DEUTSCHLAND / BAYERN – Der Ausbau der alternativen Energien, welche angeblich in unerschöpflichem Umfang zur Verfügung stehen sollen, ist zum Staatsziel erklärt worden. Um die Erreichung dieses Staatsziels nicht zu gefährden wirkt es so, als ob warnende Stimmen nicht gehört und diesem Staatsziel im Wege stehende Argumente ignoriert werden. Eines der in diesem Zusammenhang auf die Seite gedrückten Argumente, die aufzeigen, daß auch „erneuerbare Energien“ nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, weil auch sie in die Natur eingreifen, ist der mit jeder Windkraftanlage verbundene Vogelschlag. Schätzungen und Beobachtungen zufolge fallen jedem Windrad pro Jahr rund 20-70 Vögel zum Opfer.
Vor dem Hintergrund der folgenden Informationen hat Franz Bergmüller die Staatsregierung mit den am Ende aufgelisteten Fragen konfrontiert. Da die Grünen Grünen sich in Erwartung einer zukünftigen Regierungsbeteiligung in Bayern eine gewisse Beißhemmung auferlegt haben und weil von den Grünen grundsätzlich nicht zu erwarten ist, daß sie alternative Energien kritisieren, bleibt kommt der AfD als einzig verbliebener echter Oppositionspartei die Rolle zu, der Staatsregierung in dieser Frage auf den Zahn zu fühlen.
Eine Antwort der Staatsregierung wird spätestens in der zweiten Novemberhälfte erwartet.
Staatsziel Windkraftausbau
Staatsziel aus dem Jahre 2010 in Bayern: 1500 neue Windkraftanlagen
Im September 2011 kämpft ein Umweltminister Markus Söder für eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens bei Windkraftanlagen. Insbesondere hat er folgende Planungen:
All diese Planungen aus 2011 bauen auf der völlig falschen Voraussetzung auf, daß der durch die Windkraftanlagen verursachte Eingriff in die Lebenssphäre von Mensch und Natur völlig unproblematisch sei. Das Gegenteil ist jedoch tatsächlich der Fall, wie in Folge am Beispiel von Windkraftanlagen dargelegt werden soll:
„Erneuerbare Energien“ bauen auf einer falschen Grundannahme auf
Die so genannten „Erneuerbaren Energien“ gehen von dem Grundsatz aus, daß sie in unerschöpflichem Umfang verfügbar seien. Der Marketingspruch der Windkraftindustrie lautet sinngemäß: „Wind kostet nichts und steht – in Schwankungen – immer zur Verfügung“. So wird z.B. in „Wikipedia“ die Definition verbreitet:
Auf dieser Definition baut der Mythos auf, man könne der Natur unendliche Mengen an Energie entziehen und diese unendlichen Energien in unendliche Mengen an Strom etc. umwandeln. Hieran knüpfen auch die bayerischen Staatsforsten an, die auf ihrer Homepage die Bevölkerung schon darauf vorbereiten, daß der bayerische Wald zunehmend zum Industriegebiet umgewidmet werden soll:
Die Voraussetzung auf die diese Planungen aufbauen sind jedoch grundlegend falsch, denn es ist schlichtweg falsch, daß mit Hilfe von Windrädern, also mit Hilfe des Windes unendliche Energiemengen gewonnen werden könnten. Vielmehr ist es tatsächlich so, daß auch Windkraftanlagen in die Natur eingreifen. Der Umstand, daß diese Eingriffe von offizieller Seite geleugnet, ignoriert oder bestenfalls verharmlost werden, um das Staatsziel nicht zu gefährden die Republik maximal möglich mit Windrädern auszustatten, ändert jedoch an den Fakten nichts. Einer dieser Eingriffe in die Natur durch Windkraftanlagen erfolgt durch die Tötung von Vögeln durch die Windradflügel.
Die Grenzen des Potentials der „erneuerbaren Energie“: Greifvögel als Opfer der Windkraftflügel
Die Mengen an Energie, die mit Hilfe von Windkraft gewonnen werden kann wird tatsächlich von diversen Bedingungen begrenzt, die teilweise noch unbekannt sind, oder bekannt sind, aber verharmlost werden.
In den nachfolgenden Beiträgen wird auf die nachteiligen Effekte eingegangen, die Windkraft in Waldgebieten erzeugt. Hierzu gehören z.B. Vogelschläge durch die Rotorblätter der Windräder.
Windräder mit einer Leistung von 1 Megawatt (MW) drehen sich etwa zwölf bis 32 Mal pro Minute. Moderne, Windanlagen wie die des Typs V126 (3,3 MW) rotieren rund fünf bis 16,5 Mal in der Minute.
Ein Rotorblatt des Typs V126 hat eine Länge von 63 Metern. Dies bedeutet, daß dieses Rotorblatt bei einer Umdrehung an seinem äußersten Punkt eine Strecke von 396 Metern zurücklegt. Aus dieser Wegstrecke sind die Geschwindigkeiten der Flügelspitze berechenbar:
- Bei fünf Umdrehungen pro Minute, legt das am äußerste Ende des genannten Rotorblatts dann eine Geschwindigkeit von 130 km/h zurück.
- Bei 16,5 Umdrehungen pro Minute sind das dann 390 km/h.
Beide Geschwindigkeiten kommen in der Natur praktisch nicht vor, weswegen Vögel ihre Wirkung kaum einschätzen können dürften.
Immer wieder passiert es jedenfalls, dass Greifvögel von Windkraftanlagen getötet werden. Mit den getöteten Elternvögeln sterben im Frühjahr wohl auch die Jungvögel in den Nestern, weil ein Überlebender eines Brutpaars kaum in der Lage ist, die Jungen alleine zu ernähren. Aus diesem Grund sterbende Jungvögel gehen jedoch nicht in Statistiken (von Vogelschlägen) ein.
Zur Verhinderung der Ansiedelung von Vögeln stellen findige Planer von Windkraftanlagen sogar Beschallungsanlagen auf, um dann möglicherweise mit Hilfe von Gutachten nachweisen zu können, daß das „Planungshindernis Rotmilan“ im Projektgebiet eines neuen Windrads nicht nachweisbar war.
Hindernis Rotmilan
Der Rotmilan als Grenze für den weiteren Ausbau der Windkraft
Aufgrund seines Brüt- und Jagdverhaltens ist der Rotmilan hiervon besonders betroffen. Weltweit gibt es wohl ca. 25.000 Brutpaare, davon alleine in Deutschland ca. 12.000. Die bayerischen Behörden geben zum Rotmilan folgende Einschätzung ab:
Der Rotmilan ist in Bayern stark gefährdet, im Alpenvorland ist der Bestand vom Aussterben bedroht.
Auch bundesweit geht man von einer Populationsreduktion wegen der vielen Schlagopfer unter den Rotmilanen wegen des Windkraftausbaus aus:
„Jünste Studien zeigen, daß mit ener sinkenden Poplaton von Rotmilanen zu rechnen ist„ (Min. 13:50) https://www.youtube.com/watch?v=f_CF4KKeB5w
2014 bereits hat die Bundesrepublik daher ein „Rotmilan-Schutzprojekt“ ins Leben gerufen, welches Lebensräume des Rotmilans sichern soll
Den Altparteien und der Windkraftlobby steht der Rotmilan einem weiteren Ausbau im Wege.
Zwischenzeitlich sind in Zeiten der „Energiewende“ außerdem manche Politiker von der Seite der Umweltschutzinitiativen auf die Seite der Windkraftlobby gewechselt und stellen sich nun selbst gegen die Bürgerinitiativen.
Da sich außerdem die Grünen als Partei mit der CSU auf eine Koalition vorbereiten sind auch von den Grünen keine kritischen Fragen zu erwarten, wenn es um die Eingriffe in die Natur geht, die von Windkraftanlagen ausgehen.
Vor diesem Hintergrund bleibt nur die AfD als Oppositionspartei übrig, sich dieses Themas anzunehmen. Daher hat sich der Abgeordnete Bergmüller (MdL) mit einigen Fragen an die Staatsregierung gewandt, die nach den folgenden Filmbeiträgen aufgelistet sind.
Mitte Msi 2020 ereignete sich nahe Paderborn „Merkwürdiges“: Vom einzigen Rotmilanpärchen, das nahe Paderborn einer Windkrafztanlage im Weg stand, wurde eines weggeschossen:
Videobeiträge
Vogelschlag ohne politische Lobby
Aus dem folgenden Beitrag geht hervor, daß Rotmilane weit größere Gebiete befkliegen, als die ihnen zugestandenen 3 Quadratrkilometer. Je nach Tier sind es bis zu 12 Quadratkilometer.
Fragen des Abgeordneten Bergmüller (MdL) an die Staatsregierung
1.Vogelschlag
1.1. Führt Bayern eine Vogelschlagdatei / -register oder hat Kenntnisse über Vogelschläge in Bayern welche in nichtbayerischen Registern enthalten sind (Bitte alle Datenbanken, in welchen diese enthalten sind aufschlüsseln)?
1.2. Welche Vogelarten sind in Bayern von Vogelschlag durch Windkraft betroffen (Bitte Daten aus z.B. Vogelschlagdatei/-register und den Behörden angenommene Dunkelziffer angeben)?
1.2. Welche Anzahl an Vögeln sind in Bayern von Vogelschlag durch Windkraft betroffen (Bitte Daten z.B. aus Vogelschlagdatei/-register und den Behörden angenommene Dunkelziffer angeben)?
2. Rotmilan
2.1. Wie organisiert die Staatsregierung das landesweite Monitoring des Rotmilans in Bayern?
2.2. Wie aktuell sind die Daten über die Reviere der in Bayern lebenden Rotmilanpaare?
2.3. Welches Schicksal haben im Nest befindliche Jungtiere, wenn ein Elterntier einem Windrad zum Opfer fällt (Bitte auch deren Abbildung in einer Statistik insbesondere Vogelschlagstatistik ausführen)?
3. Bestand an Rotmilanen
3.1. Wie viele Rotmilane gibt es in Bayern?
3.2. Welche Gerichtsurteile befassen sich mit der Problematik von Greifvögeln – insbesondere von Rotmilanen – und Windkraftanlagen (Bitte vollzählig aufschlüsseln)?
3.3. Wie hat sich der Bestand seit 1990 in Bayern entwickelt?
4. Zukünftige Entwicklung der Population
4.1. Welche Entwicklung des Bestands an Rotmilanen ist in Bayern in den kommenden Jahren angestrebt (Bitte nach Zielvorgaben der EU, des Bundes und Bayerns aufschlüsseln)?
4.2. Welche zukünftigen Lebensräume für Rotmilane sind in Bayern bei einer steigenden Anzahl an Brutpaaren vorgesehen?
4.3. Würde eine wachsende Population Rotmilane nach Auffassung der Landesregierung neue Reviergründungen zur Folge haben (Bitte angeben, an welchen Orten in Bayern neue Reviere nach dem Ende des Ausbaus der Windkraft in Bayern in Betracht kämen)?
5. Baugenehmigungen von Windkraftanalgen
5.1 Wie aktuell müssen Daten über das Vorkommen von Rotmilanen sein, um eine Baugenehmigung für eine Windenergieanlage in einem Gebiet erteilen zu können?
5.2. Gibt es Windenergieanlagen in Bayern, die trotz nachgewiesenen Rotmilanbestands genehmigt und gebaut wurden (Bitte unter Angabe des Orts der Windkraftanlage für Abstände von 1000, 3000, 6000 Meter zum Nest des Rotmilan aufschlüsseln)?
5.3. Welche Folgen hat eine in 5.2. dennoch erteilte Genehmigung?
6. Schutz des Rotmilan
6.1. Welche Rechtsvorschriften stellen in Bayern den Schutz des Rotmilan sicher (Bitte voll umfänglich aufschlüsseln)?
6.2. Welches Programme zum Schutz des Rotmilan finden in Bayern Anwendung (Bitte nach solchen der EU, des Bunds und solchen des Lands Bayern aufschlüsseln, wie z.B. Aktionsplan zum Biodiversitätsprogramm, Artenhilfsprogramm etc.)?
6.3. Welche wissenschaftlichen Studien, Kartierungen etc. mit einem thematischen Bezug zum Rotmilan wurden seit 2000 von Landesbehörden in Auftrag gegeben (Bitte Ort angeben, wo man deren Ergebnisse einsehen kann)?
7. Datenerfassung
7.1. Welche Ergebnisse hat das „Rotmilan-Schutzprojekt“ der Bundesregierung für Bayern gebracht, welches am 12. Mai 2014 bekannt gegeben wurde?
7.2. Wie viele GPS-gestützte Flugbewegungen von Rotmilanen stehen der Staatsregierung zur Verfügung aus welchen sie das Verhalten dieser Vögel ableiten kann?
7.3. Hat die Staatsregierung unter Landwirten eine Umfrage gemacht, über deren Erfahrungen mit Rotmilanen?
8. Sonstiges
8.1. Wie viele überlebende Vogelschlagopfer registriert die Staatlichen Vogelschutzwarte – LfU Bayern in den letzten 10 Jahren (Bitte nach Vogelarten, insbes. Rotmilanen ausdifferenzieren)?
8.2. An welchen genauen Orten in den Landkreisen Altötting, Mühldorf am Inn, Traunstein, Berchtesgaden, München-Land, Erding, Ebersberg sind 2019 Rotmilan-Brutpaare bekannt geworden (Bitte hierbei die Anzahl der Tiere angeben)?
8.3. Welchen Einfluß haben landwirtschaftliche Monokulturen, wie z.B. Mais oder Raps auf die Population des Rotmilan (Bitte nach wissenschaftlich gesicherten und noch nicht gesicherten, aber nahe liegenden Informationen aufschlüsseln)?