78. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 18. Januar 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

18. Januar 2023 (78. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Bundesministerin für für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Aufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist es, eine globale Strukturpolitik umzusetzen. Das hat die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch, 18. Januar 2022, im Bundestag betont. In der ersten Regierungsbefragung im neuen Jahr sagte die Ministerin, davon profitiere ganz Deutschland. Sicherheit sei eine Grundvoraussetzung: Es gehe um Energie, um Ernährungssicherheit, soziale Sicherheiten, menschenwürdige Arbeit. Dies weltweit zu stärken, sei das Ziel ihrer Entwicklungspolitik, die auch Sicherheitspolitik sei.

Ministerin: Mit sozialem Netz besser durch die Krise

Für die menschliche Sicherheit sei bereits viel erreicht worden. Das von ihr initiierte Bündnis für globale Ernährungssicherheit sorge dafür, dass die Hilfe bei den Menschen ankomme, die am stärksten von Hunger und Mangelernährung betroffen sind, sagte Schulze. Soziale Sicherheit sei in Krisenzeiten wichtiger denn je: „Wo ein soziales Netz aufgespannt ist, kommen alle besser durch die Krise.“

Aufbau sozialer Sicherungssysteme

Vier Milliarden Menschen hätten keinen Zugang zu sozialer Sicherung und müssten die Risiken alleine schultern. Die Bundesregierung setze sich dafür ein, soziale Sicherheit auf- und auszubauen, durch Projekte mit Partnerländern und durch globale Initiativen. Mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Weltbank habe sie vereinbart, soziale Sicherungssysteme aufzubauen und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Das Sofortprogramm zugunsten der Ukraine hat nach den Worten der Ministerin geholfen, dem Land das zu geben, was es vor allem braucht: medizinische Versorgung, Wasser, Strom. Die Welt sei im Umbruch, und mit ihrer Entwicklungspolitik gestalte die Bundesregierung diesen Umbruch.

AfD: Parlamentarische Kontrolle unverzichtbar

Edgar Naujok (AfD) sagte, eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Entwicklungszusammenarbeit sei unverzichtbar. Ihr Ministerium verhindere diese Kontrolle aber regelmäßig, etwa indem Projektnummern nicht zur Verfügung gestellt oder „unangenehme Dinge“ als Verschlusssache geführt würden. Die Ministerin wies dies entschieden zurück, das Parlament erhalte alle Informationen: „Über alles, was wir tun, gibt es Berichte.“ Was nicht mitgeteilt werde, seien interne Abstimmungen.

Naujoks Fraktionskollege Dietmar Friedhoff machte die Bevölkerungsdynamik für die Ernährungsunsicherheit mitverantwortlich. Diese Analyse teilte Schulze nicht. Die Ursache für Hunger liege darin, dass die Menschen sich die Lebensmittel nicht leisten könnten. Jedes Prozent Kostensteigerung führe dazu, dass weniger Lebensmittel gekauft würden. Deshalb seien soziale Sicherungssysteme so wichtig.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18Januar 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts haben Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/5182) beantwortet, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

25 der insgesamt 54 Fragen und damit fast die Hälfte wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Fraktion Die Linke waren mit 14 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit 13 Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

Allein 23 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zehn Fragen sollte das Bundesministerium des Innern und für Heimat beantworten, sechs Fragen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit jeweils vier Fragen mussten sich das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium der Finanzen befassen. Drei Fragen gingen an das Auswärtige Amt und je eine Frage an das Bundesministerium für Gesundheit, an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundesministerium für Bildung und Forschung und an das Bundesministerium der Justiz.

Die rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Nicole Höchst erkundigte sich beim Bundesgesundheitsministerium, in welcher Höhe nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2016 bis 2022 die Bundesländer gesetzlichen Krankenkassen Kosten erstattet haben, die ihnen durch Schwangerschaftsabbrüche entstanden waren.

Zusatzfragen sind möglich

Abgeordnete können vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister können der Fragesteller oder andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden.

Einer Änderung der Geschäftsordnung zufolge, die der Bundestag am 15. Dezember 2022 beschlossen hatte, soll die Fragestunde künftig von 60 auf 45 Minuten verkürzt werden. Die Regierungsbefragung hingegen soll nicht mehr 60, sondern 90 Minuten lang sein. (vom/ste/18.01.2023)

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ZP 1 aktuelle Stunde: Silvesterkrawalle

Im Bundestag haben Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition am Mittwoch, 18. Januar 2023, die gewalttägigen Angriffe gegen Rettungs- und Sicherheitskräfte in der Silvesternacht 2022/23 scharf verurteilt. Zugleich kam es in der von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Die Silvesterkrawalle als Ausdruck von Respektlosigkeit gegenüber dem deutschen Staat und seinen Einsatzkräften“ zu einer scharfen Kontroverse über die Ursachen  der Übergriffe.

AfD kritisiert „Kultur der Anmaßung“

Dr. Gottfried Curio (AfD) sagte, die Silvesternacht zeige die „grundsätzliche Verachtung mancher Migranten gegenüber dem deutschen Staat“. Bei einem „kleinen, gewissen Teil dieser Leute“ werde eine „Kultur der Anmaßung und der Grenzüberschreitung gegenüber dem Rechtstaat gepflegt“.

Wer Einsatzkräfte behindert und attackiert, müsse hart bestraft und sofort abgeschoben werden. Wer das Problem an der Wurzel packen will, müsse angesichts der „hohen Kriminalitätsrate migrantischer Gruppen endlich dementsprechend handeln, die geplanten Einwanderungspakete ad acta legen“, ein Aktionsprogramm gegen Ausländerkriminalität auflegen, abgelehnte Straftäter dauerhaft abschieben und „nicht immer weitere Hochrisikogruppen ins Land holen“.

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TOP 3 Nationaler Bildungsbericht

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Januar 2023, den Nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2022“ (20/4980) beraten. Der Nationale Bildungsbericht liefert alle zwei Jahre Zahlen und Entwicklungen aus allen Bildungsbereichen – von der frühkindlichen Bildung bis zur beruflichen Weiterbildung. Im Fokus des diesjährigen Berichts steht das „Bildungspersonal: Struktur, Entwicklung, Qualität und Professionalisierung“.

Erstellt wird der Bericht von unabhängigen Wissenschaftlern im Auftrag der Kultusministerkonferenz und des Bundesbildungsministeriums. Nach 40-minütiger Debatte soll die Unterrichtung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden.

Schwerpunkt Bildungspersonal

Schwerpunkt des Bildungsberichts 2022 ist das Bildungspersonal, das aus Sicht der Autoren für die Bildungsprozesse eine Schlüsselrolle einnimmt. Die Anzahl des Personals in der Frühen Bildung, in allgemeinbildenden Schulen und Hochschulen sowie in Teilen des Weiterbildungsbereichs habe sich seit 2010 teils merklich erhöht. Allein Kindertageseinrichtungen verzeichneten einen Personalzuwachs von 75 Prozent, die Hochschulen von 25 Prozent. Dabei sei die zahlenmäßige Entwicklung des Bildungspersonals „überwiegend den Teilnehmendenzahlen“ gefolgt.

„Insgesamt zeigen sich daher trotz des größeren Personalbestands lediglich geringfügige qualitative Verbesserungen in den Betreuungsrelationen“, heißt es in dem Bericht.
Die Bedarfe an qualifiziertem Bildungspersonal würden weiter zunehmen: Besonders groß sei der Bedarf an zusätzlichem Personal in der Frühen Bildung und in den allgemeinbildenden Schulen. Mit dem Rechtsanspruch auf ein Ganztagsangebot im Grundschulbereich werde bis 2030 ebenfalls mit großem Zusatzbedarf von Fachkräften gerechnet. Personalgewinnung und Personalqualifizierung bleiben laut Bildungsbericht damit in den kommenden Jahren eine vordringliche Aufgabe für die Sicherung qualitativ hochwertiger Bildungsangebote.

Soziale Herkunft und Bildungserfolg

Aus dem Bildungsbericht geht des Weiteren hervor, dass der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg anhaltend stark ausgeprägt bleibe, was die Chancen auf eine gleichberechtigte soziale Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen und die Vorbereitung auf eine selbstbestimmte Lebensführung vermindere. Schüler aus benachteiligten sozialen Lagen besuchten nach der Grundschule deutlich seltener höher qualifizierende Schularten und Bildungsgänge und seien bei den Abschlüssen weiterhin häufiger am unteren Ende des Spektrums vertreten.

Mit 31 Prozent würden sie wesentlich seltener die Allgemeine Hochschulreife erwerben als Schüler aus besser gestellten Elternhäusern (79 Prozent). Hinzu komme, dass in den Fächern Deutsch und Mathematik der Leistungsvorsprung von Viertklässlern aus sozioökonomisch stärkeren Elternhäusern gegenüber weniger privilegierten Kindern 2016 beziehungsweise 2019 bei jeweils etwa einem Lernjahr gelegen habe.

Rückgang der Leseleistungen von Viertklässlern

Mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie seien angesichts der Datenlage zum jetzigen Zeitpunkt viele Fragen unbeantwortet, schreiben die Wissenschaftler. Erste Befunde wiesen auf einen Rückgang der Leseleistungen von Viertklässlern im Jahr 2021 gegenüber 2016 hin, „wobei diese bislang nicht zweifelsfrei auf die pandemiebedingt veränderten Lernsituationen zurückzuführen sind“. Die eingeschränkten Möglichkeiten des pädagogischen und sozialen Austauschs in Schule und Unterricht dürften einen Abbau sozialer Disparitäten noch zusätzlich erschwert haben.

Nach eigenen Angaben hätten im Frühjahr 2020 nur 38 Prozent der Lehrkräfte mit allen oder fast allen ihrer Schüler regelmäßig im Kontakt gestanden. Angesichts unzureichender Ausgangslagen für digital gestützte Lernprozesse zu Beginn der Pandemie, die sich nach Angaben von Lehrkräften auch bis zum zweiten Lockdown kaum verbessert hätten, habe die Unterstützung in der Familie beim Lernen erheblich an Bedeutung gewonnen.

Tiefpunkt bei der beruflichen Ausbildung

Die Entwicklung in der beruflichen Ausbildung habe 2021 mit weniger als 900.000 Neuzugängen einen Tiefpunkt erreicht, heißt es weiter. Als besonders drastisch erweise sich die Abnahme der Neuzugänge im dualen System, „für das zwischen 2019 und 2021 eine deutliche Reduktion der betrieblichen Ausbildungsplätze und in noch stärkerem Maße ein Rückgang der Nachfrage durch Jugendliche zu verzeichnen ist“. Diese Verminderung der Ausbildungsplatznachfrage hänge einerseits mit rückläufigen Schulabsolventen, andererseits mit der in den letzten drei Dekaden stark gestiegenen und auf hohem Niveau verharrenden Studiennachfrage zusammen.

Zudem habe auch die Corona-Pandemie in den letzten beiden Jahren deutliche Spuren hinterlassen. „Ein Teil der jungen Erwachsenen war und ist verunsichert und verzögert den Übergang in eine Ausbildung.“ Ausbildungsbetriebe wiederum schränkten aufgrund der unsicheren Geschäftslage zumindest vorübergehend ihre Ausbildungsaktivitäten ein. (hau/18.01.2023)

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ZP2 Nahrungsmittelselbstversorgung in Deutschland und Europa

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 18. Januar 2023, mit der Nahrungsmittelversorgung in Deutschland und Europa befasst. Die Unionsfraktion hatte dazu einen Antrag (20/5215) vorgelegt, den die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.

Antrag der Union

Um die Versorgung mit Nahrungsmitteln in Deutschland auch weiterhin sicherzustellen, fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, sich dafür einzusetzen, dass der Green Deal der Europäischen Union „neu gedacht wird“. Die Ziele des Green Deal müssten weiterhin erreicht werden, aber im landwirtschaftlichen Bereich müssten die Fragen der Ernährungs- und Versorgungssicherheit sowie der Resilienz der Ernährungssysteme bei der Zielerreichung deutlich in den Vordergrund gerückt werden.

Um den Selbstversorgungsgrad in Deutschland und Europa zu erhalten, solle sich die Bundesregierung zudem dafür stark machen, dass es beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht zu einem generellen Verbot in den sogenannten sensiblen Gebieten komme, wie es die EU-Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorsehe, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus gelte es sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Industrieemissionsrichtlinie im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht ausgeweitet werde.

Der geplante Umbau der Nutztierhaltung solle auf Grundlage der Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) „unverzüglich“ angegangen werden und eine langfristige Finanzierung sichergestellt werden.

Selbstversorgungsgrad in Deutschland

Im Durchschnitt der vergangenen Jahre habe der Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln in Deutschland bei rund 80 Prozent gelegen, wobei hier sehr hohe Unterschiede zu verzeichnen seien. So konnte im Jahr 2020 der Bedarf an Obst lediglich zu 20 Prozent aus heimischer Erzeugung gedeckt werden, der Selbstversorgungsgrad bei Kartoffeln habe dagegen 145 Prozent betragen.

„Der hohe Selbstversorgungsgrad bei landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland und Europa ist kein Naturgesetz“, so der Antrag. Aufgrund des trockenen Sommers 2022 liege nach Schätzungen der EU-Kommission die EU-Getreideernte um fast acht Prozent unter dem Vorjahresergebnis und unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Im Süden Europas seien bereits deutlich rückläufige Niederschlagsmengen, niedrigere Grundwasserstände und geringere Ernteerträge als vor wenigen Jahrzehnten verzeichnet worden. Dabei sei der Mittelmeerraum für die Versorgungssicherheit in Europa, etwa bei Obst und Gemüse, von zentraler Bedeutung.

Mittlerweile gebe es auch erste Anzeichen, dass es in Bereichen, in denen Deutschland stets eine ausreichende landwirtschaftliche Erzeugung hatte, bald zu Mangelsituationen kommen könnte. So drohe unter anderem bei Schweine- und Rindfleisch der Selbstversorgungsgrad auf unter 100 Prozent zu sinken. (nki/irs/17.01.2023)

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TOP 4 Start-up-Strategie der Bundesregierung

Die Bedingungen für Start-ups in Deutschland sollen verbessert werden. Das geht aus der „Start-up-Strategie der Bundesregierung“ hervor, die als Unterrichtung (20/3063) vorliegt und am Mittwoch, 18. Januar 2023, erstmals im Bundestag beraten wurde. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage in die Ausschüsse zur weiteren Beratung. Federführend dabei wird der Wirtschaftsausschuss sein.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Anfang des Jahres gab es in Deutschland 25 „Einhörner“ – Start-ups mit einer Marktbewertung von mindestens einer Milliarde US-Dollar, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung. Man begrüße das Ziel der Europäischen Kommission, die Zahl der „Einhörner“ in Europa bis 2030 zu verdoppeln, heißt es weiter. Start-ups seien „Ideengeber und Innovationstreiber“; sie stünden für „Dynamik, Erneuerung und Transformation“. Zentrale Ziele der Bundesregierung seien deshalb die Stärkung und Förderung des Start-up-Ökosystems in Deutschland und Europa.

Finanzierung von Start-ups stärken

Um hierzulande die Bedingungen für Gründerinnen und Gründer zu verbessern, habe die Bundesregierung erstmals eine „umfassende Start-up-Strategie“ mit zehn Handlungsfeldern vorgelegt, heißt es in der Vorlage. Diese solle unter anderem die Finanzierung von Start-ups stärken, Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern, die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups verbessern und Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren.

Die in der Start-up-Strategie gebündelten Maßnahmen sollen innerhalb der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Die Ausgaben dafür würden „im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanungsansätze finanziert“, teilt die Bundesregierung mit. (hau/emu/18.01.2023)

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Antrag AfD TOP 6 Entwicklungshilfe für Schwellenländer

Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Aufstrebenden Wirtschaftsmächten wie China den Status als Entwicklungsland entziehen – Keine Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und des Außenhandels für Schwellenländer“ (20/5221) stand am Mittwoch, 18. Januar 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Antrag der AfD

Die Fraktion fordert die Bundesregierung darin unter anderem auf, im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hinzuwirken, dass Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Pakistan, der Türkei und Südafrika der Status eines Entwicklungslandes aberkannt wird. Die weitere Klassifizierung dieser Staaten als Entwicklungsländer sei unangemessen, heißt es zur Begründung. Zugleich sollen Kriterien entwickelt werden, um künftig entscheiden zu können, ob ein Staat in der Lage ist, die Ziele der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Deutschland aus eigener Kraft zu erreichen.

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den „Globalen Partnern“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, vor allem mit den genannten Schwellenländern, solle künftig ohne Subventionierung ablaufen und sich auf Dreieckskooperationen in Drittländern konzentrieren, orientiert an strategischen deutschen Interessen wie der Ressourcensicherung und der Migrationsbegrenzung. Vor allem die Förderung klima-, umwelt-, sozial- und ausbildungspolitischer Maßnahmen in diesen Staaten oder mit diesen Staaten in Drittländern stellt aus Sicht der AfD-Fraktion keine Aufgabe deutscher Entwicklungspolitik dar.

Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Indonesien, Pakistan und Südafrika will die AfD-Fraktion beenden. Indien sollen anstelle zinsvergünstigter Darlehen lediglich Finanzierungen zu Marktkonditionen angeboten werden. Die Finanzierung laufender Projekte in diesen Staaten soll dem Antrag zufolge so umgestellt werden, dass diese ausschließlich von den jeweiligen Partnerländern oder sonstigen lokalen Trägern finanziert werden. Wird die vollständige Eigenfinanzierung verweigert, seien die laufenden Projekte sofort zu beenden, wenn dem keine rechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Zudem sollen privaten Trägern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Indonesien, Pakistan und Südafrika keine Zuwendungen mehr bewilligt werden. In der EU solle sich die Regierung dafür einsetzen, dass die Zollpräferenzen für Indien, Indonesien und Pakistan gestrichen werden. (vom/18.01.2022)

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19. Januar 2023 (79. Sitzung)

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TOP 7 Verwaltungsverfahren im Infrastrukturbereich

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar 2023, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ (20/5165) beraten. Nach der Debatte im Parlament überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse. Bei den Beratungen übernimmt der Rechtsausschuss die Federführung. Ziel des Entwurfes ist es, bei bedeutsamen Infrastrukturvorhaben Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschleunigen. Dazu sieht der Entwurf unter anderem ein Vorrangs- und Beschleunigungsgebot in der Verwaltungsgerichtsordnung vor.

In der Debatte stellten sich die Abgeordneten allesamt hinter das grundsätzliche Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen sahen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) allerdings sehr kritisch. Deutlich mehr Zustimmung kam von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen – doch auch sie drangen teils auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Verwaltungsgerichtliche Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben könnten aufgrund ihrer Komplexität und der sich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht ergebenden Schwierigkeiten lange dauern, heißt es in dem Entwurf. Ziel sei es daher, „die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen“.

Unter Wahrung der Rechte der Beteiligten sollen laut Bundesregierung entsprechende Vorhaben schneller umgesetzt werden können. „Die Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist sowohl angesichts der angestrebten Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, einschließlich des erforderlichen Ausbaus der Stromnetze, als auch im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau und die erforderliche Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur dringlich“, heißt es. Sie sei erforderlich, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung innerhalb der dafür verbleibenden Zeit zu erreichen, da hierfür eine schnelle Umstellung auf nachhaltige Energieversorgung und eine Anpassung der Infrastruktur unerlässlich sei.

Vorrang- und Beschleunigungsgebot vorgesehen

Vorgesehen ist unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, durch das eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Verfahren gewährleistet werden soll. Im Rahmen eines Erörterungstermins in einem frühen Verfahrensstadium sollen zum einen die Möglichkeiten einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits ausgelotet werden, zum anderen soll, wenn es nicht zu einer solchen Beilegung kommt, ein Verfahrensplan festgelegt werden, mit dem das weitere Verfahren strukturiert wird.

Durch die Verschärfung und Ausweitung der innerprozessualen Präklusion soll der Prozessstoff begrenzt und das Verfahren damit gestrafft werden. Modifikationen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sollen zudem dazu beitragen, „dass schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden kann“. Daneben soll die Spezialisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der infrastrukturrelevanten Verfahren weiter gefördert werden. Zudem würden energiewirtschaftliche Fachgesetze sowie das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) punktuell geändert, um auch insofern verwaltungsgerichtliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. (scr/hau/19.01.2023)

Justizminister: LNG-Tempo als Richtgeschwindigkeit

Für die Bundesregierung sagte Justizminister Buschmann, dass Deutschland mehr Tempo bei Planung und Genehmigung brauche. Diese Verfahren dauerten auch im internationalen Vergleich zu lange.

Dabei zeige das Beispiel der LNG-Terminals, dass es möglich sei. „Das LNG-Tempo muss die neue Richtgeschwindigkeit bei Planung- und Genehmigung sein“, forderte Buschmann. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei dazu ein „erster Schritt“.

Union kritisiert Klageerwiderungsfrist

Für die CDU/CSU-Fraktion drückte Stephan Mayer die grundsätzliche Unterstützung seiner Fraktion für das übergeordnete Vorhaben aus. Allerdings sei die Beschleunigung der Gerichtsverfahren nur ein erster Schritt. Deutlich mehr Potential sei – mit einem Faktor fünf zu eins – bei Planung und Genehmigung vorhanden, sagte Mayer.

Im Detail kritisierte der Christsoziale die geplanten Neuregelungen im Gesetzentwurf, so etwa den vorgesehenen Erörterungstermin nach zwei Monaten. Die größten Bedenken habe er aber mit Blick auf die geplante Einführung einer Klageerwiderungsfrist im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und der damit verbundene Herausforderung für die öffentliche Hand, in dieser Zeitspanne alle vom Kläger angebrachten Punkte substantiiert zu erwidern.

AfD fordert personelle Aufstockung der Gerichte

Für die AfD-Fraktion stelle Tobias Matthias Peterka fest, dass Deutschland ein Infrastrukturproblem habe. Es sei schon fast unwirklich, dass man vor 50 Jahren die Kernkraft in Deutschland systematisch und stringent umsetzen konnte. Heute stecke man im „Morast von Bedenken, Beklagen und Verklagen“ fest, sagte der AfD-Abgeordnete und nannte als Beispiele den Berliner Flughafen, Stuttgart 21, Hochwasserschutzmaßnahmen und Windkraftanlagen sowie Stromtrassen.

Den frühen Erörterungstermin sah Peterka ebenfalls kritisch. „Personelle Aufstockung der Gerichte wäre der Schlüssel zu echter Beschleunigung“, meinte der Abgeordnete.

 

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ZP4 Lieferung von Kampfpanzen an die Ukraine

Die Lieferung von Leopard-Panzern an die Ukraine ist im Bundestag zwar weiterhin strittig, allerdings zeichnete sich am Donnerstag, 19. Januar 2023, Bewegung in der Frage ab. Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Lieferung deutscher Kampfpanzer vom Typ Leopard 1 beziehungsweise Leopard 2 (20/5219) überwies der Bundestag nach einer hitzigen Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Auswärtigen Ausschuss. Die Union hatte eine sofortige Abstimmung gefordert, scheiterte aber am Votum der Koalitionsfraktionen, der AfD- und der Linksfraktion. Innerhalb der Regierungskoalition besteht keine Einigung über die Lieferung von Kampfpanzern, vor allem die SPD tut sich weiterhin schwer mit einer Zustimmung. Sie erwartet aber vom Treffen der Kontaktgruppe für die Verteidigung der Ukraine„ am Freitag, 20. Januar, auf dem US-Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz “substanzielle Beschlüsse„. An diesem Treffen wird auch Deutschlands neuer Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) teilnehmen, der am Donnerstag seinen Amtseid vor dem Bundestag abgelegt hat.

SPD verweist auf “substanzielle Beschlüsse„ in Ramstein

Dietmar Nietan (SPD) hielt der Union entgegen, sie wolle mit ihrem Antrag einen Tag vor dem Treffen der Nato-Verteidigungsminister auf dem US-Stützpunkt Ramstein lediglich für “Radau„ sorgen. Er gehe davon aus, dass in Ramstein “substanzielle Beschlüsse„ zur Lieferung weiterer Waffen getroffen werden. Es gebe im Bundestag eine deutliche Mehrheit für die Unterstützung der Ukraine mit Waffen. Die Ukraine müsse in die Lage versetzt werden, den Krieg zu gewinnen und die von Russland besetzten Gebiete in der Ukraine zurückzuerobern, sagte Nietan. Dafür benötige die Ukraine “auch weitere Kampfpanzer„.

Nietan ließ allerdings offen, welche Kampfpanzer er damit konkret meint. Die Frage der Lieferung von Kampfpanzern müsse in Abstimmung mit den Verbündeten geschehen. Dies sei “nicht trivial„. Nietan warf der Union vor, sie erwecke einen falschen Eindruck. Die Rüstungsindustrie sei eben nicht in der Lage, die Kampfpanzer schnell zu liefern. Und die Bundeswehr könne Panzer aus ihren Beständen nur dann liefern, wenn ihre Einsatzfähigkeit nicht beeinträchtig werde.

Grüne: Ampelkoalition ist sich bislang nicht einig

Für die Lieferung von Kampfpanzern hingegen sprachen sich die Grünen und die FDP aus. Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass die zugesagte Lieferung von 40 Marder-Schützenpanzern an die Ukraine ein richtiger Schritt sei. Dem müsse der nächste Schritt folgen: Schützenpanzer und Kampfpanzer würden im Verbund eingesetzt.

Brugger räumte ein, dass sich die Ampelkoalition in dieser Frage bislang nicht einig sei, aber man werde zu einer Lösung kommen. Mit der Unionsfraktion sei jedoch kein “ehrliches Ringen„ in der Sache möglich. Ihr Antrag zeige deutlich, dass es der Union lediglich um Kritik an der Bundesregierung gehe.

FDP für stärkeren Unterstützung der Ukraine

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) warnte Bundeskanzler Scholz davor, Europa durch seinen Widerstand gegen Lieferung deutscher Kampfpanzer “zu spalten„. Die drängte zu einer stärkeren militärischen Unterstützung der Ukraine, auch als klares Signal an Russlands Präsident Wladimir Putin: “Wer unser System zerstören will, wird es mit uns allen zu tun bekommen„, sagte Strack-Zimmermann.

Zugleich erinnerte sie daran, dass die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) bei der Annektierung der Krim im Jahr 2014 nicht angemessen reagiert und am Bau der Gaspipeline Nordstream 2 festgehalten habe.

AfD: Krieg ist militärisch nicht zu gewinnen

Ausdrücklich abgelehnt wurde die Lieferung von Leopard-Panzern nur von der AfD- und der Linksfraktion. Petr Bystron (AfD) hielt der Union und der Ampelkoalition vor, dass der Krieg militärisch nicht zu gewinnen sei. Russland können mehr als zwei Millionen Soldaten mobilisieren.

Der Gewinner in diesem Krieg sei ausschließlich die USA. Sie würde geopolitisch und ökonomisch profitieren. Die USA würden ihre Waffen an die Ukraine leasen und die EU würde dies aus dem Fond “Europäische Friedensfazilität„ finanzieren, behauptete Bystron.

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TOP 9 Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden

Der Bundestag hat die Verbrechen des IS an den Jesiden als Völkermord anerkannt. Das Parlament stimmte am Donnerstag, 19. Januar 2023, einem gemeinsamen Antrag (20/5228) der Ampelfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion zu, die gefordert hatten, die 2014 von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf irakischem Territorium begangenen Gewalttaten im Sinne des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der Vereinten Nationen als Genozid einzustufen. Tausende Angehörige der religiösen Minderheit waren durch den IS verschleppt, vergewaltigt, versklavt und ermordet worden. Der Parlamentsbeschluss stehe stellvertretend für das ganze Land, betonte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen). „Deutschland erkennt den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden als Gesellschaft an.“

Ministerin: Deutschland erkennt den Völkermord an

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich schließlich, die Anerkennung des Völkermordes an den Jesidinnen und Jesiden sei nicht nur eine parlamentarische. Der Beschluss stehe stellvertretend für das ganze Land, Deutschland als Gesellschaft erkenne den Genozid an. “Ich bin dankbar, dass wir heute fraktionsübergreifend die Aufgabe annehmen, die Verbrechen beim Namen zu nennen„, so Baerbock.

Mit dem Gedenken der Opfer sei auch der Auftrag verbunden, nicht nachzulassen – in dem Bemühen, die noch immer mehr als 3.000 Vermissten zu finden und Gerechtigkeit für die Opfer zu schaffen. Der Völkermord sei zwar nicht rückgängig zu machen, aber Deutschland könne für Gerechtigkeit sorgen. So werde sie sich dafür einsetzen, dass die IS-Verbrechen auch vor dem Internationalen Gerichtshof verhandelt werden könnten, sicherte die Außenministerin zu.

Gemeinsamer Antrag von Ampel und Union

Das Parlament erkenne an, dass es sich bei den Verbrechen durch die Terrormiliz “Islamischer Staat„ (IS) gegen die “Gemeinschaft der Ezidinnen und Eziden auf irakischem Territorium im Jahr 2014 um einen Völkermord im Sinne des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der Vereinten Nationen handelt„, schreiben die Abgeordneten. Gleichzeitig fordern sie die Bundesregierung auf, bestehende internationale und nationale Strukturen zur politischen und juristischen Aufarbeitung des Völkermordes weiterhin zu fördern und dabei vor allem das Mandat von Unitad, dem Sonderermittlungsteam der Vereinten Nationen (VN) zu stärken.

Auch die juristische Aufarbeitung und die Verfolgung von IS-Täterinnen und -Tätern in Deutschland müssten weiterhin “konsequent„ durchgeführt und ausgebaut werden, fordern Ampel und Union. Hierzu solle die Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Ermittlungstruppe unter dem Schirm von Eurojust gestärkt und eine gesondertes Rechtshilfeeinheit gebildet und finanziert werden, um IS-Angehörige vor Gericht zu bringen.

Reformen des irakischen Strafrechts

Gegenüber der irakischen Regierung solle die Bundesregierung sich außerdem für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Gründungsstatuts des Internationalen Strafgerichtshofes sowie für Reformen des irakischen Strafrechts aussprechen. Die Straftatbestände Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord sollten in das irakische Strafgesetzbuch aufgenommen werden, damit Täter und Täterinnen nicht mehr “ausschließlich auf der Grundlage der Terrorunterstützung„ verfolgt werden.

Weitere Forderungen der Abgeordneten beziehen sich unter anderem auf eine stärkere finanzielle Förderung der Beweiserhebung in der Region Kurdistan-Irak sowie im gesamten Irak, Unterstützung bei der Suche von “verschleppten Frauen, Kindern sowie von nach wie vor vermissten Angehörigen„ und Hilfe beim Wiederaufbau der zerstörten Städte und Dörfer, um den 300.000 geflüchteten Jesidinnen und Jesiden die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen. (sas/19.01.2023)

AfD: Schönen Worten müssen konkrete Taten folgen

Es sei höchste Zeit gewesen, dass der Bundestag den Völkermord an den Jesiden anerkenne, befand auch Martin Sichert (AfD). Seine Fraktion habe bereits vor Monaten einen Antrag dazu eingebracht, dieser sei aber im Plenum abgelehnt worden.  Es sei gut, dass es nun den interfraktionellen Antrag gebe, sagte Sichert. Allerdings müssten den “schönen Worten auch konkrete Taten„ folgen: Täter sollten konsequent verfolgt werden – hier aber hätten alle Bundesregierungen seit 2014 versagt.

Hinweisen, dass unter “Asylbewerbern Kriegsverbrecher„ gewesen seien, habe man zu oft ignoriert. Sichert warf den übrigen Parteien vor, auf dem “Auge des radikalen Islam„ blind zu sein. “Wir müssen darüber reden, dass die Vorstellungen der Scharia nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wenn wir Minderheiten wie die Jesiden schützen wollen„, meinte er.

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ZP 5-7 Kulturpolitik, Kulturgut aus kolonialem Kontext

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar 2023, über die Kulturpolitik beraten. Ein der Beratung zugrunde liegender Antrag mit dem Titel „Deutsche Identität verteidigen – Kulturpolitik grundsätzlich neu ausrichten“ (20/5226) der AfD-Fraktion wurde erstmals behandelt und anschließend an den Kulturausschuss überwiesen. Zwei weitere Anträge wurden hingegen abgestimmt und mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Darin hatte die AfD einerseits die „Einrichtung einer unabhängigen beratenden Gustav-Nachtigal-Kommission für Kulturgut aus kolonialem Kontext“ (20/3696) gefordert und in einer anderen Vorlage den umgehenden Stopp der beabsichtigten Rückgabe der Benin-Bronzen an Nigeria (20/705) verlangt. Den Entscheidungen über beide Anträge lagen Beschlussempfehlungen des Kulturausschusses (20/523620/1132) zugrunde.

AfD fordert Neuausrichtung der Kulturpolitik

Mit besonderem Eifer und ideologischer Verbohrtheit untergrabe die Bundesregierung die deutsche Identität und wolle sie abschaffen, sagte Dr. Marc Jongen (AfD) zu Beginn der Debatte. „Die Menschen in diesem Land wollen sich aber ihre Heimat nicht nehmen lassen“, so der AfD-Abgeordnete, der eine grundsätzliche Neuausrichtung der deutschen Kulturpolitik forderte. Wenn Außenministerin Annalena Baerbock(Bündnis 90/Die Grünen) in Münster ein historisches Kruzifix abhängen lasse und den Bismarck-Saal umbenennen wolle, sei das „kulturpolitischer Vandalismus, aber leider nur die Spitze des Eisbergs“, befand Jongen.

Seit Jahrzehnten sei zu beobachten, das Deutschsein von offizieller Seite immer mehr auf „schuldig sein und sich schämen müssen“ reduziert werde. Selbstverständlich, so der AfD-Abgeordnete, brauche es Erinnerungen an die dunklen Zeiten deutscher Geschichte „zur Mahnung vor Fanatismus und Totalitarismus jeglicher Art“. Keine Nation könne aber mit einem ausschließlich negativen Selbstbild auf Dauer überleben.

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TOP 10 Vereinbarte Debatte – 60 Jahre deutsch-französischer Freundschaftsvertrag

Im Beisein des französischen Botschafters in Deutschland, François Delattre, hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Januar 2023, an die Unterzeichnung des Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrages, kurz Elysée-Vertrag, vor 60 Jahren erinnert.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete ihn in der rund 70-minütigen Vereinbarten Debatte als den „Grundstein“ zur Aussöhnung zwischen beiden Ländern nach dem 2. Weltkrieg und betonte, beide Staaten müssten in diese Freundschaft, „jeden Tag neu investieren“.

Elysée-Vertrag und Vertrag von Aachen

Armin Laschet (CDU/CSU) sprach von einer „politischen Revolution“, aber mit Blick auf aktuelle Differenzen zwischen beiden Ländern auch von der Notwendigkeit, den Beziehungen eine neue Dynamik zu verleihen.

Den Elysée-Vertrag hatten der französische Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer am 22. Januar 1963 im Pariser Élysée-Palast unterschrieben. 56 Jahre später, am 22. Januar 2019, unterzeichneten die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron einen weiteren Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration, kurz Vertrag von Aachen. Er soll die jahrzehntelangen engen Beziehungen vertiefen und legt gemeinsame Ziele und Projekte fest.

Baerbock: Alles andere als selbstverständlich

Baerbock, die zusammen mit ihrer französischen Amtskollegin Catherine Colonna gerade Äthiopien besucht hat, sagte, eine solche gemeinsame Reise sei vor Jahrzehnten „alles andere als selbstverständlich“ gewesen. De Gaulle und Adenauer hätten den Vertrag vor 60 Jahren „im Bewusstsein des dunkelsten Kapitels der europäischen Geschichte, den Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten“ geschlossen, obwohl es in beiden Ländern Vorbehalte gegen die Aussöhnung gegeben habe.

Das Vertrauen, dass Frankreich den Deutschen damit entgegengebracht habe, sei „unendlich kostbar und ein Auftrag“. Gerade jetzt sei mit Blick auf den Krieg in der Ukraine und die Klimakrise eine enge Abstimmung zwischen beiden Ländern „bitternötig“.

Armin Laschet betonte, die Vereinbarungen des Aachener Vertrages in Bereichen wie Energie- und Rüstungspolitik, Kultur und Bildung müssten jetzt umgesetzt werden. Das gemeinsame Handeln habe in den vergangenen Jahren häufig gefehlt. „Der Sündenfall war Corona.“

Anstatt grenzüberschreitend zu handeln, sei damals die deutsch-französische Grenze geschlossen worden. Dem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) warf Laschet mangelnde Abstimmung mit Frankreich vor, etwa bei Panzerlieferungen und dem 200 Milliarden-Euro-Hilfspaket zur Bewältigung der Energiekrise.

Festakt in Paris

Aus Anlass des 60. Jubiläums der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages treffen sich am Sonntag,  22. Januar 2023, die Spitzen beider Staaten in Paris. Zunächst kommen die Abgeordnete beider Parlamente zu einem Festakt in der Sorbonne-Universität zusammen, wo die Präsidentin der Assemblée nationale, Yaël Braun-Pivet, Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, Bundeskanzler Olaf Scholz und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron sprachen werden.

Danach treffen sich die Abgeordneten zu bilateralen Gesprächen, bevor sie am Nachmittag zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale zusammenkommen. Sie soll mit der feierlichen Annahme einer gemeinsamen Erklärung per Akklamation enden. (joh/irs/19.01.2023)

AfD: Zwietracht wird statt Frieden gesät

Nach Ansicht von Norbert Kleinwächter (AfD) trägt die mit dem Elysée-Vertrag begonnene Aussöhnung bis heute, „auch wenn Sand im Getriebe ist“.

Der frühere französische Außenminister und Wegbereiter des Elysée-Vertrages, Robert Schuman, habe jedoch immer vor einem „Superstaat Europa“ gewarnt und das „Modell des europäischen Geistes“ in den Vordergrund gestellt. Daher habe der Vertrag auch „wenig Text und viel Esprit“ enthalten, anders als der Aachener Vertrag. Darin gehe es, kritisierte Kleinwächter, „nicht mehr um die Bürger und die Freiheit“, sondern um die „Bevormundung von Bürgern und Staaten, was Zwietracht sät und keinen Frieden schafft“.

 

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TOP 14 Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar 2023, den Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung (20/4810) an die Ausschüsse. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung übernehmen.

Unterrichtung der Bundesregierung

„Die Bundesregierung misst der nachhaltigen Entwicklung eine große Bedeutung zu“, heißt es in der Vorlage. Die Regierung greife die am 10. März 2021 im Bundeskabinett beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) auf. Sie sehe den Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 14. Juni 2021 „Transformation erreichen – Perspektiven für die Deutsche Nachhaltigkeitspolitik“ (Perspektivenbeschluss) als „wertvolle Basis für die Umsetzung und ambitionierte Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspolitik“.

Die DNS bilde den zentralen Rahmen für die deutsche Nachhaltigkeitspolitik und die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. „Die Bundesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Umsetzung der Agenda 2030 auf drei Ebenen: in Deutschland, mit internationalen Partnern und in internationalen Organisationen und Gremien“, heißt es in dem Grundsatzbeschluss.

Globale Antworten auf globale Herausforderungen

„Wir befinden uns in einer Zeit multipler und miteinander verwobener Krisen“, schreibt die Bundesregierung. Die wachsenden Risiken und Herausforderungen des Klimawandels, des Artensterbens und des Ressourcenverbrauchs überlagerten sich mit den Folgen der Corona-Pandemie und seit dem 24. Februar 2022 mit den Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Auf diese globalen Herausforderungen könne es nur globale Antworten geben.

Die Weiterentwicklung der DNS 2021 sei vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit ihren Folgen für die Gesundheit und viele weitere Lebens- und Politikbereiche erfolgt. Die Pandemie habe bereits die Anfälligkeit unserer Lebens- und Wirtschaftsweise und damit unseres Wohlstands gegenüber Krisen gezeigt. So sei im Perspektivenbeschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom Juni 2021 festgestellt worden, dass es grundlegender Veränderungen zur Krisenprävention wie zur Stärkung von Resilienz und Anpassungsfähigkeit bedürfe und dass dafür eine systemische, ganzheitliche Betrachtung notwendig sei, wie sie der Nachhaltigkeitsagenda zugrunde liege. Krisenfestigkeit und eine nachhaltige Entwicklung, so heißt es in der Vorlage, seien eng miteinander verknüpft.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Deutschland steht aus Sicht der Bundesregierung vor der Herausforderung, die beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen „und gleichzeitig eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten“. Hierfür gelte es, den Ausbau der erneuerbaren Energien und der dafür notwendigen Netze sowie die Steigerung der Energieeffizienz zu beschleunigen.

Nicht nur die privaten Haushalte und Unternehmen stünden hier in der Pflicht. Auch die öffentliche Hand müsse ihr Handeln energieeffizient ausrichten, wird in der Unterrichtung betont.

„Gestaltungsaufgabe von höchster Priorität“

Die Bundesregierung erinnert daran, dass es nur noch weniger als acht Jahre seien, bis die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 erreicht sein sollen. Die laufende Dekade müsse deshalb dringend zu einer „Dekade des Handelns“ werden – zu der die Vereinten Nationen aufgerufen hätten.

„Nur wenn wir die Geschwindigkeit und das Ambitionsniveau der Umsetzung deutlich erhöhen, können die SDGs innerhalb der gesetzten Frist erreicht werden“, heißt es in dem Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei gelte es, niemanden zurückzulassen. Die Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 sei eine „Gestaltungsaufgabe von höchster Priorität“. (hau/19.01.2023)

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ZP 14 Sanktionen gegen das iranische Regime

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 19. Januar 2023, mit der Lage im Iran befasst. Die CDU/CSU-Fraktion hatte einen Antrag mit dem Titel „Das iranische Terrorregime effektiv sanktionieren und so die iranische Revolutionsbewegung aktiv unterstützen“ (20/5214) vorgelegt, der nach der Aussprache zur federführenden Beratung in den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, ein umfassendes Sanktionspaket gegen den Iran zu entwerfen und im Rahmen der Europäischen Union (EU) auf den Weg zu bringen. „Es muss Ziel europäischer Politik sein, dem iranischen Regime die Unterdrückung des eigenen Volkes so weit wie möglich zu erschweren“, schreiben die Abgeordneten. Davon sei die EU in der Sanktionspolitik leider noch weit entfernt. „Statt öffentlicher Empörung auf Twitter muss die Bundesregierung endlich eine entschlossene Vorreiterrolle innerhalb der EU einnehmen.“

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sich für eine EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden als terroristische Vereinigung einzusetzen sowie dafür, Mitglieder der Revolutionsgarden und weiterer Sicherheitsdienste des Regimes mit Einreisesperren und Einfrieren von Vermögenswerten zu belegen.

Personen- und Handelssanktionen

Bei Personensanktionen gegen den Iran seien ähnliche Dimensionen zu erreichen, wie sie Kanada und die USA mit ihren Sanktionen bereits auf den Weg gebracht hätten. Die EU-Sanktionen sollten auf alle Personen und Organe des iranischen Regimes ausgeweitet werden, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste, inklusive der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, befasst oder an diesen beteiligt seien, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Sanktionen sollten sich zudem auch auf „iranische Proxy-Organisationen in der Region, namentlich Hisbollah, Palästinensischer Islamischer Jihad, al-Baqir-Brigade, Fatemiyoun-Brigade, Kata’ib Hezbollah und die Houthis“ erstrecken, um Ausweichmöglichkeiten für den Sanktionsdruck auf den Iran zu schließen.

Weitere Forderungen zielen unter anderem auf Handelssanktionen, auf die Erschwerung der Finanzierung der Revolutionsgarden und einen restriktiveren Umgang mit Technologietransfers sowie auf die Schließung des „’Islamischen Zentrums Hamburg‘ als Drehscheibe der Operationen des islamischen Regimes des Iran in Deutschland“. (ahe/19.01.2023)

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TOP 18 Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 19. Januar 2023, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten abschaffen“ (20/4667) mit der breiten Mehrheit aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Finanzausschuss hatte für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4993).

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Gewinne aus der Programmverwertung der Öffentlich-Rechtlichen zu schaffen und außerdem dafür zu sorgen, dass gegenüber privaten Rundfunkanbietern keine Wettbewerbsvorteile für Rundfunkanstalten entstehen, sobald diese nicht-hoheitlichen Tätigkeiten nachgehen. Dafür müsse unter anderem die Pauschale von 16 Prozent der Werbeeinnahmen bei der Körperschaftsteuer um mindestens 2,5 Prozentpunkte angehoben werden.

Auch die Möglichkeit zum Abzug der Gewerbesteuer durch die Rundfunkanstalten müsse abgeschafft werden, weil dadurch ungerechtfertigte Steuervorteile entstehen würden, schrieb die AfD-Fraktion.

Pauschale von 16 Prozent seit 2001 unverändert

Zum Wirtschaftsbetrieb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehörten Werbesendungen und der Verkauf von Programmrechten, durch die Einnahmen von über 600 Millionen Euro erzielt würden, hieß es in dem Antrag. Während die hoheitlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten keiner Besteuerung unterlägen, würden Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit unter anderem der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Dafür seien verschiedene Pauschalierungsregelungen geschaffen worden. Zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten würden etwa nur 16 Prozent der Werbeeinnahmen und 25 Prozent der Einnahmen aus der Programmverwertung der Körperschaftsteuer unterliegen. Private Rundfunkanbieter müssten hingegen ihre tatsächlichen Erträge versteuern.

Die Pauschalierung der Werbeeinnahmen sei im Jahr 2001 durch das Körperschaftsteuergesetz festgelegt worden. Die Pauschale von 16 Prozent sei seitdem unverändert geblieben. Der Bundesrechnungshof habe bereits im Jahr 2015 darauf hingewiesen, dass diese Pauschale um etwa 2,5 Prozentpunkte angehoben werden müsste, um unzulässige Steuervorteile zu vermeiden. Für die Pauschale im Bereich der Programmverwertung fehle aus Sicht der AfD-Fraktion eine gesetzliche Grundlage völlig. (hle/hau/19.01.2023)

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TOP 21 Neustart für Schaustellergewerbe, Marktkaufleute und Zirkusse in Deutschland

Einen „Neustart für Schaustellergewerbe, Marktkaufleute und Zirkusse in Deutschland“ forderte die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/4885), der am Donnerstag, 19. Januar 2023, im Bundestag zur Abstimmung stand. Eine Mehrheit für die Vorlage kam jedoch nicht zustande. Für den Antrag stimmte neben der Union auch die AfD. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich.

Antrag der Unionsfraktion

Über Jahrhunderte hinweg gewachsene Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmessen, Schützenfeste und Weihnachtsmärkte gehörten untrennbar zum Leben in unserem Land, schrieb die Unionsfraktion. Das gelte vom Feuerwehrfest mit Kinderkarussell, Auto-Scooter und Bratwurststand bis zum großen Volksfest mit Millionenpublikum sowie immer neuen Fahrgeschäften und Attraktionen. „Sie begeistern und erfüllen eine wichtige soziale Aufgabe als Treffpunkte der gesamten Gesellschaft.“

Knapp 10.000 Volksfeste bundesweit legten jedes Jahr ein lebendiges Zeugnis dieser Kultur ab und seien ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. 190 Millionen Besucher würden dort jährlich 4,75 Milliarden Euro ausgeben. Knapp 32.000 Menschen seien bei den gut 5.300 Schaustellerunternehmen beschäftigt, meist kleine und mittelständische Familienunternehmen. Hinzu kämen rund 3.000 Weihnachtsmärkte, auf denen bei 160 Millionen Besuchern etwa 1,7 Milliarden Euro umgesetzt würden.

Durch Corona fehlenden Umsätze

Corona habe aber die Branche und damit auch die Volksfest- und Marktkultur und Zirkusse hart getroffen, hieß es in der Vorlage. Seit dem Frühjahr 2020 sei ein regulärer Geschäftsbetrieb nicht mehr möglich gewesen. Ein Nachholen der fehlenden Umsätze sei kaum möglich. Mobile Schausteller könnten im Schnitt lediglich an 120 Tagen im Jahr Umsätze erzielen.

Viele Kosten, insbesondere Fixkosten, liefen aber weiter. „Schaustellergewerbe, Marktkaufleute und Zirkusse in Deutschland brauchen einen Neustart nach Corona“, schrieben die Abgeordneten. Die Veranstaltungen liefen wieder an, die Perspektiven seien da. Zur Unterstützung benötige die Branche finanz- und wirtschaftspolitisch aktivierende Maßnahmen.

Mittel aus Härtefallfonds leichter zugänglich machen

Die CDU/CSU-Fraktion forderte daher die Bundesregierung unter anderem auf, klarzustellen, „dass allein verwandtschaftliche Beziehungen zwischen juristisch und bilanziell vollkommen eigenständigen Unternehmen nicht die EU-Definition für ,verbundene Unternehmen‘ erfüllen und es stets einer Einzelfallprüfung im Rahmen der Überbrückungshilfe bedarf“.

Außerdem müsse gemeinsam mit den Ländern darauf hingewirkt werden, die mit dem Härtefallfonds bereitgestellten und bisher wenig in Anspruch genommenen finanziellen Mittel leichter zugänglich zu machen, „damit auch besonders von der Corona-Pandemie betroffene Schausteller, Marktkaufleute und Zirkusse stärker unterstützt werden“, hieß es weiter. (hau/19.01.2023)

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TOP 25 Digitale Betriebarbeit

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Januar 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Digitale Betriebsratsarbeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt umfassend ermöglichen“ (20/4335) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die etwa halbstündige Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernehmen.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die bessere Ermöglichung von digitaler Betriebsratsarbeit. Wenn die Arbeitswelt sich verändere, müsse das zwingend auch Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Betriebsratsgremien haben, heißt es in dem Antrag. „Hier sind die Rahmenbedingungen noch absolut unzureichend. Das fängt schon mit der Wahl der Betriebsräte an, die nach dem Betriebsverfassungsrecht zwingend durch Urnen- und Briefwahl zu erfolgen hat“, kritisiert die Unionsfraktion.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, um baldmöglichst ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren zu Betriebsratswahlen als optionales Regelverfahren zu ermöglichen. Ergänzend zu Präsenzversammlungen solle ferner die optionale Durchführung von Video-Betriebsversammlungen wie auch die optionale mündliche Beratung von Einigungsstellen als Video-Sitzung möglich sein. Versammlungen der Leitenden Angestellten nach dem Sprecherausschussgesetz sollten nach dem Willen der Fraktion auch in digitaler Form ermöglicht werden können und baldmöglichst ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren zu Wahlen nach dem Sprecherausschussgesetz als optionales Regelverfahren eingeführt werden. Betriebsräte müssten in Anlehnung an das „Schwarze Brett“ der vordigitalen Arbeitswelt unter gleichen Voraussetzungen ein gesetzlich garantiertes Zugangsrecht zu den jeweils im Betrieb aktuellen digitalen Werbe- und Informationskanälen erhalten, heißt es in dem Antrag weiter. (che/hau/19.01.2023)

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TOP 25 EU-VO – Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung gescheitert, eine Stellungnahme des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zur geplante EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu erwirken.

Gegen einen entsprechenden Antrag (20/2336) stimmten am Donnerstag, 19. Januar 2023, alle übrigen Fraktionen des Hauses. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte eine Beschlussvorlage (20/4963) zur Abstimmung vorgelegt. Gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Kommt eine entsprechende Stellungnahme zustande berücksichtigt die Bundesregierung diese bei den Verhandlungen.

Antrag der Linksfraktion

Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene und in bilateralen Gesprächen mit anderen Mitgliedsstaaten gegen die geplante EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einzusetzen. Die Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern solle mit Maßnahmen verfolgt werden, die effektiv seien und keinen Verstoß gegen die Europäische Grundrechtecharta darstellten, hieß es in dem Antrag der Abgeordneten. Dies betreffe Methoden wie Chatkontrolle, Netzsperren, Upload-Filter oder Altersverifizierungen für Messenger.

Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung für ein „klares Verbot aller Varianten von Client-Side-Scanning“, also die Durchsuchung und eventuell Ausleitung von Kommunikation auf Endgeräten von Nutzern, einsetzen, sofern diese nicht anlassbezogen seien oder ohne aktive Einwilligung Betroffener geschehen. (lbr/hau/19.01.2023)

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20. Januar 2023 (80. Sitzung)

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Antrag AfD TOP 22 Fachkräftestrategie der Bundesregierung

Der Bundestag hat sich am Freitag, 20. Januar 2023, erstmals mit der Fachkräftestrategie der Bundesregierung beschäftigt, die von ihr als Unterrichtung (20/3990) vorgelegt wurde. Im Anschluss an die Debatte wurde sie zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Technisierung statt Zuwanderung – Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft“ (20/5225) der AfD-Fraktion für einen modernen Arbeitsmarkt zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Während die Bundesregierung betonte, nicht nur auf Zuwanderung zu setzen, sondern sich auch auf die Hebung inländischen Arbeitskräftepotenzials zu konzentrieren, kritisierten Unionsfraktion und AfD-Fraktion die Strategie der Bundesregierung als verfehlt und chaotisch, während Die Linke vor allem verlangte, auch die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Unterrichtung der Bundesregierung

Der anstehende langfristige Strukturwandel werde nur mit „ausreichend vielen geschickten Händen und klugen Köpfen“ erfolgreich zu bewältigen sein, heißt es in der Unterrichtung. Die gute Fachkräftebasis in Deutschland zu sichern und zu erweitern, sei daher entscheidend für die Innovations- und Leistungsfähigkeit auf dem Weg zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft.

Sie sei ebenso essentiell, um flexibel auf neue Herausforderungen und vorausschauend auf absehbare Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können. „Fachkräftesicherung trägt somit auch dazu bei, unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu machen“, schreibt die Bundesregierung. Sie sei eine „prioritäre Aufgabe der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik“.

Ausblick auf den Fachkräftebedarf bis 2026

In der Strategie werden nicht nur die Ursachen des Fachkräftemangels und die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges erläutert. Die Regierung gibt auch einen Ausblick auf den Fachkräftebedarf bis 2026. In diesem Kapitel schreibt sie unter anderem: „Vergleicht man alle Arbeitsplätze, die voraussichtlich bis 2026 erstmalig oder neu zu besetzen sind, mit allen Arbeitskräften, die voraussichtlich dem Arbeitsmarkt neu zutreten oder den Arbeitsplatz wechseln, so zeigt sich, dass nach aktuellen Ergebnissen des Fachkräftemonitorings etwa 240.000 Arbeitsplätze mehr neu zu besetzen sind, als Arbeitskräfte verfügbar sein werden. Das damit einhergehende Fachkräfteparadox, also die zunehmende Gleichzeitigkeit von Fachkräftemangel in einigen Branchen und Regionen und der Arbeitsplatzabbau in anderen Branchen und Regionen, wird in Zukunft weiter zunehmen.“

Als prioritäre Handlungsfelder nennt die Regierung eine zeitgemäße Ausbildung, gezielte Weiterbildung, Hebung der Arbeitspotenziale, Verbesserung der Arbeitsqualität und eine moderne Einwanderungspolitik mit einer Reduzierung der Abwanderung.

AfD: Einheimische Fachkräfte in Deutschland halten

René Springer (AfD) kritisierte die Bundesregierung dafür, dass sie die „Flucht von Einheimischen“ ins Ausland in ihrer Fachkräftestrategie mit keinem Wort erwähne. Stattdessen konzentriere sie sich fälschlicherweise darauf, mehr Zuwanderer nach Deutschland zu holen.

Die Innovationskraft Deutschlands habe die Regierung dagegen nicht auf dem Schirm, so Springer. Dabei sei es die politische Verantwortung der Bundesregierung, einheimische Fachkräfte hier zu halten. „Begraben Sie Ihre Fachkräftestrategie“, forderte er.

Antrag der AfD

„Migranten haben die Fachkräftelücke in der Vergangenheit nicht geschlossen und werden sie auch in Zukunft nicht schließen. Statt verzweifelt an überkommenen Konzepten festzuhalten, muss die Arbeitsmarktpolitik komplett neu aufgestellt werden“, heißt es im Antrag der AfD. Langfristig sei eine aktivierende Familienpolitik erforderlich, die eine ausgeglichene Geburtenbilanz zum Ziel habe. Für den Übergang sei zur Schließung der Arbeitskräftelücke in Deutschland eine „Zwei-Standbeine-Strategie erfolgversprechend: Vermehrte Nutzung des eigenen Arbeitskräftepotentials auf der einen Seite, verstärkte Technisierung auf der anderen Seite.“

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, die Steuerlast für Erwerbstätige spürbar zu senken, die „unkontrollierte Massenmigration und dem daraus resultierenden Lohndumping ein Ende zu bereiten“ sowie ein am tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes Einwanderungsrecht zu schaffen. Ferner verlangen die Abgeordneten, ältere Beschäftigte mit steuerlichen Anreizen für Arbeitnehmer und Unternehmen – freiwillig – länger auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Menschen müssten zudem für eine frühere Berufsausbildung und einen frühen Berufseintritt motiviert werden, sodass sich automatisch die Lebensarbeitszeit erhöht, was wiederum positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Finanzierung der Sozialversicherungen hätte, heißt es in dem Antrag. (che/hau/20.01.2023)

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ZP 14 Beschaffungsgipfel Arzneimittelversorgungssicherheit

Die aktuellen Lieferengpässe für zahlreiche Arzneimittel haben am Freitag, 19. Januar 2023, im Bundestag eine heftige Kontroverse zwischen Regierung und Opposition ausgelöst. Die Union warf der Bundesregierung am Freitag vor, das Problem nicht energisch genug anzugehen und kein Rezept in der Krise zu haben. Rednerinnen von SPD, Grünen und Linken hielten der Union im Gegenzug vor, das Problem in der Vergangenheit jahrelang nicht konsequent angegangen zu sein und auch jetzt keine Vorschläge zur Lösung zu präsentieren. Ein von der Union vorgelegter Antrag (20/5216) mit der Forderung nach einem Beschaffungsgipfel, um die Versorgungssicherheit für Patienten mit Arzneimitteln zu gewährleisten, wurde nach der Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

AfD: Bedrohung für unser Gesundheitssystem

Auf die wichtigen ausländischen Produktionsstätten für Arzneimittel wies auch Jörg Schneider (AfD) hin, der zu dem Schluss kam: „Lieferengpässe im Arzneimittelbereich sind eine Bedrohung für unser Gesundheitssystem.“ Schneider verwies insbesondere auf die akute Gesundheitskrise in China, wo eine massive Infektionswelle zu beobachten sei.

„Das Beschaffungsproblem heißt im Moment China“, von dort erhalte Deutschland normalerweise mehr als 90 Prozent der Antibiotika. Derzeit komme von dort nicht viel an, weil China die Medikamente selbst benötige. Andere EU-Länder hätten im Übrigen keine Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Das werfe die Frage der europäischen Solidarität auf.

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TOP 24 Bericht – Menschenrechtspolitik der Bundesregierung

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Januar 2023, den 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/4865) beraten und im Anschluss an die 40-minütige Debatte an den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur weiteren Beratung überwiesen.

Der Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik wird alle zwei Jahre vorgelegt. Dies folgt aus einem Auftrag des Bundestags aus dem Jahr 1991. Der vorgelegte 15. Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 ab. An der Erstellung des Berichts wirken die Ressorts und die Beauftragten der Bundesregierung mit, federführend ist das Auswärtige Amt.

Unterrichtung der Bundesregierung

„Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, allen Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung, gleiche Erwerbs- und Einkommenschancen zu ermöglichen und die Entgeltungleichheit gezielt zu reduzieren.“ So heißt es im Teil A des Berichtes, der den Titel „Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2023-2024“ trägt und sich auf die herausragenden Prioritäten des Menschenrechtsengagements der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 fokussiert.

Der Aktionsplan greife das Bekenntnis der Bundesregierung zu einer feministischen Außenpolitik sowie die im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Menschenrechtsschwerpunkte in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter, Rechenschaft für schwere Menschrechtsverletzungen, Klimawandel und digitale Moderne auf, heißt es. Er nehme zudem Bezug auf die neue Ausrichtung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf eine feministische Entwicklungspolitik.

Menschenrechtsarbeit in Deutschland

„Menschenrechte in Deutschland“ ist der Titel von Teil B des Berichtes. Er stellt die Menschenrechtsarbeit in Deutschland und den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats (UPR) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützen Empfehlungen vor.

Darin heißt es unter anderem: Die Bundesrepublik sei allen wesentlichen internationalen Menschenrechtsverträgen beigetreten. Dabei umfassten die „politischen und bürgerlichen Rechte“ grundlegende Schutz- und Freiheitsrechte, die als Abwehrrechte gegen staatliche Willkür, direkte oder indirekte Beteiligungsrechte an der Politik und persönliche Freiheiten wie die Gedanken-, Religions- und Meinungsfreiheit das politische und zivilen Zusammenleben unseres Gemeinwesens prägen.

In der Außen- und Entwicklungspolitik

Das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und verschiedenen Menschenrechtsthemen vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung stellt Teil C „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ dar. Der Einsatz für die Menschenrechte wirke in mehrere Richtungen, schreibt die Regierung. Er diene zum einen der Verwirklichung der Menschenrechte. „Unsere Menschenrechtspolitik trägt aber auch zu Sicherheit und Krisenprävention bei.“ Frieden und Stabilität seien die Grundvoraussetzung dafür, dass Menschenrechte gewährleistet werden können.

Im Teil D des 15. Berichtes der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik geht es um „Menschenrechte weltweit“. Darin skizziert die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Staaten wie Afghanistan, Belarus, China, dem Iran und anderen. Zudem wird auf die Auswirkungen deutscher und europäischer Projektarbeit eingegangen. (hau/20.01.2023)

 

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TOP 23 Hafenstandort Deutschland

Die CDU/CSU will den Hafenstandort Deutschland stärken. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (20/5218) wurde am Freitag, 20. Januar 2023, im Bundestag debattiert. Die Abgeordneten haben nach etwa 40-minütiger Aussprache die Vorlage für die weiteren Beratungen an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.

Antrag der Union

In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung dazu auf, die Infrastruktur deutscher Häfen zu verbessern. „Damit die deutschen Häfen im internationalen Wettbewerb nicht weiter zurückfallen, resiliente und effiziente Energie- und Rohstoffdrehkreuze entstehen und Abhängigkeiten von anderen Staaten reduziert werden, müssen neben der Entwicklung einer langfristig angelegten Nationalen Hafenstrategie umgehend Maßnahmen ergriffen werden“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

So sollen unter anderem die Nationale Hafenstrategie bereits im Jahr 2023 fertiggestellt, mehr Mittel für den Aufbau der Hafeninfrastrukturen zur Verfügung gestellt, die seeseitige Erreichbarkeit der Seehäfen sichergestellt und der Ausbau der Hinterlandanbindungen der Häfen vorangebracht werden. Weiterhin soll laut Antrag die Einfuhrumsatzsteuer reformiert werden, „um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Seehäfen zu vermeiden“ und sichergestellt werden, dass die Tonnagesteuer auf den Betrieb von Seeschiffen in Europa einheitlich angewandt wird. (emu/20.01.2023)

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TOP 26 Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (für die CSU Stephan Mayer)

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Januar 2023, für einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (20/3822) gestimmt. Der Rechtsausschuss hatte zuvor Änderungen am Gesetz vorgenommen (20/5237), das mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung von CDU/CSU, AfD und Die Linke beschlossen wurde. Ein von der AfD zur Abstimmung vorgelegter Entschließungsantrag (20/5279) zum Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Ursprünglich sollte über das Gesetz schon im vergangenen Jahr entschieden werden, es wurde jedoch am 15. Dezember in den zuständigen Rechtsausschuss zurücküberwiesen. Hintergrund war, dass der zuständige Ausschuss des Bundesrates einer Fristverkürzungsbitte des Bundestages nicht zugestimmt und das Gesetz im vergangenen Jahr entsprechend nicht mehr beraten hatte.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Entwurf soll die „Richtlinie (EU) 2019 / 2121 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017 / 1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen“ (Umwandlungsrichtlinie) umgesetzt werden. Bei der von der Umwandlungsrichtlinie geänderten Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrechtsrichtlinie).

Wie die Bundesregierung schreibt, soll die Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie überwiegend „unter Wahrung der bewährten Grundsätze und der bewährten Systematik des deutschen Umwandlungsrechts erfolgen“. „Auf dieser Linie sollen die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel in einem Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes zusammengefasst werden. Innerhalb dieses Buches dienen die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung als Regelungsvorbild für das Verfahren der Spaltung und des Formwechsels“, heißt es weiter.

Änderungen im Rechtsausschuss

Die Änderungen, die der Rechtsausschuss zuvor am Gesetz beschlossen hatte, greift eine Reihe von Änderungsbitten des Bundesrates sowie einige Punkte auf, die in der Anhörung der Sachverständigen zum Gesetz genannt wurden.

Daneben enthielt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Anpassungen am Versicherungsvertragsgesetz, am Ölschadengesetz, an der Zivilprozessordnung, am Rechtspflegergesetz und an weiteren Gesetzen. Auch wird das Inkrafttreten des Gesetzes angepasst. (ste/scr/20.01.2023)

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ZP13 Fonds für Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung

Der Bundestag hat am Freitag, 20. Januar 2023, erstmals über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Gerechtigkeitsfonds statt Härtefallfonds – Eine Lösung für alle statt Almosen für wenige“ (20/4922) debattiert. Nach dem Willen der Antragsteller soll der geforderte „Gerechtigskeitsfonds“ finanzielle Härtefälle abmildern, die im Zuge der Ost-West-Rentenüberleitung, aber auch für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler rentenrechtlich nach ihrem Umzug in die Bundesrepublik entstanden sind. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss Arbeit und Soziales überwiesen.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer garantieren“ (20/4049) mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussvorlage (20/4769) vorgelegt. Die Opposition stimmte geschlossen für die Initiative.

Antrag der Linken

Die Linke kritisiert, dass zu wenige ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner nach den bisherigen Kriterien von Zahlungen aus dem Härtefallfonds profitieren würden. Die Abgeordneten schreiben: „Damit würden rund 90 Prozent der Betroffenen, die seit über 30 Jahren für die Anerkennung ihrer Rentenansprüche kämpfen, leer ausgehen. Es geht um 17 Berufs- und Personengruppen, um Personen, die Familienangehörige gepflegt haben, und um in der DDR geschiedene Frauen. Der Begriff Härtefall ist eine Abqualifizierung für diese Menschen. Sie sind keine Härtefälle. Sie haben jahrzehntelang gearbeitet.“

Die Antragsteller fordern deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mittels eines „Gerechtigkeitsfonds“ alle berechtigten Anwartschaften und Ansprüche der betroffenen 17 Personen- und Berufsgruppen einbezieht und eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines fünfstelligen Betrages vorsieht.

Abgelehnter Antrag der Union

Die Unionsfraktion verwies in ihrem abgelehnten Antrag auf den von der Vorgänger-Bundesregierung 2021 beschlossenen Fonds und dessen Einstellung in den Haushaltsplan für 2022. Die derzeitige Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP habe den vorgesehenen Bundesanteil (eine Milliarde Euro) für den Fonds um die Hälfte gekürzt, kritisierte die Unionsfraktion.

Sie forderte deshalb, den in der 19. Legislaturperiode geplanten Fonds noch 2022 umzusetzen. Ein Nichtzustandekommen dürfe nicht riskiert werden. Stattdessen müsse bei einer fehlenden Beteiligung der Länder das Fondsvolumen alleinig durch den Bund mit dem dafür ursprünglich von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung vorgesehenen Bundesanteil von einer Milliarde Euro finanziert und hierfür bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsentwurfs 2023 am 10. November 2022 ein Finanzierungskonzept vorgelegt werden. (irs/che/20.01.2023)

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Antrag AfD ZP 15 Aktuelle Stunde – Lützerath

Redner aller Fraktionen haben die Gewalt bei Demonstrationen gegen den Abriss des Dorfes Lützerath für den Braunkohleabbau im rheinischen Revier verurteilt. Zugleich wurde in einer Aktuellen Stunde des Bundestages am Freitag, 20. Januar 2023, deutlich gemacht, dass sich die weitaus meisten Teilnehmer an den Demonstrationen friedlich verhalten und von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht hätten. Die Aktuelle Stunde war auf Verlangen der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lützerath – Angriff auf den Rechtsstaat“ auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt worden.

Aber inzwischen stehe nicht mehr der Konsens im Mittelpunkt, sondern der eigene Standpunkt. „Die eigene Meinung wird absolut gesetzt, und dann passieren die Grenzüberschreitungen wie jetzt in Lützerath“, beklagte Höferlin. Der Grundkonsens der Gesellschaft zur friedlichen Konfliktlösung dürfe nicht überschritten werden, warnte Höferlin. (hle/20.01.2023)

AfD wirft Grünen „Heuchelei“ vor

Karsten Hilse (AfD) bezeichnete die gewalttätigen Demonstranten als „verabscheuungswürdige Gestalten“. Sie hätten sich mit Wurfgeschossen, Steinen und Pyrotechnik bewaffnet sowie mit „Molotow-Cocktails“. „Diese potentiellen Mörder als Aktivisten zu verharmlosen ist ein Schlag ins Gesicht aller Einsatzkräfte“, sagte Hilse. Die meisten würden friedlich demonstrieren, aber diejenigen, denen schwerste Verletzungen oder der Tod von Polizisten egal seien, seien „potenzielle Mörder“.

Grünen-Abgeordneten warf Hilse vor, im Bundestag für den Abriss der letzten Häuser gestimmt zu haben und dann zu den Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen gefahren zu sein. Das sei „pure Heuchelei“. Den „Klima-Extremisten“ warf er vor, gar keinen Kompromiss zu wollen.