Selbstdelegitimierung des Staates: Zur Bewertung ob Impfschäden vorliegen haben die Regierungen von Bund und Ländern ein System der Verantwortungsdiffusion erschaffen

Quelle: By James Heilman, MD - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=40647845

BRÜSSEL/BERLIN – Bei der Zulassung von Impf-Wirkstoffen genügt dem Staat eine „Wahrscheinlichkeit“, dass sie mehr Nutzen als Schaden bewirken aber bei der Bemessung des durch Impf-Wirkstoffe angerichteten Schadens wird der Nachweis strenger Kausalität verlangt, wobei das PEI hierzu ausgerechnet ein Instrument der WHO zur Anwendung bringt!

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Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass nicht etwa ab dem Zeitpunkt der Verbreitung des offenbar in meinem Labor hergestellten Corona-Virus die Übersterblichkeit in Deutschland zunimmt, sondern mit dem Beginn der so bezeichneten „Impfungen“ gegen dieses Virus.

Auf der anderen Seite behaupten staatliche Stellen steif und fest, es gebe keinen Zusammenhang mit dieser Tatsache und den „Impfungen“.

Doch woran liegt das? Möglicherweise daran, dass die Regierungen in Bund und Ländern eine Methode verwenden, mit deren Hilfe sie beides voneinander trennen können??? Und wieder einmal hat die WHO die Finger im Spiel:

Frau Dr. Keller-Stanislawski vom Paul-Ehrlich-Institut sagte in der Ausschusssitzung vom 01. September 2023 in Brandenburg aus:

„Wir haben ja – tatsächlich muss ich das sagen – sehr, sehr viel mehr Arbeit gehabt als vor der Pandemie mit der Arzneimittelsicherheit nur dieser Impfstoffe.“

„Ich habe Leute gehabt, die haben sich nur um Myokarditis gekümmert. Ich habe Leute gehabt, die haben sich nur um Todesfälle gekümmert.“
„Es ist so, dass wir zum einen neue Mitarbeiter eingestellt haben, aber dass wir vor allen Dingen im Haus umgeshiftet haben, also dass eben aus anderen Abteilungen wir Unterstützung bekommen haben, und zwar auch sehr deutlich.“

Am 13. Oktober 2023 bezeichnete sie vor dem Ausschuss die sogenannte “SaveVac-App” als Erfolg – allerdings habe man mit so hohen Meldezahlen nicht gerechnet. Diese hätten die Softwarekapazität überstiegen – sie sprach dabei sogar von „vielen Millionen Datensätzen“:

„Die SafeVac-App war ein großer Erfolg. (.) Eine ganze Menge geimpfter Personen haben da fleißig mitgemacht, und wir haben uns die Daten auch immer angeguckt, also sozusagen in den Absolutzahlen, und wir sind jetzt dabei, diese Daten auszuwerten, haben da auch schon einen Teil gemacht. Es war nur so, dass wir so viele Teilnehmer hatten, mit denen wir gar nicht gerechnet haben. Das heißt, wir haben festgestellt, dass unsere Softwarekapazität für diese vielen Millionen Datensätze gar nicht ausreicht. Das mussten wir erweitern. Das haben wir gemacht, und wir müssen das jetzt auswerten.“

Dass das Paul-Ehrlich-Institut weiß also genau, daß es bei der Covid-19-Impfung – verglichen mit anderen Impfstoffen – unverhältnismäßig viele Impfschäden gab. Offiziell erkennt das Paul-Ehrlich-Institut aber noch immer kaum Risikosignale bei Covid-19-Impfungen und beruft sich dazu auf eine Bewertung mit einem Algorithmus, der WHO, also der Organisation, die während der Ausbreitung des Covid-Virus komplett versagte.

Die offenkundigen doppelten Standards des Staates bei der Zulassung von Impf-Wirkstoffen und bei der Anerkennung von Schäden durch Impf-Wirkstoffe bezahlen die Regierungen in Bund und Ländern mit dem Verlust des Vertrauens der Wähler!

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Aufbau und Verwendung eines Systems der Verantwortungsdiffusion?

So gut wie jeder in Deutschland weiß mindestens indirekt, dass es eine „Verkehrssicherungspflicht“ gibt! Warum? Na z.B. weil jeder Fahrzeughalter verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und/oder weil jeder Mieter/Hauseigentümer schon mal gehört hat, daß er im Winter Schnee räumen muß.

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine gesetzliche Pflicht in Deutschland, nach der jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um andere Personen vor Schäden zu bewahren. Diese Pflicht basiert auf dem Zivilrecht, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, und kann dazu führen, dass der Verpflichtete Schadensersatz leisten muss, wenn er seine Pflicht verletzt. Typische Beispiele sind die Pflichten von Grundstückseigentümern, Wege freizuhalten, Bäume zu kontrollieren und Beleuchtung sicherzustellen.

Der Normalbürger denkt sich deswegen im Bezug auf z.B. Impfungen:

„Wenn es eine Verkehrssicherungspflicht in Deutschland gibt, dann muß das doch auch für Arzneimittel und Impfungen gelten! Und deswegen muß doch der Staat, der das Arzneimittel zulässt, oder Die Firma, die das Arzneimittel entwickelt hat, für Risiken und aufkommen, die sich aus diesem Präparat heraus ergeben“

Tatsächlich gibt es § 84 des Arzneimittelgesetzes, der Derartiges regelt:

(1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt, so ist der pharmazeutische Unternehmer, der das Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn

1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder
2. der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.

Nach dem Lesen dieses Gesetzestexts reibt sich der Bürger verwundert  die Augen und erkennt, daß es einen erheblichen Unterschied macht, ob man ein Auto fährt oder Mieter ist oder Eigentümer einer Pharma-Firma, denn Letztere können sich in Haftungsfragen – Dank des Gesetzgebers – auf Ausnahmen von der Haftungspflicht berufen, Autofahrer oder Mieter aber nicht!

Doch wer sich im Fall eines Schadens wegen einer Corona-„Impfung“ an diese Grundsätze erinnert, wird feststellen, dass der Gesetzgeber noch weitere Rechtsgrundlagen geschaffen hat, die von diesem Grundsatz abweichen. So mußte vor ziemlich genau einem Jahr ein Kläger vor Gericht die Erfahrung machen:

Mit anderen Worten: Pharmafirmen dürfen Arzneimittel auf den Markt bringen, von denen eine Behörde annimmt, dass sie mehr Nutzen als schaden. 49% Schäden wären demnach in Ordnung,  wenn es 51% Nutzen gäbe. Auf die Haftpflichtversicherung am Auto  übertragen hieße das, dass Fahrzeuge zugelassen werden könnten, die zu 49% Schäden – z.B. bei Fußgängern – verursachen  und bei 51% nicht.

Man kann davon ausgehen, dass Geschädigte die derartige Urteile erhalten, irreparabel das Vertrauen an die Regierungen im Lande verlieren. dies geschieht spätestens dann, wenn die Geschädigten erleben, daß sie mit ihrem schaden nicht nur beim Rechtsystem durchfallen, sondern auch im Mediensystem. „Qualitätsmedien“ ignorieren derartige Fälle viel zu oft und sie ignorieren die Dokumentation der kreativen Schaffenskraft, die der Gesetzgeber aufwendet, um der Pharmaindustrie und sich selbst als Staat diese Schlupflöcher zu eröffnen.  Eine Ausnahme ist die Journalistin Aya Velasquez mit ihrem Beitrag:

„Warum werden in Deutschland so wenige Verdachtsfälle auf Covid-19-Impfschäden anerkannt?“

In diesem Beitrag arbeitet sie heraus, dass Regelung zur Anerkennung der Corona-Impfschäden ausgerechnet aus Vorgaben derjenigen Organisation zurückgreifen, die bei der Behandlung des Covid-Desasters am intensivsten versagt hat:

Eine Antwort könnte in einem Algorithmus der WHO liegen, den das Paul-Ehrlich-Institut als Bewertungsgrundlage für seine Sicherheitsberichte heranzieht, an denen sich die Versorgungsämter orientieren

https://www.youtube.com/shorts/NBfiJPkNZ4s
https://www.youtube.com/watch?v=oZ8Z41klkA0

Die Bewertung von Covid-19-Impfschäden in Deutschland

In einem am 25.7. erschienenen Beitrag ist die Journalistin Aya Velasquez der Frage nachgegangen, warum in Deutschland ein derart geringer Prozentsatz der gemeldeten Verdachtsfälle auf Covid-19-Impfschäden eine staatliche Anerkennung findet. Eine erklärung dürfte – laut Velasquez – sein, dass das dafür zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf eine Bewertungsgrundlage zurückgreift, die die WHO zur Verfügung stellt. Mit Hilfe dieses Algorithmus meint die WHO „Kausalität“ von unerwünschten Ereignissen nach Impfungen bewerten zu können. Dies erstaunt schon deswegen, weil „Kausalität“, ebenso wie „schwanger“ ein absoluter Begriff ist-

„Ein bisschen kausal“

existiert ebenso wenig, wie

„ein bisschen schwanger“

Ein „Algorithmus zum Feststellen von Kausalität“ ist daher schon von der Begrifflichkeit ein Widerspruch in sich!

Hinzu kommt: Die WHO-Kriterien sind gesetzlich nicht bindend, weswegen man sich fragt, warum sich Regierungen dieser Algorithmus dann freiwillig unterwerfen?

Nur geringe Anerkennungsquoten

Der Presse konnte man im April diesen Jahres entnehmen:

Seit dem Beginn der Impfungen im Dezember 2020 wurden in Deutschland mehr als 14.000 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden eingereicht. Die große Mehrheit der Anträge wurde abgewiesen. 573 wurden anerkannt und in mehr als 2000 Fällen finden derzeit noch Widerspruchsverfahren statt.

Das wäre eine Anerkennungsquote von lediglich 6,2 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf einen Impfschaden, die dann auch  eine Entschädigung erhalten.

Was hierbei aber im Dunkel bleibt ist der Maßstab, den die Behörden anlegen, um die Frage ob ein Schaden als Impfschaden anerkannt wird, oder nicht. Die bisher durchgeführten Corona-Untersuchungsausschüsse haben hierzu inzwischen etwas Licht ins Dunkel gebracht:

Die hierfür zuständige leitende Mitarbeiterin des PEI, Dr. Brigitte Keller-Stanislawski, hat dazu ausgesagt, dass die PEI-Bewertungen auf Basis eines WHO-Algorithmus erfolgen. Und

die Entscheidungen des PEI beeinflussen dann direkt die Versorgungsämter der Länder, die diese Daten und Berichte für ihre Anerkennungsentscheidungen heranziehen.

Der WHO-Algorithmus

Der WHO-Algorithmus ist wiederum so konzipiert, dass vier Kernkriterien erfüllt sein müssen:

  1. Zeitplausibilität,
  2. biologische Plausibilität,
  3. Ausschluss anderer Faktoren und
  4. Spezifität des Ereignisses.

Diese Kriterien führen am Ende dazu, dass derart viele potentielle Impfschäden durch das Raster fallen.

Ein System der Verantwortungsdiffusion

Offenkundig wurde vom Staat zur Klärung der Frage ob ein Impfschaden vorliegt ein boshaft wirkendes System der Verantwortungsdiffusion aufgesetzt:

Das PEI hat eigentlich die Verantwortung, Sicherheitsberichte zu erstellen. Die eigentliche Anerkennung von Impfschäden liegt jedoch bei den Versorgungsämtern. Die Versorgungsämter verlassen sich aber stark auf die Sicherheitsberichte des PEI und beiden werden Definitionen der WHO zugrunde gelegt.

Politische Widerstände gegen Datenerhebungen

Hinzu kommt, dass kaum Autopsieberichte vorliegen, da diese schlicht nicht erstellt wurden. In Auftrag geben könnten diese Berichte z.B. Landräte. Doch diese führten weder mein „Tod durch Covid“, noch beim „Tod durch Impfung“ Autopsien durch:

Aber wissen wir denn ohne Obduktion, woran die Person verstorben ist? Nein, nicht mit der erforderlichen Sicherheit! Wir wissen nicht, ob eine typische COVID-2-Pneumonie todesursächlich war oder ob der klinische Verlauf uns nur eine solche Pneumonie vorgaukelte oder ob der Patient möglicherweise eine NYHA IV mit einem akuten Myokardinfarkt, eine Myokarditis oder was sonst noch die ICD-10 hergibt, hatte und der Corona-Nachweis lediglich ein Nebenbefund ist. Wir finden nicht selten Überraschungsdiagnosen im Ergebnis einer Obduktion im Tagesgeschäft.

Und:

Der Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. (BDP) befürwortet generell die Durchführung von Obduktionen an Verstorbenen, deren Tod im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung eingetreten ist. Nur eine Obduktion kann in solchen Fällen Aufschluss darüber geben, ob die PatientInnen im Einzelfall „an oder mit“ der Impfung gestorben sind.

Doch die Politik hat sie nicht angeordnet. Ganz im Gegenteil: die Ergebnisse von Autopsien, die durch Familienangehörige erzwungen wurden, werden von den Behörden viel zu oft nicht ernst genommen.

Ein bitteres Fazit

Vor diesem Hintergrund zieht die Journalistin ein bitteres Gesamtfazit:

Im Fazit zeigt sich, dass die Kombination von strengen WHO-Kriterien, den Arbeitsmethoden des PEI und der Abhängigkeit der Versorgungsämter von diesen Berichten wesentliche Faktoren dafür sind, warum so wenige Impfschäden in Deutschland anerkannt werden. Dies wirft berechtigte Fragen hinsichtlich der Objektivität und Angemessenheit der gegenwärtigen Verfahren auf. Der Einsatz des WHO-Algorithmus, der für viele Fälle eine zu hohe Hürde darstellt, führt dazu, dass viele Betroffene nur schwer die benötigte Unterstützung und Anerkennung erfahren

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang die spannende Lektüre des gesamten Beitrags.

Die Aussagen der die ehemalige Abteilungsleiterin für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit am Paul-Ehrlich-Institut

Die ehemalige Abteilungsleiterin für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit am Paul-Ehrlich-Institut heißt Dr. Brigitte Keller-Stanislawski, Sie war auch an zahlreichen zentralen PEI-Publikationen beteiligt und saß für das PEI in vielen Gremien. Außerdem vertrat sie die Bundesrepublik Deutschland beim Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, kurz „PRAC“, der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, und war als Rapporteurin für Impfstoffsicherheit stark in internationale Diskurse eingebunden.

Und, so ein Zufall aber auch: Als sie vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg aussagen sollte, war sie den ersten Tag in Rente, wozu sie die Abgeordneten auch noch herzlich beglückwünschten. Welch ein „Zufall“ aber auch.

In der Sitzung vom 01. September 2023 sprach Dr. Keller-Stanislawski über die Bewertungsgrundlage für die Einschätzung von Verdachtsfällen auf Impfschäden, die das Paul-Ehrlich-Institut verwendet:

Die Bewertung eines Verdachtsfalles machen wir nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation. Die haben das publiziert, einen Algorithmus, und den wenden wir an. Wir wissen sehr wohl, dass andere Behörden entweder gar nicht bewerten oder andere Bewertungskriterien nehmen. Wir nehmen den der Weltgesundheitsorganisation, der speziell für Impfstoffe entwickelt worden ist. (.)

Das ist also so ein Flussdiagramm, was relativ komplex aussieht. Und das haben wir also dann – dann gehen wir auch die einzelnen Fragen durch, die da sind, die einzelnen Kriterien, und dann bewerten wir das.

Für die Todesfälle haben wir das eigentlich auch so gehandhabt, dass eine Ärztin die Recherche übernommen hat. Das heißt, wir haben immer dann, wenn wir gedacht haben: ‚Das sind zu wenige Informationen, können wir jetzt nicht bewerten‘, natürlich versucht, mehr klinische Daten zu bekommen.

Am besten ist, man hat einen Autopsie-Befund. Das ist nicht in allen Fällen der Fall. Und dann haben wir eigentlich auch zumeist mit zwei, manchmal sogar mit drei Wissenschaftlern – nach den Kriterien der WHO sind wir dann das durchgegangen und haben dann bewertet. Also wir haben das auch mit mehreren gemacht und geguckt, ob wir das konsiste [aus den Anmerkungen zum Protokoll: „als konsistent nach den Kriterien der WHO zu bewerten ist“] also, ob wir die gleiche Bewertung haben oder nicht, für die Todesfälle. Für die anderen Fälle haben wir das nicht so aufwändig gemacht.“

Was bedeutet „konsistent nach den Kriterien der WHO“?

Vielfach wiederholte Keller-Stanislawski während des Ausschusses:

„…konsistent mit WHO-Algorithmen“ bzw. “-Kriterien”.

Das Problem: das PEI muß den WHO-Algorithmus bei der Bewertung von Impfschäden gar nicht verwenden. Es macht das freiwillig, oder mit anderen Worten: das PEI unterwirft sich freiwillig der WHO!

Die gesetzliche Verpflichtung des PEI besteht endet darin, auf Grundlage von § 6 und § 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), sowie § 63b und § 4 des Arzneimittelgesetzes (AMG), eine Bewertung von Impfkomplikationen und Nebenwirkungen durchzuführen, um die Sicherheit der Impfstoffe zu überwachen.

Aber wer hat angeordnet den WHO-Algorithmus zu verwenden??? Und ist der WHO-Algorithmus wissenschaftlich fundiert???

Der WHO-Algorithmus

Der WHO-Algorithmus  trägt den sperrigen Titel

Causality assessment of an adverse event following immunization (AEFI): user manual for the revised WHO classification“.

Zu Deutsch:

„Kausalitätsbewertung eines unerwünschten Ereignisses nach Immunisierung (AEFI): Benutzerhandbuch für die überarbeitete WHO-Klassifikation“.

Ein dazugehöriges Online-Fragebogen-Tool des Algorithmus ist frei verfügbar. Eine mit Online Doc Translator auf Deutsch übersetzte PDF-Version des Handbuchs steht hier zum freien Download zur Verfügung.

Auf der Webseite der WHO kann die aktuellste Version, die englische Originalversion des Handbuchs heruntergeladen werden. Frau Dr. Keller-Stanislawski gestand zu, dass diese vom PEI verwendet würde:

Seit der Veröffentlichung des ‚Causality Assessment of an Adverse Event Following Immunization (AEFI), User Manual for the Revised WHO Classification‘ im Jahr 2013 gibt es weltweit großes Interesse daran, die neue, überarbeitete Methodik zur Beurteilung von Impfkomplikationen in die Systeme zur Überwachung von Impfnebenwirkungen zu integrieren. Die WHO hat technische Unterstützung geleistet und dabei geholfen, Kapazitäten in Ländern aller WHO-Regionen aufzubauen, die die überarbeitete Methodik nutzen wollten. Eine Software zur Beurteilung der Kausalität von AEFI wurde entwickelt, in sechs UN-Sprachen übersetzt und online verfügbar gemacht.

Kürzlich wurde die neue Methodik wissenschaftlich evaluiert. Im April 2017 koordinierte die WHO ein Indien-Simbabwe-Projekt mit dem Titel „Inter-Country Study to Assess the Inter-Rater Reliability of the WHO AEFI Causality Assessment Methodology and the Utility of the New WHO AEFI Causality Assessment Software”. Der quantitative Teil der Studie ergab, dass die Beurteiler sich in ihren Ergebnissen realistisch einig waren.

Der qualitative Teil der Studie identifizierte Bereiche der Methodik, die durch die Verwendung präziserer und klarerer Sprache, Semantik und Grafiken noch robuster werden könnten.
In der Zwischenzeit haben Rückmeldungen aus Überwachungssystemen und anderen Forschungsstudien neue Erkenntnisse zu Bereichen wie ‚minderwertige und gefälschte Impfstoffe‘, ‚Impfängste“ und „Impfreaktionen, die mit Stress verbunden sind’ geliefert, die in neue Leitfäden aufgenommen werden müssen.“

PEI bestätigt die Verwendung des WHO-Algorithmus

Neben den Aussagen von Dr. Keller-Stanislawski vor dem Untersuchungsausschuss Brandenburg bestätigte mir auch das PEI in einer Antwort auf meine Presseanfrage vom 20.05.2025 die Verwendung des WHO-Algorithmus, als ich nach der Bewertungsgrundlage für die Evaluation von Verdachtsfällen fragte. Die Pharmakovigilanz-Praxis der Behörde entspreche der

der Europäischen Arzneimittelagentur EMA. Die Kausalitätsbewertung erfolge mit dem WHO-Algorithmus:

Die Kausalitätsbewertung von Verdachtsfallmeldungen bei Impfstoffen erfolgt mittels eines von der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) definierten Algorithmus und ist in dem öffentlich zugänglichen Handbuch ‚Causality assessment of an adverse event following immunization (AEFI): user manual for the revised WHO classification, 2nd ed., 2019 update’ beschrieben.“

Indem sich das PEI bei seiner Kausalitätsbewertung von Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen auf ein Handbuch und einen Algorithmus der WHO stützt, kann es immer darauf verwiesen

„Nicht wir, sondern die WHO hat die Entscheidungskriterien definiert“

DAs gilt sowohl für die Untersuchung tödlicher, als auch nicht tödlicher Fälle.

Tödliche Schäden nach Corona-Impfung: Wie viele Fälle hat das PEI als „konsistent mit WHO-Kriterien“ bewertet?

Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt die Daten eigentlich nur auf Bundesebene. Für den Untersuchungsausschusses in Brandenburg hatte Dr. Keller-Stanislawski Zahlen für Brandenburg mitgebracht. Von 88 Todesfällen hatte das Paul-Ehrlich-Institut lediglich zwei fälle als „konsistent mit den WHO-Algorithmen“ bewertet. Wie viele der 88 Todesfälle in Brandenburg obduziert wurden, konnte sie nicht beantworten.

Bei Todesfällen gestand die ehemalige PEI-Mitarbeiterin zu, daß man den WHO-Algorithmus

„besonders aufwändig“

zur Anwendung gebracht hat, daß man also diesen Filter besonders präzise prüfte.

Der WHO-Algorithmus

Dr. Keller-Stanislawski beschrieb den Umgang mit dem WHO-Fragebogen vor dem Corona-Ausschuss Brandenburg wie folgt:

Also dazu muss man diesen Algorithmus kennen, glaube ich. Da kommt man nämlich dann zu „inkonsistent“.

Also man geht da durch ganz viele Kriterien durch, hat die Informationen zum Fall und dann ist man plötzlich – dann ist man dann bei ‘inkonsistent’. Die WHO schließt nicht aus. Wir schließen auch nicht aus, sondern das heißt also ‘inkonsistent’. Die Daten, die Informationen, die wir haben, sind inkonsistent mit einem – sind nicht konsistent mit einem -”

Die Formulierung „Down Grading“ ist in diesem Zusammenhang besonders interessant: Es geht also um eine „Herabstufung“ von Fällen. Einzige Ausnahme: Wenn ein Autopsiebericht vorliegt, wird laut Dr. Keller-Stanislawski nicht „ge-down-gradet“. Dies mag ein Hinweis darauf sein, warum so wenig obduziert wurde.

Laut dem letzten PEI-Sicherheitsbericht vom 31.12.2024, wurden von bundesweit 3.086 Verdachtsfällen auf Tod durch Covid-19-Impfung. Davon wurden

  • 74 Fälle als konsistent mit dem WHO-Algorithmus bewertet, also etwa 2,4 Prozent der gemeldeten Fälle. Insgesamt wurden rund
  • 15 Prozent der Verdachtsfallmeldungen mit tödlichem Ausgang als „inkonsistent“ bewertet (464 Fälle) und rund
  • 79 Prozent als „nicht klassifizierbar“ (2.423 Fälle).

Unterschiedliche Maßstäbe? egal!

Wer sich daran erinnern möchte, dass die „Qualitätspresse“ zu Beginn der Ausbreitung des offenbar in einem Labor erzeugten Corona-Virus regelmäßig davon sprach, dass Bürger „durch“ das Corona-Virus gestorben seien, obwohl hierüber keinerlei Untersuchungen durchgeführt worden waren  wird  jetzt ein umgekehrtes Déjà-vu erleben, also daß die WHO nichts dazu gelernt hat:

Die Journalistin hat nämlich herausgearbeitet, daß bei „Corona-Toten“ konsequent darauf verzichtet wurde, andere Todesursachen, Vorerkrankungen oder Medikamentenkonsum zu berücksichtigen.

Beim Tod durch die „Impfung“ gegen das Corona-Virus wird mit enormem Aufwand das genaue Gegenteil praktiziert. Das Paul-Ehrlich-Institut nutzt mit den WHO-Kriterien eine von der WHO zur Verfügung gestellte Lupe um Indizien zu finden, dass eine Corona-Impfung NICHT mit dem Tod in Verbindung steht.

Sterbealter? Egal!

Die Journalistin weist außerdem darauf hin, daß das PEI in seinem Sicherheitsbericht erwähnt, daß bei den Verdachtsfällen auf tödlichen Ausgang angeblich das recht hohe Durchschnittsalter von 70,81 Jahren vorliegen würde. Damit entspräche die Altersverteilung

„dem erwarteten Alter für ein Versterben“

und es sei

„kein erhöhtes Versterben in der jüngeren Altersgruppe durch die Covid-19-Impfstoffe ersichtlich“.

Eine derartige Aussage gab es bei den angeblichen Corona-Opfern nicht. Um deren Alter wurde lange Zeit ein Staatsgeheimnis gemacht!

Außerdem wicht sie erkennbar von den Werten des Statistischen Bundesamts ab. Demnach belief sich das durchschnittliche Sterbealter in Deutschland im Jahr 2023 auf 82,28 Jahre für Frauen und 77,11 Jahre für Männer und nicht 70,81 Jahren!

Man fragt sich: warum wurde es nicht als Warnsignal interpretiert, wenn nach einer Impfkampagne das Sterbealter auf einmal um fast 10 Jahre sinkt???

Nicht-tödliche Schäden der 350.868 Meldungen nach Corona-Impfung:

Wie viele der Meldungen von Überlebenden hat das PEI als

„konsistent mit den WHO-Kriterien“

bewertet?

Seit Beginn der nationalen Covid-19-Impfkampagne wurden 350.868 Meldungen über den Verdacht einer Nebenwirkung an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.

Die Journalistin weist jedoch darauf hin, daß sich im letzten PEI-Sicherheitsbericht jedoch keine Zahlen dazu finden, wie viele der nicht-tödlichen Verdachtsfälle auf eine Nebenwirkung nach Covid-19-Impfung auf Grundlage des WHO-Algorithmus vom PEI als „konsistent“ bewertet wurden.

Es wird lediglich auf Cluster von Sicherheitssignalen bei den Krankheitsbildern Myokarditis, Perikarditis und Thrombosen mit Thrombozytopenie (TTS-Syndrom) verwiesen.

Koinzident statt “konsistent”

Die Risikosignale werden zwar ebenfalls mit Hilfe des WHO-Algorithmus ermittelt, aber die Datengrundlage wird vom PEI nicht zur Verfügung gestellt.

Die Journalistin hob hervor, dass Keller-Stanislawski dazu vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg angab, daß die überwiegende Mehrzahl der gemeldeten Ereignisse, die sie bekommen hätten,

„koinzidente Ereignisse“

gewesen seien. “Koinzident“ bedeutet, dass ein Ereignis – gemessen mit der WHO – zufällig mit der Impfung zusammenfielen, aber ist nicht “konsistent” im Sinne der WHO seien.

Und dsie ergänzt:

Eine Presseanfrage meinerseits an das PEI vom 11. Juli 2025, wie viele der 350.868 Meldungen über den Verdacht einer nicht-tödlichen Nebenwirkung, die seit Beginn der nationalen COVID-19-Impfkampagne an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wurden, mithilfe des WHO-Algorithmus als „konsistent“, „inkonsistent“, und „nicht klassifizierbar“ bewertet wurden, habe die Behörde bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres Artikels noch nicht beantwortet.

Im Übrigen fragen wir uns, nach welcher Rechtsgrundlage bei den Lebenden andere Maßstäbe Anwendung finden, als bei den Toten. Soll der Zusammenhang nun kausal sein, oder nicht? Gibt es etwa eine Vielzahl von Kausalitäten und das PEI kann sich die herauspicken, die passt?

Und noch etwas: das Paul-Ehrlich-Institut hat seine regelmäßigen Sicherheitsberichte zu Covid-19-Impfungen inzwischen eingestellt.

In welchem Zusammenhang stehen die internen Bewertungen des PEI zur Anerkennungspraxis der Versorgungsämter?

Aber die Verantwortungsdiffusion geht noch weiter. Das Paul-Ehrlich-Institut selbst tätigt ja keine Entscheidungen über Entschädigungsleistungen. Das hat der Gesetzgeber gemäß § 24 des Sozialgesetzbuches (SGB) XIV allein den Versorgungsämtern der Länder übertragen.

Das PEI sammelt nur und bewertet nur. Laut Dr. Keller-Stanislawski aus folgenden Gründen:

Und Impfschaden? Das beurteilen wir nicht, das ist Länderzuständigkeit. Wir beurteilen den Verdacht einer Impfkomplikation oder den Verdacht einer Nebenwirkung. Aber der Impfschaden, der ja auch dann gegebenenfalls versorgt wird, das ist Länderzuständigkeit.“

Die Journalistin hat sodann die 16 großen Versorgungsämter der Länder angeschrieben. Die Antwort des PEI hat sie  beigelegt. Von den 16 Versorgungsämtern hat z.B. Bayern geantwortet. Eine vollständige Übersicht der Antworten der Versorgungsämter kann hier heruntergeladen werden.

Das Ergebnis: Die Versorgungsämter orientieren sich bei ihren Entscheidungen über eine Entschädigungsleistung maßgeblich an den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts.

Das Versorgungsamt Bayern beschrieb die Zusammenarbeit der Behörde mit dem PEI wie folgt:

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ermittelt die Risikosignale für die verschiedenen Impfkomplikationen auf der Grundlage der dorthin gemeldeten Gesundheitsschäden, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen.

Die Sicherheitsberichte des PEI sind darum eine wichtige Quelle für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs sämtlicher in den Anträgen als Impfschäden geltend gemachten Gesundheitsstörungen.

Die Informationen des PEI sind aber nicht die einzige Quelle, auf die sich die versorgungsärztlichen Beurteilungsempfehlungen stützen. Beispielsweise sind auch die Veröffentlichungen der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und große Studien mit entsprechendem Design und entsprechend hohem Evidenzgrad wichtige Grundlagen für die Kausalitätsbeurteilung. Es finden darum kontinuierlich Literaturrecherchen durch unseren versorgungsärztlichen Dienst statt, damit die Ergebnisse der aktuellen Studien und darüber hinaus auch neue Entwicklungen in der Forschung, bei denen sich wissenschaftlich begründbare Plausibilitäten abzeichnen, einbezogen werden können. Ferner tauscht sich der versorgungsärztliche Dienst u.a. auch direkt mit den forschenden (Universitäts-) Kliniken und anderen forschenden Einrichtungen aus.

Länderübergreifend hat die Arbeitsgemeinschaft der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr Leitsätze für die Beurteilung von Impfschäden erstellt. Auch für diese und deren kontinuierliche Überarbeitung sind die Sicherheitsberichte des PEI eine wichtige Quelle.“

Am 13. Oktober 2023 gab Dr. Keller-Stanislawski vor dem Untersuchungsausschuss Brandenburg zu Protokoll, dass es in Einzelfällen auch Austausch zwischen PEI und den Ämtern der Länder gebe:

Wir sind zwar auch da in der Kommunikation mit den Kollegen [der Versorgungsämter, Anmerkung A.V.] und haben auch Stellung genommen bei Fragen, wenn wir angefragt wurden; aber wir beurteilen keine Impfschäden und wir sind dafür nicht zuständig.“

Der Journalistin wurde bestätigt, dass

„in ca. 850 Fällen“

ein

„direkter Austausch mit den Versorgungsämtern“

stattgefunden habe. Dennoch hält sich das PEI in der Frage zur Anerkennung von Impfschäden für unzuständig:

Das Paul-Ehrlich-Institut unterstützt auf Anfrage die Versorgungsämter im Rahmen der Amtshilfe bei Vorgängen zur Sozialen Entschädigung bei Impfschäden (§ 24 SGB XVI). Es übermittelt vorliegende Informationen und Erkenntnisse, soweit dies innerhalb der Grenzen der Amtshilfe möglich ist (§ 5 Absatz 2 VwVfG).

Hierbei verweist das Paul-Ehrlich-Institut anfragende Versorgungsämter bspw. auf öffentlich verfügbare Informationen. Sofern zum betreffenden Fall Unterlagen wie ärztliche Befunde vorliegen und die betroffene Person einer Weitergabe explizit zugestimmt hat, gibt das Paul-Ehrlich- Institut ggf. auch diese Unterlagen weiter.

Das Paul-Ehrlich-Institut beurteilt bei Amtshilfeersuchen jedoch nicht, ob es sich im jeweiligen Fall möglicherweise um einen Impfschaden handelt. Für die individuelle medizinische Begutachtung oder sozialrechtliche Entscheidungen ist das Paul-Ehrlich-Institut nicht zuständig.

Bezüglich der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe hat das Paul-Ehrlich-Institut in ca. 850 Fällen Amtshilfeersuchen erhalten.“

Arbeiten auch die Versorgungsämter mit dem WHO-Algorithmus?

Einige Versorgungsämter antworteten der Journalistin, dass sie indirekt mit dem WHO-Handbuch arbeiten, da die PEI-Sicherheitsberichte darauf beruhen würden und letztere für die Versorgungsämter maßgeblich seien.

Das Versorgungsamts Bayern gab in seiner Antwort auf ihre Presseanfrage an, dass die versorgenden Ärzte im Versorgungsamt Bayern sogar selbst mit dem WHO-Handbuch arbeiten würden: Diese zögen demnach bei der Bewertung von Impfschäden

“verschiedene Quellen”

heran – das WHO-Manual gehöre auch dazu:

Wie funktioniert der WHO-Algorithmus?

Zur Anwendung gibt es nicht nur ein WHO-Handbuch sondern auch ein Software-Tool.

Software Tool? Da fragen wir uns, wer hat denn diese Black-Box programmiert? Vielleicht eine Firma eines Software-Oligarchen, der sich für Impfungen einsetzt? Und wurde diese Black-Box vom BSI abgenommen?

Beide haben die Aufgabe, Medizinern eine Systematik für eine

„Kausalitätsbewertung unerwünschter Ereignisse nach Impfungen“

an die Hand zu geben. Glücklicherweise gibt die Journalistin Einblicke in die Funktionsweise.

„Unerwünschte Ereignisse nach Impfung“

werden demnach bei der im WHO „AEFIs“, als

„Adverse Events Following Immunization“,

bezeichnet. Das WHO-Manual weist dafür vier Prüfpunkte aus, die erfüllt sein müssen, damit ein Ereignis als

„konsistent“

mit einem Impfschaden gilt:

1) Zeitplausibilität Hierzu ist völlig offen, wie dies angewendet wird: Dr. Keller-Stanislawski erklärte vor dem Corona-Untersuchungsausschuss am Beispiel der 88 Verdachtsfälle in Brandenburg:

Und wir können nicht sagen, dass diese Meldungen, diese 88 Meldungen aus Brandenburg – und ich glaube, da ist auch eine Doppelmeldung dabei – tatsächlich ursächlich auf die Impfung zurückzuführen sind. Dabei sind zum Beispiel auch zwei Covid-19-Fälle mit einem nicht ausreichenden, zu dem Zeitpunkt noch nicht ausreichenden Impfschutz.“

Wir erinnern uns: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat das Recht dies selbst zu definieren. Und dieses Recht wurde genutzt. „Vollständiger Impfschutz“ auf dieser Grundlage der Schutzimpfungs-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) und Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) liegt erst dann vor, wenn

  • erstens, ein in der EU zugelassener Impfstoff verwendet wurde und
  • zweitens, die notwendige Anzahl der Impfungen erreicht ist – bei Corona-Impfungen meist zwei – und
  • drittens, das nötige Zeitintervall nach Impfung vergangen ist, damit sich die Impfstoff-Wirkung im Körper entfalten konnte.

ein Impfling, der stirbt und bei dem bei der Erstimpfung sogar noch die Nadel im Körper steckt, fällt dann offenbar wegen fehlender „Zeitplausibilität“ aus dem Raster!?

Und noch etwas: die Journalistin weist darauf hin, daß in einer Version der Verordnung vom 08. Mai 2021 dieses Zeitfenster noch explizit mit 14 Tagen nach Impfung angegeben war, in einer späteren Version vom 14. Januar 2022 war dies dann auf ein „erforderliches Zeitintervall“ abgeändert.

Diese Änderung zur Definition des vollständigen Impfschutzes findet sich dann auch in den entsprechenden PEI-Merkblättern wider: 2021 werden noch „14 Tage“ und zwei Impfungen angegeben, in der spätere Version

„Intervallzeiten, die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen“.

Das wirft bei der Journalistin Fragen auf: Sind demnach alle Verdachtsfälle, bei denen nach einer Impfung oder bis zum „erforderlichen Zeitintervall“ nach einer Zweitimpfung eine Covid-19-Erkrankung auftrat, aus Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts nicht als Impfschäden zu werten, da noch kein „vollständiger Impfschutz“ vorlag? Werden gar alle Verdachtsfälle ohne vollständigen Impfschutz nicht berücksichtigt? Auf meine Presseanfrage an die Behörde, wie sie „vollständigen Impfschutz“ definiert, und ob Verdachtsfälle ohne vollständigen Impfschutz nicht als “konsistent” bewertet werden, erhielt ich bis zur Veröffentlichung dieses Artikels keine Antwort.

Inzwischen läßt die Studienlage erkennen, daß sich viele Nebenwirkungen genau in jenem Zeitfenster nach Impfung ereignen, die das PEI wegdefiniert: Herzmuskelentzündungen (Myokarditis), Herzbeutelentzündungen (Perikarditis) und neuronale Störungen treten gehäuft innerhalb der ersten 14 Tage nach Impfung auf. Sogar das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist in seinem FAQ darauf hin, dass Nebenwirkungen oft in genau jenem Zeitfenster von ein bis zwei Tagen nach der Impfung auftreten und behauptet dann, dass diese wieder abklingen würden. In Israel wurden von Dezember 2020 bis Mai 2021 insgesamt 275 Fälle von Myokarditis gemeldet, die überwiegend unmittelbar nach der zweiten Dosis auftraten.

2) Biologische Plausibilität: Zweitens verweist die Journalistin darauf, daß ein Schaden auch biologisch plausibel sein muss. Das bedeutet, dass es einen, in der Literatur bereits bekannten oder möglichen biologischen Wirkmechanismus geben muß, durch den der Impfstoff das Ereignis verursachen könnte.

Doch er ist dann der Erste, wenn dieser Erste per Defintion kein „Impfschaden“ ist, nur weil er in der Fachliteratur noch nicht vorkommt?

Die „Medizinethikerin“ und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, konnte sich beispielsweise nicht vorstellen, dass Spike-Proteine länger als zwei Wochen im Körper überdauern können. Dakt ist aber: Forscher der Yale-Universität fanden in einer Preprint-Studie aus dem Februar 2025 Spike-Proteine noch 709 Tage nach der Impfung im Körper vor. Eine andere Studie hatte bereits 2023 Spike-Proteine 180 Tagen nach Impfung im Körper vorgefunden.

Die dem „Expertenrat“ der Bundesregierung angehörige Virologin Melanie Brinkmann konnte sich nicht vorstellen, dass der Covid-19-Impfstoff über die Muttermilch an ein Kind weitergegeben werden kann – wenig später wurde selbiges nachgewiesen.

3) Andere Faktoren: Drittens darf der vorliegende Schaden nicht kausal von einem anderen Ereignis als der Impfung abhängen. Bei „kausalen Faktoren“, die abgefragt werden, beziehen sich sieben von zehn Fragen auf eine mangelhafte Verabreichung des Impfstoffes. Wird eine dieser Fragen positiv beantwortet, liegt die Verantwortung beim behandelnden Arzt, durch falsche Verabreichung oder Fehler in der Lagerung, aber wäre nicht dem Impfstoff geschuldet. Der Arzt wird hierbei sogar dazu angehalten, aktiv selbst nach Gegenbeweisen zu einem möglichen Impfschaden in der Fachliteratur zu suchen.

Bestehende Vorerkrankungen, Medikamentenkonsum oder psychosoziale Ursachen gelten als abträgliche Faktoren, die einen Impfschaden unwahrscheinlicher machen. Im Fragebogen der WHO werden „alternative Faktoren“ sehr detailliert abgefragt. Dies birgt die Gefahr einer Verzerrung: Ist die Liste anderweitiger Faktoren besonders lang, kann ein Arzt geneigt sein, den Schaden anderen Faktoren – und nicht etwa der Impfung – zuzuschreiben.

4) Spezifität: Schlussendlich wird die „Spezifität“ geprüft: Ist das Ereignis ist besonders typisch oder häufig mit dem Impfstoff assoziiert? An dieser Stelle können sämtliche Störungsbilder ausscheiden, deren Beschwerden aus Sicht des Arztes nicht „typisch“ für einen Schaden mit dem Impfstoff sind. Bei einem Impfstoff, der mannigfaltige und sehr unterschiedliche Symptome auslösen kann wie der Covid-19-Impfstoff, ist es denkbar, dass ein Arzt ein Krankheitsbild als nicht spezifisch für den Impfstoff abtut, wenn aus der Fachliteratur bekannt ist, dass es auch von anderen Faktoren ausgelöst werden kann. Dass so ein ärztlicher Bias, ein systematisches Vorurteil, auch bei den Medizinern im Paul-Ehrlich-Institut vorliegen könnte, beweist folgende Aussage von Dr. Keller-Stanislawski vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Brandenburg:

Es ist halt so, dass die Impfung nicht vor anderen Erkrankungen schützt. Sie schützt vor Covid-19 oder vor schwerem Verlauf, sagen wir es so, vor schwerem Verlauf von Covid-19, aber sie schützt nicht vor Myokardinfarkt.“

Dass der Myokardinfarkt auch direkt mit der Impfung zusammenhängen könnte, wird von Keller-Stanislawski gar nicht erst in Betracht gezogen. In ihren Augen ist ein Myokardinfarkt nicht „spezifisch“ für die Corona-Impfung, sondern auf ein davon unabhängig vorliegendes Krankheitsbild zurückzuführen, gegen das der Covid-19-Impfstoff eben nicht hilft.

Mit anderen Worten: Die WHO und das PEI haben sich mit diesen Prüfpunkten selbst einen Maßstab gegeben, der es ihnen erlaubt eine möglichst große Anzahl an Alternativen zu finden, um eine „Kausalität“ abzulehnen.

Die Arbeitsweise des WHO-Algorithmus

Um einen Impfschaden zu bewerten, muss im Online-Tool zunächst ein langer Fragebogen ausgefüllt werden. Die Fragen zielen alle in Richtung der vier oben genannten Kriterien:

  • Gibt es starke Hinweise auf andere Ursachen?
  • Gibt es eine bekannte kausale Verbindung mit dem Impfstoff oder der Impfung?
  • Gibt es in der veröffentlichten, begutachteten Literatur Hinweise darauf, dass der Impfstoff Krankheit XY verursachen könnte, wenn er richtig verabreicht wird?
  • Gibt es eine biologische Plausibilität, dass der Impfstoff Krankheit XY auslösen kann?

Wenn der Arzt den Fragebogen zum Patienten ausgefüllt hat, erhält er zunächst eine Übersicht aller möglichen Endergebnisse als Flussdiagramm:

Dabei fällt auf, dass es nicht nur eine, sondern gleich drei verschiedene Möglichkeiten gibt, für einen Impfschaden disqualifiziert zu werden: Der Fall heißt dann

  • „inkonsistent“,
  • „unklassifizierbar“ oder
  • „unbestimmt“.

Fünf mögliche Pfade des Flussdiagramms führen zu „inkonsistent“, „unbestimmt“ und „unklassifizierbar“, wodurch ein Kausalzusammenhang zur Impfung ausgeschlossen wird. Lediglich zwei von sieben möglichen Pfaden des Flussdiagramms führen zu „konsistent“, und damit der „Möglichkeit“ eines Impfschadens.

Und selbst wenn ein Ereignis als „konsistent“ gewertet wird, muss es trotzdem noch nicht als Impfschaden gelten: „ Konsistent“ bedeutet erst einmal nur, dass ein Kausalzusammenhang zum Impfereignis wahrscheinlich ist, wobei jedoch noch einmal vier Unterkategorien unterschieden werden:

  1. Impfstoffproduktbedingte,
  2. impfstoffqualitätsbedingte,
  3. impfungsfehlerbedingte Reaktionen und
  4. immunisierungsstressbedingte Reaktionen (ISRR).

Nur die ersten drei Faktoren gelten als Impfschäden im rechtlichen Sinne, während „immunisierungsstressbedingte Reaktionen“ (ISRR), etwa Angst oder in Ohnmacht fallen, nicht dazu zählen.

So kann es etwa sein, dass ein Impfschaden zwar in einem kausalen Verhältnis zum Impfstoff steht, der Patient zusätzlich aber noch „Angst vor der Impfung“ hatte. Beides fällt in die Kategorie „konsistent zum Impfereignis“.

Wenn jedoch der Arzt dann die Angst des Patienten stärker gewichtet als die kausalen Indizien, handelt es sich gemäß den Kriterien der WHO um keinen Impfschaden. Eine solche Bewertung ist gemäß der Pfadabhängigkeit problemlos möglich – die Entscheidung liegt allein beim bewertenden Arzt.

Wenn es für alle Optionen – konsistent, inkonsistent, unbestimmt – ausreichend Hinweise gibt, aber „alternative Ursachen“ seitens des bewertenden Arztes stärker gewichtet werden als kausale Faktoren, gibt es auch kein Risikosignal.

Dr. Keller-Stanislawski legte am 01. September 2023 vor dem Corona-Untersuchungssausschuss Brandenburg ebenfalls dar, dass „konsistent mit den Kriterien der WHO“ noch nicht automatisch „Impfschaden“ bedeute. Das könne man ihr zufolge im Grunde auch gar nicht bestimmen:

Die Weltgesundheitsorganisation sagt zum Beispiel: Eine Nebenwirkung ist konsistent mit einem Kausalzusammenhang zu einer Impfung. Sie sagt nicht: Das ist definitiv so. Das ist tatsächlich kausal. Weil das kann man im Grunde nicht, ne?“

Im WHO-Handbuch wird an mehreren Fallbeispielen durchgespielt, wie die Beantwortung des WHO-Fragebogens in der Praxis aussehen könnte, etwa am Beispiel einer Thrombozytopenie nach einer Mumps-Masern-Röteln-Impfung. Die Auswertung im Handbuch kommt hierbei zu folgendem Schluss:

Mit den verfügbaren Beweisen könnten wir zu dem Schluss kommen, dass die Klassifizierung unbestimmt / inkonsistent [ist]. Denn: Es lässt sich nicht abschließend beurteilen, ob die Thrombozytopenie durch die Impfung, das Dengue-Fieber oder eine andere Viruserkrankung verursacht wurde. Bei der Autopsie gibt es jedoch keine Hinweise auf Blutungen. Selbst wenn die MMR-Impfung zur Thrombozytopenie beigetragen haben sollte, war sie daher nicht ursächlich für den Tod. Der Tod könnte durch eine Flüssigkeitsüberladung eingetreten sein.“

Dass nicht nur das PEI, sondern auch die Versorgungsämter systematisch Fälle herausfiltern, bei denen bereits Vorerkrankungen vorliegen, legen Erfahrungsberichte von Impfgeschädigten nahe, die von den Versorgungsämtern trotz klarster Indikation abgelehnt wurden. Die folgenden Erfahrungsberichte stammen von Impfgeschädigten, die sich in der “Selbsthilfegruppe Tübingen” im Rahmen des Dachverbandes CoVeRSE, dem ersten Impfgeschädigten-Verein Deutschlands, organisieren.

Einige Fragen bleiben am Ende dieser Recherche noch offen: Berücksichtigt das Paul-Ehrlich-Institut tatsächlich alle Verdachtsfälle nicht, bei denen „noch kein vollständiger Impfschutz“ vorlag – und bedeutet „vollständiger Impfschutz“, dass dieser erst zwei Wochen nach der Zweitimpfung vorliegt? Die Aussagen von Keller-Stanislawski vor dem Ausschuss legen genau dies nahe. Meine Presseanfrage dazu hat die Behörde bis zum Erscheinen dieses Artikels noch nicht beantwortet.

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Ein Filmbeitrag

Kapitel:

Aya

 

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