133. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 8. November 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt.

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8. November 2023 (133. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen. Teilweise dauert es Wochen bis die Videos zur Verfügung stehen. Sie werden eingefügt, sobald sie vorhanden sind.

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TOP 1 Befragung Bundesregierung

Der Bundesarbeitsminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) hat Humanität, Ordnung und gesteuerte Zuwanderung zum Arbeitsmarkt als Merkmale der Migrationspolitik beschrieben. In der Regierungsbefragung des Bundestages sagte Heil am Mittwoch, 8. November 2023, bei der Humanität gehe es um den Schutz von politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen, bei Ordnung darum, die irreguläre Zuwanderung massiv zu reduzieren, und bei der gesteuerten Zuwanderung um die Integration derjenigen, die schon hier sind, in den Arbeitsmarkt.

Unter dem Stichwort „Jobturbo“ sollen nach den Worten des Ministers verstärkte Anstrengungen unternommen werden, Menschen mit Bleibeperspektive zügiger in Arbeit zu bringen. Man werde mit der Wirtschaft sprechen, um diese zu gewinnen, diese Menschen jetzt einzustellen. Am 20. November solle es zu konkreten Vereinbarungen mit der deutschen Wirtschaft und den Sozialpartnern kommen. Die Bundesregierung habe dazu den Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit Daniel Terzenbach zum Sonderbevollmächtigten ernannt…

Geflüchtete Frauen und Ukrainer aus Polen

… Der AfD-Abgeordnete René Springer fragte nach ukrainischen Flüchtlingen, die in Polen Sozialleistungen bezogen hätten und als „Sozialtouristen“ nach Deutschland kämen. Heil sagte, diese Personengruppe sei nicht wegen des Bürgergeldes nach Deutschland gekommen, sondern wegen Putins Angriffskrieg. Für Springers Behauptung gebe es keine empirischen Befunde….

Kindergrundsicherung und Familienstartzeit

Dem AfD-Abgeordneten Martin Reichardt, der monierte, dass für deutsche Familien kein Geld mehr da sei, erwiderte Paus, die Regierung tue viel für Kinder. Sie verwies auf die geplante Kindergrundsicherung, deren erste Lesung in dieser Woche im Parlament stattfinde. Sechs Milliarden Euro stünden für Kinder zusätzlich zur Verfügung, sodass es falsch sei, dass die Regierung nichts für Kinder tue….

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 8. November 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/9073), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

18 der insgesamt 51 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 17 und Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 14 Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 21, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit neun Fragen. Jeweils vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Justiz und an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium der Finanzen und das Auswärtige Amt beantworten. Das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft waren mit jeweils zwei Fragen konfrontiert. Zu je einer Frage sollten sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr äußern.

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ZP 1 Aktuelle Stunde

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch, 8. November 2023, über irreguläre Migration debattiert. Die Aktuelle Stunde mit dem Titel „Jetzt entschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration treffen“ fand auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion statt.

Thomae betonte, die FDP mache sich seit langer Zeit dafür stark, Fehlanreize in der Migrationspolitik einzudämmen und plädierte dafür, Asylanträge bereits in Drittstaaten zu prüfen. Wenn der Status gleich geklärt sei, könnten Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Zudem dürften die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt nicht im „Sand versickern“, sondern müssten schnellstmöglich umgesetzt werden, betonte Thomae. (cha/08.11.2023)

AfD: Maßnahmen sind Augenwischerei

Dr. Gottfried Curio (AfD) befand hingegen, dass die Maßnahmen des vergangenen Bund-Länder-Gipfels „Augenwischerei“ seien. Was beschlossen wurde, seien mehr Steuergelder für die Massenmigration sowie die Weiterführung einer falschen Politik. „Rückführungsabkommen gibt es nicht, lückenloser Grenzschutz Fehlanzeige“, monierte Curio im Plenum.

Er forderte effektive Abschiebungen, die Beseitigung aller „Pull-Faktoren“ und den Stopp der illegalen Migration. Denn „niemand ist mehr auf der Flucht, nachdem er das erste sichere Nachbarland erreicht hat“, sagte Curio.

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TOP 3 Belarus-Politik

Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. November 2023, über europäische Perspektiven für Belarus debattiert. Einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Für ein demokratisches Belarus in der europäischen Familie“ (20/9146) nahm das Parlament im Anschluss an die Aussprache mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung von CDU/CSU und Die Linke an.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Belarus in die europäische Völkerfamilie zurückführen – Den Freiheitswillen der Menschen unterstützen“ (20/5349). Die Vorlage wurde auf Grundlage einer Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (20/5899) gegen die Stimmen der Antragsteller zurückgewiesen. Von der Tagesordnung wieder abgesetzt worden war indes ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Deutsche Weißrusslandpolitik – Zu Maß und Vernunft zurückkehren“.

Antrag der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktion von SPD, Grünen und FDP setzen sich für den Erhalt der staatlichen Souveränität sowie der Kultur und Sprache von Belarus ein. In ihrem Antrag (20/9146) fordern sie die Bundesregierung auf, gegenüber Russland klarzumachen, „dass die seitens des Kremls forcierte schleichende Übernahme von Belarus unter Mitwirkung von Aljaksandr Lukaschenka“ absolut inakzeptabel ist und aufs Schärfste zurückgewiesen wird. „Unsere östlichen Nachbarn sind und bleiben unabhängige und souveräne Staaten, die über ihre Zukunft selbst entscheiden und nie wieder zum Objekt imperialistischer Träume und Interessen werden dürfen“, heißt es in der Vorlage.

Mit dem Antrag verurteilen die Abgeordneten „den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Unterstützung des belarussischen Regimes für diesen eklatanten Bruch des internationalen Völkerrechts“ ebenso wie das „das brutale Vorgehen des belarussischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung und die erbarmungslose Verfolgung der belarussischen Demokratiebewegung“. Das Regime Lukaschenkas sei aufgefordert, „jegliche Repression zu stoppen, alle politischen Gefangenen freizulassen, freie und faire Wahlen unter Wahlbeobachtung der OSZE zu ermöglichen und die Unterstützung für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine sofort zu beenden“.

Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, sich weiterhin für personenbezogene Sanktionen gegen den belarussischen Sicherheits- und Geheimdienstapparat sowie für weitere wirtschaftsbezogene Sektorsanktionen einzusetzen, die die Finanzierungsstrukturen des belarussischen Regimes treffen. Es müsse zudem darum gehen, sich auf die Zukunft von Belarus als freies und demokratisches Land vorzubereiten und zu signalisieren, „dass ein demokratisches Belarus in der europäischen Wertegemeinschaft willkommen ist“.

 

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ANTRAG AfD TOP 14: Digitaler Euro

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“ (20/9133) stand am Mittwoch, 8. November 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einer Initiative der AfD zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss. Der Titel des AfD-Antrags lautet „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“ (20/9144).

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag  die Bundesregierung dazu auf, „sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat“. Auch gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den anderen EU-Mitgliedstaaten solle sich die Bundesregierung für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einsetzen.

Eine Schwächung des Bargelds lehnt die CDU/CSU-Fraktion ab. Die Bundesregierung solle jeglichen Initiativen auf EU-Ebene „entschieden entgegentreten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass der Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel unangetastet bleibt“. Auch solle die Bundesregierung zu einer „breiten gesellschaftlichen Debatte zum digitalen Euro in Deutschland beitragen“.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass die Bundesregierung sicherstellen solle, „dass die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBs) des Eurosystems keine digitalen Zentralbankwährungen ausgeben dürfen“. Auch solle die Regierung sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung einsetzen, verlangt die AfD-Fraktion. Ferner verlangt sie eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein Recht „zur uneingeschränkten Nutzung von Bargeld“. (bal/hau/08.11.2023)

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TOP 5 Bessere Rechtssetzung Bürokratieabbau 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Mittwoch, 6. November 2023, mit dem Thema Bürokratieabbau befasst. Grundlage der Beratung bildete die Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Sonderbericht zur besseren Rechtsetzung und zum Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode (20/9000). Im Anschluss überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss.

Sonderbericht der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung darin schreibt, sei ihr „bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“ ein wichtiges Anliegen. Ziel des Berichtes sei es, darzustellen, was die Bundesregierung in diesen Bereichen bereits unternommen habe und noch unternehmen wolle. Unter anderem wird in dem Bericht auf das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV verwiesen, dessen Eckpunkte dem Bericht als Anlage beigefügt sind. Zudem fasst der Bericht überblickartig und in Politikfeldern gegliedert abgeschlossene, laufende und geplante Maßnahmen in den Bereichen zusammen. „Im Zentrum stehen hierbei insbesondere Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren“, heißt es dazu.

Ferner gibt die Bundesregierung Auskunft über „Querschnittsmaßnahmen“ zur besseren Rechtssetzung und zum Bürokratieabbau, etwa den Digitalcheck, Praxischecks und Reallabore. Auch auf die deutsch-französische Initiative zum Bürokratieabbau wird in dem Bericht verwiesen. (scr/07.11.2023)

https://www.youtube.com/watch?v=fpCk8d4Tolg

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9. November 2023 (134. Sitzung)

TOP 7 Schutz jüdischen Lebens in Deutschland 

85 Jahre nach der Reichspogromnacht vom 9. November 1938 haben Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition in einer Vereinbarte Debatte zum Thema „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ am Donnerstag, 9. November 2023, im Bundestag angesichts der antisemitischen Ausfälle in Deutschland nach dem Terrorangriff der palästinensischen Hamas auf Israel am 7. Oktober eine entschiedene Bekämpfung jeglicher Bedrohung jüdischen Lebens in der Bundesrepublik gefordert. Es sei unerträglich, dass viele Jüdinnen und Juden auch in Deutschland offenen Antisemitismus und Hass erlebten, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zu Beginn der Sitzung. Die historische Verantwortung Deutschlands für den Holocaust müsse sich jetzt in konkretem Handeln zeigen, mahnte Bas und betonte: „,Nie wieder!‘ ist jetzt.“

Ministerin Faeser: Wir arbeiten an weiteren Verboten

In der Debatte, die die Holocaustüberlebende Margot Friedländer sowie der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und der israelische Botschafter Ron Prosor auf der Ehrentribüne verfolgten, rief Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu auf, sich dem Hass gegen Juden noch deutlicher entgegenzustellen.

Viele Juden wagten in diesen Tagen nicht, sich in der Öffentlichkeit als jüdisch zu erkennen zu geben. Es beschäme sie, „wenn jüdische Kinder Angst haben müssen, zur Kita oder in die Schule zu gehen“. Das werde man nicht hinnehmen, betonte die Ressortchefin und fügte mit Blick auf die jüngst erlassenen Betätigungsverbote für die Hamas und das Netzwerk Samidoun hinzu: „Wir arbeiten schon an weiteren Verboten“….

AfD: Neuer Judenhass aus dem Nahen Osten

Beatrix von Storch (AfD) sagte, jüdisches Leben in der Bundesrepublik sei noch nie so bedroht gewesen wie heute. Dabei habe ein „neuer Judenhass“ aus dem Nahen Osten nach Europa einziehen können, „weil die linke Migrationslobby die Tore weit geöffnet hat“.

Auf Palästinenser-Demonstrationen sehe man in diesen Tagen Islamisten und Linke vereint. Diejenigen, die derzeit „auf unseren Straßen demonstrieren“, gefährdeten das jüdische Leben, die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Zukunft Deutschlands.

Überweisung von zwei Entschließungsanträgen

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten zur Aussprache einen Entschließungsantrag (20/9149) eingebracht, den das Parlament zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwies. Darin fordern die Abgeordneten, unmissverständlich und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln Antisemitismus in Deutschland, in Europa und weltweit entschieden zu bekämpfen sowie das Existenzrecht Israels aktiv und unzweideutig auf allen Ebenen und in der gesamten Gesellschaft einzufordern und die Sicherheit Israels entschlossen zu verteidigen.

Auch einen Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/9145) überwiesen die Abgeordneten zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat. Darin fordert die Fraktion unter anderem, dass die Bundesrepublik unmissverständlich, mit Nachdruck und ihrer historischen Verantwortung gerecht werdend innerhalb der internationalen Organisationen und der Europäischen Union dafür eintritt, dass der Staat Israel, sein legitimes Recht auf Selbstverteidigung sowie der Kampf gegen den Terror geschlossen und solidarisch unterstützt werden. (sto/09.11.2023)

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TOP 9 Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Bundesregierung will das Gesundheitssystem mit digitalen Angeboten systematisch ausbauen und damit die Versorgung der Bevölkerung verbessern. Über Neuerungen im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, im Plenum beraten. Den Abgeordneten lagen dazu die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG, 20/9048) und „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG, 20/9046) vor.

Die beiden jetzt vorgelegten Gesetzentwürfe zur Digitalisierung seien der Einstieg in eine umfassende Modernisierung der Leistungen, erklärten Redner der Ampel-Fraktionen. Während die Union die geplanten Reformen für grundsätzlich sinnvoll hält, meldeten Redner von AfD und Linke erhebliche Sicherheitsbedenken an, was die Nutzung der Patientendaten angeht. Beide Regierungsvorlagen überwiesen die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Das Digitalgesetz der Bundesregierung (20/9048) sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll bereits 2024 verbindlich werden. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Allerdings wird die freiwillige Anwendung bisher selten genutzt, daher wird auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen.

Das Ziel ist den Angaben zufolge eine vollumfängliche, weitgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten. Der erste Anwendungsfall sei der digital gestützte Medikationsprozess. Als nächste Anwendungen sollen die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und die Labordatenbefunde folgen. Das E-Rezept wird dem Entwurf zufolge ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert. Die Nutzung soll über eine ePA-App stark vereinfacht möglich sein. Die Telemedizin wird fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Insbesondere Videosprechstunden sollen künftig umfassender eingesetzt werden. Dazu sieht der Entwurf eine Aufhebung der Mengenbegrenzungen vor. Ferner zielt die Reform auf die stärkere Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Der Leistungsanspruch soll auf digitale Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet werden, um beispielsweise auch telemedizinisches Monitoring zu ermöglichen.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) ist das Ziel verbunden, Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar zu machen. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut. Mit der Novelle sollen bürokratische Hürden gesenkt und die Forschung gestärkt werden. Auch für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte wird ein Opt-Out-Verfahren eingeführt, um die Daten aus der Akte zu Forschungszwecken besser nutzbar zu machen.

Regierung: Daten sind unerlässlich

Gesundheits-Staatssekretär Edgar Franke (SPD), der für den erkrankten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Gesetzentwürfe einführte, erinnerte an die Corona-Pandemie und die Entwicklung von Impfstoffen in Rekordzeit. Zur Wahrheit gehöre jedoch auch, dass viele wichtige Daten zu dem Impfstoff damals aus Israel gekommen seien und nicht aus Deutschland. Forschung sei ohne effektive Daten kaum noch möglich. Und Deutschland stehe nicht gut da im internationalen Vergleich. Um gegen zunehmende Volkskrankheiten gewappnet zu sein, seien Daten unerlässlich.

Franke betonte, die Digitalisierung werde die Arbeit erleichtern und die Versorgung verbessern. Mit der ePA könne die Krankengeschichte von Patienten systematisch erfasst werden. Damit werde Zeit für die Patienten gewonnen und Bürokratie reduziert. Ärzte und Fachangestellte könnten sich auf das Wesentliche konzentrieren. Derzeit scheitere die Datennutzung häufig an unterschiedlichen rechtlichen Regelungen auf den verschiedenen politischen Ebenen. „Am Ende sehen manche den Wald vor lauter Bäumen nicht.“ Nun werde durch einheitliche Regelungen die nötige Klarheit geschaffen. Es sei überfällig, in der Digitalisierung eine Aufholjagd zu beginnen.

AfD: Estland als Vorbild bei Nutzung von Gesundheitsdaten

Eher skeptisch äußerten sich Redner von AfD und Linksfraktion und stellen die Datensicherheit in den Vordergrund. Barbara Benkstein (AfD) sagte, es gehe im Kern um die Sicherheit und den Schutz der Patientendaten sowie um den Nutzen für die Patienten. Bei der ePA sei der „Pferdefuß“, dass Patienten der angestrebten Datennutzung aktiv widersprechen müssten.

Sie forderte eine bessere Aufklärung der Bevölkerung zu dem Thema. Deutschland könne im Umgang mit Gesundheitsdaten von Estland lernen, dort müssten alle Zugriffe auf Gesundheitsdaten begründet werden. Bei Missbrauch drohten Strafen. So funktioniere digitale Sicherheit im Gesundheitsbereich.

Gefordert wird unter anderem, dass auch für Menschen ohne Smartphone oder Onlinezugang oder mit eingeschränkten Nutzungskompetenzen der Widerspruch gegen eine elektronische Patientenakte sehr einfach möglich sein müsse. Einen Opt-out bei der Weitergabe der persönlichen Gesundheitsdaten dürfe es nicht geben. Lese- und Schreibrechte an Dritte müssten immer aktiv gegeben werden. Eine zentral entwickelte ePA-App muss nach Ansicht der Linken zudem unabhängig von Krankenkassen zu beziehen sein. Außerdem müsse die ePA spätestens mit Einführung der Opt-out-Lösung einen erlebbaren Mehrwert für Versicherte und Leistungserbringer bieten. Dafür müsse sie mit strukturierten Daten bestückt werden können. (pk/hau/09.11.2023)

 

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TOP 10 Mindestlohn 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. November 2023, gegen die Forderung der Fraktion Die Linke nach einer Erhöhung des Mindestlohns gestimmt. Der entsprechende Antrag mit dem Titel „Gesetzlichen Mindestlohn gemäß EU-Mindestlohnrichtlinie erhöhen“ (20/7254) wurde mit der breiten Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/7670) zugrunde. Ebenfalls mit demselben Stimmenverhältnis abgelehnt wurde auf Basis einer weiteren Empfehlung des Ausschusses (20/8920) der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Selbstständige Existenzsicherung von Frauen fördern – Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen“ (20/5876). Ein erstmals vorgelegter Antrag der Fraktion (20/9132) mit dem Titel „Gesetzlichen Mindestlohn jetzt auf 14 Euro erhöhen“ wurde im Anschluss an die Debatte an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

AfD: Wir wollen, dass zusätzliche Leistungen ausgezahlt werden

Jürgen Pohl (AfD) lehnte die Vorschläge der Linksfraktion ab. Seiner Fraktion gehe es um die konkrete Verbesserung der Einkommenssituation der Arbeitnehmer, sagte er. Daher müsse der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn als regelmäßiges Grundentgelt für eine Zeitstunde definiert werden.

Andererseits sollten die über das Grundentgelt hinausgehenden Entgeltbestandteile wie Zulagen, Sonderzahlungen und Prämien zuzüglich gezahlt werden. „Die AfD schützt also die Arbeitnehmerinteressen“, sagte Pohl. „Wir wollen, dass zusätzliche Leistungen ausgezahlt werden.“

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TOP 32 Abschließende Aussprachen

Streitverfahren: Einstimmig nahm das Parlament eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu zwei Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 9 / 23 und 2 BvE 10 / 23 (20/9178) an. Die beiden Verfahren richten sich gegen die jüngste Novellierung des Bundeswahlgesetzes. Antragstellerin ist Die Linke, die sich insofern in ihrem verfassungsrechtlichen Status als Fraktion verletzt sieht, als die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen worden und nicht mehr als Gegenausnahme zur dort geregelten Fünf-Prozent-Sperrklausel vorgesehen ist.

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ANTRAG AFD TOP 12 Aktuelle Stunde: Forderungen nach einem Kalifat in Deutschland entgegentreten 

Alle Fraktionen des Bundestages stellen sich eindeutig den Aufmärschen radikaler Islamisten in deutschen Städten verbunden mit der Forderung, in Deutschland einen Kalifatstaat zu errichten, entgegen. Das wurde am Donnerstag, 9. November 2023, während einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde deutlich. Gleichzeit wurde aber auch der AfD vorgeworfen, die Vorkommnisse für Hetze und Spaltung nutzen zu wollen.

AfD: Der radikale Islam stellt die Machtfrage

Sebastian Münzenmaier (AfD) warf zu Beginn der Debatte die Frage auf: „Wer hat die Zustände in unseren Städten zu verantworten?“ Es seien die „Einwanderungsfans in allen Altparteien“, gab er die Antwort gleich selbst. Es seien all jene heimatfeindlichen Kräfte, „denen ein deutsches Deutschland stets ein Dorn im Auge war“. Heute noch seien es 3.000 Menschen, die das Kalifat fordern.

„Wollen wir warten, bis es 300.000 sind?“ Der radikale Islam stelle in Deutschland die Machtfrage, sagte Münzenmaier. Sie müsse mit aller Härte beantwortet werden. Die Losung der Stunde laute daher: millionenfache Re-Migration. Nur die AfD sei in der Lage, die klare Aussage zu treffen, die es brauche, sagte er: „Mit uns wird es in Deutschland kein Kalifat sondern eine rigorose Abschiebungskultur geben.“

Darauf müsse mit allen Mitteln des Rechtstaates geantwortet werden. Bubendorfer-Licht forderte eine religionspolitische Wende in Bezug auf das muslimische Leben in den Moscheengemeinschaften Deutschlands. In der Islamkonferenz seien seit 2006 die zentralen Fragen wie etwa der Umgang mit Antisemitismus oder die Problematik ausländischer Strukturen innerhalb der Verbände leider nicht angepackt worden, kritisierte sie. (hau/09.11.2023)

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TOP 13 Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 9. November 2023, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung (20/9092) debattiert. Die Bundesregierung will damit Millionen Kinder aus der Armut holen. Im Anschluss der Beratung wurde der Gesetzentwurf in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Mit dem Gesetz sollen die bisherigen finanziellen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder zusammengeführt werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Armut und ein Armutsrisiko beeinflussen den Bildungserfolg, die Gesundheit sowie die Entwicklung von Kindern nachteilig und erschweren gesellschaftliche Teilhabe. Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Kinderarmut bekämpft werden muss, damit Kinder die gleichen Chancen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft haben,“ heißt es im Entwurf zur Begründung.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen laut Regierung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen und mehr Familien mit Unterstützungsbedarf erreicht werden. Dies soll vor allem durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien und zu Information und Beratung erreicht werden. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Auch sollen automatisierte Datenabrufe genutzt werden. So will die Bundesregierung bis zu 5,6 Millionen Kinder erreichen, davon fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen.

Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen

Konkret sollen diese Ziele erreicht werden, indem die bisherigen finanziellen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder zusammengeführt werden. Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem heutigen Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Der Kinderzusatzbetrag unterscheidet sich insbesondere dadurch vom bisherigen Kinderzuschlag, dass sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzusatzbetrages nicht am steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des Kindes orientiert. Vielmehr werden für die Berechnung des monatlichen Höchstbetrages des Kinderzusatzbetrages die alterstgestaffelten Regelbedarfe nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) sowie die auf Grundlage des Existenzminimumberichts auf das Kind entfallenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu Grunde gelegt.

Zudem liegt der Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag beim Kind selbst und setzt den Wohnsitz in Deutschland voraus. Außerdem sollen Kinder in Familien mit geringem oder keinem Einkommen dadurch besser erreicht werden, dass die Mindesteinkommensgrenze sowie die Überwindung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), die bisher Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderzuschlages waren, beim Kinderzusatzbetrag nicht vorgesehen werden. „Das heißt, den Kinderzusatzbetrag bekommen Familien, deren Einkommen nicht zur Deckung des Existenzminimums ihrer Kinder reicht“, schreibt die Bundesregierung. Zusätzlich zum Kinderzusatzbetrag soll das Schulbedarfspaket, das Bestandteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist und derzeit 174 Euro jährlich beträgt, automatisch mit dem Antrag auf Kinderzusatzbetrag beantragt und ausgezahlt werden können.

Situation von Alleinerziehenden

Dadurch, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss an das Kind bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages (wie im derzeitigen Kinderzuschlag) grundsätzlich zu 45 Prozent berücksichtigt werden, soll sich die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern besonders verbessern.

Zum Ziel, die familienpolitischen Leistungen neu aufzustellen, gehört demnach auch, das Existenzminimum von Kindern neu zu definieren, indem die über 20 Jahre alten Verteilschlüssel erneuert werden und gleichzeitig der Sofortzuschlag entfallen kann. (che/ste/09.11.2023)

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TOP 20 Finanzierung der DDR- und Kommunismusforschung

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 9. November 2023, einen Antrag mit dem Titel „Finanzierung der Forschungsverbünde zur DDR-Forschung sicherstellen – Kommunismus-Forschung und Vermittlungsarbeit zur Willkür in der DDR stärken“ (20/7183) abgelehnt. Die von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Initiative fand gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke keine Mehrheit. Den Abgeordneten lag zur Entscheidung eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (20/9181) vor.

Antrag der Unionsfraktion

Die Bundesregierung sollte die Finanzierung der DDR-Forschung sicherstellen und die Kommunismus-Forschung als „dauerhafte Aufgabe mit bundespolitischer Verantwortung“ vorantreiben, forderte die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag. Konkret ging es den Abgeordneten unter anderem darum, dass die Bundesregierung die bereitgestellten Mittel für die „Forschungsverbünde SED-Unrecht“ in der zweiten Förderrunde nicht wie vorgesehen kürzen soll.

Außerdem müsse sie für abgelehnte Projekte aus der zweiten Förderrunde der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ eine zusätzliche Förderrunde schaffen und diesen Projekten somit die Chance auf Folgeförderung ermöglichen. Auch forderte die Fraktion, die Kommunismus-Forschung langfristig als eigenes Forschungsfeld zu etablieren. Bis heute werde der Kommunismus nicht als eigenständiges Forschungsfeld wahrgenommen und es gebe keinen einzigen Lehrstuhl für DDR-Geschichte an einer deutschen Hochschule, schrieben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (des/hau/09.11.2023)

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ZP7 Änderung des Parteiengesetzes

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 9. November 2023, mit einer geplanten Änderung des Parteiengesetzes befasst. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9147) vorgelegt, der unter anderem eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung vorsieht. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage in den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf von Koalition und Union

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von 141,9 Millionen Euro für das Jahr 2011 auf knapp 184,8 Millionen Euro für die für das Jahr 2018 vorzunehmende Festsetzung angehoben werden. „Zuzüglich des jährlichen Inflationsausgleiches entsprechend des vom Statistischen Bundesamt dargelegten Berichts beträgt die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 derzeit rund 187,6 Millionen Euro“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs weiter.

Damit soll die staatliche Parteienfinanzierung den vier Fraktionen zufolge „an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden, unter denen Parteien heute bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags agieren“. Die Anhebung sei mit Blick auf die erweiterten Anforderungen an die politische Arbeit und die gestiegenen Partizipationsansprüche innerhalb der Parteien geboten. Konkret ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Obergrenze „insbesondere aus den Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die als Instrument innerparteilicher Willensbildung eine zunehmende Rolle spielen“. In diesem Zusammenhang seien in erheblichem Umfang Investitionen nachzuholen.

Rechenschaft über Einnahmen aus Sponsoring

Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine Verpflichtung der Parteien vor, Einnahmen aus Sponsoring künftig ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Sponsoring-Bericht im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung herzustellen, soll zudem der Schwellenwert von Spenden, die der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen und von dieser zeitnah zu veröffentlichen sind, von 50.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt werden.

Für sogenannte „Parallelaktionen“ enthält die Vorlage eine „sanktionsbewehrte Verpflichtung des eigenmächtig werbenden Dritten, der unmittelbar für eine Partei wirbt, diese Werbung der Partei anzuzeigen“. Will eine Partei eine solche Werbemaßnahme nicht als Spende annehmen, habe sie grundsätzlich von dem Werbenden Unterlassung zu verlangen. „Wehrt die Partei sich nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gegen die Werbemaßnahme, ist diese als Spende angenommen und nach den Regeln des Parteiengesetzes zu behandeln“, führen die vier Fraktionen dazu des Weiteren aus.

Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf nach „positiven Erfahrungen mit digitalen Beteiligungsformaten während der Covid-19-Pandemie“ digitale Parteitage und Hauptversammlungen sowie die digitale Ausübung von Mitgliederrechten nun auch dauerhaft möglich werden. (sto/ste/09.11.2023)

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ANTRAG AfD TOP 15: Änderung des SGB XII und des SGB XIV

Mit der breiten Mehrheit der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, der auf Anpassungen des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze zielt (20/8344). Hintergrund ist die Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022, die die neuen Anpassungen notwendig werden ließ. Die AfD und Die Linke enthielten sich bei der Abstimmung über das im Ausschuss für Arbeit und Soziales noch umfassend geänderte Gesetz (20/9195). Ein von der Unionsfraktion eingebrachter Entschließungsantrag (20/9196) zu dem Entwurf fand keine Mehrheit im Plenum.

Ebenfalls abgelehnt mit den jeweils übrigen Stimmen des Hauses wurden auch ein Antrag der AfD mit dem Titel „Lebensleistung anerkennen – Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen“ (20/6275) und ein Antrag der Fraktion Die Linke „Schlechterstellung von Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beenden“ (20/7642). Zur Abstimmung über die beiden Oppositionsanträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (20/9195).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Infolge der Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetz.

Daneben seien Änderungen in bereits verkündeten Gesetzen erforderlich, da einige noch nicht in Kraft getretene Regelungen aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben angepasst werden müssten.

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar stellen

Unter anderem wurden im Rahmen des Bürgergeldgesetzes den Angaben zufolge nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) übertragen. Die unterbliebenen Angleichungen bei der Berücksichtigung von Einkommen an Änderungen im SGB II sollen nun im SGB XII nachgeholt werden. Zugleich ist vorgesehen, die Änderungen des SGB XII bei der Berücksichtigung von Einkommen „aus Gründen des Gleichlaufs“ im Bundesversorgungsgesetz nachzuvollziehen und unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar zu stellen.

Von den angestrebten Änderungen betroffen sind neben dem Zwölften und Vierzehnten auch das Zweite, Dritte, Sechste, Neunte und Elfte Buch Sozialgesetzbuch. Weitere Anpassungen werden dem Gesetz zufolge unter anderem im Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, dem Wohngeldgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfolgen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag, die unterschiedlichen Freibetragsregelungen zum Schonvermögen beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe anzugleichen.

Bei Sozialhilfeempfängern, die eine deutsche Staatsbürgerschaft hätten oder seit mindestens zehn Jahren in der Bundesrepublik lebten, sollte der Vermögensschonbetrag künftig 15.000 statt wie bisher 10.000 Euro betragen. Bei allen anderen Sozialhilfeempfängern sollte laut Antrag der Freibetrag von 10.000 Euro auf 5.000 sinken.

Konkret forderten die Abgeordneten, dass beispielsweise auch für Sozialhilfeempfänger „der Schutz von selbstgenutztem und angemessenem Wohneigentum“ sowie ein Vermögensschonbetrag von 15.000 Euro gelten sollten. (des/sto/hau/ste/09.11.2023)

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ANTRAG AFD TOP 16 Bundesagentur für Arbeit 

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Verschiebebahnhof Arbeitsagentur verhindern – Vermittlung stärken, statt Arbeitslosigkeit verwalten“ (20/9135) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, beraten hat. Nach der Debatte wurde der Antrag in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss soll darüber hinaus auch die Federführung für einen Antrag der AfD mit dem Titel „Arbeitsvermittlung reformieren – Echtes Fördern und Fordern in die Praxis umsetzen“ (20/9152) übernehmen. Auch diese Vorlage war Gegenstand der Debatte im Plenum.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion will verhindern, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einem „Verschiebebahnhof“ wird. Die Arbeitsvermittlung müsse gestärkt werden, statt Arbeitslosigkeit nur zu verwalten. Das schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/9135). Darin verweisen sie auf den zwar inzwischen aufgegebenen Plan der Ampel-Regierung, junge Arbeitslose unter 25 Jahren statt von den Jobcentern von den Arbeitsagenturen betreuen zu lassen. Aber dennoch plane Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) weiterhin Einsparungen auf Kosten der Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung, kritisieren die Abgeordneten. „Denn nun sollen Weiterbildung und Rehabilitation von Bürgergeldbeziehern von den Arbeitsagenturen betreut werden. Dabei sollen unverändert 900 Millionen Euro im Jahr eingespart werden.“

Die Unionsfraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, die BA nicht mit neuen Aufgaben zu belasten, die zu Lasten der Beitragszahler gehen. Stattdessen sollten die Weiterbildung und Rehabilitation von Langzeitarbeitslosen weiter im Rechtskreis des SGB II durchgeführt werden. Außerdem dürften die Mittel zur Eingliederung in Arbeit nicht gekürzt werden, die Regierung müsse und sich klar zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik bekennen. Die persönliche Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen solle intensiviert und der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern verbessert werden, heißt es in dem Antrag.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/9152) eine Reform der Arbeitsvermittlung. Zur Begründung führen die Abgeordneten an, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch die Jobcenter Probleme hätten, Arbeitslose in Stellen zu vermitteln und die Vermittlungsquote der Jobcenter im Jahr 2022 auf nur sechs Prozent gesunken sei. Die Arbeitgeber hätten nur ein geringes Vertrauen in die Vermittlungskompetenzen der BA und der Jobcenter. Deshalb meldeten sie weniger als die Hälfte der offenen Stellen dorthin, heißt es in dem Antrag.

Mit der Einführung des Bürgergelds sei jedoch nicht die schnellstmögliche Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt, sondern der Vorrang der Vermittlung abgeschafft worden. Der frühere Grundsatz „Fördern und Fordern“ sei weitgehend aufgegeben worden, kritisiert die AfD.

Sie fordert von der Bundesregierung unter anderem, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Bürgergeld) einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung einzuräumen. Auch soll die Vergütung privater Arbeitsvermittler für die nachhaltige Arbeitsvermittlung in eine Beschäftigung mit mindestens 25 Wochenstunden auf 3.600 Euro angehoben werden. Die Vergütung für die nachhaltige Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, die länger als 5 Jahre ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung waren, in eine Beschäftigung mit mindestens 25 Wochenstunden soll auf 4.800 Euro steigen. Das Bürgergeld für volljährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll nach einer sechsmonatigen Karenzzeit grundsätzlich an die Teilnahme an „Bürgerarbeit“ im Umfang von 15 Wochenstunden geknüpft werden, sofern nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden besteht. (che/hau/09.11.2023)

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TOP 17 Zweitmarktfördrungsgesetz

In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen“ (Kreditzweitmarktförderungsgesetz, 20/9093) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf in den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Regelung soll der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert werden. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schafften einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite, heißt es. Sie gewährleisteten das hohe Schutzniveau für die Schuldnerinnen und Schuldner, dass in Deutschland für Inkassodienstleister bereits weitgehend Standard sei.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus regulatorische Anforderungen für Dienstleister, die für die Käufer notleidender Bankkredite tätig werden und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bürokratischer Aufwand soll minimiert werden

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sei darauf geachtet worden, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine- und mittelständische Unternehmen, zu minimieren. Daher fokussiere sich die Vorlage darauf, die in Deutschland bestehenden Regeln „um die europäischen Vorgaben zu ergänzen“.

Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem die umsetzungsbedürftigen Teile der Verordnung (EU) 2022 / 2036 (sogenannte Daisy-Chain-Verordnung) implementiert werden, teilt die Regierung mit. Die Verordnung enthalte Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen. Für Deutschland, so heißt es weiter, sei die unmittelbare Wirkung gering: Eine praktische Anwendung hierfür gebe es derzeit nur im Fall bestimmter Bankkonzerne, deren EU-Muttergesellschaften außerhalb von Deutschland ansässig sind. (hau/09.11.2023)

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TOP 27 EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft

Die CDU/CSU-Fraktion ist am Donnerstag, 9. November 2023, mit einem Antrag (20/7354) gescheitert, in dem sie die Bundesregierung aufgefordert hatte, sich bei den EU-Verhandlungen über eine Änderung der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft aus dem Jahr 2008 für einen Aufschub einzusetzen. Gegen die Initiative stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/9189) vor.

Antrag der CDU/CSU

Den Aufschub forderte die Union, damit Regelungsvorhaben wie etwa der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft oder die Elektromobilität erst Wirkung zeigen könnten. Außerdem sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass in der aktuellen Energiekrise Privathaushalte und Unternehmen durch die neuen Regelungen der Luftqualitätsrichtlinie nicht unverhältnismäßig stark belastet werden, hieß es in der Vorlage.

Weitere Forderungen der Unionsfraktion bezogen sich unter anderem auf die Technologieoffenheit in Bezug auf Heizsysteme, „bürokratiearme und für Kommunen tragbare Umsetzungen“ mit Blick auf die Erstellung von Luftreinhalteplänen sowie bezahlbare Preise für konventionelle Kraftstoffe. Auch sollte die Bundesregierung für eine Verschiebung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Luftqualitätsgrenzwerte bis 2040 eintreten, deren methodische Herleitung durch Experten eingehend zu überprüfen und sich gegen die gesetzliche Möglichkeit von kommunalen Fahrverboten einsetzen. Die Anwendung von Ordnungsrecht müsse insgesamt „maßvoll und praxistauglich“ sein, forderten die Abgeordneten. Bei den Vorschriften zur Luftqualität müssten „Verhältnismäßigkeit, Technologieoffenheit und Machbarkeit im Vordergrund stehen“. (sas/hau/ste/09.11.2023)

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TOP 19 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Der Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht soll künftig elektronisch möglich sein. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht“ (20/9043) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, in erster Lesung beraten hat. Die Initiative wurde anschließend in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Konkret sollen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz „die gesetzlichen Grundlagen für die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht“ geschaffen werden. Die Regelungen sollen im Wesentlichen „den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen“ folgen.

Auch die Führung elektronischer Akten soll mit dem Entwurf geregelt werden. Ferner soll mit den Entwurf „für bestimmte Forschungsvorhaben die Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen des Bundesverfassungsgerichts“ eröffnet werden.

Stellungnahme des Bundesrats

In seiner Stellungnahme vom 20. Oktober 2023 fordert der Bundesrat diverse Änderungen zu dem Entwurf, etwa mit Bezug auf die Einsicht in elektronisch geführte Akten beim Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung, dass sich diese Frage aktuell noch nicht stelle.

„Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf die Einführung und Ausgestaltung der elektronischen Aktenführung beim Bundesverfassungsgericht bewusst dem Gericht als eigenständigem Verfassungsorgan selbst überlässt“, heißt es dazu. (scr/hau/09.11.2023)

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TOP 20 Pflanzenschutzmittelreduktion und Weinbau

Mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7253) abgelehnt, in dem sie sich „für den Fortbestand des deutschen Weinbaus“ und gegen die von der EU-Kommission geplante pauschale Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln ausspricht. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/8954).

Antrag der Union

Der vorliegende Entwurf der Verordnung „Sustainable Use Regulation“ (SUR) sowie Äußerungen der zuständigen Berichterstatterin im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, Sarah Wiener (Grüne), gäben den deutschen Winzerinnen und Winzern Anlass zu großer Sorge bis hin zur Existenzangst, hieß es im Antrag der Union. Während die EU-Kommission eine pauschale Reduzierung von 50 Prozent der Pflanzenschutzmittel bis 2030 vorsieht, habe sich Berichterstatterin Sarah Wiener für ein noch weiterreichendes Reduktionsziel von 80 Prozent ausgesprochen.

Die CDU/CSU-Fraktion forderte von der Bundesregierung, sich in Brüssel für einen SUR-Verordnungsentwurf einzusetzen, „der eine wirtschaftlich tragfähige Reduzierung der eingesetzten Pflanzenschutzmittel im deutschen Weinbau sowie zugleich einen zukunftssicheren Fortbestand des deutschen Weinbaus in allen 13 Weinbauregionen Deutschlands vereinbart und den Beitrag des Weinbergs als Hotspot der Artenvielfalt anerkennt“.

Totalverbot von zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmitteln

Konkret sollte sich die Bundesregierung gegen das Totalverbot von zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten wie Natur-, Vogel- und Wasserschutzgebieten einsetzen. Zudem wurde eine „zweifelsfrei wissenschaftlich nachvollziehbare Festlegung der konkreten Höhe des Reduktionsziels von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 im Rahmen der SUR“ gefordert.

Einbringung mit Flugzeugen und Drohnen

Winzern sollte es weiterhin erlaubt sein, chemische Pflanzenschutzmittel gegen bestimmte Rebkrankheiten einzusetzen und die Mittel sowohl mit Flugzeugen als auch mit Drohnen auszubringen, vor allem auch in Terrassen- und Steillagen, verlangte die Unionsfraktion. Regulatorische Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Drohnen sollten „deutschlandweit einheitlich und praxistauglich“ gestaltet werden.

Darüber hinaus sollte es eine „deutliche Beschleunigung und Entbürokratisierung der Zulassungsverfahren für neue Pflanzenschutzmittel geben“. Schließlich wurde die Bundesregierung aufgefordert, „eine politische Bevorzugung des Ökoweinbaus gegenüber dem konventionellen Weinbau in Deutschland zu verhindern und diesbezüglich eine fachliche Diskussion anzustoßen“, schrieben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (nki/hau/09.11.2023)

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TOP 21: Europäische Bank für Wiederaufbau

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) soll ihren geografischen Tätigkeitsbereich künftig auf Subsahara-Afrika und den Irak ausweiten. Deutschland will den entsprechenden Beschluss des EBWE-Gouverneursrats vom 18. Mai 2023 ratifizieren. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (20/9091) ins Parlament eingebracht, der am Donnerstag, 9. November 2023, erstmals beraten wurde. Nach der Debatte wurde der Entwurf in den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf stehe im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen diene, schreibt die Bundesregierung in der Schlussbemerkung zu dem Gesetzentwurf. Die Erweiterung des EBWE-Tätigkeitsbereichs auf Subsahara-Afrika und den Irak geschehe „unbeschadet der weiterhin prioritären Unterstützung der Ukraine“. (hau/bal/09.11.2023)

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ANTRAG AFD TOP 24 Gefahrbringende Virenforschung 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. November 2023, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gefahrbringende Anwendungsbereiche der Virenforschung verbieten“ (20/6992) beraten. Nach der Debatte wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Federführung übernehmen.

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion fordert ein Verbot riskanter Anwendungsbereiche der Virenforschung. In der jüngeren Vergangenheit sei der Spezialfall der Forschung an Krankheitserregern mit dem Ziel oder dem Nebeneffekt, diese virulenter und/oder pathogener, also für Mensch und Tier gefährlicher zu machen, in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, heißt es in dem Antrag.
Die sogenannte Gain-of-Function-Forschung (GoF-Forschung) sei ein Bereich der Lebenswissenschaften, insbesondere der Virologie, die das Ziel verfolge, lebende Organismen mit erweiterten oder zusätzlichen Funktionen auszustatten. Zahlreiche Einrichtungen weltweit arbeiteten daran, Krankheitserreger so zu modifizieren, dass sie für den Menschen potenziell gefährlicher würden. Ein Laborunfall mit katastrophalen Folgen schlimmstenfalls für die gesamte Menschheit könne nie ganz ausgeschlossen werden.

Die Abgeordneten fordern unter anderem ein generelles Verbot der Forschung am Funktionszuwachs von Krankheitserregern, wenn diese darauf abziele, dass Erreger im Hinblick auf andere Lebewesen, insbesondere Menschen, virulenter und/oder pathogener werden. Nötig sei zudem ein Kriterienkatalog, der Forschern Rechtssicherheit gibt, welche Form der Gain-of-Function-Forschung verboten und welche auch künftig erlaubt sein werde. (pk/hau/09.11.2023)

https://www.youtube.com/watch?v=ODSwTvPAyGM

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TOP Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ (20/8762) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage in den federführenden Rechtsauschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant, Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof einzuführen. „Wird in einem Massenverfahren Revision eingelegt, so kann der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Verfahren zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Derartige Massenverfahren stellten eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar, schreibt die Regierung.

Es handle sich dabei um massenhafte Einzelklagen zur gerichtlichen Geltendmachung gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche (zum Beispiel im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen). Meist stellten sich in diesen Verfahren die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den BGH höchstrichterlich geklärt, könnten gleichlautende Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, anhand dieser Leitentscheidung ohne weiteres zügig entschieden werden.

Baustein für effiziente Erledigung von Massenverfahren

Dem Entwurf zufolge können aber bisher – etwa durch Rücknahme von Revisionen aus prozesstaktischen Gründen oder aufgrund eines Vergleichs – höchstrichterliche Entscheidungen verhindert werden. Ohne eine höchstrichterliche Klärung blieben die Instanzgerichte jedoch immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet.

Als ein Baustein für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren sei es daher erforderlich, „dass auch in Fällen der Revisionsrücknahme oder der sonstigen Erledigung der Revision zentrale Rechtsfragen zügig durch den Bundesgerichtshof geklärt werden können“.

Verfahren mit breitem Spektrum an offenen Rechtsfragen auswählen

Künftig soll also der BGH aus den bei ihm anhängigen Revisionen ein geeignetes Verfahren auswählen können, das ein möglichst breites Spektrum an offenen Rechtsfragen bietet, die er, wie bisher, selbst identifizieren kann. Die Instanzgerichte könnten bei ihnen anhängige Parallelverfahren mit Zustimmung der Parteien währenddessen aussetzen. Der BGH entscheide über die Rechtsfragen in Form der Leitentscheidung auch dann, „wenn die Parteien die Revision zurücknehmen oder sich das Revisionsverfahren auf andere Weise erledigt“.

Die Leitentscheidung entfalte dabei keinerlei formale Bindungswirkung und habe auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrundeliegende konkrete Revisionsverfahren. Es diene jedoch den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte. Dies sorgt für Rechtssicherheit bei Betroffenen und Rechtsanwendern und trage zugleich dazu bei, die Gerichte von weiteren Klagen zu entlasten, schreibt die Bundesregierung.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat steht dem Vorhaben skeptisch gegenüber. In ihrer Stellungnahme teilt die Länderkammer die Auffassung der Belastung der Zivilgerichte durch Massenverfahren und begrüßt vor diesem Hintergrund „den Versuch des Gesetzentwurfes, solche Verfahren effizienter zu erledigen“. Der Bundesrat erwartet allerdings, dass die vorgeschlagenen Regelungen „in der Praxis allenfalls geringe Wirkung entfalten werden“ und daher nur einen Anfang darstellen könnten. Als Problem betrachtet die Länderkammer den Umstand, dass der Rechtsstreit „erst den gewöhnlichen und damit zeitaufwendigen Instanzenzug durchlaufen muss“. Maßgebliche Rechtsfragen sollten vielmehr schon aus der ersten Instanz dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden, fordert die Länderkammer. Ferner ist aus Sicht des Bundesrates ein Gesamtkonzept zum Umgang mit Massenverfahren notwendig, das etwa auch eine mögliche Konzentration der Beweisaufnahme umfassen solle.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Entwurf „anderweitige Bemühungen um eine Entlastung der Zivilgerichte in den sogenannten Massenverfahren“ ergänze. So enthalte das bereits beschlossene Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz unter anderem Regelungen zur beschleunigten Beweisaufnahme. Weitere Anregungen der Länderkammer will die Bundesregierung prüfen und sich mit den Ländern dazu in der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe austauschen. (hau/scr/09.11.2023)

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TOP 25 Änderung des Bundeswahlgesetzes

Die Koalitionsfraktionen wollen die Einteilung von Wahlkreisen für die nächste Bundestagswahl ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (20/8867) stand am Donnerstag, 9. November 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Er wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Die Vorlage sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspräche. Danach soll die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden.

Im Gegenzug soll in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht. Danach liegt die Bevölkerungszahl der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land und Ostallgäu um jeweils mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt aller Wahlkreise, was laut Bundeswahlgesetz eine Neuabgrenzung zwingend erforderlich mache. Der neu zu bildende Wahlkreis soll nach dem Willen der drei Fraktionen den Namen „Memmingen – Unterallgäu“ erhalten.

Neben der Anpassung der Wahlkreise zur Berücksichtigung der Entwicklung der Bevölkerungsverteilung wollen die Koalitionsfraktionen mit der Vorlage zudem die Beschreibung von Wahlkreisen anpassen. Diese sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern nicht mehr zutreffend. (sto/hau/09.11.2023)

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ZP8 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 9. November 2023, mit dem Energiewirtschaftsgesetz befasst. Dem Plenum lag dazu zur ersten Lesung ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/9094) vor. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an den Ausschuss für Energie zur federführenden Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung möchte einige nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beschlossene befristete Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit verlängern. Mit dem Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zielt sie auf zweierlei ab: Erstens sollen die Vorschriften des Teils 3a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die bisher bis zum 1. April 2025 befristet sind, verlängert werden.

Zur Begründung heißt es: Die Frage der Gewährleistung der Versorgungssicherheit stelle sich auch nach Ablauf dieses Datums, da die Lage an den Gasmärkten weiterhin volatil sei und bis zum Hochlaufen von Großteilen der Infrastruktur für die Aufbereitung und die Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas, LNG) und anderen Maßnahmen zur Diversifizierung des Gasbezugs weiterhin Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie entsprechende Maßnahmen für das Erreichen der Füllvorgaben erforderlich seien, um die Versorgungssicherheit im Erdgasbereich sicherzustellen.

Verlängerung der temporären Höherauslastung

Zweitens soll die in Paragraf 49b EnWG 2022 geschaffene Möglichkeit für die Stromübertragungsnetzbetreiber, das Höchstspannungsnetz zeitweise höher auszulasten, ohne dass dies einer vorherigen energierechtlichen Genehmigung bedarf, verlängert werden. Diese sogenannte temporäre Höherauslastung sei nach der bisherigen Rechtslage an das Erfordernis geknüpft, dass Kraftwerke aus der Netzreserve (sogenannte Netzreservekraftwerke) aufgrund einer Rechtsverordnung nach Paragraf 50a EnWG, konkret der Stromangebotsausweitungsverordnung (StaaV) befristet am Strommarkt teilnehmen. Die Erlaubnis für Netzreservekraftwerke zur befristeten Teilnahme am Strommarkt gelte nur noch bis 31. März 2024.

Die durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten Herausforderungen im Energiebereich dauerten jedoch über dieses Datum hinaus an. Es sei davon auszugehen, dass nicht nur der Winter 2023/2024, sondern auch der Winter 2024/2025 für den Strombereich große Anstrengungen erfordern werde. Eine möglichst einfach umzusetzende Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes, wie sie Paragraf 49b EnWG derzeit erlaubt, sei deswegen auch für die Zeit nach dem 31. März 2024 notwendig. (mis/eis/09.11.2023)

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10. November 2023 (135. Sitzung)

TOP 26 Anpassung des Energiewirtschaftsrechts

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat der Bundestag am Freitag, 10. November 2023, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“(20/731020/816520/8267 Nr. 1.20) angenommen. Gegen das zuvor im Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch geänderte Gesetz (20/9187) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und AfD. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Der Haushaltsschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/9188) vorgelegt.

Darüber hinaus nahmen die Parlamentarier mehrheitlich eine Entschließung an, in der unter anderem darauf gedrungen wird, Schwerlasttransporte für erneuerbare Energien und den Netzausbau zu beschleunigen. Die Bundesregierung soll dafür nun innerhalb von drei Monaten entsprechende Vorschläge vorlegen. Ein Entschließungsantrag der Union fand hingegen keine Mehrheit. Die Abgeordneten pochten unter anderem darauf, dass die Bundesnetzagentur „zügig ihren Vorschlag für eine faire Kostenverteilung der Verteilnetzentgelte vorlegt“ (20/9197).

Grüne wollen Sicherheit und Bezahlbarkeit

Die zurückliegenden Monate und Jahre hätten gezeigt, wie wichtig es sei, Entscheidungen zu treffen und zu handeln: „Die Energieversorgung bleibt nicht wie sie ist, wenn wir nichts tun“, sagte Ingrid Nestle von den (Bündnis 90/Die Grünen) eingangs der Debatte.

Deswegen lege die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf vor, der, wie Nestle aufzählte, unter anderem für die Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sorge, den Ausbau eines Wasserstoffkernnetzes forciere, die Energiespeicherung erleichtere und Unternehmen ermögliche, mittels Direktleitungen erneuerbare Energien zu nutzen.

CDU/CSU: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Mark Helfrich (CDU/CSU) nannte die vorgelegte Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes „den reinsten Gemischtwarenladen“, der damit ein Spiegelbild der Ampelkoalition sei. Zwei Jahre habe die Koalition gebraucht, um nach langem Hin und Her auf die Entscheidung des EUGH zu reagieren.

„Wenn nun wenigstens wegweisende Entscheidungen dabei herausgekommen wären“, so Helfrich, aber stattdessen habe man die BnetzA zu einer „Superbehörde“ gemacht, mit mehr Verantwortung, mehr Kompetenzen, aber ohne Pflichten, ohne Checks und Balances. Dazu falle ihm nur ein: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“

SPD: Mit der Novelle die Verantwortung übernommen

Markus Hümpfer (SPD) hob hervor, dass die Regierung mit der Gesetzesnovelle die Verantwortung übernehme und das EuGH-Urteil umsetze, das die fehlende Unabhängigkeit der BnetzA gerügt habe. „Verantwortung zu übernehmen heiße manchmal, Verantwortung (in diesem Fall des Bundestages) abzugeben an die Regulierungsbehörde (in diesem Fall der Bundesnetzagentur), die unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen und über Legislaturperioden hinaus agieren könne.

Im Übrigen habe man mit Blick auf die BnetzA politische Leitlinien festgelegt, zu denen unter anderen das Ziel der Klimaneutralität gehöre, die Verteilung der Kosten, die Digitalisierung und ausgeweitete Berichtspflichten, also mehr Transparenz.

AfD: Mangel- und Planwirtschaft im Energiebereich

Karsten Hilse (AfD) warf der Ampel und insbesondere den Grünen vor, gelogen zu haben, als man sagte, Deutschland habe kein Stromproblem – und daraufhin die noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke abschaltete. Jetzt fehle dem Land die gesicherte  Leistung der AKW, weshalb Deutschland “zu Höchstpreisen„ Strom importieren müsse, sagte Hilse.

Die Energiewende nannte er einen “Irrsinn„, begründet “mit der Lüge des menschengemachten Klimawandels„. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehne die AfD ab, er verstetige die Mangel- und Planwirtschaft im Energiebereich.

FDP: Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten verringern

Konrad Stockmeier (FDP) erinnerte die CDU/CSU-Abgeordneten daran, dass die Gesetzesnovelle nötig geworden sei, weil unionsgeführte Bundesregierungen nicht in der Lage waren, europäisches Recht sauber in deutsches Recht zu übertragen, um damit das Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Apropos “Gemischtwarenladen„ entgegnete er dem Abgeordneten Helfrich: “Ja, wir ergreifen die Gelegenheit beim Schopf und schaffen einen weiteren ganz wichtigen Baustein„, um in der Energieversorgung die Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten weiter zu verringern.

Linke: Energieversorgung ist Daseinsvorsorge

Ralph Lenkert (Die Linke)  wünschte sich gesunde Flüsse zum Angeln, kühle Wohnungen im Sommer und eine funktionierende und bezahlbare Energiewende.

Dazu müsse die Regierung aber ins Nachdenken kommen und zum Beispiel die Stromsteuer auch für Privathaushalte streichen und Gewinnabschöpfung von Krisengewinnen großer Unternehmen nicht wie geplant auslaufen lassen. Im Übrigen sei die Linke der Auffassung, dass Energieversorgung Daseinsvorsorge sei und in staatliche Hand gehöre.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut dem Gesetzentwurf hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Drei Klagepunkte des Vertragsverletzungsverfahrens betrafen Entflechtungsfragen. Der vierte Klagepunkt betraf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers.

Um die Entscheidung des EuGH im noch offenen vierten Klagepunkt umzusetzen, sieht das nun beschlossene Gesetz vor, dass die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 24 EnWG aufgehoben wird. Gleiches soll für die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 21a EnWG gelten, auf den sich zwar die Klage der Kommission nicht erstrecke, die von der Reichweite der Entscheidung des EuGH aber erfasst werde. Beide Verordnungsermächtigungen sollen daher durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt werden. (mis/10.11.2023)

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ZP 9 Exportpolitik

Der Bundestag hat am Freitag, 10. November 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Handelspolitik beraten. Die erstmals vorgelegten Initiative mit dem Titel „Exportnation Deutschland mit regelbasierter Handelspolitik stärken, statt mit Forderungen zu überfrachten“ (20/9136) wurde im Anschluss der Debatte im Plenum zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung wird beim Wirtschaftsausschuss liegen.

CDU/CSU: Handelsabkommen werden überfrachtet

Jens Spahn (CDU/CSU) bemerkte in der Debatte zum Antrag; „Die Exportnation schwächelt, die Ausfuhren sinken“. Wer könne, investiere nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland. In den vergangenen Wochen sei immer wieder behauptet worden, die Unionsfraktion rede die wirtschaftliche Situation Deutschland schlecht, so der Christdemokrat. Dabei sei es genau andersherum: „Die Schönredner auf der Regierungsbank sind das Problem.“

In den Verhandlungen mit Handelspartnern würden Abkommen mit Zusatzerklärungen zu Umwelt- und Klimaschutz „überfrachtet“, das sei ein Misstrauensvotum gegenüber den Partnern.

SPD: Abkommen mit Chile und Mexiko kommen

Markus Töns (SPD) verwies in seiner Replik auf Spahn darauf, dass Deutschland nicht allein verhandeln könne, sondern die Verantwortung auf EU-Ebene liege und erinnerte an den Lissabon-Vertrag: „Da verhandelt die EU-Kommission, nicht die Bundesregierung.“

Töns versicherte, dass die von der Union thematisierten Abkommen mit Chile und Mexiko sicher kommen würden. „Doch da liegen ja noch nicht mal die Übersetzungen vor“, so Töns. Mit den Forderungen, Umweltschutz und Klima „außen vor zu lassen“ sei die Fraktion „zurück in den 50er Jahren“, so Töns.

AfD: Wettbewerbsfähigkeit nicht weiter schwächen

Malte Kaufmann (AfD) berichtete, seine Fraktion freue sich, dass die Unionsfraktion nach den Merkel-Jahren endlich aufwache. „Was wir schon lange fordern, fordern Sie endlich auch“.

Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mitgliedsstaaten dürfe nicht von Deutschland aus „ideologischen Gründen wie mit den Themen Umwelt- und Klimaschutz“ geschwächt werden, sagte Kaufmann und forderte „eine Brandmauer gegen linksgrüne Wirtschaftszerstörung“.

Grüne: Union verdreht die Fakten

Maik Außendorf (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Unionsfraktion den Antrag mit einer „kompletten Falschaussage beginne und stellte klar, dass die Verhandlungen mit Australien, wie es Spahn der Regierung vorgeworfen hatte, nicht an Forderungen aus Deutschland gescheitert seien, sondern aufgrund von Streitigkeiten mit Frankreich beim Thema Landwirtschaft: Die Verdrehung der Fakten sei “unanständig„, so Außendorf.

FDP: Exporte sind Leistung der Unternehmen

Carl-Julius Cronenberg (FDP) unterstellte der Unionfraktion “eine leichte Schwäche in der Lageanalyse„. Exportleistungen seien nicht der Verdienst irgendeiner Regierung, sondern der Unternehmen. Dafür sei ihnen zu danken.

“Wenn die Union von der Bundesregierung in der Wirtschaftspolitik jetzt erwartet, was sie jahrelang hätte selbst tun können, dann zeigt das nur, dass sie sich da wohlfühlt, wo sie sitzt: in der Opposition„, so Cronenberg.

Linke kritisiert rückwärtsgewandte Handelspolitik

Pascal Meiser (Die Linke) befand, die CDU/CSU-Fraktion hänge einer “rückwärtsgewandten Handelspolitik„ an, indem sie erneut ein Handelsabkommen mit den USA fordere, gegen das Millionen Menschen bereits vor Jahren auf die Straßen gegangen seien.

“Wir brauchen keine neuen Sonderklagerechte für ausländische Konzerne„, sagte Meiser in Bezug auf die Forderung der Unionsfraktion nach neuen Freihandelsabkommen.

Antrag der Union

Ein “handelspolitischen Erwachen und Umdenken der Bundesregierung„ fordert die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag. Deutschland müsse eine Führungsrolle in der EU einnehmen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass verschiedene Freihandels- und Assoziierungsabkommen, wie etwa mit den Mercosur-Staaten, oder Australien zum Abschluss gebracht oder vorangetrieben werden.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung zudem unter anderem dazu auf, in der EU einen Neustart der Verhandlungen über ein Handels-, Wirtschafts- und Investitionsabkommen mit den USA anzustreben und im Rahmen einer neuen Afrika-Strategie die Perspektive für Freihandelsabkommen mit afrikanischen Staaten vorzubereiten.

Gefordert wird außerdem, bis zum Abschluss neuer Handelsabkommen auf außenwirtschaftspolitische Maßnahmen zu verzichten, die deutschen Unternehmen den Export erschwerten, wie zum Beispiel die geplanten neuen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien oder das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angekündigte Ausfuhrverbot bestimmter Pflanzenschutzmittel. (emu/irs/10.11.2023)

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TOP 28 Stiftungsfinanzierungsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 10. November 2023, die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt“ (20/8726, Stiftungsfinanzierungsgesetz – StiftFinG) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 548 Abgeordnete für den Entwurf und 75 Abgeordnete dagegen, zwei Abgeordnete haben sich Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/9199) zugrunde.

Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/9200) des Abgeordneten Stefan Seidler (fraktionslos) zur Förderung der Parteien der nationalen Minderheiten wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen das Votum des Antragstellers bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen“ (20/8737). Der Entwurf wurde mit der breiten Mehrheit des Bundestages gegen die Stimmen der AfD zurückgewiesen. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor.

Gesetzentwurf von Koalition und Union

Die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19) entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Verfassungsgericht verlangte ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.

Nach der Neuregelung sollen als politische Stiftungen nur solche Stiftungen betrachtet werden, die durch die ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Zu den Voraussetzungen einer Förderung gehört, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Bei einer politischen Stiftung, die bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert wurde, soll es nach den Vorschriften im Gesetzentwurf unschädlich sein, wenn die nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist.

Gewähr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden ist. Außerdem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Zu den Tatsachen, dass eine Stiftung diese Gewähr nicht bieten kann, wird unter anderem eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit gerechnet, die nicht der Förderung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung dient.

Außerdem wird eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist, genannt. Eine Ausrichtung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wird auch dann angenommen, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will Arbeit und staatliche Finanzierung der politischen Stiftungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen (20/8737) eingebracht. Danach müssen die politischen Stiftungen in ein Register beim Deutschen Bundestag eingetragen werden. Ein Anspruch auf Geldleistungen der Stiftungen aus dem Bundeshaushalt soll entstehen, wenn die der Stiftung nahestehende Partei zweimal in Folge in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. Die staatliche Finanzierung soll für die Dauer einer weiteren Wahlperiode des Bundestages nach dem Ausscheiden oder der Auflösung der Partei bestehen bleiben. Bei einem Finanzierungsausschluss oder einem Verbot der Partei soll die staatliche Finanzierung aus öffentlichen Haushalten mit Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung enden.

Die Gesamthöhe der Förderung der parteinahen Stiftungen soll maximal zwei Drittel der Summe der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung betragen. Jede förderungsfähige Stiftung soll einen Grundbetrag und weitere zweckgebundene Zuwendungen erhalten. Der Anteil der einzelnen Stiftung an der Gesamtsumme der Zuwendungen soll aus dem Verhältnis der Zweitstimmenergebnisse der jeweiligen Parteien bei der letzten Bundestagswahl errechnet werden. (hle/hau/10.11.2023)

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ANTRAG AfD TOP 29: Weiternutzung der Kernkraft

Mehrere Initiativen der AfD, die auf eine Weiternutzung der Kernkraft hinausliefen, hat der Bundestag am Freitag, 10. November 2023, mit jeweils breiten Mehrheiten zurückgewiesen. Gegen einen Antrag mit dem Titel „Für die Wiederherstellung einer kostengünstigen, sicheren und souveränen Energieversorgung betriebsfähige Kernkraftwerke reaktivieren und Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/9155) votierten in namentlicher Abstimmung 550 Parlamentarier. 69 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab eine Enthaltung.

Ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/6533) wurde mit 535 Stimmen abgelehnt. 66 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, ein Parlamentarier enthielt sich. Zu der Initiative hatte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussvorlage erarbeitet (20/7433).

Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion „Keine Rückbaugenehmigung für die am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke wegen drohender Strommangellage“ wurde im Anschluss an die Debatte direkt und mit der Mehrheit aller übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Hierzu lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (20/7433) vor.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion forderte, den Rückbau der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) zu stoppen. Mit einer Änderung des Atomgesetzes sollten die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, deren Betriebsgenehmigung am 15. April erloschen ist, betriebsbereit gehalten werden. Konkret sollte im Atomgesetz eine Regelung zur Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 Satz 3 AtG für die AKW Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 geschaffen werden.

Die Fraktion begründete ihren Vorstoß mit der im kommenden Winter voraussichtlich weiterhin angespannten Stromversorgung. Daher sei es erforderlich, die drei AKW „zumindest dergestalt in Reserve zu halten, dass sie nicht durch Rückbaumaßnahmen unwiederbringlich zerstört werden und zur Ergänzung der gesicherten Stromversorgung im Notfall nicht mehr zur Verfügung stehen“.

Erster Antrag der AfD

Auch in ihrem ersten Antrag forderte die AfD einen Rückbau-Stopp für die Mitte April abgeschalteten Atomkraftwerke. Die Abgeordneten verlangten, die Genehmigung zum Rückbau der Reaktorblöcke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 auszusetzen beziehungsweise zu widerrufen.

Aufgrund einer im Winter 2023/2024 erneut „drohenden Strommangellage“ könne man nicht auf die Anlagen verzichten, hieß es in der Begründung des Antrags. Die Bundesregierung sollte die Betreiber veranlassen, sie „gegen Zusage einer Mindestlaufzeit“ betriebsbereit zu halten und für eine „Beschleunigung der dafür erforderlichen Verfahren unter Beibehaltung des hohen Standards bei der Sicherheitsbeurteilung zu sorgen“. Weiter wurde gefordert, die Betreiber bei der Beschaffung neuen Brennstoffes zu unterstützen, damit die Atomkraftwerke „noch zum Jahreswechsel“ in Betrieb genommen werden können.

Zweiter Antrag der AfD

In ihrem zweiten Antrag forderten die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung auf, die jeweils zuständigen Behörden der Länder anzuweisen, die Genehmigungsverfahren zum Rückbau der am 15. April 2023 und am 31. Dezember 2021 abgeschalteten Reaktorblöcke sowie der abgeschalteten Anlagen Philippsburg 2 sowie Gundremmingen B und C unverzüglich zu stoppen beziehungsweise, soweit bereits erteilt, zu widerrufen und für eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme zu sorgen.

Zudem sollte die Regierung den AKW-Betreibern gegen Zusage von entschädigungsbewehrt garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre –sofern dies die technische Alterung zulässt – aufgeben, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder unverzüglich herzustellen und sie bei der unverzüglichen Beschaffung neuen Brennstoffs zu unterstützen. Ferner sollte die Bundesregierung in den Bereichen Kernspaltung und Kernfusion die zur Verfügung gestellten Forschungsgelder erhöhen. (mis/sas/hau/ste/10.11.2023)

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ZP 10 EU-Richtlinie globale Mindestbesteuerung

Das Parlament hat am Freitag, 10. November 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung (20/8668) beschlossen. Für den Entwurf haben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestimmt, dagegen haben AfD und Die Linken. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/9190) zugrunde. Der Ausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Gesetz beschlossen. Darüber hinaus lag dazu ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (20/9191) vor. Hingegen abgelehnt wurde ein von der CDU/CSU-Fraktion zum Regierungsentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/9198) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung von AfD und Linksfraktion. Darin wurde die Regierung unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich möglichst viele Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika, an dem Projekt beteiligen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes sei es, zentrale Elemente internationaler Vereinbarungen umzusetzen, die „schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“, erklärt die Bundesregierung.

Begrüßt wird der Gesetzentwurf vom Bundesrat. „Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen kommt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Verpflichtung nach“, schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme, die die Bundesregierung dem Bundestag mit dem Gesetzentwurf zugeleitet hat.

Allerdings sprechen sich die Länder dafür aus, weitere Vereinfachungsmaßnahmen zu prüfen. Beispielsweise sollten die Regelungen zur sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung auf internationaler Ebene auf den Prüfstand. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, dass sie Vereinfachungsmaßnahmen „nachdrücklich“ unterstütze. (bal/08.11.2023)

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TOP 30  Industriestandort Deutschland: Net-Zero Industry Act

Die Bundesregierung soll sich laut einem Antrag (20/9137) der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dass der sogenannte Net-Zero Industry Act zum Vorreiter einer neuen, effizienzorientierten und bürokratiearmen Politik auf nationaler und europäischer Ebene wird. Alle damit zusammenhängenden administrativen Prozesse, wie Verfahren für Genehmigungen und Bewerbungen sowie Informationsangebote, sollten so einfach, transparent und funktional wie möglich umgesetzt werden. Der Bundestag hat am Freitag, 10. November 2023, erstmals über die Initiative debattiert, bevor die Vorlage zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde.

Antrag der Union

Die Europäische Kommission will mit dem Net-Zero Industry Act (NZIA) Maßnahmen zur Förderung der europäischen Wirtschaft ergreifen und vor allem Unternehmen und Projekte, die zu den klimafreundlichen Technologien zählen, fördern. Die Maßnahmen zielen insbesondere auf eine deutliche Minderung der Bürokratielast, die Förderung von Innovation und Forschung sowie die Fachkräfteausbildung für die Branche.

Entsprechende Erleichterungen für Schlüsseltechnologien der Energiewende seien grundsätzlich zu begrüßen, schreiben die Abgeordneten. Weitergehendes Ziel müsse jedoch sein, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen insgesamt zu verbessern, anstatt den Fokus auf einzelnen Branchen zu richten. Auch sollte der Grundsatz der Technologieoffenheit beherzigt werden. (joh/hau/10.11.2023)

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ZP 11: Polizeibeauftragtengesetz

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben am Freitag, 10. November 2023, erstmals über einen Gesetzentwurf „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ (20/9148, Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) beraten. Er soll die Grundlagen für das neue Amt eines solchen Polizeibeauftragten für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag schaffen. Die Vorlage wurde im Anschluss der Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Innenausschuss.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem neuen Amt soll der Vorlage zufolge eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können.

Diese neue Möglichkeit soll ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- beziehungsweise Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte treten. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten der Polizei selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.

Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte dem Gesetzentwurf zufolge vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein.

Fehlverhalten oder Missstände von unabhängiger Stelle untersuchen lassen

Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung ausführen, sind die Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag wichtige Ansprechpartner für die Bürger bei Problemen, Notlagen und Konflikten verschiedenster Art. Die Polizei könne ohne ein staatliches Gewaltmonopol nicht existieren. Ihre Beschäftigten seien daher mit weitgehenden Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Bei der Nutzung dieser Eingriffsbefugnisse seien sie an Recht und Gesetz gebunden, heißt es in der Begründung weiter. Es könne aber dazu kommen, dass im Bürgerkontakt rechtliche Grenzen überschritten werden. Es könne „zu unangemessener Behandlung, zu einer Verletzung von Grund- und Menschenrechten oder auch zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung“ kommen sowie wie in jedem Teil der Verwaltung zu strukturellen Mängeln und Fehlentwicklungen wie etwa extremistische Einstellungen unter den Angehörigen der Polizei.

Solche Ereignisse und Fehlentwicklungen seien vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Polizei von großem Gewicht im Verhältnis der Bürger zum demokratischen Rechtsstaat, schreiben die drei Fraktionen des Weiteren. Es sei daher für die Bürger wie auch für die Beschäftigten der Polizeien des Bundes selbst wichtig, Vorkommnisse von behaupteten oder tatsächlich erwiesenen Fehlverhalten oder strukturelle Fehlentwicklungen und Mängel an eine unabhängige Stelle jenseits der behördlichen Strukturen melden und von dieser untersuchen lassen zu können. Ziel sei es, damit auch zu einer Versachlichung entsprechender Diskussionen beizutragen, was sich insgesamt wiederum positiv auf das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit auswirken werde. (sto/10.11.2023)