Sitzungswoche
Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt
9. November 2022 (65. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Bundesumweltministerium
Die Moorschutzstrategie der Bundesregierung sieht vor, trockengelegte Moore wieder zu vernässen und sie langfristig klimaverträglich zu nutzen. Darauf hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 9. November 2022, hingewiesen. Das Bundeskabinett hatte die Strategie am selben Tag verabschiedet. Moore seien für 7,5 Prozent der Kohlendioxidemissionen verantwortlich, sagte die Ministerin. Für entwässerte, derzeit land- und forstwirtschaftlich genutzte Moorböden stünden im Rahmen des Bundesprogramms Natürlicher Klimaschutz finanzielle Anreize für freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen zur Verfügung.
Lemke erinnerte angesichts des Jahrestages des Mauerfalls an die Umweltbewegung in der DDR. Viele hätten sich für saubere Luft und gegen den Braunkohletagebau eingesetzt. Ihr Impuls aus der Wendezeit sei heute überall im Land zu spüren.
Streckbetrieb von Atomkraftwerken
Der CDU-Abgeordnete Steffen Bilger sprach einen Prüfvermerk des Umweltministeriums vom 7. März 2022 hinsichtlich eines Weiterbetriebes von Atomkraftwerken aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine an. Unterlagen würden belegen, so Bilger, dass der Vermerk nicht fachlich, sondern politisch erstellt worden sei. Er wollte wissen, weshalb die Strompreisentwicklung keine Rolle gespielt habe.
Lemke wies die „Vorwürfe auf das Entschiedenste“ zurück. Sie habe um Informationen über einen potenziellen Weiterbetrieb gebeten. Die Diskussion über eine Laufzeitverlängerung habe im politischen Raum bereits vorher begonnen. Es sei ihre Pflicht, so die Ministerin, abzuwägen, was die Bedingungen seien und was dagegen spräche. Wochenlang seien nukleare Sicherheit, für die sie zuständig sei, und Energiesicherheit abgewogen worden. In die Abwägung seien alle Informationen eingeflossen, den Vorwurf von Intransparenz und „Vertuschen“ weise sie zurück. Bereits im März habe sie mit den Kraftwerksbetreibern gesprochen, um deren Expertise miteinzubeziehen, so Lemke auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Dr. Rainer Kraft.
Dem SPD-Abgeordneten Carsten Träger versicherte sie, die Bundesregierung werde das Thema globaler Gesundheit („One-health-Ansatz“) in Montreal adressieren. Schon heute seien Hitzewellen verstärkt eine Todesursache bei vulnerablen Gruppen.
Klimaschutzkonferenz und Artenschutzkonferenz
Steffi Lemke kündigte an, zur laufenden Weltklimaschutzkonferenz in Ägypten zu reisen, was den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner nach dem CO2-Ausstoß der Reise fragen ließ. Die internationalen Konferenzen seien sinnvoll, trotz des negativen Klimabeitrags, entgegnete die Ministerin. Internationale Verständigung sei notwendig, wenn die Menschheit überleben wolle. Sie richtete den Blick auf die im Dezember anstehende Weltnaturschutzkonferenz im kanadischen Montreal.
Wolf und Weidetierhaltung
Der AfD-Abgeordnete Andreas Bleck und andere thematisierten das Ausmaß der Wolfspopulation und deren Nachteile für die Weidetierhalter. Lemke sagte, das Töten von Wölfen sei bereits erlaubt, wenn nachweislich Weidetiere gerissen worden sind. Sie nehme die Sorgen der Weidetierhalter ernst und habe sich dafür eingesetzt, dass diese eine Prämie erhalten. Der Herdenschutz vor Ort sollte ernst genommen werden, bekräftigte die Ministerin. Dem CDU-Abgeordneten Klaus Mack hielt sie entgegen, der Wolf sei streng geschützt. Man werde den Schutz von Großtieren in Afrika nicht einfordern können, „wenn wird den Wolf nicht weiterhin schützen“.
Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues hat es die Union zu verantworten, dass die Weidetierhaltung zurückgegangen ist. Den Wolf dafür verantwortlich zu machen, sei populistisch. Lemke räumte ein, dass die ökonomische Situation der Weidetierhalter prekär sei, die Weidetierprämie bleibe daher ein wichtiges Element, um die ökonomische Basis zu erhalten und die Wanderschäferei zu unterstützen. Sie widersprach auch dem AfD-Abgeordneten Kraft, der behauptete, den Schafhaltern bleibe nur der Weg in die Illegalität und die Wölfe zu schießen. Es sei falsch, dass die Regierung zur Wilderei treibe: „Es muss möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Herdenschutz betrieben wird.“ (vom/09.11.2022)
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TOP 2 Fragestunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 9. November 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/4276), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen
23 der insgesamt 56 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 16 Fragen, Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 15 Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).
19 Fragen und damit ein Drittel aller Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Inneres und Heimat. Elf Fragen sollte das Auswärtige Amt beantworten, sieben Fragen das Bundesministerium für Gesundheit. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurden Antworten auf vier Fragen verlangt. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft befassen. Zwei Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen sollten sich zu jeweils einer Frage äußern.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise erkundigte sich der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Josef Oster beim Bundesinnenministerium, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zwischenzeitlich zu den Hintergründen der mutmaßlichen Sabotageakte auf die Deutsche Bahn AG am 8. Oktober 2022 erlangt hat.
Der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft fragte das Auswärtige Amt, welche Kernaspekte der „sogenannten feministischen Außenpolitik“ der Bundesrepublik Deutschland die Bundesregierung aktuell gegenüber der Islamischen Republik Iran verwirklicht sieht.
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TOP 3 Novellierung des Atomgesetzes
Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. November 2022, erstmals über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für die Novellierung des Atomgesetzes (20/4217) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Schon am Freitag, 11. November 2022, soll über die Vorlage abgestimmt werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten.
Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, dem sogenannten Stresstest, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit. (hau/09.11.2022)
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TOP 5 Novellierung des Atomgesetzes
Politische Bildung, Prävention und entschlossene Arbeit der Sicherheitsbehörden seien Eckpunkte bei der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland, erklärte die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser (SPD), am Mittwoch, 9. November 2022, im Bundestag. Sie verwies auf die eingeleitete nationale Strategie der Bundesregierung. Zudem werde noch in diesem Jahr das Demokratieförderungsgesetz auf den Weg gebracht. Es beinhalte auch verlässliche Unterstützung für den Kampf gegen den Antisemitismus.
So lautete denn auch die Überschrift der vereinbarten Debatte: „Antisemitismus bekämpfen – Erinnern heißt handeln“. Das Parlament wollte damit an die Reichspogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 erinnern. Damals war es zu vom nationalsozialistischen Regime organisierten und gelenkten Gewaltmaßnahmen gegen Juden in Deutschland und Österreich gekommen.
Ministerin Faeser: Antisemitismus bedroht alle
Faeser verwies auf eine Zunahme des Antisemitismus gerade auch seit Beginn der Corona-Pandemie, wobei den Worten auch Taten folgten, wie beim Anschlag auf die Synagoge in Halle. Sie schäme sich dafür, dass jüdische Schulen und Kindergärten polizeilich bewacht werden müssten.
Antisemitismus bedrohe alle, sei Feind der Jüdinnen und Juden und auch aller Demokratinnen und Demokraten. Für den Kampf gegen den Antisemitismus seien aktives Handeln des Rechtsstaats und eine herausragende Erinnerungskultur vonnöten.
AfD: Zunahme von Antisemitismus seit 2015
Beatrix von Storch (AfD) sagte, seit der Flüchtlingswelle 2015 habe der Antisemitismus in Deutschland zugenommen. Die gegenteilige Tendenz sei in Ungarn zu verzeichnen. Innerhalb der Klimaaktivisten machte sie eine Zunahme von Antisemitismus aus.
Die AfD wolle Judenhasser und Islamisten abschieben und keine mehr hereinlassen. Hassmoscheen wolle sie schließen und die Auslandsfinanzierung von Moscheen unterbinden.
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TOP 6 Unterstützung der Protestbewegng im Iran
Zur aktuellen Situation im Iran hat der Bundestag am Mittwoch, 9. November 2022, debattiert. Grundlage dafür war ein von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegter Antrag mit dem Titel „Protestbewegung im Iran unterstützen, Druck auf das Regime in Teheran erhöhen“ (20/4329). Die Vorlage wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von AfD und Linken angenommen.
Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der Linksfraktion (20/4339), der Solidarität mit den Protesten im Iran forderte. Demnach sollten Verfolgte aufgenommen und Abschiebungen gestoppt werden. Gegen den Antrag stimmen alle übrigen Fraktionen.
Antrag der Koalition
Die Koalitionsfraktionen wollen zur Unterstützung der Protestbewegung im Iran den Druck auf das Regime in Teheran erhöhen. „Die seit Wochen andauernden Straßenproteste in der Islamischen Republik Iran haben sich zur größten Herausforderung des menschenverachtenden iranischen Regimes seit dem Aufstand gegen die Präsidentschaftswahl 2009 ausgeweitet“, schreiben die Abgeordneten. Entzündet habe sich die Wut in der Bevölkerung am 16. September 2022 durch den Tod der 22-jährigen Mahsa Jina Amini nach Verhaftung durch die umstrittene Sittenpolizei, die sie wegen eines „nicht korrekt“ sitzenden Kopftuchs festgenommen hatte. Aminis Tod sei Teil der systematischen Verletzung von Menschen- und Bürgerrechten im Iran seit mehr als vier Jahrzehnten, wo zudem Frauen und Minderheiten besonders diskriminiert und unterdrückt würden.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „den bereits erhöhten politischen und diplomatischen Druck auf das Regime in Teheran aufrecht zu erhalten, insbesondere durch die Verhandlungen über die Iran-Menschenrechts-Resolution im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung und im VN-Menschenrechtsrat, wo sich die Bundesregierung für eine Sondersitzung zur Menschenrechtslage im Iran und für eine Verlängerung des Mandats des VN-Sonderberichterstatters zum Iran einsetzen soll“. Außerdem sollen weitere Sanktionen auf EU-Ebene für Verantwortliche für das gewaltsame Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende vorbereitet, der Kreis der Visa-Sperren gegen Verantwortliche ausgeweitet und die Verschärfungen von Sanktionen auch beim Handel und bei den Finanzbeziehungen geprüft werden. Weitere Forderungen zielen auf die Unterstützung von NGOs, die Beweismaterial gegen Verantwortliche staatlicher Gewalt und Willkür dokumentieren sowie den Schutz demokratischer Oppositioneller aus dem Iran und besonders gefährdeter Iranerinnen und Iraner aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft in Deutschland. Geprüft werden solle in diesem Zusammenhang auch, ob und wie das „Islamische Zentrum Hamburg“ als „Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in Deutschland“ geschlossen werden könne.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Fraktion Die Linke alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, „damit Menschen, die vor dem iranischen Regime fliehen müssen, eine sichere Einreise in die EU beziehungsweise nach Deutschland ermöglicht und ihnen unkompliziert Schutz gewährt wird“. In ihrem Antrag (20/4339) forderte die Fraktion die Bundesregierung zugleich auf, sich gegenüber den Bundesländern für eine generelle Aussetzung der Abschiebungen nach Iran einzusetzen.
Auch sollte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der Vorlage zufolge gegenüber den Bundesländern ihr Einvernehmen erklären, dass geduldeten Iranern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Zudem drang die Fraktion darauf, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) anzuweisen, ablehnende Bescheide in Bezug auf das Herkunftsland Iran mit Blick auf die aktuelle Entwicklung erneut zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern, soweit Rechtsmittel gegen diese Bescheide anhängig sind.
Ferner wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, bessere Schutzmaßnahmen für gefährdete Exil-Iraner zu treffen und eine Anlaufstelle zu schaffen, an die sich vom iranischen Regime in Deutschland bedrohte Personen wenden können. Auf internationaler Ebene sollte sich die Bundesregierung laut Vorlage für die Einrichtung einer UN-Untersuchungskommission einsetzen, „um die Verbrechen von Mitarbeitern iranischer Behörden bei der Niederschlagung der friedlichen Proteste zu dokumentieren, aufzuklären und Verantwortliche zu benennen“. Des Weiteren sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dafür sorgen, „dass Deutschland kein sicherer Hafen für Personen ist, die für Verbrechen bei der Niederschlagung der friedlichen Proteste und die vielen Toten verantwortlich sind“. (aw/sto/hau/09.11.2022)
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AfD TOP 35 Mittelstandspolitik
Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Der Mittelstand ist systemrelevant – Regierungspolitik angesichts aktueller Krisen pragmatisch gestalten und die wirklichen Probleme angehen“ (20/4305) stand am Mittwoch, 9. November 2022, auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag an den federführenden Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der AfD
Eine Umorientierung weg von „einer Klientelpolitik im Interesse von Großunternehmen und Großbanken“ hin zur „Entlastung des Mittelstands und der Mittelschicht“ fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Die Wirtschafts- und Ordnungspolitik sei dahingehend zu priorisieren, dass die deutsche Industrie und „damit im wesentlichen der deutsche Mittelstand“ von den hohen Energiepreisen entlastet werde.
Die Abgeordneten fordern unter anderem die Aufhebung aller Corona-Auflagen durch einen entsprechenden Gesetzentwurf sowie „angemessene Entschädigungen für Leidtragende der Corona-Maßnahmen und der Covid-19-Impfungen“. Weiter sollen abgelehnte Asylbewerber schneller abgeschoben und „die illegale Migration nach Deutschland mit allen nationalstaatlichen Mitteln verhindert werden, um die deutschen Sozialsysteme und die deutsche Gesellschaft zu entlasten.“ Gefordert wird weiter, bürokratische Hürden und Erfüllungsaufwendungen für Unternehmen abzubauen, „die mittelstandsschädigenden Bestandteile des Steuersystems zu beseitigen“ sowie eine Ausbildungsoffensive zu starten, deren Ziel es ist, „der einseitigen Akademisierung entgegenzuwirken“. (emu/hau/09.11.2022)
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AfD TOP 9 Bürgergeldgesetz
Nach einem heftigen Schlagabtausch hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürgergeld-Gesetz (20/3873; 20/4360) verabschiedet. In der namentlichen Abstimmung votierten 385 Abgeordnete für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung, 261 stimmten dagegen und 33 Parlamentarier enthielten sich. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/4360) und ein Bericht des Haushaltsauschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/4372) zugrunde.
Während die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP der CDU/CSU-Fraktion vorwarfen, mit ihrer Kritik die Grenze üblicher und auch berechtigter Oppositionskritik überschritten zu haben und „Fake News“ zu Sanktionen und Schonvermögen zu verbreiten, kritisierten Union und AfD die Regierung scharf genau wegen dieser Punkte. Die Linke warf der Regierung vor, Hartz IV mit dem Bürgergeld nicht zu überwinden, es bleibe Armut per Gesetz.
Mehrere Oppositionsanträge abgelehnt
Mehrere Oppositionsanträge zu diesem Themenkomplex fanden hingegen keine Mehrheit im Parlament: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen – Einführung von Bürgerarbeit“ (20/3943) wurde gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt.
Ebenfalls mit den Stimmen aller Fraktionen außer den Antragstellern zurückgewiesen wurden zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen“ (20/3901) und „Sanktionen abschaffen – Keine Kürzungen am Existenzminimum vornehmen“ (20/4055). Über einen weiteren Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Regelsätze spürbar erhöhen – 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut“ (20/4053) stimmten die Abgeordneten namentlich ab: 35 Parlamentarier votierten für die Vorlage, 641 dagegen, es gab eine Enthaltung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit ihrem Bürgergeld-Gesetz, nach Koalitionsaussagen die größte sozialpolitische Reform seit vielen Jahren, möchte die Ampel-Regierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Hartz IV hinter sich lassen“. Geplant sind unter anderem eine „Kooperation auf Augenhöhe“ zwischen Arbeitssuchenden und Jobcenter-Mitarbeitern, die Einführung einer zweijährigen Karenzzeit, in der das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden, die Stärkung von Weiterbildung durch finanzielle Anreize. Außerdem soll der Soziale Arbeitsmarkt verstetigt und Sanktionen deutlich abgemildert werden.
Die monatlichen Regelleistungen werden um einen Inflationsausgleich (plus 53 Euro) deutlich angehoben. Abgeschafft werden soll auch der „Vermittlungsvorrang in Arbeit“. Stattdessen sollen Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll jenen Leistungsberechtigten helfen, „die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen“.
Änderungen am Gesetzentwurf
Nachträglich geändert wurden unter anderem Regelungen zur Erstattung der Heizkosten während der Karenzzeit von zwei Jahren zu Beginn des Bürgergeldbezugs: Diese werden nun nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in angemessener Höhe anerkannt. Künftig sollen Leistungsberechtigte nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet, es ist eine Selbstauskunft nötig. Das begleitende Coaching für langzeitarbeitslose Menschen nach Start einer Arbeitsaufnahme wird auf neun Monate erweitert und auf junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, ausgeweitet.
Die Hinzuverdienstregeln für Schüler und Studierende werden angepasst: Bis zu drei Monate nach Schulabschluss sollen die großzügigeren Regeln für Minijob-Verdienste nun gelten, außerdem werden die Freibeträge dynamisiert. Von den Änderungen beim Vermittlungsvorrang sollen nicht nur berufsbezogene Weiterbildungen, sondern berufliche Weiterbildungen allgemein betroffen sein. Die Koalitionsfraktionen hatten über den Änderungsantrag hinaus in zahlreichen Protokollerklärungen Formulierungen für Nachbesserungen bei Durchführungsfragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert.
Minister: Dauerhafte Arbeit statt Hilfstätigkeiten
In der Debatte verteidigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Bürgergeld: „Wir schaffen die Chance, dass Menschen nicht in Hilfstätigkeiten vermittelt werden müssen, sondern einen dauerhaften Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen. Wir bauen überflüssige Bürokratie in den Jobcentern ab, damit diese sich wieder auf das Wesentliche, Vermittlung und Beratung, konzentrieren können.“
Der Union warf er unlogisches Argumentieren vor, wenn sie einerseits behaupte, Arbeit lohne sich wegen des Bürgergeldes nicht mehr, gleichzeitig aber nur die Regelsätze erhöhen wolle.
Kritik des Bundesrates am Bürgergeld
Der Bundesrat hatte die Pläne der Bundesregierung in seiner Ende Oktober beschlossenen Stellungnahme (20/4226) als unzureichend kritisiert. Darin heißt es unter anderem, im Gesetzentwurf sei die große Gruppe der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die über Einkommen verfügt und deren Sozialleistungen deshalb teilweise reduziert werden, nur unzureichend berücksichtigt worden. „Der Schnellschuss zur Anpassung der Hinzuverdienstregelung bei Erwerbseinkommen von 520 Euro bis 1.000 Euro wirkt dabei wenig durchdacht und wird weder den betroffenen Leistungsbeziehenden noch dem Anliegen der Länder gerecht“, so die Länderkammer. Um erwerbsfähige Leistungsbeziehende dauerhaft und nachhaltig aus dem SGB II-Leistungsbezug zu führen, müssten die Regelungen zum Hinzuverdienst umfassend gemäß den Eckpunkten der Länder auf den Prüfstand gestellt werden. Außerdem wollen die Länder an einer Beteiligung bei der Umsetzung der Änderungen der Anpassungsregelungen für die Einkommensanrechnung durch den Bund festhalten.
In ihrer Stellungnahme kritisierten sie darüber hinaus die Regelungen zur Freistellung der Altersvorsorge bei der Vermögensanrechnung und zur Karenzzeit. Eine zwingende Festlegung als Altersvorsorge solle weiterhin Voraussetzung für die Berücksichtigung als Schonvermögen sein, heißt es darin. Daher solle an der bestehenden gesetzlichen Regelung in vereinfachter Form festgehalten werden, zumal damit sichergestellt sei, dass es sich um Versicherungsverträge handelt, die tatsächlich der Altersvorsorge dienen. Es müsse ferner gesetzgeberisch sichergestellt werden, dass die Einführung der zeitlich begrenzten Karenzzeit nicht zu einer dauerhaften Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe führt, weil die Träger während der Karenzzeit die Zusicherung ohne Prüfung der Bedarfe erteilen müssen, so der Bundesrat.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte eine aktivierende Grundsicherung in Form einer sogenannten Bürgerarbeit. In ihrem Antrag schrieb sie: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um wieder auf die Beine zu kommen. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld) für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden geknüpft werden, soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht.
Außerdem sollte eine „Sachleistungs-Debitkarte“ für volljährige erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger eingeführt werden, mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der „Bürgerarbeit“ – unbar über die Debitkarte erfolgt. Die Erreichbarkeit für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher soll „unmissverständlich so geregelt werden, dass die Leistungsbezieher sich grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich im Inland aufzuhalten haben“, forderte die AfD-Fraktion.
AfD nennt Bürgergeld „Beleidigung des Sozialstaats“
Norbert Kleinwächter (AfD) befürwortete wie alle Abgeordneten die Regelsatzerhöhung, ansonsten ließ er aber kein gutes Haar am Bürgergeld. „Es hilft nicht denen, die arbeiten und Leistung zeigen wollen, sondern jenen, die nicht arbeiten wollen.“
Ein Risiko müsse ein Bürgergeld-Bezieher nicht eingehen, kritisierte er und meinte damit vor allem die großzügigeren Regeln zum Schonvermögen in der Karenzzeit und die veränderte Sanktionspraxis. Das gesellschaftliche Grundprinzip des Geben und Nehmens werde ausgehebelt, deshalb sei das Bürgergeld „eine Beleidigung des Sozialstaats“.
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ZP4 Straßenblockierer und Museumsrandalierer
Die Forderung von CDU/CSU nach einer härteren Gangart gegen Klima-Aktivisten wird von den meisten anderen Fraktionen abgelehnt. Abgeordnete der Regierungskoalition warfen der Unionsfraktion in der ersten Lesung des Antrags „Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und Kulturgüter vor radikalem Protest schützen“ (20/4310) am Donnerstag, 10.November 2022, vor, sich profilieren zu wollen und zu ignorieren, dass der Rechtsstaat sehr wohl in der Lage sei sich gegen Straftaten zu schützen. Die Vorlage wurde im Anschluss der Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
SPD, Grüne und FDP verurteilten in der Debatte übereinstimmend die Aktionen der Klimaschützer und Klimaschützerinnen auf Straßen und in Museen, betonten aber, dass es Sache der Richter und Richterinnen und nicht der Politik sei, darüber zu urteilen. Die Linke nahm die Aktivisten und Aktivistinnen in Schutz, während die AfD die im Antrag vorgesehenen Strafverschärfungen als nicht zielführend kritisierte.
AfD: „Letzte Generation“ begeht gezielten Rechtsbruch
Thomas Seitz (AfD) beschuldigte die „Letzte Generation“ des gezielten Rechtsbruchs. Es gehe nicht um zivilen Ungehorsam. Die „grüne RAF“ sei „mitten in der Entstehung“. Angesichts des zunehmenden Extremismus brauche es dringend ein Verbot dieser Organisation. Der vorliegende Antrag helfe bei der Bekämpfung der Klima-Extremisten definitiv nicht. Handwerklich schlechter gehe es kaum.
„Wenn schon Populismus, dann bitte doch richtig“, sagte Seitz. Es handele sich um wenig durchdachte Überlegungen, die nicht zielführend seien. Eigentlich müsse man über einen Verbrechenstatbestand nachdenken, um wirklich abzuschrecken.
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ZP 14 Aktuelle Stunde – Deutschlands strategische Souveränität – neue Chinastrategie
Über die Abhängigkeiten kritischer Infrastrukturen in Deutschland von China und eine Neujustierung der Beziehungen mit dem Wettbewerber und, laut EU-Definition, „systemischen Rivalen“ hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, in einer Aktuellen Stunde debattiert: Diese war auf Verlangen der Unionsfraktion mit dem Titel „Deutschlands strategische Souveränität – neue Chinastrategie“ auf die Tagesordnung gesetzt worden.
Union: Regierung hat keine Position zu China
Dr. Johann David Wadephul (CDU/CSU) kritisierte, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit seiner Reise nach Peking vergangene Woche dem Anspruch einer europäisch und transatlantisch abgestimmten und kohärenten Chinapolitik in keiner Weise gerecht geworden sei. Nicht einmal auf die europäische Position, dass China den russischen Krieg gegen die Ukraine weder dulden noch gar fördern dürfe, habe Scholz aufmerksam gemacht.
Die Bundesregierung lasse nicht erkennen, was ihre gemeinsame Position gegenüber China ist, sagte Wadephul. Stattdessen kritisiere Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) den eigenen Bundeskanzler aus dem Ausland heraus: Es sei gute Sitte, dass noch nicht mal die Opposition das tue. Die Regierung erlaube sich „Zänkereien“, die zum „außenpolitischen Fremdschämen“ seien.
SPD lobt Chinabesuch des Kanzlers
Michael Müller (SPD) entgegnete, dass Scholz in Peking die deutsche Position in Sachen Menschenrechte deutlich gemacht habe, „deutlicher“ als in 16 Jahren Kanzlerschaft Angela Merkels (CDU). Die SPD brauche hier auch keine Nachhilfe von der Union: Das Lieferkettengesetz, das Menschenrechtsstandards in den Blick nehme, habe man gegen die Blockade der Union durchsetzen müssen.
Dass Chinas Staatschef Xi Jinping russische Atomwaffendrohungen so klar zurückgewiesen habe, sei ein Ergebnis des Scholz-Besuchs. Diese Abgrenzung gegenüber Russland sei eine „neue Qualität“, die man nicht kleinreden solle.
AfD: China nicht zum Feind erkiesen
Petr Bystron (AfD) sagte, dass es keinen Grund für Deutschland gebe, wie die USA China zum Feind zu erkiesen und als Bedrohung aufzubauen. China sei Deutschlands größter Handelspartner: „Wir brauchen den Handel, wir brauchen den Austausch.“
Deutsche Unternehmen wie Hapag Lloyd und Fraport hätten Hafen- beziehungsweise Flughafenbeteiligungen auf der ganzen Welt, sagte Bystron mit Blick auf den viel diskutierten Einstieg des chinesischen Staatsunternehmens Cosco bei einem Hamburger Hafenterminal. „Was wir im Ausland in Anspruch nehmen, das müssen wir unseren Partner hier in Deutschland auch ermöglichen.“
Grüne: Fehler mit Russland nicht wiederholen
Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) warnte davor, den gleichen Fehler wie in der „alten Russlandpolitik“ Deutschlands noch einmal zu machen, Abhängigkeiten zu vergrößern und gleichzeitig Alarmsignale in den Wind zu schlagen.
Wenn ein Staat wie China, der nicht in seiner Sicherheit gefährdet sei, immens militärisch aufrüste und seine Nachbarn bedrohe, dann tue er dies nicht mit einem friedlichen Ziel. Dass die Außenministerin eine neue Chinastrategie ausarbeite, die Schluss mache mit „Merkel-Business as usual“, sei Ausdruck von „kluger Weitsicht“.
Linke: Kritische Infrastruktur in öffentliche Hand
Amira Mohamed Ali (Die Linke) warf der Außenministerin hingegen vor, gegenüber China verbal in die „Mottenkiste des Kalten Krieges zu greifen“. Die umfassenden Menschenrechtsverletzungen in China seien seit Jahren bekannt. Wer strikte Abschottung wolle, begebe sich auf einen gefährlichen Kurs, an dessen Ende ein Machtblock stehe, der von China über Indien, Russland und den Iran reiche.
Es sei richtig, kritische Infrastruktur nicht an chinesische Firmen zu verkaufen, sagte Ali. „Sie gehört allerdings gar nicht verkauft, sondern in öffentliche Hand.“
FDP wirbt für „China-Stresstest“
Johannes Vogel (FDP) warf der Union eine „bisschen Chuzpe“ vor: Sie sei vor wenigen Jahren erst mit „brutalem“ Druck dazu zu bewegen gewesen, ein chinesisches Unternehmen wie Huawei „aus dem Kern unseres Mobilfunknetzes“ herauszuhalten.
Vogel warb für einen „China-Stresstest“, mit dem ermittelt werde, wo Abhängigkeiten von China bei der sicherheitsrelevanten Infrastruktur bestehen, um diese abzubauen und zu vermeiden. Begleitet werden müsse dieser Prozess von einer noch engeren Zusammenarbeit und Freihandelsinitiativen mit „marktwirtschaftlichen Demokratien“. (ahe/10.11.2022)
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TOP 14 Wohngeld-Plus-Gesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Ein dazu von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf „zur Erhöhung des Wohngeldes“ (20/3936) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/4356) sowie ein Bericht des Haushaltsauschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/4375) vor. Eine gleichlautende Vorlage der Bundesregierung (20/4230) wurde vom Bundestag einstimmig für erledigt erklärt. Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag der Linksfraktion (20/4365) wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Keine Mehrheit fanden zudem zwei Entschließungsanträge, die die Union (20/4366) und die Linke (20/4367) zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatten.
Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG, 20/3172) angenommen. Für den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung votierten SPD, Grüne und FDP gegen die Stimmen von Union und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion. Zwei zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsanträge der CDU/CSU (20/4385) und der AfD (20/4386) wurden mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen fanden vier Anträge der Fraktion Die Linke zum CO2-Preis (20/1329), für einen Mietenstopp (20/2685), gegen Indexmietverträge (20/2687) und für ein Kündigungsmoratorium (20/4054). Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/4383) und des Rechtsausschusses (20/4370).
Stärkere Unterstützung bei steigenden Wohnkosten
Ab dem 1. Januar 2023 sollen Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützt werden. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abzufedern, soll die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes drei Komponenten enthalten: erstens die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll, zweitens die Einführung einer Klimakomponente und drittens eine Anpassung der Wohngeldformel.
Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.
Änderung im Ausschuss
Damit die Hilfe auch bei den Menschen ankomme, die sie benötigten, haben die Koalitionsfraktionen die Vorschläge der Sachverständigen nach der Anhörung des Ausschusses zur Wohngeldnovelle am 7. November 2022 geprüft und im parlamentarischen Verfahren aufgenommen. Es gelte, die für die Bearbeitung zuständigen Wohngeldstellen zu entlasten, ohne die Zielgenauigkeit des Instrument zu gefährden.
Ein entsprechender Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, für den der Ausschuss gegen die Stimmen der Unionsfraktion votierte, sieht nun unter anderem die Einführung von Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor. Auch sollen die Effekte der neuen, dauerhaften Komponenten für Heizkosten und Klima nach zwei Jahren evaluiert werden.
Aufteilung der Kohlendioxidkosten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3172) zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten vorgelegt. Dieser sieht vor, die Kosten künftig abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes zu verteilen. So soll auf Vermieterseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden, auf Seite der Mieterinnen und Mieter ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten.
Konkret sieht das Gesetz ein Stufenmodell für die Aufteilung vor. Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden. Die Aufteilung werde dazu führen, dass Vermieter zukünftig mit einem Anteil an den Kohlendioxidkosten belastet werden können, betont die Bundesregierung. Bisher fallen für die betroffenen Wohngebäude Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden.
Die Regelungen sollen unbefristet gelten, spätestens zum Ablauf der Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Ende 2025 um ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude ergänzt und bis zum 30. September 2026 evaluiert werden, heißt es in der Vorlage. Die erforderliche Datengrundlage soll bis zum Ende des Jahres 2024 erarbeitet werden.
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TOP 22 Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum
„Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (20/4320), der am Donnerstag, 10. November 2022, im Bundestag beraten und anschließend an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde.
Antrag der AfD
Das Bundesministerium der Finanzen soll alles Mögliche unternehmen, damit zügig und vollständig die Erstattungen aus allen Cum-Ex-Verfahren und Cum-Cum-Verfahren durch die Länderfinanzbehörden geltend gemacht werden. Nach Ansicht der Fraktion wird mit Blick auf die Steuerskandale um Cum-Ex und Cum-Cum zu wenig getan, um die illegal verlorengegangene Steuergelder zurückzuholen.
Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Debatten um Bundeskanzler Olaf Scholz und die Hamburger Warburg-Bank sieht die AfD-Fraktion die Bundesregierung in der gesteigerten Pflicht, mit den Ländern schnellstens ein Zeichen zu setzen und die Rückforderungen bei Cum-Ex und Cum-Cum endlich zu forcieren und mit dem notwendigen Druck die verlorenen Steuern zurückzuholen. (hle/10.11.2022)
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11. November 2022 (67. Sitzung)
TOP 32 Änderung Atomgesetz
Der Bundestag hat am Freitag, 11. November 2022, die Laufzeiten für die letzten drei aktiven Atomkraftwerke in Deutschland – Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 – um dreieinhalb Monate bis zum 15. April 2023 verlängert. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Atomgesetzes (20/4217) stimmten von den 661 Parlamentariern, die an der namentlichen Abstimmung teilnahmen, 375 Abgeordnete. 216 votierten dagegen, 70 enthielten sich der Stimme. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/4357, 20/4423) zugrunde.
Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatte (20/4369). Die Antragsteller kritisierten die Pläne der Regierung als „Scheinlösung“ und forderten unter anderem, den Betrieb der Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 und Emsland bis Ende 2024 zu verlängern. Die Vorlage wurde gegen die Stimmen von Union und AfD abgelehnt. Auch drei weitere Initiativen zur Laufzeit der Atomkraftwerke in Deutschland – ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion (20/3488) sowie zwei Anträge der AfD (20/32, 20/4062) – wies das Parlament zurück.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten.
Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, dem sogenannten Stresstest, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit.
Ministerin Lemke wirbt für Kompromiss des befristeten Weiterbetriebs
Die Bundesregierung entscheide sich in einer durch den Ukrainekrieg ausgelösten Krise dafür, die drei deutschen AKW weiterlaufen zu lassen, um damit die Stromversorgung in Deutschland zu stabilisieren, hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Einbringung der 19. Atomgesetznovelle zu Beginn der Sitzungswoche am Mittwoch, 9. November 2022, im Plenum erklärt. Die drei AKW könnten einen „kleinen Beitrag leisten“, um über den Winter zu kommen. Deutlich gemacht hatte sie dabei aber auch, dass der Atomausstieg damit nicht in Frage gestellt werde. „Es bleibt beim Ausstieg, Punkt.“
Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, verdeutlichte in der abschließenden Debatte noch einmal, was die Bundesregierung zu dieser „pragmatische Entscheidung“ bewogen habe: Neben der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise sei auch die „Krise der französischen AKW“ ein Grund, die deutschen AKW befristet weiterlaufen zu lassen. Nicht zuletzt sei aber auch das „energiepolitische Fiasko“ aus 16 Jahren Union-geführten Bundesregierungen verantwortlich: Diese habe die Abhängigkeit zu russischem Öl begründet und die Energiewende verzögert. Der Union hielt Kühn vor, nun mit ihrem Gesetzentwurf auch noch den „Ausstieg aus dem Ausstieg“ zu verfolgen. Das komme aber nicht in Frage.
Grüne: Streckbetrieb ohne neuen Brennstoff
Dies bekräftigte auch sein Parteikollege Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender des Umweltausschusses. Er verwies auf die Gefahren der Atomkraft, die durch den Krieg in der Ukraine noch klarer zutage träten: AKW würden dort zu Angriffszielen: „Jeder Tag mit Atomenergie ist ein Tag zu viel“, sagte Ebner. Daher hätte seine Fraktion die drei deutschen AKW am liebsten nur als Notfallreserve im Winter behalten, nicht im Leistungsbetrieb. Der Stresstest der Netzbetreiber habe schließlich auch gezeigt, wie klein ihr Beitrag zur Stromversorgung sei.
Trotzdem werde die Grünen-Fraktion den geplanten Streckbetrieb der Meiler mittragen, kündigte der Abgeordnete an. Entscheidend sei, dass kein neuer Brennstoff beschafft und damit keine Grundlage für eine weitere Verlängerung des Betriebs über den 15. April hinaus geschafft werde.
SPD: Kapitel schließt sich „unwiderruflich“
Die SPD stellte sich ausdrücklich hinter diese Position: Mit der geplanten Atomgesetzänderung schaffe die Ampel die rechtliche Grundlage, dass die restlichen Brennstäbe „ertüchtigt“ und der vorhandenen Brennstoff in den AKW bis zum Frühling aufgebraucht werden dürfen.
Das sei Kern der Regelung, „nicht mehr und nicht weniger“. Am 15. April schließe sich dann das Kapitel der Atomkraftnutzung in Deutschland „unwiderruflich.“
FDP: Weiterbetrieb bis April ist unumgänglich
Nicht festlegen wollten sich die Liberalen: Carina Konrad (FDP) ließ offen, ob es nach dem 15. April 2023 noch einmal der AKW zur Stabilisierung der Stromversorgung bedürfe. Den Weiterbetrieb bis zum Frühling nannte sie in jedem Fall „unumgänglich“. Ziel sei eine sichere und bezahlbare Stromversorgung, um die Grundlage des Wohlstands zu erhalten. „Industrie, Handwerksbetriebe und Mittelständler“ bräuchten beides, sichere und bezahlbare Preise, sonst drohe die Wirtschaft Schaden zu nehmen. Abwanderung und Arbeitslosigkeit seien die Folge.
Um das zu verhindern, habe die Bundesregierung schon einiges getan, so Konrad und verwies unter anderem auf das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren. Sie werde sich aber auch mit umstrittene Themen wie Gas-Fracking auseinandersetzen, um Deutschland voranzubringen.
Union: Weiterbetrieb bis 2024 senkt Strompreise
Steffen Bilger (CDU/CSU) monierte die geplante Regelung als unzureichenden „Minimalkonsens“. Der Streckbetrieb bis zum 15. April bringe zu wenig: Nicht nur helfe er nicht, die Strompreise genügend zu dämpfen und die Verbraucher zu entlasten, er gebe auch keine Antworten für den Winter 2023/24.
Ganz anders der Gesetzentwurf der CDU/CSU: Dieser finde eine „angemessene und maßvolle“ Antwort auf die gegenwärtige Energiekrise, meinte der CDU-Abgeordnete. Es bleibe beim Ausstieg, versicherte er, aber die Laufzeiten würden bis Ende 2024 verlängert. Das schaffe Versorgungssicherheit, senke Strompreise und „erspare der Atmosphäre viele Millionen Tonnen CO2“. Das aber nehme die Bundesregierung in Kauf, die lieber Kohlekraftwerke wieder hochfahre, so Bilgers Kritik.
AfD: Deutschland braucht „grundlastfähige“ AKW
Thomas Ehrhorn (AfD) warf der Bundesregierung eine völlig verfehlte Energiepolitik vor. Mit „irrer Sanktionspolitik“ gegen Russland habe sie die Gasknappheit provoziert, mit ihrer Energiewende zerstöre sie die „Industrienation Deutschland“ und riskiere die „Verarmung der Bevölkerung“, so der Abgeordnete.
Ein zeitlich begrenzter Streckbetrieb bringe Deutschland „keinen Meter weiter“. Es brauche auch in Zukunft noch grundlastfähige Atomkraftwerke, sagte der Abgeordnete.
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TOP 33 Diskussion über Technologiestrategie der Bundesregierung
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Technologieagenda Neue Energien – Rolle der Wissenschaft in der Bundesregierung stärken“ (20/4315) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag, 11. November 2022, erstmals beraten hat. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Union kritisierte fehlende Technologiestrategie
Für den Umgang mit den Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine und im Kampf gegen die Energiekrise seien 300 Milliarden Euro bereitgestellt worden, stellte Unionspolitiker Thomas Jarzombek (CDU/CSU) in seinem Eingangsstatement fest. Dabei sei es bisher um Hilfen und Entlastungen gegangen, um eine Diversifizierung der Gaslieferanten und anderes – was er aber in der Diskussion über die richtigen Schritte in der akuten Energiekrise vermisse, sei die Stimme der Forschungsministerin, sei die Frage, wie das Problem auch mit Technologie angegangen werden könne. Deutschland sei eine Ingenieursnation.
„Warum sollten unsere Ingenieure und Ingenieurinnen, unsere Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen nicht in der Lage sein, auch für diese Krise Lösungen zu finden“, fragte Jarzombik. Der Ampelkoalition fehle eine wissenschaftsbasierte Technologiestrategie, die nicht nur schaue, wie man über den nächsten Winter komme, sondern wie in fünf Jahren geheizt werde und welche Technologien es perspektivisch langfristig zu fördern gelte. Als „Service.Opposition“ lege die Union der Regierung deshalb heute mit ihrem Antrag der eine wissenschaftsbasierte Technologiestrategie vor, die genau das leiste.
Antrag der CDU/CSU
Der Fraktion der CDU/CSU fehlt in der Energie- und Klimakrise mit Blick auf das Handeln der Ampelkoalition eine technologische Strategie. „Gerade in der aktuellen Krise sollte die Stunde von Wissenschaft und Forschung schlagen“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung sollte sich ein Beispiel daran nehmen, dass in der Hochphase der Corona-Pandemie neben einem Konjunkturpaket auch ein großes Zukunftspaket geschnürt wurde, das mit über 15 Milliarden Euro erhebliche Investitionen in Schlüsseltechnologien ermöglichte, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung sollte darauf drängen, die damals beschlossenen Investitionen, etwa im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie, zügig in die Tat umzusetzen.
Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter anderem dazu auf, eine „Technologieagenda Neue Energien“ zu erstellen; dazu kurzfristig unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine unabhängige, ergebnisoffene wissenschaftliche Analyse zu einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland für die Jahre 2023, 2024 und 2025 in Auftrag zu geben, deren Ergebnisse im ersten Quartal 2023 vorzulegen sind und auf deren Basis die politischen Schlussfolgerungen der Bundesregierung in Form einer forschungs- und innovationsgeleiteten Agenda der Öffentlichkeit vorzustellen – und unter gemeinsamer Federführung des BMBF und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Schnellläuferinitiativen zur zeitnahen Markteinführung „from lab to fab“ reifer Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Energieforschung an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aufzusetzen. Dabei solle der Fokus auf die Umsetzung mit kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups gelegt werden. (mis/11.11.2022)
AfD moniert Fokussierung auf erneuerbare Energien
Diesen Ball griff Prof. Dr. Michael Kaufmann von der AfD auf, der die aus seiner Sicht im Unionsantrag verengte Fokussierung auf erneuerbare Energien kritisierte.
Das sei eben nicht technologieoffen und ideologiefrei. Er fordere deshalb die Prüfung aller Optionen die ergebnisoffene Erforschung aller Energieformen.
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Antrag AfD TOP 9 Enquete-Kommission „Zukunft der Medienordnung
Die AfD fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunft der Medienordnung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland im Zeitalter umfassenden Wandels der öffentlichen Kommunikation und des Medien- und Pressewesens“. Den entsprechenden Antrag der Fraktion (20/3949) hat der Bundestag am Freitag, 11. November 2022, erstmals erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Antrag der AfD
Die mit 19 Bundestagsmitgliedern und 19 Sachverständigen zu besetzende Enquete-Kommission solle dem Bundestag einen umfassenden Bericht über den Wandel und die Auswirkungen der Transformationsprozesse im Bereich der öffentlichen Kommunikation und des Medien- und Pressewesens im Zuge der Digitalisierung insgesamt vorlegen, schreibt die AfD-Fraktion im Einsetzungsantrag.
Sie solle eine Bestandsaufnahme und Evaluation der Medienordnung in Deutschland in ihrer Gesamtheit vornehmen sowie Vorschläge, Optionen und grundsätzliche Alternativen für eine Medienordnung der Zukunft erarbeiten, „die den sich verändernden Grundbedingungen angemessen ist und die den sich aus Artikel 5 Grundgesetz ergebenden Zielen entspricht“. (hau/11.11.2022)
Weitere Beiträge werden nachgereicht, sobald vorhanden