Sitzungswoche
18. Mai 2022 (36. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Arbeitsministerium
Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit zu tun, dass es zu Störungen von Lieferketten kommt. Sein Ministerium habe daher die in der Pandemie-Zeit geltenden Kurzarbeit-Maßnahmen verlängert, sagt Minister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch, 18. Mai 2022, in der Regierungsbefragung im Bundestag. Der Arbeitsmarkt sei „intakt und robust“, betonte Heil. Der Krieg verstärke die ohnehin gestiegene Preisentwicklung. Wichtig sei es daher, die unteren und mittleren Einkommensbezieher zu entlasten und etwas für Geringverdiener zu tun. Für sechs Millionen Deutsche steige der Mindestlohn zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde an, was eine Zunahme um 22 Prozent bedeute.
Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen
Heil sagte weiter, die große Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine werde ab 1. Juni mit der Gruppe der anerkannten Asylbewerber gleichgestellt, sie hätten damit den vollen Schutz der Krankenversicherung. Die Regierung habe die Voraussetzungen für den rechtlichen Zugang zum Arbeitsmarkt geschaffen. Die Geflüchteten müssten Zugang zur Sprache haben, die Kinderbetreuung müsse gewährleistet sein, die Anerkennung von Berufsabschlüssen müsse beschleunigt werden und sie müssten eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
Nach Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen für die Geflüchteten erkundigte sich die CDU-Abgeordnete Mareike Lotte Wulf. Der Minister sagte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auch sein Bereich hätten ihre Sprachkurse für die Geflüchteten geöffnet, die ein sehr hohes Ausbildungsniveau mitbrächten. Die Wirtschaft und die Bundesagentur für Arbeit arbeiteten unbürokratisch zusammen, denn es gelte, keine Zeit zu verlieren.
Bürgergeld soll Hartz-IV-System ablösen
Auf das vor der Verabschiedung stehende Sanktionsmoratorium für die Bezieher von SGB-II-Leistungen angesprochen, übte der Minister Sprachkritik. Er warb dafür, von Mitwirkungspflichten der Leistungsbezieher zu sprechen, das der Begriff „Sanktionen“ derzeit anders belegt sei. Das Moratorium sei auf zwölf Monate angelegt und soll in die geplante Einführung eines Bürgergeldes münden, welches das jetzige Hartz-IV-System ablösen soll.
Das Moratorium sei ein erster Schritt, sagte er der SPD-Abgeordneten Annika Klose und kündigte für Sommer einen weiteren Gesetzentwurf an. Es gehe nicht darum, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, sondern das jetzige System zu entbürokratisieren. Der Sozialstaat solle „im Tun und im Ton“ besser werden, man wolle aus der „polarisierten gesellschaftlichen Debatte herauskommen“. Heil: „Wir schaffen Vertrauen, wir werden den Menschen mehr zutrauen.“
Mit Blick auf das Entlastungspaket der Bundesregierung entgegnete Heil, den Heizkostenzuschuss erhielten alle Wohngeldempfänger, und das seien zu 50 Prozent Rentner.
Mitwirkungspflichten würden aber weiterhin gebraucht, sie würden nur anders gehandhabt, antwortete Heil dem CDU-Abgeordneten Kai Whittaker. Bei Meldeversäumnissen könne es weiterhin Leistungskürzungen von zehn Prozent geben.
Sozialer Arbeitsmarkt und Assistierte Ausbildung
Der AfD-Abgeordnete René Springer (AfD) kündigte einen Antrag seiner Fraktion ab, wonach die Einmalzahlung auch den Rentner zugute kommen sollte. Der Minister mahnte, Menschen in Not nicht gegeneinander auszuspielen. Armut im Alter sei das Ergebnis von Armut im Erwerbsverlauf und schlechter Bezahlung. Die Einmalzahlung von 200 Euro für Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) betreffe auch die Bezieher von Grundsicherung im Alter. Es stimme daher nicht, dass für die Rentner im Entlastungspaket nichts enthalten sei. Der Mindestlohn werde vor allem den Frauen helfen. Im Übrigen werde das Rentenniveau über 2025 hinaus gesichert.
Die AfD-Abgeordneten Gerrit Huy entgegnete der Minister, die Grundrente helfe vielen Menschen, und bei den Erwerbsgeminderten würden die Leistungen verbessert.
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TOP 3 Vereinbarte Debatte zum Thema Sterbehilfe
Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Mai 2022, in einer sehr sachlichen Generalaussprache über Möglichkeiten zur Reform der Sterbehilfe beraten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt und klargestellt, dass Menschen ein Recht haben, selbstbestimmt zu sterben, auch mit Unterstützung Dritter.
Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will die Sterbehilfe neu regeln und hat dazu bereits einen Gesetzentwurf (20/904) vorgelegt. Der sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll. Nicht rechtswidrig soll jedoch die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn die suizidwillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist, sich mindestens zweimal von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat.
Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung soll verboten sein, sachliche Informationen von Ärzten hingegen erlaubt. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Anwendung eines tödlich wirkenden Mittels als betäubungsmittelrechtlich begründet anzuerkennen. Diskutiert wurde auch über weitere Gruppenanträge, die dem Bundestag aber noch nicht offiziell vorliegen.
In der Aussprache hoben viele Redner das Selbstbestimmungsrecht der Menschen hervor, das sich auch auf die Entscheidung erstrecke, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Einigkeit bestand zudem darin, eine geeignete Beratungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen und Suizide wo immer möglich zu verhindern. Manche Redner forderten einen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung. Andere Redner warnten vor den intransparenten Geschäftsinteressen mancher Anbieter professioneller Sterbehilfe.
Seitz: Willensbildung muss frei von Beeinträchtigungen sein
Thomas Seitz (AfD) beklagte die Rechtslücke. „Das bedeutet Rechtsunsicherheit und die Gefahr von Auswüchsen.“ Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der legale Zugang zu tödlichen Medikamenten sei wichtig, allerdings dürfe kein Arzt oder Apotheker zur Mitwirkung verpflichtet werden. Die Willensbildung müsse frei von Beeinträchtigungen durch Krankheiten oder psychische Störungen sein.
Die Betroffenen müssten auch frei von Zwang, Drohung und Täuschung ihren Entschluss fassen, der zudem von Dauerhaftigkeit, Festigkeit und Ernsthaftigkeit geprägt sein sollte. Bei Kindern seien diese Voraussetzungen nicht gegeben. Seitz betonte, jeder Suizid habe schwere Auswirkungen auf das gesamte Umfeld und sei immer eine Tragödie.
Sichert für Regelung in der Patientenverfügung
Auch Martin Sichert (AfD) wandte sich gegen Geschäftsmodelle mit Gewinnen für die Anbieter und die Pharmaindustrie. Er schlug vor, in Patientenverfügungen festzuhalten, wann jemand eine Sterbehilfe in Anspruch nehmen wolle.
Die Rahmenbedingungen sollten dabei eng gefasst sein, etwa in Fällen von unheilbaren Krankheiten. Bei solchen Leiden sollte ohne lange Wartezeiten eine Suizidhilfe möglich sein. Es sei aber nicht Aufgabe des Staates, gesunden Menschen dabei zu helfen. (pk/18.05.2022)
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TOP 4 Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit
Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Mai 2022, für die Einrichtung eines Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Ein Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit schaffen“ (20/1857) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen wurde hingegen eine Unterrichtung durch die Bundesregierung mit dem Titel „Eckpunkte zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ (20/1764).
Daraus geht hervor, dass das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum darauf abzielt, einen „Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes andererseits“ zu schaffen.
Strategien für Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft
Ziel des Zukunftszentrums ist es danach, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stiften, den engen Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa zu sichern sowie im internationalen Austausch zu thematisieren. Darüber hinaus sollen Strategien für die „Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft“ entwickelt werden. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gehe es darum, welches Land Deutschland in Europa sein wolle, heißt es in der Unterrichtung.
Wie die Bundesregierung darin weiter mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes Gebäude „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Antrag von SPD, Grünen und FDP
Die Koalitionsfraktionen setzen sich für die Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ ein. In einem gemeinsamen Antrag (20/1857) fordern sie die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept für die Einrichtung zu erarbeiten. Das Zentrum soll ein Ort sein, „an dem gesellschaftsrelevante Forschung, Dialog und Begegnung sowie Kunst und Kultur unter einem Dach zusammengeführt werden und Raum erhalten, um gesellschaftliche Transformationsprozesse umfassend zu beleuchten, wie sie in Europa durch die historischen Entwicklungen seit der KSZE-Schlussakte von 1975 angelegt wurden und nach dem Zerfall der Sowjetunion und dem Ende des Kalten Krieges stattgefunden haben“, heißt es in dem Antrag.
Nach dem Willen der Fraktionen soll das Zentrum in Ostdeutschland angesiedelt werden. Die Bundesregierung soll deshalb einen Standort-Wettbewerb entsprechend der von der Arbeitsgruppe „Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ erarbeiteten personellen, räumlichen und inhaltlichen Kriterien ausloben.(vom/irs/18.05.2022)
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TOP 5 Masterplan Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Mai 2022, Oppositionsanträge zum Schutz von Geflüchteten aus der Ukraine abgelehnt. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1335) wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Ein von der Linksfraktion vorgelegter Antrag (20/1330) wurde mit der breiten Mehrheit des Bundestages gegen das Votum der Antragsteller zurückgewiesen. Den Entscheidungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschuss für Inneres und Heimat (20/1537, 20/1538) zurgunde.
Antrag der Unionsfraktion
Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion (20/1335) soll die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen „Masterplan Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen, Kinder und Jugendliche“ erstellen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, dazu im Bundeskanzleramt einen Krisen- und Koordinierungsstab einzurichten, der die Unterstützung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Deutschland gemeinsam mit den Ländern und Kommunen organisiert, sowie einen nationalen Flüchtlingsgipfel durchzuführen.
Zugleich dringt die Fraktion darauf, eine durchgehende Registrierung und Personenfeststellung unmittelbar nach oder bei Grenzübertritt sicherzustellen. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage in Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten der Ukraine koordinierte Beförderungsabläufe der planbaren Sonderzüge und -busse zur deutschland- und europaweiten Unterbringung der Kriegsflüchtlinge schaffen sowie auf einen gleichmäßigen bundesweiten und europäischen Verbleib der Flüchtlinge hinwirken.
SIM-Karte mit Startguthaben für den ersten Monat
Ferner sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, allen ankommenden Frauen zur Erleichterung der Kontaktaufnahme mit ihren Angehörigen und Hilfsangeboten eine SIM-Karte mit Startguthaben für den ersten Monat zu übergeben. Ebenso soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge für alle Ankommenden eine gesundheitliche Erstuntersuchung vor Ort vorhalten, um gezielt medizinische und/oder psychologische Unterstützung und erforderliche Impfungen anbieten zu können. Zudem wird die Bundesregierung darin aufgefordert, alles zu tun, um die vor dem Krieg geflüchteten Frauen, Kinder und Jugendliche vor Kriminellen wie etwa Menschenhändlern zu schützen.
Des Weiteren soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die Länder und Kommunen bei der Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in das Bildungs- und Betreuungssystem unterstützen sowie gemeinsam mit den Ländern ein bedarfsorientiertes Unterstützungsprogramm für geflüchtete Kinder und Jugendliche zur Bewältigung psychosozialer Belastungen etablieren. Darüber hinaus setzen sie sich in dem Antrag unter anderem dafür ein, das Angebot von Integrations- und Sprachkursen deutlich auszubauen und mit der Kinderbetreuung aufeinander abzustimmen.
Antrag der Linksfraktion
„Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern schützen – Kommunen bei der Aufnahme stärken“ lautet der Titel des Antrags der Linken (20/1330). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die direkten Kosten der Aufnahme von Geflüchteten für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen den Ländern beziehungsweise Kommunen zu erstatten.
Darüber hinaus sei eine wirksame Beteiligung an indirekten und infrastrukturellen Kosten der Aufnahme erforderlich, heißt es in dem Antrag weiter. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion für ausreichende Deutsch-Sprachkurse und eine vereinfachte Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sorgen, um eine schnelle Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
„Schutzangebot für russische Deserteure machen“
Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Schutzgewährung nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes („Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“) keine Unterscheidung nach Herkunft und Status zu machen. Auch Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, die nicht nur kurzfristig in der Ukraine lebten, müssten in den Schutz mit einbezogen werden.
Darüber hinaus plädiert die Fraktion unter anderem dafür, ein Schutzangebot für russische und belarussische Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsaktivisten auszusprechen und ihnen humanitäre Visa für eine sichere Einreise sowie einen Flüchtlings- oder einen anderen sicheren Aufenthaltsstatus zu erteilen. Zudem soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge dafür einsetzen, „dass wehrpflichtige Männer nicht an der Flucht aus der Ukraine gehindert werden“. (vom/sto/18.05.2022)
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Antrag AfD TOP 6 Unterstützung in Bildung und Forschung für Geflüchtete aus der Ukraine
Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Mai 2022, über einen Antrag mit dem Titel „Unterstützung in Bildung und Forschung für Geflüchtete aus der Ukraine“ (20/1856) beraten, den die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt haben. Des Weiteren wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zügig pragmatische Lösungen schaffen – Beschulung ukrainischer Flüchtlingskinder bestmöglich sicherstellen“ 20/1859
Antrag der Koalitionsfraktionenberaten. Beide Anträge wurden im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzen sich für die Unterstützung von Geflüchteten in Bildung und Forschung ein. Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Recht auf Bildung verwirklichen. Bund, Länder und Kommunen seien gefragt, Bildungseinrichtungen konstruktiv zu unterstützen, heißt es in der Vorlage.
So seien Länder an ihre Verantwortung zu erinnern, die vom Bundeskanzler zugesagte Beteiligung in Höhe von einer Milliarde Euro auch für „Bildungsausgaben in Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine“ einzusetzen. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die Anerkennungspraxis ukrainischer Schulabschlüsse, Schuljahre und pädagogischer Abschlüsse in enger Kooperation zwischen Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglichst einheitlich und unbürokratisch zu gestalten. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine Fortsetzung der deutsch-ukrainischen Forschungskooperation sowie einen erleichterten Zugang von Geflüchteten zu Leistungen der Berufsorientierung und zu einer beruflichen Ausbildung.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt auf „pragmatische Lösungen“, um die Beschulung ukrainischer Kinder bestmöglich sicherzustellen. So fordert sie angesichts der Zahl von bis zu 400.000 geflüchteten Kindern, die das deutsche Schulsystem aufzunehmen habe, den Finanzbedarf der Länder zu überprüfen, um die Einstellung von bis zu 24.000 zusätzlichen Lehrkräften zu ermöglichen. Dabei sollten auch geflüchtete ukrainische Lehrkräfte und „andere pädagogisch und fachlich geeigneten Personen“ ukrainischer Sprache eingebunden sowie nach Möglichkeit ukrainische Lernmaterialien und Lernplattformen genutzt werden, heißt es in der Vorlage.
Dafür solle die Bundesregierung zudem digitale Endgeräte bereitstellen. Zur Finanzierung solle geprüft werden, ob bisher nicht abgerufene Gelder aus dem Digitalpakt Schule verwendet werden könnten oder ob ein einschlägiges Bundesprogramm aufgesetzt werden müsse. Ziel sei es, die nationale Identität der ukrainischen Kriegsflüchtlinge während ihres „vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland“ und die Anschlussfähigkeit an das ukrainische Bildungssystem zu erhalten, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (sas/18.05.2022)
Antrag AfD TOP 7 kein Öl- und Gasembargo – Bürger und Unternehmen schützen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Mai 2022, über einen Antrag mit dem Titel „Öl- und Gasembargo verhindern – Bürger und Unternehmen schützen“ (20/1862) beraten, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Der Antrag wurde im Anschluss der Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Ein weiterer AfD-Antrag mit dem Titel „Deutsche Arbeitnehmerinteressen bei Energieembargo berücksichtigen – Massenentlassungen in Schwedt verhindern“ (20/1863) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Erster Antrag der AfD
In ihrem ersten Antrag (20/1862) fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, die geplanten, den Erdölbezug betreffenden Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt sowie die entsprechenden Maßnahmen auf EU-Ebene abzulehnen. Hintergrund ist die Sorge, die geplanten Sanktionen könnten erhebliche negative Konsequenzen und Effekte für die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland haben, während die absehbare Wirkung auf die russische Regierung in keinem Verhältnis zu diesen Konsequenzen stehe.
Die Embargodrohungen erwiesen sich jetzt schon als Treiber der Energiepreise und verteuerten damit den Bezug von Gas und Öl, während sie parallel dazu „mehr Geld in die Kassen der russischen Exporteure“ spülten. Die Folgen seien erhebliche Mehrkosten für deutsche Bürger und Unternehmen und eine weiter sinkende Energieversorgungssicherheit.
Abhängigkeiten reduzieren
Deshalb fordern die AfD-Abgeordneten ferner, die Bundesregierung solle zur Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen und politischen Folgen eines Ölembargos seitens der EU sowie eines möglicherweise als Reaktion folgenden russischen Gasembargos gegen die EU dem Bundestag einen umfassenden regelmäßigen Statusbericht vorlegen. Hierbei seien insbesondere die Primäreffekte auf die Versorgungssicherheit und die Energiepreise, die wirtschaftlichen Sekundäreffekte auf die betroffenen Branchen wie die Chemie-Industrie, Pharma-Industrie, Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, Bauwirtschaft, Automobilindustrie und Elektronik und die gesamtwirtschaftlichen Effekte auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts und die Inflation der Verbraucherpreise herauszuarbeiten.
Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die politische Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu reduzieren, um schnellstmöglich an den Punkt einer energiepolitischen Souveränität zu gelangen, und bei der Neuverteilung der energetischen Bezugsquellen mittels Diversifikation keine neuen, einseitigen politischen Abhängigkeiten entstehen zu lassen.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag fordert die AfD-Fraktion (20/1863) die Bundesregierung auf, den Industrie- und Energiestandort Schwedt und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten. Zudem verlangen die Abgeordneten, die Regierung solle die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Folgen eines Energieembargos für die Raffinerie Schwedt umfassend und transparent ermitteln und die Erkenntnisse dem Bundestag zur Beratung vorlegen. Diese Analyse solle auch die Folgen eines Produktionsausfalls in Schwedt für die Sicherheit der deutschlandweiten Versorgung mit Mineralölprodukten und weitere Arbeitsplätze sowie mögliche preisliche Verwerfungen beinhalten.
Zur Begründung ihres Antrags verweist die AfD-Fraktion darauf, dass die PCK-Raffinerie in Schwedt im Nordosten Brandenburgs bislang russisches Erdöl der „Druschba“-Mineralölleitung verarbeite. Eine Alternative zum besonders schwefelhaltigen russischen Öl sei mit vielen Fragezeichen verbunden. Bei einem Ölembargo sei die Existenz der Raffinerie und der 1.200 Arbeitsplätze direkt bei PCK und der 2.000 Arbeitsplätze im Umfeld akut gefährdet. Die Folgen einer Produktionseinstellung für die strukturschwache Region würden gravierend sein. (vom/irs/mis/18.05.2022)
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19. Mai 2022 (37. Sitzung)
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TOP 8 Regierungserklärung des Kanzlers zum Ukraine-Krieg
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat der Ukraine in seiner Regierungserklärung anlässlich des EU-Sondergipfels zum Ukraine-Krieg am 30. und 31. Mai 2022 weitere Unterstützung zugesichert. „Uns alle eint ein Ziel: Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen. Die Ukraine muss bestehen“, betonte er am Donnerstag, 19. Mai 2022, in seiner rund 20-minütigen Rede im Bundestag. Die Bundesregierung werde dem Land weiterhin auch militärisch den Rücken stärken, „überlegt, abgewogen und international eng abgestimmt“. Deutsche Alleingänge werde es nicht geben, die Bundesregierung auch nichts unternehmen, was die Nato zur Kriegspartei werden lasse, versicherte er.
Zugleich setzte Scholz sich dafür ein, den Blick bereits auf die Zeit nach dem Krieg zu richten. Konkret sprach er sich für den Aufbau eines europäischen Solidaritätsfonds zum Wiederaufbau der Ukraine aus, der sich aus Beiträgen der EU und der internationalen Partner speisen und für den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und die Wiederbelebung der ukrainischen Wirtschaft verwendet werden soll. All das werde laut Scholz „Milliarden kosten“. Zu einem EU-Beitritt der Ukraine sagte der Bundeskanzler, es gebe „keine Abkürzung auf dem Weg in die EU“, der Beitrittsprozess sei keine Sache „von ein paar Monaten oder einigen Jahren“. Wichtig sei es, die Ukraine jetzt schnell und pragmatisch zu unterstützen.
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) warf sie vor, nicht genügend Anstrengungen für diplomatische Lösungen zu unternehmen. Wie Weidel forderte die Linken-Abgeordnete mehr Unterstützung für die Menschen in Deutschland, die unter den Folgen des Krieges wie hoher Inflation und steigenden Energiepreisen, am meisten leiden. Die Bundesregierung müsse hierfür viel Geld in die Hand nehmen, anstatt es in ein „sinnloses Vermögen“ für die Bundeswehr zu investieren. (joh/19.05.2022)
Scholz zuversichtlich für Einigung beim Sondervermögen
Mit Blick auf die Einrichtung des von ihm Ende Februar angekündigten Sondervermögens in Höhe von 100-Milliarden-Euro für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr zeigte Scholz sich zuversichtlich, dass es darüber bald eine Einigung gibt. „Wir sind dazu in guten Gesprächen, auch mit Ihrer Partei, lieber Herr Merz, um das Sondervermögen fest im Grundgesetz zu verankern. Dafür bin ich sehr dankbar“, sagte der SPD-Politiker direkt an Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU/CSU) gewandt.
Die Ampel-Regierung ist für die Grundgesetzänderung, die für die Einrichtung des Sondervermögens nötig ist, auf Stimmen aus der Union angewiesen. „Das Sondervermögen garantiert die Freiheit und Sicherheit unseres Landes in dieser Zeit“, betonte Scholz. Zudem sei es eine klare Botschaft an Freunde und Verbündete: „Ja, wir meinen es ernst, wenn wir von Beistandspflicht und kollektiver Verteidigung reden.“
CDU/CSU kritisiert „doppeltes Spiel“
Merz sagte der Ukraine in der anschließenden Generalaussprache ebenfalls weitere „humanitäre und finanzielle Hilfe, aber auch Waffenlieferungen“ zu. Scholz warf er im Zusammenhang mit der Lieferung schwerer Waffen allerdings ein „doppeltes Spiel“ vor. Der Kanzler erwecke den Eindruck, als ob Waffenlieferungen stattfänden, aber die Wahrheit sei, „dass aus Deutschland in den letzten Wochen so gut wie nichts an Waffen geliefert worden ist“. Auch deutsche Rüstungsunternehmen beklagten seit Wochen, dass sie keine Exportgenehmigung bekommen würden.
Zum Sondervermögen sagte der CDU-Parteichef, gut seien die Gespräche mit der Ampelkoalition bisher nur in der Hinsicht, dass die CDU/CSU die einzige Fraktion sei, die dem Kanzler beim Sondervermögen und beim Einhalten des Zwei-Prozent-Zieles der Nato uneingeschränkt folge. Die Union fordert, dass die 100 Milliarden Euro voll umfänglich den Streitkräften zugutekommen und das Ziel, zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung auszugeben, dauerhaft eingehalten wird. Das Zwei-Prozent-Ziel soll nach dem Willen der Union aber nicht im Grundgesetz festgeschrieben werden.
Ursprünglich war vorgesehen, dass sich der Bundestag diese Woche mit dem Sondervermögen befasst, damit die Grundgesetzänderung und die Errichtung des Sondervermögens vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden kann.
Grüne drängen auf Vorantreiben der Energiewende
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, drängte im Bundestag auf die geplanten weiteren EU-Sanktionen gegen Russland. Deutschland und die EU müssten dem Angriffskrieg des russischen Präsidenten Wladimir Putin „gemeinsam ein Stoppzeichen entgegensetzen“. Neben dem Schritt, weitere russische Banken vom internationalen Finanzsystem abzukoppeln, warb sie für die Einigung auf ein Öl-Embargo im sechsten Sanktionspaket, über das in der EU gerade verhandelt wird. Das Ende der Energieimporte sei „das stärkste Instrument, das wir Russland entgegensetzen können“.
Zugleich drängte die Grünen-Abgeordnete auf ein Vorantreiben der Energiewende. Deutschland und die EU müssten jetzt gemeinsam in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren, damit Europa „nie wieder so abhängig von fossilen Energien aus Russland“ wird wie heute. Wie viele andere Redner in der Debatte begrüßte Dröge den geplanten Nato-Beitritt Schwedens und Finnlands und die Stärkung der Bundeswehr durch das Sondervermögen.
FDP und SPD: Embargo gegen russisches Öl
Für die FDP warnte deren Fraktionsvorsitzender Christian Dürr: „Wir dürfen uns an die Bilder aus der Ukraine nicht gewöhnen.“ Die Menschen in der Ukraine kämpften für ein Danach in Freiheit und Wohlstand, „dabei unterstützen wir sie“. Dürr nannte es richtig, dem Land eine europäische Perspektive aufzuzeigen.
Außerdem sprach er sich für stärkere Beiträge Deutschlands für die weltweite Ernährungssicherung und eine schnelle Umsetzung eines Embargos gegen russisches Öl aus. Auch Achim Post (SPD) sagte, zu einem Öl-Embargo gebe es „wenig Alternativen“.
AfD nennt Sanktionspakete „kontraproduktiv“
Die Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Alice Weidel, nannte die EU-Sanktionspakete gegen Russland hingegen „kontraproduktiv“. Sie schadeten deutschen Bürgern und Unternehmen mehr als Russland. Ein Öl- und Gasembargo gegen Russland wäre „vollends ruinös“, da es bisher keinen tragfähigen Ersatz für die ausfallenden Lieferungen gebe.
Weidel rief den Kanzler auf, die Waffenlieferungen zu stoppen und stattdessen den Verhandlungsweg zu gehen. Russland dürfe als Atommacht nicht in eine ausweglose Lage gedrängt werden. „Der Krieg in der Ukraine ist nicht unser Krieg“, sagte Weidel. „Wir dürfen uns von Parolen, Propaganda und Emotionen nicht fortreißen lassen, sondern müssen unsere eigenen Interessen vertreten. Und die sind: Waffenstillstand und Frieden.“
Linke warnt vor Ausweitung des Krieges
Auch Amira Mohamed Ali, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, sprach sich für mehr Verhandlungen zur Beendigung des Ukraine-Krieges aus. Es sei hochgefährlich zu glauben, „dass man Russland mit militärischen Mitteln in die Knie zwingen kann“. Die Alternative zu diplomatischen Lösungen sei „ein immer länger dauernder Krieg mit immer mehr Toten. Es ist die wachsende Gefahr einer Ausweitung des Krieges, eines dritten Weltkrieges“, warnte Mohamed Ali.
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TOP 9 „Beschleunigug von Planungs- und Genehmigungsverfahren“
Gegen die Stimmen der Antragsteller hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Mai 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen – Für Wohlstand, Versorgungssicherheit und ökologischen Mehrwert“ (20/1854) abgelehnt.
Abgelehnter Antrag der Unionsfraktion
Mehr Tempo bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren forderte die CDU/CSU-Fraktion. Mit „umfassenden und fortlaufenden Investitionen“ solle der „nachhaltige Umbau hin zur Klimaneutralität, die Digitalisierung aller Lebensbereiche, der Erhalt und Ausbau der wirtschaftlichen Leistungskraft sowie die Versorgungssicherheit Deutschlands“ sichergestellt werden, hieß es in dem Antrag. Das Planungs- und Genehmigungsrecht, entsprechende Verwaltungsverfahren sowie das Verwaltungsprozessrecht müsse grundlegend überarbeitet werden, schrieben die Abgeordneten in dem Antrag. Hierzu seien stringentere Planungsverfahren, schnellere Verwaltungsverfahren, kürzere Gerichtsverfahren, eine effizientere Bürgerbeteiligung und ein modernisierter Natur- und Artenschutz notwendig.
Zu jedem dieser Punkte führte die Fraktion Bereiche auf, in denen dies Anpassungen zum Tragen kommen würden. Beim Thema Bürgerbeteiligung forderte die CDU/CSU-Fraktion etwa die Errichtung eines „Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung“ zur besseren Vermittlung zwischen staatlichen und privaten Interessen. Beim Natur- und Artenschutz unter anderem die Ausdehnung der artenschutzrechtlichen Sonderregelungen. Um kürzere Gerichtsverfahren zu ermöglichen, sollten zusätzliche Stellen beim Bundesverwaltungsgericht geschaffen werden, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, schrieb die Unionsfraktion. Außerdem müssten sämtliche Akten und Urkunden digitalisiert werden, um „die behördenübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern“, hieß es in dem Antrag.
Union fordert umfassende Investitionen
Steffen Bilger (CDU/CSU) nannte die Herausforderungen, vor denen Deutschland momentan stehe „enorm“: „Wir brauchen deshalb umfassende Investitionen, nicht irgendwann, sondern jetzt.“ Die Union erkenne zwar an, dass sich etwas tue, aber das sei zu wenig, befand Bilger.
Die Ampelregierung vertue unnötig Zeit mit Debatten darüber, was gute und was weniger gute Infrastruktur sei und die Bundesregierung handele nur auf sehr begrenzten Feldern. Er hoffe sehr auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zur Planungsbeschleunigung, so Bilger.
SPD: Koalition arbeitet mit Nachdruck an Beschleunigung
Carsten Träger (SPD) erwiderte auf seinen Vorredner, dass das Thema der Planungs- und Verfahrensbeschleunigung im Koalitionsvertrag an prominenter Stelle stehe: „Die Koalition arbeitet mit Nachdruck daran.“ Eines der Kernthemen sei der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien.
Das Gesetz zum schnellen Bau von Flüssiggas-Terminals, das an diesem Tag ebenfalls auf der Tagesordnung stehe, sei ein gutes Beispiel dafür. Der Regierung sei es wichtig, Verfahren zu beschleunigen, aber nicht „das Recht zu schleifen“, wie es die Union mit ihren Vorschlägen zum Arten- und Naturschutz beim Ausbau der Windkraft tue.
AfD sieht in Kernkraft Lösung für Energieproblem
Andreas Bleck (AfD) sagte, die Union positioniere sich mit dem Antrag völlig einseitig. Es gehe ihr nicht um Artenschutz, sondern um den schnelleren Ausbau von Windkraftanlagen. Die Vorschläge der CDU/CSU zum beschleunigten Ausbau der Windkraft und von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen und der damit einhergehenden Anpassung des Populationsschutzes von Wildtieren sei kein modernisierter Natur- und Artenschutz, sondern ein „kastrierter Artenschutz“.
Die Union erwähne zudem in dem Antrag die Lösung für das Energieproblem nicht, denn das sei die Kernkraft.
Grüne: Fehlendes Personal und mangelnde Ausstattung
Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte an dem Antrag, dass die CDU/CSU-Fraktion die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Planungsverfahren weiterhin als Umsetzungsbremse bewerte und die Beschneidung der Beteiligungsrechte lediglich mit ein „bisschen Digitalisierung“ garniere.
Das sich Planungen in Deutschland verzögerten, liege nicht an Bürgerinnen und Bürgern, sondern an fehlendem Personal und mangelnder Ausstattung in den Behörden. Der Koalitionsvertrag gehe in 38 Punkten das Thema Planungsbeschleunigung an: „Wir werden das verlorene Vertrauen von Gesellschaft und Wirtschaft zurückgewinnen.“
Linke: Keine Vorschläge für Finanzierung
Klaus Ernst (Linke) stimmte zu, dass Planungen und Verfahren beschleunigt werden müssten. „Wir alle wollen das, aber wir kriegen wir das hin?“, fragte Ernst. Dafür brauche es eine sichere finanzielle Ausstattung der Behörden, zudem müsse der Personalmangel behoben werden.
Doch den Mangel, den die Union nun beheben wolle, habe sie in den vergangenen Legislaturperioden durch einen „kaputtgesparten Staat“ selbst verursacht. „Sie sind wie Brandstifter, die Feuerwehr spielen wollen“, sagte Ernst. Es fänden sich in dem Antrag jedoch keine Vorschläge, wo das Geld für die Verfahrensbeschleunigung herkommen solle.
FDP warnt vor Aufweichung des Rechts
Konstantin Kuhle (FDP) fand, dass es im Haus „im Prinzip“ eine große Einigkeit über die Dringlichkeit des Themas gebe. Mit dem LNG-Projekt zeige die Ampel, dass es möglich ist, zügig voranzukommen, so Kuhle. „Diese Kreativität und diesen Pragmatismus brauchen wir auch in anderen Bereichen.“
Doch das schnellere Vorankommen müsse auch immer mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sein, es dürfe nicht zu einer Aufweichung des Rechts kommen. Der beschleunigte Ausbau der LNG-Terminals sei ein erster Schritt, anschließend arbeite man dann den Koalitionsvertrag ab, sagte Kuhle (emu/19.05.2022)
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AfD-Antrag TOP 10 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise werden Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen ausgeweitet, die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer verlängert und die Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus erheblich verbessert. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111, 20/1646, 20/1828, 20/1907, 20/1910) auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1906) zugestimmt. Für den Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU. AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.
Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/1908), in dem unter anderem eine „Turbo-Abschreibung“ für Unternehmen gefordert wurde, wurde abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ (20/1339, 20/1906) und ein Antrag der AfD mit dem Titel „Dem Grundsteuerverfahren den Erklärungsdruck nehmen – Grundeigner, steuerberatende Berufe und Verwaltung entlasten“ (20/1864).
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, war vom Finanzausschuss auf 4.500 Euro angehoben worden. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise werden außerdem die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Verbesserungen gibt es auch bei den Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, der Verlustverrechnung sowie bei den Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (20/1646). Darin verlangt er eine steuerfreie Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Auch eine von einem Arbeitgeber aus eigener Initiative gewährte Prämie müsse diesem Steuerprivileg unterfallen. Der Gefahr einer uferlosen Ausweitung der Steuerfreiheit werde bereits damit begegnet, dass die Regelung in der Höhe begrenzt und zeitlich befristet sei, erklären die Bundesländer
Außerdem wird verlangt, die Homeoffice-Pauschale statt um ein Jahr zu verlängern dem Grunde als auch der Höhe nach insgesamt neu zu regeln. Auch nach der Corona-Krise sei damit zu rechnen, dass vermehrt dazu übergegangen werde, zu Hause zu arbeiten. Mit der vermehrten Nutzung des Homeoffice könnten die Wege zum Arbeitsplatz und zurück vermieden werden. Der Bundesrat plädiert für eine dauerhafte Neuregelung, die den neuen Formen der Arbeitsausübung gerecht wird und eine unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten unabhängig von einem abgetrennten Arbeitszimmer gewährleistet.
In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einem Teil der Vorschläge zu, andere lehnt sie ab. Abgelehnt wird etwa, Arbeitsentgelte rückwirkend von Sozialbeiträgen freizustellen und hieraus bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Das sei in der Sozialversicherung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich.
AfD wirbt für Fristverlängerung
Albrecht Glaser (AfD) wies darauf hin, dass die von der CDU/CSU-Fraktion jetzt gestellten Forderungen von seiner Fraktion in den letzten zwei Jahren schon mehrfach beantragt worden seien. Die Forderungen seien alle reflexhaft von den anderen Fraktionen abgelehnt worden. In diese „Zeit politischer Agonie“ falle auch die Wiederbelebung der Grundsteuer, eine Art „steuerpolitische Denkmalspflege“.
Angesichts der Antragsflut, die jetzt auf Millionen von Grundstückseigentümer zurolle, sei ein Fristverlängerung geboten, begründete Glaser einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion.
Abgelehnter Antrag der AfD
Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (20/1864), die gefordert hatte, die Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärungen um fünf Monate und damit bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Außerdem sollen die Finanzämter bei eventuellen Fristversäumnissen bis zu einem Zeitraum von drei Monaten großzügig sein.
Die Fraktion erläutert in ihrem Antrag, dass für jedes der etwa 36 Millionen Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Grundsteuerwertverfahren, das Steuermessbetragsverfahren und abschließend das Steuerfestsetzungsverfahren durchgeführt werden müssten. Der Krieg in der Ukraine und die seit mehr als zwei Jahren andauernden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie würden jedoch eine besondere Belastung für alle Einwohner des Landes, für die Wirtschaft sowie für die Verwaltungen darstellen. In dieser Situation habe der Gesetzgeber auch in anderen Bereichen Fristverlängerungen gewährt, zum Beispiel bei der Abgabe von Einkommensteuererklärungen. Daher sollte es auch im Grundsteuerverfahren zu Erleichterungen kommen. (hle/19.05.2022)
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AfD-Antrag ZP2 Untersuchungsausschuß Afghanistan
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung des deutschen Engagements in Afghanistan zwischen 2001 und 2021 und hat dazu einen Antrag vorgelegt (20/1867), den der Bundestag am Donnerstag, 19. Mai 2022, erstmals erörtert und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen hat. Der Untersuchungsausschuss soll sich nach dem Willen der Fraktion „ein Gesamtbild zum politisch-militärisch-zivilen Engagement der Bundesrepublik Deutschland in Afghanistan verschaffen und die genauen Gründe für sein Scheitern eruieren“.
Antrag der AfD
Geklärt werden soll nach den Vorstellungen der Fraktion unter anderem, „aus welchen Gründen die deutschen Bundesregierungen so lange am Afghanistan-Engagement festhielten und dem Deutschen Bundestag immer wieder Anträge zur Mandatsverlängerung des Bundeswehreinsatzes vorlegten“ und warum sie „die wirkliche Lage am Hindukusch, die von so vielen Beobachtern längst – gemessen an den ursprünglichen Zielen – als dramatisch erkannt worden war, so eklatant verkannten und dies über einen so langen Zeitraum hinweg“.
Zu den vorgeschlagenen Untersuchungsgegenständen zählen darüber hinaus Fragen zur Ausrufung des Nato-Bündnisfalls nach den Terroranschlägen des 11. September 2001, zu langjährigen Vorwürfen über Wahlfälschungen, Korruption und Duldung des Opiumanbaus in Afghanistan, zum Ausbleiben einer Exit-Strategie der Nato und zum Umgang mit afghanischen Ortskräften. (ahe/19.05.2022)
AfD: Kein einziges Ziel erreicht
René Springer (AfD) sprach von einem Einsatz, der 2021 mit einem Desaster geendet sei: Kein einziges Ziel sei erreicht worden, Afghanistan sei in ein Chaos gestürzt worden. „Wir waren in den Augen vieler Afghanen keine Befreier, wir waren Besatzer, ein westlicher Fremdkörper in einer archaischen Stammeskultur.“
Die Aufarbeitung in einem Untersuchungsausschuss werde weder verwundete und traumatisierte Bundeswehrsoldaten heilen, noch die 59 im Einsatz getöteten Soldaten zurückholen. Es bestehe aber die Pflicht „falsche Versprechen, Täuschungen und Lügen“ aufzuklären.
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ZP6 Aktuelle Stunde, Inflation bekämpfen, gerecht entlasten
Die massiven Preissteigerungen in allen Lebensbereichen belasten die Menschen immer stärker. Zuletzt lag die Inflationsrate im April bei 7,4 Prozent. Auch der Deutsche Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. Mai 2022, auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Für einen klaren Kurs in der Finanzpolitik: Widersprüche beenden, Inflation bekämpfen, gerecht entlasten“.
AfD sieht Schuld bei verfehlter EZB-Politik
Das Thema Inflation sei nicht erst durch den Ukraine-Krieg auf die Tagesordnung gekommen, sondern gebe es schon lange vorher – nämlich seit 2009 durch eine verfehlte EZB-Politik, erinnerte Kay Gottschalk (AfD). Er wies auf die Wirkung der Inflation hin: Eine Inflation in Höhe von nur vier Prozent bedeute, dass ein Vermögen in 17 Jahren halbiert werde. Eine Inflationsrate von fünf Prozent halbiere das Vermögen nach 13,5 Jahren, und bei sieben Prozent passiere das bereits nach neun Jahren.
Gottschalk verlangte Entlastungen durch eine höhere Entfernungspauschale und einen „Steuertarif auf Rädern“, um der kalten Progression beizukommen.
CDU/CSU: Inflation ist unsozial
Neben dem Ukraine-Krieg beschäftige die Menschen das Thema Preise am meisten, sagte Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU). Es seien schon längst nicht mehr nur Geringverdiener, sondern die Breite der Gesellschaft,sei von diesen hohen Preisen massiv betroffen: „Menschen, die auf dem Lande wohnen, Pendler, Gewerbetreibende, die auf das Automobil angewiesen sind, aber gerade auch Sparer, die für das Alter angespart und vorgesorgt haben und die jetzt erleben, wie ihre Alterssicherung im Rekordtempo dahinschmilzt. Inflation ist – kurz gesagt – das Unsozialste, was in einer Gesellschaft stattfinden kann, was uns passieren kann“, sagte Middelberg.
Eine wesentliche Rolle spiele die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, aber auch der Staat müsse sparen. Davon sei jedoch nichts zu sehen. Notwendig sei zudem, die Belastungen durch die kalte Progression zu reduzieren.
SPD: Reduzierung der kalten Progression ist wichtig
Frauke Heiligenstadt (SPD) sagte, den Kaufkraftverlust spürten die Menschen spätestens am Ende des Monats in ihrem Portemonnaie, wenn das Geld überhaupt noch so lange reiche. Und wenn eine Lohnerhöhung nach dem Lohnsteuerabzug nicht mehr die Preissteigerungen abdeckt, habe man ein Problem. Daher sei die Reduzierung der kalten Progression wichtig.
Außerdem habe die Koalition ein großes Entlastungspaket auf den Weg gebracht – unter anderem mit Senkungen der Energiesteuer und der EEG-Umlage, mit entsprechenden Zuschüssen bei den Heizkosten, dem Energiegeld und höheren Steuerfreibeträgen.
Grüne: Das Problem ist akut, und es ist strukturell
Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Inflation betreffe jeden und zum Teil „extrem hart. “Wenn man sieht, dass eine Gurke bis zu 40, 50 Prozent mehr kostet, dass die Energiekosten, die im nächsten Jahr auf die Haushalte zukommen, sehr viel höher sein werden, dann merken wir: Das Problem ist akut, und es ist strukturell.„
Die Koalition arbeite “unfassbar energisch und vehement„ an diesem Problem. Beck erinnerte an die Entlastungsmßnahmen der Koalition, die ein Volumen von über 30 Milliarden Euro hätten.
Linke will “Mietenwahnsinn„ beenden
Die steigenden Preise würden nicht nur Menschen mit sehr niedrigen Einkommen, sondern auch die Normalverdiener treffen, sagte Janine Wissler (Die Linke). Gehälter und Löhne würden von den immer weiter steigenden Kosten aufgefressen.
“Und schon lange vor Corona und vor dem Ukrainekrieg hat es in diesem Land eine der schlimmsten Teuerungswellen der jüngeren Geschichte gegeben, nämlich die Inflation der Mieten„, erinnerte Wissler und fragte, wo die Maßnahmen bleiben würden, um den “Mietenwahnsinn„ zu beenden. Sie kritisierte zudem, dass Rentner keine Energiepreispauschale erhalten würden.
FDP kündigt Maßnahmen gegen kalte Progression an
Maximilian Mordhorst (FDP), erklärte, eine “vernünftige Antwort„ auf diese Inflation könne neben den beschlossenen Entlastungen nur eine gute Wirtschaftspolitik und eine seriöse, ausgeglichene Haushaltspolitik sein, “und deswegen werden wir zur Schuldenbremse zurückkehren„.
Mordhorst kündigte außerdem für den Herbst Maßnahmen gegen die kalte Progression an. (hle/19.05.2022)
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TOP 13 Änderung des SGB II
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, für eine Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen gestimmt. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1881) sowie eine Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1894) zugrunde. Ein von der Fraktion Die Linke zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegter Änderungsantrag (20/1886), der eine grundsätzliche Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert hat, wurde hingegen abgelehnt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bis zum Jahresende 2022 befristet auszusetzen. Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es darin. Davon entfielen rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Millionen Euro auf die Kommunen.
Zu der gesetzlichen Neuregelung gebe es keine Alternative, betont die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2019 eine Neuregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Gleichwohl sieht sie den vorliegenden Gesetzentwurf nur als Zwischenschritt. Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung eines Bürgergeldes vor, in deren Zuge auch die vom Bundesverfassungsgericht gefordert der Sanktionen vorgenommen werden solle, schreibt die Bundesregierung.
Änderung im Ausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 18. Mai, den Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II der Koalitionsfraktionen geändert. Damit soll nun das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden.
Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes. (vom/joh/19.05.2022)
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Antrag AfD TOP 14 Ukrainehilfe Nahrungsmittelversorgung weltweit
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Der Ukraine jetzt und in Zukunft helfen, Nahrungsmittelversorgung in der Welt sicherstellen sowie europäische und deutsche Landwirtschaft krisenfest gestalten“ (20/1336) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 410 Abgeordnete gegen die Forderung und 246 Abgeordnete votierten dafür. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (20/1880) zugrunde.
Erstmals beraten wurde zudem ein Antrag mit dem Titel „Düngemittelversorgung und Bezahlbarkeit gewährleisten – Ukrainekriegsfolgen abmildern“ (20/1865), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Der Antrag wurde nach der Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gemeinsam mit den Vereinten Nationen, der Europäischen Union (EU), den humanitären Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden, der Agrar- und Ernährungswirtschaft und möglichst allen weiteren Akteuren und Spendern Maßnahmen zu koordinieren, damit die Versorgung der Bevölkerung in der Ukraine sowie der Menschen auf der Flucht aus der Ukraine mit Lebensmitteln langfristig sichergestellt ist.
Zudem sollen die Agrarstrukturen der Ukraine genutzt werden, um die Versorgungsketten der Land- und Ernährungswirtschaft innerhalb des Landes zu stärken und die ukrainischen Landwirte zu unterstützen, damit auf vielen Flächen eine Frühjahrsaussaat möglich wird.
Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, mit Blick auf die Verwerfungen und Preisschwankungen auf den internationalen Agrarmärkten und den daraus resultierenden Ernährungsunsicherheiten zu erfassen, wie hoch die durch den Krieg in der Ukraine fehlenden landwirtschaftlichen Produktions- und Handelskapazitäten sind oder absehbar sein werden und wie sich die Verteuerung von Energie und Ölprodukten sowie die fehlende Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Dünge- und Futtermitteln auf die weltweite Agrarproduktion auswirkt. Darauf aufbauend solle die weltweite Agrarproduktion analysiert werden, um über aktuelle und prognostizierende Daten zu verfügen und dadurch sachgerechte und wissensbasierte politische Entscheidungen, vor allem in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), treffen zu können.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/1865), die Düngerproduktion in Deutschland zu gewährleisten, die Düngeverordnung zu verändern sowie bei der EU Beihilfen für Landwirte in Höhe von bis zu 35. 000 Euro pro Betrieb zu beantragen.
Wie die Fraktion schreibt, waren die „gewaltigen Kostenexplosionen bei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln wie Düngemitteln, Futtermitteln, Treibstoff und Energie“ bereits vor Kriegsausbruch in der Ukraine „eine schwere Belastung für die heimische Landwirtschaft“. Der Ukrainekrieg und wegfallende Exporte trieben die Kosten nun „zusätzlich massiv nach oben“. (vom/nki/irs/19.05.2022)
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Antrag AfD TOP 15 Pflegebonusgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, der Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1331) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Ebenfalls abgestimmt aber abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigten im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“ (20/1014). Dafür hatten neben den Antragstellern die AfD und die Linksfraktion gestimmt, dagegen SPD, Grüne und FDP. Darüber hinaus wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen“ (20/699) in namentlicher Abstimmung mit 574 Stimmen gegen 71 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/1909) zugrunde. Der Haushaltsausschuss hat zudem zum Gesetzentwurf einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1910) vorgelegt.
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP
Die Ampelfraktionen schreiben in ihrem Gesetzentwurf (20/1331), die Pandemie stelle das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vor besondere Belastungen und verlange ihm besondere Leistungen ab. Dieser Einsatz werde durch die kurzfristige Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Prämienzahlungen anerkannt. Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Es sollen 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen in Krankenhäusern verwendet werden und weitere 500 Millionen Euro für Prämien in der Langzeitpflege.
Krankenhäuser, die 2021 besonders viele Corona-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten, sollen Mittel für Prämienzahlungen erhalten. Die Mittel sollen Pflegekräften in der unmittelbaren Patientenversorgung zugute kommen. Ferner erhalten den Bonus Beschäftigte in der Alten- und Langzeitpflege, die im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind.
Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie soll bis zu 550 Euro betragen. Das Geld soll steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Den höchsten Bonus erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften in der Alten- und Langzeitpflege sollen einen Bonus erhalten. Der Bonus soll in der Alten- und Langzeitpflege spätestens bis Ende dieses Jahres ausgezahlt werden.
Leiharbeitnehmer und DRK-Schwesternschaften
In den Ausschussberatungen am Mittwoch, 18. Mai 2022, verständigten sich die Abgeordneten darauf, auch Leiharbeitnehmer in der Pflege und die DRK-Schwesternschaften in die Bonusregelung einzubeziehen. Der Bonus soll steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden.
Der Ausschuss nahm auch mehrere fachfremde Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, die nicht mit dem Bonus zusammenhingen. Dabei ging es unter anderem um die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen.
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion fordert einen Corona-Bonus für weitere Berufsgruppen im Gesundheitssystem. Zusätzlich zu den Bonuszahlungen für Pflegekräfte sollten Boni von mindestens 500 Euro für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) sowie für Mitarbeiter im Rettungsdienst auf den Weg gebracht werden, heißt es im Antrag der Fraktion (20/1014). Die MFA und ZFA hätten während der Corona-Pandemie unter großem persönlichen Risiko nicht nur den regulären Betrieb in den ambulanten Praxen aufrechterhalten, sondern auch wesentlich zum Erfolg der Impfkampagne beigetragen.
Der Bund solle als Zeichen der Wertschätzung für die erbrachte Leistung eine umfassende bundesweite Bonusregelung beschließen. Diese solle an Mitarbeiter in der ambulanten Gesundheitsversorgung sowie im Rettungswesen ausgezahlt werden. Die Boni sollten mindestens 500 Euro bei Vollzeitkräften und 300 Euro bei Teilzeitkräften betragen und steuerfrei ausgezahlt werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus müsse eine flächendeckende Regelung zur vollständigen Refinanzierung von Tarifabschlüssen der MFA durch die Kostenträger beschlossen werden.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert den Verzicht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Mit der Regelung drohe regional der Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich seien, heißt es in einem Antrag (20/699) der Fraktion.
Zu befürchten sei eine verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. Zudem werde die außerordentliche Belastung der Gesundheitsämter durch die bürokratisch aufwendigen Einzelfallprüfungen erhöht. Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirke die einrichtungsbezogene Impfpflicht wie ein Brandbeschleuniger. (vom/pk/19.05.2022)
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Antrag AfD TOP 16 Förderung von E-Autos
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, einen Antrag der CDU/CSU mit dem Titel „Nachhaltige Mobilität – Förderung von E-Autos fortsetzen und für die Auszahlung das Datum der Fahrzeugbestellung zu Grunde legen“ (20/1853) nach erstmaliger Beratung direkt abgestimmt und abgelehnt. Die Vorlage fand Zustimmung der Antragsteller und der AfD gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke keine Mehrheit.
Antrag der CDU/CSU
Die Fraktion von CDU/CSU fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der Förderung von E-Autos grundsätzlich das Datum der Fahrzeugbestellung, nicht das Datum der Fahrzeugzulassung zu Grunde zu legen, um die Auszahlung des Umweltbonus sicherzustellen. Aufgrund aktueller Lieferketten und Rohstoffverfügbarkeit betrügen die Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge bis zu einem Dreivierteljahr, schreiben die Unionsabgeordneten. Der Antrag soll am Donnerstagnachmittag im Bundestag beraten werden.
Zudem wird gefordert, Klarheit für Verbraucher, Händler und Hersteller zu schaffen, ob die Förderung von Plug-in-Hybriden (PHEV) fortgesetzt wird oder bis zum Jahresende 2022 auslaufen soll. Im Entwurf einer Richtlinie zur Förderung von E-Autos des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13. April 2022 seien PHEVs als „marktgängig“ bezeichnet worden und damit nicht mehr förderfähig. (emu/19.05.2022)
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TOP 17 Sanktionsdurchsetzungsgestez
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (20/1740) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen“ (20/1726). Der Antrag fand gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen und AfD bei Zustimmung durch die Antragsteller und Stimmenthaltung der Linksfraktion keine Mehrheit. Beiden Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1892) zugrunde.
Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1897) wurde ebenfalls abgelehnt. Darin hatten die Abgeordneten gefordert, dass geeignete Bundesbehörden anstatt der Bundesländer mit der Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen, die aufgrund beschlossener wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, betraut werden sollen.
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP
Die Fraktionen der Ampelkoalition wollen mit ihrem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (20/1740) die gegen Russland verhängten Sanktionen effektiv durchsetzen. Darin heißt es, für den wirkungsstarken operativen Vollzug der Sanktionen sei für die jeweiligen Sanktionsbereiche die Expertise verschiedener Behörden von Bundes- und Länderebene und deren Zusammenarbeit nötig. Dafür sollen jetzt die erforderlichen Datenzugriffs- und Datenaustauschbefugnisse geschaffen werden.
Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, Vermögen zu ermitteln und Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll in Zukunft bei der Vermögensfeststellung mitwirken und weitere Aufgaben bekommen. Weiterhin soll eine spezialgesetzliche Befugnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anordnung sämtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Handelsverboten verankert werden.
Im Einzelnen ist vorgesehen, dass sanktionierte Personen, die gegen die Anzeigepflicht verstoßen, mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen müssen. Die Offenlegung der gesamten Vermögensverhältnisse durch eine sanktionierte Person sei Voraussetzung für eine effektive Umsetzung der gegen Einzelpersonen gerichteten EU-Sanktionen. Andernfalls bestünde eine Gefahr, dass das Sanktionsregime durch eine Verschleierung der Vermögensverhältnisse umgangen wird. Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, um Konten, Schließfächer und Wertpapierdepots von sanktionierten natürlichen Personen und von Unternehmen in Deutschland ermitteln zu können.
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (20/1726) von der Bundesregierung einen härteren Kurs bei der Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Sie verweist auf Italien, wo Sanktionen gegen russische Oligarchen umfangreich umgesetzt würden, während in Deutschland bisher wenig geschehen sei. So habe die Guardia di Finanza in Italien mehrere Anwesen des auf der Sanktionsliste stehenden russischen Oligarchen Arkadi Rotenberg beschlagnahmt, der in Deutschland dagegen unbehelligt geblieben sei.
Daher verlangt die Unionsfraktion unter anderem eine Offenbarungspflicht über die in Deutschland vorhandenen Vermögenswerte von sanktionierten Personen und von Organisationen. Die Möglichkeiten für den Kampf gegen Desinformationskampagnen und Sanktionsmöglichkeiten gegen russische, staatlich gesteuerte Medien und Online-Medien sollten zudem verbessert werden.
Auskunft über Quelle und Kontrolle von Vermögen
Der Staat solle außerdem befugt werden, Auskunft über die Quelle und faktische Kontrolle von Vermögen zu erhalten. Wenn nicht festgestellt werden könne, wer wirtschaftlicher Berechtigter an einem Unternehmen ist, solle es ein zivilrechtliches Geschäftsverbot geben. Außerdem fordert die Fraktion ein Verbot der Barzahlung bei Immobilienkäufen und die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank, in der sämtliche Personen mit rechtskräftiger Verurteilung aufgrund von Vermögensdelikten, Steuerdelikten, Wirtschafts- oder Geldwäschestraftaten erfasst werden und die vom Notar vor jeder Immobilientransaktion abgefragt werden muss.
Außerdem sollten frühere Mitglieder der Bundesregierung das Übergangsgeld beziehungsweise das Ruhegehalt verlieren können, wenn sie in ihrem Amt oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden zufügen, indem Sie sich für die Interessen eines ausländischen Staates verwenden. (vom/hle/19.05.2022)
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Antrag AfD TOP 18: Souvränität Deutschlands innerhalb der EU
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Demokratie bewahren – Die Folgemaßnahmen der Konferenz zur Zukunft Europas nicht mittragen“ (20/1868) beraten, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, von der „Konferenz zur Zukunft Europas“ Abstand zu nehmen. Sie sei kein Mittel der demokratisch legitimierten und transparent durchgeführten Meinungsbildung. Vieles deute darauf hin, dass die Ergebnisse des jetzt beendeten öffentlichen Konsultationsprozesses bereits im Vorfeld feststanden, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung, ein Teilnehmerverzeichnis aller Personen zu veröffentlichen, die an der Konferenz öffentlich und nicht öffentlich mitgewirkt haben, „einschließlich ihrer bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Angelegenheiten der EU“. Außerdem soll sie alle im Zusammenhang mit der Konferenz bislang entstandenen direkten und indirekten Kosten offenlegen und der gemeinsamen Erklärung von EU-Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Kroatien und Dänemark vom 9. Mai 2022 beitreten, die hervorhebe, dass Änderungen der EU-Verträge nie das Ziel der Konferenz zur Zukunft Europas waren.
Die Konferenz zur Zukunft Europas hat ein Jahr lang zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Parlamentariern der nationalen Parlamente Ideen für EU-Reformen erarbeitet. Am 9. Mai 2022 legte sie ihre Vorschläge an die EU-Institutionen vor. Danach soll unter anderem das Veto der Mitgliedstaaten in der EU-Außen- und Fiskalpolitik und das Einstimmigkeitsprinzip im Rat abgeschafft und ein Initiativrecht des EU-Parlaments bei Gesetzen eingeführt werden. Für einen Teil der Vorschläge ist eine Änderung der EU-Verträge notwendig. (joh/eis/19.05.2022)
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TOP 19 Änderung des Regpoinalsierungsgesetzes 9Eur-Ticket
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, die Einführung des Neun-Euro-Ticket beschlossen. Ein entsprechender Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur siebten Änderung des Regionalisierungsgesetzes (20/1739) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/1871) sowie ein Entschließungsanträge der AfD (20/1872) wurden hingegen abgelehnt. Die Union hatte unter anderem gefordert, . den Bundesländern die für das Neun-Euro-Ticket im Regionalisierungsgesetz vorgesehenen Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro auch dann zur Verfügung zu stellen, wenn damit statt der Umsetzung des Tickets neue zusätzliche ÖPNV-Angebote nachweisbar geschaffen werden. Die AfD hatte gefordert, den Betrag von 2,5 Milliarden Euro statt für das Neun-Euro-Ticket für die steuerliche Entlastung der Bürgerbeispielsweise im Bereich der Energieträger einzusetzen.
Abgelehnt wurde zudem mit großer Mehrheit des Bundestages ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Neun-Euro-Ticket verlängern – Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs beschleunigen“ (20/1733). Den Entscheidungen lagen Beschlussempfehlungen des Verkehrsausschusses (20/1847, 20/1885)zugrunde. Zum Gesetzentwurf hat der Haushaltsausschuss darüber hinaus einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1848) zur Finanzierbarkeit vorgelegt.
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP
Der Gesetzentwurf der drei Koalitionsfraktionen (20/1739) sieht vor, dass die Bundesländer in diesem Jahr zusätzliche Regionalisierungsmittel vom Bund in Höhe von 3,7 Milliarden Euro für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erhalten. Davon sind 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung des sogenannten Neun-Euro-Tickets von Juni bis August dieses Jahres vorgesehen.
Mit dem Neun-Euro-Ticket sollen alle Bürger den ÖPNV bundesweit in den Monaten Juni, Juli und August dieses Jahres für neun Euro pro Kalendermonat nutzen können. Mit dem Ticket sollen die Leute einerseits wegen der stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität finanziell direkt entlastet werden. Zudem soll ein Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Einsparung von Kraftstoffen gesetzt werden. Das Neun-Euro-Ticket soll von den Ländern konkret ausgestaltet werden.
Zusätzliche 1,2 Milliarden Euro soll der Bund zum Ausgleich für pandemiebedingte Einnahmeausfälle an die Länder zahlen. Bereits im Jahr 2020 hatte der Bund die Regionalisierungsmittel um 2,5 Milliarden und 2021 um eine Milliarde Euro zur Finanzierung des ÖPNV erhöht. Nach Prognosen der Branche ist für die Jahre 2020 bis 2022 mit Fahrgeldausfällen von bis zu 10,2 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.
Antrag der Linken
Die Linke will mit ihrem Antrag (20/1733) das geplante Neun-Euro-Ticket im ÖPNV über die dreimonatige Laufzeit von Juni bis August hinaus bis mindestens Ende dieses Jahres verlängern. Dazu solle die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorlegen. Darüber hinaus solle der Bund die Mehrkosten in Höhe von 2,9 Milliarden Euro, die den Bundesländern seit 2019 im ÖPNV durch die Steigerungen der Bau-, Energie- und Personalkosten entstanden sind, zu mindestens 50 Prozent übernehmen.
Zudem fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, dem Bundestag ein mit den Bundesländern abgestimmtes Konzept zur Angebotsausweitung für den ÖPNV vorzulegen. Ziel müsse es sein, bis 2030 die Zahl der Fahrgäste zu verdoppeln und dauerhaft niedrige Preise bis hin zum Nulltarif, vor allem für Menschen ohne eigenes Einkommen, einzuführen. (vom/aw/hau/19.05.2022)
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TOP 19 Große Anfrage der Union „Steuerliche Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiekosten“
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, über die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Steuerliche Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ (20/1387) beraten. Im Einzelnen fragen die Unionsabgeordneten unter anderem danach, wie die Bundesregierung die Höhe der Energiepreispauschale (300 Euro als Zuschuss zum Gehalt) errechnet, ob diese der Lohnbesteuerung unterliegt oder sozialversicherungspflichtig ist und ob auch die Empfänger von Lohnersatzleistungen zu den Empfängern gehören sollen.
Außerdem interessiert die Unionsfraktion, ob eine Senkung der Umsatz-, Strom- und der Energiesteuern auf Energieerzeugnisse nicht früher wirken würde als die Auszahlung der Energiepauschale. Ferner will sie erfahren, was die Koalition unter dem vereinbarten Klimageld versteht und warum die Regierung die Absenkung der Energiesteuer auf fossile Energieerzeugnisse auf drei Monate beschränken will. (vom/mis/19.05.2022)
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TOP 21 Energiesteuersenkungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, die temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe verabschiedet. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Energiesteuerrechts (20/1741) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1883) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1891) zur Finanzierbarkeit zugrunde. Ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1893), der Verlängerungen für die befristete Senkung der Energiesteuern auf Strom und Kraftstoffe fordert, wurde abgelehnt.
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/1741) sieht vor, die Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 deutlich zu senken, da die mit dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise für viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft kurzfristig zu einer unvorhersehbaren Belastung geworden seien. Die Koalitionsfraktionen erwarten, dass es mit der Verabschiedung ihres Gesetzentwurfs zu einer erheblichen Senkung der Kraftstoffpreise kommen wird.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, vor allem das Verbraucherpreisniveau, seien zu erwarten, schreiben die Fraktionen. „Durch das Gesetz sollen die Endpreise für im Straßenverkehr verwendete Kraftstoffe an der Tankstelle signifikant sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise abgefedert werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gesenkt werden die Steuern für die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas sowie deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente. Die Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt werden auf 3,15 Milliarden Euro beziffert. (vom/hle/19.05.2022)
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TOP 22 Europarechtskonforme Aufzeichnung von Arbeitszeit
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Beschäftigtenrechte stärken – Arbeitszeit europarechtskonform dokumentieren“ (20/1852) beraten, den die Fraktion Die Linke vorgelegt hat. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Die Fraktion Die Linke fordert die tagesgenaue Aufzeichnung von Arbeitszeit und Ruhepausen. In dem Antrag kritisiert die Linksfraktion, dass ein drei Jahre altes Urteil zur Auslegung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie immer noch nicht in nationale Gesetzgebung umgesetzt sei. Dies erschwere den Beschäftigten weiterhin, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Schutzansprüche gegenüber Arbeitgebern durchzusetzen, so Die Linke. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um diese Situation zu beenden. (che/19.05.2022)
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TOP 23 LNG Beschleunigungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (20/1742) verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/1889) zugrunde. Ein von der CDU/CSU zum Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1904) wurde hingegen abgelehnt. Darin wurde unter anderem gefordert, dass auch über das Jahr 2043 hinaus weiterhin der Import von allen klimaneutralen Gasen, insbesondere auch Bio-LNG und klimaneutrale Wasserstoffderivate, zugelassen werden.
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP
Ziel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen ist es, die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energie-, vor allem Gaslieferungen zu mindern. Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe sich die energie- und sicherheitspolitische Bewertung der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen unvorhergesehen kurzfristig und fundamental geändert, heißt es zur Begründung. Der unverzügliche und schnellstmögliche Aufbau einer unabhängigeren nationalen Gasversorgung sei äußerst dringlich und zwingend erforderlich, weil Gas durch andere Energieträger kaum ersetzt werden könne.
Eine der wenigen Möglichkeiten Deutschlands, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen, sei der Einkauf verflüssigten Erdgases (Liquefied Natural Gas, LNG). Um das LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei der umgehende Ausbau der LNG-Importinfrastruktur unverzichtbar. Dazu sieht der Gesetzentwurf vor, den Genehmigungsbehörden zu ermöglichen, vorübergehend und unter klar definierten Bedingungen von bestimmten Verfahrensanforderungen, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, abzusehen.
Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet werden. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus könne nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genehmigt werden. Dadurch will die Koalition sicherstellen, dass das Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045 erreicht werden kann. (vom/mis/19.05.2022)
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TOP 24 Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 19. Mai 2022, für eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes gestimmt. Ein Entsprechender Entwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1737) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (20/1887) zugrunde.
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/1737) sieht vor, dass im Fall der Sperrungen von Bundesfernstraßen den Anwohnern an Umleitungsstrecken die Ausgaben für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstattet werden. Damit sollen die Auswirkungen des ansteigenden Verkehrslärms entlang von Umleitungsstrecken verringert und die Akzeptanz in der Bevölkerung für notwendige Umleitungen erhöht werden.
Konkret ist geplant, dass Gebäudeeigentümern die Ausgaben für Schallschutzmaßnahmen erstattet werden können, wenn der Straßenverkehrslärm entlang einer Umleitungsstrecke um mindestens drei Dezibel ansteigt, der Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung länger als zwei Jahre andauern wird. (vom/aw/19.05.2022)
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TOP 25 EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zustellungen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften (20/1110, 20/1416, 20/1589 Nr. 4) angenommen. Der Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung wurde mit der breiten Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/1888) zugrunde. Ein von der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/1896) wurde hingegen abgelehnt, Darin wurde unter anderem gefordert, dass eine Öffnung der Zivilrechtshilfe für Verfahren der Dokumentenvorlage („pre-trial discovery of documents“) nicht vorgenommen werden soll.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf (20/1110) will die Bundesregierung die grenzüberschreitende Zustellung und Beweisaufnahme zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschleunigen und vereinfachen, indem zwei im Jahr 2020 neu gefasste EU-Verordnungen zur Zivilrechtshilfe in deutsches Recht umgesetzt werden. „Diese Effekte sollen vor allem dadurch erreicht werden, dass Rechtshilfeersuchen künftig elektronisch zwischen den Mitgliedstaaten zu übermitteln sind“, heißt es in dem Entwurf. Anpassungsbedarf besteht demnach in den Zivilprozessordnung.
Konkret handelt es sich um die EU-Verordnung 2020/1784 vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten sowie um die EU-Verordnung 2020/1783 vom gleichen Tag über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen.
Erweiterung von Rechtshilfemöglichkeiten
Der Regierungsentwurf sieht zudem weitere Änderungen vor. So sollen die deutschen Auslandsvertretungen künftig nur noch in Ausnahmefällen um Zustellung und Beweisaufnahme in Nicht-EU-Staaten ersucht werden. Diese Nachrangigkeit soll künftig auch im Verhältnis zu EU-Mitgliedstaaten gelten. Ferner sollen mit dem Entwurf die bestehenden Rechtshilfemöglichkeiten im Verhältnis zu Staaten des Common Law (zum Beispiel Großbritannien und die USA) erweitert werden. Dabei geht es laut Entwurf um Beweisaufnahmeersuchen im Rahmen einer „pretrial discovery of documents“.
Darüber hinaus soll mit dem Entwurf „die etablierte Stellung des Bundesamtes für Justiz (BfJ) bei der Lösung von Schwierigkeiten im internationalen Zivilrechtshilfeverkehr sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch im Verhältnis zu den Vertragsstaaten bestimmter Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht“ verankert werden. Schließlich sind laut Entwurf Änderungen in sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie eine Rechtsbereinigung in sonstigen Vorschriften vorgesehen.
Änderungen im Rechtsausschuss
Der federführende Rechtsausschuss beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. Mai 2022, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen an dem Regierungsentwurf. Mit ihnen wird der Entwurf um sieben auf nun insgesamt 23 Artikel erweitert. Der Schwerpunkt der Änderungen ergibt sich aus veränderten Ressortzuständigkeiten im Zuge der Regierungsbildung. „Um die veränderten Zuständigkeiten, die geänderten Ressortbezeichnungen und die Übertragung von Verwaltungsaufgaben entsprechend dem Organisationserlass klarzustellen, sollen die betreffenden Rechtsvorschriften angepasst werden“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Kleine Änderungen betreffen danach Durchführungsvorschriften zu den Europäischen Zivilrechtshilfeverordnungen im Elften Buch der Zivilprozessordnung.
Zudem gehen die Koalitionsfraktionen auf Anregungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (20/1416) ein. Die Länderkammer hatte vor allem Änderungen bezüglich der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht gefordert. Neben redaktionellen Änderungen soll nun auf Wunsch der Länder unter anderem ermöglicht werden, durch eine Ergänzung des Paragrafen 11 Absatz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes „den Betreuungsbehörden auch im gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen, die Durchführung der erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine oder selbstständige Berufsbetreuer zu übertragen“.
Angepasst werden soll laut Änderungsantrag in Paragraf 25 des Betreuungsorganisationsgesetzes zudem das Intervall, in dem berufliche Betreuer der Stammbehörde Änderungen im Bestand der von ihnen geführten Betreuungen mitteilen müssen. Es wird von vier auf sechs Monate verlängert. Das sei ein guter Kompromiss „zwischen dem Interesse der Stammbehörde an einem möglichst aktuellen Überblick über die zum Zeitpunkt der Bestellungsentscheidung bestehende Auslastung der beruflichen Betreuer und dem nachvollziehbaren Wunsch der beruflichen Betreuer nach möglichst geringem bürokratischem Aufwand“, heißt es zur Begründung.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (20/1416) Änderungen vor allem an vormundschafts- und betreuungsrechtlichen Regelungen in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er mahnt in diesem Zusammenhang an, „von der vorgesehenen gesetzlichen Normierung einer Nachrangigkeit von Zustellungen und Beweisaufnahmen durch deutsche Auslandsvertretungen“ abzusehen oder zumindest klarzustellen, „dass dem zuständigen Gericht bei der Einschätzung des Vorliegens eines Ausnahmefalles eine Einschätzungsprärogative zukommt“. Aus Sicht der Länderkammer besteht für diese Neuregelung eigentlich kein Anlass. Durch die Neuregelung bestünde vielmehr „das Risiko unwirksamer Zustellungen beziehungsweise unverwertbarer Beweisaufnahmen“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Bundesregierung weist dieses Ansinnen in ihrer Gegenäußerung zurück. Die vorgeschlagene Änderung ändere „nichts an der bisherigen Praxis“. Gerichte würden weiterhin über „die erbetene Flexibilität bei Zustellungen und Beweisaufnahmen im Ausland“ verfügen. Auch die Bedenken zur Unwirksamkeit teile die Bundesregierung nicht.
„Aufwand für ehrenamtliche Betreuer“
Der Gesetzentwurf enthält Änderungen, die sich laut Bundesregierung aus dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ergeben. Die im vergangenen Jahr beschlossene Reform, die unter anderem das neue Betreuungsorganisationsgesetz beinhaltet, tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Bundesrat schlägt in diesem Zusammenhang unter anderem vor, dass die Betreuungsbehörden mit Einwilligung des Betroffenen das für die Feststellung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit als ehrenamtlicher Betreuer nach dem Betreuungsorganisationsgesetz notwendige Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis einholen können sollen. Das Einholen der Dokumente stelle für die ehrenamtlichen Betreuer, gerade wenn sie nicht über einen Online-Zugang verfügen, einen „nicht unerheblichen Aufwand“ dar. Bei Nichtvorliegen der Dokumente könne es zu Verfahrensverzögerungen kommen, was wiederum den Interessen der zu betreuenden Personen zuwiderliefe.
Regierung sieht kein „unzumutbares Hemmnis“
Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag ab. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einwilligungslösung würde mit Blick auf das Führungszeugnis einen „Systembruch“ darstellen. Die persönliche Antragstellung solle gewährleisten, „dass ausschließlich die betroffene Person und nicht unbefugte Dritte Kenntnis der Registerdaten erhalten“, schreibt die Bundesregierung und verweist auf ähnliche Verfahren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem sieht die Bundesregierung in der persönlichen Beantragung kein „unzumutbares Hemmnis“ für eine ehrenamtliche Betreuung. Analog argumentiert sie mit Blick auf die Auskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis.
Einigen Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmt die Bundesregierung hingegen zu. So bejaht sie beispielsweise, dass es sinnvoll erscheint, „der Betreuungsbehörde nicht nur im Rahmen der vorgerichtlichen Beratung und Unterstützung, sondern auch im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einzuräumen, für die in § 11 Absatz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) vorgesehene erweiterte Unterstützung einen anerkannten Betreuungsverein oder einen selbstständigen beruflichen Betreuer zu beauftragen“. (vom/scr/19.05.2022)
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19. Mai 2022 (37. Sitzung)
TOP 27 Bundeswehreinsatz in Mali
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Mai 2022, die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma) beschlossen. Die Abgeordneten haben in namentlicher Abstimmung mit 541 Stimmen gegen 103 Stimmen bei vier Enthaltungen für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (20/1761) votiert. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/1878) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1895) zur Finanzierbarkeit zugrunde.
Antrag der Bundesregierung
Die Bundeswehr soll sich dem Antrag zufolge ein weiteres Jahr an Minusma beteiligen und dabei mehr Personal einsetzen können als bisher. Statt wie bisher 1.100 Soldatinnen und Soldaten sollen nunmehr bis zu 1.400 entsendet werden können. Die Erhöhung der Mandatsobergrenze begründet die Bundesregierung unter anderem mit dem Ausgleich bisher von Frankreich übernommener Fähigkeiten im Bereich der sanitätsdienstlichen Einrichtung und des Wechsels der eingesetzten Hubschrauber.
Darüber hinaus seien Kräfte zur Unterstützung des Weiterbetriebs des Flugplatzes in Gao vorzuhalten; „außerdem eine zusätzliche Sicherungskompanie zum Objektschutz – dabei gegebenenfalls auch zur Verstärkung der Flughafensicherung – und zur Unterstützung der Operationen unserer bodengebundenen Aufklärungskräfte“.
„Zusammenarbeit mit Frankreich steht nicht zur Disposition“
Verwiesen wird auf die französische Ankündigung, die Kräfte aus den von Frankreich geführten Antiterror-Missionen Barkhane und Takuba aus Mali abzuziehen. Frankreich beabsichtige, den Kampf gegen terroristische Gruppierungen im Sahel aus Nachbarstaaten fortzusetzen. „Die enge und bewährte Zusammenarbeit mit Frankreich im regionalen Bereich steht nicht zur Disposition“, schreibt die Bundesregierung.
Nach Abzug der Kräfte Barkhane und Takuba aus Mali sei aber mit einem deutlichen Nachlassen des Verfolgungsdrucks auf die dortigen terroristischen Gruppierungen zu rechnen und somit eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage vor allem im Norden Malis wahrscheinlich.
Mandat bis Ende Mai 2023 befristet
Die „beharrliche Arbeit“ von Minusma sei weiterhin erforderlich, um zur Umsetzung des Friedensabkommens von Algier beizutragen, schreibt die Bundesregierung. Dazu überwache die Mission die Waffenruhe und reguliere Bewegungen der Milizen im Norden. Dort und in Zentralmali schütze die Mission eine Vielzahl von Gebieten und die dort lebende Bevölkerung vor Übergriffen. „Die Aufklärungsfähigkeiten des Bundeswehrkontingents in Gao leisten zu diesen Aufgaben wichtige Beiträge“, heißt es in dem Antrag.
Konkret trage die Bundeswehr zu Minusma bei „durch die Bereitstellung eines gemischten Aufklärungsverbandes mit Objektschutz- und Aufklärungskräften inklusive Heron 1, das Flugabwehrwaffensystem Mantis, Hubschrauber für den qualifizierten Patientenlufttransport (Medevac) und taktischen Lufttransport sowie mit erforderlichen Einsatzunterstützungs- und IT-Kräften“.
Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2023. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 453 Millionen Euro. (vom/ahe/20.05.2022)
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TOP 28 Bundeswehreinsatz im Sahel
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Mai 2022, die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali) beschlossen. Die Abgeordneten haben in namentlicher Abstimmung mit 551 Stimmen gegen 105 Stimmen bei einer Enthaltung für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (20/1762) votiert. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/1879) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1905) zur Finanzierbarkeit zugrunde.
Antrag der Bundesregierung
Die Bundeswehr soll dem Antrag zufolge die Beteiligung an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali fortsetzen, den Schwerpunkt allerdings auf das Nachbarland Niger verlagern und deutlich weniger Personal einsetzen. Statt wie bisher bis zu 600 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten sollen nur noch bis zu 300 entsendet werden können.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die „Verbesserung beziehungsweise Herstellung der operativen Fähigkeiten der Sicherheitskräfte von Burkina Faso, Mali, Mauretanien und Niger und der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten durch militärische Beratung und Ausbildung einschließlich einsatzvorbereitender Ausbildung, sowie durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene (,Mentoring‘) an gesicherten Orten mit Schwerpunkt in Niger sowie Burkina Faso, Mali und Mauretanien“. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibe ausgeschlossen.
Wie es im Antrag weiter heißt, hat die EU Anfang April angesichts der aktuellen politischen Lage in Mali „Kernelemente von Ausbildung und Ertüchtigung“ der Mission „temporär, graduell und reversibel“ ausgesetzt. Begründet werde dies mit „weiterhin fehlenden Fortschritten bei der Transition, anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, deren Zurechnung teils nicht geklärt werden können und fehlenden Garantien, dass EU-ausgebildete und ausgestattete malische Sicherheitskräfte nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden“.
Einsatz befristet bis Ende Mai 2023
Der in Mali tätige deutsche Anteil am Standort Bamako werde dementsprechend „auf Beratungs- und Stabspersonal sowie ein notwendiges nationales Unterstützungselement reduziert“. Taktische Beratung werde bis auf Weiteres ausgesetzt, fachliche Beratung gebe es ausschließlich auf strategischer Ebene. Ausbildungspersonal sowie der Beitrag zum Schutz sollen bis auf Weiteres nicht zum Einsatz kommen. „Damit bleibt Deutschland in Mali ausschließlich mit einer Minimalpräsenz im Rahmen der Militärmission der EU vertreten“, schreibt die Bundesregierung.
Der Einsatz basiere auf einem Ersuchen der malischen Regierung und der Regierung des Niger und, soweit dieses EU-seitig eingeholt wurde, auf dem Einverständnis von Niger, Burkina Faso und Mauretanien sowie auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der EU in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2023. Die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf rund 93 Millionen Euro. (vom/ahe/irs/20.05.2022)
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TOP 30 Wohnungseigentumsförderung Energieeffizienzförderung
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Mai 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion gegen den vollständigen Förderstopp für energieeffiziente Gebäude- und Bestandssanierungen abgelehnt. Ein dazu vorgelegter Entschließungsantrag zur Regierungserklärung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) vom 28. Januar 2022 (20/524) wurde in namentlicher Abstimmung mit 468 Stimmen gegen 166 Stimmen bei zwei Enthaltungen zurückgewiesen.
Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/1835) und und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1848) zugrunde. Darüber hinaus haben die Abgeordneten erstmals einen von der Unionsfraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“ (20/1855) beraten. Die Vorlage wurde nach der Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Entschließungsantrag der CDU/CSU
Wirtschaftsminister Habeck hatte am 28. Januar 2022 seine Regierungserklärung unter der Überschrift „Für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft – Transformation innovativ gestalten“ mit der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts 2022 (20/520) verbunden. Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag auf, den am 24. Januar 2022 verfügten vollständigen Förderstopp für energieeffiziente Gebäude- und Bestandssanierungen mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen. Bereits gestellte Förderanträge seien schnell zu bearbeiten und beim Vorliegen der Voraussetzungen zu bewilligen.
Ebenso müsse die Regierung Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und die Immobilienwirtschaft schaffen, indem eine solide, tragfähige und nachhaltige Folgelösung für die Förderung energieeffizienter Gebäude geschaffen werden soll. Schließlich müsse sie auch ein umfassendes Programm für klimaeffizientes Bauen auflegen, das Anreize und Ambition verbindet.
Antrag der CDU/CSU
Nach dem Willen der Unionsfraktion soll die Bundesregierung den energieeffizienten Neubau stärker fördern und es den Ländern ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind einzuführen. In ihrem Antrag (20/1855) spricht sich die Fraktion auch dafür aus, die Bereitstellung des Baukindergeldes für bereits genehmigte Bauvorhaben sicherzustellen, „um Familien nicht eine wesentliche Grundlage der Finanzierung ihres Wohneigentums zu entziehen“. Außerdem soll die Bundesregierung den erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Immobilien insbesondere für Familien mit geringen und mittleren Einkommen fördern. Hierzu sollen das KfW-Wohneigentumsprogramm ausgeweitet und staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle entwickelt werden. Diese sollen Kriterien wie die Anzahl der Kinder, Einkommensverhältnisse sowie Gestaltungsmerkmale wie flexible Grundrisse und Quadratmeterverbrauch pro Kopf berücksichtigen.
Die Unionsfraktion kritisiert, dass die Bundesregierung am 24. Januar 2022 „vorzeitig und ohne Vorwarnung“ die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt habe. Sie entziehe so Bauherren – Familien, Kommunen und Unternehmen – die Finanzierungsgrundlage. Das Angebot, die KfW-Förderung nur für den Standard EH40 mit halbierten Fördersätzen, befristet und in der Höhe gedeckelt, wiederzubeleben, sei nach wenigen Stunden ausgeschöpft gewesen. „Das selbstgesteckte Ziel von 1,6 Millionen neuen Wohnungen in dieser Legislaturperiode rückt so in weite Ferne“, urteilen die Abgeordneten. Zudem konterkariere die Bundesregierung so die gesamtgesellschaftlichen Ziele für Klimaschutz, den Neubau bezahlbaren Wohnraums und die Eigentumsbildung auch für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen. (pst/vom/irs/joh/20.05.2022)
CDU/CSU beklagt Förderchaos
Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, verwies darauf, dass mit den derzeit steigenden Kaufpreisen auch die Grunderwerbsteuer steige. „Diese Nebenkosten kriegen Sie nicht finanziert“, dafür bräuchten Bauwillige Eigenkapital, und das sei bei jungen Familien oft nicht ausreichend vorhanden. Deshalb solle der Bundesgesetzgeber es den Ländern, welche die Grunderwerbsteuer erheben, ermöglichen, die vorgeschlagenen Freibeträge einzuräumen.
An der bisherigen Eigenheimförderung der Ampelkoalition ließ Luczak kaum ein gutes Haar. Positive Ansätze im Koalitionsvertrag seien im Haushalt nicht mit Geld hinterlegt. Ein „Förderchaos“ bei der staatlichen KfW-Bank habe viele Träume vom Eigenheim platzen lassen, und auch beim Baukindergeld drohten viele Bauwillige leer auszugehen, weil nicht genug Geld bereitgestellt sei. Die Folge für die Bauwirtschaft sei „Attentismus, weil keiner weiß, wie es weitergeht“.
Bauministerin Geywitz erläutert Pläne
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bedankte sich für den Antrag, da er Gelegenheit gebe, über wichtige Vorhaben zu sprechen. Es sei nicht ökologisch sinnvoll, dass jede Generation für sich neu baue, statt vorhandene Gebäude weiter zu nutzen. Im Bestand gebe es einen „Riesen Sanierungsstau“. Die Koalition wolle daher das Programm „Jung kauft Alt“ ausbauen sowie einen Schwerpunkt auf Sanierungsförderung legen. Noch in diesem Jahr sollten die Gesetze dazu verabschiedet werden.
Zur Grunderwerbsteuer verwies Geywitz darauf, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gerade Gespräche mit den Ländern über differenzierte Steuersätze führe. Im Übrigen lade sie alle ein, auf die Länder zuzugehen, damit das Baugewerbe von Bürokratie entlastet wird.
AfD wirft Union Scheinheiligkeit vor
Marc Bernhard (AfD) beklagte, das Platzen der KfW-Förderung habe vielen Familien den Traum vom Eigenheim ruiniert. Manche hätten Zehntausende in die Planung investiert, aber könnten sich nun ihre vier Wände nicht mehr leisten. Viele der jetzigen Probleme habe die Union in der letzten Regierung mitverursacht. Bernhard warf ihr deshalb angesichts ihrer Anträge „Scheinheiligkeit“ vor.
Auch die Grunderwerbsteuer habe die Union unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (CDU) und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) „immer weiter in die Höhe getrieben“, stellte Bernhard fest. Die höchsten Steuersätze mit 6,5 Prozent gebe es heute in den CDU-regierten Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die CDU sei „das größte Hindernis für den Traum von den eigenen vier Wänden“.
Grüne betonen Ziel Klimaneutralität
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Dr. Sandra Detzer, dass seit dem 20. April wieder Anträge auf KfW-40-Förderung gestellt werden könnten. Das im Januar nach nur drei Stunden ausgeschöpfte Förderprogramm sei noch von der alten Regierung nicht mit ausreichend Mitteln hinterlegt worden. Nun sei es weiterentwickelt worden, und jetzt könnten auch Anträge gestellt werden, die Kriterien des nachhaltigen Bauens erfüllen. Man müsse mit der staatlichen Finanzierung „da reingehen, wo die wertvollen Steuer-Euros auch den größten Effekt haben“.
Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Union vor, sie fordere in ihrem Antrag „Vieles, das wir bereits angepackt haben“.
FDP räumt Fehler ein
„Wir wollen Deutschland zu einer Eigentümer-Nation machen“, umriss Daniel Föst (FDP) das Ziel seiner Partei. Die Wohneigentumsquote in Deutschland sei zuletzt sogar gesunken, beklagte er und fragte die Union, was sie in den letzten Jahren gehindert habe, die KfW-Förderung auszubauen oder die Grunderwerbsteuer zu senken. „Wir kriegen das mit der SPD hin“, kündigte er an.
Föst räumte ein, dass die neue Regierung „bei der KfW-Förderung tatsächlich in den ersten Monaten nicht optimal reagiert“ habe. Nun aber sei ein neues Programm zur Eigenheimförderung in Arbeit, welches „das Land voran“ bringe. Auch eine Lösung für die „große Hürde Eigenkapital“ werde dazu gehören.
SPD: Kleine entlasten, Große belasten
Bernhard Daldrup (SPD) wies darauf hin, dass eine Umsetzung des Unions-Vorschlags zur Grunderwerbsteuer acht Milliarden Euro weniger Einnahmen für die Länder bedeuten würde. Seine Fraktion wolle daher, dass nicht nur kleine Immobilienkäufer entlastet, sondern im Gegenzug auch große belastet würden. Dazu wolle man gegen Share Deals vorgehen, die es großen Investoren bisher ermöglichen, die Grunderwerbsteuer zu umgehen.
Im Übrigen, führte Daldrup aus, wolle sich seine Partei „um Alle kümmern, damit sie bezahlbaren Wohnraum kriegen“, nicht nur um Eigentümer. Unter anderem sei deshalb geplant, den Ankauf von Genossenschafts-Anteilen zu fördern.
Linke fordert Entlastung von Mieter
Christian Leye (Die Linke) verwies darauf, dass bei dem im Januar gestoppten Förderprogramm 75 Prozent der nicht mehr bearbeiteten Anträge nicht von individuellen Bauherren, sondern von Unternehmen gestellt worden seien. Angesichts dessen sei es seltsam, dass die Union „jetzt den Rächer der Arbeiterklasse spielt“.
Was die Mehrheit der Menschen tatsächlich bewege, sei die Inflation und die „Angst vor der nächsten Heizkosten-Abrechnung“. Leye forderte deshalb eine staatliche Kontrolle von Energiepreisen.
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TOP 29 Bundeswehreinsatz im Libanon
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Mai 2022, erstmals über einen Antrag der Bundesregierung (20/1763) zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (Unifil) (20/1763) debattiert. Nach der Aussprache wurde der Antrag zur federführenden Beratung in den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Antrag der Bundesregierung
Die deutsche Beteiligung an Unifil soll längstens bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden, was mit Kosten von 29,4 Millionen Euro verbunden wäre. Es sollen bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Auftrag von Unifil ist es, die Einstellung der Feindseligkeiten zu überwachen, die libanesischen Streitkräfte bei ihrer Stationierung im gesamten Südlibanon zu begleiten und zu unterstützen, so auch entlang der Demarkationslinie zwischen Libanon und Israel (sogenannte Blaue Linie).
Die Mission soll ihre Aktivitäten mit den Regierungen Israels und des Libanons während der Verteilung der libanesischen Streitkräfte im gesamten Süden koordinieren und Hilfe zur Sicherstellung des Zugangs humanitärer Helfer zur Zivilbevölkerung sowie der freiwilligen und sicheren Rückkehr der Vertriebenen leisten.
Darüber hinaus sollen die Soldatinnen und Soldaten die libanesischen Streitkräfte bei deren Bemühungen unterstützen, ein Gebiet zwischen dem Litani-Fluss und der „Blauen Linie“ zu schaffen, das frei von bewaffnetem Personal, Material und Waffen ist – es sei denn, diese wurden von der libanesischen Regierung und Unifil dorthin verlegt. Schließlich soll Unifil die libanesische Regierung auf deren Ersuchen bei der Sicherung der Landesgrenzen und Einreisepunkte unterstützen, damit der Transport von Rüstungsgütern und von sonstigem Wehrmaterial in den Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung verhindert wird.
Aufgaben der Bundeswehr
Die Bundeswehr ist dabei für die seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des Einsatzgebietes von Unifil sowie auf Ersuchen des Libanons für die seegestützte
Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon zuständig. Sie soll die libanesische Küste und die Küstengewässer seewärtig sichern, den Seeverkehr im festgelegten maritimen Einsatzgebiet sowie die Ladung und die Personen an Bord von Schiffen kontrollieren, im Verdachtsfall Schiffe umleiten, Abriegelungsoperationen auf See vornehmen und bei der Sicherstellung des Zugangs humanitärer Helfer zur Zivilbevölkerung helfen.
Zu den weiteren Aufgaben gehört der Lufttransport in das und innerhalb des Einsatzgebietes, die Eigensicherung und Nothilfe, die technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung und Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte sowie die Vereinten Nationen und die Unterstützung bei der Umsetzung und Durchführung der Aufgaben in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und Sicherungselementen sowie in den Bereichen Logistik und Sanität der Mission. (vom/20.05.2022)
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TOP 31 Bundeswehreinsatz im Libanon
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Mai 2022, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Außerordentliche Krisengewinne von Energiekonzernen abschöpfen“ (20/1849) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der Linken
Nach dem Vorbild der italienischen Übergewinnsteuer soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag. Durch das Gesetz soll der Teil der Unternehmensgewinne von Energiekonzernen im Geschäftsjahr 2022, der die Gewinne des Vorjahres um mehr als zehn Millionen Euro übersteigt, zusätzlich einer Übergewinnsteuer von 25 Prozent unterworfen werden.
Die Fraktion schreibt in dem Antrag, dass „marktmächtige Energiekonzerne“, die ihre Einkaufspreise langfristig gesichert hatten, durch die steigenden Energiepreise in Folge des russischen Angriffkrieges auf die Ukraine „außerordentliche Gewinne“ erwirtschaften konnten. Die Rechnung zahlten nun die Verbraucherinnen und Verbraucher. (vom/irs/emu/20.05.2022)