Berufungsgericht in Lissabon stellt fest: PCR-Test ist zu unzuverlässig um Quarantäne zu rechtfertigen

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=xcYuyuL6-yw

LISSABON – Da in Portugal nur Gerichte, nicht aber Ärzte oder Gesundheitsämter die Freiheit einschränken können, Quarantänemaßnahmen aber nicht durch Gerichte, sondern durch Gesundheitsämter angeordnet wurde, sei eine Quarantäne rechtswidrig. Außerdem bewertete das Gericht einen PCR-Test wegen seiner Manipulationsanfälligkeit als ungeeignete Grundlage derart weitgehende Maßnahmen zu treffen.

 

Von vier Personen war eine Person mit einem PCR-Test positiv auf Covid getestet worden, die anderen wurden als so genannte Kontaktpersonen ersten Grades ebenfalls in Quarantäne geschickt. Es stellte sich die Frage, ob es sich hierbei um „Freiheitsberaubung“ handelt.  Ein Regionalgericht hob die Quarantäne auf Basis der Entscheidung des Gesundheitsamts auf. Die Behörden wollten dieses Urteil im Berufungsgericht überprüft haben. Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und die Quarantäne für unrechtmäßig erklärt.

Der Kampf um die Tatsachen im Gegensatz zur staatlich verbreiteten Corona-Propaganda spitzt sich auch in deutschland immer weiter zu:

Einen weiteren Baustein hat nun ein Berufungsgericht in Lissabon geliefert. Vermutlich erstmals hat ein Gericht in der EU die gegenwärtig vorliegenden wissenschaftlichen Fakten seinem urteil zugrunde gelegt und nicht die Interpretationen dieser Fakten durch eine Regierung. Das Ergebnis: Der PCR-Test ist keine geeignete Größe, auf deren Basis sich tiefgreifende Eingriffe in das Gesellschafts-oder Sozialgefüge eines Landes rechtfertigen lassen.

 

Das Urteil eines Berufungsgerichts aus Lissabon

Um es gleich vorwegzunehmen: Es ist seriös nicht möglich ein in einem ausländischen Rechtssystem ergangenes Urteil auf Deutschland zu übertragen. Was aber möglich ist, ist den Grundgedanken des Urteils zu verstehen, und sich hiervon auch in  Deutschland im Denken und Argumentieren inspirieren zu lassen. Die erste Aussage des Urteils sollte daher mit vorsichtiger Neugierde gelesen werden.

Anders verhält es sich hingegen bei  (natur)wissenschaftlichen Aussagen in einem Urteil. Die Regeln der Wissenschaft sind an jedem Ort der Welt identisch, sei es ib China, den USA, in Portugal oder eben in Deutschland. Daher gelten  die im Urteil getätigten wissenschaftlichen Aussagen zum PCR-Test in Portugal ebenso wie in Deutschland.

Das Urteil ist im Original hier einsehbar. Eine Übersetzung kann man sich selbst mit Hilfe von https://translate.google.com/?hl=de   selbst anfertigen, oder z.B. auf eine bereits übersetzte Version unter tkp.at zurückgreifen:

 

Quarantäne als Freiheitsentzug?

Am 11. November kommt ein Berufungsgericht in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon zum Ergebnis, daß es eine Quarantäne als Freiheitsentzug wertet, wenn die Quarantäne keine eindeutige rechtliche Grundlage hat. Bis dahin ist dieses Urteil aus Lissabon wohl auch mit Rechtsgrundsätzen vereinbar, die im deutschen Recht gelten. Auch in Deutschland gilt, daß eine  Einschränkung egal welcher Freiheit, eine eindeutige Rechtsgrundlage haben muß. Hierzu genügt in Deutschland ein ordnungsgemäßes Gesetz, denn vom Grundgedanken her ist es so, daß das Parlament das Volk vertritt und wenn das Volk seine Freiheit eingrezt, dann ist dies sein gutes Recht.

Wenn also auf Basis eines ordnungsgemäßen Gesetzes einem Gesundheitsamt das Recht übertragen wird infektiöse Personen von Nichtinfektiösen Personen zu trennen und diesen infektiösen Personen zum Schutz der Nichtinfektiösen eine Sonderbehandlung zukommen zu lassen, dann dürfte sich eine derartige Freiheiteseinschränkung wohl im Rahmen des vertretbaren bewegen. Genau so steht es auch im deutschen Infektionsschutzgesetz. § 28 des Infektionsschutzgesetzes ist die  Rechtsgrundlage, um die Freiheit Infizierter einzuschränken, um so Nichtinfizierte zu schützen.

§ 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder
ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige
Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit
und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann

Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde

von Menschen

schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.

Das Infektionsschutzgesetz hat bei seinen Maßnahmen ausweislich des Wortlauts aber nur Infizierte oder öffentliche Einrichtungen / Orte im Blick und liefert daher nur für diese eine klare Rechtsgrundlage. Richtig ist, daß im Infektionsschutzgesetz bisher eine Passage fehlt, in der so oder so ähnlich steht:

„Nichtinfizierte dürfen auf Anweisung des Gesundheitsamts ihre Häuser nicht mehr verlassen“ 

Die noch weiter gehende Frage, ob in Parlamenten überhaupt noch der Volkswille artikuliert wird oder überhaupt noch Gegenstand der Debatte ist, oder ob über politische Parteien und deren Vorstände der Volkswille im Parlament nicht mehr oder weniger systematisch niedergehalten wird, ist eine ganz andere Frage.

 

 

PCR-Tests wegen deren Unsicherheit keine hinreichende Grundlage für so weitgehende Restriktionen, wie Eingriffe in die Freiheit

Wie die Bevölkerung hinsichtlich des PCR-Tests (des?)informiert wird, kann man dem folgendem Beitrag entnehmen. Zur Vertrauensbildung(?) hat man den Beitrag an einer der wohl renommiertesten Hochschulen Deutschlands verfaßt. In diesem wird bei säuselnder Musik ein akkurat wirkender Wissenschaftsbetrieb in einer der besten Universitäten Deutschlands gezeigt. Wer mag nach diesem Beitrag noch Zweifel anmelden?

Interessant ist jedoch, was in diesem Beitrag (absichtlich?) unerwähnt bleibt, nämlich die Anzahl der Vervielfältigungszyklen (Min. 5:20), die die Uni Aachen hier anwendet und der Einfluss der Verdoppelungszyklen auf das Endergebnis.

 

Es ist schlichtweg nicht definiert, ab welcher Anzahl von Verdoppelungszyklen der Färbetest als positiv betrachtet werden kann. Die wird wiederum durch den sogenannten Ct – Wert (Cycle Treshold, Schwellenwertzyklus) bestimmt. Der Ct–Wert ist jedoch alles Andere als fix, er ist  willkürlich gewählt. Mit anderen Worten: wann die Verdoppelungszyklen in dem Test beendet werden, kann beim Covid-19-PCR-Test jeder für sich selbst festlegen, wie er möchte. In Folge dieser „Freiheiten“ könnte jedes Labor – aktuell sind im europäischen Raum mehrere hundert Testverfahren im Einsatz – nach eigenem Gutdünken festlegen kann, ab welchem Ct–Wert ein Test also positiv ist. All das verschweigt der Beitrag aus der RWTH Aachen jedoch.

Am 1.11. meldete der Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Dr. Sucharit Bhakdi in der Sendung ServusTV auch Zweifel an den offiziellen Meldungen an und sagt

„das geht nicht, da müssen Fehler vorliegen“

Später ergänzte er:

„der Test, ein Labortest, nach Belieben justiert“ wird.

Auf vergleichbare Argumente stützt nun auch ein Berufungsgericht in Lissabon sein Urteil:

 

Ein Gericht orientiert sich an Fakten statt an staatlichen Interpretationsvorgaben

Beachtenswert ist jedoch die Argumentation des Gerichts zum PCR-Test unter Nummer 17 des Urteils aus Portugal. Das Gericht sieht es als problematisch an, daß lediglich ein PCR-Test zur Grundlage genommen wird, ohne daß ein Arzt eine Diagnose gestellt hat. Hiervon ausgehend wird der Getestete dann aber wie ein Kranker behandelt, der eine Diagnose eines Arztes hinter sich hat. Das Gericht geht jedoch davon  aus, daß nur ein Arzt, nicht aber der Gesetzgeber jemanden als „krank“ einstufen kann,

 

Erster Zweifel: PCR-Test sagt nichts über die Infektion aus

Der erste Zweifel des Gerichts geht dahin, daß ein positiver PCR-Test nicht  bedeutet, daß der Proband auch infiziert ist

Hierfür führt es zwei Gründe an:

  1. Por essa fiabilidade depender do número de ciclos que compõem o teste; Diese Zuverlässigkeit hängt von der Anzahl der Zyklen ab, aus denen der Test besteht.
  2. Por essa fiabilidade depender da quantidade de carga viral presente. Diese Zuverlässigkeit hängt von der Menge der vorhandenen Viruslast ab.

PCR-Tests weisen Erbgut nach, nicht Viren und die Durchführung des Testverfahrens korreliert mit der Zuverlässigkeit des Tests:

 

Zweiter Zweifel: Gericht bezieht sich auf Studie, die die Unzuverlässigkeit von PCR-Tests belegt

Das Gericht bezieht sich auf eine Studie, das die Zuverlässigkeit der Aussage von PCR-Tests in Zusammenhang mit der Zahl der Zyklen sieht.

Das Gericht faßt das Ergebnis der als pdf verfügbaren Studie in seinem Verständnis im Urteil wie folgt zusammen:

Das Gericht wertet diese wissenschaftlichen Fakten für seine Rechtsfindung:

Wenn die Anzahl der Zyklen unbekannt ist, hat der PCR-Test keine juristisch relevante Aussagekraft

 

Dritter Zweifel: Gericht bezieht sich auf eine weitere Studie, die bestätigt, daß das durch PCR getestete Gen auch bei Genesenen vorkommt und keinerlei Aussagen über eine Infektion mit  dem Virus macht

Doch das Gericht geht noch einen Schritt weiter. Es bezieht sich außerdem auf eine Studie, der gemäß ein PCR-Test als ungeeignet bezeichnet wird, um darauf Eingriffe in das Gesellschafts- und Sozialgefüge zu  rechtfertigen.

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Sammelklage gegen Prof. Drosten et.al.

Vor dem Hintergrund dieses gegenwärtigen Tatsachenstands ist ein Rechtsanwalt namens Dr. Reiner Fuellmich in der Vorbereitungen einer Sammelklage vor einem US-Gericht. Gemeinsam mit weiteren Anwälten um Robert Kennedy jr. und dessen Children’s Health Defense Organisation soll dann an einem kalifornischen Gericht eine so genante „class action“ eingereicht werden.

Egal wo auf der Welt eine Person wohnt, die in Folge der staatlichen Maßnahmen zur angeblichen Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Virus einen Schaden erlitten hat, kann sich der Klage anschließen.

 

Klage gegen Prof. Drosten, et. al.

Das Team aus Anwälten setzt darauf, die Aussagekraft des von Prof. Drosten entwickelten ersten PCR-Test entkräften zu können. Das Brisante: Nach diesem PCR-Test wurden praktisch alle weiteren PCR-Tests auf der Welt konzipiert. Die Aussagen dieser Tests sind jedoch nach Überzeugung der Anwälte nicht die Tatsachen, für die sie ausgegeben werden.

Dr. Reiner Fuellmich ist der Überzeugung, daß es sich bei diesen Aussagen um „falsche Tatsachenbehauptungen“ des Virologen und Institutsleiters an der Berliner Charité, Prof. Dr. Christian Drosten handelt. Wie Prof Drosten in seinem Podcast selbst zugestanden hat, war er einer der ersten, oder der erste, der einen PCR-Test entwickelt hatte. Durch die  Bewerbung dieses Tests durch die WHO wurde er dann auf der gesamten Welt vermarktet. Dadurch unterliege er als Produkt der jeweiligen Haftung in den entsprechenden Ländern.

In folgendem Video geht Dr. Fuellmich auf diese Klage ein:

„Die öffentliche Darstellung sowohl von Herrn Drosten als auch seitens Herrn Wieler ist: wenn einer positiv getestet ist, ist er infiziert. Das stimmt nicht,“

„Das bedeutet, dass die tatsächliche Grundlage für die Annahme einer Pandemie überhaupt nicht existiert. Die PCR Tests sind nämlich mit der Zusicherung vermarktet worden – entgegen dem, was übrigens auf den meisten Beipackzetteln steht – dass damit eine Infektion festgestellt werden kann.“

„Aber, jemand ist losgezogen – Herr Drosten, Herr Wieler und auch Herr Tedros von der WHO, und hat das Gegenteil behauptet. Das war die Grundlage dafür, dass diese ganzen Massnahmen, insbesondere der Lockdown, ergriffen wurden.“

Es existiert kein einziger PCR Test, der in der Lage ist, Infektionen festzustellen. Dies hat sich aus einer Anhörung internationaler Experten wie Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, (Deutschland), Prof. Dr. P. J. A. Capel (Niederlande), Prof. Dr. Dolores Cahill (Irland), Dr. Clemens Arvay (Österreich) und aus einer Analyse einschlägiger Fachliteratur ergeben.

„Die PCR Tests können und dürfen keine Infektionen feststellen. Sie sind nicht für diagnostische Zwecke zugelassen“

Im „Merkblatt zur aktuellen COVID-19 Testung in der Schweiz“, das vom Bundesamt für Gesundheit BAG und Swissmedic herausgegeben wurde, war am 20. Mai 2020 noch zu lesen.

„Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology) – Methode der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.“

Interessant  ist auch Prof. Drostens eigene  Beurteilung von PCR-Tests im Jahr 2014, wie er sie in einem Interview mit der Wirtschaftswoche tätigte.

Damals unterscheid Drosten noch, ob jemand auch tatsächlich erkrankt ist und ob er das Virus überhaupt weitergeben kann.

„Das Beraterteam des neuen Gesundheitsministers sollte stärker zwischen medizinisch notwendiger Diagnostik und wissenschaftlichem Interesse unterscheiden.“,

bemerkte er in diesem Beitrag damals zum Einsatz des PCR-Tests bei milden Fällen oder bei „kerngesunden“ Menschen.

 

Das Argument der zweiten Welle als „Laborpandemie“

Auch Dr. Mike Yeadon, der kein Geringerer ist, als der ehemalige Vizepräsident und Chief Science Officer des US Pharmariesen Pfizer, äußerte in einem vor wenigen Wochen geführten Interview, daß

falsch positive Ergebnisseinhärent unzuverlässiger PCR–Tests zur Fingierung einer „zweiten Welle“ herangezogen werden

Diese Auffassung dürfte jedoch angesichts der Tatsache, daß derzeit in leicht steigendem Maß auch tatsächlich Infizierte  in die Spitäler eingeliefert werden, etwas zu weit gehen.

Letztendlich ist man an dieser Stelle bei dem Problem, das der Erfinder des PCR-Tests schon in den 80ern mit dem Satz auf den Punkt brachte:

„Mit dem PCR – Verfahren kann man fast alles in jedermann finden. … PCR kann nicht missbraucht werden, seine Ergebnisse allerdings schon. … PCR ist ein Prozess, der aus etwas eine ganze Menge macht. Es sagt Ihnen nicht, dass Sie krank sind. Und es sagt nicht, dass das Ding, das man findet, Ihnen Schaden zugefügt hätte.“

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Der Abgeordnete Bergmüller stellt der Staatsregierung die Fragen, die Andere nicht stellen:

Bereits lange vor diesen Informationen hat der Abgeordnete Bergmüller am 19.10.2020 die Staatsregierung  mit folgenden Fragen konfrontiert:

Der Erfinder des PCR-Tests: „Mit dem PCR-Test kann man alles in jedem finden“

Der PCR-Test, gilt derzeit in Deutschland und auch anderen Ländern, wie z.B. Österreich als Standardtest, wenn die Frage beantwortet werden soll, ob eine Person mit dem Covid-19-Virus infiziert ist. Nach einem PCR-Test werden die positiven Ergebnisse auf der Seite des LGL  als „Coronavirusinfektionen“ der Öffentlichkeit übergeben. Doch genau betrachtet identifiziert der PCR-Test gar keine Covid-19-Viren, sondern ein Erbgut. Und nicht einmal das Erbgut des Covid-19-Virus, sondern das Erbgut aus der SARSFamilie, das wiederum mit Hilfe von Daten aus einer Genomdatenbank auf das dort als „Covid-19“ hinterlegt wurde, angepasst wurde.

Der PCR-Test selbst führt wiederum eine „zyklisch wiederholte Verdoppelung“ von Erbgut durch. Damit wird Erbgut sozusagen „kopiert“ und so lange durch dieses „Kopieren“ vervielfältigt, bis das, was man messen möchte auch messen kann. Auf der offiziellen Seite des Gesundheitsportals der Republik Österreich wird dies wie folgt beschrieben:

Die Polymerase-Kettenreaktion („Polymerase Chain Reaction“ – PCR) ist die wichtigste Labormethode zur Untersuchung der molekularen Feinstruktur der Erbsubstanz (sogenannte „molekulare Diagnostik“). Grundlage der Erbsubstanz („Erbgut“) ist die DANN (Desoxyribonukleinsäure) – ein langkettiges Molekül. Beim Menschen befindet sich das aus doppelsträngiger DNA (zwei komplementäre Stränge) aufgebaute Erbgut im Zellkern aller Körperzellen. Das individuelle Erbgut jedes Menschen ist in seiner exakten Zusammensetzung einzigartig – vergleichbar mit dem Fingerabdruck („genetischer Code“). Mithilfe der PCR kann auf der einen Seite die Feinstruktur der menschlichen DNA untersucht werden, was bei der Diagnostik von Erkrankungen bzw. zur Abklärung spezifischer Fragestellungen von Bedeutung ist… Auf der anderen Seite verfügt aber nicht nur der Mensch über entsprechendes Erbgut, sondern tatsächlich besitzen alle Lebensformen auf der Erde ein jeweils spezifisches Erbgut: Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien, Viren, Parasiten etc. Auch das Erbgut dieser Lebensformen besteht mehrheitlich aus DNA bzw. bei manchen Viren auch aus RNA (Ribonukleinsäure), welche im Gegensatz zur DNA einzelsträngig ist. In der medizinischen Diagnostik wird die PCR auch zur Abklärung von zahlreichen Infektionserkrankungen eingesetzt: bakterielle Infektionen, virale Infektionen, parasitäre Infektionen etc .“ 

Auch im Fall der versuchten Identifikation von CIVID-19-Viren werden demnach nicht etwa die COVID-19-Viren selbst durch den PCR-Test identifiziert, sondern das Erbgut des Probanden wird über mehrere Zyklen vervielfacht und damit wird auch das Erbgut der Viren vervielfacht, mit denen der Proband in Berührung gekommen ist. Auf diesem Weg wird also nicht etwa das Covid-19-Virus in meinem Probanden so lange angereichert, bis sie messbar sind, sondern diese Erbgüter. Über die Anzahl der Zyklen, bis ein Erbgut so stark angereichert ist, bis es identifiziert werden kann und über die dann vorhandene Konzentration des Erbguts kann eine Belastung des Probanden quantifiziert werden. Im Fall, dass das mit dem gesuchten Virenerbgut verbundene Virus inzwischen bereits so weit mutiert ist, dass der auf das Virus vor der Mutation ausgelegte Test dieses gar nicht mehr findet, ist der Proband mit dem (mutierten) Virus infiziert, aber man bekommt ein negatives Testergebnis, was als „falsch negatives Testergebnis“ bezeichnet wird; Im Fall, dass Bruchstücke des gesuchten Virus inzwischen Teil eines anderen, ggf. harmloseren Virus sind, oder als Bruchstücke mit dem Probanden in Berührung kamen, schlägt der Test als „positiv“ an, obwohl der Proband das Virus gar nicht in sich trägt, was als „falsch positives Testergebnis“ bezeichnet wird. Im Podcast vom 18.3.2020 erklärt Dr. Drosten, dass er den derzeit verwendeten PCR-Test auf Basis von heute nicht mehr existenten SARS-Corona-Viren selbst geschaffen hat. Daraufhin wurden Tests an diesem und seinen nächsten Verwandten, also Fledermaus-Corona-Viren durchgeführt, mit der Überlegung, dass wenn der Test auf diese anspringt dann muß er aufgrund der anzunehmenden Verwandtschaft auch auf den damals noch unbekannten neuen Virus reagieren. Nach Erhalt der Gensequenz des Covid-19-Virus aus China wurden dann aus den zuvor gefahrenen Testes, die zwei Tests ausgewählt, die zu der nun erhaltenen Gen-Sequenz des Covid19 am besten passen. Daraufhin wurden diese dann mit anderen Universitäten praktisch validiert. „Nicht ein einziges Mal hat es da eine falsch positive Reaktion gegeben“ Zwar würde der Test auf das alte Corona-Virus und auf die Fledermausviren reagieren, aber diese gebe es beim Menschen nicht mehr.

„Aber bei einem Corona-Virus des Menschen wurde der Test dann kreuzreagieren mit einem Corona-Virus des Rindes…. und es würde kreuzreagieren mit einem Corona-Virus des Kamels… das weltweite kostenlose Bereitstellen des validierten Ergebnisses werde durch die Bill und Melinda GatesFundation mitunterstützt“ (ab Min 9)

Der Infektionsepidemiologie Bhakdi bezeichnet die hierdurch ermittelten Positivtests daher als immer vorhandenes Grundrauschen und zieht den Schluß, dass die Pandemie bereits vorbei sei In dem Video erklärt der Erfinder des PCR-Tests, der Biochemiker und Nobelpreisträger Kary Mullis die Möglichkeiten den PCR-Test zu missbrauchen.

 

1. Missbrauch der Interpretation des PCR-Tests

1.1. Teilt die Staatsregierung die Aussage des Erfinders des PCR-Tests und Nobelpreisträgers Kary Mulis „ Den PCR-Test kann man nicht missbrauchen, die Ergebnisse, die Interpretation dessen hingegen schon “ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
1.2. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Interpretation des Covid-19 PCR-Tests nicht im Sinne von Frage 1.1. missbraucht wird?

2. Mit PCR -Test „alles in jedem finden “

2.1. Teilt die Staatsregierung die Aussage des Erfinders des PCR-Tests und Nobelpreisträgers Kary Mulis „ mit dem PCR – wenn man es gut macht – kann man fast alles in jedem finden “ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
2.2. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass im Sinne von 2.1. im Fall der Suche nach Covid-19 bei einem Probanden der PCR-Test nicht so Anwendung findet, dass im Sinne von Frage 2.1. „ alles in jedem gefunden wird“ ?
2.3. Wie hat die Staatsregierung die Bevölkerung darüber aufgeklärt, dass mit Hilfe eines PCRTests praktisch „ alles in jedem gefunden wird“ ?

3. Missbrauch des PCR-Tests, indem man den Test auf das gesuchte Molekül abstimmt

3.1. Teilt die Staatsregierung die Aussage des Erfinders des PCR-Tests und Nobelpreisträgers Kary Mulis „ Wenn man ein einziges Molekül vervielfältigen kann, bis etwas Messbares draus wird – was der PCR-Test machen kann, denn es sind nur sehr wenige Moleküle, die man nicht wenigstens einmal im Organismus hat – das kann man als einen Missbrauch ansehen. “ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
3.2. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass im Sinne von 3.1. im Fall der Suche nach Covid-19 dergestalt Missbrauch betrieben wird, dass bei einem Probanden der PCR-Test nicht so Anwendung findet, dass im Sinne von Frage 3.1. mit dem PCR-Test man „ ein einziges Molekül vervielfältigen kann, bis etwas Messbares draus wird – was der PCR-Test machen kann, denn es sind nur sehr wenige Moleküle, die man nicht wenigstens einmal im Organismus hat -“ ?

4. Missbrauch des PCR-Tests durch Überhöhung des Ergebnisses

4.1. Teilt die Staatsregierung die Aussage des Erfinders des PCR-Tests und Nobelpreisträgers Kary Mulis „ Der Missbrauch liegt darin „den Anspruch zu erheben, dass man etwas Bedeutsames gefunden hat. “ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
4.2. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass im Sinne von 4.1. im Fall der Suche nach Covid-19 kein Missbrauch dergestalt betrieben wird, dass der Anspruch erhoben wird, „dass man etwas Bedeutsames gefunden hat.“ ?
4.3. Wie hat die Staatsregierung die Bevölkerung darüber aufgeklärt, dass ein Missbrauch des PCR-Tests darin liegen könnte, die Behauptung in den Raum zu stellen , dass man mit Hilfe des Tests „etwas Bedeutsames gefunden hat.“ ?

5. Missbrauch durch Bestätigung von Erwartbarem

5.1. Teilt die Staatsregierung die Aussage des Erfinders des PCR-Tests und Nobelpreisträgers Kary Mulis „ Der PCR-Test“ erlaubt es einem, eine minimale Menge von irgend etwas zu nehmen, diese messbar zu machen und dann darüber so zu reden, als ob das eine Bedeutung hätte. “ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
5.2. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei der Suche nach dem Covid-19-Virus keine Missinterpretation der Ergebnisse im Sinne von 5.1. erfolgt?

6. PCR-Test macht keine Aussage über eine Erkrankung

6.1. Teilt die Staatsregierung die Aussage des Erfinders des PCR-Tests und Nobelpreisträgers Kary Mulis „ Das Ergebnis des PCR-Tests macht keinerlei Aussage darüber, dass man krank ist.“ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
6.2. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei der Suche nach dem Covid-19-Virus keine Missinterpretation der Ergebnisse im Sinne von 6.1. erfolgt?
6.3. Aus welchen Gründen spricht die Staatsregierung z.B. auf der Seite des LGL von „Neuinfektionen“, wenn der PCR-Test ausweislich der Beschreibung seines Erfinders, des Nobelpreisträgers Kary Mulis, doch gar keine Infektionen ermittelt, sondern nur die Genomreste eines Virus identifiziert?

7. PCR-Test macht keine Aussage über ein Symptom

7.1. Teilt die Staatsregierung die Aussage des Erfinders des PCR-Tests und Nobelpreisträgers Kary Mulis „ Das Ergebnis des PCR-Tests macht keine Aussage darüber, dass das Ergebnis des Tests einen Hinweis darüber gibt, dass das, was man da gefunden hat, einem schadet oder nicht.“ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
7.2. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei der Suche nach dem Covid-19-Virus keine Missinterpretation der Ergebnisse im Sinne von 7.1. erfolgt?
7.3. Wie hat die Staatsregierung die Bevölkerung darüber aufgeklärt, dass mit Hilfe des PCRTests keine Aussage darüber gemacht werden kann, dass man da etwas „gefunden hat, das einem schadet oder nicht““ ?

8. Kreuzreaktion des PCR-Tests

8.1. Teilt die Staatsregierung die Aussage von Dr. Drosten aus dem NDR-Podcast vom 18.3. etwa bei Min. 9ff dass „ bei einem Corona-Virus des Menschen wurde der Test dann kreuzreagieren mit einem Corona-Virus des Rindes. “ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
8.2. Teilt die Staatsregierung die Aussage von Dr. Drosten aus dem NDR-Podcast vom 18.3. etwa bei Min. 9ff dass „ bei einem Corona-Virus des Menschen wurde der Test dann kreuzreagieren mit einem Corona-Virus des Kamels. “ (Im Verneinensfall bitte begründen)?
8.3. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass in einer politisch gewollt „bunten“, also „Multi-KultiGesellschaft“ nicht in Deutschland lebende Personen aus Gegenden mit Kamelen im Sinne von Frage 8.2. oder Personen die z.B. in Schlachthöfen mit Rindern arbeiten im Sinne von Frage 8.1. bei der Testung positive Kreuzreaktionen zeigen, ohne aber infiziert zu sein, oder sogar krank zu sein?