Sitzungswoche
16. März 2022 (20. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
.
TOP 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 16. März 2022, erstmals mit einem von den Ampelkoalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (20/958) befasst. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Darüber hinaus berieten die Abgeordneten den von SPD, Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen (20/959) und überwiesen ihn zur Federführung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Erstmals erörtert wurde zudem ein CDU/CSU-Antrag mit dem Titel „Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen – Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern“ (20/1007), der federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter beraten werden soll. Die AfD legte zwei Anträge mit den Titeln „Ende aller Corona-Maßnahmen – Heute ist der Tag der Freiheit“ (20/1018) und „Alle Corona-Maßnahmen für Kinder sofort beenden – Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen“ (20/1019) vor. Den ersten überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss, den zweiten Antrag an den Familienausschuss.
Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz
Mit einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, 20/958) sollen künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 19. März 2022 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Der Vorlage zufolge sollen die Länder nach dem 19. März 2022 nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen.
Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.
Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann. Möglich bleiben ferner individuelle Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern.
Einführung einer Hotspot-Regelung
Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Die auf den neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind.
Ferner sieht der Entwurf vor, dass aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise diese Begriffe im IfSG definiert werden sollen. Die Bundesregierung soll per Rechtsverordnung davon abweichende Regelungen treffen dürfen, muss aber Übergangsfristen vorsehen, damit sich die Bürger auf die neue Rechtslage einstellen können. Zur Rechtsbereinigung soll die Corona-Einreise-Verordnung angepasst werden. Für stationäre Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden.
Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
Die Koalitionsfraktionen wollen das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erneut verlängern. Dazu haben SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf (20/959) vorgelegt, mit dem soziale Dienstleister weiter, nämlich bis 30. Juni 2022, bei pandemiebedingten Sonderaufwendungen entlastet werden können.
Auch durch die verbliebenen möglichen Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 sei es weiter möglich, dass die Angebote sozialer Dienstleister fortlaufend oder erneut durch Abstandsgebote oder Hygienekonzepte beeinträchtigt werden, schreiben die Fraktionen. Zum Schutz der sozialen Infrastruktur sei die erneute Verlängerung des SodEG und damit die Zahlung von Zuschüssen an die betroffenen Einrichtungen notwendig.
Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld
Mit dem Gesetzentwurf sollen auch andere Regelungen verlängert werden können, sofern es die aktuelle Pandemiesituation erfordert: So sollen die Ausnahmeregelungen für Eltern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung eines Kindes sowie beim Entschädigungsanspruch nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis 23. September 2022 verlängert werden können.
Bei einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage soll es auch weiter möglich sein, Patienten und Patientinnen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterzubringen, sofern die Kapazitäten der Krankenhäuser zur Behandlung einer Covid-19-Infektion ausgeschöpft sind. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, für diesen Fall eine entsprechende Rechtsverordnung zu verlängern oder abweichend festzulegen.
Außerdem soll eine Verordnungsermächtigung in Paragraf 18 des Arbeitsschutzgesetzes so verlängert werden, dass auf sie gestützte Verordnungen einen Zeitraum bis 23. September 2022 umfassen können. Damit soll die schnelle Reaktionsfähigkeit der Betriebe hinsichtlich der Einführung von Hygienemaßnahmen sichergestellt werden.
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/1007), die während der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen zum Elterngeld zu verlängern. Konkret geht es darum, die seit 1. März 2020 geltenden Regelungen, die zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen sind, rückwirkend bis zum 23. September 2022 zu verlängern. Die Elterngeldregelungen seien befristet geändert worden, um Familien auch in der Corona-Pandemie mit dem Elterngeld zu unterstützen, heißt es im Antrag.
Dieses sei zunehmend nicht mehr möglich gewesen, da eine wachsende Zahl von Eltern, die etwa in der Pflege, Medizin oder bei der Polizei tätig sind, nicht mehr über Arbeitszeit selbst bestimmen konnten, schreiben die Abgeordneten. „Für Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen wollten (und wollen), konnte (und kann es noch immer) aufgrund der Covid-19-Pandemie schwierig sein, seine Voraussetzungen einzuhalten.“ Vor diesem Hintergrund sei Eltern „Vertrauensschutz“ gewährt und unter anderem die nachträgliche Nachweisführung gelockert worden.
Sonderregelungen wurden zudem für Eltern eingeführt, die von Kurzarbeit, Freistellung oder Entlassung betroffen sind. Solche Zeiten konnten seither bei der Antragstellung auf Elterngeld ausgeklammert werden, sodass sie nicht in die Bemessung des Elterngeldes einflossen. Diese Ausnahmeregelung jedoch endete, wie auch die Sonderregelung bei der Beantragung des Partnerschaftsbonus, am 31. Dezember 2021.
Anträge der AfD
Die AfD-Fraktion verlangt das Ende aller Corona-Maßnahmen. Die Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus im Infektionsschutzgesetz (IfSG) seien damit begründet, dass eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne, heißt es im ersten Antrag der Fraktion (20/1018). Mit einer solchen Überlastung sei nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht mehr zu rechnen.
Die Corona-Schutzregeln für Kinder sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion sofort beendet werden. Bei der Festlegung staatlicher Maßnahmen in der Coronakrise seien das Kindeswohl und die Rechte von Kindern und Eltern nicht beachtet worden, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (20/1019). Die Maskenpflicht, das Testen asymptomatischer Kinder und die Ausgrenzung durch G2- oder G3-Regelungen müssten umgehend beendet werden. (eis/sas/pk/che/irs/16.03.2022)
.
TOP 2 Befragung der Bundesregierung: Innenministerium
Die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine stand am Mittwoch, 16. März 2022, im Mittelpunkt der Regierungsbefragung im Bundestag. Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser (SPD), informierte die Abgeordneten eingangs darüber, dass sie seit Kriegsbeginn in engem Kontakt mit den Ländern stehe. Gemeinsam auch mit den Kommunen „tun wir alles dafür, um den Kriegsflüchtlingen, die zu uns kommen, schnell und umfassend zu helfen“, sagte die Ministerin. Ganz überwiegend seien dies Frauen, Kinder und ältere Menschen.
„Wir arbeiten sehr intensiv an der bestmöglichen Versorgung, Unterbringung und Verteilung. Wir koordinieren dies sehr eng, auch gemeinsam mit dem Verkehrsministerium und der Bahn“, hob Faeser hervor. Der Bund unterstütze die Länder massiv mit dem Technischen Hilfswerk und starken Kräften der Bundespolizei und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
„Historischer Schulterschluss“
„Diejenigen, die nicht privat, bei Familien, Bekannten, Freunden, untergebracht werden können, verteilen wir nun nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder“, betonte Faeser. Der Königsteiner Schlüssel legt fest, wie die finanziellen Lasten zwischen den Bundesländern verteilt werden.
Zugleich spreche sie mit ihren europäischen Amtskollegen über eine gerechtere Verteilung in der Europäischen Union, so die Ministerin: „Wir haben einen historischen Schulterschluss erreicht, dass alle EU-Staaten gemeinsam schnell und unbürokratisch den Geflüchteten helfen.“
Derzeit keine Migranten aus Belarus
Der AfD-Abgeordnete Dr. Götz Frömming wollte wissen, ob die Migranten, die vor Kriegsbeginn an der weißrussisch-polnischen Grenze in die EU strebten, nun als „Trittbrettfahrer“ über die Ukraine in die EU gelangen.
Derzeit gebe es kein „aktives Durchleiten“ dieser Geflüchteten seitens Belarus, erwiderte Faeser: „Wir haben das im Blick.“
Kooperation der staatlichen Ebenen
Auf die Kooperation und Kommunikation zwischen Bund, Ländern und Kommunen richtete der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle den Fokus. Er sorge sich, ob alle Ebenen das „Ausmaß dieser Katastrophe“ verstanden hätten.
Die Ministerin sprach von einem „engen Netzwerk der Kooperation“. Wenn Geflüchtete staatliche Leistungen beanspruchen wollten, sei dies eine kommunale Aufgabe. Die elektronische Registrierung funktioniere gut, es würden zehn Fingerabdrücke genommen. Das Technische Hilfswerk helfe beim Aufbau von Flüchtlingsunterkünften.
(vom/16.03.2022)
.
.
ZP 3 Aktuelle Stunde: Ukrainekrise
Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) hat sich zurückhaltend zu den Gesprächen zwischen Russland und der Ukraine geäußert. Wenn man über Friedensgespräche rede und zeitgleich Krankenhäuser und Wohngebäude bombardiere, „dann geht es wohl nicht wirklich um Gespräche“, sagte Baerbock mit Blick auf die russische Seite am Mittwoch, 16. März 2022, in einer Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. Es sei zwar wichtig, dass es jetzt diese Kontakte gebe. „Aber auch hier müssen wir für uns selber ehrlich sein: Wir wissen nicht, ob das wirklich Gespräche sind.“ Sie betonte: „Ein Diktatfrieden hat wenig mit Frieden zu tun.“
Die Aktuelle Stunde zur „Lage in der Ukraine angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands und die Auswirkungen auf Deutschland und Europa“ war auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf die Tagesordnung gesetzt worden. Am Donnerstag, 17. März, ist eine Sonderveranstaltung mit einer Videoansprache des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Plenum geplant.
AfD: Russland soll das Blutvergießen sofort einstellen
Matthias Moosdorf (AfD) gedachte der Opfer, „Soldaten und Zivilisten beider Seiten“. „Wir fordern Russland auf, das Blutvergießen sofort einzustellen.“ Moosdorf sprach von einem vorläufigen Höhepunkt einer langen Reihe von Konflikten: „Sehr viele davon wurden vom Westen begonnen, vielleicht in guter Absicht, aber mindestens töricht in ihrem Ausgang.“
Die Ukraine habe ihren Landsleuten im Osten des Landes faktisch die Sprache genommen, Russischstämmige aus leitenden Positionen entfernt, TV-Sender geschlossen. „Seit 2014 hatten laut Caritas zwei Millionen Ukrainer ihr Land verlassen, die meisten Richtung Russland“.
.
ZP 4 Nationaler Gedenktag terroristische Gewalt
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat beklagt, dass nach terroristischen Gewalttaten viel zu oft die Täter und ihre Motive im Vordergrund stünden. Stattdessen müsse die Aufmerksamkeit auf das Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen gerichtet werden. Sie müssten mit viel mehr Empathie und Sensibilität vor allem von staatlichen Stellen unterstützt werden. Dazu mahne der in diesem Jahr erstmals in Deutschland am 11. März begangene Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt, sagte sie am Mittwoch, 16. März 2022, in einer Vereinbarten Debatte über die Einführung eines nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt im Bundestag. Anlass war eine Aussprache über diesen Gedenktag, der europaweit nach den islamistischen Anschlägen vom 11. März 2004 in Madrid gefordert worden war. Es gehe um Erinnerung und Mitgefühl, aber auch um die Mahnung, mit aller Entschlossenheit gegen die terroristische Bedrohung in Deutschland vorzugehen, erklärte Faeser.
AfD: Schutz der Menschen muss Ziel des Staates sein
Beatrix von Storch (AfD) verwies darauf, dass „17 lange Jahre nach den Anschlägen von Madrid endlich auch in Deutschland“ der Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt eingeführt wurde. Die mit Abstand größte terroristische Bedrohung weltweit gehe vom Islamismus aus, sagte sie. Dies festzustellen, erfordere den Mut zur Wahrheit.
Insgesamt unterschieden sich die terroristischen Gewalttäter nicht in ihrer Menschenverachtung. Der Gedenktag erinnere daran, dass es oberstes Ziel des Staats sein müsse, Menschen zu schützen.
.
TOP 4 Einführung eines Beirats für gleichwertige Lebensverhältnisse abgelehnt
Ziel des Parlamentarischen Beirats für gleichwertige Lebensverhältnisse soll es laut Unionsfraktion sein, „das im Grundgesetz verankerte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in geeigneter Weise fachübergreifend zu behandeln“. 19 ordentliche und 19 stellvertretende Mitglieder soll der Beirat haben. Er soll die parlamentarische Begleitung der bundesgesetzlichen wie auch der europäischen Rechtsetzung im Hinblick auf die Zielstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gewährleisten. (hau/15.03.2022)
.
TOP 5 Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts beschlossen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. März 2022, die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit beschlossen. Ein dazu vorgelegter Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1023) wurde mit der Mehrheit der Antragsteller und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen.
Antrag der Koalitionsfraktionen
Das Gremium soll sich „auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Vorschlägen befassen, die eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße bewirken und nachhaltig das Anwachsen des Bundestages verhindern“, schreiben die drei Fraktionen in ihrem Antrag.
Danach soll die Kommission zugleich „verfassungskonforme Vorschläge“ erarbeiten, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag erreicht werden kann. Außerdem soll sie sich dem Antrag zufolge mit einer Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, einer etwaigen Verlängerung der Dauer der Legislaturperiode, der Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten und der Bündelung von Wahlterminen in Bund und Ländern sowie der Erleichterung der Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche befassen.
Als weiterer Schwerpunkt wird in dem Antrag die Modernisierung der Parlamentsarbeit genannt. Hierzu gehöre die Frage, wie die Arbeit des Bundestages „attraktiver, transparenter und unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung effektiver gestaltet werden kann“, wie Anregungen der Bürger besser einfließen können und wie die Wahrnehmung parlamentarischer Rechte gestärkt werden kann.
Zusammensetzung des Gremiums
Bis Ende August dieses Jahres soll die Kommission laut Vorlage einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur künftigen Begrenzung der Abgeordnetenzahl erstatten; ihren Abschlussbericht soll sie bis Mitte kommenden Jahres vorlegen. Angehören sollen dem Gremium nach dem Willen der Koalitionsfraktionen 13 Abgeordnete und 13 Sachverständige. Dabei soll die SPD-Fraktion vier Mitglieder benennen können, die CDU/CSU-Fraktion drei Mitglieder, die Grünen- und die FDP-Fraktion jeweils zwei und die Fraktionen AfD und Die Linke jeweils ein Mitglied. In gleicher Zahl sollen die Fraktionen jeweils Sachverständige benennen können, soweit zwischen ihnen kein Einvernehmen über deren Benennung hergestellt werden kann.
Ferner sieht der Antrag vor, dass die Kommission aus ihrer Mitte mit Zweidrittelmehrheit zwei Abgeordnete zu ihren Vorsitzenden wählt. „Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen“, heißt es in der Vorlage weiter. (eis/15.03.2022)
.
ZP 6 Antrag gegen die Abschaltung von Atomkraftwerken überwiesen
Die AfD-Fraktion fordert angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine eine Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke. Mit der Laufzeitverlängerung könnten „ganz konkret Erdgaslieferungen ersetzt werden“, führt die Fraktion aus. Zwar sei Russland auch im Kalten Krieg immer seinen Lieferverpflichtungen nachgekommen, „die aktuellen Ereignisse schaffen aber eine neue Realität und die Rückkehr brutaler Machtpolitik“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/1021), der am Mittwoch, 16. März 2022, erstmals beraten und im Anschluss an den Ausschuss für Energie zur federführenden Beratung überwiesen wurde. „Konzentration entlang der Lieferketten für strategisch wichtige Rohstoffe schaffen Abhängigkeit und Verwundbarkeit, das Risiko politischer Erpressbarkeit steigt“, schreibt die Fraktion mit Blick auf die für Deutschland wichtigen Erdgaslieferungen aus Russland.
Konkret soll die Bundesregierung nach Auffassung der AfD-Fraktion in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen Laufzeitverlängerungen realisieren. Zudem soll die Bundesregierung „sofort eindeutige und verbindliche Zusagen an die Kernkraftwerksbetreiber“ geben, „dass die Kernkraftwerke bis zu ihrem technisch sinnvollen Lebensende uneingeschränkt betrieben werden dürfen, um so frühzeitig planbar und somit kosteneffizient die Kernbrennstoff- und, soweit notwendig, Personalbeschaffung einzuleiten“. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Kernbrennstoffbeschaffung und Folgeänderungen im Atomgesetz. (scr/16.03.2022)
.
17. März 2022 (21. Sitzung)
TOP 6 Impfpflicht
In einer kontroversen Debatte haben die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag, 17. März 2022, erstmals über konkrete Vorschläge zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus beraten. Fünf Entwürfe stehen zur Diskussion, drei fraktionsübergreifende Initiativen – zwei Gesetzentwürfe (20/899, 20/954) und ein Antrag (20/680) – sowie zwei Anträge der Fraktionen von Union (20/978) und AfD (20/516). Nach der Aussprache überwies das Parlament alle Vorlagen zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss.
Die Vorschläge reichen von einer Impfpflicht ab 18 Jahren, über eine Impfpflicht ab 50 Jahren bis hin zur Ablehnung einer Impfpflicht und einem Vorsorgebeschluss, falls die Coronalage gefährlich außer Kontrolle geraten sollte. In der ersten Beratung gingen die Meinungen über die Impfpflicht entsprechend weit auseinander. Ob ein Antrag letztlich die notwendige Mehrheit erreicht, ist derzeit nicht absehbar.
Weidel: Weder geeignet, noch angemessen
Dr. Alice Weidel wertete die Vorlagen zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als das „Produkt von verbohrter Besessenheit und ignoranter Tatsachenverweigerung“. Eine Impfpflicht baue auf falschen Tatsachenbehauptungen auf, denn die Impfung schütze weder wirksam vor Ansteckung, noch verhindere sie die Ausbreitung des Virus. Das seien alles „Fake News“. Auch der Schutz vor schweren Verläufen sei fragwürdig.
Weidel fügte hinzu: „Eine das Gesundheitssystem gefährdende Überlastung der Krankenhäuser gab es nie, es gibt sie nicht, sie droht auch nicht.“ Dafür gebe es jedoch zu wenige Erkenntnisse über mögliche Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe. Sie betonte: „Es gibt keine verfassungsrechtlich zulässige Rechtfertigung für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.“ Die allgemeine Impfpflicht verletze zentrale Grundrechte und sei weder geeignet, noch erforderlich oder angemessen, denn es gebe mildere Mittel. Weidel rief den Befürwortern der Impfpflicht zu: „Sie reiten ein totes Pferd, bitte steigen Sie ab.“
Sichert: Allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig
Martin Sichert schilderte die aus seiner Sicht absurden Kontaktbeschränkungen im Fall einer Corona-Infektion auch für Kinder. Die Corona-Impfungen entfalteten weder einen wirksamen Fremd- noch einen Eigenschutz. Eine allgemeine Impfpflicht ohne ausreichende Wirksamkeit und Sicherheit sei jedoch verfassungswidrig.
Sichert fügte hinzu, es sei „Realsatire“, wenn im Bundestagspräsidium alle geimpft seien, vier von sechs Mitgliedern nun aber an Corona erkrankt seien und der Bundestag „trotz dieser offensichtlichen Unwirksamkeit über eine Impfpflicht diskutiert“.
Rößner fordert weniger Alarmismus, mehr Sachlichkeit
Tabea Rößner hält eine allgemeine Impfpflicht ebenfalls für das falsche Mittel. Die Bedenken bezüglich möglicher Impfschäden müssten ernstgenommen werden, sagte sie, zumal sich die Ausgangslage mit der Omikron-Variante verändert habe. Eine sogenannte sterile Immunität könne mit einer Impfung nicht erreicht werden. Diese Erwartung dürfe auch nicht geweckt werden.
Eine allgemeine Impfpflicht wäre aus ihrer Sicht schwierig zu rechtfertigen. Sie forderte mehr Aufklärung und fügte hinzu: „Wir brauchen weniger Alarmismus und mehr Sachlichkeit.“
Lindholz kritisiert Abschaffung der Maskenpflicht
Andrea Lindholz ging auf die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ein, mit der künftig alle tiefgreifenden Auflagen gegen die Verbreitung des Coronavirus fallen sollen. Sie rügte, die Maskenpflicht solle quasi abgeschafft werden, während die Inzidenz neue Höchststände markiere und viele Corona-Tote zu beklagen seien.
Sie mahnte: „Die Maske schützt direkt und unmittelbar.“ Das sei kein großer Eingriff, sondern das mildeste und geeignetste Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus. Auf die Maskenpflicht künftig zu verzichten, sei verantwortungslos und stehe im Widerspruch zur geplanten Impfpflicht. Sie warf der Ampel-Koalition vor: „Das ist Chaos, was bei Ihnen in der Gesundheitspolitik herrscht.“
Interfraktioneller Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18
Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Für die Initiative mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen Sars-CoV-2“ (20/899) zeichnen unter anderen die Abgeordneten Heike Baehrens (SPD), Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Helling-Plahr (FDP), Dagmar Schmidt (Wetzlar, SPD), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Dirk Wiese (SPD) verantwortlich.
Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf. Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.
Nachweis ab dem 1. Oktober 2022
Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen.
Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden.
Gesetzentwurf zur Beratungspflicht und altersbezogenen Impfpflicht
Die Parlamentarier Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen), Gyde Jensen (FDP), Konstantin Kuhle (FDP), Franziska Mascheck (SPD), Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen), Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP), Dr. Herbert Wollmann (SPD) und weitere Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf „zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“ (20/954) vorgelegt. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen. Daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Entwurf.
Die Abgeordneten plädieren für ein mehrstufiges Vorgehen. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung. Ausgenommen von der verpflichtenden Beratung sollen Personen unter 18 Jahren sein oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten.
Voraussetzungen schaffen für Impfpflicht ab 50
In einem zweiten Schritt sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren einzuführen. Ein Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag stelle sicher, dass die altersbezogene Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr für den erfassten Personenkreis nur dann ausgelöst werde, wenn die epidemiologische Lage dies gebiete, heißt es in dem Entwurf weiter.
Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, soll der Bundestag ab dem 15. September 2022 festlegen können, dass diese über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis zum Jahresende 2023 befristet werden.
Interfraktioneller Antrag
Der sich gegen eine Impfpflicht wendende interfraktionelle Antrag (20/680) zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Für die Vorlage zeichnen unter anderen die Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Jana Schimke (CDU/CSU), Jens Koeppen (CDU/CSU), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke) verantwortlich. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen. Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag.
In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht. Insbesondere steige der Begründungsaufwand für eine solche Pflicht, je öfter die verpflichtende Impfung wiederholt werden müsse. Der Bundestag könne eine allgemeine Impfpflicht nicht beschließen, solange er nicht einmal die Häufigkeit der mit der Pflicht verbundenen Schutzimpfungen kenne. Zudem sei fraktionsübergreifend immer wieder das Versprechen bekräftigt worden, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben werde, heißt es in dem Antrag weiter. Der Bruch dieses Versprechens würde langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen.
Antrag der Unionsfraktion
Die CDU/CSU schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in ihrem entsprechenden Antrag (20/978).
Die Abgeordneten schlagen die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.
Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus
Parallel soll die Impfkampagne fortgesetzt und ausgeweitet werden, um auch bisher nicht geimpfte Bürger zu erreichen. Ferner gelte es, die Impfinfrastruktur vor Ort zu stärken. Das Ziel seien breitflächige Impfungen unter anderem in Impfzentren, mit mobilen Impfteams, in Arztpraxen, Apotheken sowie Zahn- und Tierarztpraxen. Das Bundesgesundheitsministerium soll dem Bundestag alle zwei Wochen über die Corona-Lage berichten. Schließlich werden Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus genannt: Die voraussichtliche Krankheitslast einer Virusvariante, deren Übertragbarkeit, die Wirksamkeit des verfügbaren Impfstoffs, die Immunität der Bevölkerung nach Altersgruppen und die Zahl der erforderlichen Impfungen.
Personen ab 60 beziehungsweise 50 Jahren sowie bestimmte Berufsgruppen, etwa Beschäftigte in Schulen, Kitas, Einrichtungen gemäß Paragraf 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Einrichtungen der kritischen Infrastruktur oder der Polizei, kämen für den Impfmechanismus wie auch für eine darüber hinausgehende Impfpflicht in Betracht. Der Bundestag soll die Möglichkeit bekommen, bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen die Aktivierung des Impfmechanismus zu beschließen. Der Beschluss soll befristet sein. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen sieht das Konzept ein Bußgeld vor.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Covid-19- Virus“ (20/516). Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid 19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/hau/irs/17.03.2022)
.
Antrag AfD; TOP 9 Meinungsfreiheit in sozialen Medien
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. März 2022, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Meinungsfreiheit schützen – Keine Zensur von Telegram“ (20/1029) erstmals beraten. Dabei ging es um die Regulierung des Messengerdienstes, der von der Bundesregierung wie ein soziales Netzwerk behandelt wird. Das lehnte die AfD ab. Alle anderen Fraktionen warfen der Fraktion vor, ihren Einsatz für die Meinungsfreiheit nur vorzutäuschen und eine Regulierung verhindern zu wollen, die strafrechtlich relevanten Kanälen ein Ende bereiten könnte. Anschließend wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
AfD sieht Dienst als Problem für die Politik
Die Regierung habe Angst vor der eigenen Bevölkerung sagte die AfD-Abgeordnete Joana Cotar in ihrer Begründung des Antrags. Die Politik scheine sich einig, dass Telegramm gefährlich sei und wegmüsse, wenn sich der Gründer von Telegram, Pavel Durov, nicht den Wünschen der deutschen Regierung beugt. Dieser kenne dieses Vorgehen schon, allerdings nicht von westlichen Demokratien. Dass die Bundesrepublik tatsächlich mit dem Gedanken spiele, sich in die Liste von Staaten wie China, Weißrussland, Russland oder Iran einzureihen, sei eine „Schande für unser Land“.
Cotar verwies darauf, dass Telegram in der Ukraine zu einem der wichtigsten Kommunikationskanäle geworden ist. Das werde auch in Deutschland gelobt. Aber sobald sich die außerparlamentarische Opposition in Deutschland über Telegram organisiere, werde der Dienst zum Problem für die Politik.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion wendet sich gegen eine Regulierung des Messengerdienstes Telegram. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „von jeglichen Aktivitäten Abstand zu nehmen, die das Ziel haben, den Messengerdienst Telegram in Deutschland zu verbieten beziehungsweise ihn im Zuge einer Netzsperre für deutsche Nutzer unerreichbar zu machen“. Weiter solle die Bundesregierung beispielsweise davon Abstand nehmen, den Dienst über das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) regulieren zu wollen und davon, „mit Drohungen einer wie auch immer durchzusetzenden Netzsperre des Dienstes Telegram ein politisch korrektes Verhalten erzwingen zu wollen“.
Nach Darstellung der Fraktion hat Telegram in Deutschland „in der jüngeren Zeit die Aufmerksamkeit von Politik und Strafverfolgung auf sich gezogen, weil darauf Aufrufe zur Gewalt gegen einzelne Politiker veröffentlicht wurden“. Zwei Bußgeldverfahren des Bundesinnenministeriums seien anhängig, die Bundesinnesinnenministerin spreche davon, „den Druck auf den Messengerdienst hochhalten zu wollen“. Zudem habe die Bundesregierung mehrfach angekündigt, „den Dienst Telegram regulieren und seine Nutzung erschweren zu wollen“. Der Bundesjustizminister wolle weiterhin das NetzDG, „das zur Regulierung von Social Media-Plattformen verabschiedet wurde und nach Auffassung der Antragsteller ohnehin als verfassungswidrig angesehen werden muss“, zur Regulierung des Dienstes anwenden, kritisiert die Fraktion.
„Rechtswidrig und unverhältnismäßig“
Nach Auffassung der AfD-Fraktion sind die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber „einem Messengerdienst zur privaten Kommunikation … rechtswidrig und unverhältnismäßig“. „Sie diskreditieren die übergroße Mehrheit der Telegram-Nutzer, die ihn wegen seines Komforts, seiner Sicherheit, seiner Stabilität und seiner Geschwindigkeit für die vernetzte Kommunikation auf ihren mobilen Endgeräten nutzen“, schreibt die Fraktion, die zudem anführt, dass die Maßnahmen auch im Widerspruch zu einem Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stünden, „nach dem pauschale politische Blockaden von Webseiten und Internetdiensten gegen die Meinungsfreiheit verstoßen“.
Zur Verfolgung möglicher Straftaten schlägt die Fraktion vor, die „Mittel des Rechtsstaates“ zu verbessern. Dafür sei „speziell dafür zu sorgen, dass mehr Polizisten und Staatsanwälte eingestellt und auf der Basis eines festen anti-totalitären Wertefundaments gesondert geschult werden, um einschlägige Diskussionsgruppen auf Telegram und anderen Messengerdiensten genauer beobachten und im Bedarfsfall dagegen vorgehen zu können“. (mwo/scr/17.03.2022)