Haushaltswoche
31. Mai 2022 (39. Sitzung)
Quelle Bundestag:
Top1: Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Top 1 EPL 20: Finanzen, Bundesrechnungshof
Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am Dienstag, 31. Mai 2022, nach zweiter Beratung den Etat 2022 des Bundesministeriums der Finanzen beschlossen. Der Entwurf des Einzelplans 08 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) samt Ergänzungsgesetz (20/1200, 20/1201) sieht Ausgaben von 8,8 Milliarden Euro vor. Der Haushaltsausschuss hatte den Regierungsansatz in seinen Beratungen noch um 1,2 Millionen Euro aufgestockt (20/1608, 20/1626). Im Vorjahr standen dem Ministerium 8,74 Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Haushaltsausschuss nahm eine Million Euro für ein „Gedenk- und Dokumentationszentrum zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ in Saarburg (Rheinland-Pfalz) neu in den Etat auf. Damit erhöhen sich die Ausgaben für die Wiedergutmachung von NS-Unrecht von 30,7 auf 31,7 Millionen Euro. Für die kommenden Haushaltsjahre werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15 Millionen Euro ausgebracht. Weitere Änderungen am Einzelplan dienen der Gegenfinanzierung.
Personalausgaben größter Posten
Größter Posten im Regierungsentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sind die Personalausgaben mit 4,04 Milliarden Euro (2021: 3,71 Milliarden Euro). Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen darin mit 3,11 Milliarden Euro zu Buche (2021: 2,97 Milliarden Euro). 1,13 Milliarden Euro sollen für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) bereitgestellt werden, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes erbringt (2021: 849,27 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 782,47 Millionen Euro rechnen (2021: 777,67 Millionen Euro).
Einstimmig angenommen wurde zudem der Etat des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts). Die Bonner Behörde kann laut Regierungsentwurf einen Zuwachs der Ausgaben um 2,4 Prozent erwarten. Für 2022 sind im Etatentwurf 172,91 Millionen Euro eingestellt (2021: 168,88 Millionen Euro). Die Einnahmen sind mit 2,2 Millionen Euro veranschlagt gegenüber 3,9 Millionen Euro 2021. Der Entscheidung liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (20/1627) zugrunde.
Union vermisst „nennenswerte Priorisierungen“
Für die Unionsfraktion kritisierte Dr. Mathias Middelberg den Etat-Entwurf. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verkündete Zeitenwende zeige sich nur auf der Einnahmeseite mit Rekordschulen. „Nennenswerte Priorisierungen oder Kürzungen sind nicht erkennbar“, sagte der Christdemokrat.
Im Gegenteil sattle die Regierung noch darauf, sagte Middelberg mit Verweis auf die im Haushalt vorgesehenen neuen Stellen. Auch die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist aus Sicht des Christdemokraten unzureichend.
FDP will 2023 zurück zu „haushaltspolitischer Normalität“
Für die FDP-Fraktion drückte Christoph Meyer seine Hoffnung aus, dass es sich um den letzten Krisenhaushalt handele. 2023 müsse der Weg zur haushaltspolitischen Normalität gegangen werden und die Schuldenbremse eingehalten werden.
Mit Blick auf Zinsausgaben sagte Meyer, „die Zeit der Staatsverschuldung ohne Aufwand ist vorbei“.
AfD übt Kritik an geplanter Schuldenaufnahme
Für die AfD-Fraktion kritisierte Peter Boehringer die geplante Schuldenaufnahme und Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes. Man hätte auch in diesem Jahr die Schuldenbremse einhalten können, „wenn man die richtigen Prioritäten gesetzt hätte“, sagte Boehringer.
So habe die AfD vorgeschlagen, den Energie- und Klimafonds als „reinen Ideologietitel“ komplett zu streichen.
SPD: Herausforderungen und Unsicherheiten
Für die SPD-Fraktion verwies Dennis Rohde auf die zahlreichen Herausforderungen, die in dem Haushalt abgebildet worden seien. Dass die Neuverschuldung in diesem Jahr geringer ausfalle als im Vorjahr, sei auch ein Erfolg der Politik der vergangenen Jahre gewesen, sagte der Sozialdemokrat.
Doch der Haushalt sei weiter mit Unsicherheiten behaftet, etwa den weiteren Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine, der Entwicklung des Wirtschaftswachstums oder den Folgen der Inflation auf der Ausgabeseite.
Linke kritisiert Bundeswehr-Sondervermögen
Für die Fraktion Die Linke kritisierte Janine Wissler die Prioritätensetzung der Bundesregierung. Mit dem geplanten Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro werde Aufrüstung Verfassungsrang erhalten.
Dabei mache Aufrüstung die Welt nicht friedlicher. Man könne mit dem Geld sinnvolleres tun, meinte Wissler und verwies auf die Sanierung von Schulen oder die Verbesserung der Situation in der Pflege.
Grüne: Entlasten gezielt und sozial gerecht
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies Sven-Christian Kindler Kritik der Union an den Entlastungspaketen der Bundesregierung zurück. Man entlaste gezielt und sozial gerecht.
Natürlich gebe es auch Nachbesserungsbedarf, sagte der Grünen-Abgeordnete. Kindler verwies auf noch geplante Maßnahmen wie das Energiegeld und die Kindergrundsicherung. Die Grünen seien offen dafür, über neue Wege der Finanzierung zu reden, machte Kindler deutlich.
Minister: Schuldenbremse bleibt für alle anderen Vorhaben
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dankte den Koalitionsfraktionen und der Union für die große Einigkeit beim Sondervermögen für die Bundeswehr. Von dem Sondervermögen gehe neben einer Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit auch eine haushaltspolitische Botschaft aus: „Die Schuldenbremse bleibt für alle anderen Aufgaben und Vorhaben erhalten.“
Die geplante Rückkehr zur Schuldenbremse nehme auch Druck von der Inflation, sagte der Minister. Mit Blick auf die Entlastungen bei der Energiesteuer sagte Lindner, es müsse sichergestellt werden, dass diese auch bei den Pendlerinnen und Pendler ankomme. Das sei eine Aufgabe des Kartellamtes. (vom/scr/31.05.2022)
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Top 1 EPL 25: Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am Dienstag, 31. Mai 2022, nach zweiter Beratung den Etat 2022 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beschlossen. Der Entwurf des Einzelplans 25 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) samt Ergänzungsgesetz (20/1200, 20/1201) sieht für das Ressort von Bundesministerin Klara Geywitz (SPD) Ausgaben in Höhe von 4,96 Milliarden Euro vor, nachdem der Haushaltsausschuss den Regierungsansatz nochmals um 33,27 Millionen Euro aufgestockt hatte (20/1626, 20/1627).
Im Ergänzungshaushalt im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) sind für den Geschäftsbereich des Ministeriums außerdem Verstärkungsmittel in Höhe von 130 Millionen Euro für Ausgaben in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine eingestellt. Der Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (20/1626, 20/1627) zugrunde.
Ministerin für bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum
Die Abgeordneten hätten den Etatentwurf in den Beratungen noch mal „ordentlich aufgepäppelt“, lobte Ressortchefin Geywitz. Das Budget biete nun eine „hervorragende Grundlage für Investitionen in nachhaltiges Bauen und bezahlbaren Wohnraum“. Insbesondere verwies die Ministerin auf die Investitionen des Bundes in den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 14,5 Milliarden Euro bis 2026 und die zusätzlichen Mittel für das KfW-Programm zum altersgerechten Umbauen in Höhe von 75 Millionen Euro für die nächsten Jahre. In den parlamentarischen Beratungen seien außerdem sechs Millionen Euro für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum eingestellt und ein Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in Sport, Jugend und Kultur mit einem Volumen von 476 Millionen Euro aufgelegt worden.
Ziel sei es, genug bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum zu schaffen, erklärte Geywitz. Dafür wolle ihr Haus Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, sämtliche Verwaltungsprozesse im Baubereich digitalisieren und die bisher stark zersplitterte Förderlandschaft übersichtlicher gestalten. Auch moderne Bauformen und nachhaltige Baustoffe sollen stärker gefördert werden. „Transformation ist das Stichwort“, sagte Geywitz.
Baukindergeld und Wohngeld
Drei Viertel der Ausgaben für das Ministerium, nämlich 3,6 Milliarden Euro, sind Investitionen, 1,2 Milliarden Euro Zuweisungen und Zuschüsse. Größter Einzelposten ist das Baukindergeld mit 994,6 Millionen Euro (2021: 896,1 Millionen Euro), gefolgt vom Wohngeld mit 895 Millionen Euro (2021: 735 Millionen Euro). Im Wohngeld enthalten sind 130 Millionen Euro als einmaliger Zuschuss an die Wohngeldempfänger aufgrund der gestiegenen Heizkosten.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen war erst im Zuge der Regierungsbildung Ende 2021 neu geschaffen worden. Zuletzt gab es 1998 ein eigenständiges Bauministerium. In der vergangenen Wahlperiode war der Bereich „Bauwesen“ dem Bundesinnenministerium zugeordnet. (joh/31.05.2022)AfD warnt vor steigenden Mieten
Für die AfD nannte es Marc Bernhard „schlichtweg unmöglich“, die CO2-Emmissionen von Gebäuden bis 2030 zu halbieren und das Bauen gleichzeitig sozialverträglich zu gestalten.
Die immer höheren Standards zur Erreichung der Klimaziele im Baubereich würden noch höhere Mieten nach sich ziehen und Wohnen für die Mehrheit der Bevölkerung zum Luxus machen. Er forderte die Bundesregierung auf, „endlich für bezahlbare, warme Wohnungen zu sorgen“.
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Top 1 EPL 17: Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Bundestag hat am Dienstag, 31. Mai 2022, dem Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zugestimmt. Der Entwurf des Einzelplans 17 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) sieht Ausgaben in Höhe von 12,6 Milliarden Euro vor, wobei der Haushaltsausschuss den Regierungsansatz noch um 18,3 Millionen Euro aufgestockt hat. Im vergangenen Jahr standen dem jetzt von Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Ministerium 13,2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Ergänzungshaushalt (20/1200, 20/1201) sind im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) für den Geschäftsbereich der Ministerin zudem Verstärkungsmittel in Höhe von 35 Millionen Euro für Ausgaben in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine vorgesehen. Keine Mehrheit fand hingegen ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/2037), der unter anderem die Erhöhung der Mittel im Bereich der sprachlichen Bildung in den Kindertageseinrichtungen forderte. Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linksfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion zurückgewiesen.
Ministerin: Zusammenhalt und Gerechtigkeit organisieren
Bundesfamilienministerin Paus verwies auf die Auswirkungen, des Ukraine-Kriegs auch hierzulande. „Umso wichtiger ist es, dass wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Gerechtigkeit organisieren“, sagte sie. Wer schon vor Corona jeden Cent umdrehen musste, der müsse das jetzt erst recht.
Sie verteidigte den Kinder-Sofortzuschlag, dies helfe zusammen mit dem Kinderzuschlag mehr als zwei Millionen Kindern. Außerdem sei auch das Programm „Aufholen nach Corona“ aufgestockt worden, betonte sie. (che/vom/scr/31.05.22)
Mehr Geld für die Jugendmigrationsdienste
Der Haushaltsausschuss hat in seinen Beratungen (20/1616, 20/1626) unter anderem eine Erhöhung der Ansätze für „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe“ um 26,2 auf 294,1 Millionen Euro durchgesetzt. Davon sollen 15 Millionen Euro für das Programm Respekt Coaches, das durch die Jugendmigrationsdienste umgesetzt wird, eingesetzt werden. Die reguläre Unterstützung der Jugendmigrationsdienste wird um acht Millionen Euro erhöht.
Um 4,8 auf 14,6 Millionen Euro sollen die Ausgaben im Bereich „Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung“ steigen. Vorgesehen sind zudem 3,6 Millionen Euro für die Verstetigung des „Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors“. Darüber hinaus soll die institutionelle Förderung des „Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung“ um 1,2 auf 4,8 Millionen Euro erhöht werden. Gegenfinanziert werden sollen diese und weitere Änderungen durch eine Erhöhung der Globalen Minderausgabe um 33,5 Millionen Euro.
Elterngeld und Kindergeld größte Posten
Die Ansätze des Regierungsentwurfs umfassen für gesetzliche Leistungen für Familien 10,8 Milliarden Euro (2021: 10,5 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,7 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2021: 7,5 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen wie 2021 1,7 Milliarden Euro. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist wie 2021 eine Milliarde Euro vorgesehen.
Aufgestockt werden sollen laut Regierungsentwurf die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 150,5 Millionen Euro auf 183,5 Millionen Euro. 567,6 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2021: 534,8 Millionen Euro). Davon entfallen 356,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2021: 363,8 Millionen Euro) und 207,2 Millionen Euro auf den Bundesfreiwilligendienst (wie 2021).
AfD kritisiert Vernachlässigung von Familien und Kindern
Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) kritisierte die Förderung von zivilgesellschaftlichen Initiativen unter dem Stichwort Demokratieförderung scharf und warf der Ampelkoalition vor, Familien und Kinder zu vernachlässigen.
Respekt und Toleranz seien nichts, was noch mit zusätzlichen staatlichen Mitteln finanziert werden müsste, die Förderung sei einseitig und ideologisch begründet, sagte sie. „600 Millionen Euro weniger für Familien auszugeben als im vergangenen Jahr ist in der jetzigen Situation das falsche Signal.“
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Top 1 EPL2: Digitales und Verkehr
Der Bundestag hat den Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Höhe von 36,1 Milliarden Euro am Dienstag, 31. Mai 2022, in zweiter Lesung gebilligt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition billigte er das Haushaltsgesetz 2022 (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushaltes (20/1200, 20/1201) in der vom Haushaltsauschuss beschlossenen Fassung (20/1612, 20/1626). Der Ausschuss hatte während seiner Beratungen den Etatentwurf der Bundesregierung um 111 Millionen Euro erhöht. Im vergangenen Jahr standen dem Ministerium noch 41,35 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgelehnt hingegen wurde mit den Stimmen der Ampelkoalition und der AfD ein Änderungsantrag der CDU/CSU (20/2038) für eine Erhöhung der Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und AfD. Lediglich die Linke hatte diesen Antrag unterstützt.
Mehr Geld für Bundeswasserstraßen
In den Etat sind unter anderem höhere Ausgaben für die Bundeswasserstraßen eingestellt worden. Für den Unterhalt der Bundeswasserstraßen sind 83,3 Millionen Euro (plus fünf Millionen Euro) vorgesehen, die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre steigen um 15 auf 80 Millionen Euro. Für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen sollen in den kommenden Jahren 354 Millionen Euro und damit 118 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf geplant investiert werden.
Zudem wurde das Förderprogramm für Motoren und die Modernisierung für die Binnenschifffahrt um zehn auf 40 Millionen Euro aufgestockt. „Die Förderung soll technologieoffen erfolgen und auch Ammoniak- und Methanol-Antriebe umfassen“, wird in einem Haushaltsvermerk festgeschrieben.
Förderung des Radverkehrs
Aufgestockt wurden auch der Ansatz für die Radverkehrsförderung, und zwar um eine Million Euro. Gegenfinanziert werden diese neuen Ausgaben unter anderem durch Kürzungen in einem Titel für Öffentlichkeitsarbeit. Für Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ sind neue Verpflichtungsermächtigungen für 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 42,7 Millionen Euro vorgesehen.
Auch bei der Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs steigen die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre um 17,5 auf 22,9 Millionen Euro. Ebenfalls erhöhte Verpflichtungsermächtigungen – um 9,5 auf 13,1 Millionen Euro – sind für Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ etatisiert.
Höhere Ausgaben für den Schienenverkehr
Im Schienenverkehr sind unter anderem höhere Ausgaben von 31,5 Millionen Euro im Titel „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System)“ vorgesehen, der damit auf 612 Millionen Euro steigt. Die neu eingestellten Mittel sollen für die Planung des Digitalen Stellwerks Hamburg City genutzt werden. Dabei handle es sich um förderwürdige Bundesinfrastruktur, heißt es zur Begründung.
Weitere 21,5 Millionen Euro – und damit insgesamt 165 Millionen Euro – stehen im Titel „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ zur Verfügung. 7,4 Millionen Euro sollen in ein „Sofortprogramm zur Attraktivitätssteigerung für Bahnhöfe“, 14,1 Millionen Euro in ein „Sofortprogramm zur Barrierefreiheit auf Bahnhöfen“ fließen.
Gekürzt wurde anderem der Ansatz für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen), der mit 966,1 Millionen Euro um 22,8 Millionen Euro geringer ausfällt als im Regierungsentwurf.
Kürzungen bei der Autobahn GmbH
Ebenfalls zur Gegenfinanzierung gekürzt wurde in größeren Investitionstiteln wie den Investitionen der Autobahn GmbH. Dort sind mit 5,498 Milliarden Euro in diesem Jahr 13,3 Millionen Euro weniger eingeplant als im Regierungsentwurf; auch die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sinken um insgesamt 73 Millionen Euro.
Als Teil der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums beschloss der Haushaltsausschuss Ausgaben in Höhe von 90 Millionen Euro für die Koordination der Flüchtlingsverteilung durch das Bundesamt für Güterverkehr. Bislang war in diesem Titel eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30 Millionen Euro bewilligt worden.
Förderung des Fußverkehrs
Darüber hinaus wurde im Verkehrsetat ein neuer Titel „Förderung des Fußverkehrs“ mit einem Volumen von einer Million Euro geschaffen. Damit soll die Erstellung einer nationalen Fußverkehrsstrategie gefördert werden.
Ebenfalls eine Million Euro wird für den neuen Titel „Zuschüsse für Investitionen zur Förderung von umweltfreundlichen Bodenstromanlagen an Flughäfen“ eingestellt. Damit solle dem Koalitionsvorhaben, einen klimaneutralen Flughafenbetrieb zu fördern, Rechnung getragen werden. (aw/31.05.2022)
AfD: Koalition entzündet ein „Sommerstrohfeuer“
Auch der AfD-Abgeordnete Marcus Rühl ging hart ins Gericht mit dem Neun-Euro-Ticket. Gemeinsam mit den kurzfristigen Steuersenkungen für Benzin und Diesel sei dies lediglich ein „Sommerstrohfeuer“. Die Steuern und Abgaben auf Kraftstoffe müssten aber dauerhaft gesenkt werden, forderte Rühl.
Der Traum der Grünen aus den 1980er-Jahren von einem Benzinpreis von fünf Mark sei in Deutschland annähernd wahr geworden, für die Bürger werde dies jedoch zum Albtraum. Rund 80 Prozent des Verkehrs werde über die Straße abgewickelt und dies werde sich auch in Zukunft nicht ändern, befand Rühl. Die Infrastruktur stehe aber vor großen Herausforderungen, so seien sehr viele Brücken sanierungsbedürftig. Dies müsse sich auch im Haushalt spiegeln.
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1. Juni 2022 (40. Sitzung)
Top 1 EPL 4, 22: Bundeskanzler, Bundeskanzleramt
Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 1. Juni 2022, dreieinhalb Stunden lang über die Politik der Bundesregierung. Anlass für die traditionelle Generalaussprache in der Haushaltswoche ist der Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Neben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) werden alle Fraktionsvorsitzenden in der Debatte das Wort ergreifen. Im Anschluss wird in zweiter Beratung namentlich über den Einzelplan 04 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) und des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/1604, 20/1626) abgestimmt. Entschieden wird zudem über den Einzelplan 22 des Unabhängigen Kontrollrats. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (20/1627).
Kulturetat soll deutlich aufgestockt werden
Der Kanzleretat sieht Ausgaben von knapp drei 3,9 Milliarden Euro vor, das sind 164 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen und 790 Millionen Euro weniger als im vergangenen Jahr. Für den Kulturetat des Bundes stehen in diesem Jahr deutlich mehr Mittel zur Verfügung als zunächst vorgesehen. Mehr als 120 Millionen Euro sollen beispielsweise zusätzlich für Investitionen in Erhalt und Modernisierung von Kulturdenkmälern beziehungsweise kulturellen Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Auch das „Zukunftsprogramm Kino“ und die Förderung von Kultureinrichtungen wird aufgestockt. Der Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes beinhaltet auch den Kulturetat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Restaurierung von Kulturdenkmälern
Deutlich aufgestockt werden unter anderem die Ausgaben für „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen“. Hierfür stehen in diesem Jahr zusätzliche 66 Millionen Euro zur Verfügung, über deren endgültige Freigabe der Haushaltsausschuss entscheiden soll. Bisher lag der Ansatz bei sieben Millionen Euro.
Unter anderem für die Modernisierung, Sanierung oder Restaurierung von kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sind im Haushalt zusätzliche 60 Millionen Euro vorgesehen. Auch diese Ausgaben dürfen erst nach Freigabe durch den Haushaltsausschuss getätigt werden. Der Ansatz in dem Titel „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland“ steigt damit auf 99,8 Millionen Euro. Zudem erhöhen sich die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre deutlich um 320 auf 560 Millionen Euro.
Preis für Plattenläden
Um 6,7 Millionen Euro auf 55,3 Millionen Euro steigen die Ausgaben im Titel „Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater“. Darunter fallen unter anderem Mittel für einen „Preis für Plattenläden“ (bis zu 500.000 Euro) oder „Vorhaben der Deutschen Rockmusik Stiftung, insbesondere für die Schaffung von Musikproduktionsräumen“ (bis zu zwei Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu sechs Millionen Euro). Der Ansatz für das Bundesjugendballett soll um bis zu 2,8 Millionen Euro erhöht werden.
Die Mittel für das „Zukunftsprogramm Kino“ werden erheblich erhöht. Aufgrund von Mehrbedarf sollen in diesem Jahr 25 statt 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gekürzt wird unter anderem der Ansatz für das „Humboldt Forum“ in Berlin. Er sinkt um fünf Millionen Euro auf 49,1 Millionen Euro.
Mehr Geld für Flüchtlingsprojekte
Auch in anderen Bereichen des Einzelplans werden einzelne Ansätze erhöht. So steigt im Kapitel der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration der Titel für die „Unterstützung von Flüchtlingsprojekten“ um drei auf 20 Millionen Euro an. Den Mehrbedarf begründen die Koalitionsfraktionen mit den Folgen des Ukraine-Krieges. Im Kapitel des Bundespresseamtes (BPA) werden Ansätze aufgestockt. Die Koalition stellt dafür weitere 16,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Etat des Ostbeauftragten wird eine Million Euro für die „Durchführung eines Standortwettbewerbs sowie die Vorbereitung der Gründung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ eingestellt.
Unabhängiger Kontrollrat
Der Unabhängige Kontrollrat (Einzelplan 22), der die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrolliert, soll 12,38 Millionen Euro (2021: 4,69 Millionen Euro) erhalten. (vom/scr/30.05.2022)
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EPL 5 Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt kann im Jahr 2022 mit Ausgaben in Höhe von 7,1 Milliarden Euro planen. Das sind 537,6 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) zunächst eingestellt und rund 0,8 Milliarden Euro mehr als noch im vergangenen Jahr. Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. Juni 2022, nach zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der übrigen Fraktionen für den Einzelplan 05 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) und des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201) gestimmt.
490 Millionen Euro der vom Haushaltsausschuss empfohlenen Mehrausgaben (20/1605, 20/1626) gehen auf den Titel „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ zurück, der nun mit 2,49 Milliarden Euro veranschlagt wird. 350 Millionen Euro dienen „der Abmilderung der humanitären Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine“.
Ministerin: Auf längerfristige Unterstützung einstellen
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis/Die Grünen) Sprach davon, dass man sich auf eine längerfristige Unterstützung der Ukraine einstellen müsse. Notwendig seien ein „langer Atem“ und weitere Waffenlieferungen. Der russische Präsident Wladimir Putin habe seine Strategie geändert. Statt auf einen schnellen militärischen Sieg setze er jetzt auf die Entvölkerung des Donbass und die Zerstörung ukrainischer Staatlichkeit in diesem Gebiet.
„Wir verteidigen die Menschen in der Ukraine so wie wir das können“, sagte Baerbock und verwies auf eine Zusage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zur Lieferung des Flugabwehrsystems Iris-T. Sie räumte ein, dass die Lieferung dieser modernen Technik mehrere Monate in Anspruch nehmen werde.
Mehr Geld für die Friedenssicherung
Laut Regierungsentwurf soll die Ministerin für die Sicherung von Frieden und Stabilität 3,56 Milliarden Euro ausgeben können (2021: 3,49 Milliarden Euro). Davon entfallen 961,9 Millionen Euro auf Leistungen an die Vereinten Nationen und im internationalen Bereich (2021: 648,03 Millionen Euro).
Für die bilaterale Zusammenarbeit und die Pflege der Auslandsbeziehungen sieht der Regierungsentwurf 165,1 Millionen Euro vor (2021: 211,85 Millionen Euro). Rund eine Milliarde Euro sollen für die Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland bereitsgestellt werden (2021: 1,1 Milliarden Euro). (ahe/01.06.2022)
AfD: Gasembargo liegt nicht in deutschem Interesse
Dr. Michael Espendiller (AfD) kritisierte hingegen die Ausgabenpolitik im Auswärtigen Amt und sprach von einem „undurchdringbaren Wildwuchs“ an Projekten: „Es gibt im Grunde keinerlei Bilanz, keinerlei Auswertung und keinerlei Erfolgskontrolle darüber, was der Einsatz hart erarbeiteten deutschen Steuergeldes im Ausland eigentlich konkret bringt.“ Aber im Ausschuss seien sich alle übrigen Fraktionen stets einig, dass man auf jeden Fall mehr Geld brauche.
Espendiller warnte zudem davor, dass die Solidarität mit der Ukraine nicht so weit gehen dürfe, „unseren Wirtschaftsstandort zu gefährden“ und „unkalkulierbare Risiken bei der Energiesicherheit“ einzugehen. „Ein Gasembargo liegt nicht in deutschem Interesse.“
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EPL 14 Verteidigung
Mit 50,4 Milliarden Euro steigen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf ein neues Rekordhoch seit 1992. Der Bundestag billigte am Mittwoch, 1. Juni 2022, den Einzelplan 14 des Haushaltsgesetzes 2022 des Bundesministeriums der Verteidigung (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushaltes (20/1200, 20/1201) in der durch den Haushaltsausschusses beschlossen Fassung (20/1626, 20/1627) in zweiter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen das Votum der Oppositionsfraktionen. Damit stehen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) in diesem Jahr rund 3,5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als ihrer Amtsvorgängerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im vergangenen Jahr. Der Haushaltsausschuss hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf für den Wehretat während seiner Beratungen noch einmal um rund 70 Millionen Euro erhöht.
Überlagert wurde die 90-minütige Debatte über den Verteidigungsausgaben durch den Krieg in der Ukraine und das geplante Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro, über das der Bundestag voraussichtlich am Freitag abschließend beraten und abstimmen wird. Um das Sondervermögen wie geplant im Grundgesetz zu verankern, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig. Erst in den vergangenen Tagen hatte sich die die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit der CDU/CSU über die genauen Modalitäten geeinigt.
Ministerin: Zeit des Zögerns und Haderns ist vorbei
In der Aussprache wiesen sich Vertreter der Union und der SPD gegenseitig die Verantwortung für den derzeitigen Zustand der Bundeswehr zu. Die Truppe sei „heruntergewirtschaftet“ worden und ihre Ausrüstung sei „auf Kante genäht“, führte Verteidigungsministerin Lambrecht an. Die 50,4 Milliarden Euro in diesem Jahr seien eine „solide Grundlage“, aber „viel zu wenig Geld, um die Versäumnisse aufzuarbeiten“. Allein die Beschaffung von ausreichend Munition schlage in den kommenden Jahren mit 20 Milliarden Euro zu Buche. Deshalb sei die Verabschiedung des Sondermögens die richtige Entscheidung. Damit werde das „größte Ertüchtigungsprogramm“ in der Geschichte der Bundeswehr eingeleitet, betonte Lambrecht.
Über Jahre seien die Entscheidungen beispielsweise über einen Nachfolger für das Kampfflugzeug Tornado, den schweren Transporthubschrauber und bewaffnete Drohnen verschoben worden. Nun aber sei die Zeit des „Zögerns und Haderns“ vorbei. Das sei der Verdienst der Ampelkoalition, behauptete die Ministerin. Lambrecht kündigte in der Debatte die Beschaffung des amerikanischen Transporthubschraubers CH-47 Chinook des Herstellers Boing für die Bundeswehr an.
Handgeld für Kommandeure verdoppelt
Der Haushaltsausschuss fasste zum Verteidigungsetat hauptsächlich Maßgabebeschlüsse. Auf 17,65 Millionen Euro verdoppelt wurde das sogenannte „Handgeld für Kommandeure“. Die Mittel dienen „für kurzfristige Beschaffungen durch Leiterinnen und Leiter militärischer Dienststellen“.
Zur Stärkung „der militärischen Ausbildung und sicherheitspolitischen Bildung der Reservisten“ wird der Zuschuss an den „Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr“ um drei auf 22,5 Millionen Euro erhöht. Gegenfinanziert wird dies durch Kürzung der Ausgaben im Titel „Disruptive Innovationen in Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ um 11,8 auf 28,2 Millionen Euro. Begründet wird dies mit einem niedrigen Mittelabfluss.
Weitere Änderungen durch den Haushaltsausschuss
Der Ausschuss beschloss zudem zahlreiche Änderungen auf Grundlage einer Bereinigungsvorlage aus dem Bundesfinanzministerium. Anpassungen im dreistelligen Millionenbereich sind unter anderem für Betriebsstoffe der Bundeswehr vorgesehen. Dafür sollen in diesem Jahr 270 statt 140 Millionen Euro ausgegeben werden. Begründet wird dies mit Preissteigerungen im Rohstoff- und Kraftstoffmarkt.
Der Ansatz für die „Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät“ fällt im Gegenzug mit 500 um 245 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf. Diese Kürzung diene der Kompensation von Mehrbedarfen in anderen Titeln, heißt es.
Im Etat sind darüber hinaus zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre in Höhe von 2,24 Milliarden Euro ausgebracht worden. Die Verpflichtungsermächtigungen liegen nun bei 30,14 Milliarden Euro, dem höchsten Wert unter den Einzelplänen der Ministerien. Sie sind sind fast vollständig für den Betrieb des Bekleidungswesens vorgesehen.
Sechs Milliarden Euro für Unterkünfte
Für die Materialerhaltung sind 4,6 Milliarden Euro vor (2021: 4,1 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2021: 2,45 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von sechs Milliarden Euro eingeplant (2021: 5,9 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2021: 2,6 Milliarden Euro). Der sonstige Betrieb der Bundeswehr schlägt mit 2,4 Milliarden Euro zu Buche (2021: 2,6 Milliarden Euro).
Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst laut Regierungsentwurf Ausgaben von 15,9 Milliarden Euro (2021: 15,4 Milliarden Euro). (aw/vom/01.06.2022)
AfD: Die Truppe wurde „kaputt gespart“
Dr. Michael Espendiller (AfD) monierte, Union und SPD wollten die Bürger einmal mehr „für dumm verkaufen“. Sie seien beide für den schlechten Zustand der Bundeswehr verantwortlich. Die Truppe sei „kaputt gespart“ worden.
Alle Parteien mit Ausnahme der AfD hätten dabei mitgespielt. Dabei brauche jeder souveräne Staat eine Armee, um sich zu verteidigen. Aber jetzt werde der Krieg in der Ukraine und die Parole „Der Russe ist schuld“ dazu genutzt, eine „Parlamentsarmee auf Schulden“ aufzubauen.
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EPL 23 Wirtschaftkliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. Juni 2022, nach 90-minütiger Aussprache dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für das laufende Haushaltsjahr zugestimmt. In zweiter Beratung wurden mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition Ausgaben von rund 12,35 Milliarden Euro bewilligt. Der Einzelplan 23 des von Svenja Schulze (SPD) geleiteten Ministeriums ist Teil des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201). Der Haushaltsausschuss hatte an den ursprünglichen Ansätzen der Bundesregierung eine Reihe von Veränderungen vorgenommen (20/2021, 20/2026, 20/2027, 20/2028).
Ausgaben von insgesamt 13,35 Milliarden Euro
Sowohl die Ampelkoalitionäre als auch die Unionsfraktion und die Ministerin selbst reklamierten in der Aussprache ihren jeweiligen Anteil an dem „Aufwuchs“, den der Entwicklungsetat in den Haushaltsberatungen genommen hatte. Denn die Ministerin hatte zunächst einen Entwurf vorgelegt, der mit Ausgaben von 10,85 Milliarden Euro deutlich unter denen des Etats 2021 ihres Amtsvorgängers Dr. Gerd Müller (CSU) mit 12,43 Milliarden Euro lag. Kürzungen hatte allerdings schon die Regierung Merkel in ihrem Etatentwurf 2022 vom vergangenen Sommer vorgesehen, der mit Ausgaben von 10,84 Milliarden Euro geplant hatte. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl war dieser Entwurf nicht weiterberaten worden.
Aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs schraubte der Haushaltsausschuss die Ausgaben für das BMZ mit 12,35 Milliarden Euro annähernd auf das Vorjahresniveau hoch. Im Ergänzungshaushalt hatte die Bundesregierung eine weitere Milliarde Euro für „humanitäre Hilfe, Krisenbewältigung und Ernährungssicherheit im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise“ untergebracht, sodass in der Debatte die Zahl von 13,35 Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit genannt wurde. Die zusätzliche Milliarde findet sich aber nicht im Einzelplan 23 des BMZ, sondern im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung.
Ministerin blickt besorgt auf den Haushalt 2023
Svenja Schulze berichtete über ihre Reise in die Ukraine und würdigte, dass es mit deutscher Hilfe gelungen sei, dort kommunale Strukturen aufzubauen. Wenige Wochen nach dem Abzug der Russen sei in der Stadt Bordjanka eine Notversorgung hergestellt worden und es würden dort wieder Binnenflüchtlinge aufgenommen. Schulze wies zudem auf ihre Initiative für ein Bündnis für globale Ernährungssicherheit hin, das die Entwicklungsminister der G7-Staaten vereinbart haben. Die deutsche Zusage für 430 Millionen Euro nannte sie ein „wichtiges Signal für unsere Partner“.
Im Übrigen betonte sie den Kampf gegen Hunger und Armut in der Welt und gegen die Covid-19-Pandemie, den Kampf für eine klimaneutrale Welt und den Einsatz für eine feministische Entwicklungspolitik. Sorgen bereitet der Ministerin der Haushalt für das kommende Jahr. Die vorgesehenen Ausgaben von 10,7 Milliarden Euro bildeten die „bestehende Realität“ nicht ab.
AfD: Westlicher Ideologieexport
Die Betonung von feministischer Entwicklungspolitik und Klimaschutz ist aus Sicht der AfD-Fraktion „westlicher Ideologieexport“, wie Dietmar Friedhoff feststellte. Diese Schwerpunkte hätten nichts mit den Lebensrealitäten der Menschen zu tun. Friedhoff rügte, dass die Ampelkoalition einen Unionsantrag, wieder mehr Weizen in Deutschland anzubauen, mit der Begründung abgelehnt habe, das deutsche Klimaziel nicht gefährden zu wollen.
Sein Fraktionskollege Dr. Michael Espendiller vermisste eine zielgerichtete Steuerung und eine angemessene Erfolgskontrolle in der deutschen Entwicklungspolitik. „Wir haben keinen blassen Schimmer, was mit dem überwiesenen Geld passiert“, monierte er.
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2. Juni 2022 (42. Sitzung)
EPL 6, 21 Inneres
Mit einer Kontroverse über den Etat 2022 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hat der Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2022, seine viertägigen Haushaltsberatungen fortgesetzt und beschossen. Für den Einzelplan 06 des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201) in der Ausschussfassung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Opposition votierte dagegen. Änderungsanträge der Unionsfraktion (20/2048) und der AfD-Fraktion (20/2049) fanden hingegen keine Mehrheit. Die CDU/CSU-Vorlage wies der Bundestag gegen die Stimmen von Union und Linke zurück. Den AfD-Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Während Vertreter der Opposition eine falsche Prioritätensetzung im Etat beklagte, verteidigte die Koalition den Haushalt als Zeichen der Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten.
Ministerin: Neue Stellen zur Kriminalitätsbekämpfung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte in der Debatte, für sie habe die Sicherheit aller Menschen im Land oberste Priorität, und angesichts der aktuellen Krisen müsse man deutlich mehr für diese Sicherheit tun. Mit dem Etat 2022 mache man große Schritte auf dieses Ziel zu. Mit einem Gesamtvolumen von rund 15 Milliarden Euro weise der BMI-Haushalt ein Plus von rund 889 Millionen Euro im Vergleich zum Entwurf der Vorgängerregierung auf, und mit dem Ergänzungshaushalt kämen noch 250 Millionen Euro zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine hinzu.
Mit den zusätzlichen Mitteln und neuen Stellen würden besonders die Kriminalitätsbekämpfung, der Bevölkerungsschutz und die Cybersicherheit gestärkt, fügte die Ressortchefin hinzu. Die Bundespolizei erhalte mehr als 1.000 neue Stellen und das Bundeskriminalamt (BKA) 135 neue Stellen. Auch werde mit dem Etat erheblich in den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe investiert. So sorge man für moderne Warnsysteme, baue neue Logistikzentren für das Technische Hilfswerk (THW) auf und verstärke die Zivilschutzreserve des Bundes.
Faeser kündigte zudem an, noch vor der Sommerpause ihre Cybersicherheitsstrategie vorzustellen. Dazu gehöre unter anderem, dem Bund die führende Rolle in der Cybersicherheit zuzuweisen und dies im Grundgesetz zu verankern. Zugleich begrüßte sie, dass der Haushaltsausschuss 25 Millionen Euro für ein humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan bereitgestellt habe.
CDU/CSU: Koalition parkt rund 34 Millionen Euro ohne Bedarf
Dr. André Berghegger (CDU/CSU) sagte, dass seine Fraktion sowohl den Mittel- als auch den Stellenaufwuchs zur Stärkung der inneren Sicherheit natürlich unterstütze. Es wäre aber auch ohne finanziellen Mehraufwand mehr in diesem Bereich machbar gewesen. So parke die Koalition rund 34 Millionen Euro als Rücklage für unvorhergesehene Bedarfe unter anderem beim THW und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), ohne dass sie dafür aktuell einen Bedarf habe.
Zugleich sei vom erforderlichen Bedarf des BBK für die Warn-App Nina, Cell-Broadcast-Systeme, das modulare Warnsystem Mowas und die Unterstützung moderner Sirenen nur rund die Hälfte bewilligt worden. Hier hätte die Koalition die Mittel aus der Rücklage einsetzen können.
Grüne setzen sich für funktionierende Warn-Infrastruktur ein
Jamila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, dass man sich für eine funktionierende Warn-Infrastruktur einsetze und das THW sowie das BBK im Ergänzungshaushalt mit jeweils 50 Millionen Euro gestärkt habe. Im parlamentarischen Verfahren sei diese Stärkung nochmals auf 33,5 Millionen Euro ausgebaut worden. So könne das BBK jetzt beispielsweise einen Ausbildungsstandort in Stralsund endlich in Betrieb nehmen.
Schäfer verwies zudem darauf, dass mit dem Haushalt auch nochmals 50 Millionen Euro für die IT-Sicherheit und -Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt würden. Zugleich begrüßte sie, dass für die Aufnahme besonders gefährdeter Menschen in Afghanistan zusätzliche Mittel bereitgestellt würden.
AfD fordert mehr neue Bundespolizisten
Marcus Bühl (AfD) wertete den BMI-Etat als „erschreckendes Beispiel“ für einen zunehmend funktionsunfähigen Staat, der immer weniger seine Kernaufgaben wie die Gewährleistung der inneren Sicherheit wahrnehmen könne. So würden die Sprach- und Integrationskurse üppig mit Steuergeldern ausgestattet, während der Grenzschutz weiterhin völlig unzureichend sei und es viel zu wenige neue Bundespolizisten gebe.
Zwar seien 1.000 zusätzliche Stellen für die Bundespolizei ein Anfang, doch gleiche die Nettoverstärkung dabei hauptsächlich die altersbedingten Abgänge aus. Dagegen sollten die Mittel für Integrations- und Sprachkurse 675 Millionen Euro umfassen, obgleich Migranten ohne Bleibeperspektive in Deutschland auch keinen teuren Integrationskurs brauchten.
FDP: Struktureller Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur eingeleitet
Dr. Thorsten Lieb (FDP) hob hervor, dass in den Etatberatungen gerade bei Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nochmals deutlich nachgeschärft worden sei. Beim Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe setze die Koalition jetzt um, was die Union 2021 nur angekündigt habe. Dringend nötig seien auch die umfassenden Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit und Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung.
Die Regierungskoalition leite den strukturellen Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur ein und machen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) endlich unabhängig. Damit komme man einen weiteren Schritt beim Aufbau des BSI als zentrale Stelle im Bereich der IT-Sicherheit vorwärts.
Linke kritisiert „Aufnahmeprogramm nach Kassenlage“
Martina Renner (Die Linke) kritisierte, dass für das Aufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen lediglich 25 Millionen Euro vorgesehen seien. Das reiche nach Berechnungen des BMI nur für die Aufnahme von 5.000 Menschen. „Wir sprechen also von 1.000 gefährdeten Personen und ihren engsten Familienangehörigen“, betonte Renner. Nach Meinung von Menschenrechtsorganisationen müssten aber mehrere zehntausende Schutzsuchende so schnell wie möglich vor den Taliban in Sicherheit gebracht werden. Es dürfe „kein Aufnahmeprogramm nach Kassenlage“ geben.
Mit Blick auf den im Etat vorgesehenen Stellenaufwuchs für die Sicherheitsbehörden warf die Linken-Parlamentarierin die Frage auf, warum es so lange dauere, die noch offenen Stellen zu besetzten. Hier müsse gehandelt werden.
SPD setzt auf politische Bildung und Prävention
Martin Gerster (SPD) unterstrich, dass die Wehrhaftigkeit der Demokratie und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft im Inneren mit dem Etat gestärkt würden. Nachdem bereits im Regierungsentwurf 1.000 neue Stellen für die Bundespolizei vorgesehen gewesen seien, werde ihr jetzt ermöglicht, in dem kommenden Jahren weitere 2.000 Planstellen auszubringen. Wie Sicherheit seien auch der Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe sei bei der Regierungskoalition in guten Händen.
Gerster verwies zugleich darauf, dass bei der Bundeszentrale für politische Bildung im Etat die Marke von 100 Millionen Euro erreicht werde. Dies sei „absoluter Rekord“ und zeige, dass die Koalition auf politische Bildung und Prävention setze. Dies gelte auch für die Bekämpfung von Antisemitismus.
Änderungen durch den Haushaltsausschuss
Nach der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (20/1627, 20/1606, 20/1626) umfasst der BMI-Etat in diesem Jahr ein Ausgabenvolumen von 14,99 Milliarden Euro und damit 3,47 Milliarden Euro weniger als für 2021 veranschlagt. Der Rückgang ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Bereich „Bauwesen“, der in der vergangenen Wahlperiode zum Aufgabenspektrum des BMI gehörte, nun dem neuen Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zugewiesen wurde. Der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2022 (20/1000, 20/1200, Einzelplan 06) sah für das BMI noch Ausgaben in Höhe von 14,96 Milliarden Euro und damit gut 31 Millionen Euro weniger als die Ausschussfassung vor. Außerhalb des Einzelplans 06 sind für das BMI zusätzlich 250 Millionen Euro zur Verstärkung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorgesehen. Die Einnahmen des Ressorts werden in der Beschlussempfehlung auf 802,575 Millionen Euro veranschlagt nach 1,2 Milliarden im Jahr 2021.
Die Personalausgaben des BMI belaufen sich der Vorlage zufolge in 2022 auf 5,49 Milliarden Euro nach einem Soll von 5,04 Milliarden Euro in 2021 und die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 5,2 Milliarden Euro (Soll 2021: 4,57 Milliarden Euro). An Zuweisungen und Zuschüssen (ohne Investitionen) sieht die Beschlussempfehlung im BMI- Bereich für das laufende Jahr 3,03 Milliarden Euro vor und an Ausgaben für Investitionen 1,47 Milliarden Euro. Rund die Hälfte der Ausgaben des Einzelplans sollen dem Entwurf zufolge für den Bereich der Sicherheitsbehörden aufgewandt werden.
„Ausgleich coronabedingter Mehrkosten“
Im Sportbereich soll „zum Ausgleich coronabedingter Mehrkosten bei der Ausrichtung der Special Olympics World Games 2023“ die Beteiligung des Bundes gegenüber dem Regierungsentwurf um 2,92 Millionen Euro auf 17,07 Millionen Euro erhöht werden. Für das kommende Jahr soll eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,81 Millionen Euro ausgebracht werden. Die Gegenfinanzierung in diesem Jahr soll durch eine Kürzung bei den Corona-Überbrückungshilfen für Profisportvereine ermöglicht werden, die mit geringerem Bedarf begründet wird.
Im Programmkapitel „Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene“ sollen 327.000 Euro als Projektförderung für ein Partnerschaftsnetzwerk für afghanische Ortskräfte eingestellt werden. Die Bundeszentrale für politische Bildung soll 6,8 Millionen Euro mehr ausgeben können als im Regierungsentwurf vorgesehen. 1,5 Millionen Euro sollen der „Verstärkung der kulturellen politischen Bildung“ zugute kommen. Drei Millionen Euro sollen für „den Ausbau von Angeboten zur digitalen politischen Bildung und Medienbildung“ bereitgestellt werden. 2,3 Millionen Euro in zwei Titeln sind für die Umsetzung des „Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“ gedacht.
In zweiter Lesung befasste sich das Parlament zudem mit dem Einzelplan 21 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Nach der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses umfasst der Etat 2022 des Bundesbeauftragten ein Ausgabenvolumen von 43,2 Millionen Euro und damit 11,7 Millionen Euro mehr als für 2021 veranschlagt. Der Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (20/1626, 20/1627) zugrunde. (sto/02.06.2022)
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