Aufhebung der Gewaltenteilung: Der Ethikrat degradiert sich in der Frage von Zwangsimpfungen z.B. für das Pflegepersonal selbst zur Vorfeldorganisation der Herrschenden

Quelle: Von Silanion - User:Bibi Saint-Pol, own work, 2007-02-08, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1775137

BERLIN – Selbstaufgabe des Ethikrats: Der deutsche „Ethikrat“ erniedrigt sich selbst zur Vorfeldorganisation der Herrschenden und liefert den Altparteien Blanko-Persilscheine, damit diese mit scheinbar gutem Gewissen Bürger und Kinder quälen können und die Bürger und Kinder das Gefühl bekommen, daß sie zur Erreichung eines übergeordneten hohen Ziels gequält werden.

 

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Es war einmal ein Deutscher Ethikrat, der es sich bisher zur Aufgabe gemacht hatte, den Bürger als Souverän des Staates in die Lage zu versetzen, eigenverantwortliche Entscheidungen treffen zu können, die dieser dann auch vor sich und der Gesellschaft verantworten kann. Doch unter der Vorsitzenden, der erst 1977 geborenen Alena Buyx hat sich der inzwischen politkorrekt besetzte und politkorrekt gendernde „Deutsche Ethikrat“ offenbar zu einer Produktionsstätte für Persilscheine der Herrscherelite selbst degradiert.

In der Frage, ob das Pflegepersonal durch den Staat zwangsgeimpft werden „darf“, liefert der „Deutsche Ethikrat“ nun den Herrschern den argumentativen Baustein dazu, auch erwiesenermaßen (z.B. durch PCR-Tests nachgewiesen) Gesunden staatlicherseits zwangswese ein Serum zu injizieren, das ebenfalls erwiesenermaßen schauderhafte Nebenwirkungen und viel zu oft auch den Tod bewirkt, und das auf der anderen Seite „den Alten“ ab dem letzten Winter ja mit dem Argument injiziert wurde, daß es diese schützen würde. Dazu ist es aber erwiesenermaßen nicht in der Lage! Wenn das zu injizierende Serum wirklich in der Lage wäre, Menschen – wie das Pflegepersonal – vor Covid zu schützen, dann müßte es diesen Schutz ja nach der „Impfung“ der Alten, diesen ja bereitstellen. Die Alten wären daher jetzt geschützt, da sie ja praktisch alle bereits „geimpft“ sind und eine „Impfung“ des Pflegepersonals wäre damit gar nicht notwendig. Schon die reine Tatsache, daß das Pflegepersonal nun geimpft werden soll, belegt damit doch, daß die Herrschenden durch einen solchen Impfzwang zugeben, daß das behauptete Ziel, mit diesem Serum einen Schutz zu verabreichen, gar nicht erreichbar ist. Schon deswegen ist eine Zwangsimpfung von Pflegepersonal zutiefst unethisch!

Die behauptete Notwendigkeit Handeln zu müssen, entlarvt also, daß das angestrebte Ziel kein Tatsächliches ist, sondern ein rein Politisches:

 

Wenn autoritäres Geschwätz Ethik ersetzen soll

Die am 11.11. vorgelegte Empfehlung des „Deutschen Ethikrats“ für eine „Impfpflicht für Mitarbeiter in besonderer beruflicher Verantwortung“ markiert einen neuen Tiefpunkt in einer längeren Entwicklung. Nach der Lektüre dieser – ja man kann es gar nicht anders bezeichnen – „intellektuellen Absonderung“ dieses „Ethikrats“ zur Frage, ob Bürger vom Staat gezwungen werden dürfen, sich ein Serum mit unbekannten mittelfristigen und langfristigen Wirkungen injizieren zu lassen, fällt es schwer, diese „Absonderung“ von dämlichem Geschwätz der primitivsten Sorte noch unterscheiden zu können, denn der Stellungnahme, ist rein gar nichts „Ethisches“ zu entnehmen. Das ist der Fall, weil:

Die Alten werden nicht gefragt, ob sie überhaupt vor Covid geschützt werden wollen. Das hat an Stelle des Betroffenen nun offenbar der Staat für sie zu entscheiden, wie man dem „Ethikrat “ entnehmen muß. Auch die Pfleger werden nicht gefragt. Auch die Frage, ob eine Impfung die erhoffte Wirkung überhaupt entfalten kann, wird auch nicht gestellt Und weil man schon keine Fragen stellt, wird auch die Frage nicht gestellt, welches Gesundheitsrisiko den zu impfenden Pflegern aufgeladen wird, denn die so bezeichneten „Impfungen“ hinterlassen inzwischen deutliche Spuren in den Strebstatistiken.

Der ehemals stolze Deutsche Ethikrat ist damit allzu offensichtlich zur Persilschein-Produktionsstätte für unethisches Handeln verkommen, denn mit seiner Absonderung ist jetzt schon klar:

Damit ist eine politische Entscheidung der kommenden Woche wohl bereits gesetzt: eine berufsbezogene Impfpflicht für den Gesundheitssektor. Die Politik wird es sich kaum leisten können, sich gegen das Votum der einflussreichsten deutschen Ethiker zu stellen, zöge sie damit doch den moralischen Vorwurf auf sich, besonders vulnerable Gruppen einer vermeidbaren gesundheitlichen Gefährdung auszusetzen.

Eine echte Ethik-Professorin  fasst zutreffend zusammen:

In diesen Vereindeutigungen von Analyse und Handlungsempfehlung ist das Papier des Ethikrats politisch und ethisch problematisch. Unter dem Anschein vorgeblich wissenschaftlicher Expertise nimmt es ethisch-politische Wertungen vor, die es ihrerseits nicht mehr diskutiert. Durch die moralische Aufladung des Impfens trägt der Ethikrat zu einer weiteren gesellschaftlichen Spaltung in den Fragen des Impfens bei.

Der Ethik-Rat folgt in seinem Niedergang damit der Leopoldina, die sich vor nicht allzu langer Zeit dazu herabgelassen hat, Persilscheine für die Altparteien auszustellen.

Diese „Empfehlung“ ist eine für jedermann leicht erkennbare Beleidigung des gesunden Menschenverstands.

Die gefährlichste Erkenntnis aus diesem erneuten Fall einer ehemals stolzen Institution bleibt jedoch bisher unerwähnt: Wir sind Zeugen einer sich in atemberaubenden Tempo offenbarende Aufgabe der Gewaltenteilung, die die Grundlage einer jeden demokratisch aufgebauten Gesellschaftsordnung ist. In einem Wort zusammengefasst kann diese „Empfehlung“ des „Deutschen Ethikrats“ damit wohl nur noch als „totalitär“ bezeichnet werden und das dürfte auch der Weg sein, den der „Ethikrat“ tatsächlich eröffnet.

 

Der Ethikrat legt fest: Der Staat hat für alle Betroffenen zu entscheiden, was für diese das Richtige sei

Schon der zweite Satz ist verräterisch: Der Ethikrat will das Virus „einhegen„. Ob dieses, auch von der KP-China verfolgte Ziel überhaupt erreichbar ist und wenn es überhaupt erreichbar ist, ob die dazu aufzuwenden Methoden ethisch zu rechtfertigen sind, schweigt sich der „Ethikrat“ aus und legt/stellt einfach fest:

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-11-11.pdf?__blob=publicationFile

Die Pandemie geht in den zweiten Winter. Nur mit einem Bündel von bekannten Maßnahmen lässt sich das Virus einhegen: von einer effektiven Teststrategie über deutlich bessere Datennutzung bis hin zu verschiedenen Formen von Hygienekonzepten und Kontaktreduzierungen. In den letzten Wochen hat die öffentliche Debatte über berufsbezogene gesetzliche Impfpflicht immens an Intensität gewonnen. In einigen europäischen Ländern ist sie eingeführt worden.

Nach dieser Festlegung geht die Stellungnahme zur Impfpflicht bei den Masern über, lässt hierbei jedoch unerwähnt, daß bei Masern gilt:

„Nach einer zweifachen MMR-Impfung entwickeln über 99 % eine lebenslange Immunität, die durch einen Titer-unabhängigen Nachweis von Masern-IgG festgestellt werden kann.“

 

Die Handlungsnorm

Schon das ist bei den „Covid-Impfstoffen“ überhaupt nicht der Fall. Derzeit sind die Krankenhäuser Deutschlands voll mit so bezeichneten „Impfdurchbrüchen“. Das RKI listet in Tabelle 4 seines Wochenberichts  alleine eine Million Fälle auf, in denen dem RKI eine Infektion mit Covid und darauffolgenden Covid-Symptomen bekannt geworden sind. Von einer wirksamen „Impfung“ kann daher bei den „Covid-Impfungen“ keine Rede sein!

Der Deutsche Ethikrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Masernimpfung im Jahr 2019 mit einer berufsbezogenen Impfpflicht beschäftigt und diese für eine Reihe von Berufsgruppen empfohlen.[1] In seinem gemeinsam mit der Ständigen Impfkommission und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina veröffentlichten Positionspapier vom November 2020 hat er zudem ausgeführt: „Eine undifferenzierte, allgemeine Impfpflicht ist (…) auszuschließen. Wenn überhaupt, ließe sich eine Impfpflicht nur durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe rechtfertigen. Dies beträfe insbesondere Mitarbeiter*innen, die als potenzielle Multiplikatoren in ständigem Kontakt mit Angehörigen einer Hochrisikogruppe sind, wenn nur durch eine Impfung schwere Schäden von dieser Personengruppe abgewendet werden könnten.“[2]

Bedauerlicherweise bricht an dieser Stelle dann die Argumentation dann ab. Eigentlich müßte nach der Norm (lassen wir sei einmal so stehen) nun der Sachverhalt kommen, der unter diese Norm zu subsumieren wäre. Welche Tatsachen existieren also?

 

Handlungsmöglichkeiten als Tatsachen

Da ist zunächst einmal die Tatsache, daß die Generation Ü90 inzwischen wieder eine Inzidenz von 197 aufweist. Hierzu ist inzwischen allgemein bekannt, daß die Bundesregierung bei Covid ihre Macht nutzt, um mit Hilfe von Definitionen die Begrifflichkeiten durcheinanderzuwirbeln. So hat sie bei Covid mit Hilfe von Definitionen den Begriff der „Inzidenz“ so festgelegt, wie er bei anderen Infektionen durch den Begriff der  „Prävalenz“ (= Träger von Viren, ohne Symptome zu haben, also einen Risikofaktor aufweisend) definiert ist. In Folge bedeutet eine „Inzidenz“ in der Generation Ü90 nicht, daß alle erkrankt sind, sondern bedeutet lediglich, daß diese einen positiven PCR-Test haben (vgl. „E“ in der Falldefinition Corona des RKI). Wenn dann ein Vertreter der Generation Ü90 mit diesem positiven PCR-Test und ohne Covid-Symptome an z.B. Krebs, oder einem Schlaganfall stirbt, dann geht er als Corona-Fall, bzw. als mit/an „Corona Verstorbener“ in die Statistik ein.

War es aber nicht so, daß diese doch mit dem Argument „geimpft“ wurde, daß sie vor Covid zu 95% geschützt sei? War das Versprechen nicht, daß die Impf-Spritze vor Hospitalisierung und Tod schützt? Dem war so und deswegen fragt man sich: wieso soll denn nun das Pflegepersonal dafür zwangsweise „geimpft“ werden, wenn doch die Senioren durch die Impfung alle vor Covid geschützt sind? Und selbst das Argument der nachlassenden Wirkung zieht nicht, denn dagegen wird ja „geboostert“. Es gibt also keine Tatsachen, die unter diese Norm zu subsumieren wären.

EuroMoMo 65-74-Jährige

Selbst wenn es diese Tatsachen gäbe,  wäre nach dem geringstmöglichen Eingriff in die Freiheiten zu fragen, die notwendig wären, um das Ziel – den Schutz der Alten – zu erreichen. Dazu gehört auch, sie erst einmal zu fragen, was sie überhaupt wollen und dazu gehört nicht, ihnen den Staatswillen der „Impfung“, oder der „Boosterung“ aufzuzeigen! Aber auch das geschieht nicht! Dies ist auch deswegen nicht unwichtig, weil die europäische Sterbestatistik EuroMoMo für die Alterskohorte der 65-74-Jährigen erkennen läßt, daß sich die Sterbezahlen seit Beginn der Impfungen Anfang 2021 nicht mehr auf den Ausgangswert aus der KW 26 und davor zurückentwickelt haben. Nicht einmal dann, als es über drei Monate im Sommer praktisch gar kein Covid-Virus gab, sondern „nur“ die „Impfungen“!

Auf der andren Seite kann man auch das Personal, das mit der älteren Generation Kontakt hat in eine Schutz einbeziehen, wenn der zu Schützende das überhaupt will. Dann aber muß sämtliches Personal, das Kontakt hat, gleichermaßen betroffen sein. Es kann nicht sein, daß ein Pfleger zwangsgeimpft wird und das in einer z.B. Zeitarbeitsfirma angestellte Reinigungspersonal dann ungeimpft ist, und Kontakt mit der Generation Ü90 hat. Und was ist mit der Verwandtschaft und dem Freundes- und Bekanntenkreis? Darf dieser dann ungeimpft bleiben, wenn der Pfleger zwangsgeimpft wird?

Selbst wenn das alles sichergestellt wäre, dann wäre es noch immer so, daß Geimpfte Covid ebenso weitergeben können, wie Ungeimpfte. Schon deswegen ist das Mittel der Impfung an sich ungeeignet, die Alten vor dem Pflegepersonal zu schützen.

Ein geeignetes Mittel wären bestenfalls, daß mit Hilfe von Testungen sichergestellt wird, daß kein Pfleger, der ein „Ausscheider“ ist, in Kontakt mit den Alten kommt. Das ist durch Schnell-Tests und durch PCR-Tests möglich. Diese einzig wirksame Lösung, um „Ausscheider“ unter dem Pflegepersonal zu identifizieren. Dieses tatsächlich einzig wirksame Mittel aber wird von den Altparteien erst gar nicht in Erwägung gezogen.

Dies läßt erahnen, warum der Ethikrat, diese Lücke läßt. Mit Ethik hat dies offensichtlich rein gar nichts zu tun!

 

Die Schlussfolgerung

Ohne eine Subsumtion von Tatsachen unter eine einfach apodiktisch angegebene Handlungsnorm kommt der so genante Ethikrat dann zum Schluss:

Der Rat empfiehlt angesichts der gegenwärtigen pandemischen Situation nun ohne Gegenstimme bei drei Enthaltungen eine ernsthafte und rasche Prüfung einer berufsbezogenen Impfpflicht in Bereichen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt werden. Beschäftigte, die schwer oder chronisch kranke sowie hochbetagte Menschen beruflich versorgen, wie ärztliches und pflegendes Personal, aber auch Mitarbeitende des Sozialdienstes, der Alltagsbegleitung oder der Hauswirtschaft, tragen eine besondere Verantwortung dafür, die ihnen Anvertrauten nicht zu schädigen. Gleiches gilt für Institutionen und Einrichtungen, die dafür verantwortlich sind, die dort versorgten Menschen keinen vermeidbaren gesundheitlichen Gefahren auszusetzen.

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt der Bundesregierung, unverzüglich eine hinreichend differenzierte gesetzliche Regelung für eine berufsbezogene Impfpflicht zu prüfen und gegebenenfalls eine praktikable und effektive Umsetzung vorzubereiten. Vielfach diskutierte Sorgen um etwaige negative Konsequenzen einer solchen Maßnahme, etwa Berufsausstiege in den betroffenen Berufsgruppen, müssen dabei berücksichtigt werden, sind aber im Rahmen der Schutzpflichten gegenüber Menschen aus Hochrisikogruppen zu bewerten. Jedenfalls ist darauf zu achten, vorhandene strukturelle Probleme in Einrichtungen und für die betroffenen Berufsgruppen auf keinen Fall zu verstärken.[3]

Und nicht nur das, der Ethikrat betreibt dann sogar noch Politik und „empfiehlt“ der Politik, willensbildend in die angeblich „freie“ Willensbildung der Bürger einzugreifen, wodurch es dann natürlich keine „freie“ Willensbildung eines freien Bürgers und Souveräns des Staates mehr ist, sondern ein beliebig zu beeinflussender Untertan, dessen freier Wille wegerzogen wurde:

Es steht zu hoffen, dass bereits die Diskussion um die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht als ein Signal in den Institutionen wahrgenommen wird, zügig effektive, aufsuchende Impfkampagnen mit zielgruppenspezifischer Information und Aufklärung für die verschiedenen Berufsgruppen zu organisieren, die mit den ohnehin angezeigten Booster-Impfkampagnen kombiniert werden könnten.

Der Deutsche Ethikrat betont, dass die – auf Freiwilligkeit, Information, Überzeugungsarbeit und Vertrauensbildung beruhende – Impfstrategie unverändert wichtig bleibt. Die Anstrengungen, möglichst alle Menschen von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen, sollten verstärkt werden. Außerdem muss eine weiter ausgebaute Teststrategie die Impfstrategie ergänzen.

Mit Ethik hat all dies das rein gar nichts zu tun, es ist schlichtweg eines: dämliches Geschwätz, das einem Studenten der bereits im ersten Semester Philosophie die Schamesröte ins Gesicht treiben müße, hätte er so etwas geäußert.