espendiller (AfD) vor. Hingegen habe der Internetkonzern Alphabet allein im Jahr 2019 rund 22 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung ausgegeben. Espendiller: „Der Forschungsetat von Google ist größer als der der Bundesregierung.“ Dabei beließ er es nicht und zählte weitere Forschungsetats auf: Er nannte Samsung Electroncis (14, 8 Milliarden Euro),  Microsoft (14, 7 Milliarden Euro) und Volkwagen (13,6 Milliarden Euro).

Der AfD-Abgeordnete weitere: „Wissen Sie, was alle diese Investitionen gemeinsam haben? Jemand muss für sie geradestehen und sich am Markt behaupten“. Er fügte hinzu: „Und was macht diese Regierung? Die verteilt das Geld mit der Gießkanne.“ Der Bund wolle sich auf Biegen und Brechen als Unternehmer betätigen, doch dabei versage er jedes Mal. Als „einzige Errungenschaft“ der Bundesregierung in diesem Feld bezeichnet er die steuerliche Forschungsförderung.

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ZP 7 Gentechnikstandort Deutschland

Aus BioNTech-Erfolg lernen – Aktionsprogramm für den Gentechnik-Standort Deutschland vorlegen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/24365), den der Bundestag am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen hat.

Anträge der FDP und der Grünen abgelehnt

Im Anschluss an die einstündige Aussprache lehnte der Bundestag zwei weitere Anträge der FDP und einen Antrag der Grünen zur Gentechnik ab. Zu den FDP-Anträgen mit den Titeln „Chancen neuer Züchtungsmethoden erkennen – Für ein technologieoffenes Gentechnikrecht“ (19/10166) und „Einsatz neuer Züchtungsmethoden ermöglichen“ (19/23694) hatte der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft jeweils Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/1656519/24182). Dem erstgenannten Antrag stimmte nur die FDP zu, während die AfD sich enthielt und die übrigen Fraktionen dagegen votierten. Beim zweitgenannten Antrag stimmte die AfD mit der FDP dafür, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten.

Dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Agrarwende statt Gentechnik –Neue Gentechniken im Sinne des Vorsorgeprinzips regulieren und ökologische Landwirtschaft fördern“ (19/13072) stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu, während die übrigen Fraktionen dagegen stimmten. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte auch dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/16565).

AfD: Genome Editing ist „kein Wunderwerkzeug“

Stephan Protschka kritisierte für die AfD-Fraktion die FDP ebenfalls scharf: Sie mache den Landwirten mit Blick auf neue Verfahren wie dem Genome Editing „billige Heilsversprechungen“. Die neue Züchtungsmethode böten sicherlich große Chancen, dennoch sei die „Genschere kein Wunderwerkzeug“, mit dem sich alle Probleme in der Pflanzenzucht beseitigen ließen, gab der Abgeordnete zu bedenken. Salz- oder Hitzeresilienz ließen sich so etwa nicht einfach in die Pflanze „hineinzaubern“.

Protschka räumte jedoch ein, dass man nicht neue Technologien „verschlafen“ dürfe. Die Fortschrittsfeindlichkeit, die aus dem Antrag der Grünen spreche, lehne die AfD ab – genauso aber die Forderung der FDP, die Genschere in Deutschland freizugeben.

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Antrag AfD ZP 10 Bundesarchivgestez

Die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR werden aus der Verantwortung der Stasi-Unterlagenbehörde in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen. Zudem wird beim Bundestag das Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet. Der Bundestag billigte am Donnerstag, 19. November 2020, den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen „zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten“ (19/23709) in der vom Ausschuss für Kultur und Medien geänderten Fassung (19/24484). Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. In zweiter Beratung lehnte der Bundestag zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion (19/2448919/24490) jeweils mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen ab.

Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen wurde zwei weitere Anträge der AfD abgelehnt: der erste Antrag trägt den Titel „Das Erbe der Friedlichen Revolution bewahren – Den Gesetzentwurf zur Auflösung der Stasi-Unterlagen-Behörde zurückziehen und grundlegend überarbeiten“ (19/24420). Zum zweiten abgelehnten AfD-Antrag mit der Überschrift „Gedenktag für die Opfer der politischen Verfolgung während der SED-Diktatur“ (19/14348) lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/22295).

Angenommener Gesetzentwurf der vier Fraktionen

Das Gesetz sieht vor, das die Stasi-Unterlagen dauerhaft durch das Bundesarchiv gesichert und archiviert werden. Das bisherige Recht auf Akteneinsicht für betroffene Bürger, Medien und Wissenschaft nach den Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bleibt jedoch unverändert bestehen. Ebenso erhalten werden die bisherigen Außenstellen der Stasi-Unterlagen-Behörde in den ostdeutschen Bundesländern.

Das Amt des Opferbeauftragten wird ähnlich wie der Wehrbeauftragte als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag angesiedelt werden. Zentrale Aufgabe des Beauftragten ist es, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten. Dem Bundestag soll er regelmäßig Berichte zur aktuellen Situation der Opfer vorlegen und auf Aufforderung an den Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse teilnehmen. Der Beauftragte wird auf fünf Jahre durch den Bundestag gewählt. Ausgeschlossen ist allerdings die Wahl eines ehemaligen Mitarbeiters der Stasi oder einer Person, „die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat“.

Staatsministerin: Zugang zu Akten bleibt gewährleistet

Die Kulturstaatsministerin Professor Monika Grütters (CDU) betonte, dass die Verlagerung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv „keinen Schlusspunkt“, sondern „die Fortsetzung ihrer Aufarbeitung unter gesamtdeutschen Vorzeichen“ bedeute. Der Zugang zu den Akten werde unverändert gewährleistet. Zugang werde die Expertise der Stasi-Unterlagenbehörde durch die Übernahme ihres Personals in das Bundesarchiv erhalten.

Dieser Argumentation schloss sich auch die SPD-Kulturpolitikerin Katrin Budde an. Sie verwies darauf, wie hart umkämpft die Verabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vor 30 Jahren gewesen sei. Umso wichtiger sei es, dass die Regelungen des Gesetzes zum Recht auf Akteneinsicht erhalten bleiben.

AfD: Feigenblatt statt Ruhmesblatt

Der AfD-Kulturpolitiker Dr. Götz Frömming begründete die Ablehnung seiner Fraktion. Der Bundestag beerdige mit der Annahme des Gesetzes eine der großen Errungenschaften der deutschen Einheit. Die Schaffung des Amtes eines Opferbeauftragten 30 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur sei auch „kein Ruhmesblatt“, sondern allenfalls „ein Feigenblatt“. Es habe auch keine zwingende Notwendigkeit für das Gesetz gegeben. Vorstellbar wäre auch eine Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und der Stasi-Unterlagen-Behörde gewesen, um die Akten dauerhaft zu erhalten.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/24420) hatte die AfD gefordert, der Bundestag möge den von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf unberücksichtigt lassen. Statt der abzustimmenden Vorlage sollte vielmehr ein neuer Gesetzentwurf formuliert werden. Demzufolge sollte etwa „das bisherige Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zum ,Amt eines Bundesbeauftragten beim Deutschen Bundestag für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, für deren Opfer und für die pädagogische Weitergabe gewonnener Erkenntnisse‘ weiterentwickelt“ werden.

Auch sollte sichergestellt werden, dass die aus der Aufarbeitung der Stasi-Akten gewonnenen Erkenntnisse über die Herrschaftspraktiken der SED-Diktatur als warnendes Beispiel für jegliche totalitäre Ideologie im Wege pädagogischer Konzepte bereitgestellt werden, schrieb die Fraktion.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Das Datum des von der AfD in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/14348) geforderten Gedenktags für die Opfer der SED-Diktatur sollte nach Beratung mit Opfervertretern und einer gesellschaftlichen Debatte festgelegt werden, schrieben die Abgeordneten. Der Bundestag sei sich bewusst, hieß es in dem Antrag, dass die Rehabilitierungsgesetze an vielen Stellen nachgebessert werden müssten, um die rechtliche Aufarbeitung des Unrechts zu erleichtern.

30 Jahre nach dem Mauerfall und der friedlichen Revolution in der DDR sei es aber auch an der Zeit, den Opfern der politischen Verfolgung durch die sozialistische Diktatur in der DDR im Rahmen eines bundesweiten Gedenktags würdig zu gedenken. (aw/sas/vom/19.11.2020)

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Antrag AfD TOP 12 Aufarbeitung von sozialem Unrecht 

Die deutsche Kolonialgeschichte und ihre Aufarbeitung haben am Donnerstag, 19. November 2020, einmal mehr zu einer mitunter hitzigen Debatte im Bundestag geführt. Das Parlament beriet zum einen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Koloniales Unrecht anerkennen, aufarbeiten und der eigenen Verantwortung international gerecht werden“ (19/24381), der im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde. Ein Antrag der AfD, die „Restitution von Sammlungsgut aus kolonialem Kontext“ zu stoppen (19/19914), wird federführend im Ausschuss für Kultur und Medien weiterberaten.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion zur Aufarbeitung der deutschen Kulturzeit (19/15784) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (19/21345 Buchstabe a).

Anträge der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (19/19914) einen Stopp der Rückgabe von Sammlungsgütern mit kolonialem Kontext aus deutschen Museen in die Herkunftsländer.

In ihrem abgelehnten Antrag (19/15784) forderte sie eine differenzierte Betrachtung des deutschen Kolonialismus, die auch die „gewinnbringenden Errungenschaften dieser Zeit“ würdigt.

AfD: Kolonialzeit differenziert aufarbeiten

Der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Marc Jongen, warf den Grünen vor, ein „undifferenziertes Schuldnarrativ“ zu bedienen. Es ginge ihnen in Wirklichkeit gar nicht um eine Versöhnung, sondern lediglich um die Weiterverbreitung von „linkem Selbsthass“. Dies stehe aber einer differenzierten Betrachtung und Aufarbeitung der Kolonialzeit im Weg.

Die Rede Jongens und die Anträge seiner Fraktion riefen mitunter empörte Reaktionen in den übrigen Fraktionen hervor. Der SPD-Kulturpolitiker Helge Lindh hielt der AfD vor, sie solche „sich schämen“. In ihren Anträgen setze sich die Rhetorik der Kolonialmächte fort. Markus Koob (CDU/CSU) sagte, die „AfD faselt von differenzierter Betrachtung“, in ihren Anträgen würde sich dies allerdings nicht spiegeln.

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ZP 16 Wirksame Hilfen für Schulen in der Pandemie  

Auf Antrag der Fraktion Die Linke hat sich der Bundestag am Donnerstag, 19. November 2020, in einer Aktuellen Stunde mit der Situation in den Schulen während der Corona-Pandemie auseinandergesetzt. Die Linke fordert, die Mangelwirtschaft in der Bildung zu beenden. Die Schulen sollen in der Pandemie mehr Unterstützung bekommen (19/24450).

Regierung: 300.000 Schüler in Quarantäne

Thomas Rachel (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, rechnete vor, dass aktuell 300.000 Schüler in Quarantäne seien. Umgekehrt heiße das, dass 95 Prozent der Kinder ganz normal in die Schule gehen – unter Beachtung der bekannten Abstandsregeln. Er plädierte dafür, die Schulen während der Pandemie offenzulassen, so lange es verantwortbar sei. Familie sollten sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in den Schulen gut und verlässlich betreut werden, vor allem die kleineren Kinder. Gerade deshalb würden die Kontakte in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens reduziert und anderen Gruppen in der Gesellschaft erhebliche Einschränkungen zugemutet.

Man habe aus der ersten Welle im Frühjahr gelernt. Heute sei man in einer anderen Situation. Die Bundesländer hätten einen Stufenplan beschlossen, der je nach dynamischem Infektionsgeschehen angepasst werden könne. Die erste Stufe sehe einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vor, die zweite Stufe einen eingeschränkten Regelbetrieb, die dritte ein Wechselmodell mit Teilung von Lerngruppen und Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht und die vierte Distanzunterricht. Er unterstrich, dass die Kinder zwar keine Treiber des Infektionsgeschehens seien, sie aber trotzdem einen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen hätten. Das gelte vor allem für die Zehn- bis 19-Jährigen.

AfD: Klassen sind viel zu groß

Dr. Götz Frömming (AfD) lobte die Linksfraktion dafür, dass sie das Thema zur Debatte im Plenum angestoßen hat. Allerdings würden die Schuldzuweisungen an die Bundesregierung schnell auf Die Linke zurück fallen, da sie sowohl in Thüringen als auch in Berlin an der Regierung beteiligt sei. Auch Frömming trat für das weitere Offenhalten von Schulen ein. Grundsätzlich kritisierte er, dass die Klassen viel zu groß seien. Das zu ändern, sei seit Jahrzehnten versäumt worden. Es würden zudem immer noch nicht genügend Lehrer eingestellt.

Auch der Digitalpakt, den die Bundesregierung beschlossen hat, helfe derzeit nicht weiter. Zugleich wandte er sich gegen den im Raum stehenden Vorschlag, dass Kinder sich entscheiden sollten, sich nur noch mit einem Freund zu treffen. Er sagte: „Ich weiß schon, dass der Vorschlag auch auf Druck der Kultusministerkonferenz zurückgenommen wurde. Aber das zeigt schon, welche Gedankenspiele hier möglich geworden sind.“ Frömming unterstrich, Schulen seien kein Hotspot für die Ausbreitung der Pandemie.

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TOP 13 Jahresbericht der Wehrbeauftragten  

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. November 2020, abschließend mit dem Jahresbericht 2019 des Wehrbeauftragten (19/16500) befasst. Eröffnet wurde die Aussprache von der Wehrbeauftragten des Bundestages, Dr. Eva Högl. Bei Enthaltung der Linken beschloss der Bundestag auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (19/23857), die im Wehrbericht enthaltenen Empfehlungen – soweit sie nicht bereits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beachtung zur Kenntnis zu bringen.

Die Bundesregierung wurde zudem gebeten, den Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des Deutschen Bundestages der Truppe zugänglich zu machen. Der Bundestag dankte Berichtsverfasser, dem früheren Wehrbeauftragten Dr. Hans-Peter Bartels, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr. Außerdem soll die Bundesregierung dem Verteidigungsausschuss bis zum 1. März 2021 über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen berichten.

Wehrbericht 2019

Die Bundeswehr hat laut Bericht weiterhin mit Personallücken, materieller Mangelwirtschaft und bürokratischer Überorganisation zu kämpfen. Die Truppe spüre die eingeleiteten sogenannten „Trendwenden“ bei Personal, Material und Infrastruktur trotz steigender Verteidigungsausgaben „nicht wirklich“. Da alte Strukturen und Prozesse nicht mehr passten, liefen allzu viele Anstrengungen „ins Leere“, heißt es im Bericht.

Nach Angaben des Wehrbeauftragten waren Ende 2019 rund 21.000 Dienstposten bei Offizieren und Unteroffizieren nicht besetzt, bei den Mannschaftsdienstgraden waren es 2.100. Die Zahl der Bewerber bei der Bundeswehr sei zwar leicht von 52.200 im Jahr 2018 auf 53.100 im vergangenen Jahr erhöht, trotzdem sei dies „das zweitschlechteste Ergebnis seit Aussetzung der Wehrpflicht“, betont der Wehrbeauftragte. Besonders drastisch sei der Personalmangel bei der Marine, bei den Hubschrauberpiloten, bei den Fachärzten im Sanitätsdienst, den Fernmeldetechnikern, den Heeresaufklärern und der Artillerietruppe.

„Schwerwiegende Auswirkungen des Personalmangels“

Schwerwiegende Auswirkungen habe der Personalmangel bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, so der Bericht. Auch die Materiallage bereitet weiterhin Sorge. Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums sei es „bisher nicht gelungen, die materielle Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme deutlich zu verbessern“, sie liege auf dem schlechten Niveau der Vorjahre. Trotz des steigenden Budgets für rüstungsintensive Ausgabe seien im vergangenen Jahr rund 1,1 Milliarden Euro nicht wie geplant ausgegeben worden, weil sich große Rüstungsprojekte weiter verzögert hätten.

Handlungsbedarf sieht der Wehrbeauftragte auch beim inneren Zustand der Truppe. So habe der Militärische Abschirmdienst (MAD) im vergangenen Jahr insgesamt 363 neue Verdachtsfälle wegen Rechtsextremismus untersuchen müssen, 45 Soldaten seien vorzeitig entlassen worden. Allerdings sei die Bundeswehr nach seinem Eindruck „sensibel“ für das Thema. Bartels regt an, dass der MAD zukünftig selbst einmal im Jahr öffentlich über die Ergebnisse seiner Arbeit berichten soll. Gestiegen sei auch die Zahl der gemeldeten sexuellen Belästigungen und Übergriffe: von 288 (2018) auf 345 im Jahr 2019. An den Regeln des Umgangs zwischen den Geschlechtern müsse weiter gearbeitet werden, das Problem werde nicht durch den steigenden Frauenanteil in der Truppe gelöst. Leicht gesunken ist hingegen die Zahl der persönlichen Eingaben von Soldaten beim Wehrbeauftragten: von 2.534 (2018) auf 2.459. (aw/sas/19.11.2020)

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Antrag AfD TOP 14 Nordstream 2

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, einen Antrag  der AfD-Fraktion mit dem Titel „Energiesicherheit gewährleisten – Nord Stream 2 unterstützen“ (19/22552) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 83 Abgeordnete für den Antrag, 556 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (19/23404).

Abgelehnter Antrag der AfD

Die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 liegt laut AfD im Interesse Deutschlands und Europas, da sie sich im Einklang mit dem energiepolitischen Zieldreieck befinde und damit zur Erreichung der Ziele Bezahlbarkeit, Umweltschutz und Versorgungssicherheit im Energiesektor beitrage. Die Fraktion wollte daher die Bundesregierung auffordern, sich unmissverständlich zur Realisierung von Nord Stream 2 zu bekennen sowie die zügige Fertigstellung von Nord Stream 2 mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu unterstützen.

Ursprünglich war zudem die erste Lesung weiterer AfD-Vorlagen zum Thema geplant. Die Beratung der drei Vorlagen wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Angekündigt waren ein Antrag „Nord Stream 2 endlich fertigstellen – Mit dem Erwerb von Verlegschiffen die Fertigstellung der Gasleitung sicherstellen und privatwirtschaftliche Unternehmen schützen“, ein Antrag „Betrieb von Nord Stream 2 endlich unterstützen und Investitionen schützen“ und ein Antrag „Schutz vor der Beschränkung der politischen Entscheidungsfreiheit der Bundesrepublik Deutschland durch Sanktionen fremder Staaten, insbesondere vor dem Hintergrund von Sanktionen gegen die Ostsee-Pipeline Nord Stream“. (sas/19.11.2020)

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TOP 15 Digitale Rentenübersicht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ (Gesetz Digitale Rentenübersicht, 19/23550) gestimmt. Der Entwurf wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung von AfD, FDP und Die Linke angenommen.

Hingegen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD bei Enthaltung der FDP und Linksfraktion abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sozialversicherungswahlen reformieren – Demokratische Beteiligung sicherstellen“ (19/22560). Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/24487 neu) und de Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24491) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut Bundesregierung stehen folgende Ziele im Zentrum des Entwurfs (19/23550): die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sowie die Transparenz in der Rehabilitation. Mit der Digitalen Rentenübersicht werde ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt, heißt es. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Zur Umsetzung soll bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“ geschaffen werden.

Zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sieht der Entwurf eine Erleichterung des Zugangs zu Gremien und Wahlen vor. Künftig sollen weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig sein und die Frist für die Listenzusammenlegungen zeitlich begrenzt werden.

Mehr Transparenz bei der Rehabilitation

Um mehr Transparenz bei der Rehabilitation zu erreichen, soll die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt werden, teilt die Bundesregierung mit.

Durch die Neuregelung sollen die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen und der Betroffenen stärker berücksichtigt, und so eine (EU-)rechtskonforme Grundlage für die Beschaffung etabliert werden.

Grüne: Sozialversicherungswahlen reformieren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/22560) die Sozialversicherungswahlen zu reformieren. Darin bezeichnet sie die soziale Selbstverwaltung als „Ausdruck innerer Demokratie“. Über die Selbstverwaltung bestimmten die Versicherten und Arbeitgeber über Beschlüsse mit, die unmittelbaren Einfluss auf die Leistungserbringung und die Versorgungsstrukturen haben. Jedoch stünden insbesondere aufgrund der niedrigen Wahlbeteiligung diese Selbstverwaltungsgremien regelmäßig in der Kritik. So wären bei den jüngsten Sozialwahlen im Jahr 2017 rund 55 Millionen Versicherte wahlberechtigt gewesen. Nur 15 Millionen Menschen, knapp 30 Prozent, hätten aber ihre Stimme tatsächlich abgegeben, schreiben die Grünen.

Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, dass die Praxis der Wahlen ohne Wahlvorgang („Friedenswahlen“) zugunsten von echten Wahlen beendet wird. Außerdem soll das aktive und passive Wahlrecht auf alle Versicherten ab Vollendung des 16. Lebensjahres – unabhängig davon, ob sie selbst auch Mitglieder oder Mitversicherte sind – ausgeweitet werden. Ferner müsse sichergestellt werden, dass die Gremien geschlechterbezogen repräsentativ besetzt werden und dazu eingereichte Vorschlagslisten nur dann zugelassen werden, wenn bei den Sozialwahlen 2023 mindestens 40 Prozent und danach mindestens 50 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten Frauen sind. Ebenso sollten Onlinewahlen ermöglicht werden, fordern die Grünen. (hau/che/sas/19.11.2020)

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TOP 16 Verwendung von  Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2019 / 1148 „über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe“ (19/23565) angenommen. Der Entwurf wurde in der Ausschussfassung mit breiter Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beschlossen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/24122) zugrunde.

Gesetzentwurf zur EU-Ausgangsstoffverordnung

Wie die Bundesregierung in dem Entwurf ausführt, können bestimmte chemische „Ausgangsstoffe für Explosivstoffe zur illegalen Herstellung von Sprengsätzen für kriminelle, insbesondere terroristische Zwecke missbraucht“ werden. Deshalb verbietet die EU-Verordnung den Angaben zufolge den Erwerb einiger dieser Stoffe oberhalb bestimmter Konzentrationswerte durch Privatpersonen; weitere Stoffe unterliegen nach dieser Verordnung einer Meldepflicht im Falle von verdächtigen Transaktionen oder bei ihrem Abhandenkommen.

Zwar ist die EU-Ausgangsstoffverordnung laut Bundesregierung in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht, jedoch verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, begleitende Vorschriften zu ihrer Durchführung zu erlassen. Mit der Regierungsvorlage sollen daher die gesetzlichen Voraussetzungen zu ihrem innerstaatlichen Vollzug geschaffen werden.

Dazu soll eine Verpflichtung der Länder geregelt werden, nationale Kontaktstellen zur Meldung verdächtiger Transaktionen sowie des Abhandenkommens von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe zu benennen. Außerdem enthält der Entwurf unter anderem Straf- und Bußgeldvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung „einschließlich einer Anpassung des Katalogs der nach der Strafprozessordnung telekommunikationsüberwachungsfähigen Straftaten“. Das Gesetz soll zeitgleich zum Geltungsbeginn der EU-Verordnung am 1. Februar 2021 in Kraft treten. (sto/sas/09.11.2020)

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TOP 17 Gewalt gegen Frauen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 19. November 2020, fünf Anträge der Opposition erstmals beraten, die sich mit dem Thema Kriminalität gegen Frauen beschäftigen. Erörtert wurden der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“ (19/23999), Anträge der AfD mit den Titeln „Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei Zwangsheiraten von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland“ (19/24397) und „Häusliche Gewalt – Hilfe auch in der Corona-Zeit gewährleisten“ (19/24395), der FDP-Fraktion mit dem Titel „Infrastruktur für Betroffene häuslicher Gewalt in Deutschland krisenfest aufstellen“ (19/19726) sowie der Antrag „Hasskriminalität gegen Frauen endlich erfassen und wirksam bekämpfen“ von Bündnis 90/Die Grünen (19/24382).  Die Vorlagen der Linken, der AfD und der FDP wurden an den Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen und der Grünen-Antrag an den Innenausschuss.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag (19/24397) verlangt die AfD von der Bundesregierung, für Aufklärung und Beratung über Zwangsverheiratung neue Beratungsstellen zu schaffen oder vorhandene Beratungsstellen zu erweitern. Auch sollten Hilfsprogramme für Betroffene zur Verfügung gestellt werden.

Um die Arbeit der Beratungsstellen koordinieren zu können, sollten zuständige Behörden (wie zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Melde- und Standesämter und alle sonstigen staatlichen. Erfassungsstellen) eng zusammenarbeiten. Daraus soll nach dem Willen der AfD neben der Beratung und Hilfe ab dem 1. Dezember 2020 auch eine bundesweite Datenerhebung entstehen, aus der hervorgeht, wie viele Frauen einer Zwangsverheiratung zum Opfer fielen und wo Schwerpunkte der Prävention bestehen.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem zweiten Antrag (19/24395) einen Bericht, in dem für das gesamte Bundesgebiet abgebildet wird, wie in den einzelnen Bundesländern auf „häusliche Gewalt durch die Corona-Einschränkungen“ reagiert wurde. In der Folge sollten die getroffenen Maßnahmen dann auf ihre Wirksamkeit untersucht werden, schreiben die Abgeordneten.

Zudem solle die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein Konzept entwickeln, „wie Opfer im Falle eines erneuten Lockdowns besser vor Gewalt geschützt werden können“.

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TOP 18 Ganztagsbetreuungsfinanzierung für Kinder

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, die Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes für den „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ beschlossen. Der von der Bundesregierung zu diesem Zweck eingebrachte Entwurf für ein Ganztagsfinanzierungsgesetz (19/1729419/1873519/19066 Nr. 3) wurde in einer Ausschussfassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD, FDP und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (19/24478) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24479) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant die Einrichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Der entsprechende Entwurf für ein Ganztagsfinanzierungsgesetz (19/17294) sieht vor, dass der Bund in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Milliarde Euro in das Sondervermögen einzahlt, aus dem den Bundesländern gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen für den Ausbau bedarfsgerechter Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die Einrichtung des Sondervermögens soll der Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter dienen. Um ein entsprechendes Angebot zu gewährleisten, seien gemeinsame Anstrengungen aller staatlichen Ebenen notwendig, heißt es in der Gesetzesvorlage. Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote biete zum einen Kindern mehr Bildungs- und Teilhabechancen, zum anderen erleichtere es die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördere somit die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung (19/18735) zur Stellungnahme des Bundesrates stimmt die Bundesregierung dem Vorschlag der Länderkammer nicht zu, die Regelung zum Zweck des Sondervermögens zu ändern. Zum Zweck des Sondervermögens werde im Gesetzentwurf bereits festgelegt, dass die Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt werden.

Insofern werde bereits der vorliegende Gesetzentwurf der Forderung des Bundesrates, dass das Sondervermögen im Rahmen der zukünftigen Finanzhilfen des Bundes auch zum Erhalt und der qualitativen Verbesserung vorhandener Einrichtungen genutzt werden kann, gerecht. Regelungen zur Trägerschaft der betreffenden Einrichtungen seien nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs, betont die Regierung. (aw/sas/19.11.2020)

 

ZP 12 Nationale Sicherheitsstrategie (Sicherheitsrat)

„Eine ressortübergreifende nationale Sicherheitsstrategie erarbeiten – Den Bundessicherheitsrat zum nationalen Sicherheitsrat ausbauen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/24393), den der Bundestag am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals beraten hat. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Demnach soll die Bundesregierung eine nationale Sicherheitsstrategie für die nächsten zwanzig Jahre formulieren und sie dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Von den nachfolgenden Grundsätzen seien ressortspezifische Ziele abzuleiten, welche in die Sicherheitsstrategie Deutschlands einfließen sollen. Die je Ressort identifizierten Ziele sollen wiederum der Festlegung operationalisierter Teilziele dienen, über deren Erreichung die Bundesregierung den Bundestag bis zum Ende dieser Wahlperiode unterrichten soll.

Die Sicherheitsstrategie soll den Anspruch erheben, durchgängig, konsistent, widerspruchsfrei und vollständig zu sein. Sie soll von oben nach unten formuliert werden. Einzelziele sollen spezifisch, messbar, angemessen, realistisch und terminiert sein. (vom/19.11.2020)

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TOP 20 Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes

Der Bundestag stimmt der Erhöhung der Zahlungen des Bundes an die Länder für Flüchtlingskosten zu. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach Paragraf 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder (19/2348119/24233) angenommen. Für die Vorlage in geänderter Fassung haben CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votiert, dagegen haben AfD und FDP gestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/24482) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Zahlungen des Bundes für flüchtlingsbedingte Kosten der Länder und die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen entsprächen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen und sollen daher angepasst werden, schreibt die Bundesregierung.

Danach sollen die Länder vom Bund 500 Millionen Euro über einen höheren Umsatzsteueranteil im Jahr 2021 erhalten. Der im Finanzausgleichsgesetz geregelte Festbetrag zugunsten der Länder solle entsprechend erhöht werden. Er solle als Abschlag auf die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Länder und Kommunen für Asylsuchende und für abgelehnte Asylbewerber dienen. Zudem will die Regierung den Betrag für leistungsschwache kleine Länder für deren überdurchschnittlich hohe Kosten politischer Führung für die Jahre ab 2020 von rund 528 Millionen Euro jährlich auf rund 631 Millionen Euro jährlich erhöhen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung befürwortet in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/24233) die von der Länderkammer unter Verweis auf die Vereinbarung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 2020 vorgeschlagene Erhöhung des Betrags der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wegen überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Führung für das Land Brandenburg um elf Millionen Euro.

Der Bundesrat hatte geltend gemacht, dass bei der Festsetzung des dem Land Brandenburg zustehenden Betrags die Ergebnisse der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 nicht berücksichtigt worden seien. (hle/sas/vom/19.11.2020)

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TOP 21 Chancen für junge Unternehmer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mit Gründergeist aus der Krise – Neue Chancen für junge Unternehmen“ (19/23860) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Pilotprojekte an Hochschulen und Schulen

Um Gründergeist zu fördern und damit den Corona-Folgen entgegenzuwirken, will die FDP-Fraktion ihrem Antrag (19/23860) zufolge die rechtlichen Rahmenbedingungen für minderjährige Gründer verbessern. Unterrichtspläne müssten Aspekte des Unternehmertums berücksichtigen, an Hochschulen und Schulen sollten entsprechende Pilotprojekte angestoßen werden.

Zur Begründung heißt es, die Zahl der Gründer sinke. Dabei könnten die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine Chance für junge und mutige Unternehmensgründer sein. Es sei jetzt an der Zeit, den richtigen Nährboden für junge Gründer für die Zeit nach der Krise zu schaffen, so die Liberalen weiter. (pez/sas/19.11.2020)

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TOP 22 Änderung des Bundesmeldegesetzes

Die Abgeordneten haben einer Änderung des Bundesmeldegesetz zugestimmt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, den Entwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (19/22774) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/24472) vor.

Änderung des Bundesmeldegesetzes

Die Änderungen des Bundesmeldegesetzes zielen darauf ab, dass „verschiedene melderechtliche Abläufe und einzelne Regelungen weiter verbessert und an geänderte Gegebenheiten angepasst werden“, schreibt die Bundesregierung.

In der Vorlage verweist sie darauf, dass bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen des Melderechts elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten seien. Erstmals werde es dann möglich sein, dass Bürger selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen und für verschiedene Zwecke weiternutzen. Um die für eine nutzerfreundliche Anwendung erforderlichen digitalen Prozesse bereitstellen zu können, seien teilweise Rechtsänderungen sowie ergänzende Regelungen zu Fragen des Authentifizierungsniveaus und der anzuwendenden technischen Standards erforderlich.

„Meldebehörden von unnötigen Prüfverfahren entlasten“

Auch sei das mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes 2015 von den Ländern in Betrieb genommene Verfahren zum automatisierten Abruf von Meldedaten nicht effektiv, heißt es in der Begründung. Danach soll der automatisierte Abruf besser an die behördlichen und datenschutzrechtlichen Bedürfnisse angepasst werden, indem die Datenkataloge vereinheitlicht werden und „eine Differenzierung erfolgt zwischen einem Abruf zu einer namentlich bestimmten Person (Personensuche) und einem Abruf einer Vielzahl von Personen, die nicht namentlich bestimmt sind (freie Suche)“.

Ferner soll der „Umgang mit Ersuchen um Auskunft aus den Melderegistern verbessert werden, die schutzbedürftige Personen betreffen, ohne das Schutzniveau für diese abzusenken“. Um die Meldebehörden von unnötigen Prüfverfahren zu entlasten, sollen die abrufenden Stellen und Antragsteller auf die Datenübermittlung oder Auskunft verzichten können, wenn diese nicht sofort erfolgen kann.

Erleichterungen für Bürger und Religionsgemeinschaften

Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Bürger sowie für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften vor. So soll künftig eine Nebenwohnung auch am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden können. Bei Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften soll die Zugehörigkeit zur selben Familie besser erkennbar gemacht werden.

Darüber hinaus soll unter anderem mit der Verlängerung der Speicherdauer von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sowie von Passversagungs- oder Entziehungsgründen nach dem Wegzug der betroffenen Person oder einer Abmeldung von Amts wegen die öffentliche Sicherheit verbessert werden, „da im Fall einer Wiederanmeldung die Daten durchgängig übermittelt werden können“. (sto/sas/19.11.2020)

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TOP 23 Registermodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung will die in der Verwaltung geführten Register modernisieren und die Verwendung der Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für Personen einführen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals über einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) beraten. Anschließend wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Registermodernisierungsgesetz

Das Registermodernisierungsgesetz sei ein „bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung und digitale Verwaltungsverfahren“, schreibt die Bundesregierung. Auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens werde ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu solle die Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt werden, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind.

Die von einem Register übermittelten Daten könnten durch die Nutzung der einheitlichen und übergreifenden Identifikationsnummer eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Namensverwechslungen und unterschiedliche Schreibweisen führten so nicht länger zu Prozessabbrüchen, die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten sei in diesen Fällen nicht mehr erforderlich, heißt es. Das Gesetz entlaste zudem die Bürger, da sie perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssten. Außerdem sei ein registerübergreifendes Identitätsmanagement eine wichtige Grundlage für den registerbasierten Zensus. (sas/19.11.2020)

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20. November 2020 (193. Sitzung)

ZP 17 Bedrängung von Abgeordneten

Das Verhalten von AfD-Gästen in Bundestagsgebäuden während der Debatte über das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch, 18. November, ist von Vertretern aller anderen Fraktionen scharf zurückgewiesen und entschieden verurteilt worden. In einer von der Koalition beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Bedrängung von Abgeordneten verurteilen –  Die parlamentarische Demokratie schützen“ wertete Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) am Freitag, 20. November 2020, die Vorfälle als „Angriff auf das freie Mandat und Angriff auf die parlamentarische Demokratie“. Es ging um diesen Beitrag

AfD: Das hätten wir verhindern müssen

AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Gauland sagte, dass gewählte Volksvertreter von Gästen zweier Abgeordneter seiner Fraktion „bedrängt und belästigt wurden, ist unzivilisiert und gehört sich nicht“. Dafür entschuldige er sich als Fraktionsvorsitzender. Hier sei etwas „aus dem Ruder gelaufen“, fügte er hinzu und räumte ein: „Das hätten wir verhindern und diese Besucher beaufsichtigen müssen.“

„Unterstellungen“, diese Vorfälle seien von der AfD-Fraktion beabsichtigt gewesen, seien jedoch „infam“. Auch vermisse er bei der Bewertung der Vorfälle „die Gleichheit der Maßstäbe“. So sei am Mittwoch ein Mitglied seiner Fraktion außerhalb des Parlaments von der Polizei festgenommen worden, obwohl er sich als Abgeordneter ausgewiesen habe. Es wäre angemessen, wenn die anderen Fraktionen auch diesen „Angriff auf einen Volksvertreter“ verurteilen würden.

 

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TOP 24 Beschäftigungssicherung  Covid-19

Der Bundestag hat am Freitag, 20. November 2020, den Weg frei gemacht für die Verlängerung der Kurzarbeit- und anderer pandemiebedingter Sonderregelungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie“ (Beschäftigungssicherungsgesetz19/2348019/24219) wurde in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/24481) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die Oppositionsfraktionen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/24488).

Abgelehnt wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Neben der Sonderregelung für Kurzarbeit auch Sonderregelung für Arbeitslosengeld I verlängern und ein Weiterbildungsgeld einführen“ (19/23169) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion zur Finanzierung des Kurzarbeitergeldes durch Kürzung des deutschen Anteils am EU-Haushalt (19/23724). Zum Antrag der Linken liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/24481), zum AfD-Antrag eine Beschlussempfehlung des Europaausschusses vor (19/24480). Den Antrag der Linken lehnten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ab, während sich die Grünen enthielten. Den Antrag der AfD lehnten alle übrigen Fraktionen ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz werden die Ende des Jahres auslaufenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende 2021 verlängert. Ab Mitte 2021 wird die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit gefördert. Nach den Vorgaben des Entwurfs wird also, wie seit dem Frühjahr praktiziert, ab dem vierten Monat des Bezugs das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Prozent (Haushalt mit Kindern) des letzten Lohns angehoben und ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kindern).

Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis 31. Dezember 2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt (derzeit liegt die Grenze allerdings höher). In den Ausschussberatungen geändert wurden unter anderem Regelungen zur Lehrgangskostenerstattung, der Umlagesatz für die Finanzierung von Insolvenzgeld und Regelungen zum Elterngeld. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (19/24219) keine Einwendungen erhoben.

Minister: Die Krise ist noch nicht vorbei

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte: „Mit dem Kurzarbeitergeld ist es gelungen, die schlimmsten Folgen der Krise abzumildern.“ Es stehe außer Frage, dass das Instrument der Kurzarbeit sehr, sehr teuer sei.

Die Regierung habe in diesem Jahr bereits 18 Milliarden Euro dafür ausgegeben. Aber die Finanzierung von Massenarbeitslosigkeit sei keine Alternative. „Wir verlängern die Kurzarbeit rechtzeitig, denn die Krise ist noch nicht vorbei“, bekräftigte der Minister.

AfD: Regierung hat die Krise selbst verursacht

Martin Sichert (AfD) warf der Regierung vor, die Notwendigkeit für die Regelungen selbst geschaffen zu haben, indem sie ganze Wirtschaftszweige durch einen Lockdown lahmlege.

„Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Sie davon ausgehen, dass Lockdown und wirtschaftliche Beschränkungen bis Ende nächsten Jahres andauern werden“, richtete er sich an die Regierung. Zwar sei Kurzarbeit und Weiterbildung in einer Krise gut, könne aber nicht auf Dauer funktionieren, sagte Sichert.

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TOP 25 Bundeswehr

Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die im Jahr 2011 ausgesetzte Wehrpflicht wieder in Kraft gesetzt werden. In einem Antrag (19/24401) spricht sie sich für einen zwölfmonatigen verpflichtenden Wehrdienst für Männer aus. Mindestens 30.000 Wehrpflichtige müssten pro Jahr zur Bundeswehr einberufen werden. In der Debatte des Bundestages am Freitag, 20. November 2020, stieß diese Forderung allerdings bei allen anderen Fraktionen auf einhellige Ablehnung. Der Bundestag überwies diesen Antrag zusammen mit einem weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gesundheitliche Beschwerden bei Soldaten durch Druckwellen“ (19/24392) zur weiteren Beratung in den Verteidigungsausschuss.

AfD: Wehrpflicht-Aussetzung war ein Kapitalfehler

Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Rüdiger Lucassen argumentierte, die Aussetzung der Wehrpflicht sei ein „Kapitalfehler“ gewesen. Die Wehrpflicht habe in Deutschland über 200 Jahre gut funktioniert und die Armee mit der Gesellschaft verbunden. Sie sei der „Wesenskern“ der Bundeswehr gewesen und habe zur DNA Deutschlands gehört. Auch große Teile der militärischen Führung der Bundeswehr würden eine Rückkehr zur Wehrpflicht begrüßen, behauptete Lucassen.

In ihrem Antrag argumentiert die AfD, die Bundeswehr könne ihrem Verfassungsauftrag zur Landesverteidigung nicht mehr nachkommen, da sie im Verteidigungsfall personell nicht mehr auf die benötigte Personalstärke aufwachsen könne, um es mit einem „kampfstarken“ Gegner aufzunehmen.

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Antrag  AfD TOP 26 OSZE

Anlässlich des 45. Jahrestags der Gründung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat der Bundestag am Freitag, 20. November 2020, einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/24390) angenommen. Die Antragsteller stimmten dafür, die AfD und die Linksfraktion dagegen.

Abgelehnt wurden zwei Anträge der Linken. Zum einen hatte die Fraktion gefordert, den 30. Jahrestag der Pariser Charta „für ein neues Europa als Verpflichtung zu begreifen“ (19/22917). Zum anderen setzte sie sich für eine Stärkung der OSZE „für Frieden und Abrüstung“ (19/7121) ein. Zum zweitgenannten Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor (19/22287). Alle übrigen Fraktionen lehnten jeweils beide Anträge ab.

Einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die OSZE auf der Grundlage der KSZE Prinzipien reformieren“  (19/24418) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss.

Angenommener Antrag von vier Fraktionen

Mit der Annahme des Antrags der vier Fraktionen (19/24390) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses „40 Jahre nach Helsinki, 25 Jahre nach Paris – Den deutschen OSZE-Vorsitz 2016 für neue Impulse hin zu einer auf Dialog, Vertrauen und Sicherheit ruhenden Friedensordnung in Europa nutzen“ (18/6641) vom 12. November 2015 mit Nachdruck zu betreiben und kooperative Sicherheit im Rahmen der OSZE, zu der alle Teilnehmerstaaten beizutragen haben, nach wie vor anzustreben.

Außerdem sollen die Bestrebungen einer umfassenden strukturellen und administrativen Reform der OSZE weiter mit Nachdruck vorangetrieben und damit die Rolle und Funktion der OSZE und der unabhängigen Institutionen gestärkt werden, um diese zu einer handlungsfähigen, multilateralen Organisation und Dialogplattform weiterzuentwickeln. Zudem soll die institutionelle Funktion der Parlamentarischen Versammlung gestärkt werden.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem überwiesenen Antrag (19/24418), dass sich die Bundesregierung für eine neue europäische Sicherheitsarchitektur auf Basis der OSZE und ihres inklusiven Charakters ausspricht und dabei Doppelarbeit mit anderen internationalen Organisationen wie der EU vermeidet. Statt in die Europäische Verteidigungsunion zu investieren, solle eine substanzielle Erweiterung des Systems der kollektiven Sicherheit im Rahmen der OSZE und gemeinsam mit Russland gefördert werden.

Gegenüber den OSZE-Teilnehmerstaaten solle die Regierung dafür werben, sich mit den bisherigen Strukturen der OSZE kritisch auseinanderzusetzen. Die zentralen Gremien der Organisation seien aufzufordern, einen Aktionsplan zu institutionellen Reformen voranzutreiben. Mit dem Generalsekretär und dem Ständigen Rat der OSZE sollten Beratungen aufgenommen werden, um Ziele der Organisation gemäß den Grundsätzen der Schlussakte von Helsinki kritisch zu überprüfen.(ahe/sas/vom/20.11.2020)

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TOP 27 Minijobs in Sozialversicherungspflicht

Die Fraktion Die Linke will Minijobs ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig machen. „Diese Beschäftigungsform ist frei von sozialem Schutz, deshalb muss dem Einhalt geboten werden“, begründete Susanne Ferschl den eingebrachten Antrag (19/24003) in der Debatte am Freitag, 20. November 2020. Minijobber würden oft als billige Arbeitskräfte missbraucht, erhielten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Löhne lägen häufig unter denen von regulär Beschäftigten. Minijobs seien keine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt, betonte Ferschl und widersprach damit der FDP, deren Antrag „Minijobs dynamisieren“ (19/24370) ebenfalls erstmals beraten wurde. Beide Anträge soll nun im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.

Die AfD-Fraktion verwies ebenfalls darauf, dass Minijobber die ersten seien, die in der Krise ihren Job verloren haben. Menschen, die in Minijobs arbeiteten, seien aber auf das Geld angewiesen, sagte ihr Sozialexperte Jürgen Pohl. Auch Minijobber müssten einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, forderte er. Diese Benachteiligung müsse überwunden werden.

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TOP 28 Strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche

Die Bundesregierung will gegen Geldwäsche effektiver und stärker vorgehen. Der Bundestag hat am Freitag, 20. November 2020, ihren Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ (19/24180) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Tatbestand der Geldwäsche wird erweitert

Durch Geldwäsche wollten Straftäter ihre kriminellen Profite verschleiern und „schmutziges“ Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen, erklärt die Bundesregierung. Ziel der geplanten Neuregelung sei es, die Strafverfolgung effektiver zu gestalten: „Der komplexe bisherige Tatbestand der Geldwäsche wird durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt und deutlich erweitert“, schreibt die Bundesregierung. Dies solle dazu führen, dass es für Staatsanwaltschaften und Gerichte künftig erheblich leichter wird, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass es künftig nicht mehr darauf ankommt, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten stammen. Entscheidend solle nur noch sein, dass ein Vermögenswert durch irgendeine Straftat erlangt wurde, ganz gleich, ob durch Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue. „Wenn der Täter die kriminelle Herkunft des Vermögenswertes leichtfertig nicht erkennt oder sogar in Kauf nimmt und ihn verbirgt oder verschleiert, soll dann bereits der neue Tatbestand der Geldwäsche greifen.“ (sas/20.11.2020)

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TOP 29 Unterstützung für den Luftverkehr Covid-19

Der Bundestag hat am Freitag, 20. November 2020, erstmals über den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Unterstützung für das System Luftverkehr in Zeiten von Corona“ (19/24356) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.

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TOP 30 Unterstützung für den Luftverkehr Covid-19

Der Bundestag hat sich am Freitag, 20. November 2020, erstmals mit vier Anträgen der Opposition für eine Stärkung von Finanzaufsicht und Anlegerschutz befasst. So fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufzudecken und zu verhindern. Es brauche einen „Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken Verbraucherschutz“, so der Titel des ersten Antrags der Fraktion (19/24385). Ein zweiter Antrag der Grünen will „mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen“ (19/24384).

Auch die AfD-Fraktion hat zwei Anträge eingebracht: Der erste Antrag trägt den Titel „Sachkundenachweis und Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzberatern zielgerichtet durch Industrie- und Handelskammern gewährleisten – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll einheitliche Maßstäbe setzen und diese überwachen“ (19/24398). Mit dem zweiten Antrag fordert die AfD die „Reduzierung des Zeitraums zum verpflichtenden Wechsel der Abschlussprüfer und Erhöhung der Haftungsgrenze“ (19/24396). Ein ursprünglich angekündigter dritter AfD-Antrag „Anlegerschutz stärken – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit mehr Rechten ausstatten“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Abgesehen von dem zweiten Grünen-Antrag (19/24384), der in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen wurde, werden die Vorlagen federführend im Rechtsausschuss beraten werden.

Erster Antrag der AfD

Die AfD bezeichnet die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Drucksache 19/18794 vorgesehen, für mittelstandsfeindlich. Der Entwurf solle daher zurückgezogen werden, fordert die Fraktion.

Stattdessen solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Sachkundeprüfung und Aufsicht über Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzberatung für alle Länder einheitlich auf die Industrie- und Handelskammern überträgt.

Zweiter Antrag der AfD

Mit ihrem zweiten Antrag will die AfD erwirken, dass Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig ihre Wirtschaftsprüfer nach spätestens vier Jahren wechseln müssen. Derzeit bestehe nur die Pflicht zur Rotation alle 20 Jahre. Dieser Zeitraum sei zu lang bemessen, moniert die Fraktion. Außerdem müsse die Haftungsgrenze für fahrlässig verursachte Schäden, die derzeit auf maximal vier Millionen Euro begrenzt sei, abgeschafft werden.