BERLIN / BUNDESTAG –
Sitzungswoche
11. Dezember 2019 (133. Sitzung)
Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.
TOP 2; 3 Fragestunde; Befragung der Bundesregierung: Schwerpunkt Justizministerium unter Christine Lambrecht
Thomas-Cook-Insolvenz, Mietpreisbremse, besserer Schutz von Verbrauchern bei Dauerschuldverhältnissen – das Spektrum der Fragen war breit, denen sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Regierungsbefragung am Mittwoch, 11. Dezember 2019, zu stellen hatte. Den Beginn der 60-minütigen Befragung nutzte Lambrecht, um in einem kurzen Eingangsstatement ihrerseits über den Stand verschiedener Gesetzesvorhaben zu informieren.
Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität
So verwies die Ministerin insbesondere auf das „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“, dessen Ziel es sei, Hetze und Drohungen im Internet härter und effektiver zu verfolgen. Der Referentenentwurf liege nun vor, so Lambrecht. Wesentliche Neuregelung sei die Einführung einer Meldepflicht für Provider im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „Löschungsbedürftige Inhalte sollen künftig nicht mehr nur gelöscht oder gesperrt werden, die Provider sollen sie künftig auch einer Zentralstelle beim Bundeskriminalamt melden müssen“, erklärte Lambrecht. Weitere Gesetzesänderungen des Maßnahmenpakets im Strafrecht zielten auf einen besseren Schutz von Kommunalpolitikern vor Beleidigungen im öffentlichen Raum.
Zudem teilte Lambrecht mit, die Bundesregierung habe im Kabinett beschlossen, bei der Entschädigung von Pauschalurlaubern des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook einzuspringen. „Wir werden die Reisenden nicht alleinlassen“, versprach Lambrecht. Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, sollten deshalb durch den Bund ersetzt werden. Wichtige Voraussetzung sei aber, dass die Reisenden ihre Ansprüche an die Bundesregierung abtreten. Um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, plane ihr Haus zudem bereits entsprechende Regelungen zur Umsetzung der EU-Reiserichtlinie.
AfD: Kunden in Dauerschuldverhältnissen besser schützen
Prof. Dr. Lothar Maier (AfD) wollte als erster Fragesteller wissen, was die Ministerin plant, um Verbraucher in Dauerschuldverhältnissen – also etwa bei Telefon- oder Stromverträgen – besser zu schützen. So sei zu beobachten, dass immer öfter Unternehmen Abrechnungen nicht mehr in Papierform, sondern nur noch per E-Mail zustellten und die Verbraucher dazu verpflichteten, ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Das benachteilige aber diejenigen Kunden, die keine E-Mail-Adresse besäßen oder sich scheuten diese zu nennen, monierte der Abgeordnete.
Lambrecht versicherte, der Verbraucherschutz sei ihr ein „großes Anliegen“ – das zeige auch, dass sie plane, Unternehmen zu verpflichten, am Telefon abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigen zu lassen. Den Hinweis auf Probleme bei Dauerschuldverhältnissen versprach die Ministerin zu prüfen…
In der Fragestunde am Mittwoch, 11. Dezember 2019, haben Vertreter der Bundesregierung vorab eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/15715), die getrennt nach Geschäftsbereich aufgerufen werden, mündlich beantwortet.
Der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka aus Bayreuth erkundigte sich beim Bundesfinanzministerium, mit welchen steuerlichen Folgen die Bundesregierung in Bezug auf Forderungen des Umweltbundesamts rechnet, etwa die Abschaffung der Pendlerpauschale betreffend, und welche Auswirkungen das nach Einschätzung der Bundesregierung auf einen durchschnittlichen Haushalt hätte.
TOP 4 Aktuelle Stunde zur Bekämpfung von Altersarmut
Dass die Tafeln in Deutschland, die bedürftige Menschen kostenlos mit Lebensmitteln versorgen, Alarm geschlagen haben, sie würden den Ansturm kaum noch bewältigen, nahm die Fraktion Die Linke zum Anlass, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Immer mehr Rentnerinnen und Rentner leben von der Tafel – Altersarmut bekämpfen“ zu beantragen. Am Mittwoch, 11. Dezember 2019, debattierte der Bundestag deshalb wieder einmal über dieses Thema, aber eine Annäherung zwischen den Koalitionsfraktionen und der Opposition war keineswegs zu erkennen. Die FDP warf der SPD wiederholt vor, „hartherzig“ zu sein, Die Linke warf der Union eine Blockadehaltung vor und die Grünen attackierten die AfD, sich einerseits zur Verteidigerin der Geringverdiener aufzuschwingen, aber gleichzeitig für eine Lockerung der Tarifbindung zu werben.
AfD: Renten- und Sozialpolitik hat völlig versagt
Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) sprach vor dem Hintergrund des Appells der Tafeln von einem „völligen Versagen“ in der Renten- und Sozialpolitik der vergangenen Jahre. Der Niedriglohnsektor sei bis heute ein strukturelles Problem, denn „aus niedrigen Löhnen werden später niedrige Renten“, sagte die AfD-Abgeordnete.
Sie kritisierte außerdem die Kürzung des Rentenniveaus und die Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung mit beitragsfremden Leistungen, die sich allein in diesem Jahr auf 34 Milliarden Euro belaufen würden. „Das ist Geld, mit dem Altersarmut gemildert werden könnte, wenn es die Rentenversicherung denn hätte“, sagte sie.
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TOP 5 AfD-Fraktion will Verwundetenabzeichen für Soldaten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. Dezember 2019, erstmalig einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Opferbereitschaft deutscher Soldaten anerkennen – Einführung eines Verwundetenabzeichens in der Bundeswehr“ (19/15736) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.
Kriterien für die Verleihung
Die AfD fordert die Bundesregierung auf, die Verleihung eines Verwundetenabzeichens in den deutschen Streitkräften einzuführen und die Voraussetzungen für die Verleihung bei körperlicher oder seelischer Verwundung auf folgende Kriterien festzulegen: bei feindlichen Handlungen mit Angehörigen einer gegnerischen Streitkraft, bei feindlichen Handlungen mit bewaffneten Kräften während eines Einsatzes in einem fremden Land und bei Handlungen gegen Feinde der Bundesrepublik Deutschland. Als Stichtag für die Verleihung des Verwundetenabzeichens will die Fraktion den 3. Oktober 1990 festlegen.
Die Bundeswehr werde seit annähernd drei Jahrzehnten vom Bundestag in Auslandseinsätze entsandt, heißt es in dem Antrag. Die Einsätze Isaf und Resolute Support in Afghanistan hätten von 2002 bis 2018 56 gefallene und 125 verwundete deutsche Soldaten gefordert (Bundesdrucksache 19/1084). Die Risiken in Auslandseinsätzen forderten aber nicht nur körperlichen, sondern auch seelischen Tribut. Allein 2018 seien 274 Fälle einsatzbedingter psychischer Erkrankung diagnostiziert worden.
Während bei physischen Verwundungen häufig auch äußerlich sichtbare Schäden aufträten, sehe man Soldaten, etwa mit Posttraumatischem Belastungssyndrom, die Folgen ihres Einsatzes nicht unmittelbar an, schreiben die Abgeordneten. Ein Verwundetenabzeichen mache die seelischen Verwundungen sichtbar und trage dazu bei, das erbrachte Opfer in der Öffentlichkeit und in den Streitkräften anzuerkennen. Auch in zukünftigen Einsätzen würden Soldaten der Bundeswehr körperliche und seelische Beschädigungen und Verwundungen erleiden. Die Ehrung dieser Soldaten mit einem Verwundetenabzeichen symbolisiere die gesellschaftliche Würdigung ihres Einsatzes und stärke damit Moral und Motivation der Streitkräfte. (vom/sas/11.12.2019)
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TOP 6 30 Jahre Mauerfall und Reisefreiheit – Tourismus
Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. Dezember 2019, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Thema „30 Jahre Mauerfall und Reisefreiheit – Erfolgsgeschichte Tourismus“ (19/14750) mit den Stimmen der Antragsteller und der AfD-Fraktion angenommen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen,d die FDP-Fraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Tourismusausschusses vor (19/15674).
Tourismus als Erfolgsgeschichte in den neuen Ländern
In ihrem Antrag würdigen Union und SPD den Tourismus als Erfolgsgeschichte in den neuen Bundesländern“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „tourismusrelevante“ Vorhaben im Zusammenhang mit dem Jubiläum noch stärker zu fördern und auch in der weltweiten Werbung für Deutschland als Reiseziel ebenso wie im Aktionsplan zur nationalen Tourismusstrategie die „deutsch-deutsche Erinnerungskultur“ weiterhin hervorzuheben. Besondere Aufmerksamkeit müsse historischen Gedenkstätten und anderen „kulturellen Leuchttürmen“ Ostdeutschlands gelten.
Nach der Wiedervereinigung sei der Tourismus einer der wenigen Wirtschaftssektoren der neuen Länder mit kurzfristig realisierbaren Wachstums- und Beschäftigungschancen gewesen, heißt es in dem Antrag. Reizvolle Landschaften und viele damals zwar verwahrloste, aber kulturhistorisch interessante Städte hätten diese Entwicklung begünstigt. Das Anliegen, den Aufbau der Reiseverkehrswirtschaft in den neuen Ländern parlamentarisch zu begleiten, sei 1991 auch ein wichtiger Grund gewesen, im Bundestag einen eigenen Tourismusausschuss ins Leben zu rufen. Heute verzeichne Mecklenburg-Vorpommern unter allen Bundesländern die meisten Übernachtungen pro Einwohner und Berlin halte nach London und Paris den dritten Platz unter den meistbesuchten Städten Europas. (wid/sas/11.12.2019)
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ZP 2 Pisa-Sofortprogramm
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 11. Dezember 2019, mit den Ergebnissen der neuesten Pisa-Studie befasst. Die FDP-Fraktion legt dazu einen Antrag vor, der ein „PISA-Sofortprogramm“ sowie eine „Reformagenda für eine Bildungsnation“ (19/15767) fordert. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Forschung überwiesen.
Demnach offenbare die Pisa-Studie 2018, die am 3. Dezember veröffentlicht wurde, dass sich die Leistungen der Schüler in Deutschland im Vergleich zur Studie 2015 in allen Bereichen verschlechtert hätten. In den Naturwissenschaften und Mathematik sei nur das Niveau des Jahres 2003, beim Lesen der Wert von 2009 erreicht worden. Um bis zum nächsten Test zur Weltspitze aufzuschließen, brauche Deutschland ein Pisa-Sofortprogramm.
Regierung soll Strategien entwickeln
Konkret soll die Bundesregierung unter anderem eine Strategie entwickeln, wie der Anteil der Bildungsinvestitionen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) so angehoben werden kann, dass Deutschland unter den besten fünf der Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) liegt. Darüber hinaus soll die frühkindliche Bildung gestärkt und gemeinsam mit den Ländern ein Konzept zur Reform der Lehrerausbildung entwickelt werden, um die Lehrerbildung insgesamt flexibler, praxisnah und zukunftsfähig zu gestalten.
Des Weiteren sollen bundesweit einheitliche, hochwertige und verbindliche Bildungsstandards für alle Fächer des Hauptschulabschlusses, der Mittleren Reifen und des Abiturs entwickelt und kontrolliert und evaluiert werden. Diese Bildungsstandards sollen wettbewerbsfähig gegenüber Nordamerika und Asien sein. Auch harmonisierte Zulassungsvoraussetzungen zur Abiturprüfung, die wissenschaftliche Begleitung und die Veröffentlichung der länderspezifischen Prüfungsergebnisse sollen vereinbart werden. (eis/11.12.2019)
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TOP 8 Jahresbericht des Wehrbeauftragten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. Dezember 2019, abschließend über den Jahresbericht 2018 (19/7200) des Wehrbeauftragten des Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels, beraten.
Entschließung verabschiedet
Bei Enthaltung der Linken nahm der Bundestag mit den Stimmen der übrigen Fraktionen auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (19/14102) eine Entschließung an. Danach werden die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen – soweit sie nicht bereits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beachtung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird gebeten, den Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des Deutschen Bundestages der Truppe zugänglich zu machen.
Der Deutsche Bundestag dankte dem Wehrbeauftragten sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr und bat die Bundesregierung, dem Verteidigungsausschuss bis zum 28. Februar 2020 über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.
Ausrüstungsmängel und lähmende Verwaltung
In seinem Bericht beklagt der Wehrbeauftragte des Bundestages die anhaltenden Ausrüstungsmängel in der Bundeswehr sowie eine lähmende Verwaltung und einen Tiefstand bei der Anwerbung von Nachwuchs. „Vieles muss und soll besser werden, damit unsere Soldatinnen und Soldaten ihrer heutigen Doppelaufgabe voll gerecht werden können: Einen substanziellen Beitrag zur kollektiven Verteidigung in Europa zu leisten und gleichzeitig wie bisher an multinationalen Kriseneinsätzen außerhalb des Bündnisgebietes weltweit teilzunehmen.“
Bartels moniert, dass die von Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) eingeleiteten „Trendwenden“ bei Personal, Material und Infrastruktur im vergangenen Jahr „nur zögerlich“ umgesetzt worden seien. Eine Ursache dafür sieht der Wehrbeauftragte in „selbst gemachten bürokratischen Hürden“. Die Soldaten erlebten im Alltag eine „Überorganisation von allem und jedem“ und sprächen vom „Bürokratiemonster Bundeswehr“.
Verschwenderischer Umgang bei Gorch Fock
Von der angestrebten Vollausstattung sind die Streitkräfte nach Bartels Ansicht „weit entfernt“, in allen Bereichen mangele es an Material: Kaum einsatzbereite Leopard-2-Kampfpanzer, teure Nachrüstprogramme für den neuen Schützenpanzer Puma, keine Tanker bei der Marine im zweiten Halbjahr 2018, ein großer Teil der U-Boote defekt, weniger als die Hälfte der Eurofighter- und Tornado-Kampfflugzeuge flugfähig und auf ein Minimum reduzierte Munitionsbestände, zählt Bartels in seinem Bericht auf. Dem gegenüber stehe ein „verschwenderischer Umgang mit den Ressourcen Zeit und Geld“, dies zeige der Fall des Segelschulschiffs „Gorch Fock“.
In einer „zersplitterten Zuständigkeitskultur“ frage offenbar niemand nach, ob es normal sei, „wenn der Reparaturpreis sich von zehn auf 135 Millionen Euro verdreizehnfacht“ habe. Dass die Bundeswehr fast alle an sie gestellten Aufgaben trotzdem irgendwie gelöst habe, sei „ganz wesentlich mit der loyalen Professionalität“ der Soldaten „und der Liebe zu ihrem Beruf“ zu erklären, betont Bartels. (aw/sas/vom/11.12.2019)
12. Dezember 2019 (134. Sitzung)
TOP 11 Menschenrechtspolitik
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, abschließend über den 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (19/7730, 19/7985 Nr. 1.2) beraten. Darin informiert die Bundesregierung über nationale und internationale Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte in der Zeit von Oktober 2016 bis September 2018. Dazu hat der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eine Beschlussempfehlung (19/15881) vorgelegt, mit der eine Entschließung durch die Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen wurde. Demnach soll die Bundesregierung unter anderem bei der Erstellung des 14. Menschenrechtsberichts aktuelle menschenrechtliche Themen und Debatten des Berichtszeitraums stärker problemorientiert einbeziehen.
AfD: Bericht ist ein „Dokument der Schwäche“
Jürgen Braun (AfD), stellvertretender Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses, griff die Bundesregierung und ihre Menschenrechtspolitik scharf an: Ihr Bericht sei ein „Dokument der Schwäche“ und spare schwere Menschenrechtsverletzungen aus. So schweige er etwa zu den „Gefahren“ die vom Islam oder dem Sozialismus für die Menschenrechte ausgingen.
Und anstatt anzuerkennen, dass „nur ein Nationalstaat mit Grenzen“ in der Lage sei, den Bürgern Schutz zu bieten und Grundrechte zu garantieren, „übergieße“ die Bundesregierung ihren ganzen Bericht mit einer „süßlichen Multilateralismus-Soße“. Einschränkungen der Meinungsfreiheit sah Braun auch in Deutschland. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz werde von vielen Seiten kritisiert, so der AfD-Abgeordnete, aber von der Bundesregierung in ihrem Bericht gelobt.
TOP 10 Gesetzentwurf der AfD Publizistsiche Vielfalt
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 12. Dezember 2019, in erster Lesung mit einem Entwurf eines Gesetzes zur „Sicherstellung publizistischer Vielfalt“ und zur „Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen“ (19/15265), den die AfD-Fraktion eingebracht hat, befasst. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf der AfD
Zur „Sicherstellung von publizistischer Vielfalt“ und „Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen“ sollen dem Entwurf zufolge das Parteiengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden.
Aus Sicht der AfD werfe die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen grundsätzliche Probleme auf, wenn aufgrund der Beteiligungshöhe von der Möglichkeit zur Einflussnahme auf die angebotenen Inhalte auszugehen ist. Zudem müssten Medienkonsumenten darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Medieninhalte von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, so die Forderung der Fraktion. (mwo/sas/12.12.2019)
TOP 15 Handwerksordnung
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 12. Dezember 2019, füreinen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (19/14974) ausgesprochen. Der Entwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit breiter Mehrheit bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Bundesrat hatte gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben (19/15705). Abschließend wurde ein von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegter wortgleicher Gesetzentwurf (19/14335) für erledigt erklärt.
In zweiter Beratung hatte der Bundestag zuvor mit wechselnden Mehrheiten drei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (19/15878, 19/15879, 19/15880) zum Gesetzentwurf abgelehnt. Ein Antrag der AfD (19/11120) zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Bei gleichem Stimmverhalten wurde ein Antrag der AfD (19/4633) zur Wiedereinführung der Meisterpflicht abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Vorlage der Linksfraktion (19/10154) zur Ausweitung der Meisterpflicht mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Grünen. Abgelehnt wurde zudem ein Antrag der Grünen für ein starkes Handwerk (19/10628) bei Enthaltung der Linksfraktion mit der Mehrheit der anderen Fraktionen gegen das Votum der Grünen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/15873) zugrunde.
Koalition: Änderung der Handwerksordnung erforderlich
Seit der letzten Novelle 2003 habe sich „das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und verändert“, heißt es im Entwurf. Diese Veränderungen seien „so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machen“.
Gleichzeitig haben sich laut Entwurf die Ausbildungszahlen und die Meisterprüfungen reduziert. Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betroffenen Handwerke sollen zum einen die genannten Ziele erreicht und zum anderen solle auch bei der Ausbildungsleistung gegengesteuert werden.
Zulassungspflicht soll wieder eingeführt werden
Im Kern geht es im Gesetzentwurf um die Wiedereinführung der Zulassungspflicht für zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke. Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, um das Handwerk in wirtschaftlicher angespannter Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.
Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks soll dann nur noch zulässig sein, wenn der Betriebsinhaber oder ein technischer Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung beziehungsweise eine erteilte Ausübungsberechtigung soll aber nur für solche Handwerke wieder Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb des Handwerks werden, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet, oder um solche Handwerke, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind und dabei ein Wissenstransfer notwendig ist.
Für alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig den Betrieb eines solchen zulassungsfreien Handwerks ausüben, können auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie sollen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben können und erhalten insoweit Bestandsschutz.
Dritter Änderungsantrag der Grünen
In ihrem dritten Änderungsantrag (19/15880) schreibt die Fraktion, eine Übergangsfrist von sechs Monaten sei deutlich zu kurz, um den Bestandsschutz auch bei Unternehmensnachfolgen, Erweiterungen oder Rechtsformänderungen zu gewährleisten.
Um sicherzugehen, dass Unternehmen weiterhin bestehen könnten, will die Fraktion den Beschäftigten im Handwerk eine angemessene Übergangszeit von fünf Jahren ermöglichen, um vor allem in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels im Handwerk auch selbst eine Aufstiegsfortbildung zur Meisterin oder zum Meister wahrzunehmen.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion fordert per Gesetz die Meisterpflicht wieder einführen. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/11120) erklären die Abgeordneten, damit solle für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe wieder die Meisterpflicht im Sinne der Handwerksordnung gelten. „Hierdurch sollen die entstandenen Fehlentwicklungen im Handwerk beseitigt werden.“ Gesellen, die auf Grundlage der Novelle von 2004 ihr Handwerk selbstständig ohne Meistertitel ausüben und die sich nicht in einem Anstellungsverhältnis befinden, sollen 24 Monate Zeit erhalten, um den Meister zu erwerben.
Die Novelle von 2004 habe zu Nachteilen für das deutsche Handwerk und die Volkswirtschaft geführt, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung – Wiedereinführung der Meisterpflicht“ zur Begründung. 53 Handwerke seien inzwischen in ihrem Kern so destabilisiert, dass nicht mehr von einem gesicherten Fortbestand ausgegangen werden könne.
Antrag der AfD-Fraktion
Um das Handwerk zu stärken fordert die AfD „die Meisterpflicht für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe wiedereinzuführen“ (19/4633). Aus Sicht der Fraktion hat die Abschaffung der Meisterpflicht in zahlreichen Berufen zu Nachteilen für das deutsche Handwerk und die Volkswirtschaft geführt.
Statt der beabsichtigten erhöhten Beschäftigungsquote sei es zu gravierenden Fehlentwicklungen gekommen, die einer Revision bedürften, heißt es in dem Antrag.
Antrag der Linksfraktion
Qualität und Rahmenbedingungen im Handwerk stehen im Mittelpunkt des Antrags der Linksfraktion. Die Bundesregierung solle unter Einbeziehung Betroffener Kern-Parameter wie Umsatz, Löhne und Beschäftigtenzahlen umfassend qualitativ und quantitativ evaluieren, fordern die Abgeordneten. Auf Basis dieser Ergebnisse solle bei Handwerken, bei denen es sachlich geboten und rechtlich möglich erscheint, der verpflichtende Meisterbrief per Gesetz wieder eingeführt werden.
Dabei müssten die Selbstständigen Bestandsschutz erhalten, die sich nach der Handwerksnovelle 2004 ohne Meisterbrief selbstständig gemacht haben. Es müsse sichergestellt werden, dass die alternativen Zugangsmöglichkeiten der Handwerksordnung großzügig anerkannt werden, heißt es in dem Antrag weiter. Hintergrund ist die Diskussion über eine mindestens teilweise Wiedereinführung der Meisterpflicht für Berufe, für die genau diese Pflicht im Zuge der Novelle von 2004 abgeschafft wurde. Ausbildungsleistung und Qualität seien seitdem gesunken, erklären die Abgeordneten der Linksfraktion.
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TOP 12 Öffentliche Investitionen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, erstmals über zwei Anträge der Fraktion Die Linke beraten, in denen diese auf mehr öffentliche Investitionen dringt. So fordern die Abgeordneten unter anderem, die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz zu streichen (19/14424) und eine „Investitionspflicht“ einzuführen (19/14375). Ein von der Fraktion angekündigter dritter Antrag mit dem Titel „Öffentliche Investitionen für ein zukunftsfähiges Deutschland“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.
Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen bei Enthaltung der AfD ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schuldenbremse stärken und keine Lobby-Politik zulasten kommender Generationen“ (19/10616), zu dem der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/15159) vorgelegt hatte.
AfD: Nichtinvestive Ausgaben streichen
Peter Boehringer (AfD) verwies auf Verschuldungsrisiken, die sich aus den „Eurorettungsvehikeln“ ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) gäben. Auch die Staatsanleihen der Euro-Südländer, die die Europäische Zentralbank billionenschwer in ihren Büchern habe, stellten eine künftige deutsche Neuverschuldung dar, ebenso wie die ungedeckten Pensionsverpflichtungen des Staates. „Die Summen, um die es hierbei geht, sprengen die Begrenzung der heutigen Schuldenbremse um das Hundertfache“, sagte Boehringer.
Anstatt die Schuldenbremse zu streichen, müssten die „von linker Ideologie getragenen nichtinvestiven Ausgaben“ gestrichen werden, forderte er. Das schaffe Spielraum für echte Investitionen. Derzeit gebe es nämlich einen kaum vorstellbaren Etikettenschwindel. So werde Hungerhilfe im Ausland als klassische Investition verbucht. Auch die Ausgaben für globale Entwicklungshilfe seien als Investitionen fehldeklariert, kritisierte der AfD-Abgeordnete.
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TOP 15 Aktuelle Stunde zum Normandie-Gipfel
Die Fraktionen im Bundestag werten die Ergebnisse des jüngsten Treffens der Staats- und Regierungschefs der Ukraine, Russland, Deutschlands und Frankreich in Paris zur Lösung des Ukrainekonflikts verhalten positiv. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „zu den Ergebnissen des Normandie-Gipfels zur Überwindung des Konflikts mit Russland in der Ostukraine“ gab es am Donnerstag, 12. Dezember 2019, jedoch auch Zweifel daran, wie ernsthaft insbesondere Russland an einer politische Lösung interessiert sei.
Minister: Pariser Gipfel ein politischer Erfolg
Außenminister Heiko Maas (SPD) nannte die Ergebnisse des Pariser Gipfels einen „politischen Erfolg“ Frankreichs und Deutschlands und eine spürbare Erleichterung für die Menschen im Konfliktgebiet. Es seien unter anderem ein Waffenstillstand, ein Gefangenenaustausch, weitere Entflechtungen und mehr Übergangsstellen an der Konfliktlinie vereinbart worden.
Maas unterstrich, dass dieser Verhandlungserfolg wesentlich durch „mutige Schritte“ des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj vorbereitet worden sei. Der Frieden im Donbas hänge jedoch von mehr ab als dem Willen der ukrainischen Regierung. „Die Beziehungen zu Russland können sich nur dann verbessern, wenn die Minsker Vereinbarung umgesetzt werden und die Souveränität der Ukraine wieder hergestellt ist“, sagte Maas.
AfD: Die Krim wird nie mehr zur Ukraine zurückkehren
Armin-Paulus Hampel (AfD) kritisierte, dass der Ukrainekonflikt ursprünglich durch eine falsche deutsche und europäische Außenpolitik, durch eine „aggressive Expansionspolitik“ ausgelöst worden sei.
Eine Lösung sei nur gemeinsam mit Russland möglich und in Ehrlichkeit gegenüber der Ukraine in Bezug auf die Krim: „Sie ist für die Ukraine verloren und wird auch nie mehr zur Ukraine zurückkehren“ – so wie der Kosovo nicht mehr zu Serbien zurückkehren werde. „Das ist Realpolitik, keine Traumpolitik“, sagte Hampel. (ahe/12.12.2019)
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TOP 9 Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (19/15438) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/15877) angenommen. CDU/CSU, SPD und Linksfraktion stimmten für das Gesetz, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/15659) erklärte der Bundestag gegen das Votum der AfD-Fraktion für erledigt. Einem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/15889) zum Gesetz stimmten AfD und FDP zu, CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab, die Linksfraktion enthielt sich.
Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der Fraktion Die Linke, mit denen sich die Fraktion für „gerechte Krankenversicherungsbeitrage für Betriebsrenten“ (19/242) und ein Ende der Doppelverbeitragung (19/15436) stark macht. Den erstgenannten Antrag lehnten CDU/CSU, SPD FDP und Bündnis 90/Die Grünen ab, während sich die AfD enthielt. Dem zweiten Antrag stimmte nur die Linksfraktion zu, CDU/CSU, SPD und FDP lehnten ihn ab, die AfD und die Grünen enthielten sich.
Einen neuen Antrag der AfD mit dem Titel „Systemfehler beseitigen – Betriebliche Altersvorsorge attraktiver gestalten“ (19/15788) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss.
Gesetzentwurf der Koalition
Das geplante Betriebsrentenfreibetragsgesetz tritt bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft. Darin vorgesehen ist, einen Freibetrag von 159,25 Euro neu einzuführen. Damit werden erst auf höhere Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Da nach Berechnungen der Regierung rund 60 Prozent der Betriebsrentner weniger als 318 Euro im Monat bekommen, werden sie künftig maximal den halben statt wie bisher den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Die übrigen 40 Prozent werden mit der Regelung ebenfalls entlastet. Von dem Freibetrag profitieren auch jene Betriebsrentne, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Der Freibetrag verändert sich jährlich mit der Lohnentwicklung. Bislang gibt es lediglich eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer jedoch mehr Betriebsrente bekommt, muss dann auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiter die Freigrenze.
Jährliche Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro
Die Koalition rechnet mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie sollen 2020 komplett aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Von 2021 bis 2023 sollen die fehlenden Beträge noch teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt werden.
2021 werden 900 Millionen Euro entnommen, 2022 dann 600 Millionen Euro und 2023 schließlich 300 Millionen Euro. Insgesamt liegt das aus dem Gesundheitsfonds entnommene Volumen damit bei drei Milliarden Euro. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe selbst tragen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/15788) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass alle staatlich geförderten Verträge der betrieblichen Altersvorsoge nur einmalig mit Beitragszahlungen zur Sozialversicherung belastet werden. Auch sollen auf Antrag von Betroffenen doppelt gezahlte Sozialversicherungsbeiträge auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge rückerstattet werden.
Zur Begründung heißt es, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge sehe ab 2020 einen Freibetrag von nur 159,25 Euro vor. Die systematischen Fehler jedoch, die eine betriebliche Altersvorsorge unattraktiv für Vorsorgewillige machten, weil sie zu wenig ertragreich sei, würden nicht beseitigt. Hierzu gehöre vorrangig die Korrektur des Fehlers der doppelten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge. (eis/pk/sas/12.12.2019)
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TOP 15 Selbständige in die Sozialversicherung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, erstmalig den FDP-Antrag „Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen“ (19/15232) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
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TOP 16 Grenzüberschreitende Steuergesetzgebung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685, 19/15584 Nr. 1.4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/15876) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die FDP. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zum Gesetzentwurf lag auch eine Stellungnahme des Bundesrates (19/15117) vor.
In zweiter Beratung lehnte das Parlament zwei Änderungsanträge der Linken (19/15885) und von Bündnis 90/Die Gürnen (19/15886) ab. Dem erstgenannten Änderungsantrag stimmen die Linksfraktion und die Grünen zu, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten. Dem zweiten Änderungsantrag stimmten ebenfalls die Linksfraktion und die Grünen zu, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten und die FDP sich enthielt.
In dritter Beratung lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/15887) ab. AfD, FDP und Linksfraktion stimmten ihn zu, CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der Grünen (19/15888), dem die Linksfraktion und die Grünen zustimmten, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten.
Ein neuer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Berücksichtigung von Negativzinsen im Steuerrecht“ (19/15771) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des Gesetzes ist es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern. Auch für die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werde es immer schwieriger, ihre Steuerbemessungsgrundlagen davor zu schützen, dass dem Grunde nach steuerpflichtige Gewinne durch Steuergestaltungen in Länder verlagert würden, die niedrig oder gar nicht besteuern.
Die Steuergestaltungen seien zudem immer ausgefeilter und würden sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze machen. Bei grenzüberschreitenden Strukturen würden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt. Damit könnten die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen verlagert oder die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen verringert werden, schreibt die Regierung.
„Beträchtlicher Rückgang der Steuereinnahmen“
Infolgedessen komme es häufig zu einem beträchtlichen Rückgang der Steuereinnahmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, heißt es zur Begründung des Regierungsvorstoßes. Gelingen soll dies unter anderem durch die Einführung der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Dadurch erhielten die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfassende Informationen über die als relevant eingestuften Steuergestaltungen.
Diese Informationen versetzten den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, zeitnah solche Steuerpraktiken zu identifizieren und gegen diese vorzugehen sowie ungewollte Gestaltungsspielräume durch Rechtsvorschriften oder durch geeignete Risikoabschätzungen zu schließen.
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TOP 17 Anträge der AfD: Gesundheitspolitik u.a. Krankenkassenwettbewerb
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz, 19/15662) debattiert.
Mitberaten wurden dann auch drei Vorlagen der Opposition, die erstmals auf der Tagesordnung standen: Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag, die „solidarische Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ weiterzuentwickeln (19/9565). Die AfD hatte zwei Anträge mit den Titeln „Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen, Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abbauen“ (19/15789) und „Verbindliche patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle im Krankenhaus tätigen Bezugsgruppen einführen“ (19/15790) sowie „Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung stärken – Altersrückstellungen beim Anbieterwechsel mitnehmen lassen“ (19/9233) eingebracht. Der Bundestag überwies alle Vorlagen zur weiteren Beratung an den fedeführenden Gesundheitsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist laut Bundesregierung Ziel des „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Dazu will die Bundesregierung ihrem Entwurf zufolge unter anderem neue Haftungsregeln einführen und die Verfahrensregeln im Wettbewerb, vor allem für Werbemaßnahmen, verbindlicher gestalten.
Auch die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes, des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, sollen durch einen neuen Lenkungs- und Koordinierungsausschuss weiterentwickelt werden, um „eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen“. Darüber hinaus ist geplant, die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen zu konkretisieren, „um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken“.
Erster Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag (19/15789) von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem sichergestellt werden soll, dass pharmazeutische Unternehmen eine voraussichtlich über zwei Wochen hinausgehende Nichtverfügbarkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in Deutschland unverzüglich melden müssen. Die betroffenen Arzneimittel sollen nicht exportiert werden dürfen.
Die Vergabe von Rabattverträgen solle im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) so geändert werden, dass Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den darin enthaltenen Wirkstoff innerhalb der EU herstellt oder herstellen lässt.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag (19/15790) fordert die AfD die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Kosten für alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen aus den Fallpauschalen (DRG – Diagnosis Related Group) ausgegliedert werden.
Verbindliche patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben sollen nach Ansicht der Fraktion für alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen gelten.
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TOP 18 Schutz von Frauen vor Gewalt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, erstmals zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und einen Antrag der FDP-Fraktion zur Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt beraten. So fordern die Grünen in ihrem Antrag „Verantwortung für Frauen in Frauenhäusern übernehmen“ (19/15380) einen Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Aufenthalt in einem Frauenhaus. Zudem dringen sie darauf, Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen zu stärken (19/15379). Die FDP fordert in ihrem Antrag (19/15770), Frauenhäuser als Teil des staatlichen Schutzauftrages wahrzunehmen. Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
TOP 19 Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (19/15618) beraten. Gegenstand der Aussprache war auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Modernes Adoptionsrecht schaffen – Gemeinsame Adoption für nichteheliche Paare sowie Einzeladoption für Ehegatten ermöglichen“ (19/15772). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umsetzen, wonach der Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber verpflichtet wurde, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach der Entscheidung der Richter verstößt die beanstandete Regelung gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, weil sie Stiefkinder in nichtehelichen Familien gegenüber Stiefkindern in ehelichen Familien ohne ausreichenden Grund benachteilige.
Der Gesetzentwurf setze nun die Entscheidung um und ermögliche die Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien, schreibt die Bundesregierung. Die Vorschriften über die Stiefkindadoption in ehelichen Familien sollen danach auf Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt entsprechend anzuwenden sein. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt liegt dem Entwurf zufolge etwa nach mindestens vierjährigem Zusammenleben vor oder bei Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind.
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TOP 20 Tarifbindung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, erstmals zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Stärkung der Tarifbindung beraten. Erstmalig auf der Tagesordnung stand die Vorlage mit dem Titel „Tarifverträge bescheren Weihnachtsgeld – Allgemeinverbindlichkeit erleichtern“ (19/15776). Die Linke wollte über diesen Antrag abstimmen lassen, wurde dabei jedoch nur von der AfD unterstützt. Die Mehrheit der übrigen Fraktione stimmten für die Überweisung zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Abgelehnt wurde ein älterer Antrag der Linken mit dem Titel „Tarifbindung stärken“ (19/8963), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vorlag (19/14415). CDU/CSU, SPD, AfD und FDP stimmten gegen den Antrag, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
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TOP 21 Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, vier Berichte des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu Oppositionsinitiativen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz beraten. Gegenstand waren im Einzelnen der Bericht (19/14350) zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/5950), der Bericht (19/15735) zum Entwurf der FDP für ein Bürgerrechtestärkungsgesetz (19/204), der Bericht (19/15780) zum Gesetzentwurf der Linken zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/218) und der Bericht (19/14723) zum Gesetzentwurf der AfD zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/81).
Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
Der erste Bericht des Rechtsausschusses (19/14350) bezieht sich auf den Antrag der Grünen (19/5950). Der Antrag zielt darauf ab, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weiterzuentwickeln. Es brauche Nachbesserungen, um die Nutzerrechte zu stärken und die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherzustellen. So fehle beispielsweise ein die Meinungsfreiheit wahrendes Verfahren, mit dem zu Unrecht gelöschte oder gesperrte Inhalte zeitnah wieder eingestellt werden können, heißt es in dem Antrag.
Auch fehle eine Clearingstelle für Streitfälle. Einige Vorgaben des NetzDG seien so vage, dass sie von den Betreibern sozialer Netzwerke uneinheitlich und damit für die Nutzerinnen und Nutzer unbefriedigend umgesetzt worden seien. Der Bundestag soll die Bundesregierung daher auffordern, mehrere Paragrafen des Gesetzes zu überarbeiten und eine rechtliche Einschätzung zur Grundrechtsbindung für Betreiber sozialer Netzwerke und den Auswirkungen auf die Gemeinschaftsstandards vorzunehmen, verlangt die Fraktion.
AfD will das Gesetz aufheben
Der vierte Bericht des Rechtsausschusses (19/14723) bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/81), in dem die Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verlangt wird. Das Gesetz stelle „einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar“, schreiben die AfD-Abgeordneten zur Begründung. Aufgrund „nicht legaldefinierter Begriffe“ wie „Hasskriminalität“ oder „strafbare Falschnachrichten“ bestehe „eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung“.
Die Fraktion beklagt zudem „eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung“, wodurch „dem Rechtsstaat die Verantwortung entzogen wird“. Im Gegensatz zu rechtswidrigen oder falschen Inhalten im Rundfunk- oder Verlagswesen, die „regelmäßig bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts über den Rechtsweg der ordentlichen Gerichte weder widerrufen noch gelöscht werden“, seien „die Netzwerkbetreiber angehalten, bereits beim Verdacht auf Rechtswidrigkeit die Kommentare unverzüglich selbst zu löschen“. Den sogenannten sozialen Netzwerken bescheinigt die AfD-Fraktion, sie ergänzten „die politisch-gesellschaftliche Debatte um ein Meinungsspektrum, welches aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen politisch-medialen Vernetzung des Rundfunk- und Verlagswesens einer Selbstzensur zum Opfer gefallen ist oder aus Gründen politischer Opportunität unterdrückt wird“. (mwo/hau/sas/vom/12.12.2019)
13. Dezember 2019 (135. Sitzung)
TOP 23 Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes
Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, 19/15273) beraten. Mitberaten wurden zudem der Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (19/13760), ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schülerinnen und Schüler in der Erzieherausbildung durch Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz stärken“ (19/15774) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vom Aufstiegs-BAföG zum Weiterbildungs-BAföG“ (19/15803). Der Bundestag überwies alle Vorlagen im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Einigkeit herrschte in der Debatte, dass das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz reformiert werden muss und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung unterstützt werden muss. Durch Leistungsverbesserungen und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für jeden Einzelnen sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen attraktiver werden. Alle Fraktionen begrüßten den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wobei der Opposition die Veränderungen nicht weit genug gehen.
Ministerin: Weiterbildung heißt das Gebot der Stunde
AfD: Klotzen und nicht kleckern
Auch Dr. Götz Frömming (AfD) lobte die grundsätzliche Richtung der Novelle. Es sei gut, die berufliche und akademische Bildung gleich wertzuschätzen. Die Wertschätzung müsse aber auch durch eine Gleichstellung bei der staatlichen Förderung zum Ausdruck gebracht werden. Er betonte, dass Studenten durch die kostenlosen Studiengänge und BAföG-Leistungen eine sehr großzügige staatliche Unterstützung erhielten. Finanziert werde diese akademische Ausbildung auch durch Steuerabgaben, die zum Beispiel Handwerker in jungen Jahren leisten.
„Wenn sich einer der Handwerker dann aber selbst fortbilden möchte, ist das für ihn nicht umsonst“, kritisierte Frömming und betonte: „Auch mit dieser Gesetzesnovelle muss er immer noch bis zu 25 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren selbst finanzieren.“ Das seien nach Berechnungen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes immerhin 3.750 Euro. Hinzu kämen die Kosten für das Meisterstück, die sich je nach Beruf auf mehrere Tausend Euro belaufen könnten. Insgesamt machte Frömming deutlich, dass die Erhöhungen nicht reichten. An die Adresse der Ministerin gerichtet sagte er: „Hier hätten Sie klotzen müssen und nicht kleckern.“
TOP 24 Änderung der Abgabenordnung (Bonpflicht)
Die im nächsten Jahr anstehende Belegausgabepflicht für Bäckereien, Fleischereien sowie im Obst- und Gemüsehandel soll nach dem Willen der Unionsfraktion noch verhindert werden. Dies machten Redner der Unionsfraktion am Freitag, 13. Dezember 2019, in der ersten Beratung eines Entwurfs der FDP-Fraktion für ein Gesetz „zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker“ (19/15768) deutlich. Die SPD-Fraktion verteidigte dagegen die Regelung und verwies auf hohe Steuerausfälle durch Betrügereien von Betrieben. Der Bundestag überwies den Gesetzentwurf im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss.
SPD verteidigt die Belegpflicht
Ingrid Arndt-Brauer (SPD) vereidigte hingegen die Regelung und die Belegpflicht. Schon 2014 habe der damalige nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) von einem Steuerausfall von zehn Milliarden Euro in diesem Bereich gesprochen. Nach zahlreichen Hinweisen auf Manipulationen an Kassensystemen sei klar geworden, dass wir es mit einem „großen Problem“ zu tun haben und man habe handeln müssen.
„Mit der Belegpflicht kann eine Kassennachschau relativ leicht durchgeführt werden“, so Arndt-Brauer. Damit werde jeder Vorgang dem Kunden mitgegeben. Ein Beleg könne zum Beispiel auch auf eine Brötchentüte aufgedruckt werden. „Das Gute-Kassen-Gesetz braucht keine FDP. Es ist schon gut genug“, so Arndt-Brauer.
AfD: Weitere Kontrolle des mündigen Bürgers
Stefan Keuter (AfD) verwies auf Berechnungen des Einzelhandels, wonach eine Aneinanderreihung der Belege eine Länge von zwei Millionen Kilometern pro Jahr ergäbe. Damit könne man die Bons fünfzigmal um die Erde legen. Man rede vom Verzicht auf Plastikstrohhalme, und hier würden riesige Papier- und Müllberge produziert.
Es handle sich außerdem um eine „weitere Kontrolle des mündigen Bürgers“. Keuter sprach einen seiner Ansicht nach „drohenden Interessenkonflikt“ an, da die SPD offenbar eine größere Beteiligung an einem Unternehmen halte, das solche Kassenzertifizierungen durchführe.
Belegausgabepflicht ab dem 1. Januar 2020
Darüber hinaus sei mit dem Gesetz eine Belegausgabepflicht ab dem 1. Januar 2020 eingeführt worden. Beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen könnten die Finanzbehörden aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen die Betriebe von der Pflicht befreien, einen Beleg ausgeben zu müssen. Das Gesetz sehe damit in Fällen greifbarer Unzumutbarkeit selbst einen „Pflichtendispens“ vor. Im Anwendungserlass zum Paragrafen 146a der Abgabenordnung erkläre die Finanzverwaltung zu den Voraussetzungen für eine Befreiung von der Belegausgabepflicht: „Eine Befreiung kommt nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht.“ Die mit der Belegausgabepflicht entstehenden Kosten stellten für sich allein keine sachliche Härte im Sinne der Abgabenordnung dar. Die Befreiung von der Belegausgabepflicht setze voraus, dass durch die Unterdrückung der Belegausgabe die Funktion der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nicht eingeschränkt wird.
ZP 13 Anträge der AfD: Waffenrechtsänderungsgesetz
Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, Änderungen im Waffenrecht beschlossen. Dem Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (19/13839) stimmten in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (19/15875). CDU/CSU und SPD zu. Die AfD und die FDP stimmten dagegen, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
In zweiter Beratung lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/15883) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Einen weiteren Antrag der AfD (19/14504) lehnten ebenfalls alle anderen Fraktionen ab. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der FDP (19/14035), gegen den CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten, während sich die AfD enthielt. Schließlich fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/14092) keine Mehrheit. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Linksfrktion enthielt sich.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Ferner fordert sie laut Bundesregierung von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen. „Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind“, heißt es in der Vorlage weiter. In einem zweiten Schritt würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren.
Mit dem Gesetz wird das Nationale Waffenregister „zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen“ ausgebaut. Ferner wird eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt. Zudem werden unter anderem „bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu verbotenen Gegenständen“. Allerdings werde „den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch weitgehende Besitzstandsregelungen Rechnung getragen“, heißt es in der Vorlage weiter.
Änderungsantrag der AfD abgelehnt
Die AfD schrieb in ihrem sechsseitigen Änderungsantrag, mit den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die „schlimmsten geplanten unverhältnismäßigen Eingriffe der Bundesregierung“ im Rahmen der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie zum Schutz von Sportschützen verhindert werden. Sie stellten lebensnahe, handhabbare Lösungen dar, die mit der Richtlinie vereinbar seien.
Unter anderem erfordert die Richtlinie nach Meinung der Fraktion kein ausnahmsloses Verbot von Magazinen. Die Regierung sollte aufgefordert werden, umfassend von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten und Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen.
Antrag der AfD abgelehnt
Der Bundestag lehnte zudem den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für ein Waffengesetz mit Augenmaß – Kein Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer“ (19/14504) ab. Darin wandte sich die AfD gegen eine „überzogene Umsetzung“ der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts in Deutschland hätten sich bewährt, „sodass eine Verschärfung bestehender Regeln über die Richtlinie hinaus keinen Sicherheitszuwachs bedeuten kann“, schrieb die Fraktion. Die Bundesregierung sollte zu einer „sehr kritischen Überprüfung“ ihres Gesetzentwurfs „im Hinblick auf die bisher erfolgte Ausschöpfung von Spielräumen unter Berücksichtigung der Eingaben der Sportschützen-, Jäger- und Waffenverbände“ aufgefordert werden.
Ferner sollte die Bundesregierung den Gesetzentwurf überarbeiten und dabei von einem Verbot bestimmter Magazine für Waffen so weit wie möglich absehen. Auch sollte sie bei der Überarbeitung unter anderem eine „generelle Einstufung von dual-use-verwendbaren Magazinen als Kurzwaffenmagazine“ vornehmen sowie die Waffen-Kostenverordnung im Sinne der Waffenbesitzer, Waffenhändler und -hersteller überarbeiten.
Zur Begründung hieß es, dass zwei Hauptziele der EU-Feuerwaffenrichtlinie – den illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen sowie den Missbrauch von legalen Schusswaffen im Hinblick auf terroristische Anschläge zu erschweren – im Rahmen der nationalen Umsetzung vollständig verfehlt würden. Stattdessen würden Legalwaffenbesitzer wie Sportschützen unter Generalverdacht gestellt. Der Gesetzentwurf stelle zudem „eine unzumutbare wirtschaftliche und bürokratische Belastung der im Gesetzentwurf angesprochenen Legalwaffenbesitzer dar“ und sei „so nicht tragbar“.
TOP 27 Globale Klimagerechtigkeit
Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, erstmals zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum Thema „globale Klimagerechtigkeit“ beraten. Der Antrag der Grünen mit dem Titel „Klimabedingte Migration, Flucht und Vertreibung – Eine Frage globaler Gerechtigkeit“ (19/15781) und der Antrag der Linksfraktion mit der Überschrift „Klimagerechtigkeit auf der UN-Klimakonferenz in Madrid – Deutschlands Klimagas-Budget als gerechten Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen transparent machen“ (19/15775) wurden im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Antrag der Linken
Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, dass Deutschland sein Treibhausgas-Restbudget als gerechten Beitrag zur Erfüllung des Übereinkommens von Paris berechnet und öffentlich bekannt gibt. Als Konsequenz der Berechnung alle nationalen Klimaschutzziele und Klimaschutzmaßnahmen solle das gerechte Treibhausgas-Restbudget angepasst werden.
Bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen solle sich die Bundesregierung bei anderen Vertragsstaaten für die Einhaltung des Grundsatzes der Klimagerechtigkeit einsetzen, Klimaschutz und Gerechtigkeit zusammenführen und durch Klimaschutzmaßnahmen keine neuen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungerechtigkeiten verursachen.
AfD: Antrag verbreitet grüne Fake News
Für die AfD sagte Markus Frohnmaier, dass mit dem Antrag „grüne Fake News verbreitet“ würden. Der Antrag habe zum Ziel, jede Form von illegaler Migration kurzerhand für legal zu erklären, kritisierte er. Wenn man „afrikanische Migranten“ frage, warum sie auswanderten, spiele der Klimawandel dabei „überhaupt keine Rolle“, so Frohnmaier.
Was es brauche, sei ein einheitliches Konzept für den Umgang mit Entwicklungsländern. In Deutschland betrieben unzählige Stellen Entwicklungspolitik und niemand wisse, was der andere tue. Daher fordere die AfD ein Ende der Fragmentierung.
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TOP 27 Antrag der AfD: Souveränität Deutschlands
Der Bundestag hat sich am Freitag, 13. Dezember 2019, erstmals mit dem Antrag „Souveränität Deutschlands sichern – Vetorecht des Deutschen Bundestages in allen Politikbereichen erhalten“ (19/15787) der AfD-Fraktion befasst. Er überwies die Vorlage im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
„Mehr statt weniger europäische Rechtsetzung“
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD darauf hinwirken, dass die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union nicht, wie von der EU-Kommission angeregt, zuungunsten des Vetorechts der nationalen Parlamente verändert werden. Insbesondere soll sie darauf hinwirken, eine Ausweitung der allgemeinen Brückenklausel des Artikels 48 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union (sogenannte Passerelle-Klausel) auf andere Politikbereiche zu verhindern, damit die Souveränität der Mitgliedstaaten in wesentlichen Belangen über das Vetorecht der nationalen Parlamente hinaus erhalten bleibt. Diese Brückenklauseln seien mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt worden, um ausgewogene Kompromisse in der Europäischen Union zu ermöglichen.
Den Mitgliedstaaten solle nach dem Willen der AfD auch der politische Spielraum zugestanden werden, der erforderlich sei, damit sie auf ihre unterschiedlichen Voraussetzungen national Rücksicht nehmen können. Vor allem benötigt Deutschland aus Sicht der AfD-Fraktion nicht noch mehr, sondern eher weniger europäische Rechtsetzung. (sas/13.12.2019)
TOP 28 Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung
Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen (19/15651) erörtert. Mitberaten wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Berichterstattung weiterentwickeln und alle wohnungslosen Menschen statistisch erfassen“ (19/15783). Der Bundestag überwies im Anschluss beide Anträge zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Erste bundesweite Datenergebung zur Wohnungslosigkeit
Ziel des geplanten Gesetzes ist eine erste bundesweite Datenerhebung über Ausmaß und Struktur der Wohnungslosigkeit in Deutschland. Mit den darüber gewonnenen Erkenntnissen sollen der Bundesregierung zufolge sozialpolitische Maßnahmen „zielgenauer gestaltet“ und Länder und Kommunen dabei unterstützt werden, Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Die Daten sollen außerdem dazu beitragen, die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung zu verbessern.
Außerdem ist ab 2022 eine zentrale Statistik geplant, die Auskunft über in Gemeinschafts- oder Notunterkünften untergebrachte Wohnungslose gibt. Die Daten dafür soll das Statistische Bundesamt jährlich zum 31. Januar erheben. Eine zweite Gruppe Wohnungsloser sei statistisch jedoch kaum zu erfassen, so die Bundesregierung.
Menschen zum Beispiel, die als Selbstzahler in Billigpensionen leben, vorübergehend bei Verwandten oder Freunden unterkommen oder auf der Straße leben. Für diese Formen der Wohnungslosigkeit soll daher eine ergänzende Wohnungslosenberichterstattung eingeführt werden. Der Wohnungslosenbericht soll künftig mindestens alle zwei Jahre veröffentlicht werden.
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TOP 29 Menschenrecht auf Frieden
Die Fraktion Die Linke dringt auf die Anerkennung eines Menschenrechts auf Frieden. Der Bundestag befasste sich am Freitag, 13. Dezember 2019, erstmals mit einem entsprechenden Antrag der Fraktion (19/10753), der im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen wurde.
Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte
„Frieden ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte und die umfassende menschliche Entwicklung“, schreiben die Abgeordneten. Frieden gehe über die Abwesenheit von bewaffneten Konflikten hinaus und bedeute die Beseitigung aller Arten von Gewalt, ob direkte, politische, strukturelle, wirtschaftliche oder kulturelle Gewalt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor (positive Dimension des Rechts auf Friedens, nach der Santiago Deklaration).
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, „sich innerhalb der UN-Gremien für die Umsetzung des Rechts auf Frieden im Sinne der Santiago Deklaration durch Verankerung in einem völkerrechtlichen Vertrag einzusetzen und diesen in allem politischen Handeln konsequent umzusetzen“. Weitere Forderungen zielen auf die Beendigung sämtlicher Auslandseinsätze der Bundeswehr und den Stopp aller deutschen Rüstungsexporte. (ahe/sas/13.12.2019)
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ZP 6 Aktuelle Stunde zum Kurs der großen Koalition in der Haushalts- und Finanzpolitik
Anlässlich des Führungswechsels bei der SPD hat die FDP-Fraktion „Auseinandersetzungen in der Großen Koalition über den Kurs in der Haushalts- und Finanzpolitik und die schwarze Null“ am Freitag, 13. Dezember 2019, zum Thema einer Aktuellen Stunde gemacht. Auch die anderen Oppositionsfraktionen nutzten diese Gelegenheit für sehr grundsätzliche Kritik an der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien, während die Redner der Koalition vor allem ihre Einigkeit beschworen.
FDP: Koalition der Sollbruchstellen
Das Regierungsbündnis sei eine „Koalition der Sollbruchstellen“, eröffnete Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Debatte und attackierte in der Folge vor allem die Sozialdemokraten. In ihren Reden gebe es nur „ganz arm“ und „ganz reich“, die Mitte komme nicht vor. Statt einer Vermögensteuer, wie sie der jüngste SPD-Parteitag wieder gefordert hat, solle man besser über Mitarbeiterbeteiligung als Mittel gegen die Vermögensspreizung in der Gesellschaft sprechen.
Und die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagene Finanztransaktionsteuer müssten „die ganz normalen Sparer, die nicht auf Derivate ausweichen können“, bezahlen. „Wir können es uns nicht leisten, weitere zwei Jahre mit der Auseinandersetzung der Koalitionäre zu verbringen“, schloss Stark-Watzinger.
SPD: Koalitionsvertrag weiter abarbeiten
„Sie werden es nicht schaffen, einen Keil in diese Koalition zu schlagen“, entgegnete Andreas Schwarz (SPD). „Wir haben einen ausgezeichneten Koalitionsvertrag, der es verdient, auch nach der Hälfte der Legislatur weiter abgearbeitet zu werden.“
Sein Fraktionskollege Bernhard Daldrup hielt Forderungen vor allem aus dem linken Spektrum auch in der eigenen Partei nach mehr öffentlichen Investitionen entgegen, dass diese in der gegenwärtigen Situation vor allem zu höheren Preisen führen würden. Viel wichtiger sei jetzt angesichts nicht abfließender Fördermittel, die Investitionsfähigkeit der Kommunen zu verbessern. Darüber sei man im Gespräch mit der Union.
CDU/CSU lobt schwarze Null
Auch Dr. h.c. Hans Michelbach (CDU/CSU) betonte: „Es gibt in der Koalition keine Auseinandersetzung. Es gibt einen Koalitionsvertrag, der gilt bis Ende der Legislaturperiode“, und zwar ungeachtet anderer Vorstellungen eines Parteitages.
Alle Rednerinnen und Redner der CDU/CSU-Fraktion hoben hervor, dass der Bund nun im siebten Jahr keine neuen Schulden mache, und lobten dies als Schritt zur Generationengerechtigkeit. Allerdings sei die schwarze Null „kein Selbstzweck“, sagte Christian Haase (CDU/CSU) und verwies darauf, dass der Bund 2008 und 2009 bewusst Schulden gemacht habe, um die Finanzkrise zu überwinden.
AfD: Es gibt keine schwarze Null
Die Redner der AfD-Fraktion argumentierten vor allem, dass die öffentliche Infrastruktur in Deutschland, von Straßen bis zu Schulen, seit Langem auf Verschleiß gefahren werde. „Eine schwarze Null hat es nie gegeben“, folgerte Albrecht Glaser, weil der Haushalt nicht den gesamten Vermögensverzehr abbilde.
Sein Fraktionskollege Dr. Bruno Hollnagel hielt Forderungen nach neuen Steuern oder Schulden entgegen: „Wir hielten es für viel besser, die Migranten ohne Berechtigung nach Hause zu schicken, Beitragszahlungen nach Brüssel zu reduzieren und gespartes Geld an die Bürger zurückzugeben.“
Linke fordert Schulden für Investitionen
Den Verschleiß der öffentlichen Infrastruktur führte auch Jörg Cezanne (Die Linke) ins Feld, allerdings mit einer ganz anderen Schlussfolgerung.
Wenn man jetzt nichts dagegen unternehme und unter Inkaufnahme neuer Schulden kräftig investiere, dann werde das für künftige Generationen viel teurer als neue Schulden. Auch der Klimaschutz erfordere zwingend mehr Investitionen.
Grüne erwarten Streit in der Koalition
Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) nahm sich wie schon die FDP-Redner vor allem die SPD vor. Deren Kurs in der Haushalts- und Finanzpolitik sei völlig unklar, von Finanzminister Olaf Scholz und dem neuen Parteivorsitzenden Norbert Walter-Borjans kämen gegensätzliche Aussagen. „Da ist Streit und Gerangel in dieser Großen Koalition wieder vorprogrammiert“, befand Hajduk.
Ähnlich wie Die Linke forderte sie „gemessen an den Herausforderungen der Zukunft“ viel größere Investitionen. Für einen solchen Vermögensaufbau könne man sehr wohl Kredite aufnehmen. (pst13.12.2019)