AfD beantragt nach Entdeckung von Giftstoffen in Covid-Schnelltests Aussetzung von Zwangstestungen bei Kindern und Schülern; Altparteien und Grüne lehnen ab

Quelle: FPÖ

BERLIN / MÜNCHEN – Grüne und andere Altparteien interessieren sich nicht für krebserregende Giftstoffe, wie Ethylenoxid in z.B. Teststäbchen, mit denen seit Ende der Osterferien Kinder / Schüler  in Bayern durch die Staatsregierung „freiwillig“ mindestens mittelbar zwangsgetestet werden.

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In Bayern hat die Staatsregierung nach Ostern für gewisse Schulklassen eine Art Corona-Zwangstest auf „freiwilliger Basis“ vorgesehen. Schon einige Zeit länger gibt es derartige Zwangstestungen an den Schulen Österreichs. Seit Wochen werden beispielsweise in den Schulen in Tirol Kinder regelmäßig mittels des so genannten „Nasenbohrer-Kits“ auf das Coronavirus getestet. Daher liegen aus Tirol bereits mehr Erfahrungen über die Auswirkungen derartiger Tests vor. Darunter auch der Bericht über allergische Reaktionen auf Substanzen, die Covid-Schnelltests enthalten sind.  So zeigte beispielsweise eine Grundschülerin an den Zagen der Zwangstestung „massive allergische Reaktionen“.

Statt sich an der Aufklärung zu beteiligen, versuchen selbst ernannte und aus dubiosen Quellen finanzierte „Faktenchecker“ mit diesen Zwangstests verbundenen Gefahren zu zersetzen.

Vor Hintergrund der folgenden Tatsachen drängt sich uns und vielen anderen Bürgern in der Bevölkerung der Verdacht geradezu auf,  daß ein von der Regierung verordneter Testzwang von Schülern nicht mit medizinischen Gründen erklärbar ist, sondern andere Gründe haben dürfte, wie z.B. das Ziel, alle Kinder und deren Gesundheitsdaten zu erfassen.

Die Kronenzeitung berichtet:

Jüngst ist im Bundesland Tirol bei der ärztlichen Untersuchung eines achtjährigen Schulkindes eine ‚massive allergische Reaktion‘ auf Ethylenoxid festgestellt. Diese Substanz befindet sich allerdings in Hygiene-Mitteln aus China, wie Test-Entnahmestäbchen bzw. in Mund-Nasenschutz-Masken und Handdesinfektionsmitteln. Im ärztlichen Gutachten betreffend des Gesundheitszustandes wurde festgehalten, dass weder das Tragen einer Mund-Nasenschutz-Masken, der Anwendung eines Test-Entnahmestäbchens bzw. die Verwendung von Handdesinfektionsmittel aus China gesundheitlich zumutbar ist. Die Symptome beginnen im Unterricht, erstrecken sich bis zum Abend hin und enden teilweise sogar mit Erbrechen. „Auffällig dabei ist, dass es unserer Tochter immer montags, mittwochs und auch freitags schlecht geht – also genau an jenen drei Tagen, an denen in ihrer Klasse die Testungen sind“, erklärt ihr Vater.

Die untersuchende Ärztin hat in ihrer Stellungnahme festgehalten:

„Die Patientin zeigt eine massive allergische Reaktion auf folgende Substanzen: Ethylenoxid, Ethylenglycol, H334, H319 und ECH. Diese Substanzen sind in der EU nicht zulässig. Jedoch beinhalten alle Hygiene-Mittel aus China diese Substanzen in einer gewissen Menge, die in geschlossenen Räumen als toxisch eingestuft werden muss. Aus diesem Grund ist für die Patientin das Tragen einer Maske sowie auch das Einführen eines Test-Entnahme-Stäbchens in die Nase bzw. in den Mund wie auch das Benutzen der chinesischen Hand-Desinfektionsmittel nicht zumutbar.“

Die FPÖ hatte daraufhin dieses Thema aufgegriffen und in den Wiener Nationalrat eingebracht. In einem Bericht aus dem österreichischen Nationalrat wird nun festgehalten:

„Durch das Inverkehrbringen bzw. die behördliche Anordnung des Tragens einer Mund-Nasenschutz-Masken, der Anwendung eines Test-Entnahmestäbchens bzw. die Verwendung von Handdesinfektionsmittel, in denen Ethylenoxid enthalten ist, stellt sich der begründete Verdacht einer massiven Gefährdung der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung. Damit im Zusammenhang stehen auch mutmaßliche zivil- und strafrechtliche Haftungen und Verantwortlichkeiten von der österreichischen Bundesregierung und ihren Mitgliedern über Organwalter im Gesundheitsministerium, den Gesundheits- und Schulbehörden und der gesamten Vertriebskette international und in Österreich, die diese Medizin- und Hygieneprodukte inklusive der gesundheitsgefährdenden Substanzen, die dort enthalten sind.“

Die AfD hatte dieses Thema bereits am 14.4.2021 im bayerischen Landtag eingebracht gehabt. Ein entsprechender Antrag wurde auch von den sich über Giftstoffe sonst so besorgten Grünen abgelehnt. Hierdurch sind die den Zwangstests der Staatsregierung unterworfenen Kinder in Bayern gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt:

In Deutschland gibt es knappe 11 Millionen Schüler. In Bayern ca. 1,65 Millionen. Unter diesen ca. 11 Millionen Schülern haben sich gemäß Abbildung 13 im Tagesbericht des RKI vom 20.4.2021 deutschlandweit pro Woche maximal 800 Ausbrüche ereignet.

 

Unter 11 Millionen Schülern maximal 800 Ausbrüche pro Woche

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Ausweislich Abbildung 9 des RKI-Berichts versterben praktisch keine Kinder an Corona. Abbildung 7 kann man wiederum klar entnehmen, daß der Eingriff der Staatsregierung – entgegen der überwiegenden Lehrmeinung – in eine bestehende „Pandemie“ hineinzuimpfen, den lehrbuchmäßigen Effekt brachte, das Virus zu zwingen, von der älteren in die jüngere Generation auszuweichen. Insbesondere die hoch agile Generation der 15-mbis 25-Jährigen erhält derzeit positive PCR-Testergebnisse. Tabelle 5 und dem zugehörigen Text ist zu entnehmen, daß ca. 50% von ihnen hierbei keinerlei Symptome verspüren und aus den verbliebenen ca. 50% zwischen 20- und 41% Symptome, wie Schnupfen, Husten etc. und statistisch 1% der Symptomatischen, also c. 0,5% der Getesteten eine gefährliche Pneumonie entwickeln, wobei herbei davon auszugehen ist, daß diese letzte Zahl, bisher von der älteren Generation gestellt wurden, wohl bei der jüngeren Generation anders aussehen dürfte.  Abbildung 9 nämlich ganz aktuell zu entnehmen, daß dessen ungeachtet die Sterbezahlen der 15-35-Jährigen die geringsten sind, obwohl die Inzidentien in dieser Altersgruppe steigen und die zum Glück bisher sehr geringen Sterbezahlen in dieser Altersgruppe sogar sinken und das obwohl die „gefährliche“ Mutation B.1.1.7 sich ausbreitet.

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-20-de.pdf?__blob=publicationFile

Vor dem Hintergrund der hieraus ableitbaren Tatsachen, daß die jüngere Generation mit Covid offenbar zufriedenstellend umgehen kann und der Tatsache, daß die besonders betroffene ältere Generation durch umstrittene Impfungen nun tatsächlich vor Covid besser geschützt ist, ist eine medizinische Notwendigkeit für ein Testzwang derzeit nicht erkennbar. Diesem fehlenden Mehrwert, stehen auch noch erhebliche Risiken gegenüber:

 

Schnelltests liefern  zu 30% falsche Ergebnisse

Ein Drittel aller von Fachpersonal durchgeführten Schnelltests liefert falsche Ergebnisse:

„Schnelltests werden in der Regel unter Anleitung von geschultem Personal gemacht. In Hamburg sind es wöchentlich mehrere Hunderttausend… Corona-Schnelltests geben nach einer ersten Bilanz des Hamburger Senats häufig falschen Alarm. In den drei Wochen vom 22. März bis zum 11. April seien den Gesundheitsämtern 2035 positive Schnelltestergebnisse gemeldet worden, berichtete der Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion.“ 

Es ist nicht zu erwarten, daß von Laien oder sogar Kindern in Schulen selbst durchgeführte Schnelltests eine bessere Quote liefern.

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Kontamination von Schnelltests mit Ethylendioxid

Die Behandlung mittels Ethylenoxid (Abkürzung: EO oder EtO) ist eine der häufigsten Methoden für die Sterilisation von medizinischen Geräten/Vorrichtungen und Instrumenten. Bei diesem Verfahren werden die Produkte in einer abgedichteten Vakuumkammer dem Ethylenoxid ausgesetzt. Die EO-Sterilisation ist eine sichere und zuverlässige Methode, mit der sichergestellt wird, dass die auf dem Markt erhältlichen Produkte jederzeit den geforderten Sterilitätsgrad aufweisen.

Wofür wird Ethylenoxid eingesetzt?
Ethylenoxid kann zahlreiche Schichten einer luftdurchlässigen Verpackung durchdringen und eignet sich daher optimal für die Sterilisation von einer Vielzahl von Materialien, die nicht mit anderen Sterilisationsmethoden kompatibel sind:

  • Komplexe, fertig montierte Instrumente
  • Katheter
  • Individuelle Instrumentensets
  • Geräte mit integrierter Elektronik
  • Mehrlumige Schläuche
  • Stents
  • Wundverbände

Ethylenoxid kommt jedoch offenbar auch bei der Sterilisation von im Ausland importierten Teststäbchen zum Einsatz.

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Warnende Medienberichte zu Ethylenoxid

Ein Medienbericht aus dem Ruhrgebiet vom Dezember 2020 berichtet über Gesundheitsgefährdung durch Ethylenoxid:

RUHR24 berichtete zuletzt immer wieder von Rückrufen wegen Gift in Lebensmitteln. Tatsächlich steigt die Fallzahl dramatisch – jetzt reagiert die EU. Deutschland – Bereits seit Herbst kommt es vermehrt zu Rückrufen von verunreinigten Lebensmitteln. Immer häufiger lautet der Grund dabei: ‚Gefährliches Pflanzengift gefunden‘. Für Verbraucher besteht bei Verzehr der Produkte Gesundheitsgefahr. Ungewöhnlich schnell hat die EU-Kommission daher jetzt die Einfuhrbeschränkungen verschärft…. Von den Rückrufen betroffenen sind in zunehmendem Maße sesamhaltige Lebensmittel, die mit Ethylenoxid verunreinigt sind. Ethylenoxid tötet Schimmel, Bakterien und Pilze ab und wird es zum Beispiel als Desinfektionsmittel in der Gesundheitsbranche eingesetzt. Als Gas ist Ethylenoxid giftig und krebserregend. Beim Einatmen des kann es zu schweren gesundheitlichen Folgen kommen. Auch der Verzehr von mit Ethylenoxid belasteten Lebensmitteln, die den zugelassenen Höchstwert überschreiten, ist gesundheitsgefährdend. Daher ist Ethylenoxid in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie in Deutschland seit Langem verboten. Das Verbot ist durch die Verordnung für Pflanzenschutzmittel geregelt. Das Problem: In vielen Ländern, insbesondere Indien, ist Ethylenoxid als Pflanzenschutzmittel noch zugelassen. Bei Sesam wird es eingesetzt, um eventuelle Bakterien abzutöten. Durch Importe in die EU kann es deshalb vorkommen, dass mit dem Gift belastete Sesam-Produkte in den Handel kommen (mehr Nachrichten über Rückrufe auf RUHR24.de).

Schon vor dem Hintergrund dieses Berichts kann sich die Staatsregiering nicht auf „Nichtwissen“ berufen.

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Warnung des Deutschem Instituts für Produktqualität GmbH

Das Deutsche Institut für Produktqualität GmbH hat dazu am 17. November 2020 folgende Mitteilung veröffentlicht:
ifp Institut für Produktqualität GmbH 17.11.2020 Ethylenoxid

Ethylenoxid ist ein in der EU nicht zulässiger Pflanzenschutzmittelwirkstoff, der unter Anderem zur Entkeimung von Gewürzen verwendet wurde. In Deutschland ist der Einsatz im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten, da sowohl Ethylenoxid als auch sein Abbauprodukt 2-Chlorethanol als giftig und mutagen einzustufen sind. Lebensmittel mit Rückständen von Ethylenoxid sind demnach als gesundheitlich unsicher einzustufen.
Im Europäischen Schnellwarnsystem sind seit dem 09.09.2020 zahlreiche Warnmeldungen mit Positivbefunden in Sesamsamen zu finden. Hintergrund ist, dass sich Ethylenoxid zur antimikrobiellen Behandlung sehr gut eignet und beispielsweise auch für den US-amerikanischen Markt zugelassen ist. Da Ethylenoxid bisher nicht in den Routineuntersuchungen enthalten ist, besteht das Problem womöglich auch schon länger.
Aufgrund der Toxizität und der Mutagenität des Stoffes hat die EU-Kommission in einer Sitzung am 09.10.2020 beschlossen, dass Sesamsamen und daraus hergestellte Waren im Falle einer Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts von 0,05 mg/kg für Ethylenoxid in Sesamsamen (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid) auch direkt vom Markt zu nehmen bzw. zurückzurufen sind.
Seit Ende Januar treten auch die ersten Warnmeldungen für andere Produkte aus Indien im Schnellwarnsystem auf. Es finden sich vereinzelte Meldungen für Schalotten, Flohsamenpulver, Okra, Ingwer und Kurkuma.

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Warnung des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags vor Ethylenoxid

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags bewertet Ethylenoxid wie folgt:

(…) 2. Ethylenoxid Ethylenoxid (kurz EO) ist ein farbloses, hochentzündliches Gas mit süßlichem Geruch. Bei der Herstellung verschiedener Chemikalien, unter anderem von Ethylenglykol, entsteht Etyhlenoxid als Zwischenprodukt. Ethylenoxid findet Anwendung als Desinfektionsmittel2 für Nahrungsmittel, organische Dämmstoffe (Wolle, Pflanzenfasern), Textilfasern und medizinische Geräte. 3 Die Benennung der International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC) von Ethylenoxid lautet 1,2-Epoxyethan. Des Weiteren wird es als auch Oxiran oder Dimethylenoxid bezeichnet. Historisch gesehen erlangte Ethylenoxid erstmals im Ersten Weltkrieg als Vorläufersubstanz für das Kühlmittel Ethylenglykol sowie als chemische Waffe Bedeutung. Industriell wird Ethylenoxid durch die Umsetzung von Ethen und Sauerstoff bei 200 bis 300 °C an einem Silberkatalysator hergestellt.4 In Europa werden (Stand 2011) jährlich 3,8 Mio. Tonnen Ethylenoxid produziert.5 Laut Angaben der GESTIS-Stoffdatenbank6 ist Ethylenoxid giftig und krebserregend. Hauptaufnahmeweg sind die Atemwege und die Haut. Akut wirkt EO reizend (Reizwirkung auf Augen, Atemwege und Haut, Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems). Es wird angenommen, dass eine menschliche Exposition gegenüber EO zu Schäden führen kann, die vererbt werden können.7 In vitro-Experimente8 haben gezeigt, dass EO mit der Erbsubstanz (DNA) reagiert: ‚Ethylenoxid ist beim Menschen in somatischen Zellen eindeutig gentoxisch. Bei Menschen, die am Arbeitsplatz gegen EO exponiert waren, wurde ab einer Konzentration von 5 ppm (etwa 9,2 mg/m³) eine Erhöhung von Chromosomenaberrationsraten in peripheren Lymphozyten beobachtet. Erhöhte Raten von Mikronuklei waren in allen Studien bei Expositionskonzentrationen über 0,4 ppm (etwa 0,7 mg/m³) zu finden. Über 1 ppm (etwa 1,8 mg/m³) wurde in Studien nahezu durchweg erhöhte Raten an Schwesterchromatidaustauschen beobachtet. Insgesamt waren die Befunde für alle genannten Veränderungen dosisabhängig. Genetische Schäden in Keimzellen wurden im Tierversuch an Ratten und Mäusen nach inhalativer Exposition nachgewiesen. Beschrieben wurden die Induktion von dominanten Letalmutationen und anderen vererbten Mutationen bei den Nachkommen der mit EO behandelten Elterntiere.‘9 Die Internationale Agentur für Krebsforschung, kurz IARC, 10 stufte Ethylenoxid mit Verweis auf nur begrenzte epidemiologische Daten beim Menschen als Karzinogen ein:11 Es gibt beim Menschen bislang nur wenige Hinweise auf eine ursächliche Assoziation von Ethylenoxid und lymphatischen und hämatopoetische Krebsarten dings liegen ausreichend experimentelle Nachweise in Tieren für die Kanzerogenität von Ethylenoxid vor. Starke Hinweise existieren, dass die Ethylenoxid gentoxisch wirkt.12 Diese Angaben werden abgeleitet aus Primärpublikationen wissenschaftlicher Studien, auf die in der zitierten Arbeit des IARCs zu jedem einzelnen Befund verwiesen wird.13 Ethylenoxid wurde 2012 von der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Rahmen der Stoffbewertung in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) aufgenommen.14 Im Zuge dieser Bewertung wurden die Auswirkungen des Stoffes auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt analysiert und beurteilt. Die Bewertung fand ab 2012 statt und wurde von Österreich (Umweltbundesamt GmbH) durchgeführt. Im anschließend veröffentlichten Abschlussbericht15 wird festgestellt, dass es auf Basis dieser Stoffbewertung notwendig sei, dass eine Diskussion über akzeptable Risikostufen für Arbeitnehmer und die allgemeine Bevölkerung im Hinblick auf das krebserzeugende Potenzial von Substanzen geführt werde. Dies betreffe nicht allein Ethylenoxid. Aus diesem Grunde könne im Rahmen der Arbeit nicht abschließend eine Risikostufenbewertung für Etyhlenoxid vorgenommen werden.16 In einem Zwischenbericht des britischen ‚Institute of Occupational Medicine‘ aus dem Jahr 2011 werden gesundheitsrelevante Aspekte des Arbeitsschutzes im Umgang mit unterschiedlichen kanzerogenen Substanzen beleuchtet. Hier kommen die Autoren zum Schluss, dass es in der EU schätzungsweise etwa fünf Leukämie-Todesfälle jährlich gab (Zeitraum um das Jahr 2000 herum) und etwa acht Krebsregistrierungen, die möglicherweise auf die Exposition gegenüber Ethylenoxid am Arbeitsplatz in den frühen 1980er Jahren zurückzuführen sind. Dies entspricht etwa 0,012% aller Todesfälle durch Leukämie. Die Autoren schätzen, dass bereits seit ca. 20 Jahren ein Grenzwert (occupational exposure limit, OEL) von 1,8 mg/m3 eingehalten werde. Daher gebe es ab 2010 keine zurechenbaren Registrierungen oder Todesfälle mehr.17 Im Jahr 2017 erschien ein Artikel im British Journal of Cancer, in dem auf arbeitsplatzbedingte Krebserkrankungen aufgrund der Exposition gegenüber verschiedener Chemikalien eingegangen wird. 18 Während für verschiedene Chemikalien Indizien für die Einführung von Grenzwerten abgeleitet werden, stellen die Autoren in Hinblick auf Ethylenoxid fest, dass hierfür keine Todesfälle aufgrund früherer (speziell lymphoide Tumoren, d. h. NonHodgkin Lymphom, multiple Myelom und chronische lymphatische Leukämie) und Brustkrebs. Allerdings liegen ausreichend experimentelle Nachweise in Tieren für die Kanzerogenität von Ethylenoxid vor. Starke Hinweise existieren, dass die Ethylenoxid gentoxisch wirkt.12 Diese Angaben werden abgeleitet aus Primärpublikationen wissenschaftlicher Studien, auf die in der zitierten Arbeit des IARCs zu jedem einzelnen Befund verwiesen wird.13 Ethylenoxid wurde 2012 von der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Rahmen der Stoffbewertung in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) aufgenommen.14 Im Zuge dieser Bewertung wurden die Auswirkungen des Stoffes auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt analysiert und beurteilt. Die Bewertung fand ab 2012 statt und wurde von Österreich (Umweltbundesamt GmbH) durchgeführt. Im anschließend veröffentlichten Abschlussbericht15 wird festgestellt, dass es auf Basis dieser Stoffbewertung notwendig sei, dass eine Diskussion über akzeptable Risikostufen für Arbeitnehmer und die allgemeine Bevölkerung im Hinblick auf das krebserzeugende Potenzial von Substanzen geführt werde. Dies betreffe nicht allein Ethylenoxid. Aus diesem Grunde könne im Rahmen der Arbeit nicht abschließend eine Risikostufenbewertung für Etyhlenoxid vorgenommen werden.16 In einem Zwischenbericht des britischen ‚Institute of Occupational Medicine‘ aus dem Jahr 2011 werden gesundheitsrelevante Aspekte des Arbeitsschutzes im Umgang mit unterschiedlichen kanzerogenen Substanzen beleuchtet. Hier kommen die Autoren zum Schluss, dass es in der EU schätzungsweise etwa fünf Leukämie-Todesfälle jährlich gab (Zeitraum um das Jahr 2000 herum) und etwa acht Krebsregistrierungen, die möglicherweise auf die Exposition gegenüber Ethylenoxid am Arbeitsplatz in den frühen 1980er Jahren zurückzuführen sind. Dies entspricht etwa 0,012% aller Todesfälle durch Leukämie. Die Autoren schätzen, dass bereits seit ca. 20 Jahren ein Grenzwert (occupational exposure limit, OEL) von 1,8 mg/m3 eingehalten werde. Daher gebe es ab 2010 keine zurechenbaren Registrierungen oder Todesfälle mehr.17 Im Jahr 2017 erschien ein Artikel im British Journal of Cancer, in dem auf arbeitsplatzbedingte Krebserkrankungen aufgrund der Exposition gegenüber verschiedener Chemikalien eingegangen wird. 18 Während für verschiedene Chemikalien Indizien für die Einführung von Grenzwerten abgeleitet werden, stellen die Autoren in Hinblick auf Ethylenoxid fest, dass hierfür keine Todesfälle aufgrund früherer oder zukünftiger Expositionen abgeleitet werden könnten. Unter Berücksichtigung gesundheitlicher, sozioökonomischer und ökologischer Auswirkungen wird für die Einführung eines occupational exposure limit (OEL) von 1 ppm (1,8 mg/m3) plädiert. Die Autoren weisen darauf hin, dass es keine zusätzlichen Kosten verursachen würde, diesen Wert festzulegen. Es führe allerdings auf der anderen Seite auch nicht zu Gesundheitsvorteilen, da der Wert bereits eingehalten werde.19 Über die Expositionsgrenzwerte für Anwohner wurden hierin keine Angaben gefunden. Bei der Betrachtung der Grenzwerte für Anwohner ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Dauerbelastung (24 Stunden) handelt und Grenzwerte, anders als beim Schutz von Arbeitern, auch den Schutz von Personengruppen wie Älteren, Kranken, Schwangeren und Kindern mit einbeziehen müssen. (…)

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Antrag der AfD im bayerischen Landtag

In einem Dringlichkeitsabtrag hat die AfD im bayerischen Landtag am 14.4.2021 gefordert gehabt, die Zwangstests bei Kindern  in Schulen aufzuheben und dies unter anderem auch mit der Gefahr begründet, daß die Teststäbchen Ethylenoxid enthalten.

Außerdem ist nicht geklärt, welche Stoffe in den Tests enthalten sind, die oftmals aus China importiert werden. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Tests zur Sterilisation teilweise mit dem stark karzinogenen Stoff Ethylenoxid behandelt wurden. Eine umfassende Rückstandsuntersuchung der zugelassenen Teststäbchen steht noch aus. Fest steht jedoch, dass das stark toxische Ethylenoxid „an verschiedenen Kunststoffoberflächen adsorbiert.“3 Spuren von Ethylenoxid reichten noch am 23.12.2020 aus, um Sesamsamen aufgrund erheblicher Toxizität aus dem Verkehr zu ziehen4.

In diesem Antrag wurde auch auf die zusätzliche Gefährdung von Kindern eingegangen:

Selbst wenn die gesundheitlichen Risiken einer Testanwendung bei Kindern außer Acht gelassen würden, so ist zumindest die Aussagekraft der Tests selbst laut Herstellerangaben keineswegs gegeben5 Wie bereits jetzt bekannt ist, wurden in mehreren Fällen ganze Schulklassen falsch positiv getestet, wobei etwa im Fall einer Schule in Altdorf die Tests sogar durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt worden waren6. Die Selbsttestung birgt für die Schüler nicht nur körperliche Gefahren: Der Zwang zum Test und die damit drohenden sozialen und gesundheitlichen Gefahren sind eine ernsthafte Bedrohung für die seelische Gesundheit. Eine Weigerung gegen den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird im Schulalltag erheblichen sozialen Druck erzeugen. Die vom Verordnungsgeber angekündigte Aussperrung aus den Schulen verhindert für die Betroffenen den freien und gleichen Zugang zur Bildung und unterläuft die allgemeine Schulpflicht.

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Franz Bergmüller (MdL) fragt nach:

Der Abgeordnete Bergmüller (MdL) hat vor diesem Hintergrund folgende Anfrage an die Staatsregierung gerichtet:

 

1. Covid-Schnelltests in Bayern

1.1. Wie viele Covid-Schnelltests hat die Staatsregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bestellt (Bitte seit 1.1.2020 nach Hersteller differenziert aufgeschlüsselt mindestens monatlich, idealerweise wöchentlich offenlegen)?

1.2. Wie viele Schnelltests hat die Staatsregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage verbraucht (Bitte seit 1.1.2020 nach Hersteller differenziert aufgeschlüsselt mindestens monatlich, idealerweise wöchentlich offenlegen)?

1.3. In welchen Ländern werden die in 1.1. und 1.2. abgefragten Schnelltests nach Kenntnis der Staatsregierung produziert?

 

2. Qualitätskontrolle der Schnelltests

2.1. Welche Art von Ausschreibung hat die Staatsregierung vorgenommen, um bei der Bestellung von Schelltests die bei der Bestellung von Masken gemachten Erfahrungen insbesondere was die Anfälligkeit für Korruption betrifft, nicht zu wiederholen (Bitte für jede der in 1 abgefragten Bestellungen mitsamt des einschlägigen Paragraphen der Rechtsgrundlage abgeben)?

2.2. Welche Institutionen, wie z.B. das LGL sind in der Lage, die in 1 abgefragten Bestellungen auf in/für Bayern nicht zugelassene Fremdstoffe jeglicher Art, oder sonstige Kontaminierungen hin zu untersuchen (Bitte vollzählig aufschlüsseln)?

2.3. Welchen Regeln, Grundsätze etc. sind in Bayern gültig, um die in 1 abgefragten Bestellungen auf die in 2.2. abgefragten Fremdstoffe jeglicher Ar, oder sonstige Kontaminierungen hin zu überprüfen (Bitte hierbei vorgenommene Änderungen chronologisch aufschlüsseln)?

 

3. Umsetzung der Qualitätskontrolle von Schelltests in Bayern

3.1. Welche Art von Eingangskontrollen / Übernahmekontrollen führt die Staatsregierung bei Erhalt der in 1 abgefragten Schnelltests selbst durch, oder läßt diese bei Dritten durchführen (Bitte seit 1.1.2020 in Art und Umfang genau und vollständig darlegen und hierbei vorgenommene Änderungen chronologisch aufschlüsseln)?

3.2. Welche Art von Beanstandungen hat die Staatsregierung bei den in 3.1. abgefragten Kontrollen feststellen können (Bitte seit 1.1.2020 vollständig und chronologisch aufschlüsseln)?

3.3. Welche Konsequenzen wurden auf Basis der in 3.2. abgefragten Beanstandungen durch die Staatsregierung eingeleitet (Bitte seit 1.1.2020 vollständig und chronologisch aufschlüsseln)?

 

4. Ethylenoxid in Schnelltests

4.1. Welche Informationen lagen der Staatsregierung bis 26.4.2021 über Ethylenoxid in Covid-Schnelltests vor (Bitte chronologisch aufschlüsseln, darunter alle Meldungen über diesen Stoff in Schnelltests und deren Quellen offenlegen und hierbei insbesondere auf die Verwendung dieses Stoffs BEI Kindern einer jeden Altersklasse, als auch DURCH Kinder einer jeden Altersklasse offenlegen und hierbei mindestens die Paragraphen derjenigen Vorschriften vollständig angeben, die die Art und Weise des Umgangs dieses Stoffs für/bei Kinder/n regeln)?

4.2. In welchem Umfang hat die Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage veranlasst, Covid-Schnelltests auf Ethylenoxid zu überprüfen, sei es in ihr unterstellten Behörden, wie z.B. dem LGL, oder bei Dritten, wie z.B. privat betriebenen Laboren oder Universitäten etc. (Bitte „veranlasst“ sowohl im Sinne einer Anordnung/Initiative, als auch im Sinne einer praktischen Umsetzung einer derartigen  „Anordnung/Initiative“ verstehen und hierzu jeweils die Anzahl der Überprüfungen; Art und Umfang der Auswahl der zu überprüfenden Chargen, die Ergebnisse einer jeden dieser Überprüfungen und die überprüfende Institution etc. offenlegen und chronologisch aufführen und im Verneinensfall bitte den Grund für das Unterlassen derartiger Überprüfungen angeben)?

4.3. Welche Initiativen leitet die Staatsregierung ein, um den weite Teile der Bevölkerung beunruhigenden Meldungen über Ethylenoxid in Covid-Schnelltests auf den Grund zu gehen (Bitte hierbei auch Art und Weise der Veröffentlichung dieser Ergebnisse offenlegen)?

 

5. Ethylenglycol in Schnelltests

5.1. Welche Informationen lagen der Staatsregierung bis 26.4.2021 über Ethylenglycol in Covid-Schnelltests vor (Bitte chronologisch aufschlüsseln, darunter alle Meldungen über diesen Stoff in Schnelltests und deren Quellen offenlegen und hierbei insbesondere auf die Verwendung dieses Stoffs BEI Kindern einer jeden Altersklasse, als auch DURCH Kinder einer jeden Altersklasse offenlegen und hierbei mindestens die Paragraphen derjenigen Vorschriften vollständig angeben, die die Art und Weise des Umgangs dieses Stoffs für/bei Kinder/n regeln)?

5.2. In welchem Umfang hat die Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage veranlasst, Covid-Schnelltests auf Ethylenglycol zu überprüfen, sei es in ihr unterstellten Behörden, wie z.B. dem LGL, oder bei Dritten, wie z.B. privat betriebenen Laboren oder Universitäten etc. (Bitte „veranlasst“ sowohl im Sinne einer Anordnung/Initiative, als auch im Sinne einer praktischen Umsetzung einer derartigen  „Anordnung/Initiative“ verstehen und hierzu jeweils die Anzahl der Überprüfungen; Art und Umfang der Auswahl der zu überprüfenden Chargen, die Ergebnisse einer jeden dieser Überprüfungen und die überprüfende Institution etc. offenlegen und chronologisch aufführen und im Verneinensfall bitte den Grund für das Unterlassen derartiger Überprüfungen angeben)?

5.3. Welche Initiativen leitet die Staatsregierung ein, um den weite Teile der Bevölkerung beunruhigenden Meldungen über Ethylenglycol in Covid-Schnelltests auf den Grund zu gehen (Bitte hierbei auch Art und Weise der Veröffentlichung dieser Ergebnisse offenlegen)?

 

6. H334-Gefahrstoffe in Schnelltests

6.1. Welche Informationen lagen der Staatsregierung bis 26.4.2021 über H334-Gefahrstoffe in Covid-Schnelltests vor (Bitte chronologisch aufschlüsseln, darunter alle Meldungen über diesen Stoff in Schnelltests und deren Quellen offenlegen und hierbei insbesondere auf die Verwendung dieses Stoffs BEI Kindern einer jeden Altersklasse, als auch DURCH Kinder einer jeden Altersklasse offenlegen und hierbei mindestens die Paragraphen derjenigen Vorschriften vollständig angeben, die die Art und Weise des Umgangs dieses Stoffs für/bei Kinder/n regeln)?

6.2. In welchem Umfang hat die Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage veranlasst, Covid-Schnelltests auf H334-Gefahrstoffe zu überprüfen, sei es in ihr unterstellten Behörden, wie z.B. dem LGL, oder bei Dritten, wie z.B. privat betriebenen Laboren oder Universitäten etc. (Bitte „veranlasst“ sowohl im Sinne einer Anordnung/Initiative, als auch im Sinne einer praktischen Umsetzung einer derartigen  „Anordnung/Initiative“ verstehen und hierzu jeweils die Anzahl der Überprüfungen; Art und Umfang der Auswahl der zu überprüfenden Chargen, die Ergebnisse einer jeden dieser Überprüfungen und die überprüfende Institution etc. offenlegen und chronologisch aufführen und im Verneinensfall bitte den Grund für das Unterlassen derartiger Überprüfungen angeben)?

6.3. Welche Initiativen leitet die Staatsregierung ein, um den weite Teile der Bevölkerung beunruhigenden Meldungen über H334-Gefahrstoffe in Covid-Schnelltests auf den Grund zu gehen (Bitte hierbei auch Art und Weise der Veröffentlichung dieser Ergebnisse offenlegen)?

 

7. H319-Gefahrstoffe in Schnelltests

7.1. Welche Informationen lagen der Staatsregierung bis 26.4.2021 über H319-Gefahrstoffe in Covid-Schnelltests vor (Bitte chronologisch aufschlüsseln, darunter alle Meldungen über diesen Stoff in Schnelltests und deren Quellen offenlegen und hierbei insbesondere auf die Verwendung dieses Stoffs BEI Kindern einer jeden Altersklasse, als auch DURCH Kinder einer jeden Altersklasse offenlegen und hierbei mindestens die Paragraphen derjenigen Vorschriften vollständig angeben, die die Art und Weise des Umgangs dieses Stoffs für/bei Kinder/n regeln)?

7.2. In welchem Umfang hat die Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage veranlasst, Covid-Schnelltests auf H319-Gefahrstoffe zu überprüfen, sei es in ihr unterstellten Behörden, wie z.B. dem LGL, oder bei Dritten, wie z.B. privat betriebenen Laboren oder Universitäten etc. (Bitte Anzahl der Überprüfungen; Auswahl der zu überprüfenden Chargen, Ergebnisse der Überprüfungen, überprüfende Institution etc. offenlegen und chronologisch aufführen und im Verneinensfall bitte den Grund für das Unterlassen derartiger Überprüfungen angeben)?

7.3. Welche Initiativen leitet die Staatsregierung ein, um den weite Teile der Bevölkerung beunruhigenden Meldungen über H319-Gefahrstoffe in Covid-Schnelltests auf den Grund zu gehen (Bitte hierbei auch Art und Weise der Veröffentlichung dieser Ergebnisse offenlegen)?

 

8. ECH in Schnelltests

8.1. Welche Informationen lagen der Staatsregierung bis 26.4.2021 über ECH in Covid-Schnelltests vor (Bitte chronologisch aufschlüsseln, darunter alle Meldungen über diesen Stoff in Schnelltests und deren Quellen offenlegen und hierbei insbesondere auf die Verwendung dieses Stoffs BEI Kindern einer jeden Altersklasse, als auch DURCH Kinder einer jeden Altersklasse offenlegen und hierbei mindestens die Paragraphen derjenigen Vorschriften vollständig angeben, die die Art und Weise des Umgangs dieses Stoffs für/bei Kinder/n regeln)?

8.2. In welchem Umfang hat die Staatsregierung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage veranlasst, Covid-Schnelltests auf ECH zu überprüfen, sei es in ihr unterstellten Behörden, wie z.B. dem LGL, oder bei Dritten, wie z.B. privat betriebenen Laboren oder Universitäten etc. (Bitte Anzahl der Überprüfungen; Auswahl der zu überprüfenden Chargen, Ergebnisse der Überprüfungen, überprüfende Institution etc. offenlegen und chronologisch aufführen und im Verneinensfall bitte den Grund für das Unterlassen derartiger Überprüfungen angeben)?

8.3. Welche Initiativen leitet die Staatsregierung ein, um den weite Teile der Bevölkerung beunruhigenden Meldungen über ECH in Covid-Schnelltests auf den Grund zu gehen (Bitte hierbei auch Art und Weise der Veröffentlichung dieser Ergebnisse offenlegen)?

 

 

 

 

 

 

H319

 

ECH