Sitzungswoche
Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt
8. Februar 2023 (84. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
.
TOP 1 Regierungserklärung
Nachdem der Deutsche Bundestag am Mittwoch, 8. Februar 2023, mit einer Schweigeminute der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien gedacht hat, bekräftigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner anschließenden Regierungserklärung die Hilfsbereitschaft Deutschlands. Die Bundesregierung habe den türkischen Behörden unverzüglich Hilfe zugesagt. Such- und Rettungskräfte sowie technische Experten seien vor Ort oder brächen in diesen Stunden in die Region auf. Zugleich stehe Deutschland in engem Kontakt mit den Vereinten Nationen, um humanitäre Hilfe auch in das syrische Erdbebengebiet zu bringen, wo die Not ebenfalls „riesengroß“ sei.
Anlass der Regierungserklärung und der anschließenden rund 90-minütigen Debatte war der außerordentliche Europäische Rat, der am 9. und 10. Februar 2023 in Brüssel zusammenkommt, um über den Krieg in der Ukraine, die Wirtschaft und Migration zu beraten.
„Der Zusammenhalt ist unser höchstes Gut“
Scholz verteidigte in seiner Rede seine umstrittene Linie bei Waffenlieferungen an die Ukraine. „Der Zusammenhalt innerhalb unseres Bündnisses und unserer Allianzen ist unser höchstes Gut“, sagte der Kanzler. Entscheidungen würden daher zunächst vertraulich vorbereitet und erst dann kommuniziert. So hätten er und US-Präsident Joe Biden es auch bei der jüngsten Entscheidung zu Kampfpanzern getan. Logistik, Nachschub und die Ausbildung ukrainischer Soldaten würden dabei mitgedacht und organisiert.
Mit Blick auf den EU-Gipfel sagte Scholz, auf diesem sollte das Versprechen bekräftigt werden, dass die Ukraine zu Europa gehöre. Außerdem kündigte er zum ersten Jahrestag des Ukraine-Kriegs am 24. Februar weitere Sanktionen gegen Russland an.
Ampelfraktionen verteidigen Panzer-Lieferungen
Johannes Vogel (FDP) und Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßten die Lieferung von modernen Kampf- und Schützenpanzern an die Ukraine. Man müsse dafür sorgen, dass das Land für die kommende russische Frühjahrsoffensive gut ausgerüstet sei, sagte Vogel.
Hofreiter betonte überdies, es müsse jetzt schnell mit der Ausbildung der ukrainischen Streitkräfte begonnen werden, da die russische Offensive kurz bevorstehe. Axel Schäfer (SPD) sagte, in der Gesellschaft gebe es einen großen Konsens für die Ukraine-Politik der Bundesregierung und die Waffenlieferungen.
AfD und Linke für Kurswechsel in Ukraine-Politik
Die Co-Fraktionschefinnen von AfD und Die Linke, Alice Weidel (AfD) und Amira Mohamed Ali (Die Linke), forderten die Bundesregierung zu einem Kurswechsel in ihrer Ukraine-Politik auf. Weidel warf Scholz vor, Deutschland mit der Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine zur Zielscheibe Russlands zu machen. Er habe Deutschland damit de facto zur Kriegspartei gemacht, „in einem Krieg, der nicht der unsrige ist“… (joh/08.02.2023)
.
TOP 2 Befragung der Bundesregierung: Wirtschaftsministerium und Bundeskanzeramt
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und der Bundesminister für besondere Aufgaben, Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD), haben in der Regierungsbefragung des Bundestages einerseits von großen Herausforderungen gesprochen, vor denen die Bundesregierung stehe, andererseits aber bekräftigt, dass die Regierung die von den Abgeordneten angesprochenen Themen im Blick habe und die Lösung in Arbeit sei. Es war dies am Mittwoch, 8. Februar 2023, die erste Regierungsbefragung mit zwei Kabinettsmitgliedern, nachdem der Bundestag eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen und die Regierungsbefragung von 60 auf 90 Minuten verlängert hatte.
Marktwirtschaft und Demokratie
Habeck sprach eingangs von der Klimakrise als einem „marktwirtschaftlichen Versagen“. Aufgabe der Politik sei es, der Marktwirtschaft einen ordnungsrechtlichen Rahmen zu geben, wie dies Alfred Müller-Armack in der Nachkriegszeit beschrieben habe. Der Minister sprach von einem „enormen Investitionsbedarf“ und der Notwendigkeit, zu schnelleren Verfahren zu kommen.
Dem AfD-Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann entgegnete der Minister, geplant sei, bis 2030 80 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen bereitstellen zu können, was beinhalte, dass 20 Prozent aus anderen Quellen kommen können. Es würden gesicherte Kapazitäten für alle Jahreszeiten gebraucht.
Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt betonte eingangs, die Regierung habe die Pandemiekriege, die Krise durch den russischen Angriffskrieg und die Energiekrise „ganz gut“ in den Griff bekommen. Das Tempo, das dabei erforderlich gewesen sei, habe dazu geführt, dass Ausschussberatungen im Parlament manchmal hätten „knapp“ ausfallen müssen. Mittel- und langfristig gehe es darum, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Dieses Ziel des Fortschritts eine die drei Ampelparteien.
Dem AfD-Abgeordneten Karsten Hilse, der sich nach Ermittlungsergebnissen in Sachen Anschlag auf die Nordstream-Pipelines in der Ostsee erkundigte, teilte Schmidt mit, der Generalbundesanwalt habe ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet. Wegen dieses Verfahrens und aus Gründen des Staatswohls könne darüber hinaus nichts gesagt werden.
.
ZP 1 Aktuelle Krise auf dem Wohnungsmarkt
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 8. Februar 2023, mit der Lage auf dem Wohnungsmarkt befasst. Während einer von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Krise auf dem Wohnungsmarkt – Jetzt entschlossen gegensteuern“ machten Christoph Meyer (FDP), Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) und Caren Lay (Die Linke) die Union für die negativen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt mitverantwortlich. Aus Sicht von Roger Beckamp (AfD) gäbe es ohne die „Deutschland überschwemmende Migrationswelle“ keine Krise auf dem Wohnungsmarkt.
Bernhard Daldrup (SPD) sah wiederum keinen Grund zum Pessimismus und zählte ebenso wie Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) die von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachten Regelungen zur Krisenbekämpfung auf. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) sprach indes von einer verheerenden Bilanz der Ampelregierung. Statt der angekündigten 400.000 neuen Wohnungen werde es 2023 lediglich 250.000 geben, sagte er.
AfD moniert „irrwitzige Sanierungsauflagen“
Nach Einschätzung von Roger Beckamp liegen die Gründe für die Krise auf dem Wohnungsmarkt unter anderem an der Fehlbelegung von Sozialwohnungen. „Irrwitzige Sanierungsauflagen“ sorgten zudem für einen hohen Kostendruck auf die Bestandsmieter.
Der AfD-Abgeordnete sprach zudem von einer nie erlebten Migrationswelle, die Deutschland überschwemme. Die Kommunen wüssten nicht mehr wohin mit den Flüchtlingen. Die „migrantensüchtige Regierung“ baue nun in den Städten Wohnungen „nur für Migranten“. Anzuraten sei laut Beckamp ein Blick nach Dänemark, wo die sozialdemokratische Regierung „den Zuzug von Ausländern auf wenige Tausend pro Jahr begrenzt“.
.
TOP 4 Fahrradland Deutschland – Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans
Die Unionsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Fahrradland Deutschland – Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“ (20/5546) vorgelegt, der am Mittwoch, 8. Februar 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Nationalen Radverkehrsplan 3.0 aus der vergangenen Legislaturperiode zeitnah zu realisieren und ein Umsetzungsgesetz zu erarbeiten. In ihrem Antrag spricht sich die Union zudem dafür aus, beim Ausbau der Radinfrastruktur künftig auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten, ein bundesweites Programm für Fahrradparkhäuser und überdachte Abstellanlagen an Bahnhöfen und Bushaltestellen aufzulegen sowie das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung weiterzuentwickeln, um die Sicherheit im Straßenverkehr für Radfahrer zu erhöhen.
Der Radverkehr sei ein wichtiger Baustein für „alltagstaugliche, gesunde und klimafreundliche Mobilität“, schreibt die Union in ihrem Antrag. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0 habe die CDU/CSU-geführte Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern, Gemeinden und Verbänden einschließlich einer Bürgerbeteiligung „eine ambitionierte Strategie“ erarbeitet, um den Radverkehr in Deutschland weiter voranzubringen. (hau/aw/08.02.2023)
.
AfD TOP 5 Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Februar 2023, über die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (20/4845) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion dringt bei den Regelungen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auf eine Rückkehr zum vor dem Jahr 1991 geltenden Rechtszustand. Dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Folge soll der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland für Kinder ausländischer Eltern künftig ebenso entfallen wie der „Einbürgerungsanspruch wegen längeren Aufenthalts im Inland“. Damit werde auch dem „bewährten Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit wieder Geltung verschafft“, schreibt die Fraktion.
Wie sie in der Begründung ferner darlegt, soll lediglich solchen im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern in Zukunft „ein Anspruch auf Einbürgerung gewährt werden, die bei Geburt staatenlos waren und staatenlos geblieben sind“. Erhalten bleiben soll der Fraktion zufolge der Einbürgerungsanspruch für Personen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben.
Einbürgerung als Ermessensentscheidung im Einzelfall
Die Einbürgerung müsse im Grundsatz wieder als rechtlich gebundene Ermessensentscheidung im Einzelfall erfolgen, führen die Abgeordneten aus. Dabei müsse die Ermessensausübung der einbürgernden Behörde davon geleitet sein, „nur solche Einbürgerungen vorzunehmen, durch die das Gemeinwesen durch Hinzufügung eines loyalen Neubürgers im politischen Sinne gestärkt wird“.
Die Gesetzgebung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts seit 1990 habe „ein erhebliches Maß zumindest potenzieller Loyalitätskonflikte in die Bundesrepublik Deutschland als politisches Gemeinwesen hereingetragen und deren inneren Zusammenhalt im Ganzen geschwächt“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. Die Abkehr von den „hergebrachten, bewährten Prinzipien des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts“ müsse daher rückgängig gemacht werden. Diese Prinzipien bestünden im ausschließlichen Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Wege des „Ius sanguinis“, in der Einbürgerung als „Ermessensentscheidung im Interesse des Gemeinwesens“ und in der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten. (sto/hau/08.02.2023)
.
9. Februar 2023 (85. Sitzung)
.
TOP 6 Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Mit jährlich 1,5 Milliarden Euro soll der Bund zwischen 2023 und 2025 an der Finanzierung des sogenannten Deutschlandtickets beteiligen. Das Ticket zum Einführungspreis von 49 Euro soll ab dem 1. Mai dieses Jahres für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im gesamten Bundesgebiet gelten. Es soll ausschließlich digital und in einem monatlich kündbaren Abonnement erhältlich sein.
Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (20/5548) debattierte der Bundestag am Donnerstag, 9. Februar 2023, in erster Lesung und überwies ihn zur weiteren Beratung in den federführenden Verkehrsausschuss.
Minister: Deutschlandticket ist ein Multitalent
Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) bezeichnete das Deutschlandticket als „Multitalent“. Es trage zum Klimaschutz bei, stärke den ÖPNV, trage zu seiner Digitalisierung bei und entlaste die Bürger. Zudem sei es beispielgebend in Europa. So habe Frankreich inzwischen angekündigt, ein ähnliches Ticket anzubieten. Das neun-Euro-Ticket in den Sommermonaten 2022 habe gezeigt, dass die Menschen zur Nutzung des ÖPNV motiviert werden können, argumentierte Wissing.
Rund 52 Millionen Bürger hätten es genutzt. Wissing verteidigte die Entscheidung, dass das Ticket nur digital erhältlich sein soll. Dafür benötige man aber eben nicht zwangsläufig ein Smartphone, es sei auch als Chipkarte erhältlich. Dies sei den Menschen von ihrer Bankkarte vertraut. Wissing wies zudem die Kritik zurück, dass vor allem Menschen in Städten von dem Ticket profitieren würden. Die Ticketpreise seien in den ländlichen Regionen aktuell deutlich höher als in der Stadt.
Union: Preis von 49 Euro wird nicht zu halten sein
Bei der Opposition stößt das Deutschlandticket hingegen auf Kritik. Die CDU/CSU-, AfD- und die Linksfraktion begrüßen die Einführung eines bundesweit gültigen ÖPNV-Tickets zwar prinzipiell, halten seine konkrete Ausgestaltung jedoch für fehlerhaft. Der CDU/CSU-Abgeordnete Michael Donth monierte, dass das Ticket nur digital für ein Smartphone oder als Chipkarte erhältlich sein soll. In etlichen Verkehrsverbünden in ländlichen Regionen müssten deshalb zehntausende von Lesegeräten beschafft werden, um die Chipkarten auszulesen. Es sei schon jetzt absehbar, dass der Einführungspreis von 49 Euro nicht zu halten sei.
Aus den Bundesländern sei zu vernehmen, dass der Preis zukünftig deutlich steigen müsse, sagte Donth. Zudem würden die eigenwirtlichen Verkehrsbetriebe, die ohne staatliche Zuschüsse auskommen müssen, benachteiligt. So sei das Deutschlandticket zwar in den Regionalzügen der Deutschen Bahn gültig, aber nicht in privatwirtschaftlichen Fernbussen, die auf den gleichen Strecken fahren, monierte Donth.
AfD will gegen Einführung des Tickets stimmen
Ganz ähnlich argumentierte der AfD-Parlamentarier Wolfgang Wiehle. Auch er kritisierte, dass das Ticket nur digital erhältlich sein soll und nicht in privaten Fernbusse genutzt werden kann. Von dem Ticket würden vor allem jene Menschen profitzieren, die bereits jetzt über ein gutes ÖPNV-Angebot verfügen. In vielen ländlichen Regionen fehle es aber noch immer an einer guten Anbindung. Zahlen müssten für das Ticket jedoch alle Steuerzahler, auch wenn sie das Ticket gar nicht nutzen.
Die Gelder des Bundes sollten besser in den konsequenten Ausbau des ÖPNV investiert werden. Seine Fraktion werde „diesem 49-Euro-Murks“ nicht zustimmen, kündigte Wiehle an.
.
TOP 7 Bau der A100
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Februar 2023, erstmals über die Forderung der CDU/CSU-Fraktion beraten, die Bundesautobahn A100 fertig zu bauen. Die Unionsabgeordneten hatten einen entsprechenden Antrag (20/5545) vorgelegt, den das Parlament im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwies. Die Federführung bei den Beratungen übernimmt der Verkehrsausschuss.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde hingegen die Abstimmung über die Forderung der Linksfraktion, den Weiterbau zu stoppen (20/1913). Zu dem Antrag sollte der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben.
Union: A100 zentral für Wirtschaftsverkehr
„Berlin braucht die A100“, sagte Mario Czaja (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. In den letzten zehn Jahren sei die Zahl der Pkw in der Stadt um 100.000 gestiegen. „Wir reden nicht nur über Ausflugsverkehr, sondern über die täglichen Notwendigkeiten, über Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe, mobile Pflegedienste und all diejenigen, die ihr tägliches Pensum zu schaffen haben und nicht jeden Morgen aus dem Havelland mit dem Fahrrad kommen können“, sagte der Unionsabgeordnete. Für all jene brauche es einen vernünftigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Tangenten.
Mit dem Weiterbau der Bundesautobahn A100 werde der Wirtschaftsverkehr gebündelt und dafür gesorgt, „dass es weniger Lärm und weniger Abgasemissionen in den Straßen gibt“. Dem rot-grün-roten Senat in Berlin warf Czaja vor, beim Ausbau des ÖPNV versagt zu haben. Gleichzeitig mache der Senat eine Politik der Verbote, wie das Beispiel des Autoverbotes in der Friedrichstraße zeige.
AfD: Berlin braucht eine Stadtautobahn
Das A100-Projekt sei fest disponiert, sagte Dr. Dirk Spaniel (AfD). Es sei also im Grunde alles entschieden. „Und trotzdem gibt es Parteien, die Stimmung gegen diese Stadtautobahn machen“, kritisierte er. Alle großen europäischen Metropolen hätten eine Stadtautobahn, „außer Berlin“. Es sei klar, dass es eine Umleitung des Verkehrs um den Innenstadtbereich herum brauche.
Die Berufspendler, so Spaniel, wollten nicht den nicht-funktionierenden ÖPNV in Berlin nutzen. Er sei unsicher, unpünktlich, dreckig und unbequem, urteilte der AfD-Abgeordnete. „Wir wollen den Menschen die Transportmöglichkeit mit dem eigenen Auto ermöglichen.“ Auch aus Umweltgründen sei die Stadtautobahn der richtige Weg. Im Stau stehende Autos verursachten Emissionen, „ohne dass sie sich bewegen“.
.
TOP 18 Digitale Mitgliederversammlung
Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können. Das sieht ein im parlamentarischen Verfahren umfassend geänderter Gesetzentwurf des Bundesrates (20/2532) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 9. Februar 2023, nach einstündiger Debatte beschloss. Für die Vorlagen stimmten neben den Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke. Gegen den Entwurf votierte die AfD-Fraktion.
Der Rechtsausschuss hat zu dem Entwurf eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/5585). Ein zum ursprünglichen Entwurf des Bundesrates gleichlautenden Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/4318) wurde einstimmig für erledigt erklärt.
Teilnahme an Versammlungen auch per Chat
Der Ausschuss hatte am Mittwoch, 8. Februar, einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dem Entwurf des Bundesrates angenommen. Konkret soll der Paragraf 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um einen Absatz zu hybriden beziehungsweise virtuellen Mitgliederversammlungen ergänzt werden. Gegenüber dem Entwurf der Länderkammer sieht die Ausschussfassung unter anderem vor, dass die Teilnahme im Wege der elektronischen Kommunikation möglich sein soll und nicht nur in Form von Videokonferenztechnik. Dies ermöglicht laut Begründung der Koalitionsfraktionen auch die Teilnahme per Chat, Telefonkonferenzen oder Abstimmungen per E-Mail. Zudem bezieht sich die Regelung nicht wie im Entwurf der Länderkammer auf den Vereinsvorstand, sondern ist laut Begründung so ausgestaltet, dass sie auch für andere mögliche Einberufungsorgane gilt.
Für die Einberufung rein virtueller Mitgliederversammlungen durch das Einberufungsorgan soll, sofern es keine entsprechende Satzungsregelung gibt, ein Beschluss der Mitglieder notwendig sein. Der Beschluss soll laut Begründung nur für künftige Versammlungen gelten und kann für einzelne oder alle künftigen Veranstaltungen gelten. Zudem muss laut Entwurf bei der Einberufung einer hybriden oder virtuellen Versammlung angegeben werden, „wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können“. Wie in der Begründung ausgeführt wird, greifen die neuen Regelungen über Verweisungen in Paragraf 28 BGB beziehungsweise Paragraf 86 Satz 1 BGB auch für Sitzungen von mehrköpfigen Vereins- und Stiftungsvorständen. Zudem sind die Regelungen dispositiv, das heißt, Vereine können in ihren Satzungen davon abweichen und beispielsweise hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen ausschließen. (scr/09.08.2023)
AfD stellt Sinnhaftigkeit der Neuregelung in Frage
Für die AfD-Fraktion stellt Fabian Jacobi die Sinnhaftigkeit der Neuregelung in Frage. Vereine könnten schon heute in ihren Satzungen Entsprechendes regeln. Für eine Satzungsänderung benötige es im Regelfall aber richtigerweise eine erhöhte Mehrheit.
Durch die Neuregelung ließen sich nun die „Spielregeln“ ändern, „ohne dafür um die Zustimmung der Mitglieder zu einer Satzungsänderung zu werben“, kritisierte der Abgeordnete.
.
TOP 9 Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland zu ergreifen – stößt mit ihrem Antrag (20/5551) im Bundestag aber auf verbreitete Ablehnung. In einer von Zwischenfragen, Kurzinterventionen und Ordnungsrufen geprägten turbulenten Debatte warfen die übrigen Fraktionen der AfD am Donnerstag, 9. Februar 2023, vor, sich zum Sprachrohr der russischen Seite und ihrer Aggression gegenüber der Ukraine zu machen. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag in die Ausschüsse. Die Federführung bei den Beratungen übernimmt der Auswärtige Ausschuss.
Antrag der AfD
Die Bundesregierung wird in dem AfD-Antrag aufgefordert, „sich mit Nachdruck für die Entsendung einer internationalen Friedensdelegation unter Leitung eines Repräsentanten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nach Kiew und Moskau einzusetzen und mit beiden Seiten einen sofortigen Waffenstillstand zu vereinbaren“.
Angestrebt werden solle eine Feuerpause für die Dauer von mindestens 90 Tagen, eine zeitnahe Entflechtung der beteiligten Truppen in einem Streifen von 30 Kilometern sowie die Überwachung von Feuerpause und Truppenentflechtung durch die OSZE.
Privilegierte EU-Partnerschaft für die Ukraine
Als Komponenten für ein Friedensabkommen bringt die AfD unter anderem die Schaffung von Mandatsgebieten der Vereinten Nationen in den vier Oblasten Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson ins Spiel sowie einen „schrittweisen Rückzug der russischen Streitkräfte aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf den Stand vor dem 24. Februar 2022 bei gleichzeitiger schrittweiser Reduzierung der militärischen Unterstützung für die Ukraine seitens der EU-Mitgliedsstaaten, Großbritanniens und den USA sowie die schrittweise Aufhebung der gegen die Russische Föderation gerichteten Sanktionen“.
Angestrebt werden solle schließlich eine privilegierte EU-Partnerschaft für die Ukraine, „unter der gleichzeitigen Bedingung, dass die Ukraine kein Nato- und kein EU-Mitglied wird. Außerdem sollten auf dem Staatsgebiet der Ukraine keine Atomwaffen gelagert, Raketen oder ausländische Truppen stationiert werden“. (ahe/09.02.2023)
AfD fordert Abkehr von militärischer Logik
Dr. Alexander Gauland (AfD) bemängelte, dass die westliche Annahme, Russland sei zu Verhandlungen nicht bereit, nie einem ernsthaften Test unterzogen worden sei. Es sei aber Zeit, dies endlich zu tun, „statt auf einer schiefen Ebene immer stärker in Richtung eines europäischen Krieges oder gar einer atomaren Auseinandersetzung zu rutschen“.
Gauland forderte eine Abkehr von der militärischen Logik: „Weg von einem Sieg der einen und der Niederlage der anderen Seite.“
.
Antrag AfD TOP 17 Regulierung kleiner und mittlerer Unternehmen
Den Mittelstand zu entlasten und die Wirtschafts- und Ordnungspolitik entsprechend zu priorisieren, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/5552), den der Bundestag am Donnerstag, 9. Februar 2023, beraten hat. In Anschluss der Debatte wurde die Vorlage an den federführenden Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Antrag der AfD
Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, „der die überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Befolgung gesetzlicher Vorschriften wirksam und vollständig beseitigt“, heißt es in dem Antrag.
Es solle insbesondere darauf geachtet werden, die Unternehmen von einmaligem Erfüllungsaufwand und sonstigen „überproportional anfallenden Bürokratiekosten“ zu entlasten. Der Normenkontrollrat solle hierfür eine Evaluierung der einer Reihe von Verordnungen und der daraus entstehenden Erfüllungsaufwendungen erstellen und im Anschluss einen Vorschlag zur Entlastung der Unternehmen von eben jenen vorlegen. (emu/09.02.2023)
.
10. Februar 2023 (86. Sitzung)
Antrag AfD TOP 17 Regulierung kleiner und mittlerer Unternehmen
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Februar 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben (20/5165) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (20/5570) zugrunde. Ein von der AfD vorgelegter Entschließungsantrag (20/5586) zum Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Mit der Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben will die Bundesregierung verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich straffen. Ziel ist es, die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer „hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung“ weiter zu reduzieren, „ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen“, heißt es. Die Änderungen betreffen vor allem die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Für die zu beschleunigenden Verfahren will die Bundesregierung beispielsweise die Regelung zur innerprozessualen Präklusion verschärfen und ausweiten. Abweichend von der bisherigen Kann-Regelung in Paragraf 87b VwGO soll das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlung entscheiden müssen, wenn „die Verspätung nicht genügend entschuldigt und über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist“. Laut Begründung soll so der Prozessstoff begrenzt und das Verfahren dadurch gestrafft werden.
Wesentliche Änderungen am Regierungsentwurf
Die Koalitionsfraktionen setzten im parlamentarischen Verfahren wesentliche Änderungen an der Regierungsvorlage durch. So wird nun auf die im Regierungsentwurf vorgesehene Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verzichtet. Diese Regelung war in einer öffentlichen Anhörung insbesondere von den Sachverständigen aus der Richterschaft als kontraproduktiv kritisiert worden. Erweitert wird hingegen nun der Anwendungsbereich der Klagebegründungsfrist. Sie soll auch auf Fälle erstreckt werden, „in denen ein Verfahren zur Durchführung eines Planergänzungs- oder Planänderungsverfahrens ausgesetzt wird“.
Angepasst wurde zudem die im neuen Paragraf 87c VwGO vorgesehene Maßgabe zur Beschleunigung bestimmter Verfahren. Hatte es im Regierungsentwurf noch geheißen, dass diese Verfahren beschleunigt durchzuführen sind, ist nunmehr vorgesehen, dass diese Verfahren beschleunigt werden sollen. Neu gefasst wurde zudem die Regelung in Absatz 2 desselben Paragrafen zu einem frühen Erörterungstermin in diesen Verfahren. Dieser Regelungsvorschlag war in der Anhörung ebenfalls umfassend kritisiert worden. Ansinnen der Bundesregierung ist es, bei diesem frühen Erörterungstermin eine gütliche Einigung zu erzielen oder zumindest das weitere Verfahren zu strukturieren. Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, diesen Termin innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Klageerwiderung stattfinden zu lassen. In der vom Ausschuss verabschiedeten Fassung ist im Gesetzestext keine feste zeitliche Frist mehr angegeben, sondern es soll in „in geeigneten Fällen“ zu einem „frühen ersten Termin zur Erörterung“ geladen werden. Laut Begründung liegt ein „geeigneter Fall“ dann vor, wenn von dem Erörterungstermin eine Beschleunigungswirkung zu erwarten ist. In der Begründung wird zudem auf die Zwei-Monats-Frist verwiesen.
Aufgegriffen wurde zudem ein Vorschlag aus der Anhörung zur Besetzung der Senate an den Oberverwaltungsgerichten beziehungsweise am Bundesverwaltungsgericht bei bestimmten Verfahrenskonstellationen und unter bestimmten Bedingungen. Bei zu beschleunigenden Verfahren soll künftig an Oberverwaltungsgerichten die Entscheidung an einen Einzelrichter übertragen werden können, wenn „die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher aufweist“ und „die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat“. Im Regelfall entscheiden dort aktuell drei Richter. Analog soll am Bundesverwaltungsgericht der Senat in der Besetzung von drei Richtern entscheiden können, im Regelfall sind es aktuell fünf Richter.
Die Koalitionsfraktionen passten zudem die Regelung zum Eilrechtsschutz in den zu beschleunigenden Verfahren an, die in einem neuen Paragrafen 80c VwGO geregelt werden. Vorgesehen ist, dass das Gericht Mängel an einem angegriffenen Verwaltungsakt außer Acht lassen kann, „wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird“. Zur Behebung des Mangels soll das Gericht nunmehr eine Frist setzen, im Regierungsentwurf war die Vorgabe noch als Kann-Regelung ausgestaltet. Zudem soll die neue Vorschrift für Verfahrensfehler gemäß Paragraf 4 Absatz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nunmehr „grundsätzlich“ nicht gelten. Ein im Regierungsentwurf vorgesehener „ausnahmsloser und vollständiger Ausschluss“ dieser Verfahrensfehler sei durch das Unionsrecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht geboten, schreiben die Koalitionsfraktionen zur Begründung.
Kostenregelung hinzugefügt
Neu aufgenommen in den Entwurf wurde eine Regelungen zu den Kosten in diesen Verfahren. Die Kosten sollen demnach vom obsiegenden Teil getragen werden, wenn der Kläger nur deswegen unterliegt, weil das Gericht den Mangel am angegriffenen Verwaltungsakt gemäß der neuen Vorschrift außer Acht lässt.
Die Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung sollen auf Verfahren, für die nach Paragraf 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 VwGO die erstinstanzliche Zuständigkeit bei den Oberverwaltungsgerichten beziehungsweise nach Paragraf 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO die Zuständigkeit beim Bundesverwaltungsgericht liegt. Ausgenommen davon sind durch eine Änderung der Koalition nunmehr Verfahren, die das Anlegen von Verkehrsflughäfen und -plätzen betreffen sowie Planfeststellungsverfahren für Braunkohletagebaue. Durch eine Anpassung in Paragraf 99 Absatz 1 VwGO sind die Behörden zudem künftig aufgefordert, Akten, wenn sie elektronisch geführt werden, als „digital durchsuchbare Dokumente vorzulegen, soweit dies technisch möglich ist“. Diese Regelung – sowie eine Regelung zur Einrichtung von Planungssenaten an den Gerichten – soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. (scr/eis/10.02.3023)
AfD: Nichts geht mehr im Infrastrukturbereich
Für die AfD-Fraktion kritisierte Tobias Matthias Peterka, dass die Leistungsfähigkeit des Staates über Jahre hinweg „von Seiten des eher linken Spektrums bis weit in die Mitte hinein“ für unbegrenzt gehalten worden sei. „Dieser Wildwuchs von grün-linkem Jakobinertum frisst jetzt endlich mal vor aller Augen ihre eigenen Kinder“.
Nichts gehe mehr im Infrastrukturbereich, der „Rechtsstaat als Lastentier“ drohe zusammenzubrechen. Zwar sei diese Erkenntnis nun eingetreten, die Antwort der Koalition sei aber wiederum „mehr Last auf die Schultern von Verwaltung und Gerichten“, kritisierte Peterka. Die Koalition agiere nicht als handlungsfähige Bundesregierung, sondern wie in der „Eheberatung im Endstadium“, sagte Peterka.
.
Antrag AfD ZP 9 Anschläge auf deutsche und europäische Infrastruktur
Die Explosionen der Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee vom vergangenen September haben im Bundestag zur einer scharfen Kontroverse über die Aufklärung der Hintergründe geführt. Es stehe der Verdacht im Raum, dass die USA und Norwegen einen Sprengstoffanschlag auf Nord Stream ausgeführt haben, sagte Markus Frohnmaier (AfD) am Freitag, 10. Februar 2023, im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Anschläge auf deutsche und europäische Infrastruktur“ unter Verweis auf einen Bericht des US-Journalisten Seymour Hersh, wonach US-Marinetaucher für die Explosionen der Pipelines verantwortlich seien. Das Weiße Haus hatte den Bericht entschieden zurückgewiesen, auch Norwegen dementierte.
AfD: Bundesregierung trägt „null“ zur Aufklärung bei
Frohnmaier kritisierte in der von der AfD beantragten Debatte, er wisse noch immer nicht, wer den Anschlag auf Nord Stream verübt hat, weil die Bundesregierung „null“ zur Aufklärung beigetragen habe.
SPD: Der Generalbundesanwalt ermittelt
Sebastian Fiedler (SPD) verwies darauf, dass der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren zu den Anschlägen betreibe. Es sei nicht Aufgabe des Bundestages, die Ermittlungen zu kommentieren.
CSU/CSU: Aufklärung muss „faktenbasiert“ bleiben
Philipp Amthor (CDU/CSU) mahnte, die Aufklärung müsse „faktenbasiert“ bleiben, statt „spekulationsbasiert“ zu werden. Die AfD leite aus einem Blog-Beitrag eines Journalisten, der sich auf eine einzige, nicht namentlich genannte Quelle berufe, „wilden Aktionismus“ ab.
Grüne: AfD will Verunsicherung schüren
Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD vor, sie wolle eine „Geschichte zur angeblichen Sprengung“ der Pipelines instrumentalisieren, um Verunsicherung zu schüren. Klar sei, „dass wir zum jetzigen Zeitpunkt den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte nicht beurteilen können“. Daher tue man im Rechtsstaat gut daran, das Ergebnis der Ermittlungen abwarten statt wie die AfD „wild drauflos zu spekulieren und für zusätzliche Verunsicherung zu sorgen“.
Linke fordert internationale Untersuchungskommission
Sevim Dagdelen (Die Linke) sagte, wenn die Bundesregierung dem Eindruck entgegentreten wolle, „kein wirkliches Aufklärungsinteresse“ zu haben, solle sie sich nicht gegen die Etablierung einer internationalen Untersuchungskommission stellen. Die Bundesregierung müsse es bei der Aufklärung mit Nachdruck verfolgen, dass die „Enthüllungen“ bisher darauf hinwiesen, dass die USA die Anschläge „zu verantworten haben“.
FDP: Keine Spekulation auf Grundlage unseriöser Quellen
Konstantin Kuhle (FDP) betonte dagegen, so wünschenswert die Aufklärung der Anschläge auf die Nord-Stream–Pipelines sei, so klar sei auch, dass es zum jetzigen Zeitpunkt „keine klaren Erkenntnisse über den Schuldigen“ gebe. Deshalb verbiete sich „jede Spekulation auf der Grundlage der unseriösen Quellen, die hier gerade vorgetragen wurden“. (sto/10.02.2023)
https://www.youtube.com/watch?v=1M0QdAIJSRs