72. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 30. November 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

30. November 2022 (72. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Bundesministerin für Bildung und Forschung

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (Dati) soll Anfang 2023 gegründet. Dies kündigte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Mittwoch, 30. November 2023, in der Regierungsbefragung des Bundestages an.

Die Dati soll soziale und technologische Innovationen vor allem an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und kleinen und mittleren Universitäten in Zusammenarbeit mit Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie sozialen und öffentlichen Organisationen fördern. Gerade die sozialen Innovationen seien wichtig, bekräftigte die Ministerin auf eine Frage der SPD-Abgeordneten Ye-One Rhie. Der Haushaltsausschuss des Bundestages müsse noch erste Mittel freigeben.

Deutsche Agentur für Transfer und Innovation

Mit der Dati gehe es ihr um die Vernetzung der Akteure, der HAW mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft vor Ort, damit die Umsetzung neuer Ideen funktionieren kann, ergänzte Stark-Watzinger. Der Fokus liege auf dem anwendungsorientierten Bereich, fügte sie auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Prof. Dr. Stephan Seiter hinzu. Wichtig sei auch, dass die HAW mit den außeruniversitären Forschungsinstituten Brücken bauen. Die Dati sei Teil des Transfersystems. Die Bandbreite an Innovationen könne über verschiedene Institute abgebildet werden.

Bisher seien die HAW im Bereich des Transfers von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft ein Stück weit weniger berücksichtigt gewesen, sagte Stark-Watzinger auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann. Das finale Konzept für die Dati werde jetzt erarbeitet und solle zur Gründung Anfang 2023 vorliegen. Dem CDU-Abgeordneten Stephan Albani erwiderte die Ministerin, es gehe darum, Innovation und Transfer voranzubringen und den Gründungsprozess so zu schaffen, dass die Dati ihrem Auftrag gerecht wird und „möglichst viele Ökosysteme ins Leben gerufen werden“.

Soziale Innovationen als „Herzensanliegen“

Der FDP-Abgeordneten Ria Schröder entgegnete Stark-Watzinger, soziale Innovationen seien nichts Abstraktes, sondern ein Herzensanliegen der Koalition. Ausgründungen seien ein wichtiges Thema und würden in ihrer ganzen Breite gebraucht. Sie sehe viel Elan und Motivation in der Gründerszene, um Probleme zu lösen, so die Ministerin.

Allerdings sei die Dati ein spezielles Instrument und „nicht alles, was passiert“, betonte Stark-Watzinger auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Thomas Jarzombek. Darüber hinaus gebe es die Transferprogramme der außeruniversitären Forschungsinstitute und Förderprogramme, die innovative Technologien „in die Breite“ bringen können.

Fachkräftestrategie der Bundesregierung

Einen weiteren Schwerpunkt der Regierungsbefragung bildete der Fachkräftemangel. Er belaste „unseren Wohlstand“, es gebe zwei Millionen unbesetzte Stellen, sagte Stark-Watzinger auf eine Frage der AfD-Abgeordneten Nicole Höchst. Die Bundesregierung habe ihre Fachkräftestrategie auf den Weg gebracht, sie wolle die Berufsorientierung in allen Schulformen stärken: „Das sind die Macher von morgen.“

Die Ministerin sprach sich dagegen aus, Deutsch und Englisch als Unterrichtssprache gegeneinander auszuspielen. Es gebe nicht genug Lehrer, die zugewanderte Schüler unterstützen könnten, die deutsche Sprache zu erlernen. „Wir wollen international sein, dass kluge Köpfe zu uns kommen“, sagte sie.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 30. November 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/4630), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

22 der insgesamt 53 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Linken waren mit 16 Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen), eine Frage der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

17 Fragen und damit ein knappes Drittel aller Fragen richteten sich an das Auswärtige Amt. Neun Fragen sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantworten, sechs Fragen das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mit jeweils fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit befassen. Zwei Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung und je eine Frage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und an das Bundeskanzleramt.

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ZP 1 Aktuelle Stunde Proteste in China und die deutsche China-Politik

Abgeordnete verschiedener Fraktionen im Bundestag haben ihre Solidarität mit den Protesten in China ausgedrückt und sich gegen die rigide Pandemie-Politik der Kommunistischen Partei gewandt. In einer Aktuellen Stunde mit dem Titel „Proteste in China und deutsche Chinapolitik“, die auf Verlangen der Koalitionsfraktionen am Mittwoch, 30. November 2022, auf die Tagesordnung gesetzt wurde, kamen Vertreter von SPD, Grünen und FDP sowie der Union auf die Grenzen von autoritären Systemen und Diktaturen zu sprechen und traten für die Verringerung von Abhängigkeiten von China ein. Die Kritik von AfD und Linken richtete sich gegen den Umgang mit der Pandemie hierzulande.

Grüne: China ist auf Dauer kein verlässlicher Markt mehr

Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Chinas „Zero Covid“-Politik als gescheitert: „Es sind zu wenige Menschen geimpft, und gegen Omikron hilft es eben nicht wegzusperren.“ Die Ursachen der Unzufriedenheit, die sich in den Protesten artikuliere, reichten aber viel tiefer: Eine Immobilienblase sei geplatzt, Lieferketten seien gestört, das Wirtschaftswachstum schwach, Millionen Wanderarbeiter und ein Fünftel der Jugendlichen Chinas arbeitslos.

All das zeige, dass China auf Dauer kein verlässlicher Markt mehr sei und Deutschland seien Abhängigkeiten verringern müsse, sagte Trittin.

CDU/CSU: Es fehlt eine kohärente Chinapolitik

Für Dr. Johann David Wadephul (CDU/CSU) zeigten die Proteste, dass „dieses Regime auf tönernen Füßen“ stehe. Der Bundesregierung fehle in dieser Situation eine kohärente Chinapolitik, wie die Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach Peking gezeigt habe: „Eine Reise der verpassten Chancen, des Weiter-so, eine Reise des Business as usual.“

China verändere sich im Augenblick massiv, wandle sich zu einem diktatorischen System, das internationale Regeln nicht achte. Scholz erkenne die Zeichen der Zeit nicht, kritisierte Wadephul: Statt für mehr Unabhängigkeit von China zu sorgen, ermögliche der Kanzler dem chinesischen Staatskonzern Cosco eine Beteiligung an kritischer Infrastruktur im Hamburger Hafen.

SPD: Menschen werden eingesperrt, überwacht, drangsaliert

Dagmar Schmidt (SPD) wies darauf hin, dass in China so viele Menschen protestierten wie seit 1989 nicht mehr: Sie wendeten sich gegen eine Corona-Politik, „die keine Exitstrategie hat, die Menschen einsperrt, überwacht, drangsaliert“. Schmidt erinnerte daran, dass bereits zu Beginn der Covid-Pandemie die Systemfrage gestellt worden sei, China anfangs von der Weltgesundheitsorganisation noch Erfolge bei der Eindämmung attestiert wurden.

Die chinesische Führung habe aber auch dann noch an der eigenen „Überlegenheitserzählung“ festgehalten, als das Virus mutierte und sich die eigenen Impfstoffe als weniger wirksam erwiesen als westliche.

AfD kritisiert die Corona-Politik

Jürgen Braun (AfD) warf der Bundesregierung und der Vorgängerregierung vor, sich in der Pandemie so verhalten zu haben, wie es die KP Chinas nach wie vor tue – mit rigiden Verboten und der Verbreitung von Angst.

Kritiker dieser Zustände seien als „Aluhüte“ und „Rechtextremisten“ diffamiert und bekämpft worden. „Nahezu alle von Ihnen haben mitgemacht“, sagte Braun und wandte sich an die übrigen Fraktionen. „Wogegen sich jetzt mutige Chinesen wenden, wurde hier jahrelang praktiziert.“

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TOP 3 Bericht zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 30. November 2022, erstmals den noch aus der vergangenen Wahlperiode stammenden neunten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAWberaten, den die Bundesregierung im vergangenen Jahr als Unterrichtung (19/30292) vorgelegt hatte. Darüber hinaus lag den Abgeordneten ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen“ (20/4589) vor. Der Bericht und der Antrag wurden im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Umsetzung der Frauenrechtskonvention

CEDAW steht für „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women“. Die Frauenrechtskonvention CEDAW, die 1981 in Kraft trat, verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Vertragsstaaten, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung umzusetzen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Etwa alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten über den jeweiligen Status quo und die erzielten Fortschritte vor dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen Bericht erstatten.

Der Bericht ist in 23 Ziffern, ein Abkürzungsverzeichnis und einen Anlagenteil gegliedert. Im Einzelnen geht es unter anderem um die Umsetzung der Frauenrechtskonvention, um nationale Frauenförderung, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen, um Menschenhandel und Ausbeutung in der Prostitution, um Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, um Bildung, Beschäftigung und Gesundheit, um Frauen in ländlichen Gebieten, benachteiligte Gruppen, geflüchtete und asylsuchende Frauen sowie um Frauen in Ehe- und Familienbeziehungen.

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TOP 4 Anträge zum Schutz vor Waldbränden

Der Bundestag hat am Mittwoch, 30. November 2022, erstmals über Anträge der CDU/CSU-Fraktion (20/3693) und der Fraktion Die Linke (20/4418) zum Schutz vor Waldbränden beraten. Nach der Aussprache wurden beide Vorlagen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion dringt in ihrem Antrag (20/3693) auf eine „nationale Kraftanstrengung für einen besseren Waldschutz“. Angesichts des Klimawandels und voraussichtlich weiter steigender Waldbrandrisiken brauche es eine solche Kraftanstrengung, um Deutschlands Wälder besser zu schützen, schreibt die Fraktion.

Sie fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Beschaffung von Drohnen, Video- und Satellitentechnik sowie Kleinflugzeugen zur präventiven Waldbranderkennung zu fördern und die gemeinsame Beschaffung von Löschhubschraubern und -flugzeugen zusammen mit den Ländern zu prüfen. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion bei der Beschaffung von Helikoptern für die Bundeswehr, die Bundespolizei und den Zivilschutz deren Einsatzfähigkeit in Waldbrandszenarien mit berücksichtigen und bei der Pilotenausbildung den Flug mit Außenlast stärker beachten.

Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Länder bei der Räumung munitionsverseuchter Waldgebiete zu unterstützen. Ferner plädiert die Fraktion dafür, „das beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aufgebaute Fähigkeitsmanagement für strategische Ressourcen zur Waldbrandbekämpfung von Bund, Ländern und Kommunen auszubauen“. Darüber hinaus will sie das Mindeststrafmaß für vorsätzliche Brandstiftung auf zwei Jahre erhöhen. Daneben soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem gemeinsam mit den Ländern „für ein einheitliches und abschreckendes Sanktionsregime zur Durchsetzung des bundeseinheitlichen Verbotes von offenen Feuern in deutschen Wäldern“ sorgen.

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TOP 5 Holodomor in der Ukraine

Der Bundestag hat am Mittwoch, 30. November 2022, einen Antrag mit dem Titel „Holodomor in der Ukraine: Erinnern – Gedenken – Mahnen“ verabschiedet, den die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie die CDU/CSU (20/4681) gemeinsam vorgelegt haben. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der AfD und Die Linke angenommen.
Der Begriff Holodomor (von ukrainisch „holod“ – Hunger und „moryty“ – umbringen) bezeichnet dem Antrag zufolge die gezielte und massenhafte Tötung durch Hunger, der in den Jahren 1932 und 1933 Millionen Menschen in der damals zur Sowjetunion gehörenden Ukraine zum Opfer fielen.

„Eine historisch-politische Einordnung als Völkermord“

Der massenhafte Hungertod sei keine Folge von Missernten, sondern von der politischen Führung der Sowjetunion unter Josef Stalin verantwortet worden, heißpt es in dem Antrag. Der Holodomor stelle ein „Menschheitsverbrechen“ dar, aus heutiger Perspektive liege „eine historisch-politische Einordnung als Völkermord nahe“, schreiben die Abgeordneten.

Bereits im Winter 1931/1932 seien Hunderttausende auf dem Land und in den Dörfern an Unterernährung gestorben. Trotzdem seien gewaltsame Zwangsrequirierungen von Ernten fortgesetzt worden. „Hunger wurde zusätzlich als Strafe eingesetzt und bei Nichterfüllung der festgesetzten Abgabemengen ein Vielfaches an Getreide und anderen Lebensmitteln verlangt und konfisziert. Die betroffenen Regionen wurden abgeriegelt, um die Flucht der Hungernden in die Städte und den Transport von Lebensmitteln in die Regionen zu verhindern.“ Allein im Winter 1932/1933 seien dadurch in der Ukraine drei bis dreieinhalb Millionen Menschen verhungert, schreiben die Abgeordneten.

Sie erinnern daran, dass auch in weiteren Gebieten der Sowjetunion Millionen Menschen durch politisch herbeigeführte Hungerkatastrophen ums Leben kamen, darunter in Kasachstan und entlang der russischen Flüsse Wolga und Don.

Im Geschehen der 1930er-Jahre zeige sich das Streben der sowjetischen Führung nach Kontrolle und Unterdrückung der Bäuerinnen und Bauern, der Peripherien des sowjetischen Herrschaftsprojektes sowie der ukrainischen Lebensweise, Sprache und Kultur. „Betroffen von Hunger und Repressionen war die gesamte Ukraine, nicht nur deren getreideproduzierende Regionen.“

Bundestag sieht sich in der Verantwortung

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Erinnerung an die Opfer des Holodomors und dessen internationaler Bekanntmachung politisch weiter zu unterstützen und „jeglichen Versuchen, einseitige russische historische Narrative zu lancieren, weiterhin entschieden entgegenzuwirken“. Als „Opfer des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands und der imperialistischen Politik Wladimir Putins“ solle die Ukraine zudem weiterhin politisch, finanziell, humanitär und militärisch unterstützt werden.

Der Holodomor falle in eine Periode massivster, in ihrer Grausamkeit bis dahin unvorstellbarer Menschheitsverbrechen auf dem europäischen Kontinent, heißt es im Antrag. „Zu diesen gehören der Holocaust an den europäischen Jüdinnen und Juden in seiner historischen Singularität, die Kriegsverbrechen der Wehrmacht und die planmäßige Ermordung von Millionen unschuldiger Zivilistinnen und Zivilisten im Rahmen des rassistischen deutschen Vernichtungskriegs im Osten, für die Deutschland die historische Verantwortung trägt. Orte wie Wola, Babyn Jar oder Leningrad stehen für diese unzähligen Verbrechen.“ Der Deutsche Bundestag leite aus Deutschlands eigener Vergangenheit eine besondere Verantwortung ab, innerhalb der internationalen Gemeinschaft Menschheitsverbrechen kenntlich zu machen und aufzuarbeiten. (vom/ahe/30.11.2022)

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TOP 7 Bewerbungen um olympische Sommer- und Winterspiele

Der Bundestag hat am Mittwoch, 30. November 2022, zwei Anträge der AfD-Fraktion (20/406320/2591) für deutsche Olympiabewerbungen abgelehnt. Beide Vorlagen wurden mit der breiten Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmend er Antragsteller abgelehnt. Der Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Sportausschusses  (20/435420/3917) zugrunde.

Erster Antrag der AfD

In ihrem ersten Antrag (20/4063) fordert die AfD die Bundesregierung auf, gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) die Voraussetzungen für eine Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele zum nächstmöglichen Termin zu schaffen. Die Abgeordneten verlangen, die „Future Host Summer Commission“ des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) darüber zu informieren, dass Deutschland mit einer noch zu benennenden Bewerberstadt die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele zum nächstmöglichen Termin anstrebt.

Das zuständige Innenministerium solle gemeinsam mit dem DOSB einen Auswahl- beziehungsweise Bewerbungsprozess starten, um eine geeignete Bewerberstadt zu finden. Sollte die Bewerbung scheitern, will die AfD, dass sich Deutschland dann um die nächstmögliche Sommer-Olympiade bewirbt.

Zweiter Antrag der AfD

Im zweiten AfD-Antrag (20/2591) wird die Regierung aufgefordert, gemeinsam mit dem DOSB und der Bewerberstadt München die Voraussetzungen für eine Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2030 zu schaffen und die IOC-Kommission darüber entsprechend zu informieren. Zur Begründung heißt es, Olympische Spiele seien das größte universale und bis auf wenige Ausnahmen in der jüngsten Vergangenheit auch großartigste Sportereignis weltweit. Deutschland habe seit 1972, den Sommerspielen in München, keine Olympischen Spiele mehr ausgerichtet.

Keine der großen Sport- und Wirtschaftsnationen sei so lange nicht mehr Ausrichter von Olympischen Spielen gewesen. München sei die einzige Stadt in Deutschland, die für eine Bewerbung um Olympische Winterspiele in Frage komme. Anders als die Olympischen Sommerspiele 2032 sei die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2030 noch offen. Das zeige, dass das IOC unter den Interessenten offenbar noch keinen favorisierten Kandidaten ausgemacht habe, schreiben die Abgeordneten. (vom/mis/30.11.2022)

 

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1. Dezember 2022 (73. Sitzung)

TOP 7 Studierenden-Energiepreispauschalengesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (20/4536) angenommen. Für die Vorlage votierten alle Fraktionen außer der AfD, die sich enthielt. Zur Abstimmung hatten der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung (20/4741) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/4742) vorgelegt. Keine Mehrheit erhielt hingegen ein Änderungsantrag der CDU/CSU (20/4744), in dem die Fraktion unter anderem die Durchführung und Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf Grundlage einer Verordnung gefordert hatte. Die Vorlage wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion zurückgewiesen.

Anträge zu Gas- und Strompreisbremse überwiesen

Erstmals berieten die Abgeordneten zudem zwei weitere Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen, die im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen wurden. Zum einen war dies der Gesetzentwurf zur Einführung eines Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften (20/4683), zum anderen der Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse (20/4685).

Direkt abgestimmt wurde zudem ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „200-Euro-Einmalzahlung unverzüglich an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler auszahlen“ (20/4677), den der Bundestag ebenfalls erstmals erörtert und gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt hat.

Preisbremsen für Erdgas und Wärme

Mit dem weiterentwickelten Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF hat die Bundesregierung im Herbst einen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Milliarden Euro geschaffen, der die Auswirkungen der verschärften Energielage abfedern, die volkswirtschaftlichen Kapazitäten erhalten und volkswirtschaftliche Schäden vermindern soll. Ein wichtiges Element dieses Abwehrschirms sind Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme: Die sollen mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/4683) eingeführt werden.

Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Entlastung bestimmt sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) oder Kunden, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, sollen von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten; Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Die Lieferanten hätten insoweit einen Anspruch auf Erstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Entlastung bewegt sich innerhalb des „Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2022.

Härtefallregelung

Dem Entwurf zufolge zahlen zusätzlich zur „Soforthilfe“ und den „Erdgas-,Wärme- und Strompreisbremsen“ der Bundesregierung die Rehabilitationsträger nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) den sozialen Dienstleistern auf Antrag einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten für Erdgas, Wärme und Strom (Härtefallregelung), die im Jahr 2022 entstanden sind. Die Rehabilitationsträger sollen hierfür Mittel des WSF über das Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen. Für das Jahr 2023 ist keine Entlastung notwendig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu den konkreten Voraussetzungen des Zuschusses, zum Verfahren der Antragstellung und zur Übernahme der Kosten der Rehabilitationsträger aus dem WSF zu erlassen.

Um die Aufrechterhaltung der durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdeten Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten, wurde in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK-Beschluss) am 2. November 2022 festgelegt, Mittel in Höhe von bis zu acht Milliarden Euro für ein Hilfsprogramm für die genannten WSF zur Verfügung zu stellen. Für die Krankenhäuser soll ein Betrag in Höhe von sechs Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Mitteln würden die Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom gegenüber dem Niveau vor der Krise ausgeglichen. Für die stationären Pflegeeinrichtungen wird ein Betrag in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Umsetzung der Preisbremsen fallen Haushaltsausgaben in Höhe von circa 56 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024 an. Diese sind vom WSF zu tragen. Die geplanten Regelungen haben keine Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird derzeit berechnet.

Einführung einer Strompreisbremse

Mit dem Gesetz (20/4685) sollen Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher bis zum 30. April 2024 entlastet werden. Das gelte für alle Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher (zum Beispiel private, gewerbliche oder gemeinnützige). Die Entlastung werde für das Jahr 2023 durch dieses Gesetz und für das Jahr 2024 durch ergänzende Verordnungen umgesetzt.

Im Einzelnen soll die Entlastung wie folgt ausgestaltet sein: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, deren vertragliche Strompreise bereits jetzt oder über den Umsetzungszeitraum des Gesetzes hinweg über einer gesetzlich definierten Höhe liegen, sollen durch ein Basispreiskontingent bei ihrem Stromverbrauch entlastet werden, indem jede Stromentnahmestelle eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhält. Haushalte und Kleingewerbe (Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden – kWh) erhalten ein auf 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges.

Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, erfolge die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023.

Entlastung von industriellen Unternehmen

Die Entlastung von insbesondere industriellen Unternehmen mit besonders hohen Stromkosten folge den Vorgaben und insbesondere den Beihilfehöchstgrenzen des „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“, den die EU-Kommission am 28. Oktober 2022 beschlossen hat. Die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 werden den Angaben zufolge durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert und damit ein deutlicher Anstieg verhindert, der sich in der Plankostenprognose der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2023 abzeichnete. Diese Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte komme allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugute. Die Entlastungsmaßnahmen seien so ausgestaltet, dass für den Verbrauch oberhalb des festgelegten Basiskontingents weiterhin gleichzeitig Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten würden, heißt es im Entwurf.

Die für diese Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden. So sehr die Stromverbraucherinnen und -verbraucher unter den hohen Strompreisen litten, so sehr profitierten viele Stromerzeuger von eben diesen hohen Strompreisen: Diese kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz „in angemessenem Umfang“ abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, heißt es weiter. Dabei komme dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF eine Auffangfunktion zu: Zum einen stelle er die Zwischenfinanzierung sicher, denn die Entlastungsbeträge würden bereits ab März 2023 gewährt, die Überschusserlöse müssten jedoch erst ab August 2023 abgerechnet und gezahlt werden. Zum anderen werde am Ende der Laufzeit der Strompreisbremse ein Fehlbetrag auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiberbe stehen, da die abgeschöpften Überschusserlöse geringer als die gewährten Entlastungsbeträge sein werden.

Diese Differenz zwischen den Entlastungsbeträgen und den Überschusserlösen wird laut Vorlage durch einen Zuschuss aus dem WSF beglichen. Im Wirtschaftsplan seien für die Zwischenfinanzierung und den Bundeszuschuss zur Strompreisbremse einschließlich der Übertragungsnetzentgelte entsprechend 43 Milliarden Euro vorgesehen worden. Dieser Zuschuss entfalle auf das Haushaltsjahr 2023. Die Entlastung in 2024 wird aus den Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber durch die Abschöpfung finanziert. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde derzeit berechnet.

Energiepreispauschale für Studierende

Der Gesetzentwurf zur Zahlung eines einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (20/4536) sieht vor, diesem Personenkreis aufgrund stark gestiegener Lebenshaltungskosten und Energiepreise 200 Euro zukommen zu lassen.

Rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind den Angaben zufolge anspruchsberechtigt. Die Energiepreispauschale soll erhalten können, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist. Damit bezieht der Gesetzentwurf auch ausländische Studierende ein, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind allerdings Gaststudierende.

Digitale Plattform für Anträge geplant

Für diese Energiepreispauschale sind laut Regierungsentwurf Ausgaben von rund 680 Millionen Euro eingeplant. Das Geld soll zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler und Fachschülerinnen überwiesen werden. Anschließend werde der Bund die ausgegebenen Mittel bis zum 31. Dezember 2023 an die Länder zurückzahlen.

Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen. Wann genau die Pauschale ausgezahlt werden wird, ist im Entwurf nicht konkret genannt.

Abgelehnter Antrag der Union

Spätestens im Januar 2023 sollen Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die einmalige 200 Euro Energiepreispauschale erhalten, forderte die CDU/CSU-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag (20/4677). Außerdem verlangten die Abgeordneten, dass die angekündigte digitale Plattform zur Antragsstellung binnen 14 Tagen fertiggestellt werden solle und der Bund sämtliche Verwaltungskosten übernehmen müsse. (mis/vom/des/01.12.2022)

Grüne: Niemand muss Anträge stellen

Mit den beiden Gesetzentwürfen zu Preisbremsen für Strom und Gas sorge die Ampelkoalition dafür, dass die Gesellschaft nicht zerbreche, sagte die Grünen-Abgeordnete Dr. Ingrid Nestle: Diese Gesetze organisierten Solidarität. Russlands Energiekrieg gegen Deutschland und Europa, die Einstellung der Gaslieferungen und das absichtliche Hochtreiben der Preise fossiler Energien habe Deutschland in eine schwierige Lage gebracht.

Die Bundesregierung könne die Folgen hierzulande nicht ausradieren, aber sehr wohl mildern, führte sie aus und hob hervor, dass die Entlastung automatisch erfolge: Niemand müsse Anträge stellen und Formulare ausfüllen. Alle würden entlastet, Menschen, Unternehmen, Kommunen. Wichtig sei dabei, dass Vermögendere die Subventionen versteuern müssten.

Union kritisiert Schlechterstellung der Erneuerbaren

Die Unionsfraktion begrüßt das Instrument der Preisbremsen, hält aber die Entwürfe im Konkreten für mangelhaft, sie seien bürokratisch bis zur Unverständlichkeit und ungerecht. Andreas Jung (CDU/CSU) wandte sich mit einem Vorschlag zur Vereinfachung direkt an den Finanzminister: Warum senke er die Mehrwertsteuer nicht für Energieträger, nicht nur für einzelne, fragte er Minister Christian Lindner (FDP).

Besonders ärgerlich sei, dass die Erneuerbaren Energien schlechter behandelt würden als die fossilen. Sonne, Wind, Bioenergie würden gedeckelt, aber Steinkohle ausgenommen: Da müssen Sie nochmal ran, schrieb Jung den Koalitionsfraktionen ins Stammbuch zum Thema „Abschöpfung von Gewinnen“. Sonst werde die Preisbremse zur Investitionsbremse in Erneuerbare Energien.

SPD sieht noch Nachbesserungsbedarf

Auch Dr. Matthias Miersch (SPD) sieht noch offene Fragen, die in den nächsten Wochen zu klären seien: Dass die Preisbremse nicht für Holz-Pellets, Öl- und  Flüssiggas-Heizungen gelte, sei etwas, über das noch einmal gesprochen werden müsse, und Investitionen in Erneuerbare nicht abgewürgt werden. Im Gegenteil, die Ampelkoalition habe sich zunächst um die Versorgungssicherheit gekümmert, mit Gasspeichern, LNG-Terminals und Sparmaßnahmen.

Jetzt gehe es in einem zweiten Schritt um Bezahlbarkeit – und perspektivisch in einem dritten um den massiven Ausbau der Erneuerbaren.

AfD spricht von „Volksverdummung“

Steffen Kotré (AFD) kündigte an, „Wasser in den propagandistischen Wein“ schütten zu wollen: Er nannte die Gesetzentwürfe zu Preisbremsen eine „Volksverdummung“ wie er sie seit Honeckers Zeiten nicht mehr erlebt habe.

Erst verknappe die Bundesregierung durch den Ausstieg aus der Kohle und der Atomkraft das Energieangebot, treibe so die Preise in die Höhe – und jetzt würden Milliarden für Entlastungen ausgegeben, die besser für Soziales und Schulen hätten ausgegeben werden sollen.

FDP: Putins Energiekrieg zwingt uns zu Maßnahmen

Dr. Lukas Köhler (FDP) widersprach seinem Vorredner. Putins Energiekrieg sei es, der Deutschland zwinge, mehr als gewollt auf fossile Energien zurückgreifen zu müssen. Und Putins Energiekrieg sei es auch, der die Preise treibe und die Ampel zu Maßnahmen zwinge.

Die Regierung helfe Menschen und Unternehmen. Dazu habe man das Angebot an Energie erhöht, die Lieferanten diversifiziert, Gasspeicher befüllt. Und mit Entlastungspaketen und Preisbremsen trage man zur Abmilderung von Härten bei.

Linke: Zu spät, zu hoch und ungerecht

Noch im Sommer, als andere Länder die Preise längst gedeckelt hatten, habe die Regierung über eine Gasumlage, also eine Preiserhöhung geredet, sagte Linken-Abgeordnete Dr. Dietmar Bartsch. Jetzt zahlten Bürger und Unternehmen den Preis für diese „Zu-spät-Politik“. Die in Rede stehenden Preisbremsen kämen aber nicht nur zu spät, sie seien auch schlecht gemacht: Kein TÜV würde sie abnehmen, sagte Bartsch. 40 Cent pro Kilowatt Strom seien keine Bremse, sondern ein Gaspedal. Kein Versorger werde da drunter bleiben – „eine Einladung zum Abkassieren“.

Hauptproblem sei aber die soziale Ungerechtigkeit, denn weil die Preisbremse sich nach dem Verbrauch in der Vergangenheit richte, bekäme der am meisten, der am meisten Strom verbraucht hat – und bestraft werde derjenige, der schon in der Vergangenheit sparsam war.

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ZP 3 Erbschaftssteuer

Höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bei einer steuerlichen Neubewertung von Immobilien soll es nach dem Willen der Bundestagsmehrheit nicht geben. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür“ (20/4674) ist am Donnerstag, 1. Dezember 2022, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke abgelehnt worden. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme.

Abgelehnter Antrag der Union

Bei einer steuerlichen Neubewertung von Immobilien soll es höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer geben. Dies forderte die CDU/CSU-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag, in dem sie vor einer „Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür“ im Jahressteuergesetz warnte. Dadurch würde in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 Prozent erfolgen. Betroffen seien alle Immobilienarten wie Wohnungen, Häuser und Grundstücke. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung von der Bundesregierung bereits am 14. Juli 2021 geändert. Zusammen mit den Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Grundstücken im Jahressteuergesetz werde es jetzt aber zu Erhöhungen kommen, obwohl es keine zwingende Verpflichtung gebe, die steuerliche Neubewertung schon zum 1. Januar 2023 vorzunehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion forderte, aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent müssten die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden. Auch eine Regionalisierung der Freibeträge solle ermöglicht werden, denn in vielen Regionen Deutschlands würden schon jetzt die allgemeinen Freibeträge nicht mehr ausreichen, um Wohneigentum steuerfrei zu vererben. Ziel müsse es sein, dass das Elternhaus in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden könne. (fla/hle/irs/01.12.2022)

Union: Balance bei Erbschaft- und Schenkungssteuer

In der vorangehenden Debatte hatte Olav Gutting (CDU/CSU) geltend gemacht, es müsse sichergestellt werden, dass es auch zukünftig eine vernünftige Balance bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer gebe. Durch die Veränderungen bei der Bewertung sei es zu empfindlichen Erhöhungen gekommen.

Wenn Maß und Mitte nicht eingehalten und Immobilien nicht mehr auf die nächste Generation übertragen werden könnten, werde die Leistungsbereitschaft der Menschen erstickt. Wenn der Bundesfinanzminister an der Bewertungsschraube drehe, müssten auch die Freibeträge erhöht werden. Das Elternhaus müsse in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden können.

SPD wirft CDU/CSU vor, Ängste zu schüren

Tim Klüssendorf (SPD) hielt Gutting entgegen, beim Erbe handle es sich sehr wohl um leistungsloses Einkommen. Er strich heraus, dass die Veränderungen bei den Bewertungen auf einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts fußten: „Wir erhöhen die Erbschaftsteuer nicht, wir setzen geltendes Recht um.“

Es könne „Omas Häuschen“ bis 200 Quadratmeter Wohnfläche weiter steuerfrei vererbt werden. Die Union schüre da Ängste. Es gehe aber auch um Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Unter diesem Aspekt müsse die Erbschaftsteuer eigentlich weiter verschärft werden.

AfD spricht von „legalisierter Enteignung“

Albrecht Glaser  (AfD) erklärte, die Erbschaft- und Schenkungssteuer sei schon immer prekär gewesen. Er sprach von einer legalisierten Enteignung und einer extreminvasiven fiskalischen Intervention.

Bei der Erbschaftsteuer komme die Besonderheit des Eingriffs in den Familienverband hinzu und das Problem der Zerschlagung von Unternehmen im Mittelstand. Von ihnen könnten Steuerlasten von 20, 30 oder 40 Prozent, bezogen auf den Verkehrswert, nicht getragen werden. Die Erhöhung der Freibeträge sei verfassungsrechtlich geboten.

Grüne: Antrag geht an Krisenlage vorbei

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der CDU/CSU-Fraktion vor, ihr Antrag sei nicht konstruktiv und gehe an der aktuellen Krisenlage vorbei. 70 Prozent der Deutschen erbten überhaupt nichts: „Die meisten haben überhaupt kein Häuschen.“

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer sei ein Treibsatz für die Ungerechtigkeit bei der Vermögensverteilung in Deutschland. Diese Steuer müsse grundsätzlich angegangen werden. Den Antrag der CDU/CSU-Fraktion wertete sie als billigen Versuch, zu spalten und Ängste zu schüren.

Linke: Bisher nur Senkungen durch Hintertür

Christian Görke (Die Linke) meinte, bisher habe es immer nur Erbschaftsteuersenkungen durch die Hintertür gegeben. Die werde jetzt verschlossen. Die Orientierung am aktuellen Marktwert sei fair und gerecht.

Er forderte die CDU/CSU-Fraktion auf, die Schlupflöcher zu stopfen. Es gehe nicht um „Oma ihr klein Häuschen“, sondern um Luxusbuden und die Vererbung gleich mehrerer Immobilien. Nach seiner Darstellung kommt es dazu, dass der Steuersatz umso niedriger sei, je höher das Erbe ausfalle: „An diese Ungerechtigkeit müssen wir ran.“

FDP: Von Erhöhung zu reden ist Quatsch

Claudia Raffelhüschen (FDP) befand, von einer Erhöhung der Erbschaftsteuer zu reden, sei Quatsch. Alles was vererbt werde, sei gleichermaßen zu bewerten. Durch die stark gestiegenen Preise habe ein Immobilienbesitzer als Erblasser tatsächlich ein höheres Vermögen. Für eine realistischere Wertermittlung sei der Verkehrswert heranzuziehen.

Es gelte aber auch: Wer vorsorgt, dessen Erben dürften nicht bestraft werden. Die Union habe bis vor einem Jahr die Gelegenheit gehabt, die Freibeträge anzuheben. Doch die seien zum letzten Male 2009 erhöht worden.

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TOP 9 Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3443) „zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“ angenommen. Für die Initiative stimmten 559 Abgeordnete, 110 Parlamentarier votierten dagegen. Es gab keine Enthaltungen.

Gegen das Votum der Opposition nahm das Parlament außerdem eine Entschließung an, in dem die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wird, „umfassend zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend über den Vollzug von CETA zu unterrichten“. Einen mit dem Regierungsentwurf wortgleichen Antrag der Koalitionsfraktionen (20/2569) und einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/1008) erklärte das Parlament einstimmig für erledigt.

Zur Abstimmung standen darüber hinaus zwei Entschließungsanträge, die die CDU/CSU-Fraktion (20/4737) und die AfD-Fraktion (20/4736) zur Regierungsinitiative vorgelegt hatten. Beide Vorlagen wies das Parlament gegen die Stimmen der Antragsteller zurück. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Europas Wettbewerbsfähigkeit erhalten – Die wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen im atlantischen Raum stärken“ (20/1010). Die Vorlage wurde bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Zu allen Vorlagen hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4731) vorgelegt.

Parlamentarische Staatssekretärin: Handelspartnerschaften weiter diversifizieren

Dr. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin (Bündnis 90/Die Grünen) sagte für die Bundesregierung, dass es ein besonderer Tag sei, „denn heute wenden wir uns der Welt zu und stärken gleichzeitig den Klimaschutz“. Nach 16 Jahren Merkel habe man in Deutschland Abhängigkeiten von Wladimir Putin und Xi Jinping; in 16 Jahren habe es die Union „intellektuell und fachlich nicht geschafft, Handel und Klimaschutz zusammenzubringen“.

Die Ampel hingegen habe die Kraft gehabt, das „und“ zwischen Handel und Klimaschutz nicht nur zu denken, sondern umzusetzen. Man wolle nicht nur, man müsse Handelspartnerschaften nun noch weiter diversifizieren: „Das ist gut und richtig“, sagte Brantner.

Gesetzentwurf der Regierung

Das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist seit September 2017 teilweise in Kraft. Seine Wirkung bezieht sich bislang ausschließlich auf die Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Ceta tritt erst vollständig in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland ist eines der Länder, in dem die Ratifizierung bislang aussteht. Das Abkommen soll laut Gesetzentwurf „den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits“ vorantreiben.

Hindernisse des Marktzuganges sollen abgebaut werden und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) verhindert werden, heißt es weiter. Ceta könne dabei helfen, die wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik weiter zu diversifizieren und den Handel mit einem Partner fördern, der die Werte der liberalen Demokratie teile.

Standards für künftige „faire Handelsabkommen“

Das Abkommen zielt darauf ab, so Regierung und Koalition, „die Möglichkeiten für den Handel und für Investitionen zwischen der EU und Kanada zu steigern“, vor allem durch einen besseren Marktzugang für Waren und Dienstleistungen sowie klare Handelsregeln. Auch sollen gemeinsam mit Kanada neue Standards für künftige „faire Handelsabkommen“ gesetzt werden.

Regierung und Koalition wollen eine missbräuchliche Anwendung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards begrenzen, heißt es. Zudem werde sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments „im Rahmen der regulatorischen Kooperation einsetzen“. Die bereits klargestellte Einstimmigkeitserfordernis der EU-Mitgliedstaaten soll ab dem Inkrafttreten des Abkommens verankert werden.

Gesetzentwurf der CDU/CSU

Wie es in dem für erledigt erklärten Gesetzentwurf der Unionsfraktion (20/1008) heißt, leistet Ceta „einen wichtigen Beitrag zum Ausbau und der Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada“. Das Abkommen ermögliche den Abbau von Marktzugangshindernissen und verhindere, dass deutsche und europäische Unternehmen beim Marktzugang in Kanada gegenüber anderen Industrieländern Wettbewerbsnachteile erlitten.

Davon könne besonders die exportstarke und breit aufgestellte deutsche Wirtschaft profitieren und „ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken“, so die Fraktion. Negative Erwartungen etwa auf das Verbraucherpreisniveau seien nicht zu erwarten, da Kosten weder für die private Wirtschaft und die Verbraucher noch für die sozialen Sicherungssysteme entstünden.

Antrag der CDU/CSU

Um im internationalen Wettbewerb nicht den Anschluss zu verlieren, müssten Deutschland und die Europäische Union die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu Nord- und Südamerika ausbauen, heißt es im Antrag der Unionsfraktion (20/1010). Die Abgeordneten fordern daher, Ceta „schnellstmöglich“ zu ratifizieren und für die vollständige Ratifizierung und Anwendung des Assoziierungsabkommens der EU mit dem südamerikanischen Mercosur-Binnenmarkt einzutreten.

Die bislang verfolgte Deeskalation von Handelskonflikten mit den USA solle fortgesetzt und es sollen Lösungen für noch bestehende Streitigkeiten gefunden werden, heißt es weiter. Um sich in der Energieversorgung unabhängiger machen zu können, sollen nach dem Willen der Fraktion neue Energiepartnerschaften im atlantischen Raum begründet und bestehende Partnerschaften vertieft werden. Zum Thema Diversifizierung von Lieferketten fordert der Antrag eine „ambitionierte bilaterale Handelsagenda“ auf EU-Ebene, mit deren Hilfe wirtschaftliche Abhängigkeiten von einzelnen Staaten reduziert werden sollen. (vom/emu/hau/25.11.2022)

Grüne: Neues Kapitel der Handelspolitik

Katharina Dröge (Bündnis 09/Die Grünen) sagte, dass die Ampelregierung mit dem gestern beschlossenen Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag der EU und der Ratifizierung des Ceta-Freihandelsabkommens ein „neues Kapitel der Handelspolitik“ einläute, das „Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Mittelpunkt stellt“.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit würden künftig mit einklagbaren Standards versehen: „Wir haben klar gesagt, dass mit dem alten System der Schiedsgerichte Schluss ist“, so Dröge. Die Koalition habe gezeigt, was möglich sei, wenn man mit realistischen Zielen vorankommen wolle.

Union kritisiert „Verzögerungen“ durch Regierung

Julia Klöckner (CDU/CSU) warf der Regierung vor, bei der Ratifikation des Ceta-Freihandelsabkommens, durch Verzögern und Nachverhandeln zu riskieren, dass Deutschland „bald keine Partner mehr hat“. Kein anderes außereuropäisches Land stehe Deutschland in seinen Werten näher als Kanada. „Und in Richtung USA lehnen Sie einen neuen Anlauf ab“, sagte Klöckner. Im Ergebnis habe die Ampel dann jedoch gar nichts nachverhandelt.

„Wir werden zustimmen“, kündigte Klöckner an, „aber wir stimmen damit einem Gesetz zu, das wortgleich ist mit unserem Gesetzentwurf.“ Die nachgereichte Interpretationserklärung an den Gemeinsamen Ceta-Ausschuss nannte Klöckner eine „grüne Beruhigungsspille“.

SPD: Prozess war zu langsam

Verena Hubertz (SPD) nannte die Jahre 2009, 2012 und 2022 „Meilensteine, die uns auf dem Weg der Verhandlung begleitet haben.“ Wenn nun Deutschland das Ceta-Abkommen ratifiziere, fehle jedoch noch die Zustimmung von elf weiteren europäischen Mitgliedsstaaten.

Der Prozess habe in der Tat, wie es die Opposition betont habe, zu lange gedauert, sei zu langsam gewesen, in einer globalisierten Welt, die sich so schnell drehe, sagte Hubertz. Man habe jedoch auf das Urteil des Bundesverfassungsschutzes warten müssen. Nun könne man jedoch endlich die Schiedsgerichte hinter sich lassen, bilanzierte die Sozialdemokratin.

AfD kritisiert „Aushebelung des Parlamentes“

Bernd Schattner (AfD) erinnerte daran, dass im September 2016, als Ceta teilweise in Kraft trat, in ganz Deutschland über 200.000 Menschen dagegen demonstriert hätten; „vorne weg die jetzige Außenministerin Annalena Baerbock.“ Es habe nun 13 Jahre gedauert, ein Abkommen abzuschließen, dass weiterhin höchst umstritten sei.

Und mit der Verabschiedung des Abkommens könnten die Gemeinsamen Ausschüsse ermächtigt werden, das Abkommen nachträglich zu verändern und zwar ohne einer weiteren Befassung des Bundestages. „Einer solchen Aushebelung des Parlamentes werden wir von der AfD definitiv nicht zustimmen können“, sagte Schattner.

FDP will neuen Anlauf für Abkommen mit den USA

Christian Dürr (FDP) betonte, dass Deutschland „mehr Freihandel mit den Demokratien der Welt“ wolle und brauche. „Es bestehen Abhängigkeiten, die gefährlich geworden sind, die unseren Wohlstand bedrohen“, so Dürr. Die Ampel habe nach nur einem Jahr Regierung ein erstes wichtiges Freihandelsabkommen abgeschlossen, während der Union in ihrer 16-jährigen Regierungsbeteiligung insgesamt nur ein Abkommen abgeschlossen habe.

Als nächstes sollen Handelsabkommen mit Chile und Mexiko und „schnellstmöglich“ das Mercosur-Abkommen abgeschlossen werden, stellte der Freidemokrat in Aussicht. Zudem wolle man einen neuen Anlauf für ein Freihandelsabkommen mit den USA starten: „Die transatlantischen Beziehungen sind ein Schlüssel in der globalen Wirtschaft.“

Linke nennt Ratifikation „einen großen Fehler“

Bernd Riexinger (Die Linke) hielt die Ratifikation des Gesetzes für „einen großen Fehler“. Die Stimmen derer, die dagegen seien, wären ungehört geblieben, sagte Riexinger. „Das geschieht nun ausgerechnet unter der Führung eines grünen Wirtschaftsministers.“

Es habe in der Zeit der Proteste gegen Ceta den Konsens, auch bei den Grünen, so Riexinger, gegeben, dass „wir eine andere Handelspolitik wollen.“ Die Interpretationserklärung, auf die die Grünen bestanden hatten, sei „nichts wert“. Mit dem Abkommen werde auch weiterhin der Weg freigemacht für Sonderklagerechte für Unternehmen. „Die Grünen haben den Widerstand gegen den neoliberalen Freihandel offensichtlich aufgegeben“, schloss der Linke.

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AfD-Antrag TOP 10 Einführung eines Familiensplittings

Vorstöße der AfD-Fraktion für ein steuerliches Familiensplitting und eine umfassende Mehrwertsteuersenkung zur Entlastung von Familien sind von den anderen Fraktionen strikt zurückgewiesen worden. In einer Debatte des Deutschen Bundestages über zwei Anträge der AfD-Fraktion (20/467220/4668) am Donnerstag, 1. Dezember 2022, warf Michael Schrodi (SPD) der AfD vor, eine „krude nationalistische Bevölkerungsideologie“ zu vertreten. Der Antrag auf Familiensplitting „atmet den Geist eines überholten Familienbildes“, kritisierte Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen).

Erster Antrag der AfD

Das bisherige Ehegattensplitting soll zu einem Familiensplitting erweitert werden. Anstelle der heutigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch die Kinderfreibeträge sollten Kinder in das Ehegattensplitting mit einbezogen und auch beim Grundfreibetrag entsprechend berücksichtigt werden, fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (20/4672). Die Maßnahmen sollen auch für Alleinerziehende gelten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig vom Familiensplitting erhalten bleiben.

In der Begründung des Antrags stellt die AfD-Fraktion fest, das jetzige System aus Ehegattensplitting bei verheirateten Paaren, Kinderfreibeträgen und Kindergeld reiche nicht aus, um den verfassungsmäßig garantierten Schutz der Familie ausreichend Rechnung zu tragen. Seit 50 Jahren wachse des Geburtendefizit. Im vergangenen Jahr habe es sogar das größte Geburtendefizit seit Ende des Zweiten Weltkriegs gegeben. Ein Familiensplitting würde die Lebensbedingungen für Familien verbessern. Mittelfristig würden dadurch wieder mehr Kinder in Deutschland geboren werden erwartet die AfD-Fraktion.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag (20/4668) fordert die AfD-Fraktion massive Steuersenkungen für Familien mit Kindern. Alle Familien in Deutschland müssten wirtschaftlich in der Lage sein, den besten Rahmen für eine gute Entwicklung der Kinder zu selbstständigen Erwachsenen zu bieten. Hier dürfe keine Familie unverschuldet auf der Strecke bleiben, indem sie durch zu hohe Steuern in Schwierigkeiten gerate. Daher sollen Dienstleistungen und Artikel mit Kinderbezug nach Vorstellung der AfD-Fraktion nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent besteuert werden. Derzeit ermäßigt besteuerte Artikel, die keinen erkennbaren Beitrag zur grundsätzlichen Versorgung der Bevölkerung leisten würden, sollten mit dem Normalsatz von 19 Prozent besteuert werden.

Die AfD-Fraktion sieht Gründe für den weit verbreiteten Kindermangel und die Kinderlosigkeit auch in den hohen Kosten, die Kinder verursachen würden. Rund ein Drittel aller Familien mit drei oder mehr Kindern sei der Armut ausgesetzt. Die AfD-Fraktion erklärt, Familien würden die Keimzelle der Gesellschaft darstellen, den biologischen Fortbestand der nächsten Generation ermöglichen und die Renten von morgen sichern. (hle/vom/01.12.2022)

AfD: Kinderarmut ist Familienarmut

Martin Reichardt (AfD) warb für die Initiativen seiner Fraktion: „Kinderarmut ist Familienarmut und deshalb müssen Familien unterstützt werden.“ Doch es sei in den letzten Jahrzehnten viel zu wenig geschehen, was die steigende Zahl von Kindern, die in Armut leben müssten, zeige. „Eltern sein erhöht das Risiko, arm zu sein“, sagte Reichardt. Doch es gebe keine Entlastungen, sondern die Politik kassiere bei den Eltern ab.

Die Folgen der „demographischen Katastrophe“ würden immer offensichtlicher: „Sozialsysteme kollabieren, Fachkräftemangel lähmt Industrie und Handwerk“, sagte Reichardt. Der Auftrag der Bundesregierung sei es, für den Bestand des Staatsvolks und für die Zukunft des Staates Sorge zu tragen. Doch die Bundesregierung setze auf Massenmigration. Die Einwanderung von zwei Millionen Menschen in den letzten sechs Jahren über das Asylsystem koste 60 Milliarden Euro – „Geld, das den Familien fehlt.“

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ZP 4 Aktuelle Stunde – Pläne der Bundesregierung zur schnelleren Einbürgerung

Die Pläne der Regierungskoalition für erleichterte Einbürgerungen in Deutschland stoßen im Bundestag bei Teilen der Opposition auf entschiedene Ablehnung. In einer von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde äußerten Redner von Union und AfD am Donnerstag, 1. Dezember 2022, scharfe Kritik an der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, während Vertreter der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Vorhaben nachdrücklich verteidigten und Die Linke es begrüßte.

Hintergrund ist ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium, dem zufolge bei Einbürgerungen mehrfache Staatsangehörigkeiten hingenommen, die Sprachanforderungen für bestimmte Gruppen gesenkt und die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland verkürzt werden soll.

Integrationsbeauftragte: Auf der Höhe der Zeit

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD), entgegnete, dass die „Ampel“ das Einwanderungsland Deutschland mit ihren Plänen „auf die Höhe der Zeit“ bringe. Sie wolle Lebens- und Integrationsleistungen anerkennen.

Wer viele Jahre in Deutschland lebe, solle neben allen Pflichten auch alle Rechte haben. Die Demokratie lebe von der Möglichkeit, mitzubestimmen sowie zu wählen und gewählt zu werden. Es sei nicht gut, „wenn Einwohnerschaft und Wahlvolk immer weiter auseinanderfallen“.

AfD: Sie verschleudern den Pass

Dr. Gottfried Curio (AfD) kritisierte, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft sollten nach den Plänen der Koalition „komplett geschleift“ werden. Eine Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse sei kein Thema mehr. Dabei wollten einer Umfrage zufolge zwei Drittel der Deutschen keine Vereinfachung der Einbürgerung.

Erst müsse eine wirkliche Integration auch als Bemühung um die Staatsbürgerschaft erfolgen und nicht umgekehrt. „Sie verschleudern den Pass an ungenügend Integrierte“, warf Curio der Koalition vor und sprach von einem „Aufbauprogramm für Parallelgesellschaften“.

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TOP 11 Sanktoinsdurchsetzungsgesetz II

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, ein zweites Gesetz „zur effektiven Durchsetzung von Sanktionen beschlossen. Für den Entwurf der Koalitionsfraktion (20/4326) votierten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, Union und AfD waren dagegen, die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4727) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4728) vorgelegt. Eine wortgleiche Vorlage der Bundesregierung (20/453420/4687) erklärte das Parlament für erledigt.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken nahm das Parlament außerdem eine Entschließung an, nach der die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wird, zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen zu schaffen. Diese soll den zuständigen Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung sowie den Stellen für die Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten ermöglichen.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ (20/4314). Auch dieser Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde (20/4727).

Gesetzentwürfe von Koalition und Regierung

Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung wollen mit ihrem „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ auf Bundesebene eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung einrichten, bei der auch eine Hinweisannahmestelle geschaffen werden soll. Vorgesehen ist außerdem, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf.

Zur Begründung heißt es, Sanktionen der Europäischen Union hätten als außenpolitisches Instrument an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang habe sich gezeigt, dass auf Vollzugsebene strukturelle Verbesserungen notwendig seien. Der Nationale Normenkontrollrat hält die von der Regierung dargestellten Regelungsfolgen für „nachvollziehbar und methodengerecht“.

Stellungnahme des Bundesrates

In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates heißt es, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz sehe vor, dass verschiedene Behörden zur Durchsetzung von EU-Sanktionsmaßnahmen personenbezogene Daten an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung übermitteln dürften. Im Katalog der in dem Gesetzentwurf aufgeführten Behörden seien zwar die Landesfinanzbehörden enthalten, nicht jedoch die Börsenaufsichtsbehörden. Es sei aber geboten, auch den Börsenaufsichtsbehörden die Möglichkeit einzuräumen, Daten an die Zentralstelle übermitteln zu dürfen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, diesen und andere Vorschläge des Bundesrates prüfen zu wollen. Andere Vorschläge der Länder lehnt sie hingegen ab.

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TOP 13 Wärmewende

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten“ (20/4675) beraten, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatte. Der Antrag wurde nach rund 40-minütiger Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Strategie, um die Wärmewende „versorgungssicher, nachhaltig und sozial“ zu gestalten. Diese müsse kohärent sein und in Abstimmung mit Ländern und Kommunen erarbeitet werden, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, die Wärmewende technologieoffen zu gestalten: Die Potenziale von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sollten als erneuerbare Energien definiert und ebenso wie Wärmepumpen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) festgeschrieben werden.

Zudem dringen die Unionsabgeordneten darauf, energetische Sanierungen unter anderem durch höhere Förderung und rechtliche Anpassungen zu erleichtern. Auch für einen Ausbau der Gasnetze, damit diese nach dem Ausstieg aus fossilem Gas für Biomethan, andere grüne Gase sowie Wasserstoff (H2) genutzt werden können, machen sich die Abgeordneten stark.

Ausbau von Fern- und Nahwärme

Weitere Vorschläge zielen unter anderem auf den Ausbau von Fern- und Nahwärme sowie die Förderung von regionalen, quartiersbezogenen Wärmenetzen, „H2 ready Gas-Heizkesseln“ und der nachhaltigen Holzenergie im Gebäudesektor. Ferner sollten die Potenziale der oberflächennahen wie tiefen Geothermie genutzt werden – auch im Zusammenhang mit dem Markthochlauf von Erdwärmepumpen.

Es brauche eine Weiterentwicklung der Wärmeversorgung, um Klimaneutralität zu erreichen, erklärt die Unionsfraktion. Rund die Hälfte der Heizungen in Deutschland sei mit einem durchschnittlichen Alter von rund 17 Jahren nicht auf dem neuesten Stand. Zahlreiche Heizungssystem müssten zeitnah modernisierte werden, obwohl sie noch betriebsfähig seien. Die Wärmewende bringe große Herausforderungen mit sich – aber auch ein „enormes nationales Beschäftigungs- und Wertschöpfungspotenzial“, heißt es im Antrag. Um dieses zu heben, müsse die Bundesregierung jetzt Maßnahmen ergreifen. (sas/01.12.2022)

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TOP 13 EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (20/3817) gebilligt. Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.

Abgelehnt mit fast allen übrigen Stimmen des Hauses wurde hingegen ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Lücken bei der deutschen Unternehmensmitbestimmung schließen“ (20/4056). Die AfD enthielt sich auch bei dieser Abstimmung. Zu beiden Vorlagen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/4693) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll die „Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen“ (Umwandlungsrichtlinie) umgesetzt werden. Bei der von der Umwandlungsrichtlinie geänderten Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrechtsrichtlinie).

Wie die Bundesregierung schreibt, soll die Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie überwiegend „unter Wahrung der bewährten Grundsätze und der bewährten Systematik des deutschen Umwandlungsrechts erfolgen“. „Auf dieser Linie sollen die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel in einem Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes zusammengefasst werden. Innerhalb dieses Buches dienen die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung als Regelungsvorbild für das Verfahren der Spaltung und des Formwechsels“, heißt es weiter.

 

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TOP 12 Förderung und Erhalt des Sports in Deutschland

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2022, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Energiekrise – Der Sport darf nicht allein gelassen werden“ (20/4317) abgelehnt. Zugestimmt hatten neben der Union auch AfD und Linke. Der Sportausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4695).

Ein weiterer Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Sport als Prävention – Mehr Bewegung für ein gesünderes Leben“ (20/4666) wurde im Anschluss zur federführenden Beratung in den Sportausschuss überwiesen.

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TOP 15 Verkündigungs- und Bekanntmachungswesen

Die allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes wird abgelöst durch die Verkündung auf einer digitalen Plattform des Bundes. Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, einer entsprechenden Änderung des Artikels 82 des Grundgesetzes (20/2729) zugestimmt. Für die Annahme der Regierungsinitiative war eine Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Bundestages erforderlich, die mit insgesamt 592 Stimmen deutlich erreicht wurde. Im 20. Deutschen Bundestag ist für eine Grundgesetzänderung die Zustimmung von mindestens 491 Abgeordneten notwendig. Drei Abgeordnete votierten gegen die Änderung, 69 enthielten sich. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4699).

Gebilligt wurde zudem der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (20/3068) in der vom Rechtsausschusses geänderten Fassung (20/4709). Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU, die AfD stimmte dagegen, Die Linke enthielt sich.

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AfD-Antrag TOP 37i Antrag zur Förderung von Wohneigentum

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, einen Antrag der AfD-Fraktion zur Stärkung der Förderung von Wohneigentum (20/3204) beraten. Die Initiative soll nun im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend weiterberaten werden.

Antrag der AfD

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern sowohl die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken als auch die Grundsteuer abschaffen. Bundesweit solle sie eine Obergrenze von 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer festlegen. Außerdem fordert die Fraktion die dauerhafte Abschaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG).

Die Bundesregierung solle darüber hinaus eine Gesetzesvorlage zur Förderung von Wohneigentumserwerb außerhalb von Ballungszentren vorlegen. Deutschland weise im Vergleich zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die geringste Wohneigentumsquote auf, heißt es in der Begründung. Gerade außerhalb der Ballungszentren werde die Wohneigentumsförderung zu wenig gefördert. Unter anderem wirft die AfD-Fraktion der Bundesregierung „eine ideologische Ausrichtung auf den Klimaschutz“ vor, welche das Bauen und Wohnen immer mehr verteuere. (ste/01.12.2022)

 

hh

 

 

2. Dezember 2022 (74. Sitzung)

TOP 30 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen

Langjährig geduldete Ausländer sollen künftig mehr Chancen zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts (20/3717) verabschiedete der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2022, in modifizierter Fassung. In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für die Vorlage. 226 stimmten dagegen; 57 enthielten sich, darunter neben den Linken-Abgeordneten auch 20 Parlamentarier der Unionsfraktion.

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschloss das Parlament zudem ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegtes Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (20/4327) in geänderter Fassung. Es sieht eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden hingegen zwei Vorlagen der Linksfraktion: ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (20/1850) und ein Antrag mit dem Titel „Keine Abschiebungsoffensive – Für ein wirksames Bleiberecht“ (20/3973). Die Initiativen fanden keine Unterstützung bei den übrigen Fraktionen. Den Abstimmungen aller vier Vorlagen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/470320/4700) zugrunde. Zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen hatte zudem der Haushaltsausschuss Berichte nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/470520/3717) vorgelegt.

Chancen-Aufenthaltsgesetz

Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.

Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen

Ferner sieht das Gesetz vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren  oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern  ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.

Zudem sollen bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird laut Gesetzentwurf erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Dazu wird bei diesen Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert.

Änderungen im Ausschuss

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ursprünglich eine Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts von einem Jahr vor sowie den 1. Januar 2022 als Stichtag für die Anspruchsberechtigten.

Mit dem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Stichtag auf den 31. Oktober 2022 verschoben und die Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts auf 18 Monate verlängert.

Gesetzentwurf der Koalition zu Asylverfahren

Der Koalitionsentwurf (20/4327) sieht eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen. Entlastet werden soll das Bamf der Vorlage zufolge auch mit der „Schaffung von Möglichkeiten, die das Asylverfahren erleichtern und das Asylrecht in der Rechtspraxis vereinfachen“.

Wie die drei Fraktionen schreiben, führte die große Zahl der Asylsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten. Die Verwaltungsgerichte bauten die anhängigen Verfahren zwar kontinuierlich ab, doch seien Ende Juli 2022 weiterhin 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig gewesen. Beim Bamf seien zudem mit Stand August dieses Jahres 100.377 Verfahren anhängig gewesen.

„Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung“

„Bei einer Gesamtklagequote von 38,4 Prozent im Jahr 2021 und 33,5 Prozent zum 31. Juli 2022 ist absehbar, dass die Verwaltungsgerichte auch weiterhin stark belastet sein werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Belastung der Verwaltungsgerichte führe zu einer langen Dauer der Asylklageverfahren. So habe die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren zum 31. Juli dieses Jahres 26,6 Monate betragen.

Weiter führen die Koalitionsfraktionen aus, dass das bestehende Prozessrecht im Asylverfahren eine Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung befördere, „die zur Rechtsunsicherheit führt, die wiederum mehr Gerichtsverfahren sowie eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat“. Durch die verstärkte Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit grundsätzlichen Fragen sollten die Gerichte der unteren Instanzen entlastet und verlässliche Prüfungsmaßstäbe für das Bamf geschaffen werden.

Beschleunigung der Asylklageverfahren

Zudem sollten weitere Änderungen des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylklageverfahren führen und damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten. Hierzu gehöre insbesondere eine Regelung zur Erleichterung von asylgerichtlichen Entscheidungen im schriftlichen Verfahren. Durch eine Lockerung des Zurückverweisungsverbots könne zudem die Lastenverteilung zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten besser gesteuert werden.

Ferner soll den Fraktionen zufolge einer Verzögerung von Verfahren durch missbräuchliche Befangenheitsanträge entgegengewirkt werden. Durch die Einführung einer gesetzlich angeordneten Klageänderung sollten die Asylverfahren schneller abschließend entschieden werden. Vorgesehen ist darüber hinaus die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, die die „Effizienz von Asylverfahren durch gut informierte Asylsuchende erhöhen und die Qualität der behördlichen Entscheidungen verbessern“ soll. Zugleich soll die Akzeptanz der Asylentscheidungen laut Vorlage durch den behördenunabhängigen Charakter der Asylverfahrensberatung gesteigert werden.

SPD: Ein Gesetz der Vernunft

In der Debatte nannte Helge Lindh (SPD) die Regelungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht ein „Gesetz der Vernunft“.

Damit werde mit dem „unwürdigen Zustand“ gebrochen, dass Menschen perspektivlos mit sogenannten Kettenduldungen leben müssen. Dies betreffe allein am Stichtag 31. Oktober 2022 mehr als 137.000 Menschen.

CDU/CSU: Erst Identitätsklärung, dann Chance

Andrea Lindholz (CDU/CSU) kritisierte, die Ampelkoalition gebe ausreisepflichtigen Menschen auch dann ein Aufenthaltsrecht, wenn sie über ihre Identität getäuscht oder die Mitwirkung an der Identitätsklärung verweigert haben.

Für die Union gelte dagegen der Grundsatz „erst Identitätsklärung, dann Chance  und nicht umgekehrt“.

Grüne: Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik

Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) wertete die beiden Gesetze als „Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik“. Damit würden zentrale flüchtlingspolitische Vorhaben umgesetzt, für die ihre Partei lange gekämpft habe.

Nun werde die Konsequenz aus dem Umstand gezogen, dass die bisherigen Bleiberechtsregelungen „ins Leere gelaufen sind“.

AfD kritisiert „Verhöhnung des Rechtstaates“

Dr. Bernd Baumann (AfD) hielt der Koalition vor, sie wolle ausreisepflichtige Migranten, deren Asylanträge endgültig abgelehnt worden seien,  endgültig im Land behalten. „Aus Illegalen sollen Legale werden“, kritisierte Baumann. Dies sei eine „Verhöhnung des Rechtstaates“.

FDP verweist auf Arbeitskräftemangel

Stephan Thomae (FDP) entgegnete, mehr als 130.000 Betroffene hätten keinen Aufenthaltstitel, aber könnten nicht abgeschoben werden und hingen im Sozialsystem fest, statt in die Arbeitswelt integriert zu werden.

Man könne nicht über einen Arbeitskräftemangel klagen und zugleich den Arbeitswilligen Steine in den Weg legen.

Linke bemängelt „zu hohe Hürden“

Clara Bünger (Linke) sah in den beiden Gesetzen eine „Riesenenttäuschung“. Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht beinhalte viel zu hohe Hürden, um Kettenduldungen wirklich wirksam zu beenden. Sogar nach den Berechnungen der Regierungskoalition würden nur rund 34.000 von 240.000 Geduldeten die Anforderungen erfüllen. (sto)

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TOP 31 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen

Der Bundestag hat am Freitag, 2. Dezember 2022, erstmals über einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/4665) zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Verkehrsausschuss.

Union: Schnellspurgesetz für Brückensanierungen

Auf die katastrophalen Folgen der Sperrung der maroden Rahmede-Talbrücke auf der Bundesautobahn A45 für die Region rund um Lüdenscheid wies Florian Müller (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte hin. Seit einem Jahr litten die Menschen unter den Folgen der Brückensperrung und seien auf der Suche nach einer Perspektive. Zehntausende Lkw und Pkw stünden auf den Umleitungsstrecken im Dauerstau, was zu hohen Belastungen bei den Anwohnern führe.

„Wir müssen Familien und Unternehmen in der Region helfen“, sagte Müller. Die beste Lösung sei eine so schnell wie möglich aufgebaute Brücke. Stattdessen sei aber zu vernehmen gewesen, dass sich das Verkehrsministerium mit dem Umweltministerium darüber streite, ob die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auch für Autobahnbrücken gelten soll. „Was für eine traurige Botschaft für diese Region“, sagte der Unionsabgeordnete und warb für den Vorschlag seiner Fraktion für ein „Schnellspurgesetz für Brückensanierungen“.

AfD gegen Umweltverträglichkeitsprüfung

Von einer katastrophalen Situation sprach Dr. Dirk Spaniel (AfD). „Wir haben eine marode, nicht mehr ausreichende Infrastruktur in Deutschland“, sagte er. Bauzeiten bei Infrastrukturprojekten lägen – inklusive Planung – bei ungefähr 20 Jahren. Grund dafür seien Gesetze, die es ermöglichten, „dass eine beliebige Organisation praktisch zu jedem Zeitpunkt im Planungsverfahren eingreifen und das Verfahren verzögern kann“, sagte Spaniel. Da helfe es auch nicht, Gerichtsverfahren beschleunigen zu wollen.

Der Schlüssel ist aus Sicht des AfD-Abgeordneten die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Beim Bau des LNGTerminals sei diese ausnahmsweise herausgenommen worden, was einen Bau innerhalb kürzester Zeit ermöglicht habe. Diese Ausnahme nicht beim Autobahnbrückenbau anzuwenden sei eine „Sabotage an den Menschen in Lüdenscheid“, befand Spaniel.

 

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AfD-Antrag TOP 31 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an Brücken auf Bundesfernstraßen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, einen Antrag der AfD-Fraktion zur Stärkung der Förderung von Wohneigentum (20/3204) beraten. Die Initiative soll nun im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend weiterberaten werden.

Antrag der AfD

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern sowohl die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken als auch die Grundsteuer abschaffen. Bundesweit solle sie eine Obergrenze von 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer festlegen. Außerdem fordert die Fraktion die dauerhafte Abschaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG).

Die Bundesregierung solle darüber hinaus eine Gesetzesvorlage zur Förderung von Wohneigentumserwerb außerhalb von Ballungszentren vorlegen. Deutschland weise im Vergleich zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die geringste Wohneigentumsquote auf, heißt es in der Begründung. Gerade außerhalb der Ballungszentren werde die Wohneigentumsförderung zu wenig gefördert. Unter anderem wirft die AfD-Fraktion der Bundesregierung „eine ideologische Ausrichtung auf den Klimaschutz“ vor, welche das Bauen und Wohnen immer mehr verteuere. (ste/01.12.2022)

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AfD-Antrag ZP 7 Radikalisierung der Klimaproteste

Die Aktivitäten der Protestbewegung „Letzte Generation“ werden von den Fraktionen des Bundestages unterschiedlich bewertet. Das wurde während einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Thema „Radikalisierung der Klimaproteste“ am Freitag, 2. Dezember 2022, deutlich. Während Martin Hess (AfD) beispielsweise vor dem Entstehen einer Klima-RAF warnte und forderte, „gegen Klimafanatiker mit aller Konsequenz und Härte zurückzuschlagen“, nannte es Martina Renner (Die Linke) infam, mit schiefen Vergleichen von der Notwendigkeit eines radikalen Kurswechsels in der Klimapolitik abzulenken.

AfD: Ampel verharmlost den Extremismus

Unter dem Deckmantel des zivilen Ungehorsams, so Hess, würden durch „Klimaextremisten“ schwerste Straftaten begangen und dabei das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet. Dem gelte es sich entgegenzustellen, forderte der AfD-Abgeordnete und warf der Ampel vor, den Extremismus zu verharmlosen und zu relativieren.

Ein „unfassbarer Skandal“ sei es, wenn der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, den Klimaextremisten einen „Persilschein“ ausstelle. Wer sich mit Extremisten gemein mache, sei als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes untragbar und müsse sofort abgelöst werden, forderte Hess.