146. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 17. Januar 2024, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

.

17. Januar 2024 (146. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

.

TOP 1 Regierungsbefragung

Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat den Fachkräftemangel in Deutschland in der Regierungsbefragung des Bundestages als gravierendes strukturelles Problem bezeichnet. Es gebe eine Lücke von 700.000 Fachkräften, die Zahl offener Stellen liege knapp unter zwei Millionen, sagte Habeck am Mittwoch, 17. Januar 2023. Es müssten nun alle Potenziale genutzt werden, um Menschen in Arbeit zu bringen. Deutschland sei ein starkes Land, das viele Probleme lösen können, so der Minister, der an die Befürchtungen wegen der Energieversorgungssicherheit vor einem Jahr erinnert.

Habeck betonte, für Investitionen müsse privates Kapital mobilisiert werden. Verschiedene Instrumente wie die EU-Kapitalmarktunion müssten genutzt werden. Der Kern des Klima- und Transformationsfonds sei nach dem Karlsruher Haushaltsurteil bewahrt worden. Was die Bauernproteste der letzten Tage angeht, betonte der Minister, das marktwirtschaftliche Mittel stärker genutzt werden sollten. Auf der Nachfrageseite gebe es eine Übermacht. Die landwirtschaftlichen Erzeuger sollten sich auf dem Markt fairer durchsetzen können. Habeck deutete an, dass die Durchsetzungskraft der Überwachungsbehörden wie des Kartellamts gestärkt werden könnte.

Als zweites Regierungsmitglied stellte sich die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schule (SPD), den Fragen der Abgeordneten. Wie manche der Proteste abliefen, so die Ministerin, müsse Demokratinnen und Demokraten aufschrecken. Die demokratischen Parteien müssten dem entgegenstehen.

Die Demokratie sei der Gefahr ausgesetzt, dass ihre Feinde sie von innen zerstören wollen. „Unsere Demokratie“ sei das stärkste, was man Hass und Hetze entgegensetzen könne. Die Demokratie sei die beste Regierungsform, die es gebe.

Enrico Komning (AfD) hielt dem Minister vor, Deutschland sei auf Platz 21 im Standortranking und fragte nach der Haltung Habecks zur sozialen Marktwirtschaft. Der Minister sagte, die Globalisierung stehe vor neuen Herausforderungen. Wichtig sei ein wettbewerbsfähiges Deutschland in Europa, eine starke deutsche Wirtschaft. Dies beginne mit der Energieversorgungssicherheit. Die Regierung unterstütze die Wirtschaft bei der Transformation, um Deutschland und Europa zu stärken und zu schützen.

„Hohe Zahlungen“ in die Palästinensischen Autonomiegebiete sprach Dr. Rainer Kraft (AfD) an. Svenja Schulze betonte, mit Kriegsbeginn seien alle Projekte überprüft worden. An die Hamas sei kein Geld geflossen. Wichtig sei nun mitzuhelfen, dass wieder Frieden in der Region einzieht.

.

TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 17. Januar 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/10021), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

24 der insgesamt 54 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Fraktionslose Abgeordnete hatten 16 Fragen gestellt. Davon stammten 15 Fragen von Abgeordneten der Partei Die Linke und eine Frage vom Abgeordneten Andrej Hunko von der neuen Partei „Bündnis Sahara Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW). Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit zwölf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 20, richteten sich an das Auswärtige Amt, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit acht Fragen und dem Bundesministerium der Justiz mit fünf Fragen. Jeweils vier Fragen sollten das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantworten. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz waren mit je zwei Fragen gefordert. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der niedersächsische CDU-Abgeordnete Tilman Kuban beim Auswärtigen Amt, welche konkreten Konsequenzen es nach der erst sechs Tage nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 angelaufenen Evakuierungsaktion für deutsche Staatsbürger gezogen hat. Andere Staaten wie Polen, Rumänien, Italien, Spanien, die Schweiz und Island hätten ihre Bürger schon nach drei Tagen ausgeflogen, so Kuban.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, wie viele Bundesmittel seit 2017 in Deutschland in die Bekämpfung des Antisemitismus geflossen sind.

.

AfD ZP1 Aktuelle Stunde: Landwirtschaft und Handwerk, Gastronomie und Transportgewerbe in Gefahr

In einer Aktuellen Stunde zum Thema „Landwirtschaft und Handwerk, Gastronomie und Transportgewerbe in Gefahr“ haben sich die Fraktionen und fraktionslose Abgeordnete am Mittwoch, 17. Januar 2024, im Bundestag positioniert. Verlangt hatte die Aussprache die AfD-Fraktion, deren Abgeordneter Bernd Schattner im „Frust der Bauern“ auch den „Frust des ganzen Landes“ sah. Abgeordnete der Ampelfraktionen blickten kritisch zurück auf die von der Unionsfraktion gestellten Landwirtschaftsminister der Merkel-Jahre, während die Union vor allem die letzten beiden Jahre in den Fokus rückte.

AfD: Verkörperung des Morgenthau-Plans

So gut wie niemand mehr unterstütze die Bundesregierung, stellte Schattner fest. Der Rheinland-Pfälzer sagte, im benachbarten Belgien und Luxemburg führen die Traktoren steuerfrei. Die Anhebung der Lkw-Maut belastete das Speditionsgewerbe, die Rücknahme des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie. Auf der anderen Seite werde deutsches Steuergeld in Ländern wie Indien verteilt, einem Land, das sich ein eigenes Raumfahrtprogramm leiste.

Kay Gottschalk (AfD) sprach von der schlechtesten Regierung aller Zeiten, der „Verkörperung des Morgenthau-Plans“. Die Ampel wolle ganze Wirtschaftszweige ruinieren und lege die Axt an den Wohlstand der Deutschen. Die Schweineproduktion habe sich aus Deutschland nach Spanien verabschiedet und Traktoren mit Elektroantrieb stünden frühestens ab Jahresende zur Verfügung. Gottschalk forderte die Regierung auf, den Weg für Neuwahlen freizumachen.

SPD: Landwirte nicht im Stich lassen

Für die SPD-Fraktion räumte Dr. Daniela De Ridder ein, dass die Landwirte mit großen strukturellen Herausforderungen konfrontiert seien. Höfesterben, Futtermittelkosten, hohe Energiekosten, bürokratische Anforderungen und zu niedrige Abnahmepreise beim Einzelhandel hätten zu großer Frustration und dem Gefühl mangelnder Wertschätzung geführt. Die Subventionen für die Landwirtschaft seien notwendig, damit Nahrungsmittel erschwinglich bleiben, sagte De Ridder.

Die Landwirte dürften nicht im Stich gelassen werden. Strukturelle Entscheidungen müssten getroffen werden, die Planungssicherheit verleihen. Die Sparmaßnahmen hätten das Fass zum Überlaufen gebracht, seien aber korrigiert worden. An die Landwirte appellierte De Ridder, den Dialog nicht zu erschweren und nicht zuzulassen, von den „Braunen“ unterwandert zu werden.

Alexander Bartz (SPD) ergänzte, es gehe nicht nur um Agrardiesel, sondern um Versäumnisse, die über Jahrzehnte hinweg entstanden seien. Man sei nun im Gespräch mit den Landwirten und wolle bis zum Sommer einen Zeitplan für konkrete Veränderungen vorlegen.

CDU/CSU: Keine Alternative zum Agrardiesel

Der CDU-Abgeordnete Dr. Oliver Vogt bezeichnete die Landwirte als „Rückgrat des ländlichen Raumes“. Die Traktoren führen zu 90 Prozent auf Äckern und nicht auf Straßen, deshalb sei die Agrardiesel-Rückvergütung eine Rückerstattung zu Unrecht erhobener Steuern und keine klimaschädliche Subvention. Zum Agrardiesel gebe es keine Alternative, ein Mähdrescher müsste 40 Tonnen Batterien hinter sich herziehen, sagte Vogt. Der Regierung hielt Vogt vor, nichts unternommen zu haben, um etwa E-Fuels zur Marktreife zu verhelfen.

Erforderlich wäre seiner Meinung nach ein ernsthafter Dialog auf Augenhöhe. Der Protest könne nicht in die rechte Ecke geschoben werden. Die Landwirte hätten deutlich gemacht, dass sie sich nicht von „rechtsextremistischen Idioten“ vereinnahmen lassen. Vogt zitierte aus dem Parteiprogramm der AfD, in dem stehe, dass sie alle Subventionen komplett streichen wolle. Zugleich kündigte er einen Unionsantrag zur Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland an.

Der CSU-Abgeordnete Ulrich Lange stellte fest, dass es noch keine Regierung geschafft habe, das Land in zwei Jahren so zu spalten wie die Ampel. Der SPD warf Lange vor, sie leugne ihre Verantwortung als Regierungsbeteiligte letzten Vierteljahrhundert.

Grüne: Wir hören Ihr Anliegen

Felix Banaszak (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf jüngste Demonstrationen gegen die AfD. Die Menschen stellten sich gegen diese rechte Gefahr, was ein „Hoffnungsschimmer“ sei. An die „demokratische Mitte“ appellierte er, alles zu tun, damit rechte Propaganda keinen Erfolg hat. Den Landwirten, Handwerkern, Gastronomen und Spediteuren rief Banaszak zu: „Wir hören Ihr Anliegen.“ Auch wütender Protest mache eine lebendige Demokratie aus. Er erinnerte an die Verantwortung der Unionsfraktion, der sie in der Opposition nicht gerecht werde, wenn sie immer nur sage, wo nicht gespart werden dürfe, zugleich aber zum Sparen und Festhalten an der Schuldenbremse aufrufe.

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) zählte die von der Union gestellten Agrarminister von 2005 bis 2021 auf. Diese hätten die Landwirte allein gelassen mit „Suggestion und Versprechen“. Das Fass sei übergelaufen, weil die Union es aus Feigheit gefüllt habe. Es seien keine Entscheidungen getroffen worden, die die Landwirte auf die Zukunft vorbereiten. Die Befristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie habe noch die letzte Große Koalition beschlossen.

FDP: Wir stellen uns der Realität

Karlheinz Busen (FDP) versprach, dass die FDP die Land- und Forstwirtschaft schonen werde. Die Bürokratie bezeichnete er als die Fessel für die Wirtschaft. Statt Gesetze und Verordnungen immer mehr im Kleinklein zu verfassen, müsste Beamten wieder mehr Ermessensspielraum ermöglicht werden. Auch der Wohnungsbau werde durch Bürokratie unnötig verteuert. „Wir stellen uns der Realität und unternehmen was, um die Lage zu verbessern“, sagte Busen.

Manfred Todtenhausen (FDP) sagte, Handwerk und Mittelstand stachelten nicht zum Hass auf. Hass schaffe nur neue Probleme An die Unionsfraktion gewandt fügte er hinzu, ohne die Blockade des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat hätte schon einiges erreicht werden können. „Lassen Sie uns anpacken und Probleme lösen“, rief er den Abgeordneten zu.

Fraktionslose: Keine sinnvolle Agrarpolitik geliefert

Die fraktionslose Abgeordnete Ina Latendorf (Partei Die Linke) konstatierte, dass die Regierung eine sinnvolle Agrarpolitik nicht geliefert habe. Dass es den Landwirten irgendwann reicht, sei abzusehen gewesen. Es drohe die Gefahr, dass die, die zu Lösung nicht beitragen, sich den Unmut zunutze machen. Die Linke begreife Agrarthemen als gesamtgesellschaftliche Themen.

Der fraktionslose Abgeordnete Klaus Ernst (Partei BSW) sagte, dem Protest schlössen sich viele zu Recht an. „Wir stehen an der Seite derer, die friedlich demonstrieren“, so Ernst. Die Ampel treibe das Höfesterben voran. Die AfD mache sich zum Anwalt der Subventionen. (vom/17.01.2024)

.

Antrag AfD ZP3 Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 17. Januar 2024, mit der Situation der Bauern in Deutschland befasst. Dazu hat die AfD-Fraktion zwei Anträge mit den Titeln „Deutsche Bauern nicht erneut belasten – Steuervergünstigung für Agrardiesel sowie die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge beibehalten“ (20/10055) und „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft durch eine Verdopplung der Agrardieselrückerstattung und Erhalt der Kfz-Steuerbefreiung“ (20/10056) eingebracht. Beide Vorlagen überwies das Parlament zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag fordert die AfD-Fraktion höhere Steuerbegünstigungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. So soll die Agrardieselrückerstattung ab 2025 von 21,48 Cent je Liter auf 42,96 Cent je Liter steigen. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten, verlangt die AfD. Die Fraktion will ferner, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge wie in Frankreich auch Heizöl als Kraftstoff nutzen dürfen, „so dass auf Agrardiesel keine Besteuerung mehr stattfindet“. Ferner soll nach dem Willen der AfD „die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe schnellstmöglich abschafft“ werden.

Zur Gegenfinanzierung der höheren Steuersubventionen schlägt die AfD-Fraktion vor, bei Waffenlieferungen an die Ukraine oder Flüchtlingen zu sparen. Der Antrag wird am Mittwochabend zusammen mit anderen Anträgen in erster Lesung im Plenum des Bundestag debattiert. (eis/bal/17.01.2024)

 

.

TOP 4 Zukunftsperspektive der Bioenergie

Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen“ lautet der Titel eines von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrags (20/9739), der am Mittwoch, 17. Januar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion kritisiert, die Bundesregierung behandle die Bioenergie stiefmütterlich, bremse sie künstlich aus und setze die falschen Rahmenbedingungen. In ihrem Antrag fordern due Abgeordneten, der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive zu geben und Hemmnisse abzubauen. So soll unter anderem die im EEG 2023 eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückgenommen und der Schwerpunkt wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gelegt werden – sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment.

Das im EEG 2021 für Biomasseanlagen festgelegte Ausbauziel solle erhöht und Anreize und Rahmenbedingungen für die Umrüstung von Biogas verbessert werden. Der Einsatz von nachhaltiger Biomasse in Wärmenetzen solle nicht beschränkt und mit einer Vereinfachung der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. (hau/mis/17.01.2024)

.

Antrag AfD TOP 5 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 17. Januar 2024, mit dem zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 befasst. Der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Entwurf (20/9999) sieht diverse Gesetzesänderungen vor, um 2024 und in den Folgejahren Einsparungen zu erzielen und Einnahmen zu erhöhen. Die Vorlage wird im Haushaltsausschuss weiterberaten. An den Finanzausschuss überwiesen die Abgeordneten zudem einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Luftverkehrsteuer aussetzen und evaluieren“ (20/10054).

Entwurf der Koalitionsfraktionen

Mehreinnahmen sollen durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer erzielt werden. Dazu sollen laut Entwurf zum einen die Steuersätze erhöht werden. Zum anderen soll der im Luftverkehrssteuergesetz vorgesehene Mechanismus zur Absenkung der Steuersätze geändert werden und erst ab dem Jahr 2025 greifen. Für 2024 ist durch die Änderung laut Entwurf von Steuermehreinnahmen in Höhe von 445 Millionen auszugehen, in den Folgejahren von jeweils 580 Millionen Euro, die volle Jahreswirkung betrage insgesamt 625 Millionen Euro. Die Koalition geht davon aus, dass die Steuererhöhung an die Verbraucher weitergegeben wird.

Einnahme- und ausgabeseitig sollen jeweils Änderungen im Zweiten (SGB II), Dritten (SGB III) und Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuches wirken. Laut Entwurf soll unter anderem der sogenannte Bürgergeldbonus im SGB II gestrichen werden. Diesen sollten Bürgergeldempfänger in Weiterbildung erhalten. Das Einsparpotenzial wird im Entwurf mit 100 Millionen Euro beziffert. Minderausgaben in Höhe von jährlich 170 Millionen Euro, davon 20 Millionen Euro bei den Kommunen, will die Koalition durch strengere Regeln im Umgang mit bestimmten Bürgergeldempfängern erzielen. Bei „nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit“ sollen ihnen künftig Leistungen entzogen werden.

Durch Änderungen im SGB III soll die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2024 bis 2027 zu Zahlungen an den Bund verpflichtet werden. Damit soll laut Entwurf ein teilweiser „Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den vergangenen Jahren“ geleistet werden. Für 2024 und 2025 sind jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, für die Folgejahre von jeweils 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Geändert werden soll zudem eine Regelung zur Anpassung von Beitragssätzen. Mit Minderausgaben in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich kalkuliert die Koalition durch eine Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Änderung ist im SGB VI vorgesehen.

Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft

Ab 2025 soll eine Änderung im Energiesteuergesetz greifen, die sich auf die Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft bezieht. Diese Subvention soll laut Entwurf degressiv zurückgeführt werden. 2025 sollen so zunächst Steuermehreinnahmen von rund 142 Millionen Euro erzielt werden. Bis 2028 soll der Betrag auf jährlich 453 Millionen aufwachsen.

Keine direkten Auswirkungen auf Ausgaben beziehungsweise Einnahmen hat eine im Entwurf vorgesehene Änderung im Windenergie-auf-See-Gesetz. Geplant ist demnach, „die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen in dem Jahr 2023“ breiter zu verwenden. Ein Teil soll als „Transformationskomponente“ an den Bundeshaushalt fließen. Bislang war eine engere Zweckbindung für den Meeresnaturschutz sowie die Fischerei vorgesehen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will die Luftverkehrsteuer ab dem 1. Mai 2024 aussetzen. „Der Antrag trägt Sorge, dass Deutschland angesichts neuer Drehkreuzflughäfen nicht weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert“, heißt es in der Antragsbegründung. (scr/bal/eis/17.01.2024)

.

18. Januar 2024 (147. Sitzung)

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 18. Januar 2024, in einer Geschäftsordnungsangelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD gegen die Zulässigkeit eines Antrags auf Abwahl der Vizepräsidentin Petra Pau gestimmt. Die AfD-Fraktion hatte zuvor einen Antrag vorgelegt, der auf die Abwahl der Vizepräsidentin ausgerichtet war. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schloss dies jedoch aus. „Unsere Geschäftsordnung lässt eine Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums nicht zu“, erläuterte die Bundestagspräsidentin, weil nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung die Mitglieder des Präsidiums „für die Dauer der Wahlperiode“ gewählt werden. Ein Antrag, der auf eine solche Abwahl ziele, sei dementsprechend unzulässig. „Ich habe daher den Antrag nicht verteilen lassen“, erklärte Bas und ließ sich diese Rechtsauffassung durch das Votum des Plenums bestätigen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, monierte während einer Aussprache dazu, dass „offensichtlich zulässige Anträge seiner Fraktion“ verhindert würden. Katja Mast, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, warf ihrem Vorredner daraufhin vor, sich als Opfer inszenieren zu wollen. Denn bereits im Dezember sei die AfD-Fraktion mit demselben Antrag im Plenum gescheitert. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, erklärte, dass die Rechtsklage in der Sache klar und der Antrag deshalb unzulässig sei. Deswegen sei es richtig gewesen, den Antrag nicht zur Abstimmung zu vorzulegen. (eis/18.01.2024)

.

TOP 7 Agrarpolitischer Bericht 2023, Entlastung der Landwirtschaft

Unter dem Eindruck massiver Proteste von Landwirten und der am Freitag beginnenden Internationalen Grünen Woche debattierte der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2024, über die Zukunft der LandwirtschaftBundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) hat in seiner Rede im Parlament für parteiübergreifende Lösungen geworben, um bessere Rahmenbedingungen für die Branche zu erreichen.

Im Zentrum der Plenardebatte stand der Agrarpolitische Bericht der Bundesregierung 2023 (20/9100), der nach der Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen wurde. Mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD nahm das Parlament zudem einen Antrag der Koalitionsfraktionen an, in welchem diese fordern, die Bundesregierung solle den „Modernisierungsprozess“ in Richtung einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen, langfristig zukunftsfesten Landwirtschaft unterstützen (20/10057).

Ein von der Unionsfraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Landwirtschaft unterstützen statt ruinieren“ (20/10050) wurde namentlich abgestimmt und mit 420 Stimmen gegen 188 bei 69 Enthaltungen abgelehnt. In der Vorlage hatte die Fraktion die Fortführung der Agrardiesel-Steuerentlastung und die Kfz-Steuerbefreiung gefordert.

AfD: Regierung setzt falsche Prioritäten

Peter Felser (AfD) kritisierte, dass den Landwirten 400 Millionen Euro mit der Streichung des Agrardiesels „genommen“ werden, das sei „den Bauern nicht mehr zu erklären“. Die Bundesregierung setze die falschen Prioritäten. Die Idee des „Bauernsoli“ sei nichts anderes als „eine Fleischsteuer“, das Geld komme bei den Landwirten „nie an“, sagte Felser.

Die Landwirte und der Mittelstand würden auf den Protestveranstaltungen „um das nackte Überleben kämpfen“. Vor allem die Bodenpreise seien laut Agrarbericht „gigantisch“ gestiegen: bei Pachtflächen um 62 Prozent, beim Kauf um 150 Prozent seit 2012. Ein Bauer in Bayern müsse für 20 Hektar heute 1,5 Millionen Euro zahlen, vor zehn Jahren habe er die gleiche Fläche für 500.000 Euro bekommen. „Welcher Bauern soll das bezahlen, welcher Junglandwirt hat angesichts solcher Entwicklungen noch eine Chance, sich etwas aufzubauen?“, so Felser.

.

TOP 5 Jahrestag des Vertrages von Aachen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, in einer Vereinbarten Debatte eine erste Bilanz des vor fünf Jahren zwischen Deutschland und Frankreich geschlossenen Aachener Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration gezogen. Von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 unterzeichnet, sollte er die Grundlagen der bilateralen Beziehungen zwischen beiden Staaten auf Basis des Vertrags vom 22. Januar 1963 (Élysée-Vertrag) erneuern und ergänzen und insbesondere die kulturelle Dimension der Beziehungen vertiefen.

AfD: Verhältnis beider Staaten zueinander ist schlecht

Norbert Kleinwächter (AfD) nannte das Verhältnis beider Staaten „vergiftet und zerrüttet wie seit vielen Jahren nicht mehr“. Den Franzosen seien Scholz und seine Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) „einfach nur peinlich“, und nicht nur bei der Abschaltung der Kernenergie wolle niemand den Deutschen folgen.

Weniger Menschen als zuvor würden die Partnersprache lernen, und wichtige Projekte, etwa im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der militärischen Projekte, seien gescheitert. „Die Ergebnisse des Handelns der Bundesregierung könnten deprimierender nicht sein“, urteilte Kleinwächter.

Der Bundestag hatte am 26. September 2019 einen gemeinsam vorgelegten Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eine dynamische und zukunftsorientierte deutsch-französische Freundschaft im Dienste Europas“ (19/13533) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierte das Parlament anschließend für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ (19/1005119/1051919/11247 Nr. 1). (joh/eis/18.01.2023)

.

ZP 10 Aktuelle Stunde: Wehrhafte Demokratie gegen Demokratiefeinde und Vertreibungspläne

Mit Entsetzen und Empörung haben Abgeordnete der Ampel-Fraktionen und der Opposition auf Berichte reagiert, wonach Rechtsextremisten und AfD-Politiker über die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland beraten haben. In einer von SPD, Grünen und FDP beantragten Aktuellen Stunde mit dem Thema „Wehrhafte Demokratie in einem vielfältigen Land – Klare Kante gegen Demokratiefeinde und Vertreibungspläne“ wandten sich Abgeordnete am Donnerstag, 18. Januar 2024, entschieden gegen Rechtsextremismus und jede Form von Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz. Die AfD-Fraktion wies die Vorwürfe in der teilweise scharf geführten Debatte als völlig unbegründet zurück.

Anlass für die Aktuelle Stunde war eine Zusammenkunft von Rechtsextremisten im November 2023 in einer Potsdamer Villa, an der nach Recherchen des Netzwerks „Correctiv“ auch Politiker und Funktionäre der AfD sowie Mitglieder der sogenannten Werteunion teilgenommen haben. Dem Bericht zufolge soll der rechtsextreme österreichische Aktivist Martin Sellner dort einen „Masterplan zur Remigration“ umrissen haben.

SPD: Sicherheit für Menschen mit Migrationshintergrund

Redner der Regierungsfraktionen sicherten den Menschen mit Migrationshintergrund maximale Sicherheit durch staatliche Institutionen zu. Lars Klingbeil (SPD) berichtete von irritierten Menschen, die gerade nicht mehr wüssten, was in diesem Land geschehe. Viele Menschen machten sich große Sorgen um ihre Zukunft in Deutschland und hätten Angst, aus dem Land geworfen zu werden. Die AfD wolle Millionen Bürger aus der Mitte der Gesellschaft vertreiben, weil sie nicht ihrem völkischen Weltbild entsprächen. „Allen diesen Menschen sagen wir: Wir passen auf Euch auf, Ihr seid ein Teil dieses Landes, und wir stehen an eurer Seite.“

Klingbeil hielt der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel vor, die bekannt gewordenen „Deportationspläne“ herunterspielen zu wollen und fügte hinzu: „Sie sind ein Wolf im Schafspelz, aber ihre Fassade beginnt zu bröckeln.“ Das wahre Gesicht der AfD komme für alle sichtbar zum Vorschein. Er forderte die AfD auf, ihre Pläne offenzulegen, die Interessen der Geldgeber und die Hintermänner, mit denen der „Staatsstreich“ geplant werde. „Nutzen Sie die Gelegenheit, die Wahrheit im Parlament zu sagen.“

Klingbeil versicherte zugleich, das Grundgesetz wisse sich gegen die Feinde der Demokratie zu wehren. „Das Grundgesetz und die Menschen, die es tragen, sind stärker als die Feinde der Demokratie.“ Er fügte hinzu: „Es braucht keine Alternative für Deutschland.“ Der SPD-Politiker würdigte die Demonstranten, die in den vergangenen Tagen auf die Straße gegangen sind, um ein Zeichen zu setzen gegen Hass und Ausgrenzung und betonte: „Das ist die Mehrheit der Menschen in diesem Land.“

Grüne: Dazu kann kein Demokrat schweigen

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte an das Grauen der Nazizeit und die Terrorherrschaft mit Konzentrations- und Vernichtungslagern. Aus diesen schrecklichen Erfahrungen heraus sei das Grundgesetz entstanden. „Die Würde des Menschen ist unantastbar, das ist der Kern der demokratischen Werteordnung.“ Sie sei letztlich froh über die Veröffentlichung zu dem Treffen der Rechtsextremisten in Potsdam. Die Vernetzungen in der rechten Szene seien schon länger bekannt. Nun würden auch die barbarischen Pläne einer massenhaften Vertreibung klar. „Dazu kann kein Demokrat mehr schweigen.“

Abgeordnete der AfD säßen im Parlament und seien demokratisch gewählt, sie seien aber keine Demokraten. Die AfD-Politiker bezeichneten sich selbst als Patrioten, jedoch verachteten sie das demokratische, vielfältige Gesicht des Landes. Haßelmann versicherte den Bürgern mit ausländischen Wurzeln, dass für ihre Sicherheit in Deutschland gesorgt werde. Es gehe jetzt darum, die Demokratie vor den Feinden der Demokratie zu bewahren.

FDP: Neue Qualität der Bedrohung

Auch Konstantin Kuhle (FDP) sieht in den jüngsten Enthüllungen eine neue Qualität der Bedrohung. Normalerweise plädiere er dafür, im Umgang mit Rechtsextremisten nicht über jedes Stöckchen zu springen. Bei dem Treffen in Potsdam handele es sich aber nicht um ein Stöckchen, sondern um einen Vorgang, den die AfD lieber geheim gehalten hätte. Mit den Vertreibungsplänen würden neue rechte Kampfbegriffe aufgegriffen, mit denen Rassismus und völkischer Nationalismus in der ganzen Breite der Gesellschaft hoffähig gemacht werden sollten. Mit dem Treffen zeige die AfD, dass sie es darauf anlege, mit Rechtsextremisten zusammenzuarbeiten.

Mit Blick auf die künftig erleichterten Abschiebungen fügte Kuhle hinzu, damit solle ein Beitrag geleistet werden, die massiv überlasteten Kommunen zu entlasten. „Es ist unsere Verantwortung, dieses Problem der irregulären Migration endlich in den Griff zu kriegen.“ Es sei die Verantwortung der demokratischen Parteien, in der Migrationsdebatte auf Maß und Mitte zu achten.

Union: Institutionen sind stark gegen Angriffe

Thorsten Frei (CDU/CSU) sagte, es gehe in der Debatte um die Wehrhaftigkeit der Demokratie und darum, wie die Grundlagen des Staates verteidigt werden könnten. Er sprach mit Blick auf das Treffen in Potsdam von „schlimmen Umtrieben“ und forderte dazu auf, die Probleme beim Namen zu nennen. Es sei richtig, jene zu brandmarken, die krude Umsturz- und Ausweisungsphantasien hätten. Die Gefahr sei nicht zu unterschätzen, jedoch seien die staatlichen Institutionen stark genug, um Angriffe abzuwehren.

Frei forderte zugleich, sich mit den Ursachen zu befassen. Deutschland erlebe derzeit eine schwierige und herausfordernde Situation. Das hänge damit zusammen, dass mit der AfD eine Partei, die zumindest in Teilen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde, in Umfragen auf hohe Zustimmungswerte komme. Somit bestehe die reale Gefahr, dass bei den Wahlen in Ostdeutschland in diesem Jahr „die Grenzen der Funktionsfähigkeit unseres Parlamentarismus“ erreicht würden. Es helfe aber nicht, Wähler zu beschimpfen, zumal derzeit 80 Prozent der Bürger glaubten, dass die Bundesregierung keine gute Politik für das Land mache. Der Ansehensverlust der Politik führe zu einem Ansehensverlust der Institutionen. Das sei ein Problem.

AfD: Potsdam war ein kleiner, privater Debattierclub

Dr. Bernd Baumann (AfD) wies die Anschuldigungen gegen seine Partei als völlig haltlos zurück. Auch er machte die Bundesregierung für den verbreiteten Unmut der Bürger verantwortlich. „Noch nie vorher hat eine Bundesregierung unser Land so vor die Wand gefahren wie diese.“ Die Bürger litten unter explodierenden Preisen für Energie, Lebensmittel, unter Wohnungsnot, kaputten Brücken und maroden Schulen. „Die Industrie flieht aus dem Land hinaus, und Millionen kulturfremde Asylanten strömen ungehindert hinein.“ Das sei eine „furchtbare Bilanz“. Die Not seit groß, das Vertrauen sei weg.

Baumann erinnerte daran, dass die AfD in Sachsen in den aktuellen Umfragen wesentlich besser abschneide als die Ampel-Parteien. „So geht Demokratie. Die Wähler strafen Sie ab mit einer Urgewalt, die in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig ist.“ Bei den anderen Parteien mache sich Panik breit. Daher werde die AfD bösartig diffamiert. Was die angeblichen Vertreibungspläne angehe, gehe es aus Sicht der AfD lediglich um rund 300.000 endgültig abgelehnte Asylbewerber und Ausländer, die nur vorübergehend als Bürgerkriegsflüchtlinge Schutz genössen. „In Syrien ist der Krieg vorbei, also müssen 600.000 Syrer zurück. Das ist die Remigration, die wir fordern.“ Das umstrittene Treffen in Potsdam wertete er als „kleinen, privaten Debattierclub“, der zu einem „gemeingefährlichen Geheimtreffen aufgeblasen“ werde.

Ministerin: Rechtstaat wird alle Mittel auffahren

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) versicherte, dass der Rechtsextremismus in allen seinen Ausprägungen und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werde. Die sogenannte neue Rechte sehe anders aus als die Alt-Nazis, aber in den Zielen unterschieden sie sich nicht. Es sei kein Zufall, dass in Potsdam ein bekannter Rechtsextremist seine Ideen auch Vertretern von AfD und Werteunion haben vortragen dürfen. Sie betonte: „Die größte Bedrohung für unsere demokratische Grundordnung ist der Rechtsextremismus.“

Rechtsextremisten wollten die demokratische Grundordnung überwinden, dagegen müssten alle Demokraten aufstehen und kämpfen. „Wir sehen aktive Bestrebungen, Grenzen zu verschieben und Demokratieverachtung und Menschenfeindlichkeit in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.“ Es sei daher richtig, Rechtsextremisten unter Beobachtung zu stellen. Wer von Remigration fantasiere, knüpfe an die menschenverachtenden Rassengesetze der Nazis an. Die Ministerin versicherte: „Diese Demokratie weiß sich zu wehren.“ Die Bundesregierung stehe an der Seite all derer, die sich durch Hass und Hetze bedroht fühlten. (pk/18.01.2024)

.

TOP 13 Polizeibeauftragtengesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 18. Januar 2024, für die Einsetzung eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag gestimmt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG, 20/9148 (neu)) nahm das Parlament mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der Opposition in einer vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (20/10092) an.

Gesetzentwurf der Koalition

Das neue Amt soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeien des Bundes bilden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können.

Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein. (sto/eis/18.01.2024)

.

TOP 14 Bevölkerungsschutz vor potenzieller Terrorgefahr

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Terroranschläge verhindern – Zum Schutz unserer Bevölkerung entschiedener gegen potenzielle Terroristen vorgehen“ (20/7351) zurückgewiesen. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/9794). Gegen die Vorlage votierten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.

Antrag der CDU/CSU

In den letzten Jahren habe die Hälfte aller Terroranschläge in Deutschland nur aufgrund von Hinweisen ausländischer Nachrichtendienste verhindert werden können, so die Unionsfraktion in der Vorlage. Spätestens jetzt müsse „klar sein, dass wir zur Verhinderung terroristischer Straftaten nicht größtenteils von Hinweisen von Behörden befreundeter Staaten abhängig sein dürfen, sondern im Einklang mit dem EuGH-Urteil vom 20. September 2022, zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen brauchen’“.

Die Bundesregierung sollte dem Antrag zufolge daher einen Gesetzentwurf vorlegen, der den vom EuGH „eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt“. Auch plädierte die Fraktion dafür, in einem „Gesetz zur besseren Bekämpfung von Terrorismus“ dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen. Zugleich sollte nach ihrem Willen in einem solchen „Anti-Terror-Gesetz“ dem Bundeskriminalamt im Rahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus auch die Befugnis zur Auswertung gespeicherter Kommunikationsdaten ab dem Zeitpunkt einer richterlichen Anordnung zur Verfügung gestellt werden.

Einführung nachträglicher Sicherungsverwahrung

Des Weiteren forderte die Fraktion, „im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen“ die nachträgliche Sicherungsverwahrung einzuführen für Straftäter, bei denen eine psychische Störung vorliegt und deren Radikalisierung in der Haft zutage tritt, „sofern aus konkreten Umständen in ihrer Person oder ihrem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten ist, dass sie infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen werden“.

Die polizeiliche Präventivhaft für Gefährder, von denen nachweislich eine akute Gefahr ausgeht, wollte sie auf eine Höchstdauer von einem Monat mit Verlängerungsmöglichkeit auf zwei Monate ausgeweitet sehen. Zudem sprach sie sich dafür aus, „zur besseren Abschiebung von ausländischen Gefährdern die Ausweitung der Sicherungshaft flächendeckend auf sechs Monate, in bestimmten Fällen die Ausweitung der Vorbereitungshaft auf bis zu 18 Monate sowie eine Beförderungspflicht für Flugunternehmen einzuführen“.

Darüber hinaus forderte die Union die Bundesregierung auf, die Präventionsarbeit zur Verhinderung von Radikalisierung zu verstärken und weiterzuentwickeln. Dazu sollte sie laut Vorlage unter anderem eine zentrale Untersuchung und Auswertung von Radikalisierungsprozessen im Strafvollzug einführen sowie ein „umfassendes, tagesaktuelles Lagebild zu inhaftierten Extremisten und Gefährdern in Deutschland“ erstellen. (sto/hau/18.01.2024)

.

TOP 15 Rückfügrungsverbesserungsgesetz

Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, FDP und – mit einzelnen Ausnahmen – Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2024, das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz (20/946320/9642) beschlossen, dessen Kern erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams sind. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD stimmten gegen das zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert Gesetz (20/10090).

Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag (20/10091), den die Unionsfraktion zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatte. Darin kritisierten die Abgeordneten das Gesetz als nicht ausreichend und forderten unter anderem, die gesetzlichen Kompetenzen der Bundespolizei für Rückführungen auszuweiten und die Möglichkeit, Asylanträge von illegal Eingereisten abzulehnen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Gesetz als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen.

Beim Ausreisegewahrsam sieht das Gesetz vor, dessen Höchstdauer von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.

Identitätsklärung soll erleichtert werden

Die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung soll erleichtert werden, ebenso das Auffinden abzuschiebender Personen. Dazu sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Vorgesehen ist ferner, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen ebenfalls künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein.

Daneben enthält das Gesetz weitere Maßnahmen etwa zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist. Erleichtert werden soll die Ausweisung von Schleusern.

Änderungen im Innenausschuss

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte der Innenausschuss zuvor einen Änderungsantrag der drei Koalitionsfraktionen angenommen, wonach Minderjährige und Familien mit Minderjährigen „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen“ werden sollen. Ausnahmen soll es der Begründung zufolge etwa bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern geben können. Ferner soll Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam ein Pflichtverteidigung zur Seite gestellt werden.

Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen. Zugleich wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.

Niedrigeren Asylbewerberleistungen

Asylbewerber sollen der Vorlage zufolge künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet sind, soll die Aufnahme einer Beschäftigung bereits nach sechs statt nach neun Monaten ermöglicht werden. Die Erlaubnis zur Beschäftigung geduldeter Ausländer soll nicht mehr im freien Ermessen der Ausländerbehörde stehen. Damit soll ein Gleichklang mit der Regelung für Geduldete hergestellt werden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Die geforderte Vorbeschäftigungszeit vor der Erteilung einer „Beschäftigungsduldung“ will die Koalition von 18 auf zwölf Monate senken und das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden reduzieren. Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren können, soll der bisherige Stichtag für die Einreise bis zum 1. August 2018 auf Ende 2022 verlegt werden.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf, „dass die Voraussetzungen für das Betreten von Wohnungen Dritter und gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten konkretisiert wurden“. Zugleich bat er im Hinblick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, im Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die zutreffenden Ausführungen der Einzelbegründung unmittelbar im Gesetzeswortlaut verankert werden könnten. Gesetzlich klargestellt werden sollte der Stellungnahme zufolge, dass bei dem Betreten von Wohnungen Dritter und gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten die Belastungen von Minderjährigen, Familien mit Minderjährigen und weiterer besonders schutzbedürftiger Personengruppen besonders zu berücksichtigen sind.

In ihrer Gegenäußerung führte die Bundesregierung dazu aus, dass in der Begründung zum Gesetzentwurf bereits ausdrücklich auf die Belastungen von Minderjährigen, Familien mit Minderjährigen und weiterer besonders schutzbedürftiger Personengruppen, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung besonders zu berücksichtigen sind, hingewiesen werde. (sto/ste/18.01.2024)

 

 

 

Antrag AfD TOP 13 Friedensinitiative für die Ukraine und Russland

Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach eine „Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland“ gescheitert. In namentlicher Abstimmung haben sich am Donnerstag, 18. Januar 2024, 605 Abgeordnete gegen einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutschlands Verantwortung für Frieden in Europa gerecht werden – Eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland“ (20/5551) gewendet, 75 stimmten dafür, es gab zwei Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/5894) zugrunde. Darüber hinaus hat die Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Verhältnismäßige Nothilfe für die Ukraine – Keine Wiederaufbaufinanzierung durch die deutsche Entwicklungshilfe“ (20/10061) vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen.

Die AfD-Abgeordneten hatten unter anderem vorgeschlagen, „die politische, militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine an die Verhandlungsbereitschaft Kiews zu ernsthaften Friedensgesprächen zu knüpfen und auch gegenüber Russland Gesprächsbereitschaft einzufordern“. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf eine Friedensdelegation der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, den schrittweisen „Rückzug der russischen Streitkräfte aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf den Stand vor dem 24. Februar 2022 bei gleichzeitiger schrittweiser Reduzierung der militärischen Unterstützung für die Ukraine“ sowie längerfristig eine privilegierte EU-Partnerschaft für die Ukraine, aber keine EU- und keine Nato-Mitgliedschaft.

AfD: Menschen in der Ukraine bezahlen mit ihrem Blut

Matthias Moosdorf (AfD) wies darauf hin, dass Russland und Ukraine bei den Verhandlungen in Istanbul im März 2022 an einem Waffenstillstand interessiert und zu erheblichen Zugeständnissen bereit gewesen seien. Eine Verständigung aber hätten die USA und Großbritannien verhindert.

Für die Ambitionen der Großmächte bezahlten die Menschen in der Ukraine mit ihrem Blut. Seither gehe es immer nur um „mehr: Mehr Waffen, mehr Geld, mehr Sanktionen“, kritisierte Moosdorf. Das Ergebnis: Hunderttausende gefallene Ukrainer, die USA habe die Hilfe weitgehend eingestellt, Deutschlands Wirtschaft schrumpfe, während die russische wachse.

Antrag der AfD-Fraktion

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland zu ergreifen. „Ein erster Schritt wäre, die politische, militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine an die Verhandlungsbereitschaft Kiews zu ernsthaften Friedensgesprächen zu knüpfen und auch gegenüber Russland Gesprächsbereitschaft einzufordern“, heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, „sich mit Nachdruck für die Entsendung einer internationalen Friedensdelegation unter Leitung eines Repräsentanten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nach Kiew und Moskau einzusetzen und mit beiden Seiten einen sofortigen Waffenstillstand zu vereinbaren“. Angestrebt werden solle eine Feuerpause für die Dauer von mindestens 90 Tagen, eine zeitnahe Entflechtung der beteiligten Truppen in einem Streifen von 30 Kilometern sowie die Überwachung von Feuerpause und Truppenentflechtung durch die OSZE.

Schaffung von Mandatsgebieten der Vereinten Nationen

Als Komponenten für ein Friedensabkommen bringen die Abgeordneten unter anderem die Schaffung von Mandatsgebieten der Vereinten Nationen in den vier Oblasten Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson ins Spiel sowie einen „schrittweisen Rückzug der russischen Streitkräfte aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf den Stand vor dem 24. Februar 2022 bei gleichzeitiger schrittweiser Reduzierung der militärischen Unterstützung für die Ukraine seitens der EU-Mitgliedsstaaten, Großbritanniens und den USA sowie die schrittweise Aufhebung der gegen die Russische Föderation gerichteten Sanktionen“.

Angestrebt werden solle schließlich eine privilegierte EU-Partnerschaft für die Ukraine, „unter der gleichzeitigen Bedingung, dass die Ukraine kein Nato- und kein EU-Mitglied wird. Außerdem sollten auf dem Staatsgebiet der Ukraine keine Atomwaffen gelagert, Raketen oder ausländische Truppen stationiert werden“. (ahe/18.01.2024)

.

TOP 17 Digitale Dienste Gesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals über das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) beraten, das die Bundesregierung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt hat. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im „Kampf gegen Desinformation und Hassrede“ im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022 / 2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000 / 31 / EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019 / 1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze“ in den federführenden Ausschuss für Digitales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll laut Gesetzentwurf die Bundesnetzagentur sein. Diese soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden.

Das Gesetz soll weiter Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Dabei werde „der vom DSA vorgegebene Spielraum für Sanktionen bei Verstößen gegen den DSA durch diesen Gesetzentwurf ausgeschöpft“, schreibt die Bundesregierung weiter. Danach können Plattformbetreiber mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Ziel des DSA ist es, ein „vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, darunter der Verbraucherschutz, wirksam geschützt werden“ zu schaffen, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu zähle das Entfernen von illegalen Inhalten auf Plattformen, Hassrede, aber auch gefälschten Produkten. In jedem Mitgliedstaat soll der jeweilige Koordinator für digitale Dienste auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und Zugriff auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten. (lbr/18.01.2024)

.

Antrag AfD TOP 18 Rohstoffabhängigkeit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, Anträge von Union und AfD zur Rohstoffversorgung Deutschlands mit jeweils breiter Mehrheit abgelehnt.

Sowohl zu dem Antrag der CDU/CSU, der für neue „neue Rohstoffpartnerschaften“ warb (20/4042), als auch zu dem Antrag der AfD für eine „Rohstoffsicherung ohne ideologische Scheuklappen“ (20/4065) lagen Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses vor (20/701020/9793).

Antrag der Union

Die deutsche Wirtschaft sei bei Energierohstoffen und Metallen „in weiten Teilen fast vollständig abhängig vom Ausland“, schrieben die Abgeordneten der Union in ihrem Antrag. Viele Betriebe seien mit der Knappheit von Rohstoffen, Versorgungsengpässen und deutlichen Preissteigerungen konfrontiert. Die Fraktion forderte, neben dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft auch das Engagement Deutschlands bei der Gewinnung von Rohstoffen im In- und Ausland auszubauen. Dafür sollten laut Antrag Unternehmen „von der Exploration über die Genehmigung bis zur Beschaffung und Verarbeitung politisch und finanziell wirksamer unterstützt werden“ – auch, um im Wettbewerb mit starken Akteuren wie China nicht das Nachsehen zu haben.

Weiter verlangten die Unionsabgeordneten, dass Rohstoffpartnerschaften ausgebaut, beziehungsweise neue Partnerschaften mit rohstoffreichen Drittstaaten abgeschlossen werden, ein Rohstoffgipfel mit den Bundesländern und der Industrie einberufen wird und die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Gewinnung von Rohstoffen durch Öffentlichkeitsarbeit gestärkt wird.

Antrag der AfD

Eine „störungsfreie und krisenfeste“ Rohstoffbelieferung Deutschlands forderte die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Dies könne beispielsweise durch eine Diversifizierung der Lieferbeziehungen geschehen. Da man sich auf dem Rohstoffmarkt in einem Verdrängungswettbewerb mit China und anderen Staaten befinde, müsse Deutschland Angebote an potenzielle Rohstofflieferanten machen, die einen Wettbewerbsvorteil darstellten. Es sei zudem im Interesse Deutschlands, über Rohstoffpartnerschaften langfristige Preis- und Absatzgarantien zu vereinbaren.

So müsse eine „eigenständige“ Außenhandelspolitik betrieben werden, um für deutsche Unternehmen eine langfristige Verfügbarkeit von Rohstoffen in der erforderlichen Mengen sicherzustellen, forderten die AfD-Abgeordneten. Zudem seien zukünftig in Fragen der Außenhandels- und Entwicklungspolitik die „historisch gewachsenen Kulturen und Gesellschaftssysteme zu tolerieren und zu respektieren“ und darauf zu verzichten, „fremden Ländern eine LGBTQ-Agenda aufzuzwingen“, wie es weiter hieß. Zudem sollte das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ aufgehoben werden, hieß es in dem Papier. (emu/hau/ste/18.01.2024)

.

ZP 23 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Bundestag hat einige nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beschlossene befristete Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit verlängert – unter anderem, bis 1. April 2027, die Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/909420/9612) wurde am Donnerstag, 18. Januar 2024, mit der Mehrheit der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. CDU/CSU und AfD votierten gegen das Gesetz. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte den Ursprungsentwurf (20/10094) zuvor noch in weiten Teilen geändert.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz zielte die Bundesregierung auf zweierlei ab: Erstens sollten die Vorschriften des Teils 3a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die bisher bis zum 1. April 2025 befristet waren, verlängert werden. Zur Begründung hieß es: Die Frage der Gewährleistung der Versorgungssicherheit stelle sich auch nach Ablauf dieses Datums, da die Lage an den Gasmärkten weiterhin volatil sei und bis zum Hochlaufen von Großteilen der Infrastruktur für die Aufbereitung und die Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas, LNG) und anderen Maßnahmen zur Diversifizierung des Gasbezugs weiterhin Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie entsprechende Maßnahmen für das Erreichen der Füllvorgaben erforderlich seien, um die Versorgungssicherheit im Erdgasbereich sicherzustellen.

Zweitens wurden die in Paragraf 49b EnWG 2022 geschaffene Möglichkeit für die Stromübertragungsnetzbetreiber, das Höchsspannungsnetz zeitweise höher auszulasten, ohne dass dies einer vorherigen energierechtlichen Genehmigung bedarf, verlängert. Diese sogenannte temporäre Höherauslastung sei nach der bisherigen Rechtslage an das Erfordernis geknüpft gewesen, dass Kraftwerke aus der Netzreserve (sogenannte Netzreservekraftwerke) aufgrund einer Rechtsverordnung nach Paragraf 50a EnWG, konkret der Stromangebotsausweitungsverordnung (StaaV) befristet am Strommarkt teilnehmen. Die Erlaubnis für Netzreservekraftwerke zur befristeten Teilnahme am Strommarkt gelte nur noch bis 31. März 2024. Die durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten Herausforderungen im Energiebereich dauerten jedoch über dieses Datum hinaus an. Es sei davon auszugehen, dass nicht nur der Winter 2023/2024, sondern auch der Winter 2024/2025 für den Strombereich große Anstrengungen erfordern werde. Eine möglichst einfach umzusetzende Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes, wie sie § 49b EnWG derzeit erlaubt, sei deswegen auch für die Zeit nach dem 31. März 2024 notwendig.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/9612) hervor.

Änderungen im Ausschuss

Mit einem zuvor im Energieausschuss beschlossenen Änderungsantrag hatte die Koalition zuvor noch die Mindestfüllstände der Gasspeicheranlagen auf den europäischen Standard abgesenkt. Außerdem wurde die erforderlichen Berichtspflichten der Betreiber der Gasspeicheranlagen verringert und der Umfang des Ausspeicherverbots entschärft.

Zudem wurden Anpassungen am Herkunftsnachweisregistergesetzes (HkNRG) vorgenommen, das am 14. Januar 2023 in Kraft getretenen war. Ziel dabei ist es, eine vollständige Umsetzung von Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) zu ermöglichen sowie vollständige Rechtsgrundlagen für Rechtsverordnungen zu schaffen. (ste/mis/18.01.2024)

.

TOP 33 Umgang mit PFAS

„Vorteile von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) weiter nutzen, Wertschöpfung erhalten, Gesundheit und Umwelt schützen“ lautet der Titel eines von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrags (20/9736), der am Donnerstag, 18. Januar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages stand.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag in den bei den weiteren Beratungen federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, gegenüber der EU gegen ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen und stattdessen „für einen differenzierten, risikobasierten Regulierungsansatz auf europäischer Ebene einzutreten“. Dies sei im Interesse der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Verbraucher. Man solle sich zudem auf europäischer Ebene auf ein differenziertes Regulierungsvorgehen einigen, um Planungssicherheit für Produzenten und Verbraucher herzustellen. Die Bundesregierung solle sich bei der EU dafür stark machen, dass der Einsatz von PFAS nur dort beschränkt wird, wo technisch geeignete und ökonomisch machbare Alternativen verfügbar sind und der sachgemäße Umgang über den gesamten Lebenszyklus nachweislich nicht sichergestellt werden kann.

In der Vorbemerkung zum Antrag schreibt die Unionsfraktion, dass die chemische Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen durch ihre wasser- und fettabweisende Eigenschaft sowie ihrer chemischen und thermischen Stabilität eine nicht mit anderen Stoffen vergleichbare Gruppe von Chemikalien darstellt. Diese werde häufig dort eingesetzt, wo Produkte oder industrielle Prozesse entweder extremen Bedingungen ausgesetzt sind oder besondere Anforderungen an das Produkt gestellt werden – zum Beispiel bei der Schutzkleidung von Feuerwehrleuten, in medizinischen Anwendungen oder in der Halbleiterproduktion. (emu/hau/18.01.2024)

.

TOP 21 BAföG-Bericht: Überprüfung der Bedarfssätze

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, über eine Anpassung der BAföG-Sätze beraten Den Abgeordneten lag dazu der „Dreiundzwanzigste Bericht nach Paragraf 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraf 21 Absatz 2“ (20/9870) als Unterrichtung vor. Er umfasst die Jahre 2021 und 2022. Nach der Debatte wurde der Bericht in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Energiepreispauschale für Studenten und Fachschüler

Laut Gesetz sind „die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraf 21 Absatz 2 alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat hierüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu berichten“.

In den Berichtszeitraum fällt den Angaben zufolge ein Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro für Studenten, Fachschüler und Berufsfachschüler. Die entsprechende Rechtsgrundlage trat zum 21. Dezember 2022 in Kraft. Mehr als 3,55 Millionen Antragsberechtigte an mehr als 4.500 Ausbildungsstätten konnten die Einmalzahlung nach einer Pilotphase ab dem 28. Februar 2023 und bundesweit ab dem 15. März und bis zum 2. Oktober 2023 beantragen. Es wurden dem Bericht zufolge rund 2,84 Millionen Anträge bewilligt und insgesamt mehr als 568 Millionen Euro ausgezahlt. (hau/pk/18.01.2024)

.

ZP 11 Digitalpakt 2.0

Unter Berücksichtigung der „haushalterischen Rahmenbedingungen“ will die Bundesregierung weiterhin einen Digitalpakt 2.0 auf den Weg bringen. Das geht aus einer Antwort (20/9657) der Bundesregierung auf eine Große Anfrage (20/8772) der CDU/CSU-Fraktion hervor, über die der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2024, beraten hat. Die Ausgestaltung eines solchen Digitalpakts 2.0, heißt es in der Antwort, sei bereits Gegenstand laufender Verhandlungen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter ausführt, soll der Digitalpakt Schule digital unterstütztes Lehren und Lernen flächendeckend fördern und dadurch die Leistungen der Schülerinnen und Schüler steigern. Bisher profitierten rund 28.000 Schulen in ganz Deutschland vom Digitalpakt Schule, der seit 2019 und noch bis zum Mai 2024 läuft. Abschließende Aussagen zum qualitativen Erfolg des Digitalpaktes seien bisher jedoch noch nicht möglich, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Große Anfrage der Union

Die Union führte in der Vorbemerkung ihrer Großen Anfrage aus, dass der zum 16. Mai 2024 auslaufende Digitalpakt insbesondere während der Coronapandemie maßgeblich dazu beigetragen habe, die Digitalisierung von Schulen voranzutreiben und digitale Bildungsräume für Schülerinnen und Schüler zu eröffnen. Nach Wahrnehmung der CDU/CSU-Fraktion lasse die Regierungskoalition Zweifel daran entstehen, „ob und wie der im Koalitionsvertrag angekündigte Digitalpakt 2.0 das Licht der Welt erblicken soll.“

Bliebe der Digitalpakt 2.0 aus, stünde Schulen ab Mitte Mai 2024 kein weiteres Geld für neue Vorhaben im Bereich der Digitalisierung zur Verfügung, schrieben die Abgeordneten. (hau/ste/18.01.2024)

.

TOP 19 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, in erster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (EnWG, 20/10014) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzesentwurfs ist laut Regierung die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur, „um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen“. Damit solle nicht nur zukünftig die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, „sondern es sollen auch maßgebliche Schritte hin zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie gemacht werden“, heißt es in dem Entwurf. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes diene dabei vor allem der Dekarbonisierung – insbesondere in den Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, in denen auch unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten keine energie- und kosteneffizienteren Alternativen zu Wasserstoff verfügbar seien.

Dafür ist es laut Regierung erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotential umgehend und bestmöglich nutzen zu können. Insbesondere solle damit ein hoher Anteil von gegenüber dem Neubau deutlich effizienteren Umstellungen vorhandener Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden, um die Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur möglichst gering zu halten. Mit den Regelungen des Gesetzesentwurfs werde zudem die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.

Turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff

Aufbauend auf der geplanten Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes als erste Stufe enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Ziel sei es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden „und ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen“.

Hierzu solle zeitnah eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff im EnWG eingeführt werden. Die Planung solle in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen. „Dadurch soll auch das Ziel einer Transformation Deutschlands hin zu einer dekarbonisierten Volkswirtschaft vorangebracht werden, indem zunehmend Erdgasleitungen auf den Wasserstofftransport umgestellt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. (hau/18.01.2024)

.

Antrag AfD TOP 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen

Die AfD-Fraktion will das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen. Einen entsprechenden Antrag (20/10062) hat der Bundestag, am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals beraten. Darin heißt es, das bestehende Gesetz missachte die Grundsätze des freien Handels, „da es freiwilligen Güteraustausch von Unternehmen und so die Schaffung von Wohlstand international behindert“. Die Bundesregierung solle daher frühstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der das seit dem 1. Januar 2023 gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in seiner aktuellen Fassung aufhebt und sich im Rahmen des EU-Trilogs „unmissverständlich“ gegen die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie aussprechen.

Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen soll der Wirtschaftsausschuss die Federführung übernehmen. (emu/22.01.2024)

.

Top 25 Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (Freiwilligen-Teilzeitgesetz, 20/9874) vorgelegt, der am Donnerstag, 18. Januar 2024, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können.

Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden. (che/18.01.2024)

.

TOP 27 Wohneigentums- und Mietrecht, Erneuerbare Energien

Wohneigentümerversammlungen sollen künftig online stattfinden und sogenannte Balkonkraftwerke leichter errichtet werden können. Darauf zielt der von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) ab.

Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstag, 18. Januar 2024, in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wohneigentümerversammlungen sollen künftig rein virtuell stattfinden können. Der Entwurf sieht ein Quorum von 75 Prozent der in der Wohnungseigentümerversammlung abgegebenen Stimmen für eine solche Online-Veranstaltung vor. Mit diesem hohen Quorum werde der besonderen Bedeutung Rechnung getragen, die das Wohnungseigentum typischerweise für viele Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer habe, schreibt die Bundesregierung. „Spricht sich in einer Wohnungseigentümerversammlung mindestens eine Dreiviertelmehrheit für reine Online-Versammlungen aus, ist das ein starkes Indiz dafür, dass in dieser Gemeinschaft die Präsenzversammlung nicht für das vorzugswürdige Versammlungsformat gehalten wird“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die vorgeschlagene Befristung auf drei Jahre übernehme den Befristungsgedanken aus dem Aktienrecht (Paragraf 118a AktG) und verfolge mehrere Zwecke. So sollen Erwerberinnen und Erwerber von Wohnungen nicht für unbestimmte Zeit an eine vor dem Erwerb erfolgte Beschlussfassung gebunden werden. Auch trage die Befristung der Tatsache Rechnung, dass sich die Haltung der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zu virtuellen Versammlungen ändern könne.

Stromerzeugung durch Steckersolargeräte

Der Entwurf sieht weiterhin vor, den Katalog des Paragrafen 554 Absatz 1 Satz 1 BGB über bauliche Veränderungen, auf deren Erlaubnis die Mieterin oder der Mieter einen Anspruch gegen die Vermieterin oder den Vermieter hat, um die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zu erweitern.

Damit werde ein Gleichlauf der Regelung zur Stromerzeugung durch die sogenannten Balkonkraftwerke im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht hergestellt, heißt es. (hau/18.01.2024)

.

TOP 28 Änderung Funkanlagengesetz

Bis Ende 2024 soll es standardisierte Ladekabel für alle Handys, Kameras und Kopfhörer geben. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf „zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ (20/9873), der am Donnerstag, 18. Januar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regierung will mit der Novelle des Funkanlagengesetzes eine EU-Richtlinie umsetzen. Die Richtlinie „zur verbindlichen Etablierung von einheitlichen endgeräteseitigen Ladeschnittstellen bei Funkanlagen als Voraussetzung für deren Bereitstellung auf dem Markt“ muss laut Entwurf von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt sein. Die sich hieraus ergebenden Vorschriften sind ab dem 28. Dezember 2024 für die meisten und ab dem 28. April 2026 für sämtliche in den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Geräte anzuwenden.

Die Richtlinie verfolgt laut Bundesregierung das Ziel, eine Fragmentierung des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von elektronischen Geräten mit Funkschnittstellen (vor allem Smartphones) zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren, die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern, Ressourcen zu schonen und Elektronikabfälle zu verringern.

Vorgesehen ist, die Ladeschnittstellen von kabelgebunden aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien oder Klassen von Funkanlagen (Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, eBook Reader, Notebooks) zu harmonisieren, sodass sie über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Zudem soll sichergestellt werden, dass die aufgeführten Geräte, wenn sie über eine Schnellladefunktion verfügen, mindestens dasselbe Ladeprotokoll nutzen. (hau/18.01.2024)

.

19. Januar 2024 (148. Sitzung)

TOP 30 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Im Jahr 2015 hatte die UN-Vollversammlung die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Für 17 Ziele wurden Zielmarken aufgestellt, von Armutsbekämpfung über Umweltschutz bis zu Frieden und Gerechtigkeit. Jetzt zur Halbzeit hat die Bundesregierung eine Zwischenbilanz mit dem Titel „Mit Mut gemeinsam Zukunft gestalten – weiter Fahrt aufnehmen“ vorgelegt (20/8719). Der Bundestag hat am Freitag, 19. Januar 2024, darüber debattiert. Dabei war man sich einig, dass viele Ziele noch in weiter Ferne liegen, höchst uneinig allerdings, wie dies im Einzelnen zu bewerten ist. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Federführung.

Stärkung des Beirats für nachhaltige Entwicklung

Zudem nahm das Plenum eine Unterrichtung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (20/10100), in dem es um dessen Weiterentwicklung geht, zur Kenntnis. Der 2004 vom Bundestag eingesetzte Beirat soll nach dem Vorschlag seiner Mitglieder den Namenszusatz „und Zukunftsfragen“ erhalten. Seine Rolle als „wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Gesellschaft“ soll ausgebaut werden. Unter anderem soll der Beirat künftig „prüfen können, wie und ob die eingesetzten Haushaltsmittel im jeweiligen Politikfeld nachhaltig ausgegeben werden“.

Tessa Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen) nannte es wichtig, dass der Parlamentarische Beirat Controlling-Funktionen erhält und Gesetzentwürfe nicht nur nur formell, sondern auch materiell prüfen kann. Felix Schreiner (CDU/CSU) bedauerte, dass seine Fraktion eine Aufwertung des Beirats zum Ausschuss nicht durchsetzen konnte. Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) schlug zudem vor, nach dem Vorbild der Haushaltswochen regelmäßige Nachhaltigkeitswochen im Bundestag einzuführen, auf denen über die Zielerreichung in allen Politikfeldern debattiert wird.

Bundesregierung: Wir sind vorangekommen

Die Staatsministerin beim Bundeskanzler Sarah Ryglewski (SPD) nahm für Regierung in Anspruch, in dieser Legislaturperiode bei der Nachhaltigkeit vorangekommen zu sein. So werde mittlerweile mehr als die Hälfte des Strombedarfs aus regenerativen Quellen erzeugt. Auch das Bürgergeld nannte sie als ein Beispiel für „Nachhaltigkeit im besten Sinne“. Denn es räume einen Vorrang für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt ein, so dass Menschen aus dem „unsäglichen Drehtüreffekt“ mit kurzfristigen Minijobs und wiederholter Arbeitslosigkeit herauskämen.

Auf die Verknüpfung von nationaler und internationaler Dimension der Agenda 2030 wies die Staatssekretärin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bärbel Kofler (SPD) hin. Entwicklungshilfe sei gut investiertes Geld, auch für uns selbst„. Dies gelte für den Kampf gegen den Klimawandel, aber auch für die Bekämpfung der Armut. Denn diese führe zur Befriedung der betroffenen Länder und zu weniger Flucht.

Fundamentalkritik von der AfD

Dagegen warf Rainer Kraft (AfD), der Regierung vor, sie würde “die Früchte der Arbeit von Angestellten, Arbeitern und Unternehmern freigebig in der Welt verteilen, während Sie für die Fleißigen in Deutschland ständig neue Härten schaffen„. Kraft beklagte die Belastung etwa von Landwirten und Spediteuren unter dem Vorwand der Nachhaltigkeit.

Albrecht Glaser (AfD) bemängelte, dass die Problematik der weltweiten Bevölkerungsentwicklung in dem Bericht der Bundesregierung nicht vorkomme. Nach Prognosen werde sich die Bevölkerung Afrikas bis 2050 verdoppeln, sagte Glaser. “Was das für Nachhaltigkeitsziele: kein Hunger, keine Armut, bezahlbare saubere Energie, menschenwürdige Arbeit bedeutet, kann man sich an den Fingern abzählen.„

CDU/CSU: Nachhaltigkeit braucht Wachstum

Für Anja Weisgerber (CDU/CSU) bedeutet Nachhaltigkeit, “Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz unter einen Hut zu bekommen. Dazu aber brauche es weiterhin Wachstum, das die Regierung aber mit hohen Energiepreisen und „immer mehr Bürokratie“ behindere. Nicht nachhaltig sei auch die Finanzpolitik der Koalition, ebenso wie „Ihr Bürgergeld“. „Anstelle Arbeitslose in den Job zu bringen, funktionieren Sie die Jobcenter zu Zahlstellen um“, kritisierte Weisgerber. Gleichzeitig erhöhe die Regierung das Bürgergeld um 12 Prozent, während sie die Unternehmen belaste und ein Höfesterben riskiere.

Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) kritisierte die geplanten Kürzungen im Entwicklungsetat. In den internationalen Waldschutz zu investieren bringe weit mehr für Klima und Nachhaltigkeit, als Menschen hierzulande zum Austausch ihrer Heizungen zu zwingen.

FDP sieht bürokratische Hemmnisse

Ein Hemmnis für nachhaltige Entwicklung lokalisierte Knut Gerschau (FDP) in langwierigen Genehmigungsverfahren für nachhaltige Produkte und nachhaltiges Bauen. „Wir müssen die Unternehmen, die Menschen nur lassen, indem wir Freiräume schaffen, nicht zusätzliche Vorschriften, und die Chancen im technischen Fortschritt sehen“, sagte Gerschau.

Erst wenn ressourceneffiziente, schadstoffarme und klimafreundliche Produkte zum Teil des wirtschaftlichen Erfolgs würden, werde Nachhaltigkeit zum Arbeitsplatz- und Wohlstandsgarant, sagte Gerschau. Derzeit führe die Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele in Deutschland oft zu „unnötiger Bürokratie“ und würde von den Unternehmen als Belastung empfunden.

Grüne: Regierung international erfolgreich

Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) lobte die Erfolge der Bundesregierung auf internationaler Ebene. So habe sie viel dazu beigetragen, dass die jüngste Weltklimakonferenz die Abkehr von fossiler Energie beschlossen hat.

Allerdings beklagten Abgeordnete der Grünen wir auch anderer Fraktionen, dass man noch weit vom Erreichen der 17 Nachhaltigkeitsziele entfernt sei. Die globale Ungerechtigkeit habe sogar zugenommen, bedauerte Tessa Ganserer unter Verweis auf den unlängst vorgestellten Oxfam-Bericht.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung verweist in ihrem Bericht darauf, dass die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Anforderungen an alle Politikbereiche stelle. Schwerpunkte der Arbeit im Rahmen der Strategie liegen der Vorlage zufolge derzeit auf sechs Transformationsbereichen, in denen besonderer Bedarf für weitere Fortschritte für eine nachhaltige Entwicklung und eine integrierte Herangehensweise bestehe.

Den ersten Transformationsbereich überschreibt die Regierung mit „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“. Dazu kündigt sie unter anderem an, eine Strategie gegen Einsamkeit zu erarbeiten. Mit Hilfe der nationalen Aktionspläne „Kinder und Jugendbeteiligung“ und „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ sollen Kinder und Jugendliche an der gesellschaftlichen Transformation stärker beteiligt werden. Die Länder sollen bei der Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder, der ab 2026 jahrgangsweise eingeführt werden soll, unterstützt werden.

Mit dem Lebenschancen-BAföG solle ein Förderinstrument geschaffen werden, das die selbstbestimmte Weiterbildung unterstützt. Zudem will die Regierung nach eigener Darstellung Beschäftigten im Rahmen einer Bildungszeit oder -teilzeit bei der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung finanziell helfen. Um die Transformation auch im Kulturbereich voranzutreiben, solle eine Anlaufstelle „Green Culture“ aufgebaut werden.

Energiewende und Klimaschutz voranbringen

Im zweiten Transformationsbereich will die Regierung Energiewende und Klimaschutz voranbringen. Geplant sei, die Voraussetzungen für grüne Leitmärkte zu schaffen, um durch öffentliche Beschaffung und Mindeststandards für klimafreundliche Produkte die Nachfrage nach grünen Produkten zu fördern. Der „Wasserstoffhochlauf“ solle zum Ziel führen, mindestens zehn Gigawatt heimischer Elektrolyseleistung bis 2030 zur Herstellung von grünem Wasserstoff bei wettbewerbsfähigen Preisen zu erreichen. Ebenso werde eine Carbon Management Strategie erarbeitet, die den Rahmen für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid setzt.

„Kreislaufwirtschaft erreichen“ lautet der dritte Transformationsbereich. 2024 solle eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie mit verbindlichen Zielen und Maßnahmen bis 2045 verabschiedet werden. Ihr Ziel werde sein, den Primärrohstoff zu senken und weitgehend abgeschlossene Stoffkreisläufe zu ermöglichen. Die Marktbedingungen für Sekundärrohstoffe sollen laut Regierung verbessert werden, um ihren Anteil am Rohstoffeinsatz zu steigern.

Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende stärken

„Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende stärken“ ist der vierte Transformationsbereich überschrieben. Mit Städtebauprogrammen will die Regierung öffentliche Räume schaffen, die Klimaanpassung und Hitzeschutz in den Blick nehmen. Dazu werde an einer „Strategie Hitzeschutz“ gearbeitet. In Innenstädten werde eine „blau-grüne Infrastruktur“ und über die Stadtgrenzen hinaus eine nachhaltige Landschaftsentwicklung angestrebt.

Mit innovativen Projekten sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, die Verknüpfung sozialer und ökologischer Transformation voranzubringen. Mit digitalen Lösungen will die Regierung die Mobilität „smart und vernetzt, effizient und klimafreundlich“ organisieren. Darüber hinaus kündigt sie an, die Transformation in den Antriebstechnologien zu gestalten, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken, das Schienennetz zu sanieren und den Radverkehr zu fördern.

Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme

Im fünften Transformationsbereich geht es um den „Wandel zu nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen“. Dazu heißt es unter anderem, dass nachhaltige Perspektiven für Entwicklungs- und Schwellenländer gestärkt und resiliente Agrar- und Ernährungssysteme in diesen Ländern gefördert werden sollen. Die Regierung setze sich für ein regelbasiertes und freies Handelssystem ein, etwa dadurch, dass der Konsum von und der Handel mit nachhaltigen Agrarrohstoffen unterstützt wird. Gestärkt werden sollen die soziale Absicherung und die ökonomische Stellung von Frauen in der Landwirtschaft und die Position von Frauen in globalen Lieferketten.

Sechster Transformationsbereich ist dem Bericht zufolge der „Einsatz für eine schadstofffreie Umwelt“. Dabei solle die Tranformation zu sicheren und nachhaltigen Chemikalien, Materialien, Produktionsverfahren und Produkten ebenso gestärkt werden wie die Forschung und der Produktionsstandort Deutschland. International werde die Gründung eines Weltchemikalienrats unterstützt mit dem Ziel, ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte in Einklang zu bringen. (pst/vom/hau/19.01.2024)

 

.

TOP 31 Leistungen für Asylbewerber

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (20/9740) vorgelegt, der am Freitag, 19. Januar 2024, erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem AfD-Antrag mit dem Titel „Sozialstaat sichern – Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige begrenzen“ (20/10063) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Union fordert „echte Asylwende“

Stephan Stracke (CDU/CSU) verwies zu Beginn der Debatte auf die im Jahr 2023 gestellten mehr als 350.000 Asylanträge, wozu noch 1,1 Millionen ukrainische Flüchtlinge kämen. Das führe zu einer Überlastung des ganzen Landes, konstatierte er. „Wir brauchen eine echte Asylwende“, sagte der Unionsabgeordnete.

Dafür sei es unabdingbar, das Asylbewerberleistungsrecht neu auszurichten. Nicht zuletzt, da sich die deutschen Sozialleistungen zu einem Migrationsmagneten entwickelt hätten. Die Union, so Stracke, wolle die Leistungen für Asylbewerber reduzieren. An deren Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums werde gleichwohl nicht gerüttelt.

SPD verweist auf umgesetzte Maßnahmen

Rasha Nasr (SPD) zeigte wenig Verständnis für die Forderungen der Union. Schließlich sei die Verlängerung der Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate gerade erst umgesetzt worden. Auch sei der Einsatz einer Bezahlkarte schon jetzt rechtlich möglich.

Aus ihrer Sicht steht jedoch „kein einziger Mensch in diesem Land besser da, wenn wir Geflüchteten noch mehr wegnehmen“. Asylsuchende würden rund 18 Prozent weniger als Bürgergeldempfänger erhalten, also weniger als das Existenzminimum vorsehe. „Irgendwann ist es auch mal gut“, befand die SPD-Abgeordnete.

AfD will Zugang zum Bürgergeld einschränken

47 Prozent der Bürgergeldbezieher seien Ausländer, sagte Norbert Kleinwächter (AfD) und forderte für den Zugang zum Bürgergeld eine Niederlassungserlaubnis sowie eine fünfjährige existenzsichernde Tätigkeit in Deutschland. Den Migranten, so Kleinwächter, sei es schließlich jederzeit möglich, „nach Hause zurückzukehren und dort eine sinnvolle Erwerbstätigkeit aufzunehmen“.

Kleinwächter griff das Wort „Migrationsentscheidung“ aus dem Unionsantrag auf. Sobald Migration das Ergebnis einer Entscheidung ist, „kann sie nicht mehr Asyl sein“. Daher seien die Millionen Migranten „keine Flüchtlinge, sondern ordinäre illegale Migranten“.

Grüne warnen vor Stigmatisierung

Angesichts solcher Debatten mache sie sich Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie, sagte Stephanie Aeffner (Bündnis 90/Die Grünen). Das Versprechen des Sozialstaates auf ein soziales Netz, das Menschen in Krisen auffängt, werde immer öfter angegriffen. Es dürften nicht ständig neue Brandherde gelegt werden, betonte Aeffner.

Erst in dieser Woche sei die Verlängerung des Bezuges der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen worden – ebenso wie die Streichung des Bürgergeldes bei Ablehnung von Arbeit. Das alles führe zu einer Stigmatisierung und Entmenschlichung bestimmter Gruppen.

FDP für mehr Differenzierung

Jens Teutrine (FDP) sieht die Migrationspolitik in Deutschland schon seit längerem auf dem falschen Weg. Es sei absurd, dass Auszubildende abgeschoben würden und dass es Menschen, die nach Deutschland kommen, um zu arbeiten, mit bürokratischen Hürden so schwer gemacht werde.

Dies geschehe, „weil wir der Lüge anhängen, Deutschland sei kein Einwanderungsland“, sagte er. Richtig sei es dennoch, irreguläre Migration zu bekämpfen, weil sonst die Akzeptanz für die legale Migration fehle. Teutrine forderte dabei mehr Differenzierungen und „weniger alle rein oder alle raus“.

Antrag der Union

Im Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von 18 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. Die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte soll zur Regel gemacht werden.

Darüber hinaus sollen Rücküberweisungen in Herkunftsländer nicht mehr erlaubt sein. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden. Für Geduldete soll es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt. Außerdem soll es schnellere Sanktionsverfahren geben, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem AsylbLG mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, den Zugang zum Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige zu begrenzen. „In Zeiten einer tiefen politischen und wirtschaftlichen Krise mit einem aus dem Ruder gelaufenen Haushaltsdefizit, einem teilweise verfassungswidrigen Haushaltsgebaren der Bundesregierung und der höchsten Verschuldung seit 1949 können soziale Leistungen nicht mehr unbegrenzt gewährt werden“, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, dass volljährige erwerbsfähige Ausländer von den SGB II-Leistungen ausgenommen werden, soweit keine Nachweise für einen fünfjährigen erlaubten Aufenthalt im Inland, eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 vorliegen. Ausländer aus Drittstaaten sollen überdies auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis nachweisen müssen.

SGB II-Leistungen sollen zudem nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für fünf Jahre über das gesamte Erwerbsleben gewährt werden. Ausländern, die aufgrund des Leistungsausschlusses keinen Zugang zum Bürgergeld erhalten oder die maximale Bezugsdauer bereits ausgeschöpft haben, sollen Rückkehrhilfen in die Heimatländer gewährt werden, schreibt die AfD-Fraktion weiter. (hau/che/19.01.2024)

.

ZP12 Intensivierung der Unterstützung für die Ukraine

Der Bundestag hat sich am Freitag, 19. Januar 2024, mit Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine befasst. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Unterstützung für die Ukraine intensivieren – Industrie stärken, Produktion und Lieferung von Munition nachhaltig hochfahren“ (20/10064) vorgelegt. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt der Verteidigungsausschuss.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion will die Produktion und Lieferung von Munition an das von Russland überfallene Land nachhaltig hochfahren. Gemäß übereinstimmender Berichte könne Russland im Vergleich zur Ukraine das Zehnfache an Munition zur Durchsetzung seiner Ziele einsetzen, schreiben die Abgeordneten.

Die EU-Staaten hätten sich in Anbetracht dieser dramatischen Lage unter Zustimmung Deutschlands im März 2023 darauf geeinigt, der Ukraine innerhalb von 12 Monaten eine Million Schuss Artilleriemunition bereitzustellen. Seitdem sei von deutscher Seite die notwendige substanzielle Steigerung der Lieferung aus bestehenden Rahmenverträgen oder über europäische Beschaffungsprojekte ausgeblieben.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die vereinbarte Lieferung von einer Millionen Artilleriegeschossen aus der EU mit einem substanziellen deutschen Beitrag zu unterstützen und auf die europäischen Partner einzuwirken, dass auch diese ihrer Selbstverpflichtung folgen. Außerdem soll der ukrainischen Bitte nach Lieferung von Munition aller notwendigen Kaliber aus verfügbaren Beständen der Bundeswehr in größtmöglichem Umfang zu entsprochen werden und die dadurch entstehenden Ausrüstungslücken bei der Bundeswehr durch sofortige Nachbeschaffung außerhalb des Sondervermögens geschlossen werden. Eine weitere Forderung zielt auf Investitionsunterstützung der deutschen Rüstungsindustrie, um langfristige Lieferverträge und verbindliche Exportzusagen beim Kapazitätsaufbau zu stärken und Direktlieferungen zu ermöglichen. (ahe/eis/19.01.2024)

.

TOP 32 Moderninsierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (20/9044) wurde am Freitag, 19. Januar 2024, mit 382 Stimmen gegen 234 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (20/10093), die zudem einige Änderungen am Ursprungsentwurf enthält. Ein von den Abgeordneten Gökay Akbulut und Martina Renner zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/10095) wurde mehrheitlich abgelehnt.

Gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der AfD und Zustimmung durch die Union wurde zudem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Den Wert der deutschen Staatsangehörigkeit bewahren“ (20/9764) abgelehnt. Der Antrag hatte den Verzicht auf die geplante Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts gefordert.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bei Einbürgerungen soll Mehrstaatigkeit künftig generell hingenommen werden. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren.

Auch die für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils in der Bundesrepublik wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. Die bisherige Optionsregelung entfällt vollständig.

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als einer Voraussetzung für eine Einbürgerung soll gesetzlich künftig Klarheit darüber bestehen, dass „antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und gegen dessen freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen.

Mit dem Gesetz soll auch gewährleistet werden, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden durch die Staatsanwaltschaften sicher von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren, denen antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde liegen.

Hinderungsgründe für eine Einbürgerung

Ausgeschlossen sein soll eine Einbürgerung auch im Fall einer Mehrehe oder wenn jemand durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Bei der Sicherheitsabfrage ist eine Erweiterung des Kreises der zu beteiligenden Sicherheitsbehörden vorgesehen.

Bei der Anspruchseinbürgerung gilt laut Vorlage mit Ausnahme bestimmter Fälle, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bestritten werden muss.

Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer

Ausnahmen davon sollen für Personen gelten, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, für Menschen, die mit einer in Vollzeit tätigen Person sowie einem Kind in familiärer Gemeinschaft leben sowie für die sogenannten Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind.

Gast- und Vertragsarbeiter müssen dem Gesetz zufolge zudem keinen Einbürgerungstest absolvieren und lediglich mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion drang auf einen Verzicht der von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts. Diese seien „grundlegend falsch“, schrieb die Fraktion in ihrem Antrag (20/9764), in dem sie die Bundesregierung aufforderte, ihren Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht (20/9044) zurückzuziehen. Dieser Entwurf, der insbesondere eine Halbierung der Einbürgerungsfristen, die generelle Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit und die Streichung der Einbürgerungsvoraussetzung einer „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ enthalte, ignoriere „die Migrationskrise und Integrationsprobleme“, kritisierte die Fraktion.

Stattdessen sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Staatsangehörigkeitsrecht behutsam und an der Realität ausgerichtet weiterentwickelt“, hieß es in dem Antrag weiter. Dabei sollte nach dem Willen der CDU/CSU eine Einbürgerung künftig nur noch möglich sein, „wenn der Ausländer in den vorangegangenen 24 Monaten ununterbrochen erwerbstätig war und zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine angemessene Altersversorgung nachweislich zu erwarten ist“. Auch wollte die Fraktion die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem von dem ausdrücklichen Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abhängig machen. Zudem sollte nach ihrem Willen künftig jeder Einbürgerungsbewerber vor Übergabe der Einbürgerungsurkunde geloben, dass er „das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte“. (ste/sto/19.01.2024)

 

.

ZP 12 Unterstützung der Ukraine

Der Bundestag hat sich am Freitag, 19. Januar 2024, mit Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine befasst. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Unterstützung für die Ukraine intensivieren – Industrie stärken, Produktion und Lieferung von Munition nachhaltig hochfahren“ (20/10064) vorgelegt. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt der Verteidigungsausschuss.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion will die Produktion und Lieferung von Munition an das von Russland überfallene Land nachhaltig hochfahren. Gemäß übereinstimmender Berichte könne Russland im Vergleich zur Ukraine das Zehnfache an Munition zur Durchsetzung seiner Ziele einsetzen, schreiben die Abgeordneten.

Die EU-Staaten hätten sich in Anbetracht dieser dramatischen Lage unter Zustimmung Deutschlands im März 2023 darauf geeinigt, der Ukraine innerhalb von 12 Monaten eine Million Schuss Artilleriemunition bereitzustellen. Seitdem sei von deutscher Seite die notwendige substanzielle Steigerung der Lieferung aus bestehenden Rahmenverträgen oder über europäische Beschaffungsprojekte ausgeblieben.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die vereinbarte Lieferung von einer Millionen Artilleriegeschossen aus der EU mit einem substanziellen deutschen Beitrag zu unterstützen und auf die europäischen Partner einzuwirken, dass auch diese ihrer Selbstverpflichtung folgen. Außerdem soll der ukrainischen Bitte nach Lieferung von Munition aller notwendigen Kaliber aus verfügbaren Beständen der Bundeswehr in größtmöglichem Umfang zu entsprochen werden und die dadurch entstehenden Ausrüstungslücken bei der Bundeswehr durch sofortige Nachbeschaffung außerhalb des Sondervermögens geschlossen werden. Eine weitere Forderung zielt auf Investitionsunterstützung der deutschen Rüstungsindustrie, um langfristige Lieferverträge und verbindliche Exportzusagen beim Kapazitätsaufbau zu stärken und Direktlieferungen zu ermöglichen. (ahe/eis/19.01.2024)

.

AfD TOP 34 Eigenmittel für die EU

Die AfD-Fraktion will „keine weiteren Eigenmittel für die Europäische Union“. Einen entsprechenden Antrag (20/10065) hat der Bundestag am Freitag, 19. Januar 2024, erstmals beraten. Konkret fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, die Einführung weiterer Eigenmittelkategorien zu verhindern und perspektivisch auf ihre Reduzierung hinzuwirken. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Europaausschuss die Federführung. (hau/irs/19.01.2024)