Weil Bürgerräte „demokratisch“ sind, werden sie vom Polit-Establishment von oben nach unten durchgedrückt

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DUBLIN /BRÜSSEL / BERLIN – Die parlamentarische Demokratie in Deutschland soll mit Hilfe der Altparteien offenbar Olegarchen-kompatibel umgebaut werden. Das Instrument: angeblich zufällig ausgewählte Bürger sollen an Stelle eines demokratisch legitimierten Parlaments Zentrum der Willensbildung werden.

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Parlamentarische Demokratien zeichnen sich dadurch aus, daß in einem von Gottes Willen abgeleiteten, oder in einer vom Volk per Mehrheitsbeschluss angenommenen Verfassung ein Parlament als Ort der Willensbildung demokratisch gewählter Vertreter des gesamten Volks zusammenkommen, dort ihre Themen vortragen und für alle verbindliche Beschlüsse fassen.

All das ist bei „Räten“, auch bei  Bürger-Räten nicht der Fall.

In den letzten 100 Jahren hat der Kampf der Demokraten gegen eine Räteherrschaft, beginnend mit der russischen Revolution  -zig Millionen von Toten gefordert. Die Demokraten haben sich weltweit durchgesetzt. Damit hat sich auch das Parlament als Ort der Willensbildung gegen den Rat als Ort der Willensbildung durchgesetzt.

Dem Grundgedanken des Parlamentarismus zu Folge vertritt der gewählte Abgeordnete/Vertreter die gesamte Bevölkerung. Wenn er dies nicht, oder schlecht tut, wird er abgewählt. All das ist bei „Räten“ nicht möglich und auch nicht vorgesehen.

Aktuell sind Entwicklungen erkennbar, daß die EU als ein „Europäisches Reich“, wie es der Vize-Kommissar Verhofstadt ausdrückte, in der Gestalt einer Räte-Republik organisieren, mit dem Ziel die Parlamente der Nationalstaaten an die Seite zu drücken. Auf diesem Weg könnte sogar ein Rätesystem von der EU-Ebene bis hinunter in die Kommune aufgebaut werden, und den Parlamenten „an die Seite“ gestellt werden. Obwohl hierfür immer mehr Indizien bereitstehen, weio sowohl auf EU-Ebene, als auch auf nationaler Ebene, als auch auf kommunaler Ebene „Räte“ gefordert werden, ist ein derartiges, alle politische Ebenen umfassendes Räte-System noch ein wenig spekulativ:

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Bayern: Direkte Demokratie, die nicht funktioniert

Auf dem Papier steht Bayern, was direkte Demokratie betrifft brillant da. Die Bürger können grundsätzlich nicht nur am Stadtrat vorbei Angelegenheiten selbst entscheiden, sondern den Stadtrat auch dazu zwingen, von Bürgern gestellte Anträge zu behandeln.

Diese Möglichkeiten der direkten Demokratie sind seit der Fassung vom 22.08.1998 in den Art. 18 der Gemeindeordnung wie folgt geregelt:

Alternativ können die Bürger den Stadtrat auch übergehen und eine derartige Versammlung auch ohne den Gemeinderat beantragen
Den Vorsitz einer derartigen Bürgerversammlung führt der Bürgermeister.
Artikel 18a eröffnet prinzipiell die Möglichkeit, daß Bürger an Stelle des Stadtrats selbst über Angelegenheiten der Stadt entscheiden können:
Artikel 18b rundet mit der Möglichkeit, daß Bürger an Stelle des Stadtrats Anträge stellen, die direktdemokratischen Elemente auf kommunaler Ebene ab:
Der Nachteil dieser wunderbaren Papierform ist nur: sie wird nicht gelebt, weil offenbar die Hürden, dies umzusetzen viel zu hoch angesetzt sind.

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CSU schafft Fake-Gesetz zum Abhalten von Volksbefragungen

Ende 2016 machte der Wahlsieg Donald Trumps auch die CSU nervös! Immerhin hatte in den USA der Protest gegen das Establishment durchgesetzt und in Bayern hat das Synonym für Establishment eben drei Buchstaben und die lauten „CSU“.

Die Staatsregierung reagierte bereits 2015 mit einem Gesetz zur Volksbefragungen. Am 01.03.2015 beschloss der Landtag per Gesetz das Instrument der „Volksbefragung“ einzuführen. Theoretisch war damit die Möglichkeit geschaffen worden, bayernweite unverbindliche Volksbefragungen durchzuführen. Doch diese Möglichkeit war löchrig, wie ein Schweizer Käse.

  • Volksbefragungen konnten von der Bayerischen Staatsregierung zusammen mit der Landtagsmehrheit initiiert werden – nicht aber vom Volk selbst
  • Das Ergebnis war unverbindlich
  • Derartige Volksbefragungen waren nur für „Vorhaben des Staates“ zulässig, also Themen, die nicht im Landtag beschlossen werden

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte dann am 21. November 2016 erkannt, daß diese  Regelungen der Staatsregierung zu Volksbefragungen im Landeswahlgesetz mit der Bayerischen Verfassung unvereinbar sind. Das vom Landtag beschlossene Gesetz war damit nichtig.

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Das CETA-Problem der CSU

In genau dieser Zeit hatte die CSU ein weiteres Problem und das hieß CETA. Niemand wollte CETA und die damit verbundenen Pflichten den Massenproduzenten von Fleisch aus den USA und Australien den bayerischen Markt zwangsweise zu öffnen.

Ein „Lösungsweg“: Seit dem 1. März 2015 waren ja Volksbefragungen möglich. Am 29. Juni 2016 wurden der Staatsregierung zu CETA 20.000 Unterschriften gegen dieses Freihandelsabkommen auf den Tisch gelegt. Das Ziel: Die Staatsregierung solle das von der Staatsregierung kurz zuvor geschaffene Instrument der Volksbefragung zu diesem Thema nutzen und erst dann seine Stimme im Bundesrat dazu abgeben. Doch in der Staatsregierung geschah dazu nichts!

Das betreffende Landtagsprotokoll kann man hier einsehen. Der Deutschlandfunk fasst zusammen:

Bayerischer Landtag vor wenigen Tagen. Der niederbayerische CSU-Politiker Josef Zellmeier vertritt die CSU-Spitze bei der eilends von der Opposition beantragten aktuellen Stunde zum Thema „Bürgerwille respektieren – mehr direkte Demokratie“.
„Und das ist auch unserem Ministerpräsidenten zu verdanken, die nah am Bürger und näher am Menschen sind, die die Koalition mit dem Bürger pflegen und da lassen wir uns von niemandem etwas vormachen.“…

Bürgerräte als Demokratieschulen.

„…in denen nicht erst dann Dinge besprochen werden, wenn man gegen etwas sein muss, sondern in denen auch planerisch und zukunftsweisend von Anfang an die Themen besprochen werden, und da glaube ich, ist dann auch, was man als Politikverdrossenheit oder man engagiert sich nicht, ich glaube mit solchen Methoden könnte man dem deutlich besser entgegenwirken.“
Bürgerräte werden in Bayern vorerst nicht kommen. Stattdessen will die CSU lieber den Bürger befragen, ganz klassisch, ganz unverbindlich. Der CSU scheint schon zu schwanen, dass das Volk eine von oben initiierte Meinungsabfrage wahrscheinlich nicht wirklich prima findet. Denn seit die CSU vor einem Jahr diese neueste Möglichkeit der direkten Demokratie mit Blick auf die Populisten von AfD und Co. im Schnelldurchlauf beschlossen hat, wurde das Volk noch kein einziges Mal befragt.
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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärt der Staatsregierung, daß Art. 7 der BV die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger abschließend auflistet

Doch der bayerischen Verfassungsgerichtshof hat erkannt, daß dieses Gesetz der CSU verfassungswidrig war. Dem Beschluss ist zu entnehmen:
Der betreffende Art. 7 Abs. 2 lautet:
Ausweislich des Leitsatzes 2 ist daher die so bezeichnete „Staatswillensbildung“ das zentrale Kriterium. Folglich stellte der bayerische Verfassungsgerichtshof die Frage, ob es sich bei den von der Staatsregierung ermöglichten „Volksbefragungen“ um „Staatswillensbildung“ handelt, oder nicht! Hierzu zitiert der Bayerische Verfassungsgerichtshof einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der bereits 1958 erkannte, daß
sei (RdNr. 98).
Der von den Verfassungsrichtern gewählte Maßstab ist jedenfalls eindeutig: Sie schließen jeden Beitrag zur Staatswillensbildung durch Bürger, aus, wenn diese Staatswillensbildung auf anderem Weg zustande kommt, als den in den Verfassungen abschließend gelisteten Wahlen und Abstimmungen. denn:
Insbesondere möchten die Verfassungsrichter auf diesem Weg  keine Entwicklung hin zu einer Lobby-Demokratie eröffnen (RdNr. 107):
Allein durch die Existenz des Instruments kann jedoch in der Bevölkerung eine Erwartungshaltung geschaffen werden, die Volksbefragungen insbesondere bei kontrovers diskutierten Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung, mag deren absolute Zahl auch nur gering sein, zur Regel werden lässt. Wird einer solchen Stimmungslage nicht Rechnung getragen und keine Volksbefragung durchgeführt, setzen sich die für die Einleitung einer Befragung zuständigen Organe dem Vorwurf aus, den Willen des Volkes als Souverän zu ignorieren. Gut organisierte Interessengruppen mit entsprechendem Einfluss könnten diese Situation nutzen und die Durchführung einer Volksbefragung gleichsam erzwingen, sofern ihr Anliegen nicht auf andere Weise durchzusetzen ist (Martini, DÖV 2015, 981/983; a. A. Thum, BayVBl 2015, 225 f.). Auswirkungen sowohl auf den Gestaltungsrahmen der Staatsregierung als auch auf die Wahrnehmung der Kontrollrechte und der Budgetverantwortung durch den Landtag sind daher schon allein infolge der Existenz der angegriffenen Regelung nicht auszuschließen.
Daher setzen die Verfassungsrichter ganz früh an, wie sie an dem ihnen vorgelegten Beispiel einer „Volkbefragung“ erneut ausführen:
Natürlich unterscheiden sich „Bürgerräte“ von „Volkbefragungen“;  aber ein zentraler Grundsatz ist bei beiden identisch: Das demokratisch legitimierte Parlament der repräsentativen  Demokratie soll  beeinflusst werden und genau das schließen die Verfassungsrichter aus. Offenbar war sich sogar die Klägerseite darüber bewusst. daß es ihnen nicht gelingen wird, diese Definition vom Tisch zu bekommen und versuchte daher die von er Staatsregierung ins Gesetz geschriebene Option zur Volksbefragung nicht als „Staatswillensbildung“,  sondern als „Beitrag zur Staatswillensbildung“ umzudeuten (vgl. RdNr. 38). Doch auch das gelang nicht, denn das Gericht hält die in der Verfassung abschließend aufgelisteten beiden Instrumente der Abstimmung und der Wahl für vor jeglichem Einfluss schützenswert, wie man z.B. aus RdNr. 106 entnehmen kann:
Damit stellt sich natürlich die Frage: Sind in Bayern „Bürgerräte“ überhaupt verfassungskonform? Wir meinen: So lange sie nicht durch ein übergeordnetes Gesetz des Bundes, oder einer übergeordneten Vorschrift der EU definiert wurden, offenbar nicht!
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Bürgerräte in Deutschland und Bayern

Gibt man den Begriff „Bürgerräte“ in die Suchmaschine „google“ ein, und begrenzt den Suchzeitraum auf die zehn Jahre zwischen 1990 und 2000, so erhält man keine zehn Treffer, so unbekannt war dieser Begriff damals. Die Zahl der Treffer wird sich dann in den ersten acht Monaten des Jahres 2022 auf 1800 Treffer steigern.
Ein Teil dieser „Treffer“ bis 2000 bezieht sich auf die Revolution 1919 und ein anderer Teil auf die Schweiz und deren direkte Demokratie.
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Beteiligungsverfahren und „Bürgerräte“ als Geschäftsmodell

Am 24.10.2000 begann auch die Kommerzialisierung der Bürgerbeteiligung, denn an jenem Tag ging die Homepage der Firma „ifok“ online, die ihr Ziel darin sieht
Das Ziel von ifok ist „Überwindung von Konflikten„,
Wir gestalten gesellschaftliche DiskurseBrennende öffentliche Themen wie Bildung, Umweltschutz oder Beschäftigung sprengen den Einflußbereich einzelner Organisationen. Sie sind häufig geprägt durch fundamentale Konflikte zwischen Interessen, Überzeugungen und Weltanschauungen. Wer in diesen Feldern Fortschritte erzielen will, muß flexible und dynamische Kooperations- und Beteiligungsprozesse auf den Weg bringen. IFOK ist auf die Einrichtung und das Management solcher Prozesse spezialisiert – wir überwinden Konflikte und sorgen für den Aufbau gemeinsamer, konstruktiver Handlungsstrategien. Wir bringen die Akteure an einen Tisch und übernehmen Boten- und Dolmetscherdienste zwischen den einzelnen Interessen und Parteien. Gemeinsam mit den Beteiligten machen wir uns auf die Suche nach den grundlegenden Übereinstimmungen. Um von dort aus Möglichkeiten für gemeinsames Handeln zu entwerfen.
Seit 2017 ist die ifok Teil von Cadmus, also Teil eines US-Konzerns, der sein Geld mit Beratungsdienstleistungen z.B. zu Bürgerbeteiligungen verdient. Dieser Zusammenschluss wird bei ifok (in gestelztem Kommunisten-Dialekt) wie folgt beschrieben:

Gemeinsame Ziele, gebündelte Kompetenz: Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss ist ifok nun als Teil der Cadmus Group, einer in den USA ansässigen, Strategie- und Fachberatung für Nachhaltige Entwicklung, tätig. IFOK arbeitet als deutsche GmbH weiter. Die Beratungsdienstleistungen sowie alle laufenden Projekte führt ifok für seine Kund:innen ohne Unterbrechung und Veränderung fort. Zusätzlich bieten wir jetzt auch umfassenden Zugang zur Expertise und zum Know-How der Kolleg:innen bei Cadmus rund um aktuelle internationale Debatten und Entwicklungen…

Cadmus ist eine in den USA ansässige, führende Strategie- und Fachberatung für Nachhaltige Entwicklung. Cadmus unterstützt seine Kund:innen dabei, für heutige wie zukünftige Generationen nachhaltige Werte zu schaffen. Mit umfassender Fachexpertise und einem kollaborativen Ansatz bietet Cadmus maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Herausforderungen in den Bereichen Energie und Klima, Umwelt, Katastrophenschutz, nachhaltige Mobilität, Gesundheit sowie internationale Entwicklung. Mit über 500 Mitarbeiter:innen berät Cadmus Unternehmen, Regierungs-sowie Nichtregierungsorganisationen in den USA und weltweit.

Wer investiert in „ifok“?

Bedauerlicherweise bricht die Vorstellung an dieser Stelle ab, weswegen folgende Details nicht offengelegt werden:
Managing Director von „Enlightment Capital“ ist Devin Talbott. Zu Devin Talbott ist einer Online-Enzyklopädie zu entnehmen:
Und zu Talbotts „Generation Engage“ ist den Quellen zu entnehmen:
CI Capital Partners wiederum

Frederick Iseman wiederum ist ein wohl um die 2 Milliarden USD schwerer US-„Philantrop“.

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Die Staatsregierung läßt sich 2002 intensiv zu „Planungszellen“, also Bürgerräten schulen

In den zehn Jahren darauf, also von 1.1.2000, bis 31.12.2010 finden sich nur ca. 50 Treffer zum Begriff „Bürgerrat“.  Doch bereits in diesem Zeitraum 2000 wurde in Nordrhein-Westahlen aus der SPD-Regierung heraus die „Planunsgszelle“ entworfen, die im Kern die wesentlichen Punkte dessen umfasst, was man heute unter einem „Bürgerrat“ versteht. Der damalige Ideengeber war das Mitglied im Planungsstab des Ministerpräsidenten in Düsseldorf  Prof. Peter Christian Dienel (* 28. Oktober 1923 in Berlin; † 13. Dezember 2006 ebenda) war in der Leitung der „Forschungsstelle Bürgerbeteiligung & Planungsverfahren“ der Uni Wuppertal  tätig. Dienel konzipierte als erster das Bürgerbeteiligungsverfahren und nannte dieses Konstrukt statt „Bürgerrat“, „Planungszelle“.
  • Die Planungszelle – eine Beleidigung des Experten?, in: Kommunikation und Beteiligung bei Verkehrsproblemen – Beschleunigung oder Behinderung? Schriftenreihe der Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft DVWG, Reihe B 233, Sept. 2000.
In einem Interview beschrieb Dienel den Entstehungsprozess seiner „Planunsgzelle“, die letztendlich dem Konzept eines Bürgerrats entspricht. Seiner Beschreibung nach stammt der Begriff aus dem Jahr 1971. Was praktisch niemand mehr weiß: Die Bayerische Staatsregierung hat sich 2002 intensiv um diese Idee bemüht:
450 bayerische Bürgerinnen und Bürger werden bis Mai 2002 im Wuppertaler Modell der sogenannten Planungszellen ein Bürgergutachten zum Verbraucherschutz in Bayern erarbeiten. Auftraggeber ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, organisiert werden die Planungszellen von der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren der Bergischen Universität Wuppertal. Die Planungszelle wurde bereits in den 70er Jahren von dem Wuppertaler Soziologen Professor Dr. Peter C. Dienel entwickelt, dessen Standardwerk („Die Planungszelle“, Westdeutscher Verlag, Opladen) soeben in die vierte Auflage geht. Ziel der Planungszelle ist die Verbesserung von Planungsverfahren durch die Einbeziehung direkt betroffener Bürgerinnen und Bürger. Die bayerische Landesregierung lässt sich die in 18 Städten, Gemeinden und Landkreisen, darunter der Landeshauptstadt München, laufenden Planungszellen 850 000 Mark kosten.
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2007 experimentiert das  Bezirksamt Berlin-Mitte mit Bürgerräten

Eine frühe Umsetzung des Grundgedankens der Bürgerräte wurde 2007 in dem weit links stehenden Bezirk Mitte Berlins praktiziert, wie man einer Pressemitteilung vom 14.9.2007 entnehmen kann:

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Der Begriff „Bürgerrat erreicht 2015 den Bundestag

Am 12.2.2015 wurde wohl das erste Mal der Begriff „Bürgerrat“ in einem Protokoll innerhalb des Bundestags schriftlich festgehalten. Es ging um Partizipationsformen im Zuge der Endlagerproblematik
2016 findet die Suchmaschine „google“ dann bereits 263 Treffer zum Begriff „Bürgerräte“ und 2017 waren es dann beriets 308 Treffer und 2018 463Treffer.
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2019: das Jahr des von oben gesteuerten Durchbruchs für „Bürgerräte“

Für das Jahr 2019 findet die Suchmaschine „google“ dann bereits 619 Treffer. 2021 waren es dann 1740 Treffer und 2022 bis zum 1.9.2022 bereits 1900 Treffer. Ansonsten sich beginnen im Jahr 2019 auch demokratisch nicht legitimierte Kräfte, wie z.B. das WEF des Klaus Schwab und als „Philantropen“ bezeichnete westliche Olegarchen, damit, das Modell der Bürgerräte zu unterstützen:

 

Klaus Schwab und sein im WEF vertretenes Netzwerk treiben Bürgerräte als alternative zu demokratisch legitimierten Parlamenten voran

Am 23.1.2019 setzte das WEF des Klaus Schwab eine Diskussion online, die –  zumindest ausweislich des Layouts im Hintergrund bereits 2015 stattgefunden hatte. Die Überschrift lautete „Das Ende der Demokratie?“ Darin diskutierten fünf Personen auf dem Podium Klaus Schwabs und des WEFs darüber, wie man die Demokratie „retten“ könnte?
Am 29.12.2019 verfasste der in keiner einzigen Wahl bisher demokratisch legitimierte Chef des ebenfalls demokratisch nicht legitimierten WEF einen Beitrag, des Irish Examiner, einem Hofblatt der irischen Fiene-Gael, also des Pendents der CDU. Der Anlaß sei, daß 2020 die Welt den 75. Jahrestag der liberalen internationalen Ordnung begehe, schreibt Klaus Schwab.

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Das eigentliche Ziel Klaus Schwabs: Ein Umbau der UNO

Gemeint ist bei Klaus Schwab aber nicht etwa der Zusammenschluß der liberalen Parteien Europas, der 1947 stattfand, also zwei Jahre später und daher erst dieser Tage seinen „75ten“ feiert. Nein, Klaus Schwab meint damit

  • die Vereinten Nationen,
  • den Internationalen Währungsfonds,
  • der Weltbank und
  • andere multilaterale Institutionen

die aktualisiert werden müssen, um den Herausforderungen des Klimawandels, der zunehmenden Ungleichheit und der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums zu begegnen.

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Ein Umbau der Gesellschaft als notwendiges Mittel zum Zweck des Umbaus der UNO

Um aber die UNO umzubauen, müssen nach Überzeugung Schwabs die Parlamente entmachtet werden, denn dort findet Streit entlang der Grenzen der Interessen der Volksvertreter statt:

Parlamente als Ort der Willensbildung stehen Klaus Schwab im Weg. Schwab gab zu, daß er ganz gezielt die demokratischen Institutionen unterwandert, indem er mit seinen WEF die Kabinette, also die Regierungen infiltriert:

Aber ihm stehen in den Parlamenten noch die Oppositionsparteien gegenüber und deswegen schwingt er sich auf, diese Oppositionsparteien zu eliminieren, indem er das Parlament als Ort der Willensbildung neutralisiert, wie Schwab ganz offen zugibt:

Und doch haben es in vielen Ländern der Welt Spaltungen unter den Wählern den politischen Führern immer schwerer gemacht, Reformen umzusetzen.

Mit anderen Worten: die von Schwabs Leuten infiltrierten Regierungen können sich nicht so durchsetzen, wie sie es gerne würden. Schwab gibt ganz offen zu, daß ihm die parlamentarische Demokratie in Weg steht:

Die Wähler sind zunehmend polarisiert, und Politiker, die versuchen, Gemeinsamkeiten zu finden, werden oft an der Wahlurne bestraft.

Und weil ihm die parlamentarische Demokratie im Weg steht, will er sie wirkungslos machen.

Schwabs Ziel: Ab 2020 sollen „Spaltungen“, also auch parlamentarische Debatten durch Bürgerräte“ behoben, also eliminiert werden.

Das ist also mein Wunsch für 2020: Dass wir nationale und lokale Spaltungen durch Bürgerversammlungen beheben und unseren internationalen Institutionen den gleichen Stakeholder-Ansatz verleihen. 

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Bürgerräte als Kernelement des Umbaus der Gesellschaft

Klaus Schwab gibt höchstpersönlich zu, daß der von ihm vorangetriebene Umbau der Gesellschaften der Welt und der Umbau der globalen Institutionen nach seiner Sichtweise durch einen Umbau der Art und Weise  der Volksvertretungen begleitet werden müsse. Und  er gibt eine Reihenfolge an: Zuerst müssen die Gesellschaften umgebaut werden und Kernelement dieses Umbaus der Gesellschaf sind die Bürgerräte:

Das Ziel ist, auch das gibt Schwab zu, die Bürger einzulullen:

Wenn die Menschen zufrieden und optimistisch über die Richtung ihres Lebens zu Hause sind, sind sie eher bereit, größere Herausforderungen anzunehmen, die sie mit Menschen in anderen Teilen der Welt teilen. Auch hier sollten wir einige der gleichen Prinzipien anwenden

Hierbei steht aber offenbar außer Frage, wer es ist, der die „Richtung des Lebens der Menschen“ vorgibt: Nicht mehr der Bürger selbst, sondern Klaus Schwab und sein Netzwerk mit deren Ideen, in denen eine andere Meinung nicht mehr vorkommt und eliminiert werden muss.

Wir müssen schnell handeln, wenn wir die großen Herausforderungen unserer Zeit lösen wollen, vom Klimawandel und der zunehmenden Ungleichheit bis hin zu verlangsamtem Wachstum und neuen Machtkonzentrationen, die alle das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger überall bedrohen.

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18.3.2019: Expertenanhörung zu mehr direkter Demokratie im Bundestag

Bur zwei Monate später erreichen die „Bürgerräte“ den Bundestag: Die Kommunisten hatten im Bundestag in einem 2019 eingereichten Gesetzentwurf (19/16) vorgeschlagenen, mehr direktdemokratische Elemente der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheids auf Bundesebene durchzusetzen.

In diesen Gesetzesentwurf mischten sie außerdem eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre hinein und die Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten auf Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Wie zu  erwarten, natürlich unabhängig von deren Staatsangehörigkeit: Den Vorsitz führte Jochen Haug (AfD).

Der geladene Experte Dr. Vosgerau erteilte der Vorstellung der Kommunisten, jedem Dahergelaufenen bereits nach fünf Jahren und unabhängig von dessen Staatsbürgerschaft, das Stimmrecht zu geben eine klare Absage:

Die Einführung eines Ausländerwahlrechts „selbst durch verfassungsänderndes Gesetz“ ist aus Sicht des Privatdozenten Dr. Ulrich Vosgerau unmöglich. Die Einführung durch einfache Gesetze wäre in jedem Falle verfassungswidrig, wie auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt habe. Der Gedanke, man müsse das Ausländerwahlrecht einfach nur in die Verfassung hineinschreiben, damit das Gericht es nicht als verfassungswidrig bewerten könne, sei „zu kurz gedacht“.

Wenn das deutsche Volk als „verfassungsgebende Gewalt“ vorausgesetzt werde, könne auch der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ sein eigenes Legitimationsobjekt „nicht einfach austauschen“, sagte Vosgerau. Es sei nicht möglich, das „deutsche Volk“ anders zu definieren als eine Abstammungsgemeinschaft, wie es die Väter und Mütter des Grundgesetzes getan hätten.

Die Bürgerräte-Lobbyistin Liesenberg zeigte sich von dem von ihr vertretenen Konzept selbst sehr überzeugt.

Die Stärkung von Beteiligungsmöglichkeiten im Grundgesetz ist aus Sicht von Katharina Liesenberg vom Verein „mehr als wählen“, einer „Initiative für innovative Demokratie“ sehr zu befürworten. Um aber nachhaltige, informationsbasierte Beteiligung, Meinungsbildung und Entscheidungen sicherzustellen, sei die Einführung geloster Bürgerräte sinnvoll. Die Anzahl der ausgelosten Teilnehmer an den Räten bemesse sich an der Größe der betroffenen Kommune beziehungsweise der Entscheidungsebene. Mittels qualifizierter Zufallsauswahl würden dabei Alter, Geschlecht und Region berücksichtigt. In besonderen Fällen sei außerdem die bewusste Ansprache unterrepräsentierter Gruppen denkbar, um eine möglichst repräsentative Zusammensetzung dieser Gremien zu gewährleisten, sagte Liesenberg.

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Wo Bürgerräte bisher praktiziert wurden, wurden sie offenkundig missbraucht.

An vielen Stellen, wo Bürgerräte bisher Anwendung fanden, wurden sie dazu missbraucht, Ideen der Herrschenden gegen die Bevölkerung voranzutreiben. Am deutlichsten erkennt man dies dort, wo Bürgerräte bereits praktiziert wurden:

  • So zum Beispiel in Irland: Am 13. Juli 2016 brachte der in den WEF des Klaus Schwab vertsrickte irische Minister Damien English im 32. Dáil (Unterhaus) eine Resolution ein, in der die „Einberufung einer Bürgerversammlung“ genehmigt wurde, um vier im Regierungsprogramm festgelegten Themen und „andere Angelegenheiten, die darauf verwiesen werden können“ zu prüfen. Ein Änderungsantrag der Grünen wurde angenommen, der die Themenliste um „wie der Staat Irland zu einem Vorreiter bei der Bekämpfung des Klimawandels machen kann“ hinzufügte. Ein entsprechender Beschluss wurde am 15. Juli im 25. Seanad (Oberhaus) gefasst. Damit war der wohl erste „Bürgerrat“ auf Landesebene realisiert.
  • Ein weiterer „Bürgerrat“ wurde auf EU-Ebene installiert: So haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beschlossen, vom 9. Mai 2021 bis zum Frühjahr 2022 eine so bezeichnete europaweite „Konferenz zur Zukunft Europas“ (englisch: Conference on the Future of Europe, kurz CoFoE) ins Leben zu rufen. Angeblich sollte dort in einem offenen, transparenten und strukturierten Dialog mit angeblich zufällig ausgewählten Bürgern aus allen Mitgliedsländern der Europäischen Union Veränderungen in der verfaßtheit der EU angestoßen werden. Ihre Meinung ist gefragt! Angeblich konnte man sich über ein Online-Portal bewerben.

Am jedem dieser „Räte“ ist auch ein offenkundiger Missbrauch ablesbar:

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Die Bürgerräte in Irland behandeln nur „woke“ Themen

Missbrauch durch selektive Tehemensetzung von oben herab

Und hier zeigt sich schon eine zentrale Schwachstelle: Eine demokratisierte Tehmensetzung findet bei den „Bürgerräten“ in Irland nicht statt. Zu den, den Bürgerräten auferlegten Fragen gehören:

  1. Abtreibung,
  2. befristete Parlamente,
  3. Referenden,
  4. Bevölkerungsalterung und
  5. Klimawandel.

Das aber dürften die Themen sein, die ein kleines Establishment vorangetrieben hat. Was aber ist mit den Themen, die die Bürger wirklich interessieren und die nicht nur ein kleiens Establishment interessiert: Man könnte hierbei an die

  • Todesstrafe für Vergewaltiger und Mörder denken, an
  • die Aufhebung von Tempolimits, an
  • die Verhinderung von Windparks, an das
  • Aufheben der Sanktionen gegen Russland, an
  • das Beenden des Gendern,
  • das Beibehalten des Verbrennungsmotors, an die
  • Errichtung neuer, sicherer Kernkraftwerke der vierten Generation, etc.

Was wäre, wenn ein Bürgerrat in der Sachsen das Aus der Braunkohle nicht akzeptiert und weiterproduziert?

Klaus Schwab jedenfalls bejubelt im irischen „Examiner“ seine Einbahnstraßen-Themensetzung bei Bürgerräten: Doch all dies geschieht natürlich nicht, denn den Bürgerräten werden offenbar nur die Fragen vorgelegt, die Klaus Schwab und seine Freunde den Bürgerräten vorlegen wollen! Tatsache ist jedenfalls: die Vertreter der Bürgerräte-Lobby haben bisher jedenfalls zu Themen, wie Grenzsschutz, Stopp des Asylmissbrauchs etc.  keine Bürgerräte installiert, und werden es wohl auch in Zukunft nie tun!

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Missbrauch in der Themensetzung am Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs

Als angeblich „positives“ Beispiel für die Überwindung von Hindernissen und Blockaden in Parlamenten gibt Klaus Schwab in jenem Beitrag in der irischen Zeitung „Examiner“ an, daß der Schutz des ungeborenen Lebens in Irland weitgehend abgeschafft wurde. Dies mag oberflächlich betrachtet als ein Gewinn an Selbstbestimmung bejubelt werden. Betrachtet man dies jedoch genauer, so handelt es sich nicht nur um einen enormen Verlust an Zivilisation, sondern auch um einen unauflösbaren Widerspruch:

Zu diesem Zivilisationsbruch kann es kommen, da bei der Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche, das eigentliche Kernproblem systematisch aus der Diskussion draußen gehalten wird! Dieses Kernproblem liegt darin,  daß vor einer Schwangerschaft in der Regel ein Paar seinem freien Willen folgt, aus unzähligen, theoretisch möglichen Sexualpraktiken genau die eine einzige herauszupicken, mit der überhaupt Kinder gezeugt werden können und daß genau dieses Paar sich dann den Folgen ihres, auf freien Willen folgenden Handelns, also die Schwangerschaft dadurch entziehen, indem sie diese Folgen, also die Schwangerschaft dadurch beenden, daß sie die Last der Entscheidung auf jemanden abladen, der sich nicht wehren kann, nämlich dem ungeborenen Leben.

Klaus Schwab gibt dies in seinem Beitrag im irischen Examiener auch mehr oder weniger offen zu:

Mit anderen Worten: dem Hedonismus und unausgesprochenen Ziel der Mehrheit ist mit Hilfe eines Bürgerrats eine Gasse gegen die besseren Argumente gebahnt worden. Klaus Schwab hat sich durchgesetzt, die Verantwortungslosigkeit konnte sich in dieser einen  Frage mit Hilfe des von Klaus Schwab favorisierten Instruments des Bürgerrats gegen das Parlament durchsetzen, darf sich aber z.B. in der Frage, ob Irland weiterhin die Sanktionen gegen Russland trägt, oder sich jeder Ire mit zu oft tödlichen Covid-Spritzen zwangsimpfen lassen muß, nicht durchsetzen, weil die Herrscher diese Frage eben Bürgerräten nicht vorlegen.

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Missbrauch von Ethik zur Ausweitung der eigenen Macht

Wer aber dieses Prinzip:

die Folgen freiwilligen Handelns werden Dritten aufgebürdet, die dazu nicht einmal befragt werden

bei der Schwangerschaft anwendet, der muß es sich gefallen lasen, daß das selbe Argument auch bei anderen Themen angewendet wird, wie z.B. der Kernkraft:

„Ich will die Energie aus der Kernkraft beziehen und nehme mir daher auch das Recht, die Folgen Anderen aufzubürden, die zuvor nicht befragt werden, weswegen Atommüll-Endlager selbstverständlich zu befürworten sind“!

Ein Handlungsprinzip ist jedoch nur dann ethisch rechtfertigbar, wenn es nicht situativ, also nach Gutsherren-Art eingesetzt wird, sondern universell – ganz nach dem kategorischen Imperativ Kants – als allgemeines Gesetz gelten kann. Das Prinzip

die Folgen freiwilligen Handelns werden Dritten aufgebürdet, die dazu nicht einmal befragt werden

wird nicht einmal von den Anhängern der „mein Bauch gehört mir“-Anhänger konsequent angewandt, wenn diese sich zugleich auch noch in der Anti-AKW-Bewegung engagieren, was bei vielen offenkundig deer Fall ist.

Dieses von Klaus Schwab bejubelte Prinzip ist daher im Kern tatsächlich nichts Anderes, als ein Rammbock, mit dessen Hilfe offenbar der Parlamentarismus unterminiert werden soll und das gibt Klaus schab ja auch ganz offen zu

Und doch haben es in vielen Ländern der Welt Spaltungen unter den Wählern den politischen Führern immer schwerer gemacht, Reformen umzusetzen… Das ist also mein Wunsch für 2020: Dass wir nationale und lokale Spaltungen durch Bürgerversammlungen beheben und unseren internationalen Institutionen den gleichen Stakeholder-Ansatz verleihen. 

Klaus Schwab will mit Hilfe der Bürgerräte den Meinungswettstreit über das Durchsetzen seiner „Stakeholder Ideologe“ in den Parlamenten umgehen!

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Die Bürgerräte in der EU

Am Europatag, den 9. Mai 2021 hat die so genannte „Konferenz zur Zukunft Europas“ begonnen.  Die EU-Supra-Nationalisten behaupten hierzu:

Mit dem Beginn der Konferenz ist es entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen: Hoffentlich beginnt mit dem ersten Treffen im Herbst 2021 endlich ein neues Kapitel in der Demokratie-Geschichte Europas.

Fake-Themen

Tatsächlich ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall! Wie schon zuvor ausgeführt darf nur über das gesprochen werden, was die Obrigkeit erlaubt:

Die Themen, die von den Bürger:innenpanels diskutiert werden sollen, wurden bereits von den EU-Institutionen festgelegt, wobei die festgelegten politischen Prioritäten der Institutionen, ihre strategischen Agenden und die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie berücksichtigt wurden. Die neun Kategorien, die diskutiert werden sollen, sind:

So verwundert es nicht, daß die vorgelegten Fake-Themen ziemlich wenig mit den Alltagsproblemen der Bürger zu tun haben:

  1. Klimawandel und Umwelt
  2. Gesundheit
  3. eine stärkere Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Arbeitsplätze
  4. die EU in der Welt
  5. Werte und Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit
  6. digitale Transformation
  7. europäische Demokratie
  8. Migration
  9. Bildung, Kultur, Jugend und Sport.

Für „andere Ideen“ wird eine eigene Kategorie reserviert sein. Aber das hatten wir schon diskutiert:

Fake-Bürger

Doch die Fake-Themen werden auch eine Fake-Zufälligkeit in der Auswahl der Bürger – und damit von Fake-Bürgern – besprochen.

Die Bürger:innen werden für die Bürger:innenpanels so ausgewählt, dass sie für die Vielfalt der EU repräsentativ sind und die Kriterien geografische Herkunft, Geschlecht, Alter, sozioökonomischer Hintergrund und/oder Bildungsniveau der Bürger:innen berücksichtigt werden.

Mit anderen Worten: jeder Dahergelaufene entscheidet in diesem Gremium über Personen, deren Vorfahren seit Jahrhinderten das Land aufgebaut und mitgestaltet haben. Aber das ist noch nicht alles:

Die Mitgliedstaaten werden nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität vertreten sein, genau wie bei der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, wo bevölkerungsärmere Staaten proportional stärker vertreten sind.

Mit anderen Worten: die Minderheiten kommandieren die Mehrheiten herum, was angeblich „gerecht“ sein soll. So vertritt in der EU ein deutscher Abgeordneter im EU-Parlament im Jahr 2020 über 800.000 Bürger. Ein deutscher Abgeordneter im EU-Parlament im Jahr 2020 über 860.000 Bürger, ein Abgeordneter aus Luxemburg ca. 100.000 Wähler und ein Abgeordneter aus Malta lediglich 82.000 Wähler.

Doch die Pseudo-Demokratie nach EU-Vorstellung ist damit noch immer nicht zu Ende:

Ein Drittel jedes Bürger:innenpanels wird für junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren reserviert sein, um die junge Generation in Europa zu stärken.

Mit anderen Worten: der Gleichheitsgrundsatz wird zu Lasten der Erfahrenen und zu Gunsten der Unerfahrenen aufgegeben und verschoben.

Fake-Zufall

Doch damit noch immer nicht genug. Der Fake geht bei der Behandlung der Fake-Themen durch die Fake-Bürger noch weiter, denn innerhalb dieser Vorgaben wurden diese offenbar nicht ganz so „zufällig“ ausgewählt, wie es sich der normale Bprger vorstellt. Öffentlich kommuniziert wurde jedenfalls

In einem offenen, transparenten und strukturierten Dialog mit zufällig ausgewählten Bürger:innen aus allen Mitgliedsländern der Europäischen Union sollen Veränderungen des europäischen Lebens und Zusammenlebens angestoßen werden.

Tatsächlich ist es jedoch so, daß die Firma Cantor Fitzgerald genau diese Fake-Bürger in einem intransparenten Verfahren ausgewählt hat, wie Norbert Kleinwächter (MdB) in untigem Video berichtet.

Cantor Fitzgerald ist jedodch ein weltweit führender Finanzdienstleistungskonzern und Vorreiter bei Finanz- und Technologieinnovationen. Als Investmentbank bereit Cantor über 7.000 institutionelle Kunden aus aller Welt. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Märkte für Equity-Kapital und festverzinsliche Anlagen sowie bei Investmentbanking-Dienstleistungen, Prime Brokerage und der Finanzierung gewerblicher Immobilien. Cantor Fitzgerald & Co. ist außerdem einer der 22 Primärhändler, die US-amerikanische Staatsanleihen mit der Federal Reserve Bank of New York handeln dürfen.

Die Frage, wie diese „Fake-Bürger“ zur Bearbeitung dieser „Fake-Themen“ ausgewählt wurden, läßt Cantor bisher unbeantwortet. Damit ist auch die den echten Bürgern gegenüber behauptet „Transparenz“ wenig glaubhaft!

Fake-Diskussionen

Doch damit noch immer nicht genug: Die nach einem Fake-Zufall ausgewählten „Fake-Bürger“, die sich Gedanken zu „Fake-Themen“ machen sollen, sollen angeblich wie folgt arbeiten:

Die Bürger:innenpanels werden in fünf Sitzungen zusammenkommen: eine Eröffnungssitzung, drei Arbeitssitzungen und eine Schlusssitzung. Die drei Arbeitssitzungen werden 2,5 Tage dauern, eine Sitzung wird digital durchgeführt werden. Jedes Panel wird bestimmten Themen gewidmet sein und in einer jeweils anderen europäischen Stadt tagen.

Tatsächlich war es aber gemäß Norbert Kleinwächter nicht etwa so, daß die „Fake-Bürger“ frei nachdenken duften, nein, wie wurden mit vorgefertigem Material versorgt, über das sie dann offenbart ein bisschen reden durften:

Fake-Themenbearbeitung

Die AfD im EU-Parlament hat jedoch eigene Leute in diese Wölkchen von Teilnehmern geschleust und hierbei Interessantes erfahren:

So wundert es nicht, daß die AfD diese Art von „Demokratie“ kategorisch ablehnt: Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Demokratie bewahren – Die Folgemaßnahmen der Konferenz zur Zukunft Europas nicht mittragen“ (20/1868) beraten, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.

Die Offizielle Fake-Berichterstattung

Von all diesen Fakes wurde der Bevölkerung natürlich nichts mitgeteilt. Statdessen bekam die Bevölkerung z.B. solche Märchen hier vorgesetzt:

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Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, von der „Konferenz zur Zukunft Europas“ Abstand zu nehmen. Sie sei kein Mittel der demokratisch legitimierten und transparent durchgeführten Meinungsbildung. Vieles deute darauf hin, dass die Ergebnisse des jetzt beendeten öffentlichen Konsultationsprozesses bereits im Vorfeld feststanden, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung, ein Teilnehmerverzeichnis aller Personen zu veröffentlichen, die an der Konferenz öffentlich und nicht öffentlich mitgewirkt haben, „einschließlich ihrer bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Angelegenheiten der EU“. Außerdem soll sie alle im Zusammenhang mit der Konferenz bislang entstandenen direkten und indirekten Kosten offenlegen und der gemeinsamen Erklärung von EU-Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Kroatien und Dänemark vom 9. Mai 2022 beitreten, die hervorhebe, dass Änderungen der EU-Verträge nie das Ziel der Konferenz zur Zukunft Europas waren.

Die Konferenz zur Zukunft Europas hat ein Jahr lang zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Parlamentariern der nationalen Parlamente Ideen für EU-Reformen erarbeitet. Am 9. Mai 2022 legte sie ihre Vorschläge an die EU-Institutionen vor. Danach soll unter anderem das Veto der Mitgliedstaaten in der EU-Außen- und Fiskalpolitik und das Einstimmigkeitsprinzip im Rat abgeschafft und ein Initiativrecht des EU-Parlaments bei Gesetzen eingeführt werden. Für einen Teil der Vorschläge ist eine Änderung der EU-Verträge notwendig. (joh/eis/19.05.2022)

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Wie Bürgerräte in Deutschland von oben nach unten durchgedrückt werden

Jetzt, in der Gründungsphase lassen sich noch die Spuren erkennen, wie die Bürger-Räte von oben nach unten durchgedrückt werden.

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Bürgerräte in Deutschland: Von Oligarchen und NGOs aufs Gleis gesetzt

Vorangetrieben wird diese Umgestaltung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland von Stiftungen:

Der Bürgerrat Demokratie war eine bundesweite losbasierte Bürgerversammlung in Deutschland. Sie wurde 2019 vom Verein Mehr Demokratie und der Schöpflin Stiftung veranstaltet und von der Stiftung Mercator unterstützt. 160 aus den Einwohnermelderegistern geloste Menschen erarbeiteten im September 2019 „Empfehlungen zur Stärkung der Demokratie“.[1][2] Im Zentrum des Bürgerrats stand die, aus dem Koalitionsvertrag 2018 übernommene, Frage „ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann“… Vorbild für den „Bürgerrat Demokratie“ war die Bürgerversammlung Citizens‘ Assembly bzw. deren Vorläuferin Constitutional Convention in Irland, deren Vorschläge zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und zum Abtreibungsrecht in Referenden breite Mehrheiten fanden… Der Vorsitz des Bürgerrates wurde dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein (CSU) übertragen.

Finanziert wird diese Umgestaltung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland nicht etwa von den Bürgern selbst, sondern auch von westlichen Oligarchen:

1,9 Mio. Euro, unterstützt von Robert Bosch-Stiftung, Stiftung Mercator, Schöpflin Stiftung, Zeit-Stiftung, Open Society Foundations

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Das deutsche Parlament ignoriert die Anliegen der Covid-Maßnahmengegner und öffnet den Vertretern der „Bürgerräte“ die Türen

Langsam aber systematisch wird das Thema „Bürgerräte“ auch in Deutschland von oben unten durchgedrückt. So kann man den Unterlagen aus dem Bundestag am 8.8.2020 entnehmen:

Zur selben Zeit fanden in Berlin die ersten Massenproteste gegen die sinnlosen und meist wirkungslosen Covid-Maßnahmen statt. Während Letztere in Berlin niedergeprügelt wurden und als „Sturm auf den Reichstag“ verunglimpft wurden, als sie ihre Anliegen unter Berufung auf das in der Verfassung verankerte Demonstrationsrecht vortragen wollten, werden die Verterter der Bürgerrat-NGO mit offenen Armen empfangen.

Doch eingefädelt wird dieses Thema nicht etwa durch das Parlament, sondern über die Präsidenten des Bundestags. erst Schäuble (CDU), jetzt Bas (SPD).
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Bürgerräte werden über den Vertreter des Bundespräsidenten nach unten durchgedrückt

Wenig demokratisch ist jedoch der Weg, den dieses angebliche Format zurücklegt. Es ist nämlich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), die auf Bundesebene noch 2022 angeblich „zufällig geloste“ Bürgerräte auf den Weg bringen will.

„Wir haben gerade im Ältestenrat entschieden, dass jetzt mit einer Ausschreibung zur Durchführung von Bürgerräten begonnen werden kann“,

In der Augsburger Allgemeinen Zeitung ergänzt die Stellvertreterin des Bundespräsidenten:

Bas: Also, ich möchte da gerne weitermachen. Ich gebe aber zu, dass es quer durch alle Parteien Befürworter und Gegner gibt. Die Gegner haben Angst, dass es durch diese Bürgerräte zu einer Institution kommt, die eine Art Nebenparlament wird. Das ist aber nicht die Idee, die ich damit verbinde.

Sondern?

Bas: Bürgerräte können niemals die repräsentative Demokratie ersetzen, sie können aber einen Beitrag dazu leisten, das Parlament näher an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen. Bürgerräte sollten sich nach meiner Einschätzung mit konkreten gesellschaftspolitischen Themen befassen. Die Impfpflicht wäre so ein Thema gewesen. Ein Zweites könnte eine allgemeine Dienstpflicht sein, womit ich nicht die Wiedereinführung der Wehrpflicht meine, sondern ein Jahr, in dem Männer und Frauen einen gemeinnützigen Dienst leisten. Die einen finden sie gut, die anderen nicht. Damit könnte sich ein Bürgerrat befassen.

sagte die SPD-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“ vom 3. Mai 2022. Die Räte sollen zu konkreten Fragen tagen und Handlungsempfehlungen erarbeiten, mit denen sich der Bundestag befassen soll.

„Die Fraktionen beraten nun, welches Thema wir wählen und wie wir mit den Ergebnissen danach im Parlament und gegenüber der Bundesregierung umgehen“,

erklärte Bas. Damit will sie an „Modellprojekte ihres CDU-Amtsvorgängers Wolfgang Schäuble (CDU)“ anknüpfen. Schäuble hatte jeweils 160 angeblich zufällig ausgeloste Bürger zu Themen, die das Establishment interessieren, wie

  • Demokratie,
  • Klima oder
  • Deutschlands Rolle in der Welt

Handlungsempfehlungen für den Bundestag erarbeiten lassen.

Start Ende 2022

„Ich schätze, dass wir Ende des Jahres mit dem ersten Projekt starten könnten“,

prognostizierte Bas und behauptet:

„Bürgerräte könnten niemals die repräsentative Demokratie ersetzen, sie könnten aber einen Beitrag dazu leisten, das Parlament näher an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen.“

Warum sie dann aber kein Ausführungsesetz für die im Grundgesetz enthaltene Option, neben Wahlen auch „Abstimmungen“ durchzuführen, erklärt sie allerdings nicht.