Art. 3GG: Niemand darf wegen seiner „Herkunft“ / „Rasse“ bevorzugt werden <=> EU: Afrikaner müssen aufgrund ihrer „Herkunft“ / „Rasse“ bevorzugt werden
BRÜSSEL / BERLIN – Das Grundgesetz unterscheidet zwischen so genannten Jedermanns-Grundrechten und so genanten Deutschen-Grundrechte. Jedermanns-Grundrechte kommen allen Personen zu, die sich im Geltungsbereich des […]