Der nächste Schritt zum personalisierten CO2-Budget: EU erfasst die lebenslangen Verbrauchsdaten eines jeden individuellen Kraftfahrzeugs

Quelle: eigenes Werk

BRÜSSEL/BERLIN/WIEN – Die EU-Verordnung 2017/11511 dürfte wohl (nebenbei) eine Vorschrift zur Wertsteigerung von (zukünftigen) Oldtimern sein.  2017 hatte die EU per Verordnung 2017/11511 die Automobilhersteller gezwungen ab 1. Januar 2021 Fahrzeuge mit einer „OBFCM“-Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff-/Stromverbrauchs auszustatten und hat sich hierdurch einen unbeschränkten Zugriff auf Informationen wie Kraftstoffverbrauch, Fahrgeschwindigkeiten und weitere wichtige Einsatzbedingungen über die gesamte Lebensdauer eines jeden individuellen Kraftfahrzeugs verschafft.

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Früher gab es bei 100.000 gefahrenen Kilometern ein Geschenk vom Auto-Konzern, das den Autofahrer zum Werbeträger der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs ernannte (vgl. Titelbild).

Zukünftig wird es bei 100.000 gefahrenen Kilometern vielleicht ein anderes „Geschenk“ geben, nämlich ein Fahrverbot durch die Regierung, weil das „CO2-Budget“ überschritten wurde?

Die EU führt mit Hilfe der Verordnung 2017/11511über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen„, etc. eine Art „Sozialkreditsystem“ für Kraftfahrzeuge ein und es dürfte dann nur noch eine Frage der Zeit sein, bis dieser dann bei Fahrzeugen erprobte Grundgedanke auf Menschen übertragen werden wird. Dieses (Fahrzeug-)“Sozialkreditsystem“ ist derzeit gekennzeichnet durch

  • eine Spaltung in politisch opportune Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge), für die diese Vorschriften nicht gelten und mit denen man sich (noch?) beliebig bewegen kann und in politisch nicht opportune Fahrzeuge (Verbrenner).
  • Die Fahrzeughersteller bekommen ein CO2-Budget auferlegt.
  • Die politisch nicht opportunen Fahrzeuge bekommen den Zwang auferlegt, lebenslang den Konsum an Treibstoff aufzurechnen.
  • Die EU wird in die Position versetzt, das den Fahrzeugherstellern auferlegte CO2-Budget durch Kontrolle des individuellen Schadstoff-Ausstoßes jedes einzelnen PKW zu überwachen

Man stelle sich nun noch vor, eine Regierung würde in einem weiteren Schritt einfach individuelle „Fahrzeuge“ durch individuelle „Bürger“ ersetzen und würde jeden Bürger zwangsweise mit einer Art Covid-App auszustatten, die statt Freigaben für „Geimpfte“ dann Freigaben für Fahrzeuge/Personen mit positivem persönlichem CO2-Budget verwalten könnte? Eine Utopie? Nein:

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Das WEF bewirbt personalisierte CO2-Fußabdruck-Rechner

Daß dies keine Utopie ist, belegt die Tatsache, daß der Europa-Chef des chinesischen Alibaba-Konzerns bereits zugegeben hatte, an einer solchen App zu arbeiten. Es ist außerdem eine weitere Tatsache, daß die für ihre Frankenstein-Experimente berüchtigte Plattform des Klaus Schwab „World Economic Forum“ genau solche personalisierten CO2-Budgets bewirbt:

In den letzten zwei Jahrzehnten gab es zahlreiche Beispiele für Programme für persönliche CO2-Zertifikate, die jedoch aufgrund mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz, politischem Widerstand und mangelnder Sensibilisierung und eines fairen Mechanismus zur Verfolgung von „My Carbon“-Emissionen nur begrenzt erfolgreich waren.

Und noch etwas: Es sind diese Leute – und nicht etwa die AfD – die einen Bezug eines personalisierten CO2-Budgets mit dem Covid-Pass herstellen, indem sie ganz offen zugeben:

COVID-19 war der Test der sozialen Verantwortung 

Die „soziale Verantwortung“, man könnte diesen Begriff auch durch „Opportunismus“ ersetzen, ist also für diese Leute, die das umsetzen wollen, die argumentative Klammer, mit der die während der Covid-Kampagne praktizierten Regierungs-Schikanen grundsätzlich auf die CO2-Thematik übertragen werden sollen. Dies erklärt wohl auch, aus welchen tatsächlichen Gründen die vielfach irrational wirkenden Maßnahmen, von denen behauptet wurde, daß die dem Zurückdrängen des Covid-Virus dienen sollen, regierungsseitig mit einer solchen Brutalität durchgezogen wurden. Covid war offenbar nur die „Cover-Story“ unter deren Deckmantel ein Kontrollsystem ausgerollt wurde, mit dem Individuen lückenlos überwacht werden können und mit dem Bürger bei regierungsopportunem Verhalten – also aus sozialer Verantwortung – belohnt werden und bei regierungsfeindlichem Verhalten bestraft werden können.

IT überwacht das Verhalten der Bürger

Die Überwachung der Einhaltung der personalisierten CO2-Budgets sei dann nach Ansicht des WEF eine Angelegenheit der „Künstlichen Intelligenz“ (KI):

Innovative KI- und maschinelle Lernfähigkeiten würden dazu beitragen, eingebettete Emissionen in Waren und Dienstleistungen zu erfassen, und könnten dazu beitragen, Einzelpersonen maßgeschneiderte und zeitnahe Ratschläge zur Reduzierung ihrer Lebensstilemissionen zu geben.

Und auch, daß deren Ansatz totalitär ausgelegt ist, schreiben diese Leute ganz offen und in der bekannt-berüchtigten WEF-Terminologie ausgedrückt:

Die Apps für personalisierte CO2-Budgets werden bereits programmiert

Unternehmen wie die Alibaba Group, die in China tätig sind, werden gesetzlich dazu gedrängt, ihre Datensammlung der KPCh zur Verfügung zu stellen. Auf der WEF-Jahresversammlung 2022 prahlte der Präsident der Alibaba Group, J. Michael Evens, mit der Entwicklung eines

„individuellen CO2-Fußabdruck-Trackers“

durch sein Unternehmen. Dieser könne dann alles verfolgen, was Verbraucher kaufen, essen sowie wohin und wie sie reisen.

Natürlich hat Evans nicht erwähnt, ob diese Informationen mit der chinesischen Regierung geteilt werden und/oder ob die Informationen als Teil ihres Sozialkreditsystems verwendet werden.

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Die EU schafft die rechtlichen Grundlagen für personalisierte CO2-Fußabdruck-Rechner bei Fahrzeugen

Für den Fall, daß man individuelle CO2-Budgets einführen wollen würde, hat die EU nun also bereits eine wichtige Vorarbeit geleistet. Mit Hilfe einer  neuen EU-Regulierung wird nämlich nun die Jahresfahrleistung und der Kraftstoffverbrauch erfasst und gemeldet.

An wen gemeldet? Natürlich an die EU!

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Jedes individuelle Fahrzeug unter Generalverdacht

Wie funktioniert das? Ganz einfach: die Hersteller müssen den Verbrauch eines Fahrzeugtyps an die EU melden und die EU kontrolliert dann z.B. mit Hilfe der Meldungen aus  den TÜV-Berichten, ob die Hersteller korrekt gemeldet haben.

Anders ausgedrückt: der Hersteller wird unter Generalverdacht gestellt, um auf diesem Weg ein Kontrollsystem aufbauen zu können, das dann wohl weiter in Richtung eines personalisierten CO2-Verbrauchs ausgebaut werden wird.

Ab dem Jahr 2022 müssen die Fahrzeughersteller der EU-Kommission jedes Jahr zum 1. April alle im Vorjahr erhobenen OBFCM-Daten inkl. VIN melden. Der Stichtag gilt für das vorangegangene Kalenderjahr auch für die Daten, die im Rahmen der HU ausgelesen werden. Gespeichert werden die Daten im Datenspeicher der Europäischen Umweltagentur EEA (European Environment Agency).

Die Tatsache, daß die individuelle VIN/FIN und nicht die pauschale Nummer für den Fahrzeugtyp übertragen wird belegt, daß eben das individuelle Auto und damit dessen Halter ins Visier genommen wird und nicht der Fahrzeugtyp, von dem z.B, eine Million gebaut worden ist.

Ob das Auto OBFCM unterstützt, kann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 erkannt werden: Entscheidend ist dort die Emissionsschlüsselnummer „36APdie für die Abgasnorm „Euro 6d-ISC-FCM“ steht. Das Kürzel „FCM“ ist maßgebend und bedeutet „Fuel Consumption Monitoring System“.

Man hätte das also auch anders lösen können, hat man aber nicht! Aber es gibt schon eine Ausnahme.  Man kann sich schon denken, welche:

Reine Elektrofahrzeuge sind aktuell von der Verordnung ausgenommen

Ganz so, als ob die Produktion von Strom keine Emissionen bewirken würde. Ab er so ist es halt in einem Gesinnungsstaat. Der Staat und nicht die Fakten diktieren, „gut“ und was „schlecht“ ist.

Der Täter: Die EU

Rechtsgrundlage hierfür ist eine Verordnung der EU aus 2017, was wiederum belegt, wie lange im Voraus an diesen totalitären Konzepten gearbeitet wird. Der ADAC schreibt dazu:

Laut der EU-Verordnung 2017/11511 müssen Automobilhersteller sicherstellen, dass Pkw mit einer Einrichtung zur Überwachung des Kraftstoff-/Stromverbrauchs ausgestattet sind. Die „fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff-/Stromverbrauch“ OBFCM wird als Konstruktionselement (Software und/oder Hardware) definiert. Es gewährt einen standardisierten und unbeschränkten Zugriff auf Informationen wie Kraftstoffverbrauch, Fahrgeschwindigkeiten und weitere wichtige Einsatzbedingungen über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs.

Was muß jedes individuelle Fahrzeug alles verpetzen können? Eine ganze Menge:

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Wer muß/darf petzen gehen?

Bei der Vorstellung dieses Konzepts wurde allerdings darauf Verzichtet festzulegen, wie dies umzusetzen ist.

„Das exakte Prozedere zur Übertragung, Auswertung und Nutzung der OBFCM-Daten ist noch nicht festgelegt worden“, sagt ein Volkswagen-Sprecher. Derzeit werden verschiedene Optionen zur Datenübertragung diskutiert. Das ICCT sieht unterschiedliche Möglichkeiten. 

Welchen weg Deutschland gehen möchte, ist uns derzeit noch unbekannt. Im benachbarten Österreich sind jedoch dieser Tage die Würfel diesbezüglich gefallen. Die dortige Regierung hat bestimmt, daß der dort für die „Hauptuntersuchung“, also „den TÜV“ Verantwortliche diese Daten an die EU petzen gehen muß:

Österreich: Der „TÜV“ als Petzer des Kraftstoff-Verbrauchs jedes individuellen Fahrzeugs

Wie der österreichische Automobilclub ÖAMTC berichtet, hat das „Pickerl“ oder „§57a-Gutachten“, also das, was in Deutschland „TÜV-Bericht“ genannt wird, seit 2. Februar  nun einen QR-Code. Mit Hilfe dieses QR-Codes kann dann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. 

Damit wird in Österreich genau diese EU-Verordnung von 2019 umgesetzt, die vorschreibt, daß in alle ab 2020 zugelassenen Fahrzeuge ein „On-Board Fuel Consumption“-Messgerät eingebaut haben.

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Mit Hilfe von Lügen eingeführt

Bei der Umsetzung zeigt sich auch ein Grund, warum damals die Art und Weise der Übertragung der Daten nicht festgelegt worden sein dürfte:

Bereits 2019 wurde nämlich darüber spekuliert, daß auf diesem Weg eine Zusatzsteuer auf hohen Kraftstoffverbrauch erhoben werden könnte:

Denkbar wäre laut der Experten beispielsweise die Einführung einer CO2-Verbrauchsbesteuerung. Fahrer, die besonders sparsam fahren, würden dann steuerlich entlastet, Fahrer die viel Kraftstoff verbrauchen, müssten hingegen mehr zahlen.

Aber die „Qualitätspresse“ beruhigte gleich wieder z.B. mit Hilfe einer „Einordnung“ bei t-Online:

Derzeit gibt es allerdings keinen Grund zu dieser Annahme. Denn die Daten sollen anonymisiert werden.

Anonym eingeführt werden? Tatsache ist, daß diese Daten zusammen mit der individuellen Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach Brüssel übermittelt wird und dort in einer Datenbank gespeichert wird. Bereits 2019 war also erkennbar, daß wenn in jedes individuelle Auto ein einzelnes Gerät einbaut wird, das dort das individuelle Fahrverhalten eines jeden individuellen Fahrers überwacht, daß diese Daten dann „anonymisiert“ nach Brüssel übertragen werden, um dort den Flottenverbrauch eines Herstellers zu überwachen?! Individuelle Daten erheben und übertragen, um Vorgaben einer nicht individuellen Fahrzeug-Kategorie zu überwachen???!!! Wer solch einen Unfug glaubt, bei dem hat der Opportunismus gegenüber der Obrigkeit – mit Verlaub gesagt – offenbar bereits die letzte Gehirnzelle aufgefressen.

Wenn die Abweichung eines tatsächlichen Werts von vorgegebenen Werten tatsächlich der Grund sein soll, dann hätte es zahlreiche andere Lösungsmöglichkeiten gegeben, wie z.B. bei Überschreiten von vorgegebenen Werten einen Werkstattbesuch anzuordnen, oder Regeln gegen Abgas-Manipulationen erlassen, etc.

Da dies nicht geschehen ist, da also der weniger belastende Eingriff nicht umgesetzt wurde, ist es offenkundig, daß das eigentliche Ziel dieser Maßnahme ein weiterer Schritt in Richtung Totalüberwachung, Sozialkreditsystem und CO2-Budgets für jeden individuellen Bürge ist.

Noch unklar ist für uns auch noch, ob / warum hiervon andere Fahrzeuge, wie z.B. die in der Luft oder auf dem Wasser ein weiteres Mal verschont bleiben?