BRÜSSEL – Die selbst ernannte EU-Räteregierung und die von ihr abhängigen EUrokraten sind gerade dabei mit Hilfe des Konzepts „Fit für 55“ die Weichen dazu zu stellen, die Bürger mit Hilfe von Klima-Auflagen aus ihrem Eigentum hinauszudrängen, darunter auch aus ihrer individuellen Mobilität und aus ihren Eigentumshäusern.
.
.
Wie allgemein bekannt, behaupten die EU-Kommission und ihre Anhänger, daß die Sonne keinerlei Einfluß auf eine Änderung des Wetters und des Klimas habe und daß deswegen der Mensch für alle Änderungen des Klimas die alleinige Verantwortung trage.
Diese Argumentation ist im Kern nichts Anderes als eine Neuauflage des jahrtausende alte Traums des Menschen, das Wetter und das Klima beeinflussen zu können, um z.B. Ernten besser planen und vorhersagen zu können. Im Grunde geht die Bewegung der angeblichen Klima-Retter damit auf die Traditionen des Regentanzes zurück, denn in beiden Fällen handelt es sich um Personen, die davon überzeugt sind, daß der Mensch durch sein Handeln das Wetter und das Klima beeinflussen kann.
.
„Fit for 55“: eine moderne Variante des Regentanzes
Den Rahmen für diese moderne Form des Regentanzes hat mit Hilfe der Agenda 2030 die UNO aufgespannt.
Für Europa hat die Konkretisierung dieses Rahmens, also dessen Ausgestaltung, wiederum die EU übernommen. 2021 hat die EU in diesem Sinn ein Programm zur „Klimarettung“ vorgelegt und ihm den putzigen Namen „Fit für 55“ gegeben. Gemeint ist damit, daß die EU bis 2030 den Energieverbrauch um mindestens 55% reduziert haben möchte. Natürlich hat sich die Bundesregierung dem komplett unterworfen und am 20.12.2022 eine neue Webseite dazu eingerichtet.
Um dies zu erreichen, geht die EU recht hemdsärmlig vor: sie hat ihr Konzept „fit for 55″einfach in der Form einer „Verordnung“ erlassen und so den Mitgliedsstaaten bei deren Umsetzung keine Wahl gelassen. Das bedeutet, daß dieses „Recht“ gilt, ob es den Staaten passt, oder nicht.
Ende 2022 konkretisierte die EU dieses Vorhaben weiter und beschrieb den Umfang der von ihr ausgedachten Maßnahmen ein wenig. Unter Punkt 2.2 wird mitgeteilt, für welche Sektoren diese totalitären „Fit für 55“-Maßnahmen gelten sollen. Es sind (vgl. Titelbild) alle Sektoren, also auch Industrie, Verkehr, Gebäude und Energie.
Was das bedeutet, ist dem meisten Bürgern offenbar noch gar nicht klar. Sie leben noch immer in der Illusion, daß sie ihr bisheriges Leben im dekarbonisierten Zeitalter weiterleben könnten, wie bisher. Das aber wird durch die neu geschaffenen Randbedingungen aber gerade unmöglich gemacht. Schon weil es überhaupt nicht möglich ist, die Kraftwerke zubauen, die aus angeblich regenerativen Energien den Strom erzeugen können, den es bräuchte, wenn man auch noch die Energieträger Öl, Gas, Kohle, Holz durch Strom ersetzen würde, um so weiterleben zu können, wie bisher (vg. Prof Sinn im zweiten Teil seiner Weihnachtsvorlesung).
Die einzige Möglichkeit, die Decarbonisierung umzusetzen, zu erreichen, wird also sein, den Energieverbrauch eines jeden Bürgers per Zwang zu reduzieren. Um das umzusetzen, wird wiederum ein Polizeistaat notwendig sein und eine Aussetzung / Reduktion von Demokratie. Das dürfte wohl auch der wirkliche Grund für „fit for 55“ sein, die Demokratien Europas in einen totalitären Klima-Polizeistaat umzuwandeln, wie wir ihn bei Covid schon ansatzweise erleben durften. Mit dem Klima hat „Fit für 55“ demnach genau so wenig zu tun, wie die Corona-Maßnahmen mit Gesundheit.
Im Bereich Wohnen und Mobilität wird diese Regentanz-Politik der EU alle Bürger wohl am intensivsten treffen, bis hin zu defacto auf Enteignung von Hausbesitzern hinaus laufenden Maßnahmen und bis hin zum Verlust des eigenen Fahrzeugs für viele Bürger, insbesondere dann, wenn sie Geringverdiener sind.
Wenn diese Vorschriften so umgesetzt werden, wie sie derzeit vorliegen, dann wird dies zwangsläufig zu einem enteignungsgleichen Eingriff in das Eigentum der Bürger führen. Die private Nutzung eines PKW dürfte dann durch diese Einschränkungen so teuer gemacht werden, daß sich individuelles Autofahren nur noch eine kleine Oberschicht leisten können wird. Das gleiche gilt für das Wohnen.
Bisher wurde die „Idee“ des WEF-Girlies „Inga Aucken“ „Ihr werdet nichts besitzen und glücklich sein.“ als „Verschwörungstheorie“ bezeichnet. Doch die nun durch die EU eingefädelten Maßnahmen sind mit dieser „Verschwörungstheorie“ erstanlich wirkidentisch.
.
EU plant Hausbesitzer ab 2030 zwecks „Klimarettung“ zu enteignen
Der Webseite der Europäischen Räte-Regierung kann man weitere Erklärungen dieses Programms „Fit für 55“ entnehmen. Die EU gibt dort selbst zu:
Das Mittel, um das Ziel für den Gebäudebestand zu erreichen, diesen also „emissionsneutral“ zu bekommen, ist für die EU die Anwendung des Emissionshandels auf Gebäude:
Mit anderen Worten: Zwangs-Klimaschutz!
.
Maßnahmen zum Zwangs-Klimaschutz?
Bei Neubauten:
Neu gebaute Gebäude müssen „emissionsfrei“ sein, das gilt:
- ab 2028 für neue Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen
- ab 2030 für alle neuen Gebäude.
Ab 2030 werden dann auch für alle neuen Gebäude Ausweise über deren Gesamtenergieeffizienz verbindlich vorgeschrieben sein.
Bestandsgebäude:
Nichtwohngebäude: Hier liegt der Ball bei den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz festlegen. Das bedeutet, daß die Bundesregierung die maximale Energiemenge, die Gebäude pro Quadratmeter jährlich verbrauchen dürfen, selbst festlegt. Maßstab ist hierbei der gesamte Gebäudebestand am Januar 2020. Hierbei soll es so genannte „Schwellenwerte“ von 15% und 25% für den Gebäudebestand oberhalb dieser Schwellenwerte geben.
- Bis 2030 müssen sämtliche Nichtwohngebäude unter dem Schwellenwert von 15% liegen.
- Bis 2034 müssen sämtliche Nichtwohngebäude unter dem Schwellenwert von 25% liegen.
Wohngebäude: Hier wollen die EUrokraten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch aller Wohngebäude ins Visier nehmen. Dieser muß dann
- bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entsprechen
- bis 2040 mindestens dem Niveau entsprechen, daß sichergestellt ist, daß 2050 ein Nullemissionsgebäudebestand umgesetzt sein wird.
- ab 2050 soll sichergestellt sein, daß alle bestehenden Gebäude Nullemissionsgebäude sind.
Ende des Traums der eigenen vier Wände?
Der Eigentümerverband Haus & Grund darf sogar Kritik an dieser geplanten Richtlinie üben. Millionen Gebäude in Europa werden so einfach als „unbewohnbar“ definiert, gibt er zu bedenken. Alleine für Deutschland rechnen Haus & Grund mit etwa drei Millionen Häusern, die nach den beiden vorgesehenen Stufen ab 2030 und 2033 nicht mehr genutzt werden dürften, wie im Spiegel nachlesbar ist.
„Für viele Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein“,
erklärte Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke die Sachlage.
„Für viele private Eigentümer beendet die EU damit den Traum von den eigenen vier Wänden.“
Durch diesen Zwang zur Sanierung der Bestandsgebäude werden zwangsläufig die Mieten steigen müssen. Das aber wird eine rot-grüne Regierung kaum zulassen können.
Doch was bedeutet das? Gegenwärtig ist bei Gebäuden noch Energieklasse G zulässig. Bis 2030 muß dann Klasse F und bis spätestens 2033 muß sogar die Energieeffizienzklasse E umgesetzt sein. Viele Häuser des Altbestandes werden die bis 2050 angestrebte Nullemission gar erreichen können. Das aber hätte zur Folge, daß sie ab 2040 als „unbewonbar“ kategorisiert werden könnten. Nur in Deutschland beträfe dies 2033 bereits 3 Millionen Häuser.
Mit anderen Worten: die Folge wäre eine großflächige Enteignung. Diese Altgebäude könnten so an Wert verlieren und würden dann zu einem Kaufobjekt für „Investoren“. So dürfte es zu einer weiteren Konzentration an Grundbesitz in den Händen von den großen „Investoren“ kommen.
Die betreffenden Milliardäre und Oligarchen werden sich die Hände reiben. Im Endeffekt wäre es eine Umverteilung von Reichtum und Besitz von unten nach oben. In dem folgenden Video werden die Argumente noch weiter ausgebreitet als durch uns bisher.
.
EU plant Autofahrer ab 2030 zwecks „Klimarettung“ zu enteignen
Vergleichbar verhält es sich beim Verkehr: Die EU-Größen behaupten. daß die PKW 12% der EU-Emissionen an CO2 verursachen und daß leichte Nutzfahrzeuge 2,5% der EU-Emissionen an CO2 verursachen.
Das Mittel, um das „Klima-Ziel“ auch für den Verkehr zu erreichen, diesen also „emissionsneutral“ zu bekommen, ist für die EU der Tod des Individualverkehrs. Umgesetzt wird dies in folgenden Stufen:
- ein Minus von 15% bis 2030
- ein weiteres Minus von 55% zwischen 2030 und 2034
- ab 2035 dürfen nur noch Fahrzeuge ohne CO2 Emissionen zugelassen werden.
Nach den Unterlagen des Rates verantworten angeblich PKW 12% und leichte Nutzfahrzeuge 2,5% der Emissionen an CO2 in der EU. Dieser Wert soll dann in drei Stufen auf Null gebracht werden, nämlich durch ein Minus von 15% bis 2030 und ein weiteres Minus von 55% zwischen 2030 und 2034. Ab 2035 sollen nur mehr Fahrzeuge ohne CO2 Emissionen zugelassen werden.
Damit die Bürger das verstehen, haben die EU-Bürokraten Bildchen gemalt (vgl. rechts):
Um ihre Utopien dann an den Mann zu bringen versuchen die Bürokraten den Bürgern dieses Ziel mit Hilfe von noch angeblichen Vorteilen schmackhaft zu machen, wie zum Beispiel:
- höhere Produktions- und Verkaufszahlen für emissionsfreie Fahrzeuge
- erschwinglichere Modelle
- mehr Innovation auf dem Gebiet emissionsfreier Technologien
- mehr Arbeitsplätze in der Entwicklung und Bereitstellung neuer Technologien
Das beschließen diese Leute einfach so am Schreibtisch in Brüssel!
.
Was wirklich passieren wird
Bisher war die Marschichtung der EU-Bürokraten, daß synthetische Kraftstoffe für den Flugverkehr vorgesehen sind und für den PKW-Verkehr die E-Fahrzeuge. Einer der wenigen PKW-Hersteller, der sich gegen dieses Konzept und für synthetische Kraftstoffe auch bei PKWs einsetzt, ist Porsche. Der Mutterkonzern Volkswagen hingegen hat sich komplett der Elektromobilität unterworfen.
Doch einer Pressemitteilung der EU vom 27. Oktober 2022 ist entnehmbar, daß die EU nun den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen auch im PKW-Bereich ermöglichen möchte. Neben den angeblich „emissionsfreien“ PKWs werden dort nun auch CO₂-neutrale Kraftstoffe erwähnt:
Doch um welche synthetischen Kraftstoffe soll es sich herbei handeln? Auf der Seite des BDI findet sich zu „E-Fuels: CO2-neutrale Kraftstoffe der Zukunft“ folgende Erläuterung:
Das ist natürlich reine Ideologie und alles andere als ergebnisoffen!
.
Woher soll der Strom kommen, um das Erdöl zu ersetzen?
Im Übrigen dürfte es kaum realisierbar sein, die hierfür benötigten Strommengen zu produzieren. Mit Strom erzeugte Treibstoffe z.B. aus Wasser und CO2 würden den Energie- und Stromverbrauch mindestens verdreifachen.
- Treibstoffe progressiv besteuern, was man mit der CO2-Steuer auf Treibstoffe ja bereits begonnen hat,
- Treibstoffe verbieten
- die Sicherheitsanforderungen für Verbrenner erhöhen, daß diese sie nicht erfüllen können.
- Dafür werden Politik und Bürokratie mit Sicherheit genug Phantasie aufbringen.
So oder so wird das Ergebnis sein, daß sich individuelle Mobilität nur noch eine kleine Elite leisten wird können. Dann wäre dre Traum aller Sozialisten erreicht, daß nämlich die Herrscher und deren Funktionäre – wie im Sozialismus – privilegiert sind und sonst niemand.
Die logisch notwendige Handlungssprache des Programms „Fit für 55“ läßt also jetzt bereits erkennen, daß dieses Programm auf die Abschaffung des privaten PKW-Verkehrs hinausläuft.
.
Franz Bergmüller fragt nach:
Da diese Vorgaben auch öffentliche Gebäude betreffen und da die Staatsregierung selbst eine große Menge an Gebäuden besitzt, hat der Abgeordnete Franz Bergmüller der Staatsregierung folgende Fragen zur Beantwortung zukommen lassen:
1. Gebäude im Eigentum der Staatsregierung
1.1. An wie vielen Gebäuden im Freistaat Bayern ist die Staatsregierung mindestens Miteigentümerin (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
1.2. An wie vielen Gebäuden im Freistaat Bayern ist die Staatsregierung alleinige Eigentümerin (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
1.3. Wie viele der in 1.1. und 1.2. abgefragten Gebäude sind als bewohnbare Gebäude ausgewiesen (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
.
2. Energieklassen der Gebäude im Eigentum der Staatsregierung
2.1. Wie viele der in 1.1. abgefragten Gebäude werden unter jede der staatlich definierten Energieklassen A+ bis H subsumiert (Bitte die Zahl der Gebäude in jeder dieser Effizienzklassen nach Bezirken aufschlüsseln)?
2.2. Wie viele der in 1.1. abgefragten Gebäude werden unter jede der staatlich definierten Energieklassen A+ bis H subsumiert (Bitte die Zahl der Gebäude in jeder dieser Effizienzklassen nach Bezirken aufschlüsseln)?
2.3. Wie viele der in 1.1. abgefragten Gebäude werden unter jede der staatlich definierten Energieklassen A+ bis H subsumiert (Bitte die Zahl der Gebäude in jeder dieser Effizienzklassen nach Bezirken aufschlüsseln)?
.
3. Beheizung der Gebäude im Eigentum der Staatsregierung
3.1. Wie wird jedes der in 1.1. abgefragten Gebäude beheizt (Bitte nach Bezirken und z.B. den Heizarten fossil, elektrisch, gar nicht, aufschlüsseln)?
3.2. Wie wird jedes der in 2.1. abgefragten Gebäude beheizt (Bitte nach Bezirken und z.B. den Heizarten fossil, elektrisch, gar nicht, aufschlüsseln)?
3.3. Wie viele der in 2.1. und 2.2. abgefragten Gebäude sind als historische Gebäude ausgewiesen, z.B. weil sie unter Denkmalschutz stehen (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
.
4. Bisher erfolgte Umstellungen in der Beheizung der Gebäude im Eigentum der Staatsregierung
4.1. Wie viele der in 1.1. abgefragten Gebäude sind in dieser und der letzten Legislatur dekarbonisiert worden (Bitte nach Bezirken und aufschlüsseln)?
4.2. Wie viele der in 1.2. abgefragten Gebäude sind in dieser und der letzten Legislatur dekarbonisiert worden (Bitte nach Bezirken und aufschlüsseln)?
4.3. Wie viele der in 1.3. abgefragten Gebäude sind in dieser und der letzten Legislatur dekarbonisiert worden (Bitte nach Bezirken und aufschlüsseln)?
.
5. Planungsstand
5.1. Welche Stelle innerhalb der Staatsregierung ist für die klimakonforme Sanierung des Gebäudeeigentums des Freistaats zuständig?
5.2. Wann hat die in 5.1. abgefragte Stelle damit begonnen, die in 1 bis 4 abgefragten Maßnahmen / Ziele, bzw. deren Erreichung umzusetzen?
5.3. Welche „Milestones“ hat die „Roadmap“ der Staatsregierung um die Anforderungen aus dem Programm „fit for 55“ an Gebäude im Eigentum des Freistaats zu erfüllen?
.
6. Ressourceneinsatz
6.1. Mit welchem finanziellen Aufwand rechnet die Staatsregierung, um innerhalb des im „fit for 55“ enthaltenen Zeitrahmens, also bis 2028 die in 1 abgefragten Gebäude auf den im „fit for 55“ enthaltenen Standard zu heben?
6.2. Mit welchem materiellen Aufwand rechnet die Staatsregierung, um innerhalb des im „fit for 55“ enthaltenen Zeitrahmens, also bis 2028 die in 1 abgefragten Gebäude auf den im „fit for 55“ enthaltenen Standard zu heben (Bitte in Fassadendämmungen, Austausch von Heizungen ausdifferenzieren)?
6.3. Mit welchem personellen Aufwand rechnet die Staatsregierung, um innerhalb des im „fit for 55“ enthaltenen Zeitrahmens, also bis 2028 die in 1 abgefragten Gebäude auf den im „fit for 55“ enthaltenen Standard zu heben (Bitte die der Staatsregierung bekannte Anzahl der Beschäftigten im Heizungsbaugewerbe in Bayern offenlegen und der von der Staatsregierung angenommenen Anzahl an Mannstunden zur Erreichung der Ziele des „fit for 55“-Programms gegenüberstellen)?
.
7. Initiativen
7.1. Welche Initiativen plant die Staatsregierung im Fall, daß die in 5 und 6 abgefragten Punkte ergeben, dass die vorhandenen Ressourcen gar nicht ausreichen, um den im „fit for 55“-Programm vorgesehenen Standard zu erreichen?
7.2. Wenn der Staatsregierung die in 1 bis4 abgefragten Umstände mindestens teilweise noch unbekannt sind, aus welchen Gründen wurde eine Erfassung der „Klimaschädlichkeit“ der Gebäude im Eigentum der Staatsregierung nicht bereits früher begonnen?
7.3. Welche Positionen der Staatsregierung zum „fit for 55“-Konzept der EU hat diese bisher der Bundesregierung und der EU übermittelt (bitte alle Stellungnahmen, dass eine solche Zielerreichung unmöglich ist, offenlegen)?
8. Wie soll es nach Ansicht der Staatsregierung dem privaten Hauseigentümer möglich sein, die im „fit for 55“ enthaltenen Standards bis 2030 zu erreichen, wenn die dazu notwendigen Kapazitäten an Installateuren, Elektrikern und Material bis 2028 durch Aufträge durch die öffentliche Hand gebunden sind?