165. und fortfolgende Bundestagssitzungen vom 17. Juni 2020, die Beiträge der AfD-Abgeordneten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=TNjpyF-yV-c&feature=emb_title

BERLIN / BUNDESTAG –

Sitzungswoche

17. Juni 2020 (165. Sitzung)

Quelle Bundestag: Die Tagesordnung entspricht auch dann der im Bundestag, wenn die Reihenfolge der Tagesordnungen „durcheinander“ gehen.

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TOP 1 Befragung der Bundesregierung Prof. Helge Braun, Minister Kanzleramtsminister

Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin maßgeblich die Politik der Bundesregierung. „Während es zunächst um Eindämmung des Virus ging, steht nun die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen im Mittelpunkt unserer Arbeit“, sagte Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 17. Juni 2020.

Hilfen für Kommunen

Der Kanzleramtschef nutzte seinen einleitenden Worte zu Beginn der 60-minütigen Befragung, um die wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung vorzustellen und insbesondere auf das „Konjunktur- und Zukunftspaket“ hinzuweisen, das Bundestag und Bundesrat bereits zur Beratung zugeleitet worden sei.

Als „Flaggschiff“ des Programms bezeichnete Braun die ab Juli für ein halbes Jahr geplante Mehrwertsteuerabsenkung zur Stärkung der Binnennachfrage. Ein weiterer wichtiger Punkt ziele ab auf die Entlastung von Städten und Gemeinden: „Wir werden bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen, was die Kommunen jährlich in der Größenordnung von bis zu vier Milliarden entlastet“, sagte der Minister.

Unterstützung von Wirtschaft und Familien

Darüber hinaus sei geplant, die Regionalisierungsmittel einmalig 2,5 Milliarden Euro anzuheben, um Einnahmenausfälle im Öffentlichen Personennahverkehr zu kompensieren. Weitere Hilfen adressierten, so Braun, Familien ebenso wie Wirtschaftsunternehmen.

Hier nannte Braun konkret zum einen den einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro sowie die Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende, zum anderen wies er auf steuerliche Maßnahmen für mehr Liquidität sowie zur Überbrückung von Umsatzausfällen hin.

„Corona-Warn-App ist etwas Besonderes“

Um eine zweite Welle der Pandemie zu vermeiden, habe die Bundesregierung zudem Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitsdienstes ergriffen. Ziel sei es, die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Hierzu solle auch die neue Corona-Warn-App dienen: „Sie ist ein wichtiges Instrument, um auch da – wo wir mit Menschen zusammenkommen, die wir nicht kennen – eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen“, erklärte der Staatsminister.

Die Entwicklung der App habe zwar auf sich warten lassen, räumte Braun ein, doch in dieser Form sei die Anwendung „etwas Besonderes“. Sie arbeite dezentral, anonymisiert und sei freiwillig. Außerdem seien Labore eingebunden worden. „So ist es möglich, sehr schnell das Testergebnis zu erfahren.“

AfD: Lockdown „unverhältnismäßig, grundgesetzwidrig, wirkungslos“

Beatrix von Storch (AfD) lenkte den Blick auf die ökonomischen Folgen des coronabedingten Lockdowns: Deutschland stehe vor einer „Welle von Unternehmensinsolvenzen“, auch viele private Existenzen seien zerstört worden, Kurzarbeiter- und Arbeitslosenzahlen „explodierten“, monierte die Abgeordnete und wollte von Braun wissen, ob die Regierung bei einer zweiten Welle ähnlich wieder handeln würde. „Oder welche Maßnahmen würde Sie nicht mehr ergreifen, weil Sie festgestellt haben, dass sie unverhältnismäßig, grundgesetzwidrig und wirkungslos waren?“

Braun wies diese Kritik zurück: „Das, was Sie geschildert haben, sind die Folgen der Pandemie – nicht die Folgen des Handelns der Bundesregierung“, stellte er klar. Eine Fehleinschätzung sei außerdem zu glauben, der Wirtschaft ginge es ohne einen Lockdown heute besser. „Hätten wir nicht zu diesen Einschränkungen gegriffen, wäre die Wirtschaft in ähnlichem Maße durch die Pandemie geschädigt worden“, sagt Braun. Zudem wären sehr viel mehr Menschenleben zu beklagen gewesen. Das zeige der Blick in andere Länder.

  • 13:10:29 Zusatzfrage: Storch, Beatrix von (AfD)
  • 13:13:33 Zusatzfrage: Storch, Beatrix von (AfD)
  • ….
  • 13:51:18 Zusatzfrage: Kraft, Dr. Rainer (AfD)
  • 13:52:29 Zusatzfrage: Kraft, Dr. Rainer (AfD)
  • 13:52:55 Zusatzfrage: Brandner, Stephan (AfD)
  • 13:57:25 Zusatzfrage: Brandner, Stephan (AfD)…

 

TOP 2; Fragestunde:

Im Anschluss an die Regierungsbefragung wurde am Mittwoch, 17. Juni 2020, die 60-minütige Fragestunde aufgerufen. Vertreter der Bundesregierung beantworteten vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/19886), die getrennt nach Ressorts aufgerufen wurden.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 82 Fragen an die Bundesregierung stellten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen allein 33. Es folgten Abgeordnete der Linken mit 21 Fragen, der FDP-Fraktion mit 19 Fragen und der AfD-Fraktion mit neun Fragen.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 24, richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit 13 Fragen und dem Auswärtigen Amt mit zehn Fragen. Acht Fragen sollte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beantworten, sieben Fragen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Vier Fragen gingen an das Bundesministerium für Gesundheit, jeweils drei Fragen an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Jeweils eine Frage sollten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantworten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Unter anderem wollte der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka vom Auswärtigen Amt erfahren, wie die Bundesregierung die „friedliche Integration innerhalb der EU im Allgemeinen sowie die erneut erheblichen Haftungszusagen und potenziellen Geldflüsse“ seitens Deutschlands im Zuge der Corona-Krise im Besonderen vor dem Hintergrund bewertet, dass zum wiederholten Male hervortrete, dass Deutschland bei seinen EU-Partnern oftmals ungelitten sei, konkret in Italien derzeit von etwa der Hälfte der Bevölkerung sehr negativ gesehen werde.

 

TOP 4 Vereinbarte Debatte zum Gedenktag 17. Juni 1953

Alle Fraktionen des Bundestages haben den Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR am Mittwoch, 17. Juni 2020, in einer vereinbarten Debatte als „ein herausragendes Ereignis in der deutschen Freiheitsgeschichte“ gewürdigt.

Regierung: Die DDR war ein Unrechtsstaat

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), erinnerte daran, dass sich an den Demonstrationen am 17. Juni 1953 mehr als eine Million Menschen in mehr als 700 Städten und Gemeinden der DDR beteiligten. Aus dem Protest von Arbeitern gegen die Erhöhung von Arbeitsnormen habe sich innerhalb weniger Stunden ein Volksaufstand gegen die kommunistische Herrschaft entwickelt, der schließlich mit Waffengewalt niedergeschlagen worden sei.

In der Folge der Niederschlagung des Aufstandes sei es zu massenhaften Verhaftungen, Schauprozessen und Verurteilungen zu Haftstrafen und zwei Todesurteilen gekommen. „Die DDR war ein Unrechtsstaat“, sagte Wanderwitz.

AfD würdigt Mut der Menschen in der DDR

Der AfD-Abgeordnete Tino Chrupalla würdigte den Mut der Menschen in der DDR, sich gegen die  kommunistische Gewaltherrschaft zu erheben. Der Niederschlagung des Aufstandes „mit brutaler Militärgewalt“ habe mindestens 55 Menschen das Leben gekostet.

Seine Fraktion warte deshalb auch auf die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft.

 

TOP 5 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KVOR)

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Internationalen Sicherheitspräsenz Kosovo Force (KFOR) im Kosovo. Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. Juni 2020, abschließend über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/19001) beraten. In namentlicher Abstimmung votierten 513 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung, 152 lehnten ihn ab, es gab fünf Enthaltungen. Der Auswärtige Ausschuss hatte die Annahme empfohlen (19/19587). Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/19606).

Unterstützung für einen stabilen Kosovo

Damit können weiterhin bis zu 400 Bundeswehrsoldaten eingesetzt werden. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören neben der Unterstützung der „Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovos“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force beziehungsweise der Kosovo Armed Forces (KAF) „und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.

Der Deutsche Bundestag beschloss erstmals am 11. Juni 1999, dass sich deutsche Soldatinnen und Soldaten an KFOR beteiligen dürfen. Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr ist seitdem unverändert die Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Die deutschen Streitkräfte handeln dabei nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Nato und Vereinte Nationen) gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 16,63 Millionen Euro. (sas/17.06.2020)

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TOP 21 Mindestlohn

Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. Juni 2020, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gesetzlichen Mindestlohn in einmaligem Schritt auf zwölf Euro erhöhen“ (19/20030) beraten. Der Bundestag überwies den Antrag im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den gesetzlichen Mindestlohn spätestens zum 1. Januar 2021 auf zwölf Euro pro Stunde zu erhöhen und den Anpassungsmechanismus im Paragrafen 9 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes so zu verändern, dass der gesetzliche Mindestlohn einmal jährlich angepasst wird. (sas/17.06.2020)

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TOP 6 Bundeswehreinsatz in Libanon (UNIFIL)

Die Bundeswehr kann sich ein weiteres Jahr an der friedenssichernden Mission Unifil (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste beteiligen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. Mai 2020, abschließend über einen Antrag der Bundesregierung beraten, nach dem das Mandat bis Ende Juni 2021 verlängert werden soll (19/19003). In namentlicher Abstimmung votierten 515 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung, 149 lehnten ihn ab, es gab vier Enthaltungen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor, in der die Annahme des Antrags empfohlen worden war (19/19588). Zur Abstimmung lag zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/19607).

Weiterhin bis zu 300 Soldaten im Einsatz

Weiterhin bis zu 300 Soldaten können eingesetzt werden, um die libanesische Küste und die Küstengewässer zu sichern. Für Phasen der Herstellung der personellen, materiellen und infrastrukturellen Einsatzbereitschaft sowie im Rahmen von Personalwechseln und Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung des Mandats bis Ende Juni 2021 beziffert die Bundesregierung auf rund 33,8 Millionen Euro.

Seit 1978 setzen sich Blauhelmsoldaten der Unifil-Mission für Frieden zwischen Libanon und Israel ein. Anfangs zählten die Überwachung des Waffenstillstands und die Bestätigung des Abzugs israelischer Streitkräfte aus dem Libanon zu ihren Aufgaben. Heute sind rund 10.500 Unifil-Blauhelme aus rund 40 Nationen im Einsatz. Nach dem Zweiten Libanonkrieg im Jahr 2006 wurde das Mandat deutlich erweitert: Seither handelt es sich um eine bewaffnete Blauhelm-Mission. Erstmals wurden die Blauhelmsoldaten durch Marineeinheiten ergänzt. Sie unterstützen die libanesische Regierung dabei, die Seegrenzen zu sichern und Waffenschmuggel von See zu verhindern. (sas/17.06.2020)

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Antrag der AfD TOP 8 Geschlechtergerechtigkeit

Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. Juni 2020, erstmals über fünf Anträge der Oppositionsfraktionen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit debattiert. Dazu lagen vor ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Geschlechtergerecht aus der Corona-Krise“ (19/20038), ein Antrag der AfD mit dem Titel „Diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes“ (19/20068), ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Geschlechterverhältnisse in der Krise – Kein Zurück zur alten Normalität“ (19/20033) sowie zwei Anträge der FDP mit den Titeln „Verlässliche Entschädigungszahlungen auch für Eltern im Homeoffice“ (19/20060) und „Zukunftsgipfel Emanzipation einberufen – Rückwärtstrend entgegenwirken“ (19/20052). Alle Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD will mit ihrem Antrag (19/20068) das Bundesgleichstellungsgesetz in der Weise berichtigen, dass als Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreter sowohl Männer als auch Frauen wählbar sind, zudem Angehörige sowohl des weiblichen als auch des männlichen Geschlechts die Personen in diese Funktionen wählen dürfen und die sprachliche Erwähnung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreter im gesamten Gesetzestext geschlechtsneutral formuliert wird.

Aus Sicht der AfD verstößt das Bundesgleichstellungsgesetz offensichtlich gegen seinen eigenen Zweck, auf Gleichstellung von Männern und Frauen hinzuwirken. Es greife damit in den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes ein. Verletzt würden aber auch die Verfassungsvorgaben des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach jedem Deutschen unabhängig von seinem Geschlecht die Zugänglichkeit zu jedem öffentlichen Amte allein aufgrund seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu ermöglichen sei sowie des Grundgedankens des Artikels 38 des Grundgesetzes, wonach Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Bundes insbesondere auch gleich zu gestalten seien, also keiner Gruppe – eben auch nicht geschlechterbezogen – hierbei ein Vorteil einzuräumen sei.

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TOP 9 Pauschalreisevertragsrecht

Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. Juni 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht (19/19851) und einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Effektive und verbraucherfreundliche Hilfen für die Reisewirtschaft“ (19/20045) beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die FDP wollte über ihren Antrag direkt abstimmen lassen und wurde darin von der AfD und den Grünen unterstützt, konnte sich aber nicht gegen die Mehrheit aus CDU/CSU, SPD und Linksfraktion durchsetzen, die für die Ausschussüberweisung plädiert hatten.

Gesetzentwurf zum Pauschalreisevertragsrecht

Mit dem Gesetzentwurf zum Pauschalreisevertragsrecht (19/198581) soll laut Bundesregierung eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die es den Reiseveranstaltern möglich macht, Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Dieser Gutschein, der von staatlicher Seite nur im Hinblick auf die aktuelle Covid-19-Pandemie und zeitlich befristet abgesichert werden soll, kann nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden.

Durch diese Regelung werde ein „fairer Interessenausgleich“ erreicht, heißt es in der Vorlage. Die Reiseveranstalter könnten zunächst weiter mit den „bereits vereinnahmten Vorauszahlungen wirtschaften“ und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherstellen. Den Reisenden entstünden aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da dieser im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters „werthaltig“ bleibe. Zudem seien Reisende nicht verpflichtet, Gutscheine anzunehmen. „Entscheiden sie sich dagegen, haben sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen.“

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TOP 10 Pfändungsschutzkonto, Basiskonto

Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. Juni 2020, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (19/19850) debattiert. Der Entwurf wurde im Anschluss zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Basiskonto reformieren und Zugang für alle sicherstellen“ (19/19537) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

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18. Juni 2020 (166. Sitzung)

TOP 10; Regierungserklärung zur Ratspräsidentschaft und zum Europäischen Rat

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) will die Bewältigung der Corona-Pandemie in den Mittelpunkt der am 1. Juli 2020 beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft stellen und die Krise zugleich für wichtige Reformen in der Europäischen Union nutzen. Die Pandemie stelle die größte Herausforderung in der Geschichte der EU dar und habe die Verwundbarkeit des europäischen Projekts offengelegt, sagte sie am Donnerstag, dem 18. Juni 2020, in einer 20-minütigen Regierungserklärung vor dem Bundestag. Zusammenhalt und Solidarität in Europa seien daher noch nie so wichtig gewesen wie heute.

Regierung unterstützt Wiederaufbaufonds

Merkel betonte, sie wolle sich auf dem Europäischen Rat am 19. Juni für eine schnelle Einigung beim mehrjährigen EU-Haushalt von 2021 bis 2027 sowie dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wiederaufbaufonds einsetzen. Wichtig sei dabei, dass die Antworten auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie „keine Rückkehr zum herkömmlichen Arbeiten und Wirtschaften“ bedeuteten. Es gehe darum, „Lehren aus der Krise zu ziehen“ und etwa in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung sowie der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik voranzugehen.

Debatte betont Chance für Erneuerung Europas

In der anschließenden Aussprache forderte auch die Mehrheit der Fraktionen, die Corona-Krise als Chance für eine Erneuerung Europas zu nutzen. So sprach Martin Schulz (SPD) von einem „europäischen Moment“, den die EU für „große Weichenstellungen“ nutzen sollte. Die Bundesregierung sollte während ihrer Ratspräsidentschaft alles tun, um den geplanten 750 Milliarden-Fonds der Kommission durchzusetzen und die EU zu einer echten Solidarunion umzubauen. Digitalkonzerne müssten besteuert, die Klimapolitik beherzt angepackt, soziale Mindestsicherungssysteme sowie eine Arbeitslosenrückversicherung eingeführt und mehr Souveränität nach Brüssel übertragen werden, forderte Schulz.

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) bezeichnete die deutsche Ratspräsidentschaft als „großartige Gelegenheit“ nicht nur für die Bundesregierung, sondern auch die Parlamente. Die Bundestagsabgeordneten seien nicht Botschafter dessen, was in Brüssel beschlossen werde, sondern „Bestandteil des Entscheidungsprozesses, wie dieses Europa gestaltet wird“, sagte er. Es gehe um eine „Renaissance“ Europas, die nicht nur die Überwindung der Corona-Pandemie, den EU-Finanzrahmen oder den Klimawandel umfassen sollte, sondern unter anderem auch um ein gemeinsames Konzept zur Bewältigung der Migrationsfrage. Wichtig sei bei alldem, dass Konsumausgaben in der Gegenwart nicht auf nachfolgende Generationen verlagert würden.

AfD warnt vor enormen Finanz-Lasten

Eine Gegenposition nahm die AfD ein. Deren Co-Fraktionschefin Dr. Alice Weidel sieht „enorme Lasten“ auf die deutschen Steuerzahler zukommen, etwa durch die Aufstockung des „Pandemieanleiheaufkaufprogramms“ der Europäischen Zentralbank (EZB) auf 1.350 Milliarden Euro. Die AfD werde dagegen klagen, kündigte sie an. Die Corona-Krise müsse letztlich als Grund für quasi riesige rechtswidrige Zahlungen und die Vergemeinschaftung von Schulden herhalten, urteilte Weidel.
Merkel warf sie vor, den Bürgern über die tatsächlichen Zahlungen Deutschlands an die EU keinen reinen Wein einzuschenken. „Deutschland hat genügend eigene Probleme“, sagte sie mit Verweis auf eine „nie da gewesene Arbeitslosigkeit“ und Unternehmenspleiten, es habe keine Milliarden zu verschenken. Die Bundesregierung forderte sie auf, den Lockdown vollständig zu beenden und Steuern und Abgaben deutlich zu senken, damit die deutschen Arbeitnehmer wieder Luft zum Atmen hätten.

Abgelehnte Entschließungsanträge

Im Anschluss an die Aussprache hat der Bundetag vier Entschließungsanträge der Opposition zur Regierungserklärung abgelehnt. Gegen den ersten Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/20131) stimmte die Mehrheit des Hauses gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Abgelehnt wurde von der Mehrheit des Hauses gegen die Antragsteller auch der zweite FDP-Entschließungsantrag (19/20132). Gegen den Entschließungsantrag der Linksfraktion (19/20133) stimmte die Mehrheit der Fraktionen im Parlament gegen die Antragsteller. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/20134) wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und die Linken.

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ZP 5; 6; Epidemische Lage von nationaler Tragweite

Die jüngsten Erfolge bei der Eindämmung des neuen Coronavirus in Deutschland lassen Forderungen nach einer Abkehr von den Restriktionen lauter werden. Die Fraktionen der AfD und FDP sprachen sich am Donnerstag, 18. Juni 2020, dafür aus, die vom Bundestag am 25. März getroffene Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzuheben. CDU/CSU und SPD sowie die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wandten sich dagegen und warnten davor, die Corona-Krise als beendet zu betrachten.

In der Aussprache ging es konkret um zwei Vorlagen der FDP-Fraktion, über die erstmals beraten wurde. Die FDP will die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion  „zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie“ (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz, 19/20042).

Die Abgeordneten schlagen vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen blieben bis dahin in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben würden. In einem separaten Antrag (19/20046) fordert die FDP die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Statt einer dynamischen Entwicklung gebe es ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen, heißt es zur Begründung in dem Antrag. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

AfD: Verfehltes Krisenmanagement der Bundesregierung

Nach Ansicht der AfD-Fraktion war das Krisenmanagement der Bundesregierung verfehlt und für die Bevölkerung eine vermeidbare Zumutung. Dr. Robby Schlund (AfD) erinnerte daran, dass seine Fraktion schon Anfang Mai die Aufhebung der epidemischen Lage gefordert habe. Schlund sagte, es wäre besser gewesen, auf den Shutdown zu verzichten und ein gestuftes pandemisches Rastermanagement zu verwenden.

Die Sorgen vor einer möglichen zweiten Infektionswelle nannte der AfD-Politiker „Unfug“. Seuchen gehörten zur Menschheitsgeschichte, die Bevölkerung dürfe nicht verunsichert und zermürbt werden. „Sie haben den negativen Stress erhöht und damit das Immunsystem der Menschen geschwächt.“ Der Bevölkerung sei die Möglichkeit genommen worden, ihr Leben mit Freude und Energie zu führen. Einen solchen planlosen Lockdown dürfe es nie wieder geben. Wegen des Missmanagements sei ein Corona-Untersuchungsausschuss nötig.

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TOP 14; Außenwirtschaftsrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, abschließend den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur ersten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze (19/18700) sowie einen wortgleichen Entwurf der Bundesregierung (19/18895) debattiert, zu dem auch die Stellungnahme des Bundesrates vorlag (19/19375). Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte in der Ausschussfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, von Linken und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP angenommen. Ein Abgeordneter hatte sich enthalten. Gemäß Beschlussempfehlung wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/1889519/19375) mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion für erledigt erklärt. In dritter Beratung wurde ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/20167) mit den Stimmen der Mehrheit des Hauses gegen die Antragsteller bei Enthaltung eines Abgeordneten abgelehnt.

Abgelehnt wurde auch der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Schlüsseltechnologien und europäische Souveränität im Zuge der Covid-19-Pandemie schützen“ (19/18703) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und FDP gegen die Antragsteller bei Enthaltung der Linken. Gegen den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Selbstbewusstsein statt Abschottung – Für ein liberales Außenwirtschaftsrecht trotz Corona-Pandemie“ (19/18673) votierte die Mehrheit des Hauses gegen die Antragsteller. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20144).

Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/20167) auf, flankierende steuerrechtliche Maßnahmen zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes bezüglich der Rückzahlung öffentlicher Fördermittel aller Art zu prüfen und eine eigene Positivliste der systemrelevanten Schlüsselunternehmen zu erstellen.

Auch sollten ergänzende rechtliche Möglichkeiten bei Kontrollübernahme und Sitzverlegung von deutschen Unternehmen dieser Positivliste dem Bundestag als Gesetzentwurf vorgelegt werden.

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ZP 7-9; Bundespolizeibeauftragtengesetz

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 18. Juni 2020, nach einstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz19/7928) ab. Der Innenausschuss hat dazu sowie zu weiteren Oppositionsvorlagen eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/20136).

Abgestimmt wird auch über den Antrag der Linken mit dem Titel „Unabhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten“ (19/7119) sowie über die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BPolBeauftrG)“ (19/7929) und „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz – BpolBeauftrG)“ (19/7930). Zum letztgenannten Antrag liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität vor (19/20129).

Ein neuer Antrag der Grünen mit dem Titel „Verfassungsfeindliche Tendenzen in der Polizei erkennen und entschlossen angehen“ (19/20063) soll anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden.

(noch kein Video verfügbar)

 

ZP 12 Aktuelle Stunde: Sexuellen Missbrauch effektiv bekämpfen

Seit Ende Mai in Münster ein 27-Jähriger festgenommen wurde und mit ihm ein bundesweiter Ring von mindestens 18 Pädokriminellen aufgeflogen ist, tobt in der Öffentlichkeit eine Debatte über ein höheres Strafmaß für Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Am Donnerstag, 18. Juni 2020, ging diese Debatte im Bundestag mit einer von CDU/CSU und SPD verlangten Aktuellen Stunde zur effektiven Bekämpfung von sexuellem Missbrauch in die nächste Runde, denn schon in der nächsten Sitzungswoche soll der Bundestag über einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beraten.

Ministerin: Minderschwere Fälle soll es nicht mehr geben

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verwies darauf, dass nur bei 0,5 Prozent aller Verurteilungen wegen schweren Kindesmissbrauchs der jetzt schon mögliche Strafrahmen von zehn bis 15 Jahren ausgenutzt werde. Zu viele Strafen würden zudem zur Bewährung ausgesetzt. Lambrecht stellte klar: „Jeder sexuelle Missbrauch ist eine Straftat“, deshalb solle es auch künftig keine minderschweren Fälle von Kindesmissbrauch mehr geben.

Auch der Besitz von Kinderpornografie, hinter dem ein Verbrechen steht, soll nach dem Willen der Ministerin künftig als Verbrechen eingestuft werden. Sie kündigte darüber hinaus eine Fortbildungspflicht für Familienrichter an und warb eindringlich für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

AfD: Wir brauchen endlich härtere Strafen

Mariana Harder-Kühnel (AfD) kritisierte ebenfalls, dass zu viele Strafen bei Kindesmissbrauch zur Bewährung ausgesetzt würden, obwohl die Täter ein sehr hohes Rückfallrisiko hätten. Sie kritisierte Lambrecht dafür, noch in der vergangenen Woche gegen eine Strafrechtsverschärfung argumentiert zu haben. Sie müsse endlich zurücktreten, so die AfD-Abgeordnete.

„Es darf keine Entkriminalisierung von Pädokriminellen geben. Wir brauchen endlich härtere Strafen“, forderte sie. Nicht nur die Mindeststrafen müssten erhöht, auch das Strafmaß müsse öfter ausgeschöpft werden, betonte Harder-Kühnel.

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ZP 13-16 Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/17741) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (19/20163) angenommen. Die Koalitionsfraktion stimmten für ihren Entwurf, Linksfraktion und AfD lehnten ihn ab, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zuvor hatte das Parlament in zweiter Beratung einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/20168) zum Koalitionsentwurf abgelehnt. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen. In dritter Beratung scheiterte die AfD-Fraktion mit einem Entschließungsantrag (19/20169), dem nur die Antragsteller zustimmen. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18470) wurde einstimmig für erledigt..

Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Bundesmeldegesetzes – Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen (19/17252), zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/20139 Buchstabe b) vorlag. Die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab, AfD, Linksfraktion und Grüne enthielten sich. Abgelehnt wurde zudem ein Antrag der FDP mit dem Titel „Terror von rechts nicht unterschätzen – Gewaltbereiten Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen (19/14062), zu dem der Innenausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/20106). Die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab, die Grünen stimmten mit der FDP dafür, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen“ (19/17750), zu dem es eine weitere Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/20141) gab. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich. Schließlich scheiterte auch die AfD Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes – Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst (19/17785), den alle übrigen Fraktionen auf Empfehlung des Innenausschusses (19/20139 Buchstabe a) ablehnten.

Gesetzentwurf der Koalition und der Regierung

Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung betonen in ihren gleichlautenden Gesetzentwürfen (19/1774119/18470), dass es vor allem um eine effektive Strafverfolgung auch bei Tatbegehungen im Internet geht. Im Internet und besonders in den sogenannten sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten Dies gefährde letztendlich die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe.

Mit dem Gesetz wird eine Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eingeführt. Sie werden verpflichtet, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Erfasst werden nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können.

Zusätzlich wird das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.

Straftatenkatalog erweitert

Zudem wird der Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches dahingehend erweitert, dass zukünftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird erfasst. Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt. In der Strafprozessordnung wurden die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegenüber Telemediendiensteanbietern erweitert.

Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/20169) unter anderem auf, die Begriffe Hassrede, Hasskriminalität und vergleichbare Wendungen in der öffentlichen Kommunikation zu strafbaren Äußerungsdelikten im Internet zu unterlassen.

Auch sollte das Augenmerk bei der Verfolgung von strafbaren Äußerungsdelikten im Internet nicht einseitig auf Täter mit rechtsextremistischer Gesinnung gerichtet werden, sondern das gesamte weltanschauliche und religiöse Spektrum dieser Taten sei in den Blick zu nehmen, schrieb die AfD.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Entwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (19/17785) erreichen, dass politische Mandatsträger, Richter, Soldaten, ehrenamtliche Richter und Schöffen sowie Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst besser geschützt werden. Ihnen sollte die Beantragung einer Auskunftssperre deutlich erleichtert werden.

Das Bundesmeldegesetz, hieß es in dem Gesetzentwurf, enthalte nicht mehr zeitgemäße Regelungen. Der Entwurf sah unter anderem vor, dass die Meldebehörde bei Mitgliedern der eingangs genannten Personengruppe auf Antrag eine Auskunftssperre einzutragen hat, auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorgelegt werden können. (sas/18.06.2020)

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AFD-Antrag TOP 18 Diesel-Fahrverbot

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 18. Juni 2020, erstmalsmit dem Antrag „Diesel-Fahrverbote sofort und vollständig aufheben – Neueste wissenschaftliche Daten berücksichtigen“ der AfD-Fraktion (19/20069) befasst und ihn im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

Antrag der AfD

Obwohl das Verkehrsaufkommen, insbesondere das Kraftverkehrsaufkommen, im Zuge der Corona-Pandemie zurückgegangen sei, ließe sich nach Stichprobenauswertungen vielerorts kein spürbarer Rückgang der Stickoxidwerte in den deutschen Innenstädten nachweisen, schreiben die Abgeordneten. Diesel-Fahrverbote, so der Schluss, stellten deshalb kein geeignetes Mittel zur Reduktion der Stickoxidbelastung dar.

Die Bundesregierung solle „unverzüglich wissenschaftliche Studien in Auftrag geben, die umfassend untersuchen, inwiefern Verkehrsaufkommen und Schadstoffbelastungen der Luft, insbesondere im Lichte der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie, korrelieren“, heißt es in der Vorlage. Bis die Lage ausreichend evaluiert sei, sollte die Bundesregierung außerdem auf Länder und Gemeinden einwirken, so dass diese etwaige Fahrverbotszonen für Diesel-Fahrzeuge wieder aufheben. Der Deutschen Umwelthilfe, der die Fraktion die fehlerhafte Korrelationsbeschreibung von Verkehrsaufkommen und Stickoxidbelastung anhaftet, sollten außerdem sämtliche Zuwendungsmittel entzogen werden, fordert die AfD (sas/ste/18.06.2020)

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TOP 17 Energieeinsparrecht für Gebäude

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (19/1671619/1703719/17193 Nr. 8) in der Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/20148 Buchstabe a) angenommen Die Koalitionsfraktion stimmten für, die Opposition gegen den Entwurf. Es gab zudem eine Enthaltung aus der Unionsfraktion.

Auf Wunsch der Grünen stimmte der Bundestag in zweiter Lesung über Teile des Gesetzentwurfs getrennt ab. Der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Artikel 8 stimmten außer AfD und FDP bei einer Enthaltung aus der Unionsfraktion alle übrigen Fraktionen zu. Die übrigen Gesetzesteile lehnten die Oppositionsfraktionen ab.

Entschließungsanträge abgelehnt

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/20173) zum Regierungsentwurf ab.
Keine Mehrheit fand in dritter Beratung auch ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/20174), dem neben den Grünen auch die Linksfraktion zustimmte. Alle übrigen Fraktionen lehnten ihn jedoch ab.

Entschließung angenommen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken gegen das Votum von AfD und FDP bei Nichtbeteiligung der Grünen und einer Enthaltung aus der Unionsfraktion nahm der Bundestag eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die energetische Beratungsleistung zukünftig steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch soll die Regierung berichten, in welchem Umfang in Deutschland durch rechtliche Vorgaben des Bundes und der Länder auf DIN-Normen zugrückgegriffen wird und wie der Zugang dazu erleichtert werden kann. In diesem Bericht soll ebenfalls bespielhaft dargelegt werden, welche Lösungen außerhalb von Deutschland für die rechtliche Konkretisierung von technischen Normen Anwendung finden.

Wie es in der Entschließung weiter heißt, strebt der Bundestag einen Koordinierungsmechanismus von Bund und Ländern an, um kontinuierlich den Umsetzungsstand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des 65-Prozent-Ziels im Jahr 2030 zu überwachen. Zusätzlich soll die weitere Akzeptanz- und Beschleunigungsmaßnahmen zum Windausbau umgesetzt werden.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aussetzung der Energiesparverordnung und Verzicht auf Vorlage eines Entwurfs für ein mögliches Gebäudeenergiegesetz“ (19/17523) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (19/20143).

Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ausbau der Windenergie in Schwung bringen, Menschen beteiligen und Klimaschutz stärken“ (19/15123) wurde nur noch von der Linken unterstützt, während die Koalitionsfraktione, die AfD und die FDP ihn auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/18008) ablehnten.

Keine Mehrheit fand darüber hinaus ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/17137), dem ebenfalls nur noch die Linksfraktion zustimmte, während ihn die übrigen Fraktionen ablehnten. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/20148 Buchstabe b).

Neuer AfD-Antrag überwiesen

Erstmals befassten sich die Abgeordneten im Rahmen der Debatte auch mit einem Antrag der AfD mit dem Titel „Gesundheitsbeeinträchtigende Schallemissionen umfassend messen – alle Umweltbelastungen durch Windindustrieanlagen ernst nehmen“ (19/20121). Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung in den federführenden Umweltausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Annahme des Regierungsentwurfs (19/1671619/17037) gilt künftig ein einheitliches Anforderungssystem, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben folgen laut Regierung weiterhin dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten weiterhin. Der Wirtschaftsausschuss änderte den Regierungsentwurf unter anderem dahingehend, dass der sogenannte 52-Gigawatt-Ausbaudeckels für Solaranlagen abgeschafft wird, um ein Signal in die Fotovoltaikbranche zu senden.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung dazu auf (19/17523), die Vorschriften der Energieeinsparverordnung mindestens bis zur Lösung der Wohnraumkrise außer Kraft zu setzen, die Arbeiten am Gebäudeenergiegesetz bis auf Weiteres einzustellen und auf die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu verzichten.

Die erhöhten Baukosten, die durch die Umsetzung der Energieeinsparverordnung entstehen, würden sich direkt in den Mietpreisen niederschlagen, hieß es unter anderem zur Begründung. Vor allem in den Ballungsräumen seien den Menschen weitere Erhöhungen, die auf die Erfüllung „irrational überhöhter Standards“ im energetischen Bereich zurückgehen, nicht mehr zuzumuten.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Bessere Rahmenbedingungen für die Windenergie-Branche forderten Bündnis 90/Die Grünen (19/15123). Die Ausbauziele für erneuerbare Energien sollten angehoben werden, um den deutschen Beitrag zu den Pariser Klimazielen sicherzustellen, hieß es im Antrag. Das Ausschreibungssystem für Bürgerenergieprojekte sollte durch eine Einspeisevergütung ersetzt werden, für den Ersatz von alten Windenergieanlagen am bisherigen Standort solle es separate Ausschreibungsverfahren geben.

Darüber hinaus plädierten die Abgeordneten für Maßnahmen zur leichteren Planung neuer Anlagen mit einem bundesweiten Flächenziel von mindestens zwei Prozent und einem Bund-Länder-Dialog, der die Flächenziele auf Länderebene anpasst.

Neuer Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem neuen Antrag (19/20121), die Auflagen an die Genehmigung von Windindustrieanlagen dahingehend zu ändern, dass bei den Prognoserechnungen zur Schallausbreitung und den Kontrollmessungen nach Inbetriebnahme (Nachprüfungen) alle von Windindustrieanlagen ausgehenden und von der Umgebung reflektierten Frequenzen, die in die Wohnumgebung gerichtet oder diffus eindringen, berücksichtigt werden. Die Betreiber von Windindustrieanlagen sollen verpflichtet werden, die Prognoserechnungen zur Schallausbreitung nach der Fertigstellung der Anlage durch Dritte mit Messungen unter Betriebsbedingungen überprüfen zu lassen.

Auch sollen Studien die Einwirkung von Schallemissionen von Windindustrieanlagen auf den gesamten Körper des Menschen, mit besonderem Blick auf die Beeinflussung der Hirn- und Herzfunktionen und des endokrinen Systems, untersuchen, heißt es in dem Antrag. (hau/pez/sas/18.06.2020)

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TOP 19 Europäische Arbeitnehmerentsendung

Der Bundestag hat Änderungen der EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie in deutsches Recht übertragen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer verschärften europäischen Richtlinie über die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ (19/19371) nahm er am Donnerstag, 18. Juni 2020, in namentlicher Abstimmung an. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktion und die Grünen dafür gestimmt, während AfD und FDP dagegen votierten und die Linksfraktion sich enthielt. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/20145) und ein Bericht dsr Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/20146).

Änderungsanträge und Entschließungsantrag

Abgelehnt wurden in zweiter Lesung zwei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (19/2017019/20171). Die Linke stimmte in beiden Fällen mit den Grünen, die AfD enthielt sich, die Koalitionsfraktionen und die FDP lehnten sie ab.

In dritter Beratung fand ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/20172) keine Mehrheit. Alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

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ZP 19 Nuklearwaffen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 18. Juni 2020, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Atomare Aufrüstung verhindern – New START-Vertrag erhalten“ (19/20028) und einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nukleare Teilhabe beenden – Atomwaffen aus Deutschland abziehen“ (19/20065) befasst. Nach erster Aussprache wurden beide Anträge zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

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TOP 20 SURE-Gewährleistungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den Covid-19-Ausbruch (Sure-Gewährleistungsgesetz, 19/19494) beschlossen. Dafür stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, dagegen die AfD, die fraktionslosen Abgeordneten Frauke Petry und Mario Mieruch sowie ein Abgeordneter der Unionsfraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/20147). In zweiter Lesung hatten die Abgeordneten Petry und Mieruch einen Änderungsantrag im Saal verteilen lassen, dem nur sie zustimmten. Den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/19860) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt.

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Antrag der AfD: TOP 23 Syrienpolitik

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, erstmals über Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel „Das syrische Volk in der Bewältigung der Bürgerkriegsfolgen und der Corona-Krise nicht länger allein lassen – Wiederaufbau und Frieden im europäischen Interesse ermöglichen“ (19/20070) und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Humanitäre Katastrophe in Idlib stoppen“ (19/20040) debattiert und beide Anträge im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen..

Jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag drei weitere Syrien-Anträge der AfD (19/1506619/1506519/15067) sowie über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Friedensprozesse in Syrien fördern, Völkerrecht wiederherstellen“ (19/8357) ab. Zu den drei Anträgen der AfD lagen ebenso Beschlussempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses vor (19/1602319/1602219/16024) wie zum Antrag der Linken (19/20107).

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Zum ersten abgelehnten Antrag der AfD mit dem Titel „Für eine neue Syrienpolitik – Frieden sichern, Wiederaufbau fördern“ (19/15066) hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (19/16023) vorgelegt. Die Fraktion verurteilte den Einmarsch der Türkei in Nordsyrien und setzte sich für die Einrichtung einer Schutzzone unter Mandat der Vereinten Nationen ein. Nach mehr als acht Jahren Bürgerkrieg habe die syrische Regierung ihr Land wieder weitgehend unter Kontrolle gebracht, argumentierten die Abgeordneten.

Nach jahrelangen Kämpfen gebe es nun erstmals ernsthafte Aussichten auf die Festlegung einer Nachkriegsordnung in Syrien. „Besonders das Übereinkommen zwischen der syrischen Regierung und Opposition, einen Verfassungsausschuss unter dem Dach der Vereinten Nationen (VN) zu bilden, ist ausdrücklich zu begrüßen, da es Dialog- und Kompromissbereitschaft zwischen den verfeindeten Parteien zeigt als auch eine reelle Chance für einen friedlichen politischen Prozess zur Beendigung der Syrien-Krise darstellt“, schrieben die Abgeordneten.

„Mit Russland ins Benehmen setzen“

Die Bundesregierung sollte unter anderem aufgefordert werden, sich nach dem Rückzug der USA aus dem Norden Syriens „unverzüglich mit Russland über die Umwandlung der bisherigen russisch-türkischen Schutzzone in Nordsyrien in eine VN-Schutzzone unter russischer Führung ins Benehmen zu setzen und hierzu als deutschen Beitrag eine maßgebliche Beteiligung am Wiederaufbau der Basisinfrastruktur in Syrien durch deutsche Unternehmen anzubieten“.

Der deutsche Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sollte aktiv genutzt werden, um in enger Abstimmung mit den westlichen Verbündeten sowie China eine Resolution auf der Basis des deutsch-russischen Benehmens „ein- und durchzubringen, welche die Einrichtung einer VN-Schutzzone sowie von VN-Flüchtlingslagern in Nordsyrien und den Wiederaufbau der Basisinfrastruktur in Syrien beinhaltet“. Außerdem sollte die Bundesregierung als Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für die Überwachung der Einhaltung von Vereinbarungen mit der syrischen Regierung, „die international anerkannte und respektierte Persönlichkeit, Klaus Töpfer, ins Gespräch“ bringen.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Auch zum Antrag mit dem Titel „Sanktionen gegen Arabische Republik Syrien aufheben – Wiederaufbau ermöglichen“ (19/15065) lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor (19/16022). Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung unter anderem auf, ein Programm zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Syrien zum Wiederaufbau auszuarbeiten, das vor allem auf eine „Wiederherstellung der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Wasser- und Stromnetze) sowie die Instandsetzung der medizinischen Versorgung der Zivilbevölkerung“ abzielt, um in diesen Bereichen möglichst bald mindestens Vorkriegsniveau zu erreichen.

In den befriedeten Gebieten Syriens sei die Regierung Bashar al-Assads, „aller Initiativen aus dem In- und Ausland zum Trotz, nach wie vor die tatsächliche Regierung Syriens“, argumentierten die Abgeordneten zur Begründung. „Ein weiteres Aufrechterhalten der wirtschaftlichen Sanktionen bedeutet demzufolge die aktive Verursachung erheblichen Leidens der syrischen Zivilbevölkerung.“

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

„Diplomatische Beziehungen zur Arabischen Republik Syrien normalisieren – Nachhaltigen Befriedungsprozess initialisieren“ lautete schließlich der Titel des dritten abgelehnten Syrien-Antrags der AfD (19/15067). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor (19/16024). Die Fraktion forderte in ihrer Vorlage, die diplomatischen Beziehungen zur Arabischen Republik Syrien zu normalisieren, um den syrischen Befriedungs- und Aussöhnungsprozess zu fördern.

Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung unter anderem auf, die Ausweisung des syrischen Botschafters zurückzunehmen und die diplomatischen Beziehungen mit Syrien in einem Maße wieder aufzunehmen, „das über rein zwingend erforderliche Kontakte hinausgeht und geeignet ist, diese zu normalisieren“. Ferner sollte die deutsche Auslandsvertretung in Syrien wiedereröffnet und sachgemäß ausgestattet werden.

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TOP 22 Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz kann ihr Anspruch auf Leistungen – insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente – grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Juni 2020, beschlossen, als er einstimmig einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes (19/19498) annahm. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor (19/20142).

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TOP 30 Wasserstoff

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, erstmals über zwei Anträge der FDP-Fraktion mit den Titeln „Für eine Europäische Wasserstoffunion“ (19/20020) und „,Bunter Wasserstoff für eine nachhaltige Wirtschaft auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft“ (19/20021) beraten. Gegenstand der Aussprache war auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der eine grüne Wasserstoffstrategie fordert und erneuerbare Energien als Grundstoff der Energiewende einsetzen will (19/18733).  Anschließend wurden alle drei Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Die FDP hatte für ihren zweiten Antrag (19/20021) die Federführung beim Umweltausschuss beantragt, konnte sich damit aber gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.

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TOP 24 StGB – Schriftenbegriff, Handlungen im Ausland

Um die Verbreitung volksverhetzenden Gedankenguts und Kinderpornografie künftig unabhängig vom Verbreitungsweg besser ahnden zu können, plant die Bundesregierung den Schriftenbegriff im Strafgesetzbuch zu modernisieren. Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den Paragrafen 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland (19/19859) beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Intelligenzminderung statt Schwachsinn

Die Verwendung des Begriffs „Schriften“ in den einschlägigen Tatbeständen des Strafgesetzbuches werde „schon begrifflich der Lebenswirklichkeit heutiger Tatbegehungsformen nicht mehr gerecht“, schreibt die Bundesregierung. Die Verbreitung strafbarer Inhalte erfolge nicht mehr vorrangig über „papierene Trägermedien, sondern digital“. Der Schriftenbegriff des Paragrafen 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches solle deshalb zu einem Inhaltsbegriff fortentwickelt werden (19/19859).

Auch die Verwendung der Begriffe „Schwachsinn“ und „Abartigkeit“ als Beschreibung möglicher Ursachen der Aufhebung der Schuldfähigkeit sei nicht mehr „zeitgemäß“. Sie sollen sprachlich modernisiert werden, indem sie durch die Begriffe „Intelligenzminderung“ und „Störung“ ersetzt werden. Darüber hinaus könnten aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“, „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und „Volksverhetzung“ vom Ausland ausgehende Handlungen, insbesondere unter Verwendung des Internets, nicht mehr angemessen erfasst werden.

Das Gleiche sei für „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ anzunehmen. Hier soll jeweils ein gesonderter Absatz eingefügt werden, der die Strafbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen auf im Ausland begangene Handlungen erstreckt. (sas/18.06.2020)

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TOP 24 Brennstoffemissionshandel, Batteriegesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni 2020, in erster Lesung über die Entwürfe der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (19/19929) und für ein erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (19/19930) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wirtschaft entlasten – Treibhausgas-Emissionshandel gerade in Covid-19-Wirtschaftskrise abschaffen“ (19/20075) und einem Antrag der Linken mit dem Titel „Pfand für Elektrogeräte und Batterien“ (19/19642) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz war ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt worden. Der Bundesrat hatte im 2019 wegen steuergesetzlicher Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die Bundesregierung kündigte in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat an,  einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diese Ankündigung um. Gleichzeitig hatte die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat angekündigt, die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel vollständig zur Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden.

Carbon Leakage soll vermieden werden

Durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate können laut Regierung für manche Unternehmen bereits zu einem früheren Zeitpunkt Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Dazu hatte die Bundesregierung angekündigt, dass sie das Notwendige zur Vermeidung von Carbon Leakage (Auslagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem) mit besonderer Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 regeln werde. Mit dem Gesetzentwurf soll die Bundesregierung ermächtigt werden, bereits vor dem 1. Januar 2022 Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage zu regeln.

Neben der Erhöhung der Zertifikatspreise in der Einführungsphase wird die Verordnungsermächtigung für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage angepasst, da es für betroffene Unternehmen, die mit ihren Produkten dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem 1. Januar 2022 zu Wettbewerbsnachteilen kommen könne. Die ursprüngliche Regelung habe die Bundesregierung nur zu Regelungen ab dem 1. Januar 2022 ermächtigt.

Änderung des Batteriegesetzes

Mit der Änderung des Batteriegesetzes (19/19930) will die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen entgegengetreten. Dabei sollen die „bewährten“ Erfassungsstrukturen des Batteriegesetzes beibehalten und die geänderten Randbedingungen im Hinblick auf die Rücknahme und Entsorgung der Geräte-Altbatterien aufgegriffen werden. Dem Batteriegesetz soll künftig ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenen Rücknahmesystemen zugrunde liegen.

Es sollen laut Regierung faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme sichergestellt und einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme festgelegt werden. Um einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sicherzustellen und um Synergien zu nutzen, soll eine Behörde gebündelt die Hersteller registrieren und die Rücknahmesysteme genehmigen. Weitere Änderungen betreffen die Übernahme von neuen europarechtlichen Vorgaben.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/20075), der Bundestag solle feststellen, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für einen maßgeblichen Einfluss auf das Weltklima durch vom Menschen verursachte Kohlendioxidemissionen gibt. Die wirtschaftlichen Schäden durch die von der Bundesregierung und den Landesregierungen verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Krankheitswelle seien real, Menschen verlören ihre Arbeit und ihre berufliche Existenz, schreiben die Abgeordneten.

Die „angeblichen Beeinträchtigungen“ durch einen vom Menschen verursachten Klimawandel beruhten auf unbelegten hypothetischen Annahmen, heißt es weiter. In jedem Fall sei jetzt der Gefahr durch Verarmung und wirtschaftlichen Verfall deutlich höhere Priorität einzuräumen als „irgendeiner Klima-Fiktion“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz schnellstmöglich vollständig und ersatzlos zu streichen sowie die Umsetzung aller entsprechenden EU-Verordnungen und Richtlinien sofort zu beenden.

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19. Juni 2020 (167. Sitzung)

TOP 26; Corona Konjungturpaket

(Noch kein Text verfügbar)

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TOP 27; Verbot der Antifa

„Demokratie erhalten – Bundesweites Verbot der ,Antifa‘ prüfen“ (19/20074) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der am Freitag, 19. Juni 2020, auf der Tagesordnung des Plenums stand. Er wurde nach einstündiger Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft – Rechtsstaat und Demokratie schützen – Antifa ächten“ (19/13521) ab, zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/17197) vorlag. 554 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 85 votierten dafür.

AfD dankt Donald Trump

Jens Maier (AfD) warf nicht nur dem Bundestag, sondern der Öffentlichkeit insgesamt vor, viel zu reden, aber über die „wirklichen Untaten“ zu schweigen. Er sei dankbar, dass der amerikanische Präsident da anders agiere und der Antifa den Kampf angesagt habe.

Dies erwarte er auch von der Bundesregierung, so Maier, der die Antifa als „organisierte Schlägerbanden“ bezeichnete, die mittelbar sogar über öffentlichen Gelder finanziert würden. „Die Antifa ist stets bemüht, rechtsfreie Räume für sich zu schaffen, mit denen sie sich außerhalb der Gesellschaft stellt“, sagte Maier.

CDU/CSU: AfD lenkt von eigenen Problemen ab

Marian Wendt (CDU/CSU) bezeichnete die Anträge der AfD als widersprüchlich. Sie erfassten zudem die Breite des Problems überhaupt nicht. Die AfD wolle die vermeintlich größten Gefahren für unsere Gesellschaft benennen, vergesse aber interessanterweise den Rechtsextremismus. „Wie praktisch, aber auch nicht verwunderlich, wenn man selber eine rechtsextremistische Partei ist“, sagte Wendt.

Er warf der AfD vor, nur von Problemen der eigenen Partei ablenken zu wollen. „Die Partei ist bis heute nicht mutig genug, den Mord an Walter Lübcke zu verurteilen. Schämen Sie sich“, sagte Wendt.

FDP: Für einen antitotalitären Konsens eintreten

Linda Teuteberg (FDP) sagte: „Für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaat brauchen wir keinen einäugigen Antrag.“ Und weiter: „Wir nehmen die Gewaltenteilung so ernst, dass wir den Behörden keine Anweisungen aus dem Bundestag erteilen, wen sie zu beobachten haben.“

Sie betonte, der Antifaschismus-Begriff sei ein Erbe aus der NS-Zeit, werde jedoch zunehmend missbraucht zur Diffamierung Andersdenkender, auch von linksextremistischen Strömungen. Es sei zu jeder Zeit wichtig, für einen antitotalitären Konsens einzutreten, so Teuteberg.

SPD: Antifa als Organisation gibt es nicht

Uli Grötsch (SPD) nannte die Anträge eine „Themaverfehlung“. Es sei „mehr als schwierig“, wenn man selber im Fokus des Verfassungsschutzes stehe, die Scheinwerfer woanders hinlenken zu wollen. Die AfD gehe mit dem Begriff des Linksextremismus inflationär um, die Antifa als eine Organisation gebe es doch so gar nicht.

Es liege der Verdacht nahe, dass alles, was die AfD politisch links von ihr verorte, als linksextremistisch einstufe. „Wenn Sie an einer sachlichen Debatte interessiert sind, dann hören Sie auf, Randalierer mit Antifaschisten in einen Topf zu werfen“, betonte Grötsch.

Linke: Vergessen weder Opfer noch Täter

Martina Renner (Die Linke) verwies darauf, dass seit der ersten Debatte zu dem einen Antrag (19/13521) kurz nach dem Mord an Walter Lübcke weitere zwölf Menschen von Rechtsterroristen ermordet wurden. Darüber aber verliere „der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus“ kein Wort.

Renner lobte ausdrücklich mehrere, sich als antifaschistisch verortende Initiativen. So hätte es ohne dieses Engagement unter anderem das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Combat 18“ nicht gegeben. „Wir vergessen nicht die Namen der Opfer und die Namen der Täter“, betonte sie.

Grüne:

Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, alle Anträge auf der Falschinformation, Antifaschismus sei gleich Linksextremismus, aufzubauen. Dies habe kein anderes Ziel, als gesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus mundtot machen zu wollen.

Zur Geschichte der Bundesrepublik gehöre, dass es immer wieder eklatantes Versagen des Staates beim Kampf gegen Rechtsextremismus gegeben habe. „Es war und ist oft zivilgesellschaftliches Engagement, das rechtsextremistische Vorfälle und Strukturen aufdeckt“, betonte Rottmann.

Überwiesener Antrag der AfD

In ihrer Vorlage stellt die AfD den Linksextremismus „als eine der größten Bedrohungen für die zivile Gesellschaft, für demokratische Parteien, den Staat und seine Institutionen“ heraus. Viele straffälligen Extremisten, so die Abgeordneten, träten unter der Selbstbeschreibung als „Antifaschistische Aktion“, kurz „Antifa“ in Erscheinung.

Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, ob in gegebenen Fällen die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot von „Antifa“-Gruppierungen vorlägen. Gleiches solle – für ausschließlich lokal agierende Gruppen – auch auf Länderebene geprüft werden, schreibt die Fraktion. Ermittelt werden solle außerdem, „welche konkreten Personen, die dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet werden müssen, sich im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder den Strafgesetzen zuwider handeln“.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD verlangte in ihrem abgelehnten Antrag (19/13521), dass sich das Parlament zu einem „antiextremistischen Grundkonsens“ bekennt und anerkennt, „dass der gesellschaftlichen Polarisierung nur effektiv begegnet werden kann, indem man sich gemeinsam und in glaubhafter Form gegen alle extremistischen Strömungen rechter, linker oder islamistischer Art einsetzt“.

Für einen „glaubwürdigen Kampf der Politik gegen gewalttätigen politischen Extremismus“ sollte sich der Bundestag daher der Vorlage zufolge von „jeglichen Strömungen“ distanzieren, die das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sowie das staatliche Gewaltmonopol ablehnen. Insbesondere sollten sich die Abgeordneten dazu nach dem Willen der AfD-Fraktion auch von Strömungen wie der „Antifa“ oder „Antifaschistischen Aktion“ distanzieren. (che/sto/ste/19.06.2020)

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TOP 28; Bericht des Wehrbeauftragten

Der Bundestag hat am Freitag, 19. Juni 2020, erstmals über den Jahresbericht 2019 des Wehrbeauftragten (19/16500) debattiert, nachdem die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Eva Högl, vor den Abgeordneten ihre erste Rede im neuen Amt gehalten hatte. Högl folgte auf Dr. Hans-Peter Bartels, der nach fünf Jahren im Mai aus dem Amt geschieden ist. Den aktuellen Wehrbericht hatte Bartels am 28. Januar 2020 an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben.

Wehrbeauftragte: Zu wenig Material und Personal

Die Bundeswehr leidet nach Aussage der neuen Wehrbeauftragten nach wie vor unter „zu wenig Material, zu wenig Personal und zu viel Bürokratie“. Diese seit Jahren bekannten Probleme beschreibe der von ihrem Vorgänger aufgestellte Wehrbericht 2019. Seit 2016 arbeite das Bundesministerium für Verteidigung zwar engagiert an einer Trendwende. Obgleich eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht wurde, seien aber im Arbeitsalltag der Soldaten kaum konkrete Verbesserungen spürbar gewesen, sagte Högl.

Die Wehrbeauftragte ging auch auf die rechtsextremen Verdachtsfälle beim Kommando Spezialkräfte (KSK) ein. Das Agieren des Brigadegenerals Kreitmayr, der in einem offenen Brief Verfassungstreue angemahnt hatte, und Soldaten, „die mit dem rechten Spektrum sympathisieren“, zum Austritt aus der Bundeswehr aufgefordert hatte, sei „vorbildlich und gelebte innere Führung“, befand sie. Zugleich betonte Högl: „Es darf keinen Generalverdacht – weder gegenüber dem KSK noch gegenüber der gesamten Bundeswehr – geben.“

Ministerin: Nicht Verfassungstreue entfernen

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte, man sei es der überwiegenden Mehrheit der Soldaten, die sich verfassungstreu verhielten, gegenüber schuldig, „dass all diejenigen, die das nicht tun, in der Bundeswehr erkannt und aus ihr entfernt werden“.

Zugleich müssten die Rahmenbedingungen, die ein solches Verhalten begünstigen, abgestellt werden. Dieser Aufgabe stelle sich das Ministerium, sagte die Verteidigungsministerin.

AfD warnt vor einseitiger Indoktrinierung

Berengar Elsner von Gronow (AfD) warnte hingegen vor einer Gesinnungsdiktatur und einseitiger politischer Indoktrinierung in der Bundeswehr. Eine Bestrafung von zulässigen, „aber nicht den Vorgaben entsprechenden Ansichten“ wie im National- und Realsozialismus dürfe es in den Streitkräften nicht geben. Soldaten seien freie Bürger in einem freien Land.

Der AfD-Abgeordnete machte deutlich, dass es in der Bundeswehr keine Extremisten geben dürfe. Mit dem erwähnten Brief schieße der KSK-Kommandeur aber über das Ziel hinaus, „und das mit voller Unterstützung der Verteidigungsministerin“, kritisierte er.

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TOP 29; Kinderrechte in und nach der Corona-Krise

Der Bundestag hat am Freitag, 19. Juni 2020, erstmalig über zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Lehren aus der Corona-Krise ziehen – Bundeskitaqualitätsgesetz einführen“ (19/20025) und „Angebote für Kinder und Jugendliche in und nach der Corona-Krise stärken“ (19/20029) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurden beide Anträge in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Anträge der Linken und Grünen abgelehnt

Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP zudem ein weiterer Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Kindergipfel durchführen – Kindern und Jugendlichen unter Pandemiebedingungen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen“ (19/19145).

Gegen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Rechte von Kindern in der Corona-Krise schützen“ (19/19146) votierten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der FDP und der Linken. Dazu hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/19819).

Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein zweiter Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Rettungsschirm für Familien schaffen“ (19/18941) gemäß Empfehlung des Familienausschusses (19/19548).

AfD: Familien sind ein sicherer Hafen

Martin Reichardt (AfD) warf der Linken vor, das traditionelle Familienbild zu verteufeln. „Denn das Wort Familie diffamieren Sie ja auch in ihrem Parteiprogramm mit dem Gender-Kampfbegriff der „heteronormativen Kleinfamilie“. Familie würde laut der Linken von Rechten als „vermeintlich sicherer Hafen in unsicheren Zeiten“ verkauft.

„Aber: Familien sind ein sicherer Hafen. Sie leben Toleranz und Vielfältigkeit“, sagte Reichardt. Die Idee eines 25-Prozent-Zuschlags für Erzieher bezeichnete er als „billigen Sozialpopulismus“, denn in den Ländern wolle man davon nichts wissen., forderte sie. (aw/sas/ste/vst/19.06.2020)

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TOP 32; Unterstützung von Entwicklungsländern

Auf mehr Unterstützung für Entwicklungsländer in der Corona-Pandemie dringen Koalition wie Opposition. Der Bundestag hat am Freitag, 19. Juni 2020, einen Antrag der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen“ (19/20066) gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der FDP, der Linken und der Grünen angenommen. Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Global Leben retten – Entwicklungsländer bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie unterstützen“ (19/20022). Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Linksfraktion enthielt. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein globales Hilfspaket gegen die globale Corona-Krise“ (19/20039). CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Linksfraktion enthielt sich.

Während diese drei neuen Anträge direkt abgestimmt wurden, lag zum Antrag der Linken mit dem Titel „Solidarität über Grenzen hinweg – Sofort- und Strukturhilfen für Länder des Südens“ (19/19138) eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor (19/19837). CDU/CSU, SPD, AfD und FDP stimmten gegen diesen Antrag, die Grünen enthielten sich.

Zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen wurden hingegen ein neuer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Post-Covid-19-Strategie zur Konzeptionierung, Neuausrichtung und Umsetzung einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Afrika“ (19/20073).

Überwiesener Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag (19/20073) auf, sich für das Format eines wirtschaftlich orientierten Austauschs mit den afrikanischen Staaten sowie der Afrikanischen Union einzusetzen und die deutsche wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika in Übereinstimmung mit den panafrikanischen Dynamiken zu bringen, die auf den Grundlagen der afrikanischen Gesellschaften, Kulturen und Volkswirtschaften aufbauen. Die aktuellen Post-Cotonou-Verhandlungen sowie alle Marshallpläne und weiteren staatlichen Initiativen verschiedenster Bundesbehörden sollten nach Ansicht der Fraktion gestoppt werden, da diese der Agenda 2063 der afrikanischen Staaten zuwiderliefen.

Bereits getätigte Neuzusagen im Rahmen der deutschen und europäischen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in Afrika will die AfD einfrieren, soweit diese noch nicht rechtsverbindlich geworden sind. Die endogene Transformation der afrikanischen Volkswirtschaften in Verbindung mit der deutschen Privatwirtschaft unter Einbeziehung der afrikanischen Regierungen und der afrikanischen Privatwirtschaft will sie im Rahmen der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit forcieren und im Interesse Deutschlands mitgestalten. Die wirtschaftlichen Chancen, die sich aus dieser Entwicklung ergeben, sollten laut AfD genutzt werden, um für die deutsche Wirtschaft den afrikanischen Kontinent als Absatzmarkt für Technologietransfer zu erschließen. (joh/sas/vom/ste/17.06.2020)

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TOP 34; Reanssexualitätsgesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 19. Juni 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes (19/19755) und einen Gesetzentwurf der FDP „zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (19/20048) debattiert. Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Einen Antrag der Linken mit dem Titel „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“ (19/17791) überwies das Parlament zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss.

Gesetzentwurf der Grünen

Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, hat das Parlament mit der Änderung des Personenstandsgesetzes Anfang 2019 eine dritte Option beim Geschlechtseintrag („divers“) geschaffen, doch sei beanstandet worden, dass „die Entscheidung über den Geschlechtseintrag von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird“.

Zudem bleibe unklar, „ob das Gesetz transsexuelle, transgeschlechtliche und transidente Menschen ausschließt, die sich immer noch durch das unwürdige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz quälen müssen“. Das Transsexuellengesetz stelle für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität „unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigen“.

„Erklärung beim Standesamt zur Geschlechtsangabe“

Des Weiteren verweisen die Abgeordneten darauf, dass in Deutschland an intergeschlechtlichen Kindern immer noch genitalverändernde Operationen vorgenommen würden, „die medizinisch nicht notwendig sind“. Dem Entwurf zufolge soll das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt und im Personenstandsgesetz klargestellt werden, „dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können“.
Zudem soll das Selbstbestimmungsgesetz genitalverändernde chirurgische Eingriffe bei Kindern verbieten sowie unter anderem „einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen“ statuieren, Bund, Länder und Kommunen zum Ausbau der bisherigen Beratungsangebote verpflichten und eine „Regelung für trans- und intergeschlechtliche Eltern“ einführen.

„Begangenes Unrecht aufarbeiten“

Die Linksfraktion verweist darauf, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum „Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ die fremdbestimmte Durchführung von normangleichenden Genitaloperationen nun weitgehend verboten werden soll. Im Zusammenhang mit diesem geplanten Verbot sei es notwendig, begangenes Unrecht aufzuarbeiten und zu entschädigen.

So seien zwischen 1981 und 2011 gemäß des Transsexuellengesetzes operative Eingriffe an den äußeren Geschlechtsmerkmalen sowie Sterilisationen vorgenommen worden. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Trans* seien mehr als 10.000 Menschen in Deutschland zwangsweise sterilisiert worden. (sto/sas/ste/19.06.2020)

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ZP 35; Aktuelle Stunde: Lobbyismus – Transparenz bei möglicher Einflussnahme

Auf Verlangen der Fraktion Die Linke hat der Bundestag am Freitag, 19. Juni 2020, im Rahmen einer Aktuellen Stunde über das Thema „Lobbyismus – Transparenz bei möglicher Einflussnahme von Unternehmen auf Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages herstellen“ debattiert. (ste/19.06.2020)

https://www.youtube.com/watch?v=YfdV0ZxWYfU