BERLIN – Auf Beschluss des Bundesvorstands der Alternative für Deutschland wurden zwei Organklagen gegen die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zudem wurden damit auch zwei Eilanträge verbunden, um die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen.
Erste Klage: Merkels Befehl zur Rückgängigmachung der Regierungsbildung in Thüringen
Die Alternative für Deutschland begründet diese rechtlichen Schritte mit den Äußerungen der Kanzlerin zu innerdeutschen parteipolitischen Fragen während einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika. Hier hatte Bundeskanzlerin Merkel u. a. gefordert, dass die Wahl des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten rückgängig zu machen sei und die Wahl eines Ministerpräsidenten der FDP durch Stimmen der AfD als „unverzeihlich“ bezeichnet. Zudem forderte sie, dass keine Mehrheiten mit Hilfe der Alternative für Deutschland gewonnen werden sollen. Bundesregierung und Bundeskanzlerin veröffentlichen diese Erklärung bis heute auf ihren jeweiligen staatlichen Internetangeboten.
„Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien“,
erklärt Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen. Das Bundesverfassungsgericht wurde daher angerufen, um die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Bundeskanzlerin feststellen zu lassen.
Zweite Klage: Schüren von Hass gegen Andersdenkende durch Aufruf zum Boykott gegen die AfD
Außerdem steht bis heute auf der offiziellen Homepage der Bundesregierung ein Boykottaufruf an die übrigen Parteien, keine Bündnisse mit der AfD einzugehen, . Bundessprecher Tino Chrupalla fügt hinsichtlich der zweiten Organklage hinzu:
„Doch damit nicht genug: Die von Frau Merkel geführte Bundesregierung verbreitet diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD bis heute auf einer amtlichen Website. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, um den politischen Gegner anzugreifen, sollte der Regierung doch ihr Verfassungsminister Seehofer erst kürzlich mitgeteilt haben“.
Damit bezieht sich der Budnessprecher auf die erfolgreiche Klage der AfD gegen den Bundesinnenminister. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht nämlich einer Klage der AfD gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) stattgegeben. Dieser hatte in einem Interview, das dieser auf der Seite seines Ministeriums veröffentlichen hat lassen, die AfD als „staatszersetzend” bezeichnet. Damit hat Horst Seehofer als Mitgleid der Bundesregierung gegen seine Pflicht, staatlich neutral zu sein, verstoßen, stellte das Bundesvvrfasungsgericht fest.