BRÜSSEL/LONDON – praktisch gleichzeitig beginnen Großbritannien und die EU mit der biometrischen Massenüberwachung ihrer Bürger, die in Großbritannien auch eine Live-Überwachung aller Bürger umfasst und in der EU aktuell „nur“ bei Straftätern zum Einsatz kommen soll.
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In der EU und im Vereinigten Königreich hat die Regierung ihre Pläne für eine umfassende Ausweitung des Einsatzes von Massenüberwachungen vorgestellt , die die Polizei auf vielfältige Weise und an verschiedenen Standorten einsetzen will.
Die Regierung verstärkt außerdem den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie, um Täter zu fassen und Ladendiebstahl von vornherein zu verhindern. Dank einer Investition von 55,5 Millionen Pfund in den nächsten vier Jahren wird die Polizei in der Lage sein, diese neue, hochmoderne Technologie weiter voranzutreiben. Darin sind 4 Millionen Pfund für maßgeschneiderte mobile Einheiten enthalten, die in Hauptstraßen im ganzen Land mit Live-Gesichtserkennung eingesetzt werden können und in belebten Gebieten eingesetzt werden, um von der Polizei gesuchte Personen zu identifizieren – darunter auch wiederholte Ladendiebe.
Die AfD wendet sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Digitalisierung zur Überwachung und/oder Bevormundung des Bürgers. Dem Programm kann man entnehmen:
In der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sehen wir eine Chance für die Verbesserung des Lebens aller Bürger. Als freiheitliche und demokratische Partei wendet sich die AfD jedoch gegen jeglichen Missbrauch digitaler Techniken, die zur Überwachung oder Bevormundung von Bürgern und Unternehmen führen. Verzicht auf Anwendung von Digitalisierung, die totalitäre Strukturen befördert… Die Digitalisierung muß stets unter den Prämissen der Sinnhaftigkeit und der Arbeitserleichterung betrachtet werden.
Lediglich für den Schutz nach außen durch die Bundespolizei, also begrenzt zur Erfüllung von deren Aufgaben, kommt für die AfD ein Einsatz von Gesichtserkennung in Betracht:
Das Konzept:
„Einer gesucht, alle überwacht!“
ist also mit der AfD nicht möglich! Im Gegensatz hierzu eröffnet die EU nun die Möglichkeit mit dem AI-Act biometrische Massenüberwachung mit Hilfe von Gesichtserkennungssoftware und mit der Begründung „Personenfahndung“ immer und überall flächendeckend und verdachtslos durchführen. Die im ‚AI Act‘ genannten Delikte, bei denen dies möglich ist betrifft 6.000 durch die Justiz per Europäischem Haftbefehl gesuchte Personen. Wegen dieser, dürfe gemäß EU, massenhaft überwacht werden. Tatsächlich dürfte der AI Act der EU mit Hilfe von biometrischer Echtzeitüberwachung des öffentlichen Raums eine Kultur des Misstrauens normalisieren, der gemäß jeder grundsätzlich als verdächtig gilt. Dies ebnet den Weg in eine dystopische Zukunft eines misstrauischen High-Tech-Überwachungsstaats nach chinesischem Vorbild.
Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben ein “generelles Verbot des Einsatzes von KI zur automatischen Erkennung menschlicher Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen” gefordert, da dies “direkte negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Freizügigkeit” habe.
Die EU hat diesen Weg dennoch geebnet und das Nicht-EU-Mitglied Großbritannien hat diesen Weg eines misstrauischen High-Tech-Überwachungsstaats nach chinesischem Vorbild nun als erstes Land Europas ganz offiziell eingeschlagen:
Die EU ermöglicht Massenüberwachung für angebliche Straftäter
Die Vorgaben, wie in der EU mit Gesichtserkennung umzugehen ist, war ein zähes Ringen auf EU-Ebene. Ursprünglich wurde vom EU-Parlament im Jahr 2023 ein Verbot biometrischer Massenüberwachung gefordert. Doch es kam – aus welchen Gründen auch immer – anders. Das Ergebnis war ein Kompromiss, der Kritikern zufolge nichts Anderes war, als das Thema mit Hintertüren für die biometrische Überwachung zu versehen. Die Möglichkeit einer biometrischen Massenüberwachung wurde nach zähen Auseinandersetzungen sozusagen in die Fußnoten verschoben und es wurden einige Voraussetzungen definiert. Letztenendes wurde die biometrische Massenüberwachung also für „Straftaten“ möglich. Die Presse berichtet über diese „Ausnahmen“ nun wie folgt:
„Die Verhandlungsführer einigten sich auf eine Reihe von Schutzmaßnahmen und engen Ausnahmen für den Einsatz biometrischer Identifikationssysteme“ in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken, teilte das Parlament bereits am 9. Dezember 2023 mit. Voraussetzung seien „eine vorherige richterliche Genehmigung“ und eine „streng definierte Straftatenlisten“. Eine nachträgliche automatisierte Suche nach Tätern mithilfe von Gesichtserkennung, wie sie etwa die Hamburger Polizei nach dem G20-Gipfel durchführte, werde „ausschließlich für die gezielte Suche nach einer Person eingesetzt, die wegen einer schweren Straftat verurteilt oder verdächtigt wird“.
Im Entwurf der damaligen spanischen Ratspräsidentschaft vom 22. Dezember für den Artikel 29 Absatz 6a, den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, liest sich das anders. Der Betreiber eines KI-Systems im Bereich der Strafverfolgung soll demnach „zur nachträglichen biometrischen Fernidentifizierung eine Genehmigung vorab, unverzüglich und spätestens 48 Stunden, durch eine Justizbehörde oder eine Verwaltungsbehörde beantragen“. Der von den Abgeordneten vermeintlich durchgesetzte verbindliche Richtervorbehalt wäre also nur noch eine Option. Stattdessen könnten etwa auch eine Staatsanwaltschaft oder ein Ministerium eine Suche per Gesichtserkennung in Videoaufnahmen anordnen.
Innerhalb der EU gibt bei diesem Thema offenbar die Hauptstadt Spaniens mächtig Gas:
Madrid weitet die Videoüberwachung massiv aus
Seit der neue Bürgermeister José Luis Martínez-Almeida Navasqüés 2019 in das Amt kam, wurde die Videoüberwachung massiv ausgeweitet. Es
Im Detail bedeutet dies:
Großbritannien ermöglicht Massenüberwachung für alle
Großbritannien sieht sich in den Einzelhandelszentren einer zunehmenden Gewaltanwendung gegen Beschäftigte im Einzelhandel ausgesetzt. Dort seien die Angestellten zunehmens bedrohlichem Verhalten, körperlichen Übergriffen und Drohungen mit Waffen ausgesetzt, die häufig mit organisierter Kriminalität in Verbindung stehen. Opfer sind hierbei gewöhnliche, hart arbeitende Menschen, Teenager, die ihren ersten Job annehmen, Betreuer, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen, Eltern, die sich um die Kinderbetreuung kümmern, etc. Um dies einzudämmen, setzt die britische Regierung an diesen Orten nun digitale Massenüberwachungen ein.
Gesuchte sollen mit Hilfe einer „Live-Gesichtserkennung“ identifiziert werden
Doch die neuen Überwachungsmöglichkeiten sollen in Großbritannien nun präventiv eingesetzt werden, um mit Hilfe einer Live-Gesichtserkennung Personen zu identifizieren, die bereits polizeibekannt sind:
Angeblich soll auf diesem Weg mit Hilfe von „Abschreckung“ die Anzahl an Ladendiebstählen durch Mehrfachtäter reduziert werden.
Täter sollen immer(!) mit Hilfe eines Datenbankabgleichs identifiziert werden
Ein in der nationalen polizeilichen Geheimdiensteinheit angesiedeltes Spezialpolizeiteam führt dann in einem zweiten Schritt bei den identifizierten Verdächtigen einen Datenbankabgleich durch:
Serientäter sollen „markiert“ und dauerüberwacht werden
Die Regierung Großbritanniens will nun die neuen Überwachungsmöglichkeiten repressiv einsetzen. Serientäter sollen durch die Regierung Großbritanniens „markiert“ um sie auf diesem Weg dauerzuüberwachen. Von welcher Art diese „Markierung“ sein soll, wird aber aktuell noch verschwiegen.
Eine derartige Politik der „Markierung“ von Serientäter läßt den Verdacht aufkommen, daß genau das der Grund gewesen sein könnte, warum gegen Serientäter bisher nicht effizient vorgegangen wurden. Wäre man bisher effizient gegen Serientäter vorgegangen, hätte man jetzt jedenfalls keinen Grund ein Überwachungssystem durch eine „Markierung“ einzuführen, mit dem die „Bewährungshilfe herausfinden kann, wo und wann sie sich aufgehalten haben„!
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