HAMBURG – Der Correciv-Chef David Scharven mußte vor dem Landgericht Hamburg die wohl größtmögliche Demütigung über sich ergehen lassen, das ihm als Chef über das Fakten-Checker-Imperium untersagte, falsche Tatsachen zu verbreiten!
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Mit diesem Urteil ist Correctiv moralisch vergleichbar erledigt, wie Angela Merkel demokratiepolitisch erledigt war, also sie die demokratische Wahl des FDP-Chefs Kemmerich mit den Stimmen der AfD zum Thüringer Ministerpräsidenten mit den Worten „das geht gar nicht“ mit einem Bannstrahl versah, woraufhin diese Wahl anuliert wurde. Kanzlerin Angela Merkel würde für diesen illegalen Eingriff in die Demokratie später dann vom Bundesverfassungsgericht verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht stelle dazu – natürlich nach Amtsende der Kanzlerin – fest:
Fakten-Checker-Chef von Correctiv durch Gericht zum Unterlassen des Verbreitens von Lügen verurteilt
Nachdem Correctiv in einem Schrtiftsatz an das Gericht in Hamburg zugestanden hatte, keine Tatsachenbeauptungen zu angeblichen Deportationsplänen aufgestellt zu haben, sind diese Leute aktueln damit beschäftigt, den Rechtsstreit, in dem sie ihre Machenschaftebn rechtfertigen müssen , möglichts positiv darzustellen. Das ganze nennt sich im Fach-Chinesisch „Litigation-PR“.
Doch auch hierbei verbreitete Correctiv offenbar Märchen, also Lügen!
David Scharven, der Chef von Correctiv hatte mit Hilfe eines Interviews, für das er die Reichweite der FAZ nutzte, am 3.3.2024:
Was macht der Correctiv-Schlauberger also? Nachdem er im Schriftsatz zugestehen mußte, daß seine Leute keine Tatsachen über Remigration berichtet zu haben, kommuniziert er in diesem Interview in Richtung Öffentlichkeit das genaue Gegenteil und erfindet dafür den Begriff, daß die am 10.1.2024 durch Correctiv verbreiteten Märchen zu Gesprächen über einen Masterplan, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, was durch Correctiv dann auf Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ausgeweitet wurde, wäre als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt worden!?
Nun hat das Gericht in Hamburg erneut aktiv werden müssen und erkannte, daß Correctiv erneut unsauber war und getrickst hat und deswegen verurteilt wurde:
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Das Landgericht Hamburg haut Correctiv nochmal eines auf die Mütze:
Der Pressemitteilung des LG-HH ist entnehmbar, daß die Correctiv-Behauptng unzutreffend ist
Tatsache ist, daß die Correctiv-Geschichte so geschrieben ist, daß es ein Meinungsbeitrag zu einer eigenen Inszenierung ist und keine Tatsache ist, wie Correctiv ja schriftsätzlich selbst zugestanden hatte. Da man Meinungen – wegen der Meinungsfreiheit – gerichtlich nicht fassen kann, hatte Vosgerau gar keine Möglichkeit, den „Kern der Geschichte“ im Eilverfahren gerichtlich zu überprüfen. Aus diesem Grund verblieben ihm nur drei Aussagen, die Vosgerau dann gerichtlich angegriffen hat, zwei für zulässig erklärt. Aber alle drei betreffen gar nicht den Kern der Recherche, sondern eher Nebensächlichkeiten.
Corectiv-Behauptung steht im Widerspruch zu Pressemitteilung des LG-HH
Diese Behauptung ist falsch und Scharven dürfte wissen, daß dies falsch ist, denn er kann es in der Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg vom 27.02.2024 nachlesen. Dieser Pressemitteilung ist entnehmbar:
Nachdem also das LG-HH in dieser Pressemitteilung festhielt, daß Remigration kein Gegenstand der Entscheidung war. Wenn also die Frage der Remigration kein Gegenstand der Entscheidung war, wie kann dann Correctiv behauten , dass der Inhalt der Correctiv-Berichterstattung,
Corectiv-Behauptung steht im Widerspruch zu einem selbst versandten Bettelbrief
Selbst wenn Correctiv die Pressemitteilungen des Landgerichts zu eigenen Verfahren nicht lesen sollte, ist es doch so, daß wenige Tage später der angesehene Medienjournalist Stefan Niggemeier, auch bekannt als Herausgeber des medienjournalistischen Online-Portals „Übermedien“, diese bizarren Einlassungen von Correctiv als Märchen, andere würde wohl auch „Lügen“ sagen, am 3.3.2024 enttarnte:
verboten diese Falschbehauptung weiter zu verbreiten. Seither dürfte jeder Bürger dieses Landes aus dem Urteil die eigene Meinung ableiten, daß der Chef der Correctiv-Fakten-Checker ein Lügner ist. Das Gericht hat dieses Verbot gegen Schraven wie folgt begründet:
Mit anderen Worten: Scharven hat einige intellektuelle Pirouetten zu viel gedreht und kann sich hinter dem selbst produzierten Wortgeklingel eben nicht verstecken, wie er wohl selbst gehofft hatte! Der Antwalt von Profö. Vossherau, Dr. Carsten Brennecke, ergänzt:
Es bleibt festzuhalten, daß die „Qualitätsmedien“ diese Tatsache nicht aufgreifen und damit versuchen den Eindruck aufrecht zu erhalten, daß Correctiv einen seriös arbeitenden Chef hat. Nach 5 Tagen gibt es lediglich acht Veröffentlichungen dazu, wobei zwei davon von der Anwaltskanzlei kommt, die den juristischen Sieg gegen Correctiv errungen hat und eine von Tichys Einblick und eine von der Jungen Freiheit.