Stradtratssitzung Burghausen: AfD will Burghausen blackoutsicher machen, statt Agenda 2030-Maßnahmen umzusetzen

Quelle: Von Martin Falbisoner - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25243073

BURGHAUSEN – AfD: Blackoutsicherheit ist für die Bürger Burghausens wichtiger, als die Umsetzung von Maßnahmen der Agenda 2030!

 

Auf der Sitzung des Stadtrats vom 14.7.2021 versuchte Bürgermeister Schneider das „Mobilitätskonzept“ durch den Stadtrat zu bringen. Nach Überzeugung  der AfD handelt es sich hierbei um Elemente der von der UNO konzipierten, demokratisch aber nicht legitimierten Agenda 2030, die die Bundesregierung mit Hilfe einer Zustimmung der Altparteien im Bundestag wiederum, weitgehend übernommen hat. Da die unterste staatliche Vollzugsebene in Deutschland das Landratsamt ist und da die Städte und Kommunen in ihrem Wirkungskreis autonom sind, können die Maßnahmen der Agenda 2030 auf kommunaler Ebene nur mit Hilfe einer Mehrheit im Gemeinderat / Stadtrat durchgesetzt werden.

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26. September 2019, mit der Antwort der Bundesregierung (19/13352) auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/8041) zum „Stand der Umsetzung der Agenda 2010 und der globalen Nachhaltigkeitsziele in, durch und mit Deutschland“ (19/11149) beschäftigt. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen dem Titel „Die Agenda als Maßstab des Regierungshandelns ernst nehmen und die Transformation unserer Welt entschlossen vorantreiben“ (19/11149), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/13583) vorlag. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Grünen und Die Linke stimmten dafür.

Die Agenda 2030 wird durch die AfD grundsätzlich abgelehnt. Die AfD ist der Überzeugung, daß die Umsetzung der Ziele der Agenda „zum Nachteil Deutschlands“ sei. Die im Titel der Agenda bezeichnete „Transformation unserer Welt“, geht in Kern vor allem zu Lasten der Industrienationen und soll die Staaten der zweiten und dritten Welt begünstigen. Als Alternative zur Agenda 2030 soll die Bundesregierung stattdessen „ein eigenes, nachhaltiges, tragfähiges und auf den eigenen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen basierendes Konzept für die Entwicklungszusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ .

Federführend an den Entwicklungsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ablehnung der UN-Resolution ,Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung‘ und Formulierung eigener Ziele der Entwicklungszusammenarbeit“ (19/13531).

Während also der Bürgermeister Burghausens damit beschäftigt ist, die Agenda 2030 so zu tarnen, daß sie nicht erkennt wird und dadurch ggf. leichter durch den Stadtrat zubringen ist, läßt er viel dringendere Angelegenheiten offenbar unbearbeitet liegen. Hierzu gehört auch die Blackout-Prophylaxe, die im Rahmen der Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Stadt auch den kommunalen Aufgaben zuzurechnen ist.

So ist es eine Tatsache, daß es politisch gewollt ist, aus fossilen Energieträgern auszusteigen und diese durch Elektrizität zu ersetzen, beispielsweise durch Elektromobilität bzw. Wärmepumpen. 

Hierzu korrigierte sich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium am 13.7.2020 zuletzt selbst. Vor einem halben Jahr ging das von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) beauftragte Prognos-Institut noch von 591 Terawattstunden aus. Ein knappes Jahr nach dieser Schätzung ist diese aber offenbar bereits wieder überholt. Peinlich: Der Bedarf wird nämlich viel schneller steigen, als damals vorhergesagt. Eine aktuelle Prognose des selben Instituts kommt nun auf eine Bandbreite von 645 bis 665 Terawattstunden für das Jahr 2030. Bereits im März 2021 hatte der Bundesrechnungshof die  gefährliche Kleinrechnerei des Wirtschaftsministers offengelegt und kritisiert und im April erkannte das Handelsblatt hierzu:

Die Prognose zeigt eine Realität, der sich die Bundesregierung hartnäckig verweigert. Die rechnet das Problem mit geschönten Zahlen klein – während der Ausbau von Wind- und Solarenergie stockt.

Die finanzielle Folgen dieses „Rechenfehlers“ sind gravierend:

Die Netze müssten massiv ausgebaut werden, ein bis zwei zusätzliche „Strom-Autobahnen“ seien notwendig, aber auch die Verteilnetze müssten erweitert werden. „Durch seine verspätete Korrektur des Strombedarfs verursacht Peter Altmaier ein Planungschaos beim Ausbau des Stromnetzes, das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viele Millionen Euro kosten wird“, kritisiert Krischer. „Und das nur, weil er künstlich den Bedarf an erneuerbaren Energien kleinrechnen wollte.“ Jetzt müssten die Strom-Autobahnen noch mal umgeplant werden. „Das ist kostenträchtiges Stückwerk, statt einer Energiewende aus einem Guss.“

Was hierbei jedoch verschwiegen wird ist, daß diese Lücke zwischen Strombedarf und Stromproduktion die Wahrscheinlichkeit eines Totalzusammenbrauchs des Stromnetzes wahrscheinlicher werden läßt. Eine Folge, auf die sich nach Überzeugung der AfD auch die Stadt Burghausen einzustellen hat.

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Antrag 1 der AfD im  Stadtrat: „Mobilitätskonzept demokratisch legitimieren“

Zu diesem Zweck stellte die AfD im Stadtrat den Antrag, daß

1. das bisher ausgearbeitete Mobilitätskonzept – vor einer Abstimmung im Stadtrat darüber – den bürgern vorgestellt wird;

2. die Bürger Burghausens Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen, bevor der Stadtrat darüber beschließt;

3. jeder Bürger Burghausens z.B. im Rahmen von Art. 18; 18a; 18b GO-BY die Gelegenheit erhält, über das vom Bürgermeister vorgestellte Mobilitätskonzept abzustimmen;

4. den Bürgern Burghausens im Rahmen von Art. 18 Abs. 2 GO-BY über das Mobilitätskonzept „ein Bürgerentscheid stattfindet“.

 

Begründung

Mit Erstaunen stellt der Antragsteller fest, daß sein auf der letzten Stadtratssitzung mündlich gestellter und schriftlich beim Schriftführer abgegebener Antrag in der Sitzung vom 14.7.2021 nirgendwo aufscheint, daß über das Mobilitätskonzept die Bürger Burghausens zu befragen sind. Die vorgelegte Tagesordnung weist schon in diesem Punkt offensichtlich einen Mangel auf, um dessen Behebung gebeten wird.

Um bei der Behebung dieser Mängel zu unterstützen, wird vorliegender Dringlichkeitsantrag gestellt.

 

Rechtsmängel?

Gemäß derzeit gültiger Straßenverkehrsordnung gilt im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich Tempo 50 und nur in Ausnahmefällen Tempo 30. Es bestehen daher erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Mobilitätskonzept.

In Präsentationen und in dem in Auftrag gegebenen Mobilitätskonzept war jedoch erkennbar, daß es inzwischen praktisch so ist, daß im Stadtgebiet grundsätzlich Tempo 30 angeordnet wurde und nur noch in den Ausnahmefällen einiger Durchgangsstraßen Tempo 50 gilt. In diesem Punkt weist das Gutachten offenbar einen Rechtsmangel auf. Es erscheint mehr als fraglich, ob ein Gutachten Anspruch auf die gesamte vereinbarte Summe erheben kann, wenn es nach den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Rechtslage nicht in Einklang steht. Ein mit derartigen Rechtsmängeln behaftetes Gutachten kann nach Auffassung der AfD keinen Anspruch auf sofortige Zahlung des gesamten vereinbarten Preises ergeben. Es wird davon ausgegangen, daß die Kämmerei die voll umfängliche Zahlung des Gutachtens erst dann freigibt, wenn diese Frage endgültig und ggf. rechtswirksam geklärt ist.

In dem jüngst präsentierten Gutachten zur Mobilität wurde bereits während der Arbeitssitzungen erkennbar, daß der Gutachter ein vorgefasstes Gesamtkonzept zugrundelegte. Aus diversen Aussagen auch von der Verwaltung während der Sitzungen des Lenkungsausschusses wurde klar, daß der Bürgermeister Eckpunkte gesetzt hat, über die offenbar nicht zu diskutieren ist, wie z.B, eine Bevorzugung des Fahrrads.

 

Die privatwirtschaftlichen Interessen von Frau Brodschelm

Frau Broschelm machte im Lenkungskreis klar, daß sie keinem Konzept zustimmen werde, in dem die Autos schneller durch die Stadt kommen, als die von ihrer Firma betriebenen Busse. Damit steht auch eine Zustimmung der CSU zu dem End-Konzept offenbar bereits fest, so lange das Konzept Elemente enthält, die die KFZ langsamer machen, als die Busse von Frau Brodschelm.

Demoratiedefizit im Lenkungskreis

Während der Sitzungen des Lenkungskreises wischte, Frau Richter, die Ergebnisse demokratischer Willensbildungen, mit dem „Argument“, einfach beiseite „das ist aber Teil des Gesamtkonzepts“ und ignorierte in Folge diese Abstimmungsergebnisse einfach.

Dem Antragsteller wurde darüber hinaus durch Frau Richter klar gemacht, es solle es vermeiden, davon zu sprechen, daß dem KFZ-Verkehr Fahrbahn „weggenommen“ würde, dies würde die Bürger aufregen.

Bei der Präsentation ihres Verkehrskonzepts führte Frau Richter u.a. aus, daß die Mozartstraße ein Unfallschwerpunkt für Radfahrer sei. „Vergessen“ hatte sie hierbei zu erwähnen, daß dort für Radfahrer ein „Vorfahr gewähren“-Schild angebracht ist, was zur Folge hat, daß Unfälle dort nur geschehen können, wenn ein Radfahrer dieses missachtet. Verschwiegen wurde auch eine Anfrage der AfD im Landtag, der gemäß im Landkreis Altötting 60% der Radfahrer selbst die Hauptschuld an Verkehrsunfällen mit Beteiligung eines Radfahrers haben (Drucksache 18/10196 ). Verschwiegen wurde auch ein Ergebnis einer weiteren Anfrage der AfD „Bei 13 der 35 Verkehrsunfälle im Zeitraum 2014 bis 2019 waren Fußgänger die Hauptverursacher des Unfalls (37,1 Prozent) und daß von 37 verunfallten Fußgängern 13, also etwa ein Drittel aus der Generation Ü-65 stammen. 7 Mal kollidierten Fußgänger mit Radfahrern, 27 Mal mit KFZ“. „Bei 152 der 260 Verkehrsunfälle im Zeitraum 2014 bis 2019 waren Radfahrer die Hauptverursacher des Unfalls (58,5 Prozent). “ Als Charakteristika der Unfallstelle bei Radfahrern sind Kreuzungen mit 13 Nennungen am häufigsten auffällig, gefolgt von einem Gefälle mit 5 Nennungen (Drucksache 18/12165). Statt mit Hilfe von Überlegungen diese Defizite zu beseitigen, wurde offenbar ein an den Vorgaben des Bürgermeisters – so war es jedenfalls aus zahlreichen Bemerkungen herauszuhören – ausgerichtetes Standardkonzept bestenfalls angepasst, um es dann dem Lenkungskreis überzustülpen.

 

Das „Mobilitätskonzept“ ist weitgehend inhaltskritisch mit dem Wahlprogramm der SPD zur BTW 2021

Vergleicht man das im Wahlprogramm „Das Zukunftsprogramm der SPD. Wofür wir stehen. Was uns antreibt. Wonach wir streben.“ der SPD zur Bundestagswahl mit seinen Einlassungen aus 2.2. „2.2. Zukunftsmission II. Modernstes Mobilitätssystem Europas“, so erkennt man schnell, daß das „Mobilitätskonzept der Stadt Burghausen“, wie es durch den Stadtrat in Auftrag gegeben wurde und durch den Bürgermeister begleitet wurde, im Kern nichts Andres ist, als das Mobilitätskonzept der SPD zur Bundestagswahl 2021. Dort ist nachzulesen:

Wir werden die Verkehrswende voranbringen und bis 2030 das modernste und klimafreundlichste Mobilitätssystem Europas aufbauen…Modelle wie das 365-Euro-Ticket oder Modellprojekte für einen ticketfreien Nahverkehr unterstützen wir… Förderprogramme und ein geändertes Straßenverkehrsrecht sollen Kommunen dabei unterstützen, in Städten mehr Fläche für öffentlichen Verkehr, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu schaffen. Wir werden den Straßenverkehr im Sinne der Vision Zero sicherer machen, insbesondere auch für die vielen Radfahrer*innen. An Knotenpunkten werden wir die Einrichtung von barrierefreien Mobilitätsstationen für nachhaltige urbane Mobilität fördern, damit möglichst viele vom Auto auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen. “ (Seite 11)

Genau dies soll mit Hilfe des „Mobilitätskonzepts“ und durch einen „Lenkungskreis“ getarnt nun umgesetzt werden.

Es kann nach Überzeugung der AfD nicht Aufgabe des Stadtrats ´sein, Zigmillionen zu investieren, um das von der SPD bis heute realisierte Verkehrskonzept der letzten Jahrzehnte auf den Kopf zustellen, nur weil die SPD ihre Ideologie zum Verkehr ändert.

Die AfD lehnt dieses Vorhaben daher kategorisch ab.

Im Übrigen wären die hierfür vorgesehenen Gelder sinnvoller investiert, wenn man die Stadt blackoutsicher gestalten würde.

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Antrag 2 der AfD im  Stadtrat: „Burghausen blackoutsicher“

Der Stadtrat möge beschließen und darüber einzeln abstimmen, daß

1. der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die Versorgung der Bürger und Gewerbetreibenden Burghausens mit Strom blackoutsicher sichergestellt ist

2. der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die Versorgung der Bürger Burghausens mit Strom inselbetriebsfähig ausgestaltet ist

3. bei Zusammenbrauch des umgebenden Netzes ein Inselbetrieb mindestens einen Monat aufrechterhalten werden kann

4. das Stromnetz der Bürger Burghausens derart ausgestaltet wird/bleibt, daß es im Falle eines eigenen Zusammenbrauchs aus eigener Kraft und ohne Hilfe von außen wieder in den normalen Versorgungszustand zurückversetzt werden kann

5. aus der Förderung fallende Solar-Stromproduzenten durch die Stadt Burghausen, wie z.B. die Stadtwerke oder durch ein von ihr zu gründendes Unternehmen – so weit es den in 1 bis 4 definierten blackoutsicheren Betrieb nicht in Frage stellt – ein Angebot erhalten, an dem in 1 bis 4 definierten Netz beizutragen

6. dem Stadtrat – vorzugsweise in der ersten Sitzung nach den Sommerferien – Bericht darüber erstattet wird, wie lange im Falle eines Blackout die Stadt in er Lage ist, die Frischwasser- und Abwasserversorgung zu gewährleisten

7. dem Stadtrat – vorzugsweise in der ersten Sitzung nach den Sommerferien – Bericht darüber erstattet wird, auf welchen Wegen im Falle eines Blackout die Stadt auch angesichts eines ausgefallenen Telefonnetzes die Sicherheit in der Stadt gewährleistet wird

8. dem Stadtrat – vorzugsweise in der ersten Sitzung nach den Sommerferien – Bericht darüber erstattet wird, auf welchen Wegen im Falle eines Blackout die Stadt die Gesundheitsversorgung in der Stadt aufrechtzuerhalten plant, insbesondere angesichts eines ausgefallenen Strom- und Telefonnetzes

9. dem Stadtrat – vorzugsweise in der ersten Sitzung nach den Sommerferien – Bericht darüber erstattet wird, welche Verbesserungspotentiale die Verwaltung identifiziert, um Burghausen blackoutsicher zu machen.

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Begründung

In der Neujahrsrede 2020/2021 hatte der Antragsteller bereits angeregt gehabt, die Stadtwerke Burghausen zu einem Strom-/Energieproduzenten und Strom-/Energieverkäufer weiterzuentwickeln.

Diese Bemühungen nutzen jedoch wenig, wenn durch die Stadt Burghausen als Stromproduzent beim Aufkommen von Wind durch eigene Windparks, oder bei starkem Sonnenschein durch eigene Solar-Stromproduktion bereits bestehenden Produktionsspitzen noch weitere weitere Produktionsspitzen obendrauf setzt und hiermit zur weiteren Destabilisierung des Netzes beiträgt.

Eine große Anzahl an Fachleuten aus der Energiewirtschaft gesteht unter der Hand zu, dass durch die so bezeichnete „Energiewende“ das Ereignis eines großflächigen und länger anhaltenden Blackout nur noch eine vergleichsweise kurze Zeit auch sich warten lassen wird. Die Spanne reicht von „diesen Herbst“ bis „maximal fünf Jahre“.

Wie realistisch dieses Szenario ist, zeigt sich, wenn man jetzt bereits gedanklich die im Inland produzierten Kapazitäten abzieht, die bis 2030 in Bayern durch Ministerpräsident Söder politisch gewollt vom Netz genommen werden sollen, also Kernenergie und Kohleverstromung.

So lag die Gesamterzeugung im deutschen Netz am 14. Januar um 13 Uhr bei 74667 MWh, wenn Atom und Steinkohle gedanklich bereits abgezogen wurden, was in Kürze ja tatsächlich geschehen wird. Dem stand zu diesem Zeitpunkt ein Verbrauch von 45.026MWh gegenüber. Dies hätte dies eine Unterdeckung von 40% ergeben (Quelle: s.u. Teil 2 Min 0ff).

Außerdem lag die Gesamterzeugung im deutschen Netz am 24. Juni um 19 Uhr bei 38612 MWh, , wenn man auch hier den aus Kernkraftwerken und Steinkohle gewonnenen Strom gedanklich bereits abzieht. Dem stand ein Verbrauch von 60.229MWH gegenüber. Dies hätte eine Unterdeckung von 64% ergeben (Quelle: s.u. Teil 2 Min 0ff).

Weitere Begründungen zu den beantragten Punkten: vgl. Vortrag von Herrn Markus Engelsberger in Burghausen am 11.7.2021

Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=BjSiQtpZgEE

Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=tEg7kVNyMG0

Teil 3: https://www.youtube.com/watch?v=a-t_T_hso9Q

Um für die eigenen Bürger eine maximal mögliche Stromsicherheit garantieren zu können, ist es anzustreben, daß das Stromnetz, an dem die Haushalte in Burghausen hängen „inselbetriebsfähig“ ist, also in der Lage ist, unabhängig vom Zustand des umgebenden Netzes, den nachgefragten Strom liefern zu können. Als Vorbilder können hier das Pustertal https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2020/09/tag-Blackout-Probe-im-Pustertal-b3ab38fe-3d4d-4c93-aade-4e2274c9eb47.html oder die Allgäuer Gemeinde Wildpoldsried https://hitech.at/energie/autarkes-inselnetz gelten.

Das selbe gilt für die Schwarzstartfähigkeit des Netzes, also die Fähigkeit das Stromnetz auch dann wieder in Betrieb zu setzen, wenn kein eigener Strom vorhanden ist, um beispielsweise ein Kraftwerk anzufahren.