TADWORTH – Führungskräfte von Pfizer nutzten soziale Medien, um 2020 für einen „nicht lizensierten“ Covid-Impfstoff zu werben, wodurch Pfizer bereits fünfmal gegen den in Großbritannien geltenden Kodex zum Umgang mit Arzneimitteln verstoßen hatte.
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Die britische Arzneimittelaufsichtsbehörde „Prescription Medicines Code of Practice Authority (PMCPA)“ hat nach einer Beschwerde Pfizer gerügt. Grund ist, daß Führungspersonal von Pfizer bereits im November 2020, also noch vor Einführung der mrNA-Wirkstoffe, auf Twitter Behauptungen über die Wirksamkeit des eigenen Wirkstoffs gepostet hatten. Insgesamt hatte die Behörde festgestellt, dass das Unternehmen fünfmal gegen die Regulierungsvorschriften zum Umgang mit Medikamenten verstoßen hat, wozu
- irreführende Behauptungen, die
- Nichteinhaltung hoher Standards und
- die Werbung für nicht lizenzierte Medikamente
gehören.
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Pfizer-Führungspersonal bewirbt den mRNA-Wirkstoff über Twitter noch vor dessen Zulassung
Dr. Berkeley Phillips, der medizinischen Direktor von Pfizer UK teilte auf Twitter (X) im November 2020 einen Beitrag eines Mitarbeiters von Pfizer in den USA, in dem es hieß:
Vier weitere Pfizer-Mitarbeiter, darunter ein „leitender“ Kollege, veröffentlichten dieselbe Nachricht. Damit haben sie als Pfizer-Mitarbeiter für diesen Wirkstoff geworben, noch bevor er zugelassen war. Ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften in den USA zum Umgang mit Arzneimitteln
Beschwerde bei der britischen Pharmaaufsichtsbehörde (PMCPA)
Daraufhin wurde eine Beschwerde gegen diesen Social-Media-Beitrag auf X eingereicht. In der Beschwerde wurden Bedenken wegen des
geltend gemacht. Konkret ging es um die
Es wurde vorgetragen, daß ein solches „Fehlverhalten“ in den sozialen Medien
habe.
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Pfizer wird für seinen Fehltritt (erneut) gerügt
Pfizer wurde daraufhin von der britischen Pharmaaufsichtsbehörde beschuldigt, die Branche
zu haben, nachdem leitende Angestellte soziale Medien genutzt hatten, um für einen
Covid-Impfstoff zu werben. In einer Entscheidung der Pharmaaufsichtsbehörde wurde dann festgestellt, dass diese Nachricht
- „begrenzte“ Informationen über die Wirksamkeit des Impfstoffs,
- keine Sicherheitsinformationen und
- keinen Hinweis auf unerwünschte Ereignisse enthielt.
Darüber hinaus wurde ausgeführt, daß der Social-Media-Beitrag der Pfizer-Führung in Großbritannien habe dazu geführt, dass
Die PMCPA machte Pfizer erhebliche Vorhaltungen:
- Die PMCPA nahm den Vorwurf von Pfizer zur Kenntnis, dass bei weiteren Untersuchungen dieser Beschwerde vier weitere Kollegen von Pfizer UK, darunter ein weiterer leitender Kollege der britischen Organisation, denselben Beitrag erneut getwittert hätten.
- Die PMCPA stellte die Frage, ob eine Social-Media-Plattform wie Twitter das geeignete Forum für den Austausch solcher Informationen sei.
- Die PMCPA stellte fest, dass der Tweet nur begrenzte Informationen zur Wirksamkeit des Impfstoffkandidaten enthielt und keine Sicherheitsinformationen enthielt.
- Die PMCPA stellte fest, dass sich der Tweet eindeutig auf das Ergebnis der Entwicklung des Impfstoffs von Pfizer und BioNTech zum Schutz vor COVID-19 bezog.
- Die PMCPA stellte fest, dass Klausel 3.1 die Werbung für ein Arzneimittel vor Erteilung seiner Marktzulassung verbietet. Sie dürfen weder direkt noch implizit, durch Verzerrung, Übertreibung oder unangemessene Betonung irreführen. Das Material muss so vollständig sein, dass der Empfänger sich eine eigene Meinung über den therapeutischen Wert des Arzneimittels bilden kann. Es darf nicht behauptet werden, dass ein Produkt keine Nebenwirkungen, toxischen Gefahren oder Sucht- oder Abhängigkeitsrisiken aufweist.
- Die PMCPA stellte fest, dass sich der Tweet nicht auf unerwünschte Ereignisse bezog, und befürchtete daher, dass wichtige Sicherheitsinformationen in Bezug auf den Impfstoffkandidaten nicht bereitgestellt wurden, und entschied, dass ein von Pfizer anerkannter Verstoß gegen Abschnitt 7.9 des Kodex von 2019 vorliegt.
- Das PMCPA stellte fest, dass Pfizer angab, dass der leitende Mitarbeiter, dessen Re-Tweet Gegenstand dieser Beschwerde war, das Social-Media-Schulungsmodul im Oktober 2019 abgeschlossen hatte. Aktivitäten, die eindeutig außerhalb der Unternehmensrichtlinien lagen, wurden nicht entfernt oder gelöscht. „Proaktive Verbreitung nicht lizenzierter Medikamente“ „Proaktive Verbreitung nicht lizenzierter Medikamente auf Twitter an Gesundheitsberufe und die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich“.
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Pfizer gibt sich kleinlaut
Ein Sprecher von Pfizer UK gab kleinbei und führte aus, daß das Unternehmen
„die in diesem PMCPA-Urteil hervorgehobenen Probleme voll und ganz anerkennt und akzeptiert“
und ergänzte sogar, dass das Unternehmen all dies
Das Unternehmen ergänzte:
Als Teil ihrer Reaktion auf das Urteil sagte Pfizer, es habe eine Überprüfung der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch seine Mitarbeiter eingeleitet, um die Einhaltung ihrer eigenen Regeln sowie des Regulierungskodex sicherzustellen.
Pfizer wurde nicht das erste Mal erwischt
Ein Grund für das kleinlaute Verhalten: könnte sein, daß Pfizer damit bereits das sechste Mal wegen seiner Werbung für den Covid-19-Impfstoff durch die Aufsichtsbehörde gerügt wurde. Bereits in einem Urteil der Aufsichtsbehörde vom November 2022 wurde festgestellt, daß der Vorstandsvorsitzende von Pfizer
Dieser Beschluss kam zustande, nachdem die Kinderschutzvereinigung „UsForThem“ bei der PMCPA Beschwerde erhoben hatte. Letztere stellte daraufhin fest, daß Pfizer die Öffentlichkeit tatsächlich in die Irre geführt hatte. Das Unternehmen hatte nämlich tatsächlich
- unbegründete Behauptungen aufgestellt und
- versäumt, Informationen ausgewogen darzustellen.
Ben Kingsley, Leiter der Rechtsabteilung bei UsForThem, gab an:
Dr. Phillips, der medizinische Landesdirektor von Pfizer im Vereinigten Königreich, sagte, der Social-Media-Beitrag sei
gewesen und fügte hinzu:
Drei der anderen Pfizer-Fälle bezogen sich wiederum auf LinkedIn-Beiträge. Einer davon bezog sich auf Behauptungen in einer Pressemitteilung und einer betraf Beiträge auf X. Für diese Serie von Verstößen wurden Pfizer Verwaltungskosten in Höhe von 34.800 £ in Rechnung gestellt.