Franz Bergmüller zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020

Quelle Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=WrQQk7HtNWo

FRANZ BERGMÜLLER – Franz Bergmüller nimmt Stellung zum „Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 – NHG 2019/2020

A. Problem
1. Der Haushaltsplan 2019/2020 wurde gemäß Art. 12 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) als Zweijahreshaushalt aufgestellt. Seit der Verabschiedung durch den Landtag am 16. Mai 2019 haben sich Änderungen ergeben, denen durch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans 2019/2020 Rechnung zu tragen ist.

2. Mit dem Nachtragshaushalt 2019/2020 sollen insbesondere die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung der „Hightech Agenda Bayern“ ab dem Haushaltsjahr 2020 geschaffen werden. Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 10. Oktober 2019 in seiner Regierungserklärung „Hightech Agenda Bayern“ den Start einer Technologieoffensive mit einem Investitionsvolumen von zwei Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode angekündigt. Zur Finanzierung der „Hightech Agenda Bayern“ soll die Schuldentilgung auf jeweils 50 Mio. € pro Jahr reduziert werden.

3. Die gesetzlich vorgeschriebene turnusmäßige Überprüfung der Lehrpersonal- und Betriebszuschüsse an kommunale und private Realschulen hat Anpassungsbedarf ergeben. Für die Finanzierung des laufenden Betriebs der künftigen Berufsfachschulen für Pflege sieht das Pflegeberufegesetz (PflBG) eine vollständige Finanzierung aus dem Ausbildungsbudget für die Pflegeschulen vor.

4. Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 tritt die Neufassung des Art. 82 der Bayerischen Verfassung in Kraft, mit der die sog. „Schuldenbremse“ in der Bayerischen Verfassung verankert wurde.