108. und fortfolgende Bundestagssitzungen ab 14. Juni 2023, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Sitzungswoche

Die Reden werden erst im Laufe der kommenden Woche voll umfänglich bearbeitet worden sein und werden dann hier nachträglich eingepflegt

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14. Juni 2023 (108. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung Bundesregierung (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft; Familienministerium)

Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) verfolgt die Ziele, den Zugang zu hochwertigen Lebensmitteln unabhängig von Herkunft und Geldbeutel zu ermöglichen, die Existenz der „systemrelevanten Arbeit“ der Landwirtschaft zu sichern und die Lebensgrundlagen zu schützen, um sie „auch übermorgen“ noch nutzen zu können. Dies hob der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwoch, 14. Juni 2023, in der Regierungsbefragung im Bundestag hervor.

Die Landwirtschaft müsse krisenfester und unabhängiger von Wasser, Dünger und Energie werden. Die Regierung passe das Düngerecht an und reduziere den Einsatz von Pestiziden, um bis 2030 den Anteil des Ökolandbaus auf 30 Prozent zu steigern. Für den Umbau der Tierhaltung stelle sie so viel Geld bereit wie keine Bundesregierung zuvor, sagte der Minister. Man investiere in digitale Experimentierfelder und künstliche Intelligenz, um die Effizienz der Landwirtschaft zu steigern, und in den Umbau der Wälder und den Schutz der Moore. „Die Landwirte brauchen eine verlässliche Perspektive“, sagte Özdemir.

Paus: Kindergrundsicherung ein echter Systemwechsel

Neben dem Agrarminister stellte sich auch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) den Fragen der Abgeordneten. Sie bezeichnete das Vorhaben der Kindergrundsicherung als „echten Systemwechsel“, der dafür sorge, dass es armen Kindern besser gehe und alle Familien sorgenfreier leben könnten. Die Kinderarmut werde dadurch zurückgedrängt. Die Kindergrundsicherung sei eine Investition in die Zukunft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, an Kindern dürfe nicht gespart werden. Vier Milliarden Euro würden in die Qualität der Kitas, drei Milliarden Ausbau in den Ausbau der Ganztageseinrichtungen investiert.

Paus sprach zudem das Thema der Gewalt gegen Frauen an. Die Regierung arbeite an einem Gesetz zum Schutz vor Gewalt. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Band Rammstein müssten aufgeklärt werden. Darüber hinaus arbeite die Regierung an einer Strategie gegen Einsamkeit, einem verbreiteten Phänomen. Beteiligung und Engagement seien wichtige Schlüssel, um dagegen vorzugehen.

Zur Frage des fraktionslosen Abgeordneten Robert Farle, ob es künftig nur noch zehn Gramm Fleisch pro Tag geben solle, entgegnete der Minister, da sei eine Überlegung von Wissenschaftlern „durchgestochen“ und ihm in den Mund gelegt worden, was er zurückweise. Er kümmere sich darum, dass alle die Chance haben, „gesund alt zu werden“.

Karsten Hilse (AfD) sagte, dass der Erhaltungszustand des Wolfes sei günstig, sodass eine Populationseinschränkung vorangebracht werden könne. Der Minister entgegnete, der Wolf sei eine streng geschützte Tierart, der Erhaltungszustand werde alle sechs Jahre aufgrund von EU-Kriterien ermittelt, nationales Ausscheren sei nicht möglich.

Mariana Harder-Kühnel (AfD) verwies auf eine Umfrage, die ergeben habe, dass die Mehrheit der Deutschen sich gegen eine Straffreiheit von Abtreibung ausspreche. Auf die Frage, ob der einschlägige Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden solle, sagte die Ministerin, eine Kommission sei eingesetzt worden mit zwei Arbeitsgruppen, von denen sich die eine mit dem Paragrafen 218 und die andere mit reproduktiven Rechten befasse. Nach einem Jahr werde diese Kommission ihren Bericht vorlegen.

 

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TOP 2 Fragestunde

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 14. Juni 2023, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/7147), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

20 der insgesamt 48 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit 15 Fragen, Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit elf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 15, richteten sich an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Acht Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern und für Heimat, jeweils fünf Fragen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium der Verteidigung. Vier Fragen sollte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantworten. Antworten auf je drei Fragen wurden vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwartet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Gesundheit sollten je zwei Fragen beantworten, mit einer Frage war das Bundesministerium der Finanzen gefordert.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner wollte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erfahren, ob und gegebenenfalls was die Bundesregierung gegen den Lehrermangel in Deutschland unternehmen will und was sie gegen die Abwanderung von hochqualifizierten Personen in der Bildung und Forschung aus Deutschland macht.

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/14.06.2023)

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ZP 1  Zerstörung des Kachowka-Staudamms

Die Bundestagsfraktionen haben am Mittwoch, 14. Juni 2023, in einer auf Verlangen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP anberaumten Aktuellen Stunde die Zerstörung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine verurteilt und sich für eine Strafverfolgung der Verantwortlichen und weitere Soforthilfen ausgesprochen. Der Staudamm am Dnjepr in der Südukraine war am 6. Juni zerstört worden. In der Folge überfluteten Wassermassen weite Landstriche.

Grüne: Anschlag auf Lebensgrundlagen der Menschen

Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den Dammbruch die „schlimmste menschengemachte Naturkatastrophe, die Europa in der jüngeren Vergangenheit erlebt hat“. 77 Siedlungen seien überflutet worden und Zehntausende Menschen unmittelbar vom Ertrinkungstod bedroht gewesen. Betroffen sei die Wasserversorgung von 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainern, die Weltgesundheitsorganisation warne vor einem Cholera-Ausbruch.

Wagener sprach von einem Anschlag auf die Lebensgrundlagen der Menschen. „Die bewusste Zerstörung der Natur ist nicht weniger als ein Ökozid.“ Auch wenn es keine gerichtsfesten Beweise gebe, sei es mit Abstand das wahrscheinlichste Szenario, dass Russland den Staudamm bewusst gesprengt habe. Der Grünen-Abgeordnete sprach sich für eine schnelle Sofort- und Wiederaufbauhilfe, eine konsequente Strafverfolgung der Verantwortlichen und eine andauernde westliche Militärhilfe aus, damit die Ukraine den Krieg gewinnen könne.

Union: Täter zur Verantwortung ziehen

Dr. Johann David Wadephul (CDU/CSU) sagte, die Staudamm-Zerstörung sei ein „Menschheitsverbrechen“, aber auch ein Verbrechen an Pflanzen und Tieren. Die Täter, auch aus seiner Sicht am wahrscheinlichsten die russischen Besatzer, müssten dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Damit sich eine solche Katastrophe nicht wiederhole, müsse die Bundesregierung die Ukraine „so schnell und so kräftig unterstützen, damit sie in der Lage ist, diesen Krieg zu gewinnen“. Dies müsse Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) endlich auch so klar formulieren.

SPD: Unterstützung der Ukraine wichtiger denn je

Dr. Nils Schmid (SPD) nannte die Unterstützung der Ukraine jetzt „wichtiger denn je“. Die Zerstörung des Staudamms offenbare eine neue Dimension der Kriegsführung, die strafrechtlich aufgearbeitet werden müsse.

Er sprach sich dafür aus, den Ökozid in Kriegszeiten als Straftatbestand in das Völkerstrafrecht aufzunehmen, damit er als Kriegsverbrechen verfolgt werden könne. Dies sei bisher nicht möglich. Auch die Gefahrenlage rund um zivil genutzte Atomkraftwerke, wie das von Russland besetzte AKW Saporischschja, müsse stärker in den Blick genommen werden. Angelehnt an die „Safe School Declaration“ könnte eine „Safe Reactor Declaration“ den völkerrechtlichen Schutz von Nuklearanlagen verstärken.

AfD warnt vor „Desinformationspolitik“

Für die AfD warf Eugen Schmidt der Bundesregierung vor, Russland vorzuverurteilen, obwohl die Hintergründe des Staudammbruchs unklar seien. „Vielleicht gibt es auch keine aktuelle Ursache?“, fragte er und mutmaßte, der Dammbruch könne auch die Spätfolge eines ukrainischen Raketenbeschusses auf eine nahegelegene Straße oder mangelhafter Instandsetzung sein.

Dass die Bundesregierung direkt Russland verantwortlich mache, sei entweder „Desinformationspolitik oder Dilettantismus“, sie schade in jedem Fall den Interessen des deutschen Volkes.

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TOP 3 Jahresabrüstungsbericht 2022

Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. Juni 2023, den Jahresabrüstungsbericht 2022 der Bundesregierung (20/6600) beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Unterrichtung an die Ausschüsse. Bei den Beratungen übernimmt der Auswärtige Ausschuss die Federführung.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung sieht im Angriff Russlands auf die Ukraine einen „Rückschlag für die internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung, wie es ihn seit vielen Jahrzehnten nicht gegeben hat“. Wie sie im Jahresabrüstungsbericht 2022 schreibt, habe Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur unsägliches Leid über die Menschen in der Ukraine gebracht. „Er hat die in der Charta der Vereinten Nationen verankerte internationale Friedensordnung und die über Jahrzehnte gewachsene konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in Europa schwer beschädigt. Seit dem 24. Februar 2022 hat Moskau wiederholt unverantwortliche nukleare Drohungen ausgesprochen; mit seinem Einmarsch hat es die Garantien des Budapester Memorandums flagrant verletzt.“

Neben konventionellen Angriffen habe es Cyberattacken und Desinformationskampagnen in nie dagewesenem Umfang durchgeführt. „Dies gefährdet Frieden und Sicherheit in Europa und darüber hinaus. Es wirft europäische und internationale Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung um Jahre zurück“, schreibt die Bundesregierung und betont, dass „gegenüber Russland in historischem Ausmaß Vertrauen verloren gegangen ist“. Unter den neuen Umständen betrachte die Bundesregierung Rüstungskontrolle noch stärker als integralen Teil der Sicherheitspolitik. Fähigkeiten der Nato auszubauen und die Resilienz der Ukraine zu stärken, stehe nicht im Widerspruch dazu, sich für Rüstungskontrolle in Europa und darüber hinaus einzusetzen. „Beides bedingt einander und dient komplementär demselben Ziel, Sicherheit zu erhöhen.“

Iranisches und nordkoreanisches Nuklearprogramm

Anlass zu großer Sorge boten laut Bericht über Russlands Krieg gegen die Ukraine hinaus auch die weiter ungelösten Proliferationskrisen, die aus den iranischen und nordkoreanischen Nuklearprogrammen erwachsen. Iran habe sein Nuklearprogramm ungeachtet aller diplomatischen Anstrengungen ausgebaut und seine Anreicherungs- und Entwicklungsaktivitäten deutlich vorangetrieben. Nordkorea habe seine Trägersysteme weiterentwickelt, seine Nukleardoktrin verschärft und angekündigt, sein Nuklearwaffenarsenal erheblich auszuweiten. Es habe 2022 präzedenzlose 35 Testserien verschiedener ballistischer Raketentypen durchgeführt und bedrohe Stabilität und Frieden in der Region.

Beunruhigend sei zudem auch der beschleunigte Aufwuchs des chinesischen Nuklearwaffenarsenals. „Er verändert die Sicherheitslage in Asien mit Auswirkungen weit über die Region hinaus“, schreibt die Bundesregierung. Dies gelte umso mehr, als sich China gegen ein freiwilliges Moratorium für die Produktion nuklearen Spaltmaterials ebenso gesperrt habe wie gegen jede Einbindung in nukleare Rüstungskontrolle. (ahe/hau/14.06.2023)

 

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TOP 4 Finanzierung zur DDR- und Kommunismusforschung

Ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Finanzierung der Forschungsverbünde zur DDR-Forschung sicherstellen – Kommunismus-Forschung stärken – Vermittlungsarbeit zur Willkür in der DDR verstärken“ (20/7183) stand am Mittwoch, 14. Juni 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Antrag wurde im Anschluss an die Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Antrag der Union

Die Bundesregierung soll die Finanzierung der DDR-Forschung sicherstellen und die Kommunismus-Forschung als „dauerhafte Aufgabe mit bundespolitischer Verantwortung“ vorantreiben. Konkret geht es den Abgeordneten unter anderem darum, dass die Bundesregierung die bereitgestellten Mittel für die „Forschungsverbünde SED-Unrecht“ in der zweiten Förderrunde nicht wie vorgesehen kürzen solle. Außerdem müsse sie für abgelehnte Projekte aus der zweiten Förderrunde der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ eine zusätzliche Förderrunde schaffen und diesen Projekten somit die Chance auf Folgeförderung ermöglichen. Auch fordert die Fraktion, die Kommunismus-Forschung langfristig als eigenes Forschungsfeld zu etablieren.

Bis heute werde der Kommunismus nicht als eigenständiges Forschungsfeld wahrgenommen und es gebe keinen einzigen Lehrstuhl für DDR-Geschichte an einer deutschen Hochschule, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (des/14.06.2023)

 

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15. Juni 2023 (109. Sitzung)

Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung

Die Abgeordneten des Bundestages haben zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 15. Juni 2023, der Erweiterung der Tagesordnung zugestimmt. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis/Die Grünen und FDP votierten die Abgeordneten für die Aufsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875). Gegen das Votum der AfD stimmte das Parlament außerdem für die Aufsetzung eines Antrags der Linksfraktion mit dem Titel „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ (20/7226).

Darüber hinaus wurde ein Tagesordnungspunkt zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen aufgesetzt. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021 / 782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (20/562820/6119) vorgelegt. Der Abstimmung im Parlament war eine Geschäftsordnungsdebatte vorausgegangen.

SPD will Klarheit und Planungssicherheit

„Die Bürger erwarten Klarheit und Planungssicherheit“, sagte Katja Mast (SPD). Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Sozialdemokraten begründete die kurzfristige Aufsetzung der Tagesordnungspunkte mit dem Anspruch, in ausreichender Zeit ein geordnetes Verfahren einzuleiten. Dann könnten die notwendigen Verbesserungen in den Fachausschüssen vorgenommen werden. „Der Umstieg muss für alle möglich sein, niemand darf überfordert werden“, sagte Mast.

CDU/CSU kritisiert verkorkste Regierungspolitik

Thorsten Frei kritisierte als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer im Namen der CDU/CSU-Fraktion die Koalitionsfraktionen, denn es handele sich nicht um eine normale Erweiterung der Tagesordnung. „Sinnbildlich steht das Gesetz für eine verkorkste Regierungspolitik“, sagte Frei. „Das ist eine Farce.“

Mit diesem Verfahren werde das Ansehen des demokratischen Verfahrens beschädigt. Das Heizungsgesetz sei schon im Kabinett nicht gut gestartet. Nun liege nichts vor, was in der kommenden Woche diskutiert werden könnte. Dies sei eine Respektlosigkeit gegenüber dem Parlament.

Grüne weisen Vorwürfe zurück

Dass die Union das parlamentarische Verfahren verächtlich mache, kritisierte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Irene Mihalic. Die Union habe in den vergangenen 16 Jahren in Sachen Klimaschutz nichts geliefert.

Seit Wochen sei die Union in der Lage gewesen, sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen. Nun könne in den drei kommenden Sitzungswochen das parlamentarische Verfahren durchgeführt werden. Der Vorwurf sei deshalb unangebracht. „Die Bürger verdienen Planungssicherheit“, sagte Mihalic.

AfD: Konkrete Änderungen liegen nicht vor

„Die Bundesregierung möchte einen veralteten Gesetzentwurf debattieren“, stellte Dr. Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, fest. Konkrete Änderungen lägen nicht vor.

„Wir sollen über einen toten Gesetzentwurf debattieren“, beschwerte sich Baumann, denn den Abgeordneten liege nur ein Entwurf von Mitte Mai vor, der nicht aktualisiert worden sei. „Die Regierung will einen Blankoscheck“, sagte Baumann: „Das darf nicht auf die Tagesordnung.“

 

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ZP 14 Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Juni 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) beraten. Die Initiative war zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen auf die Tagesordnung aufgesetzt worden. Nach der Aussprache im Parlament überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, wobei der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernimmt. Einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ (20/7226) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung leitet die Bundesregierung die Energiewende im Wärmebereich ein. Die dazu seit dem 17. Mai vorliegende Drucksache (20/6875) eröffnet das parlamentarische Verfahren, enthält aber noch keine jüngst gefassten Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs.

Klimaschutzminister: Politik ist „Kunst des Möglichmachens“

Zum Auftakt der Debatte zitierte der Klimaschutz- und Energie-Minister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) die Worte der früheren Kanzlerin Angela Merkel (CDU), wonach Politik die Kunst des Möglichen sei. Das könne man so sehen, aber es sei doch eine Beschränkung, die er gerne überwinden würde: Nach seiner Auffassung, so Habeck, sollte Politik die Kunst des Möglichmachens sein.

In diesem Sinne habe man in einer großen gemeinsamen Anstrengung schon im vergangenen Krisenjahr zahlreiche Probleme angepackt, die zuvor 16 Jahre lang liegen geblieben seien. Natürlich gebe es ein Spannungsverhältnis zwischen dem sachlich Notwendigen, dem politisch Gewollten und dem gesellschaftlich Mitgetragenen, sagte der Minister auch mit Blick auf das Heizungsgesetz. Das sei nicht zu leugnen. Aber man sollte nicht aufhören, dafür zu arbeiten, dass sich die Möglichkeiten erweitern, sagte Habeck. Und das tue die Koalition.

AfD spricht von medialem Ablenkungsmanöver

Nach der wochenlangen Debatte habe sich auch mit den „Leitplanken“ nichts geändert, stellte Marc Bernhard von der AfD fest. Ölheizungen seien verboten, Gasheizungen auch, in Neubaugebieten grundsätzlich, und ansonsten seien sie nur erlaubt, wenn sie später mit Wasserstoff betrieben werden könnten – es gebe aber keinen Hersteller, der solche Gasheizungen baue.

Das Ganze sei mithin „ein mediales Ablenkungsmanöver“: Der Heizungshammer sei nicht verschoben, „er kommt mit voller Wucht – und zwar in sechs Monaten“, so Bernhard.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der seit dem 17. Mai vorliegenden Drucksache (20/6875) enthält noch keine Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Die Vorlage soll „ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045“ sein. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland werde zum Heizen von Gebäuden und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht, heißt es in dem Entwurf. Mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage werde dabei noch durch Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt.

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. Das vorliegende Gesetz verankert diese Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es sieht vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann und ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien.

Sonder- und Härtefallregelungen

Neben der Verankerung der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen im GEG sieht das Gesetz einige Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich vor, die schnell wirken und gewährleisten sollen, dass Heizenergie effizient genutzt wird. In einigen Sonder- und Härtefällen erhalten die verpflichteten Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe. Dies betrifft insbesondere sogenannte Heizungshavarien, den geplanten, aber nicht unmittelbar möglichen Anschluss an ein Wärmenetz und den Austausch von Etagenheizungen und Einzelöfen.

Bei Vorliegen einer sogenannten unbilligen Härte können im Einzelfall Ausnahmen von der Pflichterfüllung zugelassen werden, wie es grundsätzlich bei allen GEG-Vorgaben gilt. Die Härtefallregelung wird konkretisiert und ergänzt, unter anderem um die erwartbaren Preisentwicklungen im nationalen und europäischen Emissionshandel.

Die technologieoffene Wahl des Gebäudeeigentümers über den Einbau einer neuen Heizungsanlage kann mit hohen Kosten für den Betrieb der Anlage verbunden sein. Deshalb sollen Mieter vor einer Belastung mit den Mehrkosten geschützt werden. Der Bitte des Bundesrates um eine gerechte Kostenverteilung hat die Bundesregierung laut Vorlage mit der Einlassung entsprochen, man werde im weiteren Verfahren weiterhin darauf achten und prüfen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer und einkommensarme Mieterinnen und Mieter vor Überforderungen geschützt werden.

Maßnahmen zum Umstieg auf erneuerbare Energien seien nicht nur aus klimaschutzorientierter Perspektive wichtig, sondern auch aus Gründen des Verbraucherschutzes. Dies setze allerdings voraus, dass ordnungsrechtliche Maßgaben „von einem fundierten sozialen Auffangnetz und einer effektiven und auskömmlichen Fördersystematik flankiert werden“ anstatt die Kosten für die Klimaschutzmaßnahmen auf Verbraucherinnen und Verbraucher umzulegen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

In diesem Sinne müssten Mieter, da sie keinerlei Einfluss auf den energetischen Zustand des Wohngebäudes hätten, davor bewahrt werden, den Großteil der Kosten für die Sanierungsmaßnahmen tragen zu müssen. „Doch genau das ermöglicht derzeit das geltende Mietrecht durch die Modernisierungsumlage“, heißt es in dem Papier. (mis/nki/eis/irs/15.06.2023)

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TOP 25 Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts

Die Einigung der EU-Innenminister vom 8. Juni zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (GEAS) hat am Donnerstag, 15. Juni 2023, zu einer scharfen Kontroverse im Bundestag geführt. Während die CDU/CSU-Fraktion den im EU-Innenrat getroffenen Kompromiss als unzureichenden Schritt in die richtige Richtung bewertete, äußerten AfD und Die Linke mit gegensätzlicher Argumentation scharfe Kritik an der Entscheidung des Rats. Vertreter der SPD- und der FDP-Fraktion verteidigten dagegen den Innenminister-Beschluss, während Redner von Bündnis 90/Die Grünen deutliche Unzufriedenheit und Bedenken gegenüber der Einigung formulierten.

Oppositionsanträge

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur GEAS-Reform (20/7191) überwies das Parlament zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. Abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (20/6902), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, sich in den Verhandlungen zum GEAS für eine Stärkung des individuellen Asylrechts einzusetzen und „insbesondere verpflichtenden Grenzverfahren und der Ausweitung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten-Regelungen klar zu widersprechen“. In namentlicher Abstimmung votierte eine Mehrheit von 633 Abgeordneten gegen 32 Stimmen bei einer Enthaltung  gegen die Vorlage. Keine Mehrheit fanden auch Linken-Anträge zur Verhinderung „illegaler Pushbacks und Menschenrechtsverletzungen“ an den EU-Außengrenzen (20/2582) und zur Verteidigung der Menschen- und Flüchtlingsrechte in der EU (20/681).

Die CDU/CSU dringt in ihrer Vorlage auf weitere Schritte zur Reduzierung irregulärer Migration in die EU und nach Deutschland und wertet den Beschluss der EU-Innenminister zur GEAS-Reform als „insgesamt nicht ausreichend“. Zwar sei die Einigung auf ein verpflichtendes Grenzverfahren an der EU-Außengrenze ein „Schritt in die richtige Richtung“. Dabei sei richtigerweise vereinbart worden, dass der Situation von Asylbewerbern mit besonderen Aufnahmebedürfnissen wie beispielsweise Familien mit minderjährigen Kindern vor Ort angemessen Rechnung getragen werden soll. Es sei aber kritisch, wenn Faeser und die Grünen „das Grenzverfahren jetzt in den weiteren Verhandlungen zusätzlich aufweichen“ wollten. Die Bundesregierung müsse daher auch in der weiteren Trilog-Verhandlung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission zum GEAS dafür sorgen, „dass die irreguläre Migration spürbar reduziert wird und die Lasten in Europa besser verteilt werden“. Dazu soll die Bundesregierung sich dem Antrag zufolge bei den Trilog-Verhandlungen für ein Ergebnis einsetzen, „das sowohl dem Prinzip Humanität als auch den Prinzipien Steuerung, Ordnung und Begrenzung gerecht wird“. Dabei soll sie nach dem Willen der Fraktion unter anderem durchsetzen, dass die Registrierung aller Asylbewerber inklusive Sicherheitsüberprüfung und Identitätsfeststellung verpflichtend an der EU-Außengrenze durchgeführt werden muss. (sto/15.06.2023)

AfD nennt Beschluss „riesige Alibi-Veranstaltung“

Dr. Gottfried Curio (AfD) nannte den Innenminister-Beschluss „eine riesige Alibi-Veranstaltung“. Bei Flüchtlingen aus Herkunftsländern wie Syrien und Afghanistan, von denen mehr als 20 Prozent anerkannt werden, solle sich nichts ändern.

Auch sei klar, dass am Ende das meiste an Deutschland „hängen“ bleibe, wenn sich etliche Länder von der Aufnahme „freikaufen“. Auch sei bei den geplanten Abweisungen die Rücknahme unklar. „So lange hierzulande nicht der Wille zu effektiver Rückweisung und Abschiebung besteht, ist das alles reine Makulatur“, kritisierte Curio.

https://www.youtube.com/watch?v=oSDMEyJOXQs

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TOP 9 Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR

Anlässlich des 70. Jahrestages haben Abgeordnete aller Fraktionen am Donnerstag, 15. Juni 2023, den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR als herausragendes Ereignis der deutschen Demokratiegeschichte und als Ausdruck der Sehnsucht nach Freiheit gewürdigt. Zudem verabschiedete der Bundestag einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen (20/7202) gegen das Votum der CDU/CSU-Fraktion. Die AfD- und die Linksfraktion enthielten sich der Stimme. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Unionsfraktion (20/7188) mit den Stimmen der Koalition und der Linken bei Enthaltung der AfD.

AfD: Größte Massenerhebung in der deutschen Geschichte

Der AfD-Abgeordnete Dr. Götz Frömming bezeichnete den Volksaufstand als „die größte Massenerhebung in der deutschen Geschichte“. Die Menschen, die damals für ihre Freiheit gestritten hätten, seien „im wahrsten Sinne des Wortes Patrioten“ gewesen. Im öffentlichen Bewusstsein seien die Namen der Widerstandskämpfer gegen die nationalsozialistische Diktatur wie beispielsweise Claus Schenk Graf von Stauffenberg, Sophie Scholl oder Georg Elser fest verankert, die Namen der Aufständischen von 1953 jedoch kaum, führte Frömming aus.

Umso wichtiger sei es, dass das Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft endlich realisiert werde. Doch acht Jahre nach dem Bundestagsbeschluss über die Errichtung des Mahnmals habe die Bundesregierung noch nicht einmal eine verbindliche Zusage für Grundstück, auf dem es entstehen soll, kritisierte Frömming.

Antrag der Koalition

Anlässlich des 70. Jahrestages des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur und der Geschichte der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR zwischen 1945 und 1990 im Rahmen der Erinnerungskultur fortzuführen und zu stärken. In dem entsprechenden gemeinsamen Antrag (20/7202) drängen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP zudem auf die zeitnahe Errichtung des Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland sowie auf die Weiterentwicklung der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg zu einem Campus für Demokratie. Zudem sollen das „Forum Opposition und Widerstand 1945-1990“ aufbauend auf der im Auftrag des Bundestages erstellte Machbarkeitsstudie der Robert-Havemann-Gesellschaft und in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes eingebunden und die Transformation des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv zügig umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die Evaluation der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze genutzt werden, um bei der anstehenden Novellierung die Impulse der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur zu berücksichtigen. Ebenso soll der im Koalitionsvertrag zugesagte Härtefallfonds für SED-Opfer zeitnah eingerichtet werden. Nach Ansicht der Fraktionen stellt der Volksaufstand am 17. Juni 1953 bis 1989 das „bedeutendste Ereignis“ in der Geschichte von Opposition und Widerstand in der DDR dar. Bereits vier Jahre nach der Staatsgründung hätten die Menschen in der DDR gegen eine schwierige Versorgungslage und schlechte Arbeitsbedingungen, aber vor allem für ein freies Leben mit freien Wahlen demonstriert. Deshalb stehe dieser Tag wie kein anderer „für den jahrzehntelangen mutigen Kampf vieler Menschen in der DDR für Freiheit, Demokratie und die Deutsche Einheit“, heißt es in dem Antrag.

Antrag der Union

Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion sollte der Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR als historisches Ereignis in der deutschen und europäischen Erinnerungskultur gestärkt werden. In ihrem Antrag forderte die Union die Bundesregierung unter anderem auf, das „Forum für Opposition und Widerstand gegen die kommunistische Diktatur 1949-1990 – Engagement für Freiheit und Demokratie“ als „national bedeutsames“ Vorhaben anzuerkennen und mit Priorität zu realisieren, das vom Bundestag beschlossene Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft am geplanten Standort am Spreebogen in Berlin-Mitte noch in dieser Legislaturperiode zu errichten sowie den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals auf der Berliner Schlossfreiheit zügig zu realisieren.

Zudem forderte die Union deutliche Verbesserungen bei der Unterstützung der SED-Opfer. So sollte der geplante bundesweite Härtefallfonds noch 2023 eingerichtet, Verbesserungen und Erleichterungen bei der Rehabilitierung und sozialen Versorgung gesetzgeberisch und die Erweiterung der Opfergruppen umgesetzt, ein Zweitantragsrecht verankert, die Opferrenten dynamisiert, die Bedürftigkeitsklausel abgeschafft, die Absenkung der Ausgleichszahlungen beim Renteneintritt abgeschafft sowie gesundheitliche Folgeschäden von Opfern in den Anerkennungsverfahren besser berücksichtigt werden. (aw/hau/15.06.2023)

 

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Antrag AfD TOP 9 Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts

Die AfD-Fraktion konstatiert eine Verschärfung der Sicherheitslage in Deutschland „durch den gewaltbereiten und gewalttätigen Linksextremismus“. Dem müsse mit zusätzlichen Maßnahmen des Rechtsstaates entgegengetreten werden, verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (20/7195), der am Donnerstag, 15. Juni 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Die Intensivierung eines personenbezogenen Bekämpfungsansatzes in diesem Extremismusbereich sei unerlässlich, heißt es darin. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.

AfD kritisiert „untragbaren Zustand“

Zu Beginn der Debatte ging Martin Hess (AfD) auf die von „hoher Kriminalität“ geprägten Angriffe der „Hammerbande und Lina E.“ auf politische Gegner und die damit zusammenhängenden gewalttätigen Ausschreitungen in Leipzig ein. Dies zeige klar und deutlich, dass das Gewaltpotenzial und das Radikalisierungsniveau des Linksextremismus in Deutschland „immer weiter zunimmt und ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreicht hat“. Dagegen müsse mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorgegangen werden, forderte Hess.

Die AfD, so der Abgeordnete weiter, habe vor solchen Entwicklungen immer gewarnt und entsprechende Anträge gestellt. Die Verweigerungshaltung der anderen Fraktionen aber habe die linksextremistischen Gewaltausbrüche erst möglich gemacht. Vertreter von Linken, Grünen und der SPD verharmlosten und relativierten ständig linksextreme Gewalt. „Das ist ein untragbarer Zustand“, sagte Hess.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, das bestehende Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE auch auf den Phänomenbereich PMK -links- unter Beachtung erforderlicher Anpassungen schnellstmöglich zu übertragen und den Ländern zur Verfügung zu stellen sowie in diesem Kontext die notwendigen Ressourcen zur Projektdurchführung umgehend bereitzustellen. Die „Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus“ (RADAR-iTE) sei ein Risikobewertungsinstrument, das spezifisch für den polizeilichen Einsatz im Bereich des Staatsschutzes entwickelt worden sei, heißt es in der Begründung.

Mit diesem Instrument würden seit 2017 Personen des islamistischen Spektrums, die polizeilich bekannt sind, im Hinblick auf ihr Risiko für die Begehung einer politisch motivierten schweren Gewalttat in Deutschland bewertet. Auf Grundlage einer standardisierten Fallaufbereitung würden dabei Risiko- und Schutzmerkmale einer Person beurteilt und die Person einer zweistufigen Risikokategorie zugeordnet, womit eine Priorisierung des Personenpotentials ermöglicht werde, was wiederum den effizienten Einsatz polizeilicher Ressourcen begünstige, heißt es in dem Antrag. Für die effektive Bekämpfung in Bezug auf den Rechtsextremismus sei im Bundeskriminalamt (BKA) ab März 2020 das Risikobewertungsinstrument RADAR-rechts, entwickelt worden, dass seit dem 10. Mai 2022 verwendet werde. Ein derartiges Analysewerkzeug wäre aus Sicht der AfD auch im Hinblick auf eine Bewertung gewaltbereiter Linksextremisten von hohem Wert, „denn die linksextreme Szene wird zunehmend enthemmter“.

Verweis auf Fall Lina E.

Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf die am 31. Mai 2023 durch den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erfolgte Verurteilung von Lina E. und drei Männern wegen mehrerer gewaltsamen Angriffe auf politische Gegner sowie wegen weiterer Straftaten, die sie als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung begangen hätten. Die Hauptangeklagte Lina E. habe eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten erhalten, die drei Mitangeklagten Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 3 Monaten und 2 Jahren und 5 Monaten. Der Haftbefehl gegen Lina E. sei gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Die Angeklagten hatten der Vorlage zufolge zwischen August 2018 und Sommer 2020 mindestens sechs gewaltsame Überfälle auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten verübt. In wechselnder Zusammensetzung mit noch weiteren Gewalttätern hätten sie dabei ihren Opfern teils schwerste Verletzungen zugefügt, schreibt die AfD-Fraktion.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufe die vier Verurteilten als gewalttätige Autonome ein, heißt es weiter. Nach Ansicht des BfV stehe dieser Fall beispielhaft für das hohe Gewaltpotenzial und Radikalisierungsniveau, das in Teilen der linksextremistischen Szene vorherrsche und in dieser Form eine neue Entwicklung im Linksextremismus darstelle, schreiben die Abgeordneten. (hau/16.06.2023)

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ZP 5 Mangel an wichtigen Medikamenten

Der Mangel an wichtigen Medikamenten sorgt für heftigen Streit zwischen Regierung und Opposition. Redner von Union, Linke und AfD bezweifelten in einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 15. Juni 2023, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf gegen Arzneimittel-Lieferengpässe (20/6871) nachhaltige Lösungen bringen werde. Abgeordnete der Ampel-Koalition verteidigten die Vorlage, räumten aber ein, dass die Problemlage komplex sei und Korrekturen Zeit in Anspruch nähmen.

AfD: Gesundheitswesen wurde an die Wand gefahren

Die AfD-Fraktion warf insbesondere der SPD und der Union Versagen in der Arzneimittelpolitik vor.
Martin Sichert (AfD) sprach von einem lange bekannten Problem, das die beiden Regierungsparteien nicht angegangen seien. „Sie sind die Hauptverursacher des Medikamentenmangels und spielen jetzt die Empörten.“ Schon 2017 habe die Mehrheit der Apotheker ein Zehntel ihrer Arbeitszeit damit verbracht, sich um nicht lieferbare Medikamente zu kümmern. In 16 Jahren Regierungszeit habe die Union den Medikamentenmangel verschärft statt ihn zu verhindern. SPD und Union hätten das Gesundheitswesen gemeinschaftlich an die Wand gefahren, rügte Sichert und fügte hinzu: „Union, SPD, Grüne und FDP haben Deutschland von der Apotheke der Welt zum Medikamenten-Mangelland gemacht.“

Das Gesundheitswesen sei von einem sozialen Versorgungssystem zu einem Wirtschaftsbetrieb umfunktioniert worden, kritisierte Sichert. Im Jahr 2000 seien noch mehr als die Hälfte der Wirkstoffe in Europa hergestellt worden, heute kämen mehr als 80 Prozent der Wirkstoffe aus China und Indien. Deutschland sei inzwischen völlig abhängig von Asien. „Der Medikamentenmangel ist hausgemacht.“ Die Rabattverträge müssten abgeschafft werden.

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TOP 13 Gesetzentwurf zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Der Bundestag hat am am Donnerstag, 15. Juni 2023, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (20/5663) gebilligt. Für das zuvor im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderte Gesetz (20/7248) stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD votierte gegen die Initiative, Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag (20/7249), den die AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatte, fand keine Mehrheit im Plenum.

Ebenfalls abgelehnt mit allen übrigen Stimmen des Hauses wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch“ (20/6174). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/7248) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das förmliche Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auf ein digitales Verfahren umstellen und die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne verkürzen. Es gelte, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, „damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können“, heißt es in dem Gesetz.

Konkret soll das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden eingeführt werden. Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen sollen verhindert werden, indem in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne sollen von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Änderung im Ausschuss

In der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 14. Juni, wurde eine Änderung der Regierungsvorlage beschlossen, die unter anderem die Aufnahme einer Wiederaufbauklausel in das Baugesetzbuch als Folge der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 vorsah. Danach können die Länder im Katastrophenfall Wiederaufbaugebiete definieren, in denen bestimmte Ausnahmen vom Baugesetzbuch gelten. So sollen im Wiederaufbaugebiet oder einer Nachbargemeinde dringend erforderliche bauliche Anlagen und Einrichtungen fünf Jahre lang zugelassen werden können, auch wenn sie den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder eines Bebauungsplans nicht entsprechen. Dies soll es ermöglichen, die Bevölkerung bis zum geordneten Wiederaufbau ausreichend zu versorgen.

Zudem ist im Außenbereich eine Privilegierung von Vorhaben zur energetischen Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen bis 2,5 Hektar) vorgesehen, in die auch Gartenbaubetriebe einbezogen werden. Erleichtert werden soll überdies der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnen- und Windenergie vor allem in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Sondergebieten. Auch der Bedarf an Anlagen für soziale Zwecke wie Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen, Einrichtungen zur Behinderten- und Altenbetreuung und Unterkünfte für Obdachlose soll eine Befreiung rechtfertigen können.

Schließlich ist vorgesehen, die Sonderregelungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Kommunen um drei Jahre bis Ende 2027 zu verlängern. Um die Gemeinden zu entlasten, soll die Errichtung der Unterkünfte bis dahin ohne entsprechende Bauleitplanung möglich sein. Dabei sollen nicht nur die Flüchtlingsunterkünfte selbst betroffen sein, sondern auch Anlagen zur Versorgung von Flüchtlingen, etwa zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Flüchtlinge, zur Betreuung geflüchteter Kinder, Jugendlicher und Familien sowie gesundheitliche Beratungsstellen.

Antrag der Unionsfraktion

Um schneller und unbürokratischer Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, sollten Sonderregelungen des Baugesetzbuches verlängert werden, verlangte die CDU/CSU-Fraktion. „Damit die Kommunen die anhaltenden großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden meistern können“, sei es angezeigt, jene Befristungsregelungen, die als Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 eingeführt wurden und bis Ende 2024 gelten, bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern, hieß es in dem Antrag.

Zudem sollten im Rahmen des Baugesetzbuches flexible Sonderregelungen für den kurzfristigen Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Unterkünfte geschafft werden. (nki/joh/hau/vom/ste/15.06.2023)

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TOP 8: Steuerliche Maßnahmen zur Wärmewende

Die CDU/CSU-Fraktion ist am Donnerstag, 15. Juni 2023, mit einem Antrag zur Beschleunigung der Wärmewende durch steuerliche Maßnahmen (20/3692) gescheitert. Gegen die Vorlage stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke. Die AfD votierte für die Unionsinitiative. Der Finanzausschuss hatte eine Beschlussempfehlung zu Abstimmung abgegeben (20/7032).

Ebenfalls mit allen übrigen Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grüne Inflation und CO2-Besteuerung beenden – Wohnen wieder bezahlbar machen“ (20/3945). Dazu hatte der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eine Beschlussempfehlung (20/6895) vorgelegt.

Antrag der Unionsfraktion

In der Vorlage der Union wurden steuerliche Begünstigungen durch Sonderabschreibungen und verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Vermieter von neu zu bauenden Gebäuden und für Vermieter von bestehenden Gebäuden gefordert. Auch für Eigentümer von neu zu bauendem oder bereits errichtetem Wohneigentum sollte es Verbesserungen geben, verlangte die Unionsfraktion.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollten Vorschriften geändert werden, um den Einbau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Auch sollten Steuerpflichtige beim Ausbau der Solarenergie entlastet werden, in dem unter anderem die Erträge aus Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp (Kilowatt Peak) Nennleistung von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit werden können. In der Begründung des Antrages hieß es, Bürger und Unternehmen wollten ihre Gebäude energetisch modernisieren. Es sei im allgemeinen Interesse, sie hierbei zu unterstützen. Im Gebäudebereich stecke ein großes Energiesparpotential, das allerdings nicht nur aufgrund verbliebener Hürden im Steuerrecht nicht genutzt werde, schrieben die Abgeordneten.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/3945) auf, sämtliche nationalen Gesetze, die eine CO2-orientierte Bepreisung der Energie-, Wohn- und Treibstoffkosten zum Inhalt haben, abzuschaffen, um die Kosten für Bauen und Wohnen nachhaltig zu senken. Auch die Umsatzsteuer für Energie für die Verbraucher sollte zeitlich befristet auf null Prozent gesenkt und das Grundsteuergesetz abgeschafft werden.

In dem Antrag sprachen sich die Abgeordneten darüber hinaus für eine Änderung des Wohngeldgesetzes (WoGG) aus. Neben einer dynamischen Anpassung an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung sollte es nach Ansicht der AfD-Fraktion auch eine an die steigenden Energiekosten dynamisch angepasste Heizkostenkomponente enthalten. Um die „regierungsverschuldete Heizkostenexplosion zu beenden“ sollten unter anderem die Gaspipelines „Nord Stream 1 und 2“ wieder in Betrieb genommen und die unverzügliche Reparatur aller Beschädigungen veranlasst werden. (hle/joh/hau/ste/15.06.2023)

 

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TOP 14 Schwanger-/Mutterschaft und Unternehmertum

Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern“ lautet der Titel eines von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrags (20/6911), der am Donnerstag, 15. Juni 2023, erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach 40-minütiger Debatte wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Antrag der Union

Um die Situation von Gründerinnen und Selbstständigen beim Mutterschaftsschutz zu verbessern, fordert die Unionsfraktion unter anderem, Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen. Zudem sollte eine Anlaufstelle eingerichtet werden, bei der sich Selbstständige über Möglichkeiten und Ansprüche informieren könnten, heißt es in dem Antrag der Abgeordneten.

Auch solle das Elterngeld an die Lebensrealität von Selbstständigen angeglichen werden und Zahlungseingänge während des Elterngeldbezuges „auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen“ abgestellt werden. In dem Antrag kritisiert die Union, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht für Selbstständige gälten. (des/hau/15.06.2023)

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TOP 15 Einführung einer Sperrklausel bei EU-Wahlen beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Juni 2023, den Weg für die Einführung einer Sperrklausel bei Wahlen zum Europäischen Parlament freigemacht. Namentlich stimmten 568 Abgeordnete für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018 / 994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76 / 787 / EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments“ (20/6821). 111 Parlamentarier votierten dagegen. Für die Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes war eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich – das entspricht bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Parlaments einer Stimmenzahl von mindestens 491. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/4045) wurde vom Bundestagsplenum einstimmig für erledigt erklärt. Zu beiden Vorlagen hatte der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Beschlussempfehlungen (20/7250) abgegeben.

Ein weiterer Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Europawahlgesetzes (20/4046) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte hierzu eine Beschlussempfehlung (20/7233) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Auf die Einführung einer Sperrklausel bei Wahlen zum Europäischen Parlament zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Zustimmung Deutschlands zu einem entsprechenden EU-Beschluss vorsieht. Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist Deutschland mit Inkrafttreten eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom Juli 2018 zur Änderung des EU-Wahlakts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europaparlaments verpflichtet, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen. Mit dem Gesetzentwurf sollen das Inkrafttreten des Beschlusses des Rates durch die Zustimmung der Bundesrepublik ermöglicht und damit die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Neuregelung in deutsches Recht umzusetzen.

Eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe gibt es im deutschen Europawahlrecht laut Vorlage nicht mehr, seit das Bundesverfassungsgericht 2014 (BVerfGE 135, 259) die dort geregelte Sperrklausel mangels verbindlicher europarechtlicher Vorgaben für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Mit Inkrafttreten des EU-Ratsbeschlusses ist Deutschland jedoch künftig unionsrechtlich verpflichtet, eine Sperrklausel von nicht weniger als zwei Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einzuführen. Anders als bei den vom Bundesverfassungsgericht 2011 und 2014 entschiedenen Sachverhalten wäre die verfassungsrechtliche Prüfung damit zukünftig durch verbindliche europarechtliche Vorgaben des EU-Wahlakts eingeschränkt, wie die Bundesregierung weiter ausführt.

Abgelehnter Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion wollte für Wahlen zum Europäischen Parlament eine Zwei-Prozent-Sperrklausel einführen. Wie die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf (20/4046) ausführte, ist Deutschland mit Inkrafttreten eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom Juli 2018 zur Änderung des EU-Wahlakts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europaparlaments verpflichtet, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen.

Der Entwurf sah vor, dass bei der Verteilung der in der Bundesrepublik zu vergebenden Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens zwei Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Damit sollte das deutsche Europawahlrecht ab Inkrafttreten des geänderten EU-Wahlakts den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben angepasst werden. (sto/hau/ste/15.06.2023)

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Antrag AfD TOP 6 Untersuchungsausschuss zu familiären Verstrickungen in der Bundesregierung

Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusseses „zu familiären und persönlichen Verstrickungen in der Bundesregierung und Verbindungen der bundesdeutschen Exekutive finanzieller, persönlicher, politischer und wirtschaftlicher Art zu internationalen Organisationen“. Ein entsprechender Antrag (20/6776) stand am Donnerstag, 15. Juni 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen.

Antrag der AfD-Fraktion

Das 16-köpfige Gremium soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion zum einen untersuchen, inwiefern und in welchem Umfang Personal ohne Stellenausschreibungen besetzt wurde und welche persönlichen Verbindungen zwischen den Mitgliedern der Bundesregierung, den Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären sowie den Mitarbeitern der Ministerien vorliegen.

Dabei solle aufgeklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchen Einzelfällen und in welchem Ausmaß „gegen die Vorgaben des Grundsatzes der Bestenauslese“ nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes und weiterer rechtlicher Regelungen sowie gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Ernennung oder Einstellung von Staatssekretären und anderen Mitarbeitern verstoßen wurde.

Einfluss von Lobbyisten auf die Bundesregierung

Als zweiten Untersuchungsgegenstand will die Fraktion geklärt wissen, „inwiefern Kontakte in Organisationen außerhalb der Bundesregierung die Arbeit dieser auf der Grundlage personeller Verflechtungen beeinflussen“. Dabei solle vor allem darauf eingegangen werden, welche familiären und sonstigen Beziehungen vorliegen, welche Finanzflüsse existieren und inwiefern „Lobbyistengruppierungen wie sogenannte Denkfabriken“ die Arbeit der Bundesregierung beeinflussen.

Drittens solle untersucht werden, welche internationalen Kontakte die Arbeit der Bundesregierung, vor allem des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, beeinflussen. (vom/hau/15.06.2023)

 

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TOP 16 Wiederaufbau der Ukraine

Die CDU/CSU-Fraktion will den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen, indem der Gewährleistungsrahmen des Bundes für die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) „möglichst zügig für Investitionen in der Ukraine insbesondere im Agrarsektor“ geöffnet wird. Hierfür sollen bis zu 200 Millionen Euro vorgesehen werden, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (20/7189), über den der Bundestag am Donnerstag, 15. Juni 2023, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen.

Antrag der Union

Der russische Angriffskrieg habe die Wirtschaft des Landes schwer getroffen, heißt es zur Begründung. Das betreffe auch die Landwirtschaft, die oftmals als Kornkammer Europas bezeichnet werde und die auch für die Versorgung vieler Menschen im Globalen Süden von enormer Bedeutung sei. Bereits heute sollten daher Anstrengungen unternommen werden, die Landwirtschaft in der Ukraine dabei zu unterstützen, die Folgen des Krieges zu überwinden.

Die DEG, die sich als Tochter der KfW-Entwicklungsbank in staatlicher Hand befinde, biete Finanzierungsmodelle in Form von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Darlehen, heißt es weiter. Außerdem berate sie private Unternehmen, die in Entwicklungsländern, zu denen die Ukraine aufgrund ihres geringen Bruttosozialprodukts pro Kopf zähle, tätig werden wollten. Die Fraktion hält es angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation der Ukraine für sinnvoll, der DEG die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Auslandsgeschäft in diesem Land verstärken. (joh/hau/15.06.2023)

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16. Juni 2023 (110. Sitzung)

TOP 7 Nationale Sicherheitsstrategie

Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung stößt im Bundestag auf geteiltes Echo. In einer Debatte am Freitag, 16. Juni 2023, zu dem als Unterrichtung (20/7220) vorliegenden außen- und sicherheitspolitischen Grundsatzdokument kritisierten Union und AfD unter anderem, dass die Koalition sich nicht auf die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates einigen konnte, die Linke monierte hingegen mit Blick auf die „Zeitenwende“ die Aufrüstungspläne der Koalition. Vertreter von SPD, Grünen und FDP hoben hervor, dass mit der neuen Strategie die Sicherheit des Landes erstmals nicht nur militärisch und diplomatisch ausbuchstabiert werde, sondern mit einem integrierten Ansatz für sämtliche Politikbereiche.

Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte an den federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Abgestimmt und abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Deutschland braucht eine Nationale Sicherheitsstrategie“ (20/6182). Die Vorlage fand keine Zustimmung gegen die Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen das Votum der Union und AfD. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/7243) zugrunde.

Außenministerin: Sicherheit umfasst alle Politikbereiche

Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass diese erste Nationale Sicherheitsstrategie ein neues Verständnis spiegle, „wie wir im Zuge von Russlands brutalem Angriffskrieg auf die Ukraine und auf die europäische Friedensordnung über Sicherheit denken“.

AfD kritisiert Sammlung von Phrasen

Joachim Wundrak (AfD) sprach von einer „umfangreichen Sammlung von Phrasen aus den Häusern des nun stark erweiterten Sicherheitsbegriffs“. Nahezu alles werde nun zur strategischen Sicherheit Deutschlands erklärt. „Aber Geld dafür gibt es nicht.“

Die Strategie müsse im Übrigen, „wie in allen anderen relevanten Ländern absolute Chefsache“ sein. Die Federführung gehöre ebenso wie ein „dringend erforderlicher“ Nationaler Sicherheitsrat ins Kanzleramt.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung sieht in Russland auf „absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit im euroatlantischen Raum“. Das geht aus der Unterrichtung zur Nationalen Sicherheitsstrategie hervor (20/7220), mit dem die Bundesregierung ihr außen- und sicherheitspolitisches Handeln zum „Schutz unseres Landes, dessen freiheitlicher demokratischer Grundordnung und unserer Werte“ verorten will. „Oberste Aufgabe deutscher Sicherheitspolitik ist es sicherzustellen, dass wir in unserem Land auch künftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können.“ China wird in der Vorlage als „Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale“ bezeichnet. In einer Zeit wachsender Multipolarität versuchten einige Staaten, die bestehende internationale Ordnung entsprechend ihrer Auffassung von systemischer Rivalität umzugestalten, schreibt die Bundesregierung. Zugleich aber bleibe China ein Partner, „ohne den sich viele der drängendsten globalen Herausforderungen nicht lösen lassen“.

Neben dem Bekenntnis zur regelbasierten internationalen Ordnung, zur EU, zur Nato und zum Beistands-Artikel 5 des Nordatlantikvertrags bekräftigt die Bundesregierung ihre Absicht, im mehrjährigen Durchschnitt den Zwei-Prozent-BIP-Beitrag zu den Nato-Fähigkeitszielen zu erbringen. Im Sinne „integrierter Sicherheit“ wolle man außerdem Investitionen in den Schutz Kritischer Infrastrukturen, Cyberfähigkeiten, eine handlungsfähige Diplomatie, den Bevölkerungsschutz, die Stabilisierung der Partner sowie eine engagierte humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit stärken. Die Bundesregierung stellt sich zudem hinter das Ziel eines EU-Beitritts der Staaten des Westbalkans, der Ukraine, der Republik Moldau und „perspektivisch auch“ Georgiens. Voraussetzung dafür seien Reformen in der EU.

Weitere Ziele der Sicherheitsstrategie richten sich unter anderem auf die Notwendigkeit der Eindämmung der Klimakrise und Anpassungsstrategien, die Verringerung der Abhängigkeit bei Rohstoffen und Energie sowie auf den Erhalt der globalen Rüstungskontrollarchitektur und die Stärkung von nuklearer Abrüstung und Nichtverbreitung auf Grundlage des Nichtverbreitungsvertrags. Bei der Kontrolle von Rüstungsexporten wolle die Bundesregierung an ihrer „restriktiven Grundlinie festhalten“.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion drängt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarte Nationale Sicherheitsstrategie auf den Weg zu bringen. Der Kanzler habe im Rahmen der von ihm postulierten „Zeitenwende“ eine deutsche Führungsrolle in Europa beansprucht, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/6182). „In Europa tobt der größte Landkrieg seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Der russische Angriffskrieg stellt einen Epochenbruch dar.“ Zudem setzten revisionistische und autokratische Staaten die regelbasierte internationale Ordnung unter Druck und versuchten, die globalen Machtverhältnisse zu ihren Gunsten zu verschieben. Deutschland habe darauf weder eine strategische Antwort gefunden noch seinen außen- und sicherheitspolitischen Werkzeugkasten an diese neuen Realitäten angepasst, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „im Rahmen der Nationalen Sicherheitsstrategie eine Standortbestimmung Deutschlands in Europa und der Welt vorzunehmen, seine Interessen ebenso wie seine Werte als Grundlage für die Politik zu definieren, sowie das Verhältnis zu China, zu Russland und zu anderen Akteuren zu beschreiben, welche die internationale regelbasierte Ordnung infrage stellen“. Weitere Forderungen zielen auf die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates beim Bundeskanzleramt und auf eine jährliche parlamentarische Grundsatzdebatte zur Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands im Bundestag. Außerdem solle sich die Bundesregierung zum Nato-Ziel, zwei Prozent des Nationaleinkommens für Verteidigung aufzuwenden, „als Untergrenze notwendiger Verteidigungsausgaben“ bekennen und diese Trendwende auch in der Aufstellung des Bundeshaushaltes abbilden. (hau/ahe/16.06.2023)

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ZP 12 Bundeshaushalt für 2024

Mit einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Bundeshaushalt hat sich das Parlament in einer Plenardebatte am Freitag, 16. Juni 2023, befasst. In dem Antrag mit dem Titel „Bundeshaushalt für 2024 vorlegen, Haushaltskrise abwenden“ (20/7192) forderte die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, „angesichts einer außerordentlich herausfordernden Lage“ noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 zu übermitteln. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke, gegen die Stimmen der CDU/CSU und bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

Für Dr. Peter Böhringer (AfD) ist es kritikwürdig, dass es nicht einmal Eckpunkte zum Haushalt 2024 gebe. Gleichzeitig warf er der Unionsfraktion vor, selbst keine Politik für Deutschland zu machen. Denn auch wenn die Ampel zeitnah einen Haushalt aufstellen sollte, werde dies nicht ein grundlegend anderer als einer der Union sein. Die gesamte Ampelpolitik steht in unseliger Tradition der Merkel-Regierung. Und all das würde derzeit auch von einer Union unter Friedrich Merz nicht verändert werden.

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag  neben der rechtzeitigen Vorlage des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2024, dass die Bundesregierung die grundgesetzliche Schuldenbremse einhält und Versuche unterlässt, diese zu umgehen, etwa durch die Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips für Sondervermögen.

In dem Antrag führen die Abgeordneten aus, dass sich Deutschland in einer technischen Rezession befände und zu den „großen Absteigern unter den Industrieländern“ zähle. Zudem stelle der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die europäische Nachkriegs- und Werteordnung fundamental in Frage. „Was Deutschland in dieser Situation bräuchte, wäre eine Koalition, die den überholten Koalitionsvertrag nicht länger versucht abzuarbeiten, sondern eine echte ‚Zeitenwende‘ vollzieht“, schreibt die Union. Dazu zähle auch „eine realitätsnahe Aufstellung des Bundeshaushalts mit konkreter politischer Prioritätensetzung“. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Koalition stattdessen „ununterbrochen über immer neue Ausgabenprogramme“ streite. Dabei belaufe sich das zu deckende Defizit des Bundeshaushalts zur Einhaltung der Schuldenbremse bereits „ohne die Wunschliste der Ampel-Koalition“ auf annähernd 20 Milliarden Euro, heißt es in der Vorlage weiter.

Entsprechend fordert die Fraktion ferner, den Bundeshaushalt einer „umfassenden Ausgabenkritik“ zu unterziehen. Auch solle die pauschale Stelleneinsparung insbesondere in den Ministerien „ernsthaft“ verfolgt werden. Auf Steuererhöhungen soll nach Auffassung der Union hingegen verzichtet werden. Zudem fordern die Abgeordneten, „angebotsseitige und unternehmensteuerliche Maßnahmen zu ergreifen, die einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Rezession, zu langfristiger Preisstabilität sowie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigem Wachstum leisten“. (mwo/scr/16.06.2023)

https://www.youtube.com/watch?v=HnZtnU7fBC8

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Antrag AfD ZP9 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 16. Juni 2023, ein verbindliches Sigel für unverarbeitetes Schweinefleisch beschlossen, so dass der Verbraucher an der Ladentheke feststellen kann, wie das Tier gehalten wurde. Das Fleisch soll mit den fünf Haltungsstufen Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio ausgewiesen werden. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (20/4822) in einer vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen. Mit einem in diesem Zusammenhang angenommenen Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen wurde zudem eine umfassenden Informationskampagne zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz befürwortet.

Ebenfalls angenommen wurde ein vom Ausschuss geänderter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (20/6422). Der Entwurf wurde mit der Mehrheit der Ampelfraktionen und FDP gegen das Votum der Union und Linksfraktion beschlossen. Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Eine transparente Herkunftskennzeichnung als Voraussetzung für eine freie und mündige Kaufentscheidung“ (20/4889) wurde hingegen mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Zu allen drei Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Landwirtschaftsausschusses (20/649820/724520/5429) vor.

Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Nach jahrelangen Debatten hat das Bundeskabinett im vergangenen Oktober den Entwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf den Weg gebracht, wonach ein verpflichtendes Kennzeichen für die Schweinehaltung ab 2023 starten soll – vorerst allerdings nur bezogen auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Schrittweise sollen weitere Bereiche wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung sowie Tierarten wie Rinder und Geflügel dazukommen.

Vorgesehen ist ein Modell mit fünf Haltungskategorien während der Mast: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio. In der Stufe „Stall und Platz“ stehen Schweinen mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindeststandards zur Verfügung. So seien „die Buchten durch verschiedene Elemente strukturiert“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies könnten „zum Beispiel Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein“.

Verschiedene Haltungskategorien

Im Frischluftstall werde den Schweinen innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies werde erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen sei, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen könnten. In der Stufe „Auslauf/Freiland“ steht den Schweinen ganztägig, „mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung, bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten“. „Bio“ entspreche den Anforderungen der Tierhaltung laut EU-Ökoverordnung, was bedeute, dass die Schweine „eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall haben“. Fleisch aus dem Ausland soll auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.

Bereits die Vorgänger Cem Özdemirs im Bundeslandwirtschaftsministerium, Christian Schmidt (CSU) und Julia Klöckner (CDU), hatten Vorschläge für ein staatliches Tierwohllabel gemacht. Doch weder die Ideen des Wissenschaftlichen Beirates des Bundeslandwirtschaftsministeriums von 2015 noch die Ergebnisse der Borchert-Kommission von 2020 wurden umgesetzt.

Gesetzentwurf der Koalition

In dem Entwurf der Koalitionsfraktionen heißt es: „Der Gesetzentwurf greift die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen bauplanungsrechtlich auf.“ Der Ende März gefundene Kompromiss der Regierungsparteien sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Stufe umzustellen. Gültig wären die Umbauten laut Gesetzentwurf für die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsstufen drei, vier und fünf – also den Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio sowie Ställe, die nach 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Tierhalter müssten ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.

Möglich sei zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen könne, als das Altgebäude gestanden habe. Damit solle es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten. Vorgesehen sei zudem, dass nach Fertigstellung die alten Stallanlagen beseitigt und mögliche Bodenversiegelungen zurückgebaut werden müssten.

Antrag der AfD

Eine Herkunftskennzeichnung für „Lebensmittel in Fertigpackungen“ fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (20/4889). Mit dem geplanten Label sollen Verbraucher im Supermarkt sofort erkennen, woher das Fleisch stammt und wie die Tiere gehalten wurden. (nki/ste/16.06.2023)