Burghauserin Opfer von Clankriminalität?

Polizisten-Trick-Betrüger Khalil El Zein vor dem Gericht in Nürnberg; Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=C46TRi4A4Sc

BURGHAUSEN – Wurde eine Burghauser Rentnerin Opfer von Clan-Kriminalität, oder „nur“ von Bandenkriminalität, wie es die „Qualitätspresse“ verbreitet?

 

Eine Burghauser Rentnerin wurde mit Hilfe des „Falsche-Polizisten-Tricks“ um 175.000€ betrogen. Mit Hilfe dieses Tricks versuchen die Täter unter Vorspiegelung der falschen Tatsache, daß Polizeibeamte anrufen, dazu gebracht Geld von der Bank zu holen und/oder Wertgegenstände bereitzustellen um diese dann unter der Annahme, sie seien dann in Sicherheit, an die Betrüger zu übergeben. Da sich diese Methode des Betrugs in Clankreisen großer Beliebtheit erfreut, stellt sich die Frage, ob die Clan-Kriminalität nun auch den Landkreis Altötting erreicht hat.

 

Der Spiegel meldet am 29.11.2019: Clanmitglied Khalil El Zein betrog mit Falsche-Polizisten-Trick Rentnerin aus Nürnberg

Ende November 2019 erhielt die Polizei in Nürnberg von einer betroffenen Rentnerin Hinweis, daß sie wohl betrogen und um ihr Geld gebracht würde. Die Beamten legten sich auf die Lauer und verhafteten unter andrem das Clanmitglied Khalil El Zein:

So nebenbei erfährt man in diesem Beitrag auch, daß Herr Khalil El Zein auch Straftaten begeht, die in der Statistik dann als „rechte Straftaten“ geführt werden:

Mit einer auch auf diesem Weg aufgeblähten Statistik „rechter Umtriebe“ fordern dann die entsprechenden Kreise „mehr Mittel im Kampf gegen rechts„, wie z.B. der Chef der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus in Berlin, der Stadt in der die „rechte Straftat“ des Herrn El Zein stattgefunden hatte:

„Ich glaube, dass wir uns im Kampf gegen Rechts besser organisieren müssen“, sagte der SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus der Deutschen Presse-Agentur. „Deshalb schlage ich vor, dass es in allen Bundesländern Sonderermittler im Kampf gegen Rechts geben soll und dass die Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rechtsradikalen Strukturen damit auch ein Gesicht bekommt.“

Der Spiegel hat diesen Prozess in seinem Beitrag „Die Macht der Clans“ ab Min. 7 dokumentiert:

 

In folgendem Beitrag rechnet Spiegel-TV den Polizisten-Trick der mit Hilfe eines Call-Centers in der Türkei praktiziert wird einem Clan  in NZW mit einer Zentrale in Bremen zu

Im Februar 2020 konnte eine derartige Bande zerschlagen werden

 

All dessen ungeachtet verkündet der bayerische Innenminister knappe drei Wochen später vor der Presse:

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Innenminister Herrmann am 16.12.2019: „In Bayern gibt es keine Probleme mit kriminellen Clans…“

Am 16.12.2029 stellten der bayerische Innenminister und der bayerische Justizminister das Lagebild „Organisierte Kriminalität“ vor. In diesem Zusammenhang verkündete Herrmann:

Eine Feststellung, mit der nicht nur die Opfer des Clan-Mitglieds Khalil El Zein gewisse Verständnisschwierigkeiten haben dürften, sondern womöglich auch eine Rentnerin aus Burghausen, die durch einen anderen Täter, aber  mit Hilfe des selben Tricks ausgenommen wurde:

 

Innenministerium erfindet die Kategorie „Tätergruppe mit familiärem Bezug

Wenn man umgangssprachlich den Begriff „Clan“ verwendet, dann ist eigentlich vollkommen klar worüber gesprochen wird. Praktisch jedermann wird bei Verwendung dieses Begriffs eine Großfamilie vor dem geistigen Auge haben, deren Mitglieder keine deutschen Eltern haben und die deutsche Staatsbürgerschaft bestenfalls zwangsweise durch Geburt erlangt haben und die ihr Gastland und deren Einwohner als Beuteobjekt verstehen.

Wer nicht versteht, was man unter dem Begriff „Clan“ begreift, der kann im ,“Dunden“ oder neuerdings in „Wikipedia“ nachsehen und wird dort auf ein vergleichbare Definition stoßen. Doch das bayerische Innenministerium sieht dies ganz anders. Was der Öffentlichkeit bisher offenbar aber verschwiegen wurde, ist, daß die Staatsregierung diesen umgangssprachlich eigentlich eindeutig besetzten Begriff des Clans mit Hilfe einer einengenden internen Arbeitsdefinition auf arabisch-türkische Clans eingegrenzt hat. Wann immer jemand nach Einführung dieser Abgrenzung z.B. nach einem Einbruchdiebstahl vom Verdacht sprach, die Tat sei durch einen osteuropäischen Einbrecherclan getätigt worden, konnten die dem  Innenministerium unterstellten Behörden dies auf Basis ihrer eingeengten Definition verneinen und den Bürger damit in die Irre führen.

In Folge dieser Einengung und um den  Begriff „Clan“ nicht benutzen zu müssen hoben das Innenministerium und die dem Innenministerium unterstellten Behörden den Begriff der

Tätergruppen mit familiärem Bezug

aus der Taufe. Grenzt z.B. den Suchfokus der Suchmaschine „Google“ auf einen Zeitraum vor 15.12.2019 ein, so erhält man für den Suchbegriff

Tätergruppe mit familiärem Bezug

genau Null Volltreffer. Lässt man die Suchmaschine „Google“ ab 15.12.2019 den Suchbegriff

Tätergruppen mit familiärem Bezug

suchen, erhält man genau sechs Treffer am 16.12.2019 und entnimmt diesen Treffern, daß es der Innenminister war, der diesen Terminus am 16.12.2019 in der Öffentlichkeit eingeführt hat und fünf Zeitungen dies dokumentiert haben und daß dieser Terminus in deutschen Sprachraum seither nie wieder verwendet wurde. Damit ist der bayerische Innenminister als derjenige identifiziert, der diesen Terminus in die deutsche Sprache eingeführt hat.

Durch diesen Trick verbarg die Staatsregierung die Clan-Kriminalität vor der Bevölkerung und vor den Medien und vor der parlamentarischen Kontrolle, denn man kann nur nach etwas fragen, von dem man weiß, daß es existiert. Die Wirkung dieser neu geschöpften Definition war damit, daß sich die Staatsregierung einen „Schutzschirm“ verschaffte, der frei von Nachfragen war. In Folge dieser praktisch fehlenden Kontrolle durch Öffentlichkeit, Medien und Parlament konnten sich die Clans mit ihren Aktivitäten in Bayern ausbreiten. Von dieser Ausbreitung der Aktivitäten der Clans blieb auch Südbayern und letztendlich Burghausen nicht verschont.

 

Burghauser Rentnerin mit „Falsche-Polizisten-Trick“ durch „Bande“ um ihr Erspartes gebracht

Am 15.10.2020 überraschte die PNP die Einwohner des Landkreises als einzige Zeitung mit der Meldung:

Mühldorf/Burghausen. Ein 20-jähriger, arbeitsloser Deutscher mit türkischen Wurzeln aus Langenhagen bei Hannover musste sich vor dem Mühldorfer Amtsrichter Dr. Christoph Warga und seinen beiden Schöffen verantworten, weil er zusammen mit einer kriminellen Bande eine Rentnerin aus Burghausen nahezu um ihre gesamten Ersparnisse gebracht hatte. Diese hatten rund 175000 Euro betragen, 33 Goldbarren im Wert von 142000 Euro, 13000 Schweizer Franken (11817 Euro umgerechnet) und 58 Goldmünzen im Wert von 21000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Traunstein warf dem jungen Mann banden- und gewerbsmäßigen Betrugs…“ 

Was die PNP hierbei „Übersehen“ hat ist, daß alleine um Hannover Zeitungsberichten zufolge fünf kriminelle Großfamilien aktiv sind. Dessen ungeachtet verweigert auch die dortige Politik die Ermittlung des tatsächlichen Ausmaßes dieser Kriminalitätsform

„Wie viele kriminelle Großfamilien es in Niedersachsen gibt, können die Behörden allerdings nicht sagen. „Das werten wir nicht aus“, teilte das LKA mit.“

Mangels weiterer Recherche wurde in diesem Beitrag von einer „Bande“ gesprochen, statt von einem, „Clan“. Auch dies mag vielleicht juristisch betrachtet zutreffen. Da jedoch kaum ein Leser der PNP die juristische Definition für „Bande“ vor seinem geistigen Auge haben dürfte, wenn er diesen Begriff hört, sondern eher ein Verständnis, wie man es „Wikipedia“ entnehmen kann

Bande steht allgemein für eine Gruppe meist junger Menschen, die sich zusammenrotten, um gemeinsam etwas zu unternehmen, etwa als ‚Rasselbande’, als ‚Jungenbande’ oder ‚Mädchenbande’.

dürfte die PNP den Leser mit Hilfe der Verwendung des Begriffs „Bande“ eher in die Irre führen.

 

 

Franz Bergmüller fragt bei der Staatsregierung nach

Um zu verstehen, ob die Bevölkerung im Landkreis Burghausen nur von „Bandenkriminallität“ bedroht ist, oder auch von Clankriminalität, hat der Abgeordnete Bergmüller (MdL) folgende Anfrage an die Staatsregierung gerichtet:

 

1. Bekämpfung der Clankriminalität durch Vermögensabschöpfung

1.1. Welche Position hat die Staatsregierung zur Problematik mit Hilfe von „Inhabergrundschulden in Grundbüchern Vermögen vollständig anonymisieren zu können“ wodurch es auch Clans möglich ist, Gelder zu waschen oder Vermögen zu verstecken?

1.2. Welche Position hat die Staatsregierung zu der in dem im Vorspruch aufgeführten Beitrag von Spiegel-TV „Die Macht der Clans“ erwähnten, derzeit in einer aktuellen Gesetzesinitiative aufgeworfenen Rechtsfrage „inkriminierte Vermögenswerte wie z.B. Mieten beschlagnahmter Immobilien nicht mehr konfisziert werden können, mit dem Ziel, da deren Erlöse weiterhin in die Hände der Clans fließen“ um es so auch Clans wieder zu ermöglichen Gelder zu waschen oder Vermögen zu verstecken?

1.3. Welche Initiativen hat die Staatsregierung gestartet, um Geldwäschern den in 1.1. abgefragten Weg zu versperren und/oder den in 1.2. abgefragten Weg weiterhin zu verschließen Profit aus Geldern undeklarierter Herkunft Profite zu ziehen (Bitte hierbei auch die Gegenargumente ausführen, auf die die Staatsregierung in diesem Zusammenhang stößt)?

 

2. „Bund-Länder-Projektgruppe „ethnisch abgeschottete Subkulturen“

2.1. Welche Rolle spielte die Staatsregierung in der im Videobeitrag „Die Macht der Clans“ erwähnten „Bund-Länder-Projektgruppe „ethnisch abgeschottete Subkulturen“„?

2.2. Welchen Beitrag hat die Staatsregierung zur in 2.1. abgefragten Projektgruppe geleistet?

2.3. Welche Initiativen hat die Staatsregierung auf Basis des Abschlussberichts des „Bund-Länder-Projektgruppe „ethnisch abgeschottete Subkulturen“ in Bayern eingeleitet (Bitte chronologisch aufschlüsseln)?

 

3. Der Polizisten-Trick

3.1. Gibt es in Bayern einen oder mehrere Ermittler, die sich schwerpunktmäßig mit dem im Vorspruch genannten Trick befassen, z.B. am Telefon Opfern gegenüber „ermittelnde Beamte“ darzustellen, mit dem Ziel, dass die Opfer den falschen „ermittelnden Beamten“ Geld oder Wertsachen übergeben (Bitte die Anzahl der Beamten angeben, die zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage im Rahmen der Bekämpfung der „Organisierten Kriminalität“ mit Schwerpunt „falsche Polizisten“ ermitteln)?

3.2. Welche Tätergruppen haben sich in auf die im Vorspruch geschilderte Vorgehensweise mit Hilfe falscher Polizisten Wertgegenstände zu erschlichen spezialisiert (Bitte namentlich benennen)?

3.3. Welcher Volksgruppe, Ethnie, Nationalität rechnen sich die meisten Mitglieder eines jeden der in 3.2. abgefragten Tätergruppen selbst zu, oder rechnen die Ermittler zu, wie z.B Roma, Mhallamiye-Kurden, etc.?

 

4. Betrug und Bandenbetrug in Bayern

4.1. Wie entwickeln sich die Anzeigen, auf Basis von § 263 Absatz 1 STGB, – also Betrug – in den letzten 10 Jahren bezogen auf den Wert von 1989 (Bitte die Zahlen der Anzeigen auf Basis von § 263 STGB ab 2010 jahresweise für Bayern angeben und zum Vergleich den Wert für das Jahr 1989 angeben)?

4.2. Wie entwickeln sich die Anzeigen auf Basis von § 263 Absatz 5 STGB – also Bandenbetrug – in den letzten 10 Jahren bezogen auf den Wert von 1989 (Bitte die Zahlen der Anzeigen auf Basis von § 263 STGB ab 2010jahresweise für Bayern angeben und zum Vergleich den Wert für das Jahr 1989 angeben)?

4.3. Wie entwickelt sich der Fortgang jeder der in 4.1. und 4.2. abgefragten Anzeigen (Bitte ab 2010 ausgehend von den Anzeigen pro Jahr, die eröffneten Ermittlungsverfahren pro Jahr, die Zahl der Einstellungen pro Jahr, die eingeleiteten Gerichtsverfahren pro Jahr, die vor Gericht erfolgten Verurteilungen pro Jahr und zusätzlich zum Vergleich die korrespondierenden Zahlen für das Jahr 1989 angeben)?

 

5. Betrugsverfahren in Mühldorf am Inn – Clanbetrug –

5.1. In welchem Umfang hat die Staatsanwaltschaft in dem im Vorspruch erwähnten Betrugsfall mit Hilfe vorgespiegelter Polizisten Wertgegenstände zu erschleichen – z.B. im Prozess – den Begriff „Bande“ im Sinne des StGB als Synonym für den umgangssprachlichen Begriff „Clan“, wie er z.B. im „Duden“, oder in „Wikipedia“ beschrieben ist, verwendet?

5.2. Welche Tätigkeiten wurden in der Bearbeitung des in 5.1. abgefragten Falls durch die speziell für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständigen Kräfte der Polizei übernommen (Bitte vollständig aufschlüsseln bzw. im Verneinensfall begründen)?

5.3. Welcher der von der Einheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bearbeiteten Clans, „Familienstrukturen“, oder sonstiger Gruppen, wird dieser Fall zugerechnet (Bitte begründen)?

 

6. Türkisch-Deutsche-Täter

6.1. Wie viele Personen konnten die Behörden im Umfeld des Täters identifizieren (Bitte Hindernisse benennen, noch mehr Hinterleute zu identifizieren)?

6.2. Welchen Verfahrensstand haben die Verfahren bei den anderen an der Tat Beteiligten zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage (Bitte lückenlos aufschlüsseln)?

6.3. In welchem Umfang wurden ausländische Stellen in die Ermittlungen eingebunden (Bitte die dieser Einbindung zurechenbaren Erfolge angeben)?

 

7. Ermittlung von Hinterleuten?

7.1. Welche Anhaltspunkte hat die Staatsanwaltschaft dafür gefunden, dass auch der Täter aus dem im Vorspruch erwähnten Betrugsfall mit Hilfe vorgespiegelter Polizisten, in einen umgangssprachlich als „Clan“ bezeichnetes Netzwerk eingebettet ist/war (Bitte Art und Umfang angeben)?

7.2. Welche Beiträge zur Aufklärung haben staatliche Stellen aus Niedersachsen geleistet (Bitte Art und Umfang angeben)?

7.3. Nutzten die Behörden in Bayern in diesem Fall z.B. zum Zweck der weiteren Durchdringung der Vernetzung der Tatverdächtigen ein „namensgebundenes Recherchemodell“ wie es z.B. in der Drucksache Niedersachsen 18/973 beschrieben wird oder vergleichbare Instrumente (Bitte begründen und diese Instrumente darlegen)?

 

8. Dunkelfeld

8.1. Wie hoch schätzen die Behörden das Dunkelfeld der mit dem Polizisten-Trick arbeitenden Trickbetrüger ein?

8.2. Welche Initiativen hat die Staatsregierung bisher eingeleitet, um dieses Dunkelfeld zu reduzieren?

8.3. Welche Ausarbeitungen / Studien / Schulungen etc. hat die Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage fertiggestellt, die das Thema Trickbetrug durch Clans / familiär verwobene Tätergruppen / Tätergruppen mit familiärem Bezug etc. betreffen

 

Die Antworten auf diese Fragen werden durch die Staatsregierung ca. 2-3 Monate nach der Fragestellung hier veröffentlicht werden:

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