194. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 25. November 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=pasus2bJGNc&feature=emb_title

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

25. November 2020 (194. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung / Verteidigungsministerium

Kritik an Kampfdrohnen für die Bundeswehr, Probleme bei deutsch-französischen Rüstungsgroßprojekten, steigende Verteidigungsausgaben und nicht zuletzt der Streit um die Kontrolle eines türkisches Frachters durch die Bundeswehr – das Spektrum der Themen war breit, zu denen die Ministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 25. November 2020, Rede und Antwort zu stehen hatte. In ihren einleitenden Worten hatte Kramp-Karrenbauer den Ausgang der Präsidentschaftswahl in den USA als „große Chance für das transatlantische Verhältnis“ bezeichnet.

Ministerin: Ausrüstungsprojekte auf den Weg bringen

„Es ist eine Chance, die wir aber auch ergreifen müssen“, mahnte die Verteidigungsministerin mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen im Bundestag. Deutschland müsse deutlich machen, dass es zu seinen Zusagen stehe, „wegweisende Ausrüstungsprojekte“ auf den Weg bringe und finanziere.

Zudem informierte Kramp-Karrenbauer die Abgeordneten über einen aktuellen Kabinettsbeschluss zur geplanten Entschädigung für diskriminierter Soldaten: „Es wird eine Rehabilitierung für das erlittene Unrecht geben“, so die Ministerin. Ein Gesetzentwurf zur Entschädigung von Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich benachteiligt wurden, werde dem Bundestag nun zugeleitet.

AfD fragt nach der Beschaffung von Kampfdrohnen

Als erster Fragesteller erkundigte sich Jan Nolte (AfD) nach der Haltung der Bundesregierung zu Kampfdrohnen für die Bundeswehr: „Die Soldaten im Auslandseinsatz würden sicher gerne wissen, wie die Bundesregierung zur Beschaffung bewaffneter Drohnen steht“, sagte der Abgeordnete.

Kramp-Karrenbauer antwortete, dass das Verteidigungsministerium dazu eine „ganz klare Position“ habe: „Wir sind für die Bewaffnung von Drohnen, damit wir unsere Soldaten schützen können“. Eine sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlage habe ihr Haus dazu vorgelegt, das Finanzministerium müsse dafür allerdings noch grünes Licht geben.

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. November 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (19/24510), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 82 Fragen hatten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 36 gestellt. Abgeordnete der Linksfraktion stellten 21 Fragen, Abgeordnete der FDP 13 und Abgeordnete der AfD-Fraktion acht Fragen. Zwei Fragen kamen von der CDU-Abgeordneten Veronika Bellmann und weitere zwei Fragen vom fraktionslosen Abgeordneten Uwe Kamann.

Die meisten Fragen, nämlich 15, richteten sich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Bundesministerium für Gesundheit war mit zwölf Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit elf Fragen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit zehn Fragen. Jeweils neun Fragen sollten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantworten. Drei Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, jeweils zwei Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundeskanzleramt und an das Bundesministerium der Finanzen. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka wollte vom Familienministerium erfahren, wann genau und aus welchen konkreten Beweggründen mit Blick auf das anstehende neue Förderjahr 2020 das Bundesprogramm „Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des Ministeriums zu „Demokratie leben“ mit dem Zusatz „Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention“ umbenannt wurde.

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ZP1 Aktuelle Stunde – Gute Löhne und Verteilungsgerechtigkeit

Die Tarifautonomie in Deutschland sollte gestärkt und der Mindestlohn angehoben werden – darin waren sich am Mittwoch, 25. November 2020, zahlreiche Abgeordnete von Union, SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen einig.

In einer von der Linksfraktion verlangten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Für gute Löhne und Verteilungsgerechtigkeit sorgen – Zunehmende Ungleichheit in der Corona-Pandemie stoppen“ bezeichnete etwa Susanne Ferschl (Die Linke) die Einbußen vieler Menschen durch die Lockdown-Maßnahmen als „nicht hinnehmbar“.

AfD kritisiert „linkssozialistische Träumereien“

Für die AfD sprach Uwe Witt von „Millionen Arbeitnehmern und Kurzarbeitern“, die aufgrund des „dilettantischen Krisenmanagements der Bundesregierung“ schwere Einkommenseinbußen hinnehmen müssten. Staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie lehnte er ab.

Für gute Löhne sollten in einer Marktwirtschaft nur die Tarifpartner sorgen. Der Linksfraktion warf Witt vor, mit „linkssozialistischen Träumereien“ die Spaltung der Gesellschaft „in Arm und Reich, Gut und Böse“ weiter voranzutreiben. Der Staat sei angewiesen auf unterschiedliche Berufe, Tätigkeiten und Qualifikationen der Bürger. (joh/25.11.2020)

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TOP 3 Anpassungssgtrategie Klimwandel

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. November 2020, erstmals über den „Zweiten Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (19/23671) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen. Ebenfalls an den Umweltausschuss überwiesen wurde ein Antrag der FDP mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel – Potenziale der Digitalisierung, Gentechnik und sozialen Marktwirtschaft nutzen“ (19/24631).

Fortschrittsbericht der Bundesregierung

In ihrem zweiten Fortschrittsbericht (19/23671) berichtet die Bundesregierung über die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS). Diese wurde 2008 von der Bundesregierung beschlossen; der erste Fortschrittsbericht erschien im Dezember 2015.

Die rechtzeitige und vorausschauende Anpassung an die Folgen des Klimawandels werde immer bedeutsamer, um Risiken und Schäden durch Klimaänderungen zu verringern und höheren Schadens- und Anpassungskosten vorzubeugen, hält die Bundesregierung in ihrem Fortschrittsbericht fest. Mit der DAS werde ein politischer Rahmen für die Anpassung an den Klimawandel vorgegeben, der eine sektorenübergreifende Vorgehensweise des Bundes ermögliche. Ziel sei es dabei, die Verwundbarkeit natürlicher, sozialer und wirtschaftlicher Systeme gegenüber Klimafolgen zu mindern.

Beirat Klimavorsorge soll eingerichtet werden

Insgesamt sei es mit der DAS bisher gelungen, die Maßnahmen und Kräfte der Ressorts der Bundesregierung und auch anderer staatlicher und gesellschaftlicher Akteure zu bündeln und zu fokussieren, bilanziert die Bundesregierung in dem Bericht. In den nächsten Jahren will sie nach eigenen Angaben unter anderem die Bund-Länder-Zusammenarbeit vertiefen, Netzwerke ausbauen und einen Beirat Klimavorsorge einrichten.

Als Schwerpunkte für die strategische Weiterentwicklung der DAS nennt der Bericht drei Themen: die Entwicklung einer Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060, eine verbesserte Wirksamkeitseinschätzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie eine Bestandsaufnahme der Ausgaben des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel.

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Antrag  AfD TOP 4   Euro 7 stoppen

Abgasnorm Euro 7 stoppen – Verbot des Verbrennungsmotors durch die EU verhindern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/24647), den der Bundestag am Mittwoch, 25. November 2020, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen hat.

AfD: Kein Verbot des Verbrennungsmotors

Die AfD sieht in der durch die Europäische Kommission vorbereiteten neuen Abgasnorm Euro 7 ein faktisches Verbot der Zulassung für Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotoren.

Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene „entschieden“ gegen Euro 7 stellen, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Der Verbrennungsmotor solle auch weiterhin eine besondere Stellung im europäischen Flottenmix einnehmen. (vom/ste/25.11.2020)

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Antrag AfD TOP 5 MTA-Reform-Gesetz, Heilpraktiker

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. November 2020, in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) und einen Antrag der AfD-Fraktion (19/24648) debattiert. Die AfD will das Berufsbild des Heilpraktikers  schützen und weiterentwickeln. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie „zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“, das ist das Ziel des geplanten MTA-Reformgesetzes. Der Gesetzentwurf sei ein „erster und wichtiger Baustein“ der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, schreibt die Bundesregierung. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen damit reformiert und gestärkt werden.

Vorgesehen ist ein verbindlicher Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung. Für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, soll künftig verboten sein. Geplant ist ferner, die bisherige Berufsbezeichnung durch die Berufsbezeichnung „medizinische Technologin und medizinischer Technologe“ im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) zu ersetzen. Dies verdeutliche bereits vollzogene fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, heißt es im Entwurf.

Die vorbehaltenen Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang beibehalten werden. Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen soll jedoch modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet. Außerdem ist geplant, im Rahmen der Neuregelung das Notfallsanitätergesetz anzupassen, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.

Antrag der AfD

Die AfD will das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln (19/24648). Dafür, so die Fraktion, sollen „Auszubildende eine vierjährige Berufsausbildung durchlaufen müssen, die bei Vorliegen medizinischer Vorkenntnisse auf zwei Jahre verkürzt werden kann“.

Zudem gelte es, staatlich zugelassene Schulen einzurichten, ein bundeseinheitliches Curriculum zu erarbeiten sowie 1000 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Praktika oder praktischem Unterricht als Pflichtprogramm für werdende Heilpraktiker einzuführen. (pk/sas/ste/25.11.2020)

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Antrag AfD TOP 6 MTA-Reform-Gesetz, Heilpraktiker

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. November 2020, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Pandemie als digitalen Weckruf ernst nehmen – umfangreiche Digitalisierungsstrategie vorlegen“ (19/24632) debattiert. Der Antrag wird federführen im Innenausschuss weiterberaten, obwohl die FDP die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht hatte und darin von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt wurde. Federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ambulante ärztliche Versorgung – Mit Digitalisierung Bürokratie ab- statt ausbauen“ (19/24649).

Jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag vier weitere Anträge der AfD-Fraktion zum Thema ab (19/2245319/2011419/2061319/22452). Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses (19/2322919/23228), des Familienausschusses (19/23347) und des Wirtschaftsausschusses (19/22354 Buchstabe a) vor. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Mit einer Technologie Task-Force Innovationen schnell umsetzen und auf Krisen vorbereitet sein“ (19/21266), zu dem der Bildungs- und Forschungsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/24594) und einen Bericht (19/24618) abgegeben hatte. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich.

Überwiesener Antrag der FDP

Die Pandemie habe die Defizite bei der Digitalisierung in Deutschland schonungslos offen gelegt, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Nun gelte es Erkenntnisse daraus zu sammeln und Sofortmaßnahmen zu ergreifen. So soll nach dem Willen der Fraktion etwa eine Beratergruppe auf Ebene des Bundeskanzleramts eingerichtet werden, die die zentralen digitalen Schwachstellen im öffentlichen Sektor systematisch zusammenträgt und aufarbeitet.

Darüber hinaus brauche es einen Digitalpakt für das Gesundheitswesen, nicht zuletzt um etwa Personalengpässen in den Gesundheitsämtern zu begegnen. Außerdem brauche es eine rasche Beschleunigung beim Netzausbau, bei der Digitalisierung des Bildungssektors und in der Fortentwicklung der IT-Sicherheit.

Überwiesener Antrag der AfD

Durch die Digitalisierung seien die Arbeitsabläufe in der ambulanten ärztlichen Versorgung grundsätzlich einfacher und schneller zu gestalten, schreibt die AfD in ihrem überwiesenen Antrag (19/24649).

Dies aber müsse sich in der Praxis auch widerspiegeln. So solle etwa gesetzlich sichergestellt werden, dass „nach Einführung digitaler Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht zusätzlich die bisherigen Bescheinigungen auf Papier erstellt werden müssen“, schreiben die Abgeordneten.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt auf die Einrichtung eines eigenständigen Bundesdigitalministeriums.

Zu seinen Aufgaben sollten unter anderem die „Gesamtkoordination des E-Government und der IT-Konsolidierung des Bundes“ zählen sowie die „digitale Transformation von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft für nachhaltigen Wohlstand und Schutz von Umwelt und Klima“, ferner die „Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien für den Wirtschafts- und Forschungsstand Deutschland“, wie aus ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22453) hervorgeht.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Mit Blick auf die Corona-Krise, so die AfD-Fraktion, seien digitale Technologien insbesondere für Risikogruppen von hoher Bedeutung. Die Abgeordneten argumentierten, dass sie durch solche Technologien in die Lage versetzt werden könnten, spezifische Leistungen des Sozialstaates abzurufen.

So sollte die Bundesregierung beispielsweise etwa auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und das Saarland einwirken, sodass auch dort das Elterngeld digital beantragt werden könne, forderte die AfD (19/20114).

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/20613) forderte die AfD-Fraktion ein Umsteuern bei der Verteilung von Corona-Hilfsgeldern an Start-ups. So plädierten die Abgeordneten für Fördermittel für in Schwierigkeiten geratene Kleinunternehmer für sechs Monate, damit diese ihren Betrieb aufrechterhalten können. Außerdem müsse die Möglichkeit zur Kurzarbeit stärker in Betracht gezogen werden.

In dringenden Fällen sollten Mietzahlungen bis zu einem halben Jahr garantiert werden. Die bisherigen Maßnahmen zielten überwiegend darauf ab, „dass der Staat über Finanzintermediäre Risikokapitalgebern durch Matching-Fazilitäten im Gießkannenprinzip Finanzierungshilfen bereitstellt“, hieß es zur Begründung. Das Prinzip leiste keine Anreize, um Start-ups über die schwierige Zeit zu helfen.

Vierter abgelehnter Antrag der AfD

Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur beschleunigten Einführung von KI-Systemen für eine „nachhaltige öffentliche Verwaltung umzusetzen“ (19/22452). Auch sollte die Bundesregierung laut Vorlage ein weiteres KI-Labor sowie weitere Experimentierräume für KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung etablieren.

Ferner sollte sie „eine Auswahl der angekündigten 100 neuen Professuren für Künstliche Intelligenz auf die Erforschung neuer KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung“ ansetzen sowie „eine koordinierende Stelle zum Einsatz von KI im öffentlichen Sektor“ etablieren, um einen systematischen Wissenstransfer auf allen Verwaltungsebenen zu gewährleisten.

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Antrag AfD TOP 7 Digitalisierungsstrategie in der Pandemie

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. November 2020, erstmals über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Pandemie als digitalen Weckruf ernst nehmen – umfangreiche Digitalisierungsstrategie vorlegen“ (19/24632) debattiert. Der Antrag wird federführen im Innenausschuss weiterberaten, obwohl die FDP die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht hatte und darin von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt wurde. Federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ambulante ärztliche Versorgung – Mit Digitalisierung Bürokratie ab- statt ausbauen“ (19/24649).

Jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag vier weitere Anträge der AfD-Fraktion zum Thema ab (19/2245319/2011419/2061319/22452). Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses (19/2322919/23228), des Familienausschusses (19/23347) und des Wirtschaftsausschusses (19/22354 Buchstabe a) vor. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Mit einer Technologie Task-Force Innovationen schnell umsetzen und auf Krisen vorbereitet sein“ (19/21266), zu dem der Bildungs- und Forschungsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/24594) und einen Bericht (19/24618) abgegeben hatte. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich.

Überwiesener Antrag der FDP

Die Pandemie habe die Defizite bei der Digitalisierung in Deutschland schonungslos offen gelegt, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag. Nun gelte es Erkenntnisse daraus zu sammeln und Sofortmaßnahmen zu ergreifen. So soll nach dem Willen der Fraktion etwa eine Beratergruppe auf Ebene des Bundeskanzleramts eingerichtet werden, die die zentralen digitalen Schwachstellen im öffentlichen Sektor systematisch zusammenträgt und aufarbeitet.

Darüber hinaus brauche es einen Digitalpakt für das Gesundheitswesen, nicht zuletzt um etwa Personalengpässen in den Gesundheitsämtern zu begegnen. Außerdem brauche es eine rasche Beschleunigung beim Netzausbau, bei der Digitalisierung des Bildungssektors und in der Fortentwicklung der IT-Sicherheit.

Überwiesener Antrag der AfD

Durch die Digitalisierung seien die Arbeitsabläufe in der ambulanten ärztlichen Versorgung grundsätzlich einfacher und schneller zu gestalten, schreibt die AfD in ihrem überwiesenen Antrag (19/24649).

Dies aber müsse sich in der Praxis auch widerspiegeln. So solle etwa gesetzlich sichergestellt werden, dass „nach Einführung digitaler Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht zusätzlich die bisherigen Bescheinigungen auf Papier erstellt werden müssen“, schreiben die Abgeordneten.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt auf die Einrichtung eines eigenständigen Bundesdigitalministeriums.

Zu seinen Aufgaben sollten unter anderem die „Gesamtkoordination des E-Government und der IT-Konsolidierung des Bundes“ zählen sowie die „digitale Transformation von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft für nachhaltigen Wohlstand und Schutz von Umwelt und Klima“, ferner die „Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien für den Wirtschafts- und Forschungsstand Deutschland“, wie aus ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22453) hervorgeht.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Mit Blick auf die Corona-Krise, so die AfD-Fraktion, seien digitale Technologien insbesondere für Risikogruppen von hoher Bedeutung. Die Abgeordneten argumentierten, dass sie durch solche Technologien in die Lage versetzt werden könnten, spezifische Leistungen des Sozialstaates abzurufen.

So sollte die Bundesregierung beispielsweise etwa auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und das Saarland einwirken, sodass auch dort das Elterngeld digital beantragt werden könne, forderte die AfD (19/20114).

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/20613) forderte die AfD-Fraktion ein Umsteuern bei der Verteilung von Corona-Hilfsgeldern an Start-ups. So plädierten die Abgeordneten für Fördermittel für in Schwierigkeiten geratene Kleinunternehmer für sechs Monate, damit diese ihren Betrieb aufrechterhalten können. Außerdem müsse die Möglichkeit zur Kurzarbeit stärker in Betracht gezogen werden.

In dringenden Fällen sollten Mietzahlungen bis zu einem halben Jahr garantiert werden. Die bisherigen Maßnahmen zielten überwiegend darauf ab, „dass der Staat über Finanzintermediäre Risikokapitalgebern durch Matching-Fazilitäten im Gießkannenprinzip Finanzierungshilfen bereitstellt“, hieß es zur Begründung. Das Prinzip leiste keine Anreize, um Start-ups über die schwierige Zeit zu helfen.

Vierter abgelehnter Antrag der AfD

Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur beschleunigten Einführung von KI-Systemen für eine „nachhaltige öffentliche Verwaltung umzusetzen“ (19/22452). Auch sollte die Bundesregierung laut Vorlage ein weiteres KI-Labor sowie weitere Experimentierräume für KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung etablieren.

Ferner sollte sie „eine Auswahl der angekündigten 100 neuen Professuren für Künstliche Intelligenz auf die Erforschung neuer KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung“ ansetzen sowie „eine koordinierende Stelle zum Einsatz von KI im öffentlichen Sektor“ etablieren, um einen systematischen Wissenstransfer auf allen Verwaltungsebenen zu gewährleisten.

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26. November 2020 (195. Sitzung)

ZP 8 Regierungserklärung der Bundesregierung

In ihrer Regierungserklärung zur Bewältigung der Corona-Pandemie am Donnerstag, 26. November 2020, hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) an die Bevölkerung appelliert, Kontakte auch in den kommenden Wochen soweit wie möglich zu reduzieren. Sie verteidigte außerdem die am Vortag von den Ministerpräsidenten der Bundesländer und der Bundesregierung verabredeten Maßnahmen zur Verlängerung des Teil-Lockdowns und zu Sonderregeln für Weihnachten und Silvester.

In der anschließenden Aussprache gab es zwar viel Unterstützung für ein konsequentes Vorgehen zur Reduzierung von Kontakten, aber auch Kritik am Fehlen einer nachhaltigen Strategie und an den konkreten Verfahren der Umsetzung der Hilfspakete für die betroffenen Wirtschaftszweige.

Kanzlerin: Noch keine Trendumkehr

Angela Merkel betonte, es gebe kein geeigneteres Mittel gegen die Pandemie als die Kontaktreduzierung. „Es ist nicht auszudenken, wo wir heute stünden, wenn wir zu dieser nationalen Kraftanstrengung nicht in der Lage gewesen wären“, verteidigte sie die Einschränkungen für November. Es gebe deshalb zwar erste Erfolge. „Aber es ist noch keine Trendumkehr, die Fallzahlen stagnieren auf zu hohem Niveau“, fügte sie an.

Merkel deutete an, dass die Beschränkungen trotz der Sonderregeln für den Jahreswechsel wahrscheinlich bis in den Januar 2021 verlängert werden müssen und betonte, eine europaweite Regelung zum Umgang mit den Skigebieten erreichen zu wollen. In Bezug auf die Pflegeheime stellte sie klar: „Wir wollen kein Weihnachten in Einsamkeit!“

AfD: Das Parlament ist weiterhin Zaungast

Dr. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Fraktion, zeigte im Gegensatz zu den anderen Oppositionsrednern keinerlei Verständnis für die Politik der Bundesregierung. „Die Kollateralschäden Ihrer Politik sind jetzt schon größer als die Schäden durch die Pandemie“, sagte sie in Bezug auf die wirtschaftlichen Folgen.

Sie kritisierte außerdem die Verfahrensweise und die „ungenügende Beteiligung“ des Bundestages an den Beschlüssen: „Das Parlament ist weiterhin Zaungast.“ Die nun verlängerten und neu beschlossenen Einschränkungen seien ein Ausdruck obrigkeitsstaatlicher Bevormundung: „Es geht den Staat nichts an, mit wem die Menschen Weihnachten feiern“, so Weidel.

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TOP 10 Familienpolitik – Kinder

Über gleich fünf Anträge der AfD-Fraktion zur Familienpolitik hat der Bundestag am Donnerstag, 26. November 2020, erstmals debattiert und sie zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. In allen fünf Fällen erteilten ihnen alle anderen Fraktionen jedoch eine deutliche Absage. Die Vorschläge der AfD seien rückwärtsgewandt, von völkischen Vorstellungen geprägt und völlig unbrauchbar, hieß es übereinstimmend aus den Reihen von Union, Sozialdemokraten, FDP, Linken und Grünen.

Die Initiativen der AfD

In ihren Anträgen fordert die AfD ein zinsloses „Baby-Willkommensdarlehen“ in Höhe von 10.000 Euro für Elternpaare (19/24672), die Senkung der Mehrwertsteuer für Babywindeln auf sieben Prozent (19/24656) sowie eine Öffentlichkeitsoffensive gegen die gesellschaftliche Stigmatisierung von Mehrkindfamilien und Maßnahmen, um den Wunsch vieler Eltern nach einem zweiten und dritten Kind zu realisieren (19/24673).

Ebenso fordert sie, die Schwangerschaftskonfliktberatung und ihre Träger stärker zu kontrollieren (19/24657) und an öffentlichen Schulen sowie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Bedeutung von Geburten und des Schutzes des ungeborenen Lebens stärker zu betonen (19/24652). Drei Anträge (19/2467219/2467319/24657) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung in den federführenden Familienausschuss. Ein Antrag (19/24656) wird federführend im Finanzausschuss beraten, der fünfte Antrag (19/24652) federführend im Ausschuss für Kultur und Medien.

Deutschland leide nicht an einer Überalterung der Gesellschaft, sondern an zu wenigen Kindern, führte der AfD-Familienpolitiker Martin Reichardt an. Der Geburtenrückgang lasse sich auch nicht durch Zuwanderung ausgleichen, sondern nur durch eine aktive Familienpolitik.

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TOP 9 Deutsche Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat

Die Bundestagsfraktionen haben am Donnerstag, 26. November 2020, eine gemischte Bilanz der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) gezogen. Während Union und SPD sowie Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) in einer rund einstündigen Vereinbarten Debatte betonten, die Bundesregierung habe trotz schwierigster Umstände wichtige Ziele erreichen können, stellten ihr die Oppositionsfraktionen ein allenfalls mangelhaftes Zeugnis aus.

Deutschland war am 1. Januar 2019 für zwei Jahre nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) geworden. Neben Krisenbewältigung hatte sie als Schwerpunktthemen die Auswirkungen des Klimawandels auf die weltweite Sicherheitslage, die Rolle von Frauen bei der Krisenbewältigung, einen besseren Schutz für humanitäre Helfer und mehr Rüstungskontrolle auf die Tagesordnung gesetzt.

AfD: Die Staaten wollen keinen deutschen Werteidealismus

Für die AfD übte Dr. Anton Friesen Fundamentalkritik an Deutschlands Rolle in den UN. Dass die Bundesregierung „Frauen, Frieden und Sicherheit“ auf ihre Agenda gesetzt habe, stellt aus seiner Sicht ein „ideologisch getriebenes Wohlfühlthema“ dar, das nicht zur globalen Sicherheit beitrage. Indem Geschlechterstereotype hinterfragt würden, werde die traditionelle Familie zerstört.

„Die Staaten wollen zu Recht keinen deutschen Werteidealismus, sondern eine Konzentration auf klassische sicherheitspolitische Themen“, urteilte er. Darüber hinaus sei die Bundesregierung ihrem erklärten Ziel, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu bekommen, nicht nähergekommen und habe zahlreichen israelfeindlichen Resolutionen zugestimmt.

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TOP 12 Kündigungschutz für Mieter

Über einen von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geforderten zusätzlichen Schutz für Mieter und Mieterinnen hat der Bundestag am Freitag, 26. November 2020, debattiert. In zwei bereits weit vor der Corona-Pandemie gestellten Anträgen (19/1028319/10284) spricht sich die Linksfraktion für einen verbesserten Kündigungsschutz und den Ausschluss von Kündigungen wegen Eigenbedarfs für Mieter und Mieterinnen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, aus. Einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zufolge (19/24634) soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, angesichts der Corona-Pandemie erneut für einen befristeten Zeitraum vermieterseitige Kündigungen auszuschließen.

AfD: Gesetzliche Regelung wäre unklug

Jens Maier (AfD) sagte, die Anträge der Linken seien inzwischen überholt. Die Idee des Schutzes vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs für Menschen ab 70 sei ethisch nachvollziehbar, es wäre aber unklug, dies gesetzlich zu regeln. Wer denn dann noch Wohnungen an Menschen mit 65 Jahren vermieten würde, fragte Maier.

Die Folge werde sein, dass  man die Menschen vor Erreichen des 70. Lebensjahrs aus ihrer Wohnung setzt. Maier verwies auch auf die Rechtsprechung, die Kündigungen von Mietern erschwere. Diese Regelungen reichten aus.

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Antrag AfD TOP 10 Verbesserung Gesundheitsschutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz19/23483) in der Ausschussfassung angenommen. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache setzten sich CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von AfD und Grünen gegen die Stimmen von FDP und Linke durch. Der Gesundheitsausschuss hatte für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung (19/24727), der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24736) vorgelegt.

Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/24737), in dem unter anderem eine verständliche Regelung der Versorgungspfade für Patienten, Leistungserbringer und Krankenkassen verlangt wurde. Ebenso keine Mehrheit fanden drei Anträge der AfD sowie jeweils ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr Personal in der Altenpflege, eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr und mehr Stellen in der Geburtshilfe sind laut Bundesregierung die Ziele des Gesetzentwurfs (19/23483). In der vollstationären Altenpflege sollen den Angaben zufolge 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, weil die Stellen vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert werden sollen.

Um nach der von der Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, soll die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten, teilt die Regierung mit. Außerdem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt werden. Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze ist geplant, das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven auszuweiten.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme (19/2423119/24535 Nr. 9) den Finanzierungsplan der Bundesregierung für die Corona-Ausgaben ab. Die geplante einmalige Erhöhung des Bundeszuschusses um fünf Milliarden Euro entspreche nicht annähernd der Finanzierungsverantwortung des Bundes, heißt es zur Begründung. Bei einem zu erwartenden Defizit von mehr als 16 Milliarden Euro würden milliardenschwere gesamtgesellschaftliche Kosten allein den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet. Der Bundesrat fordert einen Bundeszuschuss in Höhe von elf Milliarden Euro.

Er sieht ferner durch das geplante Abschmelzen von Rücklagen der Krankenassen die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen gefährdet. Es sei inakzeptabel, dass die Krankenkassen zusätzlich zu den Ausgabenbelastungen die Finanzreserven weiter abschmelzen müssten, um die politisch auf den Weg gebrachten Kostensteigerungen 2021 auszugleichen.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung dazu eine Aufstockung des Zuschusses ab. Die Kombination aus einem Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro sowie Mitteln aus den Rücklagen der Krankenkassen in Höhe von acht Milliarden Euro sei sachgerecht, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten. Der Bundeshaushalt könne nicht noch stärker belastet werden, während viele Krankenkassen über hohe Finanzreserven verfügten.

Initiativen der Opposition

Mit Ausnahme des Antrags der Grünen (19/19165), dem bei Enthaltung der FDP auch die Linksfraktion zustimmte, stießen alle übrigen Anträge bei den jeweils anderen Fraktionen auf keine Gegenliebe. Mit ihren Vorlagen forderte die AfD eine „elektronische Dokumentationspflicht nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme auszusetzen“ (19/23715) sowie „Testzentren und Kostenübernahme des Bundes bei Corona-Testungen von Reiserückkehrern“ (19/23712) und „Einführen, Aufbau und Betrieb eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke“ (19/19160).

Der abgelehnte Antrag der Linksfraktion trug den Titel „Kapitaleinkünfte bei der Ermittlung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigen“ (19/23699). Die Grünen setzten sich „für einen Kulturwandel in der Geburtshilfe“ (19/19165) ein. Zu all diesen Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen (19/24727; zum dritten AfD-Antrag: 19/24621) vorgelegt.

Neu auf der Tagesordnung stand außerdem ein Antrag (19/24453), mit dem die Linksfraktion eine Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen fordert. Er soll nun im federführenden Gesundheitsausschuss weiterberaten werden.

Abgelehnte Anträge der AfD

Die AfD forderte in ihrem ersten Antrag (19/23715) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die elektronische Dokumentationspflicht nach der G-BA-Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) ausgesetzt wird, bis die technischen Voraussetzungen dafür sicher gegeben sind.

Im zweiten AfD-Antrag (19/23712) verlangte die Fraktion unter anderem, die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dahingehend anzupassen, dass der Bund die Kosten der Corona-Testungen von Reiserückkehrern im vollen Umfang trägt und sie nicht aus den Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung bestritten werden. Zudem sollten Testungen auf Corona auch zukünftig ausschließlich in den dafür vorgesehenen Testzentren stattfinden.

Der dritte Antrag (19/19160) forderte von der Bundesregierung, ein umfassendes Maßnahmenpaket vorzulegen, das Regelungen für die Einführung, den Aufbau und den Betrieb eines Mortalitätsregisters beinhaltet. In der Begründung zum Antrag schrieben die Abgeordneten, die Erstellung einer validen Todesursachenstatistik stelle einen „zusätzlichen Nutzen bei der ärztlichen Leichenschau“ dar.

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TOP 14 Europäische Bank für nachhaltige Entwicklung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, in namentlicher Abstimmung einen Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt, in dem sich diese für die Errichtung einer Europäischen Bank für nachhaltige Entwicklung und internationalen Klimaschutz einsetzte (19/24327). 560 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 81 votierten dafür, es gab keine Enthaltungen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (19/24733) vorgelegt.

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TOP 13 Berg-Karabach

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 26. November 2020, einen Antrag dieser Fraktionen mit dem Titel „Unterstützung der Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung in Bergkarabach“ (19/24646) angenommen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde hingegen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine deutsche Unterstützung für neo-osmanische Großmachtträume – Beschwichtigungspolitikpolitik gegenüber Erdogan beenden“ (19/24651).

Angenommener Antrag der Koalition

Mit der Annahme des Koalitionsantrags will der Bundestag den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach, dem zwischen Armenien und Aserbaidschan umstrittenen Gebiet im Südkaukasus, erwirken. Die Bundesregierung soll diesen Prozess diplomatisch begleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe sorgen.

Zugleich soll sie sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einsetzen, heißt es in dem beschlossenen Antrag. Unter Federführung der Minsk-Gruppe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sei zudem zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten. Dieser solle „gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglichen“.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/24651) die Bundesregierung unter anderem auf, die „Appeasement-Politik“ gegenüber der Türkei und ihrem Präsidenten Erdoğan zu beenden, um als ernstzunehmender und souveräner außenpolitischer Akteur gegenüber Ankara aufzutreten zu können. Auch solle sie sich für eine Reform des Nato-Vertrags einsetzen, damit gegebenenfalls ein Ausschluss der Türkei aus dem Bündnis möglich wird. Ebenso verlangt die AfD, dass Deutschland als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einen Resolutionsentwurf einbringt, der das aggressive außenpolitische Verhalten der Türkei verurteilt.

Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung für die Verhängung von Strafmaßnahmen gegen die Türkei einsetzen. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft solle sie sich auch bei den EU-Mitgliedsstaaten für die sofortige Beendigung aller Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU sowie für eine Kündigung des Assoziierungsabkommens („Abkommen von Ankara“) von 1963 stark machen. (sas/ste/vom/26.11.2020)

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TOP 15 Europäisches Patent-Gericht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (19/22847) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 570 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 72 stimmten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Erforderlich war eine Zweidrittelmehrheit von 473 Stimmen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/24742) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24743) vor.

Das Gesetz enthält dem Entwurf zufolge die Zustimmung zu dem Übereinkommen und dem Protokoll zum Übereinkommen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unter Beachtung der qualifizierten Mehrheit gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Übereinkommen bildet laut Entwurf den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems.

Zentralkammer, Lokal- und Regionalkammern

Das Einheitliche Patentgericht als internationale Organisation mit Sitz in Luxemburg besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei (Artikel 6 Absatz 1 des Übereinkommens). Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern (Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens).

In Deutschland werden eine Abteilung der Zentralkammer in München und jeweils eine Lokalkammer in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München eingerichtet.

Zweidrittelmehrheit erforderlich

Wie in der Vorlage erläutert wird, hat Deutschland das Übereinkommen am 19. Februar 2013 unterzeichnet. Das am 1. Oktober 2015 unterzeichnete Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung soll dafür sorgen, dass das Einheitliche Patentgericht bereits vom ersten Tag ab dem Inkrafttreten des Übereinkommens arbeitsfähig ist. Das Übereinkommen sei zwischenzeitlich von 16 Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden, darunter Frankreich und Großbritannien, schreibt die Bundesregierung. Für sein Inkrafttreten sei lediglich noch die Ratifikation durch die Bundesrepublik erforderlich.

Der Bundestag hatte ein Vertragsgesetz zu dem Übereinkommen und dem Protokoll bereits 2017 beschlossen (18/11238 neu, 18/11746). Dieses Gesetz ist laut Bundesregierung nicht ausgefertigt und dessen Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt worden, weil das Gesetz nicht mit einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat beschlossen worden war. (mwo/vom/26.11.2020)

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TOP 17 Wildtierhandel und Wildtierhaltung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, erstmals drei Anträge zur Neuregelung von Haltung und Handel von Wildtieren beraten, Im Anschluss wurden die Vorlagen in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert demnach, „Naturzerstörung, Wildtierhandel und Pelztierfarmen zu stoppen“, um so das „Risiko für zukünftige Pandemien“ zu senken (19/24435). Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD legen einen Antrag mit dem Titel „Schutz von exotischen Tieren bei Handel und Haltung verbessern – Ursachen für Pandemien bekämpfen“ (19/24645) vor. Die FDP will die „Verbreitung von Zoonosen im Handel mit Wildtieren verhindern“ und plädiert für „bessere Regeln statt Verbote“ (19/24593).

Antrag der Grünen

Um die Verbreitung von gefährlichen Erregern und damit das Risiko von zukünftigen Pandemien zu verringern, setzen sich die Grünen mit ihrem Antrag unter anderem für eine Beschränkung des Handels mit Wildtieren ein. Konkret fordern sie die Bundesregierung auf, die Bekämpfung des illegalen sowie die Eindämmung des legalen Wildtierhandels „als Beitrag zur Prävention zukünftiger zoonotisch verursachter Epidemien/Pandemien“ ernst zu nehmen.

So solle ein sofortiges Importverbot von Wildfängen verhängt und der Import von als Nachzucht falsch deklarierten Wildfängen nach Deutschland besser bekämpft werden. Auch der illegale Wildtierhandel müsse entschiedener entgegengewirkt werden. Eine andere Forderung zielt auf die zeitnahe Umsetzung des Verbots von Pelzfarmen in der EU.(sas/26.11.2020)

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TOP 16 Änderung des Weingesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, einer Änderung des Weingesetzes zugestimmt. Für den  vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (19/23749) der Bundesregierung hat die breite Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/24512) zugrunde.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Weingesetzes kommt der Bundestag dem Wunsch nach einer stärkeren Orientierung des nationalen Weinrechts hinsichtlich der Angabe kleinerer geografischer Einheiten bei geschützten Herkunftsbezeichnungen nach. Dies wird nach dem Grundsatz „je kleiner die geografische Herkunft, umso höher die Qualität“, der im Wesentlichen in der Weinverordnung umgesetzt wird, durch einige im Weingesetz vorgesehene Maßnahmen zur Marktstabilisierung und Absatzförderung flankiert.

Den Angaben zufolge heißt das, dass im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms die Absatzförderung gestärkt und Regelungen flexibilisiert werden, um eine bessere Mittelausnutzung zu erreichen. Außerdem wird vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten die Ausweitung der Rebpflanzungen auch für die Jahre 2021 bis 2023 begrenzt. (eis/sas/26.11.2020)

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TOP 19 Regulierung von Bonitätsauskünften

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. Oktober 2020, erstmalig mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schufa und anderen privaten Auskunfteien einen Riegel vorschieben“ (19/24451) befasst. Der Antrag wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Einholen von Bonitätsauskünften und das Verlangen von Selbstauskünften bei der Anbahnung von Verbraucherverträgen und Mietverträgen mit Privatpersonen zu verbieten. Ausgenommen sollen Kreditverträge bleiben. Behörden sollen dem Willen der Fraktion zufolge verpflichtet werden, die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren und Verstöße mit Geldbußen zu ahnden.

Geplant ist auch, Verbraucherverbänden die Möglichkeit einzuräumen gegen Verstöße mit Hilfe von Verbandsklagen vorzugehen. Auskunfteien und deren Vertragspartner sollen außerdem verpflichtet werden, die Berechnung von Bonitäten (Scores) derart transparent und nachvollziehbar für Verbraucher offenzulegen, dass diese darüber informiert sind, welche ihrer Daten mit welcher Gewichtung und welchem Einfluss auf den Score in der Berechnung genutzt werden und im Falle von fehlerhaften Daten und Berechnungen für bei Verbraucher entstandene Schäden zu haften. Des Weiteren sollen Auskunfteien verpflichtet werden, gespeicherte Daten ohne Aufforderung nach spätestens einem Jahr wieder zu löschen. (sas/26.11.2020)

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TOP 18 Änderung des Verpackungsgesetzes

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 26. November 2020, für ein Verbot leichter Plastiktüten gestimmt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verpackungsgesetzes (19/16503) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (19/24732) zugrunde.

Abgelehnt wurden zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (19/24738) und der FDP-Fraktion (19/24739) zu dem Gesetzentwurf. Die AfD hatte die Bundesregierung aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, die FDP hatte eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Begriffsbestimmung aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz verlangt.

Änderung des Verpackungsgesetzes

Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes (19/16503) soll die Menge der leichten Kunststofftragetaschen verringert werden. Hintergrund ist eine „Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen“ des Bundesumweltministeriums (BMU) mit dem Handelsverband Deutschland vom April 2016.

Ziel des Gesetzes ist es laut Regierung, die positive Entwicklung bei der Verringerung der leichten Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern dadurch zu fördern, dass verboten wird, sie in den Verkehr zu bringen. Ausgenommen von diesem Verbot sind bestimmte, sehr leichte Kunststoffbeutel, wie sie etwa für Fleisch und Gemüse verwendet werden.

Regierung: Preisanstiege nicht zu erwarten

Derzeit werden in Deutschland pro Jahr und Kopf etwa 20 Kunststofftragetaschen der entsprechenden Wandstärke verbraucht. Dies stelle in der Regel „eine ineffiziente Ressourcennutzung dar“, da diese Taschen seltener wiederverwendet werden als Kunststofftragetaschen aus stärkerem Material, heißt es im Gesetzentwurf. Darüber hinaus führe das unsachgemäße Wegwerfen der Taschen zu Umweltbelastungen in der Landschaft und den Gewässern.

Das Verbot nimmt Bezug auf die Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, wonach die Vermeidung Vorrang vor sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung hat. Auswirkungen auf die Einzelpreise und auf das Verbraucherpreisniveau erwartet die Regierung durch das Gesetz nicht. (lbr/sas/26.11.2020)

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Antrag AfD TOP 21 Sahelpolitik

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, erstmals über Anträge beraten, die die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP zur deutschen Entwicklungspolitik vorgelegt haben. Die Grünen fordern die „Neuausrichtung der europäischen und deutsche Sahelpolitik (19/23986)“. Zivile Maßnahmen und die Unterstützung demokratischer Kräfte sollten dabei im Zentrum stehen, so der Titel der Vorlage. Der Antrag der FDP trägt den Titel „Mit konsequenter Entwicklungspolitik Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Mali schaffen“ (19/24623). Die AfD fordert eine „Neuordnung der deutschen Sahelpolitik anhand realpolitischer Richtlinien“ (19/24653). Der Grünen-Antrag wurde gemeinsam mit der AfD-Vorlage zur Beratung in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Die Federführung bei der Beratung des FDP-Antrags übernimmt der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/24653) die Bundesregierung dazu auf, sich nicht in die inneren Angelegenheiten afrikanischer Staaten einzumischen, ohne eine enge Zusammenarbeit auf Augenhöhe ausschließen zu wollen. Zudem soll in Nord-West-Afrika stärker mit Frankreich zusammengearbeitet und die jeweilige Afrika-Strategie beider Länder eng miteinander abgestimmt werden.

Außerdem soll sich Deutschland für die Förderung föderaler Strukturen in Vielvölkerstaaten wie Mali stark machen und den Brain-Drain aus afrikanischen Staaten nach Europa stoppen. So sollen nicht zum eigenen Vorteil afrikanische Fachkräfte abgeworben werden. (sas/ste/26.11.2020)

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TOP 22 Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Die Bundesregierung will das Vormundschafts- und Betreuungsrecht reformieren. Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. November 2020, in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/24445) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Liberalen fordern, die „selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten“ zu stärken (19/24638).

Modernisierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Ziel des Reformvorhabens ist es der Bundesregierung zufolge, das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend zu modernisieren und neu zu strukturieren. Das vorgelegte Gesetzespaket sehe einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 46 Gesetzen vor. Unter anderem ist vorgesehen, im Vormundschaftsrecht den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt in Zentrum zu stellen und die Personensorge zu stärken. Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel aufwachsen, sollen gestärkt werden. Die verschiedenen Vormundschaftstypen werden zudem zu einem Gesamtsystem zusammengefügt, in dem die beruflichen Vormünder einschließlich des Jugendamts als Amtsvormund gleichrangig sind. Nur ehrenamtliche Vormünder sollen vorrangig zu bestellen sein.

Im Betreuungsrecht sind die Änderungen laut Regierung darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Es soll zudem klarer geregelt werden, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist.

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25. November 2020 (196. Sitzung)

TOP 23 Elterngeld und Elternzeit

Die Bundesregierung will das Bundes­eltern­geld- und Elternzeitgesetz reformieren. Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, in erster Lesung über einen entsprechenden Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) beraten. Mitberaten wurde ein Antrag der FDP, mit dem die Fraktion das „Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten“ will (19/17248). Von der Tagesordnung abgesetzt wurde hingegen ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Überschrift „Entlastungen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigen“. Der Gesetzentwurf und der FDP-Antrag wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sollen der Regierung zufolge Familien gestärkt und dabei unterstützt werden, ihr Familienleben und den Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Vor allem zwei Ziele sollen erreicht werden: Familien sollen mehr Freiräume erhalten und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden. Darüber hinaus sollen Eltern und Verwaltung von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren, deren Notwendigkeit sich aus dem Vollzug ergeben hat.

Mehr Zeit mit ihrem Kind spiele für Eltern besonders frühgeborener Kinder eine besondere Rolle, heißt es im Entwurf. Sie sollen künftig daher einen zusätzlichen Elterngeldmonat erhalten. Auch die Arbeitszeitregelungen sollen durch den Entwurf flexibler werden. Damit wird das Elterngeld an die Wünsche von Eltern und insbesondere von Vätern angepasst, auch mit höheren Stundenumfängen vom Elterngeld profitieren zu können.

Partnerschaftsbonus wird flexibler

Geplant ist zudem, den Partnerschaftsbonus flexibler werden. Zum Beispiel sollen höhere Teilzeitumfänge möglich sein; der Partnerschaftsbonus soll zudem vorzeitig beendet werden können. Wenn in einzelnen Monaten die Voraussetzungen nicht vorlagen, sollen Eltern nicht den ganzen Partnerschaftsbonus verlieren.

Durch verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen sollen Eltern, Elterngeldstellen sowie Arbeitgeber außerdem entlastet werden. So sollen etwa Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglichen.

Ministerin: Zeit und Sicherheit für Eltern

Zu Beginn der Debatte betonte Familienministerin Franziska Giffey (SPD), mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung einer der „bekanntesten und beliebtesten Familienleistungen“ zu einer Verbesserung verhelfen. Das Elterngeld gebe den Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes „Zeit und Sicherheit“. Seit mehr als zehn Jahren trage das Elterngeld aber auch zu einem gesellschaftlichen Wandel bei. Schließlich würden immer mehr Eltern sich die Erwerbsarbeit sowie die familiäre Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen.

„Das Elterngeld hat dazu beigetragen, dass immer mehr Mütter und Väter diesen Wunsch auch in die Tat umgesetzt haben“, sagte die Ministerin. 40 Prozent der Väter würden das Elterngeld nutzen – mit steigender Tendenz. Inhalt des Gesetzentwurfs, so Giffey weiter, sei auch der „Frühchenmonat“. Ist das Kind sechs Wochen oder mehr zu früh geboren, sollen Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten.

AfD kann sich weiteren Zusatzmonat vorstellen

Aus Sicht der AfD-Fraktion ist die Grundidee des Elterngeldes durchaus zu begrüßen, sagte Johannes Huber (AfD). Es gebe aber „erheblichen Diskussionsbedarf über den Partnerschaftsbonus“. Die im Gesetzentwurf angedachte Flexibilisierung werde nur möglich, wenn beide Elternteile ihre Arbeitszeiten anpassen und somit gleichermaßen in die Betreuung ihres Kindes eingebunden sind.

„Das greift aus unserer Sicht in die elterliche Freiheit ein und subventioniert nur jene Eltern, die sich mit dieser starren und ideologischen Aufteilung anfreunden können“, sagte der AfD-Abgeordnete. Das Elterngeld sollte verlängert werden, so Huber, aber unabhängig von der partnerschaftlichen Aufteilung. Mit Blick auf die Regelung für die Eltern von frühgeborenen Kindern, sagte er: Die AfD könne sich vorstellen, einen weiteren Zusatzmonat zu gewähren.

 

Antrag TOP 24 Schulen, Luftfilter,  Digitalisierung, Förderung

Das Thema Luftfilter, die Digitalisierung der Schulen und ihre Förderung waren Thema einer Bundestagsdebatte am Freitag, 27. November 2020. Einig waren sich die  Fraktionen im Kern, dass es richtig ist, die Schulen so lange wie möglich offenzuhalten, zumindest so lange dieses angesichts hoher Infektionszahlen verantwortbar ist.

Anträge der FDP-Fraktion, mit dem sich diese für die Ausstattung von Klassenzimmern mit mobilen Luftfiltern ausspricht (19/24207), und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Förderprogramm für mobile Luftfilter in Klassenräumen und Kindertageseinrichtungen (19/24635) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss. Die Antragsteller hatten die Federführung jeweils beim Bildungs- und Forschungsausschuss gesehen, konnten sich gegen die Koalitionsmehrheit aber nicht durchsetzen. Ein Antrag der Linken, die mehr Unterstützung und ein Ende der Mangelwirtschaft für Schulen fordert (19/24450), wird federführend im Bildungs- und Forschungsausschuss weiterberaten.

Anträge von FDP und AfD abgelehnt

Abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP-Fraktion und ein Antrag der AfD-Fraktion. Der AfD-Fraktion mit dem Titel „Auf den Lehrer kommt es an – Nachhaltige Aufwertung des Schulwesens statt Ökonomisierung“ (19/22456) wurde auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (19/23792 Buchstabe c) gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

Den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Weniger Bürokratie wagen – DigitalPakt Schule beschleunigen“ (19/20582) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum von FDP und Grünen bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Dazu lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses vor (19/23792 Buchstabe e). Beim zweiten FDP-Antrag mit dem Titel „Pisa-Sofortprogramm – Reformagenda für eine Bildungsnation“ (19/15767) enthielten sich Linksfraktion und Grüne, während CDU/CSU, SPD und AfD auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (19/20896) dagegen stimmten.

Dass die Schulschließungen im Frühjahr ein bis dahin „kaum für möglich gehaltener Einschnitt in die Zukunftschancen“ der Kinder gewesen seien, unterstrich Katja Suding (FDP). Es sei gut, dass vor allem die Länder am 25. November die Wichtigkeit von Präsenzunterricht noch einmal deutlich gemacht hätten. Dass aber Ende November immer noch nicht klar sei, wie genau ein solcher Präsezunterricht im Winter überhaupt gewährleistet werden könne, sei „kaum zu fassen“ und „absolut inakzeptabel“.

Statt tragfähiger Konzepte habe Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) nicht mehr zu bieten als Lüften und Stoffmaske tragen. Suding forderte mehr Luftfiltergeräte in den Schulen. Der Bund solle dafür in einem Akutförderprogramm 250 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

AfD

Dr. Götz Frömming (AfD) sagte: „Die Lage an unseren Schulen ist dramatisch, und sie ist auch deshalb dramatisch, weil Bund und Länder in den vergangenen Monaten Entscheidendes versäumt haben und weil sie sich in den Jahren zuvor mit falschen Projekten beschäftigt haben und die Weichen falsch gestellt haben.“ Die Bundesregierung habe mit den nach Ansicht der AfD zu späten Schulschließungen im März wertvolle Zeit verstreichen lassen und dann „zu spät und panikartig“ reagiert. Statt weniger Wochen seien die Schulen dann gleich mehrere Monate geschlossen gewesen, was „vollkommen unverhältnismäßig ist und einer ganzen Schülergeneration schweren Schaden zugefügt“ habe.

Drei groß angelegte Forschungsarbeiten seien zu dem Schluss gekommen, dass der Fernunterricht, sofern er überhaupt durchgeführt worden sei, dem schulischen Fortkommen dienlich sei. Frömming warf der Bundesregierung  und den Ländern vor, sich monatelang mit dem „Schaufensterprojekt namens Digitalpakt beschäftigt“ zu haben und die Augen vor den eigentlichen Problemen verschlossen zu haben. Um kleinere Klassen einzurichten, würden Lehrer fehlen, und in maroden, zu kleinen Gebäuden mit kaputten Sanitäranlagen könne man kein vernünftiges Hygienekonzept hinbekommen.

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Antrag AfD TOP 25 Verbraucherschutz im Inkassorecht

Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Inkassorecht (19/20348) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Während die Koalition für das Gesetz stimmte, votierte die Opposition geschlossen dagegen.

Abgelehnt wurden hingegen Initiativen der FDP (19/20345), der Linken (19/20547), der Grünen (19/6009) und der AfD (19/8276) zum Thema. Während der Grünen-Antrag noch bei der Linksfraktion Zustimmung erhielt, wurden die übrigen Vorlagen jeweils mit allen übrigen Stimmen abgelehnt. Der Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zugrunde (19/24735; zum AfD-Antrag: 19/11238).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut dem nun angenommenen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/20348) hat sich aufgrund des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Transparenz im Inkassowesen deutlich verbessert. Sehr unbefriedigend stelle sich aber noch immer die Situation bei den geltend gemachten Inkassokosten dar, die im Verhältnis zum Aufwand zumeist als deutlich zu hoch anzusehen seien. Zudem gebe es teilweise noch unnötige Kostendoppelungen. Mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner würden ausgenutzt.

Das Gesetz, das mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von gut vier Millionen Euro rechnet, sieht hauptsächlich vor, die Geschäfts- und die Einigungsgebühr so anzupassen, dass einerseits für die Schuldner keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Dabei sollen Schuldner vor allem in den Fällen entlastet werden, in denen sie die Forderungen auf ein erstes Mahnschreiben hin begleichen oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen werden. Schuldner sollen über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden müssen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion hatte den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen vorgelegt (19/8276). Zur Begründung hieß es in der abgelehnten Initiative, das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken vom Oktober 2013 habe nicht zu der angestrebten Senkung der Inkassokosten geführt. Der Entwurf verfolgte daher das Ziel, Verbraucher, die Schuldner einer fälligen Forderung gegenüber einem Unternehmen geworden sind, von den negativen Folgen der Beauftragung eines Inkassodienstleisters durch Unternehmensgläubiger zu befreien.

Der Entwurf sah unter anderem vor, dass Unternehmer gegenüber Verbrauchern im Rahmen von vertraglichen oder vertragsähnlichen Schuldverhältnissen keinen Anspruch auf Ersatz eines nicht bezifferten Schadens haben, der aus der Beauftragung und dem Tätigwerden eines Inkassodienstleisters resultiert. Es sollte verhindert werden, dass es zum Nachteil des Schuldners als Verbraucher gereicht, wenn ein unternehmerischer Gläubiger seine Verantwortung, eine Forderung zu realisieren, delegiert und dadurch Kosten auslöst, die unangemessen sind. (mwo/eis/27.11.2020)

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TOP 26 Kostenrecht, anwaltliches Berufsrecht, Postfach

Einstimmig hat der Bundestag am Freitag, 27. November 2020, Änderungen des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen. Der angenommene Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/23484) sieht unter anderem eine Erhöhung der Gebührensätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vor. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/24740) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (19/24741) zugrunde.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/24745) zu dem Gesetzentwurf ab. Darin hatten die Liberalen eine regelmäßige Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Honorare der Sachverständigen und Dolmetscher durch Ankoppelung an einen „sachgerechten Index“ vorgeschlagen. Zustimmung fand dieser Entschließungsantrag auch bei der Linken und den Grünen.

Angenommener Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im angenommen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484) heißt es, mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erscheine eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten. Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) waren zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Auch die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern sowie von Übersetzern und die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen wurden nun angehoben. Wegen der damit verbundenen höheren Ausgaben des Staates in Rechtssachen werden auch die Gerichtsgebühren erhöht.

Die Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung setzt sich laut Regierung zusammen aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG um zehn Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere zehn Prozent. Die Gerichtsgebühren werden ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben. Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige sowie Sprachmittler werden an die marktüblichen Honorare und die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung hatte der Stellungnahme des Bundesrates (19/2422919/24535 Nr. 8) zum Regierungsentwurf widersprochen. Zum Gesetzentwurf allgemein heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer unter anderem, die Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung sowie die Anpassung der Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern erforderten höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen. Gleichzeitig seien auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Daher müssten auch die Gerichtsgebühren erhöht werden. Diese Änderungen hätten erhebliche Kostenfolgen für die Länder, die auf jährlich rund 175 Millionen Euro beziffert wurden. „Die Länder fordern den Bund in diesem Zusammenhang zur vollständigen Kostenkompensation aller den Ländern durch den Gesetzentwurf entstehenden Mehrbelastungen auf“, heißt es in der Stellungnahme.

In ihrer Gegenäußerung widersprach die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates. Es sei „kein Grund erkennbar, weshalb der Bund Mehrkosten der Länder tragen sollte, die durch eine überfällige Anpassung von Kosten und Gebühren entstehen“. Der Bund trage auch sonst nicht die Kosten, die durch Preissteigerungen entstehen.

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TOP 27 Bekämpfung von Rassismus

Im Bundestag zeichnet sich eine klare Mehrheit dafür ab, den Begriff „Rasse“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“) ersetzen zu wollen. Dies wurde am Freitag, 27. November 2020, im Parlament bei der ersten Lesung von fünf Initiativen der Opposition zur Bekämpfung von Rassismus deutlich. Dabei machten insbesondere Vertreter der Koalition und der FDP-Fraktion deutlich, dass dabei aber nicht hinter das bestehende Schutzniveau zurückgegangen werden dürfe und dies nicht einfach werde. Kritik an dem Vorhaben kam von der AfD-Fraktion.

Überweisung mehrerer Anträge

Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Fraktion sich für eine „antirassistische, chancengerechte Einwanderungsgesellschaft“ (19/24636) einsetzt, wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, um den Begriff der Rasse in Artikel 3 Absatz 3 zu ersetzen (19/24434), wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Ein weiterer Antrag der Grünen, die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken (19/24431), wurde federführend an den Familienausschuss überwiesen, obwohl die Grünen und die Linksfraktion die Federführung beim Rechtsausschuss beantragt hatten.

In der Abstimmung konnten sie sich aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen. Federführend ist der Rechtsausschuss dagegen bei einem Gesetzentwurf der Linksfraktion, die den Begriff der Rasse ebenfalls aus dem Grundgesetz streichen will (19/20628). Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufheben“ (19/24654) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Innenausschuss.

Regierung legt Maßnahmenkatalog vor

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU), verwies darauf, dass der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus in seinem am Mittwoch vorgelegten Maßnahmenkatalog als eine von 89 Maßnahmen vorsehe, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz zu ersetzen, denn „Sprache prägt das Denken“. Dabei solle jedoch nicht der „Schutzgehalt aus Artikel 3″ geschmälert werden.

AfD kritisierte Forderung nach einer Tilgung

Marc Jongen (AfD) kritisierte die Forderung nach einer Tilgung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz. „Wie das Geschlecht in der Gender-Ideologie, so sollen auch alle sonstigen naturgegebenen Unterschiede zwischen den Menschen nur noch eine böswillige gesellschaftliche Konstruktion sein“, monierte er.

Zweifellos könne man darüber diskutieren, ob der Begriff „Rasse“ heute noch angemessen sei. Es sei aber nicht „das Benennen von natürlichen Unterschieden bereits rassistisch, sondern einen Überlegenheitsanspruch, eine Unterdrückung daraus abzuleiten“.

„Begriff der Rasse streichen“

Der Fraktion zufolge haben Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts in einer Erklärung „deutlich gemacht, dass das Konzept der Rasse das Ergebnis von Rassismus ist und nicht dessen Voraussetzung“. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiere, dass die Verwendung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz „Vorstellungen von der Existenz menschlicher Rassen perpetuiert“. „Auf die Erkenntnis, dass der Begriff Rasse im Grundgesetz Rassismus fortsetzt und damit fördert, muss die logische Konsequenz folgen, diesen Begriff zu streichen“, heißt es in der Vorlage ferner.
Darin sprechen sich die Abgeordneten zugleich dafür aus, stattdessen „ein ausdrückliches Verbot rassistischer Diskriminierung“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verankern. Dieser Absatz soll nach ihrem Willen ergänzt werden um den Satz „Der Staat gewährleistet den tatsächlichen Schutz vor Diskriminierung, fördert die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Antrag der AfD

Die AfD fordert, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) frühestmöglich ersatzlos aufzuheben (19/24654). Zur Begründung heißt es, das Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung in Bielefeld, das die deskriptiven Grundlegungen für den NAP bereitgestellt habe, orientiere sich nicht an wissenschaftlichen, sondern an ideologischen Kategorien. So würde das Institut offen marxistisches Vokabular bedienen, schreiben die Abgeordneten.

Des Weiteren solle die Bundesregierung das Konzept des „Rassismus ohne Rassen wegen seiner wissenschaftlichen Unhaltbarkeit und seiner gesellschaftsspaltenden Konsequenzen in ihrer Kommunikation“ nicht mehr benutzen. Außerdem gelte es, keine wissenschaftlichen Projekte oder Forschungsvorhaben mehr zu fördern, die auf dem „ideologisch geprägten Konzept des Rassismus ohne Rassen“ fußten. Dieses Konzept, so fasst es die Fraktion unter Berufung auf den französischen Philosophen Étienne Balibar zusammen, „postuliere ,nicht mehr die Überlegenheit bestimmter Gruppen oder Völker über andere‘, sondern beschränke sich darauf, ,die Schädlichkeit jeder Grenzverwischung und die Unvereinbarkeit der Lebensweise und Traditionen zu behaupten’“. Mit diesem Konzept, so die AfD, werde der Rassismusbegriff entgrenzt. (sto/mwo/27.11.2020)

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TOP 28 Bürgerinitiative „Minority SafePack“

Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, einstimmig einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Aufforderung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der Bürgerinitiative Minory SafePack (MSPI)“ (19/24644) für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten im Geiste des MSPI angenommen. Abgelehnt wurde hingegen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Votum der FDP, Die Linke und Grünen ein von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag zur „Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative Minory SafePack (MSPI)“ (19/24637).

Die MSPI ist eine ausgearbeitete Vorlage zur Stärkung der Rechte der europäischen Minderheiten und besteht aus neun bei der Europäischen Kommission registrierten Vorschlägen, die unter anderem die Förderung der sprachlichen Vielfalt oder den Erhalt von Kultur, Medien und Kulturerbe betreffen. Der Koalitionsantrag trägt .

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Antrag AfD TOP 29 Innenstädte, Gewerbemieten

Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, erstmals über zwei Anträge der AfD-Fraktion zu „Innenstädten als Heimatraum“ (19/24658) sowie für die Erhaltung von Innenstädten durch Umnutzung von Gewerbeimmobilien (19/24661) debattiert. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen.

Abgelehnt wurde eine Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, mit dem sich die Fraktion für Hilfen für Kleingewerbe in der Corona-Krise stark macht (19/22898). Gegen die Vorlage stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum der Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/24501) zugrunde.

Anträge der AfD

Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag (19/24658) , ein Förderinstrument zu schaffen, das gezielt der Revitalisierung der Innenstädte dienen soll. Dieses Förderprogramm „Innenstadt als Heimatraum“ soll sich über eine Zeitspanne von fünf Jahren mit einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro erstrecken. Schwerpunktmäßig sollen Maßnahmen finanziert werden, die sich in absehbarer Zeit selbst tragen, beständig der Fortentwicklung der Innenstadt dienen und ihr somit langfristig ein Überleben sichern.

In einem zweiten Antrag (19/24661) fordert die Fraktion, auf eine Änderung des Bauplanungsrechts hinzuwirken und Ausnahmetatbestände zu schaffen, nach denen Nutzungsänderungen von Einzelhandelsimmobilien leichter genehmigt werden können, sofern die Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft nicht über das bisherige Maß hinausgehen.

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TOP 30 Reform der Wirtschaftsprüfung

Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, erstmals über zwei Vorlagen der Opposition zur Reform der Wirtschaftsprüfung beraten. Der Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Wirtschaftsprüfung reformieren, Interessenkonflikte reduzieren“ (19/22204). Bündnis 90/Die Grünen fordern, die Abschlussprüfung neu zu regeln, um Bilanzbetrug schnell aufdecken und erfolgreich bekämpfen zu können (19/23730). Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.