149. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 30. Januar 2024, die Beiträge der AfD-Abgeordneten in der Haushaltswoche und zum Finanzplan bis 2027

Haushaltswoche

30. Januar 2024 (149. Sitzung)

Quelle Bundestag:

Top1 EPL 01, 02, 03: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Dienstag, 30. Januar 2024, zu Beginn der Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetzes 2024 (20/780020/780220/8602) und zum Finanzplans des Bundes 2023 bis 2027 (20/780120/7802) in zweiter Lesung ohne Aussprache den Einzelplan 01 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (20/860120/8661), den Einzelplan 02 des Deutschen Bundestages (20/860220/8661) und den Einzelplan 03 des Bundesrates (20/866120/8662) in der Ausschussfassung mehrheitlich gebilligt. Die AfD-Fraktion hat sich bei der Abstimmung über den Einzelplan 01 enthalten und gegen die beiden übrigen Etats gestimmt.

Bundespräsidialamt

Beim Bundespräsidialamt sind Ausgaben von 47,09 Millionen Euro vorgesehen (2023: 44,98 Millionen Euro, Regierungsentwurf: 47,36 Millionen Euro), beim Bundestag von 1,24 Milliarden Euro (2023: 1,14 Milliarden Euro, Regierungsentwurf: 1,21 Milliarden Euro) und beim Bundesrat von 38,28 Millionen Euro (2023: 39,68 Millionen Euro, Regierungsentwurf: 38,95 Millionen Euro). Die Einnahmen belaufen sich beim Bundespräsidialamt auf 103.000 Euro (2023: 103.000 Euro), beim Bundestag auf 2,2 Millionen Euro (2023: 1,92 Millionen Euro) und beim Bundesrat auf 51.000 Euro (2023: 51.000 Euro).

Von den 47,09 Millionen Euro im Etat des Bundespräsidialamtes entfallen 25,21 Millionen Euro auf Personalausgaben (2023: 25,21 Millionen Euro). Die vom Haushaltsausschuss vorgenommenen Änderungen (20/8601) im Vergleich zum Regierungsentwurf betreffen geringer ausfallende Versorgungsbezüge sowie eine Umschichtung bei den Personalausgaben.

Deutscher Bundestag

Die Personalausgaben des Deutschen Bundestages summieren sich auf 787,68 Millionen Euro (2023: 750,55 Millionen Euro). Für die Wehrbeauftragte stehen 5,23Millionen Euro (2023: 4,74 Millionen Euro) zur Verfügung, für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 3,86 Millionen Euro (2023: 3,68 Millionen Euro) und für die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag 1,27 Millionen Euro (2023: 1,19 Millionen Euro).

Bundesrat

Der Etat des Bundesrates wurde in den Haushaltsberatungen nicht verändert. Größter Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2024 in Höhe von 20,7 Millionen Euro. In der Finanzplanung der Bundesregierung sind in dem Einzelplan für 2025 Ausgaben in Höhe von 41,5 Millionen Euro, 2026 in Höhe von 41 Millionen Euro und 2027 in Höhe von 43,6 Millionen Euro ausgewiesen. (vom/30.01.2024)

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Epl 08, 20 Finanzen, Bundesrechnungshof

Die Haushaltsexpertinnen und -experten der Bundestagsfraktionen haben zu Beginn der Haushaltswoche am Dienstag, 30. Januar 2024, einen intensiven Schlagabtausch über die Haushaltspolitik der Bundesregierung und Koalition geführt. Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF, Einzelplan 08) des Haushaltsgesetzes 2024 (20/780020/7802) sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/860820/8661) Ausgaben von 9,81 Milliarden Euro vor. 2023 standen Finanzminister Christian Lindner (FDP) 9,67 Milliarden Euro zur Verfügung, im Regierungsentwurf waren 9,7 Milliarden Euro eingeplant. Die Einnahmen sollen wie im Entwurf vorgesehen 242,25 Millionen Euro betragen nach 521,2 Millionen Euro 2023. Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre sollen sich auf 2,14 Milliarden Euro belaufen. Im Anschluss der Aussprache passierte mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der Etat gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD das Plenum.

Union:  Wir leben massiv über unsere Verhältnisse

Für die Unionsfraktion attackierte Mathias Middelberg (CDU/CSU) die Bundesregierung und Ampel-Koalition scharf. Die Ampel spreche von einem „Sparhaushalt“, doch die tatsächlichen Zahlen seien „sehr ernüchternd“. Der Vize-Fraktionschef der Union führte aus, dass im Vergleich zum Haushalt 2019 – dem letzten Haushalt vor der Corona-Krise – die Ausgaben nun um 120 Milliarden Euro beziehungsweise 35 Prozent gestiegen seien. Im selben Zeitraum sei die Wirtschaftsleistung um gerade 18,6 Prozent gestiegen, so der Christdemokratie. Es werde mehr ausgegeben, als dieses Land erwirtschafte. „Wir leben massiv über unsere Verhältnisse, Ihr Haushalt ist weit von einer Sparanstrengung oder einem Sparhaushalt entfernt“, kritisierte Middelberg. Der Vize-Fraktionschef kritisierte zudem, dass der Haushalt 2024 nicht die „großen und veränderten Herausforderungen der Zeit“ reagiere.

Middelberg betonte, dass seine Fraktion es der Ampel nicht durchgehen lassen würde, würde sie ihre Haushaltspolitik mit den Krisen der vergangenen Jahre begründen. Viele dieser Krise habe die Koalition selbst geschaffen, etwa die Haushaltskrise nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 aus dem November 2021. Durch die dadurch entstandene Verunsicherung bei Investoren und Verbrauchen habe die Ampel „massiv“ dazu beigetragen, „dass wir wirtschaftlich in einem Schrumpfungsprozess sind“, sagte der Abgeordnete mit Verweis auf die aktuellen Konjunkturprognosen. Andere Länder wie China, die USA oder die Eurozone würden hingegen wachsen. Der Christdemokrat kritisierte, dass die Koalition – trotz gegenteiliger Versprechen der FDP – auf Steuererhöhungen setze, etwa bei der Luftverkehrssteuer oder dem Auslaufenlassen der Mehrwertsteuerabsenkung für die Gastronomie. Das sei „wachstumsschädlicher Unsinn“ Zudem forderte Middelberg unter anderem größere Anstrengungen, Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld in Arbeit zu bringen.

Regierung: Kein Spar-, sondern ein Gestaltungshaushalt

Für die Bundesregierung wies Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) Middelbergs Diktum eines „Sparhaushalts“ zurück. Er spreche dagegen von einem „Gestaltungshaushalt“, sagte der Minister. Die Koalition habe es sich mit dem Haushalt zunächst im Kabinett und später im parlamentarischen Verfahren „nicht leicht gemacht“. Das habe sich aber gelohnt, sagte Lindner. Der Liberale verwies auf die gestiegene Investitionsquote im Vergleich zum Haushalt 2019 und die zusätzlichen Investitionen aus dem Klima- und Transformationsfonds. „Wir investieren in Schiene, Straße und digitale Netze auf Rekordniveau.“

Auch für die inzwischen als Generationenkapital bezeichnete Aktienrente seien Mittel in dem Haushalt eingestellt worden, ebenso für das Startchancen-Programm für Brennpunktschulen. Zwar würden krisenbedingte Maßnahmen, die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie sowie der angepasste Pfad beim CO2-Preis, auflaufen, die Bürgerinnen und Bürger aber um 15 Milliarden Euro bei der Lohn- und Einkommensteuer entlastet. Das produzierende Gewerbe profitierte von der Reduzierung der Stromsteuert, führte der Finanzminister weiter an und verwies zudem darauf, dass dabei die Schuldenquote sinke. Der Finanzminister hob ferner hervor, dass sich der Haushalt auch im Rahmen der Schuldenbremse bewege. Das sei nicht nur ein Gebot der Verfassung, sondern angesichts der Zinskosten – Lindner bezifferte sie auf 36 Milliarden Euro – ein Gebot der „wirtschaftlichen Vernunft“.

AFD: Der Haushalt ist wieder verfassungswidrig

Für die AfD-Fraktion stellt Peter Boehringer (AfD) die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 2024 in Frage und forderte die Union auf, sich einer weiteren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anzuschließen. Die im Etat ausgewiesene Neuverschuldung von 39 Milliarden Euro sei nur ein „Drittel der Wahrheit“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion. Tatsächlich kämen noch die Schuldenaufnahme in den Sondervermögen sowie aus der Entnahme aus der Rücklage hinzu sowie aus EU-Zuweisungen hinzu. Schon die Kreditaufnahme im Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 28 Milliarden Euro sei „eindeutig urteils- und damit verfassungswidrig“, sagte Boehringer mit Verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021.

Der Abgeordnete führte an, dass seine Fraktion Vorschläge unterbreitet habe, wie man 100 Milliarden Euro hätte einsparen können und als einzige Fraktion einen „verfassungskonformen Haushalt“ vorgelegt. Manch würden sagen, es sei ja nur Geld, sagte Boehringer: Doch damit würde „Irreversibles“ – „die illegale Massenmigration und der Irrsinn der deutschen Deindustrialisierung“ – finanziert. „Es ist nur Geld, es geht um alles, es geht um unser Deutschland“, schloss Boehringer.

Änderungen des Haushaltsausschusses

Die vom Haushaltsausschuss vorgenommenen Änderungen summieren sich zu Mehrausgaben von rund 194 Millionen Euro. Die erhöhten Ausgaben betreffen vor allem Aufträge und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik. Außerdem wird 2024 ein Betrag von 1,8 Millionen Euro für die Bundesbeteiligung am Stromerzeuger Uniper veranschlagt. Im Gegenzug muss das Ministerium eine Globale Minderausgabe von 85 Millionen Euro erwirtschaften.

Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen laut Regierungsentwurf mit 3,1 Milliarden Euro zu Buche (2023: 3,21 Milliarden Euro), von denen 2,38 Milliarden Euro auf das Personal entfallen. 1,58 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2023: 1,42 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 827,62 Millionen Euro rechnen (2023: 861,88 Millionen Euro).

Wiedergutmachung und Treuhand-Nachfolge

Für Wiedergutmachungen des Bundes hatte die Regierung 1,51Milliarden Euro eingestellt (2023: 1,52 Milliarden Euro), darunter für die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung 1,46 Milliarden Euro (2023: 1,47 Milliarden Euro).

Für die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt sind 427,19 Millionen Euro vorgesehen (2023: 428,42 Euro). Zuwendungen des Bundes erhalten die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV). Als Einnahmen aus Beteiligungen der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sind 65 Millionen Euro eingeplant (2023: 336,91 Millionen Euro). Die Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug von ausländischen Streitkräften sind mit 23,11 Millionen Euro beziffert (2023: 23,84 Millionen Euro).

Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof (20/866120/8662) kann mit 191,81 Millionen Euro rechnen (2023: 186,96 Millionen Euro). Davon entfallen 138, 99 Millionen Euro auf die Personalausgaben (Soll 2023: 137,72 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen von 360.000 Euro auf 382.000 Euro steigen. Für den im Einzelplan 20 geregelten Etat fiel das Votum im Plenum einstimmig aus.(scr/vom/bal/30.01.2024)

 

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EPL 17: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Bundestag hat am Dienstag, 30. Januar 2024, den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in zweiter Beratung gebilligt. Zunächst sah es nicht gut aus für die Finanzplanung 2024 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Massive Kürzungspläne sorgten im Spätsommer 2023 für deutliche Verunsicherung, unter anderem bei den Freiwilligendiensten. Fast wie ein Wunder mutet es an, dass die aktuellen Haushaltspläne für das Ministerium ausgerechnet in Zeiten deutlicher Sparvorgaben durch das Finanzministerium die meisten dieser Kürzungen nicht nur zurücknehmen konnten, sondern zum Teil an einigen Stellen sogar noch ein leichtes Plus vorweisen.

Der Entwurf des Einzelplans 17 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/780020/7802) sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/861720/8661) Ausgaben von 13,87 Milliarden Euro vor (2023: 13,57 Milliarden Euro; Regierungsentwurf: 13,35 Milliarden Euro). Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU und AfD votierten dagegen. Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 259,04 Millionen Euro rechnen (2023: 220,05 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre belaufen sich auf 806,21 Millionen Euro. Die Erleichterung darüber war den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP deutlich anzumerken. Die Union kritisierte dagegen das „Hin und Her“ als Zeichen einer fehlenden Strategie und die AfD erneuerte ihre Grundsatzkritik an den durch das Ministerium geförderten Projekten für Demokratie und Vielfalt….

AfD: Geld wird an den falschen Stellen ausgegeben 

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) ist genau diese Finanzierung ein Dorn im Auge, da sie der Bundesregierung vorwirft, damit eine „grüne Ideologie“ beziehungsweise „grüne Partikularinteressen“ durchsetzen zu wollen. „Dahinter stehen abertausende bezahlte Mitarbeiter, die ‚irgendwas mit Demokratie‘ machen“, sagte sie.

Sie kritisierte außerdem die Finanzierung der Jugendorganisationen der Parteien, außer jener der AfD, und betonte, es sei eigentlich genug Geld da, es werde nur an den falschen Stellen ausgegeben…

Elterngeld und Kindergeld

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,45 Milliarden Euro eingeplant (2023: 12 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,99 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2023: 8,28 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,97 Milliarden Euro (2023: 2,22 Milliarden Euro), davon 2,59 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2023: 1,87 Milliarden Euro), 210 Millionen Euro (wie 2023) auf das Kindergeld und 170 Millionen Euro auf die Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit als Zahlstelle (2023: 139 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,4 Milliarden Euro eingeplant nach 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr und 1,2 Milliarden Euro im Regierungsentwurf.

Kinder- und Jugendpolitik und Freiwilligendienste

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 527,92 Millionen Euro bereitstehen (2023: 746,79 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200Millionen Euro auf dem gleichen Niveau verharren wie 2023. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 194,55 Millionen Euro (2023: 239,13 Millionen Euro).

415,82 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2023: 505,49 Millionen Euro). Davon entfallen laut Regierungsentwurf 268,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2023: 346,62 Millionen Euro).

Gekürzt werden sollte dabei beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro 2023 auf 154,2 Millionen Euro im nächsten Jahr. Diese Kürzung machte der Haushaltsausschuss rückgängig, indem er den Regierungsansatz um 53 Millionen Euro aufstockte. Die Mittel für den Freiwilligen Sozialen Dienst, den Freiwilligen Ökologischen Dienst und für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst hob der Haushaltsausschuss von 95,68 Millionen Euro auf 122,7 Millionen Euro an.

Ausgaben für Senioren und sonstige Bewilligungen

Bereits zuvor hatte der Haushaltsausschuss die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels von 17,36 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 17,05 Millionen Euro reduziert. Den Zuschuss an das Deutsche Zentrum für Altersfragen erhöhte er von 3,31 auf 3,62 Millionen Euro.

Die sonstigen Bewilligungen von 34,28 Millionen Euro im Regierungsentwurf (2023: 76,03 Millionen Euro) verringern sich vor allem aufgrund des Wegfalls der Zuweisungen an den Fonds sexueller Missbrauch und damit zusammenhängender Ausgaben, die 2023 noch 32 Millionen Euro betrugen.

Antdiskriminierungsstelle und weitere Einrichtungen

Der Antdiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin stehen 10,15 Millionen Euro zur Verfügung nach 13,4 Millionen Euro in diesem Jahr. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs kann mit 11,72 Millionen Euro (2023: 12,22 Millionen Euro) rechnen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln erhält 127,53 Millionen Euro (2023: 118,94 Millionen Euro), die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in Bonn 7,54 Millionen Euro (wie 2023). (che/vom/30.01.2024)

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EPL 25: Wohnen, Stadtentwicklung, Bauen

Der Bundestag hat am Dienstag, 30. Januar 2024, in zweiter Beratung den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gebilligt. Insgesamt sieht der Einzelplan 25 des BMWSB in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/866120/8662) Ausgaben in Höhe von 6,73 Milliarden Euro vor, 2023 waren es 7,33 Milliarden Euro, der Regierungsentwurf sah 6,96 Milliarden Euro vor. Für Verpflichtungsermächtigungen sind 5,54 Milliarden Euro eingeplant (Regierungsentwurf: 4,02 Milliarden Euro; Soll 2023: 3,38 Milliarden Euro). Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU und AfD sowie fraktionslose Abgeordnete votierten dagegen.

Bauministerin: „Push“ für den Wohnungsbau

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sieht in den Haushaltsmaßnahmen einen „Push“ für den Wohnungsbau. Geywitz zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Bedingungen für den Wohnungsbau wieder verbesserten.

Die Situation sei ernst und durch die gestiegenen Zinsen verursacht worden. „Aber wir sind stabil durch diese Baukrise gekommen, ausweischlich der Fertigstellungszahlen im letzten Jahr“, sagte die Ministerin. „Und wir haben natürlich auch positive Indikatoren: Die Baupreise gehen zurück, die Zinsen sinken und die Anzahl der Hypotheken-Darlehen wird wieder deutlich steigen.“

Wohngeld und Baukindergeld

Größter Einzelposten des Etats ist das Wohngeld. Den Regierungsansatz von 2,42 Milliarden Euro kürzte der Haushaltsausschuss um 270 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro. Dafür stockte er die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz von 170 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 200 Millionen Euro auf.

Für das Baukindergeld sollen 2024 nur noch 719,47 Millionen Euro bereitstehen, den Regierungsansatz von 749,47 Millionen Euro kürzten die Haushälter entsprechend…

AfD für Rücknahme des GEG

Sebastian Münzenmaier (AfD) ging noch härter mit der Bundesregierung ins Gericht. Er forderte die komplette Rücknahme des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Damit habe sich Bauen und Wohnen „extrem verteuert“, und Bauvorhaben würden zurückgestellt…

Städtebauförderung

Im Einzelplan 25 wurde die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus um 1,5 Millionen Euro auf 65,25 Millionen Euro aufgestockt. Leicht gekürzt wurde bei der Förderung der „Smart Cities“-Modellprojekte, und zwar von 127,5 auf 126,69 Millionen Euro.

Etwas mehr Geld gibt es dafür für die Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden. 55,8 Millionen Euro sind dafür vorgesehen. Die Förderung der Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise erhöhten die Haushälter von 2,37 auf 5,37 Millionen Euro.  Zudem sind 3,6 Millionen Euro für ein Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen in Bautzen vorgesehen.

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EPL 12: Digitales und Verkehr

Der Bundestag hat am Dienstag, 30. Januar 2024, mit dem Votum der Koalition gegen die Stimmen von Opposition und fraktionslosen Abgeordneten den Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in zweiter Beratung gebilligt. Der Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/780020/7802) sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/861220/8661) Ausgaben von 44,15 Milliarden Euro gegenüber 35,58 Milliarden 2023 und 38,7 Milliarden Euro im Regierungsentwurf vor.

Als Einnahmen sind 15,87 Milliarden Euro anvisiert im Vergleich zu 8,65 Milliarden Euro 2023 und 15,8 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Davon sollen 15,14 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2023: 8,02 Milliarden Euro). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,3 Milliarden Euro beziffert (2023: 1,19 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre belaufen sich auf 46,87 Milliarden Euro, 14,1 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen…

AfD kritisiert schleppende Sanierung der Autobahnen

Dirk Spaniel (AfD) sieht die Bahn momentan in einem beklagenswerten Zustand. Verantwortlich dafür sei Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), befand der AfD-Abgeordnete. Schließlich sei die Deutsche Bahn AG im Eigentum des Bundes.

Versagt habe der Minister aber auch bei der Sanierung der Autobahnen. Angekündigt habe er, die sanierungsbedürftigen 4.000 Brücken innerhalb von zehn Jahren zu erneuern. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes saniere aber die Autobahn GmbH des Bundes pro Jahr lediglich 100 Brücken. Die Ampel, so die Einschätzung Spaniels, habe keinen Plan, wie sie die Infrastruktur in Deutschland sanieren will.

Regierung: Priorität hat die Sanierung des Bahnnetzes

Für den Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing (FDP), ist die entscheidende Botschaft des Haushalts: „Wir bringen Deutschland weiter voran.“ Es werde für Fortschritt gesorgt, „bei Verkehr, Mobilität und Digitalisierung“. Der Schwerpunkt der Investitionen liege auf der Schiene, sagte Wissing. Hier werde das Investitionsvolumen deutlich gesteigert.

Priorität habe die Sanierung des Netzes. „Bahnfahren muss zuverlässiger, pünktlicher und besser werden“, betonte der Minister. Die Verspätungen von heute, so Wissing, gingen auf die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte zurück. In den letzten zwei Jahren sei daher das Konzept der Sanierung von Hochleistungskorridoren angegangen worden. „Deutschland wird wieder eine pünktliche Deutsche Bahn bekommen“, kündigte Wissing an.

Ertüchtigung des Schienennetzes

Zusätzliche 4,37 Milliarden Euro soll die Deutsche Bahn AG (DB AG) zur Erhöhung des Eigenkapitals mit dem Zweck der Ertüchtigung des Schienennetzes erhalten. Vier Milliarden Euro davon sind jedoch der Haushaltsvorlage zufolge gesperrt „bis zur Vorlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Deutsche Bahn AG über die Verwendung der Mittel“.

Darüber hinaus soll die Aufhebung der Sperre in Abhängigkeit von Einnahmen aus Veräußerungen von Beteiligungen des Bundes erfolgen, „aber spätestens zum 15. Juli 2024, unter der Voraussetzung, dass mindestens zwei Milliarden an Beteiligungserlösen erzielt wurden“. Außerdem erhält die Bahn im Jahr 2024 die letzte Tranche in Höhe von 1,12 Milliarden Euro im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030.

Trassenpreise im Schienenverkehr

Für die Reduzierung der Anlagenpreise im Schienengüterverkehr sinkt der Ansatz um 65 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro. Die ursprünglich durch den Haushaltsausschuss geplante Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr um 170,67 Millionen Euro auf 179,38 Millionen Euro wurde in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses abgefedert.

Nun soll es 50 Millionen Euro mehr geben, also 229,33 Millionen Euro. Diese 50 Millionen Euro fehlen dafür im Titel „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System). Fast vollständig gestrichen wird die von der Bundesregierung geplante Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr, für die zehn Millionen Euro vorgesehen waren. Das Bundesprogramm “Zukunft Schienengüterverkehr„ wird um 16,31 Millionen Euro auf 25,69 Millionen Euro gekürzt.

Weniger Finanzhilfen für den Radverkehr

Zudem sinken die Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm “Stadt und Land„ um 44,6 Millionen Euro auf 148,08 Millionen Euro. Bei den Baukostenzuschüssen für Investitionen in die Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen beträgt das Minus 46,51 Millionen Euro. Es verbleiben 26,99 Millionen Euro.

Im Einzelplan 12 werden zudem mehrere größere Posten umverteilt. Die Abzüge bei ERTMS (minus 200 Millionen Euro), den Förderprogrammen für Bahnhöfe (minus 167,56 Millionen Euro) und bei den Baukostenzuschüssen für Investitionen des Bedarfsplans Schiene (minus 610 Millionen Euro) summieren sich auf 977,56 Millionen Euro. Genau dieser Betrag wird dem Titel “Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes„ zugeschlagen, der damit auf 7,47 Milliarden Euro ansteigt.

Breitbandausbau und Digitalpolitik

Ein dickes Plus steht als Ergebnis der Haushaltsberatungen im Titel “Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus„. 1,28 Milliarden Euro mehr als von der Regierung geplant (490,7 Millionen Euro) sollen zur Verfügung stehen. Gekürzt wurde bei den Ausgaben für Luft- und Raumfahrt, und zwar von 626,76 Millionen Euro 2023 auf 516,46 Millionen Euro. Den Ansatz für nationale und internationale Digitalpolitik hob der Haushaltsausschuss von 5,94 auf 7,44 Millionen Euro an. Für die Erforschung digitaler Innovationen stehen nun 2,75 Millionen Euro statt 1,75 Millionen Euro zur Verfügung.

Eine weitere Million Euro stellte der Haushaltsausschuss neu ein für Zuschüsse an Unternehmen und Start-ups für die Entwicklung und den Bau von Microlaunchern für Satelliten. Dafür gibt es für innovative Verkehrstechnologien nur noch 9,5 Millionen Euro statt 11 Millionen Euro.

Leichter Ausgabenanstieg bei Bundesfernstraßen

Auf die Bundesfernstraßen entfallen Ausgaben von 12,8 Milliarden Euro (2023: 12,68 Milliarden Euro), davon 11,48 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2023: 11,47 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 6,03 Milliarden Euro (2023: 5,54 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung auf 2,29 Milliarden Euro, nachdem der Haushaltsausschuss den Regierungsansatz von 2,3 Milliarden Euro (wie 2023) auf 2,29 Milliarden Euro gekürzt hatte.

Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 523,84 Millionen Euro eingestellt (2023: 974,42 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 1,31 Milliarden Euro (2023: 1,3 Milliarden Euro). Für Radwege an Bundesstraßen sollen wie bisher 120 Millionen Euro bereitgestellt werden. (vom/hau/30.01.2024)

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EPL 6; 21: Inneres u. Heimat, Datenschutz, Informationsfreiheit

Die Innenpolitik der Bundesregierung sorgt im Parlament weiter für scharfe Kontroversen. Bei der Zweiten Lesung des Haushaltsentwurfs 2024  (20/780020/7802) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) äußerten Redner der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion am Dienstag, 20. Januar 2024, im Parlament scharfe Kritik insbesondere an der Migrationspolitik der „Ampel“-Koalition. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte dagegen den Etatentwurf als „sehr guten Innen-Haushalt“, mit dem die innere Sicherheit, der Bevölkerungsschutz und die Digitalisierung gestärkt werde.

Der Einzelplan 06 in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/860620/8661) beinhaltet ein Ausgabevolumen von 13,34 Milliarden Euro im Vergleich zu 13,09 Milliarden Euro 2023 und 12,9 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Beide Vorlagen wurden mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD beschlossen. Mit der breiten Mehrheit des Parlaments wurde hingegen ein Änderungsantrag abgelehnt, den der fraktionslose Abgeordnete Mathias Helferich zum Einzelplan 06 eingebracht hat (20/10186). Im Vergleich zum Haushalt 2023 wächst der Etat damit um rund 253 Millionen Euro an. Die Einnahmen des BMI werden in der Ausschussfassung mit knapp 589 Millionen Euro veranschlagt. Die beiden größten Ausgabenposten sind die Bereiche „Innere Sicherheit“ mit insgesamt rund 6,4 Milliarden Euro und „Migration/Integration“ mit rund 2,4 Milliarden Euro.

Ministerin Faeser: Demokratie den Rücken stärken

In der Debatte betonte Faeser, um die Werte des demokratischen Rechtsstaates zu verteidigen, brauche es sowohl die „Kraft der Zivilgesellschaft“ als auch die Durchsetzungskraft eines wehrhaften Staates, „der für Sicherheit sorgt, der Zuwanderung steuert und ordnet, der Zusammenhalt schafft und der unsere Demokratie schützt“. Als Verfassungsressort trage ihr Haus dafür besondere Verantwortung, und dieser Bundeshaushalt gebe ihr als Ressortchefin „das Notwendige an die Hand, um ihr auch gerecht zu werden“.

Der Etat zeige, dass die Regierungskoalition die innere Sicherheit stärke, Zuwanderung steuere, Integration und sozialen Zusammenhalt fördere. Sie bringe das Land vorwärts bei der Digitalisierung sowie beim Bevölkerungsschutz und mache es stärker – „auch wenn es darum geht, unserer Demokratie den Rücken zu stärken gegen extremistische Hetze, populistische Lügen, gegen Antidemokraten und russische Propaganda-Sprachrohre“.

Union: Illegale Zuwanderung stoppen

Andrea Lindholz (CDU/CSU) entgegnete, Deutschland stehe bei der inneren Sicherheit, bei der Migration und beim Zivil- und Katastrophenschutz schlechter da als vor zwei Jahren. So befinde man sich „mitten in der dritten großen Migrationskrise der Geschichte der Bundesrepublik“, und sie sei noch immer nicht gelöst.

Notwendig seien konsequente Maßnahmen, um die illegale Zuwanderung zu stoppen. Dazu gehöre, Asylbewerberleistungen verpflichtend nur noch als Sachleistungen oder mittels Geldkarte zu gewähren, fügte Lindholz hinzu. Zugleich forderte sie für den Zivil- und Katastrophenschutz „zehn Milliarden Euro in zehn Jahren“. Hier werde ein „komplettes Umdenken“ gebraucht.

AfD: Regierung setzt völlig falsche Prioritäten

Martin Hess (AfD) warf Faeser vor, auf dem „islamistischen Auge blind“ zu sein und im Bereich der inneren Sicherheit die „völlig falschen Prioritäten“ zu setzen. Dadurch werde Deutschland jeden Tag unsicherer. Das von Faeser propagierte „Narrativ von Rechtsextremismus als größte Sicherheitsgefahr“ entspreche nicht der Realität.

Es seien nicht Rechtsextreme, die die Gewaltdelikte „explodieren“ ließen oder die islamistische Terrorgefahr im Land verursachen.  Die „massive Verschlechterung der Sicherheitslage in Deutschland“ sei vielmehr vor allem auf eine „enthemmte illegale Massenmigration zurückzuführen“. Nur die AfD wolle und werde diesen „sicherheitspolitischen Amoklauf“ beenden.

Bundespolizei und Informationstechnik

Für die Bundespolizei sollen 4,28 Milliarden Euro ausgegeben werden können im Vergleich zu 4,14 Milliarden Euro in 2023. Beim „Erwerb von Luftfahrzeugen“, womit vor allem Hubschrauber gemeint sind, verfügte der Haushaltsausschuss einen Einschnitt um 48 Millionen Euro. Der Betrag wird in gleicher Höhe dem Titel „Investive Instandhaltung von Luftfahrzeugen“ zugewiesen. Beim Erwerb von Luftfahrzeugen werden wiederum die Verpflichtungsermächtigungen um 1,91 Milliarden Euro ausgeweitet.

Der Bereich der Informationstechnik (IT) und Netzpolitik, Digitalfunk und moderne Verwaltung schlägt mit Ausgaben von 1,09 Milliarden zu Buche (2023: 1,53 Milliarden Euro). Unter anderem kürzte der Haushaltsausschuss bei den Ausgaben für die gemeinsame IT des Bundes von 20,02 Millionen Euro auf 12,02 Millionen Euro.

Antisemitismusprävention und interkultureller Dialog

Der Haushaltsausschuss hatte bereits vor der Bereinigungssitzung mehrere Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. So erhält der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) einen Zuschuss von 990.000 Euro statt nur 390.000 Euro (2023: 1,1 Millionen Euro).

Zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements durch Antisemitismusprävention und Antidiskriminierungsarbeit erhält der jüdische Turn- und Sportverband Makkabi Deutschland 400.000 Euro als Projektförderung (2023: 200.000 Euro) zur Unterstützung der Makkabi-Spiele und der Makkabiade.

Förderung der jüdischen Gemeinschaft und des Sports

Insgesamt sind 2024 damit im Titel „Zuschuss für die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der christlich-jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen Dialogs“, aus denen die vorgenannten Zuschüsse finanziert werden, Ausgaben in Höhe von 33,73 Millionen Euro (2023: 31,18 Millionen Euro) vorgesehen.

Weitere Änderungen betreffen die Sportförderung sowie die Förderung nationaler Minderheiten. Im Sport sind beispielsweise nun 1,25 Millionen Euro für das „Zentrum Safe Sport“ eingeplant. Damit sollen der Bundeszuschuss für die Ansprechstelle Safe Sport und der weitergehende Prozess des Aufbaus des Zentrums Safe Sport finanziert werden.

Migration und Flüchtlinge

Mittelerhöhungen ergeben sich auch im Zusammenhang mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die Ausgaben für die dort tätigen Beamten erhöhen sich um 16,8 Millionen auf 250,91 Millionen Euro, die „Personalmittel für Entscheider/innen/Kräfte im Asylbereich“ um 64,96 Millionen Euro auf 121,16 Millionen Euro.

Die Ausgaben für beim Bamf angestellte Arbeitnehmer erhöhen sich um 6,88 Millionen Euro auf 196,58 Millionen Euro, die Sachmittel um 27,24 Millionen auf 65,59 Millionen Euro. Zudem steigen die Kosten für Aus- und Fortbildung um 3,4 Millionen Euro auf 7,53 Millionen Euro und die Ausgaben für die IT-Infrastruktur beim Bamf um 80 Millionen Euro auf 117,75 Millionen Euro.

Ein dickes Plus (188 Millionen Euro) ergab sich als Ergebnis der Etatberatungen für den Titel „Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung“. Dafür stehen nun 1,07 Milliarden Euro zur Verfügung. Beim Titel „Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik“ steigt der Ansatz gegenüber dem Regierungsentwurf um 82 Millionen Euro auf 125,47 Millionen Euro. Grund ist der Mehrbedarf bei der Digitalisierung der Migrationsverwaltung gemäß einer Zielsetzung von Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz, heißt es in der Haushaltsvorlage.

Politische Bildung und nachgeordnete Behörden

Fast vollständig rückgängig gemacht wurden die im Regierungsentwurf vorgesehen Kürzungen im Etat der Bundeszentrale für politische Bildung. Hatte der Entwurf noch ein Budget von rund 76 Millionen Euro vorgesehen, liegt der nun beschlossene Ansatz knapp unter dem Vorjahressoll von 96 Millionen Euro.

Datenschutz und Informationsfreiheit

Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, stehen in diesem Jahr 45,4 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 45,7 Millionen Euro), wobei sich die Einnahmen wie 2023 auf 85.000 Euro belaufen sollen (Einzelplan 21). (sto/vom/hau/30.01.2024)

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EPL 6; 21: Inneres u. Heimat, Datenschutz, Informationsfreiheit

Der Bundestag hat am Dienstag, 30. Januar 2024, in zweiter Beratung den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gebilligt. Im Anschluss der Aussprache passierte der Etat mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD das Plenum. Der Einzelplan 30 des Haushaltsgesetzes 2023 (20/780020/7802) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/863020/8661) Ausgaben von 21,49 Milliarden Euro gegenüber 21,46 Milliarden Euro im vergangenen Jahr und 20,3 Milliarden Euro im Regierungsentwurf.

Der Etat geht von Einnahmen von 51,25 Millionen Euro aus (2023: 41,25 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für spätere Haushaltsjahre betragen 8,33 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss erhöhte die sogenannte Globale Minderausgabe, die das Ministerium erwirtschaften muss, von 499,28 Millionen Euro auf 699,28 Millionen Euro. Nach Kürzungen im ursprünglichen Haushaltsentwurf muss das Ministerium nach eigenen Angaben nun 200 Millionen Euro zu den Einsparungen der Haushaltseinigung beitragen. Diese Einsparungen seien allerdings beherrschbar und gefährdeten die Prioritäten des Ministeriums nicht. Für das Startchancen-Programm für mehr Chancengerechtigkeit an Schulen sei an anderer Stelle des Bundeshaushalts (Einzelplan 60) außerhalb des Budgets des Ministeriums zunächst eine Vorsorge mit einem Ansatz von 500 Millionen Euro ausgebracht worden.

Ministerin: Bildung wichtigster Faktor für Wohlstand

In der Debatte bezeichnete die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Aufstellung des Haushalts als herausfordernd. Besonders drei Punkte seien dabei wichtig gewesen. Bildung sei der wichtigste Faktor für Wohlstand. Wo Bildung leide, leide auch die Zustimmung zur Demokratie. Die Ergebnisse der jüngsten Pisa-Studie könnten niemanden ruhen lassen. So solle das Startchancen-.Programm dort unterstützen, wo es um das Fundament der Bildung gehe.

Ein weiterer Punkt sei die Förderung von Forschung und Innovation, um mehr technologische Souveränität zu erreichen. Und drittens sorge der Etat für mehr Transfer. Die Agentur für Transfer und Innovation habe bereits losgelegt und werde in diesem Jahr formal gegründet. Der DATIpilot – eine Förderrichtlinie zur Vereinfachung, Beschleunigung und Verbesserung von Förderprozesse für Soziale und technologische Innovationen – sei bereits ein Erfolg. „Jeder Euro ist ein Euro in die Zukunft unseres Landes“, so die Ministerin zum Abschluss ihrer Rede…

AfD gegen Bündelung der Kompetenz im Bund

Götz Frömming (AfD) wandte sich gegen Bestrebungen, als Antwort auf das Pisa-Debakel die Zuständigkeit der Länder auf den Bund zu übertragen und dafür das Grundgesetz zu ändern. Er frage sich, was sich dadurch ändern solle, denn schließlich hätten alle drei Ampelparteien in den Ländern bereits  Verantwortung in der Schulpolitik getragen und dort kläglich versagt. Die AfD bezweifele, dass die Bündelung der Kompetenz im Bund etwas verbessern könne.

Zudem sei dies mit der Verfassung nicht zu machen. Wer an der föderalen Struktur des States rüttele, rüttele auch an den Grundfesten der Verfassung. Die AfD als Grundgesetzpartei werde der Ampel dazu nicht die Hand reichen. Auch in dem Bereichen, in dem der Bund zuständig sei, liege einiges im Argen. So werde die Ausbildungs- und Begabtenförderung deutlich reduziert. Ein schwarzes Loch tue sich beim Startchancen-Programm auf.

BAföG und digitale Infrastruktur für Schulen

Größter Posten im Bereich der Bildung sind die Ausgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Den BaföG-Ansatz für Studierende erhöhte der Ausschuss um 150 Millionen Euro auf 1,52 Milliarden Euro.

1,25 Milliarden Euro wurden neu aufgenommen für Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen nach dem Digitalinfrastrukturgesetz. Die Mittel waren bisher im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ verortet. Gekürzt wurde bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung, und zwar von 97 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 95,11 Millionen Euro.

Zuwendungen an Forschungseinrichtungen

Änderungen nahm der Ausschuss auch bei den Großforschungseinrichtungen Fraunhofer-Gesellschaft und Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF) vor. Für den Betrieb der Fraunhofer-Gesellschaft stehen noch 570,52 Millionen Euro zur Verfügung (Regierungsentwurf: 576,52 Millionen Euro), für Investitionen 279,01 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 288,31 Millionen Euro). Die HGF kann noch für 448,25 Millionen Euro investieren, im Entwurf waren noch 471,43 Millionen Euro vorgesehen.

Eine halbe Million Euro mehr als im Entwurf geplant, nämlich 202,99 Millionen Euro, genehmigte der Ausschuss für zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz.

Internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation

Um sechs Millionen Euro erhöhten die Haushälter die Mittel für den Studierenden- und Wissenschaftleraustausch sowie für die internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation, und zwar von 262 Millionen Euro auf 268 Millionen Euro. Mit 14,1 Millionen Euro, zwei Millionen mehr als im Regierungsentwurf, soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert werden. Von 66,99 Millionen Euro auf 68,25 Millionen Euro aufgestockt wurde die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf dem Gebiet von Bildung und Forschung.

Für Investitionen zur Erforschung von Universum und Materie und für die Roadmap für Forschungsinfrastrukturen stehen 426,08 Millionen Euro zur Verfügung, hier stockten die Haushälter um drei Millionen Euro auf. Neu in den Etat aufgenommen wurden 12,5 Millionen Euro zur Erforschung der Frauengesundheit und zum Schließen geschlechtsbezogener Datenlücken (Gender Data Gap). Die Mittel für sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung erhöhte der Ausschuss von 107 Millionen Euro auf 112,14 Millionen Euro.

Gekürzt wurde hingegen bei der Gesundheitsforschung, für die statt 322,62 Millionen Euro im Entwurf nun noch 315,12 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Etwas mehr Geld billigten die Haushälter der Entwicklung innovativer Software und Künstlicher Intelligenz zu. Den Regierungsansatz stockten sie von 128 Millionen Euro auf 129,89 Millionen Euro auf. Die Entwicklung von Elektroniksystemen soll mit 137,85 Millionen Euro statt mit nur 133,65 Millionen Euro wie im Entwurf vorgesehen gefördert werden. (mwo/vom/30.01.2024)

 

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31. Januar 2024 (150. Sitzung)

EPL 04; 22: Bundeskanzler und Bundeskanzleramt, Unabhängiger Kontrollrat

Der Höhepunkt der Haushaltswoche hat am Mittwoch, 31. Januar 2024, unter dem Eindruck der Gedenkstunde zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus begonnen. Am Vormittag hatten die Holocaust-Überlebende Eva Szepesi und der Sportjournalist Marcel Reif im Bundestag gesprochen. „Es fällt schwer, nach dieser Gedenkstunde ganz einfach zur Tagesordnung überzugehen“, sagte Friedrich Merz, als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion erster Redner zum Tagesordnungspunkt des Kanzler-Etats, der traditionell zu einer Generaldebatte zwischen Regierung und Opposition genutzt wird.

Merz erinnerte ferner an die Rede des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron in der Vorwoche anlässlich des Staatsaktes für den verstorbenen ehemaligen Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble. „Eine wirklich große Rede“, sagte Merz. Deutschland und Frankreich müssten neue Initiativen starten, um Europa auf eine veränderte Welt vorzubereiten, etwa eine mögliche abermalige Präsidentschaft von Donald Trump in den USA.

Merz: Europas Unternehmen stärken

Insbesondere mahnte Merz eine Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungsindustrie an und nannte das Beispiel Airbus als Vorbild. Der Oppositionsführer sprach sich ferner dafür aus, das europäische Kartellrecht zu ändern. Europas Unternehmen müssten auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig werden.

Voraussetzung dafür sei, dass Deutschland seine Wachstumsschwäche überwinde. Damit leitete Merz über zu Generalkritik an der Regierung: „Wir sind in allen wesentlichen Fragen vollkommen anderer Meinung als Sie, und zwar im Grundsatz“, sagte er in Richtung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Deshalb habe seine Fraktion auch keine Änderungsanträge zum Bundeshaushalt 2024 eingereicht.

Scholz: Müssen Populismus stoppen

Auch der Bundeskanzler selbst begann seine Erklärung mit Eindrücken aus der Gedenkstunde. „Wer schweigt, macht sich mitschuldig.“ Diese Mahnung habe Eva Szepesi am Morgen den Zuhörern mitgegeben. Scholz sagte weiter mit Blick auf die Enthüllungen über Pläne von Rechtsextremen, Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von ihrer deutschen Staatsangehörigkeit aus Deutschland zu vertreiben: „Deshalb bin ich so froh, dass so viele Menschen in Deutschland demonstrieren.“

In den USA erfahre „rechter Populismus“ derzeit sehr viel Unterstützung. In Großbritannien habe dieser „ein ökonomisches Unglück mit dem Brexit“ hervorgerufen. „Wir haben in Deutschland die Aufgabe, dass wir diesen Trend stoppen, und zwar gemeinsam“, rief Scholz.

„Ampel hat in der Migrationspolitik geliefert“

Als Replik auf die Rede von Friedrich Merz kündigte Scholz ein Treffen mit Frankreichs Präsident Macron an. Ziel sei es, die Europäische Union zu stärken. Er wies ferner darauf hin, dass Deutschland den höchsten Beschäftigungsstand in seiner Geschichte habe. „Diese Regierung hat die Weichen gestellt“, sagte Scholz und verwies auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetzt, die neuen Regeln zur Staatsbürgerschaft, die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Steuersenkungen, die seine Regierungskoalition vorgenommen habe.

Auch in der Migrationspolitik habe die Ampel-Regierung geliefert, sagte Scholz. Merz hatte Scholz zuvor vorgeworfen, den Deutschlandpakt für die Migration gekündigt zu haben. Scholz wies dies zurück und verwies auf die Beschlüsse mit den Ministerpräsidenten der 16 Länder, die umgesetzt seien, wie auch den Medien zu entnehmen sei. „Der Oppositionsführer liest offenbar nicht mal Zeitung“, machte sich der Kanzler lustig.

AfD fordert Grenzschließungen

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel thematisierte in ihrer Rede die Recherchen der Correctiv-Redaktion über ein Treffen von Rechtsextremen und bezeichnete diese als „Spürstasi mit unglaublichen Lügen“. Sie sprach von einer „Verleumdungskampagne“. Der Ampel-Koalition warf sie vor, Energie künstlich zu verteuern und kritisierte eine „Verbotspolitik“. Sie sei das „größte Standortrisiko für Deutschland“. Für die gegenwärtige Rezession trage „allein diese unfähige Regierung die Verantwortung“. Die Regierung kaufe neue Hubschrauber und Autoflotten und gebe 800 Millionen Euro für ein „Protzkanzleramt“ aus, kritisierte Weidel.

Sie forderte die Schließung der Grenzen und die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern. „Das ist die Herrschaft des Rechts“, sagte Weidel. Ausländischen Staatsbürgern solle das Bürgergeld gestrichen werden. Weidel weiter: „Diese Regierung hasst Deutschland. Machen Sie den Weg frei für Neuwahlen.“…

3,87 Milliarden Euro für das Kanzleramt

Den Einzelplan 04 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/780020/7802) nahm der Bundestag in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/860420/8661) in namentlicher Abstimmung an. Mit Ja votierten 386 Abgeordnete, mit Nein stimmten 293 Parlamentarier. Der Einzelplan 22 des Unabhängigen Kontrollrats (20/866120/8662) wurde mit den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Fraktionen gebilligt.

Der Etat des Kanzleramtes sieht 2024 Ausgaben von 3,87 Milliarden Euro vor gegenüber 3,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr und 3,71 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Die Einnahmen sollen von 166,5 Millionen Euro 2023 auf 568,7 Millionen Euro steigen. Der Haushaltsausschuss erhöhte die Förderung der Entwicklung und Produktion von Computerspielen in Deutschland um rund 33 Millionen Euro und erhöhte die Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland um 39 Millionen Euro.

Ausgaben für Kultur und Medien

Der Etat des Bundeskanzleramtes umfasst Ausgaben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) mit rund zwei Milliarden Euro (2023: 2,18 Milliarden Euro). Unter anderem darf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit 342,45 Millionen Euro (2023: 325,13 Millionen Euro) rechnen. Für allgemeine kulturelle Angelegenheiten sind 208,57 Millionen Euro reserviert (2023: 364,26 Millionen Euro), für die Pflege des Geschichtsbewusstseins 100,29 Millionen Euro (2023: 118,08 Millionen Euro).

Für die Deutsche Nationalbibliothek stehen 33,45 Millionen Euro (2023: 58,45 Millionen Euro) zur Verfügung, für die Förderung kultureller Maßnahmen nach dem Bundesvertriebenengesetz und für das kulturelle Eigenleben fremder Volksgruppen 19,14 Millionen Euro (2023: 20,71 Millionen Euro). Deutsche Künstler sollen mit 4,54 Millionen Euro (2023: 4,39 Millionen Euro) gefördert werden.

Integrationsbeauftragte und Ostbeauftragter

Der Etat beinhaltet darüber hinaus Ausgaben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD), die zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus ist. Ihr stehen laut Regierungsentwurf 34,66 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 43,5 Millionen Euro).

Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider (SPD), soll dem Regierungsentwurf zufolge 15,59 Millionen Euro erhalten nach 15,92 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Der Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst beläuft sich laut Entwurf auf 1,08 Milliarden Euro (2023: 1,03 Milliarden Euro). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung soll 177,4 Millionen Euro gegenüber 142,59 Millionen Euro 2023 ausgeben können. Das Bundesarchiv in Koblenz und Berlin wird mit 189,55 Millionen Euro (2023: 188,09 Millionen Euro) bedacht.

Unabhängiger Kontrollrat

Der Unabhängige Kontrollrat (Einzelplan 22), der die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrolliert, soll elf Millionen Euro (2023: 16,39 Millionen Euro) erhalten, Einnahmen sind nicht eingeplant. (bal/vom/31.01.2024)

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EPL 05; Auswärtiges Amt

Der Bundestag hat am Mittwoch, 31. Januar 2024, in zweiter Beratung den Haushalt des Auswärtigen Amtes gebilligt. Im Anschluss an die Aussprache passierte der Etat mit der Mehrheit der Koalitionsfraktion von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD das Plenum. Der Einzelplan 05 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/780020/7802) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8605) Ausgaben in Höhe von 6,71 Milliarden Euro. Das sind rund 552 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen (6,16 Milliarden Euro) und 770 Millionen Euro weniger als 2023 (Soll: 7,48 Milliarden Euro)…

AfD verweist auf Ukraine-Hilfen

Dr. Michael Espendiller (AfD) rechnete vor, dass Deutschland der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges 27,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt habe, das entspreche dem Etat des Auswärtigen Amtes, des Familien- und des Agrarministeriums zusammengenommen….

„Für diese Ampel des Grauens sind das vermutlich nur Peanuts: Strom kommt aus der Steckdose, Geld wächst auf den Bäumen und Stylisten werden vom Steuerzahler bezahlt.“

Auf der anderen Seite habe die Koalition Regeln geschärft, um zu verhindern, dass Steuermittel am Ende terroristischen Vereinigungen zugutekommen. Wenn man von deutschen Unternehmen im Rahmen der Lieferkette Verantwortung erwarte, dann müssten auch Zuwendungsempfänger „genauso aufpassen wie es ein Mittelständler in Deutschland muss“.

Humanitäre Hilfe und Krisenprävention

In den Beratungen hatte der Haushaltsausschuss den Ansatz für die humanitären Hilfsmaßnahmen im Ausland von 1,73 Milliarden Euro im Regierungsentwurf auf 2,23 Milliarden Euro erhöht. In der fortgesetzten Bereinigungssitzung selbst wurde allerdings eine Kürzung um 200 Millionen Euro vorgenommen, denn die Parlamentarier hatten den Regierungsansatz im Zuge der Etatberatungen im vergangenen Jahr zunächst auf 2,43 Milliarden Euro angehoben.

Für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung sollen im Etat von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) 400,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen, die Bundesregierung hatte dafür noch 409,57 Millionen Euro eingeplant. Den Beitrag an die Vereinten Nationen erhöhten die Haushälter von 389,11 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 394,04 Millionen Euro. Die Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich hob der Ausschuss von 222,27 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 250,44 Millionen Euro an.

Abrüstung und Pflege der Auslandsbeziehungen

Zwei Millionen Euro mehr gibt es für Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitungszusammenarbeit, der Ausschuss erhöhte den Regierungsansatz von 40 Millionen Euro entsprechend. Einen geringfügigen Zuwachs verzeichnen auch die Einrichtungen zur Pflege der Auslandsbeziehungen. Hier erhöhte der Ausschuss den Regierungsansatz von 11,67 auf 12,46 Millionen Euro. Gesellschafts- und europapolitische Maßnahmen der politischen Stiftungen sollen mit 76 Millionen Euro statt 70 Millionen Euro wie im Regierungsentwurf bedacht werden. Die Zuwendungen an Schulen im Ausland wurden von 27 Millionen Euro auf 29,1 Millionen Euro aufgestockt.

Baerbocks Haus kann wie im Entwurf geplant mit Einnahmen von 67,82 Millionen Euro kalkulieren (Soll 2023: 162,52 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen betragen wie im Entwurf 2,56 Milliarden Euro (Soll: 2023: 2,17 Milliarden Euro). (ahe/vom/31.01.2024)

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EPL 14; Verteidigung

Deutschland wird in diesem Jahr rund 72 Milliarden Euro für Verteidigung ausgeben. Davon entfallen 51,95 Milliarden Euro auf den regulären Verteidigungshaushalt und weitere rund 20 Milliarden Euro, die aus dem Sondervermögen für die Beschaffung von militärischer Ausrüstung ausgegeben werden sollen. Der Bundestag billigte den Regierungsentwurf des Einzelplans 14 des Bundeshaushaltes 2024 (20/7800, 20/7802) am Donnerstag, 31. Januar 2024, in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/861420/8661) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU, der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten der aufgelösten Linksfraktion.

Minister: Etat muss in Zukunft weiter ansteigen

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte, dass mit den in diesem Jahr zur Verfügung stehenden 72 Milliarden Euro aus dem Wehretat und dem Sondervermögen nicht nur ein „historischer Höchstwert“ bei den Ausgaben erreicht werde, sondern auch erstmals das Ziel der Nato, zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes für Verteidigung auszugeben. Deutschland erreiche eine Nato-Quote von 2,1 Prozent. Zugleich betonte der Minister, dass der Verteidigungshaushalt in Zukunft weiter ansteigen müsse. Das Sondervermögen für die Bundeswehr sei „nur ein erster Schritt“ gewesen.

Ausdrücklich bekannte sich Pistorius zu weiteren Waffenlieferungen an die Ukraine und wies den Vorwurf zurück, Deutschland tue zu wenig. Nach den USA sei die Bundesrepublik der zweitgrößte Unterstützer der Ukraine und bringe mehr Mittel auf, als alle anderen europäischen Partner zusammen. Mit Blick auf die von der Union sowie von Grünen und FDP geforderte Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern führte er an, die Unterstützung der Ukraine hänge „nicht von einem einzelnen Waffensystem ab“.

AfD kritisiert „unnötige Auslandseinsätze“

Der AfD-Abgeordnete Dr. Michael Espendiller erneuerte die Kritik seiner Fraktion an den Waffenlieferungen an die Ukraine aus den Beständen der Bundeswehr. Die deutschen Streitkräfte würden dadurch weiter geschwächt. Im aktuellen Haushalt sei nachzulesen, dass diese Waffenlieferungen sogar dann zulässig seien, wenn dies zu einer vorübergehenden Schwächung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gehe, monierte Espendiller.

Plus im Verteidigungsetat

Der Einzelplan 14 des Haushaltsgesetzes 2024 in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8614, 20/8661) umfasst Ausgaben von 51,95 Milliarden Euro gegenüber 50,12 Milliarden Euro 2023 und 51,8 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Im Verteidigungsetat nicht enthalten ist das Sondervermögen „Bundeswehr“.

Bundesverteidigungsminister Pistorius rechnet damit, dass die Einnahmen von 31 Millionen Euro auf 382,94 Millionen Euro steigen werden. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre um 7,22 auf 49,04 Milliarden Euro aufgestockt.

Neue Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe

Im parlamentarischen Verfahren erhöhte sich der Ausgabenansatz für 2024 gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 152 Millionen Euro. Neben einer Vielzahl kleinerer Änderungen und der Anpassung an Bedarfe sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe ausgebracht worden, etwa für die Beschaffung des Nachfolgers für den Transportpanzer Fuchs.

Diese Verpflichtungsermächtigungen sind teilweise als Anschlussfinanzierung ab 2028 für Projekte aus dem Sondervermögen Bundeswehr gedacht. Die Verpflichtungsermächtigungen in dem Etat liegen nunmehr bei 49,04 Milliarden Euro. Das sind 7,22 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Eine wesentliche Änderung im Sondervermögen Bundeswehr, dessen Wirtschaftsplan dem Einzelplan anhängt, bezieht sich auf die Ersatzbeschaffung für militärisches Material, das an die Ukraine abgegeben wurde. Dafür sind 2024 im Sondervermögen 520 Millionen Euro etatisiert.

Beschaffung von Fluggerät und Fahrzeugen

Den Etatansatz für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr erhöhte der Haushaltsausschuss von 313,94 Millionen Euro auf 695,07 Millionen Euro. Den dortigen Ansatz für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich Zubehör kürzten die Haushälter von 1,35 Milliarden Euro auf 1,2 Milliarden Euro, den Ansatz für Feldzeug- und Quartiermeistermaterial von 1,14 Milliarden Euro auf 900 Millionen Euro.

Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst Ausgaben von insgesamt 18,69 Milliarden Euro (2023: 16,78 Milliarden Euro). Die vom Haushaltsausschuss vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf die Stärkung interner Beratungsleistungen gegenüber externen Beratungsleistungen. (aw/vom/31.01.2024)

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1. Februar 2024 (151. Sitzung)

EPL 09; Wirtschaft und Klimaschutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Februar 2024, in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz befürwortet. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde der Entwurf gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD angenommen. Ein Änderungsantrag der AfD (20/10189) wurden mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt. Der Einzelplan 09 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/780020/7802) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/860920/8661) Ausgaben von 11,09 Milliarden Euro gegenüber 14,57 Milliarden Euro 2023 und 11 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Die Verpflichtungsermächtigungen summieren sich auf 7,19 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 5,99 Milliarden Euro). Die AfD-Fraktion legt zu der Abstimmung über den Einzelplan einen Änderungsantrag (20/10189) und einen Entschließungsantrag (20/10190) vor.

Bundesminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 1,53 Milliarden Euro rechnen (2023: 685,53 Millionen Euro, Regierungsentwurf: 745,73 Millionen Euro). Das Plus steht im Zusammenhang mit den Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen durch das Windenergie-auf-See-Gesetz.

AfD: Unbezahlbare Energiewende

Die Energiewende sei unbezahlbar, rechnete Wolfgang Wiehle (AFD) vor und kam auf am Ende eine Gesamtsumme von 10 Billionen Euro. Dir grüne Ideologie gehöre auf den Schrotthaufen der Geschichte. Das Land müsse zurück auf den Pfad der Vernunft kommen.

Das zeige auch das Urteil aus Karlsruhe, das den ursprünglichen Gesetzentwurf für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. Danach fehlten der Ampelkoalition 60 Milliarden Euro, die sie sich jetzt über Steuererhöhungen vom Bürger wiederhole, so Wiehle.

Minister: Sondervermögen für strukturelle Fragen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, als Minister sei er Partei – aber als Bürger und Mensch wolle er mit Blick auf die Demonstrationen gegen Rechtextremismus und Faschismus sagen, dass das „das Großartigste“ sei, was in den letzten Jahren entstanden sei. Für ihn spreche daraus auch der Wunsch dieses Landes, miteinander zu reden und Kompromisse zu finden.

Als Minister wolle er deshalb einen Vorschlag machen. Alle redeten über die Schuldenbremse. Er wolle aber, um in einen Dialog darüber zu kommen, wie die große Transformation der Wirtschaft finanziert werden könne, einen anderen Vorschlag machen: Vielleicht, sagte Habeck, könne man über ein Sondervermögen für strukturelle Fragen in ein Gespräch kommen. Es brauche das gemeinsame Gespräch dazu.

Schutz von Klima und Biodiversität

In der Bereinigungssitzung hatte der Haushaltsausschuss den Titel „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ um 50 Millionen Euro erhöht, nachdem der Ansatz als Ergebnis der vorherigen Ausschussberatungen um 200 Millionen Euro von 935 Millionen Euro, wie im Regierungsentwurf geplant, auf 735 Millionen Euro gekürzt worden ist. Damit stehen nun 785 Millionen Euro zur Verfügung.

20 Millionen Euro sollen laut Haushaltsvorlage zur Abwicklung der Härtefallregelungen KMU (Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei Energiekosten) bereitgestellt werden.

Sicherung von Fachkräften

Der Mittelansatz zur Stärkung der Fachkräftesicherung soll 2024 höher ausfallen als von der Bundesregierung geplant. Es soll 980.000 Euro mehr im Bereich der beruflichen Bildungs- und Fortbildungseinrichtungen geben, eine Erhöhung auf 38 Millionen Euro.

Mit 25,38 Millionen Euro schlägt die Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen zu Buche, ein Plus von 5,86 Millionen Euro. Konkret sind zwei Programme genannt, das Projekt „Hand in Hand for international Talents“, das fortgeführt werden soll, und das Projekt „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“. Maßnahmen, um das Fachkräftepotenzial für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu heben, sollen statt 5,27 Millionen Euro nun 9,27 Millionen Euro bekommen.

Weitere Kürzungen des Haushaltsausschusses

Für die Innovation von persönlicher Schutzausrüstung im Rahmen der Pandemievorsorge stehen dagegen nur noch 14 Millionen Euro zur Verfügung, im Regierungsentwurf waren es noch 21 Millionen Euro. Schließlich soll die Plattform „Industrielle Bioökonomie“ nur noch 12,73 Millionen Euro statt 14,38 Millionen Euro erhalten.

Der Haushaltsausschuss hat zudem den Regierungsansatz für das EU-Projekt (IPCEI) „Cloud- und Datenverarbeitung“ von 155 Millionen Euro auf 146 Millionen Euro gekürzt. Die Ausgaben für die Lehrlingsunterweisung im Rahmen der beruflichen Bildung für den Mittelstand erhöhte der Ausschuss von 59,2 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro, die Ausgaben für entsprechende Fortbildungseinrichtungen von 37,02 auf 38 Millionen Euro. (mis/vom/hau/01.02.2024)

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EPL 11; Arbeit und Soziales

Der Bundestag hat am Freitag, 2. Februar 2024, in zweiter Beratung den Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigt. Das Plenum hat mir der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU und AfD den Entwurf gebilligt. Der Einzelplan 11 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7870020/7802) umfasst in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/861120/8661) Ausgaben von 175,68 Milliarden Euro, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats (2023: 166,23 Milliarden Euro). Die Einnahmen im Etat von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) sollen 2024 mit 1,84 Milliarden Euro niedriger ausfallen als 2023 (2,82 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 6,93 Milliarden Euro.

Während die Koalition in der Debatte die Unionsfraktion scharf für ihre „Arbeitsverweigerung“ anging und betonte, dass Arbeit auch mit dem neuen Bürgergeld immer den Unterschied mache, charakterisierte wiederum die CDU/CSU-Fraktion die Haushaltspolitik der Ampel-Regierung als Wunschkonzert. Die AfD bezeichnete die Migrationspolitik als Bedrohung für den Sozialstaat.

AfD: Die Migration ist ein Minusgeschäft

René Springer (AfD) sagte, der Sozialstaat sei in Gefahr, weil sich zum einen Arbeit nicht mehr lohne und zum anderen die „unkontrollierte Einwanderung“ für höhere Armutsquoten sorge. „Die Massenmigration ist ein Minusgeschäft, das unseren Sozialstaat instabiler macht.

Und auch ausländische Fachkräfte werden den Arbeitsmarkt und Sozialstaat nicht retten können.“ Anstatt Abschiebungen im großen Stil umzusetzen, wie es der Kanzler angekündigt habe, mache die Regierung „importierte Probleme“ zu unseren.

Regierung: Am Lohnabstand hat sich nichts geändert

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, sagte: „Der Sozialstaat ist kein Nice-to-have, sondern zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in diesem Land und ein Standortfaktor, weil er Stabilität garantiert.“ Der Minister verteidigte die Erhöhung des Mindestlohns, der mehr als zwei Millionen Beschäftigte aus dem Niedriglohnsektor herausgeholt habe: „Und wir gehen diesen Weg weiter! Wir wollen, dass Arbeit sich noch mehr lohnt. Nicht nur durch einen besseren Mindestlohn, sondern auch durch eine stärkere Tarifbindung.“

Ein entsprechendes Gesetz kündigte er für das Frühjahr an. Im Übrigen sei der Mindestlohn seit seiner Einführung stärker gestiegen als die Grundsicherung beziehungsweise das Bürgergeld. Deshalb habe sich auch der Lohnabstand nicht geändert und die Union solle endlich aufhören, das Gegenteil zu behaupten, kritisierte Heil.

Höherer Beitrag für das Bürgergeld-Bonus

Im Ergebnis der Haushaltsberatungen zum größten Einzeletat im Bundeshaushalt wurde der Beitrag für das Bürgergeld auf 26,5 Milliarden Euro erhöht. Noch im Herbst war gleichwohl eine Erhöhung des Regierungsansatzes von 24,3 Milliarden Euro auf 27,7 Milliarden Euro (plus 3,4 Milliarden Euro) geplant. Die jetzt vorgenommenen Kürzungen werden mit „Verbesserungen beim Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ begründet, die zu geringeren Ausgaben in Höhe von 500 Millionen Euro in 2024 führen sollen. Durch stärkere Sanktionen für „Totalverweigerer“ werden zudem Minderausgaben in Höhe von 150 Millionen Euro erwartet.

Gekürzt wird auch bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, und zwar um 50 Millionen Euro auf 4,15 Milliarden Euro. Dies soll durch die Streichung des Bürgergeldbonus gelingen. Bisher erhielten erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Bonus in Höhe von 75 Euro für jeden Monat der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.

Niedrigerer Zuschuss an die Rentenversicherung

Beschlossen wurde bei den Beratungen auch, den Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung um 245 Millionen Euro abzusenken. Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung steigt um 1,4 Milliarden auf 11,1 Milliarden Euro.

Die Mehrbedarfe sind laut Haushaltsausschuss vor allem in der sich deutlich eintrübenden wirtschaftlichen Entwicklung und den steigenden Arbeitslosenzahlen unter Berücksichtigung der Eckwerte aus der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober 2023 begründet.

Höhere Erstattungen für Grundsicherung im Alter

Erhöht werden auch die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie steigen um 1,4 Milliarden Euro auf 10,9 Milliarden Euro. Geringer fällt der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet aus. Die Absenkung um 61,31 Millionen Euro auf 12,02 Milliarden Euro erfolgt den Angaben zufolge aufgrund der Rentenschätzung vom Oktober 2023.

In den Etatberatungen hat der Haushaltsausschuss zudem eine Reduzierung der Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds um 120.000 Euro auf 129,4 Millionen Euro beschlossen. Diese Kürzung dient der Gegenfinanzierung der Aufstockung von Beiträgen an die Internationale Arbeitsorganisation ILO. (vom/hau/01.02.2024)

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EPL 01; 19 Justiz und Bundesverfassungsgericht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Februar 2024, den Etat des Bundesministeriums der Justiz (Einzelplan 07) und den Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) in zweiter Beratung gebilligt. Der Einzelplan 07 umfasst wie im Regierungsentwurf Ausgaben von 1,03 Milliarden Euro (2023: 1,01 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 78,99 Millionen Euro. Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen.

Für den Einzelplan 07 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/780020/7802) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/860720/8661) votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD sowie fraktionslose Abgeordnete stimmten dagegen. Den Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) nahm das Parlament einstimmig an.

AfD fordert Neuwahlen

Für die AfD-Fraktion warf Dr. Michael Espendiller Justizminister Buschmann vor, nicht genug für den Bürokratieabbau zu tun. Von dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV würde es noch 13 weitere benötigen, nur „um ihre Ampelbürokratie wieder loszuwerden“, sagte Espendiller. „Statt unsere Wirtschaft zu retten, befasst sich der Minister lieber mit linksgrünen Ideologieprojekten und der Beerdigung unserer Meinungsfreiheit“, meinte der Abgeordnete.

Espendiller forderte einen „Befreiungsschlag“, um aus dem „Dschungel von Bürokratie und Ausgaben“, in dem Deutschland ersticke, herauszukommen. Die Bundesregierung solle daher den Weg für Neuwahlen frei machen, forderte der Haushaltspolitiker.

Einnahmen nachgeordneter Behörden

Bundesjustizminister Buschmann kann 2024 mit Einnahmen von 666,08 Millionen Euro rechnen (2023: 640,23 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu fast zwei Dritteln selbst. Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, das Einnahmen von 472 Millionen Euro (2023: 457 Millionen Euro) erwartet, und zwar vor allem Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 252,82 Millionen Euro (2023: 252,734 Millionen Euro).

Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 99,39 Millionen Euro (2023: 99,81 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 154,21 Millionen Euro (2023: 139,21 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen.

Bundesgerichte und Generalbundesanwalt

Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 54,86 Millionen Euro eingestellt (2023: 54,76 Millionen Euro), für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 58,24 Millionen Euro (2023: 65,38 Millionen Euro) und für das Bundesverwaltungsgericht 25,04 Millionen Euro (2023: 24,74 Millionen Euro).

Der Bundesfinanzhof in München erhält 19,92 Millionen Euro (2023: 18,72 Millionen Euro), das ebenfalls in München befindliche Bundespatentgericht 15,98 Millionen Euro (2023: 15,28 Millionen Euro).

Beschlüsse des Haushaltsausschusses

In den Etatberatungen beschloss der Haushaltsausschuss, einen Zuschuss von 600.000 Euro für „Hate Aid“ einzustellen. Damit soll das Projekt „Digitale Gewalt in einem volatilen Bereich“ unterstützt werden und die Arbeit der Organisation weiter digitalisiert werden. Im Regierungsentwurf war keine Förderung von „Hate Aid“ vorgesehen.

Der Ausschuss erhöhte zudem den Zuschuss an die Stiftung Datenschutz um 110.000 Euro auf 1,11 Millionen Euro. Damit soll die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden. Zur Unterstützung der Arbeit des beim Justizministerium angesiedelten Nationalen Normenkontrollrates werden ferner zusätzliche 210.000 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt. Zur Gegenfinanzierung wurde bei der Verwaltungskostenerstattung an die Länder gekürzt und die Globale Minderausgabe im Etat erhöht.

Etat des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) kann 2024 41,31 Millionen Euro ausgeben (2023: 40,47 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen wie 2023 40.000 Euro betragen. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 627.000 Euro. (scr/vom/01.02.2024)

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II Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 1. Februar 2023, den Neuzuschnitt von Wahlkreisen in Sachsen-Anhalt und Bayern beschlossen. Die Abgeordneten haben namentlich mit 381 Stimmen gegen 276 Stimmen bei zwölf Enthaltungen für die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern votiert. Dazu lag dem Plenum ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/8867) vor. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/10178).

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspricht. Danach soll die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden.

Im Gegenzug soll in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht. Danach liegt die Bevölkerungszahl der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land und Ostallgäu um jeweils mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt aller Wahlkreise, was laut Bundeswahlgesetz eine Neuabgrenzung zwingend erforderlich macht. Der neu zu bildende Wahlkreis soll nach dem Willen der drei Fraktionen den Namen „Memmingen – Unterallgäu“ erhalten.

Neben der Anpassung der Wahlkreise zur Berücksichtigung der Entwicklung der Bevölkerungsverteilung wollen die Koalitionsfraktionen mit der Vorlage zudem die Beschreibung von Wahlkreisen anpassen. Diese sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern nicht mehr zutreffend. (vom/sto/01.02.2024)