Vom Moralimperialismus zum Neokolonialismus: EU sperrt ihren Markt für Produkte, für die irgendwo auf der Welt Bäume gefällt wurden

Quelle: CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=725453

BRÜSSEL – Im Rahmen des „Green Deal“ der EU verabschiedet Letztere eine unmittelbar in jedem EU-Land geltende Verordnung zur „Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung infolge von Produktion und Verbrauch in der EU“ mit der Folge, daß am Ende jeder Käufer/Verkäufer von Produkten in der EU seinen irgendwo auf der Welt befindlichen Produzenten bei den Behörden verpetzen  muss, wenn dieser Produzent Bäume gefällt hat.

.

.

Mit der Verordnung

„REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the making available on the Union market as well as export from the Union of certain commodities and products associated with deforestation and forest degradation and repealing Regulation (EU) No 995/2010″

nützt die EU ihre Wirtschaftsmacht auch dazu sich über die Gesetze anderer Länder zu erheben,  indem die EU festlegt, daß eigene Firmen Waren in fremden Ländern nur dann kaufen dürfen, wenn sie den EU-Gesetzen entsprechen, wobei die Gesetzeslage im Land des  Verkäufers irrelevant  ist.

Im Kern ist dies natürlich nichts Anderes, als eine neue Form des Neoklonialismus und Moralimperialismus. Die Bürokraten in Brüssel bestimmen durch dieses Werk selbstherrlich, daß das eigene Wertesystem besser ist, als das in fremden Ländern und daß deswegen die Gesetze in anderen Ländern als minderwertig und deswegen als nicht genügend anzusehen sind, wenn diese weniger regeln, als die EU. Handel  dürfe deswegen nur dann praktiziert werden, wenn  die Bewohner und Wirtschaftstreibenden fremder Länder die EU-Vorschriften akzeptieren, so der totalitäre Ansatz.

Klima, Klima, über alles:

Und wie jeder totalitäre Ansatz wird er damit begründet, daß übergeordnete, hohe Ziele zu erreichen sind. In diesem Fall sind es das Pariser Klimaschutzabkommen und das erst am 19. Dezember 2022 in Montreal abgeschlossene Artenschutzabkommen, wobei die folgende Bezugnahme der EU vom 6.12.2022, also vom Tag vor Beginn der Verhndlungen über dieses Artenschutzabkommen stammt!

Die Kommission begrüßt die soeben zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige politische Einigung über eine EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Mit der Annahme und Anwendung des neuen Gesetzes soll sichergestellt werden, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Da die EU einer der größten Wirtschaftsbereiche und Verbraucher dieser Rohstoffe ist, wird dieser Schritt dazu beitragen, einen erheblichen Teil der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu beenden und somit die Treibhausgasemissionen und den Verlust an biologischer Vielfalt zu reduzieren. Dies ist ein Meilenstein kurz vor der wichtigen Konferenz über die biologische Vielfalt (COP15), auf der Naturschutzziele für die kommenden Jahrzehnte festgelegt werden sollen.

Jeder kontrolliert jeden

Damit nimmt die EU Bauern, die sich z.B. durch eine in ihrem Heimatland erlaubte Brandrodung z.B. einige Bananenbäume als wirtschaftliche Lebensgrundlage angepflanzt haben, die Existenzgrundlage.

Nicht nur das: gemäß EU-Verordnung wird auch der Gemüsehändler um die Ecke verpflichtet werden, nachzuweisen, daß der Produzent der Bananen, die er verkauft, durch „Entwaldung“ hergestellt wurden. Er bekommt zwar länger Zeit, als die Großkonzerne, dies umzusetzen, aber ausgenommen ist er von dieser Verordnung nicht.

Das selbe gilt für den Gastwirt, wenn er ein Steak verkaufen will, oder Spaghetti Bolognese, denn die Rinder dürfen nicht auf Flächen gehalten werden, auf denen vor einem Zeitpunkt x Bäume standen, oder für einen Produzenten von Lederschuhen etc.

Damit nimmt die EU Bauern, die sich z.B. durch eine in ihrem Heimatland erlaubte Brandrodung z.B. einige Bananenbäume als wirtschaftliche Lebensgrundlage angepflanzt haben, die Existenzgrundlage.

Nicht nur das: gemäß EU-Verordnung wird auch der Gemüsehändler um die Ecke verpflichtet werden, nachzuweisen, daß der Produzent der Bananen, die er verkauft, durch „Entwaldung“ hergestellt wurden. Er bekommt zwar länger Zeit, als die Großkonzerne, dies umzusetzen, aber ausgenommen ist er von dieser Verordnung nicht.

Das selbe gilt am Ende auch für den Gastwirt zu, wenn er ein Steak verkaufen will, oder einen Teller Spaghetti Bolognese, denn die Rinder dürfen nicht auf Flächen gehalten werden, auf denen vor einem Zeitpunkt x Bäume standen, oder für einen Produzenten von Lederschuhen etc. Gnädigerwiese gesteht die EU den kleinen Wirtschaftseinheiten eine längere Übergangszeit zu:

.

EU betreibt verbotene Wirtschaftspolitik

Betriebswirtschaftlich betrachtet ist ein „Markt“ lediglich ein Ort, an dem Angebot und Nachfrage zustande kommt und bei Übereinstimmung einen Preis bildet. Im Fall, daß ein Gegenstand Menschen unmittelbaren Schaden zufügt, definieren Rechtsgemeinschaften, wie z.B. Staaten zu beachtende Randbedingungen, wie z.B. daß gewisse Güter nicht Gegenstand eines Geschäfts auf einem „Markt“ sein dürfen, wie z.B.  Menschen (Sklaverei), oder Kriegswaffen etc. Auch ideologische Gemeinschaften nutzen ihre Macht gerne um Randbedingungen zu definieren, die die Marktteilnehmer zu beachten haben, wie z.B. Preisobergrenzen.  Das aber ist nichts Anderes, als Wirtschaftspolitik.

Wirtschaftspolitik bezeichnet alle politischen und verbandlichen Aktivitäten sowie die staatlichen Maßnahmen, die das Ziel haben, den Wirtschaftsprozess a) zu ordnen, b) zu beeinflussen oder c) direkt in die wirtschaftlichen Abläufe einzugreifen. 

Das aber darf die EU gar nicht, denn sie hat dafür von den Staaten kein Mandat erhalten.

.

Die als Umweltpolitik getarnte Wirtschaftspolitik der EU

Doch die Tatsache, daß es ihr verboten ist, Wirtschaftspolitik zu betreiben, interessiert die EU nicht. Sie bezeichnet Wirtschaftspolitik einfach als „Umweltpolitik“ und hat folgende Regelung herausgegeben:

Artikel 3 Verbote

Relevante Waren und Produkte können auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden oder
nur dann aus dem Unionsmarkt ausgeführt werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(a) sie sind entwaldungsfrei;
(b) sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Herstellungslandes hergestellt; und
(c) sie unterliegen einer Sorgfaltspflichterklärung gemäß Artikel 4 Absatz 2.

Man beachte die Formulierung, daß die EU damit erst einmal sämtliche Waren definiert. Gemäß dieser Definition ist kein einziger Gegenstand von dieser Regelung ausgenommen, der gekauft und/oder verkauft werden kann.  Totalitärer geht es nicht mehr!

Eingegrenzt wird diese totalitäre Öffnungsklausel nur durch Artikel 1, der wiederum auf Anlage 1 verwiest. Auf der Suche nach Anlage 1 stößt man dann auf Blatt 77 von 80 auf einen Link, der einen auf eine neue Seite führt, die allerdings mit einem Passwort vor dem Lesen geschützt wird! Es ist also derzeit gar nicht nachvollziehbar, ob die von der EU gelieferte Auflistung aus  Artikel 1

…cattle, cocoa, coffee, oil palm, soya and wood (“relevant commodities”) and products, as listed in Annex I…

vollständig, oder nur rein beispielhaft ist. Letztendlich sind die Gegenstände, die dieser Auflage unterliegen beliebig ergänzbar.

.

Der Marktteilnehmer als zum Petzen verpflichteter  Hilfspolizist

Die Marktteilnehmer werden durch die EU zu Hilfspolizisten erklärt, die in der ganzen Welt herumzuschnüffeln haben, ob ein Gegenstand, den sie gekauft haben, oder verkaufen wollen, diesen Vorgaben entspricht.  Wenn sie ihrer Rolle als Hilfspolizisten nicht nachkommen,  werden sie bestraft.

Artikel 4 Pflichten der Betreiber
(1) Die Unternehmer lassen vor dem Inverkehrbringen relevanter Waren und Produkte auf dem Unionsmarkt oder vor ihrer Ausfuhr aus dem Unionsmarkt die gebotene Sorgfalt walten, um sicherzustellen, dass sie Artikel 3 Buchstaben a und b entsprechen. Zu diesem Zweck wenden sie gemäß Artikel 8 einen Rahmen von Verfahren und Maßnahmen an, der im Folgenden als „Sorgfaltspflicht“ bezeichnet wird.
(2) Unternehmer, die bei Anwendung der in Artikel 8 genannten Sorgfaltspflicht zu dem Schluss gekommen sind, dass die betreffenden Waren und Produkte den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, stellen den zuständigen Behörden  vor dem Inverkehrbringen oder Ausführen der betreffenden Waren und Produkte auf dem Unionsmarkt eine Sorgfaltserklärung über das in Artikel 31 a genannte Informationssystem gebührend zur Verfügung. Diese Erklärung muss bestätigen, dass die Due Diligence durchgeführt wurde und kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde, und muss die in Anhang II für die betreffenden Waren und Produkte aufgeführten Informationen enthalten.
3. Mit der Bereitstellung der Sorgfaltspflichterklärung übernimmt der Betreiber die Verantwortung dafür, dass die betreffende Ware oder das betreffende Produkt die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt. Die Betreiber bewahren die Sorgfaltspflichterklärungen fünf Jahre lang ab dem Datum der Bereitstellung über das in Artikel 31 genannte Informationssystem auf.
4. Wirtschaftsbeteiligte dürfen ohne vorherige Abgabe einer Sorgfaltspflichterklärung keine relevanten Waren und Produkte auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder ausführen.
5. Der Unternehmer darf die betreffenden Waren und Produkte weder auf den Markt bringen noch ausführen, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle zutreffen:
(a) die betreffenden Waren und Produkte nicht Artikel 3(a) oder (b) entsprechen;
(b) die Anwendung der gebotenen Sorgfalt hat ein nicht zu vernachlässigendes Risiko ergeben, dass die betreffenden Waren und Produkte nicht mit Artikel 3(a) oder (b) konform sind;
(c) der Betreiber konnte ein Due-Diligence-Verfahren gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht abschließen.
6. Unternehmer, die neue Informationen einschließlich begründeter Bedenken erhalten haben, dass die betreffende Ware oder das betreffende Produkt, das sie bereits in Verkehr gebracht haben, nicht den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, unterrichten unverzüglich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind die betreffende Ware oder das betreffende Produkt auf den Markt gebracht hat. Bei Ausfuhren aus dem Unionsmarkt informieren die Unternehmer die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, der das Herstellungsland ist.
7. Die Unternehmer bieten den zuständigen Behörden jede erforderliche Unterstützung an, um die Durchführung der Kontrollen gemäß Artikel 15 zu erleichtern, einschließlich des Zugangs zu den Räumlichkeiten und der Vorlage von Unterlagen oder Aufzeichnungen.

.

Verbotene Wirtschaftspolitik als Teil des „Green Deal“

Doch die kommt die EU dazu Wirtschaftspolitik als Umweltpolitik zu tarnen?

Ganz einfach, sie bezieht sich auf die Annahme des „Weltklimarats“, daß die Sonne nur einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Erderwärmung und das Klima habe und der Mensch die Hauptursache hierfür liefere.

Aus dieser Annahme, die die EU selbst als „Schätzung“ bezeichnet, leitet die EU ihre Legitimation ab, einen „Green Deal“ in die Welt zu setzen, bei dem völlig unbewiesen ist, ob dessen Maßnahmen überhaut einen Einfluss auf die Erderwärmung haben, oder nicht, beidem jedoch klar erkennbar ist, daß die EU hierdurch ihre Macht und ihren Einfluss ausweitet.

.

Die Wurzeln des „Green Deal“

Der Begriff „Green New Deal“ wurde wohl durch den Journalisten Thomas L. Friedman, geprägt, der ihn z.B. 2007 in zwei Aufsätzen der New York Times verwendete. Friedman schrieb damals:

„new deal“, ein Begriff aus der Zocker-Welt

Sprachlich hat der Begriff seine Wurzeln wiederum im Kartenspiel. Dort bedeutet „new deal“, daß die Karten im Sinn eines „neuen Spiels, neuen Glücks“ neu gemischt und neu ausgegeben werden. Der Begriff kennzeichnet damit einen Neuanfang.

„new deal“, ein Begriff wird politisch

In die Politik gelangte der Begriff durch die Regierung des US-Präidenten Franklin D. Roosevelts. Dieser reagierte auf die damals herrschende Weltwirtschaftskrise mit einem „Neuanfang“.

„green new deal“, ein politischer Begriff wird ideologisch

An dieses Bild möchte die EU mir ihrem „Green New Deal“ offenbar nun mit ihren Schreibtisch-Projekt, der Industriegesellschaft eine „ökologische Wende“ aufzuzwingen.

Der Gedanke wurde dann kurz nach Erscheinen von Friedmanns Artikel durch britische Grüne, darunter Frau Lucas,  und der von ihr mitgegründeten  „Green New Deal Group“ aufgegriffen. Dieser Gruppe kann man daher wohl am ungeschminktesten entnehmen, worum es sich beim „Green New Deal“ handelt:

Der Green New Deal spricht direkt die Treiber der Klima-, Umwelt- und Ungleichheitskrise an: ein aufgeblähtes und außer Kontrolle geratenes Finanzsystem und Regierungen, die nicht mehr in der Lage sind, die Richtung ihrer eigenen Wirtschaft zu kontrollieren.

Der Green New Deal schlägt Änderungen in der Art und Weise vor, wie Volkswirtschaften verwaltet werden, damit Menschen und Demokratie entscheiden, was wir tun können, und nicht die Märkte.

Mit anderen Worten: Die Märkte als neurtraler Ort der Preisfindung sollen abgeschafft werden und durch Orte ersetzt werden, an dem nur noch Staats-Produkte, also Produkte, deren Eigenschaften nicht die Bedürfnisse der Käufer befriedigen, sondern an dem nur noch Produkte angeboten werden dürfen, die die Bedürfnisse des Staats befriedigen. Dies wird zwangsläufig steigende Preise und eine schlechtere Güter-Allokation zur Folge haben.

Hinzu kommt, daß offenbar auch noch die Verteilung der Güter und des Geldes nach dem Leistungsprinzip abgeschafft werden soll und durch ein anderes Prinzip ersetzt werden soll.

Die Weltrevolution soll nun eine ökologische sein

Mit diesen Grundlagen legt der Green New Deal dann ein Programm für die Transformation fast aller Aspekte unseres Lebens fest, damit wir in der Lage sind, gemäß dem von der Wissenschaft festgelegten Zeitrahmen zu dekarbonisieren und die natürlichen Systeme wiederherzustellen, von denen wir alle abhängen , während gleichzeitig die korrosive Ungleichheit verringert wird.

Es wird ganz offen zugegeben, daß der Ansatz totalitär ist; eine „Weltrevolution“  muß her, darunter geht  es nicht.

Hier trägt das Vereinigte Königreich eine Verantwortung gegenüber den von der Deindustrialisierung betroffenen Gemeinschaften und den Menschen und Gemeinschaften, die von der Wirtschaft ausgeschlossen wurden. Wir müssen umstrukturieren, wenn wir den Green New Deal in dem Umfang und der Geschwindigkeit erreichen wollen, die für die Transformation erforderlich sind, aber wir müssen nicht warten. Kommunen, Städte und Gemeinden können die Führung übernehmen und den Transformationsprozess dort beginnen, wo sie stehen. Wir haben eine begrenzte Zeit zum Handeln, eine kaputte Wirtschaft zu reparieren, ein geteiltes Land zu transformieren und eine historische Verantwortung, unsere Emissionen zu reduzieren.

Mit anderen Worten: der Ansatz ist totalitär und erfasst alles und jeden

Der Green New Deal beginnt zu Hause, und wir müssen unseren Teil dazu beitragen, unseren Anteil an Emissionen zu reduzieren, aber er muss auch international ausgerichtet sein. Das Vereinigte Königreich hat eine historische Verantwortung gegenüber den Gemeinschaften und Ländern auf der ganzen Welt, die von Kolonialismus und Kulturen der Ausbeutung und des Extraktivismus betroffen sind.

Zusammengefasst: Das was früher Kernelement einer sozialistischen Revolution war ist nun das Kernelement einer „grünen“ Revolution, die man, weil der Begriff der „Revolution“ historisch kontaminiert ist, nun als „Transformation“ bezeichnet.

So weit die von der EU gesetzten politischen Rahmenbedingungen.