217. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 24. März 2021, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

AfD befragt die Bundeskanzlerin Qielle: https://youtu.be/Q7y4N1lkGiQ

Sitzungswoche

24. März 2021 (217. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 3 Befragung der Bundesregierung (einleitend BKn)

Nach der Rücknahme des Beschlusses zur Osterruhe hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) in ihrer ersten Regierungsbefragung des Jahres am Mittwoch, 24. März 2021, ihr Vorgehen begründet. Zu viele Fragen hätten in der Kürze der Zeit in Bezug auf die ursprünglich angedachten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung am Gründonnerstag und Ostersamstag nicht gelöst werden können.

Merkel übernahm die alleinige Verantwortung und bat im Plenum um Verzeihung. Ein Schritt, für den Vertreter verschiedener Fraktionen der Kanzlerin zwar Respekt zollten, aber dennoch heftige Kritik an ihrem Krisenmanagement äußerten und Konsequenzen verlangten. Abgeordnete von AfD und Linksfraktion forderten Merkel auf, die Vertrauensfrage zu stellen.

Merkel: Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler

In ihrem kurzen Eingangsstatement zu Beginn der einstündigen Befragung hatte die Bundeskanzlerin erläutert, weshalb sie den Bund-Länder-Beschluss für zusätzliche Ruhetage über Ostern zurückgenommen habe. Die Idee dazu sei zwar in bester Absicht entstanden. Doch zu viele Fragen – von der Lohnfortzahlung bis zur Lage in Geschäften und Betrieben – hätten in der Kürze der Zeit nicht so gelöst werden können, wie es nötig gewesen wäre.

„Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler“, betonte Merkel. Als Kanzlerin trage sie dafür die Verantwortung. Ein Fehler müsse als solcher benannt und vor allem korrigiert werden – „und wenn möglich, hat das noch rechtzeitig zu geschehen“. Der ganze Vorgang habe zusätzliche Verunsicherung ausgelöst, das bedauere sie zutiefst, sagte Merkel: „Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.“ Sie bedauere ihren Fehler umso mehr, als sich Deutschland in einer dritten Pandemiewelle befinde, so die Kanzlerin weiter.

Kritik der Opposition

Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Dr. Gottfried Curio (AfD) wollte von der Bundeskanzlerin wissen, warum die Regierung in der Pandemie nicht stärker Menschen mit Migrationshintergrund anspreche. Dies sei eine Bevölkerungsgruppe, die die Politik mit ihren Warnungen gar nicht erreiche, kritisierte Curio. Laut des Präsidenten des Robert-Koch-Instituts (RKI), Prof. Dr. Lothar Wieler, seien über 50 Prozent der Patienten auf Intensivstationen Migranten, so Curio weiter und zog dann eine Verbindung zu islamischen Großfamilien und deren Feiern.

Dieses Vorgehen wies Merkel als unzulässig zurück: „Ich möchte mich davor verwahren, ganze Gruppen von Menschen zu verdächtigen“, entgegnete die Kanzlerin. Curio hielt sie wiederum vor, Aussagen des RKI-Präsidenten Wieler aus dem Zusammenhang gerissen und mit Zahlen vermischt zu haben. Auf die Nachfrage, ob sie sich nicht besser der Vertrauensfrage im Bundestag stellen solle, antwortete Merkel: „Ich habe meinen Worten von eben nichts hinzuzufügen.“

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TOP 4 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 24. März 2021, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (19/27703), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, gefolgt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit elf Fragen und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit zehn Fragen. Acht Fragen gingen an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, je fünf Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium der Verteidigung. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Finanzen beantworten. Zu je drei Antworten aufgefordert waren das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte zwei Fragen beantworten, das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Frage.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Vom Familienministerium wollte der bayerische AfD-Abgeordnete Johannes Huber Auskunft darüber erhalten, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um die gestiegenen Opferzahlen durch häusliche Gewalt gegenüber Frauen, Männern und Kindern aufgrund des Hausunterrichts einzudämmen. Ob diesbezüglich zusätzliche Haushaltsmittel oder Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden und falls ja, in welcher Höhe, wollte er ebenfalls in Erfahrung bringen.

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ZP1 aktuelle Stunde: Deutsche und europäische Türkeipolitik

Der Bundestag hat angesichts der Menschenrechtslage in der Türkei ein „klares Signal“ der Bundesregierung und der EU gegenüber dem Regime von Präsident Recep Tayyip Erdoğan gefordert. In einer auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anberaumten Aktuellen Stunde  kritisierten die Abgeordneten am Mittwoch, 24. März 2021, unter anderem die Verurteilung von Oppositionellen und Journalisten, das eingeleitete Verbotsverfahren gegen die zweitgrößte Oppositionspartei HDP sowie den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen.

AfD: Deutschland muss Wertekatalog im eigenen Land durchsetzen

Nach Ansicht von Prof. Dr. Lothar Maier (AfD) versucht Erdoğan eine ethnisch homogene Bevölkerung zu schaffen. Dies gelte auch für die Türken im Ausland. Hierzulande habe die türkische Politik eine Reihe von Instrumenten, „um unsere Politik zu beeinflussen“, kritisierte Maier mit Verweis auf Moscheevereine und türkische Medien.

Er forderte, Deutschland müsse seinen Wertekatalog im eigenen Land durchsetzen und dürfe Ehrenmorde, Zwangsheirat und Zwangsverschleierung nicht dulden.

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TOP5 aktuelle Stunde: Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der EU-geführten Operation Irini im Mittelmeer beteiligen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. März 2021, erstmals über einen Antrag der Bundesregierung (19/27661) dazu debattiert und ihn im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Ziel der Mission ist es, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen zu überwachen und durchzusetzen. Für die Aussprache steht eine halbe Stunde zur Verfügung.

Antrag der Bundesregierung

Teil des Auftrags soll unter anderem das Anhalten, die Kontrolle, Durchsuchung und Umleitung von Schiffen sein, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Verstoß gegen das gegen Libyen verhängte Waffenembargo der Vereinten Nationen Waffen oder zugehöriges Material nach oder aus Libyen befördern. Außerdem sollen illegale Ausfuhren von Erdöl aus Libyen und das Sammeln diesbezüglicher Informationen, einschließlich zu Ausfuhren von Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen Teil der Mission sein.

Darüber hinaus soll der Aufbau von Kapazitäten der libyschen Küstenwache und Marine und Ausbildung bei Strafverfolgungsaufgaben auf See, insbesondere zur Verhinderung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel, im Einsatzgebiet unterstützt werden. (sas/eis/24.03.2021)

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TOP 6 Bundesmittel für Schul- und Hochschulbau

Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. März 2021, erstmals über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gute Bildung braucht gute Räume – Bundesmittel für den Schul- und Hochschulbau“ (10/26564) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Abgelehnt wurden hingegen zwei Anträge der FDP-Fraktion. Dem Antrag der FDP-Fraktion für ein „Corona-Sofortprogramm für eine digitale und flexible Hochschullehre“ (19/19121) stimmten nur die Antragsteller zu, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnen ihn ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses vor (19/22699).

Den Antrag, in dem sich die FDP für mobile Luftfilter für Schulen einsetzt (19/19/24207), stimmten neben den Liberalen auch die Grünen zu, während die AfD sich enthielt und die übrigen Fraktionen dagegen stimmten. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich für ein „Förderprogramm für mobile Luftfilter in Klassenräumen und Kindertageseinrichtungen“ stark machen (19/24635). Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP stimmte mit den Grünen dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (19/25409).

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TOP 7: Bundeswehreinsatz Atalanta“ im Mittelmeer

Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der EU-Mission Atalanta vor der Küste Somalias beteiligen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. März 2021, erstmals über einen Antrag der Bundesregierung dazu (19/27662) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

Einsatz der Deutschen Marine

Der Einsatz der Deutschen Marine im Rahmen der EU-Mission EU NAVFOR Somalia – Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias wurde vom Bundestag erstmals am 19. Dezember 2008 gebilligt. Deutsche Einsatzkräfte dürfen dabei bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand vorgehen. Sie werden hierfür aber nicht am Boden eingesetzt.

Seit Erteilung des ersten Mandats ist die Bedrohung durch Piraterie vor der Küste Somalias stark zurückgegangen, weshalb die Mandatsobergrenze im Jahr 2016 von 950 auf 600 und im Jahr 2019 nochmals auf 400 Soldatinnen und Soldaten verringert wurde. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen wider. Das derzeitige Mandat, deren Verlängerung vom Deutschen Bundestag am 27. Mai 2020 zugestimmt hat, ist bis zum 31. Mai 2021 gültig. (sas/24.03.2021)

 

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TOP 8: Asylverfahren an der EU-Außengrenze

Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. März 2021, erstmals über zwei Anträge der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur europäischen Asylpolitik debattiert: So fordern die Grünen, „menschenwürdige Unterbringung und faire Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen sicherzustellen“ (19/27869). Der Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Keine Asylverfahren an den Außengrenzen – Faire Asylprüfungen in der Europäischen Union sicherstellen“ (19/27831). Der Bundestag überwies im Anschluss beide Anträge zur federführenden Beratung in den Innenausschuss.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern unter anderem in ihrer Vorlage (19/27869), die Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen von den griechischen Inseln und von in Griechenland schon anerkannten Flüchtlingen über den April 2021 hinaus mindestens in Höhe der von den Bundesländern und Kommunen angegebenen freien Kapazitäten fortzuführen. Außerdem soll denjenigen Schutzsuchenden, die einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland besitzen, schnellstmöglich die Einreise und damit die Familienzusammenführung ermöglicht werden.

Zudem soll in Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen und der griechischen Regierung sichergestellt werden, dass Schutzsuchende eine menschenwürdige Unterbringung, angemessene medizinische Versorgung sowie ein faires Asylverfahren mit kostenloser Rechtsberatung erhalten.

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Antrag AfD TOP 9: Griechenland: Teilrückzahlung IWF-Kredit

Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. März 2021, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Berufliche Bildung als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ (19/27837) gegen das Votum der FDP, der Linken und der Grünen bei Enthaltung der AfD angenommen. Die drei ablehnenden Oppositionsfraktionen wollten den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit überweisen, konnten sich gegen die Koalitionsmehrheit, die auf direkter Abstimmung beharrte, aber nicht durchsetzen.

Beratung von Oppositionsanträgen

Neue Anträge der AfD (19/27842) und der FDP (19/27809) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den Entwicklungsausschuss. Der FDP-Antrag trägt den Titel „Grundbildung als Schlüssel einer nachhaltigen Entwicklung“, der AfD-Antrag lautet „Bildung für Nachhaltigkeit, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Entwicklungsländern“ (19/27842).

Abgelehnt wurden hingegen zwei weitere Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – Deutsche Sprache und Bildung für Frieden und Wohlstand in Entwicklungsländern“ (19/22197) und „Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – Förderung kultureller Identitäten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Entwicklungsländern“ (19/22196), zu denen Beschlussempfehlungen des Entwicklungsausschusses vorlagen (19/2538419/24620).

Überwiesener Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrer Vorlage (19/27842), das deutsche Erfolgsmodell der arbeits- und arbeitsmarktnahen Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auszubauen und verstärkt anzubieten und dabei die Interessen und die Erfahrung der deutschen Wirtschaft zu berücksichtigen. Auch solle der Bildungsweg, der vor der beruflichen Bildung liegt, berücksichtigt und entwicklungspolitisch abgebildet werden.

Zudem müsse die Bundesregierung sich der Alphabetisierung widmen und die deutsche Sprache in Ergänzung zur beruflichen Bildung auf Basis der Freiwilligkeit fördern.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wollte die Förderung der deutschen Sprache zu einem wichtigen Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit machen. Es liege im nationalen Interesse Deutschlands, im Ausland den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache auf freiwilliger Basis anzubieten und durchgängige Bildungsbiografien mit starkem Deutschlandbezug zu fördern, schrieben die Abgeordneten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22197).

Nach Ansicht der Abgeordneten würde dies dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland zugutekommen und eine Synthese aus deutschen Interessen und Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wollte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/22196) die Förderung von kulturellen Identitäten zum Zwecke des Zusammenhalts von Gesellschaften zu einem strategischen Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit machen. Vor allem die Gesellschaften Afrikas litten unter den Folgen einer schwach ausgeprägten kulturellen Identität, “oftmals hervorgerufen durch eine enorme sprachliche Vielfalt in ihren Ländern„, schrieben die Abgeordneten.

Die Abgeordneten verwiesen darauf, dass auch die Afrikanische Union laut der von ihr verabschiedeten Agenda 2063 bestrebt sei, die kulturelle Identität zu stärken, indem nationale Sprachen gefördert würden. (sas/joh/ste/24.03.2021)

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25. März 2021 (218. Sitzung)

ZP 6 Regierungserklärung zum Europäischen Rat

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) hat im Bundestag mehr Einsatz beim Corona-Krisenmanagement in Deutschland angemahnt und die Bundesländer mit Blick auf Tests und Impfungen stärker in die Pflicht genommen. „Wir müssen als föderales System besser und schneller werden“, sagte sie am Donnerstag, 25. März 2021, in ihrer Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 25. und 26. März 2021 und zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom 22. März 2021 zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie.

Der Bund könne nicht von Berlin aus die Testinfrastruktur vorhalten und alles organisatorisch umsetzen, betonte Merkel. Im Öffnungskonzept vom 3. März sei bereits ein höheres Maß an Regionalisierung beschlossen worden.

Gauland: Lockdown ineffektiv und schädlich

Die Opposition kritisierte die Corona-Politik der Bundesregierung scharf und forderte unter anderem eine stärkere Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung über neue Maßnahmen und Strategien. So kritisierte der Fraktionsvorsitzende der AfDDr. Alexander Gauland, die Lockdown-Maßnahmen als ineffektiv und schädlich für die Wirtschaft und die psychische Gesundheit der Menschen. „Lockdowns bewirken wenig bis nichts, intelligente Hygienekonzepte schon“, urteilte Gauland.

Er forderte die Bundesregierung auf, den Bundestag künftig vor Beschlüssen zu informieren und zu beteiligen. Eine Enquete-Kommission des Bundestages solle zudem die vom Lockdown verursachten Schäden untersuchen, „damit wir wissen, mit welchem Einsatz wir mit Blick auf zukünftige Pandemien spielen“.

Lindner: Entscheidungen kritisch abklopfen

Auf eine größere Rolle des Bundestages pochten auch die Fraktionschefs von FDP und Bündnis 90/Die GrünenChristian Lindner, und Katrin Göring-Eckardt. Merkel sollte vor jeder Bund-Länder-Konferenz eine Regierungserklärung im Parlament abgeben und damit eine Debatte ermöglichen, forderte Lindner. „Das führt dazu, dass Entscheidungen kritisch abgeklopft werden.“

Er betonte, die Krisenpolitik dürfe sich nicht von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernen und müsse wirtschaftliche und soziale Folgen mit in den Blick nehmen. Die Kommunen müssten gestärkt, mehr Pragmatismus beim Impfen durchgesetzt und Testmöglichkeiten ausgebaut werden. Schnelltests und wirksame Hygienekonzepte sollten zur Voraussetzung werden, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Göring-Eckardt fordert verbindlichen Stufenplan

Göring-Eckardt bemängelte, es fehle der Bundesregierung an „Pragmatismus, Mut und Beschlusskraft“. Dabei müsse Deutschland „endlich vor die Lage kommen“. Die nächsten Schritte müssten im Bundestag öffentlich beraten, statt hinter verschlossenen Türen entschieden werden, „am besten noch in dieser Woche“.

Die Grünen seien „bereit, gemeinsame Pandemiebekämpfung aus der Mitte dieses Hauses zu machen“. Nach Ansicht von Göring-Eckardt braucht es einen verbindlichen Stufenplan und einen massiven Ausbau von Testkapazitäten, insbesondere an Schulen und Kitas.

Mohamed Ali: Bundesregierung hat kläglich versagt

Die Fraktionsvorsitzende von Die Linke Amira Mohamed Ali, sprach von „Chaos und leeren Versprechungen“ in Kabinett und Kanzleramt. Die Bundesregierung habe bei Impfstoffbeschaffung und Teststrategie „kläglich versagt“.

Sie appellierte an die Koalition, „effektive Maßnahmen“ wie die Verpflichtung zum Homeoffice umzusetzen, die Impfstoff-Produktionskapazitäten hochzufahren und die Hersteller zur Freigabe ihrer Patente zu bewegen. Außerdem müssten die versprochenen Wirtschaftshilfen auch an die Unternehmen fließen.

Digitaler Impfpass bis zum Sommer

Merkel kündigte in ihrer Erklärung an, Unternehmen in Deutschland über Maßnahmen in der Arbeitsschutzverordnung zum regelmäßigen Testen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten zu wollen, sollte der überwiegende Teil der Firmen dies nicht freiwillig umsetzen. Europäisch solle bis zum Sommer die Entwicklung des digitalen Impfpasses vorangetrieben werden.

Eine Taskforce der Kommission solle überdies klären, wie die Impfstoffproduktion in Europa forciert werden könne. Wichtig sei aber auch die globale Versorgung mit Impfstoff, betonte Merkel. Wenn es nicht gelinge, weltweit zu impfen, könnten sich weitere Mutanten entwickeln, gegen die die bestehenden Impfstoffe womöglich nicht mehr wirkten.

Brinkhaus: Testen und Impfen wird nicht reichen

Selbstkritische Stimmen, aber auch Rückendeckung für Merkel, kamen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. So sagte CDU/CSU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus, Deutschland müsse einen neuen Rahmen schaffen, um besser und flexibler auf die Herausforderungen reagieren zu können. Die Verantwortungszuordnung im Föderalismus sei für die Krise schlecht, auf dem deutschen Staatswesen liege „der Staub von 200 Jahren“. Es brauche „vielleicht sogar eine kleine Revolution“, um ihn zu beseitigen.

Angesichts der dritten Welle der Pandemie warnte Brinkhaus vor vielen weiteren Corona-Toten, auch unter jüngeren Menschen. „Testen und Impfen wird in den nächsten Wochen nicht reichen. Deswegen ist eine große Währung, die wir in den nächsten Wochen haben, immer noch die Kontaktbeschränkung.“

Mützenich: Müssen offen über Schuldenbremse sprechen

SPD-Fraktionschef Dr. Rolf Mützenich sagte, beim Impfen habe es „zu viele Nachlässigkeiten in den letzten Monaten“ gegeben, dies müsse nun reibungsloser laufen. Es gelte aber auch, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise zu bekämpfen.

„Wir müssen uns der Pandemie mit aller finanziellen Kraft entgegenstemmen“, mahnte Mützenich. Dafür müsse auch offen über die Schuldenbremse gesprochen werden. (joh/25.03.2021)

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Antrag AfD TOP 11 Gesundheit u. Bildung für Kinder und Jugendliche

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. März 2021, erstmals mit vier Anträgen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bildung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beschäftigt. Die FDP forderte einen „Hilfeplan für die physische und psychische Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen“ (19/27810) sowie ein „Chancen-Aufholprogramm“, um „Lernrückstände zu beheben und Corona-Nachteile für Kinder und Jugendliche zu verhindern“ (19/27808).

Die Grünen haben Anträge mit den Titeln „Wege aus der Bildungskrise – Zukunftsperspektiven für unsere Kinder“ (19/27826) und „Jugend in der Krise – Perspektiven für junge Menschen in Zeiten der Covid-19-Pandemie“ (19/27825) eingebracht. Den letztgenannten Antrag sowie den ersten Antrag der FDP überwies das Parlament zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die beiden anderen Anträge in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Einen Antrag der AfD „für eine Kindheit ohne Abstand und Maske“ (19/23129) lehnte der Bundestag mit den Stimmen der übrigen Fraktionen auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (19/27893) ab.

Reichardt: Kinder sind keine Treiber in der Pandemie

Martin Reichardt (AfD) kritisierte die Einschränkung der Grundrechte der Bürger durch die Ministerpräsidentenkonferenz, „die nicht im Grundgesetz steht“. In immer dickeren Scheiben werde die Freiheit in Deutschland eingeschränkt. „Geben Sie den Menschen und insbesondere den Kindern ihre Würde und ihre Eigenverantwortung zurück“, sagte er an die Abgeordneten gewandt. Distanzlernen, Homeschooling und Schutzwochen seien Synonyme dafür, „dass unsere Kinder nicht angemessen beschult werden“.

Mit ihren Anträgen würden FDP und Grüne aber lediglich an den Symptomen herumdoktern, befand der AfD-Abgeordnete. Die richtige Konsequenz müsse lauten: „Risikogruppen schützen und Schulen unverzüglich öffnen.“ In diesen Punkten habe die Bundesregierung kläglich versagt. Kinder, so Reichardt, seien eben keine Treiber der Pandemie. Wer das verneine, ignoriere internationale Studien, und „benutzt unsere Kinder für Machtspiele und Panikrhetorik“.

„Kein Ruhmesblatt und schwer vermittelbar“

Es sei wichtig, die Debatte zu führen, sagte Ulrike Bahr (SPD). Die Bewältigung der Pandemie verlange den Jüngsten viel ab. Dass es heute, nach einem Jahr Pandemie, noch immer keine klaren Konzepte dazu gebe, wie Schulen offengehalten und Jugendarbeit verlässlich ermöglicht werden könne, sei „kein Ruhmesblatt und schwer vermittelbar“, sagte die SPD-Abgeordnete. Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass die Studien zu den Belastungen der Kinder und Jugendlichen auch ermutigende Erkenntnisse hätten.

So hielten die Forscher fest, dass die Pandemie zwar erhebliche psychische Belastungen erzeuge. Störungen oder Krankheiten würden sich aber nur dort entwickeln, wo die Disposition dazu schon vorhanden sei. Kontaktbeschränkungen oder fehlende Sportangebote machten laut der Studien gesunde Kinder traurig, „aber nicht seelisch krank“. Sie wolle damit keineswegs Probleme bagatellisieren, betonte Bahr. Sie wolle nur keine Panik unter Eltern schüren. Die Sorge, die Generation Corona sei eine verlorene, sei unberechtigt. Vielmehr würde sich die Generation als resilient und besonders kreativ erweisen.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Abgeordneten waren der Ansicht, dass bei der Festlegung von staatlichen Maßnahmen während der Corona-Krise und auch bei den Beschlüssen zur Lockerung der Maßnahmen das Kindeswohl sowie die Rechte von Kindern und Eltern zu wenig beachtet wurden (19/23129).

Deshalb sollten unter anderem bei allen Corona-Maßnahmen die Auswirkungen auf das Kindeswohl geprüft, Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr von der Maskenpflicht und von Abstandsregeln befreit werden. Außerdem sollten Eltern, wenn sie mit ihren Kleinkindern im öffentlichen Raum sind, ebenfalls von der Maskenpflicht befreit werden. (hau/sas/ste/25.03.2021)

 

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TOP 10 Eigenmittelsystem der EU

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz, 19/26821) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 478 Abgeordnete für den Entwurf, 95 lehnten ihn ab, es gab 72 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen, die FDP und die Grünen dafür gestimmt. Die AfD votierte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/27901) vor.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP (19/27923) zum Gesetzentwurf ab. Angenommen wurde hingegen ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD über zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (19/27838). Für diesen Antrag stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die Linksfraktion und die Grünen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zur Finanzierung des europäischen Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) hatte die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie ihren Gesetzentwurf eingebracht (19/26821). Mit dessen Annahme wird ein Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Außerdem werden einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss vollzogen, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs nötig seien, schreibt die Bundesregierung. Der Eigenmittelbeschluss regelt die wesentlichen Grundlagen der Finanzierung dieser Maßnahmen.

Die Europäische Kommission wird im Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Aufnahme und Auszahlung könnten erst beginnen, wenn alle Mitgliedstaaten den Beschluss ratifiziert haben, so die Bundesregierung. Die Befugnis zur Mittelaufnahme sei hinsichtlich ihrer Höhe, der Dauer und des Zwecks klar begrenzt. Die Mittel würden für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben. Zurückgezahlt würden die Mittel aus dem EU-Haushalt.

Als Beitrag zu einer angemessenen Lastenverteilung in der Finanzperiode 2021 bis 2027 würden Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgenommen, „darunter auch Deutschland“. Zudem werde ab 2021 mit der so genannten Plastikabgabe eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt.

Karlsruhe: Gesetz darf vorerst nicht ausgefertigt werden

Mit am 26. März veröffentlichtem Beschluss (Aktenzeichen: 2 BvR 547 / 21) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (sogenannter Hängebeschluss).

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Der Bundestaglehnte zudem einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (19/26877) ab. Nur die FDP stimmte dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/27896).

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Next Generation EU ist unzulässig – Bundesregierung muss EU-Verschuldung stoppen“ (19/27210)ab, zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschuss vorlagt (19/27897). Abgelehnt wurde überdies ein Antrag der Grünen zu dem „Beschluss 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes“ (19/27824). Nur die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion hält das 750-Milliarden-Euro-Programm der EU zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie für unzulässig. Deshalb sollte der Beschluss von Europäischem Rat und EU-Parlament, wonach sich die EU die dafür nötigen Finanzmittel selbst beschaffen darf, von deutscher Seite nicht ratifiziert werden, forderte sie in ihrem Antrag (19/27210). Die Bundesregierung sollte einen dazu eingebrachten Ratifizierungsgesetzentwurf wieder zurückziehen.

Die Abgeordneten führten eine Reihe von rechtlichen Argumenten an, die ihrer Ansicht nach dafür sprechen, dass die Eigenmittelbeschaffung der EU nicht europäischen Recht entspricht. Zudem sahen sie durch eine Ratifizierung das Grundgesetz sowie die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages verletzt.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (19/27824), dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich über die Durchführung des Aufbauinstruments informiert. Auch sollte sie sich verpflichten, den Bundestag über die bei der Durchführung des Instruments erzielten Fortschritte und die Verwendung der Mittel zu informieren, und in eine offene Debatte über die gewonnenen Erkenntnisse einzutreten. Eine nachvollziehbare und transparente Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans müsse auch durch den Bundestag sichergestellt sein.

Das gelte vor allem für die Kontrolle des sogenannten Europäischen Semesters. Das Europäische Semester ist ein Zyklus, in dessen Verlauf die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Fiskalpolitik aufeinander abstimmen. Es gehört zum Rahmenwerk für die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen UnionDer nationale Reformplan zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 der EU-Kommission im Europäischen Semester und vor allem der speziellere Aufbau- und Resilienzplan sollten nach Ansicht der Grünen im Bundestag debattiert und beschlossen werden. (ab/pst/sas/vom/ste/25.03.2021)

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Antrag AfD ZP 10 Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD hat der Bundestag am Donnerstag, 25. März 2021, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/23707) bei Enthaltung der übrigen drei Oppositionsfraktionen beschlossen. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24901) wurde im Nachgang der Abstimmung, zu der eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/27928) vorlag, für erledigt erklärt.

Gesetzentwürfe der Koalition und der Regierung

Wie es in den wortgleichen Entwürfen (19/2370719/24901) heißt, ist die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen und zentrale Aufgabe des Staates. Trotz der Anstrengungen des Gesetzgebers bestehe weiterer Handlungsbedarf. Mit dem Gesetz soll nun der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufgespaltet werden, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehenden Ermittlungsbefugnissen der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.

Fehlende Abschreckungswirkung der Strafen

Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die von 2017 bis 2020 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster zeigten in aller Deutlichkeit auf, dass das Strafrecht, das an sich bereits heute empfindliche Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder und die Delikte der Kinderpornografie vorsehe, nicht die erhoffte Abschreckungswirkung entfalte.

Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik seien die Fallzahlen für die Delikte der Kinderpornografie im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 65 Prozent gestiegen. Für die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern weise die Statistik für 2019 einen Anstieg von rund elf Prozent im Vergleich zu 2018 aus. Das die Taten kennzeichnende schwere Unrecht spiegele sich jedoch nicht immer in den verhängten Strafen wider. Vor diesem Hintergrund sei eine deutliche Verschärfung der Strafrahmen nötig.

„Bisherige Gesetze nicht ausreichend“

Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bisher als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht). Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre). Der Verkauf, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild soll mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Zur Begründung des Verbots heißt es, es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung solcher Sexpuppen die Hemmschwelle zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder absenke.

Zugleich seien Maßnahmen notwendig, um eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Da der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Kinderpornografie, die sexualisierte Gewalt zeigt, als Verbrechen eingestuft werden, soll auch in diesen Fällen die Telekommunikationsüberwachung, die Online-Durchsuchung sowie die Erhebung von Verkehrsdaten möglich sein. Mit weiteren Maßnahmen, die vor allem die Prävention betreffen, sollen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.

Weitere Oppositionsvorlagen abgelehnt

Keine Mehrheit fanden außerdem vier weitere Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. So wurde ein erster Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Recht und Pflicht zur Fortbildung der Richterinnen und Richter“, 19/20541) trotz Zustimmung durch FDP und Linksfraktion mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Ein zweiter Gesetzentwurf der Grünen „zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren“ (19/20540) wurde bei Enthaltung der FDP und ansonsten identischen Mehrheitsverhältnissen ebenfalls negativ beschieden.

Abgelehnt mit den Stimmen der Koalition und der AfD und bei Enthaltung der FDP wurde auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Prävention stärken – Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen“ (19/23676). Die Linke votierte für die Vorlage. Der AfD-Antrag mit dem Titel „Kinder gegen sexuelle Gewalt wirksam schützen“ (19/20677) stieß hingegen bei allen übrigen Fraktionen auf Gegenliebe. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (19/27928) sowie im Falle des AfD-Antrags des Familienausschusses (19/24287) zugrunde.

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TOP 14 80 Jahre Überfall der Wehrmacht auf Griechenland

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen, die diese vor dem Hintergrund des 80. Jahrestags des Angriffs der Wehrmacht auf Griechenland am 6. April 1941 eingebracht hatten, abgelehnt. So forderte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, „die erinnerungspolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Griechenland zu intensivieren“ (19/27827). Diesem Antrag stimmte auch die Linksfraktion zu, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten. Die Linke wollte die Reparationsforderung Griechenlands anerkennen (19/14725). Diesen Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab.

AfD: Grünen wollen Täter/Opfer-Konstellation fortschreiben

Dr. Marc Jongen (AfD) warf Linken und Grünen vor, ein erinnerungspolitisches Thema „für eine Politik gegen die deutschen, letztlich aber auch die griechischen Interessen“ zu instrumentalisieren. Die Antwort darauf könne nur sein: „Niemals Rot-Rot-Grün.“ Jongen nannte es unstrittig, dass es durch Wehrmacht und SS in Griechenland „schlimmste Kriegsverbrechen gegeben hat“, und dass sich das heutige Deutschland dazu verantwortungsbewusst verhalten müsse. Die Grünen aber wollten die Täter/Opfer-Konstellation „auf die nächste Generation und in alle Ewigkeit fortschreiben“.

So aber komme man nicht auf Augenhöhe und schaffe auch keine Heilung historischer Wunden. Der AfD-Abgeordnete stellte den Zusammenhang mit der Griechenlandkrise und der Eurorettung her. Damals sei es nicht um das Wohl Griechenlands gegangen, sondern einzig und allein um die Rettung der Währungsunion. Deutschland sei als „imperiale Zwingmacht“ wahrgenommen worden, was das Bild des hässlichen Deutschen wieder habe auferstehen lassen.

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ZP 32 Aktuelle Stunde – Kurswechsel in der Corona-Politik

Das Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung wird von der Opposition zunehmend kritisch hinterfragt. Die AfD-Fraktion warf der Regierung in einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 25. März 2021, im Bundestag Versagen vor und forderte einen sofortigen Kurswechsel. Auch FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verlangten strategische Änderungen, lehnten die Vorschläge der AfD jedoch als untauglich ab. Redner von Union und SPD verwiesen auf die bereits erzielten Erfolge und warnten davor, in der dritten Corona-Welle leichtsinnig zu werden.

AfD plädiert für Ende des Lockdowns

Sebastian Münzenmaier (AfD) forderte klare, logische und verhältnismäßige Entscheidungen der Bundesregierung. Mit Blick auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde sprach er von „himmelschreiendem Unsinn“. Es helfe nicht, wenn sich die Kanzlerin in der desolaten Lage für einen einzelnen Aspekt entschuldige. Die Entscheidungen von Bund und Ländern hätten keine wissenschaftliche Basis, stattdessen werde „bis nachts gezockt“.

Die Beschlüsse seien teilweise sinnlos, unverständlich und rechtswidrig. Statt des Zick-Zack-Kurses sei eine klare Öffnungsstrategie nötig und ein Ende des Lockdowns. Die Regierung müsse die Krise lösen, statt immer neue Krisen zu schaffen. Das Hin und Her zeige jedoch, dass die Regierung nicht mehr den Willen und die Kraft habe für weitreichende Entscheidungen.

 

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TOP 12 Digitalsierung in Versorgung und Pflege

Die Bundesregierung will die Digitalisierung des Gesundheitssektors weiter vorantreiben. Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz-DVPMG, 19/27652) beraten. Anschließend wurde die Vorlage in federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Gesetzesinitiative ist es laut Bundesregierung, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen einzuführen. Auch die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte sollen weiter ausgebaut werden, heißt es im Gesetzentwurf. Durch die Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes sollen darüber hinaus die Möglichkeiten digitaler Kommunikation ausgeweitet werden.

Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und andere Leistungserbringer sollen ferner beim Datenschutz entlastet werden „indem von der in der Datenschutz-Grundverordnung  vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgt und die Leistungserbringer insoweit von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten befreit werden“, heißt es dazu im Entwurf. (sas/25.03.2021)

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ZP 14 Strafrechtsänderung – Abgeordnetenbestechung

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 25. März 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für ein „Strafrechtsänderungsgesetz – Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung“ (19/27776) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss der Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der AfD

So sei nach geltendem Recht die Bestechlichkeit und die Bestechung von Mandatsträgern nur strafbar, wenn der Mandatsträger „im Auftrag oder auf Weisung“ des Vorteilsgebers gehandelt habe. Diese Qualifizierung der Unrechtsvereinbarung bei Paragraph 108e des Strafgesetzbuches (StGB) schaffe nach Ansicht der Antragsteller Anwendungs- und Auslegungsprobleme, die insbesondere völker- und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.

Außerdem würden durch den Tatbestand nachträgliche Zuwendungen für bereits vorgenommene Handlungen beziehungsweise Unterlassungen bislang nicht erfasst. Jüngste Ereignisse, wie vor allem das Ermittlungsverfahren gegen den früheren CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Nüßlein, würden die Frage aufwerfen, ob die Mindeststrafe des Tatbestands ausreichend ist, heißt es in der Vorlage. Deshalb soll nun eine Ausweitung der ersten beiden Absätze des Straftatbestands auf bereits vorgenommene Handlungen beziehungsweise Unterlassungen unter Streichung des Merkmals „im Auftrag oder auf Weisung“ bei Erhöhung des Strafrahmens und Einführung eines minder schweren Falls vorgenommen werden. (eis/25.04.2021)

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ZP 14 BND-Gesetz, Kontrolle der Nachrichtendienste

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (19/2610319/2682919/27035 Nr. 1.6) angenommen. Die Vorlage wurde in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/27811) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Zum Regierungsentwurf hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit abgegeben (19/27902).

Ein Entschließungsantrag der FDP (19/27880) wurde bei Zustimmung der Linken mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen. Darin forderte sie von der Bundesregierung unter anderem, die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation ausreichend zu schützen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der „grundlegenden Novelle“ des „Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst“ (BND) werden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BND-Gesetzes (19/26103) hervor. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 19. Mai 2020 (Aktenzeichen: 1 BvR 2835/17) zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung mehrere Paragrafen des BND-Gesetzes für nicht vereinbar mit den Grundgesetz-Artikeln 5 und 10 erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende 2021 gesetzt.

Wie die Bundesregierung ausführt, ist der gesetzliche Auftrag des BND die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind. Hierdurch leiste der BND einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Die strategische Fernmeldeaufklärung stelle in diesem Zusammenhang ein wesentliches Element dar. Durch sie sei der BND in der Lage, ohne Zeitverzug aktuelle Geschehnisse zu erfassen und politische Bedarfsträger und auch internationale Partner hierüber zu informieren. 2016 seien „spezielle rechtliche Grundlagen für die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland vom Inland aus sowie diesbezügliche Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen“ geschaffen worden sowie eine eigene Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen öffentlichen Stellen.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Mit seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht jedoch darüberhinausgehende Vorgaben gemacht, indem das Gericht vor allem den bis dahin nicht höchstrichterlich geklärten Geltungsbereich der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes definiert hat, heißt es in der Vorlage weiter. Demnach finde das vor allem durch die technische Aufklärung von Nachrichtendiensten betroffene Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Grundgesetz-Artikels 10 auch auf Ausländer im Ausland Anwendung. Mit der vorgelegten Novelle der bestehenden Rechtslage des BND solle daher dessen Arbeit im Rahmen der technischen Aufklärung auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage gestellt werden, die dem von den Karlsruher Richtern gezogenen „verfassungsrechtlichen Rahmen ausreichend Rechnung trägt“.

So unterliegen im geänderten Gesetz beispielsweise die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung bestimmten qualifizierten Aufklärungszwecken auf der Grundlage zuvor festgelegter Maßnahmen. Geregelt wurden zusätzliche Hürden bei besonderen Formen der Datenerhebung. Besondere Vorkehrungen zum Individualschutz beinhalten den Angaben zufolge Maßgaben zum Schutz bestimmter Vertraulichkeitsbeziehungen und zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Weiteren Forderungen des Bundesverfassungsgerichts etwa nach konkreten Maßgaben zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern, einer Begrenzung des Volumens der zu erhebenden Daten sowie einer Erhebungsgrundlage für Verkehrsdaten ohne den vorherigen Einsatz von Suchbegriffen werde ebenfalls Rechnung getragen, heißt es in der Begründung weiter. Darüber hinaus sei die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung neu ausgestaltet und die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Maßstäbe im Rahmen der Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten umgesetzt worden.

„Der nunmehr gesetzlich speziell geregelte Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland hegt eine solche Maßnahme ein in ein rechtsstaatlich strukturiertes System mit dem ebenfalls berücksichtigten Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“, heißt es ferner in der Begründung. Des Weiteren wird die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung künftig durch eine „starke und unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert“. Eingeführt wird dazu ein Unabhängiger Kontrollrat, der „als oberste Bundesbehörde seine Arbeit aufnehmen wird“. Dieses Kontrollorgan verfüge „über institutionelle Eigenständigkeit, was in seiner eigenen Personalhoheit und Verfahrensautonomie Ausdruck findet“.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Nach namentlicher Abstimmung mit 441 gegen 77 Stimmen bei 121 Enthaltungen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der FDP „zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste“ (19/19502).Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste (19/19502).

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Liberalen mit dem Titel „Reform der Nachrichtendienste – Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz“ (19/19509) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Linksfraktion und Grünen.

Darüber hinaus scheiterte auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken – Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen“ (19/26221). Er wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion und der FDP abgelehnt. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses zugrunde (19/27811).

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Antrag AfD TOP 15 Bundeswehreinsatz in Afghanistan

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, der Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an dem Nato-geführten Einsatz Resolute Support“ in Afghanistan zugestimmt. Der Debatte lag ein Antrag der Bundesregierung (19/26916) zugrunde, der in namentlicher Abstimmung mit 432 Stimmen gegen 176 Stimmen bei 21 Enthaltungen befürwortet wurde.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der AfD (19/27199), mit dem die Fraktion den zeitnahen Abzug deutscher Soldaten aus Afghanistan fordert. Der Auswärtige Ausschuss hat für die Abstimmungen Beschlussempfehlungen (19/2784019/27841), der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/27926) vorgelegt.

Abgelehnt wurden außerdem Entschließungsanträge der FDP (19/27931) und der Linken (19/27930). Der Antrag der Liberalen fand gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, der Linken und der Grünen keine Mehrheit. Die Vorlage der Linksfraktion wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Grünen abgelehnt.

Antrag der Bundesregierung

Das aktuelle Mandat läuft Ende März 2021 aus und soll um zehn Monate bis zum 1. Januar 2022 verlängert werden (19/26916). Wie bisher sollen bis zu 1.300 Soldaten im Rahmen der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ entsendet werden können. Ausbildung, Beratung und Unterstützung durch die deutschen Kräfte finden in Kabul, Bagram, Masar-e Scharif und Kunduz, darüber hinaus weiterhin in Einzelfällen und zeitlich begrenzt auch im übrigen Operationsgebiet in Afghanistan statt.

Auftrag der Mission ist es, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene beraten und unterstützt werden. Die Bundeswehrsoldaten sollen laut dem Mandat „über die Sicherung des von der Nato eingesetzten Personals hinaus auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall“ und in Abstimmung mit der afghanischen Seite unterstützen dürfen. Die Kosten der Mandatsverlängerung beziffert die Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. Januar 2022 voraussichtlich auf insgesamt rund 382 Millionen Euro.

Entschließungsanträge der FDP und der Linken

Die FDP fordert in ihrem Entschließungsantrag (19/27931), dass sich die Bundesregierung bei den Bündnispartnern für eine klare Abzugsperspektive mit messbaren und nachvollziehbaren Bed9ngungen einsetzt.

Die Linke verlangt in ihrem Entschließungsantrag (19/27930), die Teilnahme der Bundeswehr an der Mission mit Auslaufen des jetzigen Mandats Ende März 2021 zu beenden.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/27199) auf, den Abzug der deutschen Streitkräfte und der deutschen Entwicklungsorganisationen zu veranlassen sowie die deutschen Unterstützungskräfte aus Verwaltung, Justiz und Polizei zeitnah abzuziehen. Die fortgeschrittenen Gespräche zwischen den Taliban und den übrigen afghanischen Akteuren sowie den relevanten internationalen Organisationen solle sie weiterhin als Mediator begleiten.

Mit internationalen Organisationen und den Nachbarländern Afghanistans müsse ein Mechanismus zur Überprüfung etwaiger Abkommen zwischen den Taliban und den übrigen afghanischen Akteuren entwickelt werden, damit sichergestellt ist, dass die Taliban zukünftig einen von Afghanistan ausgehenden Terrorismus unterbinden. Der neuen US-Administration müsse versichert werden, dass Deutschland auch in Zukunft ein verlässlicher Partner im Nato-Bündnis bleiben werde, sofern sich die Nato als rein defensives Verteidigungsbündnis verstehe. Darüber hinaus solle eine Evaluation des Afghanistan-Einsatzes seit 2001 vorgenommen werden. (sas/eis/25.03.2021)

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TOP 18 Massensentlassungen verhindern

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. März 2021, erstmalig mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Massenentlassungen verhindern – Mitbestimmung ausbauen“ (19/27013) und einem Antrag der Grünen, der mit „Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen“ (19/27828) überschrieben ist, befasst. Im Anschluss der Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

 

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TOP 17 Soziale Sicherheit/Arbeitnehmerentsendung GB/NIR

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf für eine Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland (19/26891) angenommen. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgestimmt. Ein wortgleicher Entwurf der Bundesregierung (19/27517) wurde für erledigt erklärt.

Ebenfalls angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (19/26892). CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und die Grünen stimmten dafür, die AfD dagegen. Ein wortgleicher Entwurf der Bundesregierung (19/27518) wurde für erledigt erklärt. Den Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/27891) zugrunde.

Arbeitnehmer-Entsendung nach dem Brexit

Die wortgleichen Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen (19/26891) und der Bundesregierung (19/27517) für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland aufgrund des Brexits beziehen sich auf das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits.

Das Protokoll sieht für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbstständigen in den Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin anzuwenden. „Eine solche Fortdauer ist höchst sinnvoll und liegt vor dem Hintergrund der auch nach Austritt von Großbritannien aus der EU voraussichtlich umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Großbritannien im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Großbritannien eingesetzten Arbeitnehmer“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. Das Gesetz schafft die juristischen Voraussetzungen dafür, dass diese Regeln weiter angewendet werden können.

Sozialabkommen mit Großbritannien

Die Koalitionsfraktionen (19/26892) und die Bundesregierung (19/27517) hatten aufgrund des Brexits einen wortgleichen Gesetzentwurf zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland vorgelegt.

Im Entwurf heißt es: „Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits mit seinem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit regelt die künftige Koordinierung der sozialen Sicherheit in den Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Die Regelungen sind nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der EU für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten.“

Mit dem Gesetz werden die für das Protokoll zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt. Die Zuständigkeiten entsprechen den bisherigen Zuständigkeiten. (che/sas/25.03.2021)

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Antrag AfD TOP 21 Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, in erster Lesung über einen von der AfD eingebrachten Gesetzentwurf zur „Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken“ (19/27772) beraten. Anschließend wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Gesetzentwurf der AfD

Der Entwurf der AfD sieht vor, das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ändern. Grund sei die Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken, heißt es in dem Entwurf. Marktbeherrschende soziale Netzwerke sollten künftig, „die Inhalte ihrer Nutzer nur auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüfen dürfen“, heißt es.

Seit dem Jahr 2015, so die Fraktion zur Begründung, würden die großen sozialen Netzwerke die Löschung von Inhalten verstärkt mit „internen Richtlinien zur Hassrede“ legitimieren. Dieser Begriff aber sei schwammig und könne im Widerspruch zur grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit ausgelegt werden, heißt es weiter. (sas/ste/25.03.2021)

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Antrag AfD TOP 18 Lobbyregistergesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (19/22179) in der vom Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (19/27922) beschlossen. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dazu lag auch ein Entschließungsantrag der Linken (19/27941) vor, der mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von FDP und Grünen abgelehnt wurde. Danach sollt die Bundesregierung vom Bundestag unter anderem aufgefordert werden, öffentlich zugänglich eine Kontakttransparenz in Bezug auf Kontakte zu Bundesregierung und Bundesministerien herzustellen.

Angenommener Gesetzentwurf der Koalition

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen, die Vertretung von Interessen im Parlament mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Mit dem Gesetz wollen sie einen Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft schaffen.

Konkret werde eine Registrierungspflicht als eine Art „Lobbyregister“ für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Zudem werden Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt. Auch wurde ein Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht eingeführt.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Hingegen abgelehnt wurden die Entwürfe der AfD-Fraktion (19/22183) und der Linksfraktion (19/15) für ein Lobbyregistergesetz. Die AfD-Vorlage wurde mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Die Vorlage der Linken wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grüne bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD und FDP abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen“ (19/836). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Grünen bei Stimmenthaltung der AfD, der FDP und der Linken. Die Abstimmungen folgten einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/27922).

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD wollte durch Transparenz die Wiederherstellung der politischen Chancengleichheit der Deutschen fördern, denn Transparenz ermögliche die öffentliche Kontrolle von Lobbyisten und Nichtregierungsorganisationen. Ihr Gesetzentwurf führe deshalb ein Register für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister ein.

Durch das Lobbyregister werde transparent, welche Träger privatwirtschaftlicher Interessen sowie Nichtregierungsorganisationen auf die Gesetzgebung des Bundes oder andere politische Entscheidungen einwirken wollen. Zudem sollte Transparenz durch die „legislative Fußspur“ geschaffen werden, die durch das Gesetz eingeführt werden sollte. Dies sollte bedeuten, dass in Gesetzentwürfen diejenigen Lobbyisten und externen Berater nennen, die an der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe beteiligt waren.

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ZP 17-19 Tourismus

Der Bundestag berät am Donnerstag, 25. März 2021, eine halbe Stunde lang über einen Neustart für den Tourismus. Dazu hat die FDP-Fraktion drei Anträge eingebracht, von denen zwei erstmals beraten werden und ein dritter abgestimmt wird. Die neuen Anträge, die federführend an den Tourismusausschuss überwiesen wurden, tragen die Titel „Bereit für den Neustart – So kommt der Tourismus aus der Krise“ (19/27812) und „Rahmenbedingungen für sicheres Reisen – Konzept für Tourismuskorridore erarbeiten“ (19/27805). Der zur Abstimmung vorgelegte Antrag mit dem Titel „Unterstützung für das System Luftverkehr in Zeiten von Corona“ (19/24356) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der AfD und Liberalen abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/25292) zugrunde.

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Antrag AfD ZP 20 Geschlechterangleichende Behandlung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (19/24686) angenommen. Der Entwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/27929).

Abgelehnt mit breiter Mehrheit der übrigen Fraktionen wurde ein Änderungsantrag der AfD (19/27934). Ebenfalls abgelehnt wurden drei Änderungsanträge der Linken (19/2793519/2793619/27937). Der erste wurde von den Grünen unterstützt, bei Enthaltung der FDP, und von den übrigen Fraktionen abgelehnt.

Der zweite Antrag wurde von Grünen und Liberalen mitgetragen gegen das Votum von CDU/CSU, SPD und AfD. Der dritte Antrag wurde ebenfalls von den Grünen unterstütz. Dagegen lehnten übrigen Fraktionen die Vorlage ab.

Abgelehnt wurden auch drei Entschließungsanträge der AfD (19/27938), der FDP (19/27939) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/27940). Die AfD-Vorlage wurde mit breiter Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen, die Vorlage der Liberalen konnte gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Unterstützung durch Grüne und Linke keine Mehrheit finden. Der Antrag der Grünen wurde bei Enthaltung der FDP, bei Unterstützung der Linksfraktion gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD zurückgewiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz (19/24686) soll das Recht von Kindenr auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Das Gesetz enthält ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Es stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann in einen operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen können, der eine Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts zur Folge haben könnte, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.

Zudem bedarf die Einwilligung in einen solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich und kann das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, muss keine Genehmigung eingeholt werden.

Abgelehnte Änderungsanträge der AfD und der Linken

Die AfD forderte in ihrem Änderungsantrag (19/27934), Patienten, die an einem Ad-renogenitalen Syndrom (AGS) leiden, aus der geplanten Regelung herauszunehmen.

Abgelehnte Entschließungsanträge

Die AfD forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/27938) unter anderem zu prüfen, inwieweit ein zentrales Patientenregister für Betroffene mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu Zwecken der Qualitätssicherung und Forschung etabliert werden kann.

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TOP 22 Ausbau der Bundeswasserstrassen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenlinie (19/2682719/26945) beschlossen. Der Entwurf wurde in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/27793) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/27794) vor.

Mitberaten wurden drei Anträge der AfD-Fraktion, die zum ersten Mal auf der Tagesordnung standen: Darin fordert die Fraktion den „Ausbau der Freizeitwasserstraßen in Deutschland“ (19/27847), den Ausbau des Saale-Leipzig-Kanals zur „Erschließung touristischer und sportlicher Potenziale für die Region Halle-Leipzig“ (19/27870) und die „Erhaltung bestehender Freizeitwasserstraßen in Deutschland“ (19/27844). Alle Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs (19/26827) übernimmt der Bund künftig den wasserwirtschaftlichen Ausbau der Bundeswasserstraßen, soweit dieser zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist, als Hoheitsaufgabe. Bund und Länder seien sich einig, dass die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die nur im Zusammenwirken aller für Gewässer zuständigen Stellen bewältigt werden kann, heißt es in der Vorlage.

Durch die Änderungen ließen sich die Synergien zwischen verkehrlicher und wasserwirtschaftlicher Verwaltung der Bundeswasserstraßen nutzen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Aus der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/26945) zur Stellungnahme des Bundesrates geht hervor, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit für die von der Länderkammer angeregte Klarstellung in zwei Fällen sieht.

Neue Anträge der AfD

Mit ihrem Antrag zur „Erhaltung bestehender Freizeitwasserstraßen in Deutschland“ (19/27844) will die AfD-Fraktion das Netz der Binnenwasserstraßen des Bundes sicherstellen – nicht zuletzt indem dafür ausreichend Haushaltsmittel aufgewendet werden. Die Investitionen für das Bundeswasserstraßennetz sollten dabei auf jährlich 1,1 Milliarden Euro erhöht werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus sollen in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zusätzliche Ingenieuren beschäftigt werden. Die Abgeordneten schlagen dabei eine Größenordnung von 400 vor.

In ihrem Antrag zum „Ausbau der Freizeitwasserstraßen in Deutschland“ (19/27847) fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, „eine schiffbare Verbindung zwischen dem neugeschaffenen Lausitzer Seenland und der Elbe“ zu realisieren. Zu weiteren Verbindungen sollen zudem Machbarkeitsstudien durchgeführt werden.

Der dritte Antrag der AfD (19/27870) fordert den Ausbau des Wassersports auf dem Saale-Leipzig-Kanal „zur Erschließung touristischer und sportlicher Potenziale für die Region Halle-Leipzig“. So gelte es etwa, „die letzten zirka acht Kilometer des Saale-Leipzig-Kanals zwischen der Saale bei Kreypau und dem bereits fertigen Teilstück bei etwa Günthersdorf fertig zu stellen“, heißt es. (hau/sas/ste/25.03.2021)

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TOP 23 Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, eine Verordnung der Bundesregierung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung, 19/2655419/27035 Nr. 2.1) beschlossen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der FDP und Die Linke angenommen. Ebenfalls angenommen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken eine Entschließung. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/27904) zugrunde.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FDP (19/27942), der unter anderem darauf abzielte, den Handelsunternehmen Rechtssicherheit und den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, um die Produktion auf die zusätzliche Kennzeichnung umzustellen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken bei Unterstützung durch die AfD zurückgewiesen.

Verordnung für Einwegkunststoffprodukte

Die Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (19/26554) setzt einzelne Artikel der von der Europäischen Union 2019 beschlossenen Richtlinie 2019 / 904 in deutsches Recht um. Dazu gehört, dass bestimmte Einwegkunststoffprodukte, deren Deckel und Verschlüsse aus Kunststoff bestehen, nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Verschlüsse und Deckel während der Verwendungsdauer an den Behältern befestigt bleiben.

Außerdem setzt die Verordnung die Vorgabe um, dass Einwegkunststoffprodukte künftig eine Kennzeichnung tragen müssen, die darauf hinweist, dass eine unsachgemäße Entsorgung negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Der Bundestag muss der Verordnung aufgrund von Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zustimmen.  (chb/sas/vom/25.03.2021)

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TOP 26 Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, eine Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (19/2655919/27035 Nr. 2.2) beschlossen. Der Verordnung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP und Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/27892) zugrunde.

Zur Ausführung des im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen und dem Bundestag zugeleitet. Mit der ersten Änderungsverordnung zur Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (19/26559) würden die Änderungen bei der direkten Förderung nun auch für die steuerliche Förderung nachvollzogen.

Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt

Abgelehnt wurde in dritter Beratung ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/27898) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Unterstützung durch die Linksfraktion. Darin wurde unter anderem verlangt, die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung so zu ändern, dass die steuerliche Förderung nach dem Paragrafen 35c des Einkommensteuergesetzes künftig genau solche Maßnahmen energetischer Modernisierung fördert, die auch klimagerecht sind.

Zugleich verlangten die Abgeordneten auch Änderungen am Paragrafen 35c selbst, indem die steuerliche Förderung um fünf Prozentpunkte angehoben wird. (pst/sas/25.03.2021)

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TOP 27 Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ (19/27424) beraten. Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie „über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ (19/27653). Beide Vorlagen wurden im Anschluss in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Erster Gesetzentwurf der Regierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Warenkauf-Richtlinie umgesetzt werden. Diese zielt unter anderem auf die Einführung von Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Dadurch solle die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache gewährleisten werden, schreibt die Bundesregierung.

Die Aktualisierungsverpflichtung bestehe für den Zeitraum, in dem der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten könne. Für die Dauer dieser berechtigten Erwartungen könnten etwa Aussagen in der Werbung, die zur Herstellung der Kaufsache verwendeten Materialien und der Preis maßgeblich sein.

Sonderregeln bei Bereitstellung digitaler Elemente

Für Geräte, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart sei, sollen Sonderbestimmungen eingeführt werden. So müsse der Verkäufer etwa dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, soll die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden.

Ferner ist geplant, die Bestimmungen für Garantien zu ergänzen. So müsse eine Garantieerklärung dem Verbraucher zukünftig auf einem dauerhaften Datenträger – etwa in Papierform oder aber auch per E-Mail – zur Verfügung gestellt werden, so die Bunderegierung. Aus der Garantieerklärung müsse zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie daneben bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

Zweiter Gesetzentwurf der Regierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen umgesetzt und mitgliedstaatliches Vertragsrecht harmonisiert werden.

Digitale Produkte seien ein zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor, vor allem für den grenzüberschreitenden Handel, schreibt die Bundesregierung. Das deutsche Vertragsrecht enthalte aber bislang keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte. (sas/25.03.2021)

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TOP 13 Datenschutz in der Telekommunikation

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (19/27441) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes sei es, Rechtsklarheit für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt zu schaffen. „Dabei gewährleistet das Gesetz einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer digitaler Dienste und den Interessen der Wirtschaft und der Unternehmen“, schreibt die Bundesregierung.

Das neue Gesetz soll so unter anderem Datenschutzbestimmungen, die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) enthalten waren, in einem Gesetz bündeln. Um die unabhängigen Datenschutzaufsicht zu stärken ist vorgesehen, Anpassungen an die europäischen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der ePrivacy-Richtlinie der EU vorzunehmen.

Geregelt werden soll so etwa der Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen der Endnutzer. Das Setzen von Cookies sei ein wichtiger Anknüpfungspunkt dieser Regelung, schreibt die Bundesregierung. Grundsätzlich soll gelten, dass Dritte auf Endeinrichtungen nur dann Informationen wie Cookies speichern dürfen, wenn der betroffene Endnutzer seine Einwilligung erteilt hat. Diese Einwilligung erfolge nach Maßstab der DSGVO, das heißt freiwillig, auf der Grundlage klarer Informationen und jederzeit widerruflich.

Regelung des digitalen Nachlasses

Weiterhin soll das neue Gesetz eine Regelung zum Fernmeldegeheimnis im Hinblick auf die Erben eines geschützten Endnutzers („digitaler Nachlass“) enthalten. „Das Fernmeldegeheimnis soll Erben des Endnutzers und andere Personen mit vergleichbarer Rechtsstellung nicht an der Wahrnehmung der Rechte des Endnutzers gegenüber dessen Telekommunikationsanbieter hindern“, schreibt die Bundesregierung.

Bei der Aufsicht, so heißt es im Entwurf weiter, erfolge eine umfassende Aufgabenzuweisung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde, soweit es um Regelungen zum Schutz der personenbezogenen Daten geht. Im Bereich der Telemedien soll das Gesetz den Datenschutz im Hinblick auf Bestimmungen regeln, die nicht bereits von der DSGVO erfasst werden. Dazu gehören auch die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft. (sas/25.03.2021)

 

 

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26. März 2021 (218. Sitzung)

TOP 21 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020

Der Bundestag hat zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 26. März 2021, eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (19/27900) zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“ angenommen. Bei der Abstimmung setzten sich die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP und AfD durch. Der Bundestag hatte das Gesetz (19/2529419/27300) am 28. Januar 2021 in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/26267) beschlossen.

Nachdem dieses aber am 12. Februar im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten hatte, berief die Bundesregierung am 24. Februar 2021 den Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes ein. Dieser hatte sich daraufhin am Mittwoch, 24. März 2021 mit der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft befasst und an vielen Stellen Nachbesserungen vorgeschlagen.

Bisherige Vorgaben verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 27. Mai 2020 den Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt (Aktenzeichen: 1 BvR1873/13, 1 BvR 2618/13). Das Gericht stellte dabei fest, dass diese die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzen.

Das am 28. Januar 2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz sollte der Umsetzung des höchstrichterlichen Beschlusses dienen, der die Voraussetzungen der zulässigen Bestandsdatenauskunft präzisiert.

Personenbezogene Daten für die Durchführung von Verträgen

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Bestandsdaten sind personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen.

Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.

Rechtsgrundlage für Übermittlung und Abruf

Mit dem Gesetzesbeschluss wollte der Bundestag entsprechend dem Beschluss des Verfassungsgerichts nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen.

Übermittlungs- und Abrufregelungen sollten die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.

Ergebnis im Vermittlungsausschuss

Die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Nachbesserungen betreffen sowohl die Fachgesetze als auch das Telekommunikationsgesetz. So sind nun vor allem Auskünfte zu Nutzungsdaten im repressiven Bereich nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, möglich.

Außerdem wurde klargestellt, dass nur bei Vorliegen einer bestimmten besonders schweren Straftat eine Passwortherausgabe in Betracht kommt. Darüber hinaus dürfen Telemediendienstanbieter Auskunft zu den ihnen jeweils vorliegenden Bestandsdaten nicht zur Verfolgung jedweder Ordnungswidrigkeit, sondern lediglich zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen. (vom/26.03.2021)

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Antrag AfD TOP 29 Filmförderungsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderung des Filmförderungsgesetzes (19/27515) beraten.

Zum ersten Mal standen außerdem fünf Anträge der Opposition auf der Tagesordnung. So plädiert die Fraktion Die Linke für eine Reform des Filmförderungsgesetzes (19/27315) und für die Unterstützung „existenzgefährdeter Kinos, Filmverleihe und Filmproduktionen“ in der Krise (19/25066).

Die FDP will mit einem ersten Antrag die „Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren“ (19/27822) und sich in einem zweiten „für ein Überleben der deutschen Film- und Kinobranche“ stark machen (19/27823).

Die AfD will „den deutschen Film erfolgreicher machen“. Auch sie will hierzu das Filmfördersystem neu ausrichten (19/27871). Im Anschluss an die Aussprache wurden alle Vorlagen in den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das Filmförderungsgesetz (FFG) in Zeiten von Corona anpassungsfähiger gestalten (19/27515). Ihre geplante Novelle enthält außerdem Verpflichtungen zu Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit. Konkret sieht der Entwurf Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Verwendung der Mittel vor. Die Filmförderungsanstalt (FFA ), die das FFG ausführt, soll so in Zukunft Ausnahmen gewähren können – zum Beispiel, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.

Außerdem soll unter engen Voraussetzungen die Auswertung von Filmen im Kino durch eine Online-Auswertung auf kostenpflichtigen Videoabrufdiensten ersetzt werden können.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/27871) unter anderem, das Übermaß an geförderten Filmproduktionen, das oft zu einer Unterfinanzierung dieser Filme führt, zugunsten einer Konzentration auf weniger Filme, die als erfolgversprechend erkannt und finanziell entsprechend besser ausgestattet werden, zu korrigieren. Hierfür sind von den Gremien der Filmförderungsanstalt entsprechende Förderkriterien zu entwickeln.

Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Filmprojekten wollen die Abgeordneten durch private Investoren ausweiten und deren Investitionen den Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichstellen. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund neuer Handlungsoptionen, die eine von Privatleuten mitfinanzierte Produktion eröffne. Ein stärkeres Engagement privater Geldgeber, die ein hohes Interesse an einem Erfolg an den Kinokassen haben, seit ein entscheidender Schritt hin zu einer Dynamisierung und Pluralisierung der deutschen Filmförderszene, heißt es in dem Antrag. (aw/sas/ste/26.03.2021)

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Antrag AfD TOP 30 Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Die Bundesregierung will das Urheberrecht reformieren. Der Bundestag hat dazu am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) beraten.

Ebenfalls erstmals debattierte das Plenum über Anträge der AfD (19/27853), der Linken (19/1415519/14370) sowie der FDP (19/23303) zu urheberrechtlichen Belangen. Die Vorlagen wurde im Anschluss an die Debatte allesamt an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Schwerpunkt des Entwurfs ist laut Bundesregierung das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook regeln soll. Ziel sei ein „fairer Interessenausgleich, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren“, schreibt die Bundesregierung. Kreative und Verwerter sollen „fair“ an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Künstler sollen hierzu unmittelbare Zahlungsansprüche gegen die Plattformen bekommen. Gleichzeitig sollen Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzer im Internet gewahrt und vor „Overblocking“ geschützt werden.

Der Entwurf führt mit den Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie den Regelungen über kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung zwei neue Rechtsinstrumente in das deutsche Urheberrecht ein. Daneben modifiziert der Entwurf an einer Vielzahl von Stellen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).

Antrag der AfD

Der Antrag der AfD trägt den Titel „Den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zurückziehen und Upload-Filter herausfiltern“ (19/27853). Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, zu überarbeiten und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der nicht auf die Funktionalität von Upload-Filtern vertraut, die vor allem die Meinungsfreiheit einschränkten.

Der Gesetzentwurf solle nach Ansicht der AfD eine digitalfreundlichere Regulierung des Urheberrechts vorsehen und auf eine Vorteilsgewährung für klassische Verlagshäuser verzichten. Vielmehr solle auf eine ausgewogenere Balance zwischen den Interessen von Rechteverwertern einerseits und den Interessen der Bürger andererseits vorgesehen werden. Von einer Vergütungspflicht für Zitate will die Fraktion absehen. Kleine Diensteanbieter sollen besser gegen die Pflicht zur Einführung von automatisierten Verfahren geschützt werden. Die Auskunftsrechte der Rechteinhaber gegenüber den Diensteanbietern will die Fraktion auf ein „angemessenes Ausmaß“ reduzieren.

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Antrag AfD TOP 31 Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, erstmals drei Anträge der AfD-Fraktion zur Stärkung der deutschen Landwirtschaft debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. In ihrem ersten Antrag fordert die AfD, bäuerliche Familienbetriebe in Deutschland nachhaltig zu schützen und zu erhalten (19/27699), im zweiten verlangt sie eine Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, um Bürgern eine selbstbestimmte und transparente Kaufentscheidung zu ermöglichen (19/27698). Im dritten Antrag dringt sie darauf, die „Versorgung mit frischem Obst und Gemüse zu gewährleisten“ (19/27697).

AfD: Den Bauern fehlt die Zukunftsperspektive

Seit mittlerweile zwei Jahren seien die deutschen Bauern regelmäßig auf der Straße, um gegen die bauernfeindliche Politik der Bundesregierung zu protestieren, sagte Stephan Protschka (AfD) zu Beginn der Debatte. Bei den Bauernprotesten gehe es um die fehlende Zukunftsperspektive. Die bäuerlichen Familienbetriebe seien seit Jahren einem massiven wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. „Das Problem ist leider hausgemacht“, befand Protschka.

Die Bundesregierung lasse sich von den Kampagnen der millionenschweren Umwelt-Nichtregierungsorganisationen vor sich hertreiben und belaste die Bauern in immer kürzeren Abständen mit neuen Auflagen und Verboten. Die Bauern aber, so der AfD-Abgeordnete, müssten sich im internationalen Wettbewerb behaupten und dabei mit Dumping-Importen konkurrieren, bei deren Erzeugung Umwelt-, Tier- oder Arbeitsschutz keine Rolle spielen. „Das ist nicht fair“, sagte Protschka.

Erster neuer Antrag der AfD

In ihrem ersten neuen Antrag (19/27699) fordert die AfD, dem Prinzip der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Umwelt-, Natur- und Artenschutz stets Vorrang vor zusätzlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen in der Agrarpolitik einzuräumen. Bis zur Aufhebung der vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 getroffenen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollten keine neuen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe durch Gesetze und andere Regelungen mehr beschlossen erden.

Neue ordnungsrechtliche Belastungen und Verpflichtungen für die Landwirtschaft seien zu vermeiden. Falls das nicht möglich ist, sollten diese nur dann beschlossen werden, wenn die jeweiligen Maßnahmen vorab wissenschaftlich fundiert begründet und auf ihre Praxistauglichkeit überprüft wurden. EU-Richtlinien, die die deutsche Landwirtschaft betreffen, sollten laut Fraktion nur noch eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im EU-Vergleich nicht zu schwächen.

Zweiter neuer Antrag der AfD

In ihrem zweiten neuen Antrag (19/27698) stellt die AfD fest, dass es derzeit nur für einige Lebensmittelgruppen eine Pflicht zur Herkunftsangabe gebe. Besonders bei verarbeiteten Lebensmitteln sei die Herkunft der Grundzutaten für die Verbraucher meist nicht erkennbar. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung würde hier für Transparenz sorgen und die Verbraucher in die Lage versetzen, eine selbstbestimmte Kaufentscheidung zu treffen und gezielt heimische Produkte kaufen zu können, schreiben dien Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung daher auf, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in Klarschrift für alle Lebensmittel zu beschließen und dabei sicherzustellen, dass besonders bei verarbeiteten und hoch verarbeiteten Lebensmitteln das Ursprungsland der Hauptzutaten einfach und verständlich zu erkennen ist, um den Verbrauchern dadurch eine transparente Kaufentscheidung zu ermöglichen.

Dritter neuer Antrag der AfD

Die Bundesregierung soll laut Antrag (19/27697) die Möglichkeit der kurzfristigen Beschäftigung – die sogenannte 70-Tage-Regelung – befristet bis zum 31. Oktober 2021 erneut auf 115 Tage ausweiten, um damit die geringe Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften aufgrund von Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie teilweise auszugleichen.

Außerdem soll die Saisonarbeit in der Landwirtschaft befristet bis zum 31. Oktober 2021 von der Lohnsteuerpauschale  befreit und Landwirte, die Saisonarbeitern für die Beschäftigungsdauer eine Unterkunft vermieten, die für bis zu sechs Monate überlassen wird, befristet bis zum 31. Oktober 2021 von der diesbezüglichen Umsatzsteuer befreit werden.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die nachhaltige Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in Deutschland forderte die AfD in ihrem abgelehnten vierten Antrag (19/26222).

Demnach sollte unter anderem die Abgabe überschüssiger Lebensmittel des Lebensmitteleinzelhandels und von Großmärkten an gemeinnützige Organisationen durch steuerliche Anreize gefördert werden, die diese an Bedürftige verteilen.

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TOP 32 Teilhabestärkungsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes (19/27400) beraten. Es enthält Neuregelungen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe im Alltag sowie im Arbeitsleben erleichtern sollen.

Mitberaten wurden zudem im Rahmen der halbstündigen Debatte zwei Anträge der Fraktion Die Linke, die fordert, Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu garantieren (19/27316) sowie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern und das Selbstbestimmungsrecht zu garantieren (19/27299). Ein weiterer Antrag, der erstmals auf der Tagesordnung stand und den die FDP eingebracht hatte, trägt den Titel „Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz“ (19/14503). Alle Vorlagen wurden im Anschluss in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27400) bündelt eine Reihe von Neuregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen: So sollen Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, wenn Hunde sonst verboten sind. Geplant ist auch, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung zu ergänzen. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Damit soll die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.

Weitere Regelungen betreffen den Bereich von Ausbildung und Arbeit: So soll das Budget für Ausbildung erweitert werden. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.

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TOP 33 Bundesstiftung Gleichstellung

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung (19/27839) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Ziel des Entwurfe ist die Einrichtung einer Stiftung, die Gleichstellung fördert. Diese soll Informationen bereitstellen, Gleichstellung in der Praxis stärken und innovative Ansätze entwickeln. Die Stiftung ist Teil der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD verabredet, „strukturelle Hemmnisse“ für die Gleichstellung abzubauen und dafür eine ressortübergreifende Strategie zu entwickeln, die mit einem Aktionsplan umgesetzt werden soll. Federführend ist Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD), die die Strategie im Bundeskabinett vorgelegt hat. (sas/26.03.2021)

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Antrag AfD TOP 34 Transparenzregeln für Abgeordnete

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, nach einstündiger Aussprache zu mehreren Vorlagen zu Transparenzregelungen für Abgeordnete einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/12) abgelehnt. Der Antrag zielte darauf ab, die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zu ändern (Anlage 1 der Geschäftsordnung). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses vor (19/22782). In namentlicher Abstimmung votierten 382 Abgeordnete gegen den Antrag, 118 stimmten dafür, 67 enthielten sich.

Oppositionsinitiativen überwiesen

Erstmals beraten wurden Gesetzentwürfe der AfD (19/27850) und der FDP (19/27836) zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sowie Anträge der AfD zur Anzeigepflicht von Optionen (19/27857) und von Bündnis 90/Die Grünen zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung (19/27872).

Alle vier Vorlagen werden im Geschäftsordnungsausschuss weiterberaten. Die Grünen hatten beantragt, über ihren Antrag direkt abstimmen zu lassen, konnten sich gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen aber nicht durchsetzen.

Thomas Seitz (AfD) zeigte sich von den Ankündigungen der Koalition „angetan“. Er wolle das jedoch „erstmals schwarz auf weiß sehen“ und abwarten, ob nicht „nachher eine Regelung kommt, die mehr verdunkelt als erhellt“.

Anträge auf strengere Regeln seien in der Vergangenheit von der Regierungsbank „durch die Bank abgelehnt“ worden.

FDP: Es hat schwere Verfehlungen gegeben

Neuer Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem überwiesenen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/27850) die entgeltliche Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten ebenso verbieten wie Optionen als Entgelt für Nebentätigkeiten von Parlamentariern. Zugleich zielt die Vorlage auf eine Reform der Transparenzregeln des Parlaments.

Danach soll Abgeordneten die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte untersagt werden, um zu verhindern, dass sie ihr parlamentarisches Mandat zum privaten Nutzen missbrauchen. Zudem sieht der Entwurf ein Verbot für Abgeordnete vor, Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen als Entgelt für Nebentätigkeiten anzunehmen. Des Weiteren soll der Bundestag ermächtigt werden, die Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments dahingehend zu ändern, dass Abgeordnete verpflichtet werden können, ihre entgeltliche Lobbytätigkeiten und ihre Optionsverträge anzuzeigen. Die Bundestagsverwaltung soll diese Daten laut Vorlage veröffentlichen können.

Neuer Antrag der AfD

Mit einer Änderung der „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ sollen die Abgeordneten nach dem Willen der AfD-Fraktion verpflichtet werden, dem Bundestagspräsidenten schriftlich anzuzeigen, „welche entgeltliche Interessenvertretung (Lobbytätigkeit) sie vorgenommen haben, insbesondere gegenüber Bundesministerien oder anderen Behörden“. Dies geht aus ihrem überiesenen Antrag (19/27857) hervor.

Danach sollen die Parlamentarier zudem verpflichtet werden, anzuzeigen, welche Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen, insbesondere von Aktienoptionen, oder anderen Vermögenswerten sie innehaben. Die Bundestagsverwaltung soll dem Antrag zufolge die von den Abgeordneten angezeigten Daten veröffentlichen.

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TOP 35 Fondsstandort Deutschland

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland erstmals debattiert und anschließend zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Fondsstandortgesetz sollen laut Bundesregierung aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands gebündelt werden. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. So sieht der Entwurf unter anderem eine nationale Rechtsänderung im Umsatzsteuergesetz vor, mit der die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt wird. Im Einkommensteuergesetz soll der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben werden, um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen.

Zudem soll eine steuerliche Regelung zur weiteren Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere bei Start-up-Unternehmen aufgenommen werden. Außerdem ist eine weitere Entbürokratisierung für Fondsverwalter vorgesehen – unter anderem durch die Abschaffung der Verwendung eines dauerhaften Datenträgers zur Information von Anlegern, die Abschaffung zahlreicher Schriftformerfordernisse und mehr Flexibilität für Fondsverwalter bei Änderungen von Fondsregeln. (sas/26.03.2021)

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Antrag AfD TOP 36 Lebendige Innenstädte

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, fünf Anträgen der Oppositionsfraktionen zur Rettung der Innenstädte abgelehnt. So wollte die AfD deren Lebensfähigkeit entwickeln und Verödung stoppen (19/24658), aber auch die Umnutzung von Gewerbeimmobilien erleichtern (19/24661). Beide Anträge wurden mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Die FDP wollte „mehr Schwung für unsere Innenstädte“ (19/25296). Die AfD enthielt sich bei ihrem Antrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Die Linksfraktion wollte „Innenstädte retten – Gemischte und lebenswerte Nachbarschaften schaffen“ (19/25258). Ihr Antrag wurde auch von den Grünen unterstützt, während die übrigen Fraktionen dagegen votierten. Schließlich drangen Bündnis 90/Die Grünen darauf, „unsere Innenstädte fit für die Zukunft“ zu machen (19/23941). Die Linke enthielt sich in der Abstimmung, die übrigen Fraktionen votierten dagegen. Zu den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen vor (19/27919).

Abgelehnte Anträge der AfD

Nach dem Willen der AfD (19/24658) sollten Kommunen die Möglichkeit erhalten, Innenstadtmanager nach dem Vorbild eines Centermanagements einzusetzen. Diese sollten auf eine richtige Mischung von Handel und Gewerbe achten und sich Leerständen widmen. Auch sollte kostenloses WLAN in Innenstädten gefördert werden. Darüber hinaus ging es den Abgeordneten um mehr Freiheit und Platz für Autos in der Innenstadt. Zentren müssten für den motorisierten Individualverkehr attraktiver werden.

In ihrem zweiten Antrag (19/24661) plädierte die AfD für Ausnahmetatbestände im Bauplanungsrecht, nach denen Nutzungsänderungen von Einzelhandelsimmobilien leichter genehmigt werden können. Bedingung sei, dass die Beeinträchtigungen für Nachbarn im Rahmen bleiben. Außerdem sollte die kleinteilige Nutzungsmischung von Gewerbeimmobilien generell rechtlich erleichtert werden, hieß es in dem Antrag.

Abgelehnte Anträge von FDP, Linksfraktion und Grünen

Die FDP-Fraktion schlug in ihrem abgelehnten Antrag (19/25296) ein Bündel von Maßnahmen wie mehr Sonntagsöffnungen, weniger Bürokratie für den Handel und Erleichterungen bei der Gewerbesteuer vor. Experimentierklauseln im Lärmschutz sollten Chancen für gemischt genutzte Quartiere eröffnen.

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/25258) ein mit 500 Millionen Euro ausgestattetes Notfallprogramm, um Kommunen und Gewerbetreibenden bei den Auswirkungen der Corona-Krise zu helfen. Außerdem sollten die Städtebauförderung um etwa 1,2 Milliarden auf zwei Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt und der Eigenanteil finanzschwacher Kommunen gestrichen werden.

Für einen Innenstadt-Krisengipfel und eine Stärkung des Immobilien- und Bodenkaufs durch Kommunen plädierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag (19/23941). Ein Städtebau-Notfallfonds in Höhe von 500 Millionen Euro sollte den Städten die Möglichkeit geben, innovative Konzepte unter Mitwirkung der Bevölkerung zu entwickeln, leerstehende Immobilien anzukaufen und die Ansiedlung gemeinnütziger Institutionen zu fördern. Daran müssten sich auch private Akteure aus der Gemeinde beteiligen. (pez/sas/26.03.2021)

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TOP 37 Verbraucherschutz beim Kauf digitaler Dienstleistungen

Die Bundesregierung will den Verbraucherschutz beim Kauf digitaler Dienstleistungen verbessern. Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (19/27873) beraten. Mitberaten wurde im Rahmen der halbstündigen Debatte auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und zu den vertraglichen Regelungen der Modernisierungsrichtlinie (19/27655). Anschließend wurden die beiden Entwürfe zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Schutz vor unlauteren geschäftlichen Handlungen

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz von Verbrauchern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen insbesondere im Kontext digitaler Geschäftsmodelle verbessert werden. Konkret enthält der Entwurf Regelungen zur Verbesserung der Verbraucherinformation bei Rankings und Verbraucherbewertungen.

Geplant ist zudem ein Anspruch auf Schadensersatz bei schuldhaften Verstößen von Unternehmern gegen verbraucherschützende Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei Verstößen in mehreren EU-Mitgliedstaaten sollen die zuständigen Behörden die Möglichkeit bekommen, im Rahmen von gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen ein umsatzabhängiges Bußgeld zu verhängen. Die neue Öffnungsklausel soll für Verschärfungen der für Kaffeefahrten geltenden Regelungen über Wanderlager genutzt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf Klarstellungen zum Anwendungsbereich des UWG vor, insbesondere zur Abgrenzung von privater Meinungsäußerung und kommerzieller Kommunikation im Internet.

Mehr Schutz auf Online-Marktplätzen

Der Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ sowie der Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften“ zielen auf Verbesserungen beim Kauf von SoftwareApps oder E-Books sowie beim Einkauf auf bekannten Online-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay.

Betreiber sollen künftig verpflichtet werden, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können, aufzuklären. Dazu zählen die wesentlichen Kriterien und die Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten, also zum Beispiel die Anzahl der Aufrufe des Angebots, das Datum der Einstellung des Angebots, seine Bewertung oder die des Anbieters, die Anzahl der Verkäufe des Produkts oder die Nutzung der Dienstleistung („Beliebtheit“), Provisionen oder Entgelte.

Vergleichsportale sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden. Ticketbörsen sollen verpflichtet werden, über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis Auskunft zu geben. Zudem sollen Betreiber eines Online-Marktplatzes künftig über wirtschaftliche Verflechtungen zwischen ihm und den dortigen Anbietern informieren und anzeigen, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer oder Verbraucher handelt. (sas/26.03.2021)

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TOP 38 Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz

Mit dem Gesetzentwurf sollen europaweit geltende Regelungen für Schwarmfinanzierungsdienstleister in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel sei insbesondere die Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung solcher Dienstleistungen unter Einhaltung eines ausreichenden Maßes an Anlegerschutz, heißt es im Gesetzentwurf. Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sollen künftig nur angeboten werden können, wenn eine Zulassung dafür vorliegt.

Außerdem sieht der Entwurf Regelungen zur internen Organisation, zur Geschäftsleitung, zu aufsichtsrechtlichen Sicherheiten und zum Umgang mit Interessenkonflikten und Beschwerdeverfahren vor. Auch die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen soll ausdrücklich geregelt werden. Zum Zweck des Anlegerschutzes sieht der Entwurf darüber hinaus die Festschreibung von Informations- und Offenlegungspflichten vor. Auch eine Kenntnisprüfung und „Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen“, soll vorgegeben werden.

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TOP 39 Strafgesetzbuch und des Tierschutzgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf beraten, den die Fraktion Bündnis 90/die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Tierschutzgesetzes (19/27752) eingebracht hat. Dieser wurde im Anschluss an die Beratung in den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Mitberaten und in einer Abstimmung abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion (19/6285), in dem diese fordert, die Einhaltung des Tierschutzrechts zu kontrollieren. Gegen die Vorlage stimmten CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und FDP. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/10790) zugrunde. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Verbesserung der Tierschutzkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ (19/16055). Der Antrag wurde mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft (19/17201) zugrunde.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/16055) die Verbesserung der Tierschutzkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, auf effektivere Kontrollen bei tierhaltenden Betrieben hinzuwirken und mit Ländern und Kommunen wirkungsvollere Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht im Tierschutzgesetz festzulegen. Auch soll sie sich dafür einsetzen, dass die Defizite im Hinblick auf die Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe behoben werden und die entsprechenden Vollzugsbehörden mit ausreichend geschultem und qualifizierten Personal ausgestattet werden.

Die aus der Staatszielbestimmung Tierschutz folgende „Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten“, solle im Tierschutzgesetz zum Ausdruck gebracht werden, indem der Eigenwert des Tieres in die Grundsatzbestimmung des Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes aufgenommen wird. Schließlich will die AfD ein nationales Kompetenzzentrum mit den Schwerpunkten Überwachung (Monitoring) der Einhaltung der geltenden Tierschutzbestimmungen gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie der stärkeren Vernetzung von tierschutzrelevanten Datenquellen errichten. (irs/eis/sas/26.03.2021)

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