2. Stadtratssitzung Burghausen: Einsparungen nach Gutsherrenart? AfD und Vertreter von SPD und Grünen stimmen gegen das Auslaufen der Zuschüsse für Vorschulkinder

Quelle: Von Martin Falbisoner - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25243073

BURGHAUSEN – Die Verwaltung der Stadt Burghausen will Eltern, Kinder und Schülern Einsparungen auferlegen, noch bevor sie dem Stadtrat Vorschläge unterbreitet hat, wie sie bei sich selbst einzusparen gedenkt. Die SPD im Stadtrat unterstützt das Auslaufen der freiwilligen Zuschüsse für Kindergärten, während die selbe SPD im Bundestag kostenlose Kitas bundesweit einführen möchte.

Die folgenden Informationen wurden der lokalen Presse als Pressemitteilung größtenteils bereits vor der Stadtratssitzung mitgeteilt. Stand 20.6. gab es über die Stadtratssitzung vom 17.6. folgende Berichte:

  • PNP
  • Innsalzach24 schnitt in seinem Bericht über die Stadtratssitzung alle Inhalte der AfD weg und kaprizierte sich auf die Formalität, daß der Antrag der AfD den Punkt Kita-Gebühren am 17.6. von der Tagesordnung zu nehmen und auf der nächsten Sitzung am 15.7. zu behandeln, doch glatt vor der Stadtratssitzung eintraf. Tatsache ist jedoch, daß Geschäftsordnungsanträge sogar noch in der Sitzung gestellt werden können, wodurch der besagte Antrag also noch früher eingereicht wurde, als überhaupt notwendig. Über all das in Folge beschriebene Engagement der AfD für die Bürger Burghausens verlor Innsalzach24 lediglich den Nebensatz „.Peter Schacherbauer(UWB) richtete sich klar gegen die Position von Thomas Schwembauer (AfD), der erst kurz vor der Sitzung einen Antrag eingereicht hatte, auf Gebühren weiterhin zu verzichten. Innsalzach 24 verschwieg den Lesern auch das „Fun-Fact“, daß in der praktisch  ersten  Abstimmung der neuen Legislatur der Vertreter der AfD zusammen mit „Abtrünnigen“ aus SPD und Grünen gemeinsam gegen das Vorhaben des Bürgermeisters stimmte, den freiwilligen Anteil der Stadt Burghausen an der Tragung der Gebühren  für die Vorschulkinder  zu  übernehmen, abzuschaffen.

Die neue Legislatur scheint mit einer himmelschreienden Ungerechtigkeit zu beginnen: Die Verwaltung der Stadt Burghausen nimmt für ihre zukünftig notwendigen Einsparbemühungen von wohl mindestens 20 Millionen Euro zuerst die Familien ins Visier.

Den Tagesordnungspunkten 5.2. und 5.3. der Stadtratssitzung vom 17.6. ist zu entnehmen, daß über das weitere Vorgehen betreffend der freiwilligen Leistung der Stadt Burghausen die Differenz zwischen den Zuschüssen des Freistaats zu den Kindergartengebühren von insgesamt 200€ und den Gesamtkosten pro Kind zu übernehmen entschieden werden soll. Bereits vor der Sitzung war der aktuelle Stand der Dinge, daß diese Leistung der Stadt Burghausen zukünftig nicht mehr erbracht werden soll.

Außerdem soll auch bei Schulen eingespart werden.

Damit werden Familien, Kinder und Schüler durch die Verwaltung als erste ins Visier genommen und zwar noch bevor die Verwaltung Vorschläge gemacht hat, wie sie bei sich selbst einzusparen gedenkt. Der Vertreter der AfD im Stadtrat zu Burghausen hat hierzu eine klare Position:

„Die AfD steht in der Familienpolitik für echte Wahlfreiheit der Familien und Frauen. Die  in den Familien erbrachte Erziehungsleistung ist eine für das Gemeinwesen wichtige Arbeitsleistung, die der Staat, als Empfänger  dieser Leistung eigentlich vergüten sollte. Wenn er diese „Vergütung“ statt durch Geldzahlungen als Sachleistung im Rahmen von Kinderbetreuungsangeboten anbietet, dann darf das nicht so geschehen, das Eltern sich durch den Staat gezwungen werden, zusätzliche Arbeit aufzunehmen, um dann – nicht vom Brutto, sondern vom Netto – die Betreuungsgebühren zahlen zu können.

Es wirkt mindestens tollpatschig, wenn die Verwaltung das ihr in die Hand gegebene Machtmittel die Tagesordnung des Stadtrats zu bestimmen, zum eigenen Vorteil nutzt. Wie anders soll es denn sonst gelesen werden, wenn die Verwaltung in der ersten Ratssitzung die Vorschläge unterbreitet, daß zuerst bei Familien, Kindern und Schülern eingespart werden soll? Und das noch bevor die Verwaltung bei sich selbst Einsparvorschläge auf den Tisch gelegt hat!

Erwähnenswert ist hierbei auch, daß der familienpolitische Sprecher der SPD im Bundestag zum „Gute-Kita-Gesetz“ der Familienministerin Giffey am 18.10.2018 für kostenlose Kitas plädierte und völlig zutreffend argumentierte „Die gleichen Argumente, die die Gegner der Beitragsfreiheit hier anführen, könnte man anbringen, und wieder Schulgebühren; oder Hochschulgebühren einzuführen“.

Den Eltern sollte auch mitgeteilt werden, daß von den bisher 200€, die der Freistaat zur Zahlung der Kita-Gebühren beiträgt 100€ durch  Bundeszahlungen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ stammen und bis 2020 befristet sind und daß die zweiten 100€ aus dem Koalitionsvertrag der CSU mit den Freien Wählern stammen und wohl mit diesem Vertrag auch sterben dürften. Mit dem Wegfall dieser Zuschüsse wird sich  dann auch der Anteil erhöhen, den die Eltern zu zahlen haben werden.

 Aus diesem Grund werde ich in der Sitzung vom 17.6. beantragen diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Außerdem habe ich Antrag gestellt, daß die Verwaltung ein Einspar-Gesamtkonzept vorzulegen hat, bevor sie ihre Möglichkeiten dazu nutzt, bei den Anderen einzusparen anzufangen.

Was die anstehenden Renovierungsarbeiten in einigen Schulen betrifft, so muß aus meiner Sicht für alle Einsparungen das selbe Grundprinzip zur Anwendung gebracht werden, daß in allen Schulen gleichberechtigt zueinander zuerst das Notwendige getan werden muß. Erst wenn in allen Schulen diese notwendigen Maßnahmen abgeschlossen worden sind, stellt sich aus meiner Sicht für alle Schulen gleichberechtigt die Frage, mit den Arbeiten an den nützlichen Änderungen beginnen zu können. Erst wenn in allen Schulen die notwendigen und nützlichen Maßnahmen abgeschlossen wurden, stellt sich aus meiner Sicht die Frage, in allen Schulen gleichberechtigt mit den Arbeiten für „angenehme“ Änderungen zu beginnen.

Nicht z.B. die Anzahl der Schüler, sondern die Dringlichkeit der Maßnahmen muß also die Richtschnur für die Reihenfolge der Arbeiten sein. Das werde ich vertreten und so werde ich auch abstimmen“

 

Antrag

Geordnetes Meistern der Lockdown-Krise / Wirtschaftskrise: Vernünftiges Sparkonzept

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung dem Stadtrat auf der nächsten Stadtratssitzung

  1.  – im Rahmen des derzeitigen Kenntnisstands – ein Gesamtkonzept zur Deckung einer wahrscheinlich bevorstehenden Finanzierungslücke von mindestens 20 Millionen Euro im Haushalt der Stadt vorzustellen
  2. zuerst einen Einsparbeitrag der Verwaltung vorzustellen, bevor den Bürgern neue  Lasten auferlegt werden sollen
  3. darzulegen, wie die Einsparvorschläge mit der für die Haushaltssteuerung gebotenen Maxime: „Notwendige Ausgaben, nützliche Ausgaben, angenehme Ausgaben“ in Einklang stehen

 

Begründung

Kein Einsparen nach Gutsherrenart

Zu optimistische Annahmen zur Einnahmesituation

Quelle: Burghausen aktuell Sonderausgabe 2/2020

In der Industrie hatte sich die Rezession bereits auf den Haushalt 2020 durchgeschlagen. Um ihn zu realisieren, musste bereits für den Haushalt 2020 auf die Rücklagen zurückgegriffen werden.

Offensichtlich aufgrund der Kommunalwahlen 2020 wurde es vermieden, das Ausgabeverhalten der Stadt an ihre finanziellen Möglichkeiten anzupassen.

Zusätzlich sieht  sich die Stadt nun auch noch mit einer bevorstehenden Wirtschaftskrise konfrontiert, die durch ein von der Politik beschlossenes Abwürgen der Wirtschaft mit Hilfe eines Lock-Down erzwungen wurde.

Wacker hat auch bereits angekündigt, wie es auf die politisch gewollten zu hohen Strompreise reagieren möchte: Mit Standortverlagerungen. 2000 Stellen werden bei Wacker gestrichen. Das hierdurch wegbrechende Einkommen und Steuern werden auch der Stadt fehlen.

Vor diesem Hintergrund lediglich von 20 Millionen weniger Einnahmen auszugehen wirkt zu optimistisch.

 

Fehlendes Gesamtkonzept

Angesichts dieser historischen Dimension wäre es angebracht ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen, dem zu entnehmen ist, wie die Stadt mit dieser absehbar auf sie zukommenden Situation umzugehen gedenkt.

Das Fehlen eines Gesamtkonzepts lässt Befürchtungen aufkommen, dass hier Schuldenmanagement per Gutsherrnart betrieben werden könnte.

Bei einem Schuldenmanagement per Gutsherenart müsste der am meisten und als erstes bluten, der sich am wenigsten verteidigen kann bzw. der keine Beziehungen zu den Entscheiderkreisen hat.

Schulden machen bedeutet die Kinder und Kindeskinder für die Partys der Eltern und Großeltern zahlen zu lassen.

Partys von heute mit den Schulden von morgen zu bezahlen kommt für die AfD grundsätzlich nicht in Frage. Erzwingen Ausnahmesituationen in einem begrenzten Einzelfall einmal von diesem Grundsatz abzuweichen, so ist das nur mit einem zeitlich möglichst eng bemessenen Tilgungsplan zu rechtfertigen.

Der bisher kursierende allererste Vorschlag weniger Geld auszugeben setzt fatalerweise bei den Schwächsten an.  Damit sendet die Verwaltung das Signal aus, daß sie nicht bei sich selbst einsparen will, sondern zuerst die Schwächsten “rasieren“ will, nämlich Familien, also Eltern, Kinder und Schüler.

Der Vorschlag der Verwaltung zuerst bei den Schulen zu streichen und die freiwillige Leistung der Übernahme der Kindergartengebühren bis auf einen Sozial-Faktor zu streichen belegt die Befürchtung, dass bei fehlendem Gesamtkonzept offenbar nach Gutsherrenart tatsächlich diejenigen als erste bluten sollen, die sich am wenigsten verteidigen und die in der Regel keine Beziehungen zu den Entscheiderkreisen im Stadtrat haben: Eltern und Kinder!

Derartiges Handeln nach Gutsherrenart sollte in der neuen Legislatur überwunden werden. Der neue Bürgermeister sei aufgerufen auch in diesem Punkt einen neuen Stil einzuführen und Transparenz herzustellen.

Daher ist der Antrag begründet, die Verwaltung aufzufordern, dem Stadtrat ein Einspar-Gesamtkonzept vorzulegen.

 

Vernünftig einsparen: Notwendiges, Nützliches, Angenehmes

Derzeit ist Konsens: Die goldenen Jahre Burghausens sind nun erst einmal vorüber. Alle werden einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts bringen müssen. Gesellschaftliche Akzeptanz hierzu kann aber nur dann erwartet werden, wenn mit Vernunft konsolidiert wird. Mit Vernunft konsolidieren bedeutet, dass:

  • „das Notwendige gemacht werden muss,
  • das Nützliche im Rahmen der vorhandenen Mittel gemacht werden kann und
  • das Angenehme so lange gestrichen wird, bis wieder hinreichend Geld vorhanden ist“

 

„Nützliches“: Einsparbeiträge aus der Verwaltung

Bevor die Bürger z.B. durch Erhöhung von Gebühren und Abgaben zur Kasse gebeten werden, sollte – alleine schon aus Akzeptanzgründen – die Verwaltung eines signifikanten Eigenbeitrag zum Einsparen geleistet haben.

Im Haushalt sollte daher jeder Einzelplan, abhängig davon, ob er Notwendiges, Nützliches, Angenehmes enthält mit einer Einsparvorgabe von z.B. 10%; 20%, 30% belegt werden.

 

„Angenehmes“: Die Stadt Burghausen leistet sich fast 10 Millionen freiwilliger Ausgaben pro Jahr

Quelle: Burghausen aktuell Sonderausgabe 2/2020

Nicht die AfD, sondern die Kommunalverfassung definiert, dass zum „Angenehmen“ die von der Stadt erbrachten freiwilligen Leistungen zu zählen sind. Dies sind in Burghausen:

Diese Tabelle zeigt, dass die Übernahme der Kindergartengebühr „lediglich“ 480.000€ beträgt, also nur knappe 5% der freiwilligen Leistungen und das auch nur dann, wenn sie komplett gestrichen würde.

Ein „Haus der Familie“ für über 5 Millionen zu bauen und dann zu behaupten, man „spare“, wenn man kein Blech an die Fassade klebt ist schwer nachvollziehbar. Beim „Haus der Familie“ kann es nur heißen: Sofortiger Baustopp und Konservierung des Rohbaus und ggf. Weiterbau, wenn wieder Mittel vorhanden sind.

Auch Stadtmarketing – mangels eines Gesamtkonzepts –unberührt zu lassen und Kinder und Eltern und Schulen zuerst „zu rasieren“ drängt den unschönen Verdacht nahezu zwangsläufig auf, dass das Einsparen entlang der Nähe zu den Entscheidern entscheiden wird, ganz nach dem Motto:

„Je näher ein Kostenposten an den Entscheidern ist, desto höher sind die Chancen, dass er keinen, oder nur einen geringen Beitrag zu leisten hat und je weiter näher ein Kostenposten von den Entscheidern entfernt ist, oder je weniger sie sich wehren können, wie z.B. Kinder und Schüler, desto höher sind die Chancen, dass er als erstes „rasiert“ wird.“

Dieser Eindruck ist fatal, unsozial und untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung und in den Stadtrat.

Daher ist der Antrag begründet, die Verwaltung aufzufordern, dem Stadtrat darzulegen, wie die Einsparvorschläge mit der Maxime zur Haushaltssteuerung:

„Notwendige Ausgaben, nützliche Ausgaben, angenehme Ausgaben“

in Einklang stehen.

 

Paradox: Im  Bundestag fordert die SPD kostenfreie Kitas, in Burghausen schafft die SPD kostenfreie Kitas ab

Gemäß Grundgesetz liegt der Erziehungsauftrag bei den Eltern, nicht beim Staat

Art. 6 (2) GG besagt:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat. Das Grundgesetz legt demnach und auch aus historisch schlechten Erfahrungen ganz bewusst die Erziehungsaufgabe in die Hände der Eltern und nicht in die Hände staatlicher Organe/Organisationen.

Die AfD will daher grundsätzlich, dass die gesellschaftlich wertvolle Erziehungsarbeit derjenigen entlohnt wird, die gemäß Wortlaut des Grundgesetzes diese Erziehungsarbeit zu leisten berufen sind, nämlich die Eltern. Durch die angemessene Entlohnung dieser Arbeit kann auch der Druck von den Familien genommen werden, dass beide Elternteile sich gezwungen sehen der Erwerbsarbeit nachzugehen, um irgendwie über die Runden zu kommen.

Statt die Eltern für ihre geleistete Erziehungsarbeit zu entlohnen – was Art. 6 (2)GG wohl am ehesten entspräche – bietet der Staat die Übernahme der von den Eltern zu leistenden Erziehungsarbeit an und verschafft sich hierdurch staatlichen Einfluss auf die Erziehung der Kinder, was Art. 6 Abs. 2 GG so gar nicht vorsieht. Die Gefahr des Missbrauchs eines solchen Einflusses liegt auf der Hand. Er bestätigt sich durch einen Blick in das „Gute-Kita Gesetz“. Dort steht z.B. dass sich der Staat in diesem Gesetz dazu selbst ermächtigt hat, den

„Abbau geschlechterspezifischer Stereotype.“ (vgl. KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG § 2 Nr. 10 Bundesdrucksache 19/4947)

bei den Kindern voranzutreiben. Die Erziehungsarbeit an Kindern zu derartigen ideologischen Zielen Erwachsener zu missbrauchen, lehnt die AfD kategorisch ab und unterscheidet sich damit von den linken Altparteien.

 

Mit dem selben Argument kann auch die Grundschule etc. kostenpflichtig gemacht werden

Wenn der Staat schon das Lockangebot macht, dass er Eltern Erziehungsarbeit abnimmt, dann darf dies aber nicht nur nicht dazu missbraucht werden, staatliche Ideologie in die Kinder hineinzutransportieren, sondern muss staatlich neutral, also für alle Staatsbürger gleich geschehen. Eine Gleichheit, die sonst selbstverständlich ist.

In diesem Punkt ist dem familienpolitischen Sprecher der SPD im Bundestag Sönke Rix zuzustimmen, als er am 18.10.2018 in seiner Rede zum „Gute-Kita-Gesetz“ seiner Parteigenossin Giffey zutreffend feststellte:

„Die gleichen Argumente, die die Gegner der Beitragsfreiheit hier anführen, könnte man anbringen, und wieder Schulgebühren; oder Hochschulgebühren einzuführen“

Quelle: https://bayernspd-landtag.de/politik/positionen/?id=362708

Doch nicht nur im fernen Berlin, auch im nahen München setzt sich die SPD (angeblich) für  kostenfreie Kindergärten ein.

Familien entlasten durch kostenlose Kitas

Fragen und Antworten zur Gebührenfreiheit von Bildung in Bayern

WARUM WILL DIE SPD-FRAKTION DIE KITA-GEBÜHREN ABSCHAFFEN?

  1. Wir wollen, dass alle Kinder von frühkindlicher Bildung profitieren! Kitas müssen deshalb, ebenso wie der Schulbesuch, beitragsfrei sein! Sie sind eine Investition in die Zukunft.
  2. Wir wollen Familien entlasten! Zum Teil geht es hier für Familien um mehrere Hundert Euro im Monat.
  3. Wir wollen berufstätige Eltern nicht länger bestrafen! Wer selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt, verdient dafür gute Rahmenbedingungen des Staates.
  4. Wir wollen die historische Chance der Entlastung im Länderfinanzausgleich für diesen wichtigen Schritt nutzen!

WÄRE ES NICHT GERECHTER, DIE BESTEHENDEN GEBÜHREN FÜR MITTLERE UND HÖHERE EINKOMMEN BEIZUBEHALTEN?

Nein. Denn erstens zahlen bereits heute Normalverdiener zum Teil die Höchstsätze. Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Zweitens: Die Gebührenstaffelung nach Haushaltseinkommen bestraft in der Regel Familien, in denen beide Eltern arbeiten – also vor allem die berufstätigen Frauen.

Drittens: Die ständige Einkommensüberprüfung erzeugt erheblichen Bürokratieaufwand für die Familien und in den Verwaltungen und kostet viel Geld.

Viertens: Wenn Gutverdiener in öffentlichen Kitas hohe Kosten haben, bevorzugen sie private Angebote – es droht ein Zweiklassensystem.

Fünftens: 68 Prozent der bayerischen Bevölkerung möchte kostenfreien Kitas, wie eine repräsentative Umfrage ergeben hat. Die Kosten soll der Staat tragen.

Natürlich setzt sich die SPD auch in Zukunft dafür ein, dass Reiche mehr für die Gesellschaft beitragen. Das geht am besten durch ein gerechteres Steuersystem. Gleichzeitig müssen alle von Bildung und Betreuung gleichermaßen profitieren können. Denn das stärkt den sozialen Zusammenhalt und die Akzeptanz in allen Gesellschaftsschichten.

WIE SIEHT DER FAHRPLAN DER SPD-FRAKTION ZUR GEBÜHRENFREIHEIT AUS?

Bis 2020 wollen wir in einem Stufenmodell die finanzielle Belastung von Eltern schrittweise zurückschrauben. Derzeit ist lediglich das letzte Kita-Jahr gebührenfrei. Wir wollen jahresweise auch die vorherigen Kita-Jahre beitragsfrei stellen, so dass ab 2020 alle Elternbeiträge entfallen.

Ja, die AfD ist für ideologiefreie und kostenfreie Bildung und: Ja, wenn der Staat schon glaubt, seinen Bildungsauftrag in die Kindergärten hinein erweitern zu müssen, dann ist zutreffend, dass jedes Argument diese Bildung kostenpflichtig zu machen, zu jedem Zeitpunkt nach der Abgabe des Kinds in staatliche Obhut gleichermaßen gilt.

Das selbe Argument, das für einen Kostenbeitrag im Kindergarten angebracht wird, kann auch für die Volksschule, für die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium, die Hochschule gebracht werden.

Aus Sicht der betroffenen Eltern wäre es außerdem geradezu grotesk. Statt Geld für die von ihnen geleistete Erziehungsarbeit zu bekommen, müssen sie diese Arbeit, die sie selbst leisten könnten auch noch bezahlen, und das aus dem Nettoverdienst, also aus dem Verdienst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Die Parteien links von der Mitte bauen diese Schere offenbar bewusst auf, um den (wirtschaftlichen) Zwang zur Abgabe der Kinder beim Staat zu erhöhen und um den in ihren Anhängern überproportional vertretenen Erziehern neue Arbeitsplätze und neue Leitungsfunktionen zu verschaffen.

Diesen Eingriff des Staates in die Entscheidungsfreiheit der Familien lehnt die AfD ab. Kindergärten müssen wirklich freiwillig bleiben und wenn der Staat mit den Kindergärten sein Bildungsangebot auf die Vorschulkinder erweitert, dann hat er die damit verbundenen Kosten – ebenso wie bei den Schulen – auch voll umfänglich selbst zu tragen.

 

Was beim jüngsten Finanzierungsvorschlag verschwiegen wird

Beim zuletzt vorgetragene Vorschlag, die freiwillige Leistung der Stadt Burghausen, die Übernahme der Kindergartengebühren, in der Zeit vor dem letzten Kindergartenjahr auslaufen zu lassen und durch eine Art neuen „Sozial-Zuschuss“ als neue freiwillige Leistung anzubieten, gibt es einen bisher nicht kommunizierten Haken:

Koppelt man sie an diese neue freiwillige Leistung der Stadt Burghausen an die freiwillige Leistung des Freistaats, die Kindergartenjahre vor dem vierten mit 100€/Kind und Monat zu bezuschussen, sind diese nur bis 2022 gesichert und könnten danach wegfallen, denn im Gesetz steht zwar:

. „2Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt“ Art. 18 Abs. 3 BayKiBiG

Jedoch werden die Jahre 1 bis 3 nicht durch den Freistaat finanziert, sondern aus Bundesmitteln, nämlich aus dem Topf des „Gute Kita Gesetz“ der SPD-Ministerin Giffey. Diese laufen aber bald aus: Im entsprechenden Vertrag mit dem Land Bayern steht nämlich auf Seite 11:

„Bisher wurde ein Beitragszuschuss für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung gewährt. Gegenstand der nunmehr unter Einsatz von Mitteln aus dem KiQuTG umgesetzten Maßnahme ist die Einbeziehung der diesem letzten Kindergartenjahr vorausgehenden Kindergartenjahre in den Beitragszuschuss.

Da das Gute-Kita-Gesetz nur auf 4 Jahre befristet ist, laufen die Förderungen durch das Gute-Kita-Gesetz 2022 aus.

Koppelt man sie hingegen an die freiwillige Leistung Bayerns auf diese 100€ noch einmal 100€ oben draufzulegen, dann ist man vom Koalitionsvertrag der CSU mit den Freien Wählern abhängig, wo diese Zahlung vereinbart ist.

Denn in Bayern wird der Kindergartenbesuch seit April dieses Jahres mit monatlich 100 Euro pro Kind bezuschusst – so sieht es der Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern vor.

Wenn der Bürgermeister also argumentiert:

„Jeder, der einen Bescheid des Landes Bayern auf Übernahme der 100€ in der Hand hat, bekommt die zusätzliche Förderung der Stadt Burghausen“

dann ist das nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit ist, dass diese neue und zusätzliche freiwillige  Leistung der Stadt Burghausen auf Treibsand aufgebaut ist.

Die ganze Wahrheit ist nach jetzigem Stand der Dinge:

  1. Die Finanzierung der 100€ durch den Freistaat für die Jahre außer dem letzten Kindergartenjahr gilt vom September 2020 an noch ca. 2 Jahre. Dann laufend diese Mittel aus.
  2. Die Finanzierung der zusätzlichen 100€ durch den Freistaat sind lediglich im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern hinterlegt und entfällt mit diesem Koalitionsvertrag