Sitzungswoche
19. Mai 2021 (229. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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ZP1 Aktuelle Stunde zu den Raketenangriffen auf Israel und der Eskalation der Gewalt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Mai 2021, in einer auf Verlangen von CDU/CSU anberaumten Aktuellen Stunde die Eskalation der Gewalt im Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern verurteilt und sich für eine Friedenslösung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure ausgesprochen. Zudem müsse Angriffen auf Synagogen und antisemitischen Vorfällen in Deutschland mit der Härte des Rechtsstaats begegnet werden. Bei der Debatte war auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zugegen.
Minister plädiert für „verhandelte Zweistaaten-Lösung“
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) machte die Raketenangriffe der palästinensischen Hamas auf Israel für die jüngste Eskalation verantwortlich. Diese seien „durch nichts“ zu rechtfertigen, Israel habe die Pflicht und das Recht, seine Bevölkerung dagegen zu schützen. Der von der Bundesregierung vorgestellte Drei-Stufen-Plan beinhalte die Vereinbarung einer Waffenruhe sowie direkte Gespräche zwischen Israelis und Palästinensern. Auch gelte es, die humanitäre Situation im Gazastreifen zu verbessern, „um der Hamas den Nährboden zu entziehen, auf dem sie Menschen mobilisiert“.
Maas betonte, alle Beteiligten hätten die Pflicht, zur Deeskalation beizutragen. Dabei müsse auch der Siedlungsbau und die geplanten Räumungen palästinensischer Wohnungen in Ost-Jerusalem adressiert werden. „Die Lösung kann nur eine sein, die beiden Seiten erlaubt, selbstbestimmt in Frieden und Sicherheit zu leben“, stellte Maas klar. Dies könne nur eine verhandelte Zweistaaten-Lösung sein.
AfD: Regierung lässt klares Handeln vermissen
Nach Ansicht von Armin-Paulus Hampel (AfD) ergeht sich die Bundesregierung in „wohlfeilen Worten“, lasse aber klares Handeln vermissen. Notwendig sei eine Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittleren und Nahen Osten. Außerdem müsse die Bundesregierung bereits vorhandene Instrumente und vor allem „die stillen Kanäle der Diplomatie“ stärker nutzen, um die Eskalation zu stoppen und eine weitergehende Internationalisierung des Konflikts verhindern. Beispielhaft nannte Hampel die Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND).
Der AfD-Politiker forderte außerdem einen Stopp der humanitären Hilfe für Palästina und berief sich dabei auf eine im April vom Europäischen Parlament im April verabschiedete Entschließung, der zufolge Gelder der EU über das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinenser (UNRWA) teilweise auch an Personen oder Organisationen geflossen seien, die mit Terroristen in Verbindung stehen.
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TOP 2 Befragung der Bundesregierung (Finanzministerium)
Verfehlte Vermögenssteuerpläne, ungerechter Solidaritätszuschlag, unentschlossenes Vorgehen gegen Steueroasen – Olaf Scholz (SPD) musste sich in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 19. Mai 2021, nicht nur in seiner Funktion als Bundesfinanzminister, sondern auch als Kanzlerkandidat der SPD eine Reihe kritischer Fragen stellen lassen. Sein Eingangsstatement hatte Scholz zunächst genutzt, um sich für die Fortsetzung der laufenden Corona-Hilfen auszusprechen.
„Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir die ökonomischen Hilfen, die wir auf den Weg gebracht haben, um gut durch die Krise zu kommen, verlängern“, sagte der Minister. Kurzarbeitergeld und Wirtschaftshilfen würden weiterhin gebraucht, um Arbeitsplätze zu erhalten und nach der Pandemie einen „ordentlichen wirtschaftlichen Aufschwung“ zu ermöglichen. Die Verlängerung werde aktuell im Kabinett „intensiv“ diskutiert, die Entscheidung falle in Kürze, so Scholz.
AfD-kritisiert Berechnung des „Soli“
Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter kritisierte die Berechnung des Solidaritätszuschlags als ungerecht. Gewerbliche Einkünfte würden bei der Erhebung gegenüber nicht-gewerblichen begünstigt. „Wann schaffen Sie diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung endlich ab“, fragte Keuter.
Scholz verwies auf die 2020 erfolgte Reform des Solidaritätszuschlags. Diese habe dazu geführt, dass 90 Prozent der früheren Steuerpflichtigen den Zuschlag nun nicht mehr zahlen müssten. Weitere 6,5 Prozent seien entlastet worden. „Darüber hinausgehende Reformvorhaben haben wir nicht.“ Es brauche den Soli außerdem noch, so Scholz mit Blick auf die aktuellen Krisenkosten. „Wir dürfen nicht vergessen, dass wir allein von 2026 an knapp 18 Milliarden Euro an Schulden zurückzahlen müssen. Da ist Solidarität von den finanziell Leistungsfähigen dringend notwendig.“
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TOP 3 Fragestunde
In der einstündigen Fragestunde am Mittwoch, 19. Mai 2021, haben Vertreter der Bundesregierung mündliche Fragen beantwortet, die von Abgeordneten vorab schriftlich gestellt worden waren (19/29650). Die Fragen wurden getrennt nach Ressortzuständigkeit aufgerufen.
Grüne mit den meisten Fragen
Von den insgesamt 72 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 28 gestellt. Es folgten Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 20 Fragen, Abgeordnete der FDP-Fraktion mit zwölf Fragen und Abgeordnete der AfD-Fraktion mit elf Fragen. Der SPD-Abgeordnete Gustav Herzog hatte eine Frage gestellt.
Die meiste Fragen, nämlich jeweils elf, richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Jeweils zehn Fragen sollten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beantworten. Neun Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, fünf Fragen an das Auswärtige Amt, vier Fragen an das Bundesministerium der Verteidigung, je drei Fragen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zwei Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und eine Frage an das Bundeskanzleramt.
Der Thüringer AfD-Abgeordnete Dr. Anton Friesen wollte vom Wirtschaftsministerium wissen, welche Verbesserungen bei der Corona-Überbrückungshilfe III seit wann umgesetzt wurden oder umgesetzt werden sollen.
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ZP 2, 3 Antisemitismus, jüdische Vielfalt in Deutschland
Vertreter aller Fraktionen haben am Mittwoch, 19. Mai 2021, im Bundestag die jüngsten antisemitischen Ausfälle bei pro-palästinensischen Kundgebungen in Deutschland scharf verurteilt. Zugleich mahnten Sprecher der Regierungskoalition und der Opposition eine entschiedene Bekämpfung des Antisemitismus in allen Erscheinungsformen an. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, sagte, es sei angesichts der Shoa ein Skandal, dass sich Juden auch heute noch weder in Israel „noch zunehmend hier in Deutschland“ sicher fühlen könnten.
Regierungsbeauftragter: Antisemitismus in allen Formen bekämpfen
In den vergangenen Tagen habe sich auf deutschen Straßen unverblümt ein „wüster Judenhass“ gezeigt, „auch von vielen, deren eigene familiäre Wurzeln im Nahen und Mittleren Osten liegen“, konstatierte Klein. Die „böse Fratze des Antisemitismus“ zeige sich aber überall in der Gesellschaft, „auf Schulhöfen, im Internet, auf sogenannten Querdenker-Demos und in manchen universitären Seminaren“.
Die Dämonisierung und Delegitimierung Israels sei antisemitisch, und auch die Haftbarmachung in Deutschland lebender Juden für Israels Politik sei nichts anderes als Antisemitismus. Ihn gelte es in allen seinen Formen zu bekämpfen.
AfD: Regierung hat Judenhass aus dem Nahen Osten importiert
Beatrix von Storch (AfD) warf der Bundesregierung vor, sie habe mit ihrer Einwanderungspolitik „Judenhass aus dem Nahen Osten nach Deutschland importiert“.
Sie plädierte zugleich für ein Verbot der BDS-Bewegung sowie der „Grauen Wölfe“ und der Muslimbrüder. Zugleich forderte sie einen Stopp der Auslandsfinanzierung von Moscheen und die Auflösung der Islam-Konferenz.
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TOP 4 Russlandpolitik
Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Mai 2021, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „80 Jahre deutscher Überfall auf die Sowjetunion – Für eine Politik der Entspannung gegenüber Russland und eine neue Ära der Abrüstung“ (19/29437) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die halbstündige Debatte an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Antrag der Linksfraktion
In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den 80. Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion zum Anlass zu nehmen, Verhandlungen über einen Deutsch-Russischen Vertrag aufzunehmen. Ziel des Vertrags solle es sein, Versöhnung und Freundschaft zwischen Deutschland und Russland zu erreichen und zu verstetigen.
Außerdem soll sie sich in EU und Nato verstärkt für Abrüstung einsetzen, auf Abschluss und Durchsetzung umfassender Abrüstungs- und Rüstungskontrollvereinbarungen hinwirken und selbst durch eine konsequente Abrüstungs- und restriktive Rüstungsexportpolitik vorangehen, um so den Weg für ein atomwaffenfreies Deutschland frei zu machen, heißt es unter anderem in der Vorlage. (sas/19.05.2021)
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TOP 5 Bundeswehreinsatz in Mali (MINUSMA)
Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Mai 2021, nach halbstündiger Debatte der Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 499 Abgeordneten für den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2022 (19/28803), 147 stimmten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/29431) zugrunde.
Stabilisierungsmission Minusma
Zu den Kernaufgaben von Minusma gehört die Unterstützung der Vereinbarungen zur Waffenruhe, der vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien und der Umsetzung des Friedensabkommens von 2015. Ferner sollen die Sicherheit, Stabilisierung und der Schutz der Bevölkerung gefördert werden. Die Mission zielt außerdem darauf, die staatliche Autorität im ganzen Land wiederherzustellen, den malischen Sicherheitssektor wiederaufzubauen und den Schutz der Menschenrechte und der humanitären Hilfe zu unterstützen.
Anfang 2016 wurde das Mandat vor allem im Fähigkeitsbereich der Aufklärung erweitert, um die vor Ort eingesetzten niederländischen Kräfte zu entlasten, 2017 kam übergangsweise bis Sommer 2018 die Entsendung von Transporthubschraubern NH 90 und Kampfhubschraubern Tiger hinzu. Die Obergrenze der maximal einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten soll weiterhin bei 1.100 liegen. (sas/19.05.2021)
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TOP 6 Situation von LSBTI
Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Mai 2021, eine halbe Stunde lang die Antwort der Bundesregierung (19/28233) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16992) zur sozialen und gesundheitlichen Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland debattiert.
In namentlicher Abstimmung abgelehnt wurden Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung (10/20048) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (19/19755). Dem FDP-Gesetzentwurf stimmten 181 Abgeordnete zu, 461 lehnten ihn ab, es gab elf Enthaltungen. Der Grünen-Gesetzentwurf erhielt 118 Ja-Stimmen bei 456 Nein-Stimmen und 79 Enthaltungen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/29595) vor.
Anträge von drei Oppositionsfraktionen abgelehnt
Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“, zu dem eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29459 Buchstabe a) vorlag. 452 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 127 unterstützen ihn, es gab 73 Enthaltungen.
Keine Mehrheit fanden fünf weitere Anträge. Dem FDP-Antrag „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Europäischen Union schützen“ (19/10553) stimmten neben der FDP auch die Linksfraktion und die Grünen zu, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn ablehnten. Dem ersten Antrag der Grünen für einen Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (19/10224) stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP enthielt sich. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (19/29525).
Den zweiten Antrag der Grünen mit dem Titel „Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen“ (19/22214) stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/29459).
Dem dritten Antrag der Grünen mit dem Titel „Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken“ (19/24431) stimmten auf Empfehlung des Familienausschusses (19/29514) stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten.
Keine Mehrheit fand auch der vierte Antrag der Grünen mit dem Titel „Bundesweite Studie – Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern“ (19/27878), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vorlag (19/29516). Neben den Grünen stimmten auch die FDP und die Linksfraktion dafür, die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab.
Große Anfrage der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland. In einer Großen Anfrage (19/16992) will sie unter anderem wissen, welche Regelungen im deutschen Recht nach Kenntnis der Regierung LSBTI direkt oder indirekt diskriminieren, welche Regelungen in der Kritik internationaler Organisationen wie Europarat oder Vereinte Nationen stehen und welche dieser Regelungen die Regierung zu reformieren beziehungsweise zu beseitigen beabsichtigt.
Zudem erkundigen sich die Grünen nach Diskriminierungen von LSBTI am Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche, nach der Erkrankungs- und Suizidrate sowie sexuellem Missbrauch.
Antwort der Bundesregierung
Aus der Antwort (19/28233) geht unter anderem hervor, dass der Bundesregierung keine diskriminierenden Regelungen bekannt sind: Die angesprochenen Personengruppen seien bereits im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor Diskriminierung geschützt, heißt es darin.
Hinsichtlich einer Reform der Regelungen für transgeschlechtliche Menschen sei der politische Meinungsbildungsprozess „noch nicht abgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung. Ein Referentenentwurf zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags werde derzeit abgestimmt.
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TOP 7 Bundeswehrmissoin in Mali
Die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Dies beschloss der Bundestag am Mittwoch, 19. Mai 2021, nach halbstündiger Aussprache in namentlicher Abstimmung. Grundlage war ein Antrag der Bundesregierung (19/28804), zu dem eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vorlag (19/29433).
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der Linksfraktion lehnte der Bundestag zudem einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, die auf eine „Neuausrichtung der europäischen und deutschen Sahelpolitik“ drang (19/23986). Die Grünen stimmten für ihren Antrag, die FDP enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor (19/27268).
Ausbildungsmission EUTM Mali
Die Mission hat das Ziel, die malischen Streitkräfte so auszubilden, dass sie selbst die Stabilität und Sicherheit in Mali gewährleisten können und damit zu einer Stabilisierung des Landes beitragen. Zudem werden Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts vermittelt. Parallel haben die G5-Staaten der Sahel-Zone Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad im Jahr 2017 beschlossen, eine gemeinsame Einsatzgruppe aufzustellen, um den Terrorismus und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Seit 2019 findet die Beratung der G5-Sahel-Einsatzgruppe nicht nur in deren Hauptquartier in Mali, sondern auch in den Sektor-Hauptquartieren in Niger, Tschad und Mauretanien statt. Am 29. Mai 2020 hatte der Bundestag zuletzt einer weiteren Verlängerung des Mandats längstens bis zum 31. Mai 2021 zugestimmt. Das Mandat wurde zugleich dahingehend ausgeweitet, dass erstmals die Ausbildungsmission Gazelle im Niger in das Mandat integriert und das EUTM-Mandatsgebiet auf Gesamtmali sowie alle G5-Sahelstaaten ausgeweitet worden ist. Die Mandatsobergrenze, die lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen widerspiegelt, soll nun von 450 auf 600 Soldatinnen und Soldaten erhöht werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung im Zeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022 mit insgesamt rund 117,5 Millionen Euro.
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20. Mai 2021 (230. Sitzung)
TOP 11 Europäischer Stabilitätsmechanismus
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, in erster Lesung über vier Gesetzentwürfe beraten, die die Bundesregierung zur Umsetzung der Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorgelegt hat. Zu den Vorlagen gehört ein Gesetzentwurf zum Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (19/29645) sowie ein Gesetzentwurf zum Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (19/29566).
Teil des Gesetzespakets ist zudem ein Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (19/29586) sowie ein Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze (19/29572). Alle vier Gesetzentwürfe wurden nach der Debatte in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung in ihrem Entwurf (19/29645) schreibt, hat sich der ESM als „dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus“ im Nachgang zu der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise bewährt. Zweck sei es, Finanzmittel zu mobilisieren und diese für in finanzielle Schwierigkeiten geratene Mitgliedstaaten der Eurozone unter strikten Auflagen durch verschiedene Finanzierungsinstrumente als Unterstützung zur Verfügung zu stellen, wenn dies unabdingbar sei, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren.
Das von der Bundesrepublik am 27. Januar 2021 unterzeichnete Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Änderungsübereinkommen) entwickle den ESM als Krisenbewältigungsinstrument auf verschiedenen Ebenen fort, heißt es in dem Entwurf weiter. Ziel sei es, Gefahren für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt effektiver abwenden zu können. Durch das Vertragsgesetz sollen die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des ESM-Änderungsübereinkommens geschaffen werden.
Wesentliche Elemente der ESM-Reform
Zu den wesentlichen Elementen der Reform gehören dem Entwurf zufolge unter anderem die Stärkung der Wirksamkeit der vorsorglichen Finanzhilfeinstrumente für ESM-Mitglieder mit gesunden wirtschaftlichen Eckdaten, die von einem negativen Schock beeinträchtigt werden können, der sich ihrer Kontrolle entzieht sowie die Einführung einer Letztsicherungsfazilität für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF), um die Anwendung der Abwicklungsinstrumente und die Ausübung der Abwicklungsbefugnisse des einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board, SRB), wie sie im Recht der Europäischen Union verankert sind, zu unterstützen.
Zudem soll der ESM befähigt werden, die makroökonomische und finanzielle Lage seiner Mitglieder, einschließlich der Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Schulden, unabhängig von einem Antrag eines Mitglieds zu verfolgen, zu bewerten und relevante Informationen und Daten zu analysieren. Darüber hinaus sollen seine Kompetenzen durch eine Neuordnung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei der Gewährung von Finanzhilfen, bei der Programmgestaltung und -überwachung gestärkt werden ebenso wie die Schuldentragfähigkeit in der Währungsunion.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Gesetz soll die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des sogenannten IGA-Änderungsübereinkommens (IGA ist die Abkürzung für Intergovernmental Agreement) schaffen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf (19/29566). Demnach ermögliche das IGA-Änderungsabkommen Regeln für die Vergemeinschaftung von nachträglich erhobenen Beiträgen zum SRF.
Die Änderungen dienten der „wirkungsvollen und vorgezogenen“ Einführung der gemeinsamen Letztsicherung vor Ablauf des Übergangszeitraums, indem bei der etwaigen Nutzung der Letztsicherung zur Finanzierung einer Abwicklungsmaßnahme zusätzliche Mittel für die Rückzahlung von Kreditlinien des ESM an den SRB bereitständen, so die Bundesregierung. Dabei bezeichne die Letztsicherung die Ermächtigung des ESM, dem SRB die Letztsicherungsfazilität in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung zu stellen. Die Rückzahlung etwaiger in Anspruch genommener Mittel im Rahmen der Letztsicherung werde vor allem durch nachträglich erhobene Beiträge gewährleistet.
Dritter Gesetzenwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf (19/29586) sollen die Änderungen des ESM-Vertrags durch das ESM-Änderungsübereinkommen im Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz, ESMFinG) nachvollzogen und die parlamentarischen Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte entsprechend angepasst werden.
Wie die Bundesregierung schreibt, wird der Aufgabenbereich des ESM dahingehend ergänzt, dass er für den SRF die Letztsicherungsfazilität zur Verfügung stellen dürfe, was mit neuen Entscheidungsbefugnissen der ESM-Organe Gouverneursrat und Direktorium verbunden sei. Gleiches gelte unter anderem für die Veränderungen bei den bestehenden vorsorglichen ESM-Finanzhilfeinstrumenten und bei der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Der Anteil Deutschlands an der Finanzierung des ESM werde durch das Änderungsübereinkommen nicht verändert. Die im ESMFinG enthaltenen Vorschriften über den finanziellen Gesamtrahmen der deutschen Beteiligung am ESM bedürften daher keiner Anpassung.
Vierter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung in dem Entwurf (19/29572) schreibt, wurde mit dem ESM-Änderungsübereinkommen vereinbart, dass alle Staaten des Euro-Währungsgebiets ab 2022 ihre neuen Schuldtitel mit Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis ausstatten. Dies solle für die Staaten des Euro-Währungsgebiets eine Einigung zwischen dem Staat und seinen Gläubigern erleichtern beziehungsweise beschleunigen und sogenannte Hold-out-Risiken minimieren.
Bei diesem einstufigen Mehrheitserfordernis müsse bei einer anleiheübergreifenden Änderung der Emissionsbedingungen für alle betroffenen Serien gemeinsam eine Mehrheit erreicht werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Damit entfalle im Vergleich zu den bisher verwendeten Umschuldungsklauseln das Erfordernis einer Mehrheit für jede Einzelanleihe. Um die Einführung von Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis im Bereich der Bundeswertpapiere rechtssicher zu ermöglichen, seien die Paragrafen 4a bis 4k des Bundesschuldenwesengesetzes entsprechend den Anpassungen der zwischen den Eurostaaten vereinbarten Musterbedingungen zu ändern und zu ergänzen. (sas/irs/20.05.2021)
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TOP 12 Filmförderung
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (19/27515) in der vom Kulturausschuss geänderten Fassung (19/29694) angenommen. Gegen das Gesetz stimmten AfD, Linke und Grüne. Die FDP enthielt sich bei der Abstimmung.
Zwei Änderungsanträge der Grünen (19/29790, 19/27971) sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion (19/29792) zu dem Gesetz wurden vom Bundestag abgewiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Filmförderungsgesetz (FFG) in Zeiten von Corona anpassungsfähiger gestalten (19/27515). Die Novelle enthält außerdem Verpflichtungen zu Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit. Konkret sieht sie Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Verwendung der Mittel vor. Die Filmförderungsanstalt (FFA), die das FFG ausführt, kann in Zukunft Ausnahmen gewähren – zum Beispiel, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.
Außerdem kann unter engen Voraussetzungen die Auswertung von Filmen im Kino durch eine Online-Auswertung auf kostenpflichtigen Videoabrufdiensten ersetzt werden.
Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit
Das Thema Klimaschutz wird künftig auch von der Filmförderung unterstützt, schreibt die Bundesregierung. Das Gesetz sieht so eine Verpflichtung zum Klimaschutz vor. So sollen bei der Produktion von Filmen künftig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen und eine Klimabilanz erstellt werden. Darüber hinaus sollen die Geschlechtergerechtigkeit in den Gremien der Filmförderungsanstalt verbessert und die Belange von Menschen mit Behinderung durch faire Arbeitsbedingungen stärker berücksichtigt werden. Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung der Abgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter aufgrund geänderter Marktverhältnisse.
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt die Neufassung des Filmförderungsgesetzes, anders als üblich, nicht für fünf, sondern nur für zwei Jahre. Sie enthält laut Bundesregierung lediglich rechtliche sowie förderpolitisch zwingende Änderungen.
Keine Mehrheit für Oppositionsanträge
Abgelehnt wurden sechs Anträge der Opposition: Keine weiteren Fürsprecher fand etwa ein Antrag der AfD, der „den deutschen Film erfolgreicher machen“ und das Filmfördersystem neu ausrichten wollte (19/27871). Die FDP scheiterte mit einem ersten Antrag mit dem Titel „Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren“ (19/27822) bei Enthaltung der Grünen an den Stimmen der Koalition, der AfD und der Linksfraktion. In einem zweiten machte sie sich für ein „Überleben der deutschen Film- und Kinobranche“ stark (19/27823). Der Antrag, der bei der AfD auf Unterstützung stieß, wurde bei Enthaltung der Linken mit den übrigen Stimmen abgelehnt.
Die Fraktion Die Linke plädierte erstens für eine Reform des Filmförderungsgesetzes (19/27315), zweitens für die Unterstützung „existenzgefährdeter Kinos, Filmverleihe und Filmproduktionen“ in der Krise (19/25066) sowie drittens für eine geschlechtergerechte Filmförderung (19/7706). Für den ersten und dritten Antrag stimmte neben der Linken auch die Grünen-Fraktion, die sich bei der Abstimmung des zweiten Antrags enthielt. Alle übrigen Fraktionen lehnten die Vorlagen geschlossen ab. Zur Abstimmung der Initiativen hatte der Ausschuss für Kultur und Medien Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/29694, 19/17068, 19/29695).
Antrag der AfD
Die AfD forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/27871) unter anderem, das Übermaß an geförderten Filmproduktionen, das oft zu einer Unterfinanzierung dieser Filme führt, zugunsten einer Konzentration auf weniger Filme, die als erfolgversprechend erkannt und finanziell entsprechend besser ausgestattet werden, zu korrigieren. Hierfür hätten von den Gremien der Filmförderungsanstalt entsprechende Förderkriterien entwickelt werden sollen.
Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Filmprojekten wollten die Abgeordneten durch private Investoren ausweiten und deren Investitionen den Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichstellen. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund neuer Handlungsoptionen, die eine von Privatleuten mitfinanzierte Produktion eröffne, hieß es in der Vorlage. Ein stärkeres Engagement privater Geldgeber, die ein hohes Interesse an einem Erfolg an den Kinokassen haben, seit ein entscheidender Schritt hin zu einer Dynamisierung und Pluralisierung der deutschen Filmförderszene, hieß es.
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ZP 4 Erholung der Tourismuswirtschaft
Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Einheitliche Regeln für den Neustart – Weichen für eine Erholung der Tourismuswirtschaft stellen“ (19/29754) beraten. Die Vorlage stand zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Bundestages und soll nun im federführenden Tourismusausschuss weiterberaten werden.
Antrag der Liberalen
Nach dem Willen der FDP sollen gegen das Coronavirus geimpfte oder davon genesene Personen künftig wieder uneingeschränkt Übernachtungsangebote annehmen können. Der Paragraf 28b Absatz 1 Nr. 10 des Infektionsschutzgesetzes sei entsprechend aufzuheben, fordern die Liberalen. Des Weiteren fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Konzept zur schrittweisen Öffnung von Tourismusangeboten unter Schutz- und Hygienevorschriften. Die Tourismusbranche selbst sei dabei in die Erstellung des Konzepts einzubeziehen. Es müsse möglich sein, so die Fraktion, auch mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen sowie Schwangeren, die derzeit keine Impfung erhalten könnten, in den Urlaub zu fahren.
Außerdem seien Regelungen zu schaffen, durch die Reisende bei Eintreten der Bundes-Notbremse ihren bereits angetretenen Urlaub vollenden könnten und nicht zur Abreise gezwungen werden.
AfD: Grundsätzlicher Kurswechsel in der Corona-Politik
Die FDP wolle laut ihrem Antrag touristische Übernachtungen „für Genesene und Geimpfte“ erlauben, sagte Sebastian Münzenmaier (AfD). „Ist das schon alles?“, fragte er. An solchen „Miniaturschräubchen“ zu drehen zeige, dass die FDP lediglich die Krümel, die die Bundesregierung vom Tisch fallen lasse, aufnehme. Er frage sich, wo denn der Widerstand der Liberalen gegen das Infektionsschutzgesetz bleibe, der groß angekündigt worden sei, sagte Münzenmaier und kritisierte, dass sich die FDP-Fraktion einer Normenkontrollklage gegen das Gesetz verweigert habe.
Die AfD-Fraktion stehe für einen grundsätzlichen Kurswechsel in der Corona-Politik, von dem insbesondere die Tourismuswirtschaft deutlich profitieren würde. „Wir wollen die sinnlose Ausgangssperre wieder aufheben und Gastronomie, Pensionen sowie Hotels wieder öffnen“, sagte der AfD-Abgeordnete. Die Tourismusbranche sei kein Treiber der Pandemie, sagte er.
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ZP 16 Datenschutz
Die Bundesregierung will mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei den Datenschutzbestimmungen vor allem im Telekommunikationsbereich schaffen. Dafür hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Mai 2021, grünes Licht gegeben und den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (19/27441, 19/28605 Nr. 1.14) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen. Zu dem Gesetz lag eine Beschlussempfehlung (19/29839) des Wirtschaftsausschusses vor. Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung, die übrigen Fraktionen stimmten gegen das Gesetz in der Ausschussfassung. Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/29855).
Die ursprünglich geplante Abstimmung über einen weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ (19/27442, 19/28408, 19/28605 Nr. 1.17) war von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) sorge für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Diensten und Aufsichtsbehörden, erklärte die Bundesregierung im „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (19/27441). Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG würden daher in einem eigenen Gesetz zusammengefasst.
Bezüglich des Speicherns und Auslesens von Informationen auf Endeinrichtungen soll es den Angaben zufolge künftig eine Einwilligungserfordernis geben, die sich eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie orientiert. Gleichzeitig erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mehr Befugnisse – er oder sie soll die Datenschutzbestimmungen im TKG überwachen und Bußgelder verhängen.
Die Bundesregierung rechnet mit Mehrkosten für den Bund, vor allem weil Datenschutzbeauftragte nun auch Bußgelder verhängen und etwa bei Messengerdiensten häufig mit Unternehmen zu tun haben könnten, die ihren Sitz im Ausland haben – was Verfahren verkomplizieren dürfte. Erforderlich würden zwei zusätzliche Stellen im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst und eine im mittleren Dienst im Einzelplan 21 (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), heißt es dazu.
Abgesetzter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will ihre Open-Data-Strategie voranbringen. Ihr von der Tagesordnung abgesetzter Gesetzentwurf (19/27442, 19/28408) soll den Datenaustausch zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft an einigen Stellen erleichtern. So wird die Verwaltung der Vorlage zufolge verpflichtet, sogenannte .de-Mail-Zugänge zu schaffen und diese per elektronischem Personalausweis zu identifizieren. Auch die elektronische Aktenführung sowie die Einführung elektronischer Amts- und Verkündungsblätter sind vorgesehen.
Mit der Verpflichtung zur Bereitstellung unbearbeiteter, maschinenlesbarer Daten für „die gesamte Bundesverwaltung mit Ausnahme der Selbstverwaltungskörperschaften und Beliehener“ würden erstmals unbearbeitete Forschungsdaten miterfasst. In diesen lägen „erhebliche Potenziale zur Verbesserung von Transparenz, Überprüfbarkeit und Austausch in der Forschung“. Schließlich setzt die Bundesregierung den Angaben zufolge mit dem Vorhaben EU-Vorgaben in nationales Recht um.
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ZP 6 Urheberrecht im digitalen Binenmarkt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen, die Grünen enthielten sich. In zweiter Beratung hatte das Parlament einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/29905) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung wurden Entschließungsanträge der Linken (19/29906) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/29907) abgelehnt. Linke und Grüne stimmten jeweils dafür, die übrigen Fraktionen lehnten beide Initiativen ab.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie es im Gesetzentwurf (19/27426) heißt, hat die EU den Mitgliedstaaten mit ihrer Richtlinie 2019 / 790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM für „Digital Single Market“) einen umfangreichen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die DSM-RL adressiere als Querschnittsrichtlinie eine Vielzahl urheberrechtlicher Fragen, zu ihrer Umsetzung seien daher etliche Rechtsänderungen erforderlich, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sei zudem die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 umzusetzen, die insbesondere die Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen teilweise neu ordnet. Der jetzt angenommene Entwurf enthält außerdem Rechtsänderungen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Pelham vom 29. Juli 2019.
Im Einzelnen wird unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, enthält die Vorlage besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Änderungen im Urhebervertragsrecht.
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TOP 13 Umweltschutz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen, die Grünen enthielten sich. In zweiter Beratung hatte das Parlament einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/29905) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung wurden Entschließungsanträge der Linken (19/29906) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/29907) abgelehnt. Linke und Grüne stimmten jeweils dafür, die übrigen Fraktionen lehnten beide Initiativen ab.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie es im Gesetzentwurf (19/27426) heißt, hat die EU den Mitgliedstaaten mit ihrer Richtlinie 2019 / 790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM für „Digital Single Market“) einen umfangreichen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die DSM-RL adressiere als Querschnittsrichtlinie eine Vielzahl urheberrechtlicher Fragen, zu ihrer Umsetzung seien daher etliche Rechtsänderungen erforderlich, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sei zudem die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 umzusetzen, die insbesondere die Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen teilweise neu ordnet. Der jetzt angenommene Entwurf enthält außerdem Rechtsänderungen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Pelham vom 29. Juli 2019.
Im Einzelnen wird unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, enthält die Vorlage besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Änderungen im Urhebervertragsrecht.
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Antrag AfD ZP 26 Aktuelle Stunde zur Lage in deutschen Intensivstationen
Die AfD-Fraktion hat einen kritischen Bericht von Wissenschaftlern über die Verwendung von Hilfsgeldern für Krankenhäuser zu einer Generalabrechnung mit der Krisenpolitik der Bundesregierung genutzt. Redner der AfD-Fraktion warfen der Bundesregierung am Donnerstag, 20. Mai 2021, in einer Aktuellen Stunde zur Lage in den Intensivstationen vor, mit falschen und wissenschaftlich nicht haltbaren Einschränkungen auf die Corona-Pandmie reagiert zu haben. Die anderen Fraktionen hielten der AfD vor, die Pandemie mit scheinwissenschaftlichen Argumenten verharmlosen zu wollen. Mehrere Redner bezogen sich auf Thesen einer Autorengruppe um den Mediziner und Gesundheitsökonomen Matthias Schrappe, der Zweifel geäußert hatte an Statistiken zur Intensivmedizin und Kritik an der Verwendung von Fördermitteln für Kliniken. Der Forscher legte unter anderem den Verdacht nahe, dass einige der zusätzlichen Intensivbetten offenbar nie geschaffen worden seien.
AfD fordert Aufarbeitung der Erkenntnisse
Sebastian Münzenmaier (AfD) sagte, die Angst von knappen Kapazitäten im Gesundheitswesen sei offenkundig übertrieben gewesen. Die Bundesregierung habe massive Grundrechts- und Freiheitseinschränkungen über Monate hinweg mit der Gefahr überlasteter Intensivstationen gerechtfertigt. Er betonte, es gehe nicht darum, die Belastung der Pfleger und Ärzte auf den Intensivstationen zu relativieren. Es gehe um Aufklärung einer unklaren Faktenlage. Gefordert sei eine transparente Aufarbeitung der Erkenntnisse, die auf schwerwiegende Politikfehler in einer der größten Krisen der Republik hinwiesen.
Es stehe der Verdacht im Raum, dass einige Kliniken aus finanziellen Interessen den Aufbau von Intensivbetten gemeldet und dafür jeweils 50.000 Euro kassiert hätten. Im vergangenen Jahr seien insgesamt mehr als neun Milliarden Euro an Kliniken geflossen, größtenteils nach dem Gießkannenprinzip, sagte Münzenmaier und forderte: „Diese Zahlungen müssen transparent, sachlich und ohne Schaum vor dem Mund aufgearbeitet werden.“ Es wäre besser gewesen, das Geld in Programme zur Rückgewinnung von Pflegekräften zu investieren. Er bekräftigte die Forderung seiner Fraktion nach einem Corona-Untersuchungsausschuss.
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TOP 14 GAP-Direktzahlungen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, in erster Lesung über ein ganzes Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beraten. Dabei handelt es sich um drei Gesetzentwürfe, mit denen die Umsetzung in Deutschland erfolgen soll: ein Gesetzentwurf zu den Direktzahlungen (19/29490), ein zweiter zur so genannten Konditionalität (19/29489) und ein dritter zur Abwicklung der Zahlungen mittels des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (19/29488).
Mitberaten wurde zudem der Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/29485), der ebenfalls Teil des Gesetzespaketes ist. Die Vorlagen wurden allesamt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Im Anschluss an die Debatte hat der Bundestag außerdem einen Antrag der Linken mit dem Titel „Runder Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland und Weidetierhaltungen“ (19/27834) mit breiter Mehrheit abgelehnt. Während die Grünen für die Initiative stimmten, votierten alle anderen Fraktionen des Hauses dagegen. Der Landwirtschaftsausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/29016 Buchstabe a).
Vier Gesetzentwürfe, eine Reform
Laut der Bundesregierung enthält das geplante GAP-Direktzahlungen-Gesetz Regelungen über die Direktzahlungen, welche die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können. Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz enthält Regelungen dazu, welche Grundbedingungen von jedem Landwirt eingehalten werden müssen – etwa zum Umweltschutz und zur Stärkung der Biodiversität.
Das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz wiederum enthält Regelungen über das Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei der Durchführung der Direktzahlungen. Und das Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes umfasst Regelungen zur Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die sogenannte zweite Säule für das Übergangsjahr 2022.
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Antrag AfD TOP 15 Demokratie und Wohlstand
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, erstmals zwei Anträge der AfD- Fraktion mit den Titeln „Einfach frei leben – Staatssozialismus verhindern, Demokratie und Wohlstand retten“ (19/29696) und „Einfach frei leben – Green Deal zum Wohle der deutschen Wirtschaft beenden“ (19/29769) beraten. Den ersten Antrag überwies der Bundestag im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss, den zweiten Antrag an den Umweltausschuss, obwohl die AfD auch hier den Wirtschaftsausschuss bevorzugt hätte. In der Abstimmung konnte sie sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen dritten AfD-Antrag ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, die „ökonomische Resilienz zu stärken“ (19/20679). Hierzu lag eine ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor (19/22749).
Erster neuer AfD-Antrag
In ihrem ersten Antrag (19/29696) fordert die AfD-Fraktion, „Staatssozialismus“ zu verhindern. Darin heißt es: „Durch die angestrebte, zunehmende planwirtschaftliche Prägung unserer Gesellschaft wird unsere soziale, mittelstandsorientierte Marktwirtschaft, unser Wohlstand und letztlich die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet.“
Konkret verlangen die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle „staatsdirigistischen Bestrebungen“ zu verhindern, die über die „notwendige Rahmensetzung der Sozialen Marktwirtschaft“ hinausgingen. Dies betreffe vor allem diejenigen, „die mit sogenannten Klimaschutzmaßnahmen, übertriebenen Umweltauflagen, Quotenvorschriften, sogenannter Nachhaltigkeit oder ähnlichem begründet werden“, so die AfD-Fraktion. Außerdem fordert sie, staatlich subventionierte Innovationen, Wissenschaft und Technologie zu unterlassen, die das Ziel hätten, die Agenda des sogenannten „Great Reset“ umzusetzen.
Zweiter neuer Antrag der AfD
In ihrem zweiten neu eingebrachten Antrag fordert die AfD, den europäischen Green Deal und alle damit verbundenen Bestrebungen zu beenden. Das Konzept der Europäischen Kommission zur Reduktion von Treibhausgasen auf Null bis 2050 habe negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft, heißt es zur Begründung.
Alle mit dem Green Deal im Zusammenhang stehenden Transformationsprozesse seien deshalb unverzüglich zu unterlassen. Andernfalls drohe Mangelwirtschaft. Außerdem würden Freiheitsrechte in Gefahr geraten, befürchtet die Fraktion.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Antrag (19/20679) ihre wirtschaftspolitischen Vorstellungen zur Erholung von der Corona-Pandemie formuliert. Darin forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, Einschränkungen wirtschaftlicher Tätigkeit aufzuheben. Hilfszahlungen des Bundes seien an Unternehmen nur unter der Bedingung zu leisten, dass diese ihren Firmensitz und Arbeitsplätze in Deutschland haben. Firmen mit Tochterfirmen in Steueroasen sollten davon ausgenommen werden.
Darüber hinaus plädierten die Abgeordneten für Steuersenkungen in mehreren Dimensionen und Maßnahmen im Bereich der Energieversorgung. Unter anderem wollte die AfD einen Ausstieg vom Ausstieg aus Kohle und Atom sowie das Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. (pez/sas/irs/ste/20.05.2021)
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ZP 11 Finanzmarktintegrität
Der Bundestag hat am
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsgesetz, FISG; 19/26966) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29879) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die FDP dagegen, die AfD, die Linkfraktion und die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/29880).
Zuvor lehnte das Parlament in zweiter Beratung drei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29897, 19/29898, 19/29899) zu dem Gesetzentwurf ab. In dritter Beratung wurden zudem Entschließungsanträge der Linken (19/29901) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/29902, 19/29903) abgelehnt.
Darüber hinaus stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (19/28166) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29804) zu. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, AfD, FDP und Linksfraktion enthielten sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FDP (19/29836) zum Gesetzentwurf.
Stärkung der Finanzmarktintegrität
Mit dem Finanzmarktintegritätsgesetz soll das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wieder hergestellt werden. Das bisherige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren wurde grundlegend reformiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält hoheitliche Befugnisse erhalten, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem erhält sie ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.
Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, wird Beschäftigten der BaFin der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, heißt es im Gesetzentwurf.
Änderungen im Finanzausschuss
Der federführende Finanzausschuss hatte am 19. Mai Änderungen am Regierungsentwurf in einigen Punkten beschlossen. Insbesondere wird die Bilanzkontrolle bei der BaFin gebündelt werden, während der Regierungsentwurf am Nebeneinander von BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) festhalten wollte, wenn auch in geänderter Form.
Der Bundestag verspricht sich davon einen „echten Neuanfang zur Bekämpfung von Bilanzbetrug“, wie es in der Beschlussempfehlung heißt.
Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer werde gestärkt, indem auch für Kapitalmarktunternehmen künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren eingeführt wird. Die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wurde wesentlich ausgeweitet. Eine verschärfte zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.
Das Bilanzstrafrecht wurde geändert, um eine „ausreichend abschreckende Ahndung“ der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Gleiches gilt für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Zudem soll die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse durch Änderungen des Börsengesetzes verbessert werden.
Stärkung des Anlegerschutzes
Mit dem Gesetz (19/28166) wird das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 umgesetzt. Mit den Maßnahmen soll ein Umfeld geschaffen werden, „in dem insbesondere auch Privatanlegern weitestgehend eigenständige Anlageentscheidungen ermöglicht werden“.
Dazu werde zum einen die Transparenz erhöht. Zum anderen sollen sachkundige Vermittler und Berater die Rolle einer Schutzinstanz übernehmen. „Reichen Transparenz und Aufklärung auch mit Blick auf die Risikotragfähigkeit von Privatanlegern nicht aus, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt“, heißt es im Regierungsentwurf.
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ZP 11 Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen Entwurf für ein Gesetz der Bundesregierung über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (19/27523) angenommen. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschuss (19/29846) zugrunde. Abgelehnt wurden in zweiter Beratung zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion (19/29864, 19/29865).
Einstimmig angenommen hat das Parlament einen zweiten Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26835), der vorsieht, wegen ihrer homosexuellen Orientierung wehrdienstrechtlich verurteilten Soldaten zu rehabilitieren und zu entschädigen. Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/29866) wurde abgelehnt. Auch dieser Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (19/29845) zugrunde.
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts eingebracht (19/27523). Kernpunkt der Vorlage ist unter anderem eine „Neustrukturierung der Geldleistungen“. Dabei plant die Bundesregierung eine „deutliche Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für die Soldatinnen und Soldaten“ und für deren Hinterbliebenen.
Auch soll die medizinische Versorgung an den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs „im Hinblick auf die vergleichbare Situation wie beim Arbeitsunfall“ ausgerichtet werden, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der entsprechende Gesetzentwurf (19/26835) sieht vor, dass alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlichen homosexuellen Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlicher Identität per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden. Die Betroffenen sollen eine Geldentschädigung in Höhe von je 3.000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden fünf Jahren mit etwa 1.000 Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Soldaten der Bundeswehr bis zum Jahr 2000 wegen ihrer Homosexualität, einvernehmlichen homosexuellen Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität systematisch dienstrechtlich benachteiligt wurden. Mit Erlass des Verteidigungsministeriums vom 13. März 1984 seien diese Benachteiligungen, die bis zur Entlassung führen konnten, nochmals im Einzelnen festgelegt worden. Die Soldaten in der Nationalen Volksarmee der DDR seien ebenfalls solchen Benachteiligungen ausgesetzt gewesen. (aw/sas/20.05.2021)
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Antrag AfD TOP 18 DDR-Rentenüberleitung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, mehrere Anträge zum Rentenrecht abgelehnt. So hat das Parlament einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Renteneinheit sofort herstellen – Umrechnung bis 2030 beibehalten“ (19/29750) abgelehnt. Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dafür die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD. Ebenfalls abgelehnt wurden ein weiterer Antrag der Linken (19/28432), in dem sich diese für die Anerkennung von DDR-Rentenansprüchen einsetzt, sowie ein Antrag von Bündnis 90/die Grünen, die sich für eine bessere Alterssicherung für ehemalige Bergleute in der Braunkohleveredelung der DDR stark macht (19/9949). Der erste Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD und Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen, der zweite Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und FDP abgelehnt. Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Ostdeutsche Arbeitnehmer würdigen – Fondslösung mit Einmalzahlungen“ (19/14073) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Die Abstimmungen erfolgten auf Grundlage von Beschlussempfehlungen der Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/29863 Buchstabe a, e und g).
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert einen Fonds für Härtefälle im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung. In ihrem entsprechenden Antrag (19/14073) schreibt die Fraktion, dass es im Zuge der Überführung des DDR-Rentensystems in das bundesdeutsche System zu „Überführungslücken“ gekommen sei und viele spezifische DDR-Alterssicherungen für bestimmte Berufsgruppen nur teilweise ins gesamtdeutsche System übernommen wurden. Dies bedeute für viele Rentner im Osten erhebliche Einbußen bei der Rente, heißt es in dem Antrag.
Die AfD fordert deshalb von der Bundesregierung, bis zum 3. Oktober 2020 einen Fonds für Härtefälle aufzulegen, in dessen Rahmen Betroffenen pauschalierte Einmalzahlungen gewährt werden sollen. Diese Zahlungen sollen von Steuern und Sozialabgaben befreit seien und auch nicht mit der Sozialhilfe verrechnet werden. Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll der Fonds aus Steuermitteln finanziert werden. (hau/ste/che/sas/20.05.2021)
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TOP 19 Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ (19/28126) beschlossen. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (19/29814) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Laut Bundesregierung soll in das Soldatengesetz eine Regelung eingefügt werden, um eine intensivere Sicherheitsüberprüfung für Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen in der Bundeswehr vornehmen zu können. Außerdem ist geplant, in das Reservistengesetz eine Rechtsgrundlage einzufügen, um für Reservistinnen und Reservisten, die zu einer Dienstleistung bestimmt sind oder dazu herangezogen werden sollen, eine einfache Sicherheitsüberprüfung vornehmen zu können. Die Regelung soll nur auf jene Reservistinnen und Reservisten angewendet werden, bei denen ein nicht nur geringfügiger Reservistendienst nach dem Soldatengesetz in Betracht kommt.
Die zuständigen Stellen sollen veranlassen können, dass Personen aus Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen abgelöst werden, falls Erkenntnisse vorliegen, die einer solchen Verwendung entgegenstehen – extremistische Tendenzen etwa, terroristische Aktivitäten oder Gewaltgeneigtheit. Mögliche Erkenntnisse sollen früher gewonnen werden, heißt es.
Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden können, bevor ein Schaden für die Bundesrepublik oder die Bevölkerung eintritt. Durch eine Überprüfung bereits vor Zugang zu einer dieser besonderen Ausbildungen, könne von vornherein verhindert werden, dass eine abstrakte Gefahr entsteht, indem die Ausbildung von Personen mit gewaltgeneigtem, extremistischem oder terroristischem Potenzial vorbeugend unterbunden wird. (hau/sas/20.05.2021)
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TOP 20 Bürgerstunde im Bundestag
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, erstmalig über einen Antrag, den die AfD-Fraktion mit dem Titel „Einfach frei leben – Mehr Demokratie wagen und eine Bürgerstunde im Bundestag einführen – Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages“ eingebracht (19/29781). Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Ein zweiter Antrag der AfD mit der Forderung „Ausstrahlung des Parlamentsfernsehens ausweiten“ (19/29785) wurde ebenfalls in den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.
Anträge der AfD
Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag die Einführung einer sogenannten Bürgerstunde im Bundestag (19/29781). Künftig sollen zu Petitionen mit mehr als 100.000 Mitzeichnungen Aussprachen im Bundestagsplenum vorgesehen werden. Diesen Aussprachen sollten außerdem gesonderte Beschlussempfehlungen des Petitionsausschuss zugrunde liegen, so die Fraktion
In ihrem zweiten Antrag (19/29785) fordert die AfD die Prüfung der Ausstrahlung des Parlamentsfernsehen über den Satellit Astra, Position 19,2° Ost. Mittels einer Markterkundung solle die Bundesregierung die jährlichen Kosten hierfür ermitteln lassen, schreiben die Abgeordneten. Auch rechtlich sei eine Ausstrahlung über Satellit zu klären. Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages überträgt alle Plenardebatten live, unkommentiert und in voller Länge im Internet auf www.bundestag.de. (ste/sas/20.05.2021)
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Antrag AfD TOP 21 Infektionsschutzgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze (19/29287) zur Anpassung einzelner Stellen im Infektionsschutzgesetz befürwortet. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Die Linke in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/29870) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/29871) zugrunde.
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Realistische Corona-Strategie umsetzen – nachhaltigen Schutz ermöglichen“ (19/29784) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde ein angekündigter Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Bund plant in der Corona-Krise weitere Änderungen und Präzisierungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Koalitionsentwurf (19/29287) sieht vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Dies soll zu einem erleichterten Zugang insbesondere für nachträgliche Einträge in digitale Impfausweise führen.
Ferner sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 des IfSG ausgenommen werden. Die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf Schulen und sei nicht ohne weiteres auf die Abläufe in Hochschulen übertragbar, heißt es dazu in der Vorlage. Geplant sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.
Ausnahmen von Schutzvorkehrungen werden auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder geschaffen. Die Voraussetzungen für Flugreisen werden konkretisiert, um Infektionen vorzubeugen. Mit einer Corona-Testung vor dem Abflug solle die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen reisen und andere anstecken. Schließlich wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.
Der Gesundheitsausschuss hatte am 19. Mai zudem beschlossen, dass der Gesundheitsfonds mehr Zuweisungen aus Bundesmitteln erhält, um Kosten durch die Corona-Krise aufzufangen und die Krankenversicherungen und damit die Beitragszahler zu entlasten.
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/29784) die Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Um einen angemessenen Infektionsschutz zu gewährleisten seien stattdessen andere gesundheitspolitische Maßnahmen zu ergreifen, beizubehalten, auszubauen oder zu verbessern.
So sollten etwa Risikogruppen in den Gesundheitseinrichtungen durch diagnostische Tests und Schnelltests zielgenauer geschützt werden. Außerdem gelte es, die Intensivpflege zu fördern und die Gesundheitsämter auszubauen, schreiben die Abgeordneten.(pk/sas/ste/20.05.2021)
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TOP 22 Familienrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, mehrere Anträge der Opposition zur Familienpolitik abgelehnt. Ein Antrag mit der Forderung, das familienrechtliche Wechselmodell zum Regelfall zu machen (19/1175), wurde mit der breiten Mehrheit des Bundestages gegen die Stimmen der Liberalen zurückgewiesen. Ein weiterer Antrag, die die Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitut neben der Ehe einzuführen (19/16454), wurde bei Enthaltung der Fraktion Die Linke bei Zustimmung der FDP und Ablehnung von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (19/13635 Buchstabe a, 19/25873) zugrunde. Ein erstmals vorgelegter FDP-Antrag, das Familienrecht an die Lebenswirklichkeit anzupassen (19/29741), wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Ebenfalls abgestimmt und mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Soziale Elternschaft rechtlich absichern“ (19/20864) abgelehnt, zu dem eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29458) vorgelegt wurde.
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TOP 24 Tierschutzgesetz
Der Bundestag verbietet mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes das Töten von Hühnerküken. Das Parlament hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27630) beschlossen. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP und Die Linke verabschiedet. Hingegen abgelehnt wurden ein Antrag der FDP, die sich für eine europaweite Regelung für ein Verbot des Kükentötens ausspricht (19/27816) sowie der Fraktion Die Linke, die die Aufzucht männlicher Küken fördern will (19/28773). Der Antrag der Liberalen wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Linksfraktion zurückgewiesen. Die Vorlage der Linken wurde mit der Mehrheit der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Stimmenthaltung der Grünen abgelehnt. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/29849) zugrunde. Abgelehnt wurden in zweiter Beratung zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Änderungsanträge der AfD-Fraktion (19/29867) und der FDP-Fraktion (19/29868). Ferner wurde in dritter Lesung ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/29869) zurückgewiesen.
Darüber hinaus haben die Abgeordneten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes zum Schutz von Versuchstieren (19/27629) beschlossen. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen das Votum von FDP, Linke und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke für eine Förderung tierversuchsfreier Forschungsmethoden (19/29275) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Stimmenthaltung der Grünen. Auch diesen Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Landwirtschaftsausschusses (19/29851) zugrunde. Darüber hinaus abgelehnt mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen wurde ein Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Tierschutzgesetzes (19/27752). Der Abstimmung lag eine Beschlussvorlage des Landwirtschaftsausschusses (19/29853) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kükentöten
Mit dem Gesetz will die Regierung das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Das Verbot soll auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Ebenso verboten werden sollen Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen.
Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in Stufen: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken soll ab 1. Januar 2022 gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst vom 1. Januar 2024 an. Damit will die Regierung der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.
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TOP 25 Barrierefreheit
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (19/28653) beschlossen. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Im Rahmen der Abstimmung wurde zudem eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen“ (19/24633) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/29893) zugrunde. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung lagen zudem eine Stellungnahme des Bundesrates und eine Gegenäußerung der Bundesregierung (19/29641) vor.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
In dem Entwurf führt die Regierung aus, dass europäische Firmen derzeit uneinheitliche und teilweise widersprüchliche nationale Auflagen zur Barrierefreiheit beachten müssten. Deshalb könnten sie „das Potenzial des Binnenmarkts“ nicht ausschöpfen. Es sei an der Zeit, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Durch die Vorgabe der Barrierefreiheit sollen Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein.
Die Richtlinie (EU) 2019 / 882 wird, soweit sie nicht schon in anderen Gesetzen umgesetzt wurde, im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. Soweit der Zugang zu audiovisuellen Diensten von der Richtlinie erfasst ist, wird er im Medienstaatsvertrag umgesetzt. Die Vorgaben der Barrierefreiheit bei der Beantwortung von Notrufen werden bereits im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018 / 1972 durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes in deutsches Recht übertragen. Vorgesehen ist außerdem eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Vorgabe, dass sowohl bei den obersten Landesbehörden für Arbeitsschutz als auch bei den Arbeitsschutzbehörden Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz zu bilden sind, wird in das Ermessen der Länder gestellt. Sie können damit bei Bedarf eingerichtet werden.
Anpassung der Künstlersozialversicherung
Mit der Regelung wird zudem der Bund ermächtigt, an die Künstlersozialkasse im Jahr 2022 einen ergänzenden Zuschuss für die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in Höhe von über 84 Millionen Euro zu leisten, um negative Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Abgabesatz der Künstlersozialabgabe auszugleichen.
Der Entlastungszuschuss des Bundes soll sicherstellen, dass der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe auch für das Jahr 2022 stabil bei 4,2 Prozent gehalten werden kann. Dadurch soll die Liquidität der Unternehmen in Anbetracht des zu erwartenden unverminderten Fortdauerns der Covid-19-Pandemie bis weit in das Jahr 2021 nicht zusätzlich mit einem Anstieg der Künstlersozialabgabe belastet und ein nach dem Ende der Krise einsetzender wirtschaftlicher Aufschwung dadurch nicht behindert werden.
Entschließung beschlossen
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sehen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf und bringen deshalb eine Entschließung ein. So fordern sie unter anderem, dass die Bundesregierung dem Bundestag den Bericht über Fortschritte bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sowie zu Auswirkungen des Barrierefreiheitsgesetzes auf Wirtschaftsakteure und Menschen mit Behinderungen zuleitet, den sie regelmäßig bei der Europäischen Kommission einreicht.
Außerdem solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass Beratungsangebote zur Barrierefreiheit für Kleinstunternehmen „hinreichend bekannt“ gemacht werden. Auch solle sie auf die Länder einwirken, sodass diese „ihre Anstrengungen beim Abbau von baulichen Barrieren, insbesondere im privatwirtschaftlichen Bestand“ intensivieren.
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TOP 26 Produktsicherheitsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes (19/28406) beschlossen, den die Bundesregierung eingebracht hat. Der Entwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/29806) zugrunde.
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
Mit dem Gesetz soll das bisherige Produktsicherheitsgesetz durch eine Neufassung abgelöst und an die EU-Verordnung 2019 / 1020 und das bereits in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Marktüberwachungsgesetz angepasst werden.
Mit Artikel 3 des Gesetzes wird außerdem das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen im Hinblick auf den sicheren Betrieb solcher Anlagen erlassen. Es enthält darüber hinaus Änderungen in anderen Rechtsvorschriften. (che/sas/20.05.2021)
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TOP 27 Treibhausgasminderungs-Quote
Kraftstoffe im Verkehrssektor sollen zukünftig weniger Treibhausgase verursachen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (19/27435) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Im Rahmen der Abstimmung wurde eine Entschließung der Koalitionsfraktionen beschlossen. Abgelehnt wurde ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29904) Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion, die fordert, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II der EU technologieneutral umzusetzen (19/28437). Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD, AfD, Linksfraktion und Grüne gegen die Stimmen der Liberalen. Der Abstimmung lag eine Stellungnahme des Bundesrates (19/28183) vor sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (19/29850) zugrunde. .
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II), die den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors (Straße und Schiene) auf mindestens 14 Prozent für das Jahr 2030 angehoben hat.
Die erneuerbaren Energien im Verkehr werden seit 2015 durch die Treibhausgasminderungsquote gefördert. Diese verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoff verkaufen, die Treibhausgasemissionen ihres Kraftstoffs um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreichen sollen sie dies unter anderem dadurch, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse anbieten.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe anzuheben. Außerdem soll eine Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter Flugturbinenkraftstoffe eingeführt werden. Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, wird laut Gesetzentwurf die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.
Entschließung verabschiedet
Die Koalitionsfraktionen legen eine Entschließung zu dem Gesetz vor. Danach soll die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Änderung oder Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU Maßnahmen fordern, die die Produktion und den Einsatz von grünem Wasserstoff und erneuerbaren, strombasierten Kraftstoffen besonders fördern. Die zukünftige Weiterentwicklung der Fördermechanismen müsse sicherstellen, dass alle nachhaltigen Technologieoptionen zum Einsatz kommen können.
Die Förderung von Biokraftstoffen mit einem hohen Risiko der indirekten Landnutzungsänderung wollen die Fraktionen höchstens auf den in Verkehr gebrachten Anteil des Jahres 2019 begrenzen. Auch soll die Regierung in Brüssel fordern, Abwasser von Palmölmühlen aus der Liste der Rohstoffe zur Produktion fortschrittlicher Biokraftstoffe streichen. Geprüft werden müsse die Möglichkeit, biogenen Wasserstoff ab 2026 in Raffinerien einzusetzen. Ebenso verlangen die Abgeordneten, dass in der EU verbindliche Standards zur klimaschonenden Förderung und Produktion fossiler Kraft- und Brennstoffe verabschiedet werden. Vorläufig solle auch ermöglicht werden, dass biogene Öle aus Rohstoffen auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden können. Schließlich sollten nach Meinung der Fraktionen Möglichkeiten geprüft werden, um Methan anrechnen zu können, das von anderen EU-Staaten in das Gasnetz eingespeist und regenerativ erzeugt wird.
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TOP 28 Gesetz zum autonomen Fahren
Autonome Fahrzeuge sollen künftig bundesweit ohne einen physisch anwesenden Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“ (19/27439) der Bundesregierung beschlossen. Dafür haben CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Der Abstimmung lag eine Stellungnahme des Bundesrates (19/28178) vor und eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/29875) zugrunde. Hingegen abgelehnt wurden zwei zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsanträge der FDP-Fraktion (19/29895) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29896).
Ferner haben die Abgeordneten erstmals einen von der FDP vorgelegten Antrag mit dem Titel „Umgang mit Fahrzeugdaten für Innovation, Sicherheit und Mobilität im 21. Jahrhundert“ (19/29755) beraten. Die Vorlage wurde anschließend in den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.
Rechtsrahmen für autonomes Fahren
Damit die Potenziale dieser Technologien gehoben werden können und die Teilhabe der Gesellschaft daran ermöglicht wird, bedarf es laut Bundesregierung der Umsetzung weiterer Schritte zur Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb. Anknüpfend an die bisherigen rechtlichen Vorgaben des Achten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion stelle sich die Notwendigkeit dar, über die im öffentlichen Straßenverkehr bereits mögliche Erprobung autonomer, führerloser Fahrzeuge hinauszugehen und deren Regelbetrieb einzuleiten. Zunächst sollen der Vorlage zufolge autonome Fahrzeuge dafür in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können. Mangels internationaler, harmonisierter Vorschriften brauche es bei derart weitreichenden technischen Entwicklungen Regelungen des Gesetzgebers zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion sowie zu den Anforderungen an die Beteiligten und an das Fahrzeug selbst.
Durch die Neuregelung würden dem autonomen Fahren Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglicht, schreibt die Bundesregierung. Denkbar seien unterschiedliche Verwendungen im öffentlichen Personenverkehr innerhalb der Kommunen. Dort könnten mit kleineren und größeren Fahrzeugen verschiedene Personenbeförderungsbedarfe abgedeckt werden. Im kommunalen Bereich eröffneten sich auch Möglichkeiten für Dienst- und Versorgungsfahrten. Einen weiteren wesentlichen Einsatzbereich bildeten Anwendungsfälle in der Logistik. Daneben seien auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen sowie auch Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen vorstellbar.
Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung
Mit dem Gesetz sollen die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen neu geregelt werden – ebenso wie die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Geregelt wird zudem der Umgang mit den für den Betrieb benötigten Daten. Zudem wird der Begriff der Technischen Aufsicht bestimmt. Diese muss laut Bundesregierung eine natürliche Person sein, die im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion von außen vornehmen kann. Für die Technische Aufsicht wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verlangt.
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TOP 29 Mautrechtliche Vorschriften
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes“ (19/27522) zugestimmt. Die Abgeordneten haben den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/29861) zugrunde. Hingegen abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag der Fraktion Die Linke für die Zweckbindung für Mauteinnahmen (19/10993). Der Abstimmung lag eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/29513) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Entwurf will die Regierung die EU-Richtlinie für eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen europäischen Mautsysteme (Interoperabilitätsrichtlinie) umsetzen. Die EU-Richtlinie 2019 / 520 enthält Vorgaben für die technische Ausgestaltung und einzuhaltende Verfahren für elektronische Mautsysteme. Die Änderungen dieser Vorgaben sollen im Mautsystemgesetz und dem Bundesfernstraßenmautgesetz umgesetzt werden. Zudem sollen die rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, die die Berechnung der Maut für den europäischen elektronischen Mautdienst (EEMD) durch die zuständigen Behörden des Bundes oder der Länder ermöglichen.
Der Mautdienst sei zum Zweck der Entbürokratisierung des grenzüberschreitenden Straßengütertransportes in Europa eingeführt worden, heißt es in dem Entwurf. Er solle die Entrichtung von Maut auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen, mit nur einem Fahrzeuggerät und über eine Abrechnung in der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Die Nutzer der mautdienstbezogenen Leistungen sollen demnach mit einem Anbieter ihrer Wahl einen Vertrag abschließen können. Dabei ergänze der Mautdienst die nationalen Mautsysteme. „Eine Mautpflicht für zusätzliche Fahrzeugarten, für die in Deutschland bislang keine Mautpflicht besteht, wie beispielsweise Pkw, wird durch dieses Gesetz nicht eingeführt“, betont die Bundesregierung.
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TOP 30 Schnellladegesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen Entwurf der Bundesregierung für ein Schnellladegesetz (19/28184) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion Die Linke abgenommen. Der Abstimmung lag einen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/29840) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel der Bundesregierung ist es, den bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen. Um einen zügigen, flächendeckenden Ausbau von Infrastruktur zu erreichen, habe sich das Instrument der Ausschreibung als zuverlässigste Maßnahme erwiesen, schreibt die Bundesregierung.
Durch die in diesem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibung solle ein verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur zu einheitlichen, nutzerfreundlichen Bedingungen sichergestellt werden. Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur stelle vor dem Hintergrund der zum Teil vorausschauenden Überdimensionierung und Flächendeckung eine öffentliche Aufgabe dar, die von privaten Betreibern ausgeführt werden soll.
Bereitstellung von Bundesmitteln
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliege hierbei die Planung und Koordinierung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur, die Überwachung der Zielerreichung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge „sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel, um eine flächendeckende Infrastruktur bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf.
Die Bereitstellung finanzieller Mittel in dieser frühen Marktphase ist laut Bundesregierung erforderlich, „solange die Ladeinfrastruktur deutschlandweit noch kein weitgehend flächendeckendes Ladenetzwerk darstellt und soweit Standort oder Umfang der bereitgestellten Ladeinfrastruktur mit Blick auf die erst im Nachgang ansteigenden Nutzerzahlen noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann“.
Der Verkehrsausschuss hatte am 19. Mai einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf angenommen, der darauf abzielt, dem Parlament mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf den Ausbau einzuräumen. (hau/sas/20.05.2021)
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TOP 31 Conterganstiftungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (19/29285) angenommen. Die Vorlage wurde einstimmig in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (19/29889) zugrunde.
Schnellere Sonderzahlungen an Contergangeschädigte
Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ für die jährlichen Sonderzahlungen an contergangeschädigte Menschen sollen vorzeitig bis zum 30. Juni 2022 ausgezahlt werden. Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (19/29285) sah noch das Auszahlungsdatum 30. Juni 2023 vor, der Familienausschuss verkürzte die zunächst vorgesehene Frist um ein Jahr.
Nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut sollten die zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro und die hieraus zu erwirtschaftenden Mittel in jährlichen Sonderzahlungen bis 2033 ausgezahlt werden. Als Grund für die Gesetzesänderung geben die Fraktionen an, dass das Stiftungsvermögen wegen der in Zukunft zu erwartenden geringeren Erträge oder etwaiger Negativzinsen nicht ausreichen werde, um die jährlichen Sonderzahlungen in bisheriger Höhe wie vorgesehen bis 2033 zu leisten.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle vor, dass wegen der in Zukunft zu erwartenden geringeren Erträge aus dem unantastbaren Kapitalstock der Stiftung von 6,5 Millionen Euro dieser auf 1,5 Millionen Euro abgeschmolzen werden soll. Die dadurch frei werdenden Mittel von fünf Millionen Euro sollen zukünftig auch für die Projektförderung verwendet werden können. Bislang durfte die Projektförderung nur aus den Erträgen des Kapitalstocks finanziert werden. Zudem sieht die Gesetzesnovelle vor, dass der Name der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ in „Conterganstiftung“ geändert wird. Mit der Namensänderung werde einem Wunsch der Betroffenen gefolgt, heißt es in der Gesetzesvorlage. (aw/sas/20.05.2021)
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TOP 32 Elektronischer Identitätsnachweis
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28169) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/29807) zugrunde sowie eine Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/29817). Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/29852) wurde hingegen abgelehnt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf erläutert, ist der elektronische Identitätsnachweis, der derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels durchgeführt werden kann, in seiner gegenwärtigen Form allgemein als sehr sicheres Identifizierungsmittel anerkannt. Sein Verbreitungsgrad könne jedoch noch gesteigert und die Nutzerfreundlichkeit erhöht werden.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, durch die Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz die nutzerfreundliche Weiterentwicklung dadurch zu erreichen, dass die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht wird. Bürgerinnen und Bürger seien es durch die Verwendung von Smartphones gewohnt, mit diesem einen Endgerät Anträge bei einer Bank zu stellen oder im Internet einzukaufen. Diesem Nutzerverhalten müssten die staatlichen Angebote für eine sichere Identifizierung durch eine einfache Handhabung Rechnung tragen. Damit werde ein wesentlicher Grundstein für eine hohe Akzeptanz des Identifizierungsmittels sowie für ein gelingendes eGovernment gelegt, schreibt die Regierung.
Sicherheit durch zwei Faktoren
Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises werde durch zwei Faktoren gewährleistet, heißt es weiter. Der erste Faktor sei die sechsstellige Geheimnummer, der zweite Faktor der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Dieses Verfahren soll dadurch ergänzt werden, dass ein elektronischer Identitätsnachweis künftig auch unter Verwendung eines mobilen Endgeräts ermöglicht wird.
Dazu müssten die Daten zunächst aus dem jeweiligen Speicher- und Verarbeitungselement auf das mobile Endgerät übertragen werden. Der elektronische Identitätsnachweis könne nach Einrichtung allein mit dem mobilen Endgerät – unter Verwendung einer geeigneten Software wie der Ausweis-App 2 und der Eingabe der Geheimnummer – vorgenommen werden. Die Daten würden aus dem Speicher- und Verarbeitungselement des mobilen Endgeräts übermittelt, das bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit des Speicher- und Verarbeitungsmediums erfüllen müsse. Es ist daher zu erwarten, so die Regierung, dass nicht alle am Markt erhältlichen mobilen Endgeräte, etwa Smartphones oder Tablets, die Voraussetzungen von vornherein erfüllen. Der elektronische Identitätsnachweis mit mobilem Endgerät werde daher unmittelbar nach Einführung zunächst nur mit einigen Endgeräten möglich sein. (vom/sas/20.05.2021)
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ZP 19 Europäisches Strafregisterinformationssystem
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019 / 816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (19/27432) angenommen. Dabei geht es um die Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der EU-Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Nicht-EU-Staatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke beschlossen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29876) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die EU-Verordnung vom 17. April 2019 sieht die Einrichtung dieses Systems (ECRIS-TCN) und die Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems vor. Um die Verpflichtungen aus dieser Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, sind laut Bundesregierung einige Durchführungsbestimmungen erforderlich.
Die Verordnung bezweckt den Angaben zufolge die Verbesserung des Europäischen Strafregisterinformationssystems “ECRIS„ zum Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben oder die neben einer solchen auch die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates besitzen, über verurteilte Staatenlose sowie über verurteilte Personen, deren Staatsangehörigkeit unbekannt ist.
Änderungen der Strafprozessordnung und des Bundeszentralregistergesetzes
Der Entwurf beinhaltet einzelne Neuregelungen unter anderem in der Strafprozessordnung (StPO) und im Bundeszentralregistergesetz (BZRG). So schüfen die Neuregelungen in der StPO die Grundlagen für die aufgrund der Verordnung erforderliche zusätzliche Aufnahme von Fingerabdrücken. Im BZRG seien, soweit sich die Befugnisse nicht schon aus der Verordnung selbst ergäben, Regelungen zu schaffen, die der Registerbehörde die Datenverarbeitung und den Datenaustausch mit ECRIS-TCN, den Strafverfolgungsbehörden und dem Bundeskriminalamt in Bezug auf die personenbezogenen Daten, insbesondere die Fingerabdrücke beziehungsweise die entsprechenden Referenznummern, erlauben. Bei der Gelegenheit sollen weitere Vorschriften des BZRG geändert werden.
Der Bundesrat hatte am 26. März 2021 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben (19/28140). (sto/20.05.2021)
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TOP 34 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz
Die Bundesregierung stellt die geordnete Ausbildung von Steuerbeamten während der Covid-19-Pandemie sicher. Der Bundestag hat ein dafür am Donnerstag, 20. Mai 2021, vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (19/28167) beschlossen. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung über den Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/29838) vor.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Entwurf der Bundesregierung sollen die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden die Befugnis bekommen, über pandemiebedingte Anpassungen bei der Ausbildung und Prüfung von Steuerbeamten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst zu entscheiden.
Dadurch solle es ermöglicht werden, in einem sich pandemiebedingt schnell verändernden Umfeld flexible Lösungen zu finden und „zum Wohle der Betroffenen bereits bestehende berechtigte Erwartungen“ zu erfüllen. (ab/sas/irs/20.05.2021)…
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Antrag AfD TOP 34 Kassensicherungsverordnung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (19/29085, 19/29474 Nr. 2.1) zugestimmt, die die Bundesregierung vorgelegt hat. Dafür votierten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der FDP und Die Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/29841) zugrunde. Ferner wurde ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung der Abgabenordnung (19/15768) abgelehnt. Ziel der Vorlage war es, eine „Bon-Pflicht für Bäcker“ zu verhindern. Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke, dafür FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/19068) zugrunde.
Ebenfalls beraten wurde ein Antrag, den die AfD-Fraktion mit dem Titel „Belegausgabepflicht abschaffen – Umwelt, Händler und Handwerk entlasten“ (19/29787) eingebracht hat. Nach der Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.
Verordnung der Bundesregierung
Künftig soll auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann. Die Grundaufzeichnung muss in Zukunft durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.
Zudem sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden. Gleiches gilt für Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.
Antrag der AfD
Die AfD fordert von der Bundesregierung, auf die Belegausgabepflicht im referenzierten Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen („Kassengesetz“) und in der Abgabenordnung zu verzichten. Ein Kundeninteresse an der Regelung sei nicht auszumachen und Umwelt, Händler und Handwerk würden entlastet werden, schreiben die Abgeordneten (19/29787).
Die Verpflichtung zur Herausgabe eines Kassenbelegs solle allerdings erhalten bleiben, sofern der Kunde dies im Einzelfall wünscht. (ab/sas/ste/20.05.2021)
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21. Mai 2021 (231. Sitzung)
TOP 37 Betriebliche Mitbestimmung
Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz (19/28899, 19/29631) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/29819) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die FDP lehnen ihn bei Enthaltung der Linken ab. Mehrere Anträge der Opposition wurden abgelehnt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Im Hinblick auf die Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen wird besonders im Betriebsverfassungsgesetz der Anwendungsbereich des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet (19/28899). Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, wurde der Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahlen zum Betriebsrat und zur Bordvertretung verbessert. Um die Teilhabe von Auszubildenden zu verbessern, wurde die Altersgrenze bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestrichen.
Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am 19. Mai am Regierungsentwurf noch Änderungen vorgenommen. Geändert wurde der Entwurf unter anderem beim Wahlrecht: Das Mindestalter für die Wahlberechtigung wurde von der Vollendung des 18. Lebensjahres auf die Vollendung des 16. Lebensjahres abgesenkt. Auch wurde klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten der oder des Datenschutzbeauftragten auch solche Informationen umfassen, deren Bekanntgabe an den Arbeitgeber die interessenvertretungsrechtliche Unabhängigkeit des Betriebsrats berühren. Wie für den Sprecherausschuss und den Gesamtsprecherausschuss wird mit einer Ergänzung auch für den Konzernsprecherausschuss die Möglichkeit der Sitzungsteilnahme per Video- und Telefonkonferenz eröffnet.
Weitere Änderungen betreffen den Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice. Zwar erstrecke sich der bisherige Versicherungsschutz auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, nicht jedoch auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang. Im Betrieb herrsche für diese Wege bereits Versicherungsschutz, im Homeoffice bisher nicht, heißt es zur Begründung. Der Ausschuss hielt hier eine Gleichbehandlung beim Versicherungsschutz für geboten. Darüber hinaus wird der Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.
Oppositionsanträge abgelehnt
Der Bundestag lehnte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der Linken bei Enthaltung der Grünen einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Betriebsrat 4.0 – Potenziale der Digitalisierung nutzen“ ab. Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratisierung der Arbeitswelt – Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren“ (19/27318) lehnte das Parlament mit den Stimmen der Koalition, der AFD und der FDP bei Enthaltung der Grünen ab. Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen“ (19/27828) fand ebenfalls keine Mehrheit. Die Koalition, die AfD und die FDP lehnten ihn ab, die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür. Zu allen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/29819).
Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalition, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Grünen ein Antrag der Linken mit dem Titel „Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen“ (19/860). Mit denselben Gegenstimmen scheiterte ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“ (19/17104), wobei die Grünen mit der Linken dafür stimmten. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/25881).
Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen abgelehnt wurden auch die Anträge der Grünen mit den Titeln „Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive Beschäftigte besser schützen“ (19/1710) und „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung“ (19/16843). Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/29425).
„Massenentlassungen verhindern – Mitbestimmung ausbauen“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (12/27013), der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/28990).
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ZP 20 Öko-Landbaugesetz
Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes (19/28404) in der vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung (19/29856) angenommen. AfD und FDP enthielten sich bei der Abstimmung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetz dienen der Durchführung des EU-Rechts auf dem Gebiet der ökologischen Erzeugung und der Kennzeichnung entsprechender Produkte. Nachdem die geltende EG-Öko-Basisverordnung – Verordnung (EG) Nr. 834 / 2007 vom 28. Juni 2007 zum 1. Januar 2022 – abgelöst wird, soll an ihre Stelle die Verordnung (EU) 2018 / 848 vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen treten.
Mit der neuen Verordnung werden die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter gestaltet. Die neue EU-Öko-Basisverordnung werde eng mit der Verordnung (EU) 2017 / 625 vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen verzahnt sein, schreibt die Regierung. Zudem wird von einer neuen Ausnahmemöglichkeit der EU-Öko-Basisverordnung zur Zertifizierungspflicht Gebrauch gemacht werden, nach der Verkäufer geringfügiger Mengen an Öko-Erzeugnissen von der ansonsten geltenden Verpflichtung zur Zertifizierung ihrer Tätigkeit freigestellt werden können. (eis/ste/21.05.2021)
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TOP 38 Umweltschutz und Wohlstand
Die AfD-Fraktion ist mit Anträgen zu Klima- und Umweltthemen im Bundestag auf verlorenem Posten gestanden. Alle anderen Fraktionen votierten am Freitag, 21. Mai 2021, gegen zwei Anträge, mit denen die AfD-Fraktion den Ausstieg aus dem Green Deal der EU (19/22458) und die Beendigung sämtlicher Zahlungen für Klimaschutzmaßnahmen im Ausland (19/22469) gefordert hatte. Ein dritter Antrag (19/29697), der sich gegen den vom Weltwirtschaftsforum ausgerufenen „Great Reset“ (Großer Neustart) der Weltwirtschaft wendet, wurde mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen, obwohl die AfD den Umweltausschuss bevorzugt hätte.
AfD: Verstörende Kernbotschaft
Auf die Ankündigung des Weltwirtschaftsforums, einen Sondergipfel zum „Great Reset“ durchzuführen, ging Marc Bernhard (AfD) ein. Die Ankündigung müsse man ernst nehmen, da das Weltwirtschaftsforum eine wichtige Institution sei. „Eine der verstörenden Kernbotschaften“ sei, dass nach den Vorstellungen des Weltwirtschaftsforums künftig alle Produkte zu Dienstleistungen werden sollten, sodass die Menschen nichts mehr besitzen würden.
„Es wird ernsthaft die Besitzlosigkeit als etwas Gutes definiert“, kritisierte Bernhard – dabei mache Eigentum doch die Demokratie aus. Die AfD fordere deshalb Transparenz: Die Bundesregierung solle offenlegen, welche Position sie auf dem Gipfel einnehme werde.
Neuer Antrag der AfD
In ihrem neuen, zu überweisenden Antrag mit dem Titel „Einfach frei leben – kein deutsches Engagement für den Großen Umbruch beziehungsweise Great Reset des Weltwirtschaftsforums – Mit Innovation Umwelt und Wohlstand erhalten“ (19/29697) fordert die AfD die Bundesregierung auf, umfassend und transparent über den geplanten sogenannten „Great Reset“ zu unterrichten, den Bundestag im Nachgang zum Weltwirtschaftsforum 2021 über die gegebenenfalls gefassten Beschlüsse (auch informeller Art) und ihre Auswirkungen auf Deutschland zu informieren, den „Großen Neustart“ des Weltwirtschaftsforums beziehungsweise die damit verknüpften Agenden entschieden abzulehnen sowie eine deutsche Beteiligung an damit verbundenen Vorhaben von vorneherein auszuschließen.
Die Fraktion fordert ferner, Technologieoffenheit zu gewährleisten und alle umweltverträglichen und wettbewerbsfähigen Zukunftstechnologien, welche für wirtschaftliches Wachstum und materiellen Wohlstand geeignet sind, in der Forschung zu unterstützen. Auch solle die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung novelliert werden, um den Vertrieb paraffinischer Dieselkraftstoffe auch in der Reinform in Deutschland zu ermöglichen. Jegliche Form der CO2-Besteuerung will die AfD beenden und das Atomgesetz so ändern, dass neue kerntechnische Anlagen wieder genehmigungsfähig sind. Schließlich will sie zusätzliche Förderprogramme zur Forschung und Entwicklung neuer Nuklear- und Fusionstechnologien schaffen und damit auch die Teilhabe an entsprechenden Projekten im Ausland ermöglichen.
Abgelehnte AfD-Anträge
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag Anträge der AfD mit den Titeln „Statt Klimaschutz Wohlstand und Umweltschutz ermöglichen – Engagement für den ,Green Deal‘ der Europäischen Union und für damit verbundene Kampagnen beenden“ (19/22458) und „Unsinnige Zahlungen für Klimaschutzmaßnahmen im Ausland gerade in der Covid-19- Wirtschaftskrise streichen“ (19/22469) ab. Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses vor (19/23256 Buchstabe b und c).
Die AfD sprach sich in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22458) gegen den „Green Deal“ der Europäischen Union aus. Unter anderem führte die Fraktion darin aus, dass die Pläne für die Erreichung der Klimaneutralität „eine substanzielle Beeinträchtigung der Umwelt wegen der Förderung flächenintensiver, volatiler Umgebungsenergien und eine enorme Gefahr für Wohlstand, Freiheit und die Versorgungssicherheit Deutschlands“ darstellten. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Fraktion aus dem „Green Deal“ aussteigen und alle damit verbundenen Vorhaben einstellen beziehungsweise unterlassen.
In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/22469) forderte die AfD-Fraktion, „alle für den Klimaschutz relevanten Ausgaben im Bundeshaushalt, mit besonderem Blick auf die hierfür an das Ausland getätigten Zahlungen im Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) vertragskonform, schnellstmöglich und ersatzlos zu streichen“. Die Abgeordneten verwiesen darauf, dass es „keinen wissenschaftlichen Beweis für einen maßgeblichen Einfluss auf das Weltklima durch vom Menschen verursachte CO2-Emissionen“ gebe. In jedem Fall sei jetzt der „Gefahr durch Verarmung und wirtschaftlichen Verfall“ aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie „deutlich höhere Priorität einzuräumen als irgendeiner Klima-Fiktion“, schrieb die Fraktion. (chb/scr/hau/sas/21.05.2021)
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TOP 40 Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Der Bund will den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule vorantreiben. Dazu soll es für jedes Grundschulkind einen entsprechenden Rechtsanspruch geben. Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, in erster Lesung den von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, 19/29764) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Ausbau der Ganztagsbetreuung
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er soll laut Bundesregierung zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Geplant ist, dass der Bund den Ländern für den Ausbau des Ganztages an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereitstellt. Darüber hinaus soll er sich auch an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb beteiligen. Vorgesehen ist die Umsetzung über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. (sas/21.05.2021)
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TOP 41 Steuerrecht, Anti-Steuervermeidung
Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, zwei steuerrechtliche Gesetze beschlossen. Gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen verabschiedete er den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652, 19/29644) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29848). Zuvor hatte er in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der Grünen (19/29862) zum Regierungsentwurf gegen die Stimmen der Linken und der Antragsteller abgelehnt.
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei Enthaltung von AfD und FDP stimmte der Bundestag zudem dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656, 19/29642) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29843) zu. Dazu lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/29844) vor. In zweiter Beratung hatte das Parlament zuvor einen Änderungsantrag der Grünen (19/29857) abgelehnt. Neben den Antragstellern hatte nur die Linksfraktion dafür gestimmt. In dritter Beratung scheiterten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (19/29858) zum Gesetzentwurf. Die FDP stimmte mit den Grünen dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
ATAD-Umsetzungsgesetz
Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (19/28652) wird die EU-Richtlinie 2016 / 1164 „mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes“ umgesetzt. Diese enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen „gängige Formen von aggressiver Steuerplanung“ angewendet werden müssen, schreibt die Bundesregierung. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die von der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) vorgegebenen Mindeststandards. Gleichwohl bestehe in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf.
So werden Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) und Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 der ATAD) reformiert und laut Regierung zeitgemäß ausgestaltet. In diesem Zusammenhang wurden auch die Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen zeitgemäß ausgestaltet (Paragraf 90 der Abgabenordnung, Paragraf 1 des Außensteuergesetzes) und es wurde eine Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren (Paragraf 89a der Abgabenordnung) geschaffen, um die Rechtssicherheit für Verwaltung und Steuerpflichtige zu stärken.
Stellungnahme des Bundesrates
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/29644) hatte die Bundesregierung unter anderem einem Vorschlag der Länderkammer zugestimmt, die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch einen Steuerberater um drei Monate zu verlängern. Die Bundesregierung empfahl darüber hinaus, diese Frist auch für Steuerpflichtige, die nicht einen Steuerberater beauftragt haben, um drei Monate auszuweiten.
Die nun beschlossene Verlängerung wird begründet mit aufgrund der Corona-Pandemie verursachten besonderen Belastungen auch für nicht steuerberatene Steuerzahler, etwa durch „Homeschooling“ oder erhöhten Betreuungsbedarf für Kinder.
Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) wird eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt. Ziel ist es, damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft zu stärken. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen können zudem als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Auch das bislang auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungssteuergesetz wird mit dem Gesetz durch die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen globalisiert.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat bedauerte in seiner Stellungnahme (19/29642), dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das sogenannte Optionsmodell und eine Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts vorgelegt hat, ohne die Länder in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Beteiligung der Länder hätte bei einem derart komplexen Vorhaben dazu beitragen können, bereits frühzeitig Zweifels- und Anwendungsfragen zu klären, schreibt die Länderkammer.
Auch sei das Optionsmodell in der vorgelegten Form für die Praxis allenfalls eingeschränkt tauglich, da es in wesentlichen Teilen nur rudimentär und nicht hinreichend rechtssicher ausgestaltet und daher mit erheblicher Mehrarbeit für die Finanzbehörden verbunden sei. Die vorgesehene Optionsregelung für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung müsse fachlich und organisatorisch noch eingehender geprüft und vorbereitet werden.
Die Bundesregierung teilte in ihrer Gegenäußerung diese Bedenken hinsichtlich der Praxistauglichkeit der Option zur Körperschaftsteuer nicht. Die Option sei ausgewogen ausgestaltet und verfolge eine klare Linie, indem die bereits heute für den tatsächlichen Formwechsel und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften geltenden ertragsteuerlichen Regelungen so weit wie möglich auf die Option angewendet würden. Dies diene nicht nur der Rechtssicherheit, indem auf bekannte Grundsätze zurückgegriffen werden kann, sondern vermeide auch zusätzliche Komplexität, die durch Sonderregelungen allein für die Option zur Körperschaftsteuer zwangsläufig entstehen würde, heißt es weiter.
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TOP 42 Gesetzliche Rentenversichrung , Bürgerversicherung
Eine gesetzliche Rente auch für Bundestagsabgeordnete – sie wird in absehbarer Zeit genauso wenig Realität wie die Forderung nach einer Bürgerversicherung. Am Freitag, 21. Mai 2021, hat der Bundestag nach einstündiger Debatte zwei entsprechende Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Linke forderte, Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen (19/17255), die Grünen wollten die gesetzliche Rentenversicherung stärken und eine verlässliche Altersversicherung für alle sicherstellen (19/27213). Linke und Grüne stimmten für ihre Anträge und enthielten sich beim jeweils anderen Antrag, die Mehrheit der übrigen Fraktionen lehnte jedoch beide Initiativen ab. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (Linke: 19/29424, Grüne: 19/29863 Buchstabe f).
SPD: Antrag der Linksfraktion ohne Finanzierung
Ralf Kapschack (SPD) bezeichnete es grundsätzlich als gute Idee, auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzubeziehen, jedoch schweige der Linken-Antrag über die Finanzierung, und auch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen berge erhebliche juristische Risiken.
Der Stärkung der gesetzlichen Rente stimmte Kapschack ausdrücklich zu, sie müsse flankiert werden von einer anderen Lohnpolitik, die dann auch zu besseren Renten führe, betonte er.
AfD sieht das Problem in der Demografie
Martin Sichert (AfD) warf der Linken und den Grünen vor, das eigentliche Problem nicht zu sehen: Die Ursache, warum die Situation vieler Rentner und der Rentenkasse so schlecht sei, liege schlicht in der Demografie und der von Linken und Grünen propagierten „familien- und kinderfeindlichen Ideologie“.
„Wenn wir Männer Männer und Frauen Frauen sein lassen, dann lösen wir auch das Rentenproblem“, sagte Sichert.
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TOP 43 Verkehrssicherheit
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 21. Mai 2021, für einen Koalitionsantrag von CDU/CSU und SPD zur Verkehrssicherheit mit dem Titel „‚Vision Zero‘ – Unser Leitbild für die Verkehrssicherheit“ (19/29766) gestimmt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Hingegen abgelehnt wurde ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Einführung und Regelung von Verkehrssicherheitszonen (Abbiegeassistentengesetz)“ (19/23625). Der Entwurf wurde gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/29802) zugrunde.
Antrag der Koalitionsfraktionen
CDU/CSU und SPD sehen in ihrem Antrag Erfolge bei der Sicherheit im Straßenverkehr in Deutschland erzielt. So sei gegenüber 1991 die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten um über 70 Prozent gesunken. Und auch mit Blick auf das vergangene Jahrzehnt sei noch ein „signifikanter Rückgang“ um 24 Prozent zu verzeichnen. Gleichwohl verlangsame sich aber dieser Positiv-Trend. Und auch die Zahl der Unfälle mit Personenschaden stagniere.
Mit ihrem Antrag formulieren die Fraktionen deshalb das Ziel, „mittelfristig die Zahlen der Getöteten und Schwerverletzen auf null zu senken“. Dafür müsse das Ziel „Vision Zero“ zunächst als Leitgedanke in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden. Neben einer Reihe weiterer Maßnahmen fordert die Koalition von der Bundesregierung auch die Einführung von Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen weiter zu fördern. Dies sei ein Baustein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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ZP 27 Sexuelle Identität
Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, über das Thema „Sexuelle Identität“ debattiert. Anlass der Aussprache war ein Bericht nach Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/29860). Danach können eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten verlangen, dass zehn Wochen nach Überweisung einer Vorlage ein Ausschuss durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter dem Bundestag über den Stand der Beratungen berichtet. Wenn sie es verlangen, muss der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden.
Abstimmung zur Geschäftsordnung
Im Anschluss der Aussprache wurde ein Geschäftsordnungsantrag der FDP zur Aufnahme der Beratung der zweiten Lesung des von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität, 19/13123) zurückgewiesen. Der Antrag fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum von FDP, Die Linke und Grüne keine ausreichende Mehrheit.
Der Bericht des Rechtsausschusses bezieht sich auf den bisherigen Beratungsgang des gemeinsamen Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes. Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz. (vom/mwo/21.05.2021)
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TOP 44 Bundeswehreinsatz im Kosowo
Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der Internationalen Sicherheitspräsenz Kosovo Force (KFOR) beteiligen. Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mail 2021, erstmals über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/29625) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Unterstützung für einen stabilen Kosovo
Der KFOR-Einsatz der Bundeswehr im Kosovo wurde vom Bundestag erstmals am 11. Juni 1999 gebilligt. Die Kräfte der Bundeswehr haben im Wesentlichen den Auftrag, die Entwicklung des Kosovo zu einem stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Land zu unterstützen. Der Einsatz ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, doch hatte die Bundesregierung am 7. Juni 2000 in einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses zugesichert, dass sie für die Fortdauer des Mandats alle zwölf Monate den Deutschen Bundestag befassen werde. Ferner werde die Bundesregierung den Deutschen Bundestag erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen, wenn eine der Fraktionen dies wünschen sollte.
Die letzte Verlängerung des Mandats durch den Deutschen Bundestag erfolgte am 17. Juni 2020. Bei der vorherigen Mandatsverlängerung am 28. Juni 2019 wurde die Obergrenze der maximal einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten von 800 auf 400 Kräfte gesenkt. Diese Obergrenze soll auch für anstehende Mandatsverlängerung beibehalten werden. Da die Sicherheitslage überwiegend ruhig und stabil ist, wurde die tatsächliche Anzahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten in den letzten Jahren bereits deutlich gesenkt. Zugleich könnte die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Lage schnell und flexibel reagieren. (sas/21.05.2021)
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TOP 45 Bundeswehreinsatz im Libanon
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr, längstens bis Ende Juni 2022, an der friedenssichernden Mission Unifil (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste beteiligen. Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, erstmals über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/29626) debattiert. Im Anschluss der Beratung wurde die Vorlage in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Bundeswehreinsatz vor der libanesischen Küste
Der Unifil-Einsatz der Bundeswehr vor der Küste des Libanon wurde vom Bundestag erstmals am 20. September 2006 gebilligt. Der Einsatz der Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon selbst erfolgt seit 1978 und gilt als eine der ältesten aktiven UN-Beobachtermissionen. Mit der Mission soll die Küste des Libanon überwacht und der Schmuggel von Waffen unterbunden werden.
Die letzte Mandatsverlängerung hatte der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 17. Juni 2020 vorgenommen. Das Mandat wurde um zwölf Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Mandatsobergrenze soll bei 300 Soldatinnen und Soldaten beibehalten werden. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen wider und darf während Kontingentwechseln vorübergehend überschritten werden.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Unifil gibt die Bundesregierung für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 mit voraussichtlich rund 29 Millionen Euro an. (sas/21.05.2021)
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TOP 45 Wahlrecht
Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, drei Gesetzentwürfe und vier Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie einen Gesetzentwurf und einen Antrag der FDP-Fraktion zur Förderung von Partizipation und zivilgesellschaftlichem Engagement zurückgewiesen.
Initiativen der Grünen und der FDP
Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung von Artikel 38 des Grundgesetzes (19/13512) mit dem Ziel, die Wahlaltersgrenze auf das vollendete 16. Lebensjahr zu senken. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/23222) zugrunde.
Ebenfalls abgelehnt wurden die Gesetzentwürfe zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/13513) und zur Änderung des Europawahlgesetzes (19/13514) sowie ein Antrag der Fraktion zur Europäischen Bürgerinitiative (19/13089). Der erste und der zweite Gesetzentwurf fand jeweils keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Unterstützung durch die FDP, Linke und Grünen. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/29812) zugrunde. Der Antrag zur EU-Bürgerinitiative wurde ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Linke und Grüne abgelehnt. Auch dieser Abstimmung lag ein eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/29593) zugrunde.
Schließlich wurden drei Anträge der Grünen mit den Titeln „Engagementoffensive jetzt – Bürgerschaftliches Engagement in der Breite der Gesellschaft fördern“ (19/10223), „Mit einem Demokratiefördergesetz die Zivilgesellschaft schützen und stärken“ (19/20166) und „Für eine lebendige Demokratie – Beteiligung und Engagement auf Bundesebene zu stärken“ (19/27879) abgelehnt. Der erste und dritte Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung der FDP und Linksfraktion abgelehnt. Der zweite Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen Linksfraktion und Grünen zurückgewiesen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (19/29892) zugrunde.
Ferner hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Anpassung des Aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz, 19/23687) sowie einen Antrag der Liberalen mit dem Titel „Wahlrecht ab 16“ (19/23926) abgelehnt. Der Gesetzentwurfs wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Die Linke und Grüne abgelehnt. Der Antrag fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP und Linke bei Stimmenthaltung der Grünen keine Mehrheit. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/29812) zugrunde.
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ZP 9 Aktuelle Stunde
Die Entschädigung der beiden Braunkohlekonzerne RWE und LEAG für den Kohleausstieg in Höhe von 4,35 Milliarden Euro hat Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) als Steuergeldverschwendung kritisiert. Dies erklärte er am Freitag, 21. Mai 2021, im Bundestag in einer von seiner Fraktion verlangten Aktuellen Stunde. Ihr Titel: „Steuergelder für die Kohlekonzerne – Fragwürdige Berechnungen der Entschädigungszahlungen für die Braunkohlekraftwerke durch die Bundesregierung“.
AfD nennt Grünen-Kritik scheinheilig
Steffen Kotré (AfD) nannte das Vorgehen der Grünen scheinheilig. Sie hätten die Enteignung der Konzerne auf den Weg gebracht und eine ideologische und unsoziale Politik betrieben, die sie jetzt zu kritisieren versuchten.
Sie sollten nicht das Märchen erzählen, dass Kernenergie nicht wettbewerbsfähig sei. Außerdem unterschlügen sie bei ihrer Kritik an der Höhe der Entschädigung den Klageverzicht der Betreiber.
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