157. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 6. Mai 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=PiYky_KnMHQ&feature=emb_title

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat sich erneut für klimafreundliche Konjunkturprogramme ausgesprochen. Der Neustart nach der Corona-Krise gebe die „Chance für ein soziales und ökologisches Update unserer Volkswirtschaft“, erklärte Schulze am Mittwoch, 6. Mai 2020, in der Regierungsbefragung des Bundestags. „Diese Chance, gestärkt aus der schwierigen Zeit herauszukommen, müssen wir unbedingt nutzen.“ Als ein Beispiel für mögliche konjunkturelle Hilfen, mit denen sich „Innovation, Arbeitsplätze und Klimaschutz“ gleichzeitig fördern lassen, nannte die Ministerin zunächst Investitionen in die Modernisierung des Energiesystems – etwa durch einen Ausbau erneuerbarer Energien und den Aufbau moderner Strom- und Wärmenetze.

Investitionen in Innovation, Beschäftigung und Klimaschutz

„Konjunkturhilfen können unsere Wirtschaft effizienter, nachhaltiger und damit auch zukunftsfester machen“, betonte die SPD-Politikerin und verwies als zweites Beispiel auf die Förderung von „grünem Wasserstoff“ für Aluminium-, Zement- und Stahlwerke. Darüber hinaus sei es drittens besonders wichtig, dass die Kommunen trotz der milliardenschweren Einnahmeausfälle weiterhin investieren könnten, so Schulze: „Deswegen halte ich auch ein Investitionspaket für den kommunalen Klimaschutz unbedingt für erforderlich.“

Viertens brauche auch der Mobilitätssektor konjunkturelle Hilfe. Hier gebe es „großen, nachholenden Modernisierungsbedarf“, sagte die Ministerin. Die Automobilbranche müsse als „Schlüsselbranche bleiben“. Ein Beispiel für konjunkturelle Hilfe könne etwa eine „Innovationsprämie“ sein. Aber auch andere öffentliche Verkehrsmittel, der Rad- und Fußverkehr brauchten künftig Impulse für ein „klimaverträgliches Verkehrssystem“. „Klimaschutz, Innovation und Beschäftigung – dieser Dreiklang ist für mich der Maßstab für mögliche Konjunkturprogramme“, stellte Schulze klar, bevor sie den Abgeordneten Rede und Antwort stand.

AfD stellt Klimaschutz-Investitionen infrage

Dr. Rainer Kraft (AfD) wollte wissen, wie Schulze die geforderten Milliarden für den Klimaschutz rechtfertigen wolle. „Sie sagen richtigerweise, dass man nicht alles steuern kann“, hielt Kraft der Ministerin mit Blick auf ein kürzlich veröffentlichtes Interview vor. Gleichzeitig wolle sie weismachen, dass sich mithilfe „milliardenschwerer Investitionen“ die „sogenannte Klimaerwärmung“ auf das „Grad genau“ begrenzen lasse. Aber der Klimawandel sei ebenso wenig steuerbar wie Viren, so der AfD-Abgeordnete.

Schulze räumte ein, dass Klimaschutz teuer sei. Aber: „Nichtstun wird uns noch viel mehr kosten. Reden Sie mal mit Landwirten, was sie die Dürre heute schon kostet.“ Der Kampf gegen Corona und der gegen den Klimawandel seien ungleich. „Aber wenn Sie vergleichen wollen, dann beachten Sie, dass wir den Impfstoff gegen den Virus noch suchen, während wir ihn im Klimaschutz bereits kennen – das ist unter anderem der Ausbau erneuerbarer Energie, der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft und CO2-freie Mobilität.“

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TOP 2; Fragestunde:

In der einstündigen Fragestunde am Mittwoch, 6. Mai 2020, beantworteten Vertreter der Bundesregierung vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/18880), die getrennt nach Ressorts aufgerufen werden.

Die rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Nicole Höchst erkundigte sich beispielsweise beim Innenministerium, wie viele minderjährige Flüchtlinge die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 2019 bundesweit aus Griechenland aufgenommen hat. Sie wollte die Angaben nach Geschlecht und fragte, wie viele am 1. Januar geboren sind und wie viele Covid-19 positiv getestet wurden.

Der Abgeordnete Brandtner fragte wiederum: Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des
früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der in der „Süddeutschen Zeitung“ im Zusammenhang mit Einschränkungen der Grundrechte sagte: „Wenn sich das über eine längere Zeit hinzieht, dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt“ (www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-grundrechte-freiheit-verfassungsgericht-hans-juergen-papier-1.4864792?educed=true)?

Der Abgeordnete Thomas Seitz (AfD) fragte:

  • „Welche Kriterien müssen nach Kenntnis der Bundesregierung vorliegen, damit das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Organisation als sogenannten Verdachtsfall einstuft (bitte aufschlüsseln nach den zehn wichtigsten Kriterien), und zählt der Versuch einer Organisation, „in den politischen Raum einzuwirken“, als ein solches Kriterium (www.spiegel.de/politik/deutschland/rechtsextremismus-goetz-kubitscheks-institut-fuer-staatspolitik-wird-zum-verdachtsfall-a-a099e200-d1b6-4b9c-a36c-87e6419e0e31)?
  • Kann ein Näheverhältnis von Bürgern oder Organisationen bzw. von deren Mitgliedern und Mitarbeitern als Geschäftspartner, Follower etc. zu einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuften Organisation ebenfalls ein Kriterium dafür sein, dass diese wiederum selbst als Verdachtsfall eingestuft und nachrichtendienstlich behandelt werden„?

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TOP 3; Auch Gesetzesentwurf der AfD; Änderung des Strafgesetzbuches – Bildaufnahmen

Die Bundesregierung will den Persönlichkeitsschutz bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen verbessern und das Strafgesetzbuch entsprechend ändern. Ihr Gesetzentwurf (19/17795) wurde am Mittwoch, 6. Mai 2020, zusammen mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (19/15825) und einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (19/18980) erstmals debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Täter verletzen Intimsphäre der Opfer

Der Gesetzentwurf der Regierung (19/17795) sieht unter anderem vor, den geschützten Personenkreis auf Verstorbene auszuweiten. Vom Straftatbestand erfasst werden sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll erfasst werden.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen vom Geschehen, insbesondere von verletzten und verstorbenen Personen, anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten. Oftmals würden solche Bildaufnahmen auch an die Medien weitergegeben. Den damit verbundenen Verletzungen der Rechte der Abgebildeten gelte es zu begegnen.

Darüber hinaus gebe es Fälle, in denen unbefugt eine in der Regel heimliche Bildaufnahme hergestellt oder übertragen wird, die den Blick unter den Rock oder unter das Kleid einer anderen Person zeigt. Auch entsprechende Bildaufnahmen, die in den Ausschnitt gerichtet sind und die weibliche Brust abbilden, würden gefertigt. Damit setze sich der Täter über das Bestreben des Opfers, diese Körperregionen dem Anblick fremder Menschen zu entziehen, grob unanständig und ungehörig hinweg und verletze damit die Intimsphäre des Opfers.

Upskirting soll strafbar werden

Bildaufnahmen des Intimbereichs, das sogenannte Upskirting, sollen strafbar werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Strafgesetzbuches vor (19/15825). Danach macht sich strafbar, wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, oder eine derartige Bildaufnahme überträgt. Gleichfalls unter Strafe gestellt wird das Gebrauchen oder Zugänglichmachen einer solcherart hergestellten Aufnahme. Mit der Strafvorschrift soll dem Entwurf zufolge erreicht werden, dass das Unrecht derartiger Taten in das Bewusstsein der Bevölkerung gebracht wird, ?potentielle Täter abgeschreckt werden, ein wirksamerer Schutz der Opfer bewirkt wird und Täter auch strafrechtlich wegen eines Sexualdelikts zur Verantwortung gezogen werden können.

In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass sich Bildaufnahmegeräte in einem Umfang und in einer Form verbreitet haben, die es jedermann ermöglichen, an nahezu jedem Ort und zu jeder Zeit Bildaufnahmen von Dritten in hoher Qualität zu erstellen. Das geschehe häufig, ohne dass betroffene Personen dies bemerken und auf unbefugte Aufnahmen reagieren könnten. Durch die ständige Verfügbarkeit von Smartphones oder anderen technischen Geräten mit Bildaufnahmefunktion und deren unauffällige wie auch einfache Handhabbarkeit bestehe die für Dritte unabsehbare Gefahr, ungewollt zum Gegenstand einer fremden Bildaufnahme zu werden. Bereits die Herstellung und nicht erst die Verbreitung derartiger Aufnahmen erweise sich gerade in den Fällen als tiefgreifender Rechtseingriff, in denen der Intimbereich betroffen ist.

Gesetzentwurf der AfD

Laut AfD (19/18980) muss der Persönlichkeitsschutz an der unbefugten Herstellung entsprechender Bildaufnahmen ansetzen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage beginne die Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit überwiegend erst mit dem Verbreiten von Bildaufnahmen („Bildnissen“) von Personen ohne Einwilligung des Abgebildeten. Die unbefugte Herstellung von Bildaufnahmen könne den Abgebildeten zwar in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen, zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung setzten jedoch zum einen voraus, dass der Hersteller der Bildaufnahmen namentlich bekannt ist. Zum anderen würden sie dem Betroffenen auch bei „Greifbarkeit“ des Herstellers angesichts der technischen Möglichkeiten zur Verbreitung von Bildaufnahmen meist nur wenig helfen.

Die Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen von Personen, die aufgrund eines Unfalls starben oder verletzt wurden, solle ohne Einwilligung des Abgebildeten oder Berechtigten strafbar sein. Gleiches gelte für die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen, die das Opfer in seiner Intimsphäre verletzen oder in denen die Nacktheit einer Person oder in deren Badekleidung gezielt und unbefugt zur Herstellung von Bildaufnahmen ausgenutzt wird.

Die AfD will das Einwilligungserfordernis auf Bildnisse von Teilnehmern einer zulässigen politischen Veranstaltung erweitern. Die Herstellung von Bildaufnahmen unbeteiligter Personen, die mit dem Hersteller nicht durch persönliche Beziehungen verbunden sind und die dem Hersteller ihren Widerspruch gegen die Bildherstellung im konkreten Fall ausdrücklich mitgeteilt haben, soll nach dem Willen der Fraktion unzulässig sein.  (mwo/hau/eis/06.05.2020)

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Antrag AfD TOP 4; Wissenschaftliche Auswertung der Pandemiemaßnahmen

Den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutschland auf zukünftige Pandemien besser vorbereiten – Effektivität der Coronavirus-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten“ (19/18975) hat der Bundestag am Mittwoch, 6. Mai 2020, erstmals erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, nicht-pharmakologische Maßnahmen mit akribischer Begleitforschung zu ergreifen und neben der virologischen Grundlagenforschung Kohorten und Register aufzubauen, um für zukünftige Pandemie-Situationen wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln. Zufallsstichproben der Gesamtbevölkerung auf SARS-CoV-2 sollten untersucht werden, um die wahre Durchseuchungsrate zu erfassen. Die gesamte Infektions- und Krankheitslast sowie deren Folgen sollten in einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe erfasst werden.

Für die Forschung im Versorgungs- und Public-Health-Bereich fordert die Fraktion ausreichend Forschungsmittel, um für drohende Pandemien in der Zukunft besser gewappnet zu sein. Deutsche Forschungsinstitutionen und Bundesbehörden sollten umfangreiche epidemiologische Daten als Grundlage für effiziente und breit akzeptierte Maßnahmen erheben. Dies sei die Voraussetzung für eine realistische Abschätzung der epidemiologischen Situation.

Bei der Registrierung von Neuerkrankten sollten auch deren Risikofaktoren (Alter, Vorerkrankungen, Rauchen) standardisiert elektronisch erfasst werden, heißt es weiter. Da die Risikofaktoren die Schwere des Krankheitsverlaufs maßgeblich beeinflussten, sei diese Information im Hinblick auf die Abschätzung einer möglichen Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems wichtig. (hau/06.05.2020)

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TOP 5; Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung will das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegend reformieren. Ihren Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG, 19/18791) hat der Bundestag am Mittwoch, 6. Mai 2020, nach halbstündiger Aussprache zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion (19/18955) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug

Mit der Neuregelung solle unter anderem erreicht werden, dass jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf hat, „dass ihr beziehungsweise ihm auf ihre beziehungsweise seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden“, schreibt die Regierung.

Gleiches solle auch für Mieter gelten. Darüber hinaus will die Bundesregierung „unnötige Friktionen zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht“ abbauen, insbesondere indem die Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung harmonisiert werden.

Bauliche Veränderungen der Wohnanlage sollen einfacher beschlossen werden können, vor allem bei Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Die Rechte von Wohnungseigentümern sollen erweitert werden, indem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird, der über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt. Auch die Möglichkeit, sich von einem Verwalter zu trennen, soll erleichtert werden.

Die Wohnungseigentümerversammlung soll aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. Zugleich soll es Wohnungseigentümern ermöglicht werden, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, indem die Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung erlaubt werden.

Den Verwaltungsbeirat will die Regierung dadurch stärken, dass seine Zusammensetzung flexibilisiert und die Haftung seiner Mitglieder beschränkt wird. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden.

Das Streitpotenzial in der Gemeinschaft will die Regierung verringern, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Das soll vor allem für die Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gelten.

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TOP ZP2; Kita-Öffnung und Elternunterstützung

Verantwortungsvolle Kita-Öffnung und Elternunterstützung in Pandemiezeiten“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18954), den der Bundestag am Mittwoch, 6. Mai 2020, nach halbstündiger Aussprache mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt hat.

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TOP 7; Bundeswehreinsatz EU NAVFOR Somalia-ATALANTA

Der Bundestag hat am Mittwoch, 6. Mai 2020, über die Forderung der Bundesregierung, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführte EU-Nafor-Somalia-Operation „Atalanta“ (European Union Naval Force) zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias ein weiteres Jahr fortzusetzen, diskutiert. Nach halbstündiger Debatte wurde ein entsprechender Antrag der Bundesregierung (19/18866) zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Mandat läuft noch bis Ende Mai

Das aktuell gültige Mandat läuft noch bis Ende Mai. Es sieht den Einsatz von bis zu 400 Bundeswehrsoldaten vor, deren Hauptaufgaben die Verhinderung und Abschreckung von Piraterieangriffen am Horn von Afrika und die Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms und der Afrikanischen Union in Somalia sind.

So soll die Bundeswehr unter anderem die für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (Amisom) gecharterten Schiffe schützen, unter anderem durch die Präsenz bewaffneter Kräfte an Bord dieser Schiffe. Außerdem soll gegen die Piraterie vorgegangen werden. (hau/06.05.2020)

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TOP 8; Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Die Bundesregierung will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ergänzen. Ihr Gesetzentwurf „zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (19/18792) stand am Mittwoch, 6. Mai 2020, auf der Tagesordnung.

Den Abgeordneten lag zudem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufhebung statt Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (19/18973) vor. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die AfD hatte für ihren Antrag die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda verlangt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen damit aber nicht durchsetzen.

Nutzerfreundlichere Übermittlung von Beschwerden

Die bisherigen Praxiserfahrungen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zeigten, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf. So solle beispielsweise die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die zum Teil noch zu kompliziert oder versteckt sind, verbessert werden. Zudem sollen der Informationsgehalt und die Vergleichbarkeit der nach Paragraf 2 des Gesetzes einzureichenden Transparenzberichte erhöht werden.

Bei Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern oder Nutzern mit dem Anbieter sozialer Netzwerke über das (erfolgte oder abgelehnte) Entfernen eines Inhaltes bestünden derzeit keine Regelungen zur einfachen außergerichtlichen Streitbeilegung, heißt es. Entsprechende Verfahren sollen geschaffen werden. Zudem gelte es, „neue europarechtliche Vorgaben umzusetzen“, teilt die Regierung mit.

Mehr Transparenz bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte

Sie erwartet von der Neuregelung nach eigener Aussage, dass aufgrund der ergänzenden Regelungen die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter weiter verbessert und transparenter wird.

Ferner wird erwartet, dass die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern zukünftig einfacher und effektiver möglich wird. Schließlich sei abzusehen, „dass die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte erleichtert wird“.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung auf (19/18973), bis zum 3. Juli 2020 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorzulegen. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Novellierung des Gesetzes könne nur eine Aufhebung des Gesetzes den Schutz vor Eingriffen in die freie Meinungsäußerung sicherstellen, schreibt die Fraktion.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz missachte wesentliche Kommunikationsgrundrechte, denn die Meinungsfreiheit schütze auch unbegründete Meinungen und sogar Vorurteile, und zwar unabhängig davon, mit welchem Mittel die Meinung verbreitet oder der Zugang zu ihr ermöglicht werde. Die anerkannten Gründe für die Rechtfertigung eines Grundrechtseingriffs würden auch für Äußerungen im Internet gelten, betont die Fraktion.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könne diesen Grundrechtsschutz und die Abwägung in keiner Weise sicherstellen, weil nur die Aufhebung des Gesetzes die damit verbundenen potenziellen Eingriffe in den Schutzbereich des Artikels 5 des Grundgesetzes abwehren könne. Würde das Gesetz fortgelten, würde ein spezielles Verfahren der Strafverfolgung in sozialen Netzwerken Bestand haben, das von der Strafverfolgung in anderen Medien abweicht, heißt es zur Begründung. (hau/vom/06.05.2020)

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ZP 3; Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017

Der Bundestag hat am Mittwoch, 6. Mai 2020, erstmals einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen (19/18964) erörtert und nach halbstündiger Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

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7. Mai 2020 (158. Sitzung)

TOP 13 Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der Covid-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, 19/18699) angenommen. Bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und Die Linke stieß die Vorlage bei den übrigen Fraktionen auf Zustimmung. In zweiter Lesung wurde zudem über je zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion (19/1904119/19042) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19041) abgestimmt, die allesamt keine Mehrheit fanden.

Anträge der Opposition abgelehnt

Abgelehnt wurden zudem vier Oppositionsanträge. Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Hilfe mit Augenmaß – Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter passgenau unterstützen“ (19/18728) fand beim Rest des Hauses keine Unterstützung.

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TOP 14 Elterngeld und Hilfe für Familien

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (19/18698) angenommen. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die FDP-Fraktion hat sich enthalten. Zu dem Gesetzentwurf hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung (19/19038, Buchstabe a) vorgelegt. Mit dem Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes“ (19/18696) wurde in geänderter Fassung eine weitere Vorlage der Koalitionsfraktionen angenommen. Zugestimmt hat die Mehrheit des Hauses bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Dazu hatte der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung abgeben (19/19036).

Anträge der Opposition

Entschieden wurde zudem im Anschluss an die Debatte über vier Anträge der Oppositionsfraktionen. Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ausgleich bei krisenbedingten Mietschulden für Familien sicherstellen“ (19/18720) wurde mit den Stimmen des Hauses gegen die Antragsteller abgelehnt. Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/19035) vorgelegt.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Familien und Kinder in der Corona-Krise absichern – Corona-Elterngeld einführen“ (19/18710) wurde gemäß Beschlussempfehlung des Familienausschusses (19/19038, Buchstabe d) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Fraktionen von FDP und Linken abgelehnt.

Der Antrag der Linksfraktion „Corona-Elterngeld einführen“ (19/18684) wurde gemäß Beschlussempfehlung (19/19038, Buchstabe c) mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Linken abgelehnt.

Der Antrag der FDP „Familien in der Corona-Krise verlässlich unterstützen und auch langfristig vor finanziellen Risiken schützen“ (19/18670) wurde entsprechend der Beschlussempfehlung (19/19038, Buchstabe b) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Antragsteller bei Enthaltung von Linken und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

AfD kritisiert Panikmache

Kinder und Eltern seien Opfer der Panikmache der Bundesregierung, befand Martin Reichardt (AfD). „Kinder werden ohne wissenschaftliche Grundlage als Corona-Herde diffamiert“, kritisierte er. Eltern hätten ihren Jahresurlaub nehmen müssen, würden von Kurzarbeitergeld und mit der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes leben. „Tüchtige Menschen“ würden zu Bittstellern werden, sagte der AfD-Abgeordnete. Mit dem Gesetzentwurf gebe es nun kleine Korrekturen beim Elterngeld. „Wir werden dem zustimmen, damit wenigstens etwas getan wird“, kündigte Reichardt an. Gleichzeitig warf er der Bundesregierung vor, die Urangst der Menschen um das eigene Leben und das Leben der Angehörigen zu schüren. Ohne Panik und ohne Angst, so Reichardt, könnten sich schließlich Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Söder nicht als Retter der Nation darstellen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung unter anderem auf (19/18720), ein Gesetz einzubringen, das die schnelle Einführung eines Anspruchs auf ein erhöhtes Wohngeld für Familien, die bereits einen Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, ermöglicht. Der Anspruch solle auf die Dauer der Corona-Krise begrenzt sein und spätestens am 30. September 2020 enden.

Auch solle die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, um eine schnelle Auszahlung an die Anspruchsberechtigten zu ermöglichen und durch entsprechende gesetzliche Vereinbarungen sicherstellen, dass das erhaltene Wohngeld zur Tilgung der gestundeten Mietschulden auch verwendet wird.

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TOP 15 Regierungserklärung der Bundeskanzlerin

Der Bundestag berät am Donnerstag, 7. Mai 2020, Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Grundrechten trotz Corona wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage sichern“ (19/18977) und „Grundrechten wieder Geltung verschaffen – Nein zu Big Brother – Keine Datensammlung durch eine Corona-App“ (19/18976). Nach einstündiger Debatte sollen die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Während er erstgenannte Antrag federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden soll, ist noch offen, ob der letztgenannte Antrag federführend an den Gesundheitsausschuss oder den Ausschuss Digitale Agenda überwiesen wird.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag (19/18977) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Eingriffe in Grundrechte nur noch nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in verhältnismäßiger Weise, im Lichte der jeweilig betroffenen Grundrechte und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls stattfinden und die Corona-Verordnungen der Länder entsprechend geändert werden.

Sichergestellt werden müsse, dass religiöse Feiertage, die seit vielen Jahrhunderten das Leben in Deutschland prägen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten), auch unter erschwerten Rahmenbedingungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angemessen begangen werden können. Auch sogenannte Kasualien (zumindest Taufen und Beerdigungen) müssten unter den erschwerten Bedingungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in einer menschenwürdigen Form stattfinden werden können. Dazu solle die Regierung Mustervorschriften erstellen, damit situationsangemessene und verhältnismäßige Entscheidungen in Ländern und Kommunen getroffen werden.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (19/18976) fordert die AfD die Bundesregierung auf, die Entwicklung bisher angestrebter Covid-19-Tracking-Applikationen einzustellen. Da aus der aktuellen Informationslage hervorgehe, dass die Bundesregierung die Entwicklung einer Tracking-Applikation voranbringt, müsse sichergestellt sein, dass, sofern sie zum Einsatz kommt, die Nutzung der App nicht mit einer Einschränkung von Grundrechten verbunden ist.

Bei einer möglichen digitalen Applikation zur Erkennung und Unterbindung von Ansteckungswegen sei daher sicherzustellen, dass, entsprechende Technologien ausschließlich auf Basis freiwillig zur Verfügung gestellter Daten betrieben werden und dafür gesorgt wird, dass deren Nichtnutzung zu keinen sozialen Benachteiligungen führt. Bei eventuell durch die Technologie hervorgerufenen unverhältnismäßigen sozialen Verwerfungen oder Benachteiligungen der Bürger im alltäglichen Leben müssten Gegenmaßnahmen ergriffen oder es müsse die Technologie deaktiviert werden. Zudem verlangt die AfD eine Exit-Strategie für Technologien zur Bekämpfung von Covid-19 schon bei der Einführung. (hau/vom/06.05.2020)

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TOP 16 Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage

Nach der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerung der Vorschriften in der Coronakrise fordert die Opposition langfristige Strategien zur Stärkung von Gesundheit und Pflege. Das jetzt vorgelegte zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967) beinhalte zwar einige begrüßenswerte Regelungen, reiche aber nicht aus, kritisierten Redner der Opposition am Donnerstag, 7. Mai 2020, in der ersten Beratung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Anträge der Opposition

Ebenfalls im Gesundheitsausschuss überwiesen wurden neun Anträge der Oppositionsfraktionen. Dazu zählen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums der Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben“ (19/18999), drei Anträge der FDP-Fraktion mit den Titeln „Prozesse im Gesundheitswesen durch Digitalisierung modernisieren“ (19/18946),  „Vom Reagieren zum Agieren – Pandemievorbereitung schon jetzt beginnen“ (19/18950) und „Eine verlässliche Datenlage zur Ausbreitung von Covid-19 in Deutschland schaffen“ (19/18952), ein Antrag der Linken mit dem Titel „Häusliche Pflege und pflegende Angehörige unterstützen“ (19/18749) sowie vier Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Pflegende Angehörige unterstützen – Nicht nur in der Corona-Krise“ (19/18957), „Die ambulante medizinisch-therapeutische Versorgung von besonders vulnerablen Gruppen sichern – Die Leistungserbringer unter den Schutzschirm nehmen“ (19/18956), „Wertschätzung für Pflege- und Gesundheitsberufe ausdrücken – Corona-Prämie gerecht ausgestalten“  (19/18940) und „Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende beenden“ (19/17797).

Für ihre Vorlage auf Drucksache 19/18956 hatten Bündnis 90/Die Grünen Federführung beim Familienausschuss  gewünscht. Die Mehrheit des Hauses votierte gegen die Stimmen der Antragsteller für Federführung beim Ausschuss für Gesundheit.

AfD: Indirekte Nötigung, sich impfen zu lassen

Nach Ansicht der AfD sollte die von der Bundesregierung zu Beginn der Pandemie getroffene Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder aufgehoben werden. Die Voraussetzungen dafür lägen nicht mehr vor, sagte der Abgeordnete Detlev Spangenberg. Ohnehin sei die weitreichende Befugnis des Bundesgesundheitsministeriums, eine solche Lage feststellen zu können, zu hinterfragen, zumal eine Legaldefinition fehle, was eine epidemische Lage von nationaler Tragweite eigentlich sei.

Er ging auch kritisch auf den sogenannten Immunitätsausweis ein, der ursprünglich im Gesetzentwurf enthalten war und vorsah, dass genesene Coronapatienten sich ihre Immunität bescheinigen lassen könnten, sofern der dauerhafte Schutz wissenschaftlich belegt wäre. Spangenberg sprach von einer indirekten Nötigung, sich impfen zu lassen.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/18999), der Bundestag solle feststellen, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen. Sämtliche Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte sollten mit sofortiger Wirkung beendet werden.

Mit dem Ende März in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage sei eine starke Kompetenzverschiebung in Richtung der Exekutive und zahlreichen Grundrechtseinschränkungsmöglichkeiten in Form von Anordnungen und Verordnungen getreten, heißt es zur Begründung. Weil aber mittlerweile mehr Menschen genesen seien als sich neu infizierten und der Ausbruch beherrschbar sei, gebe es keine Grundlage mehr für derart starke Einschränkungen.

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ZP1 Staatshilfen für Konzerne in Steueroasen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 7. Mai 2020, erstmals mit einem Antrag der Linken mit dem Titel „Von Dänemark lernen – Keine Staatshilfen für Konzerne in Steueroasen oder Gewinnentnahmen wie Dividenden und Aktienrückkäufe“ (19/18942) befasst. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die Linksfraktion hatte dagegen Federführung beim Finanzausschuss gewünscht.

AfD: Ein staatssozialistischer Antrag

Auch Stefan Keuter (AfD) sprach von einem „staatssozialistischen Antrag“. Der Regierung warf er vor, erst zu spät und dann zu hart gehandelt zu haben. Zum Antrag der Linksfraktion fragte Keuter, was denn so schlimm daran sei, wenn Unternehmen versuchen würden, Steuern zu sparen oder Niederlassungen im Ausland zu gründen.

Die Linke wolle die Staatswirtschaft befördern und habe in Finanzminister Olaf Scholz (SPD) einen „willfährigen Helfer“ gefunden, der sich gerade günstig Aktenpakete der deutschen Schlüsselindustrie einverleiben wolle, um damit künftige marode Haushalte sanieren zu können.

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AfD Antrag: ZP21 Aktuelle Stunde – Verfassungsgerichtsurteil zu EZB-Anleihekäufen

Mit einem gemischten Echo haben die Bundestagsfraktionen in einer auf Antrag der AfD anberaumten Aktuellen Stunde am Donnerstag, 7. Mai 2020, auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) reagiert. Selbst innerhalb der Koalitionsfraktionen gingen die Einschätzungen zum Teil weit auseinander.

AfD: Bewusste Mandatsüberschreitung der EZB

Peter Boehringer (AfD) begrüßte den Richterspruch als überfällig und sprach von einem „Rechtsbruch“ und einer „bewussten Mandatsüberschreitung“ der EZB mit schwerwiegenden Folgen für die Immobilienmärkte und Sparer. Zugleich warnte er mit Blick auf das von der EZB angekündigte Notkaufprogramm für Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie vor Schäden in Billionenhöhe.

Die Bundesregierung müsse das  Programm verhindern, da es zahlreiche der jetzt vom Bundesverfassungsgericht geforderten Kriterien wie eine Begrenzung der Anleihekäufe und qualitative Mindeststandards für die gekauften Anleihen nicht erfülle.

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TOP 19 Abgeordnetenentschädigung

Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf die planmäßige Erhöhung ihrer Diäten. Den gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen (19/18701) hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/19013) einstimmig angenommen.

Das Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lohnentwicklung des Vorjahres. Die Diäten werden regulär jeweils zur Jahresmitte entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Zuletzt wurden die Diäten der Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli 2019 um 3,1 Prozent oder rund 303 Euro auf rund 10.083 Euro im Monat erhöht. (pk/hau/07.05.2020)

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TOP 19 Abgeordnetenentschädigung

Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf die planmäßige Erhöhung ihrer Diäten. Den gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen (19/18701) hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/19013) einstimmig angenommen.

Das Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lohnentwicklung des Vorjahres. Die Diäten werden regulär jeweils zur Jahresmitte entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Zuletzt wurden die Diäten der Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli 2019 um 3,1 Prozent oder rund 303 Euro auf rund 10.083 Euro im Monat erhöht. (pk/hau/07.05.2020)

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TOP 20 Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai, der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission Eunavfor med Irini im Mittelmeer zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 408 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung (19/18734), 128 stimmten dagegen, es gab 55 Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/18951) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/19018) vor.

Entschließungsanträge der Opposition abgelehnt

Jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (19/19006), der Linksfraktion (19/19007) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19008) ab. Die AfD forderte den Ausstieg aus der Mission. Der Bundestag sollte sich demnach grundsätzlich gegen die Ausschiffung von im Mittelmeer aufgenommenen Migranten aussprechen und stattdessen auf die Rückführung nach Nordafrika oder in die entsprechenden Heimatländer hinwirken.

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TOP 21 Wirtschaftliche Belebung

Zwei Oppositionsanträge zu wirtschaftspolitischen Themen hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, erstmals beraten. Der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Wirtschaftliche Belebung mit marktwirtschaftlichen Prinzipien“ (19/18949 neu) und der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Importwirtschaft angesichts der aktuellen Krise entlasten – Nachteile bei Einfuhrumsatzsteuer beseitigen“ (19/18971) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Beim Antrag der Liberalen wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Federführung übernehmen, beim Antrag der AfD-Fraktion der Finanzausschuss.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/18971), umgehend das sogenannte Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer zu einzuführen. Deutsche Importunternehmen müssten bei der Einfuhr von Waren aus Herkunftsstaaten außerhalb der EU Einfuhrumsatzsteuer entrichten, die sie von den Finanzämtern später wieder erstattet bekommen können, schreibt die Fraktion. 2018 hätten die deutschen Zollbehörden 59,4 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Das in Deutschland angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer  verursache eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfielen.

Anders als etwa in den Niederlanden oder Belgien sei eine Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuerschuld mit dem Vorsteueranspruch in Deutschland nicht möglich. Das habe zur Folge, dass deutsche Seehäfen im internationalen Wettbewerb immer weiter zurückfielen. Während in Rotterdam im Jahr 2018 14,5 Millionen und in Antwerpen 11,1 Millionen Standardcontainer umgesetzt worden seien, seien es in Hamburg lediglich 8,7 Millionen gewesen. Der Containerumschlag habe damit im Jahr 2018 in Rotterdam um 5,7 Prozent und in Antwerpen um 6,2 Prozent zugelegt, während er in Hamburg um ein Prozent zurückgegangen sei.

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TOP 22 Änderung des SGB IV

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, den Entwurf der Bundesregierung für ein „siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (19/17586) in der Ausschussfassung (19/19037) angenommen, bei dem es unter anderem um die effektivere Gestaltung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung geht. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem Gesetzentwurf zu, die AfD lehnte ihn ab, FDP und Linksfraktion enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu (19/19039) wurde in zweiter Lesung gegen die Antragsteller und die Fraktion Die Linke abgelehnt.

Drei Oppositionsanträge abgelehnt

Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linken mit dem Titel „Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten abbauen“ (19/17769) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Ebenso scheiterte die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag mit dem Titel „Auszahlungen von Sozialleistungen auf ausländische Konten“ (19/17787), dem nur die Antragsteller zustimmten. Zu allen drei Vorlagen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung erarbeitet (19/19037).

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19/17787) auf, über die Entwicklung der Fallzahlen von Kontenabrufverfahren für die im Paragrafen 93 Absatz 8 Nummer 1 der Abgabenordnung genannten Stellen seit Einführung der EU-Verordnung Nr. 260/2012 und vor allem darüber zu berichten, ob und inwieweit die Durchführung des Kontenabrufverfahrens für diese Stellen entsprechend den Vorschriften der Abgabenordnung für im Ausland geführte Konten sichergestellt ist. Auch solte die Bundesregierung Transparenz bezüglich der baren und unbaren Zahlungen von Sozialleistungen ins Ausland beziehungsweise auf ausländische Konten herstellen und umfassende Transparenz hinsichtlich der Einnahmen aus Forderungen der Sozialleistungsträger schaffen.

Die AfD begründete den Antrag damit, dass nach einer ihr vorliegenden Auskunft der Bundesagentur für Arbeit es derzeit aus technischen Gründen nicht möglich sei, auszuwerten, in welcher Höhe Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) wie etwa Arbeitslosengeld I und II auf ausländische Konten ausgezahlt werden. Unklar bleibe darüber hinaus die Anzahl und Höhe von Forderungen deutscher Sozialleistungsträger in Fällen eines grenzüberschreitenden Zusammenhangs.

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TOP 23 Schutz vor Konversionsbehandlungen

Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität verboten. Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ (19/17278) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/18768) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die übrigen Fraktionen enthielten sich, es gab eine Gegenstimme aus der AfD-Fraktion.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Änderungsanträge der AfD-Fraktion (19/19010) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/190111/19012) fanden in zweiter Lesung keine Mehrheit. Dem AfD-Antrag stimmten nur die Antragsteller zu, dem ersten Grünen-Antrag (19/19011) stimmte auch die Linksfraktion zu, während sich die FDP-Fraktion enthielt und CDU/CSU, SPD und AfD dagegen stimmten. Dem zweiten Grünen-Antrag (19/19012) stimmten neben den Grünen auch die Linksfraktion und die FDP zu, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten.

Auf Empfehluing des Gesundheietsausschusses (19/18768) lehnte der Bundestag zudem einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gefährlichen Pseudotherapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung ein Ende setzen“ (19/7931 neu) ab. Grüne, Linksfraktion und FDP stimmten für den Antrag, wurden aber von CDU/CSU, SPD und AfD überstimmt.

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ZP16 Bekämpfung der Dürre, Klimaschutz

Erstmals befasst hat sich der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Dürre bekämpfen, Land und Städte widerstandsfähig aufstellen, in Klimaschutz investieren“ (19/18961) sowie einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Unabhängigkeit und Innovation zur Krisenprävention in der Landwirtschaft“ (19/18948). Im Anschluss an die halbstündige Debatte wurde der Antrag der Grünen zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss, der Antrag der FDP an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

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TOP 25 Geld für das Gesundheitssystem statt für atomwaffentragende Kampfbomber

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Geld für das Gesundheitssystem statt für atomwaffentragende Kampfbomber“ (19/18750) nach halbstündiger erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Verteidigungsausschuss überwiesen.

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TOP 26 Demokratie, Bürgerrechte und Zivilgesellschaft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Demokratie, Bürgerrechte und Zivilgesellschaft in Zeiten der Corona-Krise“ (19/18958) und einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Rechtsstaat in der Corona-Krise verteidigen – Bürger und Freiheitsrechte bewahren“ (19/19009) erstmals debattiert und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Abgelehnt wurden ein Antrag der Linken mit dem Titel „Zur Bewältigung der Corona-Krise Justizvollzugsanstalten entlasten – Gesundheit der Inhaftierten schützen“ (19/18682) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Recht und Justiz krisenfest gestalten“ (19/18712), zu denen der Rechtsausschuss jeweils Beschlussempfehlungen vorgelegt hatte (Linke: 19/19014, Grüne: 19/19015).

Dem Antrag der Linken stimmten nur die Antragsteller zu. Die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Den Antrag der Grünen unterstützten neben den Antragstellern auchd ie FDP und die Linksfraktion, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten.