So ein „Zufall“ aber auch: Milliardenhilfen kommen in Konzernen an, ein paar tausend Euro bei einem Mittelständler aber nicht

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=CA-ingxvEu8&feature=emb_title

BERLIN – Gemessen an den Aussagen des Erzbischofs Vigano werden Teile der Bevölkerung absichtlich in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, um sie für eine Annahme das „bedingungslosem Grundeinkommens“ gefügig zu machen. Gemessen an den Aussagen der Vertreter aus Bund und Ländern sind es hingegen „Zufälle“, die ausgerechnet bei den Kleinen und Mittelständlern die Folge haben, daß die zugesagten Hilfen bei ihnen nicht ankommen.

 

Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig offen, welcher dieser beiden Gründe tatsächlich hinter der Tatsache stecket, daß die überschäumend angekündigten „Novemberhilfen“ drei bis vier Monate lang – bis auf Abschlagszahlungen – nicht bei den Bedürftigen ankommen. Auf der einen Seite steht die Offenlegung durch Erzbischof Vigano, der in einem offenen Brief darauf hingewiesen hat, daß das eigentliche Ziel der Regierungen sein soll, im Rahmen des „Great Reset“ weite Teile der Bevölkerung mit einem „Bedingungslosen Grundeinkommen“ auszustatten, wofür für den Betroffenen dann die persönlichen Schulden gestrichen werden.

Auf der anderen Seite stehen die Regierungen von Bund und Ländern, die behaupten, daß die Novemberhilfen wegen „Sofwareproblemen“ nicht ausbezahlt würden und die bei der Frage, warum sie kein einfacheres Verfahren z.B. über das Steuersystem gewählt haben, einfach schweigen.

Die Tatsache, daß die Regierungen in Bund und Ländern tatsächlich planen die in 2021 anfallenden Verluste steuertechnisch nicht mehr nur ins Jahr davor, also 2019 zurückzutragen, zeigt, daß dies prinzipiell möglich wäre, wenn den nur ein politischer Wille da wäre.

Nur: Ein Rückfrage von 2021 ins Jahr 2019 macht natürlich praktisch meist keinen Sinn, da die Betroffenen oftmals schon Verluste aus 2020 in das Jahr 2019 zurückgetragen haben. Eine solche Maßnahme, Verluste in ein Jahr zurückzutragen, das steuertechnisch oftmals gar keine Gewinne aufweist, wirkt auf viele Betroffenen zynisch und boshaft motiviert.

Was aber möglich wäre ist, daß eine solche Rückfrage um weitere Jahre nach hinten ausgedehnt wird. So wäre es beispielsweise sicherlich problemlos möglich per Gesetze beschließen, daß in 2020 oder 2021 entstandene Verluste durch einen Rückträge mit Gewinnen der letzten z.B. 5 Jahre verrechnet werden könnten und dann z.B. 2017 „zu viel“ gezahlte Steuern über das Finanzakt kurzfristig dem Betroffenen gutgeschrieben werden. Die Tatsache, daß alte Fälle bereits abgeschlossen sind, könnte durch ein entsprechendes Gesetz aufgeweicht werden.

 

Der Hinweis des Erzbischof Carlo Maria Vigano

Der ehemalige Botschafter des Vatikan in den USA, Erzbischof Carlo Maria Vigano beschrieb den nicht öffentlich vorgestellten Inhalt und Zweck des „Great Reset“ in einem offenen Brief an das Weiße Haus, der nachweislich am 30.9.2020 um 9Uhr und 12 Minuten, also vor vier Monaten online gestellt wurde, wie folgt:

„Der Zweck des Great Reset ist die Einführung einer Gesundheitsdiktatur, die auf die Einführung freiheitsvernichtender Maßnahmen abzielt und sich hinter verlockenden Versprechungen verbirgt, ein universelles Einkommen zu gewährleisten und individuelle Schulden zu erlassen. Der Preis für diese Konzessionen aus dem Internationalen Währungsfonds wird der Verzicht auf Privateigentum und die Einhaltung eines Impfprogramms gegen Covid-19 und Covid-21 sein, das von Bill Gates in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Pharmakonzernen gefördert wird…“

 

Merkwürdige Vorkommnisse

Was wurde von den Verantwortungsträgern der Altparteien nicht alles versprochen:

 

Die Verteilung von derartigen Corona-Hilfen könnte eigentlich ganz einfach sein:

  • die Regierung der USA versendete einfach einen Scheck
  • Die Regierung Italiens überweist definierten Personengruppen einfach einen Pauschalbetrag
  • Andere Länder nutzen einfach ihre Finanzämter, um den Bürgern Hilfsgelder auszuzahlen.

Doch was macht Die Merkel-Regierung? Sie baut für die Hilfsbedürftigen Hürden auf, statt zu helfen. Einerseits werden großzügige Summen ins Schaufenster gestellt. Hinten herum werden aber gleichzeitig Hürden aufgebaut, wenn es darum geht, diese Beträge auch tatsächlich auszuzahlen.

Da gibt es dann auf einmal

  • die Ausfüll-Hürde für ein viele Seiten umfassendes Formular
  • die „Steuerberater-Wirtschaftsprüfer“-Hürde, der da<zu bestimmt wurde, nur so etwas machen zu dürfen
  • die Kriminalisierung-Hürde, vor der jeder Antragsteller steht, der aus Versehen irgendwo einen Haken falsch setzt
  • die Software-Hürde, weil die Regierungen angeblich nicht in der Lage sein sollen, die entsprechende Software rechtzeitig fertigzustellen

und natürlich die

  • Mittelstands-Hürde: Denn die Hürden treffen auf quasi magische Weise immer nur den Mittelstand und die Kleinen. Davon, daß die z.B. Lufthansa von den ihr zugesprochene 9 Milliarden Euro auch nur einen Cent zu spät bekommen haben sollte, ist nichts bekannt. Ganz im Gegenteil. Drei Milliarden sind bereits geflossen und dafür wurden

dann kam die

  • erste Betrugs-Hürde: die Antragsteller mußten sich von dann an einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wenden, weil bei Auszahlungen zuvor angeblich zu viele Betrügereien geschehen seien sollen.

und dieser Tage kam dann auch noch die

  • zweite Betrugs-Hürde: Weil die Betrüger sich offenbar als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ausgaben bekamen nicht etwa alle Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einen Besuch von der örtlichen Polizeiinspektion, um nachzuprüfen, ob es diese überhaupt gibt. Die Streife vorbeischicken, klingeln lassen und den im Handelsregister eingetragenen Inhaber kurz zu fragen, ob er tatsächlich lebt, oder eine Phantasiefigur ist, hätte genügt.

Wie ein Boulevard-Blatt herausfand liegt einer der Gründe für diesen zweite Betrugs-Hürde wohl darin, daß das Ministerium nicht überprüfte, ob die Bankdaten wirklich Steuerberatern gehören:

Nach BILD-Informationen ist das Bundeswirtschaftsministerium daran nicht ganz unschuldig. Bei der Auszahlung der Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen hat das Ministerium von Peter Altmaier (62, CDU) die Bankverbindungen der Antragssteller nicht mit den Daten der Finanzämter abgeglichen.

 

Am 6.12. verkündet der Wirtschaftsminister Bayerns:

 

Bei den Kleinen: Hinhalten und desinformieren

Eine Erklärung des Staates für einen Teil dieser Defizite: Es müssen angeblich erst eigene Vorschriften und eine eigene Software entwickelt werden. Das habe sich verzögert, heißt es. Doch das erfahren die Betroffenen erstmals erst Anfang Dezember, als die eigenen Dezemberzahlungen an Miete, Löhnen etc. schon fällig waren:

Dass die vollständigen Zahlungen, die über die Abschläge hinausgehen, frühestens am 10. Januar fließen, hat der SWR nach einer Bund-Länder-Schalte erfahren. Das Bundeswirtschaftsministerium macht dazu keine Angaben. „Zur regulären Auszahlung kann ich noch kein Datum nennen. Hier arbeiten wir eng mit den Ländern zusammen, da die reguläre Auszahlung über die jeweiligen Landesbehörden erfolgt (…)“, schreibt eine Sprecherin auf ARD-Anfrage.

Der Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz, Volker Wissing (FDP), erklärt in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Das Computerprogramm zur Bearbeitung der Novemberhilfen stellt der Bund den Ländern erst am 20. Dezember zur Verfügung, sodass erst danach mit deren Bearbeitung begonnen werden kann. Im Klartext bedeutet das: Über die Abschlagszahlung hinaus kann es 2020 faktisch kaum zu Auszahlungen kommen“.

Erwartungsgemäß stellt nach dieser Mitteilung von Anfang Dezember 2020 auch kein „Qualitätsjournalist“ weitergehende Fragen. So bleiben die Betroffenen informationslos auf ihren Problemen sitzen. Am 21.12. herrscht bereits das blanke Entsetzen über eine derart vom Staat gelebte Praxis, aber der zuständige Wirtschaftsminister bleibt natürlich im Amt:

Am 3.2., also zwei Monate später erfährt der gebeutelte Hilfsbedürftige:

Seit 29. Januar funktioniert die Software-Lösung des Bundes für die vollständige Auszahlung der Dezemberhilfe, wie das bayerische Wirtschaftsministerium vermeldet.

So erfährt er dann am 3.2.2021, was mit seinen Anträgen für die Novemberhilfe geschehen – genauer gesagt nicht geschehen – ist. Für diesen Zeitpunkt gilt zur Novemberhilfe der Sachstand:

Laut Wirtschaftsminister Aiwanger seien die Novemberhilfen großteils ausbezahlt. Es seien bereits mehr als 13.200 von aktuell etwa 43.000 Anträgen für die Hilfen bewilligt. Von den beantragten 733 Millionen Euro sind 316 Millionen schon ausbezahlt worden, der Löwenanteil in Form von Abschlagszahlungen kurz nach Antragseingang. Von der Novemberhilfe sind bisher 586 Millionen Euro auf den Konten der Unternehmen gelandet. 

Mit anderen Worten: Statt reinen Wein einzuschenken, verwirrt der zuständige Wirtschaftsminister am 3.2. betreffend der Novemberhilfe mit Zahlen. Daß man verständlichere Daten herausgeben kann, zeigt die Dehoga für das Gaststättengewerbe: Fakt ist demnach für den 28.1.2021 in Bayern:

„64 Prozent aller Anträge zur Novemberhilfe sind mit dem heutigen Tag bewilligt, fast 70 Prozent der beantragten Zuschüsse sind ausbezahlt oder zur Auszahlung angeordnet.“

teilt die Dehoga Bayern mit.

Was für die Gastronomie gilt, dürfte auch für jede der anderen Branchen gelten. Dabei muß man wissen, daß auch kleine Unternehmen ihre Mieten bezahlen müssen und auch das Kurzarbeitergeld für ihre Angestellten vorstrecken müssen. Dieses Kurzarbeitergeld wird dann im Nachhinein von der Agentur für Arbeit erstattet. Dies bringt insbesondere kleine Unternehmen schnell in eine Liquiditätskrise und damit in eine existentiell bedrohliche Situation.

Der Verfasser dieser Zeilen war die letzten Tage beim Friseur in München und dieser hatte ihm erzählt, daß er zu denen gehört, die noch keinerlei Hilfe erhalten haben und daß, obwohl der Steuerberater die Angelegenheit übernommen hat, die Rückflüsse des Amts zum vorausgelegten Kurzarbeitergeld geringer sind, als die Beträge, die er selbst an die Angestellten als Kurzarbeitergeld gezahlt hat.

Auf Bundesebene wurden für zeitweise mehr als sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit 30 Milliarden Euro über die Bundesagentur für Arbeit ausgegeben.

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Bei den Großen: Keine Probleme

Während die Hilfen der kleinen Arbeitgeber der sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit wegen „Softwareproblemen“ nicht vom Fleck kommen, sieht es bei den unterstützten Großkonzernen ganz anders aus:

So können sich die beiden Großkonzerne Lufthansa und TUI mit ihren nicht einmal 200.000 Beschäftigten über schnelle und unbürokratische Hilfe erfreuen: Neun Milliarden Euro hat sich der Staat die Erhöhung seiner Eigentumsanteile bei der Lufthansa kosten lassen. Weitere etwa zwei Milliarden Euro an Hilfen gab es für den Reisekonzern TUI. Außerdem haben die Aktionäre dem Staat den Einstieg in das Unternehmen mit Hilfe einer staatlichen Beteiligung an TUI ermöglicht.

Es ist nicht bekannt, daß auch nur eine Hilfe an einen dieser beiden Konzerne verspätet, oder gar nicht ausbezahlt worden wäre.

Ein derartiges Ungleichgewicht fällt dann sogar einigen Wirtschaftsforschern ins Auge:

 

Der Staat misst mit unterschiedlichen Maßstäben:

Der Direktor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gesteht ganz offen zu:

„Ja, der Staat misst natürlich mit unterschiedlichen Maßstäben. Ich glaube allerdings nicht, dass er das will. Das Problem des Staates ist, dass er nicht jeden in gleichem Ausmaß erreichen kann“,

sagt der Ökonom Marcel Fratzscher und rechnet auf, daß im Rahmen des Wirtschafts-Stabilisierungs-Fonds bereits rund achteinhalb Milliarden Euro ausgezahlt wurden, also aus dem  „Topf“ für die  großen Unternehmen außer TUI und Lufthansa. Diese beiden bekommen nämlich zusammen weitere 10,25 Milliarden an Hilfen, also knappe 19 Milliarden, von denen die Lufthansa noch ca. 6 Milliarden bisher nicht abgerufen hat

Für die Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige flossen in diesem Zeitraum ca. 13 Milliarden Euro.

Damit sagt der Wirtschaftsforscher aber nichts Anderes aus, als  daß es eine Absicht der Altparteien ist, so vorzugehen. Fratschers Argument:

„Die große Schwierigkeit liegt bei der Schnelligkeit und Zielgenauigkeit. Der Staat will, dass das Geld schnell rausgeht, dabei kann aber nicht zielgenau geprüft werden, wer braucht jetzt was. Im Moment ist es so, dass für viele die Hilfen zu langsam ankommen und Kleinstunternehmen und Soloselbständige nicht rechtzeitig erreichen“,

ist jedoch schwer nachvollziehbar, denn Tatsache ist, daß andere Länder ihre Hilfen schnell und unbürokratisch an die Hilfsbedürftigen auszahlen.

„Es ist schon auffällig, dass es für bestimmte Beschäftigtengruppen sehr gute Maßnahmen gibt, um diese Corona-Krise abzufedern. Aber man sieht auch: Es gibt Gruppen, die in diesen Genuss nicht kommen“,

ergänzt Enzo Weber, der Leiter des Forschungsbereichs Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

„Wir müssen auf der Hut sein vor bleibenden strukturellen Schäden. In einigen Branchen wird es zu Umwälzungen kommen, die auch über mehrere Jahre noch Auswirkungen haben können.“

Mit anderen Worten: Beide bringen zum Ausdruck, daß einzelne Sektoren politisch gewollt gefördert werden, damit sie unbeschadet durch die „Krise“ kommen, andere Sektoren hingegen werden politisch gewollt zurückgestuft.

Damit bestätigen jedoch beide indirekt die eingangs zitierte Vorhersage von Erzbischof Vigano, der indirekt so zu verstehen ist, daß Teile der Bevölkerung für die Annahme des bedingungslosen Grundeinkommens aktiviert werden sollen- Und wie geht das praktisch besser, als diese in Schulden zu stürzen.

Es gibt also gute Argumente, die von den Altparteien betriebene Politik auch dahingehend zu lesen, daß der Staat sich seine Großkonzerne rettet und dafür weite Teile des Mittelstands opfert, indem er sie in Not und Elend stürzt, um diesen Teilen der Bevölkerung dann das „Bedingungslose Grundeinkommen“ schmackhaft zu machen.

 

Die Not der kleinen abhängig Beschäftigten

Dies betrifft aber nicht nur viele Selbständige und Kleinbetriebe, sondern auch viele Geringverdiener in abhängiger Beschäftigung.

Empfänger von Kurzarbeitergeld erhalten zwar grundsätzlich zwischen 60 und 87 Prozent ihres Lohns. Die Differenz zu einem vollen Einkommen wiegt jedoch umso schwerer.

„Wenn man 1.500 Euro verdient hat und davon circa die Hälfte wegfällt, ist das wirklich ein Problem“,

argumentiert z.B. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Sie hat mit ihrem Institut die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Einkommensverhältnisse untersucht. Demzufolge treffen die Regierungsmaßnahmen vor allem die Menschen mit geringeren Einkommen überproportional und sie müssen überproportional hohe Einkommensverluste hinnehmen:

„Was man jetzt schon sagen kann ist, dass die oberen Einkommen am wenigsten betroffen sind. Und wenn man dann davon ausgeht, dass es dieser Gruppe finanziell sowieso ganz gut geht, dann profitieren sie vielleicht nicht von der Krise, aber es geht ihnen auf jeden Fall nicht schlecht. Sie leiden nicht. Die größten Einkommensverluste hatten der Untersuchung zufolge Selbstständige und jene, die im Niedriglohnsektor arbeitslos wurden.“

Wenn man noch zusätzlich in Betracht zieht, daß die Big-Tech-Konzerne nach der Macht greifen und durch autonomes Fahren LKW-Fahrer  immer seltener gebraucht werden, durch automatisch Kassensysteme immer weniger Kassierer in z.B.  Supermärkten gebraucht werden etc., dann stellt sich schon die Frage, ob die Schäden, die die Altparteien durch die Nichtauszahlung der Hilfen nur zufällig eintreten, oder ob dies nicht mindestens billigend in Kauf genommen wird?