Sitzungswoche
11. Mai 2022 (33. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
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TOP 1 Befragung der Bundesregierung: Justizministerium
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hat in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 27. April 2022, erläutert, welche Waffen die Bundesrepublik in die Ukraine geliefert hat: Tausende Panzerfäuste, Flugabwehrraketen Stinger, Fliegerfäuste Strela, Munition im zweistelligen Millionenbereich, Bunkerfäuste, Maschinengewehre, Panzerabwehrrichtminen, Handgranaten im sechsstelligen Bereich und Sprengladungen. Darüber hinaus sei eine Industrieliste aufgelegt worden mit Panzerminen und Artilleriemunition.
Gepard-Flugabwehrpanzer für die Ukraine
Mehrfach bezog sich die Ministerin auf das Nato-Außenministertreffen am 6. April, bei dem der sogenannte Ringtausch vorbereitet worden sei aufgrund der Einsicht, unter den Verbündeten koordiniert vorgehen zu müssen. Dadurch hätten sofort einsatzfähige Panzer sowjetischer Bauart in die Ukraine geliefert werden können. Den Lieferländern seien die Panzer wiederum ersetzt worden. Zusätzlich würden der Ukraine nun auch Flugabwehrpanzer des Typs Gepard bereitgestellt. „Wir haben alles dafür getan, die Hilfen für die Ukraine auszubauen, finanziell, humanitär und auch mit Waffen“, betonte Baerbock. Entscheidend sei, dass die Waffenlieferungen ankommen und die Ukraine dadurch unterstützt wird.
Baerbock wies ferner auf die „große Herausforderung“ hin, das eigene Bündnisgebiet zu sichern, „unsere baltischen Freunde und Nachbarn zu unterstützen“. Dieser Krieg betreffe die ganze Welt, weshalb andere Länder nicht aus dem Blick verloren werden. Baerbock sprach damit die verschärfte Ernährungssituation in der Sahelzone an.
„Putin trägt die alleinige Verantwortung“
„Verstörende Töne“ aus dem Auswärtigen Amt hatte Stefan Keuter (AfD) vernommen und fragte nach den strategischen Zielen mit Interessenwahrung aller Seiten.
Dem hielt Baerbock entgegen, dass 141 Staaten in den Vereinten Nationen beschlossen hätten, das russische Regime zu isolieren. Das einzige Interesse sei, dass die Menschen in der Ukraine in Frieden leben können. Für das, was dort passiere, trage allein der russische Präsident die Verantwortung. Putin zerstöre die Entwicklung seines eigenen Landes.
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ZP1 Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen
Auch auf die weltweiten Agrarmärkte schlägt der Ukraine-Krieg durch. Vor allem in Entwicklungsländern drohen Hungersnöte, in Europa steigen die Nahrungsmittelpreise stark an, ein Ende der Preisspirale ist laut Experten noch nicht erreicht. Müssten angesichts dieser Lage Landwirte in Deutschland nicht mehr Lebensmittel anbauen? Auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion hat der Bundestag am Mittwoch, 11. Mai 2022, in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen“.
CDU/CSU: Mehr Nahrungsmittel produzieren
Steffen Bilger (CDU/CSU) forderte, angesichts der Lage den agrarpolitischen Kurs zu korrigieren. „Ihre grüne Agrarpolitik ist nicht mehrheitsfähig, nicht in Deutschland, nicht in Europa und auch nicht weltweit“, rief Bilger Bundesagrarminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) zu, der an der Aktuellen Stunde teilnahm.
Wenn Özdemir am Wochenende mit den G7-Agrarministern zusammenkomme, dann könne aus dem Treffen nur eine Botschaft hervorgehen: „Mehr Nahrungsmittel produzieren“, so Bilger. Außer bei der Bundesregierung sei in den EU-Ländern angekommen, dass es eine Neubewertung brauche.
Minister: Die GAP 2023 nicht in Frage stellen
Minister Cem Özdemir reagierte auf die Vorwürfe. „Beim G7-Treffen werden wir darüber beraten, wie wir die Ukraine unterstützen können und wie wir den weltweiten Hunger vermeiden können“, sagte Özdemir. Sein ukrainischer Amtskollege Mykola Solski werde in Stuttgart mit dabei sein. Mit Blick auf die Agrarpolitik betonte der Minister, „alte Sprechzettel bringen nichts, der Blick sollte nach vorne gerichtet werden“. Er gab an, dass er die GAP 2023 nicht in Frage stelle wolle, sondern „die neuen Regeln zum Fruchtwechsel lediglich auf 2024 geschoben habe“.
Der Bundesagrarminister hatte am Mittwoch eine Initiative zur Bekämpfung weltweiter Hungersnöte infolge des Kriegs in der Ukraine bekanntgegeben. Kern des Vorschlages sei, die EU-Regeln für den Anbau von Weizen auszusetzen. Konkret geht es dabei um die EU-Vorschriften für die sogenannte Fruchtfolge, die von 2023 an eigentlich einen regelmäßigen Wechsel im Anbau vorsehen. Ein Anbau, bei dem auf Weizen als Hauptkultur erneut Weizen folgt, wäre so schon bei der diesjährigen Herbstaussaat nicht mehr möglich gewesen. Die Bauern wären stattdessen gezwungen, Raps, Mais oder andere Fürchte anzubauen.
SPD: Landwirtschaft an den Klimawandel anpassen
Unterstützung bekam Minister Özdemir von Franziska Kersten (SPD), auch sie sprach sich dafür aus, die GAP nicht aufzuweichen. „Die Landwirtschaft muss sich an den Klimawandel anpassen, wir brauchen resilientere Ökosysteme“, sagte Kersten.
Ein kurzfristiges Produzieren um jeden Preis sei nicht der richtige Weg, zumal die nun zur Debatte stehenden Brachflächen nicht sonderlich ertragreich seien. Der Fruchtwechsel hingegen unterstütze die Bodenqualität.
FDP: Wir brauchen Technologie und Ökologie
Carina Konrad (FDP) sprach sich zwar für die Ausweitung der Produktion aus, jedoch mit „neuen Technologien, die Landwirte unabhängiger von Dünger, Klimawandel und Ereignissen wie derzeit der Krieg in der Ukraine machen“.
Die Debatten um ein „Entweder oder“ müsse aufhören, „wir brauchen Technologie und Ökologie“, sagte Konrad.
AfD: Bäuerliche Familienbetriebe stärker entlasten
Stephan Protschka (AfD) sieht die EU-Länder und Deutschland in Verantwortung, „ärmere Länder mit Getreidelieferungen zu unterstützen“, das könne nur realisiert werden, indem „mehr produziert wird“. Sollten die ökologischen Vorrangflächen für den Weizenanbau genutzt werden, könnten alleine in Deutschland damit zwei Millionen Tonnen Weizen zusätzlich produziert werden.
Die Preise für Nahrungsmittel seien nicht erst seit dem 24. Februar 2022 gestiegen, sondern bereits seit Mitte 2021 durch die Inflation. Auch in Deutschland könnten sich „breite Teile der Bevölkerung die Lebensmittelpreise nicht mehr leisten“, auch deshalb forderte Protschka, „bäuerliche Familienbetriebe stärker zu entlasten“.
Linke: Kein Mengen-, sondern ein Verteilungsproblem
Ina Latendorf (Die Linke) ist der Ansicht, dass es in Bezug auf Lebensmittel „kein Mengen-, sondern ein Verteilungsproblem gibt“, deshalb sei der Weg, immer mehr anzubauen, falsch. Die Ursachen für den Hunger in Entwicklungsländern seien bekannt, „sie liegen in der Art des Wirtschaftens, bei der Spekulation mit Nahrungsmitteln und bei der Exportpolitik“, kritisierte Latendorf.
Die Aktuelle Stunde zeige einmal mehr, dass die Unions-Fraktion und der Bauernverband die gleichen Forderungen hätten und dass beide auf dem Status Quo verharren würden, anstatt „eine umweltverträgliche und soziale Landwirtschaft anzustoßen“, so die Abgeordnete. (nki/11.05.2022)
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TOP 4 Bundeswehreinsatz in Mali (Minusma)
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Beteiligung der Bundeswehr an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma) fortzusetzen. Der dazu vorgelegte Antrag der Regierung (20/1761) wurde am Mittwoch, 11. Mai 2022, im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die Federführung. Das aktuelle Mandat für den Minusma-Einsatz ist bis Ende Mai befristet.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) beteiligen und dabei mehr Personal einsetzen können als bisher. Statt wie bisher 1.100 Soldatinnen und Soldaten sollen nunmehr bis zu 1.400 entsendet werden können, wie aus einem Antrag der Bundesregierung hervorgeht, der heute erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Erhöhung der Mandatsobergrenze begründet die Bundesregierung unter anderem mit dem Ausgleich bisher von Frankreich übernommener Fähigkeiten im Bereich der sanitätsdienstlichen Einrichtung und des Wechsels der eingesetzten Hubschrauber. Darüber hinaus seien Kräfte zur Unterstützung des Weiterbetriebs des Flugplatzes in Gao vorzuhalten; „außerdem eine zusätzliche Sicherungskompanie zum Objektschutz – dabei gegebenenfalls auch zur Verstärkung der Flughafensicherung – und zur Unterstützung der Operationen unserer bodengebundenen Aufklärungskräfte“.
Verwiesen wird auf die französische Ankündigung, die Kräfte aus den von Frankreich geführten Antiterror-Missionen Barkhane und Takuba aus Mali abzuziehen. Frankreich beabsichtige, den Kampf gegen terroristische Gruppierungen im Sahel aus Nachbarstaaten fortzusetzen. „Die enge und bewährte Zusammenarbeit mit Frankreich im regionalen Bereich steht nicht zur Disposition“, schreibt die Bundesregierung. Nach Abzug der Kräfte Barkahne und Takuba aus Mali sei aber mit einem signifikanten Nachlassen des Verfolgungsdrucks auf die dortigen terroristischen Gruppierungen zu rechnen und somit eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage vor allem im Norden Malis wahrscheinlich.
Die „beharrliche Arbeit von Minusma“ sei weiterhin erforderlich, um wirksam zur Umsetzung des Friedensabkommens von Algier beizutragen, schreibt die Bundesregierung. Dazu überwache die Mission die Waffenruhe und reguliere Bewegungen der Milizen im Norden. Dort und in Zentralmali schütze die Mission eine Vielzahl von Gebieten und die dort lebende Bevölkerung vor Übergriffen. „Die Aufklärungsfähigkeiten des Bundeswehrkontingents in Gao leisten zu diesen Aufgaben wichtige Beiträge.“ Konkret trage die Bundeswehr zu Minusma bei „durch die Bereitstellung eines gemischten Aufklärungsverbandes mit Objektschutz- und Aufklärungskräften inklusive Heron 1, das Flugabwehrwaffensystem MANTIS, Hubschrauber für den qualifizierten Patientenlufttransport (Medevac) und taktischen Lufttransport sowie erforderlichen Einsatzunterstützungs- und IT-Kräften“. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2023. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 453 Millionen Euro. (ahe/11.05.2022)
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TOP 5 Bundeswehreinsatz im Niger
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Mittwoch, 11. Mai 2022, über die Fortführung des Einsatzes der Bundeswehr im Sahel beraten. Die Bundesregierung hat einen Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali) (20/1762) vorgelegt. Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die Federführung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Demnach soll die Bundeswehr die Beteiligung an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) fortsetzen, den Schwerpunkt allerdings auf das Nachbarland Niger verlagern und deutlich weniger Personal einsetzen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag schreibt, sollen bis zu 300 statt wie bisher bis zu 600 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten entsendet werden können. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die „Verbesserung beziehungsweise Herstellung der operativen Fähigkeiten der Sicherheitskräfte von Burkina Faso, Mali, Mauretanien und Niger und der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten durch militärische Beratung und Ausbildung, einschließlich einsatzvorbereitender Ausbildung, sowie durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene (‚Mentoring‘) an gesicherten Orten mit Schwerpunkt in Niger sowie Burkina Faso, Mali und Mauretanien“. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibe ausgeschlossen.
Wie es im Antrag weiter heißt, hat die EU Anfang April angesichts der aktuellen politischen Lage in Mali „Kernelemente von Ausbildung und Ertüchtigung“ der Mission „temporär, graduell und reversibel“ ausgesetzt. Begründet werde dies mit „weiterhin fehlenden Fortschritten bei der Transition, anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, deren Zurechnung teils nicht geklärt werden können und fehlenden Garantien, dass EU-ausgebildete und ausgestattete malische Sicherheitskräfte nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden“.
Personal in Mali soll reduziert werden
Der in Mali tätige deutsche Anteil am Standort Bamako werde dementsprechend „auf Beratungs- und Stabspersonal sowie ein notwendiges nationales Unterstützungselement reduziert“. Taktische Beratung werde bis auf weiteres ausgesetzt, es erfolge ausschließlich fachliche Beratung auf strategischer Ebene, Ausbildungspersonal sowie der Beitrag zum Schutz sollen bis auf weiteres nicht zum Einsatz kommen. „Damit bleibt Deutschland in Mali ausschließlich mit einer Minimalpräsenz im Rahmen der Militärmission der EU vertreten“, schreibt die Bundesregierung.
Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der malischen Regierung und der Regierung des Niger, und, soweit dieses EU-seitig eingeholt wurde, mit dem Einverständnis von Niger, Burkina Faso und Mauretanien sowie auf Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der EU in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2023. Die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf rund 93 Millionen Euro. (ahe/11.05.2022)
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Antrag AfD TOP 6 Clankriminalität
Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. Mai 2022, einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Clankriminalität effektiv bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen“ (20/1743) erstmals beraten. Im Anschluss der Debatte wurde die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion dringt auf eine verstärkte Bekämpfung der sogenannten Clankriminalität in Deutschland und fordert die Bundesregierung auf, „alle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schärfen, um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können“. Dazu zähle auch die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen, heißt es in der Vorlage weiter. Danach soll die Bundesregierung kriminellen Clan-Gruppierungen mit einer „Null-Toleranz-Politik“ gegenübertreten, den allgemeinen Ermittlungsdruck erhöhen sowie alle geschäftlichen und privaten Aktivitäten der Clanmitglieder durchleuchten, „um jegliche Verstöße gegen geltendes Recht ahnden zu können“. Ebenso soll sie dem Antrag zufolge in Kooperation mit den Bundesländern für eine ausreichende finanzielle, personelle und technische Ausstattung sämtlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sorgen.
Ferner plädiert die Fraktion für eine Intensivierung der übergreifenden Zusammenarbeit der Bundesbehörden und der Bund-Länder-Koordinierung, für die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Bundeskriminalamtes sowie für eine intensivere Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden zur Analyse der transnationalen Täterstrukturen im Bereich der Clankriminalität. Auch sprechen sich die Abgeordneten für die Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder aus, „sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen“.
Darüber hinaus dringt die Fraktion auf eine Einführung datenschutzrechtlicher, technischer und personeller Voraussetzungen, um Daten über kriminelle Mitglieder von Clanfamilien von verschiedenen Behörden zusammenzuführen und zentral zu erfassen, sowie auf eine Erfassung von Informationen über die Clanzugehörigkeit Krimineller in den relevanten polizeilichen Datenbanken. Des Weiteren plädiert sie unter anderem für gesetzliche Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung solcher Personen beziehungsweise der möglichen Rücknahme ihrer Einbürgerung sowie „dem konsequenten Vollzug dieser Regelungen“. (sto/11.05.2022)
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12. Mai 2022 (34. Sitzung)
TOP 7 Ausbau erneuerbarer Energien, Energiewirtschaftsrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Mai 2022, erstmals über das „Osterpaket“ genannte Bündel gesetzlicher Initiativen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beraten. Dabei ging es um drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung: zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (20/1630), „zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634) und „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ (20/1599). Zusammen mit einem Entwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) (20/1742) wurden sie im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie übernimmt bei den Beratungen die Federführung.
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Deutschland richtet seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus. Die Stromversorgung soll daher bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, soll das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend überarbeitet werden. Das sieht der Gesetzentwurf (20/1630) der Regierung vor. Das bisherige „EEG 2021“ geht von einem Anstieg des Anteils der Erneuerbaren auf 65 Prozent im Jahr 2030 aus und strebt eine treibhausgasneutrale Stromerzeugung bis 2050 an.
Das soll mit dem neuen Gesetz deutlich schneller gehen: Im Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, und bereits im Jahr 2035 soll die Stromversorgung fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. 2021 lag ihr Anteil am Bruttostromverbrauch allerdings erst bei 42 Prozent; und der Strombedarf, so wird angenommen, wird künftig noch wachsen, unter anderem durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr. Das mache einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren so dringlich. Um bei Zugrundelegung eines Bruttostromverbrauchs von 750 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2030 das 80-Prozent-Ausbauziel sicher zu erreichen, muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von derzeit knapp 240 TWh auf 600 TWh im Jahr 2030 binnen kurzer Zeit vervielfacht werden.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um das neue Ausbauziel für 2030 zu erreichen, sollen die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich angehoben werden. Bei der Windenergie an Land auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Bei der Solarenergie auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 215 GW Solar-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die Windenergie auf See sollen durch die parallele Novelle (20/1634) des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) angehoben werden.
Zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren in allen Rechtsbereichen soll im EEG der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ein Ausbau der Erneuerbaren mache es zugleich möglich, schneller die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern, heißt es in dem Entwurf. Energiesouveränität sei zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Das neue EEG soll denn auch sofort wirkende Impulse setzen, um angesichts der aktuellen Energiekrise auch kurzfristig erschließbare Potenziale für die Erhöhung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren zu aktivieren, insbesondere bei der Windenergie an Land und bei der Solarenergie (zum Beispiel eine Erhöhung von Vergütungen oder die Aussetzung von Degressionen).
Bei der Windenergie an Land soll die Zahl der Gebotstermine erhöht und verstetig und das Referenzertragsmodell weiterentwickelt werden, um mehr Potenziale in Süddeutschland zu erschließen. Bei der Solarenergie soll der Ausbau hälftig auf Dach- und auf Freiflächenanlagen verteil werden. Die Rahmenbedingungen sollen durch ein großes Bündel an Einzelmaßnahmen deutlich verbessert werden. Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sollen von den Ausschreibungen ausgenommen und dadurch unbürokratisch realisiert werden können. Im Interesse eines einheitlichen Ansatzes von Klima-, Umwelt- und Naturschutz soll das Gesetz gezielte Maßnahmen ergreifen, um einen umwelt- und naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien sicherzustellen, zum Beispiel mit Blick auf die Wiedervernässung von entwässerten Moorböden, die Verringerung des Maiseinsatzes in Biogasanlagen oder den verstärkten Anbau von überjährigem Kleegras aus der ökologischen Landwirtschaft.
Gesetzlich weiter entwickelt werden soll auch die grenzüberschreitende Kooperation mit den Nachbarstaaten bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien soll künftig aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ ausgeglichen und die EEG-Förderung über den Strompreis beendet werden. Dafür sollen vorrangig Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel verwandt werden, soweit diese nicht für die Wahrnehmung der dem Bund durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz zugewiesenen Aufgaben benötigt werden. Hierdurch würden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung bürokratiearm und breitenwirksam an Haushalte und Unternehmen zurückgegeben, die Stromverbraucher entlastet und die Sektorenkopplung gestärkt. Einzelne Maßnahmen des Gesetzes sollen unmittelbar in Kraft treten, im Übrigen soll das neue EEG 2023 am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am 8. April 2022 als besonders eilbedürftig zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates sollen nachgereicht werden.
Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Entwurf eines Gesetzes (20/1599) „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ will die Bundesregierung drei Problemkomplexe angehen: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien; Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise.
Um die Klimaschutzziele aus dem Übereinkommen von Paris zu erreichen, will Deutschland spätestens im Jahr 2045 klimaneutral sein. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist dafür auch der Ausbau der Stromnetze von zentraler Bedeutung, heißt es in dem Entwurf. Der sei mit Blick auf die Sektorenkopplung – Elektromobilität und damit verbundener Ladeinfrastrukturaufbau wie auch Elektrifizierung des Wärmesektors – zwingend erforderlich. Der zügige Ausbau der Erneuerbaren sowie die schrittweise Abschaltung der verbleibenden Kernkraftwerke und der Kohlekraftwerke erforderten es, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden. Darüber hinaus sollen die technischen Voraussetzungen für den zunehmenden grenzüberschreitenden Stromhandel geschaffen werden. Daraus resultiere ein Netzausbaubedarf insbesondere in der Höchstspannungsebene.
Die Netzplanung soll künftig konsequent an dem Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet und die verschiedenen Prozesse enger verzahnt werden. Die §§ 12a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) enthalten Regelungen zur Netzausbaubedarfsplanung. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) ermöglicht beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat am 14. Januar 2022 den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2021-2035 bestätigt und der Bundesregierung gemäß § 12e Absatz 1 Satz 1 EnWG als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorgelegt. Die im NEP 2021-2035 bestätigten zusätzlichen Leitungsmaßnahmen seien für den verstärkten und beschleunigten Klimaschutz unabdingbar. Der bisherige Bundesbedarfsplan müsse aktualisiert werden. Nach § 12e Absatz 1 Satz 2 EnWG ist der Bundesbedarfsplan dem Bundesgesetzgeber mindestens alle vier Jahre vorzulegen. Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) soll eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleistet werden.
Konkret heißt das: Das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 soll auch unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und in dort geregelten Prozessen stärker verankert werden. Die Netzentwicklungsplanungen sollen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes ergänzt und auch Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung ausgerichtet werden, die unter anderem den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt.
Bundesbedarfsplan soll aktualisiert werden
Der Bundesbedarfsplan wird aktualisiert. Es werden 19 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und 17 Netzausbauvorhaben geändert. Ein Vorhaben wird gestrichen. Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben wird entsprechend § 12e Absatz 4 EnWG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. In den letzten Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten stark gestiegen. In der Folge stellten einzelne Energielieferanten die Energieversorgung ihrer Kunden kurzfristig ein. Davon betroffene Kunden fallen in die vertragliche Grundversorgung oder das gesetzliche Schuldverhältnis der Ersatzversorgung und werden weiter mit Energie versorgt, heißt es im Entwurf zum Thema gekündigter Verträge. Abhängig von der Anzahl kurzfristig neu zu versorgender Kunden und der Höhe der bereits beschafften Energiemengen hätten Grundversorger dafür zusätzliche Mengen am Großhandelsmarkt zu den jeweils geltenden Preisen einkaufen müssen. In der Folge gestiegener Beschaffungskosten erhöhten sie dann ihre Endkundenpreise oder führten unterschiedliche Grundversorgungspreise für Alt- und Neukunden ein. Die rechtliche Zulässigkeit solcher gespaltenen Preise wurde kontrovers diskutiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll rechtliche Klarheit erreicht und grundsätzlich einer erneuten Situation vorgebeugt werden, in der Kunden kurzfristig mit der Einstellung ihrer Belieferung durch ihren im Wettbewerb tätigen Energielieferanten konfrontiert werden.
Die aktuell stark gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise belasteten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erheblich. Deshalb sei außerdem sicherzustellen, dass im Fall sinkender Rohstoff- und Großhandelspreise Endverbraucherinnen und Endverbraucher auch von Preissenkungen profitieren und dass marktmächtige Unternehmen ihre Stellung nicht missbrauchten. Ziel sei ein klarer und gestärkter Wettbewerbsrahmen, der das Funktionieren der Märkte gewährleistet. Der vorliegende Gesetzentwurf soll daher den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten durch eine intensivere kartellbehördliche Beobachtung und Kontrolle fördern und schützen.
Im Einzelnen heißt das: Das Energiewirtschaftsgesetz soll um die bußgeldbewährte Vorgabe ergänzt werden, dass auch eine planmäßige Beendigung der Energiebelieferung von Haushaltskunden der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzuzeigen ist und betroffene Kunden zu informieren sind. Die Bundesnetzagentur erhält dem Entwurf zufolge zudem zusätzliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber Energielieferanten. Die Ersatzversorgung und die Grundversorgung sollen neu voneinander abgegrenzt werden, die preisliche Kopplung beider Instrumente auch im Segment der Haushaltskunden aufgehoben werden. Dadurch könnten die Ersatzversorgungspreise stärker die jeweils aktuellen Beschaffungskosten berücksichtigen. Damit einhergehen sollen weitere Transparenzvorgaben im Hinblick auf die Preiszusammensetzung der Ersatzversorgung.
Vierter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energie-, insbesondere Gaslieferungen zu mindern, will die Bundesregierung den Einsatz verflüssigten Erdgases (LNG) beschleunigen. Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe sich die energie- und sicherheitspolitische Bewertung der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen unvorhergesehen kurzfristig und fundamental geändert, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1742), der das ermöglichen soll. Der unverzügliche und schnellstmögliche Aufbau einer unabhängigeren nationalen Gasversorgung sei aufgrund der geringen Substituierbarkeit von Gas durch andere Energieträger äußerst dringlich und zwingend erforderlich.
Eine der wenigen Möglichkeiten Deutschlands, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen, sei der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Um das LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei der umgehende Ausbau der LNG-Importinfrastruktur unverzichtbar. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf vor, den Genehmigungsbehörden zu ermöglichen, vorübergehend und unter klar definierten Bedingungen von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, abzusehen. Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet werden. Ein Weiterbetrieb der Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus könne nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genehmigt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045 weiterhin erreicht werden könne. (mis/12.05.2022)
Minister: Größte Energiemarktreform seit Jahren
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) stellte eingangs noch einmal heraus, dass mit den geplanten Gesetzesänderungen Deutschland eine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichte. Deutschland will bis 2045 Klimaneutralität erlangt haben. Die Stromversorgung soll bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um das zu erreichen, sollen Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich angehoben und in allen Rechtsbereichen der Grundsatz verankert werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.
Habeck nannte das Vorhaben die größte Energiemarktreform seit Jahren. Durch Russlands völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine und dessen Folgen für die Energieversorgung habe die Energiewende noch eine zusätzliche Bedeutung und Dringlichkeit erhalten. Von dem Versuch Deutschlands, sich von fossilen Energien aus Russland unabhängig zu machen führe eine direkte Linie zum Versuch, die Energieversorgung in Deutschland von Öl, Kohle Gas auf Wind und Sonne umzustellen.
Union kritisiert Beschränkung auf Wind und Sonne
CDU/CSU befürworteten aus Überzeugung und mit Nachdruck das Ziel des Ausbaus von erneuerbaren Energien, sagte Unionspolitiker Andreas Jung. Der Anspruch von CDU und CSU in den Beratungen werde aber sein, darauf zu dringen, dass die Potenziale aller Energien ausgeschöpft werden.
Es sei unverständlich, dass Wasserkraft, Biomasse, Geothermie gegenüber Wind und Sonne nachrangig behandelt würden.
SPD spricht von großem Kraftakt
Der schnellstmögliche Ausbau erneuerbarer Energien sein eine zwingende und schlüssige Konsequenz aus dem menschengemachten Klimawandel und dem Krieg in der Ukraine, in dessen Folge Energie als Waffe eingesetzt werde und Deutschland sich seiner großen Abhängigkeit von russischen Energielieferungen bewusst geworden sei, sagte Nina Scheer (SPD).
Die Energiewende sei an großer Kraftakt, sagte die SPD-Politikerin und hob den in Zukunft noch größer werdenden Energiebedarf hervor: Wenn es 2030, wie prognostiziert, einen Bedarf von 750 TWh gebe – und wenn davon 80 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommen sollen, “dann ist das so viel wie wir heute insgesamt verbrauchen„.
FDP: Nehmen konstruktive Hinweise der Opposition auf
“Wir gehen mit fullspeed voran„, sagte Michael Kruse von der FDP. Die Liberalen hatten dem Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG im Kabinett nur unter Vorbehalt zugestimmt, weil man Zweifel an der Erreichbarkeit der Ziele hat.
Es gebe an der einen oder anderen Stelle noch Gesprächsbedarf, sagte Kruse jetzt auch im Parlament. Die Verantwortung liege aber nun beim Bundestag, bei den Abgeordneten. Die Koalitionsfraktionen hätten ja in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass man gewillt sei, konstruktive Hinweise aufzunehmen und gute Ideen einzuspeisen.
Grüne: Die Energiewende wird vor Ort gemacht
Was heute im Bundestag beraten wurde, hätte schon vor Jahren passieren müssen, sagte Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen). Es stehe eine fundamentale Transformation an. Mit dem Osterpaket sei das Startsignal für den Turbaoausbau der Erneuerbaren endlich da.
Die Grünen-Politikerin appellierte an die Abgeordneten: “Machen Sie Werbung in Ihren Wahlkreisen für den Ausbau der Erneuerbaren, setzen Sie sich ein für Freiheitsenergien!„ Im Parlament würden nur die Voraussetzungen geschaffen, gemacht werden müsse die Energiewende vor Ort.
Linke kritisiert Embargo-Diskussionen
Klaus Ernst von Die Linke wandte sich an Robert Habeck. Die Linke unterstütze den Ausbau der Erneuerbaren. Aber er bitte den Minister, darüber nachzudenken, ob man mit einer Politik, die zu großen Preissteigerungen führe, nicht auch Unternehmen treffe, die man für die Umsetzung Energiewende brauche.
Und er frage sich, ob die Sanktionspolitik des Westens wirklich zielführend, ob die Debatten über Energieembargos nicht kontraproduktiv seien: Wenn Russland, was der Fall zu sein scheine, doch nach wie vor liefere, Deutschlands Politik aber immer wieder von Embargos rede – “gefährden wir mit unserer Politik an dieser Stelle nicht„, was die Politik an anderer Stelle wolle, nämlich den Ausbau der Erneuerbaren?
AfD: Ohne fossile Energien geht es nicht
Die Regierung dürfe sich nicht wundern, sagte auch der AfD-Abgeordnete Steffen Kotré. Wenn Russland jetzt Gegensanktionen mache, dann sei das “nur die Reaktion darauf, dass Sie damit angefangen haben, Energie als Waffe einzusetzen, rief Kotré dem Klimaschutzminister zu.
Deutschland mache die weltweit dümmste Energiepolitik. Weltweit dümmste E-Politik: Der Abschied von den Fossilen sei ein Abschied von der Vernunft. Ohne fossile Energien gehe es nicht.
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TOP 8 Bekämpfung der Preissteigerung
In Geschäften, Restaurants, an Tankstellen sowie bei Heizkosten und Strompreisen: Überall klettern die Preise im Eiltempo. Die Inflation begann zwar schon lange vor dem Ukraine-Krieg, „aber die Auswirkungen dieses Krieges beschleunigen diese Entwicklung“, erklärte Dr. Michael Meister (CDU/CSU) in einer Debatte des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 12. Mai 2022, über die Preisentwicklung.
CDU/CSU: Schuldenbremse ab 2023 wieder einhalten
Man sehe noch nicht einmal die volle Wirkung der Inflation, weil viele Preise noch über Lieferträge für bestimmte Zeiträume gebunden seien. Und wer privat für das Alter sorge, erlebe gerade, wie sein Erspartes entwertet werde „Seit 40 Jahren haben wir keine solche Entwicklung in Deutschland erlebt, und deshalb müssen wir dringend dagegen arbeiten“, forderte Meister. Die CDU/CSU hatte dazu einen Antrag (201724) eingebracht, in dem ein Schutzschirm gegen die Inflation verlangt wird. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen.
Meister sagte, die Union respektiere die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB). Aber die EZB habe auch das Mandat der Preisstabilität. „Wir erwarten, dass die Zentralbank dieses Mandat in dieser außergewöhnlichen Situation entschlossen, kraftvoll und zeitnah wahrnimmt“, sagte Meister. Daneben gebe es eine Verantwortung der Bundesregierung für die Finanz- und Wirtschaftspolitik. Die Regierung müsse die Schuldenbremse ab 2023 wieder einhalten. Auf europäischer Ebene müsse der Stabilitäts- und Wachstumspakt ab 2023 wieder in Kraft gesetzt werden.
SPD verweist auf die jüngsten Entlastungspakete
Verena Hubertz (SPD) erklärte, der Unionsantrag „atmet Angst“. Es gebe Angst vor Krieg, Angst vor Inflation, Angst vor Wohlstandsverlust. Offenbar habe die CDU/CSU nicht mitbekommen, was die Regierung unternehme, sagte Hubertz mit Blick auf die jüngsten Entlastungspakete.
Eine weitere Chance bestehe darin, von den knappen und teuren fossilen Energieträgern wegzukommen. Wenn die Union jetzt fordere, einerseits die Steuern zu senken und andererseits die Schuldenbremse einzuhalten, sei das ein Widerspruch „par excellence“.
AfD fordert Ausgleich der kalten Progression
Für Kay Gottschalk (AfD) leidet die CDU/CSU an kollektiver Amnesie. So sei die Pendlerpauschale seit 2004 nicht mehr erhöht worden, von einem Steuertarif auf Rädern zum Ausgleich der kalten Progression wolle die Union nichts wissen.
Die Union habe die CO2-Abgabe und den Ausstieg aus der Atomenergie mitgetragen. „Euro-Rettung und Negativzinsen gehen auf Ihr Konto“, rief Gottschalk. Die aktuelle EZB-Geldpolitik müsse von Sparern, Rentnern und Menschen mit geringem Einkommen bezahlt werden.
Grüne: Gute Wertschöpfungsketten entwickeln
Besorgt über die Inflationsrate von 7,3 Prozent zeigte sich Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Im Alltag der Menschen sei die Inflation „unfassbar hoch“. Strukturelle Probleme gebe es aber schon lange im Immobilienbereich, jetzt an den Zapfsäulen und nächstes Jahr bei den Heizkostenabrechnungen.
Derzeit würden externe Schocks hinzukommen wie durch den Ukraine-Krieg. Da greife die rein geldpolitische Analyse der CDU/CSU-Fraktion zu kurz. Beck verwies auf die Entlastungspakete der Koalition. Die Zukunft liege aber nicht darin, nur abzufedern, sondern es müssten „gute Wertschöpfungsketten“ entwickelt werden.
Linke fordert gesetzlichen Preisdeckel für Energie
Diese höchste Inflation seit 40 Jahren sei doch nicht vom Himmel gefallen, stellte Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke) fest. Sie sei auch nicht nur Ergebnis des Ukraine-Kriegs, „sondern Ergebnis eines eklatanten Politik-Versagens in diesem Land“. So sei der Diesel-Preis nirgendwo in der EU so stark gestiegen wie in Deutschland. Wenn Preise steigen würden, würden nicht alle ärmer, wie der Wirtschaftsminister meine:
„Wenn Preise steigen, dann werden durchaus nicht alle ärmer, sondern es werden auch einige reicher.“ Allein im März hätten die Ölkonzerne in Deutschland zusätzliche Gewinne von 1,2 Milliarden Euro gemacht. Bei Gas würden vor allem die Zwischenhändler absahnen. „Einige machen schamlos Reibach mit dem Krieg, und die Regierung schaut zu. Ich finde das empörend“, so Wagenknecht. In anderen Ländern gebe es inzwischen gesetzliche Preisdeckel für Energie. Die deutsche Regierung wolle dagegen durch ein Ölembargo gegen Russland die Preise noch weiter nach oben treiben. Die Sanktionspolitik schade Deutschland mehr als Putin; der Euro verliere an Wert, während der russische Rubel steige.
FDP verspricht 67 Milliarden Euro Entlastungsmaßnahmen
Markus Herbrand (FDP) nannte die Inflation ein wichtiges Thema, bezeichnete den Antrag der Union aber als unseriös, weil darin die Entlastungsmaßnahmen der Koalition verschwiegen würden und verschwiegen werde, wie die geforderten Steuerentlastungen finanziert werden sollten.
Die Ampelkoalition setze für den Rest der Legislaturperiode rund 67 Milliarden Euro „für nachhaltige, soziale und zukunftsweisende Entlastungsmaßnahmen um, die natürlich die Inflation abfedern“, sagte Herbrand.
Gesetzentwurf der Unionsfraktion
Die CDU/CSU-Fraktion verlangt in ihrem Antrag, die kalte Progression komplett zu neutralisieren und dazu den Einkommensteuertarif an die Preisentwicklung anzupassen. Um den Preisdruck bei Energieerzeugnissen zu senken, sollen auch diejenigen Bürger, die bisher nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen wie zum Beispiel Studenten, Rentner und junge Familien, von Entlastungsmaßnahmen profitieren. Auch Pendler sollen dauerhaft entlastet werden.
Durch eine Erweiterung des Angebots soll der Preisdruck besonders bei Verbrauchsgütern reduziert werden. Dazu müssten bereits verhandelte Handelsabkommen wie CETA umgesetzt und neue Handelsabkommen insbesondere mit den USA, dem Vereinigten Königreich, Australien, Neuseeland und südamerikanischen Ländern geschlossen werden. Außerdem soll die von der EU geplante Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen zurückgenommen werden. Die Flächen sollen für Futter- und Nahrungsmittelproduktion freigegeben werden. Zuletzt verlangt die CDU/CSU-Fraktion, die grundgesetzliche Schuldenbremse ab dem nächsten Jahr wieder einzuhalten sowie auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder in Kraft gesetzt und durchgesetzt wird. Die CDU/CSU-Fraktion erklärt in dem Antrag, sie stehe fest zur Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB). Dies setze aber voraus, dass die Europäische Zentralbank ihren Stabilitätsauftrag ernst nehme und auch ernsthaft verfolge. „Die gegenwärtige EZB-Politik ist der Lage nicht angemessen“, wird kritisiert. (hle/12.05.2022)
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TOP 10 Arbeitsbedingungen in der Pflege
Die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen nach Ansicht von Fachpolitikern nachhaltig verbessert werden. In einer Debatte über die Pflegeversorgung machten Redner am Donnerstag, 12. Mai 2022, im Bundestag auf die Diskrepanz zwischen der großen Fachkräftelücke einerseits und der zunehmenden Zahl an Pflegefällen sowie dem schwierigen Arbeitsalltag der Pflegekräfte andererseits aufmerksam. In der Aussprache am internationalen „Tag der Pflegenden“ ging es konkret um zwei Anträge der Linksfraktion für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege (20/1729) sowie für die zeitnahe Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) (20/1731). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Erster Antrag der Linksfraktion
Die Linksfraktion fordert eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege. Neben der hohen Arbeitsbelastung seien die niedrigen Löhne in allen Bereichen der Pflege und den nichtärztlichen Gesundheitsberufen ein Problem, heißt es in einem Antrag (20/1729) der Fraktion. Schon jetzt könnten offene Stellen in der Pflege über Monate nicht besetzt werden. Besonders auffällig sei die Lohnlücke zwischen der Langzeit- und Krankenpflege mit Blick auf die ersten generalistisch ausgebildeten Pflegefachkräfte, die 2023 ihre Ausbildung beenden. Fachkräfte in der Altenpflege würden deutlich schlechter bezahlt als ihre Kollegen in der Krankenpflege. Somit sei zu erwarten, dass sich nur noch wenige Absolventen für einen Beruf in der Langzeitpflege entschieden.
Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz sei versucht worden, per Tarifvertrag eingeführte Mindeststandards nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz über eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären. Dies sei wegen der Sonderstellung der Kirchen fehlgeschlagen. Ihnen sei in letzter Konsequenz ermöglicht worden, die allgemeinverbindliche Erstreckung der Tarifnormen eines Tarifvertrags zu verhindern. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, das faktische Vetorecht der kirchlichen Arbeitgeber abzuschaffen und so den Weg für die Erstreckung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung in der Pflege freizumachen. Um zu verhindern, dass steigende Personalkosten zu höheren Eigenanteilen führen, sollte ein Einstieg in die solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung vollzogen werden.
Zweiter Antrag der Linksfraktion
Die Linksfraktion fordert die zeitnahe Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0), wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die PPR 2.0 sei von der Gewerkschaft Verdi, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelt worden und stelle eine deutliche Verbesserung gegenüber den derzeit geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) dar, heißt es in einem Antrag (20/1731) der Fraktion.
Die PPR 2.0 als Verfahren zur bundesweit einheitlichen Personalbedarfsermittlung in Krankenhäusern sei unmittelbar einsatzfähig und bilde den tatsächlichen pflegerischen Bedarf der Patienten ab. Die Abgeordneten fordern ferner, die von der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) entwickelte Personalbedarfsermittlung im Bereich der Pädiatrien umzusetzen. Zudem solle die Personalbedarfsermittlung Inpuls im Bereich der Intensivstationen umgesetzt werden. (pk/12.05.2022)
AfD: Attraktivität steigern durch Abbau der Bürokratie
Martin Sichert (AfD) warf der Bunderegierung langfristiges Versagen in der Gesundheitspolitik vor. Während die Ausgaben für die Gesundheit ständig weiter anstiegen, werde die Gesundheitsversorgung immer schlechter, die Krankenversicherung dafür immer teuer. Die echten Probleme im Gesundheitswesen würden ignoriert, das sei eine Katastrophe.
So werde in der Pflege mehr als die Hälfte der Arbeitszeit für Bürokratie aufgewendet. „Wenn wir den Beruf attraktiv machen wollen, müssen wir Bürokratie abbauen.“ In der Pflege würden dringend bessere Arbeitsbedingungen gebraucht. In dem Zusammenhang müsse auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht sofort aufgehoben werden.
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ZP 5 Aktuelle Folgen eines Ölembargos
Die mit Zustimmung der Bundesregierung geplanten EU-Sanktionen gegen russische Erdölimporte stoßen in der Fraktion Die Linke auf heftige Ablehnung. Die Entscheidung sei „eine westdeutsche von einer personell westdeutschen Regierung“ und führe zu „einer erneuten verheerenden Deindustrialisierung im Osten“, sagte Sören Pellmann (Die Linke). Auf Verlangen seiner Fraktion fand am Donnerstag, 12. Mai 2022, eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Haltung der Bundesregierung zu den sozialen Folgen eines Ölembargos – Schutzschirm für Ostdeutschland jetzt“ statt.
Linke fordert Ausnahmeregelungen
Pellmann forderte Ausnahmeregelungen für den Fall, dass es zu einem Ölembargo komme und die PCK Raffinerie im brandenburgischen Schwedt schließen müsse. Für Ungarn und Slowenien würden Ausnahmeregelungen diskutiert, die brauche es auch für Deutschland.
Sollte sich die Bundesregierung dazu nicht „durchringen“, müsse es einen Schutzschirm für Ostdeutschland geben. Der müsse regeln, dass die Versorger Energiepreise nicht an Verbraucher weitergeben, sowie „eine drastische Ausweitung der bisherigen Entlastungspakete“ gewährleisten. Ein Rentnerehepaar sollte demnach ein Energiegeld in Höhe von 1400 Euro pro Jahr erhalten.
SPD plädiert für eine neue Eigentümerstruktur
Dem widersprach Carsten Schneider (SPD), Ostbeauftragter der Bundesregierung. Er plädiert für das Ölembargo, weil dadurch die Abhängigkeit von russischen Energielieferungen beendet werde. Deutschland habe sich zu lange auf Russland als Lieferant verlassen.
PCK solle in jedem Fall erhalten werden und die Versorgung durch Öllieferungen aus Danzig und Rostock ersetzt werden. Zudem brauche es „dringend eine neue Eigentümerstruktur“: Der bisherige Betreiber, der russische Staatskonzern Rosneft, könne die Raffinerie nicht länger führen.
Grüne für Erhalt der Arbeitsplätze in Schwedt
Unterstützung bekam Schneider von Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Klimaschutz. Er unterstrich die Notwendigkeit, „ohne russisches Öl auszukommen“. Wohlstand und der Erhalt der Arbeitsplätze in Schwedt stünden ganz oben auf der Liste der Bundesregierung.
Kellner hält es jedoch für falsch, Ausnahmeregeln wie für Ungarn zu verfolgen, „weil solche Produkte keiner mehr kaufen wird“. Eine solche Entscheidung wäre seiner Ansicht nach „ein Statement gegen Polen, gegen die Ukraine und gegen die EU“, in einer solchen Ausgangslage würde „keiner in Schwedt investieren wollen“. Deshalb gelte es einen neuen Betreiber für PCK zu finden und die Wasserstoffprojekte, die es dort bereits gegeben habe, „zu intensivieren“.
FDP: Sind uns der Ausnahmelage Schwedts bewusst
Olaf in der Beek (FDP) verwies auf das Tempo, das die Ampelkoalition in den letzten Wochen bereits gezeigt habe, um Russland als Energielieferant zu ersetzen. Von bisher 35 Prozent stammten nun nur noch zwölf Prozent des in Deutschland verbrauchten Rohöls aus Russland. Jedoch werde diese Summe komplett in der PCK Schwedt verbraucht.
Allerdings habe Polen sich bereit erklärt, für Schwedt Öl zu liefern. „Wir werden alles tun, um PCK und die Arbeitsplätze zu erhalten, wir sind uns der Ausnahmelage Schwedts bewusst“, betonte der Liberale. Ein Zusammenbruch der Versorgung durch PCK würde Lieferketten bundesweit lahmlegen, ein solches Szenario gelte es zu verhindern. Das mögliche Ölembargo sei kein ostdeutsches Problem, aus Schwedt würden auch weite Teile Westpolens beliefert.
CDU/CSU: Schwedt zum „Chemie-Zentrum“ machen
Sepp Müller (CDU/CSU) drängte nicht nur auf den Erhalt der Raffinerie – auch die Arbeitsplätze dürften nicht verloren gehen. „Ich bin ein Kind der Wiedervereinigung und des Strukturwandels“, betonte er. 12.000 Menschen seien im Jahr 1989 in der Braunkohle beschäftigt gewesen und hätten Anfang der 1990er Jahre „von heute auf morgen“ ihre Arbeitsplätze verloren. Durch eine Arbeitslosenquote von 30 Prozent seien Familien getrennt worden, weil „die Väter der Arbeit in den Westen folgten“.
Fast 20 Jahre lang hätten diese Themen die Debatten in Ostdeutschland bestimmt und „die Menschen verändert, ihnen eine neue Identität gegeben“. In Schwedt dürften nicht die gleichen Fehler wiederholt werden. Für die CDU/CSU-Fraktion sei es deshalb die Hauptaufgabe, die Bundesregierung bei ihrem Wort zu nehmen, „dass in Schwedt kein einziger Arbeitsplatz wackeln wird, daran werden wir Sie messen“, sagte Müller. Schwedt müsse zum „Chemie-Zentrum“ gemacht werden.
AfD: Bei Ölembargo gehen in Schwedt die Lichter aus
Steffen Kotré (AfD) forderte für Ostdeutschland Ausnahmeregeln, wie sie Ungarn anstrebe. „Ein Ölembargo bedeutet, dass wir uns den Ast absägen, auf dem wir sitzen, damit schaden wir nicht Russland, sondern uns“, sagte Kotré.
Im Fall eines Ölembargos würden „die Lichter in Schwedt ausgehen“, sämtliche Lösungen, die Versorgung bei Ausfall russischer Öllieferungen an Polen abzugeben, seien „nicht ausreichend“. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) spreche von „zeitlichen Ausfällen“, das sei das Eingeständnis, dass ein Ölembargo Deutschland mehr schade als Russland.(nki/12.05.2022)