59. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 12. Oktober 2022, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

12. Oktober 2022 (59. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Das Gesundheitsministerium 

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) misst dem Vorhaben, ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit einzurichten, hohe Bedeutung bei. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 12. Oktober 2022, sagte der Minister auf eine Frage des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen), eine solche Einrichtung werde für das nächste Jahr geplant, ein erster Entwurf könnte noch in diesem Jahr vorliegen.

„Unabkömmlicher Baustein für die Prävention“

Für die Stärkung der Vorbeugemedizin wäre ein solches Institut ein Segen, ein unabkömmlicher Baustein für die Prävention, „die wir uns wünschen“,  so der Minister. Einen Stellenplan für dieses Institut, nach dem die Abgeordnete Emmi Zeulner (CDU/CSU) gefragt hatte, könne er noch nicht vortragen, sagte Lauterbach. Aus seiner Sicht ist es ein Problem, ein solches Institut noch nicht zu haben. Durch Vorsorgeleistungen könnte nach seiner Einschätzung sehr viel Geld eingespart werden.

Auf eine Nachfrage Zeulners räumte Lauterbach ein, dass die Studierenden in der akademischen Pflege auf ihren Kosten sitzen blieben. Man sei dabei, sich eine Lösung zu überlegen, bei der die Studierenden nicht schlechter gestellt werden als die Auszubildenden. Dem öffentlichen Gesundheitsdienst müsse geholfen werden bei der Vorbereitung von Lehre und Fortbildung und der Möglichkeit, „sich zu akademisieren“, sagte der Minister. Es gebe das Problem, dass die Gesundheitsämter wenig koordiniert seien. Es gebe keine einheitliche Software und keine einheitlichen Fortbildungsrichtlinien, was ihnen aber nicht vorzuwerfen sei.

„Corona-Impfstoffe sind sicher“

Die Corona-Impfstoffe seien sicher, erwiderte Lauterbach den AfD-Abgeordneten Martin Sichert und Beatrix von Storch, weil sie, nachdem sie getestet wurden, an sehr vielen Menschen eingesetzt worden seien. Ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht verlängert wird oder ausläuft, mache man vom Verlauf der Herbst-Winter-Welle abhängig, so der Minister auf eine Frage der AfD-Abgeordneten Dr. Christina  Baum. Baum verlangte vom Minister eine Entschuldigung, weil darauf vertraut worden sei, dass Impfstoffe keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen. Der Minister verlangte seinerseits von der Abgeordneten eine Entschuldigung, denn die Menschen stürben, weil sie nicht geimpft gewesen seien.

Der SPD-Abgeordneten Heike Baehrens entgegnete der Minister, die Länder machten zum Teil schwer nachvollziehbare Vorschläge öffentlich. Manche würden „mit dem Maßkrug in der Hand“ vorgetragen. Die Länder sollten prüfen, wann der optimale Zeitpunkt für Maßnahmen sei. Er hoffe auf gute Zusammenarbeit mit den Ländern beim besseren Schließen von Impflücken in den Pflegeeinrichtungen. (vom/12.10.2022)

 

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 12. Oktober 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/3858), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

24 der insgesamt 53 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 16 Fragen, Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit elf Fragen vertreten. Zwei Fragen stellte die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen).

16 Fragen und damit ein knappes Drittel aller Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Finanzen. 15 Fragen sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantworten, zehn Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Vom Auswärtigen Amt wurden Antworten auf vier Fragen verlangt, das Bundesministerium der Justiz war mit drei Fragen gefordert. Mit zwei Fragen musste sich das Bundesministerium für Gesundheit befassen, während das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Bildung und Forschung je eine Frage zu beantworten hatten.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich der hessische CDU-Abgeordnete Dr. Michael Meister beim Bundesfinanzministerium, welche Kosten durch eine „Gaspreisbremse“, so wie sie Bundesfinanzminister Christian Lindner vorschlägt, entstehen, und wie die Bundesregierung beabsichtigt, diese Kosten zu finanzieren.

Der baden-württembergische AfD-Abgeordnete Dr.-Ing. Dirk Spaniel fragte das Ministerium für Digitales und Verkehr, welche Speicherkapazitäten für den zusätzlichen Bedarf an Strom durch E-Autos vorhanden oder vorgesehen sind. Er wollte zudem erfahren, ob die Bundesregierung die Förderung von E-Fahrzeugen „unter der drohenden Knappheit an Strom“ als sinnvoll ansieht.

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ZP 2 Iranische Protestbewegung frauenorientierte Außenpolitik

Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Mittwoch, 12. Oktober 2022, mit den Protesten im Iran befasst. Die Unionsfraktion hatte einen Antrag mit dem Titel „Iranische Protestbewegung entschlossen unterstützen – Den Testfall einer frauenorientierten Außenpolitik zum Erfolg machen“ (20/3930) vorgelegt, den das Parlament erstmals beriet. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, der Auswärtige Ausschuss übernimmt die Federführung.

 

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AfD TOP 23 Opt out aus dem gemeinsame EU-Asylsystem

Auf der Tagesordnung des Bundestages stand am Mittwoch, 12. Oktober 2022, ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Eine zukunftsfähige Asylpolitik nach dem Vorbild Dänemarks ermöglichen – Opt-Out vom Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)“ (20/3931). Nach knapp halbstündiger Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion die Teilnahme Deutschlands an der gemeinsamen EU-Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz beenden. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, dazu „national und auf EU-Ebene alle notwendigen Schritte zu unternehmen“ und nach Umsetzung dieses Schrittes ein „Schutzsystem nach australischem und dänischem Vorbild“ zu etablieren. Als „Kernelemente“ dieses Systems nennt die Fraktion einen „Fokus auf Hilfe vor Ort in der jeweiligen Krisenregion, um möglichst vielen Menschen eine heimatnahe Zuflucht zu ermöglichen“, einen „strikten Grenzschutz mit Abweisung illegaler Migranten – soweit möglich an den Außengrenzen der EU, soweit nötig an der deutschen Grenze“ sowie die „Aufnahme einer integrationspolitisch verkraftbaren und souverän bestimmten Zahl gezielt vorab ausgewählter besonders Schutzbedürftiger anstelle der bislang praktizierten unbegrenzten Aufnahme von mehrheitlich nicht Schutzberechtigten“.

Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, auch nach einer Beendigung der deutschen Teilnahme an der gemeinsamen EU-Asylpolitik den „Aufbau eines mittels konsequenter Zurückweisung von illegalen Grenzübertritten lückenlosen Grenzschutzes an den Außengrenzen der EU umfassend zu unterstützen“, um die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union zu erhalten und Grenzkontrollen an der deutschen Grenze entbehrlich zu machen. (sto/12.10.2022)

 

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13. Oktober 2022 (60. Sitzung)

TOP 7 Bürgergeldgesetz, sozialer Arbeitsmarkt

Einen heftigen Schlagabtausch über das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld-Gesetz lieferten sich die Koalitionsfraktionen und die Opposition am Donnerstag, 13. Oktober 2022. So heftig, dass sogar Bundestagspräsidentin Bärbel Bas alle Beteiligten zwischenzeitig daran erinnern musste, sich nicht gegenseitig Hass und Hetze vorzuwerfen. Gegenstand der Debatte war der Gesetzentwurf der Regierung zur Einführung des Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873), mit dem sie laut eigener Zielsetzung „Hartz IV hinter sich lassen“ möchte und den die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Geplant sind unter anderem grundlegende Reformen in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und Jobcenter-Mitarbeitern (Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung), die Einführung einer zweijährigen Karenzzeit, in der das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden und die Stärkung der Qualifizierung und Weiterbildung unter anderem durch finanzielle Anreize. Ferner soll der Soziale Arbeitsmarkt verstetigt und Sanktionen deutlich abgemildert werden. Außerdem werden die monatlichen Regelleistungen um einen Inflationsausgleich deutlich angehoben.

Ebenfalls an den Sozialausschuss überwiesen wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen“ (20/3901) und ein Antrag der AfD, der die „Einführung von Bürgerarbeit“ (20/3943) vorsieht.

Minister Heil: Schutzversprechen des Sozialstaates

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, dadurch werde das „Schutzversprechen des Sozialstaates“ erneuert. Menschen, die unerwartet in Not geraten, müsse unbürokratisch geholfen werden, das habe man während der Pandemie-Jahre erlebt.

Heil verwies darauf, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten und das jetzige System sie nur hin und wieder in eine Maßnahme vermitteln konnte. „Ausbildung statt Aushilfsjob – das ist der bessere Weg“, bekräftigte der Minister. „Wir wollen, dass sich Arbeit lohnt, deshalb haben wir den Mindestlohn erhöht und spielen nicht Bedürftige gegeneinander aus“, sagte er an Union und AfD gerichtet.

AfD nennt Bürgergeld „aufgeweichtes Hartz IV“

Gerrit Huy (AfD) sagte: „Wir glauben nicht, dass das Bürgergeld funktionieren wird, es ist nur ein aufgeweichtes Hartz IV.“ Das Problem, dass acht Prozent der erwerbsfähigen Menschen Grundsicherungsleistungen bekämen, löse auch das Bürgergeld nicht.

Sie verwies auf verschiedene Nachbarländer mit deutlich schärferen Sozialleistungs-Auflagen, in denen diese Quote deutlich geringer sei. „Wir wollen nicht, dass Arbeitende die Dummen sind, deshalb haben wir einen Antrag für die Bürgerarbeit vorgelegt“, sagte sie.

 

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ZP 3 Opt out aus dem gemeinsame EU-Asylsystem. Migrationspolitischen Sonderweg in Europa sofort beenden

Im Bundestag ist es am Donnerstag, 13. Oktober 2022, zu einer scharfen Kontroverse über die Migrationspolitik der Bundesregierung gekommen. Während die CDU/CSU-Fraktion einen „migrationspolitischen Sonderweg“ der Bundesregierung beklagte, verteidigten Vertreter der Koalition die Vorhaben der „Ampel“ in diesem Bereich. Der Debatte lag ein Antrag der Unions-Fraktion (20/3933) zugrunde, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „alle Migrationspläne im Koalitionsvertrag aufzugeben, die Anreize zu verstärkter illegaler Einreise auslösen Können“. Es sei absehbar, dass die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen „in der Summe zu einer dauerhaften Zunahme von illegaler Migration in den nächsten Jahren führen werden“, heißt es der Vorlage, die zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat.

CDU/CSU kritisiert „migrationspolitischen Sonderweg“

Weiter führt die Fraktion aus, dass die Kapazitäten von Ländern und Kommunen insbesondere auch durch die Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen vielfach erschöpft seien. Damit die Aufnahmekapazitäten den tatsächlich Schutzbedürftigen zugutekommen und um die Akzeptanz der Bevölkerung für das Asylsystem zu bewahren, seien „Maßnahmen zur Reduzierung der illegalen Migration und zur Verbesserung bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer dringend geboten“. Mittlerweile sähen „nahezu alle EU-Mitgliedstaaten diese Notwendigkeit“ und richteten ihre Asylpolitik nach ihr aus.

Dagegen gehe die Bundesregierung „einen migrationspolitischen Sonderweg in Europa“, kritisieren die Abgeordneten. Mit mehreren Migrationspaketen wolle die Koalition insbesondere Ausreisepflichtigen den Verbleib in Deutschland erleichtern und verstärke dadurch bestehende Anreize.

CDU/CSU:  Irreguläre Asylmigration steigt stetig an

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, „alle Migrationspläne im Koalitionsvertrag aufzugeben, die Anreize zu verstärkter illegaler Einreise auslösen können“. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion Ländern und Kommunen mit einem ressortübergreifenden Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt „rasche und vor allem umfassende Hilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ zukommen lassen. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze vorbereiten.

Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, außenpolitisch Druck auf Staaten auszuüben, „die durch ihre Politik illegale Migration nach Europa und insbesondere Deutschland befördern, mit dem Ziel, diese Praxis zu unterbinden“. Dabei spiele Serbien als EU-Beitrittskandidat eine besondere Rolle. Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem die „angekündigte Rückführungsoffensive“ in die Tat umsetzen sowie auf die Länder einwirken, der 2019 vom Bundestag beschlossenen Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien als sichere Herkunftsländer zuzustimmen. (sto/eis/13.10.2022)

Andrea Lindholz (CDU/CSU) sagte, die irreguläre Asylmigration steige seit Wochen stetig an. Die Länder und Kommunen warnten seit Monaten vor Überlastung, doch die Bundesregierung zögere und zaudere. Es reiche nicht aus, wenn der Bund zusätzlich 4.000 Wohnplätze bereitstellen wolle.

Auch reichten Ankündigungen allein nicht aus, wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die irreguläre Migration begrenzen wolle. Faeser verlängere zu Recht die Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich, doch mache es keinen Sinn, dass sie solche Kontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze ausschließe, über die aktuell die meisten illegalen Einreisen erfolgten, kritisierte Lindholz, die zugleich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufforderte, „das Thema Migration endlich zur Chefsache zu machen“.

AfD kritisiert Union für zurückliegende Regierungszeit

Dr. Bernd Baumann (AfD) warf der Union vor, in ihrer zurückliegenden Regierungszeit effektive Grenzkontrollen verabscheut zu haben, die sie jetzt in ihrem Antrag fordere. Auch verlange die CDU/CSU in der Vorlage, eine angekündigte Rückführungsoffensive in die Tat umzusetzen, nachdem sie zuvor „16 Jahre an der Macht“ nennenswerte Abschiebungen verhindert habe.

Wie man Migrationspolitik in Europa besser machen könne, zeigten Länder wie Dänemark, wo Asylverfahren künftig vom Ausland aus betrieben werden müssten. Dazu schließe der dänische Staat Abkommen mit Nachbarstaaten der Herkunftsländer, und bei „echten Asylgründen“ würden die Betroffenen „geschützt und versorgt im heimatlichen Kulturkreis“.

 

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TOP 9 Wohngeld Plus Heizkostenzuschussgesetz

Mit mehr Wohngeld für mehr Haushalte und einem weiteren Heizkostenzuschuss will die Bundesregierung Geringverdiener angesichts steigender Wohnkosten entlasten. Zwei dazu von ihr vorgelegte Gesetzentwürfe (20/393620/3884) hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, nach rund 70-minütiger Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

„Die hohen Energiepreise treffen diejenigen am härtesten, die ohnehin mit sehr wenig Geld auskommen müssen“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Mit den Maßnahmen, beide Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, setze die Koalition zielgerichtet bei den Wohnkosten an, die so stark gestiegen seien, „dass mehr Menschen unsere Unterstützung brauchen“.

Heizkostenzuschuss und Wohngelderhöhung

Konkret plant die Bundesregierung, Wohngeldempfängerinnen und -empfängern für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss zu zahlen: für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende sollen jeweils 345 Euro erhalten. „Damit helfen wir im bevorstehenden Winter schnell und unbürokratisch“, zeigte sich Geywitz überzeugt.

Ab dem 1. Januar 2023 soll dann das neue „Wohngeld plus“ mit deutlich höheren Zuschüssen zur Miete und einem stark ausgeweiteten Empfängerkreis greifen. Statt bisher rund 180 Euro pro Monat sollen Berechtigte fast das Doppelte bekommen, nämlich rund 370 Euro pro Monat. Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte soll sich sogar verdreifachen, von 600.000 auf zwei Millionen. Darüber hinaus schlägt die Bundesregierung die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente vor, die entweder als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete ausgezahlt werden oder – im Falle von Wohneigentum – als Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll. Mit einer ebenfalls dauerhaften Klimakomponente will die Bundesregierung Mieterhöhungen wegen energetischen Gebäudesanierungen abfedern. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine sozial gerechte Klimawende“, urteilte Geywitz.

Ministerin: Auszahlung nimmt einige Zeit in Anspruch

Die Bauministerin sprach insgesamt von einem „großen Kraftakt“ bei der Umsetzung der Reform. Die Wohngeldstellen der Kommunen würden sich schon jetzt darauf vorbereiten und ihr Ministerium stehe zur Unterstützung bereit.

Dennoch würde die Auszahlung „einige Zeit in Anspruch nehmen“, dämpfte sie die Erwartungshaltungen. Sie ging damit indirekt auf die Alarmsignale der Kommunen ein, die schon seit Wochen warnen, sie könnten die zu erwartende Antragsflut wegen des Personalnotstands in ihren Verwaltungen nicht bewältigen. Das Wohngeld könne daher für die Fülle der neuen Berechtigten kaum zum Jahresanfang 2023 an alle ausgezahlt werden.

Vier Milliarden Euro für Wohngeld

Unklar ist noch, wer das neue Wohngeld – die Bundesregierung beziffert die Kosten auf knapp vier Milliarden Euro – bezahlen soll. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen sich Bund und Länder diese je zur Hälfte teilen. Die Länder wollen hingegen, dass der Bund die kompletten Kosten übernimmt. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht.

Klar ist bisher nur, dass der Bund die auf etwa 550 Millionen Euro bezifferten Ausgaben für den zweiten Heizkostenzuschuss übernimmt. Mit dieser Einmalzahlung befasst sich der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montag, dem 17. Oktober 2022, im Rahmen einer Expertenanhörung. (joh/13.10.2022)

AfD kritisiert „selbst verschuldete Knappheit“

Roger Beckamp (AfD) warf der Bundesregierung vor, die hohen Preise für Wohnen, Bauen und Energie durch eine „selbst verschuldete Knappheit“ in beiden Bereichen maßgeblich verursacht zu haben.

Indem sie immer mehr Anreize für die Flucht von „Millionen Menschen“ nach Deutschland setze, werde der Wohnraum hierzulande immer knapper und teurer. „Früher brauchte die Mittelschicht kein Wohngeld“, urteilte Beckamp, der die Ampel-Koalition aufforderte, Deutschland zu einer „Wüste für Menschen zu machen, die nicht schutzbedürftig sind“.

Dass ein höheres Wohngeld nur die Symptom bekämpft, aber nicht die Ursachen der immer höheren Wohnkosten, thematisierten auch zahlreiche andere Redner in der Debatte, wenngleich mit gänzlich anderem Fokus als der AfD-Abgeordnete Beckamp. Lay sieht die Gründe in „Mietenwahnsinn und Spekulation“ durch große private Konzerne. Statt denen „am Ende des Tages noch das Geld hinterher zu schmeißen“, müsste unter anderem ein bundesweiter Mietendeckel eingeführt werden.

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ZP 11 Warburg Steuer-Skandal

In einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktionen haben alle Fraktionen eine vollständige Aufklärung des Cum-Ex-Steuerskandals gefordert. Mehrere Redner riefen auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf, seinen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Ein Antrag der AfD-Fraktion, den Bundeskanzler herbeizuzitieren, fand allerdings keine Mehrheit.

Das bisher bekannte Steuervolumen der Cum-Ex-Fälle beziffern die Behörden auf rund 4,5 Milliarden Euro, von denen 3,1 Milliarden Euro bereits zurückgefordert wurden. Bei den ähnlich gelagerten Cum-Cum-Fällen soll das Volumen fünf Milliarden Euro betragen. In die Cum-Ex-Fälle war auch die Hamburger Warburg-Bank verwickelt. Die Kontakte zwischen dem damaligen Hamburger Bürgermeister Scholz und Warburg-Bankiers spielten in der Aktuellen Stunde eine große Rolle.

AfD spricht von größtem Steuerbetrug der Geschichte

Albrecht Glaser (AfD-Fraktion) nannte Cum-Ex den „größten Steuerbetrug der Geschichte“. Die Hamburger Warburg-Bank habe sich 169 Millionen Euro erschlichen. 2016 habe ein Betrag von 47 Millionen Euro zu verjähren gedroht. „Die mysteriösen Umstände dabei haben mit der Person des damaligen Ersten Bürgermeisters, nachmaligen Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers zu tun“, erklärte Glaser.

Es habe in dieser Zeit auch eine Spende der Warburg-Bank an die SPD gegeben. Erst ein leitender Beamter des Bundesfinanzministeriums habe per Erlass die Hamburger Behörde aufgefordert, etwas gegen die Verjährung zu unternehmen. Und dieser „tüchtige Beamte“ sei überraschend frühpensioniert worden, nachdem Scholz Bundesfinanzminister geworden sei. Die Anerkennung für diesen Staat und die Demokratie schwinde seit Jahren, kritisierte Glaser – „nicht weil die Bürger schlechte Demokraten sind, sondern weil die politische Klasse ihre Aufgabe nicht erfüllt“.

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TOP 12 Energiepauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende

Rentnerinnen und Rentner soll eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. So sieht es der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ (20/3938) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, beraten hat.

Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Koalition

Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Diese Pauschale soll erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Milliarden Euro.

Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen. (che/13.10.2022)

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TOP 22 Herkunftsnachweis für Energieträger

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Oktober 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung“ (20/3870) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf an die mitberatenden Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Regelung sollen für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen die Grundlagen für die Einrichtung und den Betrieb eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energiequellen sowie eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden, schreibt die Bundesregierung. Für Strom aus erneuerbaren Energien gebe es bereits ein Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt.

Herkunftsnachweise dienten dazu, einem Endkunden gegenüber dokumentieren zu können, „dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist“, heißt es in dem Entwurf. Herkunftsnachweise machten somit im Wirtschaftsverkehr die Herkunft des Energieträgers aus erneuerbaren Energien transparent. Sie seien ein Instrument der Verbraucherinformation und dienten damit auch dem Verbraucherschutz. (hau/13.10.2022)

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14. Oktober 2022 (61. Sitzung)

Antrag AfD ZP 8 Änderung des Stabilisierungsfondsgestzes

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Freitag, 14. Oktober 2022, erstmals einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (20/3937) beraten, den die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt haben. Der Entwurf wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Ebenfalls überwiesen wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Keine neuen Schattenhaushalte begründen“ (20/3944).

Gesetzentwurf der Ampelfraktion

Mit einem „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Millionen Euro will die Bundesregierung den Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise begegnen. Finanziert werden sollen die Maßnahmen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Dazu haben die Koalitionsfraktionen eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgelegt.

Das Sondervermögen des Bundes, das zuletzt zur Krisenbewältigung während der Corona-Pandemie aktiviert worden war, soll laut Entwurf mit einer entsprechenden Kreditermächtigung für dieses Jahr ausgestattet werden und um Regelungen zur Finanzierung der Maßnahmen ergänzt werden. Zu den Maßnahmen gehören eine „Gaspreisbremse“, eine „Strompreisbremse“ sowie Hilfen für aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt werden können. Die Maßnahmen sollen bis zum 30. Juni 2024 möglich sein. Die Kreditaufnahme durch das Sondervermögen ist auf die Nettokreditaufnahme des Bundes gemäß der Schuldenregel des Grundgesetzes in Artikel 115 anzurechnen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wendet sich gegen die Pläne der Bundesregierung, die Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Gas- und Strompreise über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu finanzieren. In einem Antrag (20/3944) fordert die Fraktion stattdessen, „auch künftig keine weiteren Schattenhaushalte zu begründen und stattdessen alle Einnahmen und Ausgaben in den Kernhaushalt einzustellen“.

Wie die Fraktion ausführt, plane die Koalition, im ersten Jahr ihrer Regierungszeit 500 Milliarden Euro neue Schulden zu machen. „Fast drei Viertel davon wird nicht im Kernhaushalt veranschlagt, sondern ist in sogenannten Sondervermögen zu finden“, kritisiert die Fraktion und schreibt von einem durchsichtigen Manöver, „mit dem die echte Neuverschuldung in den nächsten Jahren verschleiert werden soll“. Der Kernhaushalt bilde somit „einen immer kleineren Teil der Wirklichkeit ab“. Die  Grundsätze von Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und Fälligkeit würden „schlicht ignoriert“ werden. (scr/14.10.2022)

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TOP 27 Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2022

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat am Freitag, 14. Oktober 2022, über den Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2021 (19/31840) sowie den erstmals erstellten Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2022 (20/3700) beraten. Im Verlauf der Debatte wurde auch ein von der Fraktion Die Linke eingebrachter Antrag mit dem Titel „32 Jahre Deutsche Einheit – Schutzschirm gegen Inflation und Armut spannen, Lohn- und Renteneinheit herstellen“ (20/3791) beraten. Alle Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Einheit

Nach mehr als drei Jahrzehnten ist aus Sicht der Bundesregierung das wiedervereinte Deutschland „nicht nur wirtschaftlich, sondern auch auf der Ebene der Einstellungen und des subjektiven Empfindens zusammengewachsen“, heißt es im Bericht der Bundesregierung. Bei allen Enttäuschungen und Missverständnissen seien diese drei Jahrzehnte durch ein großes solidarisches Miteinander geprägt gewesen. Mindestens ebenso wichtig ist laut Regierung die Aussage, „dass das vereinte Deutschland mit großem Optimismus in die Zukunft schauen kann“. Die trotz Pandemie guten wirtschaftlichen Aussichten und der starke gesellschaftliche Zusammenhalt böten eine tragfähige Grundlage für die weitere gemeinsame und erfolgreiche Entwicklung des vereinten Deutschlands.

Eine wechselseitige Kenntnis und Auseinandersetzung mit den kollektiven Erinnerungen in den alten und neuen Bundesländern seien eine wichtige Grundlage, diesen Prozess weiter zu fördern, heißt es in dem Bericht. Mindestens ebenso wichtig sei es, gemeinsam in die Zukunft zu schauen und sich konstruktiv damit auseinanderzusetzen, wie Deutschland die großen Herausforderungen wie die Folgen der Pandemie, Globalisierung, Migration, Digitalisierung, Klimawandel und die ungünstige demografische Entwicklung meistern kann. „Die Grundlage dafür ist trotz des tiefen Einschnitts durch die Covid-19-Pandemie in der zurückliegenden Legislaturperiode gefestigt worden“, urteilt die Bundesregierung.

Bericht des Beauftragten der Bundesregierung

„Mit diesem Bericht möchte ich ein differenziertes, realistisches Bild vom heutigen Osten vermitteln und die Potentiale des modernen Ostdeutschlands herausstellen“, schreibt der Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, in seinem Bericht. Ostdeutschland habe in den vergangenen drei Jahrzehnten einen tiefgreifenden Umbruch erlebt und sich mehrfach neu erfinden müssen. „Diese Erfahrungen waren hart und schmerzhaft“, urteilt Schneider. Vielerorts seien aber auch eine neue Energie und Dynamik, eine Aufbruchstimmung und gerade in der jüngsten Zeit ein neues Selbstbewusstsein entstanden. Der Osten habe sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt, „in Teilen boomt er sogar“, heißt es in der Vorlage. Neue Firmen siedelten sich an und alte expandieren. Die Arbeitslosigkeit sei gesunken, die Infrastruktur könne mittlerweile vielerorts mit anderen Wachstumsregionen mithalten, „auch dank Milliardeninvestitionen des Bundes“.

Gleichwohl stehe der Osten weiterhin vor großen Herausforderungen, die politische Antworten erfordern – allen voran die aktuell unsichere Energieversorgung und die stark gestiegenen Preise in Folge des russischen Angriffskrieges. Sie seien für die ostdeutsche Bevölkerung besonders bedrohlich, da die Einkommen immer noch deutlich niedriger als in Westdeutschland seien und die Bürgerinnen und Bürger über weniger Rücklagen und kaum Vermögen verfügten, heißt es in dem Bericht des Beauftragten für Ostdeutschland, der ein Novum ist. Er soll künftig im Wechsel mit dem Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit erscheinen, ausgewählte thematische Schwerpunkte präsentieren und dabei auch individuelle Blickwinkel zulassen.

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Antrag AfD TOP 28 Forderung nach Unter­such­ungsausschuss zur Corona-Virus-Bekämpf­ung

Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus). Der entsprechende Antrag (20/3706) wurde am Freitag, 14. Oktober 2022, im Anschluss einer Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

Antrag der AfD-Fraktion

Das 16-köpfige Gremium soll „das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit der Bewältigung der Maßnahmen gegen das Coronavirus untersuchen“. Im Einzelnen solle sich der Ausschuss ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen“. Dabei solle er sich ein Urteil bilden zur Frage, ob die „massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen“ waren, auch mit Blick auf die Situation in vergleichbaren anderen Ländern.

Vor allem will die AfD geklärt wissen, ob die Bundesregierung auf eine Pandemie durch das Coronavirus ausreichend vorbereitet war. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden, schreibt die Fraktion. Als Untersuchungszeitraum nennt sie die Zeit vom 1. August 2019 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung

Unter anderem soll der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der Fraktion herausfinden, ob die derzeit auf dem Markt befindlichen und in Deutschland zugelassenen Impfstoffe das Zulassungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben. Zu prüfen sei, ob es zu Unregelmäßigkeiten oder Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung gekommen ist und ob die Bundesregierung rechtzeitig die Erforschung von Medikamenten gegen das Coronavirus angemessen gefördert und rechtzeitig deren Kauf veranlasst habe. Darüber hinaus müsse geklärt werden, ob die Bundesregierung durch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die medizinische Versorgung der Bürger sowie die Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Bürger gefährdet hat und ob eine entsprechende Gefährdung als leichtfertig oder gar vorsätzlich zu beurteilen sei.

Schließlich nimmt die Fraktion gesundheitlich nachteilige Folgen für Kinder und Jugendliche durch den Lockdown in den Jahren 2020/2021 in den Blick, deren Verhältnismäßigkeit untersucht werden müsse, da Kinder und Jugendliche nicht zur Risikogruppe gehörten. Dies schließe die Frage nach dem Umgang mit gesundheitlichen Folgeschäden mit ein, „die bis heute einer ärztlichen Behandlung bedürfen“. (vom/14.10.2022)

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