Tu felix Austria: Ein Vergleich der Zwangsmaßnahmen im Gastgewerbe Tirols und Bayerns zur angeblichen Bekämpfung des Covid-19-Virusses

Grenzstein Bayern-Tirol bei Erl: Eigenes Werk

INNSBRUCK / MÜNCHEN – Um Österreichs Wirten bestmöglich beim Wiederhochfahren zu unterstützen, haben die Bundesregierung in  Wien, umfassend auch  die Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mit dem ÖVP-Multifunktionär Harald Mahrer (u.a. Präsident des Wirtschaftsbundes der ÖVP, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKO); Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO); Präsident der Oesterreichischen Nationalbank) ein eigenes „Wirtshauspaket“ geschnürt.

Dieses enthält im Vergleich zum benachbarten Bayern unter anderem folgende „Auflagen“ bzw. „Einschränkungen“. Nur zum Vergleich: In ganz Tirol gab es am 21.8., dem Datum des Verfsssens dieses Beitrags, 295 aktive Fälle in ganz Tirol mit seinen 750.000 Einwohnern. Das sind 0,4 aktive Fälle auf 100.000 Einwohner.

Dies wirft die Frage auf, welchen Mehrwert die exzessiven Maßnahmen haben, die im Tourismusland Bayern den Wirten und Hotels auferlegt werden.

 

„Auflagen“ für Beherbergungsbetriebe und Gastwirtschaften in ganz Österreich

Leitlinien für Beherbergungsbetriebe Österreichs:

Im Gegensatz zu Bayern, wo es gesetzliche Vorgaben mit Strafen gibt, gelten im benachbarten Österreich für Beherbergungsbetriebe nur „Empfehlungen“. es gibt nicht einmal einen Maskenzwang:

  • Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außer gegenüber Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Mitreisenden aus der gemeinsamen Wohneinheit halten.
  • Mund-Nasen-Schutz empfohlen bei Menschenansammlungen
  • Im Vorfeld nach Möglichkeit reservieren
  • Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen.
  • Für Gastronomiebereiche kommen die bereits bestehenden Regelungen für die Gastronomie zur Anwendung.
  • Als Grundlage für den Betrieb von Wellnessbereichen dienen die bestehenden Empfehlungen für Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz.
  • Seminare sind bis zu einer Gruppengröße von 100 Personen erlaubt.
  • Alpenvereinshütten: Vier Regeln sind in diesem Sommer bei der Übernachtung auf einer Schutzhütte zu beachten:
    1. Bitte die Hütten nur im gesunden Zustand besuchen
    2. Mitbringen eines Mund-Nasen-Schutz
    3. Der Schlafplatz muss unbedingt vorreserviert sein (online oder telefonisch), ohne Reservierung ist in diesem Jahr keine Übernachtung möglich
    4. Zur Nächtigung muss ein eigener Schlafsack und Polsterbezug verwendet werden

Falls in Schlaflagern keine räumlichen Trennungen eingerichtet werden können, muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen eingehalten werden. Weitere Details finden Sie auf der Website des Österreichischen Alpenvereins.

Verhaltensregeln für Gäste wie auch für Beherbergungsbetriebe finden Sie im Detail auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.

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Entlastungen für die Gastronomie Österreichs:

Diese Entlastungen sind Teil eines Pakets in der Höhe von 500 Millionen Euro. Es enthält einen Mix aus steuerlichen und bürokratischen Entlastungen:

1. Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern von 20% auf 5% bis Jahresende 2020.

2. Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung

  • Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro
  • Erhöhung des Grundpauschales von 10 auf 15% (befristet bis Ende 2020)
  • Erhöhung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro
  • Details zur Gastgewerbepauschalierung finden Sie auch auf der Seite der WKO

3. Mehr Geld für Dorfwirtshäuser: Besondere Unterstützung für strukturschwache Regionen und kleine Dorfwirtshäuser. Erhöhung des Mobilitätspauschale von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner.

4. Höhere Essensgutscheine für mehr Konsum: Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte).

5. Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird erhöht: Mehr Anreiz für Geschäftsessen in den Wirtshäusern durch Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75 Prozent.

6. Abschaffung der Schaumweinsteuer: Entlastung der österreichischen Winzerinnen und Winzer und der Konsumenten.

Zusätzliche Entlastungen für die Gastronomie Tirols:

Das selbe Virus, jedoch völlig andere Maßnahmen für die Gastronomie Tirols. Während in Bayers Ministerpräsident Söder und die ihm hörigen Teile der CSU die Gastronomie mit sozialistischen Maßnahmen in den Würgegriff nehmen, herrscht im benachbarten Tirol zum selben Problemkomplex weitgehende Liberalität und Eigenverantwortung. Der offiziellen Webseite des für Tourismus zuständigen Bundesministeriums kann man für das Land Tirol folgende Vorgaben für die dortige Gastronomie entnehmen:

1. Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe halten.

2. Mund-Nasen-Schutz empfohlen bei Menschenansammlungen 

3. Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren. 

4. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.

5. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.

6. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.

7. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.

8. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.

9. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

10. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.

Mit anderen Worten: Obwohl auf beiden Seiten der bayerisch-tiroler Grenze das selbe Virus „wütet“, hat ein Wirt in Tirol keine einzige Zwangsmaßnahme im Verhältnis zu seinen Gästen umzusetzen und ein Wirt in Bayern darf nur jeden zweiten Tisch besetzten, muß Mundschutz tragen, seine Gäste müssen Mundschutz tragen, seine Gäste müssen Kontaktdaten hinterlassen und das alles unter Strafandrohung!

Vor diesem Hintergrund stellt sich schon die Frage, ob diese Maßnahmen durch die bayerische Staatsregierung nicht unverhältnismäßig sind und ggf. mit der Zurückdrängung des Virus rein gar nichts zu tun haben, sondern ganz andere Gründe haben. In Betracht käme hierbei beispielsweise der Ehrgeiz eines Ministerpräsidenten Söder auf das Kanzleramt.