Sitzungswoche
4. Februar 2021 (70. Sitzung)
Quelle Bayerischer Landtag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Maximilianeum, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Quelle der Videobeiträge ist der „Bayerischer Landtag“ Bearbeitung erfolgte durch die AfD.
Franz Bergmüller und Andi Winhat berichten über die „Highlights“ der heutigen Sitzung:
TOP 1: Befragung der Staatsregierung in der Coronakrise
Der Abgeordnete Uli Henkel (AfD) befragt den neuen Gesundheitsminister Holetschek über
1. die Änderung der Vorgaben der WHO u PVR-Tests
2. wo die seit neuestem an der Grenze von Pendlern genommenen Positivtestungen hinzugerechnet werden und dort dann die Inzidenz erhöhen?
Der Abgeordnete Gerd-Mannes (AfD) befragt den Wirtschaftsminister über das Covid-19-Massacker im Mittelstand und über die Auszahlungen der lange versprochenen Hilfen
TOP 2: Aktuelle Stunde
auf Vorschlag der SPD-Fraktion zum Thema: „Bayerns Jugend nicht aus dem Blick verlieren!“
TOP 3 Gesetzentwürfe
TOP 3a Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
Erste Lesung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Schmid, Ulrike Scharf, Jürgen Baumgärtner u. a. CSU, der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Kerstin Radler u. a. und Fraktion FREIE WÄHLER zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes Drs. 18/11922
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TOP 3b Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Drs. 18/12281
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TOP 7 Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge
TOP 7.1. Antrag der AfD: Exit-Strategie vorbereiten und Gärtnereien zum Valentinstag öffnen!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Bergmüller, Gerd Mannes, Martin Böhm u. a. und Fraktion AfD Normalität schenken: Exit-Strategie vorbereiten und Gärtnereien zum Valentinstag öffnen! Drs. 18/13106
Unter dem Titel „Normalität schenken: Exit-Strategie vorbereiten und Gärtnereien zum Valentinstag öffnen!“ beantragte die AfD:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die bayerischen Gärtnereien, Baumschulen und Blumenverkäuferstände baldmöglich, spätestens jedoch zum 12. Februar 2021, zwei Tage vor dem diesjährigen Valentinstag, zu öffnen. Während des Betriebs sind in den Gärtnereien die AHA-Regeln einzuhalten. Entsprechend der aktuellen Infektionssituation wird zudem eine Kundenobergrenze, basierend auf der Größe der Verkaufsfläche,
festgelegt.
Gleichzeitig wird die Staatsregierung aufgefordert, dem Landtag baldmöglich zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen einer der Corona-Stufenpläne zur Wiederöffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, wie er in Schleswig-Holstein oder Niedersachen erarbeitet wurde, auch in Bayern nach dem 12. Februar 2021angewendet werden könnte.
Begründung:
Die Corona-Einschränkungen schädigen unsere bayerische Wirtschaft enorm. Jeder Tag der Geschäftsschließungen kostet die bayerische Wirtschaft EUR 200 Mio.1 Ganz Branchen stehen vor dem Aus. Fast ein Viertel der Unternehmen gibt an, dass sie ohne zügige Auszahlung (weiterer) Corona-Hilfen Insolvenz anmelden müssen2. Schwer betroffen sind dabei auch die Gärtnereien, Baumschulen und Blumenverkäuferstände. Aufgrund der langen Zeit der Vorproduktion für wenige umsatzreiche Ereignisse im Jahr 2020, beispielsweise Ostern, das Oktoberfest und Weihnachten, müssen die Unternehmer durch den Lockdown schwerwiegende Umsatzeinbußen verkraften. Auch der normalerweise zu dieser Zeit stattfindende Verkauf von Gemüsejungpflanzen kostet die Branche auch im Jahr 2021 einen großen Teil des Jahresumsatzes. Um unsere regionalen Betriebe zu entlasten und unseren Gärtnereien und Blumenverkäuferständen das in diesem Jahr für sie wohl umsatzreichste Wochenende, die Tage vor dem Valentinstag, nicht durch die Zwangsschließung während des zweiten Lockdowns zu nehmen, sollen die Gärtnereien baldmöglich, spätestens jedoch ab dem 12. Februar 2021 wieder geöffnet werden. Dabei sind die AHA-Regeln einzuhalten und eine entsprechende maximale Kundenzahl, basierend auf der Größe der Verkaufsfläche, festzulegen Im Gegensatz zu Bayern haben andere Bundesländer bereits eine klare umfassende Exit-Strategie aus dem Lockdown entwickelt: Am 28. Januar und 2. Februar 2021 haben die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereits die von ihnen entwickelten Stufenpläne zur etappenweisen Öffnung des sozialen und wirtschaftliches Lebens verabschiedet3,4 Abhängig von der 7-Tage-Corona-Inzidenz, unter Auflage der Hygienemaßnahmen variierender Strenge, werden darin die Öffnungskriterien für alle Bereiche klar beschrieben. Es ist höchste Zeit für die Staatsregierung, baldmöglich über die Möglichkeiten eines ähnlichen Stufenplans für Bayern zu berichten.
Der Antrag wurde von den Altparteien abgelehnt
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TOP 7.2. Antrag der CSU: Schnelltests in der Kindertagesbetreuung!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alexander König u. a. und Fraktion CSU Schnelltests in der Kindertagesbetreuung Drs. 18/12915
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TOP 7.3. Antrag der Grünen: Beibehaltung der Faschingsferien in Bayern!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Anna Toman u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schulfamilie entlasten: Beibehaltung der Faschingsferien in Bayern! Ferienwoche nutzen, um Schulbetrieb bis zu den Osterferien gut aufzustellen Drs. 18/12916
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TOP 7.4. Antrag der AfD: Technologieoffenheit bei Wasserstofftechnologien – Zukünftige Wirtschaftlichkeit und technische Zuverlässigkeit berücksichtigen!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Franz Bergmüller, Uli Henkel u. a. und Fraktion AfD
Technologieoffenheit bei Wasserstofftechnologien – Zukünftige Wirtschaftlichkeit und technische Zuverlässigkeit berücksichtigen Drs. 18/13111
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf EU- und Bundesebene für eine technologieoffene Energieforschung im Bereich der Wasserstofftechnologie einzusetzen. Statt einer einseitigen Fokussierung auf einen niedrigen CO2-Ausstoß sollen dabei die Aspekte zukünftige Wirtschaftlichkeit und technische Zuverlässigkeit gleichrangig behandelt werden. Die Energieforschung im Freistaat Bayern soll entsprechend ausgerichtet werden.
Die zukünftige wirtschaftliche Nutzung der unterschiedlichen Wasserstoffproduktionstechnologien ist so auszurichten, dass sie sich über den freien Markt behauptet und nicht über ordnungspolitisch ausgerichtete Subventionen in den Markt gebracht werden muss.
Begründung:
Wasserstofftechnologien können ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Energiemix werden. Auch deutsche Spitzentechnologien, wie die Automobilindustrie, könnten durch wasserstoffbasierte Kraftstoffe in der Zukunft weltweit wettbewerbsfähige Produkte für die Weltmärkte produzieren. Für eine marktorientierte, ökonomisch nachhaltige Forschungsförderung ist die Technologieoffenheit unerlässlich. Daher ist eine vollständig technologieoffene Forschungsförderung im Bereich der Wasserstofftechnik unerlässlich. Dies schließt auch die Erforschung der Wasserstofferzeugung mittels Verwendung von Kohlenwasserstoffen, Biomasse und Kerntechnik ein. Auch beim Wasserstoffimport ist diese Technologieoffenheit zu berücksichtigen. Die zukünftige wirtschaftliche Nutzung der unterschiedlichen Wasserstoffproduktionstechnologien ist so auszurichten, dass sie sich über den freien Markt behauptet und nicht über ordnungspolitisch ausgerichtete Subventionen in den Markt gebracht werden muss. Unternehmen im freien Wettbewerb sind bei der Erkennung von Zukunftstechnologien am effektivsten, um diese marktreif zu machen.
Der Antrag wurde von den Altparteien abgelehnt
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TOP 7.5. Antrag der AfD: COVID-19-Fälle in Alten- und Pflegeeinrichtungen bei Berechnung der Inzidenz gesondert berücksichtigen!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Katrin Ebner-Steiner, Roland Magerl u. a. und Fraktion AfD COVID-19-Fälle in Alten- und Pflegeeinrichtungen bei Berechnung der Inzidenz gesondert berücksichtigen Drs. 18/12918
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Berechnung der Inzidenzwerte in Bayern derart zu gestalten, dass COVID-19-Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen nicht mehr in die Gesamtinzidenz eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt eingerechnet, sondern separat erhoben und bewertet werden. Ziel muss es sein, eine bereinigte Darstellung der Inzidenzen zu haben, die es ermöglicht, bei einem lokalen Hotspot differenzierter mit den Einschränkungen für Bürger umzugehen. Nur so wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen.
Begründung:
Die Festlegung der Inzidenz-Werte ist und bleibt weiterhin nicht unumstritten. Abseits der grundsätzlichen Frage ist aber eine Problematik seit Beginn der Pandemie ungeklärt: Wie lässt es sich verhindern, dass lokale Hotspots die gesamte Inzidenz einer Region verschlechtern? Zwar gibt es solche Effekte auch in fleischverarbeitenden Betrieben oder Kliniken, Hauptaugenmerk und problematisch bei der Inzidenz sind jedoch Alten- und Pflegeeinrichtungen. Treten dort Fälle auf, gibt es schnell hohe Zahlen an Infizierten unter Bewohnern und Personal. Es reicht ein Blick in die Zeitungen der vergangenen Wochen, um zu sehen, dass genau diese lokalen Hotspot-Effekte die Inzidenz ganzer Städte oder Landkreise in die Höhe treiben. Vor allem bei kleinen kreisfreien Städten oder Landkreisen tritt der Effekt verstärkt auf, da ein Infizierter sich prozentual stärker in der Inzidenz niederschlägt. Dabei haben hohe Inzidenzen je nach geltender Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unterschiedliche Effekte. So kann es passieren, dass in zwei Altenheimen im Landkreis X Hotspots entstehen, deshalb im gleichen Landkreis kein Schüler mehr in die Schule gehen darf und plötzlich eine nächtliche Ausgangssperre besteht. Die Verhältnismäßigkeit ist dann nicht mehr gewahrt. Im Gegenteil. Ein lokales, eng begrenztes und epidemiologisch einfach zu beherrschendes Ereignis hat plötzlich Effekte auf Bereiche, die im Grundsatz gar nicht betroffen sind. Mit Blick auch auf künftige Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und mit Blick darauf, dass die Staatsregierung die Bürger erst bei einer generellen Inzidenz von 50 pro 100 000 Einwohner aus dem Würgegriff der Einschränkungen entlassen will, sieht der Landtag es als geboten an, die Inzidenzwerte separierter zu erheben. Lokale Hotspots, hier mit Schwerpunkt auf Alten- und Pflegeheime, sind aus den Berechnungen der allgemeinen Inzidenz herauszunehmen, zumindest die Infektionen der Bewohner, die in der Regel nicht mobil sind. Beim Pflegepersonal sind die Infektionen dann in die Inzidenz einzurechnen, da diese natürlich auch außerhalb des Heimes Infektionen verursachen können. Zu überlegen wäre es auch, andere Bereiche aus der Inzidenz herauszurechnen, bei denen Personen betroffen sind, die mangels Mobilität keine große Gefahr darstellen (z. B. Gefängnisse). Nur so kann besser dargestellt werden, welches Infektionsgeschehen sich tatsächlich in einer Region abspielt, außerhalb schnell beherrschbarer Hotspots
Der Antrag wurde von den Altparteien abgelehnt
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TOP 7.6. Antrag der AfD: Kleine und mittlere Unternehmen bei der Einrichtung von Homeoffice-Möglichkeiten unterstützen – unternehmerische Freiheit schützen!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Jan Schiffers, Dr. Anne Cyron u. a. und Fraktion AfD
Kleine und mittlere Unternehmen bei der Einrichtung von Homeoffice-Möglichkeiten unterstützen – unternehmerische Freiheit schützen Drs. 18/13112
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
- 1. kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 Beschäftigten bei der schnellen Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen und mobilem Arbeiten zu unterstützen;
- Unternehmen die Entscheidungsfreiheit zu belassen, ob Distanzarbeit für ihre Wertschöpfungsprozesse sinnvoll und geboten sind;
- weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen im Gigabitbereich sicherzustellen;
- auf allen politischen Ebenen für die Freiheit des Unternehmertums und die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzutreten.
Hierzu sind:
- den Unternehmen schnelle finanzielle Hilfen für die ersten 50 zur Homeoffice-Fähigkeit umgerüsteten Arbeitsplätze in ausreichender Höhe zu gewähren;
- wissenschaftliche Studien mit dem Ziel in Auftrag zu geben, eine dauerhafte Steigerung der Effizienz von Arbeitsprozessen herbeizuführen und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Rahmen der neuen Arbeitswelt zu erhöhen;
- weitere Maßnahmen zu treffen, um den Breitbandausbau im Gigabitbereich flächendeckend abzuschließen;
- Initiativen zu ergreifen, um die freie Berufsausübung wiederherzustellen und staatliche Eingriffe in den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen umgehend zurückzufahren.
Begründung
Infolge der staatlich verordneten Corona-Maßnahmen sind viele Wirtschaftszweige von Schließungen und Berufsverboten betroffen. Nicht nur im Einzelhandel und in der Gastronomie oder bei Dienstleistungen aller Art sind durch die Schließungen tausende Existenzen bedroht, auch in allen anderen Wirtschaftszweigen machen sich die staatlichen Eingriffe negativ auf die Funktionstüchtigkeit wirtschaftlicher Prozesse, etwa in Form gestörter Lieferketten, bemerkbar. Zusätzlich werden viele Arbeitnehmer durch unnötige Testungen und anschließend verordnete Quarantäne trotz fehlender Symptomatik den Wertschöpfungsprozessen im Lande entzogen. Laut der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 27. Januar 2021 müssen Arbeitnehmer überall im Homeoffice arbeiten, wo es möglich ist. Dies soll Kontakte im Unternehmen und auf dem Arbeitsweg auf ein Minimum reduzieren. Diese Pflicht zum Home-Office bedeutet einen schweren Eingriff in die Freiheit des Unternehmertums in Deutschland und in die Vertragsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gleichzeitig sind viele Fragen des Arbeitsschutzes für Arbeitnehmer im Homeoffice und im Rahmen der mobilen Arbeit nicht abschließend geklärt und geeignete Maßnahmen noch nicht umsetzbar. Ebenso sind Homeoffice und im Rahmen mobiles Arbeiten für viele Betriebe häufig nicht sinnvoll umsetzbar, weil immer noch schnelle Internetverbindungen fehlen. Die verstärkte Nutzung des Homeoffice und des mobilen Arbeitens kann in vielen Bereichen zu einer Steigerung der Effizienz führen. Unternehmer sollten jedoch selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang diese Arbeitsformen für einen funktionierenden Betriebsablauf genutzt werden. Zweifellos profitieren viele Arbeitnehmer von einer Umstellung auf Distanzarbeit, falls lange Anfahrtswege entfallen und sozialer Stress im Arbeitsleben verringert wird. Gleiches gilt für Arbeitgeber, wenn sie z. B. weniger Räume vorhalten müssen und auf Mitarbeiter zurückgreifen können, die durch den Wegfall langer Pendelzeiten ausgeruhter sind. Eine Umstellung auf neue Arbeitsformen sollte jedoch nur dann erfolgen, wenn sie unternehmerisch sinnvoll ist und Arbeitsplätze dadurch nicht langfristig gefährdet werden. Der Staat sollte neue Formen des Arbeitens deshalb in erster Linie durch Anreize fördern, anstatt Unternehmen und Arbeitnehmer durch Zwangsmaßnahmen zu regulieren.
TOP 11. Dringlichkeitsantrag der AfD: Bayerische Unternehmen retten – Corona-Hilfen vereinfachen, verbessern und beschleunigen!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Bergmüller, Gerd Mannes, Uli Henkel u. a. und Fraktion AfD
Bayerische Unternehmen retten – Corona-Hilfen vereinfachen, verbessern und beschleunigen!
Drs. 18/12924
Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass
- im Falle einer Bewilligung die erste Auszahlung der entsprechenden CoronaHilfen nicht später als 20 Werktage nach Eingang der Antragstellung geschieht,
- elektronisch eingereichte Anträge auf Corona-Hilfen dem Antragsteller genügend Raum für unabdingbare Erläuterungen zum jeweiligen Sachverhalt lassen,
- die Warenabschreibungen weiterhin ausgeweitet werden, sodass noch mehr Herstellern und Einzelhändlern es ermöglicht wird, ihre Ware als erstattungsfähige Kosten anerkennen zu lassen,
- im Antragswesen der Corona-Hilfen Mischbetriebe generell als separate Unternehmen behandelt werden.
Begründung
Der Lockdown zerstört bayerische Wirtschaft. Bis zu zwei Drittel des realen BIP-Rückgangs (BIP = Bruttoinlandsprodukt) in Bayern im Jahr 2020 von 6,5 Prozent1 sind unter anderem auf den Lockdown zurückzuführen, höchstens ein Drittel dürfte auf einen Rückgang der Auslandsnachfrage nach bayerischen Exporten zurückzuführen sein2. Von Januar bis Oktober 2020 verringerte sich der reale Umsatz der bayerischen Hotellerie gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 33,8 Prozent, die Zahl der Beschäftigten um 14,9 Prozent. Der reale Umsatz des bayerischen Einzelhandels stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum tatsächlich um 5,6 Prozent, die Zahl der Beschäftigten ging jedoch um 0,3 Prozent zurück. Der reale Umsatz des bayerischen Kraftfahrzeughandels ging um 7,6 Prozent zurück, die Zahl der Beschäftigten um 0,9 Prozent3 Jeder Tag der Geschäftsschließungen kostet die bayerische Wirtschaft 200 Mio. Euro, darunter verringert es die Wirtschafsleistung der Stadt München täglich um 40 Mio. Euro4. Große Versprechen, die Wirtschaft wurde jedoch im Stich gelassen. Trotz der umfangreichen Ankündigungen seitens der Bundes- und Staatsregierungen sind die Mittel zur Existenzsicherung vieler Firmen bisher langsam abgeflossen. Von den ursprünglich geplanten 50 Mrd. Euro sind nur 13,7 Mrd. Euro oder 76 Prozent bundesweit ausgezahlt worden. Für die Überbrückungshilfen I und II standen zwar 24,6 Mrd. Euro zur Verfügung, zusammen sind lediglich 2,1 Mrd. Euro oder 8 Prozent ausgezahlt worden. Von der versprochenen Überbrückungshilfe III, sowie den November- und Dezemberhilfen mit einer Gesamthöhe von 39,5 Mrd. Euro wurden erst ca. 1,5 Mrd. Euro oder lediglich 4 Prozent zu Auszahlung bewilligt5 Zum 19.01.2021 gab es fast 50 000 bayerische Anträge zur Novemberhilfe mit einem Volumen von rund 840 Mio. Euro, von denen jedoch nur 250 Mio. Euro oder 30 Prozent ausbezahlt worden sind. Bei der Dezemberhilfe waren es über 22 000 Anträge aus Bayern mit einem Fördervolumen von über 350 Mio. Euro. Davon wurden nur 130 Mio. Euro oder 37 Prozent ausbezahlt. Im Rahmen der Überbrückungshilfe II waren nur 85 Prozent der bisher knapp 15 000 bayerischen Anträge erst abgearbeitet, wobei erst Hilfen in Höhe von 260 Mio. Euro genehmigt wurden6. Bürokratie, Pannen und Vertuschungen Seit März 2020 ist das Verhalten der Regierung sprunghaft zu werten, da sich diese unterschiedlichen Modelle (pauschale Zuschüsse, Fixkostensatz, Umsatzeinbußen) bediente. Unternehmen und Verbände kritisieren seit Monaten nicht nur die Tatsache, dass der Geldfluss mühsam vonstattengeht, sondern auch, dass die Antragsbedingungen für die Hilfen organisatorische, bürokratiebedingte und generell widersprüchliche Mängel aufweisen. Lange Zeit konnten die Hilfen auch deswegen nicht ausgezahlt werden, weil das entsprechende Computerprogramm des Bundes nicht einsatzbereit war. Des Weiteren hatte das Bundesfinanzministerium im Dezember 2020 die maximale Höhe der Abschlagszahlungen verringert, sowie die Bewilligungskriterien („ungedeckte Fixkosten“) der Corona-Hilfen postfactum erhöht, um nicht gegen das EU-Beihilferecht zu verstoßen. Fast ein Viertel der deutschen Unternehmen gibt an, dass sie ohne zügige Auszahlung (weiterer) Corona-Hilfen Insolvenz anmelden müssen7