Ceuta – Sollen sie auf das Festland überführt werden? Aus der spanischen Exklave Ceuta kommen Schätzungen, dass sich noch wohl insgesamt 4000 Minderjährige unter den verbliebenen Grenzbrechern befinden, während der Innenminister von insgesamt 5000 Erwachsenen und Minderjährigen orakelt.
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- Königliche Weisung: Das Königreich handelt nach den direkten Vorgaben des Palastes. Demnach besteht das klare Ziel, unbegleitete marokkanische Minderjährige zu identifizieren und in ihre Heimat zurückzuführen.
- Die Justiz-Blockade: Marokkanische Diplomaten betonen, dass Rabat bereit zur Rücknahme ist. Die Verzögerungen liegen laut Berichten des Nachrichtensenders Medi1TV jedoch an den „administrativen und rechtlichen Hindernissen“ auf europäischer und spanischer Seite.
- Einzelfallprüfung: Das spanische Recht verlangt langwierige bürokratische Verfahren. Dazu gehören die genaue Ermittlung des familiären Umfelds und die Garantie einer sicheren Unterkunft im Heimatland, was Rückführungen in der Praxis seit Jahren erschwert.
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- Anstieg weiblicher Minderjähriger: Erstmals verzeichnen die Behörden in Ceuta eine historisch hohe Zahl junger Mädchen und Teenager, die den Grenzübertritt wagen.
- Keine klassische Armutsmigration: Viele der geflüchteten Jugendlichen sind gut ausgebildet, nutzen moderne Technologie und kennen ihre Rechte genau. Sie passen nicht in das europäische Stereotyp des „mittellosen Migranten in Lumpen“.
- Wunsch nach Zukunft: Unabhängig von ihrem ökonomischen Hintergrund im Marokko treibt sie die Hoffnung auf soziale Mobilität und neue Lebensentwürfe nach Europa.
Unbegleitete Minderjährige in Ceuta: von geschätzten 7000 bis 4000
Marokkanische Beamte haben die Grenze als geöffnet bezeichnet und den Marokkanern den Weg nach Ceuta gewiesen:
wurde ihnen gesagt. Marokkanische Offizielle haben in diesem Zusammenhang auch die Minderjährigen nicht daran gehindert, die EU-Außengrenze zu verletzen:
hieß es bereits ganz früh nach dem Grenzdurchbruch.
Wie viele davon sind minderjährig?
Seither schwankt deren Zahl erheblich. Niemand weiß seither, wie viele Minderjährige durch die Grenze durchgebrochen sind und niemand weiß, wie viele davon nach Marokko zurückgekehrt sind und niemand weiß, wie viele sich noch illegal in Ceuta aufhalten. Es gibt nur Schätzungen:
Die Regierung in Madrid verbreitet Falschinformationen über die Zahlen der Grenzbrecher
Am Montag, den 3. August
Am Tag darauf versuchte die Zentralregierung die Zahl der Verbliebenen in Ceuta kleinzureden, was auf erhebliche Proteste der Bewohner stieß. Am 4. August sprachen Behördenvertreter aus Ceuta von noch verbliebenen 2.500 Migranten, während einer Erhebung durch den Präsidenten der Nachbarschaftsvereinigung von Sidi Embarek, Abdellah, nach Gesprächen mit verschiedenen Nachbarschaftspräsidenten und ständiger Beobachtung von
„noch etwa 15.000 bis 20.000 Einwanderern in Ceuta“ sprach. „Ahmed [ […] ], Präsident der Nachbarschaftsvereinigung Príncipe Alfonso, äußerte eine ähnliche Ansicht und erklärte, dass es allein in diesem Viertel noch zwischen 5.000 und 6.000 Erwachsene sowie rund 1.000 Minderjährige gebe.“ Man erkenne das daran, dass die Geschäfte permanent leegekauft seien, weil die Migranten aus den Bergen kommen, einkaufen und dann wieder in die Berge gehen, um sich zu verstecken (vgl. auch https://www.youtube.com/watch?v=6GlCEmBeX_M&t=31s).
Am 8. August erhöhte die Regierung die Anzahl Grenzbrecher auf 80.000:
In der Stadt eingesetzte
Wie viele Minderjährige gibt es noch in Ceuta?
Doch wie viele davon waren Minderjährige und wie viele von ihnen sind noch in Ceuta? Einen Anhalt dazu liefern die Zahlen derer, die sich offiziell haben registrieren lassen. Die Zahlen der registrierten Minderjährigen steigen seit Anfang Juli kontinuierlich:
„Am 1. Juli befanden sich in Ceuta lediglich 180 Minderjährige in den Einrichtungen.“
Diese Zahl erhöhte sich bereits vor dem großen Durchbruch auf 750 Minderjährige:
Am Samstag, den 25. Juli meldeten die Lokalmedien bereits unhaltbare Zustände an der Grenze und fordern das Eingreifen übergeordneter Stellen:
Bis zum 3. August haben sich 862 unbegleitete Minderjährige registrieren lassen Anfang August verdoppelte sie sich dann. Dann begannen die Behörden eine Registrierungs-Initiative: Die Minderjährigen standen dann nach Geschlecht getrennt in langen Schlangen an, um sich registrieren zu lassen. Bis zum 6. August verzeichnet Ceuta
„1.017 aufgenommene ausländische Minderjährige inmitten extremen Migrationsdrucks„
Am 7. August
Drei Wochen nach dem Ansturm haben sich offiziell 2.168 Minderjährige registrieren lassen. Die Behörden in Ceuta gehen jedoch noch von bis zu 4000 Minderjährigen aus, die sich noch in Ceuta aufhalten:
manche der Abweichungen der offiziell genannten Zahlen erklären die Behörden wie folgt:
Deren Registrierung wird aktuell prioritär behandelt:
Eine Woche nach dem Ansturm, am 7. August
Das spanische Innenministerium entsandte jedoch
Offenbar hat die Regierung Spaniens kein großes Interesse an einer schnellen Bearbeitung dieser Verfahren. Ein Grund könnte im Artikel 2 des Eückführungsabkommens zwischen Marokko und Spanien liegen. dort wurde nämlich eine 10-Tagesfrist vereinbart:
Die Rückübernahme erfolgt, wenn auf irgendeine Weise nachgewiesen wird, dass die Ausländer, deren Rückübernahme beantragt wird, tatsächlich aus dem Hoheitsgebiet des ersuchten Staates stammen. Der Antrag auf Rückübernahme ist innerhalb von zehn Tagen nach der illegalen Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates zu stellen . Er muss alle verfügbaren Daten zur Identität, den gegebenenfalls vorhandenen persönlichen Dokumenten des Ausländers und den Umständen seiner illegalen Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchten Staates sowie alle weiteren verfügbaren Informationen enthalten. Wird die Rückübernahme gewährt, wird dies durch die Ausstellung einer Bescheinigung oder eines anderen Dokuments durch die Grenzbehörden des ersuchten Staates dokumentiert, aus dem die Identität und gegebenenfalls die Dokumente des betreffenden Ausländers hervorgehen.
Wie gliedern sich diese Minderjährigen auf?
Quellen vor Ort haben drei Gruppen unter den Minderjährigen identifiziert: solche,
- die aus Waisenhäusern sind und soclhe die
- von ihren Eltern geschickt wurde und solche
- von denen die Eltern nicht wissen, dass sie gegangen sind.
Die Minderjährigen selbst können aktuell nur warten:
Bereits kurz nach der Einreisewelle wurde deutlich, dass sich auch unter den Minderjährigen eine viel zu große Anzahl an Kriminellen befindet: Eine Woche nach dem Massenansturm wurde auch die erste Vergewaltigung einer Minderjährigen öffentlich:
Am 10. August wurde ein
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Rechtsgrundlagen in Spanien zum Umgang mit Minderjährigen aus Marokko
Grundsätzlich gilt die EU-Rückführungsrichtlinie. Bei der EU-Rückführungsrichtlinie handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum regelt. In ihrem Artikel 10 wird der Umgang mit Minderjährigen geregelt. Soll ein unbegleiteter Minderjähriger in sein Heimatland zurückkehren, ist diesem zur Wahrung des Kindeswohls Gelegenheit zu geben, sich durch geeignete Stellen unterstützen zu lassen (Art. 10 Abs. 1). Vor einer Abschiebung eines unbegleiteten Minderjährigen müssen sich die Behörden vergewissern, dass der Minderjährige einem Mitglied seiner Familie, einem offiziellen Vormund oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat übergeben werden kann (Art. 10 Abs. 2). Im Wortlaut ist der Richtlinie dazu zu entnehmen:
Artikel 10 Rückkehr und Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger
Damit steht fest: auch unbegleiteten Minderjährige dürfen abgeschoben werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen wird Haft nur im äußersten Falle und für die kürzestmögliche angemessene Dauer eingesetzt (Art.17 Abs.1). Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet (Art.17 Abs.2). In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten (Art.17 Abs.3). Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind (Art.17 Abs.4). Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen (Art.17 Abs.5).
Das „Real Decreto-ley 2/2025 vom 18. März 2025“
So hat die spanische Exekutive im Eilverfahren mit dem „Real Decreto-ley 2/2025 vom 18. März 2025“ einen Erlass verabschiedet, der das Gesetz zur Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger änderte:
Mit diesem Dekret erschwert die spanische Regierung das Abschieben Minderjähriger erheblich.
Das spanisch-marokkanische Rückführungsabkommen
Die Opposition hält dies hingegen für rechtswidrig und pocht auf die Anwendung eines Rückführungsabkommens aus 2007:
„Vox argumentiert, dass das 2007 in Rabat unterzeichnete und weiterhin gültige spanisch-marokkanische Abkommen die „unterstützte Rückkehr von Minderjährigen in ihre Familien oder in die Vormundschaftseinrichtungen ihres Herkunftslandes sowie deren soziale Wiedereingliederung“ vorschreibt. Daher, so die Partei, „verstößt die unbefristete Vormundschaft dieser Minderjährigen durch die spanischen Behörden und ihre Unterbringung in Heimen für Minderjährige gegen die Bestimmungen des Abkommens““ (auch https://theobjective.com/espana/politica/2026-08-07/gavira-acusa-gobierno-negarse-marruecos-menores-ceuta/).
Das Begehren Marokkos
Auf der anderen Seite ist Marokko nach einigen Tagen dann doch eingefallen, alle seine Kinder zurückzufordern. Am Freitag, den 7. August sagte Marokko zu die Minderjährigen zurückzunehmen:
Am Montag, den 10. August bestätigte Marokkos Justizminister Abdellatif Ouahbi gegenüber der Presse, beschränkt sich hierbei aber offenbar nur auf die Kinder mit marokkanischer Staatsbürgerschaft:
sagte Ouahbi gegenüber Hespress AR und betonte, dass Marokko nicht bereit sei, marokkanische Kinder und Jugendliche im Stich zu lassen. Die Qualitätspresse in Deutschland verschweigt dem Leser alldies und verbreitet z.B. folgende Plattitüden:
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Wie gehen die Offiziellen mit diesen Vorgaben um?
Noch während des Ansturms auf die EU-Außengrenze kündigte der spanische Ministerpräsident am 31. Juli an, alle durchgebrochenen Minderjährigen aufs Festland transferieren zu wollen, weil für diese andere Regeln gelten würden:
Die zuständige Ministerin versuchte daher bereits früh einen Verlegung einzuleiten: Einer Meldung vom 4. August ist bereits entnehmbar, dass eine solche Verlegung auf den Kontinent tatsächlich eingeleitet wird.
Eine Woche nach dem Massensturm zwingt die spanische Staatsanwaltschaft die Kommunen Spaniens zur Aufnahme dieser Minderjährigen, was insbesondere als Fingerzeig in Richtung der von Gemeinden gilt, die nicht von Vertretern der Regierungs-Parteien verwaltet werden:
Regionen, die von Vox oder dem PP regiert werden lehnen nämlich eine Aufnahme dieser Minderjährigen kategorisch ab. Zuletzt ruderte die zuständige Ministerin jedoch zurück und äußerte sich zunehmend doppeldeutig:
Die regionalen Behörden in Ceuta fordern jedoch – unterstützt durch jüngste Signale aus der Europäischen Kommission – eine vollständige Rückführung aller marokkanischen Staatsbürger im Rahmen bestehender Abkommens.



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