Rot-Grüne Doppelmoral zum (Wirtshaus-)Wiesn-Auftakt in München

Verkehrte Welt: Kellner ohne Maske bringt Kunden mit Maske in Restaurant die Rechnung

MÜNCHEN – Es scheint, als ob man in zwei Welten lebt. Formell gelten in der Stadt München eigentlich überall die selben Hygiene-Regeln zur (angeblichen) Abwehr des COVID-19-Virusses. Aber tatsächlich scheint die Stadt München diese Regeln nur selektiv durchzusetzen. Schaut man sich an, wo Schlendrian herrscht, so drängt sich einem da ein gewisses Muster auf:

 

Absurde Verbote

Die Liste der Verbote, mit denen die Regierenden behaupten das COVID-19-Virus zurückdrängen zu können war eigentlich von Anbeginn an absurd:

So durfte man im März und April mit dem ÖPNV ohne Maske zum geschlossenen Wirt fahren, wo man sich nicht einmal mehr mit Maske zum Essen in einen Innenraum setzen durfte. Ganz so als ob der Innenraum eines Busses des ÖPNV hygienischer ist, als der Innenraum eines Wirts. Diese Absurdität ist inzwischen dahingehend erleichtert worden, daß man sich zwar mit Maske zum Wirt wieder hineinsetzen darf, aber der Wirt muß einen Teil seiner Plätze sperren, um so eine maximale Belegung nicht zu überschreiten. Nicht sperren müssen jedoch Busse, Bahnen und Flugzeuge einen Teil ihrer Plätzte. Dort darf man so nah neben einem Infizierten sitzen, daß man ihn sogar berührt.

Auch Partys sind im Sommer eigentlich verboten. Aber:

„In München treffen sich regelmäßig 2000 junge Leute ohne Mundschutz am Gärtnerplatz, um bis morgens um drei Bier zu trinken“,

ärgerte sich z.B. der Kabarettist Gerhard Polt. Er ist in Angst um seine für 2021 geplante Tournee.

„Die Maßnahmen sind zum Teil absurd…. Wenn ich mit einem vollen Flugzeug nach Mallorca fliegen darf, wieso dürfen in ein großes Theater nur 100 Leute rein?“,

Ganz nebenbei entschlüpft dem ehemaligen Oberbürgermeister München ein Eingeständnis, wo man in München weggeschaut hat. So meint

Ude …. Es gebe ganz andere Zusammenkünfte, etwa an der Isar, bei denen weder Masken getragen noch Abstände eingehalten würden. 

Getan wird jedoch praktisch nichts.

Zwei Wochen zuvor wurden auf der Theresienwiese bei der Demonstration gegen die Corona-Auflagen Personen von der Polizei mitgenommen, weil diese keine Maske trugen.

Wie soll man dies anders verstehen, als so, daß die Maskenpflicht zwar überall gilt, daß es jedoch im Gutdünken der Stadtführung liegt, wo sie hinschauen möchte und wo nicht. Bei einer Klientel, die der Stadtführung nahe steht, wie z.B. junge Hedonisten, wird jedenfalls durch den ganzen Sommer durch weder am Gärtnerplatz, noch an der Isar eingegriffen. Nach den Sommerferien erst, also beim beginnenden Herbst, wo diese Plätze dann unattraktiver werden, gab es dann erstmals einen Einsatz zum Durchsetzen der „Hygiene-Regeln“.

 

Die Münchener „Wirtshaus-Wiesn´“ im Bahnhofsviertel und das zweierlei Maß:

Am Tag des eigentlichen Wiens-Anstichs, dem 19.9.2020 fand Münchens Oberbürgermeister Reiter für die Gastronomen den ersten (Wirtshaus-)Wiesn-Wochenendes geharnischte Worte:

„Achten Sie bitte stets auf die Einhaltung Ihres Schutz- und Hygienekonzepts, Maskenpflicht, Abstandsgebot und alle Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“, ermahnte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) die Gastwirte: „Sie haben es vor allem auch selbst in der Hand, weitere Einschränkungen durch die notwendige Sensibilität und Achtsamkeit zu verhindern.“

Mit anderen Worten: Reiter schiebt den Wirten Corona-bedingte Umsatzausfälle in die eigenen Schuhe:

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Die Stadtführng kündigte eine gnadenlose Überwachung und Ahndung von Corona-Verstößen an

Die Polizeiinspektion 14, die für die Theresienwiese zuständig ist, hatte also eigenes Personal abgestellt und mit weiteren Kollegen 60 Beamte gebunden, um diese Absurdität eines Alkoholverbots am 9 Uhr in der Früh zu überwachen. „Wilde Ersatzfeiern“ könne es geben, so die offizielle Diktion. Wer beim Konsum oder Verkauf von Alkohol auf der Theresienwiese erwischt würde, müsste mit einem Bußgeld rechnen. Auf B5 Aktuell kündigte ein Polizeisprecher an, hierbei

„kein Auge zuzudrücken“ 

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Absurdes Alkoholverbot um 12Uhr mittags.

Um jegliche Freude im Keim zu ersticken, hatte die Stadtspitze auf der Theresienwiese ein Alkoholverbot erlassen. Die Stadtspitze richtete darüber hinaus auch noch einen eindringlichen Appell an die Münchner, dem Wiesn-Areal fernzubleiben. Ganz so, als ob sich auf dem Schotterplatz der Theresienwiese hunderte Gäste um 12 Uhr mittags je einen Kasten Bier mitgebracht hätten, um diesen sodann gleich alleine leerzutrinken.

Sachlich ist die Absurdität dieser Maßnahme kaum nachvollziehbar. Psychologisch gesehen könnte man diese Maßnahme so lesen, dass womöglich sie bewußtseinsbildend, also angstmachend wirken soll.

Auf der Theresienwiese selbst ertönten um 12.00 Uhr vereinzelte «Ozapft is»-Rufe. Dort hatten sich einige Grüppchen – oft in Tracht – versammelt. Zudem gab es eine Demonstration von Umweltschützern. Auf der Wiesn galt ein Alkoholverbot, mit dem die Stadt wilde Ersatzfeiern verhindern wollte. Dies gelang bis zum Mittag auch gut. Der Polizei zufolge, die einem Sprecher zufolge mit 60 Personen zur Kontrolle im Einsatz war, blieb alles ruhig.

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Anstich unter Corona-Bedingungen

Um 12 Uhr am 19.9., fand sich Münchens ehemaliger Oberbürgermeister Ude in der Schillerstraße im Schillerbräu ein, um dort ersatzweise zur Richtigen „Wiesn“ eher symbolisch ein 20-Liter-FAß anzuzapfen:

Dann durfte man mit Gnade der Obrigkeit unter Corona-Auflagen doch glatt ein Bier trinken.

In teils mit Corona-Abständen gut besetzten Biergärten wurde dafür ausgelassen gefeiert. Manche Gaststätten waren schon vorher bis auf den letzten Platz ausreserviert. 

Dass war beispielswiese auch im Schillerbräu in der Schillerstraße, nahe Landwehrstraße im Bahnhofsviertel der Fall. Dort war um 12 Ihr am, Mittag der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) ein und gönnte sich das zweifelhafte Vergnügen mit zwei Schlägen – und noch „einer Handvoll weiterer“, wie er sagte – ein 20-Liter-Faß anzuzapfen.

Zuvor hatte auch der Oberbürgermeister den Bürgern eingehämmert:

Reiter betonte, selbstverständlich gelten alle Hygienemaßnahmen für Gaststätten auch am Samstag unvermindert weiter.

Doch das galt offenbar nur für diejenigen, die zum (Ersatz)-Oktoberfest wollten. Diese „durften“ von absurden Verboten eingeschüchtert, die von der Stadtspitze vielfach wiederholt wurden und von der Polizei rigoros überwacht werden sollten, doch glatt „feiern“.

Nur wenige Meter weiter in der Schillerstraße und in der kreuzenden der Landwehrstrasse kümmerte sich (wieder einmal) in den dortigen Geschäften praktisch niemand um Maskenpflicht von Gaststättenpersonal, Abstandsgebot, Maximale Anzahl von Personen in Friseurgeschäften, Maskenpflicht in Einkaufsgeschäften. Wir erinnern uns:

Der Polizei zufolge, die einem Sprecher zufolge mit 60 Personen zur Kontrolle im Einsatz war, blieb alles ruhig.

Was die Polizei der PI 14 am Abend des 18.. und 19.9. alles gesehen haben könnte, wenn sie mit nur einer einzigen Kraft durch die Landwehrstraße und Schillerstraße gefahren wäre, statt mit 60 Mann auf der Theresienwiese um 12 Uhr ein Alkoholverbot durchzusetzen, dokumentieren diese Bilder (die absichtlich anonymisierte Personen zeigen).

Offenkundig scheint außerhalb des züchtigen Schiller-Bräu kein einiger in den angrenzenden Läden die Corona-Auflagen der Obrigkeit Ernst zu nehmen. Kellner mit Maske auf Halbmast  oder ganz ohne Maske, beliebig viele Kunden in kleinen Friseurgeschäften, ohne Maske in Lebensmittelgeschäften, und keiner der Beamten der PI 14, die zuvor noch die Theresienwiese zum Anstich vor Bierkonsum „geschützt“ haben, scheint das etwas mitzubekommen?!

 

Oder soll da ganz offiziell weggeschaut werden, fragt man sich. Zeitgleich war die Parkraumüberwachung der Polizei in diesen Straßen unterwegs. Die Überwachung der Corona-Maßnahmen gehört zwar nicht zu deren Aufgabengebiet, aber es ist zauch kaum anzunehmen, daß die Parkraumberwachung blind durch die Straßen läuft und einen „Reset“-Knopf für die Endrücke aus der schickt drückt, bevor sie wieder in die PI zurück kehrt.

Der Aufruf des Oberbürgermeisters:

„Achten Sie bitte stets auf die Einhaltung Ihres Schutz- und Hygienekonzepts – Maskenpflicht, Abstandsgebot und alle weiteren Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie haben es vor allem auch selbst in der Hand, weitere Einschränkungen durch die notwendige Sensibilität und Achtsamkeit zu verhindern.“

… scheint auf magische Weise für diese Wirte nicht zu gelten.

Warum eigentlich fragt sich der Bürger da: