Querdenken-Demo in München: Krawall durch Antifa-Störer und Antifa hat auch keinen Bock den Mindestabstand einzuhalten

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=o1Oh0Lz2a2A&feature=youtu.be

MÜNCHEN – Während die Querdenker in München mit Mindestabständen und Maskenpflicht schikaniert werden, interessiert sich die Polizei bei der Antifa trotz deren Dauerbeobachtung nicht für die Einhaltung der Mindestabstände.

Uns wurde folgendes Filmmaterial mit der Bitte um Veröffentlichung zugespielt, wofür wir uns recht herzlich bedanken.

 

Exklusivmaterial: Antifa stört Querdenken-Kundgebung

Rosenheim-Alternativ liegt Exklusivmaterial von der Querdenken-Demonstration vor, das zeigt wie fürsorglich die Polizeikräfte mit der Antifa umgegangen sind.

  • Mindestabstand: interessiert die Polizei nur bei Querdenken, nicht bei der Antifa
  • Schlägertypen: gibts bei Querdenken nicht, bei der Antifa werden sie geschont
  • Identitätsfeststellungen: bei Maskenverweigerern wohl ja, bei Antifa-Abstandsverweigerern offenbar nein

Willkommen im Gesinnungsstaat!

 

Antifa-München = „Buntes“ Bündnis von den Grünen bis zu Organisationen, die keine Probleme mit ehemaliger Bombenbauerin aus dem RAF-Umfeld haben

Im Aufruf zur Demo hat die „Antifa“ den Kreis von Personen und Organisationen offenbart, aus dem sich in München zusamensetzt. Dazu gehören von den Grünen über vom Verfassungsschutz beobachtete Linksextremisten bis hin zu Organisationen, die RAF-Sympathisanten und Bombenbauer in ihren Reihen dulden, wie z.B die 1. Vorsitzende des Fördervereins Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.  Irmgard Deschler. In Frau Deschlers „Kommune“ in der Breisacher Strasse in München gingen in der RAF-Zeit selbst gebastelte Bomben hoch.  Sie wurde in der Presse damals als fanatische Linksextremistin beschrieben. Mit solchen Leuten machen sich bei dieser Gegenkundgebung dann z.B. auch die Grünen gemein.

  1. Alarmphone München,
  2. Antifa nt,
  3. Arbeitskreis kritische soziale Arbeit,
  4. München,
  5. Aufstehen gegen Rassismus München,
  6. #ausgehetzt – das Bündnis, Bayerischer Flüchtlingsrat,
  7. Before e.V.,
  8. Bellevue di Monaco,
  9. Bündnis gegen Naziterror und Rassismus,
  10. Die Urbane – eine Hip Hop Partei,
  11. Die Vielen Bayern,
  12. DGB Jugend,
  13. Emanzipatorische Linke,
  14. Ende Gelände München,
  15. Die Grünen München,
  16. Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten,
  17. Klimacamp München,
  18. Lichterkette e.V.,
  19. Linksjugend Solid,
  20. München ist Bunt,
  21. Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus,
  22. Münchner Flüchtlingsrat,
  23. Ökumenisches Büro,
  24. Parents for Future München,
  25. Polizeiklasse München,
  26. Save Me München,
  27. Seebrücke München,
  28. Solidarity City Bündnis München,
  29. Sozialistische Jugend – die Falken,
  30. ver.di Bezirksvorstand München

Ausweislich ihrer eigenen Einlassung haben diese Leute ein Problem damit, wenn andere, als sie selbst demonstrieren:

Statt sich mit Wirtschafts- und Klimakrise, der katastrophalen Situation in Refugee-Unterkünften und von Leiharbeiter*innen in Fleischfabriken oder Erntehelfer*innen zu beschäftigen, fantasieren die „Querdenker“ von einer Corona-Diktatur und rufen inmitten einer Pandemie zu Großdemonstrationen auf… Und wir brauchen mehr Menschen, die den Lügner*innen widersprechen, öffentlich und im eigenen Umfeld, auf den Gegenprotesten und zu jeder Zeit an jedem Ort. 

Insgesamt haben diese 30 Vereinigungen dann zusammen doch ca. 100 Proteslter zusammengekratzt, als etwa 3 pro Verein.

Ein Redner im Demo-Aufzug hat vor Spitzeln der Antifa in der Versammlung gewarnt. Sie seien zu erkennen, weil sie Masken aufhaben und große Kameras mit sich führen. 

Dann auf der Theresienwiese haben sie sich regruppiert und die dortige Veranstaltung erneut gestört, bevor sie aus dem Bereich geführt wurden, dann aber zurück kamen. Mit einem Wettlauf rannten sie dann vor den Polizeikräften weg und auf ihre Gesinnungsgenossen auf den berühmten „Oktoberfest-Kotzhügel“ zu. Dabei bepöbelten und beleidigten einige der Antifa-Helden dort sitzende Normalbürger, die sich das aber nicht gefallen lassen wollten. Nur die Polizei mit gezücktem Schlagstock konnte eine weitere Eskalation verhindern.  Das USK mußte sich dann um diese Krawallmacher und Schlägertypen kümmern:

Min. 0:00 erstes „Antifa-Banner“ Min. 0:30 Störer der Kundgebung werden von der Polizei aus dem Kundgebungsbereich geführt; Polizei schreitet gegen Missachtung des Mindestabstands der Störer nicht ein Min. 0:47 Kein Mindestabstand bei der Antifa am Transparent Min. 2:10 Weggeführte Antifa-Leute kommen wieder zurück Min. 2:50 Antifa-Leute brechen zu ihren Gesinnungsgenossen auf dem Hügel durch Min. 3:15 Antifa pöbelt Bürger an, Tumult, Polizei zieht Schlagstock und drängt unter dem Ruf der Bürger in Richtung Antifa „Nazis raus“ die Antifa vom Kundgebungsgelände Min. 4:30 zwei Antifa-Fotografen stocken zu ihren Gesinnungsgenossen dazu Min. 5:00 Augenscheinlich gibt Antifa-Kader Anweisungen o.ä. Min. 5:50 Antifa-Presse im Einsatz Min. 6:30 Antifa-Anhänger von „Die Partei“ stoßen zu ihren Gesinnungsgenossen dazu und inszenieren Krawall und Hysterien, Mindestabstand wird durch die Polizei nicht durchgesetzt.

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Querdenken-Kundgebung wird schikaniert

Der Demonstrationszug und seine Auflösung

Bei Min. 2:04:00 wird darüber berichtet, wie die Obrigkeit die Querdenker in Berlin systematisch schikaniert hat und die Gegendemonstranten hofiert hat:

Bei Min. 2:41:20 gibt Rechtsanwalt Markus Heinz aus Ulm eine Pressekonferenz angesichts der Auflösung des Demonstrationszugs

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Die Kundgebung auf der Theresienwiese

Min. 17:00 Bericht daß die Polizei den Zugang zum Versammlungsgelände abgesperrt habe

Min. 40:00 Bericht von Polizeigewalt gegen Rechtsanwältin

 

Franz Bergmüller (MdL) fragt bei der Staatsregierung nach:

Die Repression der Kundgebung gegen Andersdenkende durch die Stadt München und die Ungleichbehandlung der Hygiene-Auflagen durch die Stadt München als für die Sicherheit der Kundgebung zuständigem Organ, wirft Fragen auf, die der Klärung bedürfen. Der Abgeordente Bergmüller hat daher im Rahmen einer schriftlichen Anfrage folgende Fragen an die Staatsregierung gerichtet:

 

1. Verhinderungsplanung

1.1 Welche Konsequenzen leitet die Rechtsaufsicht über die Stadt München gegen die Stadt München ein, welche ausweislich eines Gerichtsurteils mit Hilfe rechtswidriger Auflagen in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingegriffen hat (Bitte ausführlich begründen)?

1.2 Welche Konsequenzen leitet die Staatsregierung ein, um derartige Eingriffe in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zukünftig bayernweit und insbesondere in München zu erschweren oder zu verhindern (Bitte ausführlich begründen)?

1.3. Ist zutreffend. daß in Bayern für nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz definierte Kundgebungen sowohl ein Mindestabstand, als auch ein Mund-Nasenschutz einzuhalten ist (Bitte für beide Fälle die genaue Rechtsgrundlage angeben)?

 

2. Aufruf zur Gegenkundgebung

2.1 Welche Gegenkundgebungen wurden für den / am 12.09.2020 in Bezug auf die in 1 abgefragte Kundgebung bekannt gegeben (bitte für jeden Einzelfall Anmelder, Anmeldezeitpunkt, Zahl der Teilnehmer, Ort jeder Gegenkundgebung sowie Datum und Ort von Änderungen der Gegenkundgebung lückenlos aufschlüsseln)?

2.2 Welche vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachteten Einzelpersonen oder Gruppen haben zu den in 2.1. abgefragten Gegenkundgebungen aufgerufen (bitte lückenlos und chronologisch aufschlüsseln)?

2.3. Welche der in Frage 2.1 abgefragten Gruppierungen erhielt in den letzten fünf Jahren finanzielle Zuwendungen durch den Freistaat Bayern oder einer den Freistaat Bayern untergeordneten oder von ihm maßgeblich beeinflussten Gruppierung?

 

3. Einsatzplanung

3.1 Auf der Basis welcher Gefahrenprognose hat die Polizei für die Veranstaltung am 12.09.2020 ihre Einschreitschwelle vor Beginn der Veranstaltungen ausgegeben gehabt (bitte die Einschätzung der Gefahrenprognose begründen)?

3.2 Welche Auflagen auf Basis des Bayerischen Versammlungsgesetzes und oder der Infektionsschutzgesetze haben die Sicherheitsbehörden der Kundgebung und jeder Gegenkundgebung für den 12.08.2020 in München auferlegt (bitte jede einzelne Auflage lückenlos aufschlüsseln, z.B. Ort der Kundgebung; Auflagen für Kundgebungsmittel wie z.B. maximale Länge, Breite, Größe der Transparente; maximale Länge der Transparentstangen; Einsatz von Beschallungsanlagen, maximale Lautstärke von Beschallungsanlagen, Abstand, der zur Kundgebung einzuhalten ist, Infektionsschutzauflagen, etc. und hierbei bitte alle Auflagen kennzeichnen, die nicht der Kundgebung und der Gegenkundgebung gleichermaßen auferlegt wurden)?

3.3 Welche Vorgaben im Sinne des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LSTVG) hat die Polizei für die Kundgebung und für die Gegenkundgebung am 12.09.2020 durch die Stadt München erhalten?

 

4. Pflicht zur Abwehr von Störungen

4.1 Durch welche Maßnahmen hat die Polizei die Einsatzplanung vor Beginn der Versammlung darauf ausgerichtet gehabt, vorhersehbare Störungen der Versammlung effektiv bis an die Grenze des tatsächlich Möglichen und des rechtlich Zulässigen abzuwehren (bitte hierbei Datum und Zusammensetzung des Informationsaustauschs der Fachbehörden im Vorfeld der Versammlungen und alle hierbei ausgetauschten Erkenntnisse zu möglichen Sicherheitsstörungen insbesondere durch die „Antifa“ chronologisch aufschlüsseln)?
4.2 Welche Störungen bei jeder der Veranstaltungen vom 12.09.2020 wurden der Polizei bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannt?

4.3 Wie ist es erklärbar, daß entgegen der Rechtslage aus BayVGH, B. v. 28.04.2009 – 24 CS 09.956 – Prinzip der Störungsvermeidung – „Antifa“ und Vertreter von „Die Partei“ die Kundgebung mehrfach stören konnten?

 

5. Einhaltung von Auflagen

5.1 Wurden bei der Gegenkundgebung vom 12.09.2020 alle Auflagen der Sicherheitsbehörden eingehalten (z.B. Ort der Kundgebung; maximale Größe der Transparente; maximale Länge der Transparentstangen; Beschallungsanlagen, maximale Lautstärke von Beschallungsanlagen, Abstand, der zur Kundgebung einzuhalten ist etc.)?

5.2 Sind dem Video https://youtu.be/o1Oh0Lz2a2A Handlungen zu entnehmen, die geltenden Vorschriften, wie z.B. dem Bayerischen Versammlungsgesetz und/oder den Auflagen widersprechen, die den Teilnehmern der Gegenkundgebung auferlegt wurden, und/oder geltendem Hygiene-Vorschriften, wie z.B. dem Abstandsgebot verstoßen (Bitte hierbei insbesondere auf den Verstoß gegen das Uniformierungsverbot durch durchgehend schwarz gekleidete Teilnehmer der Gegenkundgebung eingehen)?

5.3. Wie viele Verfahren sind bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage gegen Teilnehmer der Gegenkundgebung eingeleitet worden bzw. Teilnehmer der Gegenkundgebung erkennungsdienstlich behandelt worden und/oder erhielten anderweitig eine Anzeige (bitte für beide Seiten, also auf seiten unter Angabe der betreffenden Ordnungs- bzw. Strafvorschrift aufschlüsseln)?

 

6. Durchsetzung von Recht 

6.1. Welche Maßnahmen haben die Ordnungsbehörden, insbesondere die Polizei ergriffen, um die durch Gegendemonstranten erwartbaren Straßenblockaden im Vorfeld unmöglich zu machen (Bitte begründen, ob dies gelungen ist)?

6.2. Auf welche Weise haben die Ordnungsbehörden, insbesondere die Polizei die für die Gegenkundgebung/en vom 12.9.2020 geltenden Vorschriften, insbes. die Hygienevorschriften, wie z.B. das Abstandsgebot durchgesetzt (Bitte Anzahl an Feststellungen der Identität bzw. Einleitung von Verfahren nach dem Ordnungs- bzw. Strafrecht im Umfeld der Gegenkundgebungen unter Angabe aller jeweiligen Vorschriften aufschlüsseln)?

6.3. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den in 1 abgefragten Kundgebungen und Gegenkundgebungen durch die Polizei in Gewahrsam genommen (Bitte ausdifferenzieren, ob dies Teilnehmer einer Kundgebung, einer der Gegenkundgebungen oder nicht zuordenbar war)?

 

7. Vorwurf von rechtswidrigem Verhalten durch Polizeikräfte

7.1. Welche Tatsachen könnten nach Kenntnis der Staatsregierung der in Min. 17 aus dem Video https://www.youtube.com/watch?time_continue=1034&v=aPPOFAS7gW8&feature=emb_title verkündeten Meldung zugrunde liegen, daß Polizeikräfte Bürgern den Zutritt zur Kundgebung verwehren würden?

7.2. In welchen Punkten weicht die Kenntnis der Polizei von der im Video https://www.youtube.com/watch?time_continue=1034&v=aPPOFAS7gW8&feature=emb_title ab Min 40 verkündeten Zeugenaussage ab, daß eine Rechtsanwältin auf dem Weg zur Kundgebung von hinten durch Polizeikräfte niedergestreckt wurde?

7.3. Welche Funktion und Dienstgrad hat der Polizeibeamte, der für die in 7.2. abgefragte Attacke federführend durchgeführt hat und der, der diese angeordnet hat?

 

8. Maskenzwang auf Kundgebungen 

8.1. Welche wissenschaftlichen Fakten haben die Staatsregierung dazu bewogen, auf Kundgebungen, auf welchen unter freiem Himmel das Abstandsgebot gilt, zusätzlich noch einen Maskenzwang aufzuerlegen (Bitte die Gutachten zweifelfrei identifizieren, die diese Zusatzauflage rechtfertigen)?

8.2. In welchem Dokument ist das Gremium mitsamt seiner Teilnehmer niedergelegt, in dem die Findung zu der in 8.1. angefragten Entscheidung dokumentiert ist (Bitte alle Teilnehmer aufschlüsseln)?

8.3. Aus welchen Gründen teilt die Staatsregierung die Position von Herrn Clemens Auer – oder auch nicht -, dem ehemaligen Mitglied des Exekutivrates der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf, der die Überzeugung vertritt: Die Maskenpflicht hat rein psychologische Gründe. Sachlich gebe es keinen Grund, dass Kunden in Läden Masken tragen