Zivilklage gegen die Verantwortlichen der Coronamaßnahmen in den Niederlanden: das Verfahren gegen die Regierung und Bill Gates wird fortgesetzt

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GRONINGEN – Kläger argumentieren, der COVID-19-Impfstoff habe als Biowaffe oder Massenvernichtungsmechanismus gedient, doch der Staat tut sein Bestes, um Covid-Impfungen zu verteidigen.

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Eine Gruppe Imfgeschädigter verklagen in den Niederlanden den eigenen Regierungs-Chef, sowie zentrale Hintermänner der mRNA-Impf-Kampagne, darunter den Pfizer-CEO und Bill Gates. An erster Stelle der Beklagten steht aber Everhard Hofstra, ein Beamter des niederländischen öffentlichen Gesundheitswesens. Danach folgen der niederländische Staat, der ehemalige niederländische Premierminister Mark Rutte, der ehemalige Gesundheitsminister Hugo de Jonge, mehrere Regierungsberate aus den Pandemiezeiten und schließlich auch Bill Gates in seiner Funktion als Leiter der Bill and Melinda Gates Foundation. Die Stiftung wird in der Klage explizit für ihre Öffentlichkeitsarbeit während der Covid-19-Pandemie beschuldigt.

Der Anwalt der Regierung Pels Rijcken verteidigt weiterhin die Regierungspolitik, kann aber nicht leugnen, dass die „Sicherheit und Wirksamkeit“ des Pfizer-COVID-Impfstoffs zum Zeitpunkt der Zwangsimpfung noch nicht erwiesen waren.

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Das Verfahren

Die Kläger werden von den Anwälten Arno van Kessel und Peter Stassen vertreten. Im Oktober 2024 entschied das zuständige Bezirksgericht „Rechtbank Noord Nederland„, dass es für die Verhandlung des Falls zuständig sei – sogar gegen Gates, der in den USA lebt. Vielfach wird dieser Beschluss fälschlicherweise als strafrechtliche Anklage dargestellt, was er aber nicht ist. Der Prozess wird jedoch seither fortgesetzt, und seit Juli 2025 fanden Anhörungen statt. 

Verhaftung eines Anwalts

Nachdem das Gericht die Klage zugelassen hatte, geschahen jedoch merkwürdige Dinge: Arno van Kessel – ein niederländischer Anwalt, der in den Niederlanden eine Zivilklage gegen Bill Gates, Mark Rutte, Pfizer-CEO Albert Bourla und andere wegen angeblicher Schäden durch COVID-19-Impfstoffe führt – wurde am 11. Juni 2025 bei einer Razzia im Militärstil in seinem Haus festgenommen, Berichten zufolge wurde er mit verbundenen Augen und unter vorgehaltener Waffe festgehalten.

Er wurde danach in ein Hochsicherheitsgefängnis verbracht und wartet auf seinen Prozess. Ihm ist die Teilnahme an der ersten Gerichtsverhandlung gegen Bill Gates und dessen Freunde am 9. Juli untersagt, sodass sein Partner Peter Stassen allein vorgehen muss.

Die Behörden bringen ihn mit einem angeblich „kriminellen Netzwerk“ in Verbindung, das mit institutionenfeindlichen Gruppen in Verbindung stehe – haben jedoch bisher öffentlich keine Beweise vorgelegt. Mehrere Anklagen wurden seither teilweise zurückgezogen. Die Anwaltschaft der Regierung hat seine Untersuchungshaft dennoch um 90 Tage verlängert, und die niederländische Anwaltskammer hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Trotz der Festnahme bestätigte das Gericht, dass es weiterhin für die Klage gegen Gates und Andere zuständig ist und die Klage fortführt, in der argumentiert wird, der COVID-19-Impfstoff habe als Biowaffe oder Massenvernichtungsmechanismus gedient.

Die Kläger

Die ursprünglich sieben Kläger mit Impfschäden, von denen einer inzwischen verstorben ist, argumentieren, dass sie von den sechzehn Beklagten und vom niederländischen Staat über die Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe

„in die Irre geführt worden seien“

und machen die Beklagten daher für die erlittenen Schäden an ihrer Gesundheit und für ihre finanziellen Verluste haftbar. Eine Vorladung vom 14. Juli 2023 fasst auf ihren ersten Seiten den „Kern“ des Falles wie folgt zusammen:

Laut der offiziellen Darstellung könne die Pandemie nur kontrolliert werden, wenn sich „jeder“ gegen COVID-19 impfen lasse. Andernfalls würden „insbesondere die Schwächsten gefährdet“. Die Impfung gelte als einziger Ausweg aus der Pandemie, den man daher nicht nur für sich selbst „sondern insbesondere für andere“ tue. Die wiederkehrende Botschaft lautete, dass „die COVID-19-Impfungen umfassend getestet, sicher und wirksam“ seien. Die Kläger hätten „den Beklagten aufgrund ihrer sozialen Stellung, ihres Wissens und ihrer Verantwortung vertraut“ und seien in die Impfzentren gegangen, hätten jedoch „schwere Personenschäden“ erlitten.

Diese Ladung geht auch die von den Beklagten erhobenen Vorwürfe ein. Ab Seite 53 gerät dann auch die Regierung, also „der Staat“, in den Fokus der Kläger. Die Kläger stellen zunächst fest, dass die „primäre Aufgabe“ der Regierung darin bestehe, ihre Bürger zu schützen:

„Der Staat darf diese Aufgabe, für die er ausschließlich verantwortlich und haftbar ist, nicht einer ausländischen Macht übertragen“,

unabhängig davon, ob es sich dabei um eine

„ausländische juristische Person des öffentlichen Rechts“

oder eine

„private Organisation“

handele. Diese Passage bezieht sich auf Mark Rutte, der  während der Coronakrise Ministerpräsident war und thematisiert seine Rolle als „prominentes Mitglied“ des Weltwirtschaftsforums (WEF). Vergleichbar wurde bereits in der Vorladung argumentiert. Klaus Schwab sei laut der Ladung

„Ruttes Vorgesetzter“

gewesen, heißt es in der Klageschrift. Als Beleg wird, auf Briefe des WEF-Präsidenten verwiesen, die öffentlich geworden sind. Ein „Schlüsselbeispiel“ dazu sei ein Schreiben vom 21. Oktober 2020. In diesem Schreiben legt Schwab seine Ideen und Pläne des WEF zur Gestaltung einer so bezeichneten „Post-COVID-19-Welt“ dar.

„In diesem Brief beauftragt Schwab Rutte, dafür zu sorgen, dass die Niederlande diese Reformen in Europa anführen“,

heißt es in der Klageschrift, in der diese Reformen als „COVID-19-Projekt“ bezeichnet wird.

„Die COVID-19-Impfungen sind in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung“,

so die Kläger.

„Rutte hat diesen Auftrag angenommen und führt ihn im Auftrag des WEF aus.“

Die Kläger führen dazu aus, dass der Staat bei der Erfüllung seiner „primären Pflicht“ aber die Grundrechte und die internationalen Menschenrechte seiner Bürger  zu achten habe und das sei nicht geschehen.

Dazu  berufen sich  die Kläger explizit auf Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966. Dieser Artikel hat seine Wurzeln im Nürnberger Kodex, der wiederum aus den Nürnberger Prozessen von 1947 hervorging und wie folgt lautet:

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder
Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

Diese Norm sei durch das COVID-19-Projekt verletzt  worden, denn bei diesem handle es sich um ein

„medizinisch-wissenschaftliches (Verhaltens-)Experiment“,

das den Klägern  

„schweren Schaden“

zugefügt habe. Ziel sei es außerdem gewesen,

„das Verhalten der Bürger durch Folter und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung zu beeinflussen“.

Als Beispiele hierfür führen sie COVID-19-Maßnahmen wie

„die Pflicht, ekelerregende Gesichtsmasken zu tragen und einen Mindestabstand von anderthalb Metern zueinander einzuhalten“.

auf. Diese Maßnahmen seien für die Bürger

„unmenschlich und erniedrigend“

gewesen, auch wenn sich dies

„unter dem Einfluss von Angst und Täuschung“

nicht jedem bewusst gewesen sei.

„Darüber hinaus bestrafte der Staat Bürger, die sich den rechtswidrigen COVID-19-Maßnahmen widersetzten.“

Diese Argumentationslinie erinnert uns jedenfalls an den Satz des deutschen Kanzlers, man solle die „Geimpften“ als „Versuchskaninchen“ betrachten.

Die Anwaltschaft der niederländischen Regierung

Am 10. Januar 2024 antwortete der Anwalt der Regierung Pels Rijcken mit einer 52-seitigen Klagebeantwortung (Erwiderung der Klage), plus zahlreichen Anhängen. Der Anwalt der Regierung weist darin die Klage voll umfänglich zurück und wiederholt die offizielle Darstellung.

Das WEF-Argument

Die vorgetragene Rolle des WEF wird bestritten: Das WEF sei

„nichts weiter als eine Organisation zur Herstellung internationaler Zusammenarbeit“,

und nicht befugt,

„dem Staat oder seinen Ministern Befehle zu erteilen, und dies geschieht auch nicht“.

Premierminister Rutte könne schon deswegen kein „prominentes Mitglied“ des WEF, und Schwab sei deswegen auch kein „Vorgesetzter“.

Das Argument der Schädigung der Gesundheit; der vertrauliche Sicherheitsbericht von Pfizer

Der Aufruf zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 sei vielmehr die Erfüllung

„der positiven Verpflichtung des Staates zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“.

Die Anwaltschaft der Regierung bestreitet außerdem, dass die Kläger überhaupt Impfschäden erlitten hätten. Tatsächlich sei es nicht einmal „plausibel“, dass sie geimpft worden seien, da dies dazu nichts vorgetragen wurde.

Den vertraulichen Sicherheitsbericht von Pfizer vom April 2021, den Van Kessel und Stassen der Vorladung beifügten (mehr dazu in Kürze), weist die Anwaltschaft unter anderem mit der Begründung zurück,

„dass weder behauptet noch bewiesen wurde, dass die Kläger einen Pfizer-Impfstoff erhalten hätten“.

zur Entkräftung fügten Stassen und Van Kessel ihrer Erwiderung an die Anwaltschaft der Regierung dann die Impfzertifikate der sieben Kläger als Anlage (‚Beweisstück 91‘) bei. Aus diesen geht tatsächlich hervor, dass jeder der Kläger mindestens eine, in der Regel zwei, Pfizer-Impfungen erhalten hatten.

Diese Wirkstoffe wurden jedoch als „tatsächlich sicher und wirksam“ angepriesen, argumentiert der Anwalt der Regierung und beruft sich dabei auf einen angeblich herrschenden „wissenschaftlichen Konsens“ dazu.

Zuständige Behörden wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hätten die Impfstoffe „getestet und bewertet“.

Außerdem gestand der Anwalt der Regierung zu, dass die Europäische Kommission den Corona-Impfstoffen eine „bedingte“ Marktzulassung erteilt habe, die lediglich Jahr gültig sei, was verlängert werden könne. Dies eine „bedingte“ Marktzulassung habe Impfstoff von Pfizer am 21. Dezember 2020 erstmals erhalten. Laut Anwaltschaft der Regierung sei eine bedingte Zulassung möglich, wenn nicht alle

„klinischen Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels vorliegen“.

Dafür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beispielsweise

  1. die Nutzen-Risiko-Bewertung des Arzneimittels positiv ausfallen, und es muss
  2. „wahrscheinlich“ sein, dass das Pharmaunternehmen die fehlenden klinischen Daten, für die eine Frist von bis zu zwei Jahren eingeräumt wurde, noch nachreichen kann. Darüber hinaus muss
  3. der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels für die öffentliche Gesundheit die mit den fehlenden Daten verbundenen Risiken „überwiegen“. Und:
  4. das Arzneimittel muss „einen ungedeckten medizinischen Bedarf decken“. Mit anderen Worten: Es darf keine medizinische Alternative verfügbar sein.

Bedauerlicherweise erwähnten die Anwälte van Kessel und Stassen diese Randbedingungen nicht, aber inzwischen wurde vielfach herausgearbeitet, dass es z.B. durchaus Alternativen zur Impfung gab, wie z.B.

  • Hydroxychloroquin (HCQ) und
  • Ivermectin,

deren  Wirksamkeit vielleicht deswegen

  • von Behörden energisch unterdrückt wurden, die vielleiht deswegen
  • eine Jagd auf Ärzte wie die niederländischen Ärzte Rob Elens, Alexander van Walraven und Jan Vingerhoets startete.

Die Anwaltschaft der Regierung berichtet jedoch nichts darüber.

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Anwalt der Regierung gesteht zu, dass weitere Forschungen nötig seien

Der Anwalt der Regierung räumt ausdrücklich ein, dass die Pharmaunternehmen noch weitere Forschungen durchführen müssten,

„unter anderem zur Dauer des Impfstoffschutzes, zur Wirksamkeit der Impfstoffe gegen schwere COVID-19-Verläufe, zum Schutz von Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Kindern und Schwangeren“

und zur Frage, ob der Impfstoff

„auch COVID-19-Symptome verhindert“.

Mit anderen Worten: Über die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe war – angeblich – noch zum Zeitpunkt des Prozesses sehr wenig bekannt.

Zwei Widersprüche

Das bedeutet jedoch, dass die Aussagen des Anwalts der Regierung erstens, mit der Leugnung in Konflikt stehen, dass es sich um ein medizinisches Experiment handelt und zweitens mit den Aussagen des damaligen Gesundheitsministers Hugo de Jonge in Konflikt steht, der darauf bestand, dass im Zulassungsverfahren

„keine Kompromisse“

gemacht worden seien.

Das Eingeständnis der Pfizer-Mitarbeiterin

Hinzu kommt das Eingeständnis von Kathrin Jansen, einer ehemaligen leitenden Angestellten von Pfizer. Im November 2022 reflektierte sie in Nature über die blitzschnelle Entwicklung ihres mRNA-COVID-19-Impfstoffs.

„Wir haben parallel gearbeitet, Daten analysiert und die Produktion durchgeführt“,

räumte Jansen ein.

„Wir haben das Flugzeug geflogen, während wir es noch gebaut haben.“

Keine Irreführung der Öffentlichkeit?

In den Jahren 2020 und 2021 wurde der Öffentlichkeit über diese Punkte nichts mitgeteilt. Dennoch bestreitet der Anwalt der Regierung, dass die Öffentlichkeit irregeführt worden sei. Laut der Schriftsatzes der Anwälte der Regierung könne

„keine Rede davon sein, die Kläger absichtlich und rechtswidrig irregeführt zu haben, um sie zu einer COVID-19-Impfung zu bewegen, obwohl die Beklagten wussten oder hätten wissen müssen, dass diese Impfstoffe nicht sicher und wirksam waren“.

Der Sicherheitsbericht von Pfizer

Um dies zu untermauern, muss die Anwaltschaft der Regierung vor allem den bereits erwähnten Sicherheitsbericht von Pfizer vom April 2021 entkräften. Dieser Bericht (FDA-CBER-2021-5683-0000054) wurde vom Pharmaunternehmen den Aufsichtsbehörden verschiedener Ländern, darunter den Niederlanden, zur Kenntnis gegeben.

In diesem Bericht, der den politischen Entscheidungsträgern daher bekannt war, heißt es, dass offizielle Stellen verschiedener Länder Pfizer vor dem 28. Februar 2021 1.223 Todesfälle kurz nach der Impfung gemeldet hätten. Diese Todesfälle waren Teil von insgesamt 42.086 gemeldeten unerwünschten Ereignissen.

Die tatsächliche Zahl der Todesfälle und unerwünschten Ereignisse war zweifellos viel höher, da bekannt ist, dass es bei „passiven“ Meldesystemen immer wieder zu Unterberichterstattung kommt.

Die  Anwaltschaft der Regierung relativiert diese Zahlen aus dem im Sicherheitsbericht als „sehr begrenzt“ weg, indem sie sie zu den zig Millionen Pfizer-Dosen in Verbindung setzt, die seit Anfang 2021 ausgeliefert wurden. Die genaue Anzahl der ausgelieferten Dosen wurde jedoch aus dem Bericht entfernt.

Die Anwaltschaft der Regierung hält den Anwälten Van Kessel und Stassen vor, diese Informationen selbst geschwärzt haben, doch beide Anwälte bestreiten dies in ihren Stellungnahmen. Sie argumentieren, der Staat müsse über eine unredigierte Version verfügen und fordern deren Veröffentlichung.

Der Versuch die Toten wegzurelativieren

Der Staat weist zudem darauf hin, dass Todesfälle und Verletzungen nach einer Impfung nicht dieselben seien wie die durch die Impfung verursachten. Dies gelte umso mehr, als in der Anfangsphase „vor allem ältere und gefährdete Menschen“ geimpft wurden. Dies geschah jedoch nicht ohne Grund, denn gerade diese Bürger mussten vor COVID-19 geschützt werden.

Es scheint, dass für viele die Heilung schlimmer war als die Krankheit. Die Sterblichkeitsspitzen, die der Immunologe Professor Theo Schetters seit Jahren bei COVID-19-Impfungen beobachtet, veranschaulichen dies.

Diese Argumentationslinie der Anwälte der Regierung wirkt unschlüssig, denn es bleibt die Frage unbeantwortet, warum Pfizer dann diesen Bericht vor der Öffentlichkeit geheim halten wollte, wenn er doch angeblich so wenig enthüllt.

Immerhin wurde der Bericht erst veröffentlicht, als im Oktober 2021 aufgrund einer Anfrage nach dem Freedom of Information Act ( FOIA ) durch einen US-Richter dies erzwungen wurde.

In ihrer Klageerwiderung argumentieren Van Kessel und Stassen, der Bericht habe frühzeitig gezeigt, dass die Pfizer-Impfstoffe gefährlich und tödlich seien. Hätte der Staat –

„der über diese Informationen verfügte diese mehr als tausend Todesfälle und Tausende von Injektionsopfern nicht verschwiegen, hätten die Kläger keine COVID-19-Impfung akzeptiert“.

Stimmige Schädigungszahlen

Diese Zahlen aus dem Pfizer-Bericht decken sich jedenfalls mit den Erfahrungen des niederländischen Zentrums für Arzneimittelnebenwirkungen (Lareb), das 2021 aufgrund der Flut von Meldungen beinahe zusammengebrochen wäre.

Nach mehr als drei Monaten Impfungen und fast vier Millionen verabreichten Impfungen wurden 257 Todesfälle gemeldet, von denen etwa 60 Prozent innerhalb einer Woche nach der COVID-19-Impfung starben.

Zum Vergleich: In der Saison 2020-2021 wurden mehr als vier Millionen Grippe- und Pneumokokken-Impfungen an überwiegend ältere Menschen verabreicht, was jedoch nur zu zwei Todesmeldungen führte (sieben und acht Tage nach der Impfung). In ihrer Erwiderung führen Van Kessel und Stassen Zahlen an, die dies belegen.

Während der Grippesaison 2018/19 erhielt Lareb 491 Berichte über Nebenwirkungen der Grippeimpfung. Dies entsprach weniger als 16,4 Meldungen pro 100.000 Dosen. Ein Jahr nach der COVID-19-Impfung hatte Lareb jedoch 184.411 individuelle Berichte über Nebenwirkungen erhalten.

„Das sind 670 Meldungen pro 100.000 Dosen“, so die Kläger. Und das sei weit mehr, als man „von einem ‚sicheren Impfstoff‘ erwarten könne, der ‚gründlich und ohne Abstriche getestet‘ wurde und der in der bevorzugten Realität als ‚Wunder‘ angepriesen wird.“