Sitzungswoche
Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.
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16. Oktober 2024 (193. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.
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TOP 1 Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat im Bundestag versichert, dass Deutschland neben den USA der wichtigste Unterstützer im Abwehrkampf der Ukraine gegen Russland bleiben wird. Außerdem hat er Israel weitere Waffenlieferungen zugesichert. „Es gibt Lieferungen und wird auch immer weitere Lieferungen geben. Darauf kann sich Israel verlassen“, sagte Scholz bei einer Regierungserklärung zum anstehenden Gipfeltreffen des Europäischen Rats am 16. und 17. Oktober in Brüssel.
Kanzler kündigt Industriegipfel an
In seiner Rede kündigte der Bundeskanzler auch eine industriepolitische Offensive an. Noch vor Ende des Monats wolle er Unternehmensvertreter, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände zu einem Industriegipfel ins Kanzleramt einladen, um über Wege aus der Wirtschaftsflaute zu sprechen. „Das, was dabei rauskommt, werde ich diesem Parlament vorschlagen, auch auf den Weg zu bringen, damit es vorangeht in Deutschland“, sagte Scholz.
In Deutschland müsse besonders um die Industrie gekämpft werden, erklärte der Bundeskanzler. Deutschland sei ein Industrieland und der „Verlockung vieler anderer nicht erlegen, die gesagt haben, Industrie kann man abschreiben. Finanzplätze sind das Einzige, was man braucht“. Darum müsse man jetzt zusammen mit der Industrie, an der Millionen Arbeitsplätze hingen, „darum kämpfen, dass wir diese Grundlage unseres Wohlstands erhalten“. Über das hinaus, was die Ampel-Regierung bereits auf den Weg gebracht habe, sei er dafür, „eine neue industriepolitische Agenda zu vereinbaren, von der alle profitieren“.
Perspektive für Zwei-Staaten-Lösung
Mit Blick auf den Krieg im Nahen Osten erklärte der Kanzler, dass es auch weiterhin der humanitären Hilfe für die Menschen in Gaza bedürfe und dass die Regeln des Völkerrechts im Nahost-Krieg eingehalten werden müssten. Es brauche außerdem auch eine Perspektive für eine Zwei-Staaten-Lösung mit den Palästinensern, sagte Scholz. Es seien auch Zivilisten in dem Krieg gestorben. Die Humanität gebiete es, mit allen Opfern zu fühlen, sagte Scholz.
Es brauche auch einen Waffenstillstand, der mit der Freilassung der israelischen Geiseln ende. Im Norden von Israel müsse es zu einer Waffenruhe kommen. Scholz ermahnte zudem den Iran, Israel nicht weiter mit Raketen anzugreifen. „Der Iran spielt mit dem Feuer. Das muss aufhören“, betonte er.
Scholz für Friedensgespräche mit Putin
Der Bundeskanzler unterstrich seine Bereitschaft, mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über einen gerechten Frieden in der Ukraine zu sprechen. Scholz erklärte, dabei verfolge man klare Prinzipien: Es werde niemals Entscheidungen geben „über die Köpfe der Ukraine hinweg und niemals ohne Abstimmung mit unseren engsten Partnern“.
Zugleich erinnerte der Kanzler daran, dass auch unzählige russische Soldaten jeden Tag „Opfer des imperialistischen Wahns des russischen Präsidenten“ würden. „Auch sie sind Opfer seiner Politik mit dem Ziel, sein Land zu vergrößern. Etwas, was es auf diese Art in Europa nicht wieder geben darf“, ergänzte Scholz.
AfD: Waffenlieferungen lösen keine Konflikte
Vonseiten der AfD-Fraktion sowie den Gruppen Die Linke und BSW kamen Absagen für weitere Waffenlieferungen an die Ukraine und an Israel. Tino Chrupalla forderte: „Keine Lieferungen deutscher Waffen an irgendeine Kriegspartei.“ Es gelte Frieden zu stiften. Er sei der Ansicht, dass Waffenlieferungen keine Konflikte lösten. Vielmehr würden Waffenlieferungen aus Deutschland „die Toten entmenschlichen“.
Es sei an der Zeit, „sich kritisch mit der israelischen Regierung auseinanderzusetzen“, das Ziel müsse „Frieden und eine Zwei-Staatenlösung sein und eine Friedensinitiative, die von Deutschland ausgeht“, unterstrich der Co-Fraktionschef der AfD.
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TOP 2 Befragung der Bundesregierung (AA und BMG)
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hat betont, dass es dauerhafte Sicherheit für Israel nur geben kann, wenn es sie auch für die Palästinenser gibt. In der Regierungsbefragung im Bundestag sagte die Ministerin am Mittwoch, 16. Oktober 2024, im Umkehrschluss könnten Palästinenser nur in Frieden leben, wenn arabische Länder für die Sicherheit Israels einstehen. Daran habe die Bundesregierung mit den amerikanischen, britischen und französischen Partnern intensiv gearbeitet. In „all der Brutalität der letzten Monate“ sei genau das gelungen.
„Lassen keine weitere Destabilisierung zu“
Arabische Länder hätten öffentlich erklärt, dass sie für die Sicherheit Israels einstehen. „Auch weil wir jeden Tag deutlich gemacht haben, dass wir zu der Unterstützung Israels zugleich für die Sicherheit von unschuldigen Palästinensern einstehen. Dass wir nicht zulassen, dass weitere Staaten wie Jordanien destabilisiert werden und der Terrorismus sich dort weiter ausbreitet“, sagte Baerbock.
Für die „Kraft der Differenzierung“, die jahrzehntelang deutsche Außenpolitik geleitet habe, werbe sie auch mit Blick auf den näher rückenden Bundestagswahlkampf. Für Deutschland sei die wichtigste Währung internationales Vertrauen, internationale Verlässlichkeit. „Dass wir nicht getrieben sind von Aktionismus, sondern getrieben sind von unseren Werten, für die wir international einstehen“, so die Ministerin. In Zeiten, in denen Destabilisierung um sich greift, sei das Eintreten für das Recht auf Selbstverteidigung, das Eintreten für das internationale Recht, für die Menschenrechte der beste Schutz für die Sicherheit der Menschen.
Lauterbach: Wir sind in der Qualität Mittelmaß
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beantwortete Fragen der Abgeordneten. (© DBT/Juliane Sonntag/photothek)
Den Fragen der Abgeordneten stellte sich auch Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), der verkündete, dass der Schätzerkreis im Gesundheitssystem zum Ergebnis gekommen sei, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr um 0,8 Beitragssatzpunkte steigen wird. „Das ist eine historische Steigerung“, sagte der Minister. Die Ursachen sieht Lauterbach in der Inflation und höheren Löhnen, die zum Teil auch berechtigt seien. Das deutsche Gesundheitssystem sei das teuerste in Europa, könne aber ausweislich seiner Qualität nicht überzeugen: „Wir sind in der Qualität Mittelmaß.“
In den letzten Jahren seien Strukturreformen versäumt worden, was auch ein Versäumnis seiner eigenen Partei gewesen sein, räumte Lauterbach ein. „Wir müssen jetzt zusammenhalten, wir müssen die wesentlichen Reformen machen“, appellierte der Minister an die Abgeordneten. Obwohl sie mehr Geld bekommen hätten, machten die meisten Krankenhäuser Defizite: „Das ist eine ineffiziente Struktur.“ Gebraucht werde eine bessere Qualität, mehr Spezialisierung, einen Abbau von Überkapazitäten. Es müssten aber auch die kleinen Häuser auf dem Land so erhalten werden, dass dort überall die Daseinsvorsorge gewährleistet ist.
Auch habe seit 20 Jahren die Digitalisierung im Gesundheitssystem nicht erreicht werden können. Die elektronische Patientenakte habe nicht eingeführt werden können: „In den Praxen wird noch mit Faxgeräten gearbeitet.“ Im Januar würden die Gesetze dazu führen, dass die elektronische Patientenakte erstmalig kommt, kündigte der Minister an.
Long Covid und Abwasser-Monitoring
Den Gesundheitsminister fragte der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler nach den Ursachen von Long Covid. Lauterbach erläuterte, dass wiederholte Covid-Infektionen das Risiko erhöhten, Long Covid zu entwickeln. Die Impfung schütze vor schweren Verläufen. In seltenen Fällen könne auch die Impfung zu Long Covid führen.
In der Summe schütze aber die Impfung mehr vor Long Covid als dass sie dazu beitrage. Wenn jemand nach einer schweren Covid-Infektion Long Covid entwickele, dann werde Long Covid nicht auf die Impfung, sondern auf die schwere Infektion zurückgeführt.
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TOP 3 Fragerunde
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 16. Oktober 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/13318), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
CDU/CSU und Linke mit den meisten Fragen
Jeweils 13 der insgesamt 46 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und der Gruppe Die Linke gestellt. Es folgten Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen und der Gruppe BSW mit vier Fragen. Je zwei Fragen wurden von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und vom fraktionslosen Abgeordneten Thomas Seitz gestellt.
Die meisten Fragen, nämlich 13, richteten sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, gefolgt vom Bundesministerium für Inneres und Heimat mit sieben Fragen. Je vier Fragen wurden an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an das Bundesministerium der Verteidigung gestellt. Mit je zwei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auseinandersetzen.
Zu je einer Frage sollten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Stellung beziehen.
Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner wollte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erfahren, ob die Bundesregierung weiß, wie hoch die Steigerung der Ausfallstunden an den deutschen Schulen in den letzten zehn Jahren war.
Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesinnenministerium, wie viele Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 31. Mai 2024 gab, dem Tag des islammotivierten Messerangriffs auf Michael Stürzenberger in Mannheim, in dessen Verlauf der Polizeibeamte Rouven Laur tödlich verletzt wurde.
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TOP 6 Steuerreform f. Familien, Mittelstand u. Unternehmen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Oktober 2024, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen“ (20/13356) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will eine umfassende Steuerreform in Richtung des Modells des ehemaligen Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, fordert die Fraktion. Wegfallen sollen Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Kern des Antrags ist eine einheitliche Ertragssteuer statt der bisherigen Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts und der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Satz von lediglich 22 Prozent. Inklusive eines Zuschlags, den Kommunen im Rahmen einer „Gemeindewirtschaftssteuer“ erheben können sollen, solle der Steuersatz „im Regelfall“ 25 Prozent nicht überschreiten.
Für Erwachsene soll künftig ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro gelten, für Kinder von 12.000 Euro. Das Kindergeld soll erhalten bleiben. Zusätzlich soll es für Arbeitnehmer einen Erwerbsaufwendungspauschbetrag von 2.000 Euro geben, dafür sollen diese aber auch nur noch unmittelbare Erwerbsaufwendungen steuerlich geltend machen können. Indes sollen auch Aufwendungen für Gesundheits- und Altersvorsorge „steuerlich privilegiert“ werden. Die AfD-Fraktion will ein einheitliches Ertragsteuergesetzbuch. Abschaffen will sie dagegen das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftssteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz und den Solidaritätszuschlag. Auch bei der Reform der Verbrauchssteuern und der Umsatzsteuer solle das Kirchhof-Modell Anwendung finden. (bal/16.10.2024)
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17. Oktober 2024 (194. Sitzung)
TOP 7: Ein Jahr Nationale Sicherheitsstrategie
Mehr als ein Jahr nach ihrer Verabschiedung haben am Donnerstag, 17. Oktober 2024, die Fraktionen im Bundestag in einer Vereinbarten Debatte über die Nationale Sicherheitsstrategie (20/7220) diskutiert: Während Vertreter der Koalition die Strategie als wichtigen Kompass für die Außen- und Sicherheitspolitik würdigten, monierten Vertreter der Opposition vor allem Umsetzungsdefizite.
Ministerin hebt Friedensdiplomatie hervor
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass man den Blick nicht auf das rein Militärische verengen dürfe, wenn man über Frieden rede. „Sicherheit und damit Frieden betrifft alle Bereiche unserer Gesellschaft.“ Die Unterstützung für die Ukraine und der Schutz vor konkreten Bedrohungen jenseits dieses Krieges seien essentiell. „Das beinhaltet die Anfälligkeit von Lieferketten, das beinhaltet, dass wir Destabilisierung und ‚Fake News‘ endlich als Angriff gegen unsere Gesellschaft wahrnehmen.“
Baerbock verwies auf Errungenschaften von zweieinhalb Jahren „Friedensdiplomatie“ seit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Es sei Russland nicht gelungen, Europäer und den globalen Süden gegeneinander aufzubringen. „Die Einheit für eine regelbasierte Welt“ sei im Gegenteil gewachsen.
AfD kritisiert Sammlung von Gemeinplätzen
Joachim Wundrak (AfD) begrüßte das Vorliegen einer Nationalen Sicherheitsstrategie, machte darin jedoch eine „Sammlung von Gemeinplätzen, eine Liste von Wünschbarkeiten, kein konkretes Strategiekonzept, sondern Selbstbeweihräucherung als die ‚Guten‘“ aus. Der deutschen Außenpolitik fehle es an realpolitischem Gestaltungswillen ebenso wie an Belastbarkeit und dem Willen, deutsche Interessen klar zu formulieren.
Wundrack trat für die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates ein. „Sicherheit im umfassenden und strategischen Sinne muss unbedingt Chefsache sein.“
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TOP 7: Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, Wirtschaftswende
Das Parlament hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, mehrere wirtschaftspolitische Initiativen der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Darunter fällt ein Entwurf für ein Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz (20/11752), der mit 412 Stimmen gegen 247 bei einer Enthaltung keine ausreichende Mehrheit gefunden hat. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung (20/13044) zur Ablehnung der Vorlage vorgelegt.
Darüber hinaus fand keine Mehrheit der Antrag „Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft“ (20/10985). Das Plenum votierte mit den Stimmen von SPD Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppen Die Linke sowie BSW dagegen, Union und AfD stimmten dafür. Ein von CDU/CSU vorgeschlagener „Pakt für Wachstum und Wohlstand“ (20/8413) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Der Antrag „Wirtschaftspolitischen Richtungsstreit der Bundesregierung beenden – Für eine echte Wirtschaftswende“ (20/11144) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW bei Zustimmung der Union und AfD abgelehnt. Der Wirtschaftsausschuss hat zu den drei Anträgen Beschlussempfehlungen (20/13048, 20/13052, 20/13051) abgegeben.
AfD: Anträge dienen der Verneblung der Wähler
Norbert Kleinwächter (AfD) stimmte der Analyse der Union zu, dass es Deutschland immer schlechter gehe. Die Grundlage dafür ließen sich jedoch allesamt auf Angela Merkel, auf Ursula von der Leyen – also auf die CDU zurückführen. Die schlimmste Rezession habe Deutschland 2010 gehabt – unter Angela Merkel. Das Verbrennerverbot stamme von der CDU – ebenso wie der Atomausstieg. Das gleiche gelte für die „EU-Vertragsbrüche“ und auch das Lieferkettensorgfaltsgesetz.
„Die CDU ist die Choreografin des deutschen Untergangs“, sagte Kleinwächter. Die Ampelparteien seien lediglich die Vortänzer, die das auch noch performativ aufführten. Die Anträge bewertete der AfD-Abgeordnete als eine Show zur Verneblung der Wähler. Es sei die Union gewesen, die das Gesetz 2021 eingeführt habe.
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TOP ZP 3; ZP4: Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, Wirtschaftswende
Nach einer teilweise hitzigen Debatte mit gegenseitigen Vorwürfen von Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Für den in den Beratungen noch veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG, 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4) votierten am Donnerstag, 17, Oktober 2024, in namentlicher Abstimmung 374 Abgeordnete, 285 stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung. Die Opposition von Union, AfD, Linken und BSW hatte angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen. In der Schlussberatung sprachen Redner der Opposition von einer unzureichenden Reform mit großen Risiken und ungeklärten Fragen.
Der Gesundheitsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (20/13407) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/13408) abgegeben. Keine Mehrheit fanden hingegen Entschließungsanträge, die die CDU/CSU, die AfD sowie die Gruppe Die Linke jeweils zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten (20/13410, 20/13411, 20/13412).
Gesundheitsminister: Wir brauchen diese Reform
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hob die Bedeutung der Krankenhausreform hervor, die nach zweieinhalb Jahren Beratung verabschiedet werde und sprach von einer historischen Reform. Die Veränderungen seien überfällig und dringlich, denn der Krankenhaussektor befinde sich in der Krise.
Zwar habe Deutschland die teuerste Krankenhausversorgung Europas, aber nicht die beste. Die Behandlungsqualität bei wichtigen Eingriffen wie Krebs sei mittelmäßig. Jedes dritte Bett stehe leer. Es gehe darum, eine moderne, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung zu schaffen. Er betonte: „Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt.“
Lauterbach: Keine Abstriche bei der Qualität
Lauterbach sprach von einem Nebeneinander an Über-, Unter- und Fehlversorgung. Als Beispiel für die Unterversorgung benannte er die Kinderbehandlung, die Geburtshilfe und Schlaganfallpatienten, die zum Teil erst nach 50 Minuten in einer geeigneten Einrichtung versorgt werden könnten. Die Fehlversorgung betreffe beispielsweise Krebsbehandlungen, die von zu vielen Kliniken übernommen würden, die aber zu wenig Erfahrung damit hätten, weil sie nicht darauf spezialisiert seien.
Fälle von Überversorgung gebe es bei Knieprothesen. Patienten würden als „Cashcows“ angesehen, weil der Austausch von Kniegelenken lukrativ sei. Der Minister betonte: „Das ist falsch und herabwürdigend und unethisch, dass wir Menschen, die eine Hüftgelenks- oder Kniegelenks-Operation benötigen, als Cashcows der Kliniken betrachten.“
Kliniken müssten auch überleben können ohne diese starken wirtschaftlichen Anreize. Lauterbach versprach: „Wir machen nur noch das, was medizinisch sinnvoll ist und nicht das, was Geld bringt.“ Bei der Qualität würden keine Abstriche gemacht, das sei das Kernziel der Reform. Er sicherte auch Kliniken auf dem Land eine Existenzgrundlage zu. Diese dringend benötigen Häuser bekämen Zuschläge und würden von Auflagen ausgenommen, wenn sie auf komplizierte Eingriffe verzichten.
Union sieht Versorgung im ländlichen Raum gefährdet
Tino Sorge (CDU/CSU) gestand zu, dass eine Struktur- und Finanzreform im Krankenhaussektor sinnvoll sei, allerdings sei die Herangehensweise „eine Farce“. Er hielt Lauterbach vor, sich weder mit den Kliniken noch mit den Ländern ausreichend abgestimmt zu haben, die für die Krankenhausplanung zuständig sind. Er erinnerte daran, dass der Gesetzentwurf ursprünglich im Bundesrat zustimmungspflichtig sein sollte.
Sorge rügte auch, dass die versprochene Auswirkungsanalyse nicht vorliege. Es sei eine Frechheit, dass diese Analyse offenbar insbesondere der Opposition vorenthalten werde. Sorge mutmaßte, die jetzt geplante Reform werde nicht funktionieren. Gefährdet sei vor allem die Versorgung im ländlichen Raum. Zudem drehe sich in den Krankenhäusern das berüchtigte Hamsterrad weiter. Für die Unionsfraktion forderte er eine Übergangsfinanzierung, um ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu verhindern.
AfD warnt vor weiterem Kliniksterben
Dr. Christina Baum (AfD) beklagte, das einst international so gerühmte deutsche Gesundheitswesen sei rein wirtschaftlichen Interessen geopfert worden. Nicht der Bedarf stehe im Mittelpunkt, sondern die Ökonomie. Ständig neue Gesetze hätten die Versorgung teuer, aber qualitativ mittelmäßig gemacht. Die steigenden Kosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hingen auch mit versicherungsfremden Leistungen zusammen und Personen, die nie in das Gesundheitssystem eingezahlt hätten. Das führe zu immer weiter steigenden Beiträgen.
Auch Baum rügte, dass die Auswirkungsanalyse zu der Krankenhausreform nicht vorliege. Aus Sicht der AfD trage die Reform zu einem weiteren Kliniksterben bei und verschlechtere insbesondere die Versorgung im ländlichen Raum durch immer weitere Anfahrtswege. Sie schlug vor, Standorte der medizinischen Versorgung nicht zu schließen, sondern umzuwidmen, etwa für die Pflege oder Rehabilitation. Im Mittelpunkt stehen müsse die bedarfsorientierte Versorgung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit einer großen Krankenhausreform sollen die Vergütungsstrukturen verändert und die Versorgung verbessert werden. Das Ziel sei die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung, heißt es in dem Entwurf (20/11854) der Bundesregierung für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).
Das derzeit auf Fallpauschalen (DRG) basierende System der Krankenhausvergütung sei stark mengenorientiert. Für die Kliniken bestehe ein ökonomischer Anreiz, möglichst viele Patienten zu behandeln. Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltepauschale abgegolten werden. Die Mittel für die Vorhaltevergütung würden generiert, indem die Fallpauschalen abgesenkt werden, heißt es in dem Entwurf. In einer Konvergenzphase soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um eine Vorhaltevergütung ergänzte Finanzierungssystematik vollzogen werden.
Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die insgesamt 65 Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen. Die Medizinischen Dienste sollen regelmäßig prüfen, ob Krankenhäuser die erforderlichen Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen einhalten.
Festgelegt werden sollen die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien durch eine zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung. Die notwendige elektronische Datenübermittlung soll über digitale Informationsportale ermöglicht werden. Das soll zu mehr Effizienz und weniger Bürokratie beitragen. Um strukturschwache Regionen zu unterstützen, ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen.
Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt. Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein sogenannter Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, jeweils zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes. Die Liquidität der Krankenhäuser wird der Vorlage zufolge außerdem durch die vollständige Tarifrefinanzierung sowie durch die Anwendung des vollen Orientierungswertes verbessert. Für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser sollen die jährlichen Förderbeträge erhöht werden.
Änderungen im Gesundheitsausschuss
Der Gesundheitsausschuss nahm am Mittwoch, 16. Oktober, 50 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf an, die sich vielfach mit der technischen Umsetzung der Reform befassen.
Bei den Änderungen geht es unter anderem um eine künftige ärztliche Personalbemessung im Krankenhaus, die Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung, Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle in Krankenhäusern, die Streichung der Stichprobenprüfung und Entbürokratisierung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Transformationsfonds einschließlich einer Beteiligung der Privaten Krankenversicherung und die geplante Evaluation des Gesetzes.
Anträge der Opposition abgelehnt
Zur Abstimmung standen zudem mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. Keine Mehrheit fand ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern“ (20/8402). Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/9975) wies das Parlament die Vorlage gegen das Votum der Antragsteller und der AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke zurück.
Auch mehrere Anträge der AfD-Fraktion lehnte das Parlament ab. Die Vorlage mit dem Titel „Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen, Fehlanreize beseitigen“ (20/5550) wurde gegen das Votum von AfD und BSW zurückgewiesen. Gegen den Antrag mit dem Titel „Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern bundesweit einrichten – Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ (20/5556) stimmten alle übrigen Fraktionen und Gruppen. Die Vorlage „Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten – Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ (20/5558) lehnte das Parlament gegen das Votum der Antragsteller und des BSW ab.
Auch ein Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur geplanten Krankenhausreform – Sofortprogramm zur Rettung des Gesundheitswesens (20/11433) wurde gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung von AfD und Linken abgelehnt. Zur Abstimmung über die Anträge der Oppositionsfraktionen hat der Gesundheitsausschuss ebenfalls Beschlussempfehlungen (20/13407) abgegeben.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert einen Ausbau der Geburtshilfe, um flächendeckend die Versorgung zu verbessern. Der Deutsche Hebammenverband kritisiere, dass Frauen und Neugeborene im Kreißsaal immer öfter unzureichend versorgt seien, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/5550). Die Schließung von Kreißsälen führe dazu, dass Frauen abgewiesen würden oder weite Wege zu großen Spezialabteilungen zurücklegen müssten.
Die Abgeordneten fordern, durch den Aufbau neuer Krankenhausabteilungen die Erreichbarkeit einer Geburtshilfestation innerhalb von 40 Minuten zu gewährleisten. Zudem müssten schwangere Frauen in einer Eins-zu-Eins-Betreuung durch eine Hebamme versorgt werden. Beim Einsatz freiberuflich tätiger Hebammen in Geburtsstationen müsse eine Haftpflichtversicherung durch den Auftraggeber bestehen. Ferner gelte es, bei der Vergütung geburtshilflicher Leistungen ökonomische Fehlanreize zu vermeiden.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert, bundesweit Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern einzurichten. Nach einer Krankenhausbehandlung führe der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen oft dazu, dass Patienten über das notwendige Maß hinaus in der Klinik blieben, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/5556). In Nordrhein-Westfalen werde mit einem Pilotprojekt ermöglicht, Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern anzubieten, die für eine begrenzte Zeit von maximal acht Wochen im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die notwendige pflegerische Versorgung sicherstellen könnten.
Nordrhein-Westfalen sei damit das erste Bundesland, in dem Krankenhäuser freie Ressourcen für die Kurzzeitpflege nutzen könnten. Nicht nur für Patienten nach einer stationären Behandlung, sondern auch für ambulante Patienten, bei denen in Krisen vorübergehend stationäre statt ambulante oder teilstationäre Pflege erforderlich sei, fehlten Kurzzeitpflegeplätze. Es müssten deshalb Möglichkeiten geschaffen werden, Abteilungen für Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern einzurichten. Dazu sollten auch die Pflegekassen eingebunden werden.
Dritter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert eine flächendeckende Frührehabilitation an Krankenhäusern. Seit 2001 sei die Frührehabilitation Teil der Krankenhausbehandlung. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) habe aber 2021 eine nicht bedarfsdeckende Zahl an Einrichtungen der Frührehabilitation in Krankenhäusern festgestellt, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/5558).
Solche Abteilungen für die gesetzlich vorgesehene nahtlose Rehabilitationskette seien flächendeckend nicht ausreichend vorhanden. Gleichzeitig gebe es Sorgen um die Zukunft der Krankenhäuser in Deutschland. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, Fachabteilungen für fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend an den Krankenhäusern in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen und dafür eine kostendeckende Finanzierung vorzusehen.
Das öffentliche Gesundheitswesen befinde sich im “freien Fall„. Die Zerstörung des öffentlichen Gesundheitswesens sei ein massiver Angriff auf die soziale und demokratische Republik. Die Abgeordneten fordern, die Krankenhausreform und damit auch die Schließung von Häusern und den Bettenabbau zu stoppen. Nötig sei zudem ein Sofortprogramm zur Rettung und Wiederherstellung des öffentlichen Gesundheitswesens mit einer kostendeckenden Finanzierung der Krankenhäuser durch Bund und Länder. Fallpauschalen oder leistungsbasierte Vorhaltepauschalen seien keine Lösung. (pk/eis/17.10.2024)
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ANTRAG AfD: TOP 9 Bürgergeld – Fokus auf Arbeitsvermittlung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Soziale Mindestsicherung effektiv organisieren – Bürgergeld auf Arbeitsvermittlung fokussieren“ (20/10609) abgelehnt. Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie der Gruppen Die Linke und BSW bei Zustimmung der Antragsteller. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/13406) vor.
Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion fordert eine stärkere Fokussierung des Bürgergeldes auf die Arbeitsvermittlung. „Angesichts durchschnittlich 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern im Jahr 2023 und im August 2023 knapp 929.000 Langzeitarbeitslosen sollte die Hebung endogener Arbeitskraftpotenziale deutlich mehr im politischen Fokus stehen als bislang“, schreibt die Fraktion und verweist auf unterschiedliche Angaben der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Erwerbsfähigkeit von Bürgergeld-Beziehenden.
Im bestehenden Bürgergeldsystem würden manifest vermittlungsgehemmte, also faktisch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eigentlich Sozialfälle seien, oftmals lediglich „in euphemistisch betitelten Maßnahmen geparkt, ohne einen nachhaltigen Nutzen für die weitere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen“, kritisieren die Abgeordneten.
Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme
Sie fordern deshalb eine Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII).
Dabei soll unter anderem das bisherige Bürgergeldsystem bei gleichbleibenden Regelsätzen in eine „Arbeitsuchenden-Hilfe“ für ausschließlich jene SGB II-Leistungsberechtigte überführt werden, die tatsächlich und kurzfristig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind.
Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs
Die bisherige Sozialhilfe (SGB XII) soll bei gleichbleibenden Regelsätzen zu einer „Sozialhilfe-Neu“ entwickelt werden, mit dem Ziel, neben den bisherigen Sozialhilfeempfängern künftig auch Gruppen nur bedingt erwerbsfähiger SGB II-Leistungsberechtigter passgenauer zu versorgen. Dazu gehören nach den Vorstellungen der AfD unter anderem bisherige Bürgergeldbeziehende, die in ihrer Gesundheit so stark eingeschränkt sind, dass sie seit mindestens sechs Monaten gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind.
Ferner fordert die Fraktion Änderungen bei amtsärztlichen Untersuchungen zur Feststellung des Gesundheitszustandes und eine Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs.
AfD: Die Arbeitsvermittlung funktioniert nicht
Gerrit Huy (AfD) kritisierte, dass die staatliche Arbeitsvermittlung nicht funktioniere, weil die Mitarbeiter der Jobcenter mit anderen Aufgaben überfrachtet würden. Ihre Fraktion wolle rund 700.000 Menschen, die dauerhaft nicht erwerbstätig sein können, in die Sozialhilfe integrieren.
Darauf würden insbesondere Kranke seit Jahren warten, die sich im Bürgergeld-System falsch aufgehoben fühlten. „Das Menschenbild der AfD ist das des freien Bürgers, der keine staatliche Nanny braucht“, sagte sie.
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ANTRAG AfD: TOP 17 Aktuelle Stunde: Projektprüfung bei Thyssenkrupp
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 17. Oktober 2024, mit der Lage bei Deutschlands größtem Stahlhersteller Thyssenkrupp befasst. Die Aktuelle Stunde wurde auf Verlangen der AfD-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt und trägt den Titel „Medienberichte über Projektprüfung bei Thyssenkrupp ernst nehmen – sogenannte Grüne Transformation beenden“.
AfD: Das Märchen vom Wasserstoff
Zum Auftakt der Debatte stellte Karsten Hilse (AfD) fest, die Energiewende in Deutschland sei gescheitert, und zwar vor allem wegen der – nehme man alles zusammen – extrem teuren Erneuerbaren Energien. Nun solle nach dem Willen des „Wirtschaftszerstörungsministers Habeck“ das „Märchen vom Wasserstoff“ die gescheiterte Energiewende ersetzen.
Ein Weg, den kein anderes Land mitgehe, so Hilse. Und in dieser Situation stelle Thyssenkrupp das ganze Geschäftsmodell infrage.
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TOP 12 Gleichwertigkeitsbericht 2024
Den Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung (20/12270) hat das Parlament am Donnerstag, 17. Oktober 2024, erstmals debattiert und nach rund 40-minütiger Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Wirtschaftsausschuss.
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Im Gleichwertigkeitsbericht 2024 wird der Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen auf Ebene der Stadt- und Landkreise dokumentiert. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede der Lebensverhältnisse von Stadt- und Landbewohnern abnehmen. In der Stadt fahre der Bus zwar häufiger, dafür seien auf dem Land die Mieten niedriger. Bei Wahlbeteiligung und Geburtenrate seien die Unterschiede zwischen den Regionen kleiner geworden.
Der Gleichwertigkeitsbericht 2024 zeige, dass die Unterschiede zwischen den Regionen bei einer Mehrheit der untersuchten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sonstigen Indikatoren in den vergangenen Jahren abgenommen hätten. Dem Bericht zufolge näherten sich 27 von insgesamt 38 Gleichwertigkeitsindikatoren an.
Zu diesen zählten das kommunale Steueraufkommen, die Arbeitslosenquote, die Zahl der Straftaten, die Geburtenrate und die Lebenserwartung, die Erreichbarkeit des nächsten Supermarkts und der Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche der 400 Kreise und kreisfreien Städte.
Regionale Unterschiede
Weiter auseinander entwickelt hätten sich die Regionen dagegen, was den Anteil von Fachkräften in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angehe. Auch bei der Wohngebäudedichte, dem Verhältnis von Kindern zu Kitaplätzen, dem Anteil der Einpersonenhaushalte und dem Altenquotienten wüchsen die Unterschiede.
Keine statistisch relevante Veränderung gab es hingegen, was die Unterschiede bei der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen, die Bevölkerungsentwicklung, vorzeitige Sterblichkeit und die Dichte an Hausärzten betreffe. (hau/nki/17.10.2024)
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18. Oktober 2024 (195. Sitzung)
TOP 30 Sicherheitspaket
Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2024, zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Umsetzung des sogenannten Sicherheitspakets angenommen. Der Innenausschuss hatte zuvor noch Änderungen an den beiden Ursprungsentwürfen vorgenommen (20/13413 Buchstaben a und b). Für die Initiative „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) votierten 361 Abgeordnete, 290 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus, es gab neun Enthaltungen. Die zweite Vorlage nahm der Bundestag mit 367 Ja-Stimmen bei 280 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen an.
Im Verlauf der Debatte verteidigten Redner von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Sicherheitspaket. Der Regierungsvorschlag sei im parlamentarischen Verfahren besser und vor allem grundrechtskonform gemacht worden, hieß es. Aus Sicht der FDP ist das Paket nicht ausreichen, gleichwohl aber ein Schritt in die richtige Richtung. Union und AfD halten die Regelungen indes für wirkungslos.
Faeser: Starke Reaktion auf Terror von Solingen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einem der wichtigsten Fortschritte in der inneren Sicherheit. Das Sicherheitspaket sei eine „starke Reaktion auf den furchtbaren Terror von Solingen“. Es sei die richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen „durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus“. Dies zeige, die Koalition handle mit innenpolitischem Sachverstand, Vernunft und mit der Präzisierung und Einhaltung rechtsstaatlicher Regelungen, „die hinterher vor Gericht auch halten“.
Mit Blick auf die Migration sagte Faeser, die Bundesregierung habe Rückführungen beschleunigt, 20 Prozent mehr Abschiebungen in diesem Jahr erreicht und durch die Grenzkontrollen 34.000 Zurückweisungen durchgeführt. „Unsere Maßnahmen wirken“, sagte sie. Fest stehe aber auch, „dass das individuelle Recht auf Asyl für uns unverhandelbar ist“.
AfD: Paket wurde völlig ausgedünnt
Das Paket sei als Luftnummer gestartet und zu einer „lächerlichen Migrationsshow“ verkommen, sagte Dr. Christian Wirth (AfD). Die Bürger wollten nicht mehr durch migrantische Gewalt, Islamismus, Terror, Bandenkrieg und Clankriminalität bedroht werden, sagte er. Sie wollten keine Bomben an Hauseingängen oder Messerangriffe als „reale Bedrohungen in ihrem Alltag“. Die Bürger hätten ein Recht auf ihre Heimat. „Sie wollen diese Heimat auch wiederkennen“, sagte der AfD-Abgeordnete.
Dennoch sei das Paket völlig ausgedünnt worden. Nach wie vor könne jeder illegale Migrant aus islamisch geprägten Ländern nach Deutschland einreisen. „Eine konsequente Zurückweisung an den Grenzen will die Ampel nicht“, sagte Wirth. Illegale Migranten, die über Nachbarländer nach Deutschland reisten, müssten keine Abschiebung fürchten. Leistungskürzungen für Ausreisepflichtige solle es nur geben, „wenn der Mitgliedstaat einem Übernahmeersuchen zustimmt und das Übernahmeersuchen auch vollzogen wird“. Was die Ampel mache, sei eine Verhöhnung der Opfer und Bürger, befand er.
BSW: Brauchen Begrenzung der Migration
„Wir brauchen eine Begrenzung der Migration“, sagte Klaus Ernst (Gruppe BSW). Daher seien auch Grenzkontrollen wichtig. Falsch sei es, so Ernst, nicht über Grenzschließungen zu reden, „wenn Leute aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen und eigentlich kein Aufnahmerecht haben“.
Erster Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach sollen Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Vorgesehen ist ferner der „Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration“, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält dem Gesetzentwurf zufolge künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Verschärft wird zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass etwa bei Volksfesten, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr der Umgang mit Messern „untersagt oder untersagbar“ wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.
Zweiter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806) enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des Sicherheitspakets, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach werden neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen. Ziel der Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet ist der Vorlage zufolge insbesondere, „mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren“.
Für BKA und Bundespolizei sollen zudem Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse geschaffen werden. Diese Befugnisse können laut Vorlage bei großen Datenmengen dazu dienen, Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen, und auf diese Weise die Polizeibehörden in die Lage versetzen, „bereits im polizeilichen Informationssystem oder im polizeilichen Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auszuwerten“.
Änderungen im Ausschuss
Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedete der Innenausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Oktober, zu beiden Gesetzentwürfen gemeinsame Änderungsanträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dabei wurde der Änderungsantrag zu dem Entwurf zur verbesserten Terrorismusbekämpfung bei Enthaltung der AfD-Fraktion von der CDU/CSU-Fraktion und den beiden Gruppen abgelehnt und der zweite Änderungsantrag von der gesamten Opposition.
Danach werden etwa Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nur von Leistungen ausgeschlossen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Ausreise in den zuständigen Staat für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält. Auch sollen sich Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn sie „sittlich zwingend geboten“ sind.
Begrenzt wird die Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich öffentlicher Internet-Daten. Unter anderem muss dafür nun der Verdacht einer „besonders schweren“ Straftat vorliegen. Auch soll die Bundesregierung vor dem Einsatz solcher Maßnahmen in einer Rechtsverordnung „das Nähere zu dem technischen Verfahren“ bestimmen und dazu vorher die Bundesdatenschutzbeauftragte anhören. Beim Waffenrecht wurden die Ausnahmen vom Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen erweitert, beispielsweise um den Anlieferverkehr sowie um Inhaber und Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kunden.
Weitere Abstimmungen zum Sicherheitspaket
Bevor die Abgeordneten nach der Debatte im Plenum abschließend über die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen entschieden, stimmten sie zuvor ebenfalls namentlich in zweiter Beratung über Artikel 5 des Entwurfs „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ ab und nahmen diesen, wie im Anschluss den gesamten Entwurf, in zweiter Beratung an. Für den Artikel zur Änderung des Waffengesetzes votierten 375 Abgeordnete, 275 stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen.
Auf Empfehlung des Innenausschuss beschlossen die Abgeordneten zudem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, zwei Entschließungen zu den Entwürfen zum sogenannten Sicherheitspaket anzunehmen.
Änderungsantrag und Entschließungsanträge
Zu den Entwürfen zur Umsetzung des Sicherheitspakets lagen den Abgeordneten zudem mehrere Oppositionsanträge vor, die allesamt zurückgewiesen wurden. Einen Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem diese durch die Einfügung der Worte „durch Zurückweisung an der Grenze“ in Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes „ausdrücklich“ klarstellen wollte, dass die Bundesregierung zur Zurückweisung verpflichtet ist, lehnte das Parlament mit 254 Ja-Stimmen, 404 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab.
Ebenfalls namentlich entschieden die Abgeordneten über drei Entschließungsanträge der Union (20/13415, 20/13416, 20/13417). Der erste Antrag wurde mit 237 Ja-Stimmen und 407 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen abgelehnt, der zweite mit 187 Ja-Stimmen, 374 Nein-Stimmen und 73 Enthaltungen und der dritte mit 249 Ja-Stimmen, 394 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Darüber hinaus lag dem Parlament ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke (20/13414) vor, den das Parlament gegen das Votum der Antragsteller zurückwies.
Anträge der AfD
Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den bilateralen Rücknahmeabkommen mit den Nachbarstaaten“ (20/11626) und „Gezielte Sanktionierung von Messerangriffen statt Verschärfungen im Waffenrecht – Keine weiterer Belastung der Allgemeinheit“ (20/12976), über die der Bundestag auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/13413 Buchstaben c und e) namentlich abstimmte.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt auf „Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den bilateralen Rücknahmeabkommen mit den Nachbarstaaten“. In ihrem Antrag (20/11626) plädierte die Fraktion dafür, „jeden, auch wenn er kundtut, ,Asyl‘ beantragen zu wollen, zurückzuweisen, wenn er unberechtigterweise aus einem sicheren Transitland einreisen will“. Zugleich forderte sie die Bundesregierung auf, die Bundespolizei unverzüglich anzuweisen, bestimmte bilaterale und multilaterale Rückübernahmeabkommen mit den Benelux-Ländern, Dänemark, Frankreich, Österreich, der Schweiz und Tschechien anzuwenden sowie ein multilaterales Rückübernahmeabkommen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Polen und ein „bilaterales Abkommen zur Durchführung multilateraler Rückübernahmeabkommen Polen“. Auch setzte sich die Fraktion in dem Antrag dafür ein, „die Bundesgrenze sofort kontrollierbar zu machen, gegebenenfalls auch durch die Errichtung von Grenzzäunen“.
Des Weiteren sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die Verfahrensdauer der Bearbeitung unzulässiger und offensichtlich unbegründeter Asylanträge einschließlich der anschließenden Beschreitung des Rechtswegs drastisch verkürzen. Zudem wurde die Bundesregierung aufgefordert, „die Praxis des generellen Verbleibs abgelehnter Asylbewerber in Deutschland zu beenden und entgegenstehende rechtliche Regelungen auf nationaler wie internationaler Ebene entsprechend anzupassen“. Darüber hinaus forderte die Fraktion unter anderem, die „wichtigsten Anreize für die illegale Einwanderung nach Deutschland“ zu beseitigen. Gegen die Vorlage votierten in namentlicher Abstimmung 571 Abgeordnete, 62 stimmten für den Antrag, es gab acht Enthaltungen.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion dringt auf eine „gezielte Sanktionierung von Messerangriffen“. In ihrem Antrag (20/12976) forderte sie, „aufgrund der negativen Entwicklungen im Bereich der Inneren Sicherheit und des starken Anstiegs der Messerkriminalität“ eine Kehrtwende der deutschen Migrationspolitik einzuleiten, „die sich in einem vorrangigen Schutz der deutschen Außengrenzen vor unerlaubt Einreisenden über sichere EU-Mitgliedstaaten niederschlagen muss“.
Auch forderte sie die Bundesregierung in der Vorlage auf, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu ergänzen mit dem Ziel, „ein Regelbeispiel mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren einzufügen, welches dann verwirklicht sein soll, wenn zur Begehung der Tat ein Messer als Tatmittel“ eingesetzt wird. Ferner plädierte sie in dem Antrag unter anderem dafür,, dass in Integrationskursen „ausdrücklich vermittelt wird, dass der Staat eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Messerangreifer verfolgt und welche Konsequenzen im Falle einer Verurteilung drohen“. In namentlicher Abstimmung lehnten 571 Abgeordnete den Antrag ab, 62 Parlamentarier sprachen sich für die Vorlage aus, es gab sieben Enthaltungen. (hau/sto/eis/irs/18.10.2024)
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TOP 26 India-Middle East-Europe Economic Corridor
Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2024, nach rund 70-minütiger Aussprache einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „India-Middle East-Europe Economic Corridor (IMEC) vorantreiben und zum Erfolg machen“ (20/11621) abgelehnt. Dafür stimmten nur die Antragsteller. Die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion, die Gruppe Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle lehnten den Antrag bei Abwesenheit der Gruppe BSW ab. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (20/13339) zugrunde.