AfD beantragt im Kreistag zu Altötting für Rückkehrer aus Risikogebieten verpflichtende Corona-Tests

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/erding/flughafen-muenchen-coronavirus-tests-kostenlos-soeder-urlauber-forderung-90012979.html

ALTÖTTING – Die AfD möchte die Bevölkerung des Landkreises Altötting durch eine Test-Pflicht vor weiteren Ansteckungen geschützt sehen. Die Idee: die in Bayern bestehende Möglichkeit sich jederzeit auf Corona-Viren testen zu lassen soll für solche Personen in eine Testpflicht umgewandelt werden, die aus Risikogebieten in den Landkreis zurückkehren.

 

Gesundheitsschutz ist Aufgabe des Kreises

Der Gesetzgeber hat die Pflicht für die Gesundheit derer Bevölkerung Sorge zu tragen möglichst nahe bei der Bevölkerung angesiedelt, nämlich auf  Kreis- und Gemeindeebene:
Art. 51 der Landkreisordnung definiert, die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Ausweislich Absatz 2 ist die Gesundheitsvorsorge Aufgabe des Landkreises im  eigenen Wirkungskreis, also in der Zuständigkeit Kreistags:
Um dieser Zuständigkeit gerecht zu werden, darf der Landkreis sogar eigene Satzungen erlassen, die  dem Gesundheistschutz dienen, denn die Art. 17 und 18 der Landkreisordnung regeln:

Hierbei ist hervorzuheben, daß das Tatbestandsmerkmal „zur Abwehr von Gefahren “ die Kompetenz des Landkreises bereits beginnen läßt, noch bevor eine Gefährdung eingetreten ist. Dies macht auch Sinn, denn die effizienteste Gefahrenabwehr ist die, die bereits den Eintritt der Gefahr erfolgreich verhindert.

 

Weiß der Landrat von dieser Aufgabe des Gesundheitsschutzes als Kreisaufgabe nichts?

Da die AfD diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag eingebracht hatte, mußte er auf dieser Kreistagssitzung auch behandelt werden; mindestens, um darüber abstimmen zu lassen, ob er wirklich dringlich ist, oder nicht. Um diesen Antrag also aus der Welt zu bekommen, wurden erstaunliche Argumente angeführt:

Landrat Schneider hob im diametralen Gegensatz zum Wortlaut der Landkreisordnung hervor:

„Das ist keine Aufgabe des Kreises, das ist eine Aufgabe des Landrats“

Dr. Gersthofer (CSU) polemisierte

„Man sollte der AfD ein Handbuch über die Rechtsgrundlagen geben“

Hans Steindl (SPD) ergänzte

„Ich habe volles Vertrauen in das Corona-Management des Landkreises“

 

Der Vorsitzende der AfD im Kreistag ordnet das Verhalten des Landrats ein

Eine fehlende Zuständigkeit des Kreistags kann die AfD jedenfalls nur dann erkennen, wenn der Landrat, die CSU eine andere Landkreisordnung als, als die Staatsregierung, von der die AfD nämlich die einschlägigen Vorschriften entnommen hat.

Der Sprecher der AfD im Kreistag Thomas Schwembauer fasste dieses Vorgehen wie folgt zusammen:

„Was können der Landrat und die CSU auch anderes machen, wenn die AfD einen sinnvollen Antrag bringt? Wenn sie einen sinnvollen Antrag zu vernichten wollen, dann können sie ja gar nicht auf die Inhalte des Antrags eingehen.

Man stelle sich nur vor, der Landrat müßte zu dem Inhalt Stellung nehmen, wie er im Rahmen seiner Zuständigkeit aus Art. 51 der Landkreisordnung gedenkt den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zur Abwehr des Corona-Virus sicherzustellen! 

Man stelle sich nur vor, der Landrat müßte dazu auf Aufforderung der AfD eine Corona-Virus-Abwehr-Satzung erlassen!

Wie stünde er da, wenn diese Aufforderung von der AfD kommt und nicht aus der CSU oder von der Staatsregierung?

So betrachtet ist es nur folgerichtig, wenn der Landrat an Stelle einer inhaltlichen Auseinandersetzung eine Auseinandersetzung über die Formalitäten eröffnet.

So betrachtet ist es auch folgerichtig, wenn aus den Reihen der CSU dazu sekundiert wird.

Beachtenswert ist dazu auch, daß aus den anderen Parteien ihm niemand dabei folgt. Sie folgen ihm zwar dabei daß der AfD-Antrag nicht durchgeht, aber sie folgen ihm nicht in seinem Argumentationsmuster.

Am Ende wurde der Antrag gegen alle Stimmen, außer denen der AfD abgelehnt. 

Eine Umfrage im Münchner Merkur vom 26.7. hat ergeben, daß 73% der Teilnehmer eine solche Initiative gut finden. Der Kreistag hat hingegen mit allen Stimmen aller Parteien diese Initiative der AfD auf Kreisebene niedergestimmt.

Davon lassen wir uns nicht entmutigen und werden für die Übergangenen weiter die Stimme erheben und Initiativen starten. 

 

Die Altparteien kapern die Initiative der AfD im Kreistag zu Altötting

In Unkenntnis der Ablehnung des AfD-Vorschlags beginnen noch am selben Abend die Vertreter der Altparteien im Kern den selben Vorschlag einzubringen, den die AfD eingebracht hatte.

Eine Woche nach dem Antrag der AfD im Kreistag überbieten sich die Politiker, die selbe Idee umzusetzen:

  • Einreise in die EU: Das auswärtige Amt ist gehalten bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen eine Reisewarnung auszusprechen. Das Robert-Koch-Institut weist darauf hin, daß Einreisende aus solchen Risikogebieten eine Quarantäne umgehen können, wenn sie mit Hilfe eines ärztlichen Zeugnisses nachweisen, daß sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Solche Tests kann  man am Flughafen Frankfurt in einem „Walk Through“-Testzentrum auf eigene Kosten durchführen, am Flughafen München am Terminal 1.

  • In Deutschland wird nach einer Besprechung der Gesundheitsminister ein verpflichtender Corona-Test für Urlauber auf der Heimreise rechtlich geprüft.

  • Am 21.7. hatte bereits Griechenland bei vereinzelten Reisenden am Flughafen in Griechenland bei der Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt. Getestet werden Personen, die auf Basis eines Algorithmus ausgewucht werden, der wiederum auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten eine Risikoeinschätzung trifft.
  • In Portugal wird Reisenden am Zielort per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Im Falkl, daß diese 37,5°C übersteigt, muß man mit weiteren Untersuchungen, Tests, Selbstisolation und häuslicher Quarantäne rechnen.

 

Der Antrag der AfD im Kreistag

„Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Corona-infizierte Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten in den Landkreis Altötting abwehren“

Der Kreisrat möge beschließen, daß

  1. Den Landrat zu beauftragen, jeden aus einem Gebiet mit erhöhten Corona-Fallzahlen zurückkehrenden Bewohner des Landkreises zu verpflichten innerhalb von 24 Stunden einen Corona-Test durchzuführen, wobei unter „Gebiet mit erhöhten Corona-Fallzahlen“ die Infiziertenzahlen zu verstehen sind, die auch für den Landkreis selbst gelten
  2. Hilfsweise zu 1 den Landrat zu beauftragen, dem Kreistag auf der kommenden Sitzung des Kreistags / Kreisausschusses oder deren Ferienvertretungen ein Konzept vorzulegen wie – z.B. durch zurückkehrende Urlauber von außen in den Landkreis eingeschleppte – Corona-Infektionen schnellstmöglich identifiziert werden

 

Begründung:

Der Antrag ist dringlich, da sich durch das Gütersloh-Urteil des obersten Verwaltungsgerichts in NRW mindestens für die Landräte in NRW, die Instrumente zur Bekämpfung von Corona-Viren fundamental geändert haben, sich jüngst in südost-Europa neue Infektionsherde aufgetan haben und vor der erwarteten Rückkehr von z.B. Urlaubern bzw. Gastarbeitern keine neue
Kreistagssitzung mehr terminiert ist.

 

Im Einzelnen:

Auf der einen Seite hat die Staatsregierung den Landkreisen einen großen Teil der Verantwortung für den Umgang mit dem Corona-Virus zurückübertragen. Auf der anderen Seite hat das oberste Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfahlen im Fall der Infizierten in der Schlachterei Tönnies als Recht erkannt, daß pauschale und undifferenzierte Lock-Downs zukünftig länger als unverhältnismäßig anzusehen sind. Eine vergleichbare Entwicklung in der Rechtsauffassung ist auch für Bayern zu erwarten. Bisher ist nicht bekannt, daß das Gesundheitsamt im Landkreis Altötting sich zum Schutz der Bevölkerung im Landkreis Altötting auf diese beiden neuen Randbedingungen hat einstellen können / dürfen.

Auf der anderen Seite ist spätestens mit dem Ende der Ferienzeit durch einen verstärkten Eintrag von Trägern von Corona-Viren zu rechnen. Zu diesen gehören sowohl heimkehrende Urlauber, als auch heimkehrende Gastarbeiter, die sich in Gebieten aufgehalten haben, in welchen derzeit das Corona-Virus ausbreitet. Aktuell steigt die Anzahl derartiger Gebiete wieder an.
Durch Politik und durch die deutsche „Quaitätspresse“ bisher völlig ignoriert wurde der Umstand, daß im Kosovo derzeit jeder zweite getestete Corona- positiv ist. Aus der Schweizer Presse erfährt man:

„Seit Mitte Juni steigen die Corona-Zahlen dramatisch. Mehr als 200 Neuinfektionen waren es in den vergangenen Tagen pro Tag, insgesamt 94 Tote sind bereits bestätigt – und es dürften schnell mehr werden. Die Zahl der aktiven Fälle beträgt Stand Donnerstag 2118. Zum Vergleich: In der rund fünfmal so grossen Schweiz sind es nur halb so viele. Besonders besorgniserregend: In den letzten drei Tagen lag die Anzahl der positiven Tests jeweils bei über 50 Prozent der Getesteten. Zum Vergleich: In der Schweiz ist es aktuell nur etwa 1 Prozent. Für die Schweiz ist die Entwicklung im Kosovo ausgerechnet zur Ferienzeit ein Problem. Nach Serbien entwickelt sich der Kosovo zum nächsten Corona-Hotspot – mit dramatischen Folgen, wenn Reisende infiziert in die Schweiz zurückkehren und die Quarantäne-Vorschriften nicht einhalten. Ein Viertel der aktuellen Corona- Neuinfektionen in der Schweiz gilt als «eingeschleppt».
Zwar steht der Kosovo auf der Liste der Risikoländer des Bundesrates, doch viele Reisewillige wollen offenbar die vorgeschriebenen Quarantäne-Regeln nach ihrer Rückkehr nicht einhalten. Zehn Tage Selbstisolation sind nach einer Kosovo-Reise vorgeschrieben – wer dagegen verstösst, kann mit bis zu 10’000 Franken gebüsst werden. Kontrollen gibt es an den Grenzübergängen nicht – weder auf dem Landweg, noch am Flughafen. «Einreisende an den Flughäfen und Bus-Reisende werden via Durchsagen und mit Flyern über die Einreisebedingungen informiert», sagt eine BAGSprecherin zu BLICK. Weitergehende Informationsmassnahmen an den Landgrenzen neben Plakaten und Flyern – würden geprüft.“

Doch dieser neue Infektionsherd ist kein streng örtlich begrenzter „Einzelfall“. Am 7. und 8. Juli meldeten die Ticker:  Österreich hat wegen steigender Corona-Zahlen in einigen Urlaubsländern neue Reisewarnungen ausgesprochen. Außenminister Alexander Schallenberg sprach eine ab sofort gültige Warnung für Rumänien, Bulgarien und Moldau aus. Kanzler Sebastian Kurz kündigte zudem an, Kontrollen an den Grenzen zu Slowenien und Ungarn zu verstärken. Reisebusse würden ausnahmslos kontrolliert.

„Wir erleben immer mehr Einschleppungen aus dem Ausland“, sagte er und appellierte, nicht in diese Länder zu reisen. Wer aus den betroffenen Ländern zurückkehre, müsse sich für 14 Tage in Quarantäne begeben oder einen negativen Corona-Test vorweisen. In Griechenland bereiten die neuesten Zahlen Sorge. Erstmals seit Wochen wurden in dem Land wieder mehrere Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Es wurden insgesamt 43 neue Fälle offiziell registriert. Die absolute Mehrheit der infizierten Person sind Touristen, nach Angaben der zuständigen Gesundheitsbehörde sind 36 Urlauber unter den Betroffenen. Ob sich unter ihnen auch Deutsche befinden, blieb zunächst unklar. 20 der Touristen sind serbische Staatsbürger, bei den übrigen Personen wurde die Staatszugehörigkeit nicht genannt. Bei den meisten der registrierten Fälle wurden die Neuinfektionen an der Grenze zu Bulgarien verzeichnet. Laut griechischen Medien sind seit dem 1. Juli über 100.000 Urlauber über den Grenzübergang Promachonas/Kulata nach Griechenland eingereist.
Da es in Serbien derzeit erhöhte Zahlen von Coronavirusinfektionen gibt, hatte Griechenland seit Montagmorgen seine Grenzen für Reisende aus dem Balkanland geschlossen.“

Am 12.7. ergänzt eine Zeitung aus Österreich:

Denn allein in den vergangen zwei Wochen hatten 45 Urlaubs-Heimkehrer nach Oberösterreich Corona mit im Gepäck – davon sechs, die am Samstag getestet wurden. Aus diesen Ländern kamen die Infizierten: Kosovo (zehn), Serbien (neun), Bosnien (sieben), Rumänien und Kroatien je fünf, jeweils zwei aus Mazedonien und der Türkei, jeweils ein Kranker aus Frankreich, Deutschland, Montenegro, Afghanistan und Italien.

Hinzu kommt: Auch dem Sturm auf das Parlament in Serbien und dem Verhalten der Bewohner in unter Quarantäne gestellter Wohnblocks in Göttingen und Hagen oder der Verfolgung von Handy-Daten von Tönnies-Mitarbeitern kann man entnehmen, daß zu vielen Staatsangehörigen aus Südost-Europa Quarantäne-Auflagen völlig gleichgültig sind. Auch der Mallorca-Zeitung kann man entnehmen, daß zu viele Urlauber aus aller Herren Länder in der Ferne glauben das nachholen zu müssen, was sie zuhause
vermissen.

Nach derzeitigem Stand steht damit fest: Mit den Heimkehrern ist auch mit einer zunehmenden Einschleppung des Sars-Virus zu rechnen, die die Gesundheit der Bevölkerung im Landkreis gefährdet. Der Landrat ist damit berufen, diese Gefahr abzuwehren und die Gesundheit der Bevölkerung im Landkreis zu schützen.

  • Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz legt es in die Hand des Landrats, ein Geschehen abzuwehren, bei dem u.a. das Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gefährdet oder geschädigt werden (Vgl. Art. 1 Abs. 2 BayKSG).
  • Das Bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG legt es in die Hand des Landratsamts als Sicherheitsbehörde zur Erfüllung seiner Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen zu treffen, um Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen bedrohen oder verletzen. (Vgl. Art. 6; 7 Abs. 3 Nr.3 LStVG).

Beide Rechtsvorschriften sind erkennbar darauf ausgelegt, bereits zu greifen wenn Gefahren für die Gesundheit – und es ist ja Auffassung der Staatsregierung, daß das Corona-Virus die Gesundheit gefährdet – nur drohen!

Außerdem besteht eine Pflicht, die Eingriffe in die Grundrechte der gesunden Bevölkerung so minimal wie möglich zu halten. Ein derartiger Eingriff in die Grundrechte der gesunden Bevölkerung ist auch die so genannte „Maskenpflicht“. Eine Pflicht, von der
Kanzleramtsminister Prof. Braun höchstselbst sagte

„Masken. Haben am Ende „null Einfluss auf das Infektionsgeschehen“.

Da nicht erkennbar ist, daß Masken im Juli, August, September etc. eine andere Wirkung haben könnten, als im März, als der Kanzleramtsminister diese Äußerung tätigte, ist eine Maskenpflicht für die gesunde Bevölkerung unverhältnismäßig und wenn überhaupt, bestenfalls als eine Art „Erziehungsmaßnahme“ der gesunden Bevölkerung zu werten.

Darüber hinaus ist es auch geboten, den Umgang mit Corona zu demokratisieren. Bisher bauen die Staatsregierung und ihre Vertreter auf „Corona-Management“ durch Dekrete und Hinterzimmer-Entscheidungen. Das Ergebnis sind teilweise höchst irrationale Beschlüsse, wie, daß es möglich ist, daß Fußballspieler schwitzend und mit Körperkontakt ihren Sport bereits ausüben durften, als Leichtathleten, die ihren Sport alleine ausüben noch nicht einmal daran denken durften. Lange Zeit durfte man ohne Masken im ÖPNV zu den gerade geöffneten Gaststätten fahren, bei denen man wiederum nur mit Maske eintreten durfte. Während man auf einer Anti-Corona-Maßnahmen-Demo unter freiem Himmel seine Verhaftung riskiert, wenn man nicht 1,5 Meter Abstand einhält ist es in Flugzeugen gesetzlich erlaubt den unbekannten Nachbarn am Nachbarsitz auf der Armlehne zu berühren und die mit Umluft in der Kabine verteilten Viren Aller einzuatmen.

All dies sind Ergebnisse des von der Staatsregierung und ihren Vertretern vertretenen Konzepts der Bekämpfung von Corona per Dekret: Nicht die Vernunft, sondern die Nähe der Interessengruppe zum Machtzentrum gibt offenbar den Ausschlag.

Es muss daher durch eine Redemokratisierung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus sichergestellt werden, damit auch in Krisenzeiten der demokratisch legitimierte Kreisrat über Inhalt, Zweck und Ausmaß von Grundrechtseingriffen mitbestimmt. Auch in Zeiten der Krise müssen die wesentlichen Entscheidungen durch die Volksvertretungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für schwere Grundrechtseingriffe wie Versammlungsverbote, Kontaktverbote, Betriebsuntersagungen, Eingriffe in die Berufs- und Gewerbefreiheit etc.