7. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 22. Mai 2025, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

.

22. Mai 2025 (7. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

.

ZP2 Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2025, erstmals den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ (21/216) beraten. Die Abgeordneten überwiesen die Vorlage im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Hintergrund dafür ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG), mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt wird.

Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen worden sind. „Als Investitionshemmnisse sind insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, aktueller und erwarteter Fachkräfteengpässe in Bau(planungs-)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können“, führen die Fraktionen in dem nun vorgelegten Entwurf aus.

Deshalb wollen Union und SPD das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängern. Das bedeutet konkret eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG), damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 erfolgen kann. Darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere zur Mittelumverteilung, werden entsprechend angepasst. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird damit ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert. (che/22.05.2025)

.

Antrag AfD: TOP 9 Reform der Einbürgerungspolitik

Die AfD-Fraktion fordert eine „Reform der Einbürgerungspolitik als Voraussetzung einer wirklichen Migrationswende“. Der Antrag (21/223) stand am Donnerstag, 22. Mai 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 30-minütiger Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorzulegen, mit dem die Anspruchseinbürgerung gestrichen und durch eine „am Interesse des Gemeinwesens ausgerichtete Ermessenseinbürgerung ersetzt“ wird. Diese soll nach dem Willen der Fraktion frühestens nach zehn Jahren legalen Aufenthalts in Deutschland erfolgen können. Auch soll der Erwerb der Staatsangehörigkeit kraft Geburt dem Antrag zufolge auf die Kinder zumindest eines deutschen Elternteils beschränkt und demgemäß Paragraf 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), der Kindern ausländischer Eltern bei Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit gewährt, gestrichen werden. Daneben plädiert die Fraktion dafür, dass die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wieder zur „regelhaften Voraussetzung einer Einbürgerung“ wird. Die Einbürgerung anerkannter syrischer Asylbewerber will die Fraktion „angesichts des infolge der neuen politischen Lage in Syrien entfallenen Schutzgrundes und der daher zwingend durchzuführenden Widerrufsverfahren“ umgehend suspendiert sehen.

Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, in dem Gesetzentwurf zu regeln, dass das Asylverfahren sowie der humanitäre Aufenthalt nicht mehr als „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Sinne des für eine Einbürgerung nötigen Mindestaufenthalts in Deutschland gezählt werden. Des Weiteren spricht sich die Fraktion dafür aus, dass eine Einbürgerung künftig Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens erfordert. Darüber hinaus soll jede rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes unabhängig von der Höhe der Strafe laut Vorlage ein Ausschlussgrund für eine Einbürgerung ein. Schließlich macht sich die Fraktion dafür stark, die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wieder als Voraussetzung einer Einbürgerung zu fordern. (sto/hau/22.05.2025)

.

TOP 8 Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Antrag (21/228) vor, den das Parlament am Donnerstag, 22. Mai 2025, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss die Federführung übernehmen.

Antrag der Bundesregierung

Das im Juni 2024 durch den Bundestag beschlossene Mandat läuft am 30. Juni 2025 ab. Es sieht den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.

Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist laut Bundesregierung die Unterstützung der weiterhin andauernden und bisher erfolgreichen Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien. Dazu gehörten die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation EUFOR ALTHEA leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes.

Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2026. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 11,6 Millionen Euro. (hau/ahe/22.05.2025)

.

TOP 11 Erneuerbare Energien

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Inbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines ausdrücklich auszuschließen“. Der Antrag (21/224) wurde am Donnerstag, 22. Mai 2025, erstmals im Bundestag debattiert und anschließend zur federführenden Weiterberatung in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Konkret verlangen die Parlamentarier, das Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2 dauerhaft zu beenden und dauerhaft kein Gas mehr aus Russland zu importieren. Stattdessen solle die Bundesregierung die Außen- und Sicherheitspolitik in Abstimmung mit ihren europäischen Partnern dahingehend ausrichten, dass die „Energieabhängigkeit von Autokratien weltweit weiter reduziert wird“. Die Sanktionspolitik gegenüber Russland solle auf europäischer Ebene „stringent“ fortgeführt und „konsequent“ weiterentwickelt werden.

Forderung nach „Gasunabhängigkeitsstrategie“

Außerdem solle die Regierung eine „Gasunabhängigkeitsstrategie“ vorlegen, in der die Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie berücksichtigt werden und in der mit den gasimportierenden Unternehmen „klare Regeln zur Diversifizierung vereinbart“ werden.

Anstatt neue Gaskraftwerke zu bauen, wie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) angedacht, solle die Koalition aus Union und SPD die Elektrifizierung weiter durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen, Energieeffizienz stärken und da, wo eine Elektrifizierung nicht möglich ist, „entschlossen auf grünen Wasserstoff setzen“. Es gelte die Energiewende zu beschleunigen und günstige Energiepreise für Menschen und Unternehmen zu ermöglichen, heißt es in dem Antrag. (nki/22.05.2025)

.

TOP 10 Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL)

Die Bundesregierung setzt sich für die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung im Rahmen der Unifil-Mission vor der libanesischen Küste ein. Der dazu vorgelegte Antrag mit dem Titel „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der ,United Nations Interim Force in Lebanon‘“ (21/229) stand am Donnerstag, 22. Mai 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss.

Bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten können laut dem am 30. Juni 2025 ablaufenden Mandat eingesetzt werden. Aufgabe des Einsatzes ist die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören unter anderem die seegestützte Seeraum- und Luftraumüberwachung des Einsatzgebietes und die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer.

Mandat bis Ende Juni 2026

Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe immense Auswirkungen auf die ohnehin schon desolate regionale Sicherheit und dabei auch auf die Lage im Einsatzgebiet von Unifil gehabt, schreibt die Bundesregierung. Ein Waffenstillstand vom 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon halte bis dato überwiegend und habe zu einer deutlichen Beruhigung der Sicherheitslage geführt. Trotz Waffenstillstandes komme es noch regelmäßig zu israelischen Luftschlägen auf Stellungen der islamistischen Hisbollah, teils auch außerhalb des Gebietes südlich des Flusses Litani und der Grenze zwischen Libanon und Israel (sogenannte Blaue Linie). Ein Schwerpunkt der Bemühungen von Unifil sei in diesem Kontext auch die Befähigung der libanesischen Streitkräfte zur Übernahme der vollständigen Raumkontrolle im Südlibanon.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung des Mandates bis Ende Juni 2026 beziffert die Bundesregierung auf rund 61,6 Millionen Euro. Der Einsatz erfolge auf Grundlage einer Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2749 (2024). Die libanesische Regierung habe mit Schreiben an die Vereinten Nationen 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) unter anderem um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten. (hau/ahe/22.05.2025)

.

TOP 12 Mietwuchergesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten“ (Mietwuchergesetz, 21/134) beraten. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro. (hau/hle/22.05.2025)

.

ZP 3 Aktuelle Stunde, Gewalt gegen Sicherheitskräfte

Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition haben im Bundestag die zunehmende Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland entschieden verurteilt. In einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beantragten Aktuellen Stunde verwies Günter Krings (CDU/CSU) am Donnerstag, 22. Mai 2025, auf schwere Gewalttaten gegen Polizisten, die sich vergangene Woche in Berlin ereigneten, aber leider keine Einzelfälle seien. Inzwischen reiche eine Polizeiuniform bereits aus, um Ziel wütender Angriffe zu werden. Die Taten richteten sich gegen die Menschen in der Uniform, aber zugleich gegen den Staat. Wer Polizisten attackiere, greife das staatliche Gewaltmonopol an, das „Rückgrat unserer freiheitlichen Demokratie“.

Union: Angriffe gegen uns alle

„Es sind Angriffe gegen uns alle, und es ist unsere Pflicht, solchen Angriffen entschlossen entgegenzutreten“, fügte Krings hinzu. Allein vergangenes Jahr seien nach jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) mehr als 4.900 politisch motivierte Straftaten gegen Polizisten verzeichnet worden, viele davon Gewalttaten.

Dagegen setze die Koalition nicht nur auf die konsequente Verfolgung dieser Taten, sondern habe sich in ihrem Koalitionsvertrag auf konkrete Gesetzesverbesserungen geeinigt, wie eine „zielgenaue Verschärfung des Strafrechts“, bessere digitale Ermittlungsbefugnisse oder die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Taten.

SPD: Übergriffe werden immer schlimmer

Sebastian Fiedler (SPD) blickte zurück auf eigene Erlebnisse als Polizist in den 1990er Jahren, bei denen er und seine Kollegen etwa ohne Schutzausstattung mit Leuchtspurgeschossen beschossen worden seien und ihnen Pflastersteine „um die Ohren flogen“. Dies sei jedoch harmlos gewesen im Vergleich mit aktuellen Ereignissen, bei denen ein Polizist einen Messerstich in den Hals bekommen habe oder Hooligans einen Polizisten zu Boden brachten und mit Tritten gegen den Kopf traktierten. Qualität und Quantität dieser Übergriffe seien erheblich schlimmer geworden. Wer aber einen Polizisten beschieße oder mit einem Messer angreife, „greift alle von uns an, greift das ganze Volk an“.

Dabei sei in seiner Fraktion und der Koalition die „Sichtweise der Beschäftigten der Sicherheitsbehörden immer präsent“. Dies ziehe sich durch all die jetzt anstehenden Gesetzgebungsvorhaben, fügte Fiedler hinzu und begrüßte die „Botschaft“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), hinter den Sicherheitsbehörden zu stehen. „Das bezieht sich auf Ressourcen, auf die Ausstattung, auf die Ausrüstung, auf die entsprechenden Befugnisse, auf strafrechtlichen Schutz bei entsprechenden Übergriffen“, betonte Fiedler.

AfD: Polizisten fehlt die Rückendeckung

Steffen Janich (AfD) beklagte, täglich würden deutschlandweit im Durchschnitt 300 Polizisten Opfer von Gewalt. Fast jeden dritten Tag werde ein Polizist schwer verletzt oder gar getötet. Was die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nicht unter Kontrolle gebracht habe, müsse nun von der neuen Bundesregierung schnellstens aufgearbeitet werden, forderte Janich. So sei etwa zu fragen, ob Polizeibeamte „bei sichtbar erkennbaren Messerbedrohungen die Schusswaffe schon niederschwelliger als bisher durch Androhung einsetzen dürfen“.

Zur Ausrüstung eines Bundespolizisten im Jahr 2025 gehörten Verteidigungsmittel für mittlere Distanzen. Was den Polizisten aber seit Jahren weit mehr fehle, sei die „parteiübergreifende politische Rückendeckung, um ihre Einsatzmittel nach Recht und Gesetz anwenden zu können“, bemängelte der AfD-Abgeordnete. Die Polizisten wollten „unseren Staat vor Gefahren schützen, und unsere politische Pflicht ist es, ihr Handeln rechtlich sauber abzusichern“.

.

ZP 4 Kulturschutzgesetz

Die Abgeordneten haben sich am Donnerstag, 22, Mai 2025, mit dem Kulturgutschutzgesetz befasst. Dazu lag dem Parlament ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG, 21/219) vor, den die Abgeordneten nach der Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Leihverkehr mit Kulturgütern

Der internationale Leihverkehr mit Kulturgütern zwischen Museen zur Realisierung von Ausstellungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekten soll erleichtert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes vor. In solchen Fällen soll eine Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut für zehn statt für fünf Jahre erteilt werden können. Auch eine nachträgliche Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung soll ermöglicht werden. Für Kulturgüter, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind, soll diese Flexibilisierung jedoch nicht gelten.

Erleichtert werden soll auch der Handel mit Kulturgütern. So sollen die Bestimmungen über zusätzliche Sorgfaltspflichten der Händler, etwa zum rechtmäßigen Erwerb oder zur Ein- und Ausfuhr, erst ab einem Wert von 5.000 Euro statt 2.500 Euro gelten. Für archäologische Kulturgüter hingegen sollen weiterhin die strengeren Regeln gelten.

Empfehlungen zur Anwendung des Gesetzes

Mit den Änderungen folgt die Regierungskoalition den Empfehlungen des im Mai 2022 vorgelegten Berichts (20/2018) zur Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes. Zudem soll das Gesetz an das weiterentwickelte EU-Recht angepasst werden. Insbesondere die Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 7. Juni 2019 macht Änderungen und Klarstellungen notwendig. Grundsätzlich hat sich das Kulturgutschutzgesetz nach Ansicht der Bundesregierung seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2016 bewährt. Deshalb bedürfe es „keiner Generalrevision“.

Bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Bundestag in erster Lesung beraten worden war und über den der Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt hatte. Wegen des vorzeitigen Bruchs der Ampel-Koalition konnte das Gesetzesvorhaben jedoch nicht mehr abgeschlossen werden. (aw/eis/22.05.2025)

.

ZP 5 Deindustrialisierung „Verbrenner-Verbot“

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 22. Mai 2025, mit dem Thema „Verbrenner-Verbot“ befasst. Einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deindustrialisierung stoppen – Verbrenner-Verbot aufheben“ (21/225) überwiesen die Abgeordneten nach der Plenardebatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag, das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 rückgängig zu machen, „statt zu den Flottengrenzwerten zu stehen und EU-weit ab 2035 nur noch Nullemissions-Fahrzeuge zuzulassen“. In der Vorlage heißt es: Ursächlich für die sinkende Produktion und fortschreitende Arbeitsplatzverluste in der Autobranche seien ausbleibende Investitionen in Spitzentechnologien.

Grund dafür seien „radikale und strukturelle Eingriffe des Staates“, insbesondere der EU, in den Automarkt in Form von faktischen Technologieverboten wie den „technisch nicht realisierbaren CO2-Flottengrenzwerten“ samt Androhung von Strafzahlungen bei Nichteinhaltung und dem Zulassungsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2035, schreiben die Abgeordneten. (hau/eis/22.05.2025)

.

ZP 5 Schiffbarmachung der Mosel

Die Schifffahrt auf der Mosel war Gegenstand einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 22. Mai 2025. Grundlage der Aussprache war der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf „zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel“ (21/217). Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen, die Federführung liegt beim Verkehrsausschuss.

Gesetzentwurf der Koalition

Ab dem 1. Juli 2025 sollen Binnenschiffer auf der Mosel keine Schifffahrtsabgaben mehr zahlen müssen. Das sieht der Gesetzentwurf vor. Das Protokoll habe zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen, und somit dafür zu sorgen, „dass die Schifffahrt auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden kann“, heißt es in dem Entwurf.

Der Wegfall der Moselabgaben vollende die Anfang 2019 begonnene Gebührenbefreiung auf bundeseigenen Binnenwasserstraßen und beende so die Wettbewerbsnachteile speziell der Moselschifffahrt, schreibt die Bundesregierung. Die Abgabenbefreiung führe zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt und stehe somit im Einklang mit dem übergeordneten verkehrspolitischen Ziel der Bundesregierung, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger zu stärken. Der Gesetzentwurf ist wortgleich mit einem Entwurf der Bundesregierung aus der letzten Legislaturperiode (20/13089). Er wurde nach dem Aus der damaligen Ampel-Koalition im Herbst letzten Jahres nicht mehr in den Bundestag eingebracht. (hau/ste/22.05.2025)

.

ZP 7 Aufklärung organisierter Steuerhinterziehung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2025, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern“ (21/226) beraten. Die Abgeordneten überwiesen die Vorlage nach der Debatte an den federführenden Finanzausschuss.

Antrag der Grünen

Die Fraktion verlangt in ihrem Antrag, organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Wie die Abgeordneten schreiben, beläuft sich der geschätzte Schaden an Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro. Davon sei bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die durch das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ab dem 1. Januar 2026 verkürzten Aufbewahrungsfristen für Unterlagen für Finanzinstitutionen an den Zeitraum angepasst werden, der benötigt wird, um die noch ausstehenden Cum-Cum-Fälle aufzuklären. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ermittlungsarbeit der Behörden in Cum-Cum-Fällen gezielt zu unterstützen. Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden sollen angewiesen werden, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum mit höchster Priorität zu prüfen. (hle/ste/22.05.2025)

.

ZP 8 GG-Änderung (Entlastung der Kommunen von Altschulden)

Der Bund soll sich nach dem Willen der Fraktion Die Linke einmalig finanziell unmittelbar an Maßnahmen der Länder zur Entlastung ihrer Kommunen beteiligen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Grundgesetzes (21/133) hervor, der am Donnerstag, 22. Mai 2025, im Bundestag beraten wurde. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

Hilfen des Bundes für Kommunen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein neuer Artikel 143i in die Verfassung eingefügt wird. Damit soll der Vorlage zufolge eine einmalige Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung geschaffen werden, „die es dem Bund ermöglicht, sich durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen“ zu beteiligen.

Die grundsätzliche kompetenzrechtliche Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen soll dabei nach den Vorstellungen der Fraktion im Übrigen unberührt bleiben. Die Hilfen des Bundes zugunsten der Kommunen sollen über das jeweilige Land erfolgen und dessen finanzielle Beteiligung voraussetzen.

Abbau kommunaler Liquiditätskredite

Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, ist der übermäßige Bestand an Liquiditätskrediten in einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden „problematisch für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“. Gemeinden und Gemeindeverbände mit hohen Liquiditätskreditbeständen seien oft finanz- und strukturschwach und könnten ihren Bürgern in wichtigen Lebensbereichen – von der Verkehrs-, Schul- und Betreuungsinfrastruktur bis hin zur sozialen Daseinsvorsorge – häufig nur deutlich schlechtere Rahmenbedingungen und Leistungen zur Verfügung stellen als finanziell gut aufgestellte Gemeinden und Gemeindeverbände.

Ein wirkungsvoller Abbau übermäßiger kommunaler Liquiditätskredite sei nur durch eine gemeinsame Maßnahme von Bund und betroffenen Ländern möglich, heißt es in der Begründung weiter. Der Bund habe indes bisher keine verfassungsrechtliche Kompetenz für die Übernahme von Schulden der Länder und Kommunen. Ungeachtet dieser Kompetenzzuordnung sei eine Beteiligung des Bundes an den Hilfsmaßnahmen der Länder für die Kommunen erforderlich. Dabei gehe es um eine einmalige Maßnahme zur Befreiung der Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten in Milliardenhöhe. (sto/irs/22.05.2025)

.