MÜNCHEN – Die Doppelmoral, mit der die Auflagen der Corona-Pandemie gelockert werden wird besonders augenfällig, wenn man die Lockerungen in der Gastronomie und in der ersten und zweiten deutschen Fußball-Liga gegenüberstellt. Während der Corona-Pandemie lernte der Bürger Bayerns vor allem Eines: Die die Macht innehabenden Politiker beziehen innerhalb kürzester Zeit jede Position:
Söder am 13.3.2020 „Keine Restaurantschließungen in Bayern“
Am 13,3,2020 vermeldete die Presse noch, der Ministerpräsident Söder wolle einer Massenpanik entgegenwirken, die Gaststättenschließungen auslösen würden und ließ verkünden
Wenige Tage später galt das genaue Gegenteil.
Die Bevorzugung des Fußballs
Um die Ausbreitung des Virus zu behindern dürfen Gastronomen in Deutschland, wenn überhaupt bald nur unter strengsten Auflagen öffnen, weil zu eng sitzende Gäste sich untereinander oder an einer ggf. infizierten Bedienung anstecken könnten. Beim Fußball gelten diese Befürchtungen offenbar nicht, sondern das Gegenteil:
- Die DFL startet in ganz Deutschland gleichzeitig, während der Start der Gastronomie sich abhängig vom Bundesland zwischen dem 9. Mai in Mecklenburg-Vorpommern und dem 25. Mai in Bayern oder noch unbestimmt (Bremen, Hamburg, Saarland).
- Die DFL startet als praktisch erste Liga der Welt ab 15.5. wieder den Spielbetrieb und zwar bundeseinheitlich, während in der Gastronomie die Länder definieren, wann wieder eröffnet werden kann.
- Die Spieler der DFL können ihren Sport ohne Mundschutz ausüben, während in der Gastronomie das Personal Mundschutz zu tragen hat.
- Die Spieler der DFL können sich schwitzend auf dem Platz untereinander schwitzend berühren, anprusten und gegenseitig körperlich attackieren, während in der Gastronomie die sich nicht bewegenden Gäste vom Gesetzgeber einen Mindestabstand aufgezwungen bekommen, den der Gastronom zu beachten hat.
Mit anderen Worten: Die sich oft aus kleinen Familienbetrieben zusammensetzende Gastronomie wird gegenüber den millionenschweren Interessen der DFL entgegen allen mit der Vernunft einsehbaren Argumenten diskriminiert. Was bei den Gastronomen horrende Strafen nach sich zieht, die zum Entzug der Lizenz führen können, führt bei einem Fußballverein offenbar nicht zum Entzug der Lizenz.
Damit ist zu offensichtlich: Das Milliarden-Business Fußball bekommt durch die Politik eine Sonderrolle zugesprochen. Doch diese Sonderrolle für die milliardenschwere DFL gilt nicht nur national, sondern auch wenn man diese Privilegien am weltweiten Maßstab misst: Sie nimmt als erste Topliga überhaupt den Spielbetrieb wieder auf.
DFL-Chef Christian Seifert hat in dieser Woche nicht ohne Stolz erzählt, dass andere Ligen in Europa, ja sogar die größten amerikanischen Profiligen, die NFL, die NHL und die NBA, voller Interesse auf das deutsche Corona-Fußball-Projekt blicken und analysieren wollen, was sie vom Hygienekonzept übernehmen könnten, das die DFL ausgearbeitet hat.
Franz Bergmüller (MdL): Gastronomie in die Normalität zurückführen!
Die ersten Öffnungen der Gastronomie sind ein Lichtblick für viele Betriebe. Trotzdem müssen viele Bereiche der Branche ihre Türen weiter geschlossen halten. Franz Bergmüller, wirtschafts- und tourismuspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion und Vertreter der Gastronomiebranche, kritisiert diese Planlosigkeit der Staatsregierung. Auch hält er die mit der Öffnung verknüpften Begleitmaßnahmen für „realitätsfremd und nicht akzeptabel.“
„Die bayerische Staatsregierung lässt sich gerade gerne für die in ihren Augen ‚großzügigen Lockerungen‘ in der Gastronomiebranche feiern“, so der bayerische Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller, „Fakt ist jedoch, dass Betriebe, die weder Außengastronomie zu bieten haben, noch Speiselokale sind, ihre Türen weiterhin auf unbestimmte Zeit geschlossen halten müssen.“ Als wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag und als ehrenamtlicher Vertreter der Gastronomiebranche fordert Bergmüller hier einen klaren Fahrplan und weitreichende Zugeständnisse der Regierung, um auch Bars, Kneipen und der Erlebnisgastronomie eine Perspektive in dieser Krise zu bieten. „Uns steht ein Wirtshaussterben bevor, wie wir es bisher noch nicht erlebt haben“, so der Politiker, „die wochenlangen Schließungen haben unzählige Betriebe vor das Existenzaus gestellt. Wir müssen jetzt dringend handeln und Wege finden, alle Bereiche der Gastronomie zu öffnen. Sonst wird die Branche die nächsten Wochen so nicht überleben.“
Starke Kritik übt Bergmüller auch an den verpflichtenden Begleitmaßnahmen, die an die jetzt verkündeten Öffnungen geknüpft sind. „Eine Maskenpflicht in der Küche ist schlichtweg realitätsfremd und so nicht akzeptabel“, so der Abgeordnete und tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, „hier müssen praxistaugliche Lösungen gefunden werden, die auch tatsächlich umgesetzt werden können.“ In seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorsitzender des Vereins zu Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat Bergmüller dem Wirtschaftsministerium ein entsprechendes Schutzkonzept vorgelegt. Dieses wurde in Zusammenarbeit mit Gastronomen und Gästen erstellt, um eine passende Lösung für beide Seiten zu finden. Großen Handlungsbedarf sieht der wirtschaftspolitische Sprecher der bayerischen AfDFraktion auch in Hinblick auf die eingeführten „Sperrzeiten“. „Wieso sollte ein Wirt um 20 Uhr seinen Biergarten räumen müssen? Diese Regelung ist schlichtweg unsinnig!“ Damit die Gastronomieöffnung so überhaupt greifen kann, fordert Bergmüller dringend eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen. „Solange man sich im Wirtshaus nicht in gemütlicher Runde zusammensetzen kann, wird kein ernstzunehmendes Geschäft möglich sein“, so der Politiker, „die Öffnungen und alle Maßnahmen laufen dann ins Leere, weil die Gäste fehlen.“ Um trotz größerer Gruppen größtmöglichen Schutz zu bieten, schlägt Franz Bergmüller Gäste-, bzw. Reservierungslisten vor. „Wie bei Webasto können dann im Falle einer Erkrankung alle Kontaktpersonen schnell ausfindig gemacht werden und Infektionsketten durchbrochen werden“, sagt der Landtagsabgeordnete, „damit ermöglichen wir nicht nur einen ernstzunehmenden Gastronomiebetrieb, sondern schenken auch den Bürgern endlich wieder ein Sozialleben!“ Ein ähnliches System zur möglichen Nachverfolgung von Kontaktpersonen fordert Bergmüller auch für Bars, Lokale und Erlebnisgastronomie. „Nach dem wochenlangen Shutdown, den viele Betriebe und Bürger mitgetragen haben, ist es jetzt an der Zeit, den Weg zurück in die Normalität zu begehen“, sagt der Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller, der von Beginn an den schwedischen Weg im Kampf gegen Corona, ohne eine Shutdown und mit freiwilligen Apellen gefordert hatte, „es ist die Pflicht der Politik, praxistaugliche Lösungen zu finden, um diesen Übergang schnell und unbürokratisch zu meistern!“
Föderalismus in der Gastronomie!
Beim Schließen der Gastwirtschaften galt das Diktat aus Berlin. Beim Öffnen hingegen darf jedes Bundesland vorgehen, wie es es für richtig hält. So ergeben sich derzeit folgende Pläne zur Wiedereröffnung der Gastronomie:
Baden-Württemberg | |||
Ab 18. Mai, bei guter Entwicklung der Corona-Fälle (unbestätigter Plan der Landesregierung) | Außengastronomie | darf wieder öffnen | strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen |
Ab 25. Mai, bei guter Entwicklung der Corona-Fälle (unbestätigter Plan der Landesregierung) | Innenbereiche von Speisewirtschaften | dürfen wieder öffnen | strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen |
Bayern | |||
Ab 18. Mai
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Außenbereiche der Restaurants + Biergärten | Öffnung | nur bis 20 UhrAllgemein: strenge Hygiene-Auflagen: Die maximale Gästezahl muss begrenzt und der räumliche Abstand zwischen den Tischen muss gewahrt sein. Beim Betreten und Verlassen eines Restaurants sowie etwa beim Gang auf die Toilette sollen die Besucher Masken tragen, am Tisch selbst nicht. Auch das Küchenpersonal und die Kellner müssen Masken tragen. |
Ab 25. Mai | Innenräume der Speiselokale | Öffnung | bis 22 Uhr |
Ab 30. Mai | Touristische Betriebe wie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen plus weitere Angebote wie Schlösser, Seeschifffahrt und Freizeitparks |
Öffnung | ohne Sauna, ohne Wellness, ohne Schwimmbäder |
Berlin | |||
Ab 15. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter Strengen Auflagen | Öffnungszeiten bis 22 Uhr. Abstands- und Hygieneregeln. Verbot von Selbstbedienung und Stehbetrieb. |
Ab 25. Mai 2020 | Hotels | Öffnung unter Strengen Auflagen | Buffets untersagt. Abstands- und Hygieneregeln. |
Brandenburg | |||
Ab 15. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe (Restaurants, Cafés und Kneipen) | Öffnung unter Strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten. |
Ab 25. Mai 2020 | Hotels | Öffnung unter Strengen Auflagen | Buffets untersagt. Abstands- und Hygieneregeln. |
Bremen | |||
Wahrscheinlich ab 18. Mai 2020 | Lockerungen werden noch bekannt gegegben | ||
Hamburg | |||
schrittweise, spätestens zum 18. Mai(unbestätigte Pläne der Landesregierung) | Gastronomiebetriebe | Gastronomieöffnungen unter strengen Auflagen | Hygiene- und Abstandsregelungen |
Hessen | |||
Ab 15. Mai, solange sich die Corona-Neuinfgektionen positiv entwickeln | Gastronomie, Café, Hotels | Öffnungen | Hygiene- und Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander. Je angefangener 20m² ist ein Gast zulässig. |
Mecklenburg-Vorpommern | |||
Ab 9. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Es gilt das touristische Einreiseverbot bis zum 25. Mai.Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr. Maximal 6 Personen an einem Tisch. Mindestabstand von 1,5 m zu Nachbartischen. Mund-Nasen-Schutz & Handschuhe für Mitarbeiter. Verstärkte Hygienemaßnahme. Aus jeder Gäste-Gruppe muss eine Person Name und Erreichbarkeit angeben, um ggfs. Neuinfektionen zurückverfolgen zu können. Selbstbedienung und Buffets untersagt. |
Am 25. Mai 2020 | Das touristische Einreiseverbot wird aufgehoben. | ||
Niedersachsen | |||
Ab 11. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten) | Öffnung unter Strengen Auflagen | Max. 50 % Auslastung Reservierungspflicht & Kontaktdatenerfassung. Abstands- und Hygieneregeln. Selbstbedienung und Buffets untersagt.Die gesamten Regeln findest Du hier. |
Nordrhein-Westfalen | |||
Ab 11. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter Strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. Mindestabstand von 1,5 m zwischen einzelnen Tischgruppen. Buffets sind untersagt. Gäste müssen namentlich registriert werden, um ggfs. Infektionsketten nachverfolgen zu können |
Ab 11. Mai 2020 | Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Campingplätze | Touristische Nutzung und Aufenthalt unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen | |
Rheinland-Pfalz | |||
Ab 13. Mai 2020 | Gastronomie | schrittweise Öffnung unter strengen Auflagen | Es wird eine Vorbuchungspflicht geben – es dürfen Gäste nur am Tisch bedient werden. Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten |
Ab 18. Mai 2020 | Beherbung (Hotels, etc.) | schrittweise Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten |
Saarland | |||
Ab 18. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe, vielleicht auch Beherbungsbetriebe – noch unklar. | Öffnung | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten. Von 6 bis 22 Uhr beschränkt. Bedienung erfolgt nur am Tisch. Um Infektionsketten nachverfolgen zu könnnen, muss mit Reservierung oder Kontaktblättern vor Ort gearbeitet werden. |
Sachsen | |||
Ab 15. Mai 2020 | Restaurants, Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie vergleichbare Wohnungen. | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten |
Sachsen-Anhalt | |||
Ab 15. Mai 2020 und | Ferienwohnungen und -häuser an Einheimische | schrittweise Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten |
Ab 22. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe | s. o. | |
Schleswig-Holstein | |||
Ab 18. Mai 2020 | Gastronomie und Tourismus wie Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen | schrittweise Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten |
Thüringen | |||
Ab 15. Mai 2020 | Restaurants, Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie vergleichbare Wohnungen. | Öffnung unter strengen Auflagen | Strikte Hygiene- und Abstandsregelungen, sowie ein Plan zum Schutz der Beschäftigten |
Österreich | |||
Ab 15. Mai 2020 | Gastronomiebetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Öffnungszeiten 6 bis 23 Uhr. Pro Tisch 4 Erwachsene plus Kinder. Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter und Gäste (nicht am Tisch). Hygiene- und Abstandsregelungen. Buffets und Schankbetrieb an der Theke untersagt. |
Ab 29. Mai 2020 | Beherbergungsbetriebe | Öffnung unter strengen Auflagen | Abstands- und Hygieneregeln. |
Schweiz | |||
Ab 11. Mai 2020 | Lokale mit Sitzplätzen | Öffnung | – maximal 4 Personen pro Tisch; Ausnahmen gelten für Familien– Maßnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den Hygiene- und Distanzregeln |
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